, 8, 10, 15b und 57 Asylgesetz 2005 sowie §§ 46 und 52 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins. bis römisch fünf. und römisch sieben.
Paragraphen 3, 8, 10, 15 b und 57 Asylgesetz 2005 sowie Paragraphen 46 und 52 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt VI. des angefochtenen Bescheides wird insoweit stattgegeben, als die Frist für die freiwillige Ausreise
2 und 3 Fremdenpolizeigesetz 2005 13 Wochen beträgt.römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch sechs. des angefochtenen Bescheides wird insoweit stattgegeben, als die Frist für die freiwillige Ausreise
Paragraph 55, Absatz 2 und 3 Fremdenpolizeigesetz 2005 13 Wochen beträgt. B) Die Revision ist
4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist
Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe:
G als unzulässig zurück und erklärte Malta für die Prüfung des Antrages als zuständig.
1 Z 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 (in der Folge FPG) wurde gegen den BF die Anordnung der Außerlandesbringung angeordnet und die Abschiebung nach Malta
2 FPG für zulässig erklärt.1.1.2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) wies den Antrag des BF ohne in die Sache einzutreten
Paragraph 5, Absatz eins, AsylG als unzulässig zurück und erklärte Malta für die Prüfung des Antrages als zuständig.
Paragraph 61, Absatz eins, Ziffer eins, Fremdenpolizeigesetz 2005 (in der Folge FPG) wurde gegen den BF die Anordnung der Außerlandesbringung angeordnet und die Abschiebung nach Malta
Paragraph 61, Absatz 2, FPG für zulässig erklärt. Begründend wurde ausgeführt, dass es bei der erkennungsdienstlichen Behandlung eine Visa-Treffermeldung für Malta – Visum C Malta, gültig vom 28.12.2017 bis 22.01.2018 – gegeben habe und Malta die Zustimmung zur Übernahme
2 und Abs. 3 Dublin-Verordnung erteilt habe.Begründend wurde ausgeführt, dass es bei der erkennungsdienstlichen Behandlung eine Visa-Treffermeldung für Malta – Visum C Malta, gültig vom 28.12.2017 bis 22.01.2018 – gegeben habe und Malta die Zustimmung zur Übernahme
1.1.3. Gegen diesen Bescheid erhob der BF rechtszeitig das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (in der Folge BVwG) und beantragte die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung
1 BFA-VG. 1.1.3. Gegen diesen Bescheid erhob der BF rechtszeitig das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (in der Folge BVwG) und beantragte die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung
Paragraph 17, Absatz eins, BFA-VG. 1.1.
3 Z 3 BFA-VG in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Z 1 BFA-VG zum Zwecke der Abschiebung. Am 24.04.2018 erging eine Stornierung des Festnahme- und Abschiebeauftrages durch das BFA, da der BF durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes an seiner Adresse laut Melderegister nicht habe angetroffen werden können. Der Bewohner der Wohnung habe angegeben, dass er den BF noch nie persönlich getroffen habe. Laut Bericht der Landespolizeidirektion hätten auch keine persönlichen Gegenstände des BF vorgefunden werden können. 1.1.5. Am 17.04.2018 erließ das BFA einen Festnahmeauftrag
Paragraph 34, Absatz 3, Ziffer 3, BFA-VG in Verbindung mit Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins, BFA-VG zum Zwecke der Abschiebung. Am 24.04.2018 erging eine Stornierung des Festnahme- und Abschiebeauftrages durch das BFA, da der BF durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes an seiner Adresse laut Melderegister nicht habe angetroffen werden können. Der Bewohner der Wohnung habe angegeben, dass er den BF noch nie persönlich getroffen habe. Laut Bericht der Landespolizeidirektion hätten auch keine persönlichen Gegenstände des BF vorgefunden werden können. 1.
G in Verbindung mit § 7 VwGVG ab sofort durchgehend in seinem derzeitigen Quartier Unterkunft zu nehmen. 1.2.3. Mit Verfahrensanordnung vom 21.11.2019 wurde dem BF aufgetragen,
Paragraph 15 b, AsylG in Verbindung mit Paragraph 7, VwGVG ab sofort durchgehend in seinem derzeitigen Quartier Unterkunft zu nehmen. 1.2.
G ab (Spruchpunkt I.) und erkannte ihm den Status eines Asylberechtigten ebenso wie
G den Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien nicht zu (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem BF
G nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und
G in Verbindung mit § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung
2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Indien
FPG zulässig sei (Spruchpunkt V.).
1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise des BF 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt VI.). In Spruchpunkt VII. wurde ausgesprochen, dass ihm
G aufgetragen worden sei, ab 21.11.2019 in der Betreuungsstelle „West AIBE Thalham 80, 4880 St. Georgen im Attergau“ Unterkunft zu nehmen.1.2.7. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheid vom 09.12.2019 den Antrag des BF auf internationalen Schutz vom 21.11.2019
Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG ab (Spruchpunkt römisch eins.) und erkannte ihm den Status eines Asylberechtigten ebenso wie
Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG den Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien nicht zu (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde dem BF
Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und
Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung
Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Indien
Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.).
Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise des BF 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch sechs.). In Spruchpunkt römisch sieben. wurde ausgesprochen, dass ihm
Paragraph 15 b, Absatz eins, AsylG aufgetragen worden sei, ab 21.11.2019 in der Betreuungsstelle „West AIBE Thalham 80, 4880 St. Georgen im Attergau“ Unterkunft zu nehmen. In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zur Person des BF und zur Lage in seinem Herkunftsstaat. Der BF habe keine Verfolgung im Sinne des AsylG glaubhaft gemacht und es bestünden keine stichhaltigen Gründe gegen eine Abschiebung des BF nach Indien. Im Falle der Rückkehr drohe ihm keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde. Der BF erfülle nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, der Erlassung einer Rückkehrentscheidung stehe sein Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer und des Fehlens von familiären oder privaten Bindungen im Inland nicht entgegen. Angesichts der abweisenden Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz ergebe sich die Zulässigkeit einer Abschiebung des BF nach Indien. Beweiswürdigend wurde zum Fluchtvorbringen ausführlich und umfassend ausgeführt, dass der BF dieses nicht glaubhaft gemacht habe. Sein Vorbringen sei vage und oberflächlich gewesen, seine Schilderungen undetailliert und unkonkret geblieben. Sein Vorbringen sei überdies mehrfach unstimmig und widersprüchlich gewesen. 1.2.8. Gegen diesen Bescheid brachte der BF mit Schreiben seines gewillkürten Vertreters am 07.01.2020 fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde beim BVwG wegen unrichtigen Feststellungen, „Mangelhaftigkeit des Verfahrens“ und unrichtiger rechtlicher Beurteilung ein. In der Beschwerdebegründung wurde vorgebracht, dass die Erklärungen des BFA nicht nachvollziehbar seien und mit dem Protokoll der Einvernahme nicht übereinstimmen würden. Die Vorwürfe hätten keinen erkennbaren Begründungswert. Der BF habe genaue Zeit- und Ortsangaben gemacht und die Ereignisse chronologisch und konsistent geschildert. 1.2.9. Das BFA legte die Beschwerde samt Verwaltungsakt sowie dem Vorakt des ersten Asylverfahrens dem BVwG vor. 1.2.10. Mit Schreiben vom 09.07.2020 wurde das BVwG von der rechtskräftigen Verurteilung des BF durch das Bezirksgericht Linz in Kenntnis gesetzt. Er wurde
GB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt. 1.2.10. Mit Schreiben vom 09.07.2020 wurde das BVwG von der rechtskräftigen Verurteilung des BF durch das Bezirksgericht Linz in Kenntnis gesetzt. Er wurde
Paragraph 231, Absatz eins, Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt. 1.2.
GB zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt. Der BF wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Linz vom 25.06.2020, 19 U 4/20y – 8,
Paragraph 231, Absatz eins, StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, verurteilt. Eine Integration des BF in Österreich in besonderem Ausmaß liegt nicht vor. 3.
Strafprozessordnung Personen über mehrere Tage festgehalten werden, sofern eine Fluchtgefahr besteht. Fälle von Sippenhaft sind nicht bekannt (AA 23.09.2020). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unerlaubte Ermittlungsmethoden angewendet werden, insbesondere um ein Geständnis zu erlangen. Das gilt insbesondere bei Fällen mit terroristischem oder politischem Hintergrund oder solchen mit besonderem öffentlichem Interesse. Es ist nicht unüblich, dass Häftlinge misshandelt werden, in einigen Fällen sogar mit Todesfolge. Folter durch Polizeibeamte, Armee und paramilitärische Einheiten bleibt häufig ungeahndet, weil die Opfer ihre Rechte nicht kennen oder eingeschüchtert werden (AA 23.09.2020). Für Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung, ausgenommen bei Anwendung des „Unlawful Activities Prevention Act (UAPA)“, und sie haben das Recht, ihren Anwalt frei zu wählen. Das Strafgesetz sieht öffentliche Verhandlungen vor, außer in Verfahren, in denen die Aussagen Staatsgeheimnisse oder die Staatssicherheit betreffen können. Es gibt kostenfreie Rechtsberatung für bedürftige Angeklagte, aber in der Praxis ist der Zugang zu kompetenter Beratung oft begrenzt (USDOS 11.03.2020). Gerichte sind verpflichtet, Urteile öffentlich zu verkünden, und es gibt effektive Wege der Berufung auf beinahe allen Ebenen der Justiz. Angeklagte haben das Recht, die Aussage zu verweigern und sich nicht schuldig zu bekennen (USDOS 11.03.2020). Gerichtliche Ladungen in strafrechtlichen Angelegenheiten sind im Criminal Procedure Code 1973 (CrPC, Chapter 4, §§ 61-69), in zivilrechtlichen Angelegenheiten im Code of Civil Procedure 1908/2002 geregelt. Jede Ladung muss schriftlich, in zweifacher Ausführung ausgestellt sein, vom vorsitzenden Richter unterfertigt und mit Gerichtssiegel versehen sein. Ladungen werden
CrPC prinzipiell durch einen Polizeibeamten oder durch einen Gerichtsbeamten an den Betroffenen persönlich zugestellt. Dieser hat den Erhalt zu bestätigen. In Abwesenheit kann die Ladung an ein erwachsenes männliches Mitglied der Familie übergeben werden, welches den Erhalt bestätigt. Falls die Ladung nicht zugestellt werden kann, wird eine Kopie der Ladung an die Residenz des Geladenen sichtbar angebracht. Danach entscheidet das Gericht, ob die Ladung rechtmäßig erfolgt ist oder ob eine neue Ladung erfolgen wird. Eine Kopie der Ladung kann zusätzlich per Post an die Heim- oder Arbeitsadresse des Betroffenen eingeschrieben geschickt werden. Falls dem Gericht bekannt wird, dass der Betroffene die Annahme der Ladung verweigert hat, gilt die Ladung dennoch als zugestellt.
