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{'item': 'W119 2161950-1'}

Obsah (11)§§ 3Art. 133§ 8§ 57§ 10§ 52§ 46§ 50§ 55§ 15Artikel 31

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum23.03.2021 GeschäftszahlW119 2161950-1 Spruch, W119 2161950/12E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richter

§§ 3Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3 und 57 Asyl

G 2005, § 9 BFA-VG sowie §§ 46, 52 und 55 FPG AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird

Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3 und 57 AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraphen 46, 52 und 55 FPG AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am

  1. 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Anlässlich der am
  2. 2015 erfolgten Erstbefragung nach dem AsylG gab die Beschwerdeführerin eingangs an, von 1969 bis 1971 die Grundschule besucht zu haben und verheiratet zu sein. Ihre Eltern seien bereits gestorben, ihr Ehemann und ihre Tochter würden sich weiterhin in der VR China aufhalten. Zu ihrem Fluchtgrund befragt, gab sie an, dass sie als Landwirtin nicht genug verdient habe, um ihre Familie ernähren zu können. Am
  3. 2017 fand beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) eine niederschriftliche Befragung der Beschwerdeführerin statt. Dort führte sie zunächst an, regelmäßig Medikamente aus der VR China einzunehmen. Sie stamme aus der Provinz Hebei. Ihre Eltern seien bereits gestorben. Mit ihrem Ehemann habe sie eine Adoptivtochter, leibliche Kinder habe sie nicht. Sie habe zuletzt mit ihrer Tante und ihrem Onkel in einem Dorf in der Provinz Hebei gelebt. Nachdem sie drei Jahre die Schule besucht habe, habe sie in der familieneigenen Landwirtschaft gearbeitet. Als ihr Ehemann erkrankt sei, habe sie sich um ihn gekümmert. Ihre Flucht habe sie mit Ersparnissen von Verwandten finanziert. Sie besitze in Österreich keine Verwandten und Familienangehörigen, sie führe auch kein Familienleben. Zu ihrem Fluchtgrund befragt, gab sie an, dass ihr Ehemann schwer erkrankt sei, er erhalte eine Chemotherapie, sie wisse nicht, um welche Krankheit es sich handle. Sie habe in China keine Beschäftigung gehabt, weshalb sie die VR China verlassen habe. Weitere Fluchtgründe habe sie nicht. Die Frage, ob sie China aus rein wirtschaftlichen Gründen verlassen habe, bejahte sie. Sie dürfe nicht dorthin zurückkehren, weil sie dann über kein Geld verfügen würde. Ergänzend gab sie an, dass sie nicht gesund sei, sie könne jedoch keinen Arzt aufsuchen, weil sie die deutsche Sprache nicht beherrsche. Sie leide an hohem Blutdruck und Herzproblemen. Der Beschwerdeführerin wurde erklärt, dass sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen etwaige Befunde vorlegen könne. Es wurde der Beschwerdeführerin die Möglichkeit eingeräumt, in die Länderfeststellungen des Bundesamtes zur VR China Einsicht und Stellung zu nehmen, was sie jedoch ablehnte. Mit Bescheid des Bundesamtes vom
  4. 2017, Zl IFA 1077850600/150855135, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten

§ 3Abs.

1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz (Spruchpunkt I.) und

§ 8Abs.

1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde der Beschwerdeführerin

§ 57

Asylgesetz nicht erteilt.

§ 10Abs.

1 Z 3 Asylgesetz i.V.m. § 9 BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 FPG erlassen.

§ 52Abs.

9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführerin

§ 46FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt III.).

Unter Spruchpunkt IV. wurde festgestellt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Mit Bescheid des Bundesamtes vom

  1. 2017, Zl IFA 1077850600/150855135, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten

Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz (Spruchpunkt römisch eins.) und

Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde der Beschwerdeführerin

Paragraph 57, Asylgesetz nicht erteilt.

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, Asylgesetz in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung

Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen.

Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung der Beschwerdeführerin

Paragraph 46, FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei.). Unter Spruchpunkt römisch vier. wurde festgestellt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Beweiswürdigend führte das Bundesamt aus, dass die Beschwerdeführerin zwar gesundheitliche Probleme geltend machte, die ihr gewährte zweiwöchige Frist zur Vorlage von Befundberichten jedoch ungenützt verstreichen habe lassen. Es hätten sich auch keine Hinweise dafür ergeben, dass die Beschwerdeführerin im Fall ihrer Rückkehr in die VR China einer Verfolgungshandlung im Sinne des Art 3 EMRK ausgesetzt wäre. Ihren eigenen Angaben sei sie arbeitsfähig und verfüge über eine langjährige Erfahrung als Landwirtin. Es sei ihr daher zumutbar, sich mit Hilfe eigener Arbeitsleistung den Lebensunterhalt zu sichern. Beweiswürdigend führte das Bundesamt aus, dass die Beschwerdeführerin zwar gesundheitliche Probleme geltend machte, die ihr gewährte zweiwöchige Frist zur Vorlage von Befundberichten jedoch ungenützt verstreichen habe lassen. Es hätten sich auch keine Hinweise dafür ergeben, dass die Beschwerdeführerin im Fall ihrer Rückkehr in die VR China einer Verfolgungshandlung im Sinne des Artikel 3, EMRK ausgesetzt wäre. Ihren eigenen Angaben sei sie arbeitsfähig und verfüge über eine langjährige Erfahrung als Landwirtin. Es sei ihr daher zumutbar, sich mit Hilfe eigener Arbeitsleistung den Lebensunterhalt zu sichern. Zu Spruchpunkt I wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die VR China wegen der schlechten Wirtschaftslage verlassen habe und sie keine Erwerbsmöglichkeit finden würde. Der Wunsch der Beschwerdeführerin nach Emigration in der Erwartung besserer Verdienstmöglichkeiten rechtfertige nicht die Gewährung von Asyl. Zu Spruchpunkt römisch eins wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin die VR China wegen der schlechten Wirtschaftslage verlassen habe und sie keine Erwerbsmöglichkeit finden würde. Der Wunsch der Beschwerdeführerin nach Emigration in der Erwartung besserer Verdienstmöglichkeiten rechtfertige nicht die Gewährung von Asyl. Hinsichtlich der Nichtgewährung des subsidiären Schutzes wurde ausgeführt, dass sich aus der allgemeinen Lage im Herkunftsland eine Gefährdung im Sinne des § 50 FPG nicht ergebe. Zudem bestehe auch im gesamten Staatsgebiet der VR China keine extreme Gefahrenlage mit besonders exzessiver und unkontrollierter Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung.Hinsichtlich der Nichtgewährung des subsidiären Schutzes wurde ausgeführt, dass sich aus der allgemeinen Lage im Herkunftsland eine Gefährdung im Sinne des Paragraph 50, FPG nicht ergebe. Zudem bestehe auch im gesamten Staatsgebiet der VR China keine extreme Gefahrenlage mit besonders exzessiver und unkontrollierter Gewaltanwendung gegenüber der Zivilbevölkerung. Aufgrund der Darlegung des Privatlebens der Beschwerdeführerin sei nicht davon auszugehen, dass sie eine wesentliche integrative Bindung zu Österreich habe. In einer Abwägung sei dem Interesse der Öffentlichkeit an einem geordneten Vollzug des Fremdenwesens und der öffentlichen Ordnung und Sicherheit mehr Gewicht einzuräumen als den bloß höchst oberflächlichen privaten Interessen der Beschwerdeführerin. Gegen die Beschwerdeführerin werde eine Rückkehrentscheidung erlassen, eine Gefahr

§ 50Abs 1 und 2 FPG sei nach bereits erfolgter Prüfung zu verneinen.

Gegen die Beschwerdeführerin werde eine Rückkehrentscheidung erlassen, eine Gefahr

Paragraph 50, Absatz eins und 2 FPG sei nach bereits erfolgter Prüfung zu verneinen.

§ 55FPG werde die Frist zur freiwilligen Ausreise mit 14 Tagen festgelegt.

Gründe, die die Beschwerdeführerin bei der Regelung ihrer persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen hätte, seien nicht hervorgekommen.

Paragraph 55, FPG werde die Frist zur freiwilligen Ausreise mit 14 Tagen festgelegt. Gründe, die die Beschwerdeführerin bei der Regelung ihrer persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen hätte, seien nicht hervorgekommen. Mit Verfahrensanordnung vom

  1. 2017 wurde der Beschwerdeführerin die ARGE Rechtsberatung – Diakonie und Volkshilfe, amtswegig als Rechtsberaterin zur Seite gestellt. Mit Schriftsatz vom
  2. 2017 erhob die Beschwerdeführerin durch ihren Rechtsberater Beschwerde. Darin wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann Anhänger von Falun Gong seien. Der Ehemann der Beschwerdeführerin habe im Jahr 2001 an Protestkundgebungen für Falun Gong in Peking teilgenommen, wo er schwer misshandelt worden sei. Aufgrund dieser Misshandlungen habe sich sein Gesundheitszustand verschlechtert, worauf die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann Falun Gong in China nicht mehr praktiziert hätten. Da sich der Gesundheitszustand des Ehemannes der Beschwerdeführerin immer weiter verschlechtert habe, habe die Beschwerdeführerin aufgrund ihres Einkommens in der Landwirtschaft in der VR China keine Möglichkeit gesehen, für eine angemessene medizinische Versorgung ihres Ehemannes aufzukommen. Die Beschwerdeführerin praktiziere in Österreich Falun Gong. Sie leide an ständigen starken Kopfschmerzen. Seitdem sie Falun Gong betreibe, habe sich ihr Gesundheitszustand verbessert. In der VR China wäre dies – ohne Gefahr schwerwiegender Verfolgungshandlungen – nicht möglich. Als Beweis dafür gebe es die Parteieneinvernahme. Da die Beschwerdeführerin einem repressiven Staat aufgewachsen sei und dort Falun Gong nicht als Religion akzeptiert werde, sei die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer tiefverwurzelten Angst nicht in der Lage gewesen, dies vorzubringen. Es wurde die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Mit Schreiben vom
  3. 2020 legte die Diakonie Flüchtlingsdienst ihre Vollmacht zurück. Am
  4. 2021 führte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, zu der die ordnungsgemäß geladene Beschwerdeführerin unentschuldigt nicht erschienen ist, weshalb die Verhandlung in ihrer Abwesenheit durchgeführt wurde. Die Ladungen wurden der Beschwerdeführerin (durch persönliche Übernahme am
  5. 2020) und ihrem Rechtsberater ordnungsgemäß zugestellt. Seitens des Bundesverwaltungsgerichtes wurden die Länderfeststellungen zur Situation in China (Gesamtaktualisierung am 16.12.2019, letzte Information eingefügt am 4.06.2020), ein Gutachten des länderkundigen Sachverständigen Dr. Romaovsky zu Falun Gong sowie ein Länderbericht zur Corona-Krise in China in das Verfahren eingeführt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  6. Feststellungen: Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, stammt aus der Provinz Hebei und gehört der Volksgruppe der Han an. Sie stellte am
  7. 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Die Beschwerdeführerin ist zur mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht nicht erschienen. Die Ladungen wurden der Beschwerdeführerin (durch persönliche Übernahme am
  8. 2020) und ihrem Rechtsberater ordnungsgemäß zugestellt. Der Rechtsberater legte mit Schriftsatz vom
  9. 2020 die Vollmacht zurück. Die Beschwerdeführerin hat ihre Mitwirkungspflicht

