RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum01.03.2021 GeschäftszahlI408 2202751-1 Spruch, I408 2202751-1/11E I408 2202749-1/11E I408 2202748-1/11E I408 2219377-1/10E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 08.02.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Harald NEUSCHMID, als Einzelrichter über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , StA. IRAK, XXXX , geb. am XXXX , StA. Irak, XXXX , geb. am XXXX , StA. Irak und XXXX , geb. am XXXX , StA. Irak, StA, jeweils vertreten durch: RA MMag. Dr. Franz Stefan PECHMANN, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX (BFA- XXXX ) vom 27.06.2018, Zl. XXXX , sowie Bescheid vom 30.04.2019 XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.02.2021 beschlossen und zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Harald NEUSCHMID, als Einzelrichter über die Beschwerden von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. IRAK, römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Irak, römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Irak und römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Irak, StA, jeweils vertreten durch: RA MMag. Dr. Franz Stefan PECHMANN, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion römisch 40 (BFA- römisch 40 ) vom 27.06.2018, Zl. römisch 40 , sowie Bescheid vom 30.04.2019 römisch 40 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 08.02.2021 beschlossen und zu Recht erkannt: A) I. Die Verfahren zu Spruchpunkt I. werden nach Zurückziehung in der mündlichen Verhandlung eingestellt.römisch eins. Die Verfahren zu Spruchpunkt römisch eins. werden nach Zurückziehung in der mündlichen Verhandlung eingestellt. II. Gemäß § 8 Abs 1 ASylG werden XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. am XXXX , XXXX , geb. am XXXX , und XXXX , geb. am XXXX , alle StA. Irak, der Status eines/einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 8, Absatz eins, ASylG werden römisch 40 , geb. römisch 40 , römisch 40 , geb. am römisch 40 , römisch 40 , geb. am römisch 40 , und römisch 40 , geb. am römisch 40 , alle StA. Irak, der Status eines/einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. am XXXX , XXXX , geb. am XXXX , und XXXX , geb. am XXXX , alle StA. Irak, eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte/r für die Dauer von 12 Monaten erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird römisch 40 , geb. römisch 40 , römisch 40 , geb. am römisch 40 , römisch 40 , geb. am römisch 40 , und römisch 40 , geb. am römisch 40 , alle StA. Irak, eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte/r für die Dauer von 12 Monaten erteilt. IV. In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkte III. IV. und VI der angefochtenen Bescheide ersatzlos erhoben. römisch vier. In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkte römisch drei. römisch vier. und römisch sechs der angefochtenen Bescheide ersatzlos erhoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.02.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.02.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:I408.2202751.1.00
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