RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum06.04.2021 GeschäftszahlW142 2161229-1 Spruch, W142 2161229-1/13E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Somalia, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.05.2017, Zl. 1090874302-151545296, nach Durchführung von mündlichen Verhandlungen zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Somalia, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.05.2017, Zl. 1090874302-151545296, nach Durchführung von mündlichen Verhandlungen zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist ein Staatsangehöriger aus Somalia, reiste illegal in Österreich ein und stellte am 13.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz.
- Am 14.10.2015 fand vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Erstbefragung des BF im Beisein eines Dolmetschers, welcher in die Sprache Somalisch übersetzte, statt. Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, gab der BF an, traditionell verheiratet zu sein. Er sei Moslem und gehöre der Volksgruppe der Madhiban an. Er habe ca. ein Jahr lang eine Koranschule in Ceelbur besucht und zuletzt als Hilfsarbeiter gearbeitet. Sein Vater sei bereits verstorben. Sonst habe er noch seine Mutter, einen Bruder und eine Schwester. Er habe in Somalia in Ceelbur gelebt. Zu seinem Fluchtgrund brachte er vor, dass er wegen der Familie seiner Frau sein Heimatland verlassen habe. Weil er der Minderheit der Madhiban angehöre, hätten die Familienangehörigen seiner Frau gesagt, dass er sie nicht heiraten dürfe. Sie hätten aber trotzdem geheiratet. Seine Frau sei Angehörige der Morursade. Die Familienangehörigen hätten ihn entführt, geschlagen und umbringen bzw. erschießen wollen. Ende September 2014 sei er von ihnen entführt worden. Sein inzwischen verstorbener Vater habe den BF aber befreien können. Er sei dann nach Mogadischu geflüchtet, die Familienangehörigen seien nachgekommen und hätten ihn gesucht. Sein Vater habe dann sein Geschäft verkauft und ihm in Mogadischu einen Schlepper besorgt. Andere Gründe habe er nicht. Bei einer Rückkehr befürchte er umgebracht zu werden.
- Am 07.04.2017 wurde der BF durch die belangte Behörde in der Sprache Somalisch einvernommen. Der BF gab wie folgt an: […] LA: Wo in Somalia sind Sie geboren und wo haben Sie sich aufgehalten? VP: In CEELBOUR in Zentralsomalia im Bundesland Galgaduud wurde ich am XXXX geboren. Bis zu meiner Ausreise am 02.10.2014 hielt ich mich in meiner Heimatstadt auf.VP: In CEELBOUR in Zentralsomalia im Bundesland Galgaduud wurde ich am römisch 40 geboren. Bis zu meiner Ausreise am 02.10.2014 hielt ich mich in meiner Heimatstadt auf. […] LA: Welchem Clan, bzw. Subclan gehören Sie an? VP: GABOYE – MADIBAN. LA: Was sind die Besonderheiten Ihres Clans? VP: Wir sind handwerklich engagiert, wir sind auch Jäger. LA: Welches Handwerk haben Sie ausgeübt? VP: Mein Vater hat ein Geschäft gehabt. Ich transportierte mit einer „Kraxe“ Lebensmittel und machte Hauszustellungen für meinen Vater. LA: Kommen Sie aus einer reichen Familie? VP: Mittelmäßig würde ich sagen. Wir konnten von unseren Einkünften leben. LA: Haben Sie Verwandte in Somalia? VP: Nein. LA: Haben Sie sonst irgendwelche Anknüpfpunkte in Somalia? VP: Nein. LA: Wie ist ihr Familienstand? VP: Ich bin verheiratet. LA: Wann haben Sie geheiratet? VP: Am
- September 2014, es war ein Samstag. LA: Nennen Sie bitte den Namen und das Geburtsdatum Ihrer Ehefrau: VP: XXXX .VP: römisch 40 . LA: Wo hält sich Ihre Frau gegenwärtig auf? VP: In Kenia in der Hauptstadt NAIROBI. Nachgefragt gebe ich an, dass sie als Kindermädchen für eine somalische Familie, welche in Kenia lebt, tätig ist. Ich stehe im telefonischen Kontakt zu meiner Gattin. LA: Gibt es für diese Eheschließung Dokumente – wenn ja, wo? VP: Meine Frau hat diese bei sich. […] LA: Wann traten Sie die Flucht an und von wo aus traten Sie die Flucht an? VP: Ich trat meine Flucht in CEELBUUR am 02.10.2014 an. LA: Wer arrangierte Ihre Ausreise aus CEELBUUR? VP: Mein Vater. LA: Schildern Sie kurz Ihre Flucht: VP: Ich verließ CEELBUUR und fuhr nach MOGADISHU. Am 05.10.2014 verließ ich MOGADISHU, da ich gesucht wurde. Ich fuhr mit einem Auto nach Kenia, genauer in die kenianische Hauptstadt NAIROBI. Ich flog von NAIROBI nach ISTANBUL, Türkei. Von ISTANBUL flog ich in die Ukraine in die Hauptstadt KIEW. Von der Ukraine kam ich teilweise mit einem Auto und zu Fuß schleppergestützt nach Österreich. LA: Mit welchem Reisepass flogen Sie? VP: Ich bekam in MOGADISHU einen gefälschten Reisepass. LA: Wie viel haben Sie für die Flucht bezahlt? VP: $ 12.300.- LA: Woher hatten Sie dieses Geld? VP: Mein Vater hat mir die Reise bezahlt. Er verkaufte sein Geschäft in CEELBUUR. LA. Beschreiben Sie mir dieses Geschäft? VP: Wir verkauften in CEELBUUR verschiedene Sachen. Auch stellten wir Kohle-Herde her und verkauften diese. Wir stellten auch Messer her und verkauften diese. Auch mit Salz handelten wir, wir verkauften das beste Salz Somalias. Auch für unsere Herde waren wir berühmt. Diese Herde wurden somaliaweit verkauft. LA: Welcher Religion gehören Sie an? VP: Moslem – Sunnit. LA: Wurden Sie aus Gründen ihrer Religion verfolgt? VP: Nein. LA: Gab es in Somalia jemals eine Verfolgung Ihrer Person aufgrund Ihrer Nationalität? VP: Nein. Nach den allgemeinen Fragen zu Ihrer Reise und Ihren persönlichen Umständen werde ich Sie nun zu Ihrem Fluchtgrund befragen. LA: Was waren alle Ihre konkreten, die genauen und zeitlich aktuellen Gründe, dass Sie Somalia verlassen mussten und Sie nicht zurück nach Somalia können, erzählen Sie bitte? VP: Beginn der freien Erzählung: Ich lebte in CEELBUUR und arbeitete im Geschäft meines Vaters. Ich transportierte Waren zu Kunden. Eines Tages lernte ich ein Mädchen kennen. Wir verliebten uns ineinander. Wir heirateten am 26.09.
- Ich wusste, dass meine Frau einen großen Clan angehört, sie wusste auch, dass ich einer Minderheit angehöre. Wir heirateten in einer Moschee in CEELBUUR. Wir lebten zusammen. Nachgefragt gebe ich an, dass wir am Folgetag unserer Eheschließung zusammenzogen. Ihre Familie erfuhr, dass ihre Tochter bei mir leben würde. Das war am 28.09.
- Ihre Familie kam bewaffnet in unsere Wohnung und suchte nach mir. Zu Hause war niemand. Dann kamen sie in unser Geschäft. Es war an einem Freitag und unser Geschäft war geschlossen. Ich befand mich in der Moschee. Meine Nachbarin, welche ihr Geschäft neben jenen meines Vaters hatte, wurde befragt. Die Frau verwies sie in die Moschee. Ein Mann kam in die Moschee. Er fragte, wo sich XXXX aufhalten würde. Ich sagte, dass ich XXXX sei. Er forderte mich zum Verlassen der Moschee auf. Nach meinem Gebet trat ich vor die Moschee, wo ich von diesen Leuten aufgehalten wurde. Ich wurde geschlagen. Auch wurde ich von dieser Familie gefesselt und meine Augen wurden mir verbunden. Ich wurde in einen großen Sack gesteckt. Ich musste in ein Auto einsteigen. Sie brachten mich in ihr Haus. Später kam mein Vater nach. Der Bruder meiner Gattin wollte mich umbringen. Dieser hatte ein Gewehr und bedrohte mich. Mein Vater kam zu mir und bat den Bruder meiner Gattin, dass ich am Leben gelassen werde. Sie fragten uns, wo sich meine Gattin aufhält. Mein Vater antwortete, dass ich bereits mit ihr verheiratet sei. Er sagte, dass dies über ein übliches Scharia Gericht verhandelt wird und bat, mich freizulassen. Sie forderten meinen Vater auf, eine große Summe zu zahlen und dass er meine Ehefrau sofort zu ihrer Familie gebracht wird. Sie sagten, dass ihre Tochter aufgrund von ihrer Ehe zu einem MADIBAN nie mehr einen HAWIYE – Mann bekommen könne. Mein Vater sah sich nicht in der Lage, die große Geldsumme aufzubringen. Er sagte, dass er die Tochter bringen wird. Beharrlich wurde darauf gedrängt, dass mein Vater das Geld aufbringt, dieser erbat sich eine Bedenkzeit von einer Woche. Wir wurden freigelassen und gingen nach Hause. Die Familie meiner Gattin forderte noch einmal, dass meine Gattin sofort vorgeführt werden muss. Mein Vater fragte mich, wo sich meine Gattin aufhält. Ich wusste es nicht, da ich nach der Moschee vorhatte, arbeiten zu gehen. Meine Gattin erfuhr, dass nach ihr gesucht wird, sie versteckte sich. Wir fanden sie nicht. Mein Vater entschloss sich, dass das Geschäft verkauft wird und ich schnell meine Heimat verlassen soll. Ich verließ CEELBUUR und stieg in einem Nachbarort in ein Auto. Ich kam nach MOGADISHU und bemerkte, dass die Familie meiner Gattin nach mir her war. Nachgefragt gebe ich an, dass ich nur von dem Fahrer des Autos erfuhr, dass in CEELBUUR jemand gesucht wird. Ich wurde von meiner Familie angerufen und angehalten, dass ich mich verstecken muss. Sie suchten auch meinen Vater auf und sagten, dass sie nicht nur mich, sondern auch meine Familie und ihre eigene Tochter töten werden.Ich lebte in CEELBUUR und arbeitete im Geschäft meines Vaters. Ich transportierte Waren zu Kunden. Eines Tages lernte ich ein Mädchen kennen. Wir verliebten uns ineinander. Wir heirateten am 26.09.
- Ich wusste, dass meine Frau einen großen Clan angehört, sie wusste auch, dass ich einer Minderheit angehöre. Wir heirateten in einer Moschee in CEELBUUR. Wir lebten zusammen. Nachgefragt gebe ich an, dass wir am Folgetag unserer Eheschließung zusammenzogen. Ihre Familie erfuhr, dass ihre Tochter bei mir leben würde. Das war am 28.09.
- Ihre Familie kam bewaffnet in unsere Wohnung und suchte nach mir. Zu Hause war niemand. Dann kamen sie in unser Geschäft. Es war an einem Freitag und unser Geschäft war geschlossen. Ich befand mich in der Moschee. Meine Nachbarin, welche ihr Geschäft neben jenen meines Vaters hatte, wurde befragt. Die Frau verwies sie in die Moschee. Ein Mann kam in die Moschee. Er fragte, wo sich römisch 40 aufhalten würde. Ich sagte, dass ich römisch 40 sei. Er forderte mich zum Verlassen der Moschee auf. Nach meinem Gebet trat ich vor die Moschee, wo ich von diesen Leuten aufgehalten wurde. Ich wurde geschlagen. Auch wurde ich von dieser Familie gefesselt und meine Augen wurden mir verbunden. Ich wurde in einen großen Sack gesteckt. Ich musste in ein Auto einsteigen. Sie brachten mich in ihr Haus. Später kam mein Vater nach. Der Bruder meiner Gattin wollte mich umbringen. Dieser hatte ein Gewehr und bedrohte mich. Mein Vater kam zu mir und bat den Bruder meiner Gattin, dass ich am Leben gelassen werde. Sie fragten uns, wo sich meine Gattin aufhält. Mein Vater antwortete, dass ich bereits mit ihr verheiratet sei. Er sagte, dass dies über ein übliches Scharia Gericht verhandelt wird und bat, mich freizulassen. Sie forderten meinen Vater auf, eine große Summe zu zahlen und dass er meine Ehefrau sofort zu ihrer Familie gebracht wird. Sie sagten, dass ihre Tochter aufgrund von ihrer Ehe zu einem MADIBAN nie mehr einen HAWIYE – Mann bekommen könne. Mein Vater sah sich nicht in der Lage, die große Geldsumme aufzubringen. Er sagte, dass er die Tochter bringen wird. Beharrlich wurde darauf gedrängt, dass mein Vater das Geld aufbringt, dieser erbat sich eine Bedenkzeit von einer Woche. Wir wurden freigelassen und gingen nach Hause. Die Familie meiner Gattin forderte noch einmal, dass meine Gattin sofort vorgeführt werden muss. Mein Vater fragte mich, wo sich meine Gattin aufhält. Ich wusste es nicht, da ich nach der Moschee vorhatte, arbeiten zu gehen. Meine Gattin erfuhr, dass nach ihr gesucht wird, sie versteckte sich. Wir fanden sie nicht. Mein Vater entschloss sich, dass das Geschäft verkauft wird und ich schnell meine Heimat verlassen soll. Ich verließ CEELBUUR und stieg in einem Nachbarort in ein Auto. Ich kam nach MOGADISHU und bemerkte, dass die Familie meiner Gattin nach mir her war. Nachgefragt gebe ich an, dass ich nur von dem Fahrer des Autos erfuhr, dass in CEELBUUR jemand gesucht wird. Ich wurde von meiner Familie angerufen und angehalten, dass ich mich verstecken muss. Sie suchten auch meinen Vater auf und sagten, dass sie nicht nur mich, sondern auch meine Familie und ihre eigene Tochter töten werden. Ende der freien Erzählung. LA: Wann lernten Sie Ihre Frau kennen? VP: Zwischen 2013 und
- LA: Wusste der Sheikh, welcher Ihre Ehe schloss, dass Sie und Ihre Gattin unterschiedlichen Clans angehören? VP: Ja. LA: Bedeutet dies, dass der Sheikh Sie „wohlwissend“ ins Verderben geschickt hat? VP: Er tat nur seine Pflicht als Sheikh. LA: Sie wuchsen doch in CEELBUUR auf und kennen von Geburt an jene Einschränkungen, welche MADIBAN – zugehörige haben. Warum gingen Sie trotzdem eine Ehe zu einer HAWIYE – Angehörigen ein? VP: Liebe macht blind. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass solche Probleme kommen werden. LA: Wann wurden Sie in das Haus verschleppt? VP: Nach meinem Gebet in der Moschee. Das war am 28.09.
- LA: Welche Clanzugehörigkeit hat der Ehemann Ihrer Schwester? VP: MADIBAN. LA: Wurde Ihre Schwester jemals von der Familie Ihrer Gattin aufgesucht? VP: Sie lebt nicht in CEELBOUR, sondern außerhalb. Sie wurde niemals aufgesucht. LA: Was geschah nach dem 28.09.2014 mit ihrer Gattin? VP: Als ich nach Österreich kam, erfuhr ich, dass meine Frau in NAIROBI ist. LA: Hatte Ihre Gattin Repressionen seitens Ihrer Familie? Hatte Ihre Gattin jemals Kontakt mit Angehörigen ihrer Familie? VP: Nein. Sie flüchtete umgehend nach Kenia. Das war am selben Tag, als meine Familie von ihrer Familie heimgesucht wurde. LA: Wie konnte das Geschäft so schnell verkauft werden? VP: Binnen einer Woche veräußerte mein Vater seinen Besitz. LA: Wer kaufte auf die Schnelle dieses Geschäft? VP: Ich fragte nie, wer es gekauft hat. Ich weiß es nicht. LA: Wann verließ Ihr Vater CEELBUUR? VP: Er hielt sich in CEELBUUR auf und organisierte von dort aus meine Flucht. Als ich MOGADISHU verlassen habe, sagte mir mein Vater telefonisch, dass meine Familie auch CELLBUUR verlassen wird. Weiter erzählte mir mein Vater, dass unser Haus in CEELBUUR verwüstet wurde und mein Bruder auch auf der Flucht sei. Meine Mutter wäre zu diesem Zeitpunkt bereits zu meiner älteren Schwester gegangen. LA: Wann genau verstarb Ihr Vater? VP: Im August
- LA: Wo verstarb er? VP: In MOGADISHU. LA: Wie lebte er in MOGADISHU? VP: Ein MADIBAN – Zugehöriger gab meinen Angehörigen Unterkunft. LA: Wurde Ihr Vater vom Dezember 2014 bis August 2015 in MOGADISHU von der Familie Ihrer Gattin heimgesucht? VP: Sie wussten nicht, wo er sich aufhält. LA: Sie reisten durch viele „sichere“ Länder, bevor Sie in Österreich einreisten – Warum stellten Sie nicht in einem anderen Land Ihren Asylantrag? VP: Ich ging immer mit anderen Flüchtlingen mit und ließ mich durch meine Schlepper weiterbringen. LA: Ich bin mit den Fragen zu den Fluchtgründen soweit fertig. Wollen Sie dazu noch etwas sagen? Haben Sie alle Ihre Gründe geltend gemacht? Hatten Sie genug Zeit und Möglichkeit, alle Ihre Gründe geltend zu machen? VP: Nein. Ich konnte alles schildern. […] Im Zuge der Einvernahme legte der BF ein Konvolut an Integrationsunterlagen vor. Im Akt des BF befinden sich folgende Anfragebeantwortungen der Staatendokumentation: Anfragebeantwortung der Staatendokumentation vom 20.01.2012 zum Thema „Mischehe“ in Somalia, Anfragebeantwortung der Staatendokumentation zum Thema „Mischehe – Midgan, Gaboye“ vom 13.01.2015 sowie die Anfragebeantwortung der Staatendokumentation zu Somalia „Lage Madhiban, Galgaduud, Ceel Qooxle“ vom 18.11.
