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{'item': 'L510 2203209-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum06.04.2021 GeschäftszahlL510 2203209-1 Spruch, , , L510 2203212-1/7E L510 2203207-1/7E L510 2203211-1/7E L510 2203209-1/6E Gekürzte Ausfe

§§ 52Abs 4, 52 Abs 9, 46, 53, 55 FPG idg

F als unbegründet abgewiesen.1.

Paragraphen 52, Absatz 4, 52, Absatz 9, 46, 53, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen. 2.

§§ 52Abs 4, 52 Abs 9, 46, 55 FPG idg

F als unbegründet abgewiesen.2.

Paragraphen 52, Absatz 4, 52, Absatz 9, 46, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerde in Bezug auf § 53 FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben. Der Beschwerde in Bezug auf Paragraph 53, FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben. 3.

§§ 52Abs 4, 52 Abs 9, 46, 55 FPG idg

F als unbegründet abgewiesen.3.

Paragraphen 52, Absatz 4, 52, Absatz 9, 46, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerde in Bezug auf § 53 FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben. Der Beschwerde in Bezug auf Paragraph 53, FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben. 4.

§§ 52Abs 4, 52 Abs 9, 46, 55 FPG idg

F als unbegründet abgewiesen.4.

Paragraphen 52, Absatz 4, 52, Absatz 9, 46, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerde in Bezug auf § 53 FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben. Der Beschwerde in Bezug auf Paragraph 53, FPG idgF wird stattgegeben und dieser Spruchpunkt ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Die gekürzte Ausfertigung des am 18.03.2021 mündlich verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs 5 VwGVG, da von den Parteien ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs 4 VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Die gekürzte Ausfertigung des am 18.03.2021 mündlich verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da von den Parteien ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:L510.2203209.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.