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{'item': 'L518 2158640-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum07.01.2021 GeschäftszahlL518 2158640-1 Spruch, L518 2158640-1/11E SCHRIFTLICHE AUSFERTIGUNG DES AM 16.11.2020 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Markus Steininger als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. ARMENIEN, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, vom 04.05.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.11.2020 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Markus Steininger als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. ARMENIEN, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, vom 04.05.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.11.2020 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang I.

  1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP“ bezeichnet), ist Staatsangehörige der Republik Armenien und brachte nach rechtswidriger Einreise mit dem Flugzeug (Belgrad – Wien) in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 27.09.2016 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. römisch eins.
  2. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge kurz als „bP“ bezeichnet), ist Staatsangehörige der Republik Armenien und brachte nach rechtswidriger Einreise mit dem Flugzeug (Belgrad – Wien) in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 27.09.2016 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. I.2.
  3. Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP im Wesentlichen Folgendes vor:römisch eins.2.
  4. Vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes brachte die bP im Wesentlichen Folgendes vor: Ich habe in Armenien 5 Bücher geschrieben, welche über Religion, Politik und Ideologie handeln und erzählen. Es gibt eine Organisation, welche nicht meine Meinung vertritt. Diese Organisation will mich ins Gefängnis bringen. Einmal im Jahr 2006 bei einer Veranstaltung habe ich von einem starken Mann einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen und dadurch verletzt wurde. Ich konnte dadurch meinen Vortrag nicht mehr halten. Zuvor wurde ich noch bedroht, dass ich diesen Vortrag nicht halten soll. Im Jahr 2012 wurde ich vom Direktor des XXXX Institut aufgefordert, bei Protesten gegen Regierung teilzunehmen. Wenn ich nicht teilnehme, wird mir was Schlimmeres als 2006 passieren. Ich nahm nicht an den Portesten teil und habe dann dadurch auch im April 2013 den Job bei XXXX verloren. Alle Organisatoren dieses Protests sind danach eingesperrt worden. Zuvor im Jahr 2008 habe ich meinen Job im Kulturministerium verloren. Bis 2016 konnte ich keinen Job mehr bekommen. Dieser Kreis von Menschen hat so eine Macht, dass ich keinen Job mehr bekomme.Ich habe in Armenien 5 Bücher geschrieben, welche über Religion, Politik und Ideologie handeln und erzählen. Es gibt eine Organisation, welche nicht meine Meinung vertritt. Diese Organisation will mich ins Gefängnis bringen. Einmal im Jahr 2006 bei einer Veranstaltung habe ich von einem starken Mann einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen und dadurch verletzt wurde. Ich konnte dadurch meinen Vortrag nicht mehr halten. Zuvor wurde ich noch bedroht, dass ich diesen Vortrag nicht halten soll. Im Jahr 2012 wurde ich vom Direktor des römisch 40 Institut aufgefordert, bei Protesten gegen Regierung teilzunehmen. Wenn ich nicht teilnehme, wird mir was Schlimmeres als 2006 passieren. Ich nahm nicht an den Portesten teil und habe dann dadurch auch im April 2013 den Job bei römisch 40 verloren. Alle Organisatoren dieses Protests sind danach eingesperrt worden. Zuvor im Jahr 2008 habe ich meinen Job im Kulturministerium verloren. Bis 2016 konnte ich keinen Job mehr bekommen. Dieser Kreis von Menschen hat so eine Macht, dass ich keinen Job mehr bekomme. Im Jahr 2004 ist mir ein Mädchen vom jetzigen XXXX zur Heirat vorgeschlagen. 2010 bis 2011 wurden mir 2 weitere Frauen vom XXXX -Direktor vorgeschlagen. Das 3 Mädchen hat mir zwar gefallen, habe aber das falsche Spiel durchschaut. Ich lehnte jedes Mal die Heirat ab, wobei mir das
  5. Mädchen verriet, dass mir durch die Heirat alles weggenommen werden würde. Die ganze Zeit bin ich vom XXXX Direktor und noch andere Leute erniedrigt und schlecht behandelt worden. Dadurch wollten sie mich verleiten, dass ich strafbare Handlungen begehe und ins Gefängnis komme. Sogar meine Nachbarn und Mafia-Leute sind eingeschaltet worden, dass ich ein Fehlverhalten begehe.Im Jahr 2004 ist mir ein Mädchen vom jetzigen römisch 40 zur Heirat vorgeschlagen. 2010 bis 2011 wurden mir 2 weitere Frauen vom römisch 40 -Direktor vorgeschlagen. Das 3 Mädchen hat mir zwar gefallen, habe aber das falsche Spiel durchschaut. Ich lehnte jedes Mal die Heirat ab, wobei mir das
  6. Mädchen verriet, dass mir durch die Heirat alles weggenommen werden würde. Die ganze Zeit bin ich vom römisch 40 Direktor und noch andere Leute erniedrigt und schlecht behandelt worden. Dadurch wollten sie mich verleiten, dass ich strafbare Handlungen begehe und ins Gefängnis komme. Sogar meine Nachbarn und Mafia-Leute sind eingeschaltet worden, dass ich ein Fehlverhalten begehe. Aus diesen Gründen habe ich mein Land verlassen. Befragt zu ihren Befürchtungen im Falle der Rückkehr gab die bP an, dass sie ihre Gegner so weit treiben würden, dass sie „etwas Begehe“ und dadurch ins Gefängnis oder die Psychiatrie kommt. I.2.
  7. Vor der belangten Behörde brachte die bP zum Fluchtgrund im Wesentlichen Folgendes vor (auszugsweise Wiedergabe):römisch eins.2.
  8. Vor der belangten Behörde brachte die bP zum Fluchtgrund im Wesentlichen Folgendes vor (auszugsweise Wiedergabe): LA: Sind Sie nun im Rahmen Ihrer Flucht zum ersten Mal im Ausland? VP: Nein, ich bin zuerst nach Argentinien geflüchtet und dann nach Österreich. LA: Wie lange waren Sie in Argentinien und wo waren Sie da? VP: Ich war drei Monate in Buenos Aires. LA: Verfügen Sie über Dokumente, die Ihre Identität bestätigen? VP: Ich habe ein Parteibuch mit. Meinen Reisepass habe ich zerrissen. Ich habe zuerst Kopie gemacht und den Reisepass nach meiner Einreise in Österreich am Flughafen zerrissen. Eine Kopie des Reisepasses und Übersetzung des Passes ins Russische liegt im Akt auf. VP legt Parteibuch im Original vor. In Kopie in den Akt genommen. Parteibuch Republik Armenien XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 XXXX römisch 40 Gezeichnet: Unterschrift Im Stempel: Filiale des Bezirkes XXXX , XXXX .Im Stempel: Filiale des Bezirkes römisch 40 , römisch 40 . LA: Möchten Sie irgendwelche Papiere/Dokumente/ärztliche Befunde etc. vorlegen? Haben Sie Dokumente bei sich? VP: Nein. LA: Hatten Sie jemals einen eigenen Reisepass? VP: Ja siehe oben. LA: Waren oder sind Sie im Heimatland Mitglied einer politischen Organisation oder eines politischen Vereins? VP: Ja, ich war Mitglied bei zwei verschiedenen Parteien. Bei der " 1992-
  9. Danach war ich bei der " XXXX ", Abkürzung XXXX , von 2003-2006.VP: Ja, ich war Mitglied bei zwei verschiedenen Parteien. Bei der " 1992-
  10. Danach war ich bei der " römisch 40 ", Abkürzung römisch 40 , von 2003-
  11. LA: In welcher Funktion waren Sie für diese beiden Parteien tätig? VP: Ich war bei der XXXX Vertreter der Filiale XXXX .VP: Ich war bei der römisch 40 Vertreter der Filiale römisch 40 . LA: Was hatten Sie für Aufgaben als Vertreter der Filiale? VP: Organisatorische Fragen waren in meiner Zuständigkeit. LA: Was haben Sie alles organisiert? VP: Verschiedene Maßnahmen, Versammlungen und Konzert. LA: Bitte etwas genauer! VP: Ich habe auch Vermittlungstätigkeit für die Mitglieder der Partei durchgeführt, damit sie einen Job bekommen. Außerdem habe ich für christliche Werte agitiert. LA: Haben Sie diese Funktion vollberuflich ausgeübt? VP: Nein, das war eine ehrenamtliche Tätigkeit. LA: Welche Funktion hatten Sie bei der Partei "Daschnaktutjun"? VP: Ich war einfaches Parteimitglied. LA: Weshalb haben Sie sich später für eine andere Partei eingebracht? VP: Das innere Leben der Partei hat mir nicht gefallen. LA: Was meinen Sie damit? VP: Die Wahlstruktur hat mir nicht gefallen. Es herrschte dort Korruption im Inneren der Partei. Personen wurden nicht in die leitende Funktion gewählt, sondern durch Bekanntschaften eingesetzt. LA: Welcher Volksgruppe / Religion gehören Sie an? VP: Ich bin Armenier und armenisch-apostolischer Christ. LA: Welche Schulbildung/Ausbildung haben Sie? VP: Ich habe 10 Jahre Grundschule besucht. Dann habe ich zwei Jahre eine Fachschule für Handel und Kochkunst absolviert. Dann habe ich fünf Jahre Wirtschaftsuniversität absolviert mit Diplom im Fach Rechnungswesen. Danach habe ich einen Kurs gemacht für internationale Buchhaltung Außerdem habe ich sechs Monate lang einen Kurs für Religionsunterricht besucht. Der Kurs wurde von der armenischen Apostolischen Kirche im Gebäude der amerikanischen Universität angeboten. Ich war nur freier Zuhörer. VP: Ich habe 10 Jahre Grundschule besucht. Dann habe ich zwei Jahre eine Fachschule für Handel und Kochkunst absolviert. Dann habe ich fünf Jahre Wirtschaftsuniversität absolviert mit Diplom im Fach Rechnungswesen. Danach habe ich einen Kurs gemacht für internationale Buchhaltung Außerdem habe ich sechs Monate lang einen Kurs für Religionsunterricht besucht. Der Kurs wurde von der armenischen Apostolischen Kirche im Gebäude der amerikanischen Universität angeboten. Ich war nur freier Zuhörer. , LA: Was haben Sie in Ihrer Heimat gemacht, wovon lebten Sie? VP: Ich habe bei zwei Firmen gearbeitet. Am XXXX in Yerevan. Außerdem habe ich am XXXX gearbeitet. An die genaue Adresse kann ich mich nicht erinnern.VP: Ich habe bei zwei Firmen gearbeitet. Am römisch 40 in Yerevan. Außerdem habe ich am römisch 40 gearbeitet. An die genaue Adresse kann ich mich nicht erinnern. LA: Wie würden Sie Ihre wirtschaftliche / finanzielle Situation zuletzt (vor der Flucht) im Heimatland gemessen am landesüblichen Durchschnitt bezeichnen? VP: Unter dem Durchschnitt, es war schwierig.VP: Unter dem Durchschnitt, es war schwierig., LA: Haben Sie noch Kontakt ins Heimatland? (telefonisch, e-mail, postalisch, etc.) VP: Nein. LA: Weshalb nicht? VP: Ich habe Angst. Ich mache mir Sorgen um meine Verwandten. Sie könnten durch einen Anruf von mir unter Druck kommen, weil ich unter Druck stehe. LA: Haben Sie bereits woanders um Asyl angesucht? (wenn ja, wann? – wo? Ausgang d. Verfahrens?) VP: Nein, ich war in Argentinien nur drei Monate als Tourist. LA: War Österreich Ihr Zielland? VP: Ja. LA: Weshalb? VP: Ich wollte eigentlich in Buenos Aires bleiben, aber die Gruppe, die mich verfolgt, verfolgte mich auch weiter in Argentinien. Es war mir nicht möglich dort weiter zu bleiben, ich habe deshalb beschlossen nach Europa zu gehen. LA: Weshalb haben Sie Österreich als Zielland gewählt? VP: Ich war der Meinung, dass Österreich ein demokratisches Land ist und eine sehr alte Kultur hat. Ich habe gedacht, dass ich hier meinen Platz finden könnte. LA: War Ihre Flucht schlepperunterstützt? VP: Nein, es war alles legal. Ich bin von Argentinien nach Belgrad gereist und in Belgrad habe ich ein Ticket über Wien nach Yerevan gekauft. Ich kam von Belgrad nach Wien in den Transit und bin nicht weitergereist. LA: War ihre Einreise in Belgrad illegal? VP: Staatsbürger der Republik Armenien dürfen nach Belgrad kommen und drei Monate ohne Visum dort bleiben. LA: Wie lange waren Sie in Belgrad? VP: Vier bis fünf Stunden. Am gleichen Tag bin ich dann weitergeflogen. LA: Wie kamen Sie nach Österreich? (Fluchtweg unter Nennung der Verkehrsmittel und allfälliger Aufenthaltsorte - ganz kurz!) VP: Ich bin XXXX 2016 nach Tiflis in Georgien gefahren. Ich blieb dort drei bis vier Tage meines Wissens nach und kaufte dort ein Ticket nach Argentinien über Istanbul. Ich flog nach Buenos Aires. Am XXXX bin ich nach Argentinien geflogen. Bei der Rückreise am XXXX 2016 hatte ich ein Ticket von Argentinien nach Belgrad über Istanbul. In Belgrad habe ich ein Ticket über Wien nach Yerevan gekauft. In Wien war ich nur im Transitbereich. Im Transitraum habe ich meinen Pass zerrissen und habe die Polizei verlangt.VP: Ich bin römisch 40 2016 nach Tiflis in Georgien gefahren. Ich blieb dort drei bis vier Tage meines Wissens nach und kaufte dort ein Ticket nach Argentinien über Istanbul. Ich flog nach Buenos Aires. Am römisch 40 bin ich nach Argentinien geflogen. Bei der Rückreise am römisch 40 2016 hatte ich ein Ticket von Argentinien nach Belgrad über Istanbul. In Belgrad habe ich ein Ticket über Wien nach Yerevan gekauft. In Wien war ich nur im Transitbereich. Im Transitraum habe ich meinen Pass zerrissen und habe die Polizei verlangt. LA: Wann haben Sie Ihr Heimatland verlassen? VP: Am XXXX 2016.VP: Am römisch 40 2016., LA: Haben Sie im Herkunftsland oder woanders Strafrechtsdelikte begangen? VP: Nein. LA: Besteht ein offizieller Haftbefehl gegen Sie im Heimatland? VP: Nein. LA: Aus welchen Gründen verließen Sie das Heimatland? Warum stellen Sie einen Asylantrag? VP: Ich würde es gerne auf Deutsch lesen. Die VP wird darüber belehrt, dass für Sie eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin bestellt wurde und dass sie auf Armenisch fortfahren soll. Fortsetzung VP auf Armenisch: Ich bin Autor von mehreren Büchern, von 5 Büchern. In meinen Büchern agitiere ich für christliche Werte. Ich habe diese Bücher als wissenschaftliche Arbeit verfasst und in diesen dargelegt, dass die Theorie des Kommunismus aus den christlichen Werten entnommen wurde, nicht jedoch der Kern der christlichen Religion sondern nur der Mantel, die Phrasen der Religion. Diese Bücher waren ausschließlich eine wissenschaftliche Arbeit von mir und waren nicht gegen eine konkrete Partei gerichtet. Meine Position war neutral. Eine neokommunistische Gruppe, die kommunistische Ideen vertritt, erklärte mich für gefährlich und verfolgte mich. Wer mich konkret verfolgt, kann ich nicht sagen. Diese Person hat sich nicht vorgestellt. (Anm.: VP wird darüber belehrt, dass er nicht von den deutschen Notizen am Tisch lesen soll). Im Jahr 2006 wurde ich während einer Versammlung attackiert und bekam einen Schlag gegen den Kopf. Die Versammlung veranstaltete die XXXX . Ich wollte dort eine Rede über christliche Werte sowie über den Einfluss von europäischen Werten in Armenien halten. Ich habe meine Rede bei XXXX beantragt. Er ist der Vorsitzende der Partei. Er hat mir gedroht und verlangt, dass ich keine Rede halte. Ich wusste nicht, warum es schlecht ist, über europäische und christliche Werte zu reden. Der Parteivorsitzende sagte mir, dass er in Armenien nicht in allen Fragen entscheiden kann und ich mich ja nicht trauen soll mit der Rede daher zu kommen. Er stellte mir ein Ultimatum. In drei bis vier Tagen sollte die Versammlung stattfinden. Ich habe mich doch in die Liste der Redner eintragen lassen. Am Tag der Versammlung mussten die Zuhörer im Saal mehrmals aufstehen und sich wieder hinsetzen. Einmal als ich aufgestanden bin, gab mir ein absichtlich hinter mir positionierter Mann einen Schlag mit seinen Kopf gegen meinen Kopf. Ich stürzte auf den Sessel und konnte nicht mehr reden. Ich bekam eine Gehirnerschütterung. Es stand im Saal eine Gruppe von 10 Personen für den Fall bereit, dass wenn ich zu kämpfen beginne, die Gruppe hinzukommt. Nach ein paar Tagen