RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum25.02.2021 GeschäftszahlL504 2197618-2 Spruch, , L504 2197602-2/44E L504 2197610-2/42EL504 2197614-2/30EL504 2197621-2/30EL504 2197610-2/
§ 8Abs 1 Z 1 Asyl
G der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt.Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Gem. § 8 Abs 4 AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt.Gem. Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt. Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. §
§ 8Abs 1 Z 1 Asyl
G der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt.Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Gem. § 8 Abs 4 AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt.Gem. Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt. Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. §
§ 8Abs 1 Z 1 Asyl
G der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt.Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Gem. § 8 Abs 4 AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt.Gem. Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt. Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. §
§ 8Abs 1 Z 1 Asyl
G der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt.Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. Paragraph 34, in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Gem. § 8 Abs 4 AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt.Gem. Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt. Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt.Ad
- Der Beschwerde wird stattgegeben und gem. Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG der Status einer subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt. Gem. § 8 Abs 4 AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt.Gem. Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 24.02.2022 erteilt. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 24.02.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da seitens der Parteien auf ao Revision und Beschwerde verzichtet wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 24.02.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da seitens der Parteien auf ao Revision und Beschwerde verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:L504.2197618.2.00