- Mit Bescheid vom 10.05.2017 wies die belangte Behörde den Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkt I.), gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt II.) und dem BF eine befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 8 Abs. 4 AsylG bis 10.05.2018 erteilt (Spruchpunkt III.).
- Mit Bescheid vom 10.05.2017 wies die belangte Behörde den Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG ab (Spruchpunkt römisch eins.), gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt römisch zwei.) und dem BF eine befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG bis 10.05.2018 erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Identität des BF nicht feststehe. Er gehöre der Volksgruppe der Gaboye – Midgan an. Zu seinen Fluchtgründen wurde ausgeführt, dass der BF seine Ehe wissentlich entgegen den geltenden gesellschaftlichen und kulturellen Vorgaben eingegangen sei. Sein Vorbringen – sollte es der Realität entsprechen – würde keine Verfolgung im Sinne der GFK darstelle.
- Gemäß § 52 Abs. 1 BFA-VG wurde dem BF mit Schreiben vom 10.05.2017 amtswegig ein Rechtsberater zur Seite gestellt.
- Gemäß Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG wurde dem BF mit Schreiben vom 10.05.2017 amtswegig ein Rechtsberater zur Seite gestellt.
- Gegen Spruchpunkt I. wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Es wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der BF im Falle der Rückkehr nach Somalia befürchte von den Familienmitgliedern seiner Frau verfolgt zu werden. Die Länderfeststellungen seien unvollständig und teilweise unrichtig und würden sich nicht mit dem konkreten Fluchtvorbringen des BF befassen. Die Behörde habe es zur Gänze unterlassen sich mit Mischehen zwischen Mehrheits- und Minderheitenclans in Somalia auseinanderzusetzen. Auch die Ermittlungen zur Situation der Madhiban seien sehr oberflächlich. Zudem werde auf zahlreiche Berichte verwiesen, aus denen hervorgehe, dass Mischehen zwischen Minderheitengruppe und Hauptclans traditionell nur eingeschränkt möglich seien. Minderheitengruppen, die über keine bewaffneten Milizen verfügen würden, seien unverhältnismäßig oft von Tötung, Folter, Vergewaltigung, Entführung und Plünderung durch Milizen und Angehörige der Hauptclans betroffen, die von ihnen ungestraft verübt werden würden. Viele Minderheiten würden in großer Armut leben und seien von zahlreichen Formen der Diskriminierung betroffen. Die Midgan würden zu den besonders gefährdeten Minderheiten gehören und würde es weiterhin zu Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen kommen. Zudem gebe es keinen staatlichen Schutz. Dem BF sei es als Madhibaan nicht gestattet eine Frau eines höheren Clans zu heiraten. Da der BF sich dem widersetzt habe, sei er Verfolgung von Seiten der Familie seiner Ehefrau ausgesetzt gewesen. Auch gehe aus Berichten hervor, dass die Gaboye vom Rest der Gesellschaft isoliert seien. Sie würden sich auf Arbeitsplätze beschränken müssen, welche andere nicht haben wollen würden. Mehrheitsclans würden Mischehen mit Mitgliedern einer Minderheitengruppe verbieten. Auch sei es Mitgliedern der Hauptclans nicht erlaubt, mit Midgan soziale Kontakte zu pflegen und zu heiraten. Im Falle einer Heirat zwischen einem Mitglied der Midgan und einem Mitglied eines Hauptclans, würde dies zu ernsthafter Verfolgung durch Angehörige der Hauptclans führen. Hätte das BFA diese Berichte herangezogen, wäre es zur Feststellung gekommen, dass die Madhibaan immer noch zu den gefährdetsten Minderheitenclans in Somalia zählen würden. Zudem würden die Berichte auch eindeutig zeigen, dass die Angaben des BF hinsichtlich der Mischehe zwischen Minderheiten- und Mehrheitsclans bestätigen würden und er mit einer Frau des Clans der Hawiye Verfolgung durch deren Familien ausgesetzt sei und auch keinen Schutz durch den Staat als auch durch den eigenen Clan in Anspruch nehmen könne. Der BF hab einen lebensnahen und von den Länderberichten gedeckten Sachverhalt geschildert. Es sei glaubwürdig, dass der BF seine Frau aus Liebe geheiratet habe und über die gesellschaftlichen Probleme, die eine Mischehe mit sich bringe, hinweggesehen habe. Zusammengefasst seien die Argumentationen der Behörde nicht nachvollziehbar. Mogadischu und Hargeysa würden im Falle des BF keine zumutbaren innerstaatlichen Fluchtalternativen darstellen, da die Familie der Ehegatten den BF bereits bis nach Mogadischu verfolgt hätte und er auch dort vor Verfolgung nicht sicher gewesen sei. Der Clan der Hawiye sei in Mogadischu sehr einflussreich. In Hargeysa würde der BF über keine familiären Anknüpfungspunkte verfügen und könne er kein normales Leben führen. Abschließend werde auf eine ähnliche Entscheidung des BVwG verwiesen. Dem BF wäre internationaler Schutz zu gewähren gewesen.
- Gegen Spruchpunkt römisch eins. wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Es wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der BF im Falle der Rückkehr nach Somalia befürchte von den Familienmitgliedern seiner Frau verfolgt zu werden. Die Länderfeststellungen seien unvollständig und teilweise unrichtig und würden sich nicht mit dem konkreten Fluchtvorbringen des BF befassen. Die Behörde habe es zur Gänze unterlassen sich mit Mischehen zwischen Mehrheits- und Minderheitenclans in Somalia auseinanderzusetzen. Auch die Ermittlungen zur Situation der Madhiban seien sehr oberflächlich. Zudem werde auf zahlreiche Berichte verwiesen, aus denen hervorgehe, dass Mischehen zwischen Minderheitengruppe und Hauptclans traditionell nur eingeschränkt möglich seien. Minderheitengruppen, die über keine bewaffneten Milizen verfügen würden, seien unverhältnismäßig oft von Tötung, Folter, Vergewaltigung, Entführung und Plünderung durch Milizen und Angehörige der Hauptclans betroffen, die von ihnen ungestraft verübt werden würden. Viele Minderheiten würden in großer Armut leben und seien von zahlreichen Formen der Diskriminierung betroffen. Die Midgan würden zu den besonders gefährdeten Minderheiten gehören und würde es weiterhin zu Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen kommen. Zudem gebe es keinen staatlichen Schutz. Dem BF sei es als Madhibaan nicht gestattet eine Frau eines höheren Clans zu heiraten. Da der BF sich dem widersetzt habe, sei er Verfolgung von Seiten der Familie seiner Ehefrau ausgesetzt gewesen. Auch gehe aus Berichten hervor, dass die Gaboye vom Rest der Gesellschaft isoliert seien. Sie würden sich auf Arbeitsplätze beschränken müssen, welche andere nicht haben wollen würden. Mehrheitsclans würden Mischehen mit Mitgliedern einer Minderheitengruppe verbieten. Auch sei es Mitgliedern der Hauptclans nicht erlaubt, mit Midgan soziale Kontakte zu pflegen und zu heiraten. Im Falle einer Heirat zwischen einem Mitglied der Midgan und einem Mitglied eines Hauptclans, würde dies zu ernsthafter Verfolgung durch Angehörige der Hauptclans führen. Hätte das BFA diese Berichte herangezogen, wäre es zur Feststellung gekommen, dass die Madhibaan immer noch zu den gefährdetsten Minderheitenclans in Somalia zählen würden. Zudem würden die Berichte auch eindeutig zeigen, dass die Angaben des BF hinsichtlich der Mischehe zwischen Minderheiten- und Mehrheitsclans bestätigen würden und er mit einer Frau des Clans der Hawiye Verfolgung durch deren Familien ausgesetzt sei und auch keinen Schutz durch den Staat als auch durch den eigenen Clan in Anspruch nehmen könne. Der BF hab einen lebensnahen und von den Länderberichten gedeckten Sachverhalt geschildert. Es sei glaubwürdig, dass der BF seine Frau aus Liebe geheiratet habe und über die gesellschaftlichen Probleme, die eine Mischehe mit sich bringe, hinweggesehen habe. Zusammengefasst seien die Argumentationen der Behörde nicht nachvollziehbar. Mogadischu und Hargeysa würden im Falle des BF keine zumutbaren innerstaatlichen Fluchtalternativen darstellen, da die Familie der Ehegatten den BF bereits bis nach Mogadischu verfolgt hätte und er auch dort vor Verfolgung nicht sicher gewesen sei. Der Clan der Hawiye sei in Mogadischu sehr einflussreich. In Hargeysa würde der BF über keine familiären Anknüpfungspunkte verfügen und könne er kein normales Leben führen. Abschließend werde auf eine ähnliche Entscheidung des BVwG verwiesen. Dem BF wäre internationaler Schutz zu gewähren gewesen.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte am 09.03.2018 in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprache Somalisch und im Beisein eines Rechtsvertreters sowie einer Vertrauensperson des BF eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an der das Bundesamt entschuldigt nicht teilnahm. Der BF brachte wie folgt vor: […] R: Welchem Clan gehören Sie an? BF: Ich bin Madhibaan. R: Sind Sie verheiratet? BF: Ja. R: Wie heißt Ihre Ehefrau? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wann ist Ihre Ehefrau geboren? BF: Sie ist XXXX geboren.BF: Sie ist römisch 40 geboren. R: Wissen Sie ein genaues Geburtsdatum? BF: Nein. R: Wann haben Sie geheiratet? BF: An den Tag erinnere ich mich nicht genau, aber ich glaube es war zwischen dem
- und 26.
- R: Welchem Clan gehört Ihre Ehefrau an? BF: Marusade. R: Ist das ein Hauptclan? BF: Nein, das ist ein Subclan. Der Hauptclan ist Hawiye. R: Wo befindet sich Ihre Ehefrau jetzt? BF: Sie ist in Nairobi. R: Waren Sie auch in Nairobi aufhältig? BF: Nein. R: Wieso ist Ihre Ehefrau nicht mit Ihnen gemeinsam gereist? BF: Als wir das Problem bekommen haben ist sie nach Nairobi gegangen und ich bin eine Weile geblieben. Ich habe erfahren, dass sie in Nairobi ist, als ich in Österreich angekommen bin. R: Wo sind Sie eine Weile geblieben? BF: In Ceelbuur. R: Können Sie genau sagen, wann Ihre Ehefrau nach Nairobi gegangen ist? BF: Das war am 28.10.
- R: Warum haben Sie Ihr Heimatland verlassen? BF: Ich habe mein Heimatland verlassen, weil ich Probleme bekommen habe. R: Können Sie mir diese Probleme näher schildern? BF: Ich gehöre dem Madhibaan-Clan an. Mein Subclan heißt Mohammed Barre. Ich habe meine Frau geheiratet, die dem Hawiye-Clan angehört. Ich habe sie geliebt und habe sie geheiratet. Als ihre Familie erfahren hat, dass ich mit ihr verheiratet bin, haben sie nach mir gesucht. Sie haben mich in meiner Wohnung gesucht, auch in meinem Geschäft. Ich war in der Moschee. Sie sind dorthin gekommen und haben mich gefunden. Sie haben mich nach draußen geholt. Sie haben mich geschlagen, mich schlecht behandelt. Ihr Bruder wollte mich töten. Er war nicht alleine. Es waren andere Männer dabei. Diese sagten meinem Schwager, dass er mich nicht jetzt töten solle, sondern woanders. R: Haben Sie ein Geschäft besessen? BF: Nein, mein Vater hatte ein Geschäft. R: Was war das für ein Geschäft? BF: Ein Lebensmittelgeschäft. R: Hatte dieses Geschäft einen Namen? BF: Nein. R: Wo war diese Geschäft? Können Sie mir die Adresse angeben? BF: In der Mitte von Ceelbuur. R: Wie groß ist Ceelbuur? BF: Es ist groß. R: Ist Ceelbuur ein Dorf oder eine Stadt? BF: Eine Stadt. R: In welcher Region liegt Ceelbuur? BF: In Galguduud. R: Gibt es in Ceelbuur keine Staßenbezeichnungen? BF: Nein. R: Wie viele Einwohner gibt es dort ungefähr? BF: Nein, ich weiß es nicht. R: Wie hat Ihr Schwager geheißen? BF: Er heißt XXXX .BF: Er heißt römisch 40 . R: Sie haben gesagt, Sie wurden von Ihrem Schwager geschlagen. Wann ist dieser Vorfall passiert? BF: Ich glaube, es war der 28.10.
- R: Sie haben gesagt Ihr Schwager und einige Männer sind zu Ihnen in die Moschee gekommen. Wie viele Männer sind gemeinsam mit Ihrem Schwager in die Moschee gekommen? BF: Fünf Männer. R: Haben Sie diese fünf Männer gekannt? BF: Nein. R: Was ist weiterhin passiert, als Sie geschlagen wurden und mit dem Tode bedroht wurden? BF: Mein Vater kam, als ich in einem Raum festgehalten wurde und mein Vater sagte, dass sie mich nicht töten sollen, sondern freilassen sollen. R: Wo wurden Sie in einem Raum festgehalten? BF: Ich weiß es nicht genau, wo dieser Raum war, aber es war in der Stadt. R: Woher haben Ihr Schwager und die Männer gewusst, dass Sie in der Moschee sind? BF: Eine Dame hat sie informiert, die ein Nachbargeschäft hat. R: Woher wissen Sie das? BF: Sie hat gewusst, dass ich zur Moschee gehen will und mein Geschäft war zu und sie haben sie gefragt, wo ich bin. Sie hat gesagt, dass ich in der Moschee bin. R: Woher wissen Sie, dass diese Frau diesen Männern gesagt hat, dass Sie sich in der Moschee befinden? BF: Mein Schwager hat mir das gesagt. R: Haben Sie Ihren Schwager danach gefragt? BF: Er hat gesagt, dass er nach mir gesucht hat und in meiner Wohnung und in meinem Geschäft war und er diese Dame gefragt hat. R: Wie sind Sie von der Moschee in den Raum, wo Sie festgehalten wurden, gelangt? BF: Mit dem Auto. R: Was war das für ein Auto? BF: Es war ein kleines Taxi. R: Wie viele Leute waren in diesem Taxi? BF: Fünf Männer. R: Welche Männer waren nun genau in dem Taxi? BF: Mein Schwager und vier weitere Männer. R: Wer hat das Taxi gefahren? BF: Einer von den Vieren. R: Was ist mit dem fünften Mann passiert? BF: Nein, ich habe gemeint, dass es mit meinem Schwager insgesamt fünf Männer waren. R: Und woher hat Ihr Vater gewusst, dass Sie in dem Raum festgehalten werden? BF: Er war auch in der Moschee. R: Wie hat Ihr Vater gewusst, dass Sie in diesem Raum festgehalten werden? BF: Als sie mich entführt haben, ist mein Vater nachgekommen. R: Wie konnte Ihr Vater den Männern folgen? BF: Weil mein Vater einen der vier Männer gekannt hat. R: Dies ist aber keiner Erklärung dafür, dass Ihr Vater gewusst hat, dass Sie in dem Raum festgehalten wurden. BF: Er ist zu Fuß gekommen, weil es nicht weit weg war, wo ich festgehalten wurde. R: Wie lange wurden Sie in dem Raum festgehalten? BF: Ca. drei Stunden. Sie haben mich gefesselt. R: Wie konnten Sie freikommen, wenn Sie gefesselt waren? BF: Mein Vater hat sie gebeten, mich frei zu lassen. R: Dann sind Sie freigekommen? BF: Nein, sie haben abgelehnt. Sie haben gesagt, er soll meine Frau hierherbringen. Mein Schwager war sehr wütend. R: Was hat Ihr Vater dann gesagt? BF: Er hat gesagt, dass er meine Frau bringt, aber sie sollen mich freilassen. Sie haben von meinem Vater verlangt, dass er meine Frau dorthin bringt und Geld, damit ich freigelassen werde. R: Hat Ihr Vater Ihre Frau und Geld gebracht? BF: Meine Frau hat vorher erfahren, dass mein Schwager mich entführt hat und sie ist geflüchtet. Mein Vater hat mich gefragt, ob ich weiß, wo sie ist und ich habe gesagt, dass ich es nicht weiß. R: Sind Sie freigelassen worden? BF: Ja. R: Sie haben Sie einfach so freigelassen, als Ihr Vater gesagt hat, dass er Ihre Frau und Geld bringt? BF: Ja. Sie haben mich freigelassen. Sie haben gesagt, wenn mein Vater dies verspricht, dann würden sie das glauben. R: Woher hat Ihre Frau gewusst, dass Sie von Ihrem Schwager entführt worden sind? BF: Durch ihre Freundin? R: Was war das für eine Freundin? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Woher hat XXXX gewusst, dass Sie entführt worden sind?R: Woher hat römisch 40 gewusst, dass Sie entführt worden sind? BF: Als ich entführt wurde, war sie nicht weit weg. R: Was ist dann weiterhin passiert, als Sie freigelassen wurden? BF: Mein Vater hat gesagt, deine Frau ist nicht mehr da. Wir finden sie nicht. Ich soll so schnell wie möglich das Land verlassen, hat mein Vater gesagt, sonst würde ich getötet werden. R: Haben Sie dann sofort das Heimatland verlassen? BF: Ja. Ich bin in ein kleines Dorf gegangen. Ich bin mit einem Auto weiter nach Mogadischu gefahren. R: Wie lange haben Sie sich zu Hause aufgehalten, nachdem Sie freigelassen wurden? BF: Ich war ca. 6-7 Stunden zu Hause. Ich bin um 22 Uhr weggegangen. R: Woher haben Sie gewusst, dass Ihre Frau Somalia verlassen hat? BF: Meine Schwester hat mich informiert. R: Wieso hat sie Somalia verlassen? BF: Weil sie Angst hat vor ihrem Bruder. R: Haben Sie, bevor Ihre Ehefrau Somalia verlassen hat, mit ihr gesprochen? BF: Nein. R: Hat sie eine Nachricht hinterlassen? BF: Nein. R: Es scheint doch sehr unglaubwürdig zu sein, dass Ihre Frau keine Nachricht hinterlassen hat. BF: Sie hat erfahren, dass ihr Bruder sie und mich töten will, weil sie einen Madhibaan geheiratet hat. R: In welches Dorf sind Sie gegangen, nachdem Sie Ihre Wohnung verlassen haben? BF: Ceelqooxle. R: Wie sind Sie in dieses Dorf gelangt? BF: Zu Fuß. R: Was war mit Ihrem Vater? BF: Ja, er ist zu Hause geblieben? R: Wie sind Sie von diesem Dorf nach Mogadischu gelangt? BF: Mit dem Auto? R: Mit welchem Auto? BF: Mit einem LKW. R: Können Sie mir die Reiseroute beschreiben, wie Sie von diesem Dorf nach Mogadischu gelangt sind? BF: Ich bin durch Duusamarees, nach Guriceel nach Matabaan durch Hiiraan durch Jawhar nach Mogadischu gereist. R: Sind das Dörfer bzw. Städte? BF: Dusamarees ist eine Region, Gucireel ist eine Stadt auch Matabaan ist eine Stadt. Hiiran und Jawhar sind Regionen. R: Wie lange sind Sie in Mogadischu geblieben? BF: Drei Tage. R: Wo haben Sie sich in Mogadischu aufgehalten? BF: Im Bezirk Yagshid. R: Können Sie sich an das Datum erinnern, wann Sie sich im Mogadischu aufgehalten haben? BF: Am 05.10.