ging ich zum Arzt und es wurde festgestellt, dass ich eine Gehirnerschütterung hatte. Ein Jahr lang musste ich zum Arzt in Behandlung. Ich habe davon jedoch chronische Kopfschmerzen bekommen. Die Attacke im Jahr 2006 wurde vom Parteivorsitzenden XXXX organisiert. Er hat mir ein paar Tage vorher die Rede verwehrt. Im Jahr 2012 sollte ein "Kriminalprotest" stattfinden bei der Oper. Es sollte eine Demonstration gegen die Regierung und für den Regierungswechsel auch durch Gewalt bei der Oper stattfinden. Der Anführer der Bewegung war Herr XXXX . Ich habe einen Vorschlag vom Direktor XXXX " XXXX " XXXX bekommen. Er machte diesen Vorschlag durch seine Sekretärin XXXX . Ich lehnte diesen Vorschlag ab und wollte keinesfalls an diesem Protest teilnehmen. Herr XXXX sagte, dass ich mich an die Ereignisse des Jahres 2006 erinnern soll. Diesmal würde mir dasselbe passieren wie damals nur viel schlimmer. Diese Demonstration endete in einem Kampf mit der Polizei und die Teilnehmer des Protestes wurden festgenommen, unter anderem auch der Anführer XXXX . Wie mir klar wurde, sollte dies eine Falle für mich sein. Ich wurde in den Jahren 2006 bis zu meiner Ausreise verfolgt, nicht nur physisch sondern auch psychisch. In diesen Jahren während meiner Arbeit bei den oben genannten zwei Institutionen wurde ich unter psychischen Druck gesetzt, angeschrien und schlecht behandelt. Als Beispiel möchte ich ihnen nennen, dass der Direktor des Institutes XXXX mich anschrie als ich ihm einmal meine Rohschrift von meiner wissenschaftlichen Arbeit vorgelegt habe. Er nahm ein Lineal und begann die Abstände vom Rand links und rechts zu messen. Er behauptete, dass die nicht gleich sind. Er hat mich deswegen laut angeschrien. Das hat mich natürlich gedemütigt. Er hat mich systematisch gedemütigt. Wenn ich die ganze Situation analysiere, so komme ich zum Ergebnis, dass man mich zu einer Straftat provozieren wollte. Sowohl in meinen beiden Arbeitsstätten als auch der Nachbar von oben, der um drei Uhr früh mit dem Stuhl gegen den Boden schlug, damit ich mich ärgere und ihm etwas antue, infolgedessen man mich einsperren könnte. Möglicherweise wollte man mich auch in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen, dadurch dass ich lange genug provoziert werde und ich nervös wurde. Die dritte Möglichkeit wäre auch, dass man mich zum Selbstmord oder zum Herzinfarkt bringt. Im Hof unseres Hauses kamen mir regelmäßig Kriminelle entgegen und haben mich mit der Schulter gestoßen, damit ich mich ärgere. Ich wurde somit sowohl an zwei Arbeitsstätten als auch von den Nachbarn und Kriminellen im Hof sehr stark unter Druck gesetzt. Ich habe nicht erwartet, dass meine fünf Bücher zu so einer Reaktion führen würden. Diese waren lediglich als wissenschaftliche Arbeiten gedacht. Es gibt zwei Personen, die Sekretärin des XXXX bis 2009, namens XXXX sowie sein Fahrer namens XXXX im Vornamen. Diese haben mir mitgeteilt, dass hinter den ganzen Verfolgungen XXXX steht. Es gibt auch andere Personen in Yerevan, Moskau und Buenos Aires, die mir auch gesagt haben, dass gegen mich ein Strafverfahren zwecks meiner Verfolgung eingeleitet wird. Diese Leute wurden als Werkzeuge gegen mich benützt, sie wollten jedoch das selbst nicht mehr ausführen. Das ganze wurde von Yerevan aus durch neokommunistische Gruppen organisiert. Man versuchte mich dreimal zur Heirat zu zwingen. Ich bin Autor von mehreren Büchern, von 5 Büchern. In meinen Büchern agitiere ich für christliche Werte. Ich habe diese Bücher als wissenschaftliche Arbeit verfasst und in diesen dargelegt, dass die Theorie des Kommunismus aus den christlichen Werten entnommen wurde, nicht jedoch der Kern der christlichen Religion sondern nur der Mantel, die Phrasen der Religion. Diese Bücher waren ausschließlich eine wissenschaftliche Arbeit von mir und waren nicht gegen eine konkrete Partei gerichtet. Meine Position war neutral. Eine neokommunistische Gruppe, die kommunistische Ideen vertritt, erklärte mich für gefährlich und verfolgte mich. Wer mich konkret verfolgt, kann ich nicht sagen. Diese Person hat sich nicht vorgestellt. Anmerkung, VP wird darüber belehrt, dass er nicht von den deutschen Notizen am Tisch lesen soll). Im Jahr 2006 wurde ich während einer Versammlung attackiert und bekam einen Schlag gegen den Kopf. Die Versammlung veranstaltete die römisch 40 . Ich wollte dort eine Rede über christliche Werte sowie über den Einfluss von europäischen Werten in Armenien halten. Ich habe meine Rede bei römisch 40 beantragt. Er ist der Vorsitzende der Partei. Er hat mir gedroht und verlangt, dass ich keine Rede halte. Ich wusste nicht, warum es schlecht ist, über europäische und christliche Werte zu reden. Der Parteivorsitzende sagte mir, dass er in Armenien nicht in allen Fragen entscheiden kann und ich mich ja nicht trauen soll mit der Rede daher zu kommen. Er stellte mir ein Ultimatum. In drei bis vier Tagen sollte die Versammlung stattfinden. Ich habe mich doch in die Liste der Redner eintragen lassen. Am Tag der Versammlung mussten die Zuhörer im Saal mehrmals aufstehen und sich wieder hinsetzen. Einmal als ich aufgestanden bin, gab mir ein absichtlich hinter mir positionierter Mann einen Schlag mit seinen Kopf gegen meinen Kopf. Ich stürzte auf den Sessel und konnte nicht mehr reden. Ich bekam eine Gehirnerschütterung. Es stand im Saal eine Gruppe von 10 Personen für den Fall bereit, dass wenn ich zu kämpfen beginne, die Gruppe hinzukommt. Nach ein paar Tagen ging ich zum Arzt und es wurde festgestellt, dass ich eine Gehirnerschütterung hatte. Ein Jahr lang musste ich zum Arzt in Behandlung. Ich habe davon jedoch chronische Kopfschmerzen bekommen. Die Attacke im Jahr 2006 wurde vom Parteivorsitzenden römisch 40 organisiert. Er hat mir ein paar Tage vorher die Rede verwehrt. Im Jahr 2012 sollte ein "Kriminalprotest" stattfinden bei der Oper. Es sollte eine Demonstration gegen die Regierung und für den Regierungswechsel auch durch Gewalt bei der Oper stattfinden. Der Anführer der Bewegung war Herr römisch 40 . Ich habe einen Vorschlag vom Direktor römisch 40 " römisch 40 " römisch 40 bekommen. Er machte diesen Vorschlag durch seine Sekretärin römisch 40 . Ich lehnte diesen Vorschlag ab und wollte keinesfalls an diesem Protest teilnehmen. Herr römisch 40 sagte, dass ich mich an die Ereignisse des Jahres 2006 erinnern soll. Diesmal würde mir dasselbe passieren wie damals nur viel schlimmer. Diese Demonstration endete in einem Kampf mit der Polizei und die Teilnehmer des Protestes wurden festgenommen, unter anderem auch der Anführer römisch 40 . Wie mir klar wurde, sollte dies eine Falle für mich sein. Ich wurde in den Jahren 2006 bis zu meiner Ausreise verfolgt, nicht nur physisch sondern auch psychisch. In diesen Jahren während meiner Arbeit bei den oben genannten zwei Institutionen wurde ich unter psychischen Druck gesetzt, angeschrien und schlecht behandelt. Als Beispiel möchte ich ihnen nennen, dass der Direktor des Institutes römisch 40 mich anschrie als ich ihm einmal meine Rohschrift von meiner wissenschaftlichen Arbeit vorgelegt habe. Er nahm ein Lineal und begann die Abstände vom Rand links und rechts zu messen. Er behauptete, dass die nicht gleich sind. Er hat mich deswegen laut angeschrien. Das hat mich natürlich gedemütigt. Er hat mich systematisch gedemütigt. Wenn ich die ganze Situation analysiere, so komme ich zum Ergebnis, dass man mich zu einer Straftat provozieren wollte. Sowohl in meinen beiden Arbeitsstätten als auch der Nachbar von oben, der um drei Uhr früh mit dem Stuhl gegen den Boden schlug, damit ich mich ärgere und ihm etwas antue, infolgedessen man mich einsperren könnte. Möglicherweise wollte man mich auch in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen, dadurch dass ich lange genug provoziert werde und ich nervös wurde. Die dritte Möglichkeit wäre auch, dass man mich zum Selbstmord oder zum Herzinfarkt bringt. Im Hof unseres Hauses kamen mir regelmäßig Kriminelle entgegen und haben mich mit der Schulter gestoßen, damit ich mich ärgere. Ich wurde somit sowohl an zwei Arbeitsstätten als auch von den Nachbarn und Kriminellen im Hof sehr stark unter Druck gesetzt. Ich habe nicht erwartet, dass meine fünf Bücher zu so einer Reaktion führen würden. Diese waren lediglich als wissenschaftliche Arbeiten gedacht. Es gibt zwei Personen, die Sekretärin des römisch 40 bis 2009, namens römisch 40 sowie sein Fahrer namens römisch 40 im Vornamen. Diese haben mir mitgeteilt, dass hinter den ganzen Verfolgungen römisch 40 steht. Es gibt auch andere Personen in Yerevan, Moskau und Buenos Aires, die mir auch gesagt haben, dass gegen mich ein Strafverfahren zwecks meiner Verfolgung eingeleitet wird. Diese Leute wurden als Werkzeuge gegen mich benützt, sie wollten jedoch das selbst nicht mehr ausführen. Das ganze wurde von Yerevan aus durch neokommunistische Gruppen organisiert. Man versuchte mich dreimal zur Heirat zu zwingen. VP muss auf die Toilette. Kommt ein paar Minuten später wieder zur Einvernahme. Fortsetzung: Man wollte mich mit drei Kandidatinnen verheiraten. Das zweite Mal war die Kandidatin vom Direktor XXXX . Er hieß XXXX . Als ich die Heirat mit seiner Kandidatin abgelehnt habe, hat er mir gedroht, dass ich so verprügelt werde, dass ich für drei Monate ins Spital komme oder dass gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet wird. Ich habe ein Jahr beim Zentrum für Kinder und Jugend eines Bezirkes in Yerevan. Der damalige Bezirksvorsteher war XXXX . Die haben gemeinsam eine Kandidatin namens XXXX angeboten. Ich habe verweigert und danach haben sie mich gekündigt. Diese Frau war Mitarbeiterin von Herrn XXXX . Sie war seine Geliebte. Diese Gruppe wollte mich durch sowjetische Methoden entweder ins Gefängnis bringen oder in die Psychiatrie. Die dritte Braut hieß XXXX . Sie und XXXX hatten den Auftrag mich zu heiraten, zu Hause einen Konflikt zu provozieren, damit ich ausraste und ins Gefängnis komme. Dieser Auftrag wurde von der neokommunistischen Gruppe erteilt. Zusammenfassend kann ich sagen, wenn ich in Armenien geblieben wäre, wäre ich entweder ins Gefängnis gekommen oder in eine psychiatrische Anstalt. Man wollte mich mit drei Kandidatinnen verheiraten. Das zweite Mal war die Kandidatin vom Direktor römisch 40 . Er hieß römisch 40 . Als ich die Heirat mit seiner Kandidatin abgelehnt habe, hat er mir gedroht, dass ich so verprügelt werde, dass ich für drei Monate ins Spital komme oder dass gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet wird. Ich habe ein Jahr beim Zentrum für Kinder und Jugend eines Bezirkes in Yerevan. Der damalige Bezirksvorsteher war römisch 40 . Die haben gemeinsam eine Kandidatin namens römisch 40 angeboten. Ich habe verweigert und danach haben sie mich gekündigt. Diese Frau war Mitarbeiterin von Herrn römisch 40 . Sie war seine Geliebte. Diese Gruppe wollte mich durch sowjetische Methoden entweder ins Gefängnis bringen oder in die Psychiatrie. Die dritte Braut hieß römisch 40 . Sie und römisch 40 hatten den Auftrag mich zu heiraten, zu Hause einen Konflikt zu provozieren, damit ich ausraste und ins Gefängnis komme. Dieser Auftrag wurde von der neokommunistischen Gruppe erteilt. Zusammenfassend kann ich sagen, wenn ich in Armenien geblieben wäre, wäre ich entweder ins Gefängnis gekommen oder in eine psychiatrische Anstalt. LA: Von wann bis wann haben Sie für XXXX und von wann bis wann für das XXXX -Institut gearbeitet?LA: Von wann bis wann haben Sie für römisch 40 und von wann bis wann für das römisch 40 -Institut gearbeitet? VP: Für das XXXX -Institut habe ich von 2005 bis April
  12. Im XXXX habe ich von XXXX gearbeitet. VP: Für das römisch 40 -Institut habe ich von 2005 bis April
  13. Im römisch 40 habe ich von römisch 40 gearbeitet. LA: Welchen Namen haben Ihre Bücher? In welchem Verlag und wann sind sie jeweils erschienen? VP: Das erste Buch wurde im Jahr 2001 herausgegeben. Es heißt " XXXX ", der Herausgeber war XXXX und die Druckerei hieß XXXX . Im Jahr 2006 erschien " XXXX ", Herausgeber und Druckerei sind gleich. 2008 erschien " XXXX ", es gibt keinen Herausgeber. Ich habe Geld bezahlt durch Bekannte an die Druckerei und kann keine Druckerei nenne. Im Jahr 2008 wurde ich von XXXX gezwungen, das Buch " XXXX " zu schreiben. Herausgeber war das " XXXX " und die Druckerei XXXX . Das fünfte Buch aus dem Jahr 2009 mit dem Namen " XXXX " wurde nicht veröffentlicht sondern nur in Kopieversion verbreitet.VP: Das erste Buch wurde im Jahr 2001 herausgegeben. Es heißt " römisch 40 ", der Herausgeber war römisch 40 und die Druckerei hieß römisch 40 . Im Jahr 2006 erschien " römisch 40 ", Herausgeber und Druckerei sind gleich. 2008 erschien " römisch 40 ", es gibt keinen Herausgeber. Ich habe Geld bezahlt durch Bekannte an die Druckerei und kann keine Druckerei nenne. Im Jahr 2008 wurde ich von römisch 40 gezwungen, das Buch " römisch 40 " zu schreiben. Herausgeber war das " römisch 40 " und die Druckerei römisch 40 . Das fünfte Buch aus dem Jahr 2009 mit dem Namen " römisch 40 " wurde nicht veröffentlicht sondern nur in Kopieversion verbreitet. VP wird aufgetragen, die Namen der Bücher in Armenisch zu schreiben. Blatt hierzu in den Akt genommen. LA: Es wird beabsichtigt, Vorortrecherchen in Ihrem Heimatland durchführen zu lassen. Sind Sie damit einverstanden? Es werden keine persönliche Daten an die Behörden Ihres Heimatstaates weitergegeben. VP: Ich bin einverstanden, aber ich möchte, dass es heimlich gemacht wird und meinen Verwandten keine Verfolgung durch die neokommunistische Gruppe, die keine Bezeichnung hat, droht. Diese Gruppe stellt eine Mafia-Organisation dar. LA: Welchen Verfolgungshandlungen waren Sie persönlich von dieser neokommunistischen Gruppe ausgesetzt? VP: Eines war der Schlag gegen meinen Kopf und zweitens wurde ich systematisch verfolgt und provoziert, damit ich aus der Fassung gerate. Beziehungsweise sollte ich einen Nervenzusammenbruch erleiden und ins Krankenhaus kommen. Im April 2013 wurde ich vom Institut XXXX gekündigt, weil ich mich geweigert habe, an der Demonstration im Jahr 2012 bei der Oper teilzunehmen, sowie auch deshalb, weil ich andere Anweisungen des XXXX nicht befolgte. Ich möchte noch angeben, dass der Vorsitzende der Partei " XXXX ", XXXX , XXXX , der im Jahr 2006 die Versammlung organisiert und mir die Ansprache verweigerte, und XXXX , der der Leiter des XXXX , für das ich gearbeitet habe, Freunde sind. Nach dem Schlag auf dem Kopf sagte XXXX zu mir mit Grinsen: "Hast du jetzt das bekommen, was du verdient hast?VP: Eines war der Schlag gegen meinen Kopf und zweitens wurde ich systematisch verfolgt und provoziert, damit ich aus der Fassung gerate. Beziehungsweise sollte ich einen Nervenzusammenbruch erleiden und ins Krankenhaus kommen. Im April 2013 wurde ich vom Institut römisch 40 gekündigt, weil ich mich geweigert habe, an der Demonstration im Jahr 2012 bei der Oper teilzunehmen, sowie auch deshalb, weil ich andere Anweisungen des römisch 40 nicht befolgte. Ich möchte noch angeben, dass der Vorsitzende der Partei " römisch 40 ", römisch 40 , römisch 40 , der im Jahr 2006 die Versammlung organisiert und mir die Ansprache verweigerte, und römisch 40 , der der Leiter des römisch 40 , für das ich gearbeitet habe, Freunde sind. Nach dem Schlag auf dem Kopf sagte römisch 40 zu mir mit Grinsen: "Hast du