RIS Dokument GerichtBVwG Entscheidungsdatum27.04.2020 GeschäftszahlL527 2227203-1 SpruchL527 2227203-1/21E Gekürzte Ausfertigung des am 24.01.2020 mündlich verkündeten Teilerkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter MMag. Christian AUFREITER, LL.B. als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Pakistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.12.2019, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.01.2020, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter MMag. Christian AUFREITER, LL.B. als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , Staatsangehörigkeit Pakistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.12.2019, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.01.2020, zu Recht erkannt: A) Gemäß § 3 Abs 1, § 8 Abs 1 und § 57 AsylG 2005 wird die Beschwerde, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte I, II und III des angefochtenen Bescheids richtet, als unbegründet abgewiesen.A) Gemäß Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins und Paragraph 57, AsylG 2005 wird die Beschwerde, soweit sie sich gegen die Spruchpunkte römisch eins, römisch zwei und römisch drei des angefochtenen Bescheids richtet, als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a leg cit eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 leg cit von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 leg cit nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, leg cit eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, leg cit von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, leg cit nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 24.01.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs 5 VwGVG, da keiner der hiezu Berechtigten einen Antrag auf Ausfertigung der Entscheidung gemäß § 29 Abs 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zudem auf Rechtsmittel verzichtet hat.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 24.01.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da keiner der hiezu Berechtigten einen Antrag auf Ausfertigung der Entscheidung gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zudem auf Rechtsmittel verzichtet hat. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2020:L527.2227203.1.01
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.