- R: Wann haben Sie Mogadischu verlassen? BF: Ich bin am 04.10.2014 nach Mogadischu gegangen und habe Mogadischu am 05.10.2014 verlassen. R: Sie haben gesagt, dass Sie sich drei Tage in Mogadischu aufgehalten haben. Aus dem vorhin Gesagten, ergibt sich ein Widerspruch. BF: Ich war zwei Tage unterwegs und ich habe mich einen Tag in Mogadischu aufgehalten. R: Wie lange hat die Reise von dem Dorf Ceelqooxle nach Mogadischu gedauert? BF: Zwei Tage. R: Wieso sind Sie nicht in Mogadischu geblieben? BF: Weil dort die Hawiye leben. R: In Mogadischu leben viele Clans und viele Menschen. Wieso sind Sie nicht in Mogadischu geblieben? BF: Weil mein Schwager nach mir sucht und in Mogadischu könnte er mich leicht finden? R. Wann haben Sie Ihre Frau kennengelernt? BF: Im Jahr
- R: Wissen Sie ein näheres Datum? BF: Ich erinnere mich nicht. […] R: Wo hält sich Ihre Ehegattin jetzt auf? BF: In Kenia. R: Seit wann befindet sich Ihre Ehegattin in Kenia? BF: Von 2014 bis jetzt. R: Ist Ihr Vater eines natürlichen Todes gestorben? BF: Ja, eines natürlichen Todes. R: Wenn Sie nach Somalia zurückkehren, was würden Sie befürchten? BF: Dass mich der Clan Marusade töten wird. Sie sind ein starker Clan. Das ist die große Furcht, die ich habe. R: Haben Sie Dokumente oder Berichte, die Sie vorlegen möchten? BFV: Nein. R an BFV: Haben Sie eine Frage? BFV: War der Flug von Nairobi nach Kiew ein Direktflug oder mussten Sie umsteigen? BF: Ich war in der Türkei im Transit. BFV: Wie lange haben Sie sich in Kenia aufgehalten? BF: 8-9 Tage. BFV: Sie haben gesagt, dass Sie in einem Raum festgehalten wurden. In welchem Gebäude war dieser Raum? BF: Wo meinen Sie? BFV: War das in einem Haus oder in einer Wohnung? BF: Es war kein normales Gebäude. Es war ein Buschhaus. BFV: Wem gehörte dieses Buschhaus? BF: Nein, ich weiß nicht, wem dieses Buschhaus gehört hat. BFV: Wann haben Sie Ihre Frau das letzte Mal gesehen? BF: Ich glaube das war am
- oder 27.10.
- Erörtert werden Berichte zur Situation in Somalia. Bericht des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Somalia, Stand 27.06.2017; Bericht, EASO Country of Origin Information Report, Somalia Security Situation, Dezember 2017; Bericht Fact Finding Mission Report, August 2017; Landkarte Somalia; Dazu gibt der BF an: Ich weiß nur, dass die allgemeine Situation sehr schlecht ist. BFV: Ich möchte angeben, dass seitdem dem BF subsidiärer Schutz gewährt wurde, keine Verbesserung der Sicherheitslage eingetreten ist und daher die Feststellungen zum subsidiären Schutz weiter gelten, wodurch einer innerstaatliche Fluchtalternative ausgeschlossen ist. […]
- Am 25.11.2020 wurde eine weitere Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht zwecks nochmaliger Einvernahme des BF durchgeführt. Der BF führte entscheidungswesentlich wie folgt aus: […] R: Sind Sie gesund? BF: Ja. R: Sind Sie gesund? , BF: Ja. R: Was machen Sie derzeit? Arbeiten Sie? BF: Ich arbeite in einem Restaurant und ich habe die Bestätigung dafür dabei. R: Was machen Sie derzeit? Arbeiten Sie? , BF: Ich arbeite in einem Restaurant und ich habe die Bestätigung dafür dabei. R: Wie ist Ihr Aufenthaltsstatus derzeit bzw. wie lange gilt Ihre Aufenthaltsberechtigung derzeit? BF: Bis zum Jahr
- R: Wie ist Ihr Aufenthaltsstatus derzeit bzw. wie lange gilt Ihre Aufenthaltsberechtigung derzeit? , BF: Bis zum Jahr
- R: Können Sie mir nochmals sagen, wie lange Sie die Schule in Ihrem Heimatland Somalia besucht haben? BF: Ich habe ein Jahr die Koranschule besucht, wo ich auch Schreiben und Lesen gelernt habe. R: Können Sie mir nochmals sagen, wie lange Sie die Schule in Ihrem Heimatland Somalia besucht haben? , BF: Ich habe ein Jahr die Koranschule besucht, wo ich auch Schreiben und Lesen gelernt habe. R: Die Grundschule haben Sie nicht besucht? BF: Nein, mein Vater hat uns Lesen und Schreiben beigebracht. R: Die Grundschule haben Sie nicht besucht? , BF: Nein, mein Vater hat uns Lesen und Schreiben beigebracht. R: Haben Sie derzeit Verwandte, die in Somalia leben? BF: Nein. R: Haben Sie derzeit Verwandte, die in Somalia leben? , BF: Nein. R. Sind Sie nach wie vor verheiratet? BF: Ja. R. Sind Sie nach wie vor verheiratet? , BF: Ja. R: Wo ist Ihre Ehefrau derzeit? BF: In Kenia. R: Wo ist Ihre Ehefrau derzeit? , BF: In Kenia. R: Haben Sie regelmäßig Kontakt zu ihr? BF: Ja. R: Haben Sie regelmäßig Kontakt zu ihr? , BF: Ja. R: Wo leben Ihre Eltern? BF: In Kenia. Mein Vater ist bereits verstorben. Meine Mutter lebt mit meinen Geschwistern in Kenia. R: Wo leben Ihre Eltern? , BF: In Kenia. Mein Vater ist bereits verstorben. Meine Mutter lebt mit meinen Geschwistern in Kenia. R: Was befürchten Sie, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssten? BF: Dass ich getötet werde. R: Was befürchten Sie, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssten? , BF: Dass ich getötet werde. R: Wer sollte Sie töten? BF: Die Familie meiner Frau. R: Wer sollte Sie töten? , BF: Die Familie meiner Frau. R: Haben Sie noch Onkel und Tanten, die in Somalia leben? BF: Nein, es gibt nur eine Tante, es ist eine Verwandte von meiner Mutter. R: Haben Sie noch Onkel und Tanten, die in Somalia leben? , BF: Nein, es gibt nur eine Tante, es ist eine Verwandte von meiner Mutter. R: Welchem Clan gehören Sie an?BF: Den Madhibaan. R: Welchem Clan gehören Sie an?, BF: Den Madhibaan. R: Welchem Clan gehört Ihre Ehefrau an? BF: Hawiye. R: Welchem Clan gehört Ihre Ehefrau an? , BF: Hawiye. R: Wann haben Sie Ihre Ehefrau kennengelernt? BF: Im Jahr
- R: Wann haben Sie Ihre Ehefrau kennengelernt? , BF: Im Jahr
- R: Können Sie ein näheres Datum angeben, zumindest einen Monat, wann Sie Ihre Ehefrau kennengelernt haben? BF: Ich weiß nicht den genauen Monat. Es war im Jahr 2013, wir sind in Kontakt geblieben bis
- R: Können Sie ein näheres Datum angeben, zumindest einen Monat, wann Sie Ihre Ehefrau kennengelernt haben? , BF: Ich weiß nicht den genauen Monat. Es war im Jahr 2013, wir sind in Kontakt geblieben bis
- R: Was meinen Sie mit „in Kontakt geblieben bis 2014“? BF: Bis wir am 26.09.2014 geheiratet haben, meine ich damit. R: Was meinen Sie mit „in Kontakt geblieben bis 2014“? , BF: Bis wir am 26.09.2014 geheiratet haben, meine ich damit. R: Wo haben Sie geheiratet? BF: In Ceelbuur. R: Wo haben Sie geheiratet? , BF: In Ceelbuur. R: Warum haben Sie beim Bundesamt angegeben, dass Sie Ihre Frau zwischen 2013 und 2014 kennengelernt haben und heute sagen Sie, es war im Jahr 2013? BF: Ich meine, dass wir ein Jahr zusammen waren, bevor wir geheiratet haben. Am 26.09.2014 ist sie dann meine Ehefrau geworden. R: Warum haben Sie beim Bundesamt angegeben, dass Sie Ihre Frau zwischen 2013 und 2014 kennengelernt haben und heute sagen Sie, es war im Jahr 2013? , BF: Ich meine, dass wir ein Jahr zusammen waren, bevor wir geheiratet haben. Am 26.09.2014 ist sie dann meine Ehefrau geworden. R: Wo haben Sie mit Ihrer Ehefrau gemeinsam gewohnt? BF: In Ceelbuur. Wir haben nicht zusammen gelebt nach der Eheschließung. Gleich danach haben die Probleme begonnen. R: Wo haben Sie mit Ihrer Ehefrau gemeinsam gewohnt? , BF: In Ceelbuur. Wir haben nicht zusammen gelebt nach der Eheschließung. Gleich danach haben die Probleme begonnen. R: Also aufgrund der Probleme konnten Sie nicht mit Ihrer Ehefrau zusammenwohnen? BF: Ja. R: Also aufgrund der Probleme konnten Sie nicht mit Ihrer Ehefrau zusammenwohnen? , BF: Ja. R: Wer hat Probleme aufgrund Ihrer Eheschließung? BF: Ihr Stamm, also ihre Clanangehörigen. Ich habe nicht gewusst, dass sie mich aufgrund meiner Clanzugehörigkeit nicht akzeptieren werden. Wir haben aus Liebe geheiratet. R: Wer hat Probleme aufgrund Ihrer Eheschließung? , BF: Ihr Stamm, also ihre Clanangehörigen. Ich habe nicht gewusst, dass sie mich aufgrund meiner Clanzugehörigkeit nicht akzeptieren werden. Wir haben aus Liebe geheiratet. R: Haben Sie, bevor Sie geheiratet haben, Ihre Ehefrau regelmäßig gesehen? BF: Ja, sie ist zu mir ins Geschäft gekommen und hat bei mir eingekauft. Wir waren Großhändler. Sie hat die Waren genommen und weitervermittelt. R: Haben Sie, bevor Sie geheiratet haben, Ihre Ehefrau regelmäßig gesehen? , BF: Ja, sie ist zu mir ins Geschäft gekommen und hat bei mir eingekauft. Wir waren Großhändler. Sie hat die Waren genommen und weitervermittelt. R: Da haben Sie sich arbeitsmäßig gesehen. Haben Sie sich auch privat gesehen? BF: Ja, wir haben uns auch privat getroffen, aber nicht oft. Am meisten kontaktierten wir uns telefonisch. R: Da haben Sie sich arbeitsmäßig gesehen. Haben Sie sich auch privat gesehen? , BF: Ja, wir haben uns auch privat getroffen, aber nicht oft. Am meisten kontaktierten wir uns telefonisch. R: Wo haben Sie sich dann privat getroffen? BF: Sie ist zu mir ins Geschäft gekommen. R: Wo haben Sie sich dann privat getroffen? , BF: Sie ist zu mir ins Geschäft gekommen. R: Da hat sie aber Waren bei Ihnen eingekauft, oder? BF: Ja, sie hat bei mir eingekauft und wir haben uns auch unterhalten. Wir haben uns dadurch gekannt und sind weiterhin telefonisch in Kontakt geblieben. R: Da hat sie aber Waren bei Ihnen eingekauft, oder? , BF: Ja, sie hat bei mir eingekauft und wir haben uns auch unterhalten. Wir haben uns dadurch gekannt und sind weiterhin telefonisch in Kontakt geblieben. R: Sind Sie nie mit ihr spazieren gegangen? BF: Nein, wir haben uns nur im Geschäft getroffen. Sonst ist sie arbeiten gegangen, war beschäftigt und ich auch. Telefonisch haben wir weiterhin Kontakt gehabt. Ich bin auch manchmal zu ihrem Geschäft gegangen, als mich mein Vater geschickt hat, das Geld einzusammeln. R: Sind Sie nie mit ihr spazieren gegangen? , BF: Nein, wir haben uns nur im Geschäft getroffen. Sonst ist sie arbeiten gegangen, war beschäftigt und ich auch. Telefonisch haben wir weiterhin Kontakt gehabt. Ich bin auch manchmal zu ihrem Geschäft gegangen, als mich mein Vater geschickt hat, das Geld einzusammeln. R: Vorhin haben Sie gesagt, Sie haben sich auch privat getroffen. Jetzt teilen Sie mit, dass Sie sich nur im Geschäft getroffen haben und nur telefonisch in Kontakt waren. Das kann ich nicht nachvollziehen. BF: Ich meine damit, dass wir uns nicht draußen privat getroffen haben, aber im Geschäft schon. Als sie zu mir kam oder als ich zu ihr gegangen bin. R: Vorhin haben Sie gesagt, Sie haben sich auch privat getroffen. Jetzt teilen Sie mit, dass Sie sich nur im Geschäft getroffen haben und nur telefonisch in Kontakt waren. Das kann ich nicht nachvollziehen. , BF: Ich meine damit, dass wir uns nicht draußen privat getroffen haben, aber im Geschäft schon. Als sie zu mir kam oder als ich zu ihr gegangen bin. R: Wieso haben Sie sich nicht draußen privat getroffen? Wieso haben Sie dann nur telefonisch Kontakt zu ihr gehabt? BF: Unsere Tradition ist so, deshalb haben wir uns nur im Geschäft getroffen. Außerdem waren wir mit der Arbeit beschäftigt, deshalb war es zeitlich schwierig. R: Wieso haben Sie sich nicht draußen privat getroffen? Wieso haben Sie dann nur telefonisch Kontakt zu ihr gehabt? , BF: Unsere Tradition ist so, deshalb haben wir uns nur im Geschäft getroffen. Außerdem waren wir mit der Arbeit beschäftigt, deshalb war es zeitlich schwierig. R: Haben Sie nicht doch schon damals geahnt, dass der Clan Ihrer Ehefrau nicht mit der Verbindung einverstanden ist? BF: Nein, ich habe nicht daran gedacht. Wir waren ja noch jung. Ich habe kein einziges Mal daran gedacht. R: Haben Sie nicht doch schon damals geahnt, dass der Clan Ihrer Ehefrau nicht mit der Verbindung einverstanden ist? , BF: Nein, ich habe nicht daran gedacht. Wir waren ja noch jung. Ich habe kein einziges Mal daran gedacht. R: Ab wann hat dann die Familie Ihrer Ehefrau gewusst, dass Sie verheiratet sind? BF: Sie haben es gleich mitbekommen. Sie haben es von einer Freundin meiner Frau erfahren. R: Ab wann hat dann die Familie Ihrer Ehefrau gewusst, dass Sie verheiratet sind? , BF: Sie haben es gleich mitbekommen. Sie haben es von einer Freundin meiner Frau erfahren. R: Was heißt „sie haben es gleich mitbekommen“? Wann haben sie es mitbekommen? BF: Am 26.09.2014 haben wir geheiratet und gleich ab 27.09.2014 haben sie es gewusst. Die Familie meiner Frau hat sie zur Rede gestellt und sie haben sie gefragt, ob das stimmen würde und sie hat es bestätigt. R: Was heißt „sie haben es gleich mitbekommen“? Wann haben sie es mitbekommen? , BF: Am 26.09.2014 haben wir geheiratet und gleich ab 27.09.2014 haben sie es gewusst. Die Familie meiner Frau hat sie zur Rede gestellt und sie haben sie gefragt, ob das stimmen würde und sie hat es bestätigt. R: Wie heißt die Freundin Ihrer Frau, die das weitererzählt hat? BF: Ich weiß es nicht. R: Wie heißt die Freundin Ihrer Frau, die das weitererzählt hat? , BF: Ich weiß es nicht. R: Warum sollte die Freundin Ihrer Frau das der Familie Ihrer Frau mitteilen? Was war der Grund dafür? BF: Die Freundin meiner Frau war eine Verwandte von ihr, sie gehörte dem gleichen Stamm an, deshalb hat sie es mitgeteilt. Warum sie das getan hat, weiß ich nicht. Das war nicht in meiner Hand. Meine Frau hat es ihr erzählt und sie hat es dann der Familie weitererzählt. R: Warum sollte die Freundin Ihrer Frau das der Familie Ihrer Frau mitteilen? Was war der Grund dafür? , BF: Die Freundin meiner Frau war eine Verwandte von ihr, sie gehörte dem gleichen Stamm an, deshalb hat sie es mitgeteilt. Warum sie das getan hat, weiß ich nicht. Das war nicht in meiner Hand. Meine Frau hat es ihr erzählt und sie hat es dann der Familie weitererzählt. R: Wieso hat Ihre Ehefrau es der Freundin erzählt? Warum hat sie es nicht selbst ihren Eltern erzählt? BF: Weil ich ihr gesagt habe, sie soll warten, bis ich es meiner Familie mitgeteilt habe. R: Wieso hat Ihre Ehefrau es der Freundin erzählt? Warum hat sie es nicht selbst ihren Eltern erzählt? , BF: Weil ich ihr gesagt habe, sie soll warten, bis ich es meiner Familie mitgeteilt habe. R: Wieso haben Sie es nicht Ihrer Familie erzählt? BF: Ich habe es doch meiner Familie erzählt. Das Ganze ist in sehr kurzer Zeit geschehen. R: Wieso haben Sie es nicht Ihrer Familie erzählt? , BF: Ich habe es doch meiner Familie erzählt. Das Ganze ist in sehr kurzer Zeit geschehen. R: Sie haben Ihre Frau doch schon längere Zeit gekannt. Sie haben auch mitgeteilt, dass Sie nicht gewusst haben, dass es Schwierigkeiten geben könnte, weil Sie dem Madhibaan-Clan zugehörig sind und Ihre Frau dem Clan der Hawiye. Weshalb haben Sie dann nicht sofort über Ihre Heirat berichtet bzw. warum mussten Sie heimlich heiraten? BF: Es ist üblich bei uns so, dass man normal heiratet, damit ist gemeint, dass man bei der Familie um die Hand anhält oder dass man heimlich heiratet und weggeht (Masafa). R: Sie haben Ihre Frau doch schon längere Zeit gekannt. Sie haben auch mitgeteilt, dass Sie nicht gewusst haben, dass es Schwierigkeiten geben könnte, weil Sie dem Madhibaan-Clan zugehörig sind und Ihre Frau dem Clan der Hawiye. Weshalb haben Sie dann nicht sofort über Ihre Heirat berichtet bzw. warum mussten Sie heimlich heiraten? , BF: Es ist üblich bei uns so, dass man normal heiratet, damit ist gemeint, dass man bei der Familie um die Hand anhält oder dass man heimlich heiratet und weggeht (Masafa). R: Was bedeutet „weggehen“? BF: Ich meine damit, dass man weg aus der Stadt geht, dass man Zeugen mitnimmt, dort heiratet und wieder zurückkommt. R: Was