jetzt das bekommen, was du verdient hast? LA: Waren Sie nach dem Schlag im Kopf in ärztlicher Behandlung oder im Krankenhaus? VP: Ein Jahr war ich in Behandlung. Das ist in meiner Krankengeschichte eingetragen, die habe ich aber nicht mit. Circa drei Monate hatte ich eine Störung des Gleichgewichtes und konnte nicht gerade gehen. LA: Waren Sie auch im Krankenhaus? VP: Nur ambulant, stationär nicht. Ich habe auch eine offizielle Krankengeschichte und da steht alles drinnen. VP wird beauftragt, den Entlassungsbrief vom Krankenhaus oder eine Arztbestätigung über Ihre Behandlung binnen drei Wochen nachzuschicken. VP gibt in diesem Zusammenhang bekannt, dass dies nicht möglich sei, weil seine Mutter nicht in Kenntnis darüber ist. Die neokommunistische Gruppe, hat eigene Leute in den Behörden, die Kontakt zu verschiedenen Leuten aufnehmen können und diese beauftragen können, mich fertig zu machen. Mein Nachbar hat kurz vor meiner Ausreise die letzten Nächten um drei Uhr früh mit einem Stuhl gegen den Boden geschlagen auf meine Decke, sodass ich nicht mehr schlafen konnte. Um mich zu provozieren, dass ich zu ihm hinaufschaue und er würde dann die Polizei verständigen. LA: Haben Sie Arbeitsbestätigungen erhalten vom XXXX -Institut und vom XXXX ?LA: Haben Sie Arbeitsbestätigungen erhalten vom römisch 40 -Institut und vom römisch 40 ? VP: Es war im Arbeitsbuch eingetragen, ich habe es aber nicht mitgenommen. Es hatte für mich keinen Sinn, nach Argentinien mitzunehmen. LA: Woher wissen Sie, dass Sie dort gefunden werden konnten? VP: In Argentinien wurde ich von Armeniern in der XXXX verfolgt. Dort gibt es eine Juwelierwerkstatt bei der XXXX . Ich war Jahr 2010 in Russland beim KGB. Ich wurde auch dort verfolgt. Ich bin zum Föderalen Sicherheitsdienst an der Adresse XXXX gegangen und habe zwei Anzeigen gemacht. Ich wurde dort nicht geladen. Wegen der Verfolgungen in Moskau sowie in der Stadt XXXX habe ich bei der 2014 und 2015 Anzeigen erstattet.VP: In Argentinien wurde ich von Armeniern in der römisch 40 verfolgt. Dort gibt es eine Juwelierwerkstatt bei der römisch 40 . Ich war Jahr 2010 in Russland beim KGB. Ich wurde auch dort verfolgt. Ich bin zum Föderalen Sicherheitsdienst an der Adresse römisch 40 gegangen und habe zwei Anzeigen gemacht. Ich wurde dort nicht geladen. Wegen der Verfolgungen in Moskau sowie in der Stadt römisch 40 habe ich bei der 2014 und 2015 Anzeigen erstattet. LA: Wer sind Ihre Verfolger? VP: Das ist eine mächtige Gruppe mit vielen Beziehungen. Die Beziehungen reichen bis nach Moskau, XXXX und Buenos Aires.VP: Das ist eine mächtige Gruppe mit vielen Beziehungen. Die Beziehungen reichen bis nach Moskau, römisch 40 und Buenos Aires. LA: Was haben Sie 2014 und 2015 in Moskau gemacht? VP: Als ich gekündigt wurde im April 2013 konnte ich in Armenien keine Arbeit mehr finden. XXXX , XXXX XXXX -Instituts, sowie XXXX , Leiter des Instituts für XXXX , und der Parteivorsitztende der XXXX , XXXX , haben mir keine Arbeit ermöglicht. Dann hat XXXX , mein Cousin väterlicherseits, mir Arbeit in der Stadt XXXX in Russland angeboten.Ich habe mir gedacht, dass ich vielleicht in Moskau eine Arbeit finden würde und dort bleiben könnte. Ich habe eine Arbeit im Großlager der Firma "Food City" in Moskau gefunden. Ich wurde dort von allen Mitarbeitern gedemütigt und verfolgt. Der Ingenieur, ein Armenier namens Sos, sagte zu mir, dass ich für meine Bücher büßen muss. Ich wunderte mich, woher er das weiß. Ich wurde durch XXXX nach Moskau und XXXX geschickt. In XXXX versuchte man mich auch ins Gefängnis zu bringen. Ich habe auch einmal im Handy von XXXX , das Foto XXXX vom XXXX -Institut gesehen. Auf meine Frage, woher XXXX XXXX -Direktor kenne und ob es der Auftrag des XXXX -Direktors sei, mich weiterzuverfolgen und mich ins Gefängnis zu bringen, nickte XXXX nur mit dem Kopf. Er traute sich nicht das laut zuzugeben.VP: Als ich gekündigt wurde im April 2013 konnte ich in Armenien keine Arbeit mehr finden. römisch 40 , römisch 40 römisch 40 -Instituts, sowie römisch 40 , Leiter des Instituts für römisch 40 , und der Parteivorsitztende der römisch 40 , römisch 40 , haben mir keine Arbeit ermöglicht. Dann hat römisch 40 , mein Cousin väterlicherseits, mir Arbeit in der Stadt römisch 40 in Russland angeboten.Ich habe mir gedacht, dass ich vielleicht in Moskau eine Arbeit finden würde und dort bleiben könnte. Ich habe eine Arbeit im Großlager der Firma "Food City" in Moskau gefunden. Ich wurde dort von allen Mitarbeitern gedemütigt und verfolgt. Der Ingenieur, ein Armenier namens Sos, sagte zu mir, dass ich für meine Bücher büßen muss. Ich wunderte mich, woher er das weiß. Ich wurde durch römisch 40 nach Moskau und römisch 40 geschickt. In römisch 40 versuchte man mich auch ins Gefängnis zu bringen. Ich habe auch einmal im Handy von römisch 40 , das Foto römisch 40 vom römisch 40 -Institut gesehen. Auf meine Frage, woher römisch 40 römisch 40 -Direktor kenne und ob es der Auftrag des römisch 40 -Direktors sei, mich weiterzuverfolgen und mich ins Gefängnis zu bringen, nickte römisch 40 nur mit dem Kopf. Er traute sich nicht das laut zuzugeben. LA: Wann haben Sie für das Zentrum für Kinder und Jugend gearbeitet? VP: Im Zeitraum von 2004 bis
  14. LA: Weshalb haben Sie dort aufgehört zu arbeiten? VP: Ich habe es schon gesagt, man wollte mich zur Heirat mit XXXX zwingen. Ich habe das abgelehnt und in Folge dessen wurde ich gekündigt.VP: Ich habe es schon gesagt, man wollte mich zur Heirat mit römisch 40 zwingen. Ich habe das abgelehnt und in Folge dessen wurde ich gekündigt. LA: Wie konnte man Sie zur Heirat zwingen? VP: XXXX , der Direktor des Instituts für Volkskunst, war Stellvertreter des Bezirksvorstehers XXXX . Er hat mir angedeutet und klar gemacht, dass ich XXXX heiraten soll. Wenn ich das nicht mache, werde ich gekündigt, weil ich eine unbequeme Person sei. Die Hauptverfolger sind die drei: XXXX , XXXX und XXXX . Die Gruppe viel größer und mächtiger. Sie hat zahlreiche Beziehungen. Im Jahr 2012 als mich XXXX zur Teilnahme an der Protestdemonstration zu überreden versuchte, meinte er, dass meine Verfolgung von den Personen, die bei der Regierung sind, organisiert wurde und ich mich dafür durch die Teilnahme an der Demonstration rächen soll. Wie sich später herausstellte, wäre es eine Falle für mich gewesen.VP: römisch 40 , der Direktor des Instituts für Volkskunst, war Stellvertreter des Bezirksvorstehers römisch 40 . Er hat mir angedeutet und klar gemacht, dass ich römisch 40 heiraten soll. Wenn ich das nicht mache, werde ich gekündigt, weil ich eine unbequeme Person sei. Die Hauptverfolger sind die drei: römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 . Die Gruppe viel größer und mächtiger. Sie hat zahlreiche Beziehungen. Im Jahr 2012 als mich römisch 40 zur Teilnahme an der Protestdemonstration zu überreden versuchte, meinte er, dass meine Verfolgung von den Personen, die bei der Regierung sind, organisiert wurde und ich mich dafür durch die Teilnahme an der Demonstration rächen soll. Wie sich später herausstellte, wäre es eine Falle für mich gewesen. LA: Wieso haben der Fahrer XXXX und die Sekretärin des XXXX , namens XXXX , Ihnen erzählt, dass hinter den ganzen Verfolgungen XXXX steckt?LA: Wieso haben der Fahrer römisch 40 und die Sekretärin des römisch 40 , namens römisch 40 , Ihnen erzählt, dass hinter den ganzen Verfolgungen römisch 40 steckt? VP: XXXX wollte nachdem sie gekündigt hat wegen ihrer Schwangerschaft noch das Verhältnis zu mir verbessern und sagte bevor sie wegging, dass das was gegen mich geführt wird, von XXXX . Als ich gekündigt wurde, habe ich mich vom Fahrer XXXX verabschiedet. Dieser legte seine Hand ans Herz und sagte, dass er nichts dafür kann, was gegen mich gemacht wird, weil es von XXXX veranlasst wurde.VP: römisch 40 wollte nachdem sie gekündigt hat wegen ihrer Schwangerschaft noch das Verhältnis zu mir verbessern und sagte bevor sie wegging, dass das was gegen mich geführt wird, von römisch 40 . Als ich gekündigt wurde, habe ich mich vom Fahrer römisch 40 verabschiedet. Dieser legte seine Hand ans Herz und sagte, dass er nichts dafür kann, was gegen mich gemacht wird, weil es von römisch 40 veranlasst wurde. LA: Nach dem Schlag auf Ihrem Kopf waren Sie dann bei der Polizei? VP: Nein, weil ich befürchtete, dass dies noch zu schlimmeren Folgen führen würde. In der Krankengeschichte in der XXXX steht, dass ich eine Gehirnerschütterung in Folge eines Schlages bekommen habe. Ich war ein Jahr lang beim Neurologen in der Behandlung sowie beim Leiter der neurologischen Klinik des republikanischen Krankenhauses, XXXX (= Vatersname), den Nachnamen weiß ich nicht. Er wird dort so genannt.VP: Nein, weil ich befürchtete, dass dies noch zu schlimmeren Folgen führen würde. In der Krankengeschichte in der römisch 40 steht, dass ich eine Gehirnerschütterung in Folge eines Schlages bekommen habe. Ich war ein Jahr lang beim Neurologen in der Behandlung sowie beim Leiter der neurologischen Klinik des republikanischen Krankenhauses, römisch 40 (= Vatersname), den Nachnamen weiß ich nicht. Er wird dort so genannt. LA: Wie hieß der Neurologe bei dem Sie in Behandlung waren? VP: Ich habe das vergessen. LA: Es ist eventuell beabsichtigt für Sie ein neurologisches Gutachten einzuholen. Sind Sie damit einverstanden, dass ho. Behörde Einsicht in bereits vorliegende und künftig erhobene ärztliche Befunde nehmen kann, sowie dass die Sie behandelnden Ärzte, als auch behördlich bestellte ärztliche Gutachter wechselseitig Informationen zu den Ihre Person betreffenden erhobenen ärztlichen Befunde austauschen können? Sind Sie weiters mit der Weitergabe Ihrer medizinischen Daten an die Sicherheitsbehörde und die für die Grundversorgung zuständigen Stellen einverstanden? Sie können Ihre Zustimmung danach jederzeit widerrufen. VP: Warum soll ich zum Neurologen gehen? LA: Wegen der Folgen Ihres Schlages! VP: Ja bitte. Ich nehme auch Medikamente gegen meine Kopfschmerzen. Ich will nur zu einem Neurologen aber nicht zu einem Psychiater gehen. Nur was die Folgen des Schlages anbelangt. LA: Sie haben ein Wirtschaftsstudium abgeschlossen! Der Titel Ihres Buches deutet nicht auf ein wirtschaftswissenschaftliches Thema hin, welchen Inhalt haben Ihre Bücher hauptsächlich? Sind es soziologische oder religiöse Themen? VP: Es sind Religionsanalysen und Vorstellungen der Öffentlichkeit über christliche Werte. LA: Was würden Sie im Falle einer Rückkehr in Ihren Heimatstaat befürchten? Was würde Sie dort erwarten? VP: Es sind einzelne Vorfälle passiert, die aber wenn man sie als gesamtes Bild betrachtet, bezeugen dass das Ziel der Verfolgungen ist, mich zu vernichten beziehungsweise ins Gefängnis zu bringen. LA: Hätten Sie damals die Möglichkeit gehabt, sich im Heimatland wo anders hinzubegeben, um sich den angegebenen Übergriffen/Problemen/Schwierigkeiten zu entziehen? bzw. haben Sie das schon erwogen / versucht – z.B. in ein anderes Gebiet bzw. bestünde diese Möglichkeit jetzt? VP: Das wäre nicht möglich, denn die Beziehungen reichen nach Moskau, XXXX und Buenos Aires. Man würde mich in Armenien in kurzer Zeit ins Gefängnis bringen und dort vernichten.VP: Das wäre nicht möglich, denn die Beziehungen reichen nach Moskau, römisch 40 und Buenos Aires. Man würde mich in Armenien in kurzer Zeit ins Gefängnis bringen und dort vernichten. LA: Wie wurden Sie in Buenos Aires auf eine Verfolgung aufmerksam? VP: In der XXXX habe ich als Juwelierlehrling gearbeitet. Ich wurde dort während der Arbeit von Mitarbeitern ausgelacht und gedemütigt. Es gibt dort XXXX , er arbeitet dort beim Juwelier in einer führenden Position im Büro der Juwelierwerkstatt und dieser sagte, dass ich nach Deutschland gehen muss und dort angeben muss, dass ich verfolgt werde. Auf meine Frage, woher ich das weiß, dass ich verfolgt werde, hat er mir keine Antwort gegeben.VP: In der römisch 40 habe ich als Juwelierlehrling gearbeitet. Ich wurde dort während der Arbeit von Mitarbeitern ausgelacht und gedemütigt. Es gibt dort römisch 40 , er arbeitet dort beim Juwelier in einer führenden Position im Büro der Juwelierwerkstatt und dieser sagte, dass ich nach Deutschland gehen muss und dort angeben muss, dass ich verfolgt werde. Auf meine Frage, woher ich das weiß, dass ich verfolgt werde, hat er mir keine Antwort gegeben. LA: Was müsste passieren, damit Sie jetzt wieder in Ihr Heimatland zurückkehren können? VP: Ich würde in dieses Land nie mehr zurückfahren. Für mich bedeutet die Rückkehr nach Armenien den Tod. … Ergänzungen: Ich möchte hinzufügen, dass Frau XXXX den Auftrag von XXXX erhalten, dass entweder Sie oder die XXXX mich heiraten soll, um in meiner Familie einen Konflikt zu organisieren mit dem Zweck mich ins Gefängnis zu bringen. Weiters möchte ich anfügen, dass es sich bei den Anweisungen des XXXX um nicht offizielle Anweisungen handelte, die nicht meine beruflichen Tätigkeiten betrafen. Zum Thema meiner Rede in der Versammlung im Jahr 2006 möchte ich ergänzen, dass es auch um die Wichtigkeit der europäischen Werte in Armenien gehen sollte. Was die kommunistischen Ideen der neokommunistischen Gruppierung betrifft, schließe ich diese aus den Handlungen dieser Gruppierung. Die kommunistischen Ideen werden von der Gruppierung nicht öffentlich preisgegeben. Ich möchte noch hinzufügen, dass es zahlreiche Zeugen und Adressen gibt für meine Verfolgungen in Armenien, Russland und Argentinien.Ich möchte hinzufügen, dass Frau römisch 40 den Auftrag von römisch 40 erhalten, dass entweder Sie oder die römisch 40 mich heiraten soll, um in meiner Familie einen Konflikt zu organisieren mit dem Zweck mich ins Gefängnis zu bringen. Weiters möchte ich anfügen, dass es sich bei den Anweisungen des römisch 40 um nicht offizielle Anweisungen handelte, die nicht meine beruflichen Tätigkeiten betrafen. Zum Thema meiner Rede in der Versammlung im Jahr 2006 möchte ich ergänzen, dass es auch um die Wichtigkeit der europäischen Werte in Armenien gehen sollte. Was die kommunistischen Ideen der neokommunistischen Gruppierung betrifft, schließe ich diese aus den Handlungen dieser Gruppierung. Die kommunistischen Ideen werden von der Gruppierung nicht öffentlich preisgegeben. Ich möchte noch hinzufügen, dass es zahlreiche Zeugen und Adressen gibt für meine Verfolgungen in Armenien, Russland und Argentinien. Ergänzende Frage: LA: Welche Zeugen können Sie nennen? VP: In XXXX gibt es einen Mitarbeiter im Möbelhaus XXXX und seine Ehefrau XXXX , die auch Geschäftsführerin des Möbelhauses ist. Einmal ist dort eine Matraze verschwunden, die Ehefrau von XXXX behauptete, dass ich die Matraze gestohlen hätte. Der Yakute, Mitarbeiter XXXX , erzählte mir, dass die Matratze von Artur und Olga versteckt wurde, um die Schuld für den Diebstahl auf mich zu schieben. Ich sagte dies dem Artur. Danach ist die Matraze aufgetaucht. VP: In römisch 40 gibt es einen Mitarbeiter im Möbelhaus römisch 40 und seine Ehefrau römisch 40 , die auch Geschäftsführerin des Möbelhauses ist. Einmal ist dort eine Matraze verschwunden, die Ehefrau von römisch 40 behauptete, dass ich die Matraze gestohlen hätte. Der Yakute, Mitarbeiter römisch 40 , erzählte mir, dass die Matratze von Artur und Olga versteckt wurde, um die Schuld für den Diebstahl auf mich zu schieben. Ich sagte dies dem Artur. Danach ist die Matraze aufgetaucht. I.2.
