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{'item': 'W112 2184536-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.04.2021 GeschäftszahlW112 2184536-1 Spruch, W112 2184536-1/32E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA Russische Föderation, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.12.2017, ZI. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.01.2021 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA Russische Föderation, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.12.2017, ZI. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.01.2021 zu Recht: A) I. Die Beschwerde gegen den Spruchpunkt I., II. und III. des angefochtenen Bescheides wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 57 AsylG 2005 abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde gegen den Spruchpunkt römisch eins., römisch zwei. und römisch drei. des angefochtenen Bescheides wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 57, AsylG 2005 abgewiesen. II. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt IV. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und gemäß § 9 BFA-VG iVm § 52 Abs. 2 FPG festgestellt, dass eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist. Gemäß §§ 54, 55 und 58 Abs. 1 AsylG 2005 wird XXXX der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.römisch zwei. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch vier. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und gemäß Paragraph 9, BFA-VG in Verbindung mit Paragraph 52, Absatz 2, FPG festgestellt, dass eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist. Gemäß Paragraphen 54, 55 und 58 Absatz eins, AsylG 2005 wird römisch 40 der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt. III. Die Spruchpunkte V. und VI. werden ersatzlos behoben.römisch drei. Die Spruchpunkte römisch fünf. und römisch sechs. werden ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1.

  1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation und Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe, reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 28.09.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz und wies sich dabei mit zwei Seiten einer Kopie von zwei Seiten ihres russischen Inlandsreisepasses aus. 1.
  2. Bei der Erstbefragung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 29.09.2014 gab die Beschwerdeführerin befragt zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen an, dass sie sich in einen jungen Mann namens XXXX verliebt habe und sie heiraten wollten. Nachdem ihre Brüder vom vorehelichen Geschlechtsverkehr erfahren haben, haben ihr ihre Tante und Mutter geholfen zu flüchten, weil ihre Brüder sie töten wollten. Ihre Brüder haben sie geschlagen und ihre Mutter und Tante haben sie gerettet. 1.
  3. Bei der Erstbefragung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 29.09.2014 gab die Beschwerdeführerin befragt zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen an, dass sie sich in einen jungen Mann namens römisch 40 verliebt habe und sie heiraten wollten. Nachdem ihre Brüder vom vorehelichen Geschlechtsverkehr erfahren haben, haben ihr ihre Tante und Mutter geholfen zu flüchten, weil ihre Brüder sie töten wollten. Ihre Brüder haben sie geschlagen und ihre Mutter und Tante haben sie gerettet. 1.
  4. Die Beschwerdeführerin wurde am 05.12.2017 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: Bundesamt) niederschriftlich einvernommen. Die Beschwerdeführerin gab dabei an, dass sie nur mit einer Kopie ihres Inlandsreisepasses ausgereist sei und vor ihrer Flucht im Jahr 2014 ein Jahr lang bei ihrer Tante und Freunden versteckt in der Russischen Föderation gelebt habe. Sie sei im Rayon XXXX , Dorf XXXX , geboren worden und habe die Grundschule für elf Klassen besucht. Danach habe sie fünf Jahre lang Psychologie und Pädagogik in XXXX studiert und zwei Monate als Lehrerin an einem Gymnasium gearbeitet. In ihrer Heimat leben ihre Eltern, zwei Brüder und weitere Verwandten, Onkeln und Tanten; sie habe in Österreich nach dem muslimischen Ritus geheiratet und habe keine Kinder. Zu ihren Fluchtgründen befragt, gab sie auszugsweise Folgendes an:1.
  5. Die Beschwerdeführerin wurde am 05.12.2017 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: Bundesamt) niederschriftlich einvernommen. Die Beschwerdeführerin gab dabei an, dass sie nur mit einer Kopie ihres Inlandsreisepasses ausgereist sei und vor ihrer Flucht im Jahr 2014 ein Jahr lang bei ihrer Tante und Freunden versteckt in der Russischen Föderation gelebt habe. Sie sei im Rayon römisch 40 , Dorf römisch 40 , geboren worden und habe die Grundschule für elf Klassen besucht. Danach habe sie fünf Jahre lang Psychologie und Pädagogik in römisch 40 studiert und zwei Monate als Lehrerin an einem Gymnasium gearbeitet. In ihrer Heimat leben ihre Eltern, zwei Brüder und weitere Verwandten, Onkeln und Tanten; sie habe in Österreich nach dem muslimischen Ritus geheiratet und habe keine Kinder. Zu ihren Fluchtgründen befragt, gab sie auszugsweise Folgendes an: „[…] A: Als ich im 2ten Semester meines Studiums war, lernte ich einen jungen Mann kennen. Wir haben uns unterhalten. Dann kamen wir uns „sehr nahe“. Der erste der davon erfahren hat, war mein älterer Bruder. Laut unseren Traditionen wird eine junge Frau, die so etwas gemacht hat, umgebracht. Dann kam mein Bruder zu mir und wollte mich mit einem Messer erstechen. Ich versuchte mich zu wehren, hob meine Hände hoch und er stach mit dem Messer in meine Hand. Ich habe eine Narbe auf meiner linken Hand. Meine Mutter kam dazwischen, sagte zu meinem Bruder, er solle sich beruhigen, sie wusste von der Geschichte nichts. In dem Moment flüchtete ich in den Garten wo ich bis zum Abend saß. Dann rief ich meine Tante an, sie holte mich etwas später ab. Sie brachte mich nach XXXX zu ihrer Freundin. Mein Bruder hat Freunde dort, irgendwie hat er erfahren, wo ich mich verstecke. Meine Tante brachte mich dann woanders hin, ich weiß nicht wie die Ortschaft geheißen hat, dann wieder nach XXXX . Es dauerte ein Jahr lang. Meine Tante hat mich mal da, mal dort versteckt. Wenn die Verwandten erfahren hätten, dass meine Tante mir geholfen hat, hätte sie auch große Probleme bekommen. Dann kam ich hier her.A: Als ich im 2ten Semester meines Studiums war, lernte ich einen jungen Mann kennen. Wir haben uns unterhalten. Dann kamen wir uns „sehr nahe“. Der erste der davon erfahren hat, war mein älterer Bruder. Laut unseren Traditionen wird eine junge Frau, die so etwas gemacht hat, umgebracht. Dann kam mein Bruder zu mir und wollte mich mit einem Messer erstechen. Ich versuchte mich zu wehren, hob meine Hände hoch und er stach mit dem Messer in meine Hand. Ich habe eine Narbe auf meiner linken Hand. Meine Mutter kam dazwischen, sagte zu meinem Bruder, er solle sich beruhigen, sie wusste von der Geschichte nichts. In dem Moment flüchtete ich in den Garten wo ich bis zum Abend saß. Dann rief ich meine Tante an, sie holte mich etwas später ab. Sie brachte mich nach römisch 40 zu ihrer Freundin. Mein Bruder hat Freunde dort, irgendwie hat er erfahren, wo ich mich verstecke. Meine Tante brachte mich dann woanders hin, ich weiß nicht wie die Ortschaft geheißen hat, dann wieder nach römisch 40 . Es dauerte ein Jahr lang. Meine Tante hat mich mal da, mal dort versteckt. Wenn die Verwandten erfahren hätten, dass meine Tante mir geholfen hat, hätte sie auch große Probleme bekommen. Dann kam ich hier her. F: Gibt es noch andere Gründe, warum sie ihren Herkunftsstaat verlassen haben. A: Nein. F: Was würde Sie konkret erwarten, wenn jetzt Sie in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten. A: Ich bin überzeugt, dass ich von meinen Verwandten, meinem älteren Bruder, getötet werde. […] F: Sie führten aus, dass Fahndungsmaßnahmen gegen Sie bestehen könnten. Wie genau meinen Sie das? A: Ich meinte damit, meine Verwandten, ein Verwandter meiner Mutter, ist ein hochrangiger Staatsdiener. Auch er hat mich mit seinen Leibwächtern gesucht. F: Woher wissen Sie das? A: Meine Tante hat mir das erzählt. Dieser Verwandte hat sogar gute Beziehungen zu Kadyrov. F: Wann und wie haben Sie Ihren Ehemann kennengelernt? A: Wir lernten uns in XXXX kennen. Ich war 22 Jahre alt als wir uns kennengelernt haben.A: Wir lernten uns in römisch 40 kennen. Ich war 22 Jahre alt als wir uns kennengelernt haben. F: Wissen Wie vielleicht noch das Datum? A: Im Sommer, etwa im August. Ich hatte gerade ein Praktikum. F: In welchem Jahr? A: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern. Aber vor ca. 5 Jahren. Es müsste 2012 gewesen sein. F: Wo haben Sie Ihr Praktikum gemacht? A: In der Schule, ein Monat lang. F: Hat Ihr Ehemann auch studiert? A: Nein, mein Mann hat ein Technikum besucht. F: Wie lange haben Sie sich gekannt bevor Sie sich „sehr nahe“ gekommen sind? A: Ca. ein Jahr lang. […] F: Wussten Ihr Verwandten von Anfang an von der Beziehung? A: Meine Mutter wusste, dass ich mit ihm in Kontakt stehe. Bei uns ist es üblich, dass so was dem Vater oder den Brüdern nicht gesagt wird. F: Warum? A: Weil das unseren Traditionen entspricht. Würden sie so etwas erfahren, würden sie mich nicht mehr aus dem Haus rauslassen. […] F: Wann und wo genau war der Vorfall, als Ihr Bruder auf Sie losgegangen ist? A: Ich kann mich nicht erinnern. Es ist schon lange her. F: Tageszeit? A: Gegen Mittag. Nach dem Mittagsgebet. F: Haben Sie gemeinsam gebetet? A: Ja. F: Welche Jahreszeit war bei diesem Vorfall? A: Es war Sommer. F: Wie groß war der Garten und was wächst dort? A: Wir haben einen sehr großen Garten. Am Ende des Gartens verläuft ein Fluss. F: Wie lange haben Sie sich im Garten aufgehalten? A: Mehrere Stunden, bis zum Abend. F: Wie konnte Ihre Mutter ihrem Bruder beruhigen, dass er von Ihnen abgelassen hat? A: Mein Bruder ist recht groß und kräftig. Als das passierte sprang ihn meine Mutter an. In diesem Moment lief ich in den Garten. Im Garten habe ich eine Stelle, wo ich mich schon früher versteckte, als es mir nicht gut ging. F: Was hat Ihre Mutter zu der Situation gesagt, als sie davon erfahren hat? A: Ich schaffte es gar nicht mit meiner Mutter darüber zu reden. Ich habe meine Mutter seither nicht mehr gesehen. F: Wurden Sie von irgendjemand im Garten gesucht? A: Am Ende des Gartens geht es ziemlich steil runter zum Fluss. An dieser Stelle, unterm Ufer, habe ich mich versteckt. F: Hat Sie jemand gesucht? A: Ja, mein Bruder hat herumgeschrien. Ich habe auch gehört, dass er schrie, wenn meine Mutter mir helfen sollte, werde er auch sie umbringen. F: Wann und wie haben Sie Ihre Tante angerufen? A: Ich hatte mein Handy mit, ich rief meine Tante an. Über einen anderen Garten bin ich auf die Straße wo mich meine Tante mit dem Taxi abgeholt hat. F: Wann haben Sie Ihre Tante angerufen? A: Ich rief sie ca. zwei Stunden nach dem Vorfall an. Ich sagte, dass ich erst aus dem Garten rauskommen kann, wenn es dunkel wird. Erst dann kann ich aus dem Garten raus. […]“ Die Beschwerdeführerin übermittelte dem Bundesamt im behördlichen Verfahren diverse medizinische Befunde, Therapiepläne und Überweisungen sowie Integrationsunterlagen (Deutschkursbestätigung, Deutschzertifikate A2 und B1) und die Übersetzung ihrer Geburtsurkunde. 1.
  6. Das Bundesamt wies den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 24.12.2017 (laut Beschwerde zugestellt am 28.12.2017; Zustellnachweis fehlt nicht im Akt) sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.), als auch bezüglich des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) ab. Unter einem erteilte es ihr keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt III.), erließ eine Rückkehrentscheidung gegen sie (Spruchpunkt IV.) und stellte fest, dass ihre Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist (Spruchpunkt V.). Es räumte ihr eine Frist zur freiwilligen Ausreise von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung ein (Spruchpunkt VI.).1.
  7. Das Bundesamt wies den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 24.12.2017 (laut Beschwerde zugestellt am 28.12.2017; Zustellnachweis fehlt nicht im Akt) sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.), als auch bezüglich des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt römisch zwei.) ab. Unter einem erteilte es ihr keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt römisch drei.), erließ eine Rückkehrentscheidung gegen sie (Spruchpunkt römisch vier.) und stellte fest, dass ihre Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.). Es räumte ihr eine Frist zur freiwilligen Ausreise von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung ein (Spruchpunkt römisch sechs.). Das Bundesamt führte begründend aus, dass das Vorbringen der Beschwerdeführerin nicht glaubhaft sei und es habe nicht festgestellt werden können, dass sie im Heimatland einer persönlichen oder staatlichen Verfolgung ausgesetzt gewesen sei. Die Schilderung des Fluchtvorbringens habe sich insgesamt durch keinerlei Details ausgezeichnet, vielmehr haben sich die Angaben der Beschwerdeführerin zu den Bedrohungsvorfällen in einer knappen Rahmengeschichte erschöpft. Auch der Umstand, dass die Beschwerdeführerin nicht willens oder in der Lage gewesen sei, Angaben bezüglich ihres Reiseweges zu machen, habe ihre persönliche Glaubwürdigkeit erheblich erschüttern lassen. Zusammengefasst vertritt das Bundesamt die Ansicht, dass die Beschwerdeführerin lediglich Arbeitsemigrantin sei. Da eine Gefährdung hinsichtlich asylrelevanter Umstände nicht zu erkennen sei, sei auch im Falle einer Rückkehr eine diesbezügliche Gefährdung nicht gegeben. Konkrete glaubwürdige Anhaltspunkte für persönliche oder staatliche Verfolgungshandlungen seien dem Vorbringen nicht zu entnehmen. Da der Beschwerdeführerin im Herkunftsstaat keine Verfolgung drohe, sie weder an einer Erkrankung leide noch einen sonstigen, auf ihre Person bezogenen „außergewöhnlichen Umstand“ behauptet habe und auch im Verfahren keine Anhaltspunkte hervorgekommen seien, dass sie im Falle einer Rückkehr in die Heimat in eine lebensbedrohende Notlage geraten würde, gehe das Bundesamt davon aus, dass ihr im Herkunftsstaat auch keine Gefahren drohen, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen. 1.
  8. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 22.01.2018 (eingebracht am 24.01.2018) Beschwerde. Sie monierte darin die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die unrichtigen Feststellungen aufgrund eines mangelhaften Ermittlungsverfahrens und einer mangelhaften Beweiswürdigung sowie die unrichtige rechtliche Beurteilung. Dies begründete sie zusammengefasst damit, dass die belangte Behörde anscheinend einen anderen Bescheid völlig mangelhaft überarbeitet und ihre Feststellungen zur Situation in der russischen Föderation auf unvollständige Länderberichte gestützt habe. Zur schlechten medizinischen Versorgung sowie zur Lage der Frauen und zu Ehrenmorden wurde auf weiterführende Berichte verwiesen. Alleinstehende Frauen seien in Tschetschenien nach wie vor Diskriminierungen, sowie teilweise starken Einschränkungen ausgesetzt und stark von der Unterstützung ihrer Familie abhängig. Die Intensität solcher Diskriminierungen könne bei Hinzutreten weiterer maßgeblicher individueller Umstände, durchaus Asylrelevanz erreichen. Die Rückbesinnung auf islamische Traditionen (einschließlich Ehrenmorde) mache auch eine staatliche Schutzgewährung bei einer Verfolgung durch Familienmitglieder wegen Bruchs des tschetschenischen Gewohnheitsrechtes bzw. der tschetschenischen Traditionen äußerst unwahrscheinlich. Adat und Scharia seien in Tschetschenien genauso wichtig wie das russische Recht und demnach stelle die außereheliche Beziehung der Beschwerdeführerin jedenfalls eine schwere Verfehlung dar, welche Verfolgung, nämlich die Möglichkeit der Ermordung durch die männlichen Verwandten der Beschwerdeführerin, mit sich führe. Zudem habe sich die belangte Behörde nicht ausreichend mit der gesundheitlichen Situation der Beschwerdeführerin auseinander gesetzt. Schließlich beantragte die Beschwerdeführerin zum Beweis dafür, dass eine muslimische Hochzeit stattgefunden habe, ihren Ehemann XXXX und die beiden Zeugen der Hochzeit Herrn XXXX und Frau XXXX als Zeugen zu laden und zu befragen. Der Beschwerde wurde auch ein Konvolut an Unterstützungsschreiben sowie das Deutschzertifikat A2 und B1 beigefügt.Schließlich beantragte die Beschwerdeführerin zum Beweis dafür, dass eine muslimische Hochzeit stattgefunden habe, ihren Ehemann römisch 40 und die beiden Zeugen der Hochzeit Herrn römisch 40 und Frau römisch 40 als Zeugen zu laden und zu befragen. Der Beschwerde wurde auch ein Konvolut an Unterstützungsschreiben sowie das Deutschzertifikat A2 und B1 beigefügt. 1.