§ 15Asyl

G verletzt.Die Beschwerdeführerin ist zur mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht nicht erschienen. Die Ladungen wurden der Beschwerdeführerin (durch persönliche Übernahme am

  1. 2020) und ihrem Rechtsberater ordnungsgemäß zugestellt. Der Rechtsberater legte mit Schriftsatz vom
  2. 2020 die Vollmacht zurück. Die Beschwerdeführerin hat ihre Mitwirkungspflicht

Paragraph 15, AsylG verletzt. Die Beschwerdeführerin wuchs in China auf, wurde dort sozialisiert, besuchte 3 Jahre die Grundschule und erwirtschaftete sich ihr Einkommen in der familieneigenen Landwirtschaft. Die Beschwerdeführerin war in der Lage durch eigene Erwerbstätigkeit in China ihren Unterhalt zu sichern. Der Ehemann und die Adoptivtochter der Beschwerdeführerin leben in der VR China. Die Beschwerdeführerin konnte ihr Vorbringen, wonach ihr aus den von ihr angegebenen Gründen oder aus anderen Gründen asylrelevante Verfolgung droht, nicht glaubhaft machen. Die Beschwerdeführerin leidet weder an einer schweren körperlichen noch an einer schweren psychischen Erkrankung und es besteht auch kein längerfristiger Pflege- oder Rehabilitationsbedarf. In Österreich halten sich weder Familienangehörige noch Verwandte der Beschwerdeführerin auf. Die unbescholtene Beschwerdeführerin, die in Österreich ebenso wenig ein Familienleben führt, konnte keine Sprachkenntnisse in Deutsch nachweisen. Die Beschwerdeführerin ist keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen. Freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten übte sie nicht aus. Sie besitzt in Österreich kein soziales Netzwerk. Zur allgemeinen Situation betreffend COVID-19: COVID-19 ist eine durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachte Viruserkrankung, die erstmals im Jahr 2019 in Wuhan/China festgestellt wurde und sich seither weltweit verbreitet. Die Wahrscheinlichkeit von schweren Erkrankungen und Todesfällen steigt bei Personen über 65 Jahren und bei Personen mit definierten Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf- Erkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, geschwächtem Immunstatus, Krebs und Fettleibigkeit deutlich an. Diese Risikogruppen sind bis heute für die Mehrheit der schweren Erkrankungen und Todesfälle verantwortlich. Nach der Infektion gibt es aktuell (noch) keine spezifische Behandlung für COVID-19, jedoch kann eine frühzeitige unterstützende Therapie, sofern die Gesundheitsfürsorge dazu in der Lage ist, die Ergebnisse verbessern. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Krankheitsverlauf des COVID-19, sofern es durch das Coronavirus ausgelöst wurde, für die Allgemeinbevölkerung als mild bis moderat, für ältere Menschen mit definierten Risikofaktoren jedoch als gravierend bis tödlich eingeschätzt wird (s. www.who.int/health topics/coronavirus). Situation in der VR China: Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert (AA

  1. 2020). Im Allgemeinen hat China in den letzten Monaten die Infektionskurve erfolgreich „abgeflacht“. Nachdem Anfang März rund 80.000 Fälle bestätigt wurden, sind seitdem nur noch rund 4.700 Erkrankungsfälle hinzugekommen (BBC 29.6.2020; vgl DS 28.6.2020). Es kommt immer wieder zu lokalen Ausbrüchen in verschiedenen Landesteilen, auf die in der Regel mit strengen Maßnahmen reagiert wird (f.at24.7.2020). im Juni waren Neuinfektionen größtenteils auf Peking beschränkt, wobei einige auf das benachbarte Hebei übergegriffen haben. Als Reaktion darauf wurden in der Region Anxin, einem nicht dicht besiedelten Landesteil etwa 150 km von Peking, Absperrungen und andere Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Virus durch die Behörden gesetzt (BBC 29.6.2020; vgl DS 28.6.2020).Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert (AA
  2. 2020). Im Allgemeinen hat China in den letzten Monaten die Infektionskurve erfolgreich „abgeflacht“. Nachdem Anfang März rund 80.000 Fälle bestätigt wurden, sind seitdem nur noch rund 4.700 Erkrankungsfälle hinzugekommen (BBC 29.6.2020; vergleiche DS 28.6.2020). Es kommt immer wieder zu lokalen Ausbrüchen in verschiedenen Landesteilen, auf die in der Regel mit strengen Maßnahmen reagiert wird (f.at24.7.2020). im Juni waren Neuinfektionen größtenteils auf Peking beschränkt, wobei einige auf das benachbarte Hebei übergegriffen haben. Als Reaktion darauf wurden in der Region Anxin, einem nicht dicht besiedelten Landesteil etwa 150 km von Peking, Absperrungen und andere Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Virus durch die Behörden gesetzt (BBC 29.6.2020; vergleiche DS 28.6.2020). Mitte Juni wurde ein neuer Cluster auf dem Xinfadi Lebensmittelgroßmarkt in Peking, auf dem rund 80 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Produkte der Stadt umgeschlagen werden, von den chinesischen Behörden aufgespürt. Als Sofortmaßnahme wurden über Teile der Stadt Sperrmaßnahmen verhängt und Wohnanlagen sowie Schulen im Distrikt geschlossen und Bewegungsbeschränkungen verfügt (CB 22.7.2020). Mitte Juli wurde überraschend die Hauptstadt der autonomen Region Xinjiang, Urumqi, von der Außenwelt abgeriegelt, nachdem ein Verdachtsfall aufgetreten war (SCMP 17.7.2020). Neben Xinjiang und der Sonderverwaltungsregion Hongkong ist derzeit auch die Stadt Dalian von Krankheitsausbrüchen betroffen (f.at 24.7.2020). Das seit
  3. 2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung, ist weiterhin aufrecht (BMEIA 22.7.2020, vgl 20.7.2020, AA 20.7.2020). Es besteht Quarantänepflicht bei Reisen innerhalb des Landes für Reisende aus betroffenen Provinzen/Städten. Aufgrund der unterschiedlichen Quarantänebestimmungen im Land können diese zwei bis vier Wochen in entsprechenden Einrichtungen in Festlandchina betragen. Obligatorisch werden von den Behörden CVID-Tests bei Ankunft aus dem Ausland verordnet (BMEIA 22.7.2020; vgl. WKO 7.7.2020).auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung, ist weiterhin aufrecht (BMEIA 22.7.2020, vergleiche 20.7.2020, AA 20.7.2020). Es besteht Quarantänepflicht bei Reisen innerhalb des Landes für Reisende aus betroffenen Provinzen/Städten. Aufgrund der unterschiedlichen Quarantänebestimmungen im Land können diese zwei bis vier Wochen in entsprechenden Einrichtungen in Festlandchina betragen. Obligatorisch werden von den Behörden CVID-Tests bei Ankunft aus dem Ausland verordnet (BMEIA 22.7.2020; vergleiche WKO 7.7.2020). Zum größten Teil hat China die Beschränkungen gelockert und große Teile seiner Wirtschaft wieder geöffnet (TD 7.7.2020). Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen, kündigte Premierminister Li Keqiang ein Konjunkturpaket in Höhe von 128 Milliarden Euro an. Auf eine Wachstumsprognose für die chinesische Wirtschaft hat die Kommunistische Partei in diesem Jahr verzichtet (ZO 16.7.2020). Im Hinblick auf die derzeit bestehende Pandemie, aufgrund des Corona-Virus, wird festgestellt, dass die Beschwerdeführer nicht unter die Risikogruppe der Personen über 65 Jahren und der Personen mit Vorerkrankungen fällt. Ein bei einer Überstellung in die VR China vorliegendes „real risk“ einer Verletzung des Art. 2 oder 3 EMRK ist hierzu – auch im Hinblick auf die coronabedingt schlechtere Wirtschaftslage – im konkreten Fall insgesamt nicht erkennbar.Im Hinblick auf die derzeit bestehende Pandemie, aufgrund des Corona-Virus, wird festgestellt, dass die Beschwerdeführer nicht unter die Risikogruppe der Personen über 65 Jahren und der Personen mit Vorerkrankungen fällt. Ein bei einer Überstellung in die VR China vorliegendes „real risk“ einer Verletzung des Artikel 2, oder 3 EMRK ist hierzu – auch im Hinblick auf die coronabedingt schlechtere Wirtschaftslage – im konkreten Fall insgesamt nicht erkennbar. Zur Situation in der VR China: Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Gesamtaktualisierung am 16.12.2019, letzte Information eingefügt am 4.06.2020 Politische Lage Letzte Änderung: 4.6.2020 Die Volksrepublik China ist mit geschätzten 1,385 Milliarden Einwohnern (Stand 2020) und einer Fläche von 9.596.960 km² der bevölkerungsreichste Staat der Welt (CIA 20.5.2020). China ist in 22 Provinzen, fünf Autonome Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi, sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) untergliedert (AA 5.3.2020). Hongkong ist seit
  4. Juli 1997 eine Sonderverwaltungsregion (SVR) der Volksrepublik China. Die SVR untersteht

Artikel 31der chinesischen Verfassung der Zentralregierung in Peking.

Das am

  1. Juli 1997 in Kraft getretene Basic Law, Hongkongs „Mini-Verfassung“, räumt der SVR im Rahmen des Prinzips „Ein Land - Zwei Systeme“ einen hohen Grad an Autonomie und eine weitgehende exekutive, legislative und judikative Unabhängigkeit ein. Ausnahmen sind Außen- und Verteidigungspolitik (AA 5.3.2020a). Macau ist nach einem ähnlichen Abkommen seit
  2. Dezember 1999 ebenfalls eine Sonderverwaltungsregion (SVR) der Volksrepublik China (AA 5.3.2020b), Die Vereinigung mit Taiwan zur „Wiederherstellung der nationalen territorialen Integrität“ bleibt eines der erklärten Kernziele chinesischer Politik (5.3.2020c).

ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein „sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht“ (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Im ZK sind Organe der Parteizentrale und der Zentralregierung durch ihre jeweiligen Leiter repräsentiert. Das ZK wiederum wählt das Politbüro (25 Mitglieder) und den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit sieben Mitglieder). Der Ständige Ausschuss ist das ranghöchste Parteiorgan und gibt die Leitlinien der Politik vor (AA 5.3.2020 vgl. USDOS 11.3.2020, Heilmann 2016). Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016).

ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein „sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht“ (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Im ZK sind Organe der Parteizentrale und der Zentralregierung durch ihre jeweiligen Leiter repräsentiert. Das ZK wiederum wählt das Politbüro (25 Mitglieder) und den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit sieben Mitglieder). Der Ständige Ausschuss ist das ranghöchste Parteiorgan und gibt die Leitlinien der Politik vor (AA 5.3.2020 vergleiche USDOS 11.3.2020, Heilmann 2016). Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird durch subnationale Kongresse für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019).Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird durch subnationale Kongresse für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Nur der Ständige Ausschuss trifft sich regelmäßig (FH 4.3.2020). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 22.12.2019). Seit dem Massaker von Tiananmen im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem „Vorfall“, der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von der KP-Führung gesäubert (BTI 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KP Chinas unterstellt (BTI 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb der KPCh hat Xi Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020).Nur der Ständige Ausschuss trifft sich regelmäßig (FH 4.3.2020). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 22.12.2019). Seit dem Massaker von Tiananmen im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem „Vorfall“, der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von der KP-Führung gesäubert (BTI 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KP Chinas unterstellt (BTI 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb der KPCh hat römisch zehn i Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020). Der Nationale Volkskongress, in dem die Armee massiv überrepräsentiert ist (Heilmann 2016), hat mit seiner ersten Sitzung der

  1. Legislaturperiode im März 2018 Xi Jinping erneut zum Staatspräsidenten gewählt (BMFA 2020). Xi Jinpings innenpolitische Position wurde gefestigt (BTI 29.4.2020). Er ist Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (ZMK) der Kommunistischen Partei Chinas und Oberkommandierender der Streitkräfte). Er hält damit die drei einflussreichsten Positionen (USDOS 11.3.2020).Der Nationale Volkskongress, in dem die Armee massiv überrepräsentiert ist (Heilmann 2016), hat mit seiner ersten Sitzung der
  2. Legislaturperiode im März 2018 römisch zehn i Jinping erneut zum Staatspräsidenten gewählt (BMFA 2020). römisch zehn i Jinpings innenpolitische Position wurde gefestigt (BTI 29.4.2020). Er ist Vorsitzender der Zentralen Militärkommission (ZMK) der Kommunistischen Partei Chinas und Oberkommandierender der Streitkräfte). Er hält damit die drei einflussreichsten Positionen (USDOS 11.3.2020)., Durch die Kommunistische Partei Chinas wurde 2019 in jenen von ihr als kritisch eingestuften gesellschaftlichen Bereichen der Einsatz repressiver Maßnahmen intensiviert (HRW 14.1.2020; vgl. BTI 29.4.2020).Durch die Kommunistische Partei Chinas wurde 2019 in jenen von ihr als kritisch eingestuften gesellschaftlichen Bereichen der Einsatz repressiver Maßnahmen intensiviert (HRW 14.1.2020; vergleiche BTI 29.4.2020). Die chinesische Regierung bedient sich regelmäßig kollektiver Erinnerungen, wie den westlichen "Imperialismus" oder den japanischen "Militarismus", um mit Hilfe dieser verbindenden, kollektiven Elemente eine nationale Einheit zu fördern und Zustimmung für ihre politischen Ziele einer nationalen Entwicklung und Größe zu gewinnen. Der von der Administration Xi Jinping konzipierte „Chinesische Traum" stellt dafür ein neues politisches Beispiel dar, mit welchem die Regierung Xi verspricht, dass China den Status einer Weltmacht wiedererlangen werde. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf der Grundlage der Herrschaft des Rechts keines der langfristigen strategischen Ziele der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BTI 24.4.2020).Die chinesische Regierung bedient sich regelmäßig kollektiver Erinnerungen, wie den westlichen "Imperialismus" oder den japanischen "Militarismus", um mit Hilfe dieser verbindenden, kollektiven Elemente eine nationale Einheit zu fördern und Zustimmung für ihre politischen Ziele einer nationalen Entwicklung und Größe zu gewinnen. Der von der Administration römisch zehn i Jinping konzipierte „Chinesische Traum" stellt dafür ein neues politisches Beispiel dar, mit welchem die Regierung römisch zehn i verspricht, dass China den Status einer Weltmacht wiedererlangen werde. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf der Grundlage der Herrschaft des Rechts keines der langfristigen strategischen Ziele der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BTI 24.4.2020). Zu Beginn der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vgl. WKO 12.5.2020).Zu Beginn der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vergleiche WKO 12.5.2020). Ungeachtet internationaler Proteste hat Chinas Nationaler Volkskongress die Einführung eines Sicherheitsgesetzes für Hongkong gebilligt, mit dem nach Ansicht von Kritikern die Bürgerrechte in der Sonderverwaltungszone massiv beschnitten werden. Zum Abschluss der Jahrestagung beauftragten die Abgeordneten den Ständigen Ausschuss des Parlaments, das Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in Chinas Sonderverwaltungsregion zu erlassen (ZO 28.5.2020). Peking reagiert mit dem Sicherheitsgesetz auf die monatelangen, mitunter gewalttätigen Proteste der Hongkonger Demokratiebewegung im vergangenen Jahr. Das Gesetz soll „Abspaltung“, „Subversion“, „Terrorismus“ und die „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ unter Strafe stellen und den offenen Einsatz festlandchinesischer Sicherheitsbehörden in Hongkong ermöglichen. Die Pekinger Pläne haben neue Proteste in Hongkong ausgelöst, bei denen es zu gewalttätigen Konfrontationen mit der Polizei kommt (ARTE 28.5.2020). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (22.12.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China ● AA - Auswärtiges Amt (5.3.2020): China – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/-/200846, Zugriff 18.5.2020 ● AA - Auswärtiges Amt (5.3.2020a): Hongkong: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/hongkong-node/politisches-portraet/200956, Zugriff 18.5.2020 ● AA - Auswärtiges Amt (5.3.2020b): Macau: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/macau-node/politisches-portraet/200934, Zugriff 18.5.2020 ● AA - Auswärtiges Amt (5.3.2020c): Taiwan: Politisches Porträt Macau: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/taiwan-node/politisches-portraet/200910, Zugriff 18.5.2020 ● ARTE – Association Relative à la Télévision Européenne (28.5.2020): Chinas Volkskongress billigt umstrittenes Sicherheitsgesetz zu Hongkong, https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/chinas-volkskongress-billigt-umstrittenes-sicherheitsgesetz-zu-hongkong, Zugriff 29.5.2020 ● BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung

(2020): Allgemeine Landesinformationen: China, https://www.kooperation-international.de/laender/asien/china/allgemeine-landesinformationen/, Zugriff 18.5.2020 ● BTI - Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 18.5.2020 ● CIA - Central Intelligence Agency (20.5.2020): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ch.html, Zugriff 22.5.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 22.5.2020 ● FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 18.5.2020 ● Heilmann, Sebastian
(2016): Das politische System der Volksrepublik China, Springer Fachmedien Verlag ● HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2022687.html, Zugriff 20.1.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.190 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.4.2020 ● WKO – Wirtschaftskammer Österreich (12.5.2020): Die chinesische Wirtschaft, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-chinesische-wirtschaft.html#heading_wirtschaftslage, Zugriff 20.5.2020 ● ZO – Zeit Online (28.5.2020): Volkskongress verabschiedet Sicherheitsgesetz für Hongkong, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-volkskongress-verabschiedet-sicherheitsgesetz-fuer-hongkong, Zugriff 29.5.2020 Sicherheitslage Letzte Änderung: 4.6.2020 Seit Dezember 2019 wurden in Wuhan (Hauptstadt der Provinz Hubei) und in weiteren Provinzen zahlreiche Fälle einer unbekannten Lungenkrankheit diagnostiziert. Bei den Erkrankten wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus nachgewiesen (BMEIA 3.6.2020a). Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus sind Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt worden (AA 28.1.2020). Umfangreiche Schutzvorkehrungen in und bezogen auf die Provinz Hubei und Wuhan bleiben in Kraft (AA 3.6.2020). Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 25.2.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind In den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden. (EDA 3.6.2020). Die Risiken beschränken sich hauptsächlich auf die Autonome Region Xinjiang. Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung, wie auch weit verbreitete „Anti-Halal“ Kampagnen [Anmerkung d. Staatendokumentation: dem Verbot einer Etikettierung von Waren mit den arabischen Schriftzeichen für „Halal“] und die anhaltende harte Linie der lokalen Regierung, können die laufende Problematik der muslimischen Gemeinschaft ethnischer Minderheiten über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (AA 28.1.2020; vgl. GW 25.2.2020).Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 25.2.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind In den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden. (EDA 3.6.2020). Die Risiken beschränken sich hauptsächlich auf die Autonome Region Xinjiang. Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung, wie auch weit verbreitete „Anti-Halal“ Kampagnen [Anmerkung d. Staatendokumentation: dem Verbot einer Etikettierung von Waren mit den arabischen Schriftzeichen für „Halal“] und die anhaltende harte Linie der lokalen Regierung, können die laufende Problematik der muslimischen Gemeinschaft ethnischer Minderheiten über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (AA 28.1.2020; vergleiche GW 25.2.2020). Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit die Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentiellen Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BTI 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlichen Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt (GW 25.2.2020; vgl. USDOS 11.3.2020, BTI 29.4.2020).Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit die Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentiellen Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BTI 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlichen Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt (GW 25.2.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020, BTI 29.4.2020). China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem (z.B. Social Credit System) sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BTI 29.4.2020). Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020, FAZ 21.5.2020; vgl. WKO 12.5.2020).Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020, FAZ 21.5.2020; vergleiche WKO 12.5.2020). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (22.12.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China ● AA – Auswärtiges Amt (3.6.2020): China: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_1, Zugriff 3.6.2020 ● AA – Auswärtiges Amt (28.1.2020): China: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_1, Zugriff 29.1.2020 ● BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (3.6.2020a): China, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 3.6.2020 ● BTI - Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 18.5.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 22.5.2020 ● GW - GardaWorld (25.2.2020): China Country Report, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 3.6.2020 ● EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (3.6.2020): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html, Zugriff 3.6.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.228 ● SN – Salzburger Nachrichten (22.5.2020): Chinas Volkskongress eröffnet - Hongkong und Corona im Fokus, https://www.sn.at/politik/weltpolitik/chinas-volkskongress-eroeffnet-hongkong-und-corona-im-fokus-87870631, Zugriff 22.5.2020 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.4.2020 Tibet Letzte Änderung: 4.6.2020 China regiert Tibet über die Administration der „Autonomen Region Tibet“ (TAR) und zwölf autonome Präfekturen bzw. Landkreise in den angrenzenden Provinzen Sichuan, Qinghai, Gansu und Yunnan (FH 2020b). Durch die Behörden in den tibetischen Gebieten wird die Religionsfreiheit, wie auch die freie Meinungsäußerung, die Bewegungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit weiterhin stark eingeschränkt (HRW 14.1.2020) und werden in einem höheren Ausmaß angewendet als in anderen Regionen des Landes (USDOS 11.3.2020). Zudem werden von der Regierung großangelegte Umsiedlungen, Arbeitsvermittlungsprogramme und Massenverhaftungen mit dem Zweck betrieben, die Demographie der ethnischen Minderheitenregion in Tibet langfristig zu verändern. Ein stetiger Anstieg des Anteils der Han-Chinesen an der Bevölkerung der Regionen trägt dazu bei. Im Laufe des Jahres 2019 wurde über neue Initiativen und Anreize zur Förderung interethnischer Ehen berichtet (FH 4.3.2020). Unter der tibetischen Bevölkerung besteht angesichts einer chinesischen Politik der wirtschaftlichen Expansion, die wenig Rücksicht auf Mitbestimmung, kulturelles Erbe und religiöse Freiheit nimmt, eine große Frustration. Besonders in den tibetischen Gebieten Sichuans, Gansus und Qinghais kam es seit 2009 zu über 100, meist tödlichen, Akten von Selbstverbrennung, die von religiösen Versammlungen, Protesten und schließlich einer oft gewaltsamen Auflösung durch Sicherheitsorgane gefolgt wurden. Einige Tibeter wurden wegen Anstiftung zur Selbstverbrennung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt (ÖB 11.2019). Die Beziehungen zwischen Chinas tibetischen Minderheiten und den Han-Chinesen bleiben nach den großen Unruhen von 2008 angespannt. Die staatliche Kontrolle wird durch einen massiven und offensiven Polizeieinsatz aufrechterhalten (BTI 29.4.2020). Die Regierung geht gegen vermeintlich separatistische Kräfte in Tibet mit besonderer Härte vor (AA 22.12.2019). Die Behörden in Tibet weiten den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie, verbesserten Personalausweisen und integrierten Überwachungssystemen aus, um die Bewegungen von Bewohnern und Reisenden in Echtzeit zu erfassen (FH 2020b). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (22.12.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China ● BTI - Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 18.5.2020 ● FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 18.5.2020 ● FH - Freedom House
(2020b): Freedom in the World 2020 – Tibet, https://freedomhouse.org/country/tibet/freedom-world/2020, Zugriff 19.5.2020 ● HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2022687.html, Zugriff 20.1.2020 ● ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.4.2020 Xinjiang Letzte Änderung: 4.6.2020 Die chinesische Regierung wirft Teilen der uigurischen Bevölkerung in der Autonomen Provinz Xinjiang (XUAR), im äußersten Westen Chinas, separatistische Bestrebungen und terroristische Aktivitäten vor und wertet diese als Bedrohung gegen den Staat (ÖB 11.2019). 2013 erfolgte eine Eskalation der Gewalt, bei der ca. 200 Menschen ums Leben kamen. Die Gewalt griff zunehmend auch auf andere Regionen Chinas über. 2013/2014 kam es zu drei, offenbar von Uiguren verübten Anschlägen, die sich gegen Unbeteiligte richteten (AA 15.10.2014). Die seit Jahren eskalierende Gewaltspirale konnte durch die umfassende Repression 2016 scheinbar zwar gebremst, aber nicht gestoppt werden, wie eine Reihe bekannt gewordener blutiger Anschläge mit insgesamt 18 Toten seit Jahresende 2016 zeigt. 2015 hat sich nach chinesischen Angaben die Zahl der Verurteilungen wegen Terrorismus und Separatismus auf über 1.400 verdoppelt. Der allergrößte Teil dieser Urteile steht aller Voraussicht nach in Zusammenhang mit Xinjiang, wo im August 2016 das erste Antiterrorgesetz auf Provinzebene verabschiedet wurde (AA 14.12.2018). Den Behörden ist es bisher weitgehend gelungen, die Unruhen lokal zu begrenzen. Eine existentielle Bedrohung für China stellen sie nicht dar. Die chinesische Regierung fürchtet jedoch den Fortgang der blutigen Scharmützel und potentiell eine Wiederkehr einzelner Attacken auch außerhalb Xinjiangs (AA 14.12.2018). Die Beziehungen zwischen der uigurische Minderheiten und den Han-Chinesen bleiben angespannt. Die staatliche Kontrolle wird durch eine massive, sichtbare Polizei aufrechterhalten (BTI 29.4.2020).2013 erfolgte eine Eskalation der Gewalt, bei der ca. 200 Menschen ums Leben kamen. Die Gewalt griff zunehmend auch auf andere Regionen Chinas über. 2013 aus 2014, kam es zu drei, offenbar von Uiguren verübten Anschlägen, die sich gegen Unbeteiligte richteten (AA 15.10.2014). Die seit Jahren eskalierende Gewaltspirale konnte durch die umfassende Repression 2016 scheinbar zwar gebremst, aber nicht gestoppt werden, wie eine Reihe bekannt gewordener blutiger Anschläge mit insgesamt 18 Toten seit Jahresende 2016 zeigt. 2015 hat sich nach chinesischen Angaben die Zahl der Verurteilungen wegen Terrorismus und Separatismus auf über 1.400 verdoppelt. Der allergrößte Teil dieser Urteile steht aller Voraussicht nach in Zusammenhang mit Xinjiang, wo im August 2016 das erste Antiterrorgesetz auf Provinzebene verabschiedet wurde (AA 14.12.2018). Den Behörden ist es bisher weitgehend gelungen, die Unruhen lokal zu begrenzen. Eine existentielle Bedrohung für China stellen sie nicht dar. Die chinesische Regierung fürchtet jedoch den Fortgang der blutigen Scharmützel und potentiell eine Wiederkehr einzelner Attacken auch außerhalb Xinjiangs (AA 14.12.2018). Die Beziehungen zwischen der uigurische Minderheiten und den Han-Chinesen bleiben angespannt. Die staatliche Kontrolle wird durch eine massive, sichtbare Polizei aufrechterhalten (BTI 29.4.2020). Die chinesische Führung hat in mehreren Verlautbarungen darauf hingewiesen, dass es nach ihrer Überzeugung direkte Verbindungen zwischen uigurischen Separatisten und den afghanischen Taliban und Al Qaida gebe und dass ein energisches Vorgehen gegen den uigurischen Separatismus, Extremismus und Terrorismus Teil des internationalen Kampfes gegen den Terror sei (AA 22.12.2019). Zudem macht China seit Jahren im Exil lebende uigurische Separatisten für Angriffe in Xinjiang verantwortlich (Aljazeera 1.3.2017). In der Autonomen Region Xinjiang (XUAR) verfolgt die chinesische Zentralregierung einen zweigleisigen Ansatz: zum einen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Gefährdungs-Triade (religiöser) Extremismus, (ethnischer) Separatismus und (internationaler) Terrorismus, zum anderen Wirtschaftsförderung und Erhöhung des Lebensstandards der Menschen mit dem Ziel der Gewährleistung sozialer Stabilität bzw. der Eindämmung von Unruhepotential (AA 22.12.2019). Die Regierung betreibt zudem großangelegte Umsiedlungen, Arbeitsvermittlungsprogramme und Massenverhaftungen mit dem Zweck, die Demographie der ethnischen Minderheitenregion in Xinjiang langfristig zu verändern, indem sie zu einem stetigen Anstieg des Anteils der Han-Chinesen an der Bevölkerung der Regionen beiträgt. Im Laufe des Jahres 2019 wurde über neue Initiativen und Anreize zur Förderung interethnischer Ehen berichtet (FH 4.3.2020). Die 2014 gestartete besonders repressive Kampagne „Strike Hard“ wird unvermindert gegen die türkisch-muslimische Bevölkerung fortgesetzt (HRW 14.1.2020). Im Laufe des Jahres intensivierte die Regierung ihre Strategie der Massenverhaftung von Mitgliedern muslimischer Minderheitengruppen in der autonomen Region der Uiguren (Xinjiang) deutlich. Es wird berichtet, dass die Behörden mehr als eine Million Menschen, unter Umständen mehr als zwei Millionen Uiguren, ethnische Kasachen und andere Muslime, willkürlich in Internierungslagern festhalten, deren Zielsetzung in der Vernichtung ihrer religiösen und ethnischen Identitäten liegt. Von Regierungsseite wird angegeben, dass diese Lager zur Bekämpfung von Terrorismus, Separatismus und Extremismus benötigt würden. Internationale Medien, Menschenrechtsorganisationen und ehemalige Häftlinge berichten davon, dass Sicherheitskräfte in den Lagern Häftlinge misshandeln, foltern und töten (USDOS 11.3.2020; vgl. FH.2.2019a).Die 2014 gestartete besonders repressive Kampagne „Strike Hard“ wird unvermindert gegen die türkisch-muslimische Bevölkerung fortgesetzt (HRW 14.1.2020). Im Laufe des Jahres intensivierte die Regierung ihre Strategie der Massenverhaftung von Mitgliedern muslimischer Minderheitengruppen in der autonomen Region der Uiguren (Xinjiang) deutlich. Es wird berichtet, dass die Behörden mehr als eine Million Menschen, unter Umständen mehr als zwei Millionen Uiguren, ethnische Kasachen und andere Muslime, willkürlich in Internierungslagern festhalten, deren Zielsetzung in der Vernichtung ihrer religiösen und ethnischen Identitäten liegt. Von Regierungsseite wird angegeben, dass diese Lager zur Bekämpfung von Terrorismus, Separatismus und Extremismus benötigt würden. Internationale Medien, Menschenrechtsorganisationen und ehemalige Häftlinge berichten davon, dass Sicherheitskräfte in den Lagern Häftlinge misshandeln, foltern und töten (USDOS 11.3.2020; vergleiche FH.2.2019a). Vertrauliche Dokumente der Kommunistischen Partei Chinas aus den Jahren 2017 und 2018 beschreiben, wie die Verfolgung und Internierung insbesondere von Uiguren in Umerziehungslagern in Xinjiang organisiert wird. Die „China Cables“ genannten Papiere geben Anleitung zur Gestaltung des Lagerlebens und zur strengen Überwachung der Uiguren in den Lagern und außerhalb davon und bestätigen im Wesentlichen Berichte von Beobachtern und ehemaligen Lagerinsassen. Die Berichte widersprechen der offiziellen chinesischen Darstellung, dass es sich bei den von der Regierung errichteten Lagern lediglich um Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung handelt (NYT 16.11.2019; vgl. WZ 25.11.2019).Vertrauliche Dokumente der Kommunistischen Partei Chinas aus den Jahren 2017 und 2018 beschreiben, wie die Verfolgung und Internierung insbesondere von Uiguren in Umerziehungslagern in Xinjiang organisiert wird. Die „China Cables“ genannten Papiere geben Anleitung zur Gestaltung des Lagerlebens und zur strengen Überwachung der Uiguren in den Lagern und außerhalb davon und bestätigen im Wesentlichen Berichte von Beobachtern und ehemaligen Lagerinsassen. Die Berichte widersprechen der offiziellen chinesischen Darstellung, dass es sich bei den von der Regierung errichteten Lagern lediglich um Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung handelt (NYT 16.11.2019; vergleiche WZ 25.11.2019). Der Einsatz von Technologien zur massenhaften Überwachung und sozialen Kontrolle durch die Behörden ist beispiellos. Die Integrated Joint Operations Platform (IJOP), ein Computerprogramm, das im Mittelpunkt der Massenüberwachungssysteme von Xinjiang steht, überwacht viele Facetten des Lebens der Menschen, einschließlich ihrer Bewegungen und ihres Stromverbrauchs und alarmiert die Behörden, wenn Unregelmäßigkeiten aufscheinen (HRW 14.1.2020). So werden über eine App, die sogenannte Integrated Joint Operations Platform (IJOP) personenbezogene Daten gesammelt. Das IJOP-System registriert und überwacht Bewegungs- und Standortdaten auf ID-Karten und Mobiltelefonen. Durch das System als problematisch gekennzeichnete Vorfälle haben sofortige Untersuchungen zur Folge. Abhängig vom Grad der wahrgenommenen Bedrohung und basierend auf der Programmierung, kann die