  15. Es wurde ein handschriftlicher Vermerk eine Buchtitels, welches die bP geschrieben habe, über die rechtsfreundliche Vertretung nachgereicht.römisch eins.2.
  16. Es wurde ein handschriftlicher Vermerk eine Buchtitels, welches die bP geschrieben habe, über die rechtsfreundliche Vertretung nachgereicht. I.2.
  17. römisch eins.2.
  18. Vorgelegt vor dem BFA wurde von der bP: - Armenischer Reisepass in Kopie - Übersetzung des Reisepasses ins Russische in Kopie - Parteibuch im Original I.
  19. Der Antrag der bP auf internationalen Schutz wurde folglich mit im Spruch genannten Bescheid der bB gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Armenien nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Armenien gemäß § 46 FPG zulässig sei. römisch eins.
  20. Der Antrag der bP auf internationalen Schutz wurde folglich mit im Spruch genannten Bescheid der bB gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch eins.). Gem. Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Armenien nicht zugesprochen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, wurde nicht erteilt. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Armenien gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei. Eine Frist zur freiwilligen Ausreise wurde mit 14 Tagen gewährt. I.3.
  21. Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft. Ausgeführt wurde, dass die bP eine Verfolgung durch Dritte, nämlich durch eine neokommunistische Gruppe behauptete und selbst bei Wahrunterstellung diese Verfolgung nicht dem Heimatstaat der bP zurechenbar sei. Die bP führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus dem angefochtenen Bescheid) :römisch eins.3.
  22. Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft. Ausgeführt wurde, dass die bP eine Verfolgung durch Dritte, nämlich durch eine neokommunistische Gruppe behauptete und selbst bei Wahrunterstellung diese Verfolgung nicht dem Heimatstaat der bP zurechenbar sei. Die bP führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus dem angefochtenen Bescheid) : - Betreffend die Feststellungen zu den Gründen für das Verlassen Ihres Herkunftsstaats: Ihre Angaben zur Fluchtbegründung wurden zum Gegenstand dieses Bescheides erhoben. Es entspricht der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wenn Gründe, die zum Verlassen des Heimatlandes beziehungsweise Herkunftsstaates geführt haben, im Allgemeinen als nicht glaubwürdig angesehen werden, wenn der Asylwerber die nach seiner Meinung einen Asyltatbestand begründenden Tatsachen im Laufe des Verfahrens – niederschriftlichen Einvernahmen - unterschiedlich oder sogar widersprüchlich darstellt, wenn seine Angaben mit den der Erfahrung entsprechenden Geschehnisabläufen oder mit tatsächlichen Verhältnissen bzw. Ereignissen nicht vereinbar und daher unwahrscheinlich erscheinen oder wenn er maßgebliche Tatsachen erst sehr spät im Laufe des Asylverfahrens vorbringt (VwGH 6.3.1996, 95/20/0650). Im Rahmen Ihrer Erstbefragung am 29.09.2016 gaben Sie an, dass Sie in Armenien fünf Bücher über Religion, Politik und Ideologie geschrieben hätten. Es gebe eine Organisation geben, die nicht Ihre Meinung vertrete. Diese Organisation wolle Sie ins Gefängnis bringen. Einmal im Jahr 2006 hätten Sie bei einer Veranstaltung von einem starken Mann einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen und seien dadurch verletzt worden. Dadurch konnten Sie Ihren Vortrag nicht mehr halten. Auch davor seien Sie bedroht worden, diesen Vortrag nicht zu halten. Im Jahr 2012 seien Sie vom Direktor des XXXX -Instituts aufgefordert worden bei Protesten gegen die Regierung teilzunehmen. Alle Organisatoren des Protests seien danach eingesperrt worden. Da Sie nicht teilgenommen haben, hätten Sie im April 2013 den Job beim XXXX -Institut verloren. Zuvor im Jahr 2008 hätten Sie auch Ihren Job im Kulturministerium verloren. Bis 2016 hätten Sie keinen Job mehr bekommen können. Außerdem hätte Ihnen der jetzige XXXX ein Mädchen zur Heirat vorgeschlagen. 2010 bis 2011 seien Ihnen zwei weitere Mädchen vom XXXX -Direktor zur Heirat vorgeschlagen worden. Das dritte Mädchen habe Ihnen verraten, dass Ihnen durch die Heirat alles weggenommen werden hätte sollen. Die ganze Zeit seien Sie vom XXXX -Direktor und noch anderen Leuten erniedrigt und schlecht behandelt worden. Dadurch habe man Sie verleiten wollen, strafbare Handlungen zu begehen und ins Gefängnis zu kommen. Sogar Ihre Nachbarn und Mafia-Leute seien eingeschalten worden, damit Sie ein Fehlverhalten begehen.Im Rahmen Ihrer Erstbefragung am 29.09.2016 gaben Sie an, dass Sie in Armenien fünf Bücher über Religion, Politik und Ideologie geschrieben hätten. Es gebe eine Organisation geben, die nicht Ihre Meinung vertrete. Diese Organisation wolle Sie ins Gefängnis bringen. Einmal im Jahr 2006 hätten Sie bei einer Veranstaltung von einem starken Mann einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen und seien dadurch verletzt worden. Dadurch konnten Sie Ihren Vortrag nicht mehr halten. Auch davor seien Sie bedroht worden, diesen Vortrag nicht zu halten. Im Jahr 2012 seien Sie vom Direktor des römisch 40 -Instituts aufgefordert worden bei Protesten gegen die Regierung teilzunehmen. Alle Organisatoren des Protests seien danach eingesperrt worden. Da Sie nicht teilgenommen haben, hätten Sie im April 2013 den Job beim römisch 40 -Institut verloren. Zuvor im Jahr 2008 hätten Sie auch Ihren Job im Kulturministerium verloren. Bis 2016 hätten Sie keinen Job mehr bekommen können. Außerdem hätte Ihnen der jetzige römisch 40 ein Mädchen zur Heirat vorgeschlagen. 2010 bis 2011 seien Ihnen zwei weitere Mädchen vom römisch 40 -Direktor zur Heirat vorgeschlagen worden. Das dritte Mädchen habe Ihnen verraten, dass Ihnen durch die Heirat alles weggenommen werden hätte sollen. Die ganze Zeit seien Sie vom römisch 40 -Direktor und noch anderen Leuten erniedrigt und schlecht behandelt worden. Dadurch habe man Sie verleiten wollen, strafbare Handlungen zu begehen und ins Gefängnis zu kommen. Sogar Ihre Nachbarn und Mafia-Leute seien eingeschalten worden, damit Sie ein Fehlverhalten begehen. Bei Ihrer Einvernahme am 28.12.2016 blieben Sie im Wesentlichen bei diesen Gründen und führten zusätzlich an, dass Sie von einer neokommunistischen Gruppe, die kommunistische Ideen vertrete, für gefährlich erklärt und verfolgt worden seien. Wer Sie konkret verfolge, können Sie aber nicht sagen. Diese Person, habe sich Ihnen nicht vorgestellt (vgl. S. 9 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Sie führten hierzu in erster Linie ins Treffen, dass Sie aufgrund des Verfassens von fünf Büchern, das Interesse dieser Gruppe geweckt hätten. Diese Bücher seien als wissenschaftliche Arbeit verfasst worden und in diesen sei dargelegt worden, dass die Theorie des Kommunismus aus den christlichen Werten entnommen worden sei, nicht jedoch der Kern der christlichen Religion sondern nur der Mantel, die Phrasen der Religion. Danach gefragt, in welchem Verlag und wann diese Bücher erschienen worden seien, stellte sich heraus, dass drei Bücher vom XXXX , Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, herausgegeben worden seien. Das letzte Buch sei nicht veröffentlicht worden, sondern nur als Kopieversion verbreitet worden. Das dritte Buch habe keinen Herausgeber, sie hätten durch Bekannte Geld an die Druckerei bezahlt, wüssten aber nicht mehr, wie die Druckerei geheißen habe (vgl. S. 12 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Das erste Buch sei demnach im Jahr 2001 erschienen, das letzte im Jahr
  23. Bei Ihrer Einvernahme am 28.12.2016 blieben Sie im Wesentlichen bei diesen Gründen und führten zusätzlich an, dass Sie von einer neokommunistischen Gruppe, die kommunistische Ideen vertrete, für gefährlich erklärt und verfolgt worden seien. Wer Sie konkret verfolge, können Sie aber nicht sagen. Diese Person, habe sich Ihnen nicht vorgestellt vergleiche S. 9 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Sie führten hierzu in erster Linie ins Treffen, dass Sie aufgrund des Verfassens von fünf Büchern, das Interesse dieser Gruppe geweckt hätten. Diese Bücher seien als wissenschaftliche Arbeit verfasst worden und in diesen sei dargelegt worden, dass die Theorie des Kommunismus aus den christlichen Werten entnommen worden sei, nicht jedoch der Kern der christlichen Religion sondern nur der Mantel, die Phrasen der Religion. Danach gefragt, in welchem Verlag und wann diese Bücher erschienen worden seien, stellte sich heraus, dass drei Bücher vom römisch 40 , Ihrem ehemaligen Arbeitgeber, herausgegeben worden seien. Das letzte Buch sei nicht veröffentlicht worden, sondern nur als Kopieversion verbreitet worden. Das dritte Buch habe keinen Herausgeber, sie hätten durch Bekannte Geld an die Druckerei bezahlt, wüssten aber nicht mehr, wie die Druckerei geheißen habe vergleiche S. 12 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Das erste Buch sei demnach im Jahr 2001 erschienen, das letzte im Jahr
  24. , Auf die Frage welchen Verfolgungshandlungen Sie persönlich von der neokommunistischen Gruppe ausgesetzt worden seien, antworteten Sie, dass Sie erstens einen Schlag auf den Kopf bekommen hätten und zweitens systematisch verfolgt worden und provoziert worden seien, damit Sie aus der Fassung geraten würden. Im April 2013 seien Sie vom Institut XXXX gekündigt worden, weil Sie sich geweigert hätten an Demonstrationen im Jahr 2012 bei der Oper teilzunehmen, sowie auch deshalb weil Sie auch andere Anweisungen des Direktors XXXX nicht befolgt hätten. Der Vorsitzende der Partei " XXXX " ( XXXX ) namens XXXX , der im Jahr 2006 die Versammlung organisiert habe und Ihnen die Ansprache verweigert habe, sowie XXXX , der Leiter des Zentrums für Volkskunst, seien Freunde. Nach dem Schlag auf dem Kopf habe XXXX zu Ihnen mit Grinsen gesagt, ob Sie jetzt bekommen hätten, was Sie verdient hätten. Auf die Frage welchen Verfolgungshandlungen Sie persönlich von der neokommunistischen Gruppe ausgesetzt worden seien, antworteten Sie, dass Sie erstens einen Schlag auf den Kopf bekommen hätten und zweitens systematisch verfolgt worden und provoziert worden seien, damit Sie aus der Fassung geraten würden. Im April 2013 seien Sie vom Institut römisch 40 gekündigt worden, weil Sie sich geweigert hätten an Demonstrationen im Jahr 2012 bei der Oper teilzunehmen, sowie auch deshalb weil Sie auch andere Anweisungen des Direktors römisch 40 nicht befolgt hätten. Der Vorsitzende der Partei " römisch 40 " ( römisch 40 ) namens römisch 40 , der im Jahr 2006 die Versammlung organisiert habe und Ihnen die Ansprache verweigert habe, sowie römisch 40 , der Leiter des Zentrums für Volkskunst, seien Freunde. Nach dem Schlag auf dem Kopf habe römisch 40 zu Ihnen mit Grinsen gesagt, ob Sie jetzt bekommen hätten, was Sie verdient hätten. Danach gefragt, ob Sie nach dem Schlag auf Ihrem Kopf bei der Polizei gewesen seien, verneinten Sie dies damit, dass dies noch zu schlimmeren Folgen geführt hätte (vgl. S. 15 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Sie seien danach ein Jahr in ärztlicher Behandlung gewesen und ambulant im Krankenhaus versorgt worden. Einen Befundbericht vom Krankenhaus oder eine Arztbestätigung über die Behandlungen können Sie deshalb nicht vorlegen, weil Ihre Mutter darüber nicht in Kenntnis sei. Die neokommunistische Gruppe, habe einige Leute in den Behörden, die Kontakt zu verschiedenen Leuten aufnehmen können und diese beauftragen können, Sie fertig zu machen. Als Beispiel nannten Sie in diesem Zusammenhang auch Ihren Nachbarn, der kurz vor Ihrer Ausreise die letzten Nächte um drei Uhr früh mit einem Stuhl gegen den Boden auf Ihre Decke geschlagen habe, sodass Sie nicht mehr schlafen haben