RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum04.02.2021 GeschäftszahlW186 2149176-1 SpruchW186 2132078-1/20E , W186 2132078-1/20E W186 2132087-1/19E W186 2136884-1/20E W186 2132084-1/19E W186 2149176-1/21E W186 2132081-1/19E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 18.01.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith PUTZER über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 2.) XXXX , geb. XXXX , 3.) XXXX , geb. XXXX , 4.) mj. XXXX , geb. XXXX , gesetzlich vertreten durch die Mutter, XXXX und 5.) mj. XXXX , geb. XXXX , gesetzlich vertreten durch die Mutter XXXX 6.) XXXX , geb. XXXX , alle Staatsangehörigkeit Afghanistan, alle vertreten durch die Migrantinnenverein St. Marx, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith PUTZER über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, 2.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 3.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 4.) mj. römisch 40 , geb. römisch 40 , gesetzlich vertreten durch die Mutter, römisch 40 und 5.) mj. römisch 40 , geb. römisch 40 , gesetzlich vertreten durch die Mutter römisch 40 6.) römisch 40 , geb. römisch 40 , alle Staatsangehörigkeit Afghanistan, alle vertreten durch die Migrantinnenverein St. Marx, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.01.2017, Zlen. 1086384605 (ad 1.), 1067532706 (ad 2.), 1086384910 (ad 3.), Zl. 1086383205 (ad 4.), Zl. 151563421 (ad 5) nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am 18.01.2020 zu Recht: 18.01.2020 zu Recht: , A) I. Den Beschwerden wird stattgegeben römisch eins. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX , XXXX , sowie mj. XXXX und mj. XXXX und XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 sowie XXXX und XXXX gem. § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt. und römisch 40 , römisch 40 , sowie mj. römisch 40 und mj. römisch 40 und römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz 2005 sowie römisch 40 und römisch 40 gem. Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz eins, Asylgesetz 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt. , II. Gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass XXXX , XXXX , § sowie mj. XXXX , mj. XXXX und XXXX sowie XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. römisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 , römisch 40 , Paragraph sowie mj. römisch 40 , mj. römisch 40 und römisch 40 sowie römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. , B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 18.01.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 18.01.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:W186.2149176.1.00
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