Code of Civil Procedure kann die Ladung des Gerichtes auch über ein gerichtlich genehmigtes Kurierservice erfolgen (ÖB 9.2020).Gerichtliche Ladungen in strafrechtlichen Angelegenheiten sind im Criminal Procedure Code 1973 (CrPC, Chapter 4, Paragraphen 61 -, 69,), in zivilrechtlichen Angelegenheiten im Code of Civil Procedure 1908 aus 2002, geregelt. Jede Ladung muss schriftlich, in zweifacher Ausführung ausgestellt sein, vom vorsitzenden Richter unterfertigt und mit Gerichtssiegel versehen sein. Ladungen werden
CrPC prinzipiell durch einen Polizeibeamten oder durch einen Gerichtsbeamten an den Betroffenen persönlich zugestellt. Dieser hat den Erhalt zu bestätigen. In Abwesenheit kann die Ladung an ein erwachsenes männliches Mitglied der Familie übergeben werden, welches den Erhalt bestätigt. Falls die Ladung nicht zugestellt werden kann, wird eine Kopie der Ladung an die Residenz des Geladenen sichtbar angebracht. Danach entscheidet das Gericht, ob die Ladung rechtmäßig erfolgt ist oder ob eine neue Ladung erfolgen wird. Eine Kopie der Ladung kann zusätzlich per Post an die Heim- oder Arbeitsadresse des Betroffenen eingeschrieben geschickt werden. Falls dem Gericht bekannt wird, dass der Betroffene die Annahme der Ladung verweigert hat, gilt die Ladung dennoch als zugestellt.
Code of Civil Procedure kann die Ladung des Gerichtes auch über ein gerichtlich genehmigtes Kurierservice erfolgen (ÖB 9.2020). Indische Einzelpersonen – oder NGOs im Namen von Einzelpersonen oder Gruppen – können sogenannte Rechtsstreitpetitionen von öffentlichem Interesse („Public Interest Litigation petitions“, PIL) bei jedem Gericht einreichen, oder beim Obersten Bundesgericht, dem „Su-preme Court“ einbringen, um rechtliche Wiedergutmachung für öffentliche Rechtsverletzungen einzufordern (CM 02.08.2017). Im ländlichen Indien gibt es auch informelle Ratssitzungen, deren Entscheidungen manchmal zu Gewalt gegen Personen führt, die soziale Regeln brechen – was besonders Frauen und Angehörige unterer Kasten betrifft (FH 04.03.2020). 6 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung: 05.11.2020 Die indische Polizei (Indian Police Service) ist keine direkte Strafverfolgungs- oder Vollzugsbehörde (BICC 7.2020) und untersteht den Bundesstaaten (AA 23.09.2020). Sie fungiert vielmehr als Ausbildungs- und Rekrutierungsstelle für Führungsoffiziere der Polizei in den Bundesstaaten. Im Hinblick auf die föderalen Strukturen ist die Polizei dezentral in den einzelnen Bundesstaaten organisiert. Die einzelnen Einheiten haben jedoch angesichts eines nationalen Polizeigesetzes, zahlreicher nationaler Strafrechte und der zentralen Rekrutierungsstelle für Führungskräfte eine Reihe von Gemeinsamkeiten. Allgemein ist die Polizei mit der Strafverfolgung, Verbrechensprävention und -bekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung betraut und übt gleichzeitig eine teilweise Kontrolle über die verschiedenen Geheimdienste aus. Innerhalb der Polizei gibt es eine Kriminalpolizei (Criminal Investigation Department – CID), in die wiederum eine Sondereinheit (Special Branch) integriert ist. Während erstere mit nationalen und die Bundesstaaten übergreifenden Verbrechen betraut ist, hat die Sondereinheit Informationsbeschaffung und Überwachung jeglicher subversiver Elemente und Personen zur Aufgabe. In fast allen Bundesstaaten sind spezielle Polizeieinheiten aufgestellt worden, die sich mit Frauen und Kindern beschäftigen. Kontrolliert wird ein Großteil der Strafverfolgungsbehörden vom Innenministerium (Ministry of Home Affairs) (BICC 7.2020). Ein Mangel an Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Polizei entsteht neben den strukturellen Defiziten auch durch häufige Berichte über Menschenrechtsverletzungen wie Folter, außergerichtliche Tötungen und Drohungen, die mutmaßlich durch die Polizei verübt wurden (BICC 7.2020; vgl. FH 04.03.2020). Es gab zwar Ermittlungen und Verfolgungen von Einzelfällen, aber eine unzureichende Durchsetzung wie auch ein Mangel an ausgebildeten Polizeibeamten tragen zu einer geringen Effizienz bei (USDOS 11.03.2020). Es mangelt nach wie vor an Verantwortlichkeit für Misshandlung durch die Polizei und an der Durchsetzung von Polizeireformen (HRW 14.01.2020).Ein Mangel an Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Polizei entsteht neben den strukturellen Defiziten auch durch häufige Berichte über Menschenrechtsverletzungen wie Folter, außergerichtliche Tötungen und Drohungen, die mutmaßlich durch die Polizei verübt wurden (BICC 7.2020; vergleiche FH 04.03.2020). Es gab zwar Ermittlungen und Verfolgungen von Einzelfällen, aber eine unzureichende Durchsetzung wie auch ein Mangel an ausgebildeten Polizeibeamten tragen zu einer geringen Effizienz bei (USDOS 11.03.2020). Es mangelt nach wie vor an Verantwortlichkeit für Misshandlung durch die Polizei und an der Durchsetzung von Polizeireformen (HRW 14.01.2020). Das indische Militär ist der zivilen Verwaltung unterstellt und hat in der Vergangenheit wenig Interesse an einer politischen Rolle gezeigt. Der Oberbefehl obliegt dem Präsidenten. Ihrem Selbstverständnis nach ist die Armee zwar die „Beschützerin der Nation“, aber nur im militärischen Sinne (BICC 7.2020). Das Militär kann im Inland eingesetzt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit notwendig ist (AA 23.09.2020; vgl. BICC 7.2020). Paramilitärischen Einheiten werden als Teil der Streitkräfte, vor allem bei internen Konflikten eingesetzt, so in Jammu und Kaschmir sowie in den nordöstlichen Bundesstaaten. Bei diesen Einsätzen kommt es oft zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen (BICC 7.2020).Das indische Militär ist der zivilen Verwaltung unterstellt und hat in der Vergangenheit wenig Interesse an einer politischen Rolle gezeigt. Der Oberbefehl obliegt dem Präsidenten. Ihrem Selbstverständnis nach ist die Armee zwar die „Beschützerin der Nation“, aber nur im militärischen Sinne (BICC 7.2020). Das Militär kann im Inland eingesetzt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit notwendig ist (AA 23.09.2020; vergleiche BICC 7.2020). Paramilitärischen Einheiten werden als Teil der Streitkräfte, vor allem bei internen Konflikten eingesetzt, so in Jammu und Kaschmir sowie in den nordöstlichen Bundesstaaten. Bei diesen Einsätzen kommt es oft zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen (BICC 7.2020). Den Sicherheitskräften, sowohl der Polizei, den paramilitärischen Einheiten als auch dem Militär, werden schwere Menschenrechtsverletzungen bei ihren Einsätzen in den Krisengebieten des Landes nachgesagt (BICC 7.2020). Für den Einsatz von Streitkräften – vor allem von Landstreitkräften – in Unruhegebieten und gegen Terroristen wird als Rechtsgrundlage der „Armed Forces Special Powers Act“ (AFSPA) zur Aufrechterhaltung von „Recht und Ordnung“ herangezogen (USDOS 11.03.2020). Das Gesetz gibt den Sicherheitskräften in „Unruhegebieten“ weitgehende Befugnisse zum Gebrauch von Gewalt, zu Festnahmen ohne Haftbefehl und Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl (AA 23.09.2020; vgl. FH 04.03.2020, USDOS 11.03.2020). Das Gesetz zur Verhinderung ungesetzlicher Aktivitäten (Unlawful Activities Prevention Act, UAPA) gibt den Behörden die Möglichkeit, Personen in Fällen im Zusammenhang mit Aufständen oder Terrorismus festzuhalten (USDOS 11.03.2020). Den Sicherheitskräften wird weitgehende Immunität gewährt (AA 23.09.2020; vgl. FH 04.03.2020, USDOS 11.03.2020).Für den Einsatz von Streitkräften – vor allem von Landstreitkräften – in Unruhegebieten und gegen Terroristen wird als Rechtsgrundlage der „Armed Forces Special Powers Act“ (AFSPA) zur Aufrechterhaltung von „Recht und Ordnung“ herangezogen (USDOS 11.03.2020). Das Gesetz gibt den Sicherheitskräften in „Unruhegebieten“ weitgehende Befugnisse zum Gebrauch von Gewalt, zu Festnahmen ohne Haftbefehl und Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl (AA 23.09.2020; vergleiche FH 04.03.2020, USDOS 11.03.2020). Das Gesetz zur Verhinderung ungesetzlicher Aktivitäten (Unlawful Activities Prevention Act, UAPA) gibt den Behörden die Möglichkeit, Personen in Fällen im Zusammenhang mit