RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum25.02.2021 GeschäftszahlW124 2210092-1 SpruchW124 2210092-1/14E, W124 2210092-1/14E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3, 8, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG sowie §§ 46, 55, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9 FPG als unbegründet abgewiesen. A) Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, 8, 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraphen 46, 55, 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, FPG als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig., , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Am XXXX stellte der Beschwerdeführer (in der Folge: Beschwerdeführer oder BF) nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Am XXXX erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er anführte, Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken zu sein und sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam zu bekennen. Der BF stamme aus der Provinz Herat und spreche XXXX . Von XXXX habe er die Grundschule besucht. Zuletzt sei er als Bauarbeiter tätig gewesen. Im Herkunftsstaat würden noch seine Eltern, seine zwei Brüder und seine zwei Schwestern leben.
- Am römisch 40 stellte der Beschwerdeführer (in der Folge: Beschwerdeführer oder BF) nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Am römisch 40 erfolgte seine Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er anführte, Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken zu sein und sich zur sunnitischen Glaubensrichtung des Islam zu bekennen. Der BF stamme aus der Provinz Herat und spreche römisch 40 . Von römisch 40 habe er die Grundschule besucht. Zuletzt sei er als Bauarbeiter tätig gewesen. Im Herkunftsstaat würden noch seine Eltern, seine zwei Brüder und seine zwei Schwestern leben. Zu seinen Fluchtgründen brachte er vor, dass in Afghanistan seit seiner Geburt Krieg herrsche. Aufgrund des Krieges habe er keine Ausbildungsmöglichkeiten gehabt. Es herrsche dort keine Sicherheit und er wolle eine Zukunft in Frieden. Im Falle einer Rückkehr habe er Angst um seine Sicherheit.
- Mit Schreiben vom XXXX brachte die (damalige) Vertretung des BF vor, dass der BF seit etwa 18 Monaten die Kirche besuche. Bereits als er nach XXXX gekommen sei, sei er im Herzen konvertiert gewesen, sei jedoch noch am Anfang seines Glaubenslebens gestanden. Nach seiner Flucht hätten seine Eltern Probleme gehabt, da er in ein Land von Ungläubigen geflüchtet sei und womöglich selbst ein Ungläubiger geworden sei. Da die Familie dem Druck nicht standgehalten habe, sei sie in den Iran geflüchtet. Im Herkunftsstaat verfüge der BF sohin über kein familiäres oder soziales Netzwerk.
- Mit Schreiben vom römisch 40 brachte die (damalige) Vertretung des BF vor, dass der BF seit etwa 18 Monaten die Kirche besuche. Bereits als er nach römisch 40 gekommen sei, sei er im Herzen konvertiert gewesen, sei jedoch noch am Anfang seines Glaubenslebens gestanden. Nach seiner Flucht hätten seine Eltern Probleme gehabt, da er in ein Land von Ungläubigen geflüchtet sei und womöglich selbst ein Ungläubiger geworden sei. Da die Familie dem Druck nicht standgehalten habe, sei sie in den Iran geflüchtet. Im Herkunftsstaat verfüge der BF sohin über kein familiäres oder soziales Netzwerk. Zu den Fluchtgründen des BF wurde ausgeführt, sie (gemeint wohl die Vertretung und der BF) seien übereingekommen, dass das Fehlen der Ausbildungsmöglichkeiten kein Fluchtgrund sei, wohl aber die Angst vor den Taliban. Ferner bestehe nunmehr ein Nachfluchtgrund, da der BF getauftes Mitglied der „ XXXX “ sei. Weiters benannte er einen Zeugen, der als Mitglied der Kirchenleitung genauere Auskunft über den Werdegang des BF als Christ geben könne. Zu den Fluchtgründen des BF wurde ausgeführt, sie (gemeint wohl die Vertretung und der BF) seien übereingekommen, dass das Fehlen der Ausbildungsmöglichkeiten kein Fluchtgrund sei, wohl aber die Angst vor den Taliban. Ferner bestehe nunmehr ein Nachfluchtgrund, da der BF getauftes Mitglied der „ römisch 40 “ sei. Weiters benannte er einen Zeugen, der als Mitglied der Kirchenleitung genauere Auskunft über den Werdegang des BF als Christ geben könne.
- Am XXXX wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA oder belangte Behörde) erstmalig einvernommen.
- Am römisch 40 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA oder belangte Behörde) erstmalig einvernommen. Zu seinen Fluchtgründen, gab der BF an, dass er von Kindheit an Probleme gehabt habe. Er sei als Kind in die Moschee geschickt und ab dem
- Lebensjahr damit beauftragt worden, Spenden für die Moschee einzusammeln. Zweimal pro Woche habe er zunächst vormittags zwei Stunden lang Spenden gesammelt, danach die Leute in der Moschee bedient sowie Geschirr abgewaschen und schließlich am Nachmittag von 13 bis 17 Uhr Unterricht bekommen. Dort sei er öfter geschlagen worden, weil er dem Unterricht, der in einer Fremdsprache abgehalten worden sei, nicht habe folgen können. Später sei er auf eine andere Schule gekommen, habe aber auch dort nur religiöse Fächer gehabt. Er habe auch bis zu seinem XXXX vor dem Beten an einer Waschzeremonie mit dem Namen Wozoo teilnehmen müssen, wobei sein Intimbereich unsittlich berührt worden sei. Als er mit 15 oder 16 etwas reifer gewesen sei, sei es ihm schwergefallen, das auszuhalten. Er sei beim Spendensammeln oft ausgelacht und geschlagen worden. Gegen den Willen seiner Eltern habe er nichts tun können, weshalb er beschlossen habe, das Land zu verlassen. Seine Familie habe nichts von seiner geplanten Ausreise gewusst. Das Geld für die Reisekosten habe er sich von seinem Onkel väterlicherseits ausgeborgt. Er habe Afghanistan am XXXX verlassen. Mittlerweile sei er Christ. Er habe vor zwei Jahren das Christentum durch einen Freund im Asylheim kennengelernt und habe sich aufgrund seiner Probleme in der Kindheit entschlossen, Christ zu werden. Im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan wisse man ja, was auf ihn aus diesem Grund zukommen würde. Zu seinen Fluchtgründen, gab der BF an, dass er von Kindheit an Probleme gehabt habe. Er sei als Kind in die Moschee geschickt und ab dem
- Lebensjahr damit beauftragt worden, Spenden für die Moschee einzusammeln. Zweimal pro Woche habe er zunächst vormittags zwei Stunden lang Spenden gesammelt, danach die Leute in der Moschee bedient sowie Geschirr abgewaschen und schließlich am Nachmittag von 13 bis 17 Uhr Unterricht bekommen. Dort sei er öfter geschlagen worden, weil er dem Unterricht, der in einer Fremdsprache abgehalten worden sei, nicht habe folgen können. Später sei er auf eine andere Schule gekommen, habe aber auch dort nur religiöse Fächer gehabt. Er habe auch bis zu seinem römisch 40 vor dem Beten an einer Waschzeremonie mit dem Namen Wozoo teilnehmen müssen, wobei sein Intimbereich unsittlich berührt worden sei. Als er mit 15 oder 16 etwas reifer gewesen sei, sei es ihm schwergefallen, das auszuhalten. Er sei beim Spendensammeln oft ausgelacht und geschlagen worden. Gegen den Willen seiner Eltern habe er nichts tun können, weshalb er beschlossen habe, das Land zu verlassen. Seine Familie habe nichts von seiner geplanten Ausreise gewusst. Das Geld für die Reisekosten habe er sich von seinem Onkel väterlicherseits ausgeborgt. Er habe Afghanistan am römisch 40 verlassen. Mittlerweile sei er Christ. Er habe vor zwei Jahren das Christentum durch einen Freund im Asylheim kennengelernt und habe sich aufgrund seiner Probleme in der Kindheit entschlossen, Christ zu werden. Im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan wisse man ja, was auf ihn aus diesem Grund zukommen würde. Seit eineinhalb Jahren habe er keinen Kontakt mehr zu seiner Familie. Der Grund sei, dass ihn seine Mutter am Telefon immer gesagt habe, er solle beten, woraufhin er erwidert habe, nunmehr Christ zu sein. Dies habe seine Mutter seinem Vater erzählt, woraufhin er den Kontakt abgebrochen habe. Näher zu seinem Wissen über Religionen befragt, gab der BF an, dass es im islamischen Glauben eine Hölle gebe. Eine Vergebung der Sünden im religiösen Sinn bestehe im Islam nicht. Bei einer Messe in der Kirche werde Musik gemacht und gemeinsam gebetet. Darauf folge die Predigt. Schließlich werde noch einmal Musik gemacht, bevor sich alle voneinander verabschieden würden. Danach befragt, wofür das Kreuz stehe, gab der BF an, dass es dazu diene nicht zu vergessen, was Christus für uns getan habe. Er sei gekreuzigt worden, damit unsere Sünden vergeben würden. Die Bibel sei grob in Altes und Neues Testament unterteilt. Auf die Frage, wie die Evangelisten heißen, gab der BF an, dass er die Frage nicht verstehe. Zu seinen Beweggründen für seine Abwendung von seiner bisherigen Religion führte er an, im Islam sei er ständig mit der Hölle bedroht worden. Im Christentum sei dagegen die Rede von Liebe und Vergebung und es gebe keine ähnliche Drohung. In Österreich besuche er die evangelische Kirche. Den genauen Namen habe er vergessen. Er sei dort jeden Sonntag. Er habe sich für genau diese Gemeinschaft entschieden, weil er kaum Deutsch verstanden habe, als er die Heilige Schrift kennengelernt habe. Damit er den Inhalt richtig verstehe, sei es ihm wichtig gewesen, eine persischsprachige Kirche zu besuchen. Er sei am XXXX in einer rumänischsprachigen Kirche in XXXX getauft worden. Seine rechtsfreundliche Vertretung merkte dazu an, dass seine Kirche über kein Taufbecken verfüge und sie somit als Gäste in der XXXX Kirche gewesen seien. Befragt, was er sich von einem Wechsel zum evangelischen Glauben erwarte, gab der BF an, dass seine Erwartungen bereits erfüllt worden seien. Er sei glücklich, wenn er jede Woche seine Familie in der Kirche besuchen könne und könne sich in Zukunft auch an seine kirchliche Familie wenden. In Österreich besuche er die evangelische Kirche. Den genauen Namen habe er vergessen. Er sei dort jeden Sonntag. Er habe sich für genau diese Gemeinschaft entschieden, weil er kaum Deutsch verstanden habe, als er die Heilige Schrift kennengelernt habe. Damit er den Inhalt richtig verstehe, sei es ihm wichtig gewesen, eine persischsprachige Kirche zu besuchen. Er sei am römisch 40 in einer rumänischsprachigen Kirche in römisch 40 getauft worden. Seine rechtsfreundliche Vertretung merkte dazu an, dass seine Kirche über kein Taufbecken verfüge und sie somit als Gäste in der römisch 40 Kirche gewesen seien. Befragt, was er sich von einem Wechsel zum evangelischen Glauben erwarte, gab der BF an, dass seine Erwartungen bereits erfüllt worden seien. Er sei glücklich, wenn er jede Woche seine Familie in der Kirche besuchen könne und könne sich in Zukunft auch an seine kirchliche Familie wenden. Er sei offiziell aus der islamischen Glaubensgemeinschaft ausgetreten, worüber es aber keine Bestätigung gebe. Das BFA trug dem BF auf, eine entsprechende Bestätigung nachzureichen. Zu seiner Person sowie zu seinen Lebensumständen in Afghanistan und seiner Familie gab er an, dass er XXXX heiße und im Dorf XXXX in der Provinz Herat geboren worden sei. Er sei im Jahr XXXX geboren worden, wisse aber nicht, ob sein protokolliertes Geburtsdatum, der XXXX , genau stimme. Seine Familie habe ihm gesagt, dass er zur Erntezeit geboren worden sei. Seine Eltern würden der Volksgruppe der Paschtunen angehören und seien sunnitische Muslime. Bei seiner Erstbefragung sei die Volksgruppe falsch mit Tadschiken protokolliert worden. Vor seiner Konversion sei er ebenso wie seine Eltern sunnitischer Moslem gewesen. Er sei ledig und habe keine Kinder. Er beherrsche XXXX und ein wenig Paschtu. Seine Familie sei, als er XXXX alt gewesen sei, in die Stadt XXXX in der Provinz Teheran im Iran übersiedelt, von dort aber nach fünf Jahren wieder nach Afghanistan abgeschoben worden. Danach habe er mit seiner Familie bis zu seiner Ausreise in seinem Heimatdorf in einem Haus gelebt. Dieses gehöre dem Vater. Seine Familie bestehe aus seinen Eltern, zwei Brüdern und zwei Schwestern. Seine Familie habe auf einem Grundstück gearbeitet, welches aber nicht im Eigentum der Familie gestanden sei. Er habe in Afghanistan vier Jahre lang die Schule besucht und auf dem Grundstück seiner Familie sowie zusätzlich als Hilfsarbeiter gearbeitet. Seine Kernfamilie lebe seit circa einem Jahr und acht Monaten im Iran. Er habe seit etwa eineinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr. In Afghanistan würde nur mehr eine verheiratete Cousine leben. Zu seiner Person sowie zu seinen Lebensumständen in Afghanistan und seiner Familie gab er an, dass er römisch 40 heiße und im Dorf römisch 40 in der Provinz Herat geboren worden sei. Er sei im Jahr römisch 40 geboren worden, wisse aber nicht, ob sein protokolliertes Geburtsdatum, der römisch 40 , genau stimme. Seine Familie habe ihm gesagt, dass er zur Erntezeit geboren worden sei. Seine Eltern würden der Volksgruppe der Paschtunen angehören und seien sunnitische Muslime. Bei seiner Erstbefragung sei die Volksgruppe falsch mit Tadschiken protokolliert worden. Vor seiner Konversion sei er ebenso wie seine Eltern sunnitischer Moslem gewesen. Er sei ledig und habe keine Kinder. Er beherrsche römisch 40 und ein wenig Paschtu. Seine Familie sei, als er römisch 40 alt gewesen sei, in die Stadt römisch 40 in der Provinz Teheran im Iran übersiedelt, von dort aber nach fünf Jahren wieder nach Afghanistan abgeschoben worden. Danach habe er mit seiner Familie bis zu seiner Ausreise in seinem Heimatdorf in einem Haus gelebt. Dieses gehöre dem Vater. Seine Familie bestehe aus seinen Eltern, zwei Brüdern und zwei Schwestern. Seine Familie habe auf einem Grundstück gearbeitet, welches aber nicht im Eigentum der Familie gestanden sei. Er habe in Afghanistan vier Jahre lang die Schule besucht und auf dem Grundstück seiner Familie sowie zusätzlich als Hilfsarbeiter gearbeitet. Seine Kernfamilie lebe seit circa einem Jahr und acht Monaten im Iran. Er habe seit etwa eineinhalb Jahren keinen Kontakt mehr zu ihr. In Afghanistan würde nur mehr eine verheiratete Cousine leben. Zu seinem Leben in Österreich und seinen aktuellen Lebensumständen gab der BF an, dass er an keinen ernsthaften oder lebensbedrohenden Krankheiten leide und nicht in ärztlicher Behandlung stehe. Er gehe in die Schule, sei in einer Musikgruppe und gehe ins Fitnessstudio. Im Rahmen der Einvernahme brachte der BF folgende verfahrensrelevante Unterlagen (in Kopie) in Vorlage: - Teilnahmezertifikat XXXX am Bildungsangebot XXXX - Teilnahmezertifikat römisch 40 am Bildungsangebot römisch 40 - Anmeldebestätigung für einen Deutschkurs (Niveau A1.1.) des XXXX - Teilnahmebestätigung am XXXX - Anmeldebestätigung für einen Deutschkurs (Niveau A1.1.) des römisch 40 - Teilnahmebestätigung am römisch 40 - Teilnahmebestätigung für einen Deutschkurs (Niveau A1.1) des XXXX - Teilnahmebestätigung für einen Deutschkurs (Niveau A1.1) des römisch 40 - Teilnahmebestätigung als Musiker bei der Eröffnung einer Bibliothek in XXXX - Teilnahmebestätigung als Musiker bei der Eröffnung einer Bibliothek in römisch 40 - Lebenslauf des BF vom XXXX , in welchem Betreffend die Berufserfahrung „Ausbildung und Arbeit als Maurer und Maler im Iran“ angeführt wird; - Lebenslauf des BF vom römisch 40 , in welchem Betreffend die Berufserfahrung „Ausbildung und Arbeit als Maurer und Maler im Iran“ angeführt wird; - Teilnahmebestätigung für einen Deutschkurs der XXXX - Teilnahmebestätigung für einen Deutschkurs der römisch 40 XXXX Kursbesuchsbestätigung für den Kurs XXXX römisch 40 Kursbesuchsbestätigung für den Kurs römisch 40 XXXX Kursbesuchsbestätigung für den Kurs XXXX römisch 40 Kursbesuchsbestätigung für den Kurs römisch 40 - Empfehlungsschreiben von XXXX - Empfehlungsschreiben von römisch 40 - Bestätigung der Internationalen XXXX über die Zulassung zur Taufe und die erfolgte Taufe vom XXXX - Bestätigung der Internationalen römisch 40 über die Zulassung zur Taufe und die erfolgte Taufe vom römisch 40 - Taufbestätigung vom XXXX samt Abschrift des geleisteten Bekenntnisses und Foto der Taufe; - Taufbestätigung vom römisch 40 samt Abschrift des geleisteten Bekenntnisses und Foto der Taufe;
- Mit Schreiben vom XXXX brachte der BF im Wege seiner Vertretung hinsichtlich der Bestätigung über den Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft vor, dass lediglich auf dem im Amt aufliegenden Meldezettel, nicht aber auf der Meldebestätigung selbst, die Religionszugehörigkeit aufscheine. Auf Wunsche könne der BF eine Austrittserklärung beim Magistrat XXXX machen. Falls dies notwendig sei, möge man ihm dies mitteilen. In der Beilage übermittelte der BF eine Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramts vom XXXX
- Mit Schreiben vom römisch 40 brachte der BF im Wege seiner Vertretung hinsichtlich der Bestätigung über den Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft vor, dass lediglich auf dem im Amt aufliegenden Meldezettel, nicht aber auf der Meldebestätigung selbst, die Religionszugehörigkeit aufscheine. Auf Wunsche könne der BF eine Austrittserklärung beim Magistrat römisch 40 machen. Falls dies notwendig sei, möge man ihm dies mitteilen. In der Beilage übermittelte der BF eine Anfragebeantwortung des Bundeskanzleramts vom römisch 40
- Mit Schreiben vom XXXX übermittelte der BF neben bereits in Vorlage gebrachten Unterlagen weitere Lichtbilder betreffend seine Taufe bzw. seinen Kirchenbesuch.