können (vgl. S. 13 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Die Erwähnung Ihres Nachbarn an dieser Stelle ist vollkommen befremdlich und aus dem Zusammenhang gegriffen.Danach gefragt, ob Sie nach dem Schlag auf Ihrem Kopf bei der Polizei gewesen seien, verneinten Sie dies damit, dass dies noch zu schlimmeren Folgen geführt hätte vergleiche S. 15 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Sie seien danach ein Jahr in ärztlicher Behandlung gewesen und ambulant im Krankenhaus versorgt worden. Einen Befundbericht vom Krankenhaus oder eine Arztbestätigung über die Behandlungen können Sie deshalb nicht vorlegen, weil Ihre Mutter darüber nicht in Kenntnis sei. Die neokommunistische Gruppe, habe einige Leute in den Behörden, die Kontakt zu verschiedenen Leuten aufnehmen können und diese beauftragen können, Sie fertig zu machen. Als Beispiel nannten Sie in diesem Zusammenhang auch Ihren Nachbarn, der kurz vor Ihrer Ausreise die letzten Nächte um drei Uhr früh mit einem Stuhl gegen den Boden auf Ihre Decke geschlagen habe, sodass Sie nicht mehr schlafen haben können vergleiche S. 13 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Die Erwähnung Ihres Nachbarn an dieser Stelle ist vollkommen befremdlich und aus dem Zusammenhang gegriffen. Als weitere Beispiele für Ihre Verfolgung durch die neokommunistische Gruppe nannten Sie neben der beabsichtigten Verheiratung Ihrerseits auch die Aussage der ehemaligen Sekretärin von XXXX , XXXX XXXX XXXX , dass etwas gegen Sie geführt werde (vgl. S. 14 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Auch der ehemalige Fahrer des Direktors XXXX habe seine Hand ans Herz gelegt und gesagt, dass er nichts dafür kann, was gegen Sie gemacht werde, weil es vom Direktor veranlasst werde. Als weitere Beispiele für Ihre Verfolgung durch die neokommunistische Gruppe nannten Sie neben der beabsichtigten Verheiratung Ihrerseits auch die Aussage der ehemaligen Sekretärin von römisch 40 , römisch 40 römisch 40 römisch 40 , dass etwas gegen Sie geführt werde vergleiche S. 14 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Auch der ehemalige Fahrer des Direktors römisch 40 habe seine Hand ans Herz gelegt und gesagt, dass er nichts dafür kann, was gegen Sie gemacht werde, weil es vom Direktor veranlasst werde. Festzuhalten ist vorweg, dass für eine Glaubhaftmachung im Asylverfahren grundsätzlich keinesfalls die bloße Behauptung von Tatsachen als ausreichend angesehen werden kann. Würde es nämlich bereits genügen, wenn das Vorbringen von Tatsachen abstrakt dazu ausreichend wäre, so könnte von Beweiswürdigung im eigentlichen Sinn wohl kaum mehr gesprochen werden. Vielmehr sind solche bloßen Behauptungen – zumindest auf konkrete Nachfrage-durch das Vorbringen einer Fülle an Details, Interaktionen, persönlicher Eindrücken des Erzählers sozusagen mit Leben zu erfüllen d.h. für eine an den vorgetragenen Ereignissen unbeteiligte Person auch nachvollziehbar zu machen. Solche Berichte von tatsächlich selbst erlebten Umständen bzw. Ereignissen zeichnen sich aber gerade dadurch aus, dass nicht lediglich sozusagen Eckpfeiler einer Geschichte, eine sog. Rahmengschichte präsentiert werden, sondern zeigt allgemeine Lebenserfahrung, das Menschen über persönliche Erlebnisse detailreich, umfassend, oft auch weitschweifend unter Angabe von eigenen Gefühlen bzw. Rückerinnerung an oft auch unwesentliche Details berichten. Ihre Aussagen entsprechen aber diesen Anforderungen nicht. Sie beschränken sich auf abstrakte und allgemein gehaltene Darstellungen. Sie rühren auf bloßen Behauptungen. Weder brachten Sie geeignete Beweismittel in Vorlage noch erwähnten Sie konkrete gegen Sie gerichtete Drohungen der von Ihnen genannten neokommunistischen Gruppierung. Zu Ihrer konkreten Rückkehrbefürchtung befragt, gaben Sie an, dass einzelne Vorfälle passiert seien, die aber wenn man sie als gesamtes Bild betrachte, bezeugen würden, dass das Ziel der Verfolgungen sei, Sie zu vernichten beziehungsweise ins Gefängnis zu bringen (vgl. S. 16 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Die einzelnen Vorfälle, die über Beschimpfungen und Demütigungen nicht hinausgehen können, nach Ansicht der Behörde nicht in Verbindung gesetzt werden. Ihre behauptete Verletzung wollten Sie auch auf Aufforderung der Einvernahmeleiterin nicht beweisen, da Sie eine Nachreichung von Arztbriefen als nicht möglich angaben.Zu Ihrer konkreten Rückkehrbefürchtung befragt, gaben Sie an, dass einzelne Vorfälle passiert seien, die aber wenn man sie als gesamtes Bild betrachte, bezeugen würden, dass das Ziel der Verfolgungen sei, Sie zu vernichten beziehungsweise ins Gefängnis zu bringen vergleiche S. 16 des Einvernahmeprotokolls vom 28.12.2016). Die einzelnen Vorfälle, die über Beschimpfungen und Demütigungen nicht hinausgehen können, nach Ansicht der Behörde nicht in Verbindung gesetzt werden. Ihre behauptete Verletzung wollten Sie auch auf Aufforderung der Einvernahmeleiterin nicht beweisen, da Sie eine Nachreichung von Arztbriefen als nicht möglich angaben. Es ist somit nicht glaubhaft, dass Sie in Ihrem Heimatland Verfolgung durch eine sogenannte neokommunistische Gruppe erfahren haben. Die von Ihren beiden Vorgesetzten sowie dem ehemaligen Parteivorsitzenden der XXXX erlebten Beschimpfungen, Demütigungen, Heiratsvermittlungen sowie letztendlich Ihre Kündigung stellen keine systematische Verfolgung dar. Dass diese drei Personen einer bis nach Russland und Argentinien vernetzten neokommunistischen Gruppierung angehören würden, ist äußerst unglaubwürdig. Anfänglich bekräftigen Sie sogar ausdrücklich, dass Sie nicht sagen könnten, wer Sie konkret verfolge und dass sich diese Person Ihnen gegenüber nicht vorgestellt habe. Dass Sie am Ende der Befragung Ihr Vorbringen derart steigerten, dass nicht nur Ihre beiden ehemaligen Dienstgeber sowie Ihr ehemaliger Parteivorsitzender der neokommunistischen Gruppe angehörten, sondern diese Gruppe bis nach Russland und Argentinien reichen würde, entbehrt jeder Glaubwürdigkeit. Es ist somit nicht glaubhaft, dass Sie in Ihrem Heimatland Verfolgung durch eine sogenannte neokommunistische Gruppe erfahren haben. Die von Ihren beiden Vorgesetzten sowie dem ehemaligen Parteivorsitzenden der römisch 40 erlebten Beschimpfungen, Demütigungen, Heiratsvermittlungen sowie letztendlich Ihre Kündigung stellen keine systematische Verfolgung dar. Dass diese drei Personen einer bis nach Russland und Argentinien vernetzten neokommunistischen Gruppierung angehören würden, ist äußerst unglaubwürdig. Anfänglich bekräftigen Sie sogar ausdrücklich, dass Sie nicht sagen könnten, wer Sie konkret verfolge und dass sich diese Person Ihnen gegenüber nicht vorgestellt habe. Dass Sie am Ende der Befragung Ihr Vorbringen derart steigerten, dass nicht nur Ihre beiden ehemaligen Dienstgeber sowie Ihr ehemaliger Parteivorsitzender der neokommunistischen Gruppe angehörten, sondern diese Gruppe bis nach Russland und Argentinien reichen würde, entbehrt jeder Glaubwürdigkeit. Es ist für die erkennende Behörde offensichtlich, dass Sie versucht haben, einen asylrelevanten Sachverhalt zu konstruieren. Für die erkennende Behörde ist nun in keiner Weise glaubhaft, dass Sie aufgrund einer Verfolgung bzw. Furcht vor solcher Ihr Heimatland verließen, sondern ist viel mehr davon auszugehen, dass Sie aufgrund des Wunsches nach Emigration und Ihrer Arbeitslosigkeit Ihr Heimatland verließen. Selbst bei Wahrheitsunterstellung Ihres Vorbringens, schöpften Sie keineswegs alle Ihre Möglichkeiten in Armenien aus. Sie gingen weder nach Ihrem vermeintlichen Kopfschlag zur Polizei, noch suchten Sie einen Ombudsmann auf. Die Gründe für Ihre Ausreise mögen daher im rein privaten Bereich, nämlich der Verbesserung Ihrer medizinischen Versorgung gelegen haben, eine Gefährdung Ihrer Person konnte jedenfalls aus obgenannten Gründen nicht glaubhaft dargelegt werden. Da es Ihnen nicht gelungen ist, Ihr Vorbringen zur behaupteten Bedrohungssituation glaubhaft zu machen, konnte die von Ihnen ins Treffen geführte Bedrohungssituation für Ihre Person daher nicht als maßgeblicher Sachverhalt festgestellt werden. I.3.
  25. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Armenien traf die belangte Behörde ausführliche und schlüssige Feststellungenrömisch eins.3.
  26. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Armenien traf die belangte Behörde ausführliche und schlüssige Feststellungen I.3.
  27. Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Art. 1 Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter § 8 Abs. 1 AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam. Es hätten sich weiters keine Hinweise auf einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Art. 8 EMRK dar, weshalb Rückehrentscheidung und Abschiebung in Bezug auf Armenien zulässig sind.römisch eins.3.
  28. Rechtlich führte die belangte Behörde aus, dass weder ein unter Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2 der GKF noch unter Paragraph 8, Absatz eins, AsylG zu subsumierender Sachverhalt hervorkam. Es hätten sich weiters keine Hinweise auf einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG ergeben und stelle die Rückkehrentscheidung auch keinen ungerechtfertigten Eingriff in Artikel 8, EMRK dar, weshalb Rückehrentscheidung und Abschiebung in Bezug auf Armenien zulässig sind. I.
  29. Gegen den im Spruch genannten Bescheid wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. römisch eins.
  30. Gegen den im Spruch genannten Bescheid wurde mit im Akt ersichtlichen Schriftsatz innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass die bP in Armenien von neokommunistischen Gruppierungen aufgrund ihrer politischen Weltanschauung verfolgt werde. Die bP habe die Verfolgungsmaßnahmen ausführlich dargelegt und erschöpfe sich die Beweiswürdigung der bB in der Wiedergabe der Angaben der bP und sei teils widersprüchlich. Die bB wäre überdies dazu verpflichtet gewesen, Ermittlungen in Armenien durchzuführen bzw. ein neurologisches Gutachten in Auftrag zu geben. Die bP leide seit dem Schlag 2006 an chronischen Kopfschmerzen und nehme oft Schmerztabletten. Sie sei in einer genannten Klinik für ein Jahr in Behandlung gewesen und wurden auch Hausärztin und Neurologin ohne Adresse angeführt. Die bP sei damit einverstanden, dass Ermittlungen im Herkunftsstaat durchgeführt werden, insbesondere dass die Krankenakte angefordert wird. Die Mutter lebe zwar in Armenien, sei aber bettlägrig und könne die Unterlagen nicht übermitteln. Zudem wisse die bP nicht, ob die Mutter noch lebt und wolle sie diese nicht gefährden, da die bP davon ausgeht, dass der Telefonanschluss der Mutter abgehört wird. Es wurde aus den Länderfeststellungen der bB zitiert und festgehalten, dass die armenische Polizei willkürlich handle und Korruption in Armenien vorherrsche. Auch die Punkte „allgemeine Menschenrechtslage“ und Presse- und Meinungsfreiheit“ würden belegen, dass die Zustände in Armenien so sind wie von der bP geschildert. Der bP könne daher nicht vorgeworfen werden, dass sie sich nicht an die Polizei gewendet hat. Es sei aufgrund der Länderfeststellungen von keiner ausreichenden Schutzfähigkeit bzw. –willigkeit des armenischen Staates auszugehen. Es liege eine systematische, asylrelevante Verfolgung vor, welche mit Psychoterror gleichzusetzen sei und wurde aus einer Entscheidung des AGH hierzu zitiert. Der Schlag auf den Kopf 2006 sei als schwere Körperverletzung zu qualifizieren. Die bP liefe Gefahr, aufgrund des Psychoterrors verrückt und in einer Nervenheilanstalt eingesperrt zu werden. I.
  31. Für den 16.11.2020 lud das erkennende Gericht die Verfahrensparteien zu einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. römisch eins.