  9. Das Bundesamt legte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 26.01.2018 die Beschwerde samt zugehörigem Verwaltungsakt vor. 1.
  10. Die Beschwerdeführerin legte dem Bundesamt ihren Reisepass vor. Laut Untersuchungsbericht der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 05.03.2018 handelt es sich bei dem vorgelegten russischen Auslandsreisepass Nr. XXXX um ein Originaldokument, an dem keine Verfälschungen festgestellt wurden.1.
  11. Die Beschwerdeführerin legte dem Bundesamt ihren Reisepass vor. Laut Untersuchungsbericht der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 05.03.2018 handelt es sich bei dem vorgelegten russischen Auslandsreisepass Nr. römisch 40 um ein Originaldokument, an dem keine Verfälschungen festgestellt wurden. 1.
  12. Mit Eingabe vom 19.03.2019 (ebenso am 02.05.2018 und am 03.01.2019) übermittelte die Beschwerdeführerin ihre Heiratsurkunde vom Standesamt XXXX . 1.
  13. Mit Eingabe vom 19.03.2019 (ebenso am 02.05.2018 und am 03.01.2019) übermittelte die Beschwerdeführerin ihre Heiratsurkunde vom Standesamt römisch 40 . 1.
  14. Mit Eingabe vom 30.11.2020 übermittelte das Standesamt der Marktgemeinde XXXX im Wege der Amtshilfe die von der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann im Verfahren zur Ehefähigkeitsermittlung vorgelegten Urkunden. Am 14.12.2020 übermittelte das Bundesamt den russischen Reisepass Nr. XXXX der Beschwerdeführerin im Original.1.
  15. Mit Eingabe vom 30.11.2020 übermittelte das Standesamt der Marktgemeinde römisch 40 im Wege der Amtshilfe die von der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann im Verfahren zur Ehefähigkeitsermittlung vorgelegten Urkunden. Am 14.12.2020 übermittelte das Bundesamt den russischen Reisepass Nr. römisch 40 der Beschwerdeführerin im Original. Mit Stellungnahme vom 29.12.2020 legte die Beschwerdeführerin im Rahmen des Parteiengehörs ein Konvolut an medizinischen Unterlagen, die Heiratsurkunde, diverse Empfehlungsschreiben, Deutschzertifikate und eine Übersicht der Arbeitsverhältnisse im Rahmen von Dienstleistungsschecks vor. 1.
  16. Mit Eingabe vom 18.01.2021 und 19.01.2021 übermittelte die Beschwerdeführerin die Vollmacht an ihre Rechtsberaterin und legte weitere medizinische Unterlagen und ein Konvolut an Integrationsunterlagen (zum Teil schon im Akt enthalten), insbesondere Empfehlungsschreiben, einen Nachweis über eingelöste Dienstleistungsschecks, den Dienstvertrag des Ehemannes, Deutschzertifikate und eine Beschäftigungszusage vor. 1.
  17. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.01.2021 eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Russisch durch, an der die Beschwerdeführerin und ihre Rechtsberaterin als gewillkürte Vertreterin teilnahmen und der Ehemann der Beschwerdeführerin als Zeuge einvernommen wurde. Ein Vertreter der belangten Behörde nahm an der Verhandlung nicht teil. Die Beschwerdeführerin legte zahlreiche Fotos zu ihrem Leben in Österreich vor. Die Verhandlung gestaltete sich wie folgt: „R: Sie wurden am 29.09.2014 von der Polizei erstbefragt und am 05.12.2017 vom Bundesamt niederschriftlich einvernommen. Wie würden Sie die dortige Einvernahmesituation beschreiben? Gab es Probleme oder waren die Einvernahmen aus Ihrer Sicht in Ordnung? BF: Nein, es war alles in Ordnung. R: Haben Sie bei Ihren bisherigen Aussagen vor der Polizei und vor dem Bundesamt immer die Wahrheit gesagt oder möchten Sie etwas richtigstellen oder ergänzen? BF: Ich habe nur die Wahrheit gesagt. R: Mit Bescheid vom 24.12.2017 wies das Bundesamt Ihren Antrag auf internationalen Schutz sowohl im Hinblick auf den Status der Asylberechtigten, als auch den Status der subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf Ihren Herkunftsstaat Russische Föderation als unbegründet ab, erteilte Ihnen keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen und erließ eine Rückkehrentscheidung gegen Sie. Es stellte fest, dass Ihre Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist und räumte Ihnen eine Frist von zwei Wochen für die freiwillige Ausreise ein. Gegen diesen Bescheid erhoben Sie mit Schriftsatz vom 22.01.2018 Beschwerde. Halten Sie den Beschwerdeschriftsatz und die darin gestellten Anträge aufrecht? BF: Ja. R: Sind seit Beschwerdeerhebung neue Umstände eingetreten, die betreffend den Asylschutz zu berücksichtigen sind? BF: Wir haben geheiratet, ich und mein Mann. Wir wohnen jetzt in XXXX . Wir haben vier Jahre in einer Pension zusammengelebt. Jetzt wohnen wir zusammen in XXXX in einer Wohnung.BF: Wir haben geheiratet, ich und mein Mann. Wir wohnen jetzt in römisch 40 . Wir haben vier Jahre in einer Pension zusammengelebt. Jetzt wohnen wir zusammen in römisch 40 in einer Wohnung. R: Sind seit der Beschwerdeerhebung neue Umstände eingetreten, die betreffend den subsidiären Schutz zu berücksichtigen sind? BF: Nein, es hat ja den negativen Bescheid gegeben und wir haben dagegen eine Beschwerde eingelegt. R: Sind seit der Beschwerdeerhebung neue Umstände eingetreten, die betreffend Rückkehrentscheidung und Einreiseverbot zu berücksichtigen sind? BF: Nein. R: Sie sind russische Staatsangehörige, Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und muslimischen Glaubens. Sie haben außerhalb des Aufenthaltsrecht während des Asylverfahrens kein anderes Aufenthaltsrecht für Österreich oder einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Ist das korrekt? BF: Ja, das ist korrekt. R: Hatten Sie jemals ein anderes Aufenthaltsrecht für einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder für Österreich? BF: Nein. R: Haben Sie Österreich seit der Einreise am 28.09.2014 jemals verlassen? BF: Nein. R: Sie haben Österreich seither nicht verlassen? BF: Nein. R: Schildern Sie Ihren Fluchtgrund! Warum mussten Sie die Russische Föderation verlassen? Schildern Sie von sich aus und umfassend Schildern Sie alle Details, an die Sie sich noch erinnern können. BF: Ich habe Probleme mit der Familie gehabt. Ich und mein Mann haben uns in Tschetschenien kennengelernt. Er hat damals in Tschetschenien gelebt. Wir standen in Kontakt. Wir standen in Verbindung. Nach der tschetschenischen Tradition bedeutete das für uns einen Mord. Mein Mann ist aufgrund seiner Probleme ausgereist. Mit mir war alles gut, aber nach seiner Ausreise hat mein Bruder nach einiger Zeit erfahren, dass wir zwei in Verbindung standen. Er hat sich auf mich geworfen und wollte mich umbringen. An dem Tag habe ich das Zuhause verlassen. Ich habe mich im Garten versteckt. Mein Bruder hat nach mir gesucht. Dann habe ich meine Tante angerufen und diese hat mir geholfen. Ca. ein Jahr hat mich meine Tante an verschiedenen Stellen versteckt. Dann hat sie von irgendwem erfahren, dass man von dort ausreisen kann und so bin ich ausgereist. R: Schildern Sie mir Ihren Fluchtgrund umfassend alle Details, an dem Sie sich erinnern können, ab dem Zeitpunkt, wo Sie Ihren nunmehrigen Mann kennengelernt haben. Schildern Sie von diesem Moment an umfassend Ihren Fluchtgrund: BF: Ich habe damals studiert. Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern, wann das war, aber das war ca. 2010 oder
  18. Wir standen seit damals in Verbindung und standen miteinander in Kontakt. Wir haben uns auch getroffen. Er ist auch in das Dorf gekommen, wo ich lebte. Wir haben uns aber auch in der Stadt getroffen, in der ich die Ausbildung gemacht habe. Sein Bekannter hatte dort ein Kaffeehaus und wir haben uns dort ebenfalls getroffen. So standen wir in Kontakt. Dann hatte sein Bruder irgendwelche Probleme. Er war zwei Jahre im Gefängnis und auch mein Mann wurde deswegen mitgenommen. Nachher ist mein Mann weggefahren, weil man in Zuhause nicht in Ruhe gelassen hat. Danach bekam ich auch Probleme und ich bin weggefahren. R: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles Details sind, an die Sie sich erinnern können. Schildern Sie mir nochmals ausführlich, ab dem Moment, als Sie Ihren Mann kennengelernt haben, Ihre Fluchtgründe. Als Student kann man ziemlich gut einordnen, in welchem Semester was passiert. Beginnen Sie damit. BF: Ich war im dritten Studienjahr. Ich habe 2007 mit dem Studium begonnen, also muss das 2010 gewesen sein. Ich kann mich nur nicht an das genaue Datum erinnern. Als wir begonnen haben, uns zu treffen, war es Sommer. Wir haben auch per Telefon gesprochen. Nach unseren Gesetzen sollen der Vater und Bruder nicht wissen, wenn eine Frau mit einem Mann spricht. Es wusste auch niemand. Bei uns gibt es zu Mittag ein Mittagsgebet. Damals hat es mein Bruder von einem Freund von ihm erfahren. Als wir mit dem Gebet fertig waren, hat ihn jemand per Telefon angerufen. Er hat es erfahren und dann hat er sich auf mich geworfen. Mit einem Messer hat er sich auf mich geworfen. Ich habe auch noch eine Narbe. Meine Mutter hat mich damals beschützt. Ich bin dann weggelaufen. Bei uns gibt es dort eine Stelle am Fluss, wo ich mich immer versteckt habe. Ich weiß nicht mehr genau, wie lange ich dort war, aber es hat schon gedämmert. Ich habe dann gleich die Tante angerufen, als ich weggelaufen bin. Meine Tante ist dann mit einem Taxi gekommen. Bei uns gibt es dort eine Schnellstraße. Ich habe mich dort mit meiner Tante getroffen. Sie hat mich zu einer Freundin von ihr gebracht. Einige Zeit lebte ich dort. Das war in XXXX und in XXXX hat mein Bruder viele Bekannte. Deswegen hat er das erfahren. Wir haben dann erfahren, dass er das weiß und meine Tante hat mich von dort weggebracht. Meine Tante hat viele Freunde und hat mich bei ihren Freunden versteckt, mal dort, mal da. Dann hat die Tante einen Ausweg gefunden. Sie hat erfahren, dass man mich aus dem Land bringen kann. Sie hat mir geholfen. Das war ein schwarzer Bus. Ich bin in diesen Bus eingestiegen. Wir waren ca. drei Tage unterwegs und dann kam ich hierher. BF: Ich war im dritten Studienjahr. Ich habe 2007 mit dem Studium begonnen, also muss das 2010 gewesen sein. Ich kann mich nur nicht an das genaue Datum erinnern. Als wir begonnen haben, uns zu treffen, war es Sommer. Wir haben auch per Telefon gesprochen. Nach unseren Gesetzen sollen der Vater und Bruder nicht wissen, wenn eine Frau mit einem Mann spricht. Es wusste auch niemand. Bei uns gibt es zu Mittag ein Mittagsgebet. Damals hat es mein Bruder von einem Freund von ihm erfahren. Als wir mit dem Gebet fertig waren, hat ihn jemand per Telefon angerufen. Er hat es erfahren und dann hat er sich auf mich geworfen. Mit einem Messer hat er sich auf mich geworfen. Ich habe auch noch eine Narbe. Meine Mutter hat mich damals beschützt. Ich bin dann weggelaufen. Bei uns gibt es dort eine Stelle am Fluss, wo ich mich immer versteckt habe. Ich weiß nicht mehr genau, wie lange ich dort war, aber es hat schon gedämmert. Ich habe dann gleich die Tante angerufen, als ich weggelaufen bin. Meine Tante ist dann mit einem Taxi gekommen. Bei uns gibt es dort eine Schnellstraße. Ich habe mich dort mit meiner Tante getroffen. Sie hat mich zu einer Freundin von ihr gebracht. Einige Zeit lebte ich dort. Das war in römisch 40 und in römisch 40 hat mein Bruder viele Bekannte. Deswegen hat er das erfahren. Wir haben dann erfahren, dass er das weiß und meine Tante hat mich von dort weggebracht. Meine Tante hat viele Freunde und hat mich bei ihren Freunden versteckt, mal dort, mal da. Dann hat die Tante einen Ausweg gefunden. Sie hat erfahren, dass man mich aus dem Land bringen kann. Sie hat mir geholfen. Das war ein schwarzer Bus. Ich bin in diesen Bus eingestiegen. Wir waren ca. drei Tage unterwegs und dann kam ich hierher. R: Schauen Sie manchmal Liebesfilme im Fernsehen? BF: Ich mag nicht besonders Filme schauen. R: Aber sie haben eine Vorstellung. Ich war ja nicht dabei. Schildern sie mir die Beziehung zu Ihrem Mann, ab dem Moment, an dem Sie ihn das erst mal gesehen haben [wie in einem Liebesfilm]. Ich war ja nicht dabei. Ich will mir das vorstellen [können]. BF: Ich und mein Mann haben uns zufällig getroffen. Er hat mich zufällig angerufen. Das war das Telefon von meiner Mutter, aber ich habe es abgehoben. Er wollte seinen Freund anrufen, hat aber zufällig die Telefonnummer von der Mutter gewählt. Er hat nach einen XXXX gefragt und da ich gesagt habe, dass da kein XXXX ist, hat er meine Nummer haben wollen. Ich sagte ihm meine Nummer und er hat einfach Stunden später angerufen. Das war in der Nacht. Wir haben dann miteinander geredet und er hat wieder angerufen. Damals habe ich zwei Monate in der Schule gearbeitet. Ich bin nämlich von Beruf Pädagogin und Psychologin. Er ist dann in unser Dorf gekommen und dort haben wir uns das erste Mal getroffen. Wir haben ca. eine Stunde gesprochen und uns kennengelernt. Dann haben wir uns wieder getroffen. Er ist wiedergekommen. Wir haben die ganze Nacht gesprochen. Er hat auch tagsüber angerufen. Wir standen auch über Whatsapp in Kontakt. Er war auch mit meinen Cousinen bekannt. Meine Freundinnen kannten ihn auch alle. (BF kratzt sich am Kopf; Pause). Was soll ich sonst noch sagen?BF: Ich und mein Mann haben uns zufällig getroffen. Er hat mich zufällig angerufen. Das war das Telefon von meiner Mutter, aber ich habe es abgehoben. Er wollte seinen Freund anrufen, hat aber zufällig die Telefonnummer von der Mutter gewählt. Er hat nach einen römisch 40 gefragt und da ich gesagt habe, dass da kein römisch 40 ist, hat er meine Nummer haben wollen. Ich sagte ihm meine Nummer und er hat einfach Stunden später angerufen. Das war in der Nacht. Wir haben dann miteinander geredet und er hat wieder angerufen. Damals habe ich zwei Monate in der Schule gearbeitet. Ich bin nämlich von Beruf Pädagogin und Psychologin. Er ist dann in unser Dorf gekommen und dort haben wir uns das erste Mal getroffen. Wir haben ca. eine Stunde gesprochen und uns kennengelernt. Dann haben wir uns wieder getroffen. Er ist wiedergekommen. Wir haben die ganze Nacht gesprochen. Er hat auch tagsüber angerufen. Wir standen auch über Whatsapp in Kontakt. Er war auch mit meinen Cousinen bekannt. Meine Freundinnen kannten ihn auch alle. (BF kratzt sich am Kopf; Pause). Was soll ich sonst noch sagen? R: Sie haben sich einmal pro Woche getroffen, wie ging die Beziehung weiter? BF: Wir haben uns in der Woche zwei bis dreimal getroffen und