bedeutet „weggehen“? , BF: Ich meine damit, dass man weg aus der Stadt geht, dass man Zeugen mitnimmt, dort heiratet und wieder zurückkommt. R: Wenn Sie gesagt haben, dass Sie nicht gewusst haben, dass die Ehe mit Ihrer Ehefrau Probleme bereiten würde, wieso mussten Sie dann heimlich heiraten? BF: Meine Eltern haben auch so geheiratet. R: Wenn Sie gesagt haben, dass Sie nicht gewusst haben, dass die Ehe mit Ihrer Ehefrau Probleme bereiten würde, wieso mussten Sie dann heimlich heiraten? , BF: Meine Eltern haben auch so geheiratet. R: Es ist aber nicht üblich, dass in Somalia heimlich geheiratet wird. Das ist doch ein freudiges Ereignis und es gibt ein Fest, auch in Somalia. BF: Das ist eine normale Hochzeitsfeier. R: Es ist aber nicht üblich, dass in Somalia heimlich geheiratet wird. Das ist doch ein freudiges Ereignis und es gibt ein Fest, auch in Somalia. , BF: Das ist eine normale Hochzeitsfeier. R: Wieso hatten Sie keine normale Hochzeitsfeier, wenn Sie nicht gewusst haben, dass Sie Probleme bekommen würden, weil Ihre Frau dem Clan der Hawiye angehört? Es ist sehr unlogisch, was Sie von sich geben. BF: Wir haben so geheiratet, weil wir aus Liebe geheiratet haben. So wollten wir es. Niemand hat uns dazu gezwungen. Dem Sheikh ist es egal, welche Clanangehörigkeit man hat. R: Wieso hatten Sie keine normale Hochzeitsfeier, wenn Sie nicht gewusst haben, dass Sie Probleme bekommen würden, weil Ihre Frau dem Clan der Hawiye angehört? Es ist sehr unlogisch, was Sie von sich geben. , BF: Wir haben so geheiratet, weil wir aus Liebe geheiratet haben. So wollten wir es. Niemand hat uns dazu gezwungen. Dem Sheikh ist es egal, welche Clanangehörigkeit man hat. R: Es geht nicht um den Sheikh, sondern um Ihre Familien. BF: Meinen Sie die Clanzugehörigkeit der Familie? R: Es geht nicht um den Sheikh, sondern um Ihre Familien. , BF: Meinen Sie die Clanzugehörigkeit der Familie? R: Es geht darum, dass Sie gesagt haben, nicht gewusst zu haben, dass Sie Probleme aufgrund der Heirat Ihrer Ehefrau bekommen würden, weil diese dem Clan der Hawiye angehört und Sie dem Clan der Madhibaan. Weshalb mussten Sie dann heimlich heiraten? BF: Nachdem ich die Frau geheiratet habe, habe ich die Probleme bekommen. Davor wusste ich es nicht. R: Es geht darum, dass Sie gesagt haben, nicht gewusst zu haben, dass Sie Probleme aufgrund der Heirat Ihrer Ehefrau bekommen würden, weil diese dem Clan der Hawiye angehört und Sie dem Clan der Madhibaan. Weshalb mussten Sie dann heimlich heiraten? , BF: Nachdem ich die Frau geheiratet habe, habe ich die Probleme bekommen. Davor wusste ich es nicht. R: Genau das ist der Punkt, den ich nicht verstehe. Weshalb mussten Sie heimlich heiraten, wenn Sie zuvor nicht wussten, dass es Probleme aufgrund dieser Heirat geben würde? BF: Es war ein Schicksal, dass ich meine Frau geheiratet habe. Erst später sind viele Probleme entstanden. R: Genau das ist der Punkt, den ich nicht verstehe. Weshalb mussten Sie heimlich heiraten, wenn Sie zuvor nicht wussten, dass es Probleme aufgrund dieser Heirat geben würde? , BF: Es war ein Schicksal, dass ich meine Frau geheiratet habe. Erst später sind viele Probleme entstanden. R: Welche Probleme haben nun begonnen? Was war der auslösende Moment, dass Sie Ihr Heimatland verlassen mussten?BF: Weil ich die Frau geheiratet habe. R: Welche Probleme haben nun begonnen? Was war der auslösende Moment, dass Sie Ihr Heimatland verlassen mussten?, BF: Weil ich die Frau geheiratet habe. R: Was ist Ihnen persönlich passiert in diesem Zusammenhang? BF: Ich habe im Geschäft meines Vaters gearbeitet. Ich habe meine Frau kennengelernt. R: Was ist Ihnen persönlich passiert in diesem Zusammenhang? , BF: Ich habe im Geschäft meines Vaters gearbeitet. Ich habe meine Frau kennengelernt. R: Das wissen wir bereits. Ich möchte wissen, was die Angehörigen der Familie Ihrer Ehefrau konkret gegen Sie gemacht haben, sodass Sie das Land verlassen mussten? BF: Sie haben meine Frau gefragt, ob das stimmt. Nachdem sie das bestätigt hat, sind sie zum Haus meiner Eltern gegangen. Dort haben sie mich nicht gefunden. Sie haben dann nach mir im Geschäft gesucht. Das Geschäft war geschlossen, weil ich in der Moschee war. Sie sind dann in ein Nachbargeschäft gegangen und haben nach mir gefragt. R: Das wissen wir bereits. Ich möchte wissen, was die Angehörigen der Familie Ihrer Ehefrau konkret gegen Sie gemacht haben, sodass Sie das Land verlassen mussten? , BF: Sie haben meine Frau gefragt, ob das stimmt. Nachdem sie das bestätigt hat, sind sie zum Haus meiner Eltern gegangen. Dort haben sie mich nicht gefunden. Sie haben dann nach mir im Geschäft gesucht. Das Geschäft war geschlossen, weil ich in der Moschee war. Sie sind dann in ein Nachbargeschäft gegangen und haben nach mir gefragt. R: Welche Familienangehörigen Ihrer Frau haben nach Ihnen gesucht? BF: Die Brüder meiner Frau. R: Welche Familienangehörigen Ihrer Frau haben nach Ihnen gesucht? , BF: Die Brüder meiner Frau. R: Woher wissen Sie das? Sie waren nicht zu Hause, Sie waren nicht im Geschäft, wer hat Ihnen das mitgeteilt? BF: Die Besitzerin vom Nachbargeschäft. R: Woher wissen Sie das? Sie waren nicht zu Hause, Sie waren nicht im Geschäft, wer hat Ihnen das mitgeteilt? , BF: Die Besitzerin vom Nachbargeschäft. R: Wann haben Sie mit der Besitzerin des Nachbargeschäftes gesprochen? BF: Sie hat mit meiner Familie gesprochen. Meine Familie hat mich darüber informiert. Ich war in der Moschee. R: Wann haben Sie mit der Besitzerin des Nachbargeschäftes gesprochen? , BF: Sie hat mit meiner Familie gesprochen. Meine Familie hat mich darüber informiert. Ich war in der Moschee. R: Wie hat diese Besitzerin des Nachbargeschäftes geheißen? BF: XXXX . R: Wie hat diese Besitzerin des Nachbargeschäftes geheißen? , BF: römisch 40 . R: Das heißt, als die Brüder Ihrer Ehefrau zu Ihnen nach Hause gekommen sind, war niemand anwesend? BF: Ja, das stimmt. R: Das heißt, als die Brüder Ihrer Ehefrau zu Ihnen nach Hause gekommen sind, war niemand anwesend? , BF: Ja, das stimmt. R: Wie viele Brüder hat Ihre Ehefrau? BF: Viele. Sie hat Halbgeschwister und leibliche Geschwister. R: Wie viele Brüder hat Ihre Ehefrau? , BF: Viele. Sie hat Halbgeschwister und leibliche Geschwister. R: Die Anzahl der Brüder Ihrer Frau kennen Sie also nicht? BF: Nein. Sie sind neun Geschwister, mit meiner Frau. R: Die Anzahl der Brüder Ihrer Frau kennen Sie also nicht? , BF: Nein. Sie sind neun Geschwister, mit meiner Frau. R: Wie viele Brüder hat sie? BF: Sechs. R: Wie viele Brüder hat sie? , BF: Sechs. R: Wie viele Brüder haben nach Ihnen gesucht? BF: Fünf. R: Wie viele Brüder haben nach Ihnen gesucht? , BF: Fünf. R: Was ist dann passiert? Sie waren nicht zu Hause, Sie waren nicht im Geschäft, Sie waren in der Moschee. BF: Sie haben mit der Besitzerin des Nachbargeschäftes gesprochen, dann sind sie in die Moschee gekommen. Ein Bruder von ihr ist in die Moschee hineingekommen und er sagte mir, dass ich mithinaus kommen soll, er brauche Waren von mir. Ich bin dann mit hinausgegangen. Draußen vor der Moschee habe ich sie dann gesehen. Sie haben mich dann geschlagen. Sie haben mich dann in ein Auto gesteckt und haben mir einen schwarzen Sack über den Kopf gestülpt, damit ich den Weg nicht sehen kann. R: Was ist dann passiert? Sie waren nicht zu Hause, Sie waren nicht im Geschäft, Sie waren in der Moschee. , BF: Sie haben mit der Besitzerin des Nachbargeschäftes gesprochen, dann sind sie in die Moschee gekommen. Ein Bruder von ihr ist in die Moschee hineingekommen und er sagte mir, dass ich mithinaus kommen soll, er brauche Waren von mir. Ich bin dann mit hinausgegangen. Draußen vor der Moschee habe ich sie dann gesehen. Sie haben mich dann geschlagen. Sie haben mich dann in ein Auto gesteckt und haben mir einen schwarzen Sack über den Kopf gestülpt, damit ich den Weg nicht sehen kann. R: Wie viele Brüder sind dann vor der Moschee gestanden? BF: Fünf sind vor der Moschee gestanden. Vier standen vor der Moschee und sind ihre leiblichen Brüder und ein Cousin von ihnen hat mich aus der Moschee geholt. Mit dem Cousin waren sie sechs. R: Wie viele Brüder sind dann vor der Moschee gestanden? , BF: Fünf sind vor der Moschee gestanden. Vier standen vor der Moschee und sind ihre leiblichen Brüder und ein Cousin von ihnen hat mich aus der Moschee geholt. Mit dem Cousin waren sie sechs. R: Nach meiner Rechnung waren fünf Familienmitglieder im Zusammenhang mit dem Ereignis vor der Moschee. Wer war der Sechste? BF: Das war der Fahrer. R: Nach meiner Rechnung waren fünf Familienmitglieder im Zusammenhang mit dem Ereignis vor der Moschee. Wer war der Sechste? , BF: Das war der Fahrer. R: War der Fahrer auch ein Familienmitglied? BF: Ja. R: War der Fahrer auch ein Familienmitglied? , BF: Ja. R: Welches Familienmitglied war der Fahrer? BF: Es war ein Cousin. R: Welches Familienmitglied war der Fahrer? , BF: Es war ein Cousin. R: Haben Sie die Brüder Ihrer Ehefrau schon zuvor einmal gesehen und auch die Cousins?BF: Ja, ich habe einige gesehen. R: Haben Sie die Brüder Ihrer Ehefrau schon zuvor einmal gesehen und auch die Cousins?, BF: Ja, ich habe einige gesehen. R: Wo haben Sie sie kennengelernt? BF: Sie waren Fahrer, sie sind Autos gefahren. R: Wo haben Sie sie kennengelernt? , BF: Sie waren Fahrer, sie sind Autos gefahren. R: Welche Autofahrer waren es? BF: Sie haben in derselben Stadt gelebt. Meine Frau hat mir gesagt, dass es ihre Brüder sind. R: Welche Autofahrer waren es? , BF: Sie haben in derselben Stadt gelebt. Meine Frau hat mir gesagt, dass es ihre Brüder sind. R: Sie haben gesagt, Ihr Kopf wurde bedeckt und Sie wurden in ein Auto gesteckt. Was war das für ein Auto? BF: Das war ein PKW. R: Sie haben gesagt, Ihr Kopf wurde bedeckt und Sie wurden in ein Auto gesteckt. Was war das für ein Auto? , BF: Das war ein PKW. R: Welcher PKW? BF: Es war ein kleines Auto. In Somalia sagt man „Taxi“ zu diesem Auto. Hinten konnten vier Leute sitzen und vorne Fahrer und Beifahrer. Hinten war eine Art Ladefläche und dorthin wurde ich gesteckt. R: Welcher PKW? , BF: Es war ein kleines Auto. In Somalia sagt man „Taxi“ zu diesem Auto. Hinten konnten vier Leute sitzen und vorne Fahrer und Beifahrer. Hinten war eine Art Ladefläche und dorthin wurde ich gesteckt. R: Wie viele Leute saßen in diesem Taxi als Sie wegfuhren? BF: Alle. Ich hinten. R: Wie viele Leute saßen in diesem Taxi als Sie wegfuhren? , BF: Alle. Ich hinten. R: Also wie viele saßen im Taxi?BF: Vorne zwei, hinten vier und ich auf der Ladefläche. R: Also wie viele saßen im Taxi?, BF: Vorne zwei, hinten vier und ich auf der Ladefläche. R: In der vorigen Verhandlung haben Sie gesagt, dass insgesamt fünf Leute im Taxi saßen und heute teilen Sie mit, dass insgesamt sechs Männer im Taxi waren. Also Sie nicht miteingerechnet. BF: Es waren sechs Personen. Sechs Personen haben mich geschlagen. R: In der vorigen Verhandlung haben Sie gesagt, dass insgesamt fünf Leute im Taxi saßen und heute teilen Sie mit, dass insgesamt sechs Männer im Taxi waren. Also Sie nicht miteingerechnet. , BF: Es waren sechs Personen. Sechs Personen haben mich geschlagen. R: Sie weichen meiner Frage aus. Bei der letzten Verhandlung teilten Sie mit, dass insgesamt fünf Männer im Auto saßen und heute sagen Sie, dass es sechs Männer waren. Was sagen Sie dazu? BF: Es waren sechs Männer, sechs Personen, mit mir waren es sieben. R: Sie weichen meiner Frage aus. Bei der letzten Verhandlung teilten Sie mit, dass insgesamt fünf Männer im Auto saßen und heute sagen Sie, dass es sechs Männer waren. Was sagen Sie dazu? , BF: Es waren sechs Männer, sechs Personen, mit mir waren es sieben. R: Ja, eben. Aber dies entspricht nicht den Angaben aus der letzten Verhandlung, wo Sie von insgesamt sechs Personen gesprochen haben. BF: Weil ich mich damals nicht dazugezählt habe. Es waren sechs Personen, die mir Probleme gemacht haben. R: Ja, eben. Aber dies entspricht nicht den Angaben aus der letzten Verhandlung, wo Sie von insgesamt sechs Personen gesprochen haben. , BF: Weil ich mich damals nicht dazugezählt habe. Es waren sechs Personen, die mir Probleme gemacht haben. R: Das heißt, nach Ihrer heutigen Aussage, waren vier Brüder und zwei Cousins Ihrer Ehefrau im Taxi. Stimmt das? BF: Ja, zwei Cousins und vier Brüder, es waren sechs Personen. R: Das heißt, nach Ihrer heutigen Aussage, waren vier Brüder und zwei Cousins Ihrer Ehefrau im Taxi. Stimmt das? , BF: Ja, zwei Cousins und vier Brüder, es waren sechs Personen. R: Wieso haben Sie in der letzten Verhandlung mitgeteilt, dass lediglich ein Schwager und vier weitere Männer im Taxi gewesen seien. Heute erzählen Sie mir, dass vier Schwager von Ihnen im Taxi waren. BF: Ich habe damals gesagt, dass sie alle Familienangehörige meiner Frau sind. Vier sind Brüder. Ich habe damals nur gesagt, dass es Verwandte von ihr waren. R: Wieso haben Sie in der letzten Verhandlung mitgeteilt, dass lediglich ein Schwager und vier weitere Männer im Taxi gewesen seien. Heute erzählen Sie mir, dass vier Schwager von Ihnen im Taxi waren. , BF: Ich habe damals gesagt, dass sie alle Familienangehörige meiner Frau sind. Vier sind Brüder. Ich habe damals nur gesagt, dass es Verwandte von ihr waren. R weist BF auf die Wahrheitspflicht hin. BF: Ich bin hier BF und ich habe Probleme. Ich bin nicht bei Gericht, um die Unwahrheit zu sagen. BF: Das Problem ist, dass in Somalia Clanzugehörigkeit herrscht und das hat mich zur Flucht getrieben. R weist BF auf die Wahrheitspflicht hin. , BF: Ich bin hier BF und ich habe Probleme. Ich bin nicht bei Gericht, um die Unwahrheit zu sagen. , BF: Das Problem ist, dass in Somalia Clanzugehörigkeit herrscht und das hat mich zur Flucht getrieben. R: Sie waren also im Taxi. Wohin wurden Sie gebracht? BF: Sie haben mich in ein Haus in Ceelbuur gebracht, am Rande der Stadt. R: Sie waren also im Taxi. Wohin wurden Sie gebracht? , BF: Sie haben mich in ein Haus in Ceelbuur gebracht, am Rande der Stadt. R: Wie lange waren Sie in diesem Haus aufhältig? BF: Ich war dort lange Zeit eingesperrt. R: Wie lange waren Sie in diesem Haus aufhältig? , BF: Ich war dort lange Zeit eingesperrt. R: Wie lange? BF: Lange Stunden. Ich kann nicht schätzen wie lange. R: Wie lange? , BF: Lange Stunden. Ich kann nicht schätzen wie lange. R: Waren Sie dort alleine eingesperrt? BF: Ja, ich war alleine in einem Zimmer eingesperrt. R: Waren Sie dort alleine eingesperrt? , BF: Ja, ich war alleine in einem Zimmer eingesperrt. R: Was ist in diesem Zimmer passiert? Bitte erzählen es mir detailliert. BF: Sie haben mich geschlagen. R: Was ist in diesem Zimmer passiert? Bitte erzählen es mir detailliert. , BF: Sie haben mich geschlagen. R: Was ist weiter passiert? BF: Sie sagten mir, dass ich ihnen verraten soll, wo sich meine Ehefrau befindet, weil sie aus dem Haus ihrer Familie geflüchtet ist. Sie haben auch verlangt, dass ich mich von ihr scheiden lasse. R: Was ist weiter passiert? , BF: Sie sagten mir, dass ich ihnen verraten soll, wo sich meine Ehefrau befindet, weil sie aus dem Haus ihrer Familie geflüchtet ist. Sie haben auch verlangt, dass ich mich von ihr scheiden lasse. R: Können Sie sich noch erinnern, wann Sie eingesperrt wurden? Wie viele Tage nach Ihrer Heirat sind vergangen, als Sie eingesperrt wurden? BF: Es war gleich am nächsten Tag. Es war am 27.09.