  32. Für den 16.11.2020 lud das erkennende Gericht die Verfahrensparteien zu einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. Gemeinsam mit der Ladung wurden Feststellungen zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage im Herkunftsstaat zugestellt. Ebenso wurde – in Ergänzung bzw. Wiederholung zu den bereits bei der belangten Behörde stattgefundenen Belehrungen - ua. hinsichtlich der Obliegenheit zur Mitwirkung im Verfahren manuduziert und wurden die bP aufgefordert, Bescheinigungsmittel vorzulegen. Am 13.11.2020 langte eine Urkundenvorlage ein. Vorgelegt wurde neben medizinischen Unterlagen und Unterlagen zur Integration ein „Rechercheergebnis“ über die kritischen Bücher der bP. Der bP wurde in der Verhandlung die Möglichkeit gegeben, nochmals ihr Fluchtvorbringen zu erstatten und wurde der Pfarrer aus der Aufenthaltsgemeinde der bP als Zeuge einvernommen. Zum Fluchtvorbringen gab die bP an: RI: Was war der Grund warum Sie ihr Heimatland verlassen haben? Bitte schildern Sie konkret und detailliert die Sachverhalte, welche Sie bewogen haben, das Heimatland zu verlassen. P: Ich wurde verfolgt von den Nachbarn. Ich wurde auf der Straße angegriffen. Das wurde alles von Moskau aus gesteuert. Die Nachbarn provozierten mich und machten Lärm, dass ich Fehltritte leiste, um selbst eingesperrt zu werden. Das alles wurde von Moskau gesteuert. Ich durfte nicht arbeiten. RI: Glauben Sie nicht, dass Sie für Moskau als Person sehr unbedeutend sind? P: Vier Personen haben mich jahrelang verfolgt. Diese Personen sind XXXX , das ist der Direktor des Forschungsinstituts, XXXX ist der Leiter eines Zentrums für Volkskunde, XXXX ist Vorsitzender der Freikämpfer- Veteranen und XXXX XXXX von XXXX . P: Vier Personen haben mich jahrelang verfolgt. Diese Personen sind römisch 40 , das ist der Direktor des Forschungsinstituts, römisch 40 ist der Leiter eines Zentrums für Volkskunde, römisch 40 ist Vorsitzender der Freikämpfer- Veteranen und römisch 40 römisch 40 von römisch 40 . RI: Warum sollte sich XXXX konkret so an Ihrer Person interessieren?RI: Warum sollte sich römisch 40 konkret so an Ihrer Person interessieren? P: Ich bin Autor von Büchern. Ich habe in meinen Büchern den Kommunismus kritisiert und betont, dass in der kommunistischen Ideologie der Begriff des Gottes fällt. Ich habe auch die Korruption in Armenien kritisiert. RI: Das haben aber andere Personen, insbesondere politische Oppositions-Politiker auch gemacht. P: Ich war drei Jahre Aktivist im Komitee „Karabach“, das war von 1988 –
  33. Die Oppositionsparteien werden zwar auch verfolgt, aber diese werden von den Parteien geschützte. Ich bin eine einzelne Person, da ist es leichter, dass ich verfolgt werde. Im Jahr 2015 ging ich für 5 Monate in Moskau und arbeitete dort im Supermarkt für Monat. Der Besitzer XXXX ist auf mich losgegangen und hat mich beschuldigt, dass ich gegen die Russen sei. Eine Frau hat mich dann erkannt und behauptete, dass sie mich bei einer Studentendemonstration in Berg Karabach gesehen hätte und ich massiv gegen die Russen sei. Ich wurde attackiert und durfte nicht arbeiten. P: Ich war drei Jahre Aktivist im Komitee „Karabach“, das war von 1988 –
  34. Die Oppositionsparteien werden zwar auch verfolgt, aber diese werden von den Parteien geschützte. Ich bin eine einzelne Person, da ist es leichter, dass ich verfolgt werde. Im Jahr 2015 ging ich für 5 Monate in Moskau und arbeitete dort im Supermarkt für Monat. Der Besitzer römisch 40 ist auf mich losgegangen und hat mich beschuldigt, dass ich gegen die Russen sei. Eine Frau hat mich dann erkannt und behauptete, dass sie mich bei einer Studentendemonstration in Berg Karabach gesehen hätte und ich massiv gegen die Russen sei. Ich wurde attackiert und durfte nicht arbeiten. RI: Schildern Sie konkret, wie Sie attackiert wurden. Wer hat wann, was, wo und wie gemacht? P: Ich arbeitete in einem Supermarkt in Moskau in der Küche. Ich wurde von ca. 10-15 Personen attackiert. Sie haben mich hin und her gezogen, es ist ein großer Streit entstanden. XXXX wurde dazu geholt. Er hat eine Versammlung veranstaltet, hat mich angeschrien. Er sagte, dass ich mich für meine contra-russische Haltung verantworten. Eine Frau sagte, sie hätte mich bei einer Demonstration gesehen hätte. XXXX hat mich des Landes verwiesen. Das war Anfang Oktober 2015.P: Ich arbeitete in einem Supermarkt in Moskau in der Küche. Ich wurde von ca. 10-15 Personen attackiert. Sie haben mich hin und her gezogen, es ist ein großer Streit entstanden. römisch 40 wurde dazu geholt. Er hat eine Versammlung veranstaltet, hat mich angeschrien. Er sagte, dass ich mich für meine contra-russische Haltung verantworten. Eine Frau sagte, sie hätte mich bei einer Demonstration gesehen hätte. römisch 40 hat mich des Landes verwiesen. Das war Anfang Oktober
  35. RI: Können Sie das durch Bescheinigungsmittel belegen? P: Nein. Es ist schwierig, Beweise zu besorgen. RI: Wann haben Sie die Bücher mit welchem Titel veröffentlicht? P: Das Buch „ XXXX “ wurde 2001 veröffentlicht. Darin geht es um die zweite bevorstehende Erscheinung des Christus. Alle Ismen (etwa Faschismus, Kommunismus, Kapitalismus, usw.) stellen Babylon dar. Alle Leute müssen daraus rauskommen. Alle müssen das Christentum annehmen. Nachgefragt gebe ich an, dass es 500 Stück davon gab. Das „ XXXX “ wurde 2006 veröffentlicht. Am Ende der Bibel steht ein XXXX . Ich habe versucht zu analysieren, was darin steht. Der Sinn des Lebens ist Liebe. Es geht nicht nur um Gott am Himmel, sondern in jedem von uns ist ein Gott im Herzen. Dort wird verglichen, dass Gott in unserem Herzen erscheint und auch in der Welt. In meinem dritten Buch geht es um den Alarm der armenischen Kirche. Der Alarm der Geistlichen und der Kirche. Das Buch ist im Jahr 2008 erschienen. Ich habe geschrieben, dass in der armenischen Gesellschaft das menschliche Verhältnis vernichtet wird. Wenn die Gesellschaft nicht um die christliche Ideologie versammelt wird, dann werden wir die Korruption nicht besiegen. In meinem vierten Buch geht es um eine Person, die während der Sowjetunion im Gefängnis ermordet wurde. Die Person heißt XXXX . Es erschien im Jahr
  36. Nach dieser Person wurde auch eine U-Bahn-Station benannt. Seine Ideologie habe ich dargelegt. Alle nationalen Ideen müssen die christlichen Werte beinhalten. Die republikanische Partei von XXXX hat auch diese Ideologie. Das fünfte Buch, das letzte wurde nicht veröffentlicht. Es gab nur eine Druckversion. Es entstand im Jahr
  37. Wie viele Auflagen es gab, kann man nicht feststellen. Von den anderen Büchern hat es immer 500 Stück gegeben. P: Das Buch „ römisch 40 “ wurde 2001 veröffentlicht. Darin geht es um die zweite bevorstehende Erscheinung des Christus. Alle Ismen (etwa Faschismus, Kommunismus, Kapitalismus, usw.) stellen Babylon dar. Alle Leute müssen daraus rauskommen. Alle müssen das Christentum annehmen. Nachgefragt gebe ich an, dass es 500 Stück davon gab. Das „ römisch 40 “ wurde 2006 veröffentlicht. Am Ende der Bibel steht ein römisch 40 . Ich habe versucht zu analysieren, was darin steht. Der Sinn des Lebens ist Liebe. Es geht nicht nur um Gott am Himmel, sondern in jedem von uns ist ein Gott im Herzen. Dort wird verglichen, dass Gott in unserem Herzen erscheint und auch in der Welt. In meinem dritten Buch geht es um den Alarm der armenischen Kirche. Der Alarm der Geistlichen und der Kirche. Das Buch ist im Jahr 2008 erschienen. Ich habe geschrieben, dass in der armenischen Gesellschaft das menschliche Verhältnis vernichtet wird. Wenn die Gesellschaft nicht um die christliche Ideologie versammelt wird, dann werden wir die Korruption nicht besiegen. In meinem vierten Buch geht es um eine Person, die während der Sowjetunion im Gefängnis ermordet wurde. Die Person heißt römisch 40 . Es erschien im Jahr
  38. Nach dieser Person wurde auch eine U-Bahn-Station benannt. Seine Ideologie habe ich dargelegt. Alle nationalen Ideen müssen die christlichen Werte beinhalten. Die republikanische Partei von römisch 40 hat auch diese Ideologie. Das fünfte Buch, das letzte wurde nicht veröffentlicht. Es gab nur eine Druckversion. Es entstand im Jahr
  39. Wie viele Auflagen es gab, kann man nicht feststellen. Von den anderen Büchern hat es immer 500 Stück gegeben. RI: Die Bücher waren ca. 7 Jahre vor Ihrer Ausreise erschienen. Welche Relevanz hätten diese Bücher im Hinblick auf Ihre Ausreise gehabt? P: Diese Personen, die mich verfolgten, wollten diese Bücher für sinnlos erklären, mich für psychisch krank darstellen und mich in ein Krankenhaus bringen. Damit meine Bücher dadurch vernichtet werden. Sie brachten mich nicht um, aber sie wollten auf diese Weise meine Bücher vernichten. RI: Haben Sie sich jemals an eine Polizeidienststelle, ggf. eine übergeordnete Polizeidienststelle, die StA, das Gericht, eine NGO oder den Ombudsmann gewandt? P: In Armenien wird alles vom KGB gesteuert. Wenn sich jemand an die Polizei wendet, dann wird man vom KGB verfolgt und erwürgt. RI wiederholt und erörtert die Frage. P: Nein. RI: Gab es Probleme mit den staatlichen Behörden oder deren Organe in Ihrem Heimatstaat aus Gründen der GFK? (Die Frage wird der P erörtert) P: Ja, mein ganzes Leben, 20 Jahre lang wurde ich verfolgt, geheim. RI: Weshalb sollte man einen derart großen Aufwand treiben, um gerade Sie aus dem Weg zu schaffen? P: Wegen der Proteste in Berg Karabach, von 1988 –
  40. Ich war aktives Mitglied der Gruppe „Karabach“. Nachgefragt gebe ich an, dass diese Gruppe aus 11 Personen bestanden hat. Ich gehört nicht zu den 11 Hauptmitgliedern, sondern zur Aktivistengruppe. Ich habe die Politik von Russland und den Kommunismus kritisiert im wissenschaftlichen Format. Und wegen der Korruption. RI: Welche Relevanz hätte Ihr Vorbringen heute noch? P: Weil in Armenien alle Atheisten sind. Armenien wird vom KGB verwaltet. Sie wollen nicht, dass sich das Christentum verbreitet. Sie sind gegen eine Kritik am Kommunismus. RI: Was würde geschehen, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssen? P: Entweder werde ich sofort in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Es würde erklärt werden, dass ich Corona erkrankt bin. Fragen des RV: Fragen des Regierungsvorlage, RV: Was ärgert die Verfolger so an Ihren Büchern?Regierungsvorlage, Was ärgert die Verfolger so an Ihren Büchern? P: Dass ich für die Verbreitung des Christentums bin, dass ich gegen den Kommunismus bin und dass der Kommunismus keine vollständige Ideologie ist, sondern auch christliche Werte zugefügt werden sollten. Es gilt die Meinung, dass Russland im Jahr 1920 die Armenier von den Türken gerettet hat. Ich habe belegt, dass dies nicht stimmt. Russland hat am 05.06.1920 Armenien attackiert. Die Türken selbst haben am 24.09.1920 die Armenier attackiert. RI: Wer hat Armenien vor den Türken gerettet? P: Armenien hat sich selbst gerettet. RV: Auf Bescheid Seite 11 gaben Sie an, dass Personen aus Buenos Aires, Moskau, XXXX mitgeteilt haben, dass Sie ein Strafverfahren anhängig sei. Um welches Strafverfahren handelt es sich dabei?Regierungsvorlage, Auf Bescheid Seite 11 gaben Sie an, dass Personen aus Buenos Aires, Moskau, römisch 40 mitgeteilt haben, dass Sie ein Strafverfahren anhängig sei. Um welches Strafverfahren handelt es sich dabei? P: Ich wurde strafrechtlich verfolgt, aber es wurde kein Strafverfahren eingeleitet. Ich wäre an der Grenze am Flughafen angehalten worden, wenn ein Strafverfahren anhängig gewesen wäre. RV: Warum glauben Sie, dass Sie im Falle Ihrer Rückkehr in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen würden?Regierungsvorlage, Warum glauben Sie, dass Sie im Falle Ihrer Rückkehr in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen würden? P: 10 Jahre lang wurde ich verfolgt von verschiedenen Personen, auch auf der Straße. Es gab Streitereien mit mir. Wenn ich zurückkehre, würde ich sofort für psychisch erkrankt erklärt werden. Die Sekretärin und der Fahrer von XXXX haben zugegeben, dass es von diesen kommt. P: 10 Jahre lang wurde ich verfolgt von verschiedenen Personen, auch auf der Straße. Es gab Streitereien mit mir. Wenn ich zurückkehre, würde ich sofort für psychisch erkrankt erklärt werden. Die Sekretärin und der Fahrer von römisch 40 haben zugegeben, dass es von diesen kommt. RI: Können Sie Ihr Vorbringen durch ein Bescheinigungsmittel untermauern? P: Nein. Vorgelegt in der Verhandlung wurde von der bP: - Schreiben der IG Autorinnen Autoren vom 16.11.2020 - 2 Empfehlungsschreiben der Gebetsgemeinde Pfarre XXXX sowie des Pfarrers- 2 Empfehlungsschreiben der Gebetsgemeinde Pfarre römisch 40 sowie des Pfarrers - Diplom des Wirtschaftsstudiums (in Kopie) - Bücherliste über von der bP verfasste Bücher Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung wurde das Erkenntnis des BVwG vom selben Tag mündlich verkündet. Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt.Die Beschwerde wurde als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG für nicht zulässig erklärt. Die bP wurde iSd § 29 Abs. 2 a VwGVG über das Recht, binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift eine Ausfertigung gemäß § 29 Abs. 4 zu verlangen bzw. darüber, dass ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision beim Verwaltungsgerichtshof und der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof darstellt, belehrt. Die bP wurde iSd Paragraph 29, Absatz 2, a VwGVG über das Recht, binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift eine Ausfertigung gemäß Paragraph 29, Absatz 4, zu verlangen bzw. darüber, dass ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision beim Verwaltungsgerichtshof und der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof darstellt, belehrt. Nach Verkündung der Erkenntnisse wurde der bP sowie deren rechtsfreundlicher Vertretung eine Ausfertigung der Niederschrift ausgefolgt. Mit Schreiben vom 20.11.2020 wurde die schriftliche Ausfertigung der mündlich verkündeten Erkenntnisse begehrt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  41. Feststellungen II.1.
  42. Die beschwerdeführende Parteirömisch zwei.1.
  43. Die beschwerdeführende Partei II.1.1.
  44. Bei der bP handelt es sich um einen im Herkunftsstaat der Mehrheits- und Titularethnie angehörige Armenier, welcher aus einem überwiegend von Armeniern bewohnten Gebiet stammt und sich zum Mehrheitsglauben des Christentums bekennt.römisch zwei.1.1.
  45. Bei der bP handelt es sich um einen im Herkunftsstaat der Mehrheits- und Titularethnie angehörige Armenier, welcher aus einem überwiegend von Armeniern bewohnten Gebiet stammt und sich zum Mehrheitsglauben des Christentums bekennt. Die bP ist ein gesunder, arbeitsfähiger Mensch mit bestehenden familiären Anknüpfungspunkten im Herkunftsstaat und einer –wenn auch auf niedrigerem Niveau als in Österreich- gesicherten Existenzgrundlage. Die bP hat nach dem Schulbesuch eine Fachschule, Lehrgänge sowie ein Studium an einer Wirtschaftsuniversität absolviert. Sie hat von 2005 bis April 2013 für ein Kulturinstitut namens " XXXX -Institut" gearbeitet. Zuvor war sie für das " XXXX " tätig. Vier der fünf von der bP verfassten Bücher wurden im Zeitraum zwischen 2001 und 2008 mit einer Auflage von je 500 Stück veröffentlicht.Die bP hat nach dem Schulbesuch eine Fachschule, Lehrgänge sowie ein Studium an einer Wirtschaftsuniversität absolviert. Sie hat von 2005 bis April 2013 für ein Kulturinstitut namens " römisch 40 -Institut" gearbeitet. Zuvor war sie für das " römisch 40 " tätig. Vier der fünf von der bP verfassten Bücher wurden im Zeitraum zwischen 2001 und 2008 mit einer Auflage von je 500 Stück veröffentlicht. Von 2003-2006 war die bP Parteimitglied der " XXXX " ( XXXX ).Von 2003-2006 war die bP Parteimitglied der " römisch 40 " ( römisch 40 ). Die bP reiste am XXXX 2016 legal von Armenien nach Argentinien. Im Anschluss reiste sie über die Türkei und Serbien nach Österreich. Zuvor hielt sie sich für einige Monate in Russland auf.Die bP reiste am römisch 40 2016 legal von Armenien nach Argentinien. Im Anschluss reiste sie über die Türkei und Serbien nach Österreich. Zuvor hielt sie sich für einige Monate in Russland auf. Familienangehörige (Mutter – Pensionistin; Schwester – Leiterin einer Personalabteilung) leben nach wie vor in Armenien. Die Schwester in Armenien lebt mit ihrer Familie in XXXX . Die zweite Schwester der bP lebt in Russland.Familienangehörige (Mutter – Pensionistin; Schwester – Leiterin einer Personalabteilung) leben nach wie vor in Armenien. Die Schwester in Armenien lebt mit ihrer Familie in römisch 40 . Die zweite Schwester der bP lebt in Russland. Die bP hat vor ihrer Ausreise in einer Wohnung in XXXX gemeinsam mit ihrer Mutter gelebt. Die Wohnung gehört der bP, der Mutter und den zwei Schwestern gemeinsam. Die bP hat vor ihrer Ausreise in einer Wohnung in römisch 40 gemeinsam mit ihrer Mutter gelebt. Die Wohnung gehört der bP, der Mutter und den zwei Schwestern gemeinsam. II.1.1.
  46. Die bP nimmt Medikamente wegen Kopfschmerzen und steht in keiner speziellen Behandlung. Sie befand sich für 4 Tage im Juli 2020 im Krankenhaus, um eine Hyperhidrosis (erhöhte Schweißbildung) abzuklären. Es wurde die Diagnose Verdacht auf psychogene Polydipsie (erhöhtes Trinkverhalten) und Nierenzyste links gestellt. Es wurden ein Ultraschall vom Oberbauch, eine CT der Leber und eine MRT Untersuchung durchgeführt. Es wurden keine Medikamente verordnet und eine Vorstellung beim Urologen empfohlen.römisch zwei.1.1.
  47. Die bP nimmt Medikamente wegen Kopfschmerzen und steht in keiner speziellen Behandlung. Sie befand sich für 4 Tage im Juli 2020 im Krankenhaus, um eine Hyperhidrosis (erhöhte Schweißbildung) abzuklären. Es wurde die Diagnose Verdacht auf psychogene Polydipsie (erhöhtes Trinkverhalten) und Nierenzyste links gestellt. Es wurden ein Ultraschall vom Oberbauch, eine CT der Leber und eine MRT Untersuchung durchgeführt. Es wurden keine Medikamente verordnet und eine Vorstellung beim Urologen empfohlen. Die Erkrankung ist in Armenien behandelbar und hat die bP auch Zugang zum armenischen Gesundheitssystem. Soweit sie im Falle der Behandlung mit einem Selbstbehalt belastet wird, steht es ihr im Falle der Bedürftigkeit frei, die Kostenübernahme des Selbstbehaltes durch den Staat zu beantragen, worüber eine eigens hierfür eingerichtete Kommission entscheidet. Die volljährig bP hat Zugang zum armenischen Arbeitsmarkt und es steht ihr frei, eine Beschäftigung bzw. zumindest Gelegenheitsarbeiten anzunehmen. Ebenso hat die bP Zugang zum –wenn auch minder leistungsfähige als das österreichische- Sozialsystem des Herkunftsstaates und kann dieses in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus ist es der bP unbenommen, Rückkehrhilfe in Anspruch zu nehmen und sich im Falle der Bedürftigkeit an eine im Herkunftsstaat karitativ tätige Organisation zu wenden. II.1.1.
