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{'item': 'W153 2238790-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum31.03.2021 GeschäftszahlW153 2238790-1 Spruch, W153 2238790-1/7E IM NAMEN

REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Christoph KOROSEC als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. VR China, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.12.2020, Zl. 1268257904-200844180, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Christoph KOROSEC als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. VR China, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.12.2020, Zl. 1268257904-200844180, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. – VII. wird mit

Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass Spruchpunkt VI. zu lauten hat: "Gemäß § 55 Abs. 2 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft

Rückkehrentscheidung."A) Die Beschwerde gegen die Spruchpunkte römisch eins. – römisch sieben. wird mit

Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass Spruchpunkt römisch sechs. zu lauten hat: "Gemäß Paragraph 55, Absatz 2, FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise 14 Tage ab Rechtskraft

Rückkehrentscheidung." B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine Staatsangehörige

VR China, reiste im Oktober 2019 nach Österreich ein. Am 09.09.2020 stellte die BF einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Diesen begründete sie im Wesentlichen mit

Angst vor Verfolgung durch die Polizei, weil sie im Herkunftsstaat Falun Gong praktiziert habe. Die Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) fand am 27.10.2020 statt. Sie habe in

VR China Falun Gong praktiziert und werde deswegen von

Polizei verfolgt. Sie habe ihren Herkunftsstaat am 29.10.2019 legal im Besitz eines litauischen Visums per Flugzeug verlassen. Sie sei von Peking über Moskau nach Wien gereist. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA wurde

Antrag

BF auf internationalen Schutz bezüglich

Zuerkennung des Status

Asylberechtigten und des Status

subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China abgewiesen (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde

BF kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass ihre Abschiebung in die VR China zulässig sei (Spruchpunkte III. bis V.). Weiters wurde unter Spruchpunkt VI. ausgeführt, dass gemäß § 55 Abs. 1a FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise

BF bestehe. Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 6 FPG wurde gegen die BF ein auf die Dauer von zwei Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt VII.).

Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt VIII.)Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA wurde

Antrag

BF auf internationalen Schutz bezüglich

Zuerkennung des Status

Asylberechtigten und des Status

subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China abgewiesen (Spruchpunkte römisch eins. und römisch zwei.). Es wurde

BF kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass ihre Abschiebung in die VR China zulässig sei (Spruchpunkte römisch drei. bis römisch fünf.). Weiters wurde unter Spruchpunkt römisch sechs. ausgeführt, dass gemäß Paragraph 55, Absatz eins a, FPG keine Frist für die freiwillige Ausreise

BF bestehe. Gemäß Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, Ziffer 6, FPG wurde gegen die BF ein auf die Dauer von zwei Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt römisch sieben.).

Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 2, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt römisch acht.) Begründend führte das BFA aus, dass die BF ihre Fluchtgründe, wonach sie aufgrund

Ausübung

Falun Gong verfolgt worden sei, nicht habe glaubhaft machen können. Die BF erhob gegen den Bescheid fristgerecht Beschwerde. Sie brachte im Wesentlichen vor, dass sie bei einer Rückkehr in die VR China aufgrund ihrer Mitgliedschaft zu Falun Gong Verfolgung, Gefängnis und unmenschliche Behandlung fürchte. Mit Teilerkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.01.2021, GZ W153 2238790-1/3Z, wurde

Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt VIII. des Bescheides stattgegeben und dieser ersatzlos behoben. Mit Teilerkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.01.2021, GZ W153 2238790-1/3Z, wurde

Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt römisch acht. des Bescheides stattgegeben und dieser ersatzlos behoben. Am 17.03.2021 wurde das Bundesverwaltungsgericht darüber informiert, dass die BF aus

GVS entlassen und in das Quartier „unstet“ verschoben worden sei, da sie laut einem Auszug aus dem ZMR ihren Hauptwohnsitz nach Wien verlegt habe. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Zur Person

BF: Die BF ist Staatsangehörige

VR China und Angehörige

Volksgruppe

Han. Sie ist konfessionslos. Ihre Muttersprache ist Chinesisch. Sie ist geschieden und hat einen volljährigen Sohn. Die BF reiste am 29.10.2019 legal mittels litauischem Visums per Flugzeug via Moskau nach Wien. Sie stellte am 09.09.2020 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Die BF wurde

Provinz XXXX , Stadt XXXX , Kreis XXXX , Gemeinde XXXX geboren und lebte dort bis zu ihrer Ausreise.

Sohn

BF lebt mit seiner Familie in

Stadt Meihekou. Auch

Vater

BF ist in

Stadt Meihekou wohnhaft. Die Geschwister

BF (zwei Brüder und eine Schwester) leben in

Stadt Yanbian.Die BF wurde

Provinz römisch 40 , Stadt römisch 40 , Kreis römisch 40 , Gemeinde römisch 40 geboren und lebte dort bis zu ihrer Ausreise.

Sohn

BF lebt mit seiner Familie in

Stadt Meihekou. Auch

Vater

BF ist in

Stadt Meihekou wohnhaft. Die Geschwister

BF (zwei Brüder und eine Schwester) leben in

Stadt Yanbian. Die BF besuchte die Grundschule in

VR China und war zuletzt als Abwäscherin tätig. Die BF ist gesund und arbeitsfähig. Sie leidet an einer Lebensmittelunverträglichkeit und hat gutartige Abszesse in beiden Brüsten, welche jährlich medizinisch untersucht werden. Die BF befand sich diesbezüglich bereits in

VR China in Behandlung. Die BF steht in Österreich nicht in durchgehender ärztlicher oder medikamentöser Behandlung. Die BF leidet an keinen schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen. Zu den Fluchtgründen

BF: Die BF konnte ihr Fluchtvorbringen, aufgrund

Praktizierung von Falun Gong von

Polizei verfolgt zu werden, nicht glaubhaft machen. Insbesondere gibt es aktuell keine glaubwürdigen Hinweise, dass die BF mit hoher Wahrscheinlichkeit einer diesbezüglichen Verfolgung ausgesetzt ist. Die BF war in

VR China keinen gegen sie gerichteten Verfolgungshandlungen ausgesetzt. Sie hat die VR China weder aus Furcht vor Eingriffen in die körperliche Integrität noch wegen Lebensgefahr verlassen. Es kann darüber hinaus nicht festgestellt werden, dass

BF im Falle ihrer Rückkehr in die VR China eine Verfolgung aus Gründen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aus ihrer politischen Gesinnung mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit droht. Zum (Privat)Leben

BF in Österreich: Die BF reiste bereits am 29.10.2019 nach Österreich ein und hält sich seither durchgehend in Österreich auf. Sie ist nach ihrem Antrag auf internationalen Schutz vom 09.09.2020 in Österreich aufgrund einer vorübergehenden Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG rechtmäßig aufhältig. Die BF besuchte in Österreich keine Deutschkurse. Die BF bezog bist inklusive Februar 2021 Leistungen aus

Grundversorgung. Sie ist am österreichischen Arbeitsmarkt nicht integriert und geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Sie verfügt über keine verbindliche Arbeitszusage. Die BF verfügt in Österreich über keine relevanten schützenswerten familiären oder privaten Bindungen. Sie verfügt weder über Verwandte noch über sonstige enge soziale Bindungen, wie Ehemann oder Kinder, in Österreich. Die BF ist weder ehrenamtlich tätig noch hat sie gemeinnützige Tätigkeiten geleistet. Sie ist weder Mitglied in einem Verein oder einer sonstigen Organisation. Die BF ist in Österreich strafgerichtlich unbescholten. Zu einer möglichen Rückkehr

BF in den Herkunftsstaat: Die BF muss im Falle ihrer Rückkehr mit keinem gänzlichen Entzug ihrer Lebensgrundlage rechnen und würde nicht in eine existenzbedrohende oder medizinische Notlage geraten. Sie ist jung, gesund und im arbeitsfähigen Alter. Die BF verfügt über eine Schulausbildung und hat in

VR China diverse Hilfstätigkeiten, zuletzt als Abwäscherin, ausgeführt. Es liegen daher keine Anhaltspunkte vor, dass die BF in ihrem Heimatland nicht in

Lage wäre, ihrem Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, notfalls auch über Gelegenheitsjobs oder wenig attraktive Hilfstätigkeiten. Zudem wohnen in

VR China noch Familienangehörige und Freunde

BF (zumindest Vater, Geschwister und Sohn samt Familie),

en Unterstützung sie sich erforderlichenfalls bedienen könnte. Festgestellt wird, dass in

VR China ausreichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind und diese

BF auch zugänglich sind bzw. bereits waren. Es konnte nicht festgestellt werden, dass eine Zurückweisung, Zurück- oder Abschiebung in die VR China für die BF eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK oder

Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde oder für sie als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder

Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde.Es konnte nicht festgestellt werden, dass eine Zurückweisung, Zurück- oder Abschiebung in die VR China für die BF eine reale Gefahr einer Verletzung von Artikel 2, EMRK, Artikel 3, EMRK oder

Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention bedeuten würde oder für sie als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder

Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen würde. Staatliche Repressionen im Falle

Rückkehr in die VR China allein wegen

Beantragung von Asyl können nicht festgestellt werden. Festgestellt wird, dass die aktuell vorherrschende COVID-19-Pandemie kein Rückkehrhindernis darstellt. Die BF fällt nicht unter die Risikogruppe

Personen über 65 Jahren und

Personen mit Vorerkrankungen. Ein bei einer Überstellung

BF in die VR China vorliegendes „real risk“ einer Verletzung des Art. 2 oder 3 EMRK ist hierzu nicht erkennbar.Festgestellt wird, dass die aktuell vorherrschende COVID-19-Pandemie kein Rückkehrhindernis darstellt. Die BF fällt nicht unter die Risikogruppe

Personen über 65 Jahren und

Personen mit Vorerkrankungen. Ein bei einer Überstellung

BF in die VR China vorliegendes „real risk“ einer Verletzung des Artikel 2, oder 3 EMRK ist hierzu nicht erkennbar. Zur Lage im Herkunftsstaat Zur Situation im Herkunftsstaat werden auszugsweise die im angefochtenen Bescheid getroffenen Feststellungen aus dem BFA-Länderinformationsblatt

Staatendokumentation zur VR China zitiert: Politische Lage Letzte Änderung: 4.6.2020 Die Volksrepublik China ist mit geschätzten 1,385 Milliarden Einwohnern (Stand 2020) und einer Fläche von 9.596.960 km²

bevölkerungsreichste Staat

Welt (CIA 20.5.2020). China ist in 22 Provinzen, fünf Autonome Regionen

nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi, sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) untergliedert (AA 5.3.2020). Hongkong ist seit 1. Juli 1997 eine Sonderverwaltungsregion (SVR)

Volksrepublik China. Die SVR untersteht gemäß Artikel 31

chinesischen Verfassung

Zentralregierung in Peking. Das am 1. Juli 1997 in Kraft getretene Basic Law, Hongkongs „Mini-Verfassung“, räumt

SVR im Rahmen des Prinzips „Ein Land - Zwei Systeme“ einen hohen Grad an Autonomie und eine weitgehende exekutive, legislative und judikative Unabhängigkeit ein. Ausnahmen sind Außen- und Verteidigungspolitik (AA 5.3.2020a). Macau ist nach einem ähnlichen Abkommen seit 20. Dezember 1999 ebenfalls eine Sonderverwaltungsregion (SVR)

Volksrepublik China (AA 5.3.2020b), Die Vereinigung mit Taiwan zur „Wiederherstellung

nationalen territorialen Integrität“ bleibt eines

erklärten Kernziele chinesischer Politik (5.3.2020c). Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein „sozialistischer Staat unter

demokratischen Diktatur des Volkes,

von

Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis

Arbeiter und Bauern beruht“ (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in

Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern

KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist

Führungsanspruch

Kommunistischen Partei Chinas,

auch in

Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen

Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. An

Spitze

Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Im ZK sind Organe

Parteizentrale und

Zentralregierung durch ihre jeweiligen Leiter repräsentiert. Das ZK wiederum wählt das Politbüro (25 Mitglieder) und den Ständigen Ausschuss des Politbüros (

zeit sieben Mitglieder).