Bewegungsfreiheit einer Person eingeschränkt werden, indem das Verlassen eines registrierten Standorts ebenso, wie auch ein Betreten öffentlicher Räume wahrgenommen werden (HRW 1.5.2019; vgl. HRW 14.1.2020).Der Einsatz von Technologien zur massenhaften Überwachung und sozialen Kontrolle durch die Behörden ist beispiellos. Die Integrated Joint Operations Platform (IJOP), ein Computerprogramm, das im Mittelpunkt der Massenüberwachungssysteme von Xinjiang steht, überwacht viele Facetten des Lebens der Menschen, einschließlich ihrer Bewegungen und ihres Stromverbrauchs und alarmiert die Behörden, wenn Unregelmäßigkeiten aufscheinen (HRW 14.1.2020). So werden über eine App, die sogenannte Integrated Joint Operations Platform (IJOP) personenbezogene Daten gesammelt. Das IJOP-System registriert und überwacht Bewegungs- und Standortdaten auf ID-Karten und Mobiltelefonen. Durch das System als problematisch gekennzeichnete Vorfälle haben sofortige Untersuchungen zur Folge. Abhängig vom Grad der wahrgenommenen Bedrohung und basierend auf der Programmierung, kann die Bewegungsfreiheit einer Person eingeschränkt werden, indem das Verlassen eines registrierten Standorts ebenso, wie auch ein Betreten öffentlicher Räume wahrgenommen werden (HRW 1.5.2019; vergleiche HRW 14.1.2020). Die IJOP-App bewertet auch Regierungsbeamte nach ihrem Arbeitserfolg bei der Erfüllung von Aufgaben und ist ein Werkzeug übergeordneter Vorgesetzter zur Überprüfung untergeordneter Beamter (HRW 1.5.2019). Mehr als eine Million Beamte sind durch die Regierung zur Überwachung mobilisiert worden (HRW 17.1.2019). Um der wachsenden internationalen Besorgnis über die Niederschlagung entgegenzuwirken, organisierten die chinesischen Behörden mehrere streng kontrollierte Reisen für ausgewählte Journalisten und Diplomaten - auch von der UN - nach Xinjiang und erklärte Ende Juli 2019, dass „die meisten“ in den Lagern für „politische Bildung“ in Xinjiang „in die Gesellschaft zurückgekehrt“ sind. Beide Behauptungen werden von Beobachtern bezweifelt (HRW 14.1.2020), zumal Berichten zufolge eine unbekannte Zahl Internierter nicht in Freiheit, sondern in streng kontrollierte Zwangsarbeit entlassen worden sind (BAMF 16.12.2019; vgl. HRW 14.1.2020). Darüber hinaus werden durch die Behörden auch weiterhin Kinder, deren Eltern interniert sind oder sich im Exil befinden, ohne elterliche Zustimmung in staatlichen „Kinderfürsorge-Einrichtungen“ und „Internaten ohne Zugang“ betreut (HRW 14.1.2020).Um der wachsenden internationalen Besorgnis über die Niederschlagung entgegenzuwirken, organisierten die chinesischen Behörden mehrere streng kontrollierte Reisen für ausgewählte Journalisten und Diplomaten - auch von der UN - nach Xinjiang und erklärte Ende Juli 2019, dass „die meisten“ in den Lagern für „politische Bildung“ in Xinjiang „in die Gesellschaft zurückgekehrt“ sind. Beide Behauptungen werden von Beobachtern bezweifelt (HRW 14.1.2020), zumal Berichten zufolge eine unbekannte Zahl Internierter nicht in Freiheit, sondern in streng kontrollierte Zwangsarbeit entlassen worden sind (BAMF 16.12.2019; vergleiche HRW 14.1.2020). Darüber hinaus werden durch die Behörden auch weiterhin Kinder, deren Eltern interniert sind oder sich im Exil befinden, ohne elterliche Zustimmung in staatlichen „Kinderfürsorge-Einrichtungen“ und „Internaten ohne Zugang“ betreut (HRW 14.1.2020). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (22.12.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, ● AA - Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 6.12.2019 ● AA - Auswärtiges Amt (15.10.2014): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China ● Aljazeera (1.3.2017): ISIL video threatens China with 'rivers of bloodshed', http://www.aljazeera.com/news/2017/03/isil-video-threatens-china-rivers-bloodshed-170301103927503.html, Zugriff 20.11.2019 ● BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (16.12.2019): Briefing Notes, https://www.ecoi.net/en/file/local/2022112/briefingnotes-kw51-2019.pdf, Zugriff 21.1.2020 ● BTI - Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 18.5.2020 ● FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 18.5.2020 ● FH - Freedom House (2.2019a): Freedom in the World 2019 – China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002611.html, Zugriff 21.10.2019 ● HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2022687.html, Zugriff 20.1.2020 ● HRW - Human Rights Watch (17.1.2019): World Report 2019 – China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2002248.html, Zugriff 22.10.2019 ● HRW - Human Rights Watch (1.5.2019): China’s Algorithms of Repression, https://www.hrw.org/report/2019/05/01/chinas-algorithms-repression/reverse-engineering-xinjiang-police-mass-surveillance, Zugriff 14.10.2019 ● NYT – New York Times (16.11.2019): The Xinjiang Papers. ‘Absolutely No Mercy’: Leaked Files Expose How China Organized Mass Detentions of Muslims, https://www.nytimes.com/interactive/2019/11/16/world/asia/china-xinjiang-documents.html, Zugriff 21.11.2019 ● ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.4.2020 ● WZ – Wiener Zeitung (25.11.2019): Enthüllungen um chinesische Umerziehungslager, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/welt/2039665-Enthuellungen-um-chinesische-Umerziehungslager.html, Zugriff 25.11.2019 Hongkong Letzte Änderung: 4.6.2020 Vor der Rückgabe Hongkongs durch die Briten am 1. Juli 1997 wurde ausgehandelt, dass Hongkong nach der Formel „Ein Land, zwei Systeme“ als Sonderverwaltungsregion seine freie Marktwirtschaft, seine eigene Währung, sein eigenes Rechtswesen, ein politisches System mit demokratischen Elementen und garantierten bürgerlichen Freiheiten wie der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit, 50 Jahre lang beibehalten dürfe, also bis 2047 (AA 8.2019). Im ersten Jahrzehnt nach der Übergabe funktionierte dieses Arrangement für beide Seiten weitgehend reibungslos. 2010 kam es zu ersten großen Demonstrationen, 2014 zu wochenlangen Massenprotesten, an denen Zehntausende teilnahmen. 2019 entzündete sich die Protestwelle an Plänen für ein umstrittenes Auslieferungsgesetz. Die Demonstranten werfen der Führung in Peking eine immer stärkere Einmischung in Hongkonger Belange und den Abbau der bürgerlichen Freiheiten vor (AA 8.2019; vgl. LVAk 9.2019). Seit Anfang Juni 2019 führen Großdemonstrationen, unangekündigte Protestaktionen sowie Aufrufe zum Streik immer wieder zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Es kommt zu teils heftigen Zusammenstößen mit der Polizei, bei welchen bisher mehrere Personen getötet worden sind (AA 22.11.2019; vgl. TG 14.11.2019, ZO 11.11.2019, FH 2020c).Im ersten Jahrzehnt nach der Übergabe funktionierte dieses Arrangement für beide Seiten weitgehend reibungslos. 2010 kam es zu ersten großen Demonstrationen, 2014 zu wochenlangen Massenprotesten, an denen Zehntausende teilnahmen. 2019 entzündete sich die Protestwelle an Plänen für ein umstrittenes Auslieferungsgesetz. Die Demonstranten werfen der Führung in Peking eine immer stärkere Einmischung in Hongkonger Belange und den Abbau der bürgerlichen Freiheiten vor (AA 8.2019; vergleiche LVAk 9.2019). Seit Anfang Juni 2019 führen Großdemonstrationen, unangekündigte Protestaktionen sowie Aufrufe zum Streik immer wieder zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Es kommt zu teils heftigen Zusammenstößen mit der Polizei, bei welchen bisher mehrere Personen getötet worden sind (AA 22.11.2019; vergleiche TG 14.11.2019, ZO 11.11.2019, FH 2020c). Die chinesische Staats- und Parteiführung hat die Regierung von Hongkong wiederholt aufgefordert, mit aller Härte gegen die Demonstranten vorzugehen und sie wegen „Aufstand“ strafrechtlich zu verfolgen. Mittlerweile werden nur noch vereinzelt Demonstrationen und Versammlungen genehmigt, was eine deutliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellt (AA 22.12.2019). Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 legte Li Keqiang zu Beginn der Tagung den Entwurf des Volkskongresses vor, wonach China künftig eigene nationale Sicherheitskräfte in Hong Kong einsetzt. So sollen die zuständigen Pekinger Sicherheitsbehörden Außenstellen in Hongkong errichten. Verabschiedet werden soll das Gesetz von Mitgliedern des Parlaments in Peking. Das Vorhaben ist stark umstritten, da das Hongkonger Parlament damit keinen Einfluss auf die Entscheidung hat (ZO 22.5.2020). Der Volkskongress hat dem umstrittenen Sicherheitsgesetz zugestimmt und den Ständigen Ausschuss des Parlaments beauftragt, das Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in Chinas Sonderverwaltungsregion zu erlassen (ZO 28.5.2020). Durch die Regierung von Hong Kong wird das von China geplante Sicherheitsgesetz verteidigt. Es werde die Unabhängigkeit der Justiz in Hong Kong nicht beeinträchtigen, sagte Regierungschefin Carrie Lam. Die Regierung in Peking will damit illegale Aktivitäten bekämpfen, die der nationalen Sicherheit schadeten (ZO 22.5.2020). Die Pläne haben die Proteste in Hongkong neu angefacht (FAZ 21.5.2020). Wegen unerlaubter Versammlung und Teilnahme an Ausschreitungen wurden daraufhin hunderte Personen von Polizeikräften verhaftet. Ein Sprecher des Verbindungsbüros der Zentralregierung verurteilte die Proteste, die aufzeigen, warum ein nationales Sicherheitsgesetz in Hongkong notwendig ist (SCMP 25.5.2020). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (22.12.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China ● AA - Auswärtiges Amt (14.11.2019): Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/hongkongsicherheit/200854, Zugriff 20.11.2019 ● AA - Auswärtiges Amt (9.2019): China – Außen- und Europapolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/hongkong-node/sonderstatus-hongkong/2239262, Zugriff 23.10.2019 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 22.5.2020 ● FH - Freedom House
(2020c): Freedom in the World 2020 – Hong Kong, https://freedomhouse.org/country/hong-kong/freedom-world/2020, Zugriff 19.5.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.228 ● SCMP – South China Morning Post (25.5.2020)Hong Kong police ramp up security ahead of planned protests to disrupt Legco debate on national anthem law, https://www.scmp.com/news/hong-kong/politics/article/3086000/hong-kong-police-ramp-security-ahead-planned-protests, Zugriff 29.5.2020 ● TG – The Guardian (14.11.2019): Second death in week as Xi Jinping demands end to Hong Kong violence, https://www.theguardian.com/world/2019/nov/14/second-death-in-hong-kong-protests-as-xi-demands-end-to-violence, Zugriff 20.11.2019 TG – The Guardian (14.11.2019): Second death in week as römisch zehn i Jinping demands end to Hong Kong violence, https://www.theguardian.com/world/2019/nov/14/second-death-in-hong-kong-protests-as-xi-demands-end-to-violence, Zugriff 20.11.2019 ● ZO – Zeit Online (28.5.2020): Volkskongress verabschiedet Sicherheitsgesetz für Hongkong, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-volkskongress-verabschiedet-sicherheitsgesetz-fuer-hongkong, Zugriff 29.5.2020 ● ZO – Zeit Online (22.5.2020): Hongkong weist Kritik an geplantem Sicherheitsgesetz zurück, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-hongkong-sicherheitsgesetz-sonderverwaltungszone, Zugriff 22.5.2020 ● ZO – Zeit Online (11.11.2019): Polizei schießt erneut Demonstranten an, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-11/hongkong-demonstration-gewaltschuesse-video-verletzter , Zugriff 20.11.2019 Taiwan Letzte Änderung: 4.6.2020 Taiwan war das Rückzugsgebiet der national-bürgerlichen Regierung der Kuomintang (KMT), die China seit dem Sturz des Kaiserreichs 1911 bis zur eigenen Niederlage gegen die Kommunisten 1949 beherrschte. Von 1895 bis 1945 war Taiwan japanisches Kolonialgebiet (BMBF 27.2.2020). Die Insel wird seit 1949 de facto autonom regiert, nachdem sich die Truppen der früheren chinesischen Regierung nach dem verlorenen Bürgerkrieg zurückzogen FAZ 22.5.2020). Der Staatsaufbau orientiert sich im Wesentlichen noch an der Verfassung der 1911 gegründeten Republik China. Bis 1987 herrschte in Taiwan Kriegsrecht. Danach setzte eine erfolgreiche Demokratisierung ein, die sich durch Gewaltenteilung, Mehrparteiensystem, freie Wahlen, Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, eine pluralistische Presse, Rechtsstaatlichkeit und eine lebendige Zivilgesellschaft auszeichnet. Seit 1996 wird der Präsident direkt vom Volk für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Präsident setzt den Ministerpräsidenten ein, der nicht vom Parlament (Legislativ-Yuan) bestätigt werden muss (BMBF 27.2.2020). Taiwan ist eine Demokratie, die von einem Präsidenten und einem in Mehrparteienwahlen gewählten Parlament regiert wird. Im Jahr 2016 wählten die Wähler Präsident Tsai Ing-wen von der Demokratischen Fortschrittspartei (DPP) in einer als frei und fair angesehenen Wahl für eine vierjährige Amtszeit (USDOS 11.3.2020). Die letzte Präsidentschaftswahl fand parallel zu den Parlamentswahlen des 10. Legislativ-Yuan am 11.1.2020 statt. Tsai Ing-wen von der Democratic Progressive Party (DPP) verteidigte ihr Amt mit 57,13 Prozent der Stimmen. Die Parlamentswahlen am 11.1.2020 endeten trotz Stimmverlusten mit einem erneuten Sieg der DPP (BMBF 27.2.2020). Zum Beginn ihrer zweiten Amtszeit hat die taiwanische Präsidentin an die chinesische Führung appelliert, einen langfristigen „Weg der Koexistenz“ beider Seiten zu finden, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Tsai Ing-wen weist die Formel „ein Land, zwei Systeme“ zurück, mit der die chinesische Regierung für eine Vereinigung mit Taiwan wirbt. Das chinesische Büro für Taiwan-Angelegenheiten hingegen sieht eine Wiedervereinigung als eine historische Zwangsläufigkeit des großen Wiedererwachens der chinesischen Nation. Zusätzlichen Unmut rief in Peking die Ankündigung eines amerikanischen Rüstungsgeschäfts mit Taiwan hervor. Tsai Ing-wen kündigt an, die Verteidigungskapazitäten Taiwans weiter auszubauen, darunter asymmetrische Fähigkeiten im Cyberspace und in der Abwehr von Informationskriegen (FAZ 22.5.2020). China sieht Taiwan als abtrünnige Provinz und strebt dessen globale Isolierung an. Zuletzt erhöhte Peking den Druck, indem es Länder diplomatisch von Taiwan losgeeist, offizielle Kontakte zu Taipeh gekappt und Militärübungen nahe dem Inselstaat abgehalten hat (SZ 25.7.2019). Quellen: ● BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung
(2020): Allgemeine Landesinformationen: Taiwan, https://www.kooperation-international.de/laender/asien/taiwan/allgemeine-landesinformationen/, Zugriff 22.5.2020 ● DW – Die Welt (24.7.2019): China will Taiwan falls nötig mit Gewalt eingliedern, https://www.welt.de/politik/ausland/article197356121/China-wuerde-Taiwan-auch-mit-Gewalt-eingliedern.html, Zugriff 22.5.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): Präsidentin Tsai fordert „Koexistenz“, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/taiwan-und-china-praesidentin-tsai-fordert-koexistenz-16779997.html, Zugriff 22.5.2020 ● SZ – Süddeutsche Zeitung (25.7.2019): USA steuern Kriegsschiff nach chinesischen Drohungen durch Taiwanstraße, https://www.sueddeutsche.de/politik/taiwan-china-usa-kriegsschiff-1.4539066, Zugriff 4.6.2020 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - Taiwan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027496.html, Zugriff 20.5.2020 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung: 4.6.2020 Die Führung unternimmt Anstrengungen, das Rechtssystem auszubauen (AA 22.12.2019). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Darüber hinaus verlässt sich die Ernennung, wie auch die Rückstufung von Beamten auch auf die Leistungsbewertung und die Berichte der Bürger vor Ort. Das System arbeitet daher mit einer Kombination aus hierarchischen und vertikalen Kontrollmechanismen (BTI 2020). Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 22.12.2019; vgl. FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 11.2019). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vgl. AI 30.1.2020). Die Aufsicht der KP zeigt sich besonders offensichtlich in politisch heiklen Fällen. Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, der politisch-juristischen Ausschüsse (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  1. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines „sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung“ unter dem Motto „den Gesetzen entsprechend das Land regieren“. Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 11.2019).Die Führung unternimmt Anstrengungen, das Rechtssystem auszubauen (AA 22.12.2019). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Darüber hinaus verlässt sich die Ernennung, wie auch die Rückstufung von Beamten auch auf die Leistungsbewertung und die Berichte der Bürger vor Ort. Das System arbeitet daher mit einer Kombination aus hierarchischen und vertikalen Kontrollmechanismen (BTI 2020). Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 22.12.