dann haben wir uns in einem Kaffeehaus getroffen, in XXXX . Unten ist ein Kaffeehaus, aber oben sind Zimmer. Dort hatten wir die erste sexuelle Beziehung. Dann haben wir uns wieder getroffen. Eine solche Beziehung hatten wir dreimal. Dann wurde er mitgenommen. Es begannen die Probleme. Dann ist er weggefahren. Ich hatte keinen Kontakt mehr zu ihm. Ich kannte auch seine Schwester und seine Mutter. Ich und seine Schwester waren auch befreundet. Er ist weggefahren. Als mich die Tante zum Bus gebracht hat, wusste ich nicht, wohin ich fahren werde. Meine Tante hat erfahren, dass er ebenfalls in Österreich ist. Sie kannte ja auch seine Mutter und seine Schwester. Sie sagte dann meiner Schwiegermutter, dass ich auch hier bin und dass er schauen soll, wo ich bin. Er hat mich dann gefunden. Ich war in XXXX . Er hat mich gebeten, von dort rauszukommen und dort haben wir uns dann in der Pension getroffen. Wir haben ein Zimmer dort bekommen. Wir haben dort zwei oder drei Monate gelebt und dann haben wir eine etwas größere Unterkunft erhalten. Dort haben wir ca. vier Jahre gelebt. Dann hat mein Mann eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Dann hat er sich in XXXX angemeldet. Er ist tagsüber zu mir gekommen, hat aber dort nicht übernachtet. Er hat dann eine Prüfung bestanden, hat die Dokumente bekommen. Er hat jetzt die Rot-weiss-rot Plus Karte. Dann hat er einen Job bekommen und hat gleich zu arbeiten begonnen. Zwei Monate später haben wir gleich eine Wohnung in XXXX gemietet. Mein Mann war zwei Jahre über eine Leasingfirma beschäftigt und jetzt hat er einen fixen Job. Seitdem leben wir in XXXX . Das sind schon zwei Jahre und ein paar Monate. BF: Wir haben uns in der Woche zwei bis dreimal getroffen und dann haben wir uns in einem Kaffeehaus getroffen, in römisch 40 . Unten ist ein Kaffeehaus, aber oben sind Zimmer. Dort hatten wir die erste sexuelle Beziehung. Dann haben wir uns wieder getroffen. Eine solche Beziehung hatten wir dreimal. Dann wurde er mitgenommen. Es begannen die Probleme. Dann ist er weggefahren. Ich hatte keinen Kontakt mehr zu ihm. Ich kannte auch seine Schwester und seine Mutter. Ich und seine Schwester waren auch befreundet. Er ist weggefahren. Als mich die Tante zum Bus gebracht hat, wusste ich nicht, wohin ich fahren werde. Meine Tante hat erfahren, dass er ebenfalls in Österreich ist. Sie kannte ja auch seine Mutter und seine Schwester. Sie sagte dann meiner Schwiegermutter, dass ich auch hier bin und dass er schauen soll, wo ich bin. Er hat mich dann gefunden. Ich war in römisch 40 . Er hat mich gebeten, von dort rauszukommen und dort haben wir uns dann in der Pension getroffen. Wir haben ein Zimmer dort bekommen. Wir haben dort zwei oder drei Monate gelebt und dann haben wir eine etwas größere Unterkunft erhalten. Dort haben wir ca. vier Jahre gelebt. Dann hat mein Mann eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Dann hat er sich in römisch 40 angemeldet. Er ist tagsüber zu mir gekommen, hat aber dort nicht übernachtet. Er hat dann eine Prüfung bestanden, hat die Dokumente bekommen. Er hat jetzt die Rot-weiss-rot Plus Karte. Dann hat er einen Job bekommen und hat gleich zu arbeiten begonnen. Zwei Monate später haben wir gleich eine Wohnung in römisch 40 gemietet. Mein Mann war zwei Jahre über eine Leasingfirma beschäftigt und jetzt hat er einen fixen Job. Seitdem leben wir in römisch 40 . Das sind schon zwei Jahre und ein paar Monate. R: Diesen Detailreichtum über Ihr Leben in Österreich wünsche ich mir auch über das Leben in der Russischen Föderation. Diesbezüglich machen Sie nur ganz schwammige Angaben. Ich formuliere die Frage so: Was waren Ihre Probleme, was waren Ihre Themen, worüber haben Sie sich unterhalten? BF: Wir haben über alles gesprochen. Wir haben einfach geredet. Wir haben gelacht miteinander. Das war schon lange her. Deswegen weiß ich jetzt die Details nicht. R: Was hat er gemacht, als Sie sich kennengelernt haben, was haben Sie gemacht, als Sie sich kennengelernt haben. Wovon hat er gelebt und wovon haben Sie gelebt? Welche Zukunftsvorstellungen hatten Sie? BF: Er hat nicht gearbeitet. Er hat den Job Techniker bzw. Mechaniker gehabt. Er hat damals nicht gearbeitet. Vorher, ich meine vor Tschetschenien, hat er sieben Jahre in XXXX gelebt und dort gearbeitet. Dann ist sein Vater gestorben und er ist nach Tschetschenien zurückgekommen. Ich glaube, dass sein Bruder damals im Gefängnis war. Deswegen wurde er mehrmals mitgenommen und ich habe studiert. Ich habe von 08:00 bis 15:00 Uhr studiert. Dann bin ich nach Hause gekommen. Ich habe die Hausaufgaben gemacht, so wie immer. Wir haben per Telefon gesprochen, zu unterschiedlichen Zeiten. Die zwei Monate in der Schule, als ich dort gearbeitet habe, das war eine Art Praktikum. Ich hatte zwar kein Gehalt, aber ich habe ein Stipendium erhalten. Ich habe gut gelernt und habe ein recht gutes Stipendium bekommen. Dann habe ich die Hochschule abgeschlossen und bin dann nicht arbeiten gegangen.BF: Er hat nicht gearbeitet. Er hat den Job Techniker bzw. Mechaniker gehabt. Er hat damals nicht gearbeitet. Vorher, ich meine vor Tschetschenien, hat er sieben Jahre in römisch 40 gelebt und dort gearbeitet. Dann ist sein Vater gestorben und er ist nach Tschetschenien zurückgekommen. Ich glaube, dass sein Bruder damals im Gefängnis war. Deswegen wurde er mehrmals mitgenommen und ich habe studiert. Ich habe von 08:00 bis 15:00 Uhr studiert. Dann bin ich nach Hause gekommen. Ich habe die Hausaufgaben gemacht, so wie immer. Wir haben per Telefon gesprochen, zu unterschiedlichen Zeiten. Die zwei Monate in der Schule, als ich dort gearbeitet habe, das war eine Art Praktikum. Ich hatte zwar kein Gehalt, aber ich habe ein Stipendium erhalten. Ich habe gut gelernt und habe ein recht gutes Stipendium bekommen. Dann habe ich die Hochschule abgeschlossen und bin dann nicht arbeiten gegangen. R: Warum nicht? BF: Bei uns im Dorf ist es sehr schwer, einen Job zu finden. Ich habe dort zwar einen Job gefunden. Es ging darum, dass eine Frau, die schon lange dort gearbeitet hat, fünf Jahre lang, nicht mehr dort arbeiten wollte. Man hat mir gesagt, dass ich diesen Job haben kann. Ich bin hingegangen zu einem Gespräch und zu dem Zeitpunkt hat sie angerufen und gesagt, dass sie doch weiterarbeiten will. Sie war meine ehemalige Lehrerin und deswegen wollte ich nicht ihren Job stehlen. Ich habe dann nicht mehr gearbeitet und später haben ja auch die Probleme begonnen. Meine Tante hat mich dann versteckt und ich habe mich dann auch nicht mit etwas beschäftigen können. R: So detailliert, wie die Schilderungen, diesen Job zu bekommen, wünsche ich mir auch die Schilderung der Beziehung zu Ihrem Mann. Wie lange waren Sie mit ihm vor seiner Ausreise zusammen und wie hat sich diese Beziehung gestaltet? BF: Wir haben uns im Sommer 2010 kennengelernt. Das war im Sommersemester. Er ist 2012 weggefahren. Die ganze Zeit bis zu seiner Ausreise standen wir in Kontakt. R: Wie haben Sie besprochen, dass er jetzt ausreisen wird. Das muss ja ein Teenager-Drama gewesen sein. Schildern Sie mir das. BF: Für mich war das natürlich schrecklich (emotionslos). An dem Tag, an dem er weggefahren ist, haben wir uns im Kaffeehaus getroffen und er hat mir das erzählt. Ich habe es vorher nicht gewusst. Er ist zu dem Treffen mit einer Tasche gekommen und sagte mir, dass er ausreisen wird. Ich habe geweint und wusste nicht, was ich machen soll. Er ist mit einem Taxi von dort weggefahren. Wir haben dort nicht lange gesprochen und er ist dann ausgereist. Er sagte, dass alles gut sein wird. Er sagte, dass er sich vielleicht mit mir in Verbindung setzten wird, wenn die Probleme zu Ende sind. Dann sind wir weggefahren. Dann haben wir keinen Kontakt mehr zueinander gehabt. R: Ab wann hatten Sie wieder Kontakt zueinander? BF: In XXXX , als er mich aufgefordert hat, aus dem Lager herauszukommen.BF: In römisch 40 , als er mich aufgefordert hat, aus dem Lager herauszukommen. R: Habe ich Sie richtig verstanden, in XXXX hat er Sie aufgefordert, aus dem Lager herauszukommen?R: Habe ich Sie richtig verstanden, in römisch 40 hat er Sie aufgefordert, aus dem Lager herauszukommen? BF: XXXX .. Heim… heißt das so? Ich konnte damals nicht Deutsch. Daher weiß ich das nicht mehr. Jedenfalls hatte ich dort meine erste Einvernahme im Dezember, aber ich weiß nicht mehr genau, wo sich das befindet und wie es heißt.BF: römisch 40 .. Heim… heißt das so? Ich konnte damals nicht Deutsch. Daher weiß ich das nicht mehr. Jedenfalls hatte ich dort meine erste Einvernahme im Dezember, aber ich weiß nicht mehr genau, wo sich das befindet und wie es heißt. R: Sie sind ausgebildete Psychologin, sagen Sie. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, was Glaubhaftigkeit ist und ich muss Ihnen sagen, dass Ihr Vorbringen bereits aufgrund der Vagheit und dass Sie nicht in der Lage sind, zu essentiellen Punkten Details anzugeben, nicht glaubhaft [ist]. Was sagen Sie dazu? BF: Ich habe es so erzählt, wie es war. R: Was würde Sie im Falle einer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat konkret erwarten? BF: Wenn ich zurückkomme, würde das für mich den Tod gemäß unseren Traditionen bedeuten. R: Wer konkret sollte Ihnen konkret etwas antun wollen? BF: Man wird mich zuerst befragen und dann einfach umbringen. Bei uns darf es vor der Heirat zu keiner Berührung zwischen Mann und Frau kommen. R: Wer sollte Sie befragen und umbringen? BF: Mein Bruder und mein Vater und wenn die zwei nicht da sind, dann andere Verwandte, das ist ihre Pflicht. R: Was würde passieren, wenn Sie (hypothetisch) an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb TSCHETSCHENIENS zurückkehren müssten, zB nach SARATOV, MOSKAU, OMSK, STAWROPOL oder WLADIWOSTOK? BF: Das ist kein Unterschied. Die Tschetschenen sind überall. R: Waren Sie in Österreich jemals einer Bedrohung ausgesetzt? BF: Nein, in Österreich nicht. Die Verhandlung wird um 10:20 Uhr zur Rückübersetzung unterbrochen und um 10.45 Uhr fortgesetzt. R: Wurde alles richtig protokolliert, was Sie bisher angegeben haben? Wurde aus Ihrer Sicht alles richtig niedergeschrieben? BF: Ja. R: Ich habe noch eine Frage vergessen. Schildern sie mir bitte Ihren Reiseweg. Wie sind Sie von Russland nach Österreich gekommen? BF: Die Tante hat mich zum Bus gebracht. Ich habe die Kopie von meinem russischen Pass mit. Ich hatte keine anderen Dokumente. Als ich dann einvernommen wurde, wurde ich gefragt, wie ich hierhergekommen bin. Ich habe es nicht gewusst, aber dann, als ich mit meiner Tante gesprochen habe, hat sie gesagt, dass sie für mich einen Auslandspass gemacht hat. Ich habe sie dann gebeten, mir diesen Pass zu schicken und sie hat mir diesen Pass geschickt. Die Polizei hat mir dann diesen Pass weggenommen und ich habe dann eine Bestätigung bekommen. R wiederholt die Frage. BF: Ich bin mit einem Bus gekommen. Dort waren zwei junge Frauen, zwei Männer, der Fahrer und eine alte Frau. Ich weiß nicht, wie alt sie war. Vielleicht 40 oder 50 Jahre alt. Die Scheiben waren verdunkelt. Wir waren drei Tage unterwegs. Ich war während der Reise nur am Klo, aber die anderen jungen Frauen waren auch im Kaffeehaus, wo sie etwas gegessen haben. Sie haben mich gefragt, ob ich mitkommen will, aber das wollte ich nicht. Man hat Essen gekauft und mir gebracht. Der Fahrer hat mir ein kleines Buch gegeben, dort waren Übersetzungen aus der deutschen Sprache, damit ich zumindest ein paar Worte kenne. R: Über welche Staaten sind Sie eingereist? BF: Das weiß ich nicht. R: Verstehe ich das richtig? Sie haben drei Tage lang den Bus für die Toilette verlassen und sonst nichts gemacht? BF: Ja, das ist korrekt. R: Verstehe ich es richtig, dass Sie Ihren russischen Reisepass bei der Ausreise nicht dabeihatten? BF: Nur die Kopie von dem Inlandspass. R: Sie müssen Grenzkontrollen wahrgenommen haben. Wie waren die? BF: Ich weiß es nicht. Ich hatte nichts mit. Die anderen Pässe wurden eingesammelt, von denen die Pässe hatten. Wir standen dort ein paar Stunden und dann sind wir weitergefahren. R: Dann habe ich jetzt einige Fragen zu Ihrem bisherigen Vorbringen. Sie haben XXXX die Grundschule in XXXX besucht und XXXX die Hochschule in XXXX . Ist das korrekt?R: Dann habe ich jetzt einige Fragen zu Ihrem bisherigen Vorbringen. Sie haben römisch 40 die Grundschule in römisch 40 besucht und römisch 40 die Hochschule in römisch 40 . Ist das korrekt? BF: Ja. R: Haben Sie das Studium abgeschlossen? BF: Ja. R: Können Sie Ihr Diplom vorlegen? BF: Ich habe das Diplom nicht mit. Das Diplom ist zuhause. R: Was heißt zuhause, bei Ihrer Tante, bei Ihren Eltern? Wo ist zuhause? BF: Bei meinen Eltern. R: Haben Sie Ihr Studium in Österreich nostrifizieren lassen? BF: Nein, ich wollte es machen, aber ich habe ja noch keinen Bescheid bekommen. Deswegen kann ich es nicht machen. R: Sie gaben an, dass Sie zwei Monate lang gearbeitet haben. Beschreiben Sie diese Tätigkeit genauer! BF: Ich habe in der Schule in unserem Dorf gearbeitet. Das war wie ein Praktikum. R: Und wann war das? BF: Das war