- Es war am Nachmittag bzw. mittags als sie mich mitgenommen haben. R: Können Sie sich noch erinnern, wann Sie eingesperrt wurden? Wie viele Tage nach Ihrer Heirat sind vergangen, als Sie eingesperrt wurden? , BF: Es war gleich am nächsten Tag. Es war am 27.09.
- Es war am Nachmittag bzw. mittags als sie mich mitgenommen haben. R: Wie konnten Sie aus diesem Zimmer, in dem Sie eingesperrt waren, entkommen? BF: Mein Vater hat mit einem Freund von diesen Männern gesprochen und erzählte, dass er mit ihnen verhandeln werde und dass sie mich eingesperrt haben und ich mit ihrer Schwester verheiratet wäre. R: Wie konnten Sie aus diesem Zimmer, in dem Sie eingesperrt waren, entkommen? , BF: Mein Vater hat mit einem Freund von diesen Männern gesprochen und erzählte, dass er mit ihnen verhandeln werde und dass sie mich eingesperrt haben und ich mit ihrer Schwester verheiratet wäre. R: Wieso haben Sie vor dem Bundesamt gesagt, dass Sie am 28.09.2014 also zwei Tage nach Ihrer Heirat eingesperrt wurden? BF: Ja, das war Anfang des nächsten Tages, deshalb habe ich das gesagt. Es gibt dort eine andere Zeitrechnung. R: Wieso haben Sie vor dem Bundesamt gesagt, dass Sie am 28.09.2014 also zwei Tage nach Ihrer Heirat eingesperrt wurden? , BF: Ja, das war Anfang des nächsten Tages, deshalb habe ich das gesagt. Es gibt dort eine andere Zeitrechnung. R: Sie haben gesagt, dass Sie am 27.09.2014 am Nachmittag bzw. mittags mitgenommen und eingesperrt wurden. Vor dem Bundesamt jedoch gaben Sie an, am 28.09.2014, nach dem Gebet in der Moschee verschleppt worden zu sein. Wie erklären Sie sich diese unterschiedlichen Daten? BF: Ich war bis 28.09.2014 eingesperrt. Da ist die Frau geflüchtet. Es war die Zeit der Einsperrung. R: Sie haben gesagt, dass Sie am 27.09.2014 am Nachmittag bzw. mittags mitgenommen und eingesperrt wurden. Vor dem Bundesamt jedoch gaben Sie an, am 28.09.2014, nach dem Gebet in der Moschee verschleppt worden zu sein. Wie erklären Sie sich diese unterschiedlichen Daten? , BF: Ich war bis 28.09.2014 eingesperrt. Da ist die Frau geflüchtet. Es war die Zeit der Einsperrung. R: Wann haben Sie Ihre Ehefrau das letzte Mal gesehen? BF: Bei der Heirat. Danach wollten wir uns treffen, dann sind die Probleme gekommen. Ich wollte alles meiner Familie erzählen, meine Frau vorstellen und dann zu ihrer Familie gehen. R: Wann haben Sie Ihre Ehefrau das letzte Mal gesehen? , BF: Bei der Heirat. Danach wollten wir uns treffen, dann sind die Probleme gekommen. Ich wollte alles meiner Familie erzählen, meine Frau vorstellen und dann zu ihrer Familie gehen. R: Wann wollten Sie sich nach der Heirat wieder treffen bzw. wiedersehen? BF: Wir haben keinen Termin festgesetzt, wir haben uns immer getroffen. R: Wann wollten Sie sich nach der Heirat wieder treffen bzw. wiedersehen? , BF: Wir haben keinen Termin festgesetzt, wir haben uns immer getroffen. R: Wie konnten Sie freikommen aus dem Zimmer, aus dem Zimmer in dem Sie eingesperrt waren? BF: Mein Vater hat mit einem Clanangehörigen der Familie, nämlich einem Hawiye, gesprochen. Er hat für mich gebürgt, so bin ich freigekommen. Sie haben dafür gewisse Voraussetzungen gesetzt. R: Wie konnten Sie freikommen aus dem Zimmer, aus dem Zimmer in dem Sie eingesperrt waren? , BF: Mein Vater hat mit einem Clanangehörigen der Familie, nämlich einem Hawiye, gesprochen. Er hat für mich gebürgt, so bin ich freigekommen. Sie haben dafür gewisse Voraussetzungen gesetzt. R: Wer hat für Sie gebürgt? BF: Ein Hawiye, das war ein Bekannter meines Vaters, ich habe ihn auch gekannt. Sie haben für mein Freikommen gewisse Dinge verlangt. Meine Frau ist dann aus dem Haus geflüchtet, nachdem sie gesehen hat, dass ich geschlagen wurde. Sie ist zum Haus meiner älteren Schwester geflüchtet. R: Wer hat für Sie gebürgt? , BF: Ein Hawiye, das war ein Bekannter meines Vaters, ich habe ihn auch gekannt. Sie haben für mein Freikommen gewisse Dinge verlangt. Meine Frau ist dann aus dem Haus geflüchtet, nachdem sie gesehen hat, dass ich geschlagen wurde. Sie ist zum Haus meiner älteren Schwester geflüchtet. R: Wo hat Ihre Frau gesehen, dass Sie geschlagen worden waren? BF: Meine Schwester hat ihr davon erzählt. R: Wo hat Ihre Frau gesehen, dass Sie geschlagen worden waren? , BF: Meine Schwester hat ihr davon erzählt. R: Woher wissen Sie das alles? Sie haben gesagt, dass Sie sich zuletzt bei der Hochzeit gesehen haben. BF: Es sind ja ihre Brüder, sie hat alles mitbekommen. Sie haben sie ja auch gefragt, ob wir geheiratet haben. R: Woher wissen Sie das alles? Sie haben gesagt, dass Sie sich zuletzt bei der Hochzeit gesehen haben. , BF: Es sind ja ihre Brüder, sie hat alles mitbekommen. Sie haben sie ja auch gefragt, ob wir geheiratet haben. R: Die Frage ist, woher Sie das alles wissen, wenn Sie sich bei der Hochzeit das letzte Mal gesehen haben? BF: Meine Schwester hat ihr erzählt, was mir alles passiert ist und sie hat meiner Schwester auch erzählt, was ihr alles passiert ist. Für mich wurde gebürgt, so konnte ich freikommen und ich wurde zum Haus meiner Familie gebracht. Sie haben gewisse Dinge verlangt für mein Freikommen. Sie haben von mir verlangt, dass ich mich scheiden lasse, sie haben verlangt, dass ich Geld als Ersatz bezahle. R: Die Frage ist, woher Sie das alles wissen, wenn Sie sich bei der Hochzeit das letzte Mal gesehen haben? , BF: Meine Schwester hat ihr erzählt, was mir alles passiert ist und sie hat meiner Schwester auch erzählt, was ihr alles passiert ist. Für mich wurde gebürgt, so konnte ich freikommen und ich wurde zum Haus meiner Familie gebracht. Sie haben gewisse Dinge verlangt für mein Freikommen. Sie haben von mir verlangt, dass ich mich scheiden lasse, sie haben verlangt, dass ich Geld als Ersatz bezahle. R: Wie viel Geld sollten Sie bzw. Ihr Vater bezahlen? BF: Viel Geld sollte bezahlt werden. Mein Vater hat nicht bezahlt. Mein Vater hat versprochen, diese Entschädigung zu bezahlen, aber dann hat er später nicht bezahlt, weil ihre Tochter nicht mehr auffindbar war. Sie ist geflüchtet. R: Wie viel Geld sollten Sie bzw. Ihr Vater bezahlen? , BF: Viel Geld sollte bezahlt werden. Mein Vater hat nicht bezahlt. Mein Vater hat versprochen, diese Entschädigung zu bezahlen, aber dann hat er später nicht bezahlt, weil ihre Tochter nicht mehr auffindbar war. Sie ist geflüchtet. R: Wie viel Entschädigung sollte Ihr Vater bezahlen? BF: Bei uns bezahlt man auch in Form von Kamelen. Mein Vater sollte 25 Kamele geben. An Geld sollte er 20 bis 25.000 USD zahlen oder 25 Kamele und dazu die Tochter zurückgeben. R: Wie viel Entschädigung sollte Ihr Vater bezahlen? , BF: Bei uns bezahlt man auch in Form von Kamelen. Mein Vater sollte 25 Kamele geben. An Geld sollte er 20 bis 25.000 USD zahlen oder 25 Kamele und dazu die Tochter zurückgeben. R: Wie lange waren Sie in diesem Zimmer eingesperrt? BF: Bis 28.09.
- R: Wie lange waren Sie in diesem Zimmer eingesperrt? , BF: Bis 28.09.
- R: Wie viele Stunden oder war es ein Tag und eine Nacht? BF: Ab Nachmittag bis zum nächsten Tag und zwar bis zum 28.09.2014 Nachmittag. R: Wie viele Stunden oder war es ein Tag und eine Nacht? , BF: Ab Nachmittag bis zum nächsten Tag und zwar bis zum 28.09.2014 Nachmittag. R: In der letzten Verhandlung haben Sie mitgeteilt, ca. drei Stunden festgehalten worden zu sein. Das ist ein erheblicher Widerspruch, wie können Sie sich den erklären? BF: Ich habe alles zusammengezählt, von der Heirat bis zum Festhalten. R: In der letzten Verhandlung haben Sie mitgeteilt, ca. drei Stunden festgehalten worden zu sein. Das ist ein erheblicher Widerspruch, wie können Sie sich den erklären? , BF: Ich habe alles zusammengezählt, von der Heirat bis zum Festhalten. R: Ich habe Sie gefragt, wie viele Stunden Sie festgehalten wurden. Warum machen Sie so unterschiedliche Angaben? BF: Drei Stunden war ich gefesselt und mein Kopf war bedeckt. R: Ich habe Sie gefragt, wie viele Stunden Sie festgehalten wurden. Warum machen Sie so unterschiedliche Angaben? , BF: Drei Stunden war ich gefesselt und mein Kopf war bedeckt. R: Sie haben dezidiert in der letzten Verhandlung gesagt, drei Stunden in dem Raum festgehalten worden zu sein. Heute haben Sie angegeben, von Nachmittag bis zum Nachmittag des nächsten Tages eingesperrt gewesen zu sein. Das ist ein gravierender Unterschied. Wie erklären Sie sich das? BF: Am Nachmittag wurde ich festgehalten. Ich wurde von der Moschee genommen und drei Stunden wurde im Zimmer festgehalten. R: Sie haben dezidiert in der letzten Verhandlung gesagt, drei Stunden in dem Raum festgehalten worden zu sein. Heute haben Sie angegeben, von Nachmittag bis zum Nachmittag des nächsten Tages eingesperrt gewesen zu sein. Das ist ein gravierender Unterschied. Wie erklären Sie sich das? , BF: Am Nachmittag wurde ich festgehalten. Ich wurde von der Moschee genommen und drei Stunden wurde im Zimmer festgehalten. R: Heute haben Sie aber andere Angaben gemacht. R: Wer hat Sie dann nach Hause gebracht, nachdem der Bürge für Sie gebürgt hat? BF: Zu dritt, der Bürge, mein Vater und ich sind nach Hause gefahren. R: Wer hat Sie dann nach Hause gebracht, nachdem der Bürge für Sie gebürgt hat? , BF: Zu dritt, der Bürge, mein Vater und ich sind nach Hause gefahren. R: Wie lange waren Sie dann zu Hause aufhältig? BF: Mein Vater wollte meine Frau finden, denn ihre Familie hat das auch verlangt. Mein Vater hat begonnen nach meiner Frau zu suchen. R: Wie lange waren Sie dann zu Hause aufhältig? , BF: Mein Vater wollte meine Frau finden, denn ihre Familie hat das auch verlangt. Mein Vater hat begonnen nach meiner Frau zu suchen. R wiederholt die Frage. BF: Zwei Tage. R wiederholt die Frage. , BF: Zwei Tage. R: Wohin sind Sie dann gereist? BF: Ich bin zwei Tage bei mir zu Hause geblieben, mein Vater hat nach meiner Frau gesucht. R: Wohin sind Sie dann gereist? , BF: Ich bin zwei Tage bei mir zu Hause geblieben, mein Vater hat nach meiner Frau gesucht. R wiederholt die Frage. BF: Ich bin dann nach Mogadischu gegangen. R wiederholt die Frage. , BF: Ich bin dann nach Mogadischu gegangen. R: Wie sind Sie nach Mogadischu gelangt? BF: Ich bin mit einem LKW mitgefahren. R: Wie sind Sie nach Mogadischu gelangt? , BF: Ich bin mit einem LKW mitgefahren. R: Das heißt, Sie sind direkt von Ceelbuur nach Mogadischu gereist? BF: Mein Vater hat diese Reise organisiert. R: Das heißt, Sie sind direkt von Ceelbuur nach Mogadischu gereist? , BF: Mein Vater hat diese Reise organisiert. R wiederholt die Frage. BF: Von Ceelbuur sind wir auf der Landstraße nach Ceelqohle gelangt. R wiederholt die Frage. , BF: Von Ceelbuur sind wir auf der Landstraße nach Ceelqohle gelangt. R: Wie lange haben Sie sich in Ceelqohle aufgehalten? BF: Nicht lange. R: Wie lange haben Sie sich in Ceelqohle aufgehalten? , BF: Nicht lange. R: Sind Sie nur durchgefahren? BF: Ich bin dort nur in ein anderes Auto umgestiegen. Ich wurde hinten versteckt und dann sind wir weiter nach Mogadischu gefahren. R: Sind Sie nur durchgefahren? , BF: Ich bin dort nur in ein anderes Auto umgestiegen. Ich wurde hinten versteckt und dann sind wir weiter nach Mogadischu gefahren. R: Das heißt, Sie sind von Ceelbuur mit einem LKW nach Ceelqohle gefahren, dort umgestiegen und nach Mogadischu gefahren? BF: Ja, direkt nach Mogadischu. R: Das heißt, Sie sind von Ceelbuur mit einem LKW nach Ceelqohle gefahren, dort umgestiegen und nach Mogadischu gefahren? , BF: Ja, direkt nach Mogadischu. R: Wie lange hat die Fahrt von Ceelbuur über Ceelqohle nach Mogadischu gedauert? BF: Zwei Tage hat das gedauert. R: Wie lange hat die Fahrt von Ceelbuur über Ceelqohle nach Mogadischu gedauert? , BF: Zwei Tage hat das gedauert. R: Wie lange haben Sie sich dann in Mogadischu aufgehalten? BF: Nicht lange. R: Wie lange haben Sie sich dann in Mogadischu aufgehalten? , BF: Nicht lange. R: Was bedeutet „nicht lange“? BF: Am 05.10.2014 habe ich Mogadischu verlassen. R: Was bedeutet „nicht lange“? , BF: Am 05.10.2014 habe ich Mogadischu verlassen. R: Also wie viele Tage bzw. Stunden haben Sie sich in Mogadischu aufgehalten? BF: Drei Tage. R: Also wie viele Tage bzw. Stunden haben Sie sich in Mogadischu aufgehalten? , BF: Drei Tage. R: Wieso haben Sie in der letzten Verhandlung angegeben, dass Sie sich lediglich ca. sechs bis sieben Stunden zu Hause in Ceelbuur aufgehalten haben? Heute haben Sie angegeben, zwei Tage aufhältig gewesen zu sein. BF: Am 02.10.2014 habe ich Ceelbuur verlassen. R: Wieso haben Sie in der letzten Verhandlung angegeben, dass Sie sich lediglich ca. sechs bis sieben Stunden zu Hause in Ceelbuur aufgehalten haben? Heute haben Sie angegeben, zwei Tage aufhältig gewesen zu sein. , BF: Am 02.10.2014 habe ich Ceelbuur verlassen. R wiederholt die Frage. BF: Entschuldigen Sie, ich bin durcheinander, weil man mir so viele Fragen gestellt hat. Ich bringe schon alles durcheinander. R wiederholt die Frage. , BF: Entschuldigen Sie, ich bin durcheinander, weil man mir so viele Fragen gestellt hat. Ich bringe schon alles durcheinander. R: Wenn man etwas wirklich erlebt hat, dann weiß man, wie lange man zu Hause aufhältig war, ob ein paar Stunden oder Tage, das ist ein Unterschied. BF schweigt. R: Wenn man etwas wirklich erlebt hat, dann weiß man, wie lange man zu Hause aufhältig war, ob ein paar Stunden oder Tage, das ist ein Unterschied. , BF schweigt. R: In der letzten Verhandlung haben Sie gesagt, Sie seien zu Fuß von sich in Ceelbuur nach Ceelqohle gegangen. Dort sind Sie in einen LKW eingestiegen und nach Mogadischu gefahren. Heute haben Sie völlig andere Angaben gemacht. Wie erklären Sie sich das? BF: Ja, ich bin zu Fuß gegangen, ich bin mit dem Auto gefahren. R: In der letzten Verhandlung haben Sie gesagt, Sie seien zu Fuß von sich in Ceelbuur nach Ceelqohle gegangen. Dort sind Sie in einen LKW eingestiegen und nach Mogadischu gefahren. Heute haben Sie völlig andere Angaben gemacht. Wie erklären Sie sich das? , BF: Ja, ich bin zu Fuß gegangen, ich bin mit dem Auto gefahren. R: Sie haben heute angegeben, mit dem LKW bis nach Ceelqohle gefahren zu sein. BF: Ich