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{'item': 'W253 2187023-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum24.03.2021 GeschäftszahlW253 2187023-1 SpruchW253 2186971-1/13EW253 2187028-1/13EW253 2187025-1/11EW253 2187020-1/11EW253 2187023-1/11EW2

§ 28Abs. 2 Vw

GVG stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.A), römisch eins., Der Beschwerde der römisch 40 , geb. römisch 40 , StA.

Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. II.Der Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , StA.

§ 28Abs. 2 Vw

GVG stattgegeben und XXXX , geb. XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch zwei., Der Beschwerde der römisch 40 , geb. römisch 40 , StA.

Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und römisch 40 , geb. römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. III.Den Beschwerden des 1) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, der 3) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, der 4) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, des 6) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, des 7) XXXX , geb. XXXX , StA.

§ 28Abs. 2 Vw

GVG stattgegeben und diesen gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch drei., Den Beschwerden des 1) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, der 3) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, der 4) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, des 6) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, des 7) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA.

Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und diesen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass 1) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 3) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 4) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 6) XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, 7) XXXX , geb. XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass 1) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, 3) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, 4) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, 6) römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, 7) römisch 40 , geb. römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B)Die Revision ist nicht zulässig.B), Die Revision ist nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantrag wurde, zu enthalten. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantrag wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.03.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführenden Parteien am 09.03.2021 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.03.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführenden Parteien am 09.03.2021 ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:W253.2187023.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.