Ständige Ausschuss ist das ranghöchste Parteiorgan und gibt die Leitlinien

Politik vor (AA 5.3.2020 vgl. USDOS 11.3.2020, Heilmann 2016). Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt.

Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ

staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016).Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein „sozialistischer Staat unter

demokratischen Diktatur des Volkes,

von

Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis

Arbeiter und Bauern beruht“ (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in

Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern

KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist

Führungsanspruch

Kommunistischen Partei Chinas,

auch in

Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen

Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. An

Spitze

Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Im ZK sind Organe

Parteizentrale und

Zentralregierung durch ihre jeweiligen Leiter repräsentiert. Das ZK wiederum wählt das Politbüro (25 Mitglieder) und den Ständigen Ausschuss des Politbüros (

zeit sieben Mitglieder).

Ständige Ausschuss ist das ranghöchste Parteiorgan und gibt die Leitlinien

Politik vor (AA 5.3.2020 vergleiche USDOS 11.3.2020, Heilmann 2016). Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt.

Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ

staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016).

3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird durch subnationale Kongresse für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister,

vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ

VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019).

3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird durch subnationale Kongresse für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister,

vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ

VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Nur

Ständige Ausschuss trifft sich regelmäßig (FH 4.3.2020). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 22.12.2019). Seit dem Massaker von Tiananmen im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem „Vorfall“,

nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von

KP-Führung gesäubert (BTI 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle

KP Chinas unterstellt (BTI 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb

KPCh hat Xi Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020). Nur

Ständige Ausschuss trifft sich regelmäßig (FH 4.3.2020). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 22.12.2019). Seit dem Massaker von Tiananmen im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem „Vorfall“,

nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von

KP-Führung gesäubert (BTI 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle

KP Chinas unterstellt (BTI 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb

KPCh hat römisch zehn i Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020).

Nationale Volkskongress, in dem die Armee massiv überrepräsentiert ist (Heilmann 2016), hat mit seiner ersten Sitzung

13. Legislaturperiode im März 2018 Xi Jinping erneut zum Staatspräsidenten gewählt (BMFA 2020). Xi Jinpings innenpolitische Position wurde gefestigt (BTI 29.4.2020). Er ist Vorsitzender

Zentralen Militärkommission (ZMK)

Kommunistischen Partei Chinas und Oberkommandierender

Streitkräfte). Er hält damit die drei einflussreichsten Positionen (USDOS 11.3.2020).

Nationale Volkskongress, in dem die Armee massiv überrepräsentiert ist (Heilmann 2016), hat mit seiner ersten Sitzung

13. Legislaturperiode im März 2018 römisch zehn i Jinping erneut zum Staatspräsidenten gewählt (BMFA 2020). römisch zehn i Jinpings innenpolitische Position wurde gefestigt (BTI 29.4.2020). Er ist Vorsitzender

Zentralen Militärkommission (ZMK)

Kommunistischen Partei Chinas und Oberkommandierender

Streitkräfte). Er hält damit die drei einflussreichsten Positionen (USDOS 11.3.2020). Durch die Kommunistische Partei Chinas wurde 2019 in jenen von ihr als kritisch eingestuften gesellschaftlichen Bereichen

Einsatz repressiver Maßnahmen intensiviert (HRW 14.1.2020; vgl. BTI 29.4.2020). Durch die Kommunistische Partei Chinas wurde 2019 in jenen von ihr als kritisch eingestuften gesellschaftlichen Bereichen

Einsatz repressiver Maßnahmen intensiviert (HRW 14.1.2020; vergleiche BTI 29.4.2020). Die chinesische Regierung bedient sich regelmäßig kollektiver Erinnerungen, wie den westlichen "Imperialismus" oder den japanischen "Militarismus", um mit Hilfe dieser verbindenden, kollektiven Elemente eine nationale Einheit zu fördern und Zustimmung für ihre politischen Ziele einer nationalen Entwicklung und Größe zu gewinnen.

von

Administration Xi Jinping konzipierte „Chinesische Traum" stellt dafür ein neues politisches Beispiel dar, mit welchem die Regierung Xi verspricht, dass China den Status einer Weltmacht wiedererlangen werde. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf

Grundlage

Herrschaft des Rechts keines

langfristigen strategischen Ziele

Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie

Partei entgegenzuwirken (BTI 24.4.2020). Die chinesische Regierung bedient sich regelmäßig kollektiver Erinnerungen, wie den westlichen "Imperialismus" oder den japanischen "Militarismus", um mit Hilfe dieser verbindenden, kollektiven Elemente eine nationale Einheit zu fördern und Zustimmung für ihre politischen Ziele einer nationalen Entwicklung und Größe zu gewinnen.

von

Administration römisch zehn i Jinping konzipierte „Chinesische Traum" stellt dafür ein neues politisches Beispiel dar, mit welchem die Regierung römisch zehn i verspricht, dass China den Status einer Weltmacht wiedererlangen werde. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf

Grundlage

Herrschaft des Rechts keines

langfristigen strategischen Ziele

Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie

Partei entgegenzuwirken (BTI 24.4.2020). Zu Beginn

Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz

wirtschaftlichen Folgen

Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten

Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund

in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen

von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vgl. WKO 12.5.2020). Zu Beginn

Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz

wirtschaftlichen Folgen

Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten

Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund

in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen

von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vergleiche WKO 12.5.2020). Ungeachtet internationaler Proteste hat Chinas Nationaler Volkskongress die Einführung eines Sicherheitsgesetzes für Hongkong gebilligt, mit dem nach Ansicht von Kritikern die Bürgerrechte in

Sonderverwaltungszone massiv beschnitten werden. Zum Abschluss

Jahrestagung beauftragten die Abgeordneten den Ständigen Ausschuss des Parlaments, das Gesetz zum Schutz

nationalen Sicherheit in Chinas Sonderverwaltungsregion zu erlassen (ZO 28.5.2020). Peking reagiert mit dem Sicherheitsgesetz auf die monatelangen, mitunter gewalttätigen Proteste

Hongkonger Demokratiebewegung im vergangenen Jahr. Das Gesetz soll „Abspaltung“, „Subversion“, „Terrorismus“ und die „Gefährdung

nationalen Sicherheit“ unter Strafe stellen und den offenen Einsatz festlandchinesischer Sicherheitsbehörden in Hongkong ermöglichen. Die Pekinger Pläne haben neue Proteste in Hongkong ausgelöst, bei denen es zu gewalttätigen Konfrontationen mit

Polizei kommt (ARTE 28.5.2020). Sicherheitslage Letzte Änderung: 4.6.2020 Seit Dezember 2019 wurden in Wuhan (Hauptstadt

Provinz Hubei) und in weiteren Provinzen zahlreiche Fälle einer unbekannten Lungenkrankheit diagnostiziert. Bei den Erkrankten wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus nachgewiesen (BMEIA 3.6.2020a). Im Zusammenhang mit

Ausbreitung des Coronavirus sind Einschränkungen

Reise- und Bewegungsfreiheit unterschiedlichen Ausmaßes verhängt worden (AA 28.1.2020). Umfangreiche Schutzvorkehrungen in und bezogen auf die Provinz Hubei und Wuhan bleiben in Kraft (AA 3.6.2020). Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 25.2.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind In den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden. (EDA 3.6.2020). Die Risiken beschränken sich hauptsächlich auf die Autonome Region Xinjiang. Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung, wie auch weit verbreitete „Anti-Halal“ Kampagnen [Anmerkung d. Staatendokumentation: dem Verbot einer Etikettierung von Waren mit den arabischen Schriftzeichen für „Halal“] und die anhaltende harte Linie

lokalen Regierung, können die laufende Problematik

muslimischen Gemeinschaft ethnischer Minderheiten über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (AA 28.1.2020; vgl. GW 25.2.2020). Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 25.2.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind In den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden. (EDA 3.6.2020). Die Risiken beschränken sich hauptsächlich auf die Autonome Region Xinjiang. Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung, wie auch weit verbreitete „Anti-Halal“ Kampagnen [Anmerkung d. Staatendokumentation: dem Verbot einer Etikettierung von Waren mit den arabischen Schriftzeichen für „Halal“] und die anhaltende harte Linie

lokalen Regierung, können die laufende Problematik

muslimischen Gemeinschaft ethnischer Minderheiten über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (AA 28.1.2020; vergleiche GW 25.2.2020). Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an

Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck

Unzufriedenheit mit die Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentiellen Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und

Umsiedlung oder Enteignung (BTI 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung

örtlichen Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen

Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an

Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige

Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt (GW 25.2.2020; vgl. USDOS 11.3.2020, BTI 29.4.2020).Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an

Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck

Unzufriedenheit mit die Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentiellen Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und

Umsiedlung oder Enteignung (BTI 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung

örtlichen Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen

Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an

Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige

Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt (GW 25.2.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020, BTI 29.4.2020). China hat anhand

Vorkommnisse

späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem (z.B. Social Credit System) sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten

Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BTI 29.4.2020). Auf

Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte

Ministerpräsident an, dass auch trotz

wirtschaftlichen Folgen

Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten,

Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund

in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen

von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020, FAZ 21.5.2020; vgl. WKO 12.5.2020). Auf

Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte

Ministerpräsident an, dass auch trotz

wirtschaftlichen Folgen

Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten,

Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund

in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen

von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020, FAZ 21.5.2020; vergleiche WKO 12.5.2020). … Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung: 4.6.2020 Die Führung unternimmt Anstrengungen, das Rechtssystem auszubauen (AA 22.12.2019). Auf

Plenartagung des Zentralausschusses

KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht

KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen

chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle

Umsetzung

Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Darüber hinaus verlässt sich die Ernennung, wie auch die Rückstufung von Beamten auch auf die Leistungsbewertung und die Berichte

Bürger vor Ort. Das System arbeitet daher mit einer Kombination aus hierarchischen und vertikalen Kontrollmechanismen (BTI 2020). Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen

politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 22.12.2019; vgl. FH 4.3.2020). Die Kontrolle

Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 11.2019). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vgl. AI 30.1.2020). Die Aufsicht

KP zeigt sich besonders offensichtlich in politisch heiklen Fällen. Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren,

politisch-juristischen Ausschüsse (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des 18. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung

Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines „sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung“ unter dem Motto „den Gesetzen entsprechend das Land regieren“. Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne

Achtung des Legalitätsprinzips in

Verwaltung und

Unabhängigkeit

Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h.

Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 11.2019).Die Führung unternimmt Anstrengungen, das Rechtssystem auszubauen (AA 22.12.2019). Auf

Plenartagung des Zentralausschusses

KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht

KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen

chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle

Umsetzung

Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Darüber hinaus verlässt sich die Ernennung, wie auch die Rückstufung von Beamten auch auf die Leistungsbewertung und die Berichte

Bürger vor Ort. Das System arbeitet daher mit einer Kombination aus hierarchischen und vertikalen Kontrollmechanismen (BTI 2020). Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen

politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 22.12.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Die Kontrolle

Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 11.2019). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vergleiche AI 30.1.2020). Die Aufsicht

KP zeigt sich besonders offensichtlich in politisch heiklen Fällen. Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren,

politisch-juristischen Ausschüsse (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des 18. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung

Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines „sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung“ unter dem Motto „den Gesetzen entsprechend das Land regieren“. Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne

Achtung des Legalitätsprinzips in

Verwaltung und

Unabhängigkeit

Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h.

Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 11.2019). Die wichtigste Einrichtung

KP zur Kontrolle des Rechtssystems ist die Kommission des Zentralkomitees für Politik und Recht (ZKPR). Das ZKPR ist in unterschiedlichen Unter-Formaten auf jeder gerichtlichen Ebene verankert, wobei die jeweiligen Ebenen

übergeordneten Ebene verantwortlich sind. Die Macht des Komitees, das auf allen Ebenen auf Verfahren Einfluss nimmt, wurde auch seit den Beschlüssen des Vierten Plenums

KP im Oktober 2014 bewusst nicht angetastet (ÖB 11.2019). Die Richter-Ernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen „Unabhängigkeit“ von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es – vor allem auf unterer Gerichtsebene – noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 11.2019). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb

gesetzlichen Ebene soll „Fehlverhalten“ von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden. Das Oberste Volksgericht (OVG) und die Oberste Staatsanwaltschaft haben wiederholt gefordert, „Falschurteile“

Gerichte zu verhindern, die Richterschaft an das Verfassungsverbot von Folter und anderen Zwangsmaßnahmen bei Vernehmungen zu erinnern und darauf hinzuweisen, dass Verurteilungen sich nicht allein auf Geständnisse stützen dürfen. Die tatsächliche Gerichtspraxis ist allerdings davon noch weit entfernt (AA 22.12.2019). Das umstrittene System

„Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurde 2013 offiziell abgeschafft. Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten aber auch willkürliche Festsetzungen in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“) ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 22.12.2019). Mit

letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die „Hochachtung und

Schutz

Menschenrechte“ an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und

en Umsetzung, und werden diese zum Zwecke

Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus,

Gefährdung

Staatssicherheit oder

schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft sitzenden Personen innerhalb von 24 Stunden über die Festnahme informiert werden, nicht jedoch über den Grund

Festnahme oder über den Aufenthaltsort. Zudem besteht diese Informationspflicht nicht, wenn durch diese Information die Ermittlungen behindert würden – in diesen Fällen müssen Angehörige erst nach 37 Tagen informiert werden. Was eine „Behinderung

Ermittlung“ bedeutet, liegt im Ermessen

Polizei, es gibt kein Rechtsmittel dagegen. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss

Ort

Festhaltung laut Gesetz auch in diesen Fällen eine offizielle Einrichtung sein (ÖB 11.2019). Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem „designierten Ort“ bis zu 6 Monate unter „Hausarrest“ gestellt werden können – eine Form

geheimen Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt, die es

Polizei erlaubt, eine Person für die Dauer von bis zu sechs Monaten außerhalb des formellen Systems, das die Inhaftierung von Personen regelt, und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand

eigenen Wahl, zu Familienangehörigen oder anderen Personen

Außenwelt festzuhalten. Dadurch wurden diese Personen

Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Diese Inhaftierungspraxis dient dazu, die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern – einschließlich

von Rechtsanwälten, politisch engagierten Bürgern und Angehörigen von Religionsgemeinschaften – zu unterbinden (ÖB 11.2019; vgl. AA 22.12.2019, AI 22.2.2018). Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem „designierten Ort“ bis zu 6 Monate unter „Hausarrest“ gestellt werden können – eine Form

geheimen Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt, die es

Polizei erlaubt, eine Person für die Dauer von bis zu sechs Monaten außerhalb des formellen Systems, das die Inhaftierung von Personen regelt, und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand

eigenen Wahl, zu Familienangehörigen oder anderen Personen

Außenwelt festzuhalten. Dadurch wurden diese Personen

Gefahr ausgesetzt, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Diese Inhaftierungspraxis dient dazu, die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern – einschließlich

von Rechtsanwälten, politisch engagierten Bürgern und Angehörigen von Religionsgemeinschaften – zu unterbinden (ÖB 11.2019; vergleiche AA 22.12.2019, AI 22.2.2018). Im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlich bewehrten rechtswidrigen Handlungen kann die Polizei zudem „Verwaltungsstrafen“ verhängen. Diese Strafen reichen von Ermahnungen über Geldbußen bis hin zu einer „Verwaltungshaft“ (ohne richterliche Entscheidung) von bis zu 15 Tagen.

Aufenthalt in den offiziell nicht existenten „schwarzen Gefängnissen“ kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 22.12.2019). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Beschuldigten/Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess. Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt

jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 22.12.2019). Seit 2014 wurden schrittweise Reformen zur Verbesserung

Justizleistung unter Wahrung

Parteivormachtstellung durchgeführt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Erhöhung

Transparenz, Professionalität und Autonomie gegenüber den lokalen Behörden (FH 4.3.2020). Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen „konterrevolutionären Straftaten“ abgeschafft und im Wesentlichen durch „Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden“ (Art. 102-114 chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 22.12.2019).

Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder „Verrat von Staatsgeheimnissen“ lautet, werden unter Ausschluss

Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in

Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 22.12.2019).Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen „konterrevolutionären Straftaten“ abgeschafft und im Wesentlichen durch „Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden“ (Artikel 102 -, 114, chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 22.12.2019).

Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder „Verrat von Staatsgeheimnissen“ lautet, werden unter Ausschluss

Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in

Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 22.12.2019). Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang

Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten, Mitarbeiter von Kanzleien und Aktivisten, droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vgl. ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vgl. TAZ 29.3.2016). Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang

Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten, Mitarbeiter von Kanzleien und Aktivisten, droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vergleiche ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vergleiche TAZ 29.3.2016). Seit

offiziellen Abschaffung des Systems

„Umerziehung durch Arbeit“ werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit

Anschein

Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund

vagen Tatbestände, des Zusammenhalts

einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht „geschaffen“ werden (ÖB 11.2019). Eine neue Form

außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit

Einrichtung

National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Häufig wurden Anklagen wegen „Untergrabung

staatlichen Ordnung“, „Anstiftung zum Separatismus" oder „Terrorismus“, „Anstiftung zu Subversion" oder „Weitergabe von Staatsgeheimnissen“, wie auch „Streitsucht und Unruhestiftung“ erhoben und langjährige Gefängnisstrafen verhängt (ÖB 11.2019; vgl. AI 22.2.2018). Seit

offiziellen Abschaffung des Systems

„Umerziehung durch Arbeit“ werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit

Anschein

Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund

vagen Tatbestände, des Zusammenhalts

einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht „geschaffen“ werden (ÖB 11.2019). Eine neue Form

außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit

Einrichtung

National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Häufig wurden Anklagen wegen „Untergrabung

staatlichen Ordnung“, „Anstiftung zum Separatismus" oder „Terrorismus“, „Anstiftung zu Subversion" oder „Weitergabe von Staatsgeheimnissen“, wie auch „Streitsucht und Unruhestiftung“ erhoben und langjährige Gefängnisstrafen verhängt (ÖB 11.2019; vergleiche AI 22.2.2018). Wegen

mangelnden Unabhängigkeit

Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg

Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen zu. Chinesischen Zeitungsberichten zufolge werden pro Jahr landesweit ca. 10 Millionen Eingaben [Petente] eingereicht. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von

Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 22.12.2019). Sicherheitsbehörden Letzte Änderung: 4.6.2020 Zivile Behörden haben die Kontrolle über Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). Die Zentrale Militärkommission (ZMK)

Partei leitet die Streitkräfte des Landes (Heilmann, 2016). Xi Jinping,

Vorsitzende

ZMK

Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender

Streitkräfte, welche seit 1997 direkt

Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019). Zivile Behörden haben die Kontrolle über Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). Die Zentrale Militärkommission (ZMK)

Partei leitet die Streitkräfte des Landes (Heilmann, 2016). römisch zehn i Jinping,

Vorsitzende

ZMK

Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender

Streitkräfte, welche seit 1997 direkt

Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP)

Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch

Inlands- und Auslandsgeheimdienst. Die BVP ist in 45 Divisionen unterteilt, bestehend aus Innensicherheitspolizei, Grenzüberwachung, Regierungs- und Botschaftsbewachung, sowie Funk- und Kommunikationsspezialisten. Ein wesentlicher Anteil

in den letzten Jahren vorgenommenen Truppenreduktionen in

Volksbefreiungsarmee war in Wahrheit eine Umschichtung von den Linientruppen zur BVP. Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u.a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit

BVP gegen Zivilisten vor. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit beaufsichtigt alle innerstaatlichen Aktivitäten

zivilen Sicherheitsbehörden (außer

jenigen, die in die Zuständigkeit des Staatssicherheitsministeriums fallen), sowie die BVP. Konkret umfassen seine Aufgaben innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben

Zuständigkeit für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit

Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen (ÖB 11.2019). Im Juni 2017 wurde mit dem Aufklärungsgesetz ("Intelligence Law", 2017; geändert 2018), durch das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses Chinas ein neues Gesetz erlassen, welches über die staatlichen Sicherheitsbehörden hinaus jedes einzelne Mitglied

chinesischen Gesellschaft aufruft, zur nationalen Aufklärungsarbeit beizutragen und nachrichtendienstlich relevante Informationen über Dritte, die an Aktivitäten beteiligt sind, welche

nationalen Sicherheit Chinas oder seinen Interessen schaden können, an die Behörden weiterzugeben (DFAT 3.10.2019). Darüber hinaus besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen

Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit

Polizei zusammenarbeiten (ÖB 11.2019). Die Behörde für Staatssicherheit kann seit Mitte April 2017 Beträge zwischen 10.000 und 500.000 Yuan (etwa 68.000 Euro) für nützliche Hinweise an Informanten auszahlen, welche durch ihre Mitarbeit bei

Enttarnung von ausländischen Spionen helfen. Informationen können über eine speziell eingerichtete Hotline, Briefe oder bei einem persönlichen Besuch bei

Behörde gegeben werden. So sich die Hinweise als zweckdienlichen herausstellen, soll

Informant das Geld erhalten (FAZ 11.4.2017). Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung: 4.6.2020 China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Art. 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 22.12.2019). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente, die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 11.2019; vgl. FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in

Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund

Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in

Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Artikel 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 22.12.2019). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente, die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 11.2019; vergleiche FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in

Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund

Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in

Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige

ethnischen Minderheit

Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vgl. DFAT 3.9.2019). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige

ethnischen Minderheit

Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vergleiche DFAT 3.9.2019). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in

Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung

Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen „Vorzeigefällen“, in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 11.2019; vgl. AI 22.2.2018).Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in

Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung

Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen „Vorzeigefällen“, in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 11.2019; vergleiche AI 22.2.2018). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Art. 53), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in

Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 22.12.2019). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Artikel 53,), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in

Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 22.12.2019). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe „unterer Amtsträger“ dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 22.12.2019). Korruption Letzte Änderung: 4.6.2020 Korruption stellt nach wie vor ein großes Problem im Land dar (USDOS 11.3.2020). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International (TI) für das Jahr 2019 mit einer Bewertung von 41 (von 100) (0 sehr korrupt, 100 kaum korrupt) auf dem 80. Rang von 180 Staaten (TI 2020) auf. 2018 erreichte China eine Reihung auf dem 87. Rang von 180 Staaten mit 39 Punkten (TI 2019). 2017 wurde China mit 41 Punkten (Rang 77 von 180 Staaten) bewertet (TI 2018). Trotz diverser Anti-Korruptionsmaßnahmen bewirken Korruption und

en Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes nach wie vor deutliche Zeichen von Unzufriedenheit in

Bevölkerung (LVAk 9.2019). Die weitest verbreiteten Formen von Korruption in China sind Bestechung, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Günstlingswirtschaft durch Regierungsvertreter. Korruption, politische Einmischung und Vermittlungsleistungen sind beim Erwerb öffentlicher Dienstleistungen und im Umgang mit dem Rechtssystem üblich (DFAT 3.10.2019). Gemäß

Auswertung des Globalen Korruptions-Barometers für China zum Jahre 2017, haben 26 Prozent

Befragten Vermittlungszahlungen geleistet, um Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Bildung, Leistungen im Gesundheitswesen und

Strafverfolgungsbehörden zu erhalten (TI 2.3.2017). Auch die von

Regierung stark regulierten Bereichen wie Landnutzung, Immobilien, Bergbau und Entwicklung

Infrastruktur sind anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergeldzahlungen (USDOS 11.3.2020). Bei seinem Amtsantritt startete Präsident Xi eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne war, hochrangige und niederrangige korrupte Beamte zu fassen. 2013 wurden von den Behörden 172.000 Anti-Korruptionsuntersuchungen durchgeführt, im Jahre 2015 waren es 330.000. 2017 wurden 527.000 Untersuchungen durchgeführt und im ersten Halbjahr 20178 waren es 302.000 Untersuchungen (DFAT 3.10.2019). Mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020). Bis Mitte 2017 sind durch das behördliche Durchgreifen über 1.800 Beamte dingfest gemacht worden, darunter 182 Beamte auf Ebene

stellvertretenden Provinz- oder stellvertretenden Ministerialebene bzw. darüber. Die erfolgten Untersuchungen führten zu Verhaftungen, Ausschlüssen aus