  48. Die bP hat in Österreich keine Verwandten und lebt auch sonst mit keiner nahen stehenden Person zusammen. Sie möchte offensichtlich ihr künftiges Leben in Österreich gestalten und hält sich seit 4 ½ Jahren im Bundesgebiet auf. Sie reiste rechtswidrig in das Bundesgebiet ein. Sie lebt von der Grundversorgung und hat keinen Deutschkurs besucht. Sie ist strafrechtlich unbescholten und hält sich ausschließlich in der kirchlichen Umgebung in Österreich auf. Sie spricht lediglich gebrochen Deutsch.römisch zwei.1.1.
  49. Die bP hat in Österreich keine Verwandten und lebt auch sonst mit keiner nahen stehenden Person zusammen. Sie möchte offensichtlich ihr künftiges Leben in Österreich gestalten und hält sich seit 4 ½ Jahren im Bundesgebiet auf. Sie reiste rechtswidrig in das Bundesgebiet ein. Sie lebt von der Grundversorgung und hat keinen Deutschkurs besucht. Sie ist strafrechtlich unbescholten und hält sich ausschließlich in der kirchlichen Umgebung in Österreich auf. Sie spricht lediglich gebrochen Deutsch. Die Identität der bP steht fest. Bei der volljährigen bP handelt es sich um einen mobilen, gesunden, arbeitsfähigen Menschen. Einerseits stammt die bP aus einem Staat, auf dessen Territorium die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet ist und andererseits gehört die bP keinem Personenkreis an, von welchem anzunehmen ist, dass er sich in Bezug auf die individuelle Versorgungslage qualifiziert schutzbedürftiger darstellt als die übrige Bevölkerung, welche ebenfalls für ihre Existenzsicherung aufkommen kann. So war es der bP auch vor dem Verlassen ihres Herkunftsstaates möglich, dort ihr Leben zu meistern. II.1.
  50. Die Lage im Herkunftsstaat Armenienrömisch zwei.1.
  51. Die Lage im Herkunftsstaat Armenien Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei Armenien um einen sicheren Herkunftsstaat gem. § 19 BFA-VG handelt.Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei Armenien um einen sicheren Herkunftsstaat gem. Paragraph 19, BFA-VG handelt. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage im Herkunftsstaat werden folgende Feststellungen getroffen: 1 Politische Lage Letzte Änderung: 02.09.2020 Armenien (arm.: Hayastan) umfasst knapp 29.800 km2 und hatte im ersten Quartal 2019 eine Einwohnerzahl von 2,96 Millionen, was einen Rückgang von 0,3% zum Vergleichszeitraum des Vorjahres ausmachte (ArmStat 7.5.2019). Davon sind laut der Volkszählung von 2011 98,1% ethnische Armenier. Den Rest bilden kleinere Ethnien wie Jesiden und Russen (CIA 14.2.2019). Seit der Unabhängigkeit von der Sowjetunion 1991 findet in Armenien ein umfangreicher Reformprozess auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene hin zu einem demokratisch und marktwirtschaftlich strukturierten Staat statt. Die vorgezogenen Parlamentswahlen am 9.12.2018 konnten nach übereinstimmender Meinung aller Wahlbeobachter als frei und fair bezeichnet werden. Die im Dezember 2015 per Referendum gebilligte Verfassungsreform zielt auf den Umbau von einer semi-präsidialen in eine parlamentarische Demokratie ab. Die Änderungen betreffen u.a. eine Ausweitung des Grundrechtekatalogs sowie die weitere Stärkung des Parlaments (auch der Opposition). Das Amt des Staatspräsidenten wurde im Wesentlichen auf repräsentative Aufgaben reduziert, gleichzeitig die Rolle des Premierministers und des Parlaments gestärkt (AA 27.4.2020). Der Premierminister und der Präsident werden vom Parlament gewählt. Der Premierminister ist der Regierungsvorsitzende, während der Präsident vorwiegend zeremonielle Funktionen ausübt (USDOS 11.3.2020). Oppositionsführer Nikol Paschinjan wurde im Mai 2018 vom Parlament zum Premierminister gewählt, nachdem er wochenlange Massenproteste gegen die Regierungspartei angeführt und damit die politische Landschaft des Landes verändert hatte. Er hatte Druck auf die regierende Republikanische Partei durch eine beispiellose Kampagne des zivilen Ungehorsams ausgeübt, was zum schockartigen Rücktritt Serzh Sargsyans führte, der kurz zuvor das verfassungsmäßig gestärkte Amt des Premierministers übernommen hatte, nachdem er zehn Jahre lang als Präsident gedient hatte (BBC 20.12.2018; vgl. AA 27.4.2020). Bei den als „Samtene Revolution" bezeichneten Demonstrationen im April/Mai 2018 verhielten sich die Sicherheitskräfte zurückhaltend. Auch die Demonstranten waren bedacht, keinerlei Anlass zum Eingreifen der Sicherheitskräfte zu bieten (AA 27.4.2020).Oppositionsführer Nikol Paschinjan wurde im Mai 2018 vom Parlament zum Premierminister gewählt, nachdem er wochenlange Massenproteste gegen die Regierungspartei angeführt und damit die politische Landschaft des Landes verändert hatte. Er hatte Druck auf die regierende Republikanische Partei durch eine beispiellose Kampagne des zivilen Ungehorsams ausgeübt, was zum schockartigen Rücktritt Serzh Sargsyans führte, der kurz zuvor das verfassungsmäßig gestärkte Amt des Premierministers übernommen hatte, nachdem er zehn Jahre lang als Präsident gedient hatte (BBC 20.12.2018; vergleiche AA 27.4.2020). Bei den als „Samtene Revolution" bezeichneten Demonstrationen im April/Mai 2018 verhielten sich die Sicherheitskräfte zurückhaltend. Auch die Demonstranten waren bedacht, keinerlei Anlass zum Eingreifen der Sicherheitskräfte zu bieten (AA 27.4.2020). Am 9.12.2018 fanden vorgezogene Parlamentswahlen statt, welche unter Achtung der Grundfreiheiten ein breites öffentliches Vertrauen genossen. Die offene politische Debatte, auch in den Medien, trug zu einem lebhaften Wahlkampf bei. Das generelle Fehlen von Verstößen gegen die Wahlordnung, einschließlich des Kaufs von Stimmen und des Drucks auf die Wähler, ermöglichte einen unverfälschten Wettbewerb (OSCE/ODIHR 10.12.2018). Die Allianz des amtierenden Premierministers Nikol Paschinjan unter dem Namen „Mein Schritt" erzielte einen Erdrutschsieg und erreichte 70,4% der Stimmen. Die ehemalige mit absoluter Mehrheit regierende Republikanische Partei (HHK) erreichte nur 4,7% und verpasste die 5-Prozent-Marke, um in die 101-Sitze umfassende Nationalversammlung einzuziehen. Die Partei „Blühendes Armenien" (BHK) des Geschäftsmannes Gagik Tsarukyan gewann 8,3%. An dritter Stelle lag die liberale, pro-westliche Partei „Leuchtendes Armenien" unter Führung Edmon Maruyian, des einstigen Verbündeten von Paschinjan, mit 6,4% (RFE/RL 10.12.2018; vgl. ARMENPRESS 10.12.2018).Am 9.12.2018 fanden vorgezogene Parlamentswahlen statt, welche unter Achtung der Grundfreiheiten ein breites öffentliches Vertrauen genossen. Die offene politische Debatte, auch in den Medien, trug zu einem lebhaften Wahlkampf bei. Das generelle Fehlen von Verstößen gegen die Wahlordnung, einschließlich des Kaufs von Stimmen und des Drucks auf die Wähler, ermöglichte einen unverfälschten Wettbewerb (OSCE/ODIHR 10.12.2018). Die Allianz des amtierenden Premierministers Nikol Paschinjan unter dem Namen „Mein Schritt" erzielte einen Erdrutschsieg und erreichte 70,4% der Stimmen. Die ehemalige mit absoluter Mehrheit regierende Republikanische Partei (HHK) erreichte nur 4,7% und verpasste die 5-Prozent-Marke, um in die 101-Sitze umfassende Nationalversammlung einzuziehen. Die Partei „Blühendes Armenien" (BHK) des Geschäftsmannes Gagik Tsarukyan gewann 8,3%. An dritter Stelle lag die liberale, pro-westliche Partei „Leuchtendes Armenien" unter Führung Edmon Maruyian, des einstigen Verbündeten von Paschinjan, mit 6,4% (RFE/RL 10.12.2018; vergleiche ARMENPRESS 10.12.2018). Zu den primären Zielen der Regierung unter Premierminister Paschinjan gehören die Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftsreformen (RFL/RL 14.1.2019; vgl. FH 4.3.2020) sowie die Schaffung einer unabhängigen Justiz (168hours 20.7.2018; vgl. FH 4.3.2020). Seit Paschinjans Machtübernahme hat sich das innenpolitische Klima deutlich verbessert und dessen Regierung geht bestehende Menschenrechts-Defizite weitaus engagierter als die Vorgängerregierungen an, auch wenn immer noch Defizite bei der konsequenten Umsetzung der Gesetze bestehen (AA 27.4.2020).Zu den primären Zielen der Regierung unter Premierminister Paschinjan gehören die Bekämpfung der Korruption und Wirtschaftsreformen (RFL/RL 14.1.2019; vergleiche FH 4.3.2020) sowie die Schaffung einer unabhängigen Justiz (168hours 20.7.2018; vergleiche FH 4.3.2020). Seit Paschinjans Machtübernahme hat sich das innenpolitische Klima deutlich verbessert und dessen Regierung geht bestehende Menschenrechts-Defizite weitaus engagierter als die Vorgängerregierungen an, auch wenn immer noch Defizite bei der konsequenten Umsetzung der Gesetze bestehen (AA 27.4.2020). Quellen: • AA-Auswärtiges Amt (27.4.2020): Bericht über die asyl-und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien (Stand: Februar2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/20300 01/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsr elevante_LageJn_der_Republik_Armenien_%28Stand_Februar_2020%29%2C_27.04 .2020.pdf, Zugriff 23.6.2020 • ARMENPRESS-Armenian News Agency (10.12.2018): My Step - 70.44%, Prosperous Armenia - 8.27%, Bright Armenia - 6.37%: CEC approves protocol of preliminary results ofsnap elections, https://armenpress.am/eng/news/957626.html , Zugriff 21.3.2019 • ArmStat - Statistical Committee of the Repbulic of Armenia (7.5.2019): Economic and Financial Data for the Republic of Armenia, https://armstat.am/nsdp/, Zugriff 8.5.2019 • BBC News (20.12.2018):Armenia country profile, https://www.bbc.com/news/world-europ e-17398605 , Zugriff 21.3.2019 • CIA - Central Intelligence Agency (30.4.2.2019): The World Factbook, Armenia; https: //www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/am.html, Zugriff 7.5.2019 • FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - Armenia, https://freedomh ouse.org/country/armenia/freedom-world/2020 , Zugriff 24.4.2020 • OSCE/ODIHR - Organization for Security and Cooperation in Europe/ Office for De- mocratic Institutions and Human Rights et alia (10.12.2018): Armenia, Parliamentary Elections, 2 April 2017: Statement of Preliminary Findings and Conclusions, https: //www.osce.org/odihr/elections/armenia/405890?download=true , Zugriff 21.3.2019 • RFE/RL - Radio Free Europe/ Radio Liberty (10.12.2018): Monitors Hail Armenian Vote, Call For Further Electoral Reforms, https://www.rferl.org/a7monitors-hail-armenia-s-snap -polls-call-for-further-electoral-reforms/29647816.html , 21.3.2019 • RFE/RL - Radio Free Europe/ Radio Liberty (14.1.2019): Pashinian Reappointed Armenian PM After Securing Parliament Majority, https://www.rferl.org/aypashinian-reappointed- armenian-pm-after-securing-parliament-majority/29708811.html , Zugriff 21.3.2019 • USDOS - U.S. Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights Practices: Armenia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2020/02/ARMENIA-2019- HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf, Zugriff 13.3.2020 • 168hours (20.7.2018): Fight against corruption and creation of independent judiciary main pillars of government’s economic policy- PM Paschinjan, https://en.168.am/2018/07/20 /26637.html , Zugriff 21.3.2019 2 Sicherheitslage Letzte Änderung: 28.09.2020 Hinsichtlich Bergkarabach - das sowohl von Armenien als auch von Aserbaidschan beansprucht wird - besteht die Gefahr erneuter Feindseligkeiten aufgrund des Scheiterns der Vermittlungsbemühungen, der zunehmenden Militarisierung und häufiger Verletzungen des Waffenstillstands. Im Oktober 2017 trafen sich die Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans unter der Schirmherrschaft der Minsk-Gruppe, einer von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geleiteten Vermittlungsgruppe, in Genf und begannen eine Reihe von Gesprächen über eine mögliche Lösung des Konflikts. In den letzten Jahren haben Artilleriebeschüsse und kleinere Gefechte zwischen aserbaidschanischen und armenischen Truppen Hunderte von Toten gefordert. Anfang April 2016 gab es die heftigsten Kämpfe seit
  52. (CFR 18.10.2019). Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen. Es gibt häufige Verletzungen des Waffenstillstands von 1994 und militärische Stellungen entlang der Grenze. Es gibt immer wieder Zeiten erhöhter Spannungen, die die Sicherheitslage in den Grenzregionen unberechenbar machen können (FCO 15.6.2020, vgl. EDA 18.3.2020).Hinsichtlich Bergkarabach - das sowohl von Armenien als auch von Aserbaidschan beansprucht wird - besteht die Gefahr erneuter Feindseligkeiten aufgrund des Scheiterns der Vermittlungsbemühungen, der zunehmenden Militarisierung und häufiger Verletzungen des Waffenstillstands. Im Oktober 2017 trafen sich die Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans unter der Schirmherrschaft der Minsk-Gruppe, einer von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) geleiteten Vermittlungsgruppe, in Genf und begannen eine Reihe von Gesprächen über eine mögliche Lösung des Konflikts. In den letzten Jahren haben Artilleriebeschüsse und kleinere Gefechte zwischen aserbaidschanischen und armenischen Truppen Hunderte von Toten gefordert. Anfang April 2016 gab es die heftigsten Kämpfe seit
  53. (CFR 18.10.2019). Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen. Es gibt häufige Verletzungen des Waffenstillstands von 1994 und militärische Stellungen entlang der Grenze. Es gibt immer wieder Zeiten erhöhter Spannungen, die die Sicherheitslage in den Grenzregionen unberechenbar machen können (FCO 15.6.2020, vergleiche EDA 18.3.2020). Der aserbaidschanische Präsident Ilham Aliyev und der armenische Premierminister Nikol Paschinjan vereinbarten bei ihrem ersten Treffen am Rande des Gipfels der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der am
  54. und