  19. Von August bis Ende September, also zwei Monate. R: Sie gaben bereits bei der Einreise an, dass Sie schlecht Deutsch sprechen. Wo und von wann bis wann haben Sie vor der Ausreise bereits Deutsch gelernt? BF: Ich habe in Tschetschenien überhaupt nicht Deutsch gelernt, aber der Fahrer hat mir ein kleines Buch gegeben. Ich habe dann im Lager, als ich um Asyl angesucht habe, ein paar Worte oder ein paar Phrasen davon gelernt. Als ich dann in die Pension übersiedelt bin, habe ich begonnen, Deutschkurs zu besuchen. Ich habe dann österreichische Familie kennengelernt. Das waren vier Familie. Das sind sehr gute Familien mit Kindern. Wir haben uns getroffen. Sie kamen zu mir zu Besuch und wir sind auch zu ihnen zu Besuch gegangen. Wir haben auch mit den Kindern gespielt. Auch in XXXX habe ich viele österreichische Bekannte. Wir besuchen uns auch an Feiertagen und treffen uns. BF: Ich habe in Tschetschenien überhaupt nicht Deutsch gelernt, aber der Fahrer hat mir ein kleines Buch gegeben. Ich habe dann im Lager, als ich um Asyl angesucht habe, ein paar Worte oder ein paar Phrasen davon gelernt. Als ich dann in die Pension übersiedelt bin, habe ich begonnen, Deutschkurs zu besuchen. Ich habe dann österreichische Familie kennengelernt. Das waren vier Familie. Das sind sehr gute Familien mit Kindern. Wir haben uns getroffen. Sie kamen zu mir zu Besuch und wir sind auch zu ihnen zu Besuch gegangen. Wir haben auch mit den Kindern gespielt. Auch in römisch 40 habe ich viele österreichische Bekannte. Wir besuchen uns auch an Feiertagen und treffen uns. R: Sie haben angegeben, dass Sie die Ausreise von XXXX aus angetreten haben, wo Sie ein Jahr lang bei Ihrer Tante gelebt haben. Das war Ihre Angabe bei der Erstbefragung. Sie haben aber gesagt, dass Sie nicht wissen, wo das war. Wie kann es sein, dass Sie nach einem Jahr nicht angeben können, wo in XXXX Sie waren?R: Sie haben angegeben, dass Sie die Ausreise von römisch 40 aus angetreten haben, wo Sie ein Jahr lang bei Ihrer Tante gelebt haben. Das war Ihre Angabe bei der Erstbefragung. Sie haben aber gesagt, dass Sie nicht wissen, wo das war. Wie kann es sein, dass Sie nach einem Jahr nicht angeben können, wo in römisch 40 Sie waren? BF: Ich habe nicht bei der Tante gelebt, sondern bei Freunden von der Tante. R: Sie haben bei der Erstbefragung angegeben, Sie haben bei der Tante gelebt. Ich halte Ihnen das jetzt vor. BF: Das war nicht so. Das habe ich nicht so gesagt. Ich habe gesagt, dass die Tante mich zuerst nach XXXX gebracht hat, weil sie dort Bekannte hatte. Aber meine Tante lebt in XXXX , das ist ein Dorf. Ich konnte nicht bei der Tante leben, weil niemand außer meiner Mutter wusste, dass mir die Tante geholfen hat. Meine Tante könnte sonst meinetwegen Probleme bekommen. Als mein Bruder erfahren hat, dass ich in XXXX bin, hat sie mich zu anderen Bekannten gebracht.BF: Das war nicht so. Das habe ich nicht so gesagt. Ich habe gesagt, dass die Tante mich zuerst nach römisch 40 gebracht hat, weil sie dort Bekannte hatte. Aber meine Tante lebt in römisch 40 , das ist ein Dorf. Ich konnte nicht bei der Tante leben, weil niemand außer meiner Mutter wusste, dass mir die Tante geholfen hat. Meine Tante könnte sonst meinetwegen Probleme bekommen. Als mein Bruder erfahren hat, dass ich in römisch 40 bin, hat sie mich zu anderen Bekannten gebracht. R: Von wann bis wann und vor allem wo waren Sie in XXXX ?R: Von wann bis wann und vor allem wo waren Sie in römisch 40 ? BF: Ich war in XXXX . Ich kann es nicht genau sagen, wie lange ich dort war. Ich war dann bei anderen Freunden, aber nicht lange. Meine Tante hat Angst gehabt, dass man in Erfahrung bringt, wo ich bin und sie hat mich an verschiedenen Stellen versteckt.BF: Ich war in römisch 40 . Ich kann es nicht genau sagen, wie lange ich dort war. Ich war dann bei anderen Freunden, aber nicht lange. Meine Tante hat Angst gehabt, dass man in Erfahrung bringt, wo ich bin und sie hat mich an verschiedenen Stellen versteckt. R: In der Erstbefragung waren Sie zwischenzeitig auch in XXXX , laut Einvernahme an verschiedenen Orten in XXXX . Was stimmt?R: In der Erstbefragung waren Sie zwischenzeitig auch in römisch 40 , laut Einvernahme an verschiedenen Orten in römisch 40 . Was stimmt? BF: XXXX ist ein Dorf und XXXX ist ein anderes Dorf. Sie hat mich mal dort, mal da versteckt. Das sind verschiedene Stellen.BF: römisch 40 ist ein Dorf und römisch 40 ist ein anderes Dorf. Sie hat mich mal dort, mal da versteckt. Das sind verschiedene Stellen. R: Wenn Sie von TSCHETSCHENIEN nach XXXX fliehen und dann sogar nach Europa: Warum sind Sie nicht an einen Ort außerhalb des Nordkaukasus gezogen, innerhalb der Russischen Föderation?R: Wenn Sie von TSCHETSCHENIEN nach römisch 40 fliehen und dann sogar nach Europa: Warum sind Sie nicht an einen Ort außerhalb des Nordkaukasus gezogen, innerhalb der Russischen Föderation? BF: Das ist Russland. Dort gibt es überall Tschetschenen, die die Informationen weiterleiten. In Russland ist es auch nicht schwierig, jemanden zu finden. R: Wie haben Sie die russische Grenze und die Schengengrenze passiert? BF: Das weiß ich nicht. Als ich meine Tante gefragt habe, hat sie mir gesagt, dass ich einen Pass hatte und dass sie diesen Pass gegen eine Geldzahlung bekommen hat. Es hat sich herausgestellt, dass meine Tante damals dem Fahrer meinen Pass gegeben hat. Mich hat man nach den Dokumenten nicht gefragt. R: Warum sollen alle anderen Mitreisenden ihren Pass selbst gehabt haben, nur Sie nicht? BF: Ich wusste das nicht. Meine Tante hat dem Fahrer den Pass gegeben. Ich habe das erst nach der Einvernahme erfahren, als ich danach gefragt wurde. Ich habe nämlich meine Tante gefragt, wie sie mich geschickt hat und sie sagte mir, dass sie mir einen Pass und ein Visum besorgt hat und dass sie das dem Fahrer gegeben hat. Der Fahrer hat ihr den Pass später zurückgegeben. Ich habe sie dann gebeten, mir den Pass zu schicken und sie hat das dann auch gemacht. R: Sie haben angegeben, dass Sie von zuhause geflüchtet, aber mit einer Kopie des Inlandsreisepasses ausgereist sind. Es ist doch ungewöhnlich, dass man in der Situation noch daran denkt, den Pass zu kopieren, aber das Original daheim zurückzulassen! Erklären Sie mir das. BF: Ich habe die Kopien nicht mitgenommen. Die Kopien habe ich von meiner Tante bekommen. R: Wie kommt die Tante an die Kopie Ihres Inlandsreisepasses. BF: Sie hat es von meiner Mutter genommen. R: Sie gaben auch bereits im Verfahren an, dass vermutlich Ihre Mutter Ihrer Tante die Kopie des Inlandsreisepasses gegeben hat. Warum und vor allem: warum nur eine Kopie? BF: Meine Tante wollte mich wegschicken. Ich habe mit ihr darüber gesprochen. Sie hat gesagt, dass, wenn sie den Pass von meiner Mutter bekommen hätte, man davon erfahren hätte. Wenn der Pass verschwunden wäre, hätte man die Mutter verdächtigt. R: Sie gaben vor dem Bundesamt an, nicht sicher zu sein, ob Sie je einen Auslandsreisepass gehabt haben. Vielleicht habe Ihre Tante einen für Sie machen lassen. Der Behörde lag Ihr am XXXX ausgestellter Reisepass vor. Wie kamen Sie an diesen Pass?R: Sie gaben vor dem Bundesamt an, nicht sicher zu sein, ob Sie je einen Auslandsreisepass gehabt haben. Vielleicht habe Ihre Tante einen für Sie machen lassen. Der Behörde lag Ihr am römisch 40 ausgestellter Reisepass vor. Wie kamen Sie an diesen Pass? BF: Ich habe es vorher nicht gewusst. Ich habe erst nach der Einvernahme meine Tante gefragt und die Tante hat mir dann den Pass geschickt. Ich habe sie darum gebeten und sie hat mir diesen Pass geschickt. R: Bei welcher Behörde wurde er ausgestellt? BF: Das weiß ich nicht. R: Sie sind eine eigenberechtigte Frau. Wie hätte Ihre Tante für Sie einen Auslandsreisepass erlangen können sollen, ohne dass Sie ihr ihre Vollmacht gegeben hätten. BF: Das ist sehr leicht. Sie hat Geld dafür bezahlt. R: Laut Ihrem Pass verfügten Sie über ein am XXXX in XXXX ausgestelltes dreimonatiges Touristenvisum von XXXX . Wie kamen Sie an das Visum bzw. Ihre Tante?R: Laut Ihrem Pass verfügten Sie über ein am römisch 40 in römisch 40 ausgestelltes dreimonatiges Touristenvisum von römisch 40 . Wie kamen Sie an das Visum bzw. Ihre Tante? BF: Ich weiß es nicht. Dafür wurde ja Geld bezahlt. R: Wie sollte Ihre Tante in XXXX ein Visum beim XXXX Konsulat in XXXX erlangen? Es gibt ja auch in Russland ein XXXX Konsulat.R: Wie sollte Ihre Tante in römisch 40 ein Visum beim römisch 40 Konsulat in römisch 40 erlangen? Es gibt ja auch in Russland ein römisch 40 Konsulat. BF: Ich weiß es nicht. Wenn man Geld zahlt, kann man dort alles erledigen. R: Ist das Visum echt? BF: Ich verweigere die Antwort. Ich weiß [es] ja auch nicht. R: Laut Pass reisten Sie am 11.08.2014 mit Pass und Visum über XXXX in den Schengenraum ein. Vorher haben Sie an, dass Sie drei Tage unterwegs waren. Wo waren Sie also bis zur Asylantragstellung am 28.09.2014?R: Laut Pass reisten Sie am 11.08.2014 mit Pass und Visum über römisch 40 in den Schengenraum ein. Vorher haben Sie an, dass Sie drei Tage unterwegs waren. Wo waren Sie also bis zur Asylantragstellung am 28.09.2014? BF: Ich weiß das Datum nicht. Jedenfalls sind wir drei Tage lang gefahren. R: Welche Grenze haben Sie am 11.08.2014 passiert (Stempel Pass Seite 46) BF: Das weiß ich nicht. R: Wie kamen Sie in Österreich an Ihre Geburtsurkunde? BF: Ich hatte ja einen Pass. R: Ich präzisiere die Frage, im Asylverfahren haben Sie das Original der Geburtsurkunde nie vorgelegt, sondern haben angegeben, dass Sie nur mit der Kopie des Inlandspasses ausgereist sind. Wie sind Sie also an die Geburtsurkunde gekommen? BF: Sie hat es mir gemeinsam mit dem Pass geschickt. R: Laut Beglaubigung wurde die Geburtsurkunde am 04.09.2017 von der Urschrift übersetzt. Warum haben Sie die Geburtsurkunde nie vorgelegt? BF: Ich habe meine Tante erst nach der Einvernahme darum gebeten, dass sie es mir schickt. Nachher hatte ich keine Einvernahme mehr. R: Laut Akt des Standesamtes XXXX , dem Ihre Geburtsurkunde vorliegt, trägt diese eine Apostille der Leiterin der Verwaltung des Personenstandswesens der Tschetschenischen Republik vom 05.02.
  20. Wie kamen Sie an diese Apostille?R: Laut Akt des Standesamtes römisch 40 , dem Ihre Geburtsurkunde vorliegt, trägt diese eine Apostille der Leiterin der Verwaltung des Personenstandswesens der Tschetschenischen Republik vom 05.02.
  21. Wie kamen Sie an diese Apostille? BF: Auch so. Die Tante hat das erledigt, indem sie Geld dafür gezahlt hat. R: Sie legten in der Einvernahme am 05.12.2017 eine Übersetzung der Geburtsurkunde, gefertigt von der Urschrift in Österreich, vor. Auf dieser findet sich bei Eheschließung eine zwei Monate später in der Russischen Föderation angebrachte Apostille. Die Geburtsurkunde musste als ziemlich oft zwischen Österreich und Russland hin und her reisen. Erklären Sie mir das! BF: Nein. Das erste Mal, als das Dokument in XXXX übersetzt worden ist, hat man es nicht richtig übersetzt. Man hat es uns beim Standesamt in XXXX gesagt, dass das nicht richtig ist. Man sagte dort auch, dass eine Apostille notwendig ist. Wir haben es der Tante gesagt und sie hat Geld gezahlt und es wurde eine Apostille angebracht. Wir haben das Dokument per DHL hingeschickt und es ist per DHL zurückgekommen.BF: Nein. Das erste Mal, als das Dokument in römisch 40 übersetzt worden ist, hat man es nicht richtig übersetzt. Man hat es uns beim Standesamt in römisch 40 gesagt, dass das nicht richtig ist. Man sagte dort auch, dass eine Apostille notwendig ist. Wir haben es der Tante gesagt und sie hat Geld gezahlt und es wurde eine Apostille angebracht. Wir haben das Dokument per DHL hingeschickt und es ist per DHL zurückgekommen. R: Wie kamen Sie an die Ehefähigkeitsbestätigung der Verwaltung für Personenstandwesen der Tschetschenischen Republik vom XXXX mit Apostille?R: Wie kamen Sie an die Ehefähigkeitsbestätigung der Verwaltung für Personenstandwesen der Tschetschenischen Republik vom römisch 40 mit Apostille? BF: Auch gegen Geldzahlung. R: Sie gaben an, dass Sie in WIEN angekommen sind und ein Taxi Sie nach XXXX gebracht hat – warum nach XXXX ? Üblicherweise werden Flüchtlinge dann nach XXXX gebracht.R: Sie gaben an, dass Sie in WIEN angekommen sind und ein Taxi Sie nach römisch 40 gebracht hat – warum nach römisch 40 ? Üblicherweise werden Flüchtlinge dann nach römisch 40 gebracht. BF: Ich weiß es nicht. Der Mann, der mich nach Österreich hat, hat dem Taxifahrer gesagt, dass er mich dorthin bringen soll. R: Ihre Eltern und Ihre beiden Brüder leben in XXXX , ist das korrekt?R: Ihre Eltern und Ihre beiden Brüder leben in römisch 40 , ist das korrekt? BF: Ja. R: Wie geht es ihnen? BF: Die Tante sagte, dass alles normal ist. R: Wovon leben sie? BF: Jetzt weiß ich es nicht. Damals waren meine Eltern in Pension. Meine Brüder haben auf Baustellen gearbeitet. Mein älterer Bruder ist ein Zahnarzt. Es war auch für ihn schwer, einen Job im zahnärztlichen Beruf zu finden. Ich weiß nicht, womit sie sich jetzt beschäftigen. R: Und der zweite Bruder? BF: Er hat ein Diplom als Mechaniker. Er ist auch Programmierer. Er hat damals auch nicht gearbeitet. R: Wie halten Sie von Österreich aus Kontakt mit ihnen? BF: Ich habe keinen Kontakt zu ihnen, nur mit einer Tante. R: Beschreiben Sie Haus und Grundstück Ihrer Eltern, wo Sie aufgewachsen sind! Zeichnen Sie den Grundriss auf! BF: Ich kann nicht gut zeichnen. Ich weiß auch nicht, wie das ausschaut. Das ist ein bisschen schwer. Ich hatte ein Zimmer. Mein Bruder hatte auch ein Zimmern. Meine Eltern hatten auch ein Zimmer. Es gab einen großen Garten. Ist diese Zeichnung verpflichtend? R: Als Psychologin wissen Sie, dass man sich an Räume am einfachsten erinnert, weil man sie durchschreitet. Können Sie sich daran erinnern, wie Ihr Elternhaus von oben ausschaut und dies zeichnen? BF: Ich kann mich natürlich daran erinnern, aber ich kann es nicht zeichnen. R: Nennen Sie die konkrete Adresse und zwischen welchen Querstraßen sie liegt! BF: Wir haben in XXXX gelebt. Unsere Straße hieß XXXX . Dann wurde die Straße umbenannt. Ich glaube, jetzt ist die XXXX . Als ich die Ausbildung gemacht habe, wurde die Straße umbenannt und die Nummer lautete XXXX .BF: Wir haben in römisch 40 gelebt. Unsere Straße hieß römisch 40 . Dann wurde die Straße umbenannt. Ich glaube, jetzt ist die römisch 40 . Als ich die Ausbildung gemacht habe, wurde die Straße umbenannt und die Nummer lautete römisch 40 . R: Zwischen welchen Querstraßen liegt das? BF: Zuerst nach unserer Straße, wenn man in die Straße kam, das war die XXXX Dann war die XXXX Dann war die XXXX und dann wurde es in XXXX -Straße umbenannt, nach unserem Präsidenten.BF: Zuerst nach unserer Straße, wenn man in die Straße kam, das war die römisch 40 Dann war die römisch 40 Dann war die römisch 40 und dann wurde es in römisch 40 -Straße umbenannt, nach unserem Präsidenten. R: Wie groß ist XXXX ? Wie viele Menschen leben dort?R: Wie groß ist römisch 40 ? Wie viele Menschen leben dort? BF: Ich weiß es nicht, wie viele Menschen dort wohnen. Aber es ist nicht groß und nicht klein. R: Ungefähr werden Sie angegeben, können, wie viele Einwohner dieses Dorf hat. Sie sind Akademikerin sind und haben dort bis zumindest 2012 gelebt. BF: Ich weiß es nicht. Jetzt sind es wahrscheinlich mehr als damals. R: Wie weit ist XXXX von XXXX entfernt? Wie lange fährt man da?R: Wie weit ist römisch 40 von römisch 40 entfernt? Wie lange fährt man da? BF: XXXX mit dem Auto. Mit dem Bus vielleicht XXXX .BF: römisch 40 mit dem Auto. Mit dem Bus vielleicht römisch 40 . R: Sind Sie zum Studium gependelt? BF: Ja, mit dem Bus. R: Wo lebt Ihre Tante XXXX aktuell?R: Wo lebt Ihre Tante römisch 40 aktuell? BF: In XXXX im Dorf XXXX . BF: In römisch 40 im Dorf römisch 40 . R: Wie geht es Ihrer Tante? BF: Sie ist alt und krank. R: Wovon lebt sie? BF: Sie hat eine Pension und ihr Mann arbeitet. R: Am 01.10.2014 wurde Ihr Asylverfahren in Österreich zugelassen. Am 02.10.2014 wechselten Sie in ein Quartier der Volkshilfe Oberösterreich in XXXX . Was haben Sie in Österreich 2014-2017 gemacht? Beschreiben Sie mir Ihr Leben in Österreich in diesem Zeitraum.R: Am 01.10.2014 wurde Ihr Asylverfahren in Österreich zugelassen. Am 02.10.2014 wechselten Sie in ein Quartier der Volkshilfe Oberösterreich in römisch 40 . Was haben Sie in Österreich 2014-2017 gemacht? Beschreiben Sie mir Ihr Leben in Österreich in diesem Zeitraum. BF: Ich habe Kurse besucht. Ich war auch mit österreichischen Familien befreundet. Aus XXXX kenne ich viele österreichische Familien. Sie haben mir viel beigebracht und geholfen. Wir haben damals in einer Pension gelebt. Dann sind wir nach XXXX übersiedelt. Ich habe auch österreichische Familien dort kennengelernt. Ich arbeite jetzt für drei österreichische Familien offiziell mit Dienstleistungsschecks, seit ungefähr einem Jahr.BF: Ich habe Kurse besucht. Ich war auch mit österreichischen Familien befreundet. Aus römisch 40 kenne ich viele österreichische Familien. Sie haben mir viel beigebracht und geholfen. Wir haben damals in einer Pension gelebt. Dann sind wir nach römisch 40 übersiedelt. Ich habe auch österreichische Familien dort kennengelernt. Ich arbeite jetzt für drei österreichische Familien offiziell mit Dienstleistungsschecks, seit ungefähr einem Jahr. R: Ich habe Sie gefragt zwischen 2014 und