Partei und

Verurteilung von 1.130 Beamten (darunter 139 hoher Beamter) wegen Korruption (DFAT 30.10.2019). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Bei seinem Amtsantritt startete Präsident römisch zehn i eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne war, hochrangige und niederrangige korrupte Beamte zu fassen. 2013 wurden von den Behörden 172.000 Anti-Korruptionsuntersuchungen durchgeführt, im Jahre 2015 waren es 330.000. 2017 wurden 527.000 Untersuchungen durchgeführt und im ersten Halbjahr 20178 waren es 302.000 Untersuchungen (DFAT 3.10.2019). Mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020). Bis Mitte 2017 sind durch das behördliche Durchgreifen über 1.800 Beamte dingfest gemacht worden, darunter 182 Beamte auf Ebene

stellvertretenden Provinz- oder stellvertretenden Ministerialebene bzw. darüber. Die erfolgten Untersuchungen führten zu Verhaftungen, Ausschlüssen aus

Partei und

Verurteilung von 1.130 Beamten (darunter 139 hoher Beamter) wegen Korruption (DFAT 30.10.2019). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Obwohl die Beamten mit strafrechtlichen Sanktionen wegen Korruption konfrontiert waren, setzen die Regierung und die KP Chinas das Gesetz nicht konsequent und transparent um (USDOS 11.3.2020), jedoch haben die Anti-Korruptionsbemühungen bei den Beamten eine abschreckende Wirkung erzeugt und die Zurschaustellung demonstrativen Reichtums verringert. Man geht davon aus, dass die Korruption auf allen Regierungsebenen nach wie vor weit verbreitet ist (FH 4.3.2020). Eine stark auf Parteiloyalität und Verschwiegenheit fokussierte Antikorruptionskampagne kennzeichnet gegenwärtig die innenpolitischen Entwicklungen (AA 22.12.2019). NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung: 4.6.2020 Unabhängige Menschenrechtsinstitutionen gibt es in China (mit zunehmend eingeschränkter Ausnahme Hongkongs) nicht. Die bestehenden strengen Regeln für NGOs machen

en Registrierung de facto unmöglich (AA 22.12.2019). Die Regierung schikaniert und schüchtert weiterhin Menschenrechtsverteidiger und unabhängige NGOs ein und verfolgt sie strafrechtlich. Die Familienmitglieder von Menschenrechtsverteidigern werden von

Polizei überwacht, schikaniert, inhaftiert und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt (AI 30.1.2020). Die wenigen staatlichen chinesischen Organisationen, die sich mit Menschenrechten befassen, sind im Sinne

Information über und Werbung für das staatliche Konzept

Menschenrechtspolitik aktiv. So ist das Führungspersonal

Society for Human Rights Studies gleichzeitig Personal des Informationsamts des Staatsrats (AA 22.12.2019). Es gibt laut offiziellen Zahlen Chinas (mit einer sehr breiten Definition) mehr als 460760.000 registrierte NGOs im Land. Nur ein sehr kleiner Teil davon kann als „unabhängig“ qualifiziert werden. Unabhängige NGOs erhalten keine staatliche Unterstützung und es besteht keine „Spendenkultur“ für solche Organisationen. Unabhängigen und manchen internationalen Organisationen (z.B. UNHCR) ist darüber hinaus das Spendensammeln verboten. In den letzten Jahren wurde es für NGOs aufgrund neuer Auflagen immer schwieriger, Spenden aus dem Ausland zu erhalten. Seit Xi Jinping im Amt ist, sind NGOs vermehrten Repressalien ausgesetzt, z. B. Inhaftierung ihrer Führungskräfte, Durchsuchungen sowie Einfrieren ihrer Konten, und Genehmigungsvorbehalt für die Projektarbeit (AA 22.12.2019; vgl. ÖB 11.2019, BTI 29.4.2020). In China selbst werden unabhängige Menschenrechtsorganisationen streng kontrolliert und oft unterdrückt. Die Rolle

Zivilgesellschaft wird von

KP nur in kleinteiliger Organisationsform bzw. in Bereichen wie Umwelt und Wohlfahrt zugelassen, wenn kein sozialer Aktivismus in Form von öffentlicher Kritik an Behörden, KP oder Politiken geübt wird (ÖB 11.2019). Unabhängige Menschenrechtsinstitutionen gibt es in China (mit zunehmend eingeschränkter Ausnahme Hongkongs) nicht. Die bestehenden strengen Regeln für NGOs machen

en Registrierung de facto unmöglich (AA 22.12.2019). Die Regierung schikaniert und schüchtert weiterhin Menschenrechtsverteidiger und unabhängige NGOs ein und verfolgt sie strafrechtlich. Die Familienmitglieder von Menschenrechtsverteidigern werden von

Polizei überwacht, schikaniert, inhaftiert und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt (AI 30.1.2020). Die wenigen staatlichen chinesischen Organisationen, die sich mit Menschenrechten befassen, sind im Sinne

Information über und Werbung für das staatliche Konzept

Menschenrechtspolitik aktiv. So ist das Führungspersonal

Society for Human Rights Studies gleichzeitig Personal des Informationsamts des Staatsrats (AA 22.12.2019). Es gibt laut offiziellen Zahlen Chinas (mit einer sehr breiten Definition) mehr als 460760.000 registrierte NGOs im Land. Nur ein sehr kleiner Teil davon kann als „unabhängig“ qualifiziert werden. Unabhängige NGOs erhalten keine staatliche Unterstützung und es besteht keine „Spendenkultur“ für solche Organisationen. Unabhängigen und manchen internationalen Organisationen (z.B. UNHCR) ist darüber hinaus das Spendensammeln verboten. In den letzten Jahren wurde es für NGOs aufgrund neuer Auflagen immer schwieriger, Spenden aus dem Ausland zu erhalten. Seit römisch zehn i Jinping im Amt ist, sind NGOs vermehrten Repressalien ausgesetzt, z. B. Inhaftierung ihrer Führungskräfte, Durchsuchungen sowie Einfrieren ihrer Konten, und Genehmigungsvorbehalt für die Projektarbeit (AA 22.12.2019; vergleiche ÖB 11.2019, BTI 29.4.2020). In China selbst werden unabhängige Menschenrechtsorganisationen streng kontrolliert und oft unterdrückt. Die Rolle

Zivilgesellschaft wird von

KP nur in kleinteiliger Organisationsform bzw. in Bereichen wie Umwelt und Wohlfahrt zugelassen, wenn kein sozialer Aktivismus in Form von öffentlicher Kritik an Behörden, KP oder Politiken geübt wird (ÖB 11.2019). 2017 trat ein eigenes Gesetz zur Kontrolle von ausländischen NGOs und von Finanzierungen aus dem Ausland für heimische NGOs in Kraft („Foreign NGO Activity Management Law“), das ausländische NGOs fortan unter die Aufsicht des Ministeriums für öffentliche Sicherheit stellt (USDOS 11.3.2020; vgl. FH 4.3.2020, ÖB 11.2019). Nach dem neuen Gesetz müssen alle Finanzierungen durch ausländische NGOs von den chinesischen Sicherheitsbehörden vor Erhalt genehmigt werden und dürfen ausländische NGOs in China nur gewisse Aktivitäten in Partnerschaft mit offiziellen Stellen ausüben. Zahlreiche Fragen zur Umsetzung sind noch offen. Obgleich dieses Gesetz dazu beitragen kann, das nebulöse Regelwerk

NGOs zu erhellen, wird befürchtet, dass das Gesetz eine weitere Möglichkeit für die Sicherheitsbehörden darstellt, die Zivilgesellschaft zur Selbstzensur und zu unkritischem Verhalten zu zwingen und den Einfluss von Regierung und

Kommunistischen Partei auf ausländische und inländische Nichtregierungsorganisationen weiter zu erhöhen (ÖB 11.2019; vgl. FH 4.3.2020). Durch den großen Ermessensspielraum

Polizei für die Kontrolle und Regulierung

Arbeit ausländischer NGOs erhöht sich das Risiko, dass das Gesetz dazu missbraucht werden könnte, Menschenrechtsverteidiger und NGO-Mitarbeiter einzuschüchtern und strafrechtlich zu verfolgen (AI 22.2.2018). Die Umsetzung des Gesetzes über ausländische NGOs aus dem Jahr 2017 und

erlassenen Richtlinien zur humanitären Hilfe im Jahr 2016 hat den Zugang von Bürgergruppen zu Finanzmitteln aus ausländischen Quellen erheblich eingeschränkt und die Aufsicht und Finanzierung durch die Regierung verstärkt. NGOs die versuchen, größtmöglich Unabhängigkeit zu bewahren, wie auch NGOs, die sich mit Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit befassen, werden zunehmend marginalisiert (FH 4.3.2020). 2017 trat ein eigenes Gesetz zur Kontrolle von ausländischen NGOs und von Finanzierungen aus dem Ausland für heimische NGOs in Kraft („Foreign NGO Activity Management Law“), das ausländische NGOs fortan unter die Aufsicht des Ministeriums für öffentliche Sicherheit stellt (USDOS 11.3.2020; vergleiche FH 4.3.2020, ÖB 11.2019). Nach dem neuen Gesetz müssen alle Finanzierungen durch ausländische NGOs von den chinesischen Sicherheitsbehörden vor Erhalt genehmigt werden und dürfen ausländische NGOs in China nur gewisse Aktivitäten in Partnerschaft mit offiziellen Stellen ausüben. Zahlreiche Fragen zur Umsetzung sind noch offen. Obgleich dieses Gesetz dazu beitragen kann, das nebulöse Regelwerk

NGOs zu erhellen, wird befürchtet, dass das Gesetz eine weitere Möglichkeit für die Sicherheitsbehörden darstellt, die Zivilgesellschaft zur Selbstzensur und zu unkritischem Verhalten zu zwingen und den Einfluss von Regierung und

Kommunistischen Partei auf ausländische und inländische Nichtregierungsorganisationen weiter zu erhöhen (ÖB 11.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Durch den großen Ermessensspielraum

Polizei für die Kontrolle und Regulierung

Arbeit ausländischer NGOs erhöht sich das Risiko, dass das Gesetz dazu missbraucht werden könnte, Menschenrechtsverteidiger und NGO-Mitarbeiter einzuschüchtern und strafrechtlich zu verfolgen (AI 22.2.2018). Die Umsetzung des Gesetzes über ausländische NGOs aus dem Jahr 2017 und

erlassenen Richtlinien zur humanitären Hilfe im Jahr 2016 hat den Zugang von Bürgergruppen zu Finanzmitteln aus ausländischen Quellen erheblich eingeschränkt und die Aufsicht und Finanzierung durch die Regierung verstärkt. NGOs die versuchen, größtmöglich Unabhängigkeit zu bewahren, wie auch NGOs, die sich mit Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit befassen, werden zunehmend marginalisiert (FH 4.3.2020). Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung: 4.6.2020 Offiziell erkennt China die grundlegenden Prinzipien

Charta

Vereinten Nationen sowie

Allgemeinen Erklärung

Menschenrechte an. Außerdem hat die VR China einer Reihe von Übereinkünften zum Schutz

Menschenrechte

Vereinten Nationen zugestimmt (GIZ 3.2020a). Die Menschenrechtslage in China bietet jedoch auch weiterhin ein zwiespältiges und trotz aller Fortschritte im Ergebnis negatives Bild. 2004 wurde

Begriff „Menschenrechte“ in die Verfassung aufgenommen, die individuellen Freiräume

Bürger in Wirtschaft und Gesellschaft wurden in den letzten Jahren erheblich erweitert. Andererseits bleiben die Wahrung

inneren Stabilität und

Machterhalt

KPCh oberste Prämisse und rote Linie (AA 22.12.2019). Die Menschenrechtslage ist weiterhin durch ein systematisches Vorgehen gegen jede Form von Dissens gekennzeichnet (AI 30.1.2020). Oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung „sozialer Stabilität“, die aus Sicht

chinesischen Führung unerlässlich für die weitere Entwicklung des Landes ist. Die chinesische Führung geht kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden, wie z. B. regierungskritische Schriftsteller, Blogger, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Petitionäre oder Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (Falun Gong, Hauskirchen etc.). Die seit 2008 zunehmende Repression hat sich seit Amtsantritt Xi Jinpings verstetigt und sich insbesondere nach dem