- Mit Schreiben vom römisch 40 übermittelte der BF neben bereits in Vorlage gebrachten Unterlagen weitere Lichtbilder betreffend seine Taufe bzw. seinen Kirchenbesuch.
- Am XXXX übergab der BF dem BFA einen von ihm unterschriebenen und mit XXXX datierten Antrag auf Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft, welcher mit einem Stempel der Stadt XXXX vom XXXX versehen ist.
- Am römisch 40 übergab der BF dem BFA einen von ihm unterschriebenen und mit römisch 40 datierten Antrag auf Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft, welcher mit einem Stempel der Stadt römisch 40 vom römisch 40 versehen ist.
- Mit gegenständlichem Bescheid des BFA vom XXXX XXXX , wurde der Antrag des BF sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Afghanistan (Spruchpunkt II.) als unbegründet abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 wurde nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung nach § 52 Abs 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt V.). Die Frist zur freiwilligen Ausreise wurde gemäß § 55 Abs 1 bis 3 FPG mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt (Spruchpunkt VI.).
- Mit gegenständlichem Bescheid des BFA vom römisch 40 römisch 40 , wurde der Antrag des BF sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.), als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Afghanistan (Spruchpunkt römisch zwei.) als unbegründet abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurde nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen den BF eine Rückkehrentscheidung nach Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß Paragraph 46, FPG nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Die Frist zur freiwilligen Ausreise wurde gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt (Spruchpunkt römisch sechs.). Das BFA stellte im Wesentlichen fest, dass der BF Staatsbürger Afghanistans sei und seine Identität nicht feststehe. Er gehöre der Volksgruppe der Tadschiken an. Eine Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Paschtunen habe er nicht glaubhaft machen können. Die Muttersprache des BF sei XXXX . Eine Konversion aus innerer, religiöser Überzeugung zum christlichen, freikirchlichen Glauben habe der BF nicht glaubhaft machen können. Es werde somit festgestellt, dass er sunnitischer Moslem sei. Der BF sei volljährig, gesund, arbeitsfähig, ledig und kinderlos. Er habe in Afghanistan zumindest 4 Jahre die Schule besucht, als Bauarbeiter gearbeitet und auch eine Ausbildung als Maurer und Maler im Iran gemacht. Er habe in seinem Heimatland zuletzt in der Provinz Herat in XXXX gelebt. Er verfüge über eine Cousine in Afghanistan. Seine Kernfamilie sowie seine restlichen Angehörigen würden im Iran leben. Ob und wie oft er noch Kontakt mit seiner Familie habe, könne nicht festgestellt werden. Er leide an keiner lebensbedrohenden Erkrankung oder sonstigen Beeinträchtigung. In Österreich sei er strafrechtlich unbescholten. Es seien keine Familienangehörigen in Österreich aufhältig. Der BF habe keine Schule besucht und gehe in Österreich auch keiner Arbeit nach. Er verfüge über keine besonderen sozialen Kontakte in Österreich. Eine besondere Integrationsverfestigung könne nicht festgestellt werden. Das BFA stellte im Wesentlichen fest, dass der BF Staatsbürger Afghanistans sei und seine Identität nicht feststehe. Er gehöre der Volksgruppe der Tadschiken an. Eine Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Paschtunen habe er nicht glaubhaft machen können. Die Muttersprache des BF sei römisch 40 . Eine Konversion aus innerer, religiöser Überzeugung zum christlichen, freikirchlichen Glauben habe der BF nicht glaubhaft machen können. Es werde somit festgestellt, dass er sunnitischer Moslem sei. Der BF sei volljährig, gesund, arbeitsfähig, ledig und kinderlos. Er habe in Afghanistan zumindest 4 Jahre die Schule besucht, als Bauarbeiter gearbeitet und auch eine Ausbildung als Maurer und Maler im Iran gemacht. Er habe in seinem Heimatland zuletzt in der Provinz Herat in römisch 40 gelebt. Er verfüge über eine Cousine in Afghanistan. Seine Kernfamilie sowie seine restlichen Angehörigen würden im Iran leben. Ob und wie oft er noch Kontakt mit seiner Familie habe, könne nicht festgestellt werden. Er leide an keiner lebensbedrohenden Erkrankung oder sonstigen Beeinträchtigung. In Österreich sei er strafrechtlich unbescholten. Es seien keine Familienangehörigen in Österreich aufhältig. Der BF habe keine Schule besucht und gehe in Österreich auch keiner Arbeit nach. Er verfüge über keine besonderen sozialen Kontakte in Österreich. Eine besondere Integrationsverfestigung könne nicht festgestellt werden. Das BFA stellte weiter fest, dass der BF widersprüchliche Angaben in seinen Einvernahmen unter Beiziehung seiner Beweismittel gemacht habe und ihm deshalb seine Glaubhaftigkeit in Bezug auf seine Person zur Gänze abgesprochen werden müsse. Daher sei seine angebliche Konversion zum freichristlichen Glauben aus religiöser Überzeugung nicht glaubhaft. Das BFA stellte überdies fest, dass der BF eine solche Konversion nur angestrebt habe, um einer Abschiebung in seinen Herkunftsstaat zu entgehen. Beweiswürdigend führte das BFA insbesondere aus, dass seine Angaben hinsichtlich der unsittlichen Berührungen im Rahmen des islamischen Reinigungsrituals nicht lebensnah gewesen seien und solche Berührungen nicht Bestandteil einer solchen rituellen Reinigung seien. Die Angaben des BF zum christlichen Glauben seien rudimentär gewesen. Dem Vorbringen, dass der BF bei Rückkehr Bedrohungen durch seine Familie aufgrund seiner Konversion zu befürchten habe, werde überdies entgegengehalten, dass seine Kernfamilie laut den Angaben des BF bereits seit 2 Jahre im Iran sei. Bei einer Rückkehr nach Afghanistan könne der BF auf sein soziales Netzwerk zurückgreifen.
- Mit fristgerecht erhobenen Beschwerde wurde dieser Bescheid vom BF im Wege seiner Vertretung vollinhaltlich wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts, Nichtbeachten des Umstandes, dass die Beweislast beim BFA liege, sowie Rechtswidrigkeit in Folge der Verletzung von Verfahrensvorschriften angefochten. Nach Wiederholung des Fluchtvorbringens wurde moniert, dass der beantragte Zeuge nicht einvernommen worden sei. In Bezug auf die Feststellung, dass der BF Tadschike sei, wurde ausgeführt, es sei nicht klar, weshalb der BF hinsichtlich seiner Volksgruppenzugehörigkeit gelogen haben sollte, zumal diesem Umstand keine Asylrelevanz zukomme. Hinzu komme, dass ein Teil der Beweiswürdigung keinen Bezug zum Fall des BF aufweise. Darüber hinaus sei die Erstbefragung nur bedingt verwertbar. Es werde nicht verkannt, dass die Erstfluchtgründe etwas „dünn“ für Asyl seien. Zu prüfen wäre jedoch gewesen, ob der BF bereits im Herkunftsstaat vom Islam abgefallen sei. Hinzu komme, dass der BF als ernsthaft und evangelisierender Christ lebe, was die Vertretung sowie die Kirchenleitung bestätigen könnten. Weiter wurde moniert, die in die Verhandlung eingebrachten Erkenntnisquellen würden sich kaum auf die Situation von muslimischen Konvertiten beziehen. Der BF erfülle mehrere der in den UNHCR Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom
- April 2016 dargestellten Risikoprofile. Unter anderem bestehe für ihn als Mann im wehrfähigen Alter die Gefahr der Zwangsrekrutierung. Zudem erfülle er das Risikoprofil der als „verwestlicht“ wahrgenommenen Personen. Der Beschwerde wurden folgende (bisher noch nicht in das Verfahren eingebrachte) Unterlagen in Kopie beigelegt: - Open Doors, Länderprofil Afghanistan, Berichtszeitraum November 2016 und 2017; - Anmeldebestätigung für den Kurs „ XXXX vom XXXX - Zwei Fotos von Kursen (undatiert); - Anmeldebestätigung für den Kurs „ römisch 40 vom römisch 40 - Zwei Fotos von Kursen (undatiert); - Teilnahmezertifikat XXXX am Bildungsangebot XXXX - Teilnahmezertifikat römisch 40 am Bildungsangebot römisch 40 - ÖSD Zertifikat A1 vom XXXX - ÖSD Zertifikat A1 vom römisch 40 - Entwurf der Leitlinien zur Taufe von Asylsuchenden der AGIK-FKÖ vom XXXX . - Entwurf der Leitlinien zur Taufe von Asylsuchenden der AGIK-FKÖ vom römisch 40 .
- Die Beschwerdevorlage langte am XXXX beim Bundesverwaltungsgericht ein.
- Die Beschwerdevorlage langte am römisch 40 beim Bundesverwaltungsgericht ein.
- Mit Schreiben vom XXXX wurden dem BF im Wege seiner Vertretung das Länderinformationsblatt Afghanistan vom 13.11.2019 mit letzter Kurzinformation vom 18.05.2020, die Information des BFA zur Rückkehrunterstützung vom 06.04.2017 und der EASO Informationsbericht „Afghanistan – Sozioökonomische Schlüsselindikatoren“ aus April 2019 übermittelt.
- Mit Schreiben vom römisch 40 wurden dem BF im Wege seiner Vertretung das Länderinformationsblatt Afghanistan vom 13.11.2019 mit letzter Kurzinformation vom 18.05.2020, die Information des BFA zur Rückkehrunterstützung vom 06.04.2017 und der EASO Informationsbericht „Afghanistan – Sozioökonomische Schlüsselindikatoren“ aus April 2019 übermittelt.
- Am XXXX fand eine mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Gericht unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache XXXX sowie im Beisein der Vertretung des BF statt. Das BFA entschuldigte sich mit Schreiben vom XXXX für die Teilnahme an der Verhandlung.
- Am römisch 40 fand eine mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Gericht unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache römisch 40 sowie im Beisein der Vertretung des BF statt. Das BFA entschuldigte sich mit Schreiben vom römisch 40 für die Teilnahme an der Verhandlung. Im Zuge der Verhandlung brachte der BF folgende verfahrensrelevante Unterlagen (in Kopie) in Vorlage: - XXXX Kursbesuchsbestätigung vom XXXX (Beilage ./A);- römisch 40 Kursbesuchsbestätigung vom römisch 40 (Beilage ./A); - Empfehlungsschreiben vom XXXX (Beilage ./B); - Empfehlungsschreiben vom römisch 40 (Beilage ./B); - ÖSD-Zertifikat A2 vom XXXX (Beilage ./C). - ÖSD-Zertifikat A2 vom römisch 40 (Beilage ./C). Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf: […] BF: Es geht mir gut. Ich leide an keinen Krankheiten. R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben? BF: Ich habe bereits alles vorgelegt. R: Bleiben Sie bei den Angaben, die Sie vor der Polizei bzw. vor dem BFA gemacht habe, halten Sie diese aufrecht und sind die korrekt? BF: Ja. R: Wie ist Ihr Name und wann wurden Sie geboren? BF: Ich heiße XXXX . Geboren bin ich am XXXX . Tag und Monat weiß ich nicht genau in meinem Kalender, das Jahr weiß ich, es war XXXX . BF: Ich heiße römisch 40 . Geboren bin ich am römisch 40 . Tag und Monat weiß ich nicht genau in meinem Kalender, das Jahr weiß ich, es war römisch 40 . R: Wenn Sie Tag und Monat nicht wissen in der afghanischen Zeitrechnung, wie kommen Sie darauf, dass Sie am XXXX geboren wurden?R: Wenn Sie Tag und Monat nicht wissen in der afghanischen Zeitrechnung, wie kommen Sie darauf, dass Sie am römisch 40 geboren wurden? BF: In der Erstbefragung wurde das so protokolliert. Ich wurde gefragt, ob ich damit ein Problem hätte, das habe ich verneint. Mein Geburtsdatum ist nicht bekannt. R: Meinen Sie damit, dass der Beamte Ihnen ein Geburtsdatum genannt hat und Sie waren damit einverstanden? BF: Ja. Ein Afghane war, er hat es so geschrieben. R: Wo genau sind Sie geboren worden, Dorf, Distrikt, Provinz? BF: Im Dorf XXXX , Distrikt XXXX , in der Provinz Herat.BF: Im Dorf römisch 40 , Distrikt römisch 40 , in der Provinz Herat. R: Haben Sie an der von Ihnen angegebenen Adresse von Ihrer Geburt bis zu Ihrer Ausreise gelebt? BF: Wir waren einmal im Iran, aber wir wurden aus dem Iran wieder abgeschoben. Damals war ich ein Kind. R: Wann haben Sie Afghanistan endgültig verlassen? BF: Ganz genau weiß ich es nicht, es war im XXXX . BF: Ganz genau weiß ich es nicht, es war im römisch 40 . R: Haben Sie bis zu diesem Zeitpunkt in dem von Ihnen angegebenen Dorf gelebt? BF: Ja. R: Haben Sie auch an einer anderen als der von Ihnen angegebenen Adresse gelebt? BF: Herat? R wiederholt die Frage. BF: Nein. R: Haben Sie an der von Ihnen angegebenen Adresse alleine gelebt? BF: Nein, mit meiner Familie. R: Wie viele Geschwister hat Ihr Vater? BF: Eine Schwester und drei Brüder. R: Wo wohnen die drei Brüder? BF: Im Iran. R: Hat Ihre Mutter auch Geschwister? BF: Nein. R: Wie viele Cousins und Cousinen haben Sie? BF: Eine Cousine. Ich habe viele Cousins, sie sind alle im Iran und ich habe keinen Kontakt zu ihnen. R: Das war nicht meine Frage, wo sie sich aufhalten. Bitte auf meine Fragen antworten. R: Wenn Sie sagen, Sie haben mit Ihrer Familie im Dorf gelebt, wen bezeichnen Sie als Ihre Familie? BF: Meine Mutter, meinen Vater und die Geschwister. R: Wie viele Geschwister haben Sie? BF: Zwei Schwestern und zwei Brüder. R: Sind Ihre Brüder älter oder jünger als Sie? BF: Sie sind jünger als ich. R: Wie heißen Ihre beiden Brüder und wie alt sind sie? BF: Mein Bruder XXXX ist ca. XXXX alt, genau weiß ich es nicht. Mein Bruder XXXX ist ca. XXXX alt. BF: Mein Bruder römisch 40 ist ca. römisch 40 alt, genau weiß ich es nicht. Mein Bruder römisch 40 ist ca. römisch 40 alt. R: Wie geht es Ihren beiden Brüdern? BF: Ich habe keinen Kontakt. R: Wie geht es Ihren Eltern? BF: Ebenfalls kein Kontakt. R: Wann hatten Sie den letzten Kontakt zu Ihren Eltern bzw. zu Ihren Brüdern? BF: Zuletzt habe ich mit meiner Mutter Kontakt gehabt, vor drei oder dreieinhalb Jahren. R: Gibt es einen Grund, warum Sie jetzt keinen Kontakt mehr zu Ihren Eltern bzw. Ihren Geschwistern haben? BF: Ich bin nach Österreich gekommen, ich habe hier das Christentum kennengelernt. Meine Mutter hat mir am Telefon gesagt, dass ich beten muss. Ich habe ihr gesagt, dass ich mittlerweile die Kirche besuche, deshalb hat sie mit mir den Kontakt abgebrochen. Sie hat es auch meinem Vater erzählt, deshalb hat er auch keinen Kontakt mehr zu mir. R: Wo haben sich Ihre Eltern bzw. Ihre Geschwister zum Zeitpunkt des letzten Telefonates aufgehalten? BF: Sie waren damals im Iran. R: Warum haben sie sich nicht mehr in Afghanistan aufgehalten? BF: Sie hatten Probleme im Dorf und deswegen