RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum04.02.2021 GeschäftszahlI409 2178805-5 Spruch, I409 2178805-5/3E Gekürzte Ausfertigung des am
- Jänner 2021 verkündeten Beschlusses BESCHLUSS Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Florian Schiffkorn als Einzelrichter über den Antrag des XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Guinea, vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH, Steinergasse 3/12, 1170 Wien, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mündlichen Verhandlung am
- September 2020 betreffend die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom
- April 2018, ZI. XXXX , den Beschluss gefasst:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Florian Schiffkorn als Einzelrichter über den Antrag des römisch 40 , geboren am römisch 40 , Staatsangehörigkeit Guinea, vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH, Steinergasse 3/12, 1170 Wien, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mündlichen Verhandlung am
- September 2020 betreffend die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom
- April 2018, ZI. römisch 40 , den Beschluss gefasst: A) Dem Antrag wird stattgegeben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am
- Jänner 2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da dem Antrag des Antragstellers stattgegeben wurde und die belangte Behörde auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtete. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am
- Jänner 2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da dem Antrag des Antragstellers stattgegeben wurde und die belangte Behörde auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtete. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:I409.2178805.5.00