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{'item': 'I416 2200994-1'}

Obsah (4)§ 8Art. 133§ 29§ 25a

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum25.03.2021 GeschäftszahlI416 2200994-1 Spruch, I416 2200989-1/16EI416 2200998-1/14EI416 2200996-1/14EI416 2200992-1/14EI416 2200994-1/14E

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX , der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch eins.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 , der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt. II.

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch zwei.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer von einem Jahr erteilt. III.

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch drei.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer von einem Jahr erteilt. IV.

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch vier.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt. V.

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch fünf.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt. C) In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkt III., IV., V. und VI. ersatzlos behoben.In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkt römisch drei., römisch vier., römisch fünf. und römisch sechs. ersatzlos behoben. D) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig. Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.03.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht

§ 29Abs. 5 Vw

GVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses

§ 29Abs. 4 Vw

GVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und Beschwerdeführer durch seinen anwesenden Rechtsvertreter nach Belehrung über die Folgen des Verzichts

§ 25aAbs. 4a Vw

GG und § 82 Abs. 3b VfGG ausdrücklich auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet hat. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.03.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht

Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses

Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und Beschwerdeführer durch seinen anwesenden Rechtsvertreter nach Belehrung über die Folgen des Verzichts

Paragraph 25 a, Absatz 4 a, VwGG und Paragraph 82, Absatz 3 b, VfGG ausdrücklich auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet hat. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:I416.2200994.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.