  22. BF: Ich habe die Prüfungen A2 und B1 bestanden. R: Was haben Sie die zwei Jahre vor Ihrer Ausreise nach Österreich gemacht? Beschreiben Sie es detailliert! BF: Ich war zuhause. R: Laut Erstbefragung waren Sie bei Ihrer Tante („In XXXX habe ich ca. ein Jahr bei meiner Tante verbracht.“), laut der Einvernahme hat Ihre Tante Sie bei verschiedenen Freundinnen (bzw. drei Freundinnen) untergebracht. Das geben Sie auch heute an. Klären Sie das auf!R: Laut Erstbefragung waren Sie bei Ihrer Tante („In römisch 40 habe ich ca. ein Jahr bei meiner Tante verbracht.“), laut der Einvernahme hat Ihre Tante Sie bei verschiedenen Freundinnen (bzw. drei Freundinnen) untergebracht. Das geben Sie auch heute an. Klären Sie das auf! BF: Ich habe damals auch nicht gesagt, dass ich das ganze Jahr an einer Stelle gelebt habe. R: Laut Erstbefragung haben Ihre Mutter und Ihre Tante Sie gerettet, laut Einvernahme vor dem BFA nur Ihre Tante. Klären Sie das auf! BF: Die Tante hat mich gerettet, als ich von dort weggelaufen bin. Aber als mein Bruder sich auf mich geworfen hat, ich habe ja noch die Narbe (BF zeigt auf ihre linke Handfläche)., hat mich meine Mutter beschützt. Sie hat nicht verstanden, was vor sich geht. Sie wollte ihn aufhalten. Ich bin von dort weggelaufen. Dann hat mir nur die Tante geholfen. R: Wer war der junge Mann, den Sie im XXXX kennenlernten?R: Wer war der junge Mann, den Sie im römisch 40 kennenlernten? BF: Das war mein Mann. R: Sie haben XXXX zu studieren begonnen. Das zweite Semester war also XXXX . Haben Sie ihn im XXXX oder im XXXX kennengelernt?R: Sie haben römisch 40 zu studieren begonnen. Das zweite Semester war also römisch 40 . Haben Sie ihn im römisch 40 oder im römisch 40 kennengelernt? BF: Das war das XXXX . Ich kann mich daran erinnern, weil ich damals das Praktikum hatte. BF: Das war das römisch 40 . Ich kann mich daran erinnern, weil ich damals das Praktikum hatte. R: Sie haben angegeben, dass Sie danach versteckt leben mussten. Wie konnten Sie dann Ihr Studium abschließen? BF: Meine Probleme begannen erst nach der Ausbildung. Wir haben uns im XXXX kennengelernt und standen dann in Kontakt miteinander. Er ist weggefahren und ich habe meine Ausbildung abgeschlossen. Mein Bruder hat das erst nach einiger Zeit erfahren, wie ich schon mit der Ausbildung fertig war.BF: Meine Probleme begannen erst nach der Ausbildung. Wir haben uns im römisch 40 kennengelernt und standen dann in Kontakt miteinander. Er ist weggefahren und ich habe meine Ausbildung abgeschlossen. Mein Bruder hat das erst nach einiger Zeit erfahren, wie ich schon mit der Ausbildung fertig war. R: Laut Einvernahme vor dem BFA haben Sie Ihren Mann XXXX kennengelernt. Welche Variante nehmen wir jetzt, XXXX ?R: Laut Einvernahme vor dem BFA haben Sie Ihren Mann römisch 40 kennengelernt. Welche Variante nehmen wir jetzt, römisch 40 ? BF: Nein, XXXX ist er schon weggefahren. Wir haben uns im XXXX kennengelernt, also XXXX . Ja, das müsste XXXX gewesen sein.BF: Nein, römisch 40 ist er schon weggefahren. Wir haben uns im römisch 40 kennengelernt, also römisch 40 . Ja, das müsste römisch 40 gewesen sein. R: Sie hatten mit Ihrem jetzigen Mann also zwei Jahre lang eine Beziehung und er kam auch in ihr Dorf und die Familien kennen sich. Warum sollte Ihr Bruder dann erst auf die Beziehung draufkommen, nachdem Ihr Mann bereits ausgereist ist? BF: Bei uns ist das so, dass der Vater und der Bruder das nicht erfahren sollten, wenn man sich trifft. Wir haben uns zwar in unserem Ort, aber weit uns unserem Haus entfernt getroffen. Bei uns geht das nicht, dass man den Mann dann ins Haus einlädt. R: Sie fürchten also im Falle der Rückkehr Verfolgung durch Ihren Vater und Ihren Bruder? Sonst noch jemanden? BF: Mein Onkel arbeitet für Kadyrow. Er hat gute Beziehungen. Man würde mich schnell finden. R: Wie heißt der Verwandte Ihrer Mutter, der Sie mit seinen Leibwächtern sucht? Ist das dieser Onkel? BF: Ja. Das ist mein Onkel. Er heißt XXXX .BF: Ja. Das ist mein Onkel. Er heißt römisch 40 . R: Warum sollte der Sie in ganz Russland finden, aber nicht in Österreich, nachdem Sie alle diese Dokumente offiziell von Russland ausgestellt bekommen haben? BF: Ich weiß es nicht, aber auch, wenn er mich hier findet, hoffe ich, dass Österreich mich beschützen wird. R: Beschreiben Sie diese Suche nach Ihnen! Wer hat Sie wie wann gesucht? BF: Meine Tante hat mir das gesagt, aber wie das war, weiß ich nicht. R: Beschreiben Sie Ihre muslimische Hochzeit in Österreich! BF: Wir hatten zwei Zeugen und einen Mullah. R: Beschreiben Sie mir Ihre muslimische Heirat in Österreich detailreich. BF: Wir haben einen Mullah gebeten, in die Pension zu kommen. Eine tschetschenische Familie lebte in der Nachbarschaft. Sie waren dabei. Der Mullah hat moslemische Schriften gelesen und dann wurden wir zu Mann und Frau nach dem muslemischen Ritus erklärt. R: Legen Sie Ihre muslimische Heiratsurkunde vor! BF: Nein, wir haben den Mullah nicht darum gebeten. R: Wer war der Mullah? BF: Ich weiß es nicht. Wir haben Bekannte gebeten, jemanden zu finden und sie haben jemanden gefunden. R: Sie wissen also nicht, wer sie muslimisch getraut hat? BF: Nein. R: Können Sie sonstige Beweismittel vorlegen, Fotos? BF: Nein. R: Sie beantragen die zeugenschaftliche Einvernahme von zwei Zeugen der Eheschließung in Österreich – warum nicht die des Mullahs? BF: Ich weiß es nicht. R: Warum können Sie die Namen der Zeugen angeben, aber nicht den des Mullahs? BF: Ich habe damals ihn nicht gekannt. R: In der Einvernahme vor dem Bundesamt gaben Sie einerseits an, dass Sie sich mit Ihrem nunmehrigen Mann in Russland fünf oder sechs Mal pro Monat trafen, andererseits, dass Sie sich insgesamt nur drei Mal trafen. Klären Sie das auf! BF: Wir haben uns zwar getroffen, haben aber nur miteinander geredet. Zu sexuellen Handlungen kam es drei Mal. R: Wie heißt das Café, über dem Sie sich getroffen haben? BF: Ich weiß es nicht. Mein Mann weiß das, weil es seinem Freund gehört hat. R: Sie müssen je zum Café hingefunden haben. Also, wie heißt das Café? BF: Das ist schon lange her. Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Nennen Sie die Adresse! BF: Das war in XXXX , aber die Straße weiß ich nicht.BF: Das war in römisch 40 , aber die Straße weiß ich nicht. R: Beschreiben Sie das Zimmer über dem Café. Wie hat es ausgesehen? BF: Es gab einen Tisch dort und ein Sofa. Sonst nichts. R: Zeichnen Sie das Zimmer auf. Wie hat das Zimmer ausgeschaut? Zeichnen Sie auch den XXXX auf. Wie hat der ausgesehen?R: Zeichnen Sie das Zimmer auf. Wie hat das Zimmer ausgeschaut? Zeichnen Sie auch den römisch 40 auf. Wie hat der ausgesehen? BF ergänzt, einfach ein Sofa, keine Ahnung. R (fragt zur Skizze). Fenster gab es keines? BF: Das war hinter dem Sofa. R: Wie groß war dieses Zimmer? BF: Ich weiß es nicht, 3 m lang ca. Das war kein großes Zimmer. R: Welche Farbe hatte das Sofa? BF: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Hatten die Stühle eine Sitzfläche aus Holz oder waren sie gepolstert? BF: Gewöhnliche Holzstühle. R: Lag ein Tischtuch auf dem Tisch? BF: Nein. R: Welche Farbe hatten die Wände? BF: Weiß. R: Gab es irgendetwas an der Wand, Foto, Regal, Uhr? BF: Nein. R: Was war für ein Boden in dem Zimmer? BF: Ich glaube, Linoleum, aber ich weiß es nicht genau. R: In welcher Farbe? BF: Braun, so wie hier. R: Wie sahen die Vorhänge aus hinter dem Sofa? BF: Ich glaube, dass dort keine Vorhänge waren. Ich glaube nicht, dass da Vorhänge waren. Ich kann es nicht genau sagen. R: Wo waren Bad und Toilette? BF: Ich weiß es nicht. Ich bin nicht aus Klo gegangen. Als wir rausgegangen sind, bin ich gleich mit einem Taxi nach Hause gefahren. R: Wie haben Sie verhütet? BF: Wir haben nichts diesbezüglich gemacht. R: Sie haben sich also in diesem Café verabschiedet, verstehe ich das richtig. Wie haben Sie danach mit ihm Kontakt gehalten? BF: Nachdem er weggefahren ist? Wir hatten keinen Kontakt mehr zueinander. R: Einfach so? Sie sagen, Sie hatten eine Beziehung mit jemanden und wieviel Sie dafür riskieren, weil das ganze verboten ist. Dann lässt er Sie sitzen und reist aus und das ist Ihre gesamte Reaktion? BF: Er musste wegfahren. Er ist nicht einfach so weggefahren. Er musste wegfahren. Er ist spontan weggefahren. R: Das heißt ja nicht, dass man nicht per Email, Whatsapp oder sonst wie erreichbar bleibt? BF: Das weiß ich nicht, vielleicht hatte ich seine Nummer nicht. R: Er reiste noch mit seinem Mobiltelefon nach Österreich ein und vernichtete die SIM-Karte erst hier. BF: Ich weiß es nicht. R: Sie gaben an, in Österreich als Pädagogin arbeiten zu wollen. Welche Schritte haben Sie in diese Richtung gesetzt? BF: Ich möchte Kinder betreuen oder als Pädagogin arbeiten. R wiederholt die Frage. BF: Ich habe die Frage nicht verstanden. R wiederholt die Frage. BF: Bis jetzt konnte ich nichts machen. Ich habe keinen Bescheid, aber ich lerne Deutsch. Ich kann keine kostenlosen Kurse besuchen, weil ich keinen Bescheid haben. Sie haben mir gesagt, weil mein Mann arbeitet, soll er mich er halten. Ich habe auch gefragt, ob ich eine Ausbildung zur Pädagogin ohne Bescheid machen kann, aber das hat man mir verneint. R: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? BF: Ich habe Kopfschmerzen. Man hat mir gesagt, dass das ein Muskelproblem ist. Ich mache die ganze Zeit Therapien. Ich gehe zu den Ärzten. R: Welcher Behandlung und welcher Therapien bedürfen Sie aktuell? BF: Im November war die letzte Therapie. Das war Massage und Physio-Therapie. R: Möchten Sie zu den Länderberichten vom 21.07.2020 etwas angeben, die Ihnen mit der Ladung zugestellt wurden? BF: Nein. R: Leben Sie in Österreich allein oder in einer Lebensgemeinschaft? BF: Ich lebe zusammen mit meinem Mann. R: Wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt, seit Sie in Österreich sind? BF: Mein Mann erhält mich und ich arbeite jetzt nach den Dienstleistungsschecks. Zuerst hat mein Mann meine Versicherung bezahlt und jetzt bezahle ich sie selbst. R: Sehe ich es richtig, dass Sie am XXXX in ein Privatquartier verzogen sind?R: Sehe ich es richtig, dass Sie am römisch 40 in ein Privatquartier verzogen sind? BF: Ja. R Sehe ich es richtig, dass Sie aktuell keine Leistungen mehr aus der Grundversorgung beziehen? BF: Ja, ich bekomme kein Geld mehr von der Grundversorgung. Als mein Mann die Dokumente bekommen hat, hat er gleich zu arbeiten begonnen und seitdem beziehe ich auch kein Geld mehr vom Staat. R: Bei wem sind Sie seit XXXX versichert?R: Bei wem sind Sie seit römisch 40 versichert? BF: Mein Mann hat das bezahlt, aber ich habe eine eigene Versicherung seit ein paar Monaten. R: Haben Sie versucht, in Österreich Ihre Selbsterhaltungsfähigkeit, zB im Rahmen von Dienstleistungsschecks, herzustellen? BF: Ja, ich habe auch die diesbezüglichen Bestätigungen. Zuerst hat man mir Schecks gegeben, jetzt bekomme ich das Geld als Überweisung auf mein Konto, Online R: Ich sehe im GVS-Auszug Dienstleistungsschecks vom XXXX und XXXX bis XXXX im Betrag zwischen XXXX ,-- Euro. Ist das korrekt?R: Ich sehe im GVS-Auszug Dienstleistungsschecks vom römisch 40 und römisch 40 bis römisch 40 im Betrag zwischen römisch 40 ,-- Euro. Ist das korrekt? BF: Ja, aber ich arbeite weiter. Ich habe auch am Montag gearbeitet. Aber auf das Konto bekomme ich das Geld erst am dritten Tag und erst dann kann ich das Konto online ansehen. R: Haben Sie Belege für die Dienstleistungsschecks seit XXXX .R: Haben Sie Belege für die Dienstleistungsschecks seit römisch 40 . BF: Ja, ich habe es meiner Vertretung geschickt. BFV: Die BF hat es mir gestern geschickt. Ich konnte es nicht mehr ordnungsgemäß vorlegen. Es handelt sich um einen Online-Auszug über die eingelösten Dienstleistungsschecks im Zeitraum vom XXXX bis XXXX . Der Gesamtbetrag für den Zeitraum beträgt XXXX ,-- Euro. BFV: Die BF hat es mir gestern geschickt. Ich konnte es nicht mehr ordnungsgemäß vorlegen. Es handelt sich um einen Online-Auszug über die eingelösten Dienstleistungsschecks im Zeitraum vom römisch 40 bis römisch 40 . Der Gesamtbetrag für den Zeitraum beträgt römisch 40 ,-- Euro. R erteilt den Auftrag diese Unterlagen dem Gericht binnen einer Woche ordnungsgemäß vorzulegen. R: Welche Fortbildungsmaßnahmen haben Sie in Österreich gesetzt? BF: Ich habe nur Deutsch gelernt. R: Ich habe zwei Deutschzertifikate, A2 und B1 (bestanden und ausreichend bestanden aus 2017). Was haben Sie seither gemacht? BF: Ich habe weiter zuhause gelernt. Mein Mann hat die Dokumente bekommen. Mir hat gesagt, dass, wenn ich weitere Kurse mache, mein Mann zu bezahlen hat. Sonst habe ich zuhause gelernt. R: Wie schätzen Sie Ihre Deutschkenntnisse ein? BF: Ich glaube, dass ich schlecht Deutsch spreche, aber alle anderen sagen mir, dass ich gut Deutsch spreche. BFV: Ich möchte anmerken, dass die Verhandlungsvorbereitung ohne Dolmetscher auf Deutsch stattgefunden hat. R fordert den BF auf, die folgenden Fragen auf Deutsch zu beantworten: R: Sind Sie Mitglied in einem Verein (Musikverein, Sportverein..)? BF: In der