  1. Parteitag im Oktober 2017 und dem
  2. Nationalen Volkskongress im März 2018 nochmals verstärkt. Einschüchterungsmaßnahmen umfassen u.a. Hausarrest, willkürliche Haft in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“), Folter, Berufsverbote und Druck auf Familienangehörige durch Bedrohungen bis hin zur „Sippenhaft“. Flankiert wird dies durch neue Gesetzgebung sowie eine Verschärfung von bestehenden Verordnungen und Gesetzen in den letzten Jahren (u. a. Gesetz zum Management von internationalen NGOs, Wohlfahrtsgesetz, Verordnung über die Regulierung von religiösen Angelegenheiten). Personen, die in Opposition zu Regierung und herrschender Ideologie stehen, setzen sich unmittelbar

Gefahr von Repression durch staatliche Stellen aus, wenn sie aus Sicht

Regierung die Kommunistische Partei, die Einheit des Staates oder das internationale Ansehen Chinas gefährden. Die Schwelle ist immer dann erreicht, wenn die chinesischen Sicherheitsbehörden annehmen, dass ein – noch so loses – Netzwerk gebildet werden könnte. Aus Sicht

Regierung geht von separatistischen Bestrebungen und Untergrundaktivitäten innerhalb Chinas die größte Gefahr aus (AA 22.12.2019). Die Menschenrechtslage ist weiterhin durch ein systematisches Vorgehen gegen jede Form von Dissens gekennzeichnet (AI 30.1.2020). Oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung „sozialer Stabilität“, die aus Sicht

chinesischen Führung unerlässlich für die weitere Entwicklung des Landes ist. Die chinesische Führung geht kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden, wie z. B. regierungskritische Schriftsteller, Blogger, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Petitionäre oder Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (Falun Gong, Hauskirchen etc.). Die seit 2008 zunehmende Repression hat sich seit Amtsantritt römisch zehn i Jinpings verstetigt und sich insbesondere nach dem

  1. Parteitag im Oktober 2017 und dem
  2. Nationalen Volkskongress im März 2018 nochmals verstärkt. Einschüchterungsmaßnahmen umfassen u.a. Hausarrest, willkürliche Haft in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“), Folter, Berufsverbote und Druck auf Familienangehörige durch Bedrohungen bis hin zur „Sippenhaft“. Flankiert wird dies durch neue Gesetzgebung sowie eine Verschärfung von bestehenden Verordnungen und Gesetzen in den letzten Jahren (u. a. Gesetz zum Management von internationalen NGOs, Wohlfahrtsgesetz, Verordnung über die Regulierung von religiösen Angelegenheiten). Personen, die in Opposition zu Regierung und herrschender Ideologie stehen, setzen sich unmittelbar

Gefahr von Repression durch staatliche Stellen aus, wenn sie aus Sicht

Regierung die Kommunistische Partei, die Einheit des Staates oder das internationale Ansehen Chinas gefährden. Die Schwelle ist immer dann erreicht, wenn die chinesischen Sicherheitsbehörden annehmen, dass ein – noch so loses – Netzwerk gebildet werden könnte. Aus Sicht

Regierung geht von separatistischen Bestrebungen und Untergrundaktivitäten innerhalb Chinas die größte Gefahr aus (AA 22.12.2019). Es gibt weiterhin besorgniserregende Verletzungen rechtsstaatlicher Mindeststandards in ganz China. So gibt es immer noch willkürliche Inhaftierungen durch die Regierung, erzwungenes Verschwindenlassen von Personen, sowie Folter und unrechtmäßige Tötungen durch die Regierung, harte und lebensbedrohliche Gefängnis- und Haftbedingungen, politische Gefangene, willkürliche Eingriffe in die Privatsphäre, erhebliche Probleme mit

Unabhängigkeit

Justiz, Zensur und Sperrung von Webseiten, physische Angriffe und strafrechtliche Verfolgung von Journalisten, Anwälten, Schriftstellern, Bloggern, Dissidenten, Petitionären und anderen Personen sowie

en Familienangehörigen, Eingriffe in das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, einer restriktiven Gesetzgebung gegenüber Nichtregierungsorganisationen (NGOs), strenge Einschränkungen

Religionsfreiheit, erhebliche Einschränkungen

Bewegungsfreiheit, Korruption, Geburtenbeschränkungen, in manchen Fällen Zwang zur Sterilisation oder Abtreibung, Menschenhandel und Kinderarbeit (USDOS 11.3.2020). Häufig kommen Übergriffe lokaler Amtsträger bzw. von denen beauftragter Dritter vor, die im Ergebnis den Zielen

Regierungspolitik entsprechen oder

Wahrung des Einkommens dieser Personen dienen. Zumeist handelt es sich um Demonstranten bei Fällen mit wirtschaftlichem Hintergrund (illegale Landnahme, Korruption etc.). Auch Journalisten sind von solchen Fällen betroffen, zum Teil werden offen Kopfgelder ausgesetzt, ohne dass dies rechtliche Konsequenz hat (AA 22.12.2019). Chinas wissenschaftliches Entwicklungskonzept hält auch Einzug in die „Soziale Steuerung“ durch und für die Partei. Umfassende Sicherheit, so erkannte die Parteiführung, benötigt Big Data über Einstellungen und Stimmungen innerhalb

Bevölkerung sowie

en analytische Aufarbeitung (LVAk 9.2019). Die chinesische Regierung plant 2020 ein soziales Kreditsystem einzuführen, das Menschen in allen Lebenslagen bewertet und entsprechend belohnt oder bestraft (EuZ 29.8.2019; vgl. LVAk 9.2019). Als Datenquellen werden das Verhalten in den sozialen Medien, beim Online-Shopping, beim Verfassen von Kurznachrichten, aber auch Kranken- und Gerichtsakten, Verkehrsdelikte, Steuersünden, rüpelhaftes Verhalten in

Öffentlichkeit, Rauchen in öffentlichen Räumen etc. genutzt (EuZ 29.8.2019).Die chinesische Regierung plant 2020 ein soziales Kreditsystem einzuführen, das Menschen in allen Lebenslagen bewertet und entsprechend belohnt oder bestraft (EuZ 29.8.2019; vergleiche LVAk 9.2019). Als Datenquellen werden das Verhalten in den sozialen Medien, beim Online-Shopping, beim Verfassen von Kurznachrichten, aber auch Kranken- und Gerichtsakten, Verkehrsdelikte, Steuersünden, rüpelhaftes Verhalten in

Öffentlichkeit, Rauchen in öffentlichen Räumen etc. genutzt (EuZ 29.8.2019). … Haftbedingungen Letzte Änderung: 4.6.2020 Die Haftbedingungen sind im Allgemeinen hart, mit unzureichender Ernährung, regelmäßigen Misshandlungen und Entzug von medizinischen Hilfeleistungen (FH 4.3.2020). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch die Erzwingung von Geständnissen (USDOS 11.3.2020). In vielen Fällen wird Inhaftierten in Untersuchungsgefängnissen anfänglich

Zugang zu Rechtsbeistand verwehrt (AI 2.8.2019; vgl. AI 22.8.2019), was mit dem „Verdacht auf Untergrabung

Staatsgewalt“ (AI 22.8.2019) oder

„Gefährdung

nationalen Sicherheit“ begründet wurde (AI 22.2.2017). Die Haftbedingungen sind im Allgemeinen hart, mit unzureichender Ernährung, regelmäßigen Misshandlungen und Entzug von medizinischen Hilfeleistungen (FH 4.3.2020). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch die Erzwingung von Geständnissen (USDOS 11.3.2020). In vielen Fällen wird Inhaftierten in Untersuchungsgefängnissen anfänglich

Zugang zu Rechtsbeistand verwehrt (AI 2.8.2019; vergleiche AI 22.8.2019), was mit dem „Verdacht auf Untergrabung

Staatsgewalt“ (AI 22.8.2019) oder

„Gefährdung

nationalen Sicherheit“ begründet wurde (AI 22.2.2017). Im Jahr 2018 waren rund 1.7 Millionen Verurteilte in den 752 Haftanstalten (683 Gefängnisse, 41 Frauengefangenenhäuser und 28 Jugendstrafvollzugsanlagen) inhaftiert. Gemäß Zurechnungen von Personen in Untersuchungshaft erhöht sich die Zahl

Gefangenen auf rund 2,36 Millionen Personen.

Frauenanteil beträgt etwa 8,4 Prozent (WPB 2018). Neben

Freiheitsstrafe existieren verschiedene Formen freiheitsentziehender Maßnahmen, sogenannte Administrativhaft: „Haft zur Erziehung“ (shourong jiaoyu), „Haft zur Umerziehung“ und „Zwangsmäßige Drogenrehabilitation in Isolation“. Sie zielen häufig auf Prostituierte und Drogenabhängige, aber auch politisch missliebige Personen (z.B. Anti-Falun Gong-Kampagne) ab. (AA 22.12.2019). Nach Abschaffung des Systems „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurden hunderte dieser Haftanstalten in sogenannte „legal education centers“ umbenannt. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass diese Maßnahmen weder Rehabilitierungs-/Entzugshilfe bieten noch

Resozialisierung

Drogenabhängigen dienen. Vielmehr stehe

Freiheitsentzug (Minimum zwei Jahre) und die Verrichtung unbezahlter Arbeit im Vordergrund (AA 14.12.2018). Die ohne gesetzliche Basis operierenden Umerziehungs-Zentren für Prostituierte und Konsumenten

Prostitution (wobei letztere sich in

Regel per Korruption freikaufen können) wurden hingegen per 29.12.2019 abgeschafft (BBC 28.12.2019; vgl. ZO 29.12.2019). Neben

Freiheitsstrafe existieren verschiedene Formen freiheitsentziehender Maßnahmen, sogenannte Administrativhaft: „Haft zur Erziehung“ (shourong jiaoyu), „Haft zur Umerziehung“ und „Zwangsmäßige Drogenrehabilitation in Isolation“. Sie zielen häufig auf Prostituierte und Drogenabhängige, aber auch politisch missliebige Personen (z.B. Anti-Falun Gong-Kampagne) ab. (AA 22.12.2019). Nach Abschaffung des Systems „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurden hunderte dieser Haftanstalten in sogenannte „legal education centers“ umbenannt. Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass diese Maßnahmen weder Rehabilitierungs-/Entzugshilfe bieten noch

Resozialisierung

Drogenabhängigen dienen. Vielmehr stehe

Freiheitsentzug (Minimum zwei Jahre) und die Verrichtung unbezahlter Arbeit im Vordergrund (AA 14.12.2018). Die ohne gesetzliche Basis operierenden Umerziehungs-Zentren für Prostituierte und Konsumenten

Prostitution (wobei letztere sich in

Regel per Korruption freikaufen können) wurden hingegen per 29.12.2019 abgeschafft (BBC 28.12.2019; vergleiche ZO 29.12.2019). Nach glaubhaften Berichten von NGOs sind mindestens 3.000 politischer Verbrechen angeklagte Personen in den vergangenen zwei Jahrzehnten in Anstalten für „politisch Anormale“ festgehalten worden; ca. 1.000 Mitglieder von Falun Gong wurden gegen ihren Willen psychiatrischer Behandlung unterzogen. Es wird von Zwangsmedikation und Gewaltanwendung (Elektroschocks) berichtet (AA 14.12.2018). Berichten zu Folge sind politische Gefangene, darunter Angehörige

Falun Gong, Uiguren, tibetische Buddhisten und im Untergrund ihren Glauben praktizierende Christen, in Haftanstalten

Gefahr von gewaltsamen Organentnahmen ausgesetzt (WSJ 5.2.2019). Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 22.12.2019). Die Polizei kann in solchen Anstalten Personen nach eigenem Gutdünken ohne zeitliche Begrenzungen festhalten (ÖB 11.2019). Religionsfreiheit Letzte Änderung: 3.6.2020 Die chinesische Verfassung sieht Glaubensfreiheit vor, jedoch sind die einzig zugelassenen Religionsgemeinschaften Katholizismus, Protestantismus, Buddhismus, Islam und Taoismus (ÖB 11.2019; vgl. BAMF 10.2019). Die chinesische Verfassung sieht Glaubensfreiheit vor, jedoch sind die einzig zugelassenen Religionsgemeinschaften Katholizismus, Protestantismus, Buddhismus, Islam und Taoismus (ÖB 11.2019; vergleiche BAMF 10.2019). Die seit 2008 zunehmende Repression hat sich seit Amtsantritt Xi Jinpings verstetigt und sich im Berichtszeitraum, insbesondere nach dem 19. Parteitag im Oktober 2017 und dem 13. Nationalen Volkskongress im März 2018 nochmals verstärkt (AA 22.12.2019).Die seit 2008 zunehmende Repression hat sich seit Amtsantritt römisch zehn i Jinpings verstetigt und sich im Berichtszeitraum, insbesondere nach dem 19. Parteitag im Oktober 2017 und dem 13. Nationalen Volkskongress im März 2018 nochmals verstärkt (AA 22.12.2019).