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 11.2019). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vergleiche AI 30.1.2020). Die Aufsicht der KP zeigt sich besonders offensichtlich in politisch heiklen Fällen. Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, der politisch-juristischen Ausschüsse (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  2. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines „sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung“ unter dem Motto „den Gesetzen entsprechend das Land regieren“. Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 11.2019). Die wichtigste Einrichtung der KP zur Kontrolle des Rechtssystems ist die Kommission des Zentralkomitees für Politik und Recht (ZKPR). Das ZKPR ist in unterschiedlichen Unter-Formaten auf jeder gerichtlichen Ebene verankert, wobei die jeweiligen Ebenen der übergeordneten Ebene verantwortlich sind. Die Macht des Komitees, das auf allen Ebenen auf Verfahren Einfluss nimmt, wurde auch seit den Beschlüssen des Vierten Plenums der KP im Oktober 2014 bewusst nicht angetastet (ÖB 11.2019). Die Richter-Ernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen „Unabhängigkeit“ von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es – vor allem auf unterer Gerichtsebene – noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 11.2019). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene soll „Fehlverhalten“ von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden. Das Oberste Volksgericht (OVG) und die Oberste Staatsanwaltschaft haben wiederholt gefordert, „Falschurteile“ der Gerichte zu verhindern, die Richterschaft an das Verfassungsverbot von Folter und anderen Zwangsmaßnahmen bei Vernehmungen zu erinnern und darauf hinzuweisen, dass Verurteilungen sich nicht allein auf Geständnisse stützen dürfen. Die tatsächliche Gerichtspraxis ist allerdings davon noch weit entfernt (AA 22.12.2019). Das umstrittene System der „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurde 2013 offiziell abgeschafft. Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten aber auch willkürliche Festsetzungen in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“) ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 22.12.2019). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die „Hochachtung und der Schutz der Menschenrechte“ an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, und werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft sitzenden Personen innerhalb von 24 Stunden über die Festnahme informiert werden, nicht jedoch über den Grund der Festnahme oder über den Aufenthaltsort. Zudem besteht diese Informationspflicht nicht, wenn durch diese Information die Ermittlungen behindert würden – in diesen Fällen müssen Angehörige erst nach 37 Tagen informiert werden. Was eine „Behinderung der Ermittlung“ bedeutet, liegt im Ermessen der Polizei, es gibt kein Rechtsmittel dagegen. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss der Ort der Festhaltung laut Gesetz auch in diesen Fällen eine offizielle Einrichtung sein (ÖB 11.2019). Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem „designierten Ort“ bis zu 6 Monate unter „Hausarrest“ gestellt werden können – eine Form der geheimen Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt, die es der Polizei erlaubt, eine Person für die Dauer von bis zu sechs Monaten außerhalb des formellen Systems, das die Inhaftierung von Personen regelt, und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand der eigenen Wahl, zu Familienangehörigen oder anderen Personen der Außenwelt festzuhalten. Dadurch wurden diese Personen der Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Diese Inhaftierungspraxis dient dazu, die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern – einschließlich der von Rechtsanwälten, politisch engagierten Bürgern und Angehörigen von Religionsgemeinschaften – zu unterbinden (ÖB 11.2019; vgl. AA 22.12.2019, AI 22.2.2018).Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem „designierten Ort“ bis zu 6 Monate unter „Hausarrest“ gestellt werden können – eine Form der geheimen Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt, die es der Polizei erlaubt, eine Person für die Dauer von bis zu sechs Monaten außerhalb des formellen Systems, das die Inhaftierung von Personen regelt, und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand der eigenen Wahl, zu Familienangehörigen oder anderen Personen der Außenwelt festzuhalten. Dadurch wurden diese Personen der Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Diese Inhaftierungspraxis dient dazu, die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern – einschließlich der von Rechtsanwälten, politisch engagierten Bürgern und Angehörigen von Religionsgemeinschaften – zu unterbinden (ÖB 11.2019; vergleiche AA 22.12.2019, AI 22.2.2018). Im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlich bewehrten rechtswidrigen Handlungen kann die Polizei zudem „Verwaltungsstrafen“ verhängen. Diese Strafen reichen von Ermahnungen über Geldbußen bis hin zu einer „Verwaltungshaft“ (ohne richterliche Entscheidung) von bis zu 15 Tagen. Der Aufenthalt in den offiziell nicht existenten „schwarzen Gefängnissen“ kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 22.12.2019). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Beschuldigten/Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess. Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt der jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 22.12.2019). Seit 2014 wurden schrittweise Reformen zur Verbesserung der Justizleistung unter Wahrung der Parteivormachtstellung durchgeführt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Erhöhung der Transparenz, Professionalität und Autonomie gegenüber den lokalen Behörden (FH 4.3.2020). Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen „konterrevolutionären Straftaten“ abgeschafft und im Wesentlichen durch „Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden“ (Art. 102-114 chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 22.12.2019). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder „Verrat von Staatsgeheimnissen“ lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 22.12.2019).Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen „konterrevolutionären Straftaten“ abgeschafft und im Wesentlichen durch „Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden“ (Artikel 102 -, 114, chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 22.12.2019). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder „Verrat von Staatsgeheimnissen“ lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 22.12.2019). Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten, Mitarbeiter von Kanzleien und Aktivisten, droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vgl. ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vgl. TAZ 29.3.2016).Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten, Mitarbeiter von Kanzleien und Aktivisten, droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vergleiche ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vergleiche TAZ 29.3.2016). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der „Umerziehung durch Arbeit“ werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht „geschaffen“ werden (ÖB 11.2019). Eine neue Form der außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit der Einrichtung der National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Häufig wurden Anklagen wegen „Untergrabung der staatlichen Ordnung“, „Anstiftung zum Separatismus" oder „Terrorismus“, „Anstiftung zu Subversion" oder „Weitergabe von Staatsgeheimnissen“, wie auch „Streitsucht und Unruhestiftung“ erhoben und langjährige Gefängnisstrafen verhängt (ÖB 11.2019; vgl. AI 22.2.2018).Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der „Umerziehung durch Arbeit“ werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht „geschaffen“ werden (ÖB 11.2019). Eine neue Form der außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit der Einrichtung der National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Häufig wurden Anklagen wegen „Untergrabung der staatlichen Ordnung“, „Anstiftung zum Separatismus" oder „Terrorismus“, „Anstiftung zu Subversion" oder „Weitergabe von Staatsgeheimnissen“, wie auch „Streitsucht und Unruhestiftung“ erhoben und langjährige Gefängnisstrafen verhängt (ÖB 11.2019; vergleiche AI 22.2.2018). Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen zu. Chinesischen Zeitungsberichten zufolge werden pro Jahr landesweit ca. 10 Millionen Eingaben [Petente] eingereicht. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 22.12.2019). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (22.12.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China ● AA - Auswärtiges Amt (3.2019a): China - Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/China/Innenpolitik_node.html#doc334570bodyText5, Zugriff 27.9.2019 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 3.6.2020 ● AI – Amnesty International (1.10.2019): Sippenhaft in China, https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/china-sippenhaft-china, Zugriff 20.11.2019 ● AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/1424999.html, Zugriff am 23.10.2019 ● BTI - Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 19.5.2020 ● DP – Die Presse (27.6.2019): Chinesische Höchstrichterin: „Gewaltentrennung ist für China ungeeignet“, https://www.diepresse.com/5650654/chinesische-hochstrichterin-bdquogewaltentrennung-ist-fur-china-ungeeignetldquo, Zugriff 20.5.2020 ● DP – Die Presse (19.1.2018): Haft für Anwalt: China setzt Verfolgungswelle gegen Kritiker fort, https://www.diepresse.com/5356720/haft-fur-anwalt-china-setzt-verfolgungswelle-gegen-kritiker-fort, Zugriff 20.11.2019 ● FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 19.5.2020 ● ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China ● TAZ – Die Tageszeitung (29.3.2016): Peking setzt auf Sippenhaft, https://taz.de/Neue-Stufe-der-Repression-in-China/!5291032/, Zugriff 20.11.2019 ● ZO – Zeit Online (29.1.2019): Bürgerrechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/tianjin-buergerrechtsanwalt-china-viereinhalb-jahre-haft, Zugriff 21.10.2019 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung: 4.6.2020 Zivile Behörden haben die Kontrolle über Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). Die Zentrale Militärkommission (ZMK) der Partei leitet die Streitkräfte des Landes (Heilmann, 2016). Xi Jinping, der Vorsitzende der ZMK der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019).Zivile Behörden haben die Kontrolle über Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). Die Zentrale Militärkommission (ZMK) der Partei leitet die Streitkräfte des Landes (Heilmann, 2016). römisch zehn i Jinping, der Vorsitzende der ZMK der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst. Die BVP ist in 45 Divisionen unterteilt, bestehend aus Innensicherheitspolizei, Grenzüberwachung, Regierungs- und Botschaftsbewachung, sowie Funk- und Kommunikationsspezialisten. Ein wesentlicher Anteil der in den letzten Jahren vorgenommenen Truppenreduktionen in der Volksbefreiungsarmee war in Wahrheit eine Umschichtung von den Linientruppen zur BVP. Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u.a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit beaufsichtigt alle innerstaatlichen Aktivitäten der zivilen Sicherheitsbehörden (außer derjenigen, die in die Zuständigkeit des Staatssicherheitsministeriums fallen), sowie die BVP. Konkret umfassen seine Aufgaben innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Zuständigkeit für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen (ÖB 11.2019). Im Juni 2017 wurde mit dem Aufklärungsgesetz ("Intelligence Law", 2017; geändert 2018), durch das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses Chinas ein neues Gesetz erlassen, welches über die staatlichen Sicherheitsbehörden hinaus jedes einzelne Mitglied der chinesischen Gesellschaft aufruft, zur nationalen Aufklärungsarbeit beizutragen und nachrichtendienstlich relevante Informationen über Dritte, die an Aktivitäten beteiligt sind, welche der nationalen Sicherheit Chinas oder seinen Interessen schaden können, an die Behörden weiterzugeben (DFAT 3.10.2019). Darüber hinaus besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB 11.2019). Die Behörde für Staatssicherheit kann seit Mitte April 2017 Beträge zwischen 10.000 und 500.000 Yuan (etwa 68.000 Euro) für nützliche Hinweise an Informanten auszahlen, welche durch ihre Mitarbeit bei der Enttarnung von ausländischen Spionen helfen. Informationen können über eine speziell eingerichtete Hotline, Briefe oder bei einem persönlichen Besuch bei der Behörde gegeben werden. So sich die Hinweise als zweckdienlichen herausstellen, soll der Informant das Geld erhalten (FAZ 11.4.2017). Quellen: ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 22.11.2019 ● GX – German Xinhuan (10.11.2019): Xi nimmt an Sitzung der ZMK zur militärischen Entwicklung auf der Primarstufe teil, http://german.xinhuanet.com/2019-11/11/c_138545144.htm, Zugriff 18.5.2020 GX – German Xinhuan (10.11.2019): römisch zehn i nimmt an Sitzung der ZMK zur militärischen Entwicklung auf der Primarstufe teil, http://german.xinhuanet.com/2019-11/11/c_138545144.htm, Zugriff 18.5.2020 ● Heilmann, Sebastian
(2016): Das politische System der Volksrepublik China, Springer Fachmedien Verlag ● FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (11.4.2017): Peking belohnt Bürger für Enttarnung ausländischer Spione, http://www.faz.net/aktuell/politik/china-bezahlt-buerger-fuer-enttarnung-auslaendischer-spione-14967307.html, Zugriff 21.10.2019 ● ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.4.2020 Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung: 4.6.2020 China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Art. 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 22.12.2019). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente, die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 11.2019; vgl. FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in der Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Artikel 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 22.12.2019). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente, die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 11.2019; vergleiche FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in der Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vgl. DFAT 3.9.2019).Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vergleiche DFAT 3.9.2019). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen „Vorzeigefällen“, in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 11.2019; vgl. AI 22.2.2018).Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen „Vorzeigefällen“, in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 11.2019; vergleiche AI 22.2.2018). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Art. 53), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 22.12.2019). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020).Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Artikel 53,), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 22.12.2019). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe „unterer Amtsträger“ dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 22.12.2019). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (22.12.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 3.6.2020 ● AI - Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/1424999.html, Zugriff am 23.10.2019 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 22.11.2019 ● FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 19.5.2020 ● ÖB Peking (11.2019): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.4.2020 Korruption Letzte Änderung: 4.6.2020 Korruption stellt nach wie vor ein großes Problem im Land dar (USDOS 11.3.2020). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International (TI) für das Jahr 2019 mit einer Bewertung von 41 (von 100) (0 sehr korrupt, 100 kaum korrupt) auf dem 80. Rang von 180 Staaten (TI 2020) auf. 2018 erreichte China eine Reihung auf dem 87. Rang von 180 Staaten mit 39 Punkten (TI 2019). 2017 wurde China mit 41 Punkten (Rang 77 von 180 Staaten) bewertet (TI 2018). Trotz diverser Anti-Korruptionsmaßnahmen bewirken Korruption und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes nach wie vor deutliche Zeichen von Unzufriedenheit in der Bevölkerung (LVAk 9.2019). Die weitest verbreiteten Formen von Korruption in China sind Bestechung, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Günstlingswirtschaft durch Regierungsvertreter. Korruption, politische Einmischung und Vermittlungsleistungen sind beim Erwerb öffentlicher Dienstleistungen und im Umgang mit dem Rechtssystem üblich (DFAT 3.10.2019).