sind sie von dort weggegangen. Ich weiß aber nicht welche Probleme sie hatten. R: Haben Sie mit Ihrer Mutter darüber gesprochen? BF: Damals habe ich über das Christentum mit meiner Mutter gesprochen. R: Woher wissen Sie, dass Ihre Eltern Probleme im Dorf gehabt haben? BF: Ich weiß es nicht. Ich weiß nicht, warum sie dort waren. R wiederholt die Frage. BF: Damals habe ich mit meiner Mutter gesprochen. Sie hat mir gesagt, dass sie Probleme haben, deshalb sind sie von dort weggegangen. Aber sie hat mir nicht gesagt, welche Probleme sie dort gehabt haben. R: Haben Sie Ihre Mutter darüber befragt? BF: Nein, das habe ich nicht gemacht. R: Welches Verhältnis hatten Sie bis zum Zeitpunkt dieses Gespräches zu Ihrer Mutter? BF: Es war sehr freundschaftlich und sehr gut, aber nachdem ich gesagt habe, dass ich mich für das Christentum interessiere, dann war es aus. R: Wann haben Ihre Eltern das Dorf verlassen? BF: Das weiß ich nicht. R: Haben sie miteinander das Dorf verlassen? BF: Nein. R: Nachdem Sie Afghanistan verlassen haben, wohin sind Sie da gegangen bzw. gefahren? BF: Ich bin zuerst illegal in den Iran gegangen, dann in die Türkei, dann nach Griechenland und dann wurden wir von der Polizei bis nach Österreich gebracht. R: Von welcher Polizei sind Sie von Griechenland bis nach Österreich gebracht worden? BF: Damals waren die Grenzen offen. Die Polizisten haben uns mit den Bussen und Zügen bis hierhergebracht. R: Von Griechenland? BF: In Griechenland habe ich mir eine Buskarte gekauft und bin mit dem Bus gefahren. R: Waren zu dem Zeitpunkt, als Sie im Iran waren, bereits Verwandte von Ihnen im Iran? BF: Meine Onkel vs waren damals im Iran, ich habe einen von ihnen dann kontaktiert. R: Wohnen Ihre Verwandten noch im Iran? BF: Ja. R: Wie lange haben Sie sich im Iran aufgehalten? BF: Ich war nur ein paar Tage dort. Ich habe etwas Geld bekommen und dann bin ich weitergereist. R: Warum sind Sie nicht länger im Iran verblieben? BF: Ich hatte Probleme mit meiner Familie in Afghanistan, deshalb bin ich in den Iran geflüchtet. Meine Freunde haben mir gesagt, dass ich im Iran auch nicht bleiben könnte, da ich von dort abgeschoben werden könnte. R: Wie lange ist Ihre Familie bzw. Ihre Verwandten bereits im Iran? BF: Sie sind seit Langem dort. R: Lange ist ein großer Begriff. BF: Seit ca. XXXX .BF: Seit ca. römisch 40 . R: Können Sie mir erklären, wieso es Ihren Verwandten bzw. Ihrer Familie möglich ist, über einen relativ langen Zeitraum möglich ist, im Iran unbehelligt zu leben? BF: Sie sind länger dort, sie haben Papiere. Ich war frisch dort, ich habe in Afghanistan bei meinen Eltern gelebt. R: Wie gelingt es Ihren Eltern, unbehelligt im Iran zu leben? BF: Sie können auch abgeschoben werden von der Polizei. R: Abgeschoben können Sie überall werden, auch in Europa. BF: Ich weiß nicht, wie es dort jetzt ist, sie sind jedenfalls jetzt im Iran. R: Können Sie mir erklären, warum gerade Sie befürchten, vom Iran nach Afghanistan abgeschoben zu werden, wenn es Ihren Eltern gelingt, sich dort aufzuhalten? BF: Ich hatte Probleme mit meiner Familie. R: Das war nicht die Antwort auf meine Frage. Warum kann Ihre Kernfamilie im Iran leben und Sie befürchten, abgeschoben zu werden? BF: Weil ich Probleme mit meiner Familie hatte, sie haben mich zu etwas gezwungen, das ich nicht wollte. R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie? BF: Ich habe vier Jahre die Koranschule besucht. Vier Jahre lang bin ich zur Schule gegangen, dann nicht mehr, dann habe ich nur mehr die Koranschule besucht. R: Wie alt waren Sie, als Sie Afghanistan verlassen haben? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Was haben Sie in Afghanistan gearbeitet, bevor Sie das Land verlassen haben? BF: Mein Vater hatte landwirtschaftliche Grundstücke. Ich habe ihm geholfen. Zusätzlich habe ich auf der Baustelle gearbeitet und die Koranschule besucht. R: Was haben Sie auf der Baustelle gearbeitet? BF: Ich war Hilfsarbeiter. R: Was haben Sie konkret gemacht? BF: Dort sind die Häuser alle aus Lehm gebaut und ich habe mitgeholfen. R: Mitgeholfen wobei? BF: Beim Bauen habe ich geholfen, indem ich Ziegel geholt und weitergegeben habe. R: Arbeiten Sie in Österreich auch? BF: Nein, ich darf hier nicht arbeiten. R: Haben Sie schon einen Arbeitgeber in Österreich gefunden, der für Sie um eine arbeitsrechtliche Bewilligung angesucht hat? BF: Ja, es gibt etwas, aber ich darf nicht arbeiten. R wiederholt die Frage. BF: Ja. R: Wie heißt die Firma? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: Wann hat die Firma für Sie angesucht? BF: Vor XXXX war ich dort, ich wollte eine Lehrplatz finden, aber ich habe keinen gefunden. Mir wurde gesagt, wenn ich arbeiten dürfe könnte ich dort arbeiten.BF: Vor römisch 40 war ich dort, ich wollte eine Lehrplatz finden, aber ich habe keinen gefunden. Mir wurde gesagt, wenn ich arbeiten dürfe könnte ich dort arbeiten. R: Das heißt, die Firma hat nicht angesucht um eine arbeitsrechtliche Bewilligung für Sie? BF: Nein. Ich habe mit dem AMS gesprochen. R: Sprechen Sie Deutsch? BF (auf Deutsch): Ein bisschen. R: Verstehen Sie Deutsch? BF (auf Deutsch): Ein bisschen. R (Frage auf Deutsch): Sind Sie verheiratet? BF (Antwort auf Deutsch): Nein. Ich bin nicht verheiratet, aber verlobt. R (Frage auf Deutsch): Mit einer afghanischen Staatsbürgerin? BF (Antwort auf Deutsch): Ja. R (Frage auf Deutsch): Wie heißt Ihre Verlobte mit vollem Namen? BF (auf XXXX ): Ich kann nicht schreiben. BF (auf römisch 40 ): Ich kann nicht schreiben. R (auf Deutsch): Haben Sie Schreiben gelernt in Österreich? BF (Antwort auf Deutsch): Ich habe es schon gelernt, aber ich kann den Namen nicht schreiben. R (Frage auf Deutsch): Wie heißt Ihre Verlobte? BF (Antwort auf Deutsch): Sie heißt XXXX .BF (Antwort auf Deutsch): Sie heißt römisch 40 . R: Ist das der Vor- oder Familienname? BF: Das ist der Vorname. R: Wie ist der Familienname? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Ist die Verlobte mit Ihnen verwandt? BF: Nein. R: Seit wann kennen Sie Ihre Verlobte? BF: Zwei Jahre lang waren wir befreundet und seit vier oder fünf Monaten sind wir verlobt. R: Woher kennen Sie Ihre Verlobte? BF: Über das Handy. R: Was heißt „über das Handy“? BF: Per Instagram haben wir uns kennengelernt. R: Wo wohnt Ihre Verlobte? Geben Sie mir bitte ihre Adresse an. BF: Sie lebt im Iran. Die genaue Adresse weiß ich nicht. Iran/Teheran, mehr weiß ich nicht. R: Wo hat die Verlobung stattgefunden? BF: Ich habe mit ihrer Mutter und ihrem Vater telefonisch gesprochen. R: Welchem Glaubensbekenntnis gehört Ihre Verlobte an? BF: Sie ist Muslima, aber ich habe ihr gesagt, dass ich Christ bin. R: Wie hat sich die Verlobungszeremonie gestaltet? BF: Es gab keine Zeremonie oder Ähnliches. Ich habe nur mit ihren Eltern gesprochen und ihre Eltern haben zugesagt, sie waren einverstanden. R: Welcher Richtung des Islam gehört sie an? BF: Sie ist Sunnitin. R: Wissen Sie, ob es bei den sunnitischen Moslems einen Ritus gibt, ab dem man verlobt ist? BF: Das weiß ich nicht, ich habe keine Ahnung. Aber wir haben miteinander gesprochen. Sie hat gesagt, dass sie eine Moslima ist, aber das ist kein Problem für mich. R: Wie lange haben Sie in Afghanistan gelebt? BF: Ca. XXXX lang.BF: Ca. römisch 40 lang. R: Wo haben Sie die restlichen ca. XXXX gelebt?R: Wo haben Sie die restlichen ca. römisch 40 gelebt? BF: Als ich ein Kleinkind war, ich war damals XXXX alt, sind meine Eltern in den Iran gegangen. Bis zu meinem XXXX habe ich im Iran gelebt.BF: Als ich ein Kleinkind war, ich war damals römisch 40 alt, sind meine Eltern in den Iran gegangen. Bis zu meinem römisch 40 habe ich im Iran gelebt. R: Wissen Sie, ob es bei einer Verlobung einen Ritus gibt im Iran bzw. in Afghanistan, ist Ihnen das bekannt? BF: Kenne ich nicht. R: Wo lebt Ihre Verlobte genau? BF: In Teheran. R: In welchem Bezirk? BF: Direkt im Bezirk XXXX . BF: Direkt im Bezirk römisch 40 . R: Wissen die Eltern Ihrer Verlobten über Ihren persönlichen Hintergrund Bescheid? BF: Nein. R: Was wäre, wenn die Eltern Ihrer Verlobten über diesen Hintergrund Bescheid wüssten? BF: Das weiß ich nicht. R: Was wäre dann normalerweise? BF: Vielleicht würden sie verhindern, dass wir heiraten. R: Wäre das im Iran ein Problem? BF: Ja, sie sind auch aus Afghanistan, es könnte auch zu Problemen führen. R: Kann das dann zu Problemen führen, die Ihre Verlobte direkt betreffen würden? BF: Das kann ich nicht sagen, ich weiß es nicht. R: Wie ist das in Afghanistan? BF: Wenn ich dort bin, dann passiert ihr nichts. Sie werden mich festnehmen und töten. R: Was würde mit Ihrer Verlobten passieren, wenn die Verlobung zustande gekommen ist und publik wird, dass ihre Eltern wissen würden, dass Sie nicht der Religion angehören, die diese vermuten? BF: Ihr würde nichts passieren. Im schlimmsten Fall darf ich sie nicht heiraten. R: Was haben Sie den Eltern dieser Frau, die Sie heiraten wollen, bezüglich Ihrer Religion erzählt? BF: Gar nichts. Ich habe denen gar nichts erzählt. R: Sind die Eltern dieser Frau davon ausgegangen, dass Sie Muslime sind? BF: Ich glaube. R: Haben Sie den Eltern der Frau gegenüber Ihren Glauben bekannt? BF: Nein. R: Hat es dafür einen Grund gegeben, warum Sie das nicht gemacht haben? BF: Sie haben nicht gefragt und ich habe nichts gesagt. R: R (Frage auf Deutsch): Haben Sie in Österreich schon einmal einen Deutschkurs besucht? BF (Antwort auf Deutsch): Ja. R (Frage auf Deutsch): In welchem Zeitraum haben Sie diesen Deutschkurs besucht? BF (Antwort auf Deutsch): Ein Deutschkurs ist XXXX und der war Basisbildung. BF (Antwort auf Deutsch): Ein Deutschkurs ist römisch 40 und der war Basisbildung. R wiederholt die Frage. BF (Antwort auf Deutsch): Ich habe das in XXXX (phonetisch) besucht.BF (Antwort auf Deutsch): Ich habe das in römisch 40 (phonetisch) besucht. R (Frage auf Deutsch): Was meinen Sie mit „ XXXX “?R (Frage auf Deutsch): Was meinen Sie mit „ römisch 40 “? BF (Antwort auf Deutsch): A1-Kurs. R (Frage auf Deutsch): Fragewiederholung. BF (Antwort auf Deutsch): Seit einem Monat. R (Frage auf Deutsch): Welchen Kurs besuchen Sie seit einem Monat, den A1-Kurs? BF (Antwort auf Deutsch): Ja. In einem Monat bin ich fertig. Danach mache ich XXXX , das ist eine Basisschulung.BF (Antwort auf Deutsch): Ja. In einem Monat bin ich fertig. Danach mache ich römisch 40 , das ist eine Basisschulung. R (Frage auf Deutsch): Leben Verwandte von Ihnen in Österreich? BF (Antwort auf Deutsch): Verstehe ich nicht. Fragewiederholung auf XXXX .Fragewiederholung auf römisch 40 . BF: Nein. R (Frage auf Deutsch): Haben Sie Freunde in Österreich bzw. einen Freundeskreis? BF (Antwort auf Deutsch): Ja. R (Frage auf Deutsch): Gehören diesem Freundeskreis auch ÖsterreicherInnen an? BF (Antwort auf Deutsch): Ja. Namen? R (Frage auf Deutsch): Wie heißt Ihre beste österreichische Freundin? BF (Antwort auf Deutsch): XXXX .BF (Antwort auf Deutsch): römisch 40 . R (Frage auf Deutsch): Ist das der Vor- oder Familienname? BF (Antwort auf Deutsch): Den Familiennamen kenne ich nicht. R (Frage auf Deutsch): Stammt diese Freundin aus Österreich? BF (Antwort auf Deutsch): Nein, auch Männer und Frauen viele. Fragewiederholung auf XXXX : Stammt diese Freundin aus Österreich?Fragewiederholung auf römisch 40 : Stammt diese Freundin aus Österreich? BF gibt unverständliche Antwort. BF: Ja, ich weiß nicht, er spricht auf Deutsch. R: Ich habe nach der Freundin XXXX gefragt.R: Ich habe nach der Freundin römisch 40 gefragt. BF: XXXX ist männlich. BF: römisch 40 ist männlich. R (Frage auf Deutsch): Wie heißt Ihre beste österreichische Freundin? BF (Antwort auf Deutsch): XXXX . BF (Antwort auf Deutsch): römisch 40 . R: Wie ist der Familienname? BF: Ich habe nicht nachgefragt. R: Waren Sie schon bei ihr zu Hause? BF: Ja, ab und zu gehe ich hin. R: Wo wohnt die Freundin XXXX , geben Sie bitte ihre Adresse bitte an.R: Wo wohnt die Freundin römisch 40 , geben Sie bitte ihre Adresse bitte an. BF: Die genaue Adresse weiß ich nicht. Sie wohnt in XXXX . Ich war mit ihr dort, ich weiß, wo das ist.BF: Die genaue Adresse weiß ich nicht. Sie wohnt in römisch 40 . Ich war mit ihr dort, ich weiß, wo das ist. R (Frage auf Deutsch): Beschreiben Sie mir einen typischen Alltag vom Aufstehen bis zum Zubettgehen. BF (Antwort auf Deutsch): „Um XXXX aufstehen. Danach so Gesichte waschen, frühstücken. Dann so Deutschkurs, XXXX gehen. Bis zu XXXX in XXXX lernen und danach gehen nach Hause und ein bisschen essen, Pause und weitermachen, danach gehe ich zu Fitness. Zwei Stunde oder zweieinhalb Stunden Fitness machen. Danach nach Hause gehen. Das ist mein ganzer Tag“.BF (Antwort auf Deutsch): „Um römisch 40 aufstehen. Danach so Gesichte waschen, frühstücken. Dann so Deutschkurs, römisch 40 gehen. Bis zu römisch 40 in römisch 40 lernen und danach gehen nach Hause und ein bisschen essen, Pause und weitermachen, danach gehe ich zu Fitness. Zwei Stunde oder zweieinhalb Stunden Fitness machen. Danach nach Hause gehen. Das ist mein ganzer Tag“. R (Frage auf Deutsch): Was machen Sie, wenn Sie zu Hause sind? BF (Antwort auf Deutsch): Kochen und Abendessen und ein bisschen Handy spielen und dann schlafen. R (Frage auf Deutsch): Was machen Sie vor dem Schlafengehen? BF (Antwort auf Deutsch): Mit dem Handy spielen. R (Frage auf Deutsch): Sind Sie in einem Verein, Club, etc. Mitglied? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R (Frage auf Deutsch): Wie verdienen Sie in Österreich Ihr Geld? Wovon leben Sie in Österreich? BF (Antwort auf Deutsch): Darf ich auf XXXX ?BF (Antwort auf Deutsch): Darf ich auf römisch 40 ? Fragewiederholung auf XXXX .Fragewiederholung auf römisch 40 . BF: Ich lebe vom Staat. R (Frage auf Deutsch): Wie viel Geld steht Ihnen im Monat zur Verfügung? BF (Antwort auf Deutsch): 320 Euro. R (Frage auf Deutsch): Wo wohnen Sie? Wohnen Sie privat oder in einem Heim? BF (Antwort auf Deutsch): Ich wohne privat. R (Frage auf Deutsch): Wie viel zahlen Sie im Monat Miete und Betriebskosten? BF (Antwort auf Deutsch): 150 Euro. R: Sie haben gesagt, Sie gehen nicht arbeiten. Arbeiten Sie caritativ? BF: Nein. R: Leiden Sie an irgendwelchen Krankheiten, müssen Sie Medikamente einnehmen? BF: Nein. R: Sie haben heute gesagt, dass Sie Afghanistan mit dem XXXX verlassen haben. Hat es dafür irgendwelche Gründe gegeben?R: Sie haben heute gesagt, dass Sie Afghanistan mit dem römisch 40 verlassen haben. Hat es dafür irgendwelche Gründe gegeben? BF: Ja, ich hatte Probleme mit meiner Familie. R: Hätten Sie diese Probleme jetzt auch noch, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren, nachdem Ihre Familie im Iran lebt? BF: Ich hätte 100prozentig dort Probleme, weil ich Christ bin. R: Sie haben jetzt gesagt, Sie hatten Probleme mit Ihrer Familie. Waren Sie damals schon Christ? BF: Nein. R: Hätten Sie diese Probleme, die Sie damals mit Ihrer Familie hatten, als Sie noch kein Christ waren, jetzt auch noch, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren würden? BF: Die Probleme, die ich damals hatte, hätte ich jetzt bei einer Rückkehr nicht mehr. Aber jetzt habe ich andere Probleme, ich bin ein Christ. Ende Befragung BF. RV wird als Zeuge einvernommen und nach § 48 iVm § 49 und iVm § 50 AVG belehrt. Regierungsvorlage wird als Zeuge einvernommen und nach Paragraph 48, in Verbindung mit Paragraph 49 und in Verbindung mit Paragraph 50, AVG belehrt. R: Sind Sie verheiratet? Z: Ja. R: Haben Sie Kinder? Z: Kinder haben wir keine. R: Welchen Beruf üben Sie aus? Z: Jetzt bin XXXX , früher war ich XXXX .Z: Jetzt bin römisch 40 , früher war ich römisch 40 . R: Sind Sie mit dem BF verwandt bzw. verschwägert? Z: Nein. Von Seiten des Z liegen keine Gewissenskonflikte bei der Beantwortung der Fragen vor. R: Welcher Glaubensgemeinschaft gehören Sie an? Z: Wir gehören zur Gruppe der Freikirchen. Genau gehören wir zu den XXXX und genau genommen gehört meine Kirche der XXXX an. Z: Wir gehören zur Gruppe der Freikirchen. Genau gehören wir zu den römisch 40 und genau genommen gehört meine Kirche der römisch 40 an. R: Wie heißt Ihre Kirche bzw. Gemeinde genau, die Sie besuchen? Z: Sie heißt „ XXXX “.Z: Sie heißt „ römisch 40 “. R: Ist diese im XXXX ?R: Ist diese im römisch 40 ? Z: Sie ist im XXXX . Unsere Gemeinde ist in XXXX . Wir sind Tochterkirche der Projektgemeinde – XXXX . Deren Pastor ist auch unser Pastor. Z: Sie ist im römisch 40 . Unsere Gemeinde ist in römisch 40 . Wir sind Tochterkirche der Projektgemeinde – römisch 40 . Deren Pastor ist auch unser Pastor. R: Wie heißt er? Z: XXXX , er ist auch der Generalsekretär der XXXX in Österreich.Z: römisch 40 , er ist auch der Generalsekretär der römisch 40 in Österreich. R: Wer steht Ihrer Kirchengemeinde in XXXX vor?R: Wer steht Ihrer Kirchengemeinde in römisch 40 vor? Z: Das ist ein Presbyterium, von dem Wort her leitet sich auch Priester ab. Neutestamentlich würde man es mit den Ältesten der Gemeinde vergleichen. Es gibt Älteste Diakone und Älteste Gemeindeleitungsmitglieder, die noch nicht ernannt sind. Wir sind gewählte Mitglieder. R: Sie wurden auch gewählt? Z: Ja. Zuerst war ich Gründungsmitglied und später wurde ich gewählt. R: Auf wie viele Jahre wird man hier gewählt? Z: Das ist unterschiedlich. Normalerweise alle vier Jahre. Dann gibt es eine Wiederwahl oder Bestätigungswahl. Ob ich mich dieser stellen werde weiß ich noch nicht. R: Ich habe gelesen, dass Sie sich von einer anderen XXXX getrennt hätten. Was gab es dafür Hintergründe bzw. Probleme?R: Ich habe gelesen, dass Sie sich von einer anderen römisch 40 getrennt hätten. Was gab es dafür Hintergründe bzw. Probleme? Z: Es gibt Leute, die mit Ausländern nicht so gut können und es waren zu viele Ausländer in dieser Gemeinde. R: Wie heißt diese Gemeinde, der Sie zuerst angehört haben? Z: Das ist die XXXX . Ich war dort in der Gemeindeleitung.Z: Das ist die römisch 40 . Ich war dort in der Gemeindeleitung. R: Hat es dort Probleme mit Ausländern gegeben? Z: Es gibt in XXXX viele Freikirchen. Es hat keine Probleme gegeben. Es war einfach für die Gemeinschaft zu viel, man wollte unter Österreichern bleiben. Es ist ein relativ hoher Akademikeranteil. Es waren nicht alle gegen Ausländer, aber doch einige. Es kam dann zu Spannungen und wir wurden von der Bundesleitung in Wien beauftragt, eine eigene Gemeinde aufzubauen. Ein kleiner Teil von der ursprünglichen Gemeinde, der ich angehört habe, ist dann mit mir mitgekommen.Z: Es gibt in römisch 40 viele Freikirchen. Es hat keine Probleme gegeben. Es war einfach für die Gemeinschaft zu viel, man wollte unter Österreichern bleiben. Es ist ein relativ hoher Akademikeranteil. Es waren nicht alle gegen Ausländer, aber doch einige. Es kam dann zu Spannungen und wir wurden von der Bundesleitung in Wien beauftragt, eine eigene Gemeinde aufzubauen. Ein kleiner Teil von der ursprünglichen Gemeinde, der ich angehört habe, ist dann mit mir mitgekommen. R: Haben Sie selbst ein Studium oder eine Ausbildung im theologischen Bereich absolviert? Z: Ich habe sehr, sehr viele Seminare besucht. R: Von wem wurden diese abgehalten? Z: Vom Bund der Freikirchen bzw. den XXXX selbst oder auch andere Kurse, zB XXXX mit dem man als Lebensberater arbeiten könnte, aber ich habe nicht alle diese Kurse besucht. Es gibt auch Sonderkurse zB, wie ich mit homosexuellen oder suchtkranken Personen umgehe. Es gibt auch das XXXX , wo ich auch mitgearbeitet habe. In den Seminaren geht es darüber hinaus auch um Eheberatung.Z: Vom Bund der Freikirchen bzw. den römisch 40 selbst oder auch andere Kurse, zB römisch 40 mit dem man als Lebensberater arbeiten könnte, aber ich habe nicht alle diese Kurse besucht. Es gibt auch Sonderkurse zB, wie ich mit homosexuellen oder suchtkranken Personen umgehe. Es gibt auch das römisch 40 , wo ich auch mitgearbeitet habe. In den Seminaren geht es darüber hinaus auch um Eheberatung. R: Haben Sie im Bereich Theologie Prüfungen absolvieren müssen? Z: Bei XXXX schon. Im engeren theologischen Sinne nicht. Aber, wenn man über XXXX die Gemeinde besucht, dann kennt man sich aus. Z: Bei römisch 40 schon. Im engeren theologischen Sinne nicht. Aber, wenn man über römisch 40 die Gemeinde besucht, dann kennt man sich aus. R: Von wem haben Sie Ihr theologisches Wissen in Erfahrung gebracht? Z: ZB von XXXX , der auch Professor für Theologie und Philosophie ist. Er ist bekannt und hat viele Bücher geschrieben, ich kenne ihn persönlich. Er hat auch Seminare gehalten, an denen ich teilgenommen habe. Sonst waren es Kurse über XXXX an der Fachhochschule in Deutschland, in XXXX . Ich war nicht dort, aber sie sind nach Österreich gekommen und haben hier entsprechende Vorträge gehalten. Es sind daraus auch verschiedene Projekte entstanden. In Wien zB XXXX , es ist ein diakonisches Projekt im Rahmen der Freikirchen sowie auch die XXXX . Z: ZB von römisch 40 , der auch Professor für Theologie und Philosophie ist. Er ist bekannt und hat viele Bücher geschrieben, ich kenne ihn persönlich. Er hat auch Seminare gehalten, an denen ich teilgenommen habe. Sonst waren es Kurse über römisch 40 an der Fachhochschule in Deutschland, in römisch 40 . Ich war nicht dort, aber sie sind nach Österreich gekommen und haben hier entsprechende Vorträge gehalten. Es sind daraus auch verschiedene Projekte entstanden. In Wien zB römisch 40 , es ist ein diakonisches Projekt im Rahmen der Freikirchen sowie auch die römisch 40 . R: Wie viele Gemeindemitglieder gibt es aktuell? Z: Es waren XXXX Mitglieder Ende des Jahres 2019.Z: Es waren römisch 40 Mitglieder Ende des Jahres
- R: Sind darunter auch Flüchtlinge, anerkannte Flüchtlinge, etc.? Z: Mehr als zwei Drittel haben einen Migrationshintergrund. Ohne Status sind derzeit XXXX dabei. Mit Status sind es XXXX , teilweise haben diese Personen bereits vor Jahrzehnten einen Aufenthaltstitel bekommen. Z: Mehr als zwei Drittel haben einen Migrationshintergrund. Ohne Status sind derzeit römisch 40 dabei. Mit Status sind es römisch 40 , teilweise haben diese Personen bereits vor Jahrzehnten einen Aufenthaltstitel bekommen. R: Wer ist bei Ihnen der Leiter? Z: Das ist „ XXXX “, den der BF genannt hat. Er heißt XXXX . Z: Das ist „ römisch 40 “, den der BF genannt hat. Er heißt römisch 40 . R: Er ist Prediger? Z: Er ist Presbyter, wie ich auch. Er hat eine theologische Ausbildung, eine fünfjährige universitäre Ausbildung in Rumänien. Hauptberuflich ist er XXXX . Außer Pastoren arbeiten wir ehrenamtlich. Der Pastor ist XXXX , der alle zwei Monate zu bestimmten kirchlichen Festlichkeiten kommt. Es kommen auch andere Pastoren zu uns. Z: Er ist Presbyter, wie ich auch. Er hat eine theologische Ausbildung, eine fünfjährige universitäre Ausbildung in Rumänien. Hauptberuflich ist er römisch 40 . Außer Pastoren arbeiten wir ehrenamtlich. Der Pastor ist römisch 40 , der alle zwei Monate zu bestimmten kirchlichen Festlichkeiten kommt. Es kommen auch andere Pastoren zu uns. R: Wie lauft das am Sonntag ab? Z: Wir laden Leute ein, auch aus anderen Kirchen. Es kommt auch vor, dass ein evangelischer Pfarrer kommt. Oft sind es auch Laienprediger, die wir einladen von anderen Freikirchen. R: Derjenige, der eingeladen wurde hält am Sonntag eine Predigt? Z: Ja, er ist dann ein Gastprediger. Gepredigt wird in Deutsch und Farsi, manchmal auch in Englisch, Deutsch und Arabisch. R: Gibt es bei Ihnen in Ihrer Gemeinde auch Flüchtlinge, die eine negative Entscheidung bekommen haben? Z: Ja, leider gibt es das. Es befinden sich auch Leute bei uns, die eine negative Entscheidung vom BVwG, VwGH erhalten haben. Es sind auch Leute, die selbst zurückgegangen sind. Sie waren dann im Iran. Es gibt auch einen Bericht von der Schweizer Flüchtlingshilfe, diesem Bericht nach sind drei Personen – zwei davon Christen – bei ihrer Rückkehr in den Iran verschwunden. R: Welche Erfahrungen haben Sie mit Personen in Ihrer Gemeinde, die dann einen positiven Bescheid bekommen haben? Bleiben die oder „verschwinden“ die dann? Z: Bei uns ist es so, wenn einer ein halbes Jahr unentschuldigt nicht kommt, dann wird er aus der Mitgliederliste gestrichen. Es wird aber danach getrachtet, mit diesen ein persönliches, seelsorgerisches Gespräch zu führen. Afghanen gehen besonders gerne nach Wien. Wir kommen dann oft im Telefongespräch darauf, dass die Person in Wien arbeitet. In XXXX gibt es eine relativ große XXXX . Der Verantwortliche für die Statistik, Pastor XXXX , führt hier genau Buch und demnach sind nur zwei von ein paar Hundert nicht mehr auffindbar. Ich selbst arbeite XXXX in der Migrantenarbeit ehrenamtlich. Z: Bei uns ist es so, wenn einer ein halbes Jahr unentschuldigt nicht kommt, dann wird er aus der Mitgliederliste gestrichen. Es wird aber danach getrachtet, mit diesen ein persönliches, seelsorgerisches Gespräch zu führen. Afghanen gehen besonders gerne nach Wien. Wir kommen dann oft im Telefongespräch darauf, dass die Person in Wien arbeitet. In römisch 40 gibt es eine relativ große römisch 40 . Der Verantwortliche für die Statistik, Pastor römisch 40 , führt hier genau Buch und demnach sind nur zwei von ein paar Hundert nicht mehr auffindbar. Ich selbst arbeite römisch 40 in der Migrantenarbeit ehrenamtlich. R: Seit wann kennen Sie den BF? Z: Er ist XXXX gekommen, ich denke XXXX . Seither begleite ich ihn, zB haben ich und meine Frau für ihn die Taufkatechese gemacht. Er ist als Analphabet gekommen und kann auch jetzt noch kaum XXXX lesen. Das heißt, man muss Rücksicht nehmen bei den Seminaren, zB auch beim Lesen der Bibel. Z: Er ist römisch 40 gekommen, ich denke römisch 40 . Seither begleite ich ihn, zB haben ich und meine Frau für ihn die Taufkatechese gemacht. Er ist als Analphabet gekommen und kann auch jetzt noch kaum römisch 40 lesen. Das heißt, man muss Rücksicht nehmen bei den Seminaren, zB auch beim Lesen der Bibel. R: Wie oft in der Woche sehen Sie den BF? Z: Ich sehe ihn jeden Sonntag und beim Taufkurs habe ich ihn XXXX lang unterrichtet. Der andere Zeuge macht auch Bibelstunden, bei denen der BF anwesend ist. Diese werden in Farsi abgehalten. Der andere Zeuge hat einen Asylstatus. Es kommt manchmal vor, dass der BF den einen oder anderen Sonntag nicht anwesend ist und jetzt in der Corona-Krise sowieso. Wir haben ja keinen Gottesdienst halten dürfen. Er arbeitet auch mit in der Kirche, zB Reinigungsdienst oder Kirchenkaffee. Z: Ich sehe ihn jeden Sonntag und beim Taufkurs habe ich ihn römisch 40 lang unterrichtet. Der andere Zeuge macht auch Bibelstunden, bei denen der BF anwesend ist. Diese werden in Farsi abgehalten. Der andere Zeuge hat einen Asylstatus. Es kommt manchmal vor, dass der BF den einen oder anderen Sonntag nicht anwesend ist und jetzt in der Corona-Krise sowieso. Wir haben ja keinen Gottesdienst halten dürfen. Er arbeitet auch mit in der Kirche, zB Reinigungsdienst oder Kirchenkaffee. R: Sie haben gesagt, XXXX lang haben Sie ihn unterrichtet. Wie lange dauert in Ihrer XXXX konkret der Taufkurs?R: Sie haben gesagt, römisch 40 lang haben Sie ihn unterrichtet. Wie lange dauert in Ihrer römisch 40 konkret der Taufkurs? Z: In der XXXX haben sie eine Anwesenheit von zwei Jahren, bei uns von mindestens einem Jahr. Zusätzlich haben wir parallel Bibelstunden, die zwar nicht speziell auf die Taufe ausgerichtet sind, aber zu diesem dazugehören. Z: In der römisch 40 haben sie eine Anwesenheit von zwei Jahren, bei uns von mindestens einem Jahr. Zusätzlich haben wir parallel Bibelstunden, die zwar nicht speziell auf die Taufe ausgerichtet sind, aber zu diesem dazugehören. R: Wie oft in der Woche muss man zu dem Taufkurs kommen? Z: Über XXXX wöchentlich XXXX . Z: Über römisch 40 wöchentlich römisch 40 . R: XXXX ist der Taufkurs und der Rest sind Bibelstunden?R: römisch 40 ist der Taufkurs und der Rest sind Bibelstunden? Z: Ja. Wir haben in diesen Bibelstunden dann verschiedene Bibelstellen (zB die Evangelien) durchgenommen. Es ist eine Pflicht, dass wir das Lukas und das Johannes-Evangelium durchgehen müssen. R: Werden Feste wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten erläutert bzw. thematisiert? Z: Ja, diese Feste werden auch erläutert. R: Was ist darüber hinaus noch Inhalt der Taufkurse? Z: Es ist vom XXXX und heißt „ XXXX “ und es ist zweisprachig in Farsi und Deutsch. Das sind die Grundlagen, wie man Christ wird, was die Voraussetzungen sind: die Umkehr, die Buße, etc. Konfessionskunde, zB wer war Martin Luther, Calvin, Zwingli, Huss. Auch der Unterschied zur evangelischen Kirche und der katholischen Kirche wird erläutert. Die Heiligenanbetung, dass die Freikirchen keinen Altar haben. Z: Es ist vom römisch 40 und heißt „ römisch 40 “ und es ist zweisprachig in Farsi und Deutsch. Das sind die Grundlagen, wie man Christ wird, was die Voraussetzungen sind: die Umkehr, die Buße, etc. Konfessionskunde, zB wer war Martin Luther, Calvin, Zwingli, Huss. Auch der Unterschied zur evangelischen Kirche und der katholischen Kirche wird erläutert. Die Heiligenanbetung, dass die Freikirchen keinen Altar haben. R: Kennt die XXXX auch die Trinität?R: Kennt die römisch 40 auch die Trinität? Z: Ja. R: Und die großen Festtage werden gefeiert? Z: Ja. Wir feiern auch das Frühlingsfest am 21./
- März. R: Ist der BF getauft? Z: Ja. R: Wer hat ihn getauft? Z XXXX und XXXX . Z römisch 40 und römisch 40 . R: Wird bei Ihnen jeder Flüchtling, der zu Ihnen kommt, getauft bzw. wie viele werden getauft? Z: Voriges Jahr waren es XXXX , heuer sind es XXXX XXXX hatten wir fast XXXX Täuflinge. Z: Voriges Jahr waren es römisch 40 , heuer sind es römisch 40 römisch 40 hatten wir fast römisch 40 Täuflinge. R: Im Jahr kommen zu Ihnen X Personen, wie viele davon werden getauft?R: Im Jahr kommen zu Ihnen römisch zehn Personen, wie viele davon werden getauft? Z: 10 % von den potentiellen Anwärtern wurden XXXX nicht getauft. Wir hatten aber auch schon XXXX , in dem ein Drittel nicht getauft wurde. Es kommt vor, dass Leute zu einer anderen Kirche gehen oder von einer anderen Kirche zu uns kommen, weil sie den Druck vom BFA bzw. BVwG verspüren und glauben, damit schlechtere Chancen zu haben. Wir hatten einen Mann, der XXXX war und mit einem Sessel in der Kirche herumgeworfen hat. Er wurde zwei Mal zurückgestellt. Er hat sich aber so zum Bessern verändert. Inzwischen ist er getauft worden. Z: 10 % von den potentiellen Anwärtern wurden römisch 40 nicht getauft. Wir hatten aber auch schon römisch 40 , in dem ein Drittel nicht getauft wurde. Es kommt vor, dass Leute zu einer anderen Kirche gehen oder von einer anderen Kirche zu uns kommen, weil sie den Druck vom BFA bzw. BVwG verspüren und glauben, damit schlechtere Chancen zu haben. Wir hatten einen Mann, der römisch 40 war und mit einem Sessel in der Kirche herumgeworfen hat. Er wurde zwei Mal zurückgestellt. Er hat sich aber so zum Bessern verändert. Inzwischen ist er getauft worden. R: Gibt es in der XXXX eine Art Himmel und Hölle?R: Gibt es in der römisch 40 eine Art Himmel und Hölle? Z: Ja, aber kein Fegefeuer. R: Und das wird so gelehrt? Z: Ja. R: Geht die XXXX von einer kreationistischen Weltanschauung aus?R: Geht die römisch 40 von einer kreationistischen Weltanschauung aus? Z: Wir lehren, dass die Schöpfung von Gott kommt. Ich als XXXX habe gar kein Problem damit. Die Schöpfungstage sind sogar in der richtigen Reihenfolge. Die Urknalltheorie ist zwar nicht mehr der „letzte Schrei“, aber wir lehnen diese nicht ab. Z: Wir lehren, dass die Schöpfung von Gott kommt. Ich als römisch 40 habe gar kein Problem damit. Die Schöpfungstage sind sogar in der richtigen Reihenfolge. Die Urknalltheorie ist zwar nicht mehr der „letzte Schrei“, aber wir lehnen diese nicht ab. R: Was sind die Voraussetzungen, um getauft zu werden? Z: Zunächst muss ein Antrag gestellt werden und dann gibt es daraufhin ein seelsorgerisches Gespräch. Dann wird entschieden, ob der Taufwerber bereits so weit ist. R: Wie wird entschieden, ob der Taufwerber so weit ist? Z: In so einem seelsorgerischen Gespräch würde ich fragen, was Jesus für ihn bedeutet, ob er weiß was Sünde ist. Es muss ein Eingestehen von einer Sünde geben. Man muss erkennen, dass Jesus Christus die einzige Quelle ist, um aus dieser Schuld herauszukommen, durch seinen Kreuzestod und dass man sich aus Gehorsam taufen lässt und dass man in der Gemeinde mitarbeitet. R: Wie erkennen Sie konkret, dass der bzw. die Taufwerberin bereit ist, die Taufe zu empfangen? Z: Manchmal sieht man es bei einer Person, dass ihn die Schuld bedrückt hat und er jetzt weint oder lacht. Ich sehe es an der Veränderung einer Person, wenn er zB von einem „Krawallhansl“ zu einem jungen, freundlichen Menschen wird, dass er anfängt, für andere dazu sein, dass er nicht mehr Auge um Auge oder Zahn um Zahn lebt, sondern sein Verhalten mit Liebe gefüllt ist. R: Wie steht die XXXX zur zweitgrößten Religionsgemeinschaft in Österreich?R: Wie steht die römisch 40 zur zweitgrößten Religionsgemeinschaft in Österreich? Z: Wir haben die Aufgabe, dass man diesen Leuten gegenüber auch Liebe zeigt. Gottesliebe im Islam ist etwas ganz Anderes als im Christentum. Die meisten haben Angst vor Allah. Wir respektieren als XXXX den Islam, wir haben Religionsfreiheit. Daher ist es uns ganz wichtig, dass keine kleinen Kinder getauft werden. Z: Wir haben die Aufgabe, dass man diesen Leuten gegenüber auch Liebe zeigt. Gottesliebe im Islam ist etwas ganz Anderes als im Christentum. Die meisten haben Angst vor Allah. Wir respektieren als römisch 40 den Islam, wir haben Religionsfreiheit. Daher ist es uns ganz wichtig, dass keine kleinen Kinder getauft werden. R: Ist es Voraussetzung, dass ein Moslem Mohammad abgeschworen hat? Z: Ja. Früher ist man auf den Koran gestiegen, das macht man heute nicht mehr. Es gibt ein Ritual, in dem der Täufling sein altes Leben ablegt, auch seine alte Religion bzw. Verhalten (Süchte) ablegt und Jesus in sein Herz aufnimmt und verspricht, sein ganzes Leben zu ihm zu gehören. Das ist das sogenannte Übergabegebet. R: Wie steht eine XXXX dazu, dass man seinen Glauben in jeder Lebenssituation bekennen muss?R: Wie steht eine römisch 40 dazu, dass man seinen Glauben in jeder Lebenssituation bekennen muss? Z: Im Christentum gibt es kein „muss“, sondern nur ein „soll“. In der Bibel steht schon: „Wer sich zu mir bekennt vor den Menschen, den werde ich auch bekennen vor dem himmlischen Vater. Wer mich nicht bekennt, den werde auch ich nicht bekennen vor dem himmlischen Vater“. R: Würden Sie den BF, wenn er nach Afghanistan zurückkehren müsste, unterstützen? Z: Es ist eine persönliche Sache. Man könnte solchen Leuten Geld schicken. Es gibt Möglichkeiten. R: Sie haben den Taufkurs mit dem BF durchgeführt, in welcher Sprache haben Sie da kommuniziert? Z: Meine Frau und ich haben in Deutsch unterrichtet und das wurde von einem D in Farsi übersetzt. R: Wie haben Sie sich vergewissert, dass der Dolmetsch richtig übersetzt? Z: Ich verstehe das christliche Vokabular im Großen und Ganzen. Es nützt nichts, wenn er die Sprache selbst kann, er muss auch die Bibelvokabeln können. R: Wie vergewissern Sie sich, dass er die Vokabeln der Bibel kann? Z: Das merkt man relativ rasch, zB, wenn der Dolmetsch von anderen Teilnehmern des Gottesdienstes ausgebessert wird. Der Z wird aus dem Zeugenstand entlassen. Die Verhandlung wird um 12:25 Uhr entlassen und um 13:37 Uhr fortgesetzt. Fortsetzung der Verhandlung: R: Haben Sie die Taufe schon empfangen? BF: Ja. R: Wann war das? BF: Am XXXX .BF: Am römisch 40 . R: Seit wann haben Sie sich auf Ihre Taufe vorbereitet? BF: XXXX lang habe ich mich vorbereitet.BF: römisch 40 lang habe ich mich vorbereitet. R: Welchen Zeitraum vor dieser Taufe haben Sie sich mit Ihrer jetzigen Religion auseinandergesetzt? BF: Ca. XXXX lang. BF: Ca. römisch 40 lang. R: Können Sie mir von Ihrer Taufe erzählen? BF: Ja. Schon. Die Taufe heißt Reinheit. Das neue Leben mit Jesus Christus. R wiederholt die Frage. BF: Ich habe mich sehr wohl gefühlt. Ich bin glücklich, dass ich den richtigen Weg gewählt habe mit Jesus Christus. R wiederholt und erläutert die Frage näher. BF: Es war ein sehr schöner Tag. Wir haben uns versammelt. Wir sind nach XXXX gefahren. Dort gibt es eine Kirche der XXXX Brüder. Wir haben uns versammelt, wir haben gebetet. Wir wurden dort getauft, wir haben dort gefeiert. Dann haben wir uns verabschiedet und sind nach Hause gefahren. Ich war sehr glücklich, dass ich getauft wurde.BF: Es war ein sehr schöner Tag. Wir haben uns versammelt. Wir sind nach römisch 40 gefahren. Dort gibt es eine Kirche der römisch 40 Brüder. Wir haben uns versammelt, wir haben gebetet. Wir wurden dort getauft, wir haben dort gefeiert. Dann haben wir uns verabschiedet und sind nach Hause gefahren. Ich war sehr glücklich, dass ich getauft wurde. R: Wie hat sich die Taufe abgespielt? BF: Mit weißem Gewand und Wasser. R: Beschreiben Sie mir das Ganze näher. BF: Wir haben uns umgezogen, in dieses weiße Kleid. Dann waren wir im Wasser. Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes wurden wir getauft. R: Hatte das einen besonderen Grund, warum Sie das weiße Kleid getragen haben? BF: Das heißt Reinheit. R: Sie haben gesagt, Sie haben XXXX einen Taufvorbereitungskurs besucht. Was war der Inhalt dieses Taufvorbereitungskurses?R: Sie haben gesagt, Sie haben römisch 40 einen Taufvorbereitungskurs besucht. Was war der Inhalt dieses Taufvorbereitungskurses? BF: Wir hatten ein Buch über die Taufe. Über die Wörter des Gottes haben wir gelernt. R: Was heißt „über die Wörter Gottes“? BF: Wie man leben, sich benehmen soll. Liebe, Hoffnung. R: Woher weiß ein Christ, wie er sich benehmen soll? Was macht ein Christ, wenn er sich nicht sicher ist, wie er sich benehmen soll? Woher nimmt er die Information, wie er sich benehmen soll? BF: Er muss das Buch lesen und an Vater, Sohn und Heiligen Geist glauben. R: Welches Buch muss er da lesen? BF: Das Evangelium. R: Welches Evangelium? BF: Für die XXXX . Wir sind die XXXX Gemeinde. BF: Für die römisch 40 . Wir sind die römisch 40 Gemeinde. R: Was ist das Fundament für alle christlichen Kirchen? BF: Das Kreuz. R wiederholt die Frage und erläutert sie näher. BF: Der Gott liebt alle Menschen, deshalb hat er seinen einzigen Sohn zu uns geschickt und er wurde für unsere Sünden gekreuzigt. R: Waren Sie sich in der Zeit, nachdem Sie getauft worden sind, XXXX , jemals in Ihrem Verhalten unsicher, wie Sie sich verhalten sollen und wenn ja, wo sehen Sie nach, um diese Erkenntnis gewinnen zu können?R: Waren Sie sich in der Zeit, nachdem Sie getauft worden sind, römisch 40 , jemals in Ihrem Verhalten unsicher, wie Sie sich verhalten sollen und wenn ja, wo sehen Sie nach, um diese Erkenntnis gewinnen zu können? BF: 100 Prozent hat sich vieles geändert in meinem Leben. Ich mache keine schlechten Sachen, ich bete für jeden. R: Wenn Sie sich nicht sicher wären, wie Sie sich verhalten sollen, wo können Sie die Information gewinnen, wie Sie sich richtig verhalten sollen? BF: Ich lese im Heiligen Buch und schaue, dass ich dort eine Antwort finde. R: Was ist das Fundament aller christlichen Kirchen, auf der die christliche Lehre basiert? BF: Gott hat seinen Sohn auf die Erde geschickt und dieser wurde gekreuzigt. R: Welcher Religion haben Sie zuvor angehört, bevor Sie zu den XXXX gegangen sind?R: Welcher Religion haben Sie zuvor angehört, bevor Sie zu den römisch 40 gegangen sind? BF: Meine Eltern waren Muslime und ich war auch Moslem, aber das habe ich nicht selbst ausgewählt. In Österreich habe ich dann das Christentum kennengelernt und ich bin freiwillig in die Kirche gegangen. R: Können Sie mir den Weg beschreiben von Ihrer ursprünglichen Religion als Muslim bis zu Ihrer heutigen Religion? Wie hat sich das abgespielt? BF: Ich war XXXX alt. In den XXXX habe ich nicht einmal einen glücklichen Tag erlebt. Seitdem ich mit Jesus Christus bin, ich bete, ich lese und täglich habe ich ein gutes und zufriedenes Leben. BF: Ich war römisch 40 alt. In den römisch 40 habe ich nicht einmal einen glücklichen Tag erlebt. Seitdem ich mit Jesus Christus bin, ich bete, ich lese und täglich habe ich ein gutes und zufriedenes Leben. R wiederholt die Frage und erläutert diese näher. BF: Seitdem ich Christ bin habe ich gute Taten. R wiederholt die Frage. BF: Ein normales Leben. R: Ich möchte gerne von Ihnen Ihren Weg vom Islam zum Christentum beschrieben haben. BF: Als ich Moslem war, wurde mir gesagt, dass ich für eine schlechte Tat in die Hölle gehen muss, sie würde mir nicht vergeben. Seitdem ich Christ bin habe ich sehr viel gelernt und gelesen. R: Ich möchte den Weg vom Distanzieren von Ihrem ursprünglichen Glauben bis zum Christwerden von Ihnen erläutert haben. BF: Früher habe ich alles gehört, was jemand gesagt hat, jetzt habe ich ein ewiges Leben. R: Kommt Jesus im Islam auch vor? BF: Ja. R: Welche Rolle bzw. wer ist Jesus für einen Moslem? BF: Ein Prophet. Aber für uns Vater, Sohn und Heiliger Geist. R: Gibt es zwischen dem Islam und dem Christentum Gemeinsamkeiten? BF: Alles ist anders. Meiner Meinung nach ist es so. R: Was haben Sie gelernt? BF: Ich kann das Buch nicht alleine lesen, ich lese das Buch gemeinsam mit einem Freund und wir diskutieren gemeinsam darüber. So viele Informationen habe ich auch nicht. R: Wissen Sie ungefähr, wie viele christliche Kirchen bzw. Religionen es gibt? BF: Es gibt mehrere, ich kenne ein paar. R: Sind es ein Dutzend, sind es 100 oder mehr? BF: Vielleicht über
- R: Haben Sie persönlich einmal hinterfragt, wie viele christliche Religionen es gibt, auf Ihrem Weg vom Islam zum Christentum? BF: Wie gesagt, ich kann das Buch nicht lesen, ich lese es gemeinsam mit meinem Freund. R: Bevor Sie wechseln wollten vom Islam zum Christentum, haben Sie da hinterfragt, wie viele christliche Religionen es gibt? BF: Nein. Ich gehe wöchentlich zur Kirche, ich nehme am Gottesdienst teil. R: Kennen Sie neben der Kirche der XXXX auch andere christliche Kirchen?R: Kennen Sie neben der Kirche der römisch 40 auch andere christliche Kirchen? BF: Es gibt die katholische Kirche, es gibt mehrere, ich habe es vergessen. R: Haben Sie sich – bevor Sie sich entschlossen haben die Taufe bei den XXXX zu empfangen – jemals mit anderen Religionen auseinandergesetzt?R: Haben Sie sich – bevor Sie sich entschlossen haben die Taufe bei den römisch 40 zu empfangen – jemals mit anderen Religionen auseinandergesetzt? BF: Meine Freunde haben andere Kirchen besucht, zB Zeugen Jehovas und protestantische Kirchen, aber er (zeigt auf Zeugen) hat immer mit mir über das heilige Buch gesprochen. R wiederholt die Frage. BF: Damals wollte ich die Kirche besuchen. R: Damals wann? Welche Kirche wollten Sie damals besuchen? BF: Das war im Jahr XXXX . Ich wollte eine Kirche besuchen, in der man Farsi spricht, weil ich damals nicht Deutsch sprechen konnte. BF: Das war im Jahr römisch 40 . Ich wollte eine Kirche besuchen, in der man Farsi spricht, weil ich damals nicht Deutsch sprechen konnte. R: Wie sind Sie persönlich zu der Überzeugung gelangt, dass die Kirche der XXXX für Sie die richtige Religion ist?R: Wie sind Sie persönlich zu der Überzeugung gelangt, dass die Kirche der römisch 40 für Sie die richtige Religion ist? BF: Am Anfang hatte ich nicht so viele Informationen. Ich habe die farsi-sprachige Kirche kennengelernt. Ich bin dort geblieben, weil ich nicht so gut die deutsche Sprache beherrscht habe. R: Haben Sie sich jemals überzeugt bzw. vergewissert, dass die Kirche der XXXX die richtige Kirche für Sie ist?R: Haben Sie sich jemals überzeugt bzw. vergewissert, dass die Kirche der römisch 40 die richtige Kirche für Sie ist? BF: Das erste, warum ich dorthin gegangen bin, war die Sprache Farsi. Ich habe alles was ich gehört habe auch verstanden. R wiederholt die Frage. BF: Die Kirchen sind alle gleich, überall werden Wörter des Gottes gesprochen. R: Woher wissen Sie, dass alle Kirchen gleich sind und dort die Wörter Gottes gesprochen werden? Woher haben Sie diese Information? BF: Weil alle dasselbe Buch haben. Alle Christen haben dasselbe Buch. R: Wäre es dann egal, zu welcher Glaubensgemeinschaft Sie sich persönlich bekennen würden? BF: Aber jede Kirche hat eigene Regeln. Aber im Grund, egal welcher Zweig, alle sind gleich. R: Sind Sie jemals für sich persönlich zur Erkenntnis gelangt, dass die Kirche der XXXX die richtige für Sie ist?R: Sind Sie jemals für sich persönlich zur Erkenntnis gelangt, dass die Kirche der römisch 40 die richtige für Sie ist? BF: Wie schon gesagt, wegen der Sprache. Wenn ich eine katholische Kirche besuche und dort nichts verstehe, bringt mir das nicht. R: Woher wissen Sie, dass die Kirche der XXXX für Sie persönlich die „Richtige“ ist und nicht eine wie jede andere ist. R: Woher wissen Sie, dass die Kirche der römisch 40 für Sie persönlich die „Richtige“ ist und nicht eine wie jede andere ist. BF: Erstens wegen der Sprache bin ich dorthin gegangen zur XXXX Kirche und zweitens, weil sie auch Wörter des Gottes dort sprechen. BF: Erstens wegen der Sprache bin ich dorthin gegangen zur römisch 40 Kirche und zweitens, weil sie auch Wörter des Gottes dort sprechen. R: Letzten Montag war in Österreich ein Feiertag. Wissen Sie, warum es ein Feiertag war? BF: Es war Pfingsten. R: Hat Pfingsten in Ihrer jetzigen Kirche einen Stellenwert? BF: Ja. R: Welchen? BF: Der Heilige Geist ist an diesem Tag auf die Erde gekommen. R: Was ist da genau passiert? BF: Der Heilige Geist ist auf die Erde gekommen und 3.000 Personen haben den Glauben gefunden, dass Jesus Christus der Sohn des Gottes ist. R: Sie haben gesagt, Sie waren früher Moslem. Warum sind Sie nicht Moslem geblieben, nachdem diese in Österreich fast die zweitstärkste Glaubensgruppe sind? BF: Ich habe die Wörter des Gottes gehört und diese haben mir gut gefallen. Ich habe den Unterschied zwischen dem Islam und dem Christentum angeschaut. R: Was sind die Gemeinsamkeiten zwischen dem Islam und dem Christentum und wo liegen die Unterschiede? BF: Im Islam gibt es kein Vergeben, aber im Christentum schon. Wenn man beichtet, dann wird einem vergeben. Im Islam sind die Frauen weniger wert als die Männer. Sie bekommen ihre Rechte nicht, sie werden immer unterdrückt. Aber im Christentum sind alle gleich, Männer und Frauen, alle sind gleich. Viele Sachen gibt es noch. Wenn man im Islam einen Fehler macht, wird gesagt, dass man jetzt in die Hölle gehen muss. Im Christentum sagt man, du musst beichten dann wird dir vergeben. R: Was geschieht mit den Menschen, die nicht beichten, in der Kirche der XXXX ?R: Was geschieht mit den Menschen, die nicht beichten, in der Kirche der römisch 40 ? BF: Das hängt von ihm selbst ab. Jeder trifft selbst die Entscheidung. R: Der Mensch trifft die Entscheidung, seine Handlung nicht zu revidieren und nicht zu beichten. Was geschieht da aus Sicht der XXXX Kirche?R: Der Mensch trifft die Entscheidung, seine Handlung nicht zu revidieren und nicht zu beichten. Was geschieht da aus Sicht der römisch 40 Kirche? BF: Nichts. Er muss die Entscheidung selber treffen. R: Wieso haben Sie sich der christlichen Kirche zugewandt und nicht einer anderen Weltreligion wie zB dem Buddhismus? BF: Warum soll ich nicht glauben, wenn der Gott seinen einzigen Sohn auf die Erde geschickt hat und er für unsere Sünden gekreuzigt wurde? R wiederholt die Frage. BF: Ich habe die Wörter des Gottes gelesen und den Glauben gefunden. R: Können Sie aus jetziger Sicht sagen, warum der Buddhismus für Sie nichts wäre? BF: Ich will nicht. R: Warum nicht? BF: Ich akzeptiere es. Ich habe kein Problem mit Buddhismus, aber ich möchte meinen Weg weitergehen. R: Warum möchten Sie nicht den Weg des Buddhismus gehen? BF: Es gibt keine Gründe dafür. Gott hat mir den Weg gezeigt und ich gehe diesen Weg weiter. R: Sie haben zuerst die katholische Kirche erwähnt. In welchem zentralen Punkt unterscheidet sich die katholische Kirche von den XXXX ?R: Sie haben zuerst die katholische Kirche erwähnt. In welchem zentralen Punkt unterscheidet sich die katholische Kirche von den römisch 40 ? BF: Die Katholiken taufen auch kleine Kinder, wir nicht. Sie beten für Maria, wir nicht. R: Warum taufen die XXXX kleine Kinder nicht, im Unterschied zu den Katholiken?R: Warum taufen die römisch 40 kleine Kinder nicht, im Unterschied zu den Katholiken? BF: Sie müssen ja groß und älter werden und dann selbst die Entscheidung treffen. Wir beten für sie. R: Warum ist es aus Ihrer Sicht nicht möglich, kleine Kinder zu taufen, was ist der Hintergrund? BF: Er muss selber die Entscheidung treffen. R: Wie würden Sie sich persönlich verhalten, wenn eine Regelung des Staates käme, die Ihrer Religion widersprechen würde? BF: Ich bleibe weiterhin bei meiner Religion. R: Wie würden Sie persönlich sich verhalten in so einem Fall? BF: Ich werde beten, dass alles wieder gut geht. R: Was geschieht - Ihres jetzigen Glaubens nach - wenn Sie sterben? BF: Er geht zu Gott, zu Jesus Christus. R: Für welche Menschen gilt das? BF: Wer ihm glaubt, die Gläubigen. R: Wie begegnen Sie jetzt im Alltag andersgläubigen Personen? BF: Das weiß ich nicht, ich bin ja kein Gott. Aber der Gott hat uns versprochen, wenn wir an ihn glauben werden wir ewig leben. R: Haben Sie selbst schon Menschen dazu bewogen oder davon überzeugt, dass sie sich Ihrer Religion anschließen sollen? BF: Ich habe mit Freunden darüber gesprochen. Ein, zwei sind dazugekommen, die anderen nicht. R: Wie heißen die zwei Personen? BF: XXXX und XXXX . BF: römisch 40 und römisch 40 . R: Wie haben Sie das gemacht, wenn Sie sagen, Sie haben noch nicht so viel in dem Buch, der Bibel, gelesen? BF: Aber ich habe das Buch mit Freunden gemeinsam gelesen. Wir haben darüber gesprochen und somit weiß ich Einiges. R: Was ist Ihre Lieblingsstelle, Kapitel, Vers,in dem Buch? BF: Johannes 3,
- Dort steht, dass der Gott uns Menschen liebt und deshalb hat er seinen einzigen Sohn zu uns geschickt und er wurde für unsere Sünden gekreuzigt. R: Hat sich Ihr Leben in Österreich verändert, seit Sie sich mit dem Christentum auseinandersetzen? BF: Ja, viele Änderungen. R: Was machen Sie in Ihrem Leben, wenn der eine oder andere Wunsch nicht so in Erfüllung geht, wie Sie sich das erwarten? BF: Ich warte. Das sind die Wörter Gottes, dass man warten muss. R: Sie warten. Auf was warten Sie da? BF: Man muss waren und dafür etwas tun was man erreichen möchte. Man darf sich nicht beeilen und sich stressen. R: Wie würden Sie denn als Christ darauf reagieren, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten? BF: Ich werde mein Leben dort weiterführen und ich werde auch missionieren. R: Was waren die Schwierigkeiten, die Sie früher gehabt haben, die Sie heute bei einer Rückkehr nicht mehr haben würden, von denen Sie gesprochen haben? BF: Meine Eltern sind jetzt nicht mehr dort. Wenn meine Eltern dort wären, hätte ich wieder diese Probleme. Aber mein Leben ist trotzdem in Gefahr in Afghanistan. R: Welche Probleme hätten Sie, wenn Ihre Eltern wieder in Afghanistan wären? BF: Ich bin jetzt ein Christ. Sie hassen mich, weil ich Christ geworden bin. Wenn sie das mitbekommen, dass ich in Afghanistan bin und Christ bin. In Afghanistan ist ein Christ eine unreine Person und muss getötet werden. Wenn ein Moslem konvertiert ist muss er getötet werden. R: Warum haben Sie Ihrer Mutter erzählt, dass Sie Christ geworden sind? BF: Weil sie immer gesagt hat, ich müsse beten. R: Was heißt „Sie müssen beten?“ Beten tun Christen und Moslem? BF: Sie meinte damit das islamische Gebet, dass ich um fünf Uhr aufstehen muss und das Gebet verrichten muss und dass ich die Moschee besuchen muss. R: Welchen Aufenthaltsstatus haben denn die beiden Personen, die Sie versucht haben für Ihren jetzigen Glauben zu gewinnen? BF: Einer ist anerkannt und einer hat die weiße Karte. R: Was heißt, dass er die weiße Karte hat? BF: Er ist noch nicht anerkannt. R: Warum haben Sie den Eltern Ihrer Verlobten gegenüber nicht erwähnt, dass Sie Christ sind? BF: In Zukunft werde ich es sagen. R: Hat es bestimmte Gründe, warum Sie im Zuge des Instagram nach einer Frau im Iran gesucht haben und nicht nach einer Frau in Österreich? BF: Wir waren befreundet, wir haben uns geliebt. Ich habe es vorgeschlagen und sie war damit einverstanden. R: Seit wann kennen Sie diese Frau? BF: Seit zwei Jahren. R: Haben Sie in Österreich auch schon Kontakt zu Frauen gehabt? BF: Nein, bisher nicht. R: Warum nicht? BF: Laut Christentum ist das keine gute Tat, es ist eine Sünde. R: Deshalb haben Sie bisher davon abgesehen? BF: Ja. R: Wenn es laut Christentum keine gute Tat ist und eine Sünde ist, warum haben Sie dann doch Kontakt mit einer Frau aufgenommen? BF: Wir haben ja nur miteinander gesprochen, wir waren nicht im Bett. R: Jesus hat oft in Gleichnissen gesprochen. Welches Gleichnis fällt Ihnen ein, welches hat Sie besonders beeindruckt? BF: Du sollst Deinen Gott mit ganzem Herzen anbeten und deinen Nachbarn lieben. Er darf seinen Nachbarn nichts wegnehmen. R: Ich habe nicht von Geboten gesprochen, sondern von Gleichnissen. Fällt Ihnen ein Gleichnis ein? BF: Ich kann mich gerade nicht erinnern. R: Was ist für die Christen das wichtigste Fest? BF: Ostern. R: Warum? BF: Weil es die Wiederauferstehung von Jesus Christus ist. R: Was hat die Wiederauferstehung von Jesus Christus mit Ihnen zu tun? BF: Er ist wiederauferstanden und ist nach oben gegangen, aber der Heilige Geist ist gekommen, um uns den richtigen Weg zu zeigen. R: Was waren konkret die Schwierigkeiten mit Ihren Eltern, abgesehen davon, dass Sie Ihrer Mutter mitgeteilt haben, dass Sie Christ sind? BF: Damals wollten Sie, dass ich die Moschee besuche und den Koran lesen. Ich musste in der Moschee arbeiten und ich musste Essen sammeln für die Moschee, für den Mullah. Das wollte ich nicht machen, deswegen hatte ich Probleme mit meiner Familie. R: Weshalb wollten Sie das nicht machen? Was war so schwierig an dieser Aufgabe? BF: Es war schwierig. Ich musste von Haus zu Haus gehen und musste um Essen für die Moschee fragen. Einer hat geschimpft, einer hat mich geschlagen. R: Müssten Sie das jetzt auch machen, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten? BF: Nein, jetzt bin ich groß genug, sie könnten mich nicht dazu zwingen, aber ich müsste im Namen Jesus Christus missionieren. R: Warum haben Sie Ihrer Mutter erzählt, dass Sie Christ geworden sind? BF: Weil sie mich zu etwas gezwungen haben, was ich nicht wollte. Ich habe gesagt, dass ich Christ geworden bin, damit sie mir Ruhe geben. Z2 betritt den Verhandlungssaal um 15:03 Uhr: Zeuge bittet, dass übersetzt wird, da er nicht sehr gut Deutsch spricht. Z2 wird als Zeuge einvernommen und nach § 48 iVm § 49 und iVm § 50 AVG belehrt. Z2 wird als Zeuge einvernommen und nach Paragraph 48, in Verbindung mit Paragraph 49 und in Verbindung mit Paragraph 50, AVG belehrt. R: Wie ist Ihr Name? Z2: XXXX . Z2: römisch 40 . R: Geboren am? Z2: XXXX .Z2: römisch 40 . R: Wo? Z2: Im Iran. R: Ihr Familienstand? Z2: Ich bin verheiratet. R: Haben Sie Kinder? Z2: Ja, zwei Kinder. R: Welchem Beruf gehen Sie nach? Z2: Ich gehe derzeit keiner Beschäftigung nach. R: Welchen Aufenthaltsstatus haben Sie? Z2: Ich bin anerkannter Flüchtling, XXXX .Z2: Ich bin anerkannter Flüchtling, römisch 40 . R: In welchem Verhältnis stehen Sie zum BF, sind Sie verwandt oder verschwägert? Z2: In keinem, er ist der Bruder aus der Kirche. R: Welcher Religion gehören Sie an? Z2: XXXX .Z2: römisch 40 . R: Nehmen Sie in Ihrer Kirche eine besondere Rolle ein? Z2: In unserer Kirche bin ich der Leiter der Kirche. Ab und zu führe ich auch Bibelklassen. Sonntags mache die Gottesdienstleitung. R: Was heißt es, Leiter der Kirche zu sein? Sind Sie da in der Hierarchie ganz oben? Z2: Nein. Wir sind alle gleich. Wer putzt, wer organisiert, wir sind alle gleich. Es ist egal, wer was macht, Gott sieht uns alle gleich. R: Das heißt, Sie machen auch Reinigungsarbeiten? Z2: Ja, habe ich gemacht. Jetzt mache ich auch Reinigungsarbeiten in der Kirche. R: Haben Sie eine spezielle Ausbildung um Bibelklassen leiten zu dürfen? Hat es bestimmte Voraussetzungen dafür gegeben? Z2: Nein, ich habe keine spezielle Ausbildung. Ich bin mit meinem Pastor in Kontakt. Unser Lehrer ist der Heilige Geist. R: Sie vertrauen auf den Heiligen Geist, dass, wenn Sie die Bibel lesen, sie richtig begreifen und lehren können, stimmt das? Z2: Ja, natürlich, wenn man vom Heiligen Buch liest und es miteinander bespricht, öffnet der Heilige Geist alle Tore und Möglichkeiten. Der Heilige Geist gibt uns Mut. R: Lesen Sie da auch im Alten Testament? Z2: Ja. R: Wie interpretieren Sie dort manche Stellen, die auch gewisse Grausamkeiten mit sich bringen, wenn Sie sagen, Sie werden doch vom Heiligen Geist geführt? Z2: Ich schaue, dass ich nicht viel vom Alten Testament sage. Ich muss dann alles erzählen, wie es ist. R: Wie interpretieren Sie die „grausamen Stellen“ in der Bibel, wenn Sie vom Heiligen Geist geführt werden? Z2: Der liebe Gott will die Menschen, die an Gott glauben schützen. Er will die bösen Sachen herausnehmen. Ich meine damit aber etwas Anderes. Z2 gibt an, es auf Deutsch besser als in XXXX erklären zu können.Z2 gibt an, es auf Deutsch besser als in römisch 40 erklären zu können. Z2: Das meine ich: als die Adam und Eva Sünde gemacht, Gott hat versprochen, dass er einen Retter sendet. R: Der Punkt ist, dass es im AT viele Stellen gibt, die sehr grausam sind. Sie werden vom Heiligen Geist geleitet. Wie sieht das in der Praxis aus, dass Sie richtig geleitet werden? Z2: Ja, das will ich damit sagen, dass Gott manche Völker geschützt hat, damit meine ich das Volk Israel. Diese Volksgruppe musste sauber bleiben, weil Jesus Christus von dort stammt. Wenn einmal eine Sünde passiert ist, Gott musste eine Bestrafung durchführen, damit diese Volksgruppe sauber bleibt. Im NT steht auch, wenn jemand eine Sünde begeht, wird er seelisch sterben. R: Seit wann kennen Sie den BF? Z2: Seit XXXX , als er zur Kirche kam.Z2: Seit römisch 40 , als er zur Kirche kam. R: Wissen Sie, wie er zur Kirche gekommen ist? Z2: Nein. Er hat mir erzählt, dass er über seine Freunde zur Kirche kam. R: Wissen Sie, wie der BF zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Kirche der XXXX die Richtige für ihn ist und nicht eine andere christliche Kirche?R: Wissen Sie, wie der BF zu der Überzeugung gekommen ist, dass die Kirche der römisch 40 die Richtige für ihn ist und nicht eine andere christliche Kirche? Z2: Er hat mit mir darüber gesprochen. Er hat gesagt, dass er eine Kirche gesucht hat, wo man Farsi spricht, weil in unserer Kirche die Predigt auch auf Farsi gedolmetscht wird. Deshalb ist er zu unserer Kirche gekommen. Dort hat er sich mehr entwickelt. RV: Wissen Sie, wie man sich in Ihrer Kirche überzeugt davon, dass jemand für die Taufe bereit ist?Regierungsvorlage, Wissen Sie, wie man sich in Ihrer Kirche überzeugt davon, dass jemand für die Taufe bereit ist? Z2: Wir gehen nach unserem Buch vor. In dem Buch steht, wenn jemand seinen Glauben bekennt, dann sollte er auch getauft werden. Woher können wir feststellen, ob er Christ ist oder nicht? Wir können ihm nicht ins Herz oder ins Hirn schauen, aber wir schauen auf seine Taten. R: Stellen Sie sich vor, ich komme zu Ihnen, ich bekenne mich zu Christus und mache nur gute Taten. Wie schaut es in der Praxis aus, dass Sie erkennen, dass jemand bereit ist, in Ihre Kirche aufgenommen zu werden? Z2: Wenn er seinen Glauben bekennt, müssen wir ihn taufen, weil wir nicht Gott sind. Es ist die Sache zwischen ihm und Gott. R wiederholt die Frage. Z2: Bevor wir die Jungs taufen lassen, spricht der Pastor oder Herr XXXX mit ihnen und fragt sie: „Warum bist du Christ geworden? Was sind die Gründe dafür?“ Es gibt eine kleine Prüfung. Im Endeffekt gibt Gott den Stempel, wir nicht. Z2: Bevor wir die Jungs taufen lassen, spricht der Pastor oder Herr römisch 40 mit ihnen und fragt sie: „Warum bist du Christ geworden? Was sind die Gründe dafür?“ Es gibt eine kleine Prüfung. Im Endeffekt gibt Gott den Stempel, wir nicht. R: Wie viele Mitglieder sind in der Gemeinde die Sie besuchen? Z2: Vor der Corona-Situation waren wir ca. XXXX . Aber wir haben insgesamt ca. XXXX . Z2: Vor der Corona-Situation waren wir ca. römisch 40 . Aber wir haben insgesamt ca. römisch 40 . R: Haben Sie da auch Video-Gottesdienste gemacht? Z2: Nein, wir nicht, leider. R: Wie viele Mitglieder von Ihnen sind Flüchtlinge bzw. anerkannte Asylwerber? Z2: Das kann ich nicht sagen. R: Ich brauche keinen genauen Wert. Z2: Zwei Drittel sind vielleicht anerkannt. Wir sind facebook immer live dabei. R: Wie ist Ihre Erfahrung mit den Personen, die dann anerkannte Flüchtlinge sind, kommen die weiterhin oder sind sie danach weg? Z2: Manche kommen dann nicht mehr, aber nicht, weil sie keine Christen mehr sind, sondern wegen der Arbeit. Sie ziehen nach Wien. Sie besuchen dort aber weiterhin die Kirche. Es gibt manche – so wie ich – obwohl wir anerkannt sind besuchen wir weiterhin die Kirche. R: Ist Ihre Frau Österreicherin? Z2: Nein. R: Welche Staatsbürgerin ist? Z2: Aus dem Iran. Wir sind gemeinsam hierher gekommen. RV: Glauben Sie, dass der BF gläubiger Christ ist?Regierungsvorlage, Glauben Sie, dass der BF gläubiger Christ ist? Z2: Ja. RV: Keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage, Keine weiteren Fragen. R: Warum glauben Sie, dass der BF gläubiger Christ ist? Z2: Ich kenne ihn, seit er in der Kirche ist. Er ist immer zur Kirche gekommen, war immer brav und hatte nie zu jemandem etwas gesagt. Seit XXXX bin ich auch einer, der die Kirche führt. Ich habe mehr auf die Jungs geschaut. Z2: Ich kenne ihn, seit er in der Kirche ist. Er ist immer zur Kirche gekommen, war immer brav und hatte nie zu jemandem etwas gesagt. Seit römisch 40 bin ich auch einer, der die Kirche führt. Ich habe mehr auf die Jungs geschaut. R: Gibt es mit den Anderen in dieser Richtung Probleme? Z2: Nein. Man sieht an seinem Benehmen, dass die Liebe Gottes in seinem Herzen ist. R: Bei den Anderen nicht? Z2: Schon. Ja. Jeder ist am Anfang anders. Bei mir war das auch so. Ich war schnell wütend und bin laut geworden. Sie können dazu meine Frau fragen. Der Z2 wird um 15:43 Uhr aus dem Zeugenstand entlassen. RV gibt folgende Stellungnahme ab: Ein wesentlicher Teil seiner Fluchtgründe war auch, dass ein Eingriff erfolgt ist in die sexuelle Selbstbestimmung. Und wenn da jemand offensichtlich pädophile Neigungen hatte, kann man das in Afghanistan nicht mit den Eltern besprechen, weil man dann auch noch von ihnen bestraft werden würde. Ein weiterer Punkt ist, was würde passieren, wenn er seinen angehenden Schwiegereltern erzählen würde, dass er Christ ist. Der BF hat Recht, dass er nicht wissen kann, was passieren würde, wenn diese von seiner jetzigen Religion erfahren würden. Sie würden sofort die Verlobung auflösen und dem Mädchen verbieten, den BF zu heiraten. Ein christlicher Mann darf keine muslimische Frau heiraten. Ein muslimischer Mann darf aber eine Christin heiraten. Kommen sie nach der Hochzeit darauf, dass der BF Christ ist, ist dies eine Ehrverletzung und nach dem Paschtunwali kann nach Artikel 2 die Ehre nur mit Blut reingewaschen werden. Regierungsvorlage gibt folgende Stellungnahme ab: Ein wesentlicher Teil seiner Fluchtgründe war auch, dass ein Eingriff erfolgt ist in die sexuelle Selbstbestimmung. Und wenn da jemand offensichtlich pädophile Neigungen hatte, kann man das in Afghanistan nicht mit den Eltern besprechen, weil man dann auch noch von ihnen bestraft werden würde. Ein weiterer Punkt ist, was würde passieren, wenn er seinen angehenden Schwiegereltern erzählen würde, dass er Christ ist. Der BF hat Recht, dass er nicht wissen kann, was passieren würde, wenn diese von seiner jetzigen Religion erfahren würden. Sie würden sofort die Verlobung auflösen und dem Mädchen verbieten, den BF zu heiraten. Ein christlicher Mann darf keine muslimische Frau heiraten. Ein muslimischer Mann darf aber eine Christin heiraten. Kommen sie nach der Hochzeit darauf, dass der BF Christ ist, ist dies eine Ehrverletzung und nach dem Paschtunwali kann nach Artikel 2 die Ehre nur mit Blut reingewaschen werden. Wenn ein Staat einen Befehl ausgibt, der widersprüchlich ist zum Glauben oder zur Bibel, wird uns gelehrt, dass wir wohl der Obrigkeit untertan sein sollen, aber es steht auch an anderer Stelle, dass wir Gott mehr gehorchen müssen als den Menschen. Der BF hat auf die Frage, was passieren würde, wenn etwas nicht so läuft, wie er es sich erwartet, geantwortet, dass er warten würde. Der BF hat damit gemeint, dass man Geduld haben müsse. Wir lehren gerade den Flüchtlingen, dass sie Geduld haben müssen und warten müssen. Wir antworten ihnen mit einer Bibelstelle: „Trachte zuerst nach Gottes Reich und seiner Gerechtigkeit und dann wird euch alles zufallen was Ihr braucht“. Humanisten tun viele gute Dinge, manche besser als mancher Christ, aber wenn sie all das Gute tun nützt es ihnen nichts, wenn sie nicht an Jesus Christus glauben.
- Mit Schreiben vom XXXX wurde dem BF im Wege seiner Vertretung das aktualisierte Länderinformationsblatt Afghanistan vom 16.12.2020 mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb von 10 Tagen übermittelt.
- Mit Schreiben vom römisch 40 wurde dem BF im Wege seiner Vertretung das aktualisierte Länderinformationsblatt Afghanistan vom 16.12.2020 mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb von 10 Tagen übermittelt.
- Mit Schriftsatz vom XXXX legte der nunmehr ausgewiesene rechtsfreundliche Vertreter des BF Vollmacht und ersuchte um eine Entscheidung im gegenständlichen Verfahren.
- Mit Schriftsatz vom römisch 40 legte der nunmehr ausgewiesene rechtsfreundliche Vertreter des BF Vollmacht und ersuchte um eine Entscheidung im gegenständlichen Verfahren. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person des BF Der BF ist afghanischer Staatsangehöriger, gehört der Volksgruppe der Paschtunen an und wurde als sunnitischer Moslem geboren. Er stammt aus dem Dorf XXXX (alternative Schreibweise: XXXX ), im Distrikt XXXX in der Provinz Herat. Seine Identität steht nicht fest; er führt im Verfahren den Namen XXXX und das Geburtsdatum XXXX . Der BF beherrscht die Sprache XXXX und verfügt zudem über Paschtu-Kenntnisse. Der BF ist afghanischer Staatsangehöriger, gehört der Volksgruppe der Paschtunen an und wurde als sunnitischer Moslem geboren. Er stammt aus dem Dorf römisch 40 (alternative Schreibweise: römisch 40 ), im Distrikt römisch 40 in der Provinz Herat. Seine Identität steht nicht fest; er führt im Verfahren den Namen römisch 40 und das Geburtsdatum römisch 40 . Der BF beherrscht die Sprache römisch 40 und verfügt zudem über Paschtu-Kenntnisse. Der BF ist in seinem Heimatdorf geboren und bis zum
- Lebensmonat dort aufgewachsen. Danach übersiedelte er mit seiner Kernfamilie in die Stadt XXXX , in der Provinz Teheran im Iran. Nach einem Aufenthalt von XXXX wurde die Familie nach Afghanistan abgeschoben. Danach lebte der BF mit seiner Kernfamilie wieder im Heimatdorf bis zu seiner Ausreise im XXXX . Dort besuchte er vier Jahre lang die Grundschule und im Anschluss vier Jahre lang die Koranschule. Er hat darüber hinaus seinen Vater in der Landwirtschaft unterstützt und war als Hilfsarbeiter auf Baustellen tätig. Der BF ist gesund und arbeitsfähig. Er ist ledig und kinderlos.Der BF ist in seinem Heimatdorf geboren und bis zum
- Lebensmonat dort aufgewachsen. Danach übersiedelte er mit seiner Kernfamilie in die Stadt römisch 40 , in der Provinz Teheran im Iran. Nach einem Aufenthalt von römisch 40 wurde die Familie nach Afghanistan abgeschoben. Danach lebte der BF mit seiner Kernfamilie wieder im Heimatdorf bis zu seiner Ausreise im römisch 40 . Dort besuchte er vier Jahre lang die Grundschule und im Anschluss vier Jahre lang die Koranschule. Er hat darüber hinaus seinen Vater in der Landwirtschaft unterstützt und war als Hilfsarbeiter auf Baustellen tätig. Der BF ist gesund und arbeitsfähig. Er ist ledig und kinderlos. Er stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. Er stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz. 1.
- Zu den Flucht- und Verfolgungsgründen im Herkunftsstaat 1.2.
- Es kann nicht festgestellt werden, dass der BF aus einem der von ihm genannten Gründen – konkret aufgrund von körperlichen, sexuellen Übergriffe in seiner Kindheit– seinen Herkunftsstaat verlassen hat oder ihm aus diesem Grund im Fall seiner Rückkehr eine Gefahr oder Verfolgung drohen würde. 1.2.
- Der BF besucht seit dem XXXX regelmäßig Gottesdienste der XXXX . Er hat am viermonatigen Taufvorbereitungskurs dieser christlichen Gemeinde teilgenommen und wurde am XXXX getauft. Dennoch kann nicht festgestellt werden, dass der christliche Glaube wesentlicher Bestandteil der Identität des BF geworden ist. Ferner steht nicht fest, dass er seinem derzeitigen Interesse für den christlichen Glauben im Fall der Rückkehr nach Afghanistan weiter nachkommen und/oder dieses zur Schau tragen würde. Ebenso wenig steht fest, dass die afghanischen Behörden und/oder das persönliche Umfeld des BF im Herkunftsstaat von dessen Glaubenswechsel und christlichem Engagement bei einer Rückkehr nach Afghanistan Kenntnis erlangen würden oder bereits davon Kenntnis erlangt hätten. Ferner steht nicht fest, dass er sich aus innerer Überzeugung vom islamischen Glauben abgewendet hat und/oder ihm im Fall seiner Rückkehr nach Afghanistan die Abkehr vom Glauben unterstellt wird.1.2.
- Der BF besucht seit dem römisch 40 regelmäßig Gottesdienste der römisch 40 . Er hat am viermonatigen Taufvorbereitungskurs dieser christlichen Gemeinde teilgenommen und wurde am römisch 40 getauft. Dennoch kann nicht festgestellt werden, dass der christliche Glaube wesentlicher Bestandteil der Identität des BF geworden ist. Ferner steht nicht fest, dass er seinem derzeitigen Interesse für den christlichen Glauben im Fall der Rückkehr nach Afghanistan weiter nachkommen und/oder dieses zur Schau tragen würde. Ebenso wenig steht fest, dass die afghanischen Behörden und/oder das persönliche Umfeld des BF im Herkunftsstaat von dessen Glaubenswechsel und christlichem Engagement bei einer Rückkehr nach Afghanistan Kenntnis erlangen würden oder bereits davon Kenntnis erlangt hätten. Ferner steht nicht fest, dass er sich aus innerer Überzeugung vom islamischen Glauben abgewendet hat und/oder ihm im Fall seiner Rückkehr nach Afghanistan die Abkehr vom Glauben unterstellt wird. Es kann insgesamt nicht festgestellt werden, dass der BF aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe oder zu einer sozialen Gruppe von staatlicher Seite oder von privaten Dritten verfolgt wird. 1.