Aufständen oder Terrorismus festzuhalten (USDOS 11.03.2020). Den Sicherheitskräften wird weitgehende Immunität gewährt (AA 23.09.2020; vergleiche FH 04.03.2020, USDOS 11.03.2020). Im Juli 2016 ließ das Oberste Gericht in einem Zwischenurteil zum AFSPA in Manipur erste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes erkennen. Der Schutz der Menschenrechte sei auch unter den Regelungen des AFSPA unbedingt zu gewährleisten. Das umstrittene Sonderermächtigungsgesetz wurde im April 2018 für den Bundesstaat Meghalaya aufgehoben, im Bundesstaat Arunachal Pradesh auf acht Polizeidistrikte beschränkt und ist seit April 2019 in drei weiteren Polizeidistrikten von Arunachal Pradesh teilweise aufgehoben. Unverändert in Kraft ist es in folgenden als Unruhegebiete geltenden Staaten: Assam, Nagaland sowie in Teilen von Manipur. Für den Bundesstaat Jammu und Kashmir existiert eine eigene Fassung (AA 23.09.2020). Die unter anderem auch in den von linksextremistischen Gruppen (sogenannten Naxaliten) betroffenen Bundesstaaten Zentralindiens eingesetzten paramilitärischen Einheiten Indiens unterstehen zu weiten Teilen dem Innenministerium (AA 23.09.2020). Dazu zählen insbesondere die National Security Guard (NSG), eine aus Angehörigen des Heeres und der Polizei zusammengestellte Spezialtruppe für Personenschutz, auch als „Black Cat“ bekannt, die Rashtriya Rifles, eine Spezialtruppe zum Schutz der Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen bei inneren Unruhen und zur Bekämpfung von bewaffneten Rebellionen, die Central Reserve Police Force (CRPF) – die Bundesreservepolizei, eine militärisch ausgerüstete Polizeitruppe für Sondereinsätze – und die Border Security Force (BSF – Bundesgrenzschutz) als größte und am besten ausgestattete Miliz zum Schutz der Grenzen zu Pakistan, Bangladesch und Myanmar. Sie wird aber auch zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung in anderen Landesteilen eingesetzt. Die sogenannten Assam Rifles sind zuständig für Grenzverteidigung im Nordosten – die Indo-Tibetan Border Force (ITBP) sind als Indo-Tibetische Grenzpolizei, die Küstenwache und die Railway Protective Force zum Schutz der nationalen Eisenbahn und die Central Industrial Security Force zum Werkschutz der Staatsbetriebe verantwortlich (ÖB 9.2020). Besonders in Unruhegebieten haben die Sicherheitskräfte zur Bekämpfung sezessionistischer und terroristischer Gruppen weitreichende Befugnisse, die oft exzessiv genutzt werden (AA 23.09.2020). Die Grenzspezialkräfte („Special Frontier Force”) unterstehen dem Büro des Premierministers. Die sogenannten Grenzspezialkräfte sind eine Eliteeinheit, die an sensiblen Abschnitten im Grenzgebiet zu China eingesetzt werden. Sie agieren im Rahmen der Geheimdienste, des sogenannten Aufklärungsbüros („Intelligence Bureau“ - Inlandsgeheimdienst) und dem Forschungs- und Analyseflügel („Research and Analysis Wing“ - Auslandsgeheimdienst) (War Heros of India, 15.01.2017). 7 Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung: 05.11.2020 Indien hat im Jahr 1997 das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe unterzeichnet, jedoch bisher nicht ratifiziert (AA 23.09.2020). Es sind außerdem keine für die Ratifizierung notwendigen Änderungen der nationalen Gesetzgebung eingeleitet worden (BICC 7.2020). Ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Folter (Bill on the Prevention of Torture), welcher innerstaatliche Voraussetzung der Ratifizierung der UN Anti-Folterkonvention ist, wurde vom Parlament bisher nicht verabschiedet (AA 23.09.2020). Folter ist in Indien zwar verboten (AA 23.09.2020), und der indische Staat verfolgt Folterer grundsätzlich und veranstaltet Kampagnen zur Bewusstseinsbildung bei den Sicherheitskräften, doch bleiben Menschenrechtsverletzungen von Polizeibeamten und paramilitärischen Einheiten häufig ungeahndet und führen nicht einmal zu Ermittlungsverfahren, weil Opfer ihre Rechte nicht kennen, eingeschüchtert werden oder die Folter nicht überleben (ÖB 9.2020; vgl. AA 23.09.2020). Besonders gefährdet sind Angehörige unterer Kasten und andere sozial benachteiligte Bevölkerungsschichten (ÖB 9.2020). Es gibt Berichte, dass Folter im Beobachtungszeitraum angewendet wurde (USDOS 11.03.2020). Die der Nationalen Menschenrechtskommission gemeldeten Zahlen lassen darauf schließen, dass sich im Jahr 2018 1.966 Todesfälle in richterlichem oder polizeilichem Gewahrsam ereignet haben (FH 04.03.2020).Folter ist in Indien zwar verboten (AA 23.09.2020), und der indische Staat verfolgt Folterer grundsätzlich und veranstaltet Kampagnen zur Bewusstseinsbildung bei den Sicherheitskräften, doch bleiben Menschenrechtsverletzungen von Polizeibeamten und paramilitärischen Einheiten häufig ungeahndet und führen nicht einmal zu Ermittlungsverfahren, weil Opfer ihre Rechte nicht kennen, eingeschüchtert werden oder die Folter nicht überleben (ÖB 9.2020; vergleiche AA 23.09.2020). Besonders gefährdet sind Angehörige unterer Kasten und andere sozial benachteiligte Bevölkerungsschichten (ÖB 9.2020). Es gibt Berichte, dass Folter im Beobachtungszeitraum angewendet wurde (USDOS 11.03.2020). Die der Nationalen Menschenrechtskommission gemeldeten Zahlen lassen darauf schließen, dass sich im Jahr 2018 1.966 Todesfälle in richterlichem oder polizeilichem Gewahrsam ereignet haben (FH 04.03.2020). Aufgrund von Folter erlangte Aussagen sind zwar vor Gericht nicht zur Verwertung zugelassen (AA 23.09.2020), doch versuchte die Regierung Menschenrechtsexperten zufolge aber weiterhin, Personen festzunehmen und ihnen einen Verstoß nach dem – aufgehobenen – Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus, terroristischer Akte und zerstörenden Handlungen anzulasten. Dieses Gesetz besagte, dass Geständnisse, die vor einem Polizisten abgelegt wurden, als zulässige Beweise vor Gericht gelten (USDOS 13.03.2019; vgl. AA 23.09.2020)). Trotz der Trainings für senior police officers bleiben willkürliche Verhaftungen, Folter und erzwungene Geständnisse durch Sicherheitskräfte verbreitet (ÖB 9.2020).Aufgrund von Folter erlangte Aussagen sind zwar vor Gericht nicht zur Verwertung zugelassen (AA 23.09.2020), doch versuchte die Regierung Menschenrechtsexperten zufolge aber weiterhin, Personen festzunehmen und ihnen einen Verstoß nach dem – aufgehobenen – Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus, terroristischer Akte und zerstörenden Handlungen anzulasten. Dieses Gesetz besagte, dass Geständnisse, die vor einem Polizisten abgelegt wurden, als zulässige Beweise vor Gericht gelten (USDOS 13.03.2019; vergleiche AA 23.09.2020)). Trotz der Trainings für senior police officers bleiben willkürliche Verhaftungen, Folter und erzwungene Geständnisse durch Sicherheitskräfte verbreitet (ÖB 9.2020). Es kommt immer wieder zu willkürlichen Übergriffen der Staatsorgane, insbesondere der Polizeikräfte, vor allem gegenüber Häftlingen in Polizeigewahrsam, die unter Umständen auch tödlich enden (TIE 24.09.2020). In einigen Fällen wird von willkürlichen und nicht gemeldeten Verhaftungen berichtet, bei denen dem Verhafteten mitunter ausreichend Wasser und Nahrung vorenthalten werden. Von Ausnahmen abgesehen werden gesetzeswidrige Handlungen in diesem Bereich geahndet. Die angerufenen Gerichte haben hierbei in den letzten Jahren verstärkt Verantwortung gezeigt, zumal NGOs und die Presse kritisch über die ihnen bekannt gewordenen Fälle berichten. Auch über Übergriffe der Militärs und der paramilitärischen Gruppen bei ihren Einsätzen im Inneren (vor allem in Jammu und Kaschmir sowie in Indiens Nordosten) berichten Menschenrechtsorganisationen und die Nationale Menschenrechtskommission. Auch diese werden vereinzelt (militär-) gerichtlich geahndet, Prozess und Prozessausgang bleiben allerdings geheim (ÖB 9.2020). Der Nationalen Menschenrechtskommission Indiens (NHRC) wurden im Jahr 2018 insgesamt 1.966 Todesfälle von Personen in Haft gemeldet, darunter 147 Todesfälle in Polizeigewahrsam und 1.819 Todesfälle in Untersuchungshaft. Gelegentlich wird auch von Tötungen bei gestellten Zwischenfällen (sog. „encounter killings“) berichtet. So wurden in einem aufsehenerregenden Fall im Dezember 2019 in Hyderabad vier einer Gruppenvergewaltigung und des Mordes beschuldigte Verdächtigte von der Polizei bei einem angeblichen Lokalaugenschein „auf der Flucht“ erschossen. Die Tat wurde von Teilen der Gesellschaft und einigen Politikern explizit begrüßt (AA 23.09.2020). 