RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum06.01.2021 GeschäftszahlW151 2202226-1 Spruch151 2202226-1/24E, , 151 2202226-1/24E W151 2202227-1/24E Gekürzte Ausfertigung des am 18.12.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Doris KOHL, MCJ über die Beschwerden von XXXX XXXX , StA. Afghanistan XXXX , XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Oberösterreich, Außenstelle Linz, jeweils vom 19.06.2018, XXXX , XXXX , jeweils wegen §§ 3, 8, 10 und 57 AsylG 2005 sowie §§ 46, 52 und 55 FPG 2005 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Doris KOHL, MCJ über die Beschwerden von römisch 40 römisch 40 , StA. Afghanistan römisch 40 , römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Oberösterreich, Außenstelle Linz, jeweils vom 19.06.2018, römisch 40 , römisch 40 , jeweils wegen Paragraphen 3, 8, 10 und 57 AsylG 2005 sowie Paragraphen 46, 52 und 55 FPG 2005 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) I. Die Verfahren werden hinsichtlich Spruchpunkt I der angefochtenen Bescheide gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 wegen Zurückziehung der Beschwerden zu diesem Spruchpunkt eingestellt. römisch eins. Die Verfahren werden hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins der angefochtenen Bescheide gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 wegen Zurückziehung der Beschwerden zu diesem Spruchpunkt eingestellt. II. Den Beschwerden wird hinsichtlich Spruchpunkt II der angefochtenen Bescheide stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 jeweils der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. römisch zwei. Den Beschwerden wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch zwei der angefochtenen Bescheide stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 jeweils der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 werden XXXX jeweils eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 17.12.2021 erteilt. römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, werden römisch 40 jeweils eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 17.12.2021 erteilt. IV. Den Beschwerden wird hinsichtlich Spruchpunkt III bis VI der angefochtenen Bescheide stattgegeben und diese gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG behoben. römisch vier. Den Beschwerden wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch drei bis römisch sechs der angefochtenen Bescheide stattgegeben und diese gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG behoben. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 18.12.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 18.12.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:W151.2202226.1.00
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