Art. 36

Verfassung unterscheidet zwischen

garantierten Glaubensfreiheit und

Freiheit „normaler“ Religionsausübung, welche die „öffentliche Ordnung, Gesundheit

Bürger und das staatliche Erziehungssystem nicht beeinträchtigen darf“. Sämtliche religiöse Aktivitäten – wie die Abhaltung von Gottesdiensten,

Besuch von Kirchen oder Moscheen und

Bau von Gotteshäusern – unterliegen staatlicher Kontrolle und Genehmigung (AA 22.12.2019). Die staatliche Aufsicht umfasst auch die tägliche Ausübung religiöser Aktivitäten, alle Ernennungen von Geistlichen und Postenbesetzungen (ÖB 11.2019; vgl. HRW 14.1.2020), wie auch die Einsetzung eines Rechtsvertreters sowie einem zugelassenen Rechnungsprüfer in den religiösen Einrichtungen (USCIRF 4.2020). Die Einfuhr von Print- und Bildmaterial religiösen Inhalts ist auf den Eigenbedarf beschränkt. Alle religiösen Gruppierungen müssen sich beim Staatlichen Amt für Religiöse Angelegenheiten (SARA) registrieren lassen und sich einer

folgenden offiziell anerkannten kirchlichen Dachverbände unterordnen:

Artikel 36

,

Verfassung unterscheidet zwischen

garantierten Glaubensfreiheit und

Freiheit „normaler“ Religionsausübung, welche die „öffentliche Ordnung, Gesundheit

Bürger und das staatliche Erziehungssystem nicht beeinträchtigen darf“. Sämtliche religiöse Aktivitäten – wie die Abhaltung von Gottesdiensten,

Besuch von Kirchen oder Moscheen und

Bau von Gotteshäusern – unterliegen staatlicher Kontrolle und Genehmigung (AA 22.12.2019). Die staatliche Aufsicht umfasst auch die tägliche Ausübung religiöser Aktivitäten, alle Ernennungen von Geistlichen und Postenbesetzungen (ÖB 11.2019; vergleiche HRW 14.1.2020), wie auch die Einsetzung eines Rechtsvertreters sowie einem zugelassenen Rechnungsprüfer in den religiösen Einrichtungen (USCIRF 4.2020). Die Einfuhr von Print- und Bildmaterial religiösen Inhalts ist auf den Eigenbedarf beschränkt. Alle religiösen Gruppierungen müssen sich beim Staatlichen Amt für Religiöse Angelegenheiten (SARA) registrieren lassen und sich einer

folgenden offiziell anerkannten kirchlichen Dachverbände unterordnen: ● Vereinigung

Buddhisten Chinas, ● Chinesische Taoistenvereinigung, ● Islamische Gesellschaft Chinas, ● Patriotische Vereinigung

chinesischen Katholiken, ● Chinesisches Christliches Patriotisches Komitee

"Drei-Selbst-Bewegung" und ● Chinesischer Christlicher Verein/Christenrat (ÖB. 11.2019; vgl. AA 22.12.2019) Chinesischer Christlicher Verein/Christenrat (ÖB. 11.2019; vergleiche AA 22.12.2019) Andere Vereinigungen sind illegal und werden häufig drangsaliert sowie systematisch verfolgt, wenn sie in hochrangigen politischen Entscheidungen als staatliche Bedrohung qualifiziert wurden (ÖB 11.2019). Peking verschärfte seinen Druck auf Muslime und Christen, viele Moscheen und Kirchen wurden auf Anweisung

Regierung beschädigt oder zerstört (AI 30.1.2020). Zeugen Jehovas zählen nicht zu den fünf offiziell anerkannten Religionen. Inwieweit sie ihren Glauben in China leben können, ist unklar. Eigenen nicht überprüfbaren Angaben zufolge wurden sie seit Mai 2018 verstärkt Ziel staatlicher Maßnahmen wie u.a. Razzien in Wohnungen, Befragungen, Festnahmen, Internierungen in Einrichtungen zur Umerziehung und Ausweisung ausländischer Ehepartner (BAMF 10.2019). Durch das Regime ist ein vielschichtiger Apparat zur Kontrolle aller religiösen Tätigkeiten eingerichtet worden. Es erfolgt eine Überprüfung religiöser Führer auf politische Zuverlässigkeit, es erfolgt eine Begrenzung

Anzahl neuer Mönche oder Priester und die Manipulation

religiösen Lehre gemäß den Prioritäten

Partei (FH 4.3.2020). Die Regierung bezeichnet religiöse Gruppen außerhalb ihrer Kontrolle als „Teufelskult“ (HRW 14.1.2020). Bestimmte religiöse oder spirituelle Gruppen sind gesetzlich verboten. Das Strafrecht definiert verbotene Gruppen als „Kult-Organisationen“. Es gibt keine öffentlich bekannten Kriterien für diese Einordnung oder Beschwerdemechanismen dagegen. Angehörige dieser Gruppen können zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden. Die Kommunistische Partei unterhält einen außergerichtlichen parteiamtlichen Sicherheitsdienst für die Beseitigung

Falun Gong-Bewegung und anderer Organisationen. Viele Mitglieder religiöser Minderheitengruppen in China - darunter Uiguren, Hui und kasachische Muslime, tibetische Buddhisten, Katholiken, Protestanten und Falun Gong - sind aufgrund ihres Glaubens mit schwerer Repression und Diskriminierung konfrontiert. Auch werden mehrere christliche Gruppen als „böse Kulte“ angesehen – unter anderen auch die „Rufer“ [Huhan Pai, auch Shouter] (USDOS 21.6.2019). Mehrere Lokalregierungen bieten finanzielle Belohnungen für Personen an, die Informationen über Untergrundkirchen an die Behörden weiterleiten (USCIRF 4.2020). Unnachgiebig ist das Verhalten

Behörden gegenüber religiösen Aktivitäten dort, wo die chinesische Regierung die „Gefährdungs-Triade“ – Terrorismus, Extremismus und Separatismus – im Spiel wähnt. Dies betrifft vor allem Muslime in Xinjiang und Buddhisten in den tibetischen Gebieten. Im Übrigen variiert das Verhalten

Behörden von Provinz zu Provinz stark. Es gibt immer wieder Berichte über den Abriss von angeblich „nicht genehmigten“ Gotteshäusern, während andererseits einzelne „offizielle“ Kirchen mit teils staatlichen Mitteln renoviert oder gar neu gebaut werden (AA 22.12.2019). Durch das chinesische Antiterrorgesetz wird „religiöser Extremismus“ als ideologische Grundlage des Terrorismus bezeichnet,

diese „verzerrte Religionslehren oder andere Mittel einsetzt, um Hass, Diskriminierung oder Gewalt zu schüren" (USDOS 21.6.2019). Durch die Behörden werden religiöse Führer, die von

Partei nicht anerkannt wurden, wegen „Gefährdung

Staatssicherheit"“ verfolgt (AI 30.1.2020). Darüber hinaus variieren die Möglichkeiten

Gläubigen ihren Glauben zu leben, und sind sehr stark abhängig von

Religionsgemeinschaft, dem Wohnort und dem offiziellen Status

Glaubensgemeinschaft. Viele Gläubige erfahren kaum Einschränkungen, insbesondere, wenn sie dem chinesischen Buddhismus oder dem Taoismus angehören (FH 4.3.2020). Viele buddhistische und taoistische Tempel wurden auf Anweisung

Regierung beschädigt oder zerstört (AI 30.1.2020). In einigen Gegenden, etwa in Urumqi (Xinjiang), ist etwa auch die russisch-orthodoxe Kirche, allerdings ohne Vorhandensein von Priestern, mit stillschweigender Billigung

Behörden aktiv (VN 19.12.2019). Dennoch gehören mindestens 100 Millionen Gläubige religiösen Gemeinschaften an, die einem hohen oder sehr hohen Maß an religiöser Verfolgung ausgesetzt sind. Dazu zählen protestantische Christen, tibetische Buddhisten, uigurische Muslime und Anhänger

Falun-Gong-Bewegung (FH 4.3.2020). Genaue Zahlenangaben zu Religionsanhängern sind schwer zu erheben. Offizielle Statistiken berücksichtigen keine Personen außerhalb

staatlich registrierten religiösen Organisationen oder Personen unter 18 Jahren, da diesen eine Teilnahme an religiösen Aktivitäten verboten ist (USDOS 21.6.2019). Laut dem im April 2018 veröffentlichten Bericht des State Council Information Office (SCIO) über Religionspolitik und -praxis gibt es mehr als 200 Millionen Gläubige in China (SCIO 4.2018), doch ist diese Zahl entsprechend Expertenmeinungen zu tief gegriffen, da in den vergangenen vier Jahrzehnten die Religion in China stark an Bedeutung gewonnen hat (CFR 25.11.2019). Diese Schätzungen gehen von 185 bis 250 Millionen chinesische Buddhisten, 60 bis 80 Millionen Protestanten, 21 bis 23 Millionen Muslimen, 7 bis 20 Millionen Falun Gong-Praktizierenden, zwölf Millionen Katholiken, 6 bis 8 Millionen tibetischen Buddhisten und hunderten Millionen Anhängern verschiedenster Volkstraditionen aus. Die Zahl

Juden in China wird mit 2.700 Personen angenommen (USDOS 21.6.2019). Falun Gong Letzte Änderung: 4.6.2020 Die Falun Gong Bewegung ist in China seit 1999 verboten (HRW 17.1.2019; vgl. AA 22.12.2019). Anhänger von Falun Gong werden weiterhin verfolgt, willkürlich inhaftiert, vor Gericht gestellt, gefoltert und anderweitig misshandelt (AI 22.2.2018; vgl. USCIRF 4.2020, FH 4.3.2020). Vor dem Verbot wurde die Anhängerzahl auf etwa 70 Millionen geschätzt. Nach Angaben

Bewegung sollen seither mindestens 6.000 Falun Gong-Anhänger zu Haftstrafen verurteilt und über 100.000 in schwarze Gefängnisse und Umerziehungslager überstellt worden sein (AA 22.12.2019; vgl. FH 4.3.2020), wo sie unter Folter gezwungen werden, ihre Überzeugungen aufzugeben. Auch wird von Todesfällen in diesem Zusammenhang berichtet. Praktizierende Falun Gong sehen sich als Ziel systematischer Verfolgung (FH 4.3.2020; vgl. USDOS 11.3.2020). Organentnahmen bei Gefangenen - von denen viele vermutlich Angehörige

Falun-Gong-Bewegung sind – werden in einem erheblichem Umfang weiterhin durchgeführt (USCIRF 4.2020; vgl. BW 9.8.2019). Die Falun Gong Bewegung ist in China seit 1999 verboten (HRW 17.1.2019; vergleiche AA 22.12.2019). Anhänger von Falun Gong werden weiterhin verfolgt, willkürlich inhaftiert, vor Gericht gestellt, gefoltert und anderweitig misshandelt (AI 22.2.2018; vergleiche USCIRF 4.2020, FH 4.3.2020). Vor dem Verbot wurde die Anhängerzahl auf etwa 70 Millionen geschätzt. Nach Angaben

Bewegung sollen seither mindestens 6.000 Falun Gong-Anhänger zu Haftstrafen verurteilt und über 100.000 in schwarze Gefängnisse und Umerziehungslager überstellt worden sein (AA 22.12.2019; vergleiche FH 4.3.2020), wo sie unter Folter gezwungen werden, ihre Überzeugungen aufzugeben. Auch wird von Todesfällen in diesem Zusammenhang berichtet. Praktizierende Falun Gong sehen sich als Ziel systematischer Verfolgung (FH 4.3.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020). Organentnahmen bei Gefangenen - von denen viele vermutlich Angehörige

Falun-Gong-Bewegung sind – werden in einem erheblichem Umfang weiterhin durchgeführt (USCIRF 4.2020; vergleiche BW 9.8.2019). Gegenwärtig soll die Bewegung sieben bis 20 Millionen Anhänger haben (USDOS 21.6.2019). Die Staats- und Parteiführung sieht sich offenbar weiterhin durch den hohen Organisations- und Mobilisierungsgrad sowie insbesondere durch die internationale Verflechtung und Unterstützung

Falun Gong-Anhänger bedroht.