habe es so verstanden, dass man meint, wie ich von Ceelbuur nach Mogadischu gelangt bin und das war nur ein Auto. R: Sie haben heute angegeben, mit dem LKW bis nach Ceelqohle gefahren zu sein. , BF: Ich habe es so verstanden, dass man meint, wie ich von Ceelbuur nach Mogadischu gelangt bin und das war nur ein Auto. R: Woher hat Ihr Vater gewusst, dass Sie eingesperrt waren? BF: Warum sollte er es nicht wissen, ich habe mit meinem Vater gearbeitet? R: Woher hat Ihr Vater gewusst, dass Sie eingesperrt waren? , BF: Warum sollte er es nicht wissen, ich habe mit meinem Vater gearbeitet? R: Sie waren in der Moschee und wurden von dort entführt. Woher soll also der Vater wissen, dass Sie entführt wurden? BF: Mein Vater war auch in der Moschee. Die Moschee ist groß. Ich habe meinen Vater aber nicht geschehen. Ich war vorne in der Moschee. R: Sie waren in der Moschee und wurden von dort entführt. Woher soll also der Vater wissen, dass Sie entführt wurden? , BF: Mein Vater war auch in der Moschee. Die Moschee ist groß. Ich habe meinen Vater aber nicht geschehen. Ich war vorne in der Moschee. R: Wieso hat Ihnen Ihr Vater dann nicht geholfen? BF: Nachdem das Problem passiert ist und sie mich von der Moschee mitgenommen haben, hat mein Vater begonnen, daran zu arbeiten, dass ich freikomme. R: Wieso hat Ihnen Ihr Vater dann nicht geholfen? , BF: Nachdem das Problem passiert ist und sie mich von der Moschee mitgenommen haben, hat mein Vater begonnen, daran zu arbeiten, dass ich freikomme. R: Wann ist dann Ihr Vater zu Ihnen gekommen, als Sie eingesperrt waren? BF: Die Männer haben sich geteilt. Einige haben mich dort bewacht. R: Wann ist dann Ihr Vater zu Ihnen gekommen, als Sie eingesperrt waren? , BF: Die Männer haben sich geteilt. Einige haben mich dort bewacht. R wiederholt die Frage. BF: Am selben Tag am Abend, als ich mitgenommen wurde. R wiederholt die Frage. , BF: Am selben Tag am Abend, als ich mitgenommen wurde. R: Ist er alleine gekommen? BF: Nein, er und der andere Mann und zwar der Mann der für mich gebürgt hat. R: Ist er alleine gekommen? , BF: Nein, er und der andere Mann und zwar der Mann der für mich gebürgt hat. R: In der letzten Verhandlung haben Sie nichts von einem Bürgen erzählt, nur vom Vater. „Der Vater ist zu mir gekommen“ haben Sie angegeben. BF: Wie wäre ich denn sonst freigekommen, wenn niemand für mich gebürgt hätte? R: In der letzten Verhandlung haben Sie nichts von einem Bürgen erzählt, nur vom Vater. „Der Vater ist zu mir gekommen“ haben Sie angegeben. , BF: Wie wäre ich denn sonst freigekommen, wenn niemand für mich gebürgt hätte? R: Wie lange waren Sie in Mogadischu aufhältig? BF: Bis 05.10.2014 war ich in Mogadischu. Es waren drei Tage, bis ich ausgereist bin. R: Wie lange waren Sie in Mogadischu aufhältig? , BF: Bis 05.10.2014 war ich in Mogadischu. Es waren drei Tage, bis ich ausgereist bin. R: Wie viel haben Sie für die Reise bis Österreich bezahlt? BF: 12.300 USD. R: Wie viel haben Sie für die Reise bis Österreich bezahlt? , BF: 12.300 USD. R: Woher hatten Sie das viele Geld? BF: Mein Vater war ein Händler. R: Woher hatten Sie das viele Geld? , BF: Mein Vater war ein Händler. R: Wie konnte er in dieser kurzen Zeit so viel Geld auftreiben? BF: Mein Vater war ein Geschäftsmann. Er hatte Geld und von seinen Freunden hat er auch Geld aufgetrieben. Er hat einem Mann versprochen, ihm das Geschäft zu verkaufen. Dann hat er von diesem Mann Geld bekommen.R: Wie konnte er in dieser kurzen Zeit so viel Geld auftreiben? , BF: Mein Vater war ein Geschäftsmann. Er hatte Geld und von seinen Freunden hat er auch Geld aufgetrieben. Er hat einem Mann versprochen, ihm das Geschäft zu verkaufen. Dann hat er von diesem Mann Geld bekommen. R: Hat er dann das Geschäft verkauft? BF: Ja, er hat das Geschäft verkauft. R: Hat er dann das Geschäft verkauft? , BF: Ja, er hat das Geschäft verkauft. R: Wieso haben Sie in der letzten Verhandlung mitgeteilt, dass Sie lediglich einen Tag in Mogadischu waren und heute sagen Sie, dass Sie drei Tage in Mogadischu aufhältig waren? BF: Das war meine gesamte Reise. R: Wieso haben Sie in der letzten Verhandlung mitgeteilt, dass Sie lediglich einen Tag in Mogadischu waren und heute sagen Sie, dass Sie drei Tage in Mogadischu aufhältig waren? , BF: Das war meine gesamte Reise. R wiederholt die Frage und gibt erläuternd dazu an, dass dies eine eindeutige Frage war, nämlich, wie lange er sich in Mogadischu aufgehalten haben. BF: Ich habe drei Tage gesagt, weil ich am 02.10.2014 Ceelbuur verlassen habe. Und diese Reise von Ceelbuur bis Mogadischu und bis ich das Land verlassen habe, hat es drei Tage gedauert. R wiederholt die Frage und gibt erläuternd dazu an, dass dies eine eindeutige Frage war, nämlich, wie lange er sich in Mogadischu aufgehalten haben. , BF: Ich habe drei Tage gesagt, weil ich am 02.10.2014 Ceelbuur verlassen habe. Und diese Reise von Ceelbuur bis Mogadischu und bis ich das Land verlassen habe, hat es drei Tage gedauert. R: Ich habe Sie gefragt, wie lange Sie in Mogadischu aufhältig waren und Sie haben mitgeteilt, dass es drei Tage waren. R: Wie sind Sie von Mogadischu nach Österreich gelangt? Schildern Sie die Reiseroute. BF: Ich bin mit einem Auto weg aus Mogadischu gefahren und bin nach Kenia gekommen. Nachgefragt gebe ich an, dass ich von Kenia, Nairobi, mit dem Flugzeug in die Ukraine geflogen bin. R: Ich habe Sie gefragt, wie lange Sie in Mogadischu aufhältig waren und Sie haben mitgeteilt, dass es drei Tage waren. , R: Wie sind Sie von Mogadischu nach Österreich gelangt? Schildern Sie die Reiseroute. , BF: Ich bin mit einem Auto weg aus Mogadischu gefahren und bin nach Kenia gekommen. Nachgefragt gebe ich an, dass ich von Kenia, Nairobi, mit dem Flugzeug in die Ukraine geflogen bin. R: Welche Städte und Dörfer haben Sie von Mogadischu bis Kenia durchquert? Können Sie welche angeben? BF: Somalia ist groß. Ich weiß nicht alles, aber von Mogadischu weg war ich dann in Afgooye, Janaale und in Dhoobley, das ist an der Grenze zu Kenia, noch in Somalia liegend. R: Welche Städte und Dörfer haben Sie von Mogadischu bis Kenia durchquert? Können Sie welche angeben? , BF: Somalia ist groß. Ich weiß nicht alles, aber von Mogadischu weg war ich dann in Afgooye, Janaale und in Dhoobley, das ist an der Grenze zu Kenia, noch in Somalia liegend. R: Wieso fliegen Sie von Nairobi weg und nicht von Mogadischu? BF: Mein Vater hat diese Reise organisiert, mit der Hilfe seiner Freunde. Ich wusste es nicht. Damit mein Leben gerettet wird, hat mein Vater die Reise organisiert. R: Wieso fliegen Sie von Nairobi weg und nicht von Mogadischu? , BF: Mein Vater hat diese Reise organisiert, mit der Hilfe seiner Freunde. Ich wusste es nicht. Damit mein Leben gerettet wird, hat mein Vater die Reise organisiert. R: Von Nairobi sind Sie direkt in die Ukraine geflogen? BF: Schlepper haben mich begleitet. R: Von Nairobi sind Sie direkt in die Ukraine geflogen? , BF: Schlepper haben mich begleitet. R wiederholt die Frage. BF: Es war nicht direkt, wir sind über die Türkei dorthin geflogen. R wiederholt die Frage. , BF: Es war nicht direkt, wir sind über die Türkei dorthin geflogen. R: Sie sind also in Nairobi in das Flugzeug eingestiegen und wo sind Sie aus dem Flugzeug ausgestiegen? BF: Ich bin nicht aus dem Flugzeug ausgestiegen. Das Flugzeug war nur im Transit in der Türkei. R: Sie sind also in Nairobi in das Flugzeug eingestiegen und wo sind Sie aus dem Flugzeug ausgestiegen? , BF: Ich bin nicht aus dem Flugzeug ausgestiegen. Das Flugzeug war nur im Transit in der Türkei. R: Wo in der Türkei? BF: Ich glaube es war Istanbul. R: Wo in der Türkei? , BF: Ich glaube es war Istanbul. R: Haben Sie noch das Ticket? BF: Nein, woher? Ich wurde geführt. R: Haben Sie noch das Ticket? , BF: Nein, woher? Ich wurde geführt. R: Wann sind Sie von Nairobi abgeflogen? BF: Meine Erinnerung ist schlecht. Ich glaube es war am Ende des
- Monats
- R: Wann sind Sie von Nairobi abgeflogen? , BF: Meine Erinnerung ist schlecht. Ich glaube es war am Ende des
- Monats
- R: Weshalb sind Sie nicht in Mogadischu geblieben? Weshalb sind Sie weiter nach Europa geflogen? BF: Ich habe diese Reise nicht geplant, mein Leben war in Gefahr. Ich bin wegen meiner Clanzugehörigkeit aus Somalia geflüchtet. Man kann diese Probleme nicht in Somalia ausweichen. R: Weshalb sind Sie nicht in Mogadischu geblieben? Weshalb sind Sie weiter nach Europa geflogen? , BF: Ich habe diese Reise nicht geplant, mein Leben war in Gefahr. Ich bin wegen meiner Clanzugehörigkeit aus Somalia geflüchtet. Man kann diese Probleme nicht in Somalia ausweichen. R: Wieso sind Sie nicht in Nairobi geblieben? Dort lebt Ihre Familie und auch Ihre Ehefrau. Sie hätten in Nairobi auf Ihre Familie warten können. BF: Mein Vater hat diese Reise für mich organisiert, nicht ich. R: Wieso sind Sie nicht in Nairobi geblieben? Dort lebt Ihre Familie und auch Ihre Ehefrau. Sie hätten in Nairobi auf Ihre Familie warten können. , BF: Mein Vater hat diese Reise für mich organisiert, nicht ich. R: Sie waren kein kleines Kind mehr. Heiraten konnten Sie aber auch ohne das Einverständnis Ihres Vaters. BF: Mein Vater hat das Ganze für mich geplant und organisiert. Er hat das Sagen. Nachdem das Land nicht sicher ist hat er das gemacht. R: Sie waren kein kleines Kind mehr. Heiraten konnten Sie aber auch ohne das Einverständnis Ihres Vaters. , BF: Mein Vater hat das Ganze für mich geplant und organisiert. Er hat das Sagen. Nachdem das Land nicht sicher ist hat er das gemacht. BehV: Sie sind seit dreieinhalb Jahren subsidiär Schutzberechtigt. Waren Sie jemals bei Ihrer Ehefrau in Kenia? BF: Nein, es gibt Gründe dafür. Es sind finanzielle Gründe, ich habe kein Geld, um meine Frau besuchen zu können. Meine Frau fragt mich immer, warum ich nicht komme, um sie zu sehen und ob ich eine andere Frau hier hätte. Ich habe ihr gesagt, dass ich nur sie liebe und ich würde nie eine andere Frau heiraten. Ich habe gerade begonnen zu arbeiten. Bis Jahresende werde ich sie besuchen kommen, wenn Corona vorbei ist. Dass ich die Ladung für die heutige Verhandlung bekommen habe, habe ich meiner Frau nicht erzählt. Es hat lange gedauert, bis ich sie besuchen kann. BehV: Sie sind seit dreieinhalb Jahren subsidiär Schutzberechtigt. Waren Sie jemals bei Ihrer Ehefrau in Kenia? , BF: Nein, es gibt Gründe dafür. Es sind finanzielle Gründe, ich habe kein Geld, um meine Frau besuchen zu können. Meine Frau fragt mich immer, warum ich nicht komme, um sie zu sehen und ob ich eine andere Frau hier hätte. Ich habe ihr gesagt, dass ich nur sie liebe und ich würde nie eine andere Frau heiraten. Ich habe gerade begonnen zu arbeiten. Bis Jahresende werde ich sie besuchen kommen, wenn Corona vorbei ist. Dass ich die Ladung für die heutige Verhandlung bekommen habe, habe ich meiner Frau nicht erzählt. Es hat lange gedauert, bis ich sie besuchen kann. BehV: Wer trat bei Ihrer Eheschließung als Trauzeuge auf?BF: Ein Freund von mir. BehV: Wer trat bei Ihrer Eheschließung als Trauzeuge auf?, BF: Ein Freund von mir. BehV: Ich verweise auf ein Dossier aus 2018, von der Schweizer Asylbehörde, aus dem hervorgeht, dass zu einer Eheschließung XXXX Trauzeugen nötig sind. Was sagen Sie dazu? BF: Nein, es sollen bei uns drei Männer sein. Der Scheich, der Trauzeuge und ich, das sind drei Männer. BehV: Ich verweise auf ein Dossier aus 2018, von der Schweizer Asylbehörde, aus dem hervorgeht, dass zu einer Eheschließung römisch 40 Trauzeugen nötig sind. Was sagen Sie dazu? , BF: Nein, es sollen bei uns drei Männer sein. Der Scheich, der Trauzeuge und ich, das sind drei Männer. BehV: Wer war der Trauzeuge? BF: Ein Freund von mir namens XXXX . BehV: Wer war der Trauzeuge? , BF: Ein Freund von mir namens römisch 40 . R: Sie sind als Madhibaan aufgewachsen und Ihre Ehefrau als Hawiye. Man bekommt von Geburt auf kulturelle Begebenheiten mit. War es nicht ein Tabu, dass ein Madhibaan eine Angehörige aus dem Clan der Hawiye heiratet? BF: In Somalia gibt es keine Sicherheit und Angehörige verschiedener Clans heiraten einander. Es ist passiert, dass wir geheiratet haben. Es ist der Fall, dass ich deshalb Probleme bekommen habe. R: Sie sind als Madhibaan aufgewachsen und Ihre Ehefrau als Hawiye. Man bekommt von Geburt auf kulturelle Begebenheiten mit. War es nicht ein Tabu, dass ein Madhibaan eine Angehörige aus dem Clan der Hawiye heiratet? , BF: In Somalia gibt es keine Sicherheit und Angehörige verschiedener Clans heiraten einander. Es ist passiert, dass wir geheiratet haben. Es ist der Fall, dass ich deshalb Probleme bekommen habe. BehV: Wurde diese Ehe amtlich registriert? BF: Nein. Es gibt keine Regierung dort, es gibt kein funktionierendes System. BehV: Wurde diese Ehe amtlich registriert? , BF: Nein. Es gibt keine Regierung dort, es gibt kein funktionierendes System. BehV: Aber es ist eine traditionelle Heirat und ist somit eine Verlobung in Österreich gleichzusetzen. BF: In Österreich gibt es eine Regierung und ein funktionierendes System. Dort gibt es das nicht. BehV: Aber es ist eine traditionelle Heirat und ist somit eine Verlobung in Österreich gleichzusetzen. , BF: In Österreich gibt es eine Regierung und ein funktionierendes System. Dort gibt es das nicht. R: Beim Bundesamt haben Sie auf die Frage, ob es für diese Eheschließung Dokumente gäbe, angegeben, dass diese bei Ihrer Frau seien. BF: Ja, es ist ein Schreiben des Scheichs, wo mein Name und der Name meiner Frau draufsteht und auch der Name des Zeugen. R: Beim Bundesamt haben Sie auf die Frage, ob es für diese Eheschließung Dokumente gäbe, angegeben, dass diese bei Ihrer Frau seien. , BF: Ja, es ist ein Schreiben des Scheichs, wo mein Name und der Name meiner Frau draufsteht und auch der Name des Zeugen. R: Vorhin haben Sie gesagt, dass es keine schriftliche Aufzeichnung über diese Eheschließung gibt.BF: Es gibt keine amtliche Registrierung. R: Vorhin haben Sie gesagt, dass es keine schriftliche Aufzeichnung über diese Eheschließung gibt., BF: Es gibt keine amtliche Registrierung. BehV: Keine weiteren Fragen. RV an BehV: Können Sie mir das oben erwähnte Dossier aushändigen? BehV: Keine weiteren Fragen. , Regierungsvorlage an BehV: Können Sie mir das oben erwähnte Dossier aushändigen? Der BehV gibt an, seinen Dienstlaptop mitzuhaben und dieses Dossier der RV zu übermitteln. Der BehV gibt an, seinen Dienstlaptop mitzuhaben und dieses Dossier der Regierungsvorlage zu übermitteln. RV an BF: Ist seit dem Zeitpunkt der ersten Verhandlung im März 2018 im Zusammenhang mit Ihrer Fluchtgeschichte etwas geschehen? BF: Ja. Es ist in Mogadischu ein ähnlicher Fall passiert, wo ein Madhibaan eine Hawiye geheiratet hat. Aus Rache hat die Familie der Frau, nämlich aus dem Clan der Hawiye, einen Verwandten des Mannes verbrannt. Er ist dabei ums Leben gekommen. Regierungsvorlage an BF: Ist seit dem Zeitpunkt der ersten Verhandlung im März 2018 im Zusammenhang mit Ihrer Fluchtgeschichte etwas geschehen? , BF: Ja. Es ist in Mogadischu ein ähnlicher Fall passiert, wo ein Madhibaan eine Hawiye geheiratet hat. Aus Rache hat die Familie der Frau, nämlich aus dem Clan der Hawiye, einen Verwandten des Mannes verbrannt. Er ist dabei ums Leben gekommen. R: Woher wissen Sie das, gibt es dafür Beweise? BF: In den somalischen Medien im Internet ist es zu finden. Es wurde ausgestrahlt. Die Regierung hat für die Sicherheit des Ehepaares gesorgt und sie haben jetzt auch Kinder, aber sie sind nicht frei. Ich meine, wenn ich zurückkehre wird mir dasselbe passieren. R: Woher wissen Sie das, gibt es dafür Beweise? , BF: In den somalischen Medien im Internet ist es zu finden. Es wurde ausgestrahlt. Die Regierung hat für die Sicherheit des Ehepaares gesorgt und sie haben jetzt auch Kinder, aber sie sind nicht frei. Ich meine, wenn ich zurückkehre wird mir dasselbe passieren. RV: Welche Angst haben Sie bei einer hypothetischen Rückkehr nach Somalia? BF: Ich werde getötet. Regierungsvorlage, Welche Angst haben Sie bei einer hypothetischen Rückkehr nach Somalia? , BF: Ich werde getötet. RV: Keine weiteren Fragen. Erörtert werden folgende Berichte: Regierungsvorlage, Keine weiteren Fragen. , Erörtert werden folgende Berichte: ● Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Somalia, Stand 20.11.2019 ● Landkarte von Somalia ● Sicherheitslage in Somalia, ECOI-Net 28.08.2020 ● Ausdruck betreffend Anzahl der Coronafälle in Somalia, Stand 30.09.2020 Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Somalia, Stand 20.11.2019 , Landkarte von Somalia , Sicherheitslage in Somalia, ECOI-Net 28.08.2020 , Ausdruck betreffend Anzahl der Coronafälle in Somalia, Stand 30.09.2020 R: Möchten Sie dazu etwas angeben? BF: Ich möchte mit meiner Frau zusammenleben. Ich habe sie gefragt, ob sie zurückkehren kann. Sie sagte, dass sie mit ihrer Mutter gesprochen hat und diese hat gesagt, wenn sie zurückkommen würde und noch mit mir verheiratet wäre, würde sie bestimmt getötet werden. Aus Angst hat sie ihrer Mutter nicht verraten, wo sie in Afrika lebt. RV: In den aktuellen LIB ist ersichtlich, dass sich die Sicherheitslage nicht verbessert hat und deshalb die Feststellungen zum subsidiären Schutz aufrecht sind. BehV: Kein Vorbringen.[…] XXXX R: Möchten Sie dazu etwas angeben? , BF: Ich möchte mit meiner Frau zusammenleben. Ich habe sie gefragt, ob sie zurückkehren kann. Sie sagte, dass sie mit ihrer Mutter gesprochen hat und diese hat gesagt, wenn sie zurückkommen würde und noch mit mir verheiratet wäre, würde sie bestimmt getötet werden. Aus Angst hat sie ihrer Mutter nicht verraten, wo sie in Afrika lebt. , Regierungsvorlage, In den aktuellen LIB ist ersichtlich, dass sich die Sicherheitslage nicht verbessert hat und deshalb die Feststellungen zum subsidiären Schutz aufrecht sind. , BehV: Kein Vorbringen., […], römisch 40 […] II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogenrömisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen
- Feststellungen: 1.
- Der BF ist Staatsangehöriger von Somalia und stellte am 13.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Der BF ist sunnitischer Moslem und gehört der Volksgruppe der Madhiban an. Er hat in Somalia in der Stadt Ceelbuur, in der Region Galgaduud gelebt. Die von ihm behaupteten individuellen Fluchtgründe werden der Entscheidung mangels Glaubwürdigkeit nicht zu Grunde gelegt. Es ist nicht glaubhaft, dass der BF eine Mischehe mit einer Angehörigen des Clans der Hawiye eingegangen ist und er in weiterer Folge von Angehörigen seiner Ehefrau entführt und verfolgt worden ist. Es ist nicht glaubhaft, dass der BF überhaupt in Somalia nach islamischen Recht geheiratet hat. Es kann nicht festgestellt werden, dass der BF wegen seiner Zugehörigkeit zum Clan der Madhiban alleine aufgrund seiner Clanzugehörigkeit in Somalia einer Verfolgung iSd GFK ausgesetzt ist. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer seinen Herkunftsstaat aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder nach einer allfälligen Rückkehr mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit asylrelevante Übergriffe zu befürchten hätte. Der BF lebt in Österreich als subsidiär Schutzberechtigter. 1.
- Relevante Länderberichte zur Situation in Somalia: Die Sicherheitslage bleibt instabil und unvorhersagbar (AMISOM 7.8.2019, S.2). Zwar ist es im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 zu weniger sicherheitsrelevanten Zwischenfällen und auch zu einer geringeren Zahl an Todesopfern gekommen, doch ist die Sicherheitslage weiterhin schlecht. Sie ist vom bewaffneten Konflikt zwischen AMISOM (African Union Mission in Somalia), somalischer Armee und alliierten Kräften auf der einen und al Shabaab auf der anderen Seite geprägt. Zusätzlich kommt es in ländlichen Gebieten zu Luftschlägen (NLMBZ 3.2019, S.17). Weiterhin führt der Konflikt unter Beteiligung der genannten Parteien zu zivilen Todesopfern, Verletzten und Vertriebenen (USDOS 13.3.2019, S.1). Wer sich in Somalia aufhält, muss sich der Gefährdung durch Terroranschläge, Kampfhandlungen, Piraterie sowie kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein (AA 17.9.2019). Auch der Konflikt um Ressourcen (Land, Wasser etc.) führt regelmäßig zu Gewalt (BS 2018, S.31). Die Regierung und ihre Verbündeten kontrollieren zwar viele Städte, darüber hinaus ist eine Kontrolle aber kaum gegeben. Behörden oder Verwaltungen gibt es nur in den größeren Städten. Der Aktionsradius lokaler Verwaltungen reicht oft nur wenige Kilometer weit. Selbst bei Städten wie Kismayo oder Baidoa ist der Radius nicht sonderlich groß. Das „urban island scenario“ besteht also weiterhin, viele Städte unter Kontrolle von somalischer Armee und AMISOM sind vom Gebiet der al Shabaab umgeben. Folglich befinden sich große Teile des Raumes in Süd-/Zentralsomalia unter der Kontrolle oder zumindest unter dem Einfluss der al Shabaab (BFA 8.2017, S.21; vgl. BMLV 3.9.2019).Die Regierung und ihre Verbündeten kontrollieren zwar viele Städte, darüber hinaus ist eine Kontrolle aber kaum gegeben. Behörden oder Verwaltungen gibt es nur in den größeren Städten. Der Aktionsradius lokaler Verwaltungen reicht oft nur wenige Kilometer weit. Selbst bei Städten wie Kismayo oder Baidoa ist der Radius nicht sonderlich groß. Das „urban island scenario“ besteht also weiterhin, viele Städte unter Kontrolle von somalischer Armee und AMISOM sind vom Gebiet der al Shabaab umgeben. Folglich befinden sich große Teile des Raumes in Süd-/Zentralsomalia unter der Kontrolle oder zumindest unter dem Einfluss der al Shabaab (BFA 8.2017, S.21; vergleiche BMLV 3.9.2019). Dahingegen können nur wenige Gebiete in Süd-/Zentralsomalia als frei von al Shabaab bezeichnet werden – etwa Dhusamareb oder Guri Ceel. In Puntland gilt dies für größere Gebiete, darunter Garoowe (BFA 8.2017, S.21/91f; vgl. BMLV 3.9.2019).Dahingegen können nur wenige Gebiete in Süd-/Zentralsomalia als frei von al Shabaab bezeichnet werden – etwa Dhusamareb oder Guri Ceel. In Puntland gilt dies für größere Gebiete, darunter Garoowe (BFA 8.2017, S.21/91f; vergleiche BMLV 3.9.2019). Zwischen Nord- und Süd-/Zentralsomalia sind gravierende Unterschiede bei den Zahlen zu Gewalttaten zu verzeichnen (ACLED 2019). Auch das Maß an Kontrolle über bzw. Einfluss auf einzelne Gebiete variiert. Während Somaliland die meisten der von ihm beanspruchten Teile kontrolliert, ist die Situation in Puntland und – in noch stärkerem Ausmaß – in Süd-/Zentralsomalia komplexer. In Mogadischu und den meisten anderen großen Städten hat al Shabaab keine Kontrolle, jedoch eine Präsenz. Dahingegen übt al Shabaab über weite Teile des ländlichen Raumes Kontrolle aus. Zusätzlich gibt es in Süd-/Zentralsomalia große Gebiete, wo unterschiedliche Parteien Einfluss ausüben; oder die von niemandem kontrolliert werden; oder deren Situation unklar ist (LIFOS 9.4.2019, S.6). Süd-/Zentralsomalia Die Sicherheitslage bleibt volatil (UNSC 15.8.2019, Abs.13; vgl. AA 17.9.2019). Al Shabaab bleibt auch weiterhin die größte Quelle von Unsicherheit in Somalia (SRSG 3.1.2019, S.3; vgl. SEMG 9.11.2018, S.4; UNSC 21.12.2018, S.3). Die Sicherheitslage bleibt volatil (UNSC 15.8.2019, Absatz 13,; vergleiche AA 17.9.2019). Al Shabaab bleibt auch weiterhin die größte Quelle von Unsicherheit in Somalia (SRSG 3.1.2019, S.3; vergleiche SEMG 9.11.2018, S.4; UNSC 21.12.2018, S.3). Al Shabaab führt nach wie vor eine effektive Rebellion (LWJ 8.1.2019). Al Shabaab hat sich ihre operative Stärke und ihre Fähigkeiten bewahrt (UNSC 21.12.2018, S.3; vgl. NLMBZ 3.2019, S.20), führt weiterhin Angriffe auf Regierungseinrichtungen, Behördenmitarbeiter, Sicherheitskräfte, internationale Partner und öffentliche Plätze – z.B. Restaurants und Hotels – durch (UNSC 15.8.2019, Abs.13; vgl. AA 17.9.2019). Al Shabaab führt nach wie vor eine effektive Rebellion (LWJ 8.1.2019). Al Shabaab hat sich ihre operative Stärke und ihre Fähigkeiten bewahrt (UNSC 21.12.2018, S.3; vergleiche NLMBZ 3.2019, S.20), führt weiterhin Angriffe auf Regierungseinrichtungen, Behördenmitarbeiter, Sicherheitskräfte, internationale Partner und öffentliche Plätze – z.B. Restaurants und Hotels – durch (UNSC 15.8.2019, Absatz 13,; vergleiche AA 17.9.2019). Dabei hat sich die Gruppe in erster Linie auf die Durchführung von Sprengstoffanschlägen und gezielten Attentaten verlegt (SRSG 3.1.2019, S.3) und kann sowohl gegen harte (militärische) als auch weiche Ziele vorgehen (NLMBZ 3.2019, S.10). Al Shabaab bleibt zudem weiterhin in der Lage, komplexe asymmetrische Angriffe durchzuführen (SEMG 9.11.2018, S.4). Neben Angriffen auf militärische Einrichtungen und strategischen Selbstmordanschlägen auf Regierungsgebäude und städtische Gebiete wendet al Shabaab auch Mörser- und Handgranatenangriffe an, legt Hinterhalte und führt gezielte Attentate durch (NLMBZ 3.2019, S.10). Al Shabaab verfügt auch weiterhin über Kapazitäten, um konventionelle Angriffe und größere Attentate (u.a. Selbstmordanschläge, Mörserangriffe) durchzuführen (LWJ 15.10.2018). Al Shabaab ist auch in der Lage, fallweise konventionelle Angriffe gegen somalische Kräfte und AMISOM durchzuführen, z.B. am 1.4.2018 gegen sogenannte Forward Operational Bases der AMISOM in Buulo Mareer, Golweyn und Qoryooley (Lower Shabelle) (SEMG 9.11.2018, S.22). Nach anderen Angaben kann al Shabaab keine konventionellen Angriffe mehr durchführen. Die Gruppe hat sich v.a. auf Sprengstoffanschläge und gezielte Attentate verlegt (SRSG 3.1.2019, S.3). Im März und April 2019 kam es zu einem signifikanten Anstieg an Angriffen in Mogadischu. Es kommt weiterhin zu Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen, Mörserangriffen und gezielten Attentaten. Alleine im März 2019 wurden 77 Anschläge mit Sprengsätzen verzeichnet – die höchste Zahl seit
- Der Großteil dieser Anschläge betraf Mogadischu, Lower Shabelle, Lower Juba und Gedo (UNSC 15.5.2019, Abs.12f). Ähnliches gilt für den Monat Ramadan (5.5.-3.6.); danach ging die Zahl an Vorfällen zurück (UNSC 15.8.2019, Abs.14). Von Gewalt durch al Shabaab am meisten betroffen sind Mogadischu, Lower und Middle Shabelle; Jubaland, Bay und Hiiraan sind zu einem geringeren Ausmaß betroffen (UNSC 21.12.2018, S.4).Im März und April 2019 kam es zu einem signifikanten Anstieg an Angriffen in Mogadischu. Es kommt weiterhin zu Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen, Mörserangriffen und gezielten Attentaten. Alleine im März 2019 wurden 77 Anschläge mit Sprengsätzen verzeichnet – die höchste Zahl seit
