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{'item': 'W176 2204933-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum02.03.2021 GeschäftszahlW176 2204933-1 Spruch, , W176 2186867-1/19E W176 2186871-1/27E W176 2204933-1/15E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 28.01.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. NEWALD als Einzelrichter über die Beschwerden von (1.) XXXX geboren XXXX auch XXXX , (2.) XXXX , geboren am XXXX sowie (3.) XXXX , geboren am XXXX , alle StA. Iran, alle vertreten durch die BBU, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom (

  1. und 2.) 28.01.2018 bzw. (3.) 14.08.2018, Zlen. (1.) 1094694803-151747581, (2.) 10946949607-151747506 bzw. (3.) 1195675004-180569215 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung wie folgt: Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. NEWALD als Einzelrichter über die Beschwerden von (1.) römisch 40 geboren römisch 40 auch römisch 40 , (2.) römisch 40 , geboren am römisch 40 sowie (3.) römisch 40 , geboren am römisch 40 , alle StA. Iran, alle vertreten durch die BBU, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom (
  2. und 2.) 28.01.2018 bzw. (3.) 14.08.2018, Zlen. (1.) 1094694803-151747581, (2.) 10946949607-151747506 bzw. (3.) 1195675004-180569215 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung wie folgt: Den Beschwerden wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. Nr. 33/2013 (VwGVG), stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) sowie XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs. 4 iVm mit § 34 AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Den Beschwerden wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 33 aus 2013, (VwGVG), stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (AsylG 2005) sowie römisch 40 und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz 4, in Verbindung mit mit Paragraph 34, AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 und römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 (B-VG), nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, Bundes-Verfassungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930, (B-VG), nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 28.01.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist durch die hiezu Berechtigten nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 28.01.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist durch die hiezu Berechtigten nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:W176.2204933.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.