§ 300des chinesischen St

GB ermöglicht die Strafverfolgung häretischer Lehren, welche als „illegale Organisationen, durch betrügerische Verwendung von Religion, andere verwirren und täuschen“ (BW 9.8.2019). Vergehen gegen den Art. 300, dessen Tatbestandsmerkmalen sehr unbestimmt ausgeführt sind, werden mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sieben oder mehr Jahren bestraft (CLPRC 14.3.1997; vgl. BW 9.8.2019). Die Verbreitung von Flugblättern mit Falun Gong-Inhalten gilt als „staatsfeindliches Verbrechen“. Anwälte, die Angehörige von inhaftierten Falun Gong-Anhängern vertreten, sind immer wieder Repressionen ausgesetzt. Es gab Fälle des Entzugs

Anwaltslizenz (DW 9.7.2018; vgl. AA 22.12.2019). Gegenwärtig soll die Bewegung sieben bis 20 Millionen Anhänger haben (USDOS 21.6.2019). Die Staats- und Parteiführung sieht sich offenbar weiterhin durch den hohen Organisations- und Mobilisierungsgrad sowie insbesondere durch die internationale Verflechtung und Unterstützung

Falun Gong-Anhänger bedroht.

Paragraph 300, des chinesischen StGB ermöglicht die Strafverfolgung häretischer Lehren, welche als „illegale Organisationen, durch betrügerische Verwendung von Religion, andere verwirren und täuschen“ (BW 9.8.2019). Vergehen gegen den Artikel 300,, dessen Tatbestandsmerkmalen sehr unbestimmt ausgeführt sind, werden mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sieben oder mehr Jahren bestraft (CLPRC 14.3.1997; vergleiche BW 9.8.2019). Die Verbreitung von Flugblättern mit Falun Gong-Inhalten gilt als „staatsfeindliches Verbrechen“. Anwälte, die Angehörige von inhaftierten Falun Gong-Anhängern vertreten, sind immer wieder Repressionen ausgesetzt. Es gab Fälle des Entzugs

Anwaltslizenz (DW 9.7.2018; vergleiche AA 22.12.2019). … Relevante Bevölkerungsgruppen Frauen Letzte Änderung: 4.6.2020 Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 11.3.2020). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel

Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in

Politik. Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten (AA 22.12.2019; vgl. USDOS 11.3.2020). Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Minderheitenvertreter vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erfordert oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 11.3.2020).Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 11.3.2020). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel

Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in

Politik. Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten (AA 22.12.2019; vergleiche USDOS 11.3.2020). Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Minderheitenvertreter vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erfordert oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 11.3.2020). Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 11.2019; vgl. DFAT 3.10.2019, USDOS 11.3.2020), in

patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft sind Frauen vor allem in ländlichen Gebieten benachteiligt (AA 22.12.2019). Es gibt Gesetze zum Schutz von Frauen, dennoch kommt es zu Diskriminierung von Frauen (USDOS 11.3.2020). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung, ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Landrechten (AA 22.12.2019). Das erste Gesetz des Landes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt trat 2016 in Kraft. Berichten zufolge kommt es in mindestens einem Viertel

Familien zu häuslicher Gewalt (USDOS 11.3.2020; vgl. FH 2.2019a). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet. Die Anerkennung häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich (USDOS 11.3.2020).Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 11.2019; vergleiche DFAT 3.10.2019, USDOS 11.3.2020), in

patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft sind Frauen vor allem in ländlichen Gebieten benachteiligt (AA 22.12.2019). Es gibt Gesetze zum Schutz von Frauen, dennoch kommt es zu Diskriminierung von Frauen (USDOS 11.3.2020). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung, ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Landrechten (AA 22.12.2019). Das erste Gesetz des Landes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt trat 2016 in Kraft. Berichten zufolge kommt es in mindestens einem Viertel

Familien zu häuslicher Gewalt (USDOS 11.3.2020; vergleiche FH 2.2019a). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet. Die Anerkennung häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich (USDOS 11.3.2020). Das Familiengewaltgesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung zwischen Familienmitgliedern. Aktivisten kritisieren, dass das neue Gesetz keine Unterstützung für die Opfer bietet und dass es für die Opfer äußerst schwierig ist, Gerichtsverfahren gegen ihre Täter zu gewinnen, vor allem wegen des Versagens

Behörden in

Beweissicherung und weil kaum Zeugen vor Gericht aussagen (USDOS 11.3.2020; vgl. FH 4.3.2020). Einige Gerichte bieten Opfern Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme mit dem Opfer abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung ist nicht immer wirksam, weil sie die Opfer nicht immer erreicht. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 11.3.2020). Das Familiengewaltgesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung zwischen Familienmitgliedern. Aktivisten kritisieren, dass das neue Gesetz keine Unterstützung für die Opfer bietet und dass es für die Opfer äußerst schwierig ist, Gerichtsverfahren gegen ihre Täter zu gewinnen, vor allem wegen des Versagens

Behörden in

Beweissicherung und weil kaum Zeugen vor Gericht aussagen (USDOS 11.3.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Einige Gerichte bieten Opfern Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme mit dem Opfer abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung ist nicht immer wirksam, weil sie die Opfer nicht immer erreicht. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 11.3.2020). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt (AA 22.12.2019). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern. Menschenhändler können mit

Todesstrafe belegt werden (ÖB 11.2019). Prostitution ist keine Straftat, aber ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung,

mit Administrativhaft geahndet wird. Mitte 2014 gab es 116 Umerziehungslager, in denen ca. 118.000 Frauen inhaftiert waren und zu fabrikähnlicher Arbeit gezwungen wurden. Es gibt glaubhafte Berichte, dass lokale Behörden an Einrichtungen, in denen Prostitution ausgeübt wird, beteiligt sind. Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 22.12.2019; vgl. HRW 17.1.2019). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt (AA 22.12.2019). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern. Menschenhändler können mit

Todesstrafe belegt werden (ÖB 11.2019). Prostitution ist keine Straftat, aber ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung,

mit Administrativhaft geahndet wird. Mitte 2014 gab es 116 Umerziehungslager, in denen ca. 118.000 Frauen inhaftiert waren und zu fabrikähnlicher Arbeit gezwungen wurden. Es gibt glaubhafte Berichte, dass lokale Behörden an Einrichtungen, in denen Prostitution ausgeübt wird, beteiligt sind. Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 22.12.2019; vergleiche HRW 17.1.2019). Bewegungsfreiheit Letzte Änderung: 4.6.2020 Das Gesetz sieht eine innerstaatliche Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit von Auslandsreisen und die Möglichkeit einer Rückkehr vor. Doch werden diese Rechte nicht immer durch die Regierung ermöglicht. Die Behörden verschärften die Beschränkungen

Bewegungsfreiheit vor wichtigen Jubiläen, Besuchen ausländischer Würdenträger oder großen politischen Ereignissen, um Demonstrationen vorzubeugen (USDOS 11.3.2020). Ein Umzug bzw. eine Umregistrierung in einer anderen Region ist (nur) im Rahmen

gesetzlichen Regelungen des Hukousystems (Haushaltsregistrierungssystem) möglich – insbesondere wenn man in einem anderen Ort eine Arbeitsstelle hat und

Arbeitgeber entsprechend die Formalitäten erfüllt. In einigen Orten (z.B. Beijing und Shanghai) gibt es lange (mehrjährige) Wartezeiten für die Umregistrierung des Hukou nach einem Punktesystem, da

Zuzug hier streng geregelt wird (ÖB 28.5.2020). Durch das Hukou-System wird verhindert, dass rund 290 Millionen Arbeits- und Binnenmigranten in den Städten, in denen sie arbeiten, vollen legalen Status als Einwohner genießen. Durch die Regierung wurde angekündigt, das geltende System schrittweise zu reformieren und die Vorteile des städtischen Wohnsitzes auf 100 Millionen Migranten auf

Grundlage ihrer Ausbildung, ihrer Arbeitserfahrung und ihres Wohnstatus auszuweiten. Doch würde eine Umsetzung dieses Plans immer noch eine große Mehrheit

Migranten ohne gleiche Rechte oder vollen Zugang zu sozialen Diensten wie Bildung für ihre Kinder in den örtlichen Schulen bedeuten. Im April 2019 führte die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission eine weitere Stufe dieser Reformen ein, die für Städten mit einer bis drei Millionen Einwohnern vorsieht, alle Beschränkungen für Migranten, die ein lokales Hukou erhalten wollen, abzuschaffen, von Städten mit drei bis fünf Millionen Einwohnern hingegen verlangt, Beschränkungen für bestimmte Kategorien von Migranten, insbesondere solche mit höherem Bildungsniveau, zu lockern (FH 4.3.2020). Anderswo in China, wo 2019 die ersten Stufen eines Sozialkreditsystems eingeführt wurden, sehen sich Berichten zufolge Millionen von Bürgern aufgrund ihrer niedrigen Punktzahlen mit Einschränkungen bei Flug- und Bahnreisen konfrontiert. Millionen Menschen, viele von ihnen Uiguren und Tibeter, sind von staatlichen Einschränkungen beim Zugang zu Auslandsreisen und Reisepässen betroffen (FH 4.3.2020; vgl. HRW 14.1.2020).Anderswo in China, wo 2019 die ersten Stufen eines Sozialkreditsystems eingeführt wurden, sehen sich Berichten zufolge Millionen von Bürgern aufgrund ihrer niedrigen Punktzahlen mit Einschränkungen bei Flug- und Bahnreisen konfrontiert. Millionen Menschen, viele von ihnen Uiguren und Tibeter, sind von staatlichen Einschränkungen beim Zugang zu Auslandsreisen und Reisepässen betroffen (FH 4.3.2020; vergleiche HRW 14.1.2020). Immer wieder sind Gruppen von hunderten bis tausenden Tibeter, welche von China nach Indien reisen, um dort den Dalai Lama zu hören, gezwungen, früher zurückzukehren, weil chinesische Beamte in Tibet versuchen, Pässe zu beschlagnahmen und Vergeltungsmaßnahmen gegen die ins Ausland gereisten Personen und

en Familienangehörige androhen (HRW 18.1.2018; vgl. HRW 12.1.2020).Immer wieder sind Gruppen von hunderten bis tausenden Tibeter, welche von China nach Indien reisen, um dort den Dalai Lama zu hören, gezwungen, früher zurückzukehren, weil chinesische Beamte in Tibet versuchen, Pässe zu beschlagnahmen und Vergeltungsmaßnahmen gegen die ins Ausland gereisten Personen und

en Familienangehörige androhen (HRW 18.1.2018; vergleiche HRW 12.1.2020). Repressionen erfolgen landesweit nicht einheitlich. Da wegen

Größe des Landes und

historisch überkommenen Strukturen Einfluss und Kontrolle

Zentralregierung in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich ausgeprägt sind, treten staatliche oder dem Staat zurechenbare Übergriffe in den Regionen unterschiedlich häufig auf. Daher kann es im Einzelfall möglich sein, durch einen Ortswechsel Repressalien auszuweichen. Allerdings ist ein Umzug von in

VR China lebenden Chinesen in einen anderen Landesteil durch die restriktive Registrierungspraxis im Hukou-System nur schwer möglich (Verlust des Zugangs zu Bildung und Sozialleistungen). Für Personen aus ländlichen Gebieten ist es schwierig, legal in eine Stadt zu übersiedeln. Insbesondere für aus politischen Gründen Verfolgte gibt es nach Ansicht des deutschen Auswärtigen Amtes keine sichere Ausweichmöglichkeit innerhalb Chinas (AA 22.12.2019). Ein Untertauchen, also eine nicht registrierte Niederlassung in einen anderen Landesteil als jenem des Melde-Wohnorts, ist schwierig. Sowohl bei Inlandsflügen als auch bei Zugfahrten wird systematisch die Identität überprüft, auch Zugtickets können nur mit Personalausweis gekauft werden und sind nicht übertragbar. Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen von außerhalb