  23. Klasse habe ich Musik auch gelernt und Tanzen. R: Sind Sie ehrenamtlich tätig? BF: Pause. R: Arbeiten Sie in Österreich für die Gemeinschaft, ohne, dass Sie dafür bezahlt werden, zum Beispiel für die Rettung, Caritas, oder Feuerwehr? BF: Nein. Kinder aufpassen, spielen. R: Wie verbringen Sie Ihren Alltag in Österreich? Beschreiben Sie mir, wie ein typischer Tag für Sie ausschaut. Was machen Sie üblicherweise? BF: Vormittag am Montag und Nachmittag arbeite ich Dienstleistungsschecks, vormittags vier Stunden, Nachmittag zwei Stunden. Am Mittwoch auch, Vormittag zwei Stunden Ich treffe mit meinen bekannten Familien im Spielplatz und besuchen gehen und die Familie kommt zu mir auch besuchen. Jetzt ist Quarantäne. Wir können uns nicht im Café treffen. Vorher wir treffen im Café und spazieren. Wir treffen immer auch im Spielplatz, weil für Kinder ist das gut, spielen und so. R: Wie heißen die Freunde? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wer sind die anderen Freunde? BF: XXXX .BF: römisch 40 . BFV legt vor drei Unterstützungsschreiben, Fotos der BF mit ihren Freunden und Fotos aus der Wohnung der BF sowie ein weiteres Foto mit ihrer Deutschlehrerin und eine Einstellungszusage sowie eine Karte der Deutschlehrerin zur bestandenen A2-Prüfung vor. R stellt fest, dass die BF Deutschkenntnisse aufweist, aber die Verdolmetschung der Verhandlung notwendig ist. R: Warum sind Ihre Bindungen zu Österreich intensiver und schützenswerter als Ihre Bindungen zur Russischen Föderation? BF: In Russland könnte man alles erfahren, wenn man Geld zahlt. R: Ihre Beschwerde läuft darauf hinaus, dass Sie behaupten, dass Ihr Familien- und Privatleben in Österreich schützenswerter ist als das Privat- und Familienleben in der Russischen Föderation, höherwertiger, wichtiger. Wie begründen Sie das? BF: In der Russischen Föderation wird es kein Leben für mich geben, wenn ich zurückfahren sollte und ich hoffe, dass man mir hier helfen wird. R: Ich frage anders, was spricht dagegen, Ihre Beziehung mit Ihrem Mann in der Russischen Föderation zu führen? BF: Mein Mann kann nicht nach Russland fahren. R: Warum? BF: Weil er dort Probleme hat. Ich kann auch nicht dorthin. R: Warum? BF: Man wird uns sehr schnell finden. R: Welche Probleme hat ihr Mann? BF: Ich weiß es nicht. Er hat familiäre Probleme. Wegen des Bruders. R: Was spricht dagegen, dass Sie in die Russische Föderation zurückkehren und von dort rechtmäßig einen Aufenthaltstitel für Österreich aus der Russischen Föderation zu beantragen? BF: Ich kann nicht nach Russland fahren. R: Warum nicht? BF: Ich weiß, was mich dort erwartet. R: Was erwartet Sie dort? BF: Der Tod. R: Warum? BF: Wegen dem, was ich getan habe. Das ist bei uns nicht annehmbar. Das ist eine Schande für die ganze Familie. R: Sie haben den Mann, mit dem Sie Sex hatten, geheiratet. Es gibt in Tschetschenien auch den Brauch der Brautentführung. Warum soll nach Ihrer Hochzeit mit diesem Mann das noch eine Schande für die Familie sein? BF: Die Brautentführung ist eine Tradition, da hatten die zwei noch keine geschlechtlichen Beziehungen. Als ich zuhause war, hat man den Brautraub verboten. Es wurde ein Gesetz geschaffen, dass man gerichtlich belangt wird, wenn man einen Brautraub durchführt. Aber bei uns ist es eine große Schande, wenn ein Mann und eine Frau vor der Ehe eine geschlechtliche Beziehung hatten. R: Möchten Sie noch weitere Beweismittel vorlegen, die Sie bisher im Verfahren noch nicht vorgelegt haben? BF: Nein, ich habe sonst keine. R: Seitens des ho. Gerichts sind keine weiteren Fragen offen. Möchten Sie Fragen an die BF stellen? BFV: Könnten Sie unmittelbar nach Erteilung eines Aufenthaltstitels beginnen zu arbeiten? BF: Ich habe Unterlagen vom Kinderzentrum bekommen. BFV: Ist das die Einstellungszusage? BF: Ja. BFV: Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft in Österreich vor? BF: Wenn man mir helfen würde, würde ich gerne hier arbeiten und lernen. BFV: Möchten Sie Ihr Psychologiestudium in Österreich nostrifizieren lassen? BF: Ja. BFV: Glauben Sie, Sie sind gut in Österreich integriert? BF: Ich glaube schon, meine österreichischen Bekannten helfen mir sehr viel. BFV: Wie oft treffen Sie sich mit österreichischen Bekannten? BF: Wir treffen uns oft mit XXXX und anderen Familien auch.BF: Wir treffen uns oft mit römisch 40 und anderen Familien auch. BFV: Wie oft genau? BF: Wir treffen uns mit XXXX wenn sie Zeit hat und ich Zeit habe, in der Woche ein bis zweimal oder einmal alle zwei Wochen.BF: Wir treffen uns mit römisch 40 wenn sie Zeit hat und ich Zeit habe, in der Woche ein bis zweimal oder einmal alle zwei Wochen. BFV: Sie sind seit zwei Jahren verheiratet. Warum haben Sie noch keine Kinder? BF: Mein Mann hat Probleme. Wir wollen Kinder haben. Momentan kann mein Mann keine Kinder haben. Wir haben uns auch an die Kinderwunschhilfe in XXXX gewandt. Ich habe keinen Bescheid. Man hat mir dort gesagt, dass man mir nicht helfen kann, weil ich keinen Bescheid habe. Wenn ich einen Bescheid habe, kann ich zur Klinik gehen.BF: Mein Mann hat Probleme. Wir wollen Kinder haben. Momentan kann mein Mann keine Kinder haben. Wir haben uns auch an die Kinderwunschhilfe in römisch 40 gewandt. Ich habe keinen Bescheid. Man hat mir dort gesagt, dass man mir nicht helfen kann, weil ich keinen Bescheid habe. Wenn ich einen Bescheid habe, kann ich zur Klinik gehen. R: Wollen Sie eine XXXX machen oder was haben Sie vor?R: Wollen Sie eine römisch 40 machen oder was haben Sie vor? BF: ich weiß es nicht, wie das sein wird, aber man sagte, dass mein Mann zuerst operiert werden muss. Wenn das nicht auf natürliche Weise geht, wird es anders versucht. R: Was hat eine Operation an Ihrem in Österreich aufenthaltsberechtigten Mann mit Ihrem Aufenthaltsstatus zu tun? BF: Wir wissen es nicht. Man hat uns gesagt, dass es jetzt ein Gesetz gibt, dass beide einen Bescheid haben müssen. BFV: Können Sie Ihr Familienleben getrennt, das heißt Sie in Russland und er in Österreich fortleben? Ist das für Sie vorstellbar. BF: Nein. BFV: Keine weiteren Fragen. R: Wollen Sie sich noch etwas angeben oder konnten Sie alles angeben, was Ihnen wichtig ist? BF: Ich habe alles gesagt. R fragt den BF, ob er die Dolmetscherin gut verstanden habe; dies wird bejaht. Die Verhandlung wird für den Zeitraum der Übersetzung um 12:31 Uhr unterbrochen und um fortgesetzt. R: Wurde alles richtig protokolliert, was Sie bisher angegeben haben? Wurde aus Ihrer Sicht alles richtig niedergeschrieben BF: Ja. BFV: Ja. Einvernahme des Zeugen XXXX Einvernahme des Zeugen römisch 40 R: Bitte geben Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Staatsangehörigkeit an. Z: XXXX , ich bin XXXX geboren und habe die russische Staatsbürgerschaft.Z: römisch 40 , ich bin römisch 40 geboren und habe die russische Staatsbürgerschaft. R: In welcher Sprache wünschen Sie die Befragung? Z: Auf Russisch ist es für mich viel einfacher. R: Die Einvernahme wird verdolmetscht. R: In welcher Beziehung stehen Sie zur Beschwerdeführerin? Z: Das ist meine Frau. […] R: Wann und wie haben Sie die Beschwerdeführerin kennengelernt? Z: Soll ich das Jahr nennen? R: Nein, beschreiben Sie mir, wie in einen Film, wann und wie haben Sie sie kennengelernt. Z: Zuerst hat ein Cousin von mir nicht richtig angerufen. Am Ende der Leitung war eine junge Frau. Mein Cousin hat dann aufgelegt und hat dann wieder die gleiche Nummer angerufen. Es war wieder eine Frau am anderen Ende der Leitung. Ich habe dann meinem Cousin gesagt, gib her, ich möchte mal reden. Ich habe per Telefon gefragt, wer sie ist und so haben wir uns kennengelernt. R: Konkret: Sie reisten am 15.09.2012 aus. Wieviel Zeit vorher lernten Sie die BF kennen? Z: Ca. anderthalb bis zwei Jahre vorher. R: Zwischen Ende XXXX und Anfang XXXX , ist das richtig?R: Zwischen Ende römisch 40 und Anfang römisch 40 , ist das richtig? Z: Ja. R: Beschreiben Sie mir Ihre Beziehung bis zur Ausreise? Z: Das war ein enges Verhältnis. R: Näher. Z: Zuerst haben wir uns getroffen. Wir hatten so eine Beziehung wie Mann und Frau geführt. R: Ich war ja nicht dabei. Ich muss mir das vorstellen können. Schildern Sie mir es wie einen Liebesfilm. Was passierte? Schildern Sie mir Ihr Liebesbeziehung. Z: Wir haben uns getroffen, in einem Kaffeehaus. Dort hat es Kabinen gegeben. Ich bin ein Tschetschene. Für uns ist das sehr unangenehm. Für einen Mann ist das sehr unangenehm über solche Sachen zu erzählen. Für mich ist das peinlich, darüber zu sprechen. Aber wir haben ein enges Verhältnis zueinander gehabt. R: Wie hieß das Café, wo Sie sich getroffen haben? Z: Es sind schon neun Jahr vergangen oder zehn Jahre. Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern. R: Wo lag das Café. Geben Sie mir die Adresse an. Z: in der Stadt XXXX . Ich weiß, dass das im Bezirk XXXX war, aber an die Straße kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich selbst lebte in XXXX , aber wir haben uns in XXXX getroffen.Z: in der Stadt römisch 40 . Ich weiß, dass das im Bezirk römisch 40 war, aber an die Straße kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich selbst lebte in römisch 40 , aber wir haben uns in römisch 40 getroffen. R: Das ist interessant, Ihrem Fluchtvorbringen zufolge haben Sie in dieser Zeit nicht in XXXX gelebt, sondern waren auf der Flucht.R: Das ist interessant, Ihrem Fluchtvorbringen zufolge haben Sie in dieser Zeit nicht in römisch 40 gelebt, sondern waren auf der Flucht. Z: Und? Ja. Ich habe bei meiner Einvernahme gesagt, dass ich bei verschiedenen Verwandten lebte. Das war vorher, zwei Jahre vorher. R: Was war zwei Jahre vorher? Z: Als ich sie kennengelernt habe. R: Und Sie haben, während Sie auf der Flucht waren, in der Russischen Föderation diese Beziehung aufrecht erhalten? Achtung Wahrheitspflicht. Z: Ja, ich überlege mir das. Ich versuche, mich daran zu erinnern. Genau kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich weiß nicht, ob das vor den Problemen war oder nachher. R: Sie wissen nicht, ob Sie die BF kennengelernt haben, bevor Ihr Bruder inhaftiert und Ihr Vater ermordet wurde? Z: Ja während dieser Probleme. Ich habe sie nachher kennengelernt. Ich meine, im Laufe dieser Probleme. R: Zeichen Sie bitte das Zimmer auf, in dem Sie sich getroffen haben. Wie hat es ausgesehen? Z: Ich kann es nicht. Es sind neun Jahre vergangen. Es war ein gewöhnliches Zimmer. R: Sie sind schon einmal wegen Falschaussage vorbestraft. Wenn Sie jetzt wieder falsch aussagen und noch dazu vor Gericht als Zeuge, geht es nicht mit sechs Wochen bedingt aus, also überlegen Sie, was Sie äußern. Z: Sie meinen, wie das Zimmer ausgeschaut hat, in dem wir uns getroffen haben? R: Überlegen Sie die ganze Geschichte mit dem Kennenlernen. Was stimmt? Z: Es hat einen großen Tisch gegeben. R: Zeichnen Sie es auf. Z: Wahrscheinlich so. R: Wie haben die Sessel ausgeschaut? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Gab es ein Tischtuch auf dem Tisch. Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Wie hat das Sofa ausgeschaut? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. Das war ein einfaches Sofa, aber ich kann mich an die Farbe nicht mehr erinnern. Es sind neun Jahre vergangen. R: Wie haben die Vorhänge ausgeschaut? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. Ich möchte nicht etwas sagen, damit das dann nicht als Unwahrheit wahrgenommen wird. R: Welchen Boden hatte das Zimmer? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Welche Farbe hatten die Wände? Z: Weiß. R War irgendetwas an den Wänden, Fotos, Uhren Regale? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Wie haben Sie der BF mitgeteilt, dass Sie ausreisen müssen? Schildern Sie mir das. Wie war das? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Wie haben Sie Ihre Beziehung nach Ihrer Ausreise aus Russland gelebt? Z: Als ich nach Österreich kam? Damals standen wir miteinander nicht in Beziehung. R: Warum nicht? Z: Ich wusste nicht, wo sie ist. Ich habe keine Kontaktdaten von ihr gehabt. R: Als Sie in Österreich waren und Ihre nunmehrige Frau in Russland, wussten Sie wo sie ist, nämlich dort wo sie vorher war. Z: Und? R: Warum haben Sie die Beziehung mit ihr nicht aufrechterhalten? Z: Ich habe schon gesagt, dass ich keine Kontaktdaten von ihr hatte. R: Sie sind ausweislich Ihres Asylaktes mit Ihrem Mobiltelefon eingereist. Z: Aber sie hatte damals nicht mehr die Telefonnummer, die sie vorher hatte und ich hatte auch keine SIM-Karte, als ich gekommen bin. R: Beschreiben Sie mir, wie Sie sie wiedergefunden haben. Z: Hier in Österreich? R: Ja. Z: Ich stand mit meiner Mutter in Kontakt per Telefon. Meine Mutter hat erzählt, dass sie gehört hat, dass sie nach Österreich gefahren ist. Ich wusste, dass sie entweder in XXXX oder in XXXX ist, also bin ich nach XXXX gefahren. Ich habe erfahren, dass sie dort ist. Dann habe ich meine Chefin von der Pension gebeten, dass sie sie zu mir in die Pension ruft. So war das. Z: Ich stand mit meiner Mutter in Kontakt per Telefon. Meine Mutter hat erzählt, dass sie gehört hat, dass sie nach Österreich gefahren ist. Ich wusste, dass sie entweder in römisch 40 oder in römisch 40 ist, also bin ich nach römisch 40 gefahren. Ich habe erfahren, dass sie dort ist. Dann habe ich meine Chefin von der Pension gebeten, dass sie sie zu mir in die Pension ruft. So war das. R: Rein menschlich, als Sie sich das erste Mal gesehen haben, nachdem Sie sie vor zwei Jahren sitzen haben lassen, wie war diese Szene? Ich hätte Sie auf den Mond geschossen. Z: Wir haben uns getroffen und ich habe sie gebeten, ins Auto einzusteigen und wir haben miteinander geredet. Und dann sind wir von XXXX weggefahren. Wir haben im Auto miteinander geredet und ca. in einer halben Stunde oder Stunde habe ich sie zurückgebracht.Z: Wir haben uns getroffen und ich habe sie gebeten, ins Auto einzusteigen und wir haben miteinander geredet. Und dann sind wir von römisch 40 weggefahren. Wir haben im Auto miteinander geredet und ca. in einer halben Stunde oder Stunde habe ich sie zurückgebracht. R: Was haben Sie geredet? Z: Ich habe ihr gesagt, dass ich froh bin, dass sie gekommen ist. Wir waren froh. Ich habe gesagt, dass ich versuchen werde, sie dorthin mitzunehmen, wo ich gelebt habe. Das ist alles. Es waren auch verschiedene Emotionen dabei. R: Welche? Beschreiben Sie mir, wie Ihre nunmehrige Frau reagiert hat, nachdem sie Sie wiedergesehen hat. Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Das ist doch ein einprägsamer Moment. Z: Sie war verwundert. Sie hat auch geweint, das ist alles. R: Sie haben eine Stunde miteinander im Auto geredet. Wie ging es dann mit Ihrer Beziehung in Österreich weiter? Z: Wir sind ca. einen Kilometer von XXXX weggefahren. Ich bin stehengeblieben und wir sind im Auto gesessen und haben miteinander geredet.Z: Wir sind ca. einen Kilometer von römisch 40 weggefahren. Ich bin stehengeblieben und wir sind im Auto gesessen und haben miteinander geredet. R: Wie ging Ihre Beziehung in Österreich weiter, nachdem Sie sie zurückgebracht haben? Z: Ich habe die Chefin gebeten, sie heißt XXXX , dass sie sie zur Pension ruft, in der ich gelebt habe. Also wurde sie dorthin gerufen. Wir haben dann ein Zimmer bekommen und wir haben zusammengelebt. Im XXXX haben wir die Ehe registrieren lassen. Z: Ich habe die Chefin gebeten, sie heißt römisch 40 , dass sie sie zur Pension ruft, in der ich gelebt habe. Also wurde sie dorthin gerufen. Wir haben dann ein Zimmer bekommen und wir haben zusammengelebt. Im römisch 40 haben wir die Ehe registrieren lassen. R: Was meinen Sie damit? Z: Was meinen Sie? R: Meinen Sie damit standesamtlich heiraten oder was meinen Sie? Z: Ja. R: Beschreiben Sie Ihre muslimische Eheschließung. Z: Nach dem muslimischen Ritus? Wir haben geheiratet, haben die Ehe registrieren lassen. Das war in einer Kirche (Anmerkung D. Das ist das Wort für orthodoxe Kirche). R: Wie haben Sie in Österreich nach muslimischen Ritus geheiratet? Schildern Sie mir das bitte. Sie können auch sagen, ich sage nichts mehr, weil ich sonst falsch aussagen müsste. (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht und Wahrheitspflicht. Z. Das sage ich nicht. Ich möchte nämlich nicht falsch aussagen. Wir haben in Österreich nicht nach muslemischen Ritus geheiratet. R: Wo haben Sie nach muslimischen Ritus geheiratet? Z: Ich möchte die Frage nicht beantworten. R: Von wann bis wann haben Sie in XXXX gearbeitet? R: Von wann bis wann haben Sie in römisch 40 gearbeitet? BF: XXXX oder XXXX , ich kann mich nicht mehr erinnern.BF: römisch 40 oder römisch 40 , ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Sie gaben an, dass Sie XXXX in XXXX gearbeitet haben, Ihre Frau gab an, dass Sie XXXX in XXXX gearbeitet haben. Was stimmt?R: Sie gaben an, dass Sie römisch 40 in römisch 40 gearbeitet haben, Ihre Frau gab an, dass Sie römisch 40 in römisch 40 gearbeitet haben. Was stimmt? Z: Sagte ich, dass es nur XXXX dort waren?Z: Sagte ich, dass es nur römisch 40 dort waren? R: Ja, das war die erste Verhandlung vor dem BVwG. Z: Ja, ich habe in XXXX gelebt.Z: Ja, ich habe in römisch 40 gelebt. R: Wie lange jetzt, XXXX oder XXXX ?R: Wie lange jetzt, römisch 40 oder römisch 40 ? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Verständnisfrage. Haben Sie das Technikum in XXXX gemacht oder haben Sie ein College in XXXX besucht.R: Verständnisfrage. Haben Sie das Technikum in römisch 40 gemacht oder haben Sie ein College in römisch 40 besucht. BF: In XXXX .BF: In römisch 40 . R: Betreffend den Zeitraum, in dem Sie dem Vorbringen zufolge eine Beziehung zur BF hatten, legten Sie [als] Beweis dafür, dass Ihre Mutter Sie seit 2011 bei diversen Verwandten versteckte, einen Brief der Agentur XXXX vor. Wie geht das zusammen mit dem Vorbringen, dass Sie eine Beziehung zu der BF immer im selben Café hatten? Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht. Im Asylverfahren waren Sie Partei, nicht Zeuge. Im Asylverfahren wurden unwahre Angaben zu Ihren Lasten ausgelegt, es war aber nicht strafbar. Als Zeuge stehen Sie unter Wahrheitspflicht. Auch die Vorlage falscher Beweise ist strafbar. Wollen Sie dazu eine Aussage machen?R: Betreffend den Zeitraum, in dem Sie dem Vorbringen zufolge eine Beziehung zur BF hatten, legten Sie [als] Beweis dafür, dass Ihre Mutter Sie seit 2011 bei diversen Verwandten versteckte, einen Brief der Agentur römisch 40 vor. Wie geht das zusammen mit dem Vorbringen, dass Sie eine Beziehung zu der BF immer im selben Café hatten? Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht. Im Asylverfahren waren Sie Partei, nicht Zeuge. Im Asylverfahren wurden unwahre Angaben zu Ihren Lasten ausgelegt, es war aber nicht strafbar. Als Zeuge stehen Sie unter Wahrheitspflicht. Auch die Vorlage falscher Beweise ist strafbar. Wollen Sie dazu eine Aussage machen? Z: Ich kann ich nicht mehr erinnern. R: Sie beantragten am 15.07.2013 die unterstützte freiwillige Ausreise. Warum? Z: Meine Mutter war krank und ich hatte einen negativen Bescheid. Ich stand wahrscheinlich unter Stress. Ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern. R: Am 26.07.2013 zogen Sie den Antrag zurück. Warum? Z: Als ich bei der Botschaft war, nein, als ich bei der Caritas war, hat mir der Mann, der die Formulare ausgefüllt hat, gesagt, dass die Botschaft fordert, dass ich mit einem Flieger nach XXXX komme. Ich habe Angst bekommen. Z: Als ich bei der Botschaft war, nein, als ich bei der Caritas war, hat mir der Mann, der die Formulare ausgefüllt hat, gesagt, dass die Botschaft fordert, dass ich mit einem Flieger nach römisch 40 komme. Ich habe Angst bekommen. R: Wie kam die Beschwerdeführerin nach Österreich? Z: Ich weiß es nicht. R: Sie selbst reisten mit Ihrem Russischen Reisepass nach Österreich ein und verheimlichten dies nicht nur im Asylverfahren und brachten diesen Reisepass im Asylverfahren nicht in Vorlage, Sie machten im Verfahren betreffend Schlepperei gegenüber der Kriminalpolizei falsche Angaben dazu. Zudem reisten Sie mit einem gefälschten XXXX Visum. Sie machten auch falsche Angaben zu Ihren Mitreisenden vor der Kriminalpolizei. Sie hielten Ihre Angaben in einer weiteren Vernehmung gegenüber der Kriminalpolizei aufrecht, obwohl Sie informiert wurden, dass Beweise vorliegen, dass Ihre Aussage falsch war. Sie wurden mit Urteil vom XXXX wegen falscher Beweisaussage zu einer Freiheitsstrafe von XXXX verurteilt und von der Begünstigung von XXXX wg Schlepperei freigesprochen. Dabei wurden Ihre Unbescholtenheit und Ihr Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Möchten Sie dazu etwas angeben?R: Sie selbst reisten mit Ihrem Russischen Reisepass nach Österreich ein und verheimlichten dies nicht nur im Asylverfahren und brachten diesen Reisepass im Asylverfahren nicht in Vorlage, Sie machten im Verfahren betreffend Schlepperei gegenüber der Kriminalpolizei falsche Angaben dazu. Zudem reisten Sie mit einem gefälschten römisch 40 Visum. Sie machten auch falsche Angaben zu Ihren Mitreisenden vor der Kriminalpolizei. Sie hielten Ihre Angaben in einer weiteren Vernehmung gegenüber der Kriminalpolizei aufrecht, obwohl Sie informiert wurden, dass Beweise vorliegen, dass Ihre Aussage falsch war. Sie wurden mit Urteil vom römisch 40 wegen falscher Beweisaussage zu einer Freiheitsstrafe von römisch 40 verurteilt und von der Begünstigung von römisch 40 wg Schlepperei freigesprochen. Dabei wurden Ihre Unbescholtenheit und Ihr Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Möchten Sie dazu etwas angeben? Z: Nein, ich will es nicht. R: Sie reisten also mit Ihrem Russischen Reisepass ein. Was passierte mit dem Pass? Z: Ich habe ihn abgegeben. Ich habe ihn dem Mann gegeben, mit dem ich nach Österreich kam. R: Wo ist Ihr Pass jetzt? Z: Der Pass, mit dem ich gekommen bin? R: Ja. Z: Ich weiß es nicht. R ersucht D, XXXX zu übersetzen. R ersucht D, römisch 40 zu übersetzen. D: Ladung an den Herrn XXXX , whft. An der Adresse Tschetschenische Republik, XXXX . Sie haben beim XXXX für die Tschetschenische Republik an der Anschrift Stadt XXXX am XXXX um XXXX bei (Buchstabe nicht lesbar) XXXX zu erscheinen. Im Falle des Nichterscheinens können Sie vorgeführt werde. Leiter des XXXX für die Tschetschenische Republik XXXX . Auf dem Stempel steht in der Mitte des Stempels die XXXX und am Rand abgekürzt Tschetschenische Republik, vielleicht steht auf dem Stempel noch XXXX , aber das ist von der Schrift verdeckt.D: Ladung an den Herrn römisch 40 , whft. An der Adresse Tschetschenische Republik, römisch 40 . Sie haben beim römisch 40 für die Tschetschenische Republik an der Anschrift Stadt römisch 40 am römisch 40 um römisch 40 bei (Buchstabe nicht lesbar) römisch 40 zu erscheinen. Im Falle des Nichterscheinens können Sie vorgeführt werde. Leiter des römisch 40 für die Tschetschenische Republik römisch 40 . Auf dem Stempel steht in der Mitte des Stempels die römisch 40 und am Rand abgekürzt Tschetschenische Republik, vielleicht steht auf dem Stempel noch römisch 40 , aber das ist von der Schrift verdeckt. R: Möchten Sie dazu noch etwa angeben? Z: Nein. R: Was heißt XXXX ?R: Was heißt römisch 40 ? D: Das ist eine Abkürzung für XXXX . D: Das ist eine Abkürzung für römisch 40 . R: Mit Erkenntnis vom 17.09.2015 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 23.05.2013 als unbegründet ab und verwies das Verfahren zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das Bundesamt zurück. Ihr Asylantrag wurde somit rechtskräftig abgewiesen. Was würde Ihnen drohen, wenn Sie in die Russische Föderation zurückkehren? Z: Jetzt? R: Ja. Z: Jetzt droht mir nichts mehr. R: Mit Erkenntnis vom 21.07.2017 erteilte Ihnen das Bundesverwaltungsgericht eine Aufenthaltsberechtigung für 12 Monate. In der Einvernahme am 10.05.2017 hatten Sie nicht erwähnt, dass Ihnen am XXXX ein Russischer Reisepass ausgestellt wurde und haben diesen dem Gericht auch nicht vorgelegt. Warum?R: Mit Erkenntnis vom 21.07.2017 erteilte Ihnen das Bundesverwaltungsgericht eine Aufenthaltsberechtigung für 12 Monate. In der Einvernahme am 10.05.2017 hatten Sie nicht erwähnt, dass Ihnen am römisch 40 ein Russischer Reisepass ausgestellt wurde und haben diesen dem Gericht auch nicht vorgelegt. Warum? Z: Man hat mich nicht danach gefragt. R: Wo wurde er Ihnen ausgestellt? Z: In der russischen Botschaft. R: Wo? Z: In XXXX .Z: In römisch 40 . R: Können Sie ihn vorlegen? Z: Den russischen Pass? R: Kann es sein, dass dieser Pass bereits 2015 ausgestellt wurde? Es ist auf der Kopie sehr schwer lesbar. Z: Ja. R: Waren Sie seither einmal in der Russischen Föderation? Z: Ja. R: Von wann bis wann? Z: Als ich die Dokumente bekommen habe, aber ich weiß nicht mehr wann. R: Die Stempel auf S 46 sind schwer lesbar. Kann es sein, dass Sie im XXXX aus- und im XXXX eingereist sind?R: Die Stempel auf S 46 sind schwer lesbar. Kann es sein, dass Sie im römisch 40 aus- und im römisch 40 eingereist sind? Z: Im XXXX bin ich weggefahren und im XXXX bin ich zurückgekommen. Z: Im römisch 40 bin ich weggefahren und im römisch 40 bin ich zurückgekommen. R: Am XXXX stellte Ihnen die Abteilung des staatlichen Dienstes für Personenstandswesen der Republik XXXX des XXXX und der Stadt XXXX ein Duplikat der Geburtsurkunde aus, die Apostille stammt vom XXXX von der Leiterin der Archivabteilung des staatlichen Dienstes für Personenstandwesen der Republik XXXX . Wie kamen Sie an dieses Dokument?R: Am römisch 40 stellte Ihnen die Abteilung des staatlichen Dienstes für Personenstandswesen der Republik römisch 40 des römisch 40 und der Stadt römisch 40 ein Duplikat der Geburtsurkunde aus, die Apostille stammt vom römisch 40 von der Leiterin der Archivabteilung des staatlichen Dienstes für Personenstandwesen der Republik römisch 40 . Wie kamen Sie an dieses Dokument? Z: Was ist eine Apostille? R: Das ist die Überbeglaubigung, die hinten auf Dokumenten drauf ist, damit sie nach der Haager Konvention im internationalen Rechtsverkehr verwendet werden können. Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Am XXXX stellte Ihnen die Verwaltung für Personenstandswesen der tschetschenischen Republik XXXX eine Ehefähigkeitsbescheinigung aus, ebenfalls mit Apostille. Wie kamen Sie an dieses Dokument?R: Am römisch 40 stellte Ihnen die Verwaltung für Personenstandswesen der tschetschenischen Republik römisch 40 eine Ehefähigkeitsbescheinigung aus, ebenfalls mit Apostille. Wie kamen Sie an dieses Dokument? Z: Ich weiß es nicht mehr. R: Diese Dokumente datieren nach dem letzten Stempel in Ihrem Reisepass? Wie kamen Sie an diese Dokumente? Z: Ich weiß es nicht. Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Hatten Sie Probleme bei dieser Reise in die Russische Föderation? Z: Nein, wahrscheinlich nicht. Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Wie kam die BF an ihre Dokumente, die sie für die Ehe brauchte? Z: Ich weiß es nicht. Sie meinen, dass wir heiraten können? R: Ja. Wie hat Ihre Frau die Dokumente bekommen und was hat Ihre Frau gemacht, während Sie in Russland waren? Z: Sie war hier in Österreich. R: Wie hat sie die nötigen Dokumente bekommen? Z: Sie hat ihre Verwandten darum gebeten. R: Sie sind vor Ort und Ihre Frau beauftragt kompliziert ihre in Russland lebenden Verwandten, um diese Dokumente zu bekommen? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. Ich weiß nimmer, wie das war. R: Sie arbeiteten XXXX bei der XXXX . Warum nur drei Tage lang?R: Sie arbeiteten römisch 40 bei der römisch 40 . Warum nur drei Tage lang? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Was machten Sie von XXXX ? In der Zeit waren Sie arbeitslos!R: Was machten Sie von römisch 40 ? In der Zeit waren Sie arbeitslos! Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. Ich kann mich nicht einmal erinnern, was ich gestern gegessen habe. R: Seit XXXX arbeiten Sie bei XXXX und verdienen XXXX . Sie wohnen in der XXXX , einer Genossenschaftswohnung, seit XXXX Dort ist auch Ihre Frau gemeldet. Wie groß ist die Wohnung?R: Seit römisch 40 arbeiten Sie bei römisch 40 und verdienen römisch 40 . Sie wohnen in der römisch 40 , einer Genossenschaftswohnung, seit römisch 40 Dort ist auch Ihre Frau gemeldet. Wie groß ist die Wohnung? Z: XXXX .Z: römisch 40 . R: Was spricht dagegen, Ihre Beziehung mit der Beschwerdeführerin in der Russischen Föderation zu leben? Z: Ich weiß es nicht. R: Was spricht dagegen, wenn Sie gemeinsam nach Russland ziehen. Liefern Sie mir Argumente. Z: Ich weiß es nicht. R: Was spricht dagegen, dass die Beschwerdeführerin in die Russische Föderation zurückkehrt und von dort einen Niederlassungstitel für Österreich erwirkt? Z: Ich weiß es nicht. R: Haben Sie Fragen an den Zeugen? BFV: Nein. R: Haben Sie Fragen an den Zeugen? BF: Ich glaube, dass er die Frage nicht verstanden hat, nach der muslimischen Heirat. Wir haben zwar geheiratet, aber wir haben keine Dokumente. R: Haben Sie Ihre Frau nur standesamtlich geheiratet oder auch nach dem muslemischen Ritus? Z: der Mullah hat uns auch getraut, aber wir hatten keine Dokumente. R: Wo hat der Mullah Sie getraut? Z: Ich kann mich nicht mehr erinnern. R: Wie hieß der Mullah? Z: Ich weiß es nicht. Keine weiteren Fragen zu diesem Thema. […] R: Ist aus Ihrer Sicht alles richtig protokolliert? Z: Ja. […] R: Sie haben in der Beschwerde zwei Zeugen zur muslimischen Eheschließung beantragt. Halten Sie den Antrag vor diesem Hintergrund aufrecht? BFV: Ich will dazu keine Stellungnahme abgeben. R: Möchten Sie eine abschließende Stellungnahme abgeben? BFV: Die BF hat in der heutigen Verhandlung ihren Fluchtgrund detailliert, lebensnah und widerspruchsfrei geschildert. Die BF befürchtet für den Fall der Rückkehr umgebracht zu werden, da sie durch ihre außereheliche Beziehung Schande über die gesamte Familie gebracht hatte. Der Staat kann die BF nicht vor einer Verfolgung durch die männlichen Verwandten schützen. Der BF sollte daher Asyl gewährt werden. Zur Integration der BF in Österreich: Die BF befindet sich seit nunmehr sechs Jahren in Österreich. Sie nimmt aktiv am sozialen Leben und hat auch Freundschaften mit Österreichern geschlossen. Dazu wurden in der Verhandlung zahlreiche Beweismittel und diverse Fotos vorgelegt. Sie hat bereits im Jahr 2017 die B1-Prüfung abgelegt und spricht ausgezeichnetes Deutsch. Zusätzlich lebt ihr Ehemann in Österreich, der über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Seit XXXX bezieht die BF keine Leistungen aus der Grundversorgung und arbeitetet selbständig mit Dienstleistungsschecks und wird zusätzlich von ihrem Ehemann finanziell unterstützt. Sie verfügt über ein schützenswertes Familienleben iSd Art 8 EMRK. Eine Rückkehrentscheidung im Fall der BF würde einen unzulässigen Eingriff in das Recht des Privat- und Familienlebens darstellen und gegen den Art. 8 EMRK verstoßen. Alle Anträge bleiben aufrecht und behalte ich mir vor, noch eine weitere schriftliche Stellungnahme vorzulegen.BFV: Die BF hat in der heutigen Verhandlung ihren Fluchtgrund detailliert, lebensnah und widerspruchsfrei geschildert. Die BF befürchtet für den Fall der Rückkehr umgebracht zu werden, da sie durch ihre außereheliche Beziehung Schande über die gesamte Familie gebracht hatte. Der Staat kann die BF nicht vor einer Verfolgung durch die männlichen Verwandten schützen. Der BF sollte daher Asyl gewährt werden. Zur Integration der BF in Österreich: Die BF befindet sich seit nunmehr sechs Jahren in Österreich. Sie nimmt aktiv am sozialen Leben und hat auch Freundschaften mit Österreichern geschlossen. Dazu wurden in der Verhandlung zahlreiche Beweismittel und diverse Fotos vorgelegt. Sie hat bereits im Jahr 2017 die B1-Prüfung abgelegt und spricht ausgezeichnetes Deutsch. Zusätzlich lebt ihr Ehemann in Österreich, der über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Seit römisch 40 bezieht die BF keine Leistungen aus der Grundversorgung und arbeitetet selbständig mit Dienstleistungsschecks und wird zusätzlich von ihrem Ehemann finanziell unterstützt. Sie verfügt über ein schützenswertes Familienleben iSd Artikel 8, EMRK. Eine Rückkehrentscheidung im Fall der BF würde einen unzulässigen Eingriff in das Recht des Privat- und Familienlebens darstellen und gegen den Artikel 8, EMRK verstoßen. Alle Anträge bleiben aufrecht und behalte ich mir vor, noch eine weitere schriftliche Stellungnahme vorzulegen. R räumt dazu eine Frist von zwei Wochen ein. R: Möchten Sie abschließend noch etwas angeben? BF: Ich habe vergessen, dass ich zwei Operationen gehabt habe. Ich hatte einen XXXX . Auch XXXX wurden rausgenommen. Die erste OP war XXXX und bei der zweiten Operation wurden XXXX herausoperiert. Es tut mir weh. Ich habe noch Schmerzen. Ich war beim Zahnarzt. Ich muss noch einmal operiert werden, weil eine XXXX noch drinnen ist.BF: Ich habe vergessen, dass ich zwei Operationen gehabt habe. Ich hatte einen römisch 40 . Auch römisch 40 wurden rausgenommen. Die erste OP war römisch 40 und bei der zweiten Operation wurden römisch 40 herausoperiert. Es tut mir weh. Ich habe noch Schmerzen. Ich war beim Zahnarzt. Ich muss noch einmal operiert werden, weil eine römisch 40 noch drinnen ist. BFV: Gibt es schon einen Termin für die Operation? BF: Noch nicht. Wollen Sie die Überweisung sehen? R: Nein, wenn Sie noch Beweismittel erlangen bis zur Erlassung der Entscheidung, dann legen Sie diese unaufgefordert vor. BF: Das ist alles. […]“ 1.
  24. Mit Eingabe vom 01.02.2021 übermittelte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme und gemäß Aufforderung in der mündlichen Verhandlung die aktuellen Dienstleistungsschecks. Zusammengefasst führte sie aus, dass die Auswirkungen auf ihre Lebenssituation schwerer wiegen als die nachteiligen Folgen der Abstandnahme von ihrer Erlassung. Sie sei seit fast sechseinhalb Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig und verfüge hier über schützenswertes Familienleben mit ihrem Ehemann, der über einen Aufenthaltstitel verfüge. Zudem verfüge sie über schützenswertes Privatleben. Sie sei in Österreich wirtschaftlich und sozial integriert und verfüge über ausgezeichnete Deutschkenntnisse. Sie beziehe seit XXXX keine Leistungen der Grundversorgung mehr und ihr Ehemann sei erwerbstätig. Sie habe eine Einstellungszusage und nehme aktiv am sozialen Leben teil. Sie habe viele österreichische Freunde und Unterstützungsschreiben vorgelegt. Sie habe keinerlei Bindungen mehr zum Herkunftsstaat, Österreich sei ihre Heimat geworden. Sie sei in Österreich unbescholten. Sie erfülle das Modul 1 der Integrationsvereinbarung und daher sei ihr eine Aufenthaltsberechtigung plus zu erteilen. 1.
  25. Mit Eingabe vom 01.02.2021 übermittelte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme und gemäß Aufforderung in der mündlichen Verhandlung die aktuellen Dienstleistungsschecks. Zusammengefasst führte sie aus, dass die Auswirkungen auf ihre Lebenssituation schwerer wiegen als die nachteiligen Folgen der Abstandnahme von ihrer Erlassung. Sie sei seit fast sechseinhalb Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig und verfüge hier über schützenswertes Familienleben mit ihrem Ehemann, der über einen Aufenthaltstitel verfüge. Zudem verfüge sie über schützenswertes Privatleben. Sie sei in Österreich wirtschaftlich und sozial integriert und verfüge über ausgezeichnete Deutschkenntnisse. Sie beziehe seit römisch 40 keine Leistungen der Grundversorgung mehr und ihr Ehemann sei erwerbstätig. Sie habe eine Einstellungszusage und nehme aktiv am sozialen Leben teil. Sie habe viele österreichische Freunde und Unterstützungsschreiben vorgelegt. Sie habe keinerlei Bindungen mehr zum Herkunftsstaat, Österreich sei ihre Heimat geworden. Sie sei in Österreich unbescholten. Sie erfülle das Modul 1 der Integrationsvereinbarung und daher sei ihr eine Aufenthaltsberechtigung plus zu erteilen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Die Beschwerde ist rechtzeitig und daher zulässig, da der Beschwerdeführerin der Bescheid vom 24.12.2017 am 28.12.2017 zugestellt wurde: Da im Akt des Bundesamtes kein Zustellnachweis erliegt und das Bundesamt auch auf Nachfrage des Bundesverwaltungsgerichts keinen Zustellnachweis vorlegen konnte, legt das Gericht die Angaben der Beschwerde über die Bescheidzustellung und sohin die Rechtzeitigkeit der Beschwerde der Entscheidung zugrunde.
  26. Feststellungen: 1.
  27. Zur Person der Beschwerdeführerin: 1.1.
  28. Die Identität der Beschwerdeführerin steht fest. Sie ist volljährig, Staatsangehörige der Russischen Föderation, Angehörige der tschetschenischen Volksgruppe und bekennt sich zum muslimischen Glauben. Sie ist verheiratet und hat keine Kinder. Sie spricht Russisch und Tschetschenisch auf muttersprachlichen Niveau. 1.1.
  29. Die Beschwerdeführerin wurde am XXXX in der Russischen Föderation, Teilrepublik Tschetschenien, Rayon XXXX , Dorf XXXX , geboren. Sie besuchte die Grundschule von XXXX bis XXXX und studierte im Anschluss dran von XXXX bis XXXX Pädagogik und Psychologie. Während des Studiums absolvierte die Beschwerdeführerin auch ein Praktikum; es kann nicht festgestellt werden, dass sie darüber hinaus im Herkunftsstaat erwerbstätig war. Es kann nicht festgestellt werden, was die Beschwerdeführerin zwischen dem Abschluss ihres Studiums XXXX und der Ausreise 2014 machte. Die Beschwerdeführerin verschleiert ihre Lebensumstände vor der Ausreise. Sie lebte jedenfalls nicht vor der Ausreise ein Jahr lang versteckt bei Freunden ihrer Tante in XXXX oder XXXX .1.1.
  30. Die Beschwerdeführerin wurde am römisch 40 in der Russischen Föderation, Teilrepublik Tschetschenien, Rayon römisch 40 , Dorf römisch 40 , geboren. Sie besuchte die Grundschule von römisch 40 bis römisch 40 und studierte im Anschluss dran von römisch 40 bis römisch 40 Pädagogik und Psychologie. Während des Studiums absolvierte die Beschwerdeführerin auch ein Praktikum; es kann nicht festgestellt werden, dass sie darüber hinaus im Herkunftsstaat erwerbstätig war. Es kann nicht festgestellt werden, was die Beschwerdeführerin zwischen dem Abschluss ihres Studiums römisch 40 und der Ausreise 2014 machte. Die Beschwerdeführerin verschleiert ihre Lebensumstände vor der Ausreise. Sie lebte jedenfalls nicht vor der Ausreise ein Jahr lang versteckt bei Freunden ihrer Tante in römisch 40 oder römisch 40 . Die Beschwerdeführerin verschleierte ihren Reiseweg von der Russischen Föderation nach Österreich. Am 11.08.2014 reiste sie mit ihrem am 24.06.2014 ausgestellten russischen Reisepass, über XXXX in den Schengenraum ein, nachdem ihr am XXXX von der XXXX Botschaft in XXXX ein bis XXXX gültiges Visum für den Schengenraum ausgestellt worden war. Sie hält sich jedenfalls seit der Asylantragstellung am 28.09.2014 in Österreich auf.Die Beschwerdeführerin verschleierte ihren Reiseweg von der Russischen Föderation nach Österreich. Am 11.08.2014 reiste sie mit ihrem am 24.06.2014 ausgestellten russischen Reisepass, über römisch 40 in den Schengenraum ein, nachdem ihr am römisch 40 von der römisch 40 Botschaft in römisch 40 ein bis römisch 40 gültiges Visum für den Schengenraum ausgestellt worden war. Sie hält sich jedenfalls seit der Asylantragstellung am 28.09.2014 in Österreich auf. 1.1.
  31. Die Eltern und Brüder der Beschwerdeführerin leben nach wie vor in XXXX . Die Eltern beziehen eine Pension, der ältere Bruder ist Zahnarzt und der zweite Bruder ist Mechaniker und Programmierer. Eine Tante der Beschwerdeführerin lebt in XXXX und bestreitet ihren Lebensunterhalt durch eine Alterspension. Die Beschwerdeführerin steht auch von Österreich aus in Kontakt mit ihren Verwandten, insbesondere mit ihrer Tante und Mutter.1.1.
  32. Die Eltern und Brüder der Beschwerdeführerin leben nach wie vor in römisch 40 . Die Eltern beziehen eine Pension, der ältere Bruder ist Zahnarzt und der zweite Bruder ist Mechaniker und Programmierer. Eine Tante der Beschwerdeführerin lebt in römisch 40 und bestreitet ihren Lebensunterhalt durch eine Alterspension. Die Beschwerdeführerin steht auch von Österreich aus in Kontakt mit ihren Verwandten, insbesondere mit ihrer Tante und Mutter. 1.1.
  33. Die Beschwerdeführerin litt an XXXX und an einer XXXX . Sie suchte deshalb Ärzte auf und wurde dagegen medikamentös behandelt und machte XXXX in den Jahren 2015 und
  34. Das ihr zur Behandlung verschriebene Medikament XXXX nimmt sie nicht mehr ein und eine empfohlene Gesprächstherapie nahm sie nicht in Anspruch. Aktuell liegt keine psychische krankheitswertige Störung vor. Zudem gab es eine medizinische Abklärung zum XXXX , aktuell wird sie aus diesem Grund nicht behandelt, zudem liegt das Problem bei ihrem Gatten. Im Jahr 2020 wurden der Beschwerdeführerin zwei XXXX operativ entfernt, eine weitere XXXX ist noch ausständig. Im XXXX erkrankten die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann an XXXX , es kam zu keinem schweren Krankheitsverlauf und mittlerweile sind beide wieder gesund. Die Beschwerdeführerin leidet an keiner lebensbedrohenden Erkrankung.1.1.
  35. Die Beschwerdeführerin litt an römisch 40 und an einer römisch 40 . Sie suchte deshalb Ärzte auf und wurde dagegen medikamentös behandelt und machte römisch 40 in den Jahren 2015 und
  36. Das ihr zur Behandlung verschriebene Medikament römisch 40 nimmt sie nicht mehr ein und eine empfohlene Gesprächstherapie nahm sie nicht in Anspruch. Aktuell liegt keine psychische krankheitswertige Störung vor. Zudem gab es eine medizinische Abklärung zum römisch 40 , aktuell wird sie aus diesem Grund nicht behandelt, zudem liegt das Problem bei ihrem Gatten. Im Jahr 2020 wurden der Beschwerdeführerin zwei römisch 40 operativ entfernt, eine weitere römisch 40 ist noch ausständig. Im römisch 40 erkrankten die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann an römisch 40 , es kam zu keinem schweren Krankheitsverlauf und mittlerweile sind beide wieder gesund. Die Beschwerdeführerin leidet an keiner lebensbedrohenden Erkrankung. 1.1.
  37. