RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum01.03.2021 GeschäftszahlW170 2165624-3 SpruchW170 2165624-3/9E , W170 2165624-3/9E , GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 19.01.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Thomas MARTH über die Beschwerde von XXXX , vertreten durch Winterheller Rechtsanwalts GmbH, gegen das Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission bei der Bildungsdirektion für Salzburg, Senat für Lehrer/innen an kaufmännischen Schulen (jetzt: Bundesdisziplinarbehörde) vom 20.05.2020, Zl. 5000050230/0163-PP/2020, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht (weitere Partei: Disziplinaranwältin Dr. Michaela SCHUBECK-JOHN):Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Thomas MARTH über die Beschwerde von römisch 40 , vertreten durch Winterheller Rechtsanwalts GmbH, gegen das Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission bei der Bildungsdirektion für Salzburg, Senat für Lehrer/innen an kaufmännischen Schulen (jetzt: Bundesdisziplinarbehörde) vom 20.05.2020, Zl. 5000050230/0163-PP/2020, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht (weitere Partei: Disziplinaranwältin Dr. Michaela SCHUBECK-JOHN): A) I. In Stattgebung der Beschwerde gegen Teile des Schuldausspruches wird der Schuldspruch gemäß §§ 17, 28 Abs. 2 VwGVG, 126 BDG geändert. Die Wortfolge „(nachdem Sie zuvor der Schülerin XXXX M&Ms in den Ausschnitt geworfen haben)“ wird durch die Wortfolge „(nachdem Sie zuvor die Schülerin XXXX mit M&Ms beworfen haben, von denen eines von Ihnen unbeabsichtigt in deren Ausschnitt fiel)“ ersetzt.A) römisch eins. In Stattgebung der Beschwerde gegen Teile des Schuldausspruches wird der Schuldspruch gemäß Paragraphen 17, 28, Absatz 2, VwGVG, 126 BDG geändert. Die Wortfolge „(nachdem Sie zuvor der Schülerin römisch 40 M&Ms in den Ausschnitt geworfen haben)“ wird durch die Wortfolge „(nachdem Sie zuvor die Schülerin römisch 40 mit M&Ms beworfen haben, von denen eines von Ihnen unbeabsichtigt in deren Ausschnitt fiel)“ ersetzt. II. In Stattgebung der Beschwerde gegen den Strafausspruch wird dieser gemäß §§ 17, 28 Abs. 2 VwGVG, 92 f BDG geändert. Die gegen XXXX verhängte Geldstrafe wird auf drei Monatsbezüge reduziert.römisch zwei. In Stattgebung der Beschwerde gegen den Strafausspruch wird dieser gemäß Paragraphen 17, 28, Absatz 2, VwGVG, 92 f BDG geändert. Die gegen römisch 40 verhängte Geldstrafe wird auf drei Monatsbezüge reduziert. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da die im Spruch genannte beschwerdeführende Partei und die Bundesdisziplinarbehörde einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt haben.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da die im Spruch genannte beschwerdeführende Partei und die Bundesdisziplinarbehörde einen Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt haben. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:W170.2165624.3.00
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