Stadt oder

Provinz und

en Passagiere werden systematisch überprüft. Es besteht ein sehr effizientes System

Überwachung durch Nachbarschaftskomitees. In

Tibetischen Autonomen Region und in Xinjiang besteht besonders strenge Überwachung unter anderem durch das System

kollektiven Bestrafung von Dorfgemeinschaften und starken Einschränkungen

Bewegungsfreiheit, wonach Personen, die ihr Dorf oder ihre Region verlassen wollen, hierfür Genehmigungen einholen müssen welche teilweise nur für bestimmte andere Regionen ausgestellt werden. In Xinjiang werden darüber hinaus in von Uiguren bewohnten Gegenden an Straßensperren Identitätskontrollen – vor allem von jungen männlichen Uiguren – durch die bewaffnete Volkspolizei und die Volksbefreiungsarmee durchgeführt (ÖB 11.2019). Die Bewegungsfreiheit für Tibeter ist stark eingeschränkt (IHRWch 17.8.2018). Ohne zahlreiche Genehmigungen dürfen sie sich außerhalb ihres Wohngebietes nicht bewegen und auch nicht arbeiten. Das Alltagsleben für Tibeter ist durch eine Vielzahl von Kontrollen gekennzeichnet (ST 30.8.2019). Seit 2016 gelten für die Einwohner Xinjiangs strenge Auflagen für den Erwerb von Reisedokumenten. Biometrische-Daten, eine DNA-Blutprobe, Fingerabdrücke sowie eine Stimmaufzeichnung und ein dreidimensionales Foto des Körpers müssen bei einem Antrag zur Verfügung gestellt werden (DZ 25.11.2016; vgl. BBC 7.6.2016). Personen in

Provinz Xinjiang müssen für Reisebewegungen zwischen Städten bei

Polizei eine Erlaubnis erwirken und eine Vielzahl von Kontrollpunkte durchlaufen. Es wird von einer Zunahme von Kontrollmaßnahmen auf Flughäfen, Bahnhöfen, sowie Kontrollpunkten an öffentlichen Bewegungslinien, wie Straßen, etc. berichtet (HRW 9.9.2018).Seit 2016 gelten für die Einwohner Xinjiangs strenge Auflagen für den Erwerb von Reisedokumenten. Biometrische-Daten, eine DNA-Blutprobe, Fingerabdrücke sowie eine Stimmaufzeichnung und ein dreidimensionales Foto des Körpers müssen bei einem Antrag zur Verfügung gestellt werden (DZ 25.11.2016; vergleiche BBC 7.6.2016). Personen in

Provinz Xinjiang müssen für Reisebewegungen zwischen Städten bei

Polizei eine Erlaubnis erwirken und eine Vielzahl von Kontrollpunkte durchlaufen. Es wird von einer Zunahme von Kontrollmaßnahmen auf Flughäfen, Bahnhöfen, sowie Kontrollpunkten an öffentlichen Bewegungslinien, wie Straßen, etc. berichtet (HRW 9.9.2018). Die Meldekarte („Hukou-System“) ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit oder den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z.B. minderjährige Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte „Hukou-Karten“ oder solche von Verwandten (ÖB 11.2019). … Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung: 4.6.2020 Mit

Öffnung Chinas gegenüber dem kapitalistischen Westen schaffte es das Land, ausgelöst durch wirtschaftlichen Reformen, in den letzten vier Jahrzehnten den Aufstieg von einem planwirtschaftlichen Agrarstaat zur zweitgrößten Volkswirtschaft

Welt (Darimont 2020).

Lebensstandard hat sich für die Bevölkerung verbessert (NZZ 26.5.2020). In den Jahren von 2000 bis 2010 erreichte China ein Wirtschaftswachstum zwischen 8 und 14 Prozent (GIZ 3.2020b; vgl. BTI 2020). Mit dem Aufschwung geht auch eine wachsende ökonomische Macht einher (LVAk 9.2019). Chinas Bruttoinlandsprodukt legte 2019 um 6,1 Prozent zu und erfüllte so den von

Regierung vorgegebenen Sollwert.

maßen langsam wuchs die zweitgrößte Volkswirtschaft

Welt jedoch seit 1990 nicht mehr. Für 2020 gab die Regierung ein Wachstumsziel von „ca. 6 Prozent“ aus. Die Schaffung einer „gemäßigt wohlhabenden Gesellschaft“ bis Ende 2020 ist dabei ein zentrales Anliegen

chinesischen Führung. Diese wird als die Verdoppelung

Pro-Kopf Einkommen gegenüber dem Stand von 2010 definiert (WKO 12.5.2020). Dennoch deutet die

zeitige Wirtschaftsentwicklung Chinas auf eine Abkehr von einem zweistelligen Wachstum hin. Das niedrigere Wachstum ist darauf zurückzuführen, dass die chinesische Regierung eine Abkehr von einer investitionsgetriebenen Wachstumsstrategie vollzieht und zukünftig verstärkt Wachstum durch Inlandskonsum generieren will (GIZ 3.2020b). In den Jahren von 2000 bis 2010 erreichte China ein Wirtschaftswachstum zwischen 8 und 14 Prozent (GIZ 3.2020b; vergleiche BTI 2020). Mit dem Aufschwung geht auch eine wachsende ökonomische Macht einher (LVAk 9.2019). Chinas Bruttoinlandsprodukt legte 2019 um 6,1 Prozent zu und erfüllte so den von

Regierung vorgegebenen Sollwert.

maßen langsam wuchs die zweitgrößte Volkswirtschaft

Welt jedoch seit 1990 nicht mehr. Für 2020 gab die Regierung ein Wachstumsziel von „ca. 6 Prozent“ aus. Die Schaffung einer „gemäßigt wohlhabenden Gesellschaft“ bis Ende 2020 ist dabei ein zentrales Anliegen

chinesischen Führung. Diese wird als die Verdoppelung

Pro-Kopf Einkommen gegenüber dem Stand von 2010 definiert (WKO 12.5.2020). Dennoch deutet die

zeitige Wirtschaftsentwicklung Chinas auf eine Abkehr von einem zweistelligen Wachstum hin. Das niedrigere Wachstum ist darauf zurückzuführen, dass die chinesische Regierung eine Abkehr von einer investitionsgetriebenen Wachstumsstrategie vollzieht und zukünftig verstärkt Wachstum durch Inlandskonsum generieren will (GIZ 3.2020b). Im Dezember 2019 nahm die Lungenkrankheit Covid-19 ihren Ausgang in

zentralchinesischen Provinz Hubei und verbreitete sich von dort aus rasant in alle Teile des Landes (WKO 12.5.2020). Dies führte Anfang 2020 zum massiven Einbruch des Wirtschaftswachstums (GIZ 3.2020b). Die Regierung ergriff drakonische Maßnahmen zur Eindämmung

Epidemie: Die Provinz Hubei wurde von

Außenwelt abgeriegelt und die chinesischen Neujahrsfeiertage wurden verlängert. Quarantäneverordnungen und Reiseverbote legten das wirtschaftliche Leben weitgehend lahm. Zahlreiche Unternehmen konnten ihren Betrieb nicht wie geplant Anfang Februar wiederaufnehmen. Die Verbreitung von Covid-19 im Ausland setzt die chinesische Wirtschaft anhaltend unter Druck (WKO 12.5.2020). Nicht zuletzt aufgrund nachlassender internationaler Nachfrage kann davon ausgegangen werden, dass China sein Wachstumsziel verfehlen wird (WKO 12.5.2020; vgl. GIZ 3.2020b). So verringerte sich Chinas BIP im ersten Quartal 2020 im Vergleich zur Vorjahresperiode um minus 6,8 Prozent. Schätzungen des Economist Intelligence Unit von Mitte April 2020 gehen davon aus, dass Chinas BIP heuer um lediglich ein Prozent wachsen wird. Im Dienstleistungssektor machte sich im März zumindest eine leichte Erholung bemerkbar. Auch die Warenexporte fielen im März mit minus 6,6 Prozent weniger stark als erwartet. Chinas Importe blieben weitgehend stabil (minus 0,9 Prozent). Nach einem Tief von 35,7 Prozent erholte sich Chinas Purchasing Managers Index (PMI) im Februar auf einen Wert von 52 Prozent im März (WKO 12.5.2020). Im Dezember 2019 nahm die Lungenkrankheit Covid-19 ihren Ausgang in

zentralchinesischen Provinz Hubei und verbreitete sich von dort aus rasant in alle Teile des Landes (WKO 12.5.2020). Dies führte Anfang 2020 zum massiven Einbruch des Wirtschaftswachstums (GIZ 3.2020b). Die Regierung ergriff drakonische Maßnahmen zur Eindämmung

Epidemie: Die Provinz Hubei wurde von

Außenwelt abgeriegelt und die chinesischen Neujahrsfeiertage wurden verlängert. Quarantäneverordnungen und Reiseverbote legten das wirtschaftliche Leben weitgehend lahm. Zahlreiche Unternehmen konnten ihren Betrieb nicht wie geplant Anfang Februar wiederaufnehmen. Die Verbreitung von Covid-19 im Ausland setzt die chinesische Wirtschaft anhaltend unter Druck (WKO 12.5.2020). Nicht zuletzt aufgrund nachlassender internationaler Nachfrage kann davon ausgegangen werden, dass China sein Wachstumsziel verfehlen wird (WKO 12.5.2020; vergleiche GIZ 3.2020b). So verringerte sich Chinas BIP im ersten Quartal 2020 im Vergleich zur Vorjahresperiode um minus 6,8 Prozent. Schätzungen des Economist Intelligence Unit von Mitte April 2020 gehen davon aus, dass Chinas BIP heuer um lediglich ein Prozent wachsen wird. Im Dienstleistungssektor machte sich im März zumindest eine leichte Erholung bemerkbar. Auch die Warenexporte fielen im März mit minus 6,6 Prozent weniger stark als erwartet. Chinas Importe blieben weitgehend stabil (minus 0,9 Prozent). Nach einem Tief von 35,7 Prozent erholte sich Chinas Purchasing Managers Index (PMI) im Februar auf einen Wert von 52 Prozent im März (WKO 12.5.2020). Wegen

wirtschaftlichen Folgen

Lungenkrankheit Covid-19 wurde in einer Abkehr von

üblichen Praxis „wegen

großen Unsicherheiten“ durch die Corona-Krise kein Ziel für das wirtschaftliche Wachstum

Volksrepublik, nach einem Einbruch von 6,8 Prozent im ersten Quartal 2020 an. Gegen die Abschwächung

Konjunktur durch die Coronavirus-Pandemie will China mit einer beachtlichen Erhöhung

Staatsausgaben ankämpfen (FAZ 21.5.2020). Die Grundversorgung

Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist seit einigen Jahren gewährleistet (AA 22.12.2019), doch kam es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg

Nahrungsmittelpreise (ÖB 11.2019). Trotz beispielloser Erfolge bei

Armutsbekämpfung geht die uno davon aus, dass

zeit noch über 124,5 Millionen Menschen unterernährt sind. Die ländliche Bevölkerung ist bezüglich

Nahrungsmittelsicherheit, vor allem im unterentwickelten Westen des Landes, strukturell benachteiligt (GIZ 3.2020b).

Lebensstandard

Bevölkerung steigt kontinuierlich an,

Abstand zwischen Stadt- und Landbevölkerung,

en Einkommen im Vergleich zur Stadt lediglich etwa ein Drittel beträgt, ist seit den 1990er-Jahren kontinuierlich gewachsen (AA 22.12.2019; vgl. UN DESA 2020). Neben Armutsproblemen hat China vor allem mit einer immer stärkeren Einkommensungleichheit zu kämpfen (GIZ 3.2020b). Mehr als 60 Prozent

Bevölkerung leben im urbanen Umfeld (CIA 20.5.2020; vg

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.