- Der Großteil dieser Anschläge betraf Mogadischu, Lower Shabelle, Lower Juba und Gedo (UNSC 15.5.2019, Absatz 12 f,). Ähnliches gilt für den Monat Ramadan (5.5.-3.6.); danach ging die Zahl an Vorfällen zurück (UNSC 15.8.2019, Absatz 14,). Von Gewalt durch al Shabaab am meisten betroffen sind Mogadischu, Lower und Middle Shabelle; Jubaland, Bay und Hiiraan sind zu einem geringeren Ausmaß betroffen (UNSC 21.12.2018, S.4). Al Shabaab hat auch die Angriffe mit Mörsern verstärkt. Dabei ist eine zunehmende Treffsicherheit zu verzeichnen. Außerdem führt die Gruppe weiterhin (sporadisch) komplexe Angriffe durch (UNSC 15.5.2019, Abs.14f). Al Shabaab hat auch die Angriffe mit Mörsern verstärkt. Dabei ist eine zunehmende Treffsicherheit zu verzeichnen. Außerdem führt die Gruppe weiterhin (sporadisch) komplexe Angriffe durch (UNSC 15.5.2019, Absatz 14 f,). Kampfhandlungen: In Teilen Süd-/Zentralsomalias (südlich von Puntland) kommt es zu örtlich begrenzten Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen bzw. AMISOM (African Union Mission in Somalia) und al Shabaab (AA 4.3.2019, S.16; vgl. AA 17.9.2019). Die Gruppe führt täglich kleinere Angriffe auf AMISOM, Armee und Regierung durch, alle paar Wochen kommt es zu einem größeren Angriff (BS 2018, S.7). Dies betrifft insbesondere die Regionen Lower Juba, Gedo, Bay, Bakool sowie Lower und Middle Shabelle. Die Region Middle Juba steht in weiten Teilen unter Kontrolle von al Shabaab (AA 4.3.2019, S.16). Zivilisten sind insbesondere in Frontbereichen, wo Gebietswechsel vollzogen werden, einem Risiko von Racheaktionen durch al Shabaab oder aber von Regierungskräften ausgesetzt (LIFOS 3.7.2019, S.22). Die Bezirke Merka, Qoryooley und Afgooye sind nach wie vor stark von Gewalt betroffen, das Gebiet zwischen diesen Städten liegt im Fokus von al Shabaab (ME 27.6.2019). In Süd-/Zentralsomalia bleibt al Shabaab auch für Stützpunkte von Armee und AMISOM eine Bedrohung. Sie behält die Fähigkeit, selbst in schwer befestigte Anlagen in Mogadischu einzudringen (LWJ 3.9.2018).Kampfhandlungen: In Teilen Süd-/Zentralsomalias (südlich von Puntland) kommt es zu örtlich begrenzten Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen bzw. AMISOM (African Union Mission in Somalia) und al Shabaab (AA 4.3.2019, S.16; vergleiche AA 17.9.2019). Die Gruppe führt täglich kleinere Angriffe auf AMISOM, Armee und Regierung durch, alle paar Wochen kommt es zu einem größeren Angriff (BS 2018, S.7). Dies betrifft insbesondere die Regionen Lower Juba, Gedo, Bay, Bakool sowie Lower und Middle Shabelle. Die Region Middle Juba steht in weiten Teilen unter Kontrolle von al Shabaab (AA 4.3.2019, S.16). Zivilisten sind insbesondere in Frontbereichen, wo Gebietswechsel vollzogen werden, einem Risiko von Racheaktionen durch al Shabaab oder aber von Regierungskräften ausgesetzt (LIFOS 3.7.2019, S.22). Die Bezirke Merka, Qoryooley und Afgooye sind nach wie vor stark von Gewalt betroffen, das Gebiet zwischen diesen Städten liegt im Fokus von al Shabaab (ME 27.6.2019). In Süd-/Zentralsomalia bleibt al Shabaab auch für Stützpunkte von Armee und AMISOM eine Bedrohung. Sie behält die Fähigkeit, selbst in schwer befestigte Anlagen in Mogadischu einzudringen (LWJ 3.9.2018). Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander (AA 17.9.2019). Auch somalische und regionale Sicherheitskräfte töteten Zivilisten und begingen sexuelle Gewalttaten – v.a. in und um die Region Lower Shabelle (USDOS 13.3.2019, S.11). Zusätzlich wird die Sicherheitslage durch die große Anzahl lokaler und sogar föderaler Milizen verkompliziert (BS 2018, S.8). Es gibt immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Milizen einzelner Sub-Clans bzw. religiöser Gruppierungen wie Ahlu Sunna Wal Jama’a (AA 4.3.2019, S.16; vgl. HRW 17.1.2019). Seit dem Jahr 1991 gibt es in weiten Landesteilen kaum wirksamen Schutz gegen Übergriffe durch Clan- und andere Milizen sowie bewaffnete kriminelle Banden (AA 4.3.2019, S.16).Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander (AA 17.9.2019). Auch somalische und regionale Sicherheitskräfte töteten Zivilisten und begingen sexuelle Gewalttaten – v.a. in und um die Region Lower Shabelle (USDOS 13.3.2019, S.11). Zusätzlich wird die Sicherheitslage durch die große Anzahl lokaler und sogar föderaler Milizen verkompliziert (BS 2018, S.8). Es gibt immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Milizen einzelner Sub-Clans bzw. religiöser Gruppierungen wie Ahlu Sunna Wal Jama’a (AA 4.3.2019, S.16; vergleiche HRW 17.1.2019). Seit dem Jahr 1991 gibt es in weiten Landesteilen kaum wirksamen Schutz gegen Übergriffe durch Clan- und andere Milizen sowie bewaffnete kriminelle Banden (AA 4.3.2019, S.16). Bei Kampfhandlungen gegen al Shabaab, aber auch zwischen Clans oder Sicherheitskräften kommt es zur Vertreibung, Verletzung oder Tötung von Zivilisten (HRW 17.1.2019). Gebietskontrolle: Die Gebiete Süd-/Zentralsomalias sind teilweise unter der Kontrolle der Regierung, teilweise unter der Kontrolle der al Shabaab oder anderer Milizen. Allerdings ist die Kontrolle der somalischen Bundesregierung im Wesentlichen auf Mogadischu beschränkt; die Kontrolle anderer urbaner und ländlicher Gebiete liegt bei den Regierungen der Bundesstaaten, welche der Bundesregierung de facto nur formal unterstehen (AA 4.3.2019, S.5). Die Regierung war nicht immer in der Lage, gewonnene Gebiete abzusichern, manche wurden von al Shabaab wieder übernommen (BS 2018, S.7). Mittlerweile wird zumindest versucht, nach der Einnahme neuer Ortschaften rasch eine Zivilverwaltung einzusetzen, wie im Zuge der Operation Badbaado 2019 in Lower Shabelle zu erkennen war. Trotzdem beherrschen die neu errichteten Bundesstaaten nicht viel mehr als die größeren Städte. Der effektive Einfluss von AMISOM und den somalischen Verbündeten bleibt meist auf das jeweilige Stadtgebiet konzentriert. Teils kommt es zu weiteren (militärischen) Exkursionen (ME 27.6.2019). Die meisten von Regierung/AMISOM gehaltenen Städte sind aber Inseln im Gebiet der al Shabaab (LI 21.5.2019a, S.3; vgl. BFA 8.2017, S.26). AMISOM muss an vielen Einsatzorten von UNSOS aus der Luft oder über See versorgt werden, da Überlandrouten nur eingeschränkt nutzbar sind (UNSC 21.12.2018, S.9).Gebietskontrolle: Die Gebiete Süd-/Zentralsomalias sind teilweise unter der Kontrolle der Regierung, teilweise unter der Kontrolle der al Shabaab oder anderer Milizen. Allerdings ist die Kontrolle der somalischen Bundesregierung im Wesentlichen auf Mogadischu beschränkt; die Kontrolle anderer urbaner und ländlicher Gebiete liegt bei den Regierungen der Bundesstaaten, welche der Bundesregierung de facto nur formal unterstehen (AA 4.3.2019, S.5). Die Regierung war nicht immer in der Lage, gewonnene Gebiete abzusichern, manche wurden von al Shabaab wieder übernommen (BS 2018, S.7). Mittlerweile wird zumindest versucht, nach der Einnahme neuer Ortschaften rasch eine Zivilverwaltung einzusetzen, wie im Zuge der Operation Badbaado 2019 in Lower Shabelle zu erkennen war. Trotzdem beherrschen die neu errichteten Bundesstaaten nicht viel mehr als die größeren Städte. Der effektive Einfluss von AMISOM und den somalischen Verbündeten bleibt meist auf das jeweilige Stadtgebiet konzentriert. Teils kommt es zu weiteren (militärischen) Exkursionen (ME 27.6.2019). Die meisten von Regierung/AMISOM gehaltenen Städte sind aber Inseln im Gebiet der al Shabaab (LI 21.5.2019a, S.3; vergleiche BFA 8.2017, S.26). AMISOM muss an vielen Einsatzorten von UNSOS aus der Luft oder über See versorgt werden, da Überlandrouten nur eingeschränkt nutzbar sind (UNSC 21.12.2018, S.9). In einigen Städten ist es in jüngerer Vergangenheit zu Verbesserungen gekommen. Dies gilt mehrheitlich auch für Mogadischu (ME 27.6.2019). Eine Infiltration von unter Kontrolle der Regierung stehenden Städten mittels größerer Kampfverbände von al Shabaab kommt nur in seltenen Fällen vor. Bisher wurden solche Penetrationen innert Stunden durch AMISOM und somalische Verbündete beendet. Eine Infiltration der Städte durch verdeckte Akteure von al Shabaab kommt in manchen Städten vor (BFA 8.2017, S.26; vgl. BMLV 3.9.2019). Andererseits führen ausstehende Soldzahlungen zu Meutereien bzw. zur Aufgabe gewonnener Gebiete durch Teile der Armee (z.B. in Middle Shabelle im März 2019) (BAMF 1.4.2019).In einigen Städten ist es in jüngerer Vergangenheit zu Verbesserungen gekommen. Dies gilt mehrheitlich auch für Mogadischu (ME 27.6.2019). Eine Infiltration von unter Kontrolle der Regierung stehenden Städten mittels größerer Kampfverbände von al Shabaab kommt nur in seltenen Fällen vor. Bisher wurden solche Penetrationen innert Stunden durch AMISOM und somalische Verbündete beendet. Eine Infiltration der Städte durch verdeckte Akteure von al Shabaab kommt in manchen Städten vor (BFA 8.2017, S.26; vergleiche BMLV 3.9.2019). Andererseits führen ausstehende Soldzahlungen zu Meutereien bzw. zur Aufgabe gewonnener Gebiete durch Teile der Armee (z.B. in Middle Shabelle im März 2019) (BAMF 1.4.2019). Al Shabaab kontrolliert große Teile des ländlichen Raumes in Süd-/Zentralsomalia und bedroht dort die Städte (LWJ 8.1.2019). Außerdem kontrolliert al Shabaab wichtige Versorgungsrouten und hält gegen Städte unter Regierungskontrolle Blockaden aufrecht (HRW 17.1.2019). AMISOM/Operationen: Die Truppensteller von AMISOM glauben nicht daran, dass Regierungskräfte über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um wichtige Sicherheitsaufgaben zu übernehmen (HRW 17.1.2019). Die Regierung ist selbst bei der Sicherheit von SchlüsselEinrichtungen auf AMISOM angewiesen (BS 2018, S.7). Vor desaströsen Auswirkungen eines voreiligen Abzugs von AMISOM wird gewarnt (SRSG 13.9.2018, S.5). Bereits ein Teilabzug im Rahmen einer „Rekonfiguration“ könnte zur Aufgabe sogenannter Forward Operating Bases (FOBs) führen (UNSC 15.5.2019, Abs.72). Die Kräfte von AMISOM sind ohnehin überdehnt (ME 27.6.2019), und schon in den Jahren 2016 und 2017 fielen manche Städte aufgrund des Abzugs von AMISOM zurück an al Shabaab (LI 21.5.2019a, S.1). Auch im Rahmen der Truppenreduzierung im Jahr 2019 hat AMISOM FOBs räumen müssen – etwa Faafax Dhuun (Gedo); andere wurden an die somalische Armee übergeben (ME 14.3.2019).AMISOM/Operationen: Die Truppensteller von AMISOM glauben nicht daran, dass Regierungskräfte über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um wichtige Sicherheitsaufgaben zu übernehmen (HRW 17.1.2019). Die Regierung ist selbst bei der Sicherheit von SchlüsselEinrichtungen auf AMISOM angewiesen (BS 2018, S.7). Vor desaströsen Auswirkungen eines voreiligen Abzugs von AMISOM wird gewarnt (SRSG 13.9.2018, S.5). Bereits ein Teilabzug im Rahmen einer „Rekonfiguration“ könnte zur Aufgabe sogenannter Forward Operating Bases (FOBs) führen (UNSC 15.5.2019, Absatz 72,). Die Kräfte von AMISOM sind ohnehin überdehnt (ME 27.6.2019), und schon in den Jahren 2016 und 2017 fielen manche Städte aufgrund des Abzugs von AMISOM zurück an al Shabaab (LI 21.5.2019a, S.1). Auch im Rahmen der Truppenreduzierung im Jahr 2019 hat AMISOM FOBs räumen müssen – etwa Faafax Dhuun (Gedo); andere wurden an die somalische Armee übergeben (ME 14.3.2019). Nach 2015 hat AMISOM keine großen Offensiven gegen die al Shabaab mehr geführt (ISS 28.2.2019; vgl. SEMG 9.11.2018, S.22), der Konflikt befindet sich in einer Art „Warteschleife“ (ICG 27.6.2019, S.1). Im aktuellen Operationsplan von AMISOM sind ausschließlich kleinere offensive Operationen vorgesehen, welche insbesondere der Absicherung relevanter Versorgungsrouten dienen. Tatsächliche Vorstöße auf das Gebiet der al Shabaab sind so gut wie keine vorgesehen. Das heißt, dass AMISOM lediglich auf die Absicherung wesentlicher gesicherter Räume (v.a. Städte) und wichtiger Versorgungsrouten abzielt (ME 14.3.2019). In diesem Sinne ist auch die Operation Badbaado (Lower Shabelle) zu sehen, bei welcher v.a. somalische Truppen herangezogen wurden (ME 27.6.2019). Ein weiteres Zurückdrängen von al Shabaab durch AMISOM kann auf dieser Grundlage nicht erwartet werden (ME 14.3.2019).Nach 2015 hat AMISOM keine großen Offensiven gegen die al Shabaab mehr geführt (ISS 28.2.2019; vergleiche SEMG 9.11.2018, S.22), der Konflikt befindet sich in einer Art „Warteschleife“ (ICG 27.6.2019, S.1). Im aktuellen Operationsplan von AMISOM sind ausschließlich kleinere offensive Operationen vorgesehen, welche insbesondere der Absicherung relevanter Versorgungsrouten dienen. Tatsächliche Vorstöße auf das Gebiet der al Shabaab sind so gut wie keine vorgesehen. Das heißt, dass AMISOM lediglich auf die Absicherung wesentlicher gesicherter Räume (v.a. Städte) und wichtiger Versorgungsrouten abzielt (ME 14.3.2019). In diesem Sinne ist auch die Operation Badbaado (Lower Shabelle) zu sehen, bei welcher v.a. somalische Truppen herangezogen wurden (ME 27.6.2019). Ein weiteres Zurückdrängen von al Shabaab durch AMISOM kann auf dieser Grundlage nicht erwartet werden (ME 14.3.2019). Islamischer Staat (IS): Neben al Shabaab existieren in Süd-/Zentralsomalia auch kleinere Zellen des sog. IS (LWJ 16.11.2018). Deren Aktivitäten haben sich ausgedehnt, der IS verübt Mordanschläge in – v.a. – Mogadischu, Afgooye und Baidoa (SEMG 9.11.2018, S.4/28f; vgl. LWJ 4.1.2019; NLMBZ 3.2019, S.15). Dort verfügt der IS über ein Netzwerk. Unklar bleibt, ob dieses mit der IS-Fraktion in Puntland in Kontakt steht (SEMG 9.11.2018, S.4/28f; vgl. NLMBZ 3.2019, S.16). Insgesamt hat sich der IS im Zeitraum Oktober 2017 bis August 2018 zu 50 Attentaten bekannt, tatsächlich konnten nur 13 verifiziert werden (SEMG 9.11.2018, S.4/28f). Die Fähigkeiten des IS in und um Mogadischu sind auf gezielte Attentate beschränkt (UNSC 21.12.2018, S.3).Islamischer Staat (IS): Neben al Shabaab existieren in Süd-/Zentralsomalia auch kleinere Zellen des sog. IS (LWJ 16.11.2018). Deren Aktivitäten haben sich ausgedehnt, der IS verübt Mordanschläge in – v.a. – Mogadischu, Afgooye und Baidoa (SEMG 9.11.2018, S.4/28f; vergleiche LWJ 4.1.2019; NLMBZ 3.2019, S.15). Dort verfügt der IS über ein Netzwerk. Unklar bleibt, ob dieses mit der IS-Fraktion in Puntland in Kontakt steht (SEMG 9.11.2018, S.4/28f; vergleiche NLMBZ 3.2019, S.16). Insgesamt hat sich der IS im Zeitraum Oktober 2017 bis August 2018 zu 50 Attentaten bekannt, tatsächlich konnten nur 13 verifiziert werden (SEMG 9.11.2018, S.4/28f). Die Fähigkeiten des IS in und um Mogadischu sind auf gezielte Attentate beschränkt (UNSC 21.12.2018, S.3). Zivile Opfer: Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur durch al Shabaab führten 2018 zu hunderten zivilen Todesopfern und Verletzten (HRW 17.1.2019). Allerdings sind Zivilisten nicht das Primärziel (NLMBZ 3.2019, S.12; vgl. LWJ 9.11.2018), wiewohl sie als Kollateralschaden in Kauf genommen werden (NLMBZ 3.2019, S.12; vgl. LI 28.6.2019, S.8). So wurde z.B. als Grund für einen Angriff auf das Sahafi Hotel in Mogadischu am 9.11.2018 von al Shabaab angegeben, dass dort Offiziere und Regierungsvertreter wohnen würden (LWJ 9.11.2018). Der Umstand, dass bei al Shabaab willkürliche Angriffe gegen Zivilisten nicht vorgesehen sind, unterscheidet die Methoden der Gruppe von jenen anderer Terroristen (z.B. Boko Haram) (NLMBZ 3.2019, S.12).Zivile Opfer: Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur durch al Shabaab führten 2018 zu hunderten zivilen Todesopfern und Verletzten (HRW 17.1.2019). Allerdings sind Zivilisten nicht das Primärziel (NLMBZ 3.2019, S.12; vergleiche LWJ 9.11.2018), wiewohl sie als Kollateralschaden in Kauf genommen werden (NLMBZ 3.2019, S.12; vergleiche LI 28.6.2019, S.8). So wurde z.B. als Grund für einen Angriff auf das Sahafi