der Auswertung des Globalen Korruptions-Barometers für China zum Jahre 2017, haben 26 Prozent der Befragten Vermittlungszahlungen geleistet, um Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Bildung, Leistungen im Gesundheitswesen und der Strafverfolgungsbehörden zu erhalten (TI 2.3.2017). Auch die von der Regierung stark regulierten Bereichen wie Landnutzung, Immobilien, Bergbau und Entwicklung der Infrastruktur sind anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergeldzahlungen (USDOS 11.3.2020). Bei seinem Amtsantritt startete Präsident Xi eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne war, hochrangige und niederrangige korrupte Beamte zu fassen. 2013 wurden von den Behörden 172.000 Anti-Korruptionsuntersuchungen durchgeführt, im Jahre 2015 waren es 330.

  1. 2017 wurden 527.000 Untersuchungen durchgeführt und im im ersten Halbjahr 20178 waren es 302.000 Untersuchungen (DFAT 3.10.2019). Mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020). Bis Mitte 2017 sind durch das behördliche Durchgreifen über 1.800 Beamte dingfest gemacht worden, darunter 182 Beamte auf Ebene der stellvertretenden Provinz- oder stellvertretenden Ministerialebene bzw. darüber. Die erfolgten Untersuchungen führten zu Verhaftungen, Ausschlüssen aus der Partei und der Verurteilung von 1.130 Beamten (darunter 139 hoher Beamter) wegen Korruption (DFAT 30.10.2019). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020).Bei seinem Amtsantritt startete Präsident römisch zehn i eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne war, hochrangige und niederrangige korrupte Beamte zu fassen. 2013 wurden von den Behörden 172.000 Anti-Korruptionsuntersuchungen durchgeführt, im Jahre 2015 waren es 330.
  2. 2017 wurden 527.000 Untersuchungen durchgeführt und im im ersten Halbjahr 20178 waren es 302.000 Untersuchungen (DFAT 3.10.2019). Mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020). Bis Mitte 2017 sind durch das behördliche Durchgreifen über 1.800 Beamte dingfest gemacht worden, darunter 182 Beamte auf Ebene der stellvertretenden Provinz- oder stellvertretenden Ministerialebene bzw. darüber. Die erfolgten Untersuchungen führten zu Verhaftungen, Ausschlüssen aus der Partei und der Verurteilung von 1.130 Beamten (darunter 139 hoher Beamter) wegen Korruption (DFAT 30.10.2019). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Obwohl die Beamten mit strafrechtlichen Sanktionen wegen Korruption konfrontiert waren, setzen die Regierung und die KP Chinas das Gesetz nicht konsequent und transparent um (USDOS 11.3.2020), jedoch haben die Anti-Korruptionsbemühungen bei den Beamten eine abschreckende Wirkung erzeugt und die Zurschaustellung demonstrativen Reichtums verringert. Man geht davon aus, dass die Korruption auf allen Regierungsebenen nach wie vor weit verbreitet ist (FH 4.3.2020). Eine stark auf Parteiloyalität und Verschwiegenheit fokussierte Antikorruptionskampagne kennzeichnet gegenwärtig die innenpolitischen Entwicklungen (AA 22.12.2019). Quellen: ● AA - Auswärtiges Amt (22.12.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 22.11.2019 ● FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 19.5.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.):Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.193 ● TI - Transparency International