- Zur Situation des BF im Fall der Rückkehr nach Afghanistan Der BF ist im afghanischen Familienverband aufgewachsen, hat den überwiegenden Teil seines Lebens in Afghanistan verbracht und ist sohin mit den kulturellen Traditionen und Gepflogenheiten seines Herkunftsstaates vertraut. Mit XXXX beherrscht er auch eine der Landessprachen. Der BF ist im afghanischen Familienverband aufgewachsen, hat den überwiegenden Teil seines Lebens in Afghanistan verbracht und ist sohin mit den kulturellen Traditionen und Gepflogenheiten seines Herkunftsstaates vertraut. Mit römisch 40 beherrscht er auch eine der Landessprachen. Im Fall der Rückkehr in die Provinz Herat ist der BF in der Lage, sich – allenfalls mit Hilfstätigkeiten – eigenständig ein ausreichendes Einkommen zu sichern. Ferner ist es dem BF möglich, sich in Mazar-e Sharif niederzulassen und sich dort seine Existenz aus Eigenem zu sichern. Es ist nicht davon auszugehen, dass er bei seiner Rückkehr nach Afghanistan in eine hoffnungslose Lage geraten würde. Ferner sind die Städte Herat und Mazar-e Sharif über den jeweiligen Flughafen sicher erreichbar. Die Kernfamilie des BF besteht aus seinem Vater, seiner Mutter, zwei Brüdern und zwei Schwestern. Seine Kernfamilie lebt im Iran. Die restlichen Verwandten - insbesondere der Onkel, welcher seine Flucht nach Europa finanzierte, sowie mehrere Cousins - leben ebenso im Iran. Eine Cousine des BF ist verheiratet und lebt in Afghanistan in XXXX . Der BF ist in der Lage, mit seiner Familie Kontakt aufzunehmen. Im Fall der Rückkehr in den Herkunftsstaat kann der BF zumindest zur Überwindung allfälliger Anfangsschwierigkeiten finanzielle Unterstützung von seinen Angehörigen im Iran erhalten. Die Kernfamilie des BF besteht aus seinem Vater, seiner Mutter, zwei Brüdern und zwei Schwestern. Seine Kernfamilie lebt im Iran. Die restlichen Verwandten - insbesondere der Onkel, welcher seine Flucht nach Europa finanzierte, sowie mehrere Cousins - leben ebenso im Iran. Eine Cousine des BF ist verheiratet und lebt in Afghanistan in römisch 40 . Der BF ist in der Lage, mit seiner Familie Kontakt aufzunehmen. Im Fall der Rückkehr in den Herkunftsstaat kann der BF zumindest zur Überwindung allfälliger Anfangsschwierigkeiten finanzielle Unterstützung von seinen Angehörigen im Iran erhalten. Zudem besteht für den BF grundsätzlich auch die Möglichkeit, von der XXXX anfänglich finanzielle Unterstützung bei der Ansiedlung in Afghanistan zu erhalten. Zudem besteht für den BF grundsätzlich auch die Möglichkeit, von der römisch 40 anfänglich finanzielle Unterstützung bei der Ansiedlung in Afghanistan zu erhalten. Es kann somit insgesamt nicht festgestellt werden, dass der BF im Falle einer Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Afghanistan in seinem Recht auf Leben gefährdet wird, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen oder von der Todesstrafe bedroht wird oder für den BF als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts mit sich bringen würde. 1.
- Zum Privat- und Familienleben des BF in Österreich Der BF lebt in Österreich in keiner Familiengemeinschaft oder einer familienähnlichen Gemeinschaft. Ferner hat er in Österreich keine familiären Anknüpfungspunkte. Während seines Aufenthaltes in Österreich hat sich der BF einen großen Freundes- und Bekanntenkreis aufgebaut, über Bindungen besonderer Intensität zu einzelnen Personen im Bundesgebiet verfügt er hingegen nicht. Der BF hat mehrere Bildungskurse XXXX besucht. Darüber hinaus hat er mehrere Deutschkurse verschiedener Vereine besucht. Er hat am XXXX ein ÖSD Zertifikat (Niveau A2) erworben. Weiters hat der BF am Werte- und Orientierungskurs des ÖIF teilgenommen sowie am XXXX als Musiker an einer Bibliothekseröffnung mitgewirkt.Der BF hat mehrere Bildungskurse römisch 40 besucht. Darüber hinaus hat er mehrere Deutschkurse verschiedener Vereine besucht. Er hat am römisch 40 ein ÖSD Zertifikat (Niveau A2) erworben. Weiters hat der BF am Werte- und Orientierungskurs des ÖIF teilgenommen sowie am römisch 40 als Musiker an einer Bibliothekseröffnung mitgewirkt. Er ist in Österreich zu keinem Zeitpunkt einer rechtmäßigen Erwerbstätigkeit nachgegangen, sondern bestreitet seinen Unterhalt aus staatlichen Mitteln. Der BF ist in Österreich unbescholten. 1.
- Zur Situation im Herkunftsstaat: 1.5.
- Auszüge aus dem Länderinformationsblatt Afghanistan, 16.12.2020 COVID-19 Letzte Änderung: 14.12.2020 […] Entwicklung der COVID-19 Pandemie in Afghanistan Der erste offizielle Fall einer COVID-19 Infektion in Afghanistan wurde am 24.2.2020 in Herat festgestellt (RW 9.2020). Laut einer vom afghanischen Gesundheitsministerium (Afghan MoPH) durchgeführten Umfrage hatten zwischen März und Juli 2020 35% der Menschen in Afghanistan Anzeichen und Symptome von COVID-
- Laut offiziellen Regierungsstatistiken wurden bis zum 2.9.2020 in Afghanistan 103.722 Menschen auf das COVID-19-Virus getestet (IOM 23.9.2020). Offiziellen Zahlen der WHO zufolge gab es bis 16.11.2020 43.240 bestätigte COVID-19 Erkrankungen und 1.617 Tote (WHO 17.11.2020). Aufgrund begrenzter Ressourcen des öffentlichen Gesundheitswesens und der Testkapazitäten, der Testkriterien, des Mangels an Personen, die sich für Tests melden, sowie wegen des Fehlens eines nationalen Sterberegisters werden bestätigte Fälle von und Todesfälle durch COVID-19 in Afghanistan wahrscheinlich insgesamt unterrepräsentiert. Mit dem Herannahen der Wintermonate deutet der leichte Anstieg an neuen Fällen darauf hin, dass eine zweite Welle der Pandemie entweder bevorsteht oder bereits begonnen hat (UNOCHA 12.11.2020). Maßnahmen der Regierung und der Taliban Das afghanische Gesundheitsministerium (MoPH) hat verschiedene Maßnahmen zur Vorbereitung und Reaktion auf COVID-19 ergriffen. "Rapid Response Teams" (RRTs) besuchen Verdachtsfälle zu Hause. Die Anzahl der aktiven RRTs ist von Provinz zu Provinz unterschiedlich, da ihre Größe und ihr Umfang von der COVID-19-Situation in der jeweiligen Provinz abhängt. Sogenannte "Fix-Teams" sind in Krankenhäusern stationiert, untersuchen verdächtige COVID-19-Patienten vor Ort und stehen in jedem öffentlichen Krankenhaus zur Verfügung. Ein weiterer Teil der COVID-19-Patienten befindet sich in häuslicher Pflege (Isolation). Allerdings ist die häusliche Pflege und Isolation für die meisten Patienten sehr schwierig bis unmöglich, da die räumlichen Lebensbedingungen in Afghanistan sehr begrenzt sind (IOM 23.9.2020). Zu den Sensibilisierungsbemühungen gehört die Verbreitung von Informationen über soziale Medien, Plakate, Flugblätter sowie die Ältesten in den Gemeinden (IOM 23.9.2020; vgl. WB 28.6.2020).Das afghanische Gesundheitsministerium (MoPH) hat verschiedene Maßnahmen zur Vorbereitung und Reaktion auf COVID-19 ergriffen. "Rapid Response Teams" (RRTs) besuchen Verdachtsfälle zu Hause. Die Anzahl der aktiven RRTs ist von Provinz zu Provinz unterschiedlich, da ihre Größe und ihr Umfang von der COVID-19-Situation in der jeweiligen Provinz abhängt. Sogenannte "Fix-Teams" sind in Krankenhäusern stationiert, untersuchen verdächtige COVID-19-Patienten vor Ort und stehen in jedem öffentlichen Krankenhaus zur Verfügung. Ein weiterer Teil der COVID-19-Patienten befindet sich in häuslicher Pflege (Isolation). Allerdings ist die häusliche Pflege und Isolation für die meisten Patienten sehr schwierig bis unmöglich, da die räumlichen Lebensbedingungen in Afghanistan sehr begrenzt sind (IOM 23.9.2020). Zu den Sensibilisierungsbemühungen gehört die Verbreitung von Informationen über soziale Medien, Plakate, Flugblätter sowie die Ältesten in den Gemeinden (IOM 23.9.2020; vergleiche WB 28.6.2020). Gegenwärtig gibt es in den Städten Kabul, Herat und Mazar-e Sharif keine Ausgangssperren. Das afghanische Gesundheitsministerium hat die Menschen jedoch dazu ermutigt, einen physischen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, eine Maske zu tragen, sich 20 Sekunden lang die Hände mit Wasser und Seife zu waschen und Versammlungen zu vermeiden. Hotels, Teehäuser und andere Möglichkeiten der Unterkunftnahme sind aktuell geöffnet (IOM 23.9.2020). Die Taliban erlauben in von ihnen kontrollierten Gebieten medizinischen Helfern den Zugang im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 (NH 3.6.2020; vgl. Guardian 2.5.2020).Die Taliban erlauben in von ihnen kontrollierten Gebieten medizinischen Helfern den Zugang im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 (NH 3.6.2020; vergleiche Guardian 2.5.2020). Gesundheitssystem und medizinische Versorgung Mit Stand vom 21.9.2020 war die Zahl der COVID-19-Fälle in Afghanistan seit der höchsten Zahl der gemeldeten Fälle am 17.6.2020 kontinuierlich zurückgegangen, was zu einer Entspannung der Situation in den Krankenhäusern führte (IOM 23.9.2020), wobei Krankenhäuser und Kliniken nach wie vor über Probleme bei der Aufrechterhaltung oder Erweiterung der Kapazität ihrer Einrichtungen zur Behandlung von Patienten mit COVID-19 sowie bei der Aufrechterhaltung wesentlicher Gesundheitsdienste, insbesondere in Gebieten mit aktiven Konflikten berichten. Gesundheitseinrichtungen im ganzen Land berichten nach wie vor über Defizite bei persönlicher Schutzausrüstung, medizinischem Material und Geräten zur Behandlung von COVID-19 (UNOCHA 12.11.2020; vgl. AA 16.7.2020, WHO 8.2020). Auch sind die Zahlen der mit COVID-19 Infizierten zuletzt wieder leicht angestiegen (UNOCHA 12.11.2020).Mit Stand vom 21.9.2020 war die Zahl der COVID-19-Fälle in Afghanistan seit der höchsten Zahl der gemeldeten Fälle am 17.6.2020 kontinuierlich zurückgegangen, was zu einer Entspannung der Situation in den Krankenhäusern führte (IOM 23.9.2020), wobei Krankenhäuser und Kliniken nach wie vor über Probleme bei der Aufrechterhaltung oder Erweiterung der Kapazität ihrer Einrichtungen zur Behandlung von Patienten mit COVID-19 sowie bei der Aufrechterhaltung wesentlicher Gesundheitsdienste, insbesondere in Gebieten mit aktiven Konflikten berichten. Gesundheitseinrichtungen im ganzen Land berichten nach wie vor über Defizite bei persönlicher Schutzausrüstung, medizinischem Material und Geräten zur Behandlung von COVID-19 (UNOCHA 12.11.2020; vergleiche AA 16.7.2020, WHO 8.2020). Auch sind die Zahlen der mit COVID-19 Infizierten zuletzt wieder leicht angestiegen (UNOCHA 12.11.2020). In den 18 öffentlichen Krankenhäusern in Kabul gibt es insgesamt 180 Betten auf Intensivstationen. Die Provinzkrankenhäuser haben jeweils mindestens zehn Betten auf Intensivstationen. Private Krankenhäuser verfügen insgesamt über 8.000 Betten, davon wurden 800 für die Intensivpflege ausgerüstet. Sowohl in Kabul als auch in den Provinzen stehen für 10% der Betten auf der Intensivstation Beatmungsgeräte zur Verfügung. Das als Reaktion auf COVID-19 eingestellte Personal wurde zu Beginn der Pandemie von der Regierung und Organisationen geschult (IOM 23.9.2020). UNOCHA berichtet mit Verweis auf Quellen aus dem Gesundheitssektor, dass die niedrige Anzahl an Personen die Gesundheitseinrichtungen aufsuchen auch an der Angst der Menschen vor einer Ansteckung mit dem Virus geschuldet ist (UNOCHA 15.10.2020) wobei auch die Stigmatisierung die mit einer Infizierung einhergeht hierbei eine Rolle spielt (UNOCHA 12.11.2020). Durch die COVID-19 Pandemie hat sich der Zugang der Bevölkerung zu medizinischer Behandlung verringert (AAN 1.1.2020). Dem IOM Afghanistan COVID-19 Protection Monitoring Report zufolge haben 53 % der Bevölkerung nach wie vor keinen realistischen Zugang zu Gesundheitsdiensten. Ferner berichteten 23 % der durch IOM Befragten, dass sie sich die gewünschten Präventivmaßnahmen, wie den Kauf von Gesichtsmasken, nicht leisten können. Etwa ein Drittel der befragten Rückkehrer berichtete, dass sie keinen Zugang zu Handwascheinrichtungen (30%) oder zu Seife/Desinfektionsmitteln (35%) haben (IOM 23.9.2020). Sozioökonomische Auswirkungen und Arbeitsmarkt Die sozioökonomischen Auswirkungen von COVID-19 beeinflussen die Ernährungsunsicherheit, die inzwischen ein ähnliches Niveau erreicht hat wie während der Dürre von 2018 (UNOCHA 12.11.2020). In der ersten Hälfte des Jahres 2020 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Lebensmittelpreise, die im April 2020 im Jahresvergleich um rund 17% stiegen, nachdem in den wichtigsten städtischen Zentren Grenzkontrollen und Lockdown-Maßnahmen eingeführt worden waren. Der Zugang zu Trinkwasser war jedoch nicht beeinträchtigt, da viele der Haushalte entweder über einen Brunnen im Haus verfügen oder Trinkwasser über einen zentralen Wasserverteilungskanal erhalten. Die Auswirkungen der Handelsunterbrechungen auf die Preise für grundlegende Haushaltsgüter haben bisher die Auswirkungen der niedrigeren Preise für wichtige Importe wie Öl deutlich überkompensiert. Die Preisanstiege scheinen seit April 2020 nach der Verteilung von Weizen aus strategischen Getreidereserven, der Durchsetzung von Anti-Preismanipulationsregelungen und der Wiederöffnung der Grenzen für Nahrungsmittelimporte nachgelassen zu haben (IOM 23.9.2020; vgl. WHO 7.2020), wobei gemäß des WFP (World Food Program) zwischen März und November 2020 die Preise für einzelne Lebensmittel (Zucker, Öl, Reis...) um zwischen 18-31% gestiegen sind (UNOCHA 12.11.2020). Zusätzlich belastet die COVID-19-Krise mit einhergehender wirtschaftlicher Rezession die privaten Haushalte stark (AA 16.7.2020).Die sozioökonomischen Auswirkungen von COVID-19 beeinflussen die Ernährungsunsicherheit, die inzwischen ein ähnliches Niveau erreicht hat wie während der Dürre von 2018 (UNOCHA 12.11.2020). In der ersten Hälfte des Jahres 2020 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Lebensmittelpreise, die im April 2020 im Jahresvergleich um rund 17% stiegen, nachdem in den wichtigsten städtischen Zentren Grenzkontrollen und Lockdown-Maßnahmen eingeführt worden waren. Der Zugang zu Trinkwasser war jedoch nicht beeinträchtigt, da viele der Haushalte entweder über einen Brunnen im Haus verfügen oder Trinkwasser über einen zentralen Wasserverteilungskanal erhalten. Die Auswirkungen der Handelsunterbrechungen auf die Preise für grundlegende Haushaltsgüter haben bisher die Auswirkungen der niedrigeren Preise für wichtige Importe wie Öl deutlich überkompensiert. Die Preisanstiege scheinen seit April 2020 nach der Verteilung von Weizen aus strategischen Getreidereserven, der Durchsetzung von Anti-Preismanipulationsregelungen und der Wiederöffnung der Grenzen für Nahrungsmittelimporte nachgelassen zu haben (IOM 23.9.2020; vergleiche WHO 7.2020), wobei gemäß des WFP (World Food Program) zwischen März und November 2020 die Preise für einzelne Lebensmittel (Zucker, Öl, Reis...) um zwischen 18-31% gestiegen sind (UNOCHA 12.11.2020). Zusätzlich belastet die COVID-19-Krise mit einhergehender wirtschaftlicher Rezession die privaten Haushalte stark (AA 16.7.2020). Laut einem Bericht der Weltbank zeigen die verfügbaren Indikatoren Anzeichen für eine stark schrumpfende Wirtschaft in der ersten Hälfte des Jahres 2020, was die Auswirkungen der COVID-19-Krise im Kontext der anhaltenden Unsicherheit widerspiegelt. Die Auswirkungen von COVID-19 auf den Landwirtschaftssektor waren bisher gering. Bei günstigen Witterungsbedingungen während der Aussaat wird erwartet, dass sich die Weizenproduktion nach der Dürre von 2018 weiter erholen wird. Lockdown-Maßnahmen hatten bisher nur begrenzte Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion und blieben in ländlichen Gebieten nicht durchgesetzt. Die Produktion von Obst und Nüssen für die Verarbeitung und den Export wird jedoch durch Unterbrechung der Lieferketten und Schließung der Exportwege negativ beeinflusst (IOM 23.9.2020; vgl. WB 15.7.2020).Laut einem Bericht der Weltbank zeigen die verfügbaren Indikatoren Anzeichen für eine stark schrumpfende Wirtschaft in der ersten Hälfte des Jahres 2020, was die Auswirkungen der COVID-19-Krise im Kontext der anhaltenden Unsicherheit widerspiegelt. Die Auswirkungen von COVID-19 auf den Landwirtschaftssektor waren bisher gering. Bei günstigen Witterungsbedingungen während der Aussaat wird erwartet, dass sich die Weizenproduktion nach der Dürre von 2018 weiter erholen wird. Lockdown-Maßnahmen hatten bisher nur begrenzte Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion und blieben in ländlichen