8 Korruption Letzte Änderung: 05.11.2020 Korruption ist weit verbreitet (AA 23.09.2020; vgl. USDOS 11.03.2020). Indien scheint im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International (TI) im Jahre 2019 mit einer Bewertung von 40 (von 100) (0 sehr korrupt, 100 kaum korrupt) auf dem 80. Rang von 180 Staaten auf (TI 2019).Korruption ist weit verbreitet (AA 23.09.2020; vergleiche USDOS 11.03.2020). Indien scheint im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International (TI) im Jahre 2019 mit einer Bewertung von 40 (von 100) (0 sehr korrupt, 100 kaum korrupt) auf dem 80. Rang von 180 Staaten auf (TI 2019). NGOs berichten, dass üblicherweise Bestechungsgelder bezahlt werden, um Dienstleistungen wie Polizeischutz, Schuleinschreibung, Zugang zu Wasserversorgung oder Beihilfen zu beschleunigen (USDOS 13.03.2019). Die unteren Bereiche des Gerichtswesens sind von Korruption betroffen, und die meisten Bürger haben Schwierigkeiten, Recht durch die Gerichte zu erhalten (FH 03.04.2020). Korruption ist auf allen Regierungsebenen vertreten (USDOS 11.03.2020). Obwohl Politiker und Beamte regelmäßig bei der Entgegennahme von Bestechungsgeldern erwischt werden, gibt es zahlreiche Korruptionsfälle, die unbemerkt und unbestraft bleiben (FH 04.03.2020). Das Gesetz sieht Strafen für Korruption im öffentlichen Dienst vor, in der Praxis kommen Staatsdiener mit korrupten Praktiken häufig straflos davon (USDOS 11.03.2020). Die breite Öffentlichkeit hat im Allgemeinen Zugang zu Informationen über die Regierungsgeschäfte, dennoch ist der gesetzliche Rahmen, welcher Transparenz gewährleisten soll, in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten. Die Änderungen des Whistleblowers Protection Act seit seiner Verabschiedung im Jahr 2014 wurden dahingehend kritisiert, dass sie die Effektivität des Gesetzes aushöhlen, die ohnehin als begrenzt eingestuft wurde. Das Gesetz über das Recht auf Information (RTI) von 2005 wird weithin genutzt, um die Transparenz zu erhöhen und korrupte Aktivitäten aufzudecken. Jedes Jahr werden Millionen von Anträgen auf der Grundlage dieses Gesetzes eingereicht. Laut der Menschenrechtsinitiative des Commonwealth wurden jedoch mehr als 80 Nutzer des Informationsrechts und Aktivisten ermordet, und Hunderte wurden angegriffen oder bedroht (FH 04.03.2020).
Angaben der Zentralen Untersuchungsbehörde (Central Bureau of Investigation – CBI) unterhält jeder Bundesstaat in Indien mindestens ein Büro unter der Leitung eines Polizeichefs, in welchem Beschwerden per Post, Fax oder persönlich eingereicht werden können. Dabei kann auf Wunsch auch die Identität des Beschwerdeführers geheim gehalten werden. 2018 und 2019 wurden 43.946 Beschwerden im Zusammenhang Korruption registriert. 41.775 Beschwerden wurden abgelehnt. Im Untersuchungszeitraum zwischen Jänner und Anfang Mai 2019 wurden vom CBI insgesamt 412 Korruptionsfälle registriert (CBI o.D.; vgl. USDOS 11.03.2020).
Angaben der Zentralen Untersuchungsbehörde (Central Bureau of Investigation – CBI) unterhält jeder Bundesstaat in Indien mindestens ein Büro unter der Leitung eines Polizeichefs, in welchem Beschwerden per Post, Fax oder persönlich eingereicht werden können. Dabei kann auf Wunsch auch die Identität des Beschwerdeführers geheim gehalten werden. 2018 und 2019 wurden 43.946 Beschwerden im Zusammenhang Korruption registriert. 41.775 Beschwerden wurden abgelehnt. Im Untersuchungszeitraum zwischen Jänner und Anfang Mai 2019 wurden vom CBI insgesamt 412 Korruptionsfälle registriert (CBI o.D.; vergleiche USDOS 11.03.2020). Eine von Transparency International und Local Circles durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass ein Einsatz von Bestechungsgeldern immer noch das effizienteste Mittel darstellt, um die Arbeit von Regierungsstellen abzuwickeln. Die Zahl jener Personen, die zugaben, ein Bestechungsgeld bei Behörden erlegt zu haben, lag 2019 bei 51 % (2017: 45 %). Die drei korruptionsanfälligsten Bereiche sind Grundbucheintragungen und Grundstücksangelegenheiten, sowie die Polizei und die kommunalen Vertretungen (IT 26.11.2019; vgl. IT 11.10.2018).Eine von Transparency International und Local Circles durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass ein Einsatz von Bestechungsgeldern immer noch das effizienteste Mittel darstellt, um die Arbeit von Regierungsstellen abzuwickeln. Die Zahl jener Personen, die zugaben, ein Bestechungsgeld bei Behörden erlegt zu haben, lag 2019 bei 51 % (2017: 45 %). Die drei korruptionsanfälligsten Bereiche sind Grundbucheintragungen und Grundstücksangelegenheiten, sowie die Polizei und die kommunalen Vertretungen (IT 26.11.2019; vergleiche IT 11.10.2018). 9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung: 05.11.2020 Indiens Zivilgesellschaft ist vielstimmig; es gibt eine schier unüberschaubare Anzahl von Nichtregierungsorganisationen (offizielle Schätzungen gehen von über 300.000 aus), darunter viele in- und ausländische Menschenrechtsorganisationen (AA 23.09.2020). Diese können grundsätzlich frei (USDOS 11.03.2020; vgl. AA 23.09.2020) und in der Regel ohne Einschränkungen durch die Regierung operieren, Fälle von Menschenrechtsverletzungen untersuchen und die Ergebnisse veröffentlichen. Berichte von Menschenrechtsbeobachtern über Verletzungen von Menschenrechten in Jammu und Kaschmir führten Berichten zu Folge zu Belästigungen durch Sicherheitskräfte (USDOS 11.03.2020). Die Website NGOsIndia.com enthält umfangreiche weiterführende Informationen über die zahlreichen, in den verschiedensten Bereichen und Regionen aktiven Menschenrechtsorganisationen in Indien (NGOsIndia.com o.D.).Indiens Zivilgesellschaft ist vielstimmig; es gibt eine schier unüberschaubare Anzahl von Nichtregierungsorganisationen (offizielle Schätzungen gehen von über 300.000 aus), darunter viele in- und ausländische Menschenrechtsorganisationen (AA 23.09.2020). Diese können grundsätzlich frei (USDOS 11.03.2020; vergleiche AA 23.09.2020) und in der Regel ohne Einschränkungen durch die Regierung operieren, Fälle von Menschenrechtsverletzungen untersuchen und die Ergebnisse veröffentlichen. Berichte von Menschenrechtsbeobachtern über Verletzungen von Menschenrechten in Jammu und Kaschmir führten Berichten zu Folge zu Belästigungen durch Sicherheitskräfte (USDOS 11.03.2020). Die Website NGOsIndia.com enthält umfangreiche weiterführende Informationen über die zahlreichen, in den verschiedensten Bereichen und Regionen aktiven Menschenrechtsorganisationen in Indien (NGOsIndia.com o.D.). Es gibt keine systematischen staatlichen Behinderungen oder Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger (AA 23.09.2020), in manchen Fällen kommt es aber zu Einschränkungen (AA 23.09.2020; vgl. USDOS 11.03.2020). NGOs sind nicht selten subtilen Schikanen der Behörden (Verzögerung oder Versagung von Genehmigungen vor allem auch zum Empfang ausländischer Mittel, häufige Rechnungs- und Finanzprüfungen, schleppende Bearbeitung oder Versagung der Visaerteilung für ausländisches Personal, Ausreiseverbote) und auch Drohungen, etwa durch Armee oder Polizei, ausgesetzt (AA 23.09.2020; vgl. FH 04.03.2020). Einzelne Menschenrechtsverteidiger, vor allem im Bereich sozialer und wirtschaftlicher Rechte, und Journalisten sehen sich durch lokale Behörden/Polizei in ihrer Arbeit eingeschränkt. Vereinzelt werden diese auch Opfer von Gewalt (AA 23.09.2020; vgl. ÖB 9.2020, FH 04.03.2020). Menschenrechtsbeobachter in Jammu und Kaschmir konnten Menschenrechtsverletzungen dokumentieren (USDOS 11.03.2020). Insbesondere im konfliktbetroffenen Bundesstaat Jammu und Kaschmir und im von separatistischen Gruppen bedrohten Nordosten Indiens herrscht aufgrund der besonderen gesetzlichen Rahmenbedingungen oftmals Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen (AA 23.09.2020).Es gibt keine systematischen staatlichen Behinderungen