  55. September 2018 in Duschanbe stattfand, mehrere Schritte zum Abbau der Spannungen zwischen den armenischen und aserbaidschanischen Streitkräften, wie z.B. die Installierung einer direkten „operativen“ Kommunikationslinie zwischen den beiden Seiten und die Fortsetzung der diplomatischen Verhandlungen über eine Lösung des Konflikts (Eurasianet 1.10.2018). In Folge kam es zu mehreren weiteren Treffen. Der laufende Prozess trug dazu bei, die Häufigkeit der Verletzungen des Waffenstillstandes deutlich zu reduzieren (ACLED 20.2.2020). Angesichts neuer Kämpfe in der Unruheregion Berg-Karabach hat nach Armenien auch Aserbaidschan das Kriegsrecht verhängt (ORF Teletext 131, 28.9.2020 vgl. DerStandard 27.9.2020 vgl. Krone 27.9.2020). Der Konflikt um die seit Jahrzehnten umstrittenen Kaukasusregion ist wieder voll entbrannt. Laut der pro-armenischen Regionalregierung bombardierte Aserbaidschans Armee Ziele in Berg-Karabach. Von aserbaidschanischer Seite hieß es dagegen, die Armee habe eine Gegenoffensive begonnen, um Armeniens Militäraktivitäten in der Region zu stoppen (ORF Teletext 131, 28.9.2020). Es soll zahlreiche Verletzte und rund zehn Tote unter den Soldaten in dem Südkaukasus-Gebiet geben. Es handelt sich um die schwerste Eskalation seit Jahren. Zwischen den verfeindeten Nachbarländern kam es nach Angaben beider Seiten am Morgen des 27.9.2020 zu schweren Gefechten. Die Hauptstadt Stepanakert sei beschossen und zahlreiche Häuser in Dörfern seien zerstört worden. Unter den Opfern sind nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) auch Zivilisten. Beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld für die Gefechte (DerStandard 27.9.2020 vgl. Krone 27.9.2020).Angesichts neuer Kämpfe in der Unruheregion Berg-Karabach hat nach Armenien auch Aserbaidschan das Kriegsrecht verhängt (ORF Teletext 131, 28.9.2020 vergleiche DerStandard 27.9.2020 vergleiche Krone 27.9.2020). Der Konflikt um die seit Jahrzehnten umstrittenen Kaukasusregion ist wieder voll entbrannt. Laut der pro-armenischen Regionalregierung bombardierte Aserbaidschans Armee Ziele in Berg-Karabach. Von aserbaidschanischer Seite hieß es dagegen, die Armee habe eine Gegenoffensive begonnen, um Armeniens Militäraktivitäten in der Region zu stoppen (ORF Teletext 131, 28.9.2020). Es soll zahlreiche Verletzte und rund zehn Tote unter den Soldaten in dem Südkaukasus-Gebiet geben. Es handelt sich um die schwerste Eskalation seit Jahren. Zwischen den verfeindeten Nachbarländern kam es nach Angaben beider Seiten am Morgen des 27.9.2020 zu schweren Gefechten. Die Hauptstadt Stepanakert sei beschossen und zahlreiche Häuser in Dörfern seien zerstört worden. Unter den Opfern sind nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) auch Zivilisten. Beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld für die Gefechte (DerStandard 27.9.2020 vergleiche Krone 27.9.2020). UN-Generalsekretär Guterres hat ein sofortiges Ende der Kämpfe und die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen gefordert. Auch die US-Regierung forderte eine Ende der Kämpfe. Das US-Außenministerium nahm nach eigenen Angaben zu beiden Seiten Kontakt auf und forderte die Konfliktparteien auf, die Kampfhandlungen sofort einzustellen (ORF Teletext 132, 28.9.2020) . Bereits im Juli 2020 kam es an der Grenze zwischen den verfeindeten Republiken zu schweren Gefechten; die Kämpfe lagen jedoch nördlich von Bergkarabach. Armenien setzt auf Russland als Schutzmacht, die dort Tausende Soldaten und Waffen stationiert hat. Das russische Außenministerium rief beide Seiten auf, das Feuer sofort einzustellen. Zudem sollten Baku und Eriwan Gespräche aufnehmen, um die Situation zu stabilisieren. Die benachbarte Türkei warf Armenien vor, internationales Recht zu verletzen. Das Außenministerium in Ankara teilte mit, es verurteile den „armenischen Angriff“ scharf. Die Türkei stehe an Aserbaidschans Seite. Der Iran hat angeboten, im eskalierenden Konflikt als Vermittler zu agieren (DerStandard 27.9.2020) . Quellen: • ACLED - Armed Conflict Location and Event Data Project (20.2.2020): Regional Overview: Central Asia and the Caucasus 9-15 February 2020, https://acleddata.com/2020/02/207r egional-overview-central-asia-and-the-caucasus-9-15-february-2020/, Zugriff 18.3.2020 • CFR - Council on Foreign Relations (18.10.2019): Nagorno-Karabakh Conflict, https://www.cfr.org/global-conflict-tracker/conflict/nagorno-karabakh-conflict, Zugriff 24.6.2020 • DerStandard (27.9.2020): Aserbaidschan und Armenien rufen wegen Berg-Karabach Kriegsrecht aus, https://www.derstandard.at/story/2000120287918/schwere-kaempfe-in- aserbaidschanischer-region-berg-karabach, Zugriff 28.9.2020 • EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (18.3.2020): Reisehinweise für Armenien, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-informati on/armenien/reisehinweise-armenien.html , Zugriff 25.6.2020 • Eurasianet (1.10.2018): Aliyev and Paschinjan hold first talks, agree on tension-reducing measures, https://eurasianet.org/aliyev-and-Paschinjan-hold-first-talks-agree-on-tension -reducing-measures , Zugriff 21.3.2019 • FCO-U.K. Foreign and Commonwealth Office (15.6.2020): Foreign travel adviceArmenia - Safety and Security, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/armenia/safety-and-secu rity , Zugriff 25.6.2020 • Krone (27.9.2020): Aserbaidschan: Schwere Kämpfe in Unruheregion, https://www.kro- ne.at/2238964, Zugriff 28.9.202 • ORF - Österreichischer Rundfunk, Teletext (28.9.2020): UNO und USA fordern Ende der Kämpfe, https://teletext.orf.at/channel/orf1/page/132/1, Zugriff 28.9.2020 • ORF - Österreichischer Rundfunk, Teletext /28.9.2020): Kämpfe in der Region Berg- Karabach, https://teletext.orf.at/channel/orf1/page/131/1,Zugriff 28.9.2020 2.1 Regionale Problemzone: Bergkarabach (Nagorny Karabach) Letzte Änderung: 02.09.2020 Die sogenannte Republik Bergkarabach (’RBK’, russ.: Nagorny Karabach; in Armenien auch Arzach genannt) wird von keinem Staat völkerrechtlich anerkannt. Die aserbaidschanische Regierung besitzt faktisch keine Kontrolle über das Gebiet. Auch Armenien erkennt die ’Repu- blik Bergkarabach’ offiziell nicht an, praktisch sind beide aber wirtschaftlich und rechtlich stark verflochten. Die Bewohner von Bergkarabach erhalten neben ihrem RBK-Pass auch armenische Pässe (AA 27.4.2020). Armenien finanziert 55% des Budgets der Republik Arzach (ChH 4.6.2020) . Laut Angaben der Republik Arzach, umfasst das Gebiet mehr als 12.000 km2, wobei hiervon 1.041 km2 unter aserbaidschanischer Okkupation stünden. Die Bevölkerung belief sich 2013 auf rund 147.000 Einwohner, wovon 95% Armenier sind, nebst Russen, Ukrainern, Griechen, Georgiern und Aseri (NKR o.D.). Die Republik Arzach kontrolliert das in Aserbaidschan früher als Autonome Region Bergkara- bach verwaltete Gebiet sowie weitere sieben Provinzen Aserbaidschans in den Grenzgebieten zu Armenien und Iran und in der Region umAgdam. Der Kreis Shahumyan nördlich der früheren Autonomen Region ist unter aserbaidschanischer Kontrolle, wird aber ebenfalls von der ’RBK’ beansprucht, da es sich nach deren Logik um ’von Aserbaidschan besetztes Gebiet’ mit ehemals armenischer Bevölkerungsmehrheit handelt. Insgesamt befindet sich etwa 13% des Staatsgebiets von Aserbaidschan unter armenischer Kontrolle, d.h. der sog. Republik Bergkarabach (AA 27.4.2020; vgl. USDOS 11.3.2020).Die Republik Arzach kontrolliert das in Aserbaidschan früher als Autonome Region Bergkara- bach verwaltete Gebiet sowie weitere sieben Provinzen Aserbaidschans in den Grenzgebieten zu Armenien und Iran und in der Region umAgdam. Der Kreis Shahumyan nördlich der früheren Autonomen Region ist unter aserbaidschanischer Kontrolle, wird aber ebenfalls von der ’RBK’ beansprucht, da es sich nach deren Logik um ’von Aserbaidschan besetztes Gebiet’ mit ehemals armenischer Bevölkerungsmehrheit handelt. Insgesamt befindet sich etwa 13% des Staatsgebiets von Aserbaidschan unter armenischer Kontrolle, d.h. der sog. Republik Bergkarabach (AA 27.4.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020). Nach der Verfassung ist der Präsident sowohl Staats- als auch Regierungschef und hat die volle Autorität, Kabinettsmitglieder zu ernennen und zu entlassen. Im September 2017 wurde das Amt des Premierministers abgeschafft (FH 4.3.2020k). Am 31.3.2020 fanden in Berg-Karabach - international nicht anerkannte - Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt (HBS 2.4.2020). Die Partei des Freien Vaterlandes von Harutjunyan gewann bei den Parlamentswahlen mehr als 40% der Stimmen und wird 16 der 33 Sitze kontrollieren, während die größte Oppositionskraft, die Partei der Vereinigten Heimat von Samvel Babajan, neun Sitze erhielt (CW 16.4.2020). Bei der Wahl zum Präsidenten wurde ein zweiter Wahlgang notwendig, der am 14.4.2020, trotz des wegen COVID-19 zwei Tage zuvor ausgerufenen Notstandes, durchgeführt wurde. Die Notstandsregel verbietet öffentliche Versammlungen, beschränkt die Verkehrsanbindung innerhalb von Karabach und untersagt Bürgern Armeniens und anderer Länder die Einreise in die Region (CW 16.4.2020). Arayik Harutjunyan gewann mit mehr als 87% der abgegebenen Stimmen. Harutjunyan war 2017 bis 2018 Außenminister und 2007-2017 Premierminister der Republik Arzach (PA 15.4.2020) und verfehlte bereits im ersten Wahlgang am 31.3.2020 die notwendige Mehrheit nur um wenige hundert Stimmen (Armenpress 2.4.2020; vgl. EN 1.4.2020).Bei der Wahl zum Präsidenten wurde ein zweiter Wahlgang notwendig, der am 14.4.2020, trotz des wegen COVID-19 zwei Tage zuvor ausgerufenen Notstandes, durchgeführt wurde. Die Notstandsregel verbietet öffentliche Versammlungen, beschränkt die Verkehrsanbindung innerhalb von Karabach und untersagt Bürgern Armeniens und anderer Länder die Einreise in die Region (CW 16.4.2020). Arayik Harutjunyan gewann mit mehr als 87% der abgegebenen Stimmen. Harutjunyan war 2017 bis 2018 Außenminister und 2007-2017 Premierminister der Republik Arzach (PA 15.4.2020) und verfehlte bereits im ersten Wahlgang am 31.3.2020 die notwendige Mehrheit nur um wenige hundert Stimmen (Armenpress 2.4.2020; vergleiche EN 1.4.2020). Armenische Wahlbeobachter berichten von weitverbreiteten Verletzungen des Wahlgeheimnisses (EN 1.4.2020). Kritisiert wurde weiters, dass wegen COVID-19 kein Wahlkampf geführt werden konnte wie in „normalen" Zeiten - und zudem der Urnengang selbst das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus deutlich erhöht habe (HBS 2.4.2020; vgl. EN 1.4.2020). Der im zweiten Wahlgang unterlegene Präsidentschaftskandidat Masis Mailjan forderte die Wähler auf, wegen der Pandemie nicht an den Wahlen teilzunehmen und weigerte sich auch, an Fernsehdebatten teilzunehmen (CW 16.4.2020).Armenische Wahlbeobachter berichten von weitverbreiteten Verletzungen des Wahlgeheimnisses (EN 1.4.2020). Kritisiert wurde weiters, dass wegen COVID-19 kein Wahlkampf geführt werden konnte wie in „normalen" Zeiten - und zudem der Urnengang selbst das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus deutlich erhöht habe (HBS 2.4.2020; vergleiche EN 1.4.2020). Der im zweiten Wahlgang unterlegene Präsidentschaftskandidat Masis Mailjan forderte die Wähler auf, wegen der Pandemie nicht an den Wahlen teilzunehmen und weigerte sich auch, an Fernsehdebatten teilzunehmen (CW 16.4.2020). Die Republik Arzach wurde bis zu den Wahlen von Verbündeten der 2018 von Paschinjan gestürzten armenischen Regierung regiert. Die Führer des ehemaligen armenischen Regimes, darunter die ehemaligen Präsidenten Serzh Sargsyan und Robert Kocharyan, unternahmen einige vage Anstrengungen, um über Berg-Karabach als letzte Bastion die Macht in Armenien wiederzugewinnen. Ihr favorisierter Kandidat, Vitaliy Balasanyan, versäumte bei den Präsidentenwahlen am 31.3.2020 den Einzug in den zweiten Wahlgang (EN 1.4.2020). Die Justiz ist in der Praxis nicht unabhängig und die Gerichte werden von der Exekutive sowie von mächtigen politischen, wirtschaftlichen und kriminellen Gruppen beeinflusst. Die Verfassung garantiert grundlegende Verfahrensrechte, aber Polizei und Gerichte halten diese in der Praxis nicht immer ein. Die Regierung kontrolliert viele der Medien. Im Jahr 2019 wurden Veränderungen durch die politische Öffnung in Armenien im Jahr 2018 mitbewirkt. Politische Kritiker der Führung, denen zuvor selbst kurze Auftritte verboten waren, wurden zu regelmäßigen Gästen in Sendungen zu aktuellen Themen. Darüber hinaus werden nun regelmäßig Debatten organisiert, um wichtige Themen des lokalen öffentlichen Lebens anzusprechen. Oppositionspolitiker haben auch gute Verbindungen zu unabhängigen Medien in Armenien, wodurch deren Ansichten auch in Berg-Karabach vermittelt werden. Dennoch praktizieren viele Journalisten Selbstzensur, insbesondere bei Themen im Zusammenhang mit dem Friedensprozess. Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, lässt aber Einschränkungen im Namen der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und anderer staatlicher Interessen zu. In der Verfassung ist die Armenische Apostolische Kirche als 'nationale Kirche’ des armenischen Volkes verankert. Die Religionsfreiheit anderer Gruppen wird in der Praxis eingeschränkt. Proteste sind in der Praxis relativ selten. Die Behörden blockieren Versammlungen und Demonstrationen, wenn sie diese als Bedrohung der öffentlichen Ordnung wahrnehmen (FH 4.3.2020). Es gibt keine Erkenntnisse, wonach Personen bei Bekanntwerden einer (auch) aserbaidschanischen Herkunft mit staatlichen Übergriffen zu rechnen hätten. In Bergkarabach gelten den armenischen Regelungen vergleichbare Vorschriften zur kostenlosen medizinischen Behandlung. Im Sozialwesen gibt es 'behördlich’ Unterstützung. Die wirtschaftliche Situation in Bergkarabach ist nach allgemeiner Einschätzung besser als in Armenien (AA 27.4.2020). Quellen: • AA-Auswärtiges Amt (27.4.2020): Bericht über die asyl-und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Armenien (Stand: Februar2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/20300 01/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-_und_abschiebungsr elevante_LageJn_der_Republik_Armenien_%28Stand_Februar_2020%29%2C_27.04 .2020.pdf, Zugriff 23.6.2020 • Armenpress (2.4.2020): Paschinjan praises ’high-quality’Artsakh elections, https://armenpress.am/eng/news/1010917.html , Zugriff 23.4.2020 • ChH - Chatham House (4.6.2020): South Caucasus States Set to Diverge Further due to COVID-19, https://www.chathamhouse.org/expert/comment/south-caucasus-states-set- diverge-further-due-covid-19 , Zugriff 5.6.2020 • CW - Caucasus Watch (16.4.2020): Zweite Runde der Präsidentschaftswahlen in Berg- karabach wurde trotz des erklärten Ausnahmezustands abgehalten, https://caucasuswa tch.de/news/2623.html , Zugriff 23.4.2020 • EN - Eurasianet (1.4.2020): Karabakh elections to go to a second round, https://eurasian et.org/karabakh-elections-to-go-to-a-second-round , Zugriff 23.4.2020 • FH-Freedom House (4.3.2020k): Freedom in the World 2020 - Nagorno Karabakh, https://freedomhouse.org/country/nagorno-karabakh/freedom-world/2020 , Zugriff 5.6.2020 • HBS - Henirich-Böll-Stiftung / Stefan Meister (2.4.2020): Covid-19 im Südkaukasus - Schnelle Reaktionen und autoritäre Reflexe, https://www.boell.de/de/2020/04/02/covid-1 9-im-suedkaukasus-schnelle-reaktionen-und-autoritaere-reflexe , Zugriff 23.4.2020 • NKR - President of the Artsakh Republic (o.D.): NKR, General information, http://www.pr esident.nkr.am/en/nkr/generalInformation/, Zugriff 24.6.2020 • PA - the PanArmenian (15.4.2020): XXXX wins Artsakh vote, preliminary results show, http://www.panarmenian.net/eng/news/280152/, Zugriff 23.4.2020• PA - the PanArmenian (15.4.2020): römisch 40 wins Artsakh vote, preliminary results show, http://www.panarmenian.net/eng/news/280152/, Zugriff 23.4.2020 • USDOS - U.S. Department of State (11.3.2020): 2019 Country Reports on Human Rights Practices: Armenia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2020/02/ARMENIA-2019- HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf, Zugriff 13.3.2020 3 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung: 02.09.2020 Die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter ist inArt. 162 und 164 der Verfassung verankert. Die Verfassung von 2015 hat die bisher weitreichenden Kompetenzen des Staatspräsidenten bei der Ernennung von Richtern reduziert. Das Vertrauen in das Justizsystem ist allerdings weiterhin schwach, da die Mehrzahl der Richter ihre Ämter unter der Vorgängerregierung erlangt hat. Die im Oktober 2019 verabschiedete Reform zur Justizstrategie zielt a

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