(202019): Corruption Perceptions Index 2019, https://www.ti-austria.at/wp-content/uploads/2020/01/download_cpi_2019_pdf.pdf, Zugriff 4.6.2020 ● TI - Transparency International
(2019): Corruption Perceptions Index 2018, https://www.transparency.org/cpi2018, Zugriff 20.11.2019 ● TI - Transparency International
(2018): Corruption Perceptions Index 2017, https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017#regional, Zugriff 20.11.2019 ● TI - Transparency International (2.3.2017): Corruption in Asia Pacific: what 20,000+ people told us, https://www.transparency.org/news/feature/corruption_in_asia_pacific_what_20000_people_told_us, Zugriff 20.11.2019 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.4.2020 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung: 4.6.2020 Unabhängige Menschenrechtsinstitutionen gibt es in China (mit zunehmend eingeschränkter Ausnahme Hongkongs) nicht. Die bestehenden strengen Regeln für NGOs machen deren Registrierung de facto unmöglich (AA 22.12.2019). Die Regierung schikaniert und schüchtert weiterhin Menschenrechtsverteidiger und unabhängige NGOs ein und verfolgt sie strafrechtlich. Die Familienmitglieder von Menschenrechtsverteidigern werden von der Polizei überwacht, schikaniert, inhaftiert und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt (AI 30.1.2020). Die wenigen staatlichen chinesischen Organisationen, die sich mit Menschenrechten befassen, sind im Sinne der Information über und Werbung für das staatliche Konzept der Menschenrechtspolitik aktiv. So ist das Führungspersonal der Society for Human Rights Studies gleichzeitig Personal des Informationsamts des Staatsrats (AA 22.12.2019). Es gibt laut offiziellen Zahlen Chinas (mit einer sehr breiten Definition) mehr als 460760.000 registrierte NGOs im Land. Nur ein sehr kleiner Teil davon kann als „unabhängig“ qualifiziert werden. Unabhängige NGOs erhalten keine staatliche Unterstützung und es besteht keine „Spendenkultur“ für solche Organisationen. Unabhängigen und manchen internationalen Organisationen (z.B. UNHCR) ist darüber hinaus das Spendensammeln verboten. In den letzten Jahren wurde es für NGOs aufgrund neuer Auflagen immer schwieriger, Spenden aus dem Ausland zu erhalten. Seit Xi Jinping im Amt ist, sind NGOs vermehrten Repressalien ausgesetzt, z. B. Inhaftierung ihrer Führungskräfte, Durchsuchungen sowie Einfrieren ihrer Konten, und Genehmigungsvorbehalt für die Projektarbeit (AA 22.12.2019; vgl. ÖB 11.2019, BTI 29.4.2020). In China selbst werden unabhängige Menschenrechtsorganisationen streng kontrolliert und oft unterdrückt. Die Rolle der Zivilgesellschaft wird von der KP nur in kleinteiliger Organisationsform bzw. in Bereichen wie Umwelt und Wohlfahrt zugelassen, wenn kein sozialer Aktivismus in Form von öffentlicher Kritik an Behörden, KP oder Politiken geübt wird (ÖB 11.2019).Unabhängige Menschenrechtsinstitutionen gibt es in China (mit zunehmend eingeschränkter Ausnahme Hongkongs) nicht. Die bestehenden strengen Regeln für NGOs machen deren Registrierung de facto unmöglich (AA 22.12.2019). Die Regierung schikaniert und schüchtert weiterhin Menschenrechtsverteidiger und unabhängige NGOs ein und verfolgt sie strafrechtlich. Die Familienmitglieder von Menschenrechtsverteidigern werden von der Polizei überwacht, schikaniert, inhaftiert und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt (AI 30.1.2020). Die wenigen staatlichen chinesischen Organisationen, die sich mit Menschenrechten befassen, sind im Sinne der Information über und Werbung für das staatliche Konzept der Menschenrechtspolitik aktiv. So ist das Führungspersonal der Society for Human Rights Studies gleichzeitig Personal des Informationsamts des Staatsrats (AA 22.12.2019). Es gibt laut offiziellen Zahlen Chinas (mit einer sehr breiten Definition) mehr als 460760.000 registrierte NGOs im Land. Nur ein sehr kleiner Teil davon kann als „unabhängig“ qualifiziert werden. Unabhängige NGOs erhalten keine staatliche Unterstützung und es besteht keine „Spendenkultur“ für solche Organisationen. Unabhängigen und manchen internationalen Organisationen (z.B. UNHCR) ist darüber hinaus das Spendensammeln verboten. In den letzten Jahren wurde es für NGOs aufgrund neuer Auflagen immer schwieriger, Spenden aus dem Ausland zu erhalten. Seit römisch zehn i Jinping im Amt ist, sind NGOs vermehrten Repressalien ausgesetzt, z. B. Inhaftierung ihrer Führungskräfte, Durchsuchungen sowie Einfrieren ihrer Konten, und Genehmigungsvorbehalt für die Projektarbeit (AA 22.12.2019; vergleiche ÖB 11.2019, BTI 29.4.2020). In China selbst werden unabhängige Menschenrechtsorganisationen streng kontrolliert und oft unterdrückt. Die Rolle der Zivilgesellschaft wird von der KP nur in kleinteiliger Organisationsform bzw. in Bereichen wie Umwelt und Wohlfahrt zugelassen, wenn kein sozialer Aktivismus in Form von öffentlicher Kritik an Behörden, KP oder Politiken geübt wird (ÖB 11.2019). 2017 trat ein eigenes Gesetz zur Kontrolle von ausländischen NGOs und von Finanzierungen aus dem Ausland für heimische NGOs in Kraft („Foreign NGO Activity Management Law“), das ausländische NGOs fortan unter die Aufsicht des Ministeriums für öffentliche Sicherheit stellt (USDOS 11.3.2020; vgl. FH 4.3.2020, ÖB 11.2019). Nach dem neuen Gesetz müssen alle Finanzierungen durch ausländische NGOs von den chinesischen Sicherheitsbehörden vor Erhalt genehmigt werden und dürfen ausländische NGOs in China nur gewisse Aktivitäten in Partnerschaft mit offiziellen Stellen ausüben. Zahlreiche Fragen zur Umsetzung sind noch offen. Obgleich dieses Gesetz dazu beitragen kann, das nebulöse Regelwerk der NGOs zu erhellen, wird befürchtet, dass das Gesetz eine weitere Möglichkeit für die Sicherheitsbehörden darstellt, die Zivilgesellschaft zur Selbstzensur und zu unkritischem Verhalten zu zwingen und den Einfluss von Regierung und der Kommunistischen Partei auf ausländische und inländische Nichtregierungsorganisationen weiter zu erhöhen (ÖB 11.2019; vgl. FH 4.3.2020). Durch den großen Ermessensspielraum der Polizei für die Kontrolle und Regulierung der Arbeit ausländischer NGOs erhöht sich das Risiko, dass das Gesetz dazu missbraucht werden könnte, Menschenrechtsverteidiger und NGO-Mitarbeiter einzuschüchtern und strafrechtlich zu verfolgen (AI 22.2.2018). Die Umsetzung des Gesetzes über ausländische NGOs aus dem Jahr 2017 und der erlassenen Richtlinien zur humanitären Hilfe im Jahr 2016 hat den Zugang von Bürgergruppen zu Finanzmitteln aus ausländischen Quellen erheblich eingeschränkt und die Aufsicht und Finanzierung durch die Regierung verstärkt. NGOs die versuchen, größtmöglich Unabhängigkeit zu bewahren, wie auch NGOs, die sich mit Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit befassen, werden zunehmend marginalisiert (FH 4.3

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.