oder Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger (AA 23.09.2020), in manchen Fällen kommt es aber zu Einschränkungen (AA 23.09.2020; vergleiche USDOS 11.03.2020). NGOs sind nicht selten subtilen Schikanen der Behörden (Verzögerung oder Versagung von Genehmigungen vor allem auch zum Empfang ausländischer Mittel, häufige Rechnungs- und Finanzprüfungen, schleppende Bearbeitung oder Versagung der Visaerteilung für ausländisches Personal, Ausreiseverbote) und auch Drohungen, etwa durch Armee oder Polizei, ausgesetzt (AA 23.09.2020; vergleiche FH 04.03.2020). Einzelne Menschenrechtsverteidiger, vor allem im Bereich sozialer und wirtschaftlicher Rechte, und Journalisten sehen sich durch lokale Behörden/Polizei in ihrer Arbeit eingeschränkt. Vereinzelt werden diese auch Opfer von Gewalt (AA 23.09.2020; vergleiche ÖB 9.2020, FH 04.03.2020). Menschenrechtsbeobachter in Jammu und Kaschmir konnten Menschenrechtsverletzungen dokumentieren (USDOS 11.03.2020). Insbesondere im konfliktbetroffenen Bundesstaat Jammu und Kaschmir und im von separatistischen Gruppen bedrohten Nordosten Indiens herrscht aufgrund der besonderen gesetzlichen Rahmenbedingungen oftmals Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen (AA 23.09.2020). Die Regierung traf sich in der Regel mit inländischen NGOs, reagierte auf ihre Anfragen und ergriff als Reaktion auf ihre Berichte und Empfehlungen Maßnahmen. Die Nationale Menschenrechtskommission (National Human Rights Commission – NHRC) bzw. deren Ausschüsse arbeiten mit zahlreichen NGOs und deren Vertretern zusammen (USDOS 11.03.2020). […] 11 Wehrdienst und Rekrutierungen Letzte Änderung: 05.11.2020 Indien unterhält eine Berufsarmee (AA 23.09.2020). Es besteht keine Wehrpflicht (BICC 7.2020; vgl. CIA 09.10.2020). Das Mindesteintrittsalter in die Armee beträgt 16 Lebensjahre. Fahnenflucht, der Versuch der Fahnenflucht und die Beihilfe dazu werden nach dem „Army Act“ von 1950 und den entsprechend lautenden „Navy Act“ und „Air Force Act“ je nach Schwere des Falles mit hohen Gefängnisstrafen oder mit der Todesstrafe geahndet (ÖB 23.09.2020; vgl. AA 23.09.2020). Im Alter von 16 bis 18 Jahren kann man sich freiwillig zum Militärdienst melden (CIA 09.10.2020). Eine positive Entwicklung der letzten Jahre war die höchstrichterliche Rechtsprechung, die eine Chancengleichheit von Frauen in den indischen Streitkräften sicherstellt
AA 18.09.2018). Ein Grundsatzurteil des Supreme Court im Januar 2020 setzte der Regierung bei Dauer und Begründung von shutdowns Schranken (AA 23.09.2020). Es gibt jedoch einige Beschränkungen des Internetzuganges sowie Berichte, dass die Regierung gelegentlich Nutzer digitaler Medien wie Chatrooms und persönliche Kommunikation überwacht. IT-Gesetze erlauben es der Regierung, Internetwebsites und Inhalte zu blockieren und das Senden von Nachrichten mit aufrührerischem oder anstößigem Inhalt zu strafrechtlich zu verfolgen (FH 04.03.2020; vgl. USDOS 11.03.2020).Es gibt jedoch einige Beschränkungen des Internetzuganges sowie Berichte, dass die Regierung gelegentlich Nutzer digitaler Medien wie Chatrooms und persönliche Kommunikation überwacht. IT-Gesetze erlauben es der Regierung, Internetwebsites und Inhalte zu blockieren und das Senden von Nachrichten mit aufrührerischem oder anstößigem Inhalt zu strafrechtlich zu verfolgen (FH 04.03.2020; vergleiche USDOS 11.03.2020). Im Allgemeinen können Einzelpersonen die Regierung öffentlich oder privat kritisieren, ohne Repressalien fürchten zu müssen. In bestimmten Fällen nutzen lokale Behörden Gesetze gegen Obszönität, um Personen festzunehmen, die offenbar politische Reden hielten (USDOS 11.03.2020). Es sind Fälle bekannt, in welchen die Regierung angeblich Medien, welche die Regierung kritisieren, unter Druck gesetzt oder schikaniert werden. Aufgrund ihrer Berichterstattung waren einige Journalisten und Medienschaffende Gewalt und Belästigungen ausgesetzt. Darüber hinaus werden Kritiker des Hindu-Nationalismus in Online-Belästigungskampagnen als „anti-indisch“ diffamiert (RwB 2019). 2018 wurden sechs Journalisten in Indien getötet (USDOS 11.03.2020; vgl. RwB 2019).Im Allgemeinen können Einzelpersonen die Regierung öffentlich oder privat kritisieren, ohne Repressalien fürchten zu müssen. In bestimmten Fällen nutzen lokale Behörden Gesetze gegen Obszönität, um Personen festzunehmen, die offenbar politische Reden hielten (USDOS 11.03.2020). Es sind Fälle bekannt, in welchen die Regierung angeblich Medien, welche die Regierung kritisieren, unter Druck gesetzt oder schikaniert werden. Aufgrund ihrer Berichterstattung waren einige Journalisten und Medienschaffende Gewalt und Belästigungen ausgesetzt. Darüber hinaus werden Kritiker des Hindu-Nationalismus in Online-Belästigungskampagnen als „anti-indisch“ diffamiert (RwB 2019). 2018 wurden sechs Journalisten in Indien getötet (USDOS 11.03.2020; vergleiche RwB 2019). 14 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Letzte Änderung: 05.11.2020 Das Gesetz garantiert die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 11.03.2020). Während es einige Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gibt – wie z.B. eine Bestimmung der Strafprozessordnung, welche die Behörden ermächtigt, die Versammlungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen, wenn „sofortige Verhinderung oder schnelle Abhilfe“ erforderlich ist – finden regelmäßig friedliche Protestveranstaltungen statt. Dennoch wurden im Rahmen landesweiter Proteste gegen das Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz im Dezember 2019 von einigen regionalen- und kommunalen Regierungen zur Durchsetzung des Versammlungsverbotes unter anderem auch scharfe Munition eingesetzt. Dabei wurden bis Jahresende etwa zwei Dutzend Menschen getötet. Viele Demonstranten wurden verhaftet (FH 04.03.2020). Ein Antrag für das Abhalten von Versammlungen und Demonstrationen muss vorab bei den zuständigen lokalen Behörden gestellt werden. Vereinzelt werden Anträge abgelehnt, wie beispielsweise in Jammu und Kaschmir, wo die Behörden Separatistengruppen manchmal keine Erlaubnis ausstellen (USDOS 11.03.2020; vgl. ÖB 9.2020) und die Sicherheitskräfte manchmal Mitglieder politischer Gruppen, die an Protesten teilnehmen, der Zutritt zu Demonstrationen verweigern oder diese verhaften (USDOS 11.03.2020). In Zeiten von Unruhen in Jammu und Kaschmir ziehen die Behörden die Strafprozessordnung heran, um öffentliche Versammlungen zu verbieten oder Ausgangssperren zu verhängen (USDOS 11.03.2020).Ein Antrag für das Abhalten von Versammlungen und Demonstrationen muss vorab bei den zuständigen lokalen Behörden gestellt werden. Vereinzelt werden Anträge abgelehnt, wie beispielsweise in Jammu und Kaschmir, wo die Behörden Separatistengruppen manchmal keine Erlaubnis ausstellen (USDOS 11.03.2020; vergleiche ÖB 9.2020) und die Sicherheitskräfte manchmal Mitglieder politischer Gruppen, die an Protesten teilnehmen, der Zutritt zu Demonstrationen verweigern oder diese verhaften (USDOS 11.03.2020). In Zeiten von Unruhen in Jammu und Kaschmir ziehen die Behörden die Strafprozessordnung heran, um öffentliche Versammlungen zu verbieten oder Ausgangssperren zu verhängen (USDOS 11.03.2020). Gewerkschaftliche Streiks und öffentliche Protestveranstaltungen können zur Lahmlegung des gesamten öffentlichen Lebens im betroffenen Gebiet und zu Gewalttätigkeiten führen. Gewerkschaften spielen in Indien jedoch eine relativ geringe Rolle, da nur etwa 10 % der indischen Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind. Der „Essential Services Maintenance Act“ erlaubt es der Regierung, Streiks in staatlichen Unternehmen zu verbieten (ÖB 9.2020). Die politische Opposition kann sich frei betätigen. Die Wahlen zu den Gemeindeversammlungen, Stadträten und Parlamenten auf bundesstaatlicher wie nationaler Ebene sind frei, gleich und geheim. Sie werden – ungeachtet von Problemen, die aus der Größe des Landes, verbreiteter Armut bzw. hoher Analphabetenrate und örtlich vorkommender Manipulationen resultieren – nach Einschätzung internationaler Beobachter korrekt durchgeführt. Behinderungen der Opposition kommen insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene vor, z.B. durch nur eingeschränten Polizeischutz für Politiker, Vorenthalten von Genehmigungen für Wahlkampfveranstaltungen, tätliche Übergriffe durch Anhänger anderer Parteien. Derartige Vorkommnisse werden von der Presse aufgegriffen und können von den politischen Parteien öffentlichkeitswirksam thematisiert werden. Sie ziehen in der Regel auch Sanktionsmaßnahmen der unabhängigen und angesehenen staatlichen Wahlkommission („Election Commission of India“) nach sich (AA 23.09.2020). Zu den wichtigsten indischen Parteien gehören Indian National Congress (INC), Bharatiya Janata Party, Bahujan Samaj Party (BSP), Communist Party of India und Communist Party of India (Marxist). Bekannte und einflussreiche regionale Parteien sind Telugu Desam Party (TDP) in Andhra Pradesh, Muslim League in Kerala, Shiv Sena in Maharashtra, Dravida Munnetra Kazhagam in Tamil Nadu und Samajwadi Party in Uttar Pradesh (GIZ 8.2020a). Indien verfügt über eine vielfältige Parteienlandschaft. Neben den großen nationalen Parteien Kongress (in ihren Wurzeln sozialistisch inspirierte nationale Sammlungsbewegung), Bharatiya Janata Party (BJP, hindu-nationalistisch) sowie überregional wirkenden kommunistischen Parteien gibt es eine Vielzahl von Regionalparteien, die in einzelnen Bundesstaaten allein oder in Koalitionen die Landesregierungen bilden, aber auch auf nationaler Ebene zunehmend von politischer Bedeutung sind (AA 23.09.2020). Wichtigste Oppositionspartei nach Zahl der Abgeordneten ist die Kongress-Partei (Indian National Congress – INC) unter der Führung von Rahul Gandhi (ZO 25.05.2019). 15 Haftbedingungen Letzte Änderung: 05.11.2020 Dem Bericht des National Crime Records Bureau (NCRB) aus dem Jahr 2015 zufolge gibt es 1.401 Gefängnisse landesweit mit einer genehmigten Kapazität von 366.781 Personen – bei einer Häftlingszahl zwischen 419.623 und 466.084 (USDOS 11.03.2020; vgl. WPB 2019). Der Frauenanteil unter den Inhaftierten liegt bei 4,1 % (WPB 2019). Der Anteil der Gefängnisinsaßen an der Gesamtbevölkerung ist mit ca. 0,34 % zwar niedrig (AA 23.09.2020), dennoch ist beispielsweise in Uttar Pradesh
den Angaben eines vom Obersten Gerichtshof ernannten Beraters die Belegung in den meisten Gefängnissen doppelt bis drei Mal so hoch wie die zulässige Kapazität (USDOS 11.03.2020).Dem Bericht des National Crime Records Bureau (NCRB) aus dem Jahr 2015 zufolge gibt es 1.401 Gefängnisse landesweit mit einer genehmigten Kapazität von 366.781 Personen – bei einer Häftlingszahl zwischen 419.623 und 466.084 (USDOS 11.03.2020; vergleiche WPB 2019). Der Frauenanteil unter den Inhaftierten liegt bei 4,1 % (WPB 2019). Der Anteil der Gefängnisinsaßen an der Gesamtbevölkerung ist mit ca. 0,34 % zwar niedrig (AA 23.09.2020), dennoch ist beispielsweise in Uttar Pradesh
den Angaben eines vom Obersten Gerichtshof ernannten Beraters die Belegung in den meisten Gefängnissen doppelt bis drei Mal so hoch wie die zulässige Kapazität (USDOS 11.03.2020). Lang andauernde, willkürliche Inhaftierung bleibt ein bedeutendes Problem als Folge eines überlasteten und nicht entsprechend ausgestatteten Gerichtssystems sowie wegen mangelnder Rechtssicherheit. Die Regierung bemüht sich mithilfe von sogenannten „Fast Track-Gerichten“, Überbelegung der Gefängnisse zu verringern sowie lang andauernde Inhaftierungen zu reduzieren (USDOS 11.03.2020). Mittlerweile sind knapp 70 % aller Gefangenen Untersuchungshäftlinge, denen die Mittel für eine Kautionsstellung fehlen (AA 23.09.2020; vgl. WPB 2019). Nach offiziellen Angaben von 2018 liegt die durchschnittliche Belegungsquote der Haftanstalten auf nationaler Ebene in Indien bei 117,6 % (WPB 2019) und in Delhi bei 227 % (USDOS 11.03.2020). Der Oberste Gerichtshof berichtete 2018 von einer Auslastung der Gefängnisse von landesweit rund 150 %, in einer Haftanstalt von 609 % (TOI 31.03.2018).Mittlerweile sind knapp 70 % aller Gefangenen Untersuchungshäftlinge, denen die Mittel für eine Kautionsstellung fehlen (AA 23.09.2020; vergleiche WPB 2019). Nach offiziellen Angaben von 2018 liegt die durchschnittliche Belegungsquote der Haftanstalten auf nationaler Ebene in Indien bei 117,6 % (WPB 2019) und in Delhi bei 227 % (USDOS 11.03.2020). Der Oberste Gerichtshof berichtete 2018 von einer Auslastung der Gefängnisse von landesweit rund 150 %, in einer Haftanstalt von 609 % (TOI 31.03.2018). Im November 2019 ersuchte der Oberste Gerichtshof aufgrund einer Petition von Kinderrechtsaktivisten den Jugendgerichtsausschuss des Obersten Gerichtshofs von Jammu und Kaschmir um eine detaillierte Berichterstattung zur angeblich erfolgten Inhaftierung von Kindern und anderen Verstößen während der seit August verhängten Ausgangssperre. Das Komitee hatte zuvor eine Polizeiliste mit 144 inhaftierten Kindern vorgelegt, das jüngste von ihnen war neun Jahre alt. Die meisten, so die Polizei, wurden nach Verwarnungen, nicht an gewalttätigen Protesten teilzunehmen, wieder freigelassen (HRW 14.01.2020). Die Haftbedingungen können stark variieren (AA 23.09.2020). Es gibt drei Klassen der Unterbringung, wobei die Kategorie A gewisse Privilegien (Einzelzelle, Transistorradio, Verpflegung durch Angehörige) bietet. Der Großteil der Gefangenen (Kategorie C) muss sich allerdings mit spärlichen Verhältnissen zufrieden geben. Hier ist es die Regel, dass sich bis zu 50 Inhaftierte eine Großraumzelle teilen müssen, keine Betten zur Verfügung stehen und im Winter Decken fehlen (ÖB 9.2020). Die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet, für die Hygiene sind die Häftlinge selbst verantwortlich (AA 23.09.2020). Sanitäre Einrichtungen, medizinische Versorgung und der Zugang zu Trinkwasser sind häufig unzureichend und können mit der extremen Überbelegung der Haftanstalten lebensbedrohlich sein (USDOS 11.03.2020). Bei Bedarf wird ins (oftmals unzureichend ausgestattete) staatliche Krankenhaus eingeliefert (AA 23.09.2020). Doch kann jeder Häftling die Haftbedingungen hinsichtlich Unterbringung, Hygiene, Verpflegung und medizinischer Behandlung durch Geldzahlungen verbessern. Auch ist es üblich, dass Häftlinge von Verwandten zusätzlich versorgt werden (AA 23.09.2020). Auf Geschlechtertrennung wird geachtet. Eine Trennung von Kleinkriminellen und Schwerverbrechern gibt es selten. Nach dem Gesetz müssten Jugendliche in eigens vorgesehenen Jugenstrafan- stalten untergebracht werden, allerdings kann vor allem in ländlichen Regionen nicht davon ausgegangen werden (ÖB 9.2020). Gefängnisse und Haftanstalten sind auch weiterhin personell unterbesetzt, und eine ausreichende Infrastruktur fehlt (USDOS 11.03.2020). Es gibt auch weiterhin Berichte über Folter, Misshandlungen und Vergewaltigungen von Häftlingen durch die Polizei (USDOS 11.03.2020; vgl. FH 04.03.2020). Manche Vergewaltigungsopfer hatten aufgrund des drohenden sozialen Stigmas und möglicher Vergeltungshandlungen Angst, sich zu melden und das Verbrechen anzuzeigen, speziell dann, wenn der Täter ein Polizist oder ein anderer Beamter war. Die Nationale Menschenrechtskommission (National Human Rights Commission – NHRC) hat das Mandat, Vergewaltigungsfälle, in die Polizisten involviert sind, zu untersuchen. Die NHRC ist gesetzlich befugt, Informationen über Mitglieder des Militärs und der paramilitärischen Streitkräfte zu verlangen, jedoch hat sie kein Mandat, Fälle zu untersuchen, die diese Einheiten betreffen. Es gab Fälle, in denen sich Polizeibeamte weigerten, Vergewaltigungen zu registrieren (USDOS 11.03.2020).Es gibt auch weiterhin Berichte über Folter, Misshandlungen und Vergewaltigungen von Häftlingen durch die Polizei (USDOS 11.03.2020; vergleiche FH 04.03.2020). Manche Vergewaltigungsopfer hatten aufgrund des drohenden sozialen Stigmas und möglicher Vergeltungshandlungen Angst, sich zu melden und das Verbrechen anzuzeigen, speziell dann, wenn der Täter ein Polizist oder ein anderer Beamter war. Die Nationale Menschenrechtskommission (National Human Rights Commission – NHRC) hat das Mandat, Vergewaltigungsfälle, in die Polizisten involviert sind, zu untersuchen. Die NHRC ist gesetzlich befugt, Informationen über Mitglieder des Militärs und der paramilitärischen Streitkräfte zu verlangen, jedoch hat sie kein Mandat, Fälle zu untersuchen, die diese Einheiten betreffen. Es gab Fälle, in denen sich Polizeibeamte weigerten, Vergewaltigungen zu registrieren (USDOS 11.03.2020). Der Public Safety Act (PSA) gilt nur in Jammu und Kaschmir und erlaubt staatlichen Behörden die Festnahme von Personen ohne Anklage oder gerichtliche Überprüfung für bis zu zwei Jahren. Während dieser Zeit ist den Familienmitgliedern kein Zugang zu den Häftlingen erlaubt. Häftlingen ist der Zugang zu einem Anwalt während der Befragungen erlaubt. In der Praxis vollzieht die Polizei in Jammu und Kaschmir regelmäßig willkürliche Verhaftungen und verweigert Häftlingen den Zugang zu Anwälten und medizinischer Betreuung. Im Juli 2018 wurde das PSA um das Verbot der Inhaftierung von Personen mit ständigem Wohnsitz in Jammu und Kaschmir außerhalb ihrer Grenzen aufgehoben. Zwischen 05. und 30.08.2019 wurde diese Änderung von den Behörden genutzt, um etwa 285 Personen in Uttar Pradesh in Gewahrsam zu nehmen (USDOS 11.03.2020). Die NHRC erhielt und untersuchte Häftlingsbeschwerden über Menschenrechtsverletzungen im Laufe des Jahres. Von Vertretern der Zivilgesellschaft wird jedoch angenommen, dass aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nur wenige Häftlinge Beschwerden einreichen (USDOS 11.03.2020). Nach Regierungsangaben war ein großer Teil der Todesfälle in Gefängnissen (2016: 1.655) (vgl. 2015: 1.584 Fälle (AA 18.09.2018) auf Krankheiten wie Tuberkulose und HIV/Aids zurückzuführen, deren Verlauf durch die Haftbedingungen und mangelhafte Versorgung verschlimmert bzw. beschleunigt wird. Bei Bedarf werden Häftlinge in (oftmals unzureichend ausgestattete) Krankenhäuser eingeliefert (AA 19.07.2019). Ein großer Teil der Todesfälle in Gefängnissen
Strafgesetzbuch von 1860 (Indian Penal Code) gilt für bestimmte Verbrechen die Todesstrafe (Mord, Hochverrat, Anstiftung zu Selbstmord eines Kindes, terroristische Gewalttat, Besitz von tödlichem Sprengstoff, wiederholter Drogenhandel, Vergewaltigung von Kindern etc.). In Militärgesetzen ist die Todesstrafe als Regelstrafe für schwere Fälle von Kollaboration, Meuterei und Fahnenflucht vorgesehen. Ende 2001 trat eine Änderung des Sprengstoffgesetzes in Kraft, die den Besitz tödlicher Sprengstoffe mit der Todesstrafe bedroht. Die Antiterrorgesetzgebung sieht für „terroristische Straftaten“, durch die Menschen zu Tode kommen, ebenfalls die Todesstrafe vor (AA 23.09.2020). Vergewaltigungen von Mädchen unter zwölf Jahren können seit August 2018 mit der Todesstrafe geahndet werden (AA 19.07.2019).
, Strafgesetzbuch von 1860 (Indian Penal Code) gilt für bestimmte Verbrechen die Todesstrafe (Mord, Hochverrat, Anstiftung zu Selbstmord eines Kindes, terroristische Gewalttat, Besitz von tödlichem Sprengstoff, wiederholter Drogenhandel, Vergewaltigung von Kindern etc.). In Militärgesetzen ist die Todesstrafe als Regelstrafe für schwere Fälle von Kollaboration, Meuterei und Fahnenflucht vorgesehen. Ende 2001 trat eine Änderung des Sprengstoffgesetzes in Kraft, die den Besitz tödlicher Sprengstoffe mit der Todesstrafe bedroht. Die Antiterrorgesetzgebung sieht für „terroristische Straftaten“, durch die Menschen zu Tode kommen, ebenfalls die Todesstrafe vor (AA 23.09.2020). Vergewaltigungen von Mädchen unter zwölf Jahren können seit August 2018 mit der Todesstrafe geahndet werden (AA 19.07.2019). Die indische Regierung hat im Jahr 2012 das inoffizielle Memorandum in Bezug auf die Todesstrafe aufgehoben (HRW 22.11.2012). 2019 wurden 102 Personen zum Tode verurteilt (ÖB 9.2020; vgl. AI 21.04.2020). Der Supreme Court stellte 2018 die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe nicht infrage, rief die Gerichte aber zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Fälle („rarest of rare cases“) auf (ÖB 9.2020; vgl. AA 19.07.2019).Die indische Regierung hat im Jahr 2012 das inoffizielle Memorandum in Bezug auf die Todesstrafe aufgehoben (HRW 22.11.2012). 2019 wurden 102 Personen zum Tode verurteilt (ÖB 9.2020; vergleiche AI 21.04.2020). Der Supreme Court stellte 2018 die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe nicht infrage, rief die Gerichte aber zu einer besonders sorgfältigen Prüfung der Fälle („rarest of rare cases“) auf (ÖB 9.2020; vergleiche AA 19.07.2019). Am 20.03.2020 wurden vier Todesurteile im Fall einer 2012 begangenen Gruppenvergewaltigung vollstreckt (AA 23.09.2020; vgl. ZO 20.03.2020, BBC 20.03.2020, IT 20.03.2020). Die Hinrichtungen wurden in den letzten Monaten durch Einsprüche und Gnadengesuche der Verurteilten immer wieder verschoben. Der aus der schrittweisen Abarbeitung der Rechtsbehelfe resultierende Aufschub – trotz enormen Drucks aus Politik und Öffentlichkeit – demonstriert das prinzipielle Funktionieren des indischen Rechtsstaates (AA 23.09.2020). Es war dies die erste Hinrichtung seit dem Jahr 2015 (ÖB 9.2020; vgl. AA 23.09.2020).Am 20.03.2020 wurden vier Todesurteile im Fall einer 2012 begangenen Gruppenvergewaltigung vollstreckt (AA 23.09.2020; vergleiche ZO 20.03.2020, BBC 20.03.2020, IT 20.03.2020). Die Hinrichtungen wurden in den letzten Monaten durch Einsprüche und Gnadengesuche der Verurteilten immer wieder verschoben. Der aus der schrittweisen Abarbeitung der Rechtsbehelfe resultierende Aufschub – trotz enormen Drucks aus Politik und Öffentlichkeit – demonstriert das prinzipielle Funktionieren des indischen Rechtsstaates (AA 23.09.2020). Es war dies die erste Hinrichtung seit dem Jahr 2015 (ÖB 9.2020; vergleiche AA 23.09.2020). Etwa 400 bis 500 Gefangene sitzen in Todeszellen (AA 21.04.2020; vgl. HRW 18.01.2018, DW 05.05.2017; vgl. AA 23.09.2020).Etwa 400 bis 500 Gefangene sitzen in Todeszellen (AA 21.04.2020; vergleiche HRW 18.01.2018, DW 05.05.2017; vergleiche AA 23.09.2020). 17 Religionsfreiheit Letzte Änderung: 05.11.2020 Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit (USDOS 10.06.2020; vgl. AA 23.09.2020) sieht einen säkularen Staat vor, fordert den Staat auf, alle Religionen unparteiisch zu behandeln und verbietet Diskriminierung auf religiöser Basis. Nationales und bundesstaatliches Recht gewähren die Religionsfreiheit jedoch unter dem Vorbehalt der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral (USDOS 10.06.2020). Religionsfreiheit wird im Allgemeinen auch in der Praxis respektiert (FH 23.09.2020) und kaum eingeschränkt (AA 23.09.2020). Das friedliche Nebeneinander im multiethnischen und multireligiösen Indien ist zwar die Norm, allerdings sind in einigen Unionsstaaten religiöse Minderheiten immer wieder das Ziel fundamentalistischer Fanatiker, oft auch mit Unterstützung lokaler Politiker (ÖB 9.2020). Trotz des insgesamt friedlichen Zusammenlebens existieren zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften Spannungen, die in der Vergangenheit auch zu massiven Gewaltausbrüchen („riots“, Pogrome) führten (AA 23.09.2020). Im Jahr 2019 verschlechterten sich die Bedingungen für Religionsfreiheit weiter drastisch, und religiöse Minderheiten werden zunehmend bedroht. Nach der Wiederwahl der Bharatiya Janata Party (BJP) im Mai nutzte die nationale Regierung ihre gestärkte parlamentarische Mehrheit, um auf nationaler Ebene die Religionsfreiheit einzuschränken. Besonders betroffen von diesen Maßnahmen sind Angehörige der Muslime (USCIRF 28.04.2020). Berichten zufolge kommt es zu religiös motivierten Diskriminierungen, Morden, Überfällen, Unruhen, Zwangskonversionen, Aktionen, die das Recht des Einzelnen auf Ausübung seiner religiösen Überzeugung einschränken sollen, sowie zu Diskriminierung und Vandalismus (USDOS 10.06.2020). In den letzten Jahren häufen sich Berichte, wonach die Religionszugehörigkeit noch mehr als zuvor zu einem bestimmenden Identitätsmerkmal für den Einzelnen in der indischen Gesellschaft wird, wodurch Angehörige religiöser Minderheiten ein Gefühl des Ausgeschlossen-Werdens entwickeln (AA 23.09.2020). Der gegen Minderheiten wie Moslems und Christen gerichtete Hindu-Radikalismus wird selten von offizieller Seite in die Kategorie Terror eingestuft, vielmehr als „communal violence“ bezeichnet (ÖB 9.2020).Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit (USDOS 10.06.2020; vergleiche AA 23.09.2020) sieht einen säkularen Staat vor, fordert den Staat auf, alle Religionen unparteiisch zu behandeln und verbietet Diskriminierung auf religiöser Basis. Nationales und bundesstaatliches Recht gewähren die Religionsfreiheit jedoch unter dem Vorbehalt der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral (USDOS 10.06.2020). Religionsfreiheit wird im Allgemeinen auch in der Praxis respektiert (FH 23.09.2020) und kaum eingeschränkt (AA 23.09.2020). Das friedliche Nebeneinander im multiethnischen und multireligiösen Indien ist zwar die Norm, allerdings sind in einigen Unionsstaaten religiöse Minderheiten immer wieder das Ziel fundamentalistischer Fanatiker, oft auch mit Unterstützung lokaler Politiker (ÖB 9.2020). Trotz des insgesamt friedlichen Zusammenlebens existieren zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften Spannungen, die in der Vergangenheit auch zu massiven Gewaltausbrüchen („riots“, Pogrome) führten (AA 23.09.2020). Im Jahr 2019 verschlechterten sich die Bedingungen für Religionsfreiheit weiter drastisch, und religiöse Minderheiten werden zunehmend bedroht. Nach der Wiederwahl der Bharatiya Janata Party (BJP) im Mai nutzte die nationale Regierung ihre gestärkte parlamentarische Mehrheit, um auf nationaler Ebene die Religionsfreiheit einzuschränken. Besonders betroffen von diesen Maßnahmen sind Angehörige der Muslime (USCIRF 28.04.2020). Berichten zufolge kommt es zu religiös motivierten Diskriminierungen, Morden, Überfällen, Unruhen, Zwangskonversionen, Aktionen, die das Recht des Einzelnen auf Ausübung seiner religiösen Überzeugung einschränken sollen, sowie zu Diskriminierung und Vandalismus (USDOS 10.06.2020). In den letzten Jahren häufen sich Berichte, wonach die Religionszugehörigkeit noch mehr als zuvor zu einem bestimmenden Identitätsmerkmal für den Einzelnen in der indischen Gesellschaft wird, wodurch Angehörige religiöser Minderheiten ein Gefühl des Ausgeschlossen-Werdens entwickeln (AA 23.09.2020). Der gegen Minderheiten wie Moslems und Christen gerichtete Hindu-Radikalismus wird selten von offizieller Seite in die Kategorie Terror eingestuft, vielmehr als „communal violence“ bezeichnet (ÖB 9.2020). Die größten religiösen Gruppen, nach ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung bei der Volkszählung aus dem Jahr 2011, sind Hindus (79,8 %), Muslime (14,2 %), Christen (2,3 %) und Sikhs (1,7 %) (CIA 09.10.2020). Muslime, Sikhs, Christen, Parsis, Janais und Buddhisten gelten als gesetzlich anerkannte Minderheitengruppen unter den religiösen Gruppierungen (USDOS 10.06.2020). Das Gesetz legt fest, dass die Regierung die Existenz dieser religiösen Minderheiten schützt und Konditionen für die Förderung ihrer individuellen Identitäten begünstigt. Bundesstaatliche Regierungen sind dazu befugt, religiösen Gruppen gesetzlich den Status von Minderheiten zuzuerkennen (USDOS 10.06.2020). Die Gesetzgebung in mehreren Staaten mit hinduistischer Mehrheit verbietet religiöse Konversion, die aus Zwang oder „Verlockung“ erfolgt, was sehr weit ausgelegt werden kann, um Personen, die missionarisch tätig sind, zu verfolgen. Manche Bundesstaaten fordern für Konversion eine Genehmigung der Regierung (FH 04.03.2020). Neun der 28 Bundesstaaten haben Gesetze, die religiöse Konversion einschränken: Arunachal Pradesh, Chhattisgarh, Gujarat, Himachal Pradesh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Odisha, Rajasthan und Uttarakhand. Ein solches Gesetz in Rajasthan, das 2008 verabschiedet wurde, wurde 2017 von der Zentralregierung zurückgewiesen und ist nach wie vor nicht implementiert. Im August 2019 fügte die Legislative des Bundesstaates Himachal Pradesh „Nötigung“ der Liste der Konversionsverbrechen hinzu, die auch Bekehrung durch „Betrug“, „Gewalt“ und „Anstiftung“ umfassen. Die Definition von „Verführung“ wurde erweitert und umfasst nun auch „das Angebot einer Versuchung“ (USDOS 10.06.2020). Die Nationale Kommission für Minderheiten, welcher Vertreter der sechs ausgewiesenen religiösen Minderheiten und der Nationalen Menschenrechtskommission angehören, untersucht Vorwürfe von religiöser Diskriminierung. Das Ministerium für Minderheitenangelegenheiten ist auch befugt, Untersuchungen anzustellen. Diese Stellen verfügen jedoch über keine Durchsetzungsbefugnisse, sondern legen ihre gewonnenen Erkenntnisse zu Untersuchungen auf Grundlage schriftlicher Klagen durch Beschwerdeführer bei, welche strafrechtliche oder zivilrechtliche Verstöße geltend machen, und legen ihre Ergebnisse den Strafverfolgungsbehörden zur Stellungnahme vor. 18 der 28 Bundesstaaten des Landes und das National Capital Territory of Delhi verfügen über staatliche Minderheitenkommissionen, die auch Vorwürfe religiöser Diskriminierung untersuchen (USDOS 10.06.2020). Gewalt gegen religiöse Minderheiten wurde 2017 in Indien zu einer zunehmenden Bedrohung (HRW 18.01.2018), doch hat es die Regierung verabsäumt, Richtlinien des Obersten Gerichtshofs zur Verhinderung, wie auch der Untersuchung von Angriffen auf religiöse Minderheiten und andere gefährdete Gemeinschaften, welche häufig von BJP-Anhängern angeführt werden, umzusetzen (HRW 14.01.2020). 2019 hat es die Regierung verabsäumt, die Vorgaben des Obersten Gerichtshofs zur Verhinderung und Aufklärung von Übergriffen des in vielen Fällen von Bharatiya Janata Party (BJP)-Anhängern angeführten Mobs auf religiöse Minderheiten und andere vulnerable Bevölkerungsgruppen umzusetzen (HRW 14.01.2020). Personenstandsgesetze gelten nur für bestimmte Religionsgemeinschaften in Fragen der Ehe, Scheidung, Adoption und Vererbung. Das hinduistische, das christliche, das Parsi und das islamische Personenstandsgesetz sind rechtlich anerkannt und gerichtlich durchsetzbar (USDOS 10.06.2020). Der Wahlsieg der Hindu-nationalistischen BJP im Jahr 2014 löste in der Öffentlichkeit eine intensive Diskussion über das Spannungsfeld zwischen den Werten einer säkularen Verfassung und einer in Teilen zutiefst religiösen Bevölkerung aus; und ging auch mit der Zunahme eines strammen (Hindu-) Nationalismus einher. Den erneuten deutlichen Wahlsieg der BJP 2019 sehen einzelne Gruppen daher mit Sorge (AA 23.09.2020). Die Datenlage zur Entwicklung von Hassverbrechen in Indien in den letzten Jahren ist uneinheitlich und erschwert eine genaue Einordnung. Die Zahl stieg von insgesamt 701 Vorfällen (116 Tote, 2138 Verletzte) im Jahr 2010 zunächst auf 823 Vorfälle (133 Tote, 2269 Verletzte) 2013 an, um dann nach einem Rückgang 2014 wieder auf 822 Vorfälle (111 Tote, 2384 Verletzte) im Jahr 2017 anzusteigen. Seit 2018 hat die Regierung bislang keine Zahlen vorgelegt (AA 23.09.2020). Nach Angaben des Innenministeriums (MHA) fanden zwischen 2008 und 2017 7.484 Vorfälle gemeinschaftlicher Gewalt statt, bei denen mehr als 1.100 Menschen getötet wurden. Daten des Innenministeriums für 2018 bis 2019 liegen nicht vor, doch halten Vorfälle kommunaler Gewalt an (USDOS 10.06.2020). […] 18 Ethnische Minderheiten Letzte Änderung: 06.11.2020 Minderheiten sind nach indischem Recht als religiöse und sprachliche Minderheiten definiert (ÖB 9.2020). Die Verfassung enthält eine Garantie zum Schutz vor Diskriminierungen wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Rasse, Kaste, Geschlecht oder Geburtsort (USDOS 21.06.2019). Obwohl laut Verfassung die Kastendiskriminierung verboten ist, bleibt die Registrierung zum Zwecke positiver Förderprogramme bestehen, und die Regierung betreibt weiterhin verschiedene Programme, um Mitglieder niederer Kasten zu stärken (USDOS 11.03.2020). Besonders auf dem Land bleiben Diskriminierungen aufgrund der Kastenzugehörigkeit jedoch weit verbreitet (USDOS 11.03.2020; vgl. BAMF 30.09.2019). Kritiker behaupten, dass viele der Unterstützungsprogramme zur Förderung Angehöriger der unteren Kasten an den Folgen einer mangelhaften Umsetzung und Korruption leiden (USDOS 11.03.2020).Obwohl laut Verfassung die Kastendiskriminierung verboten ist, bleibt die Registrierung zum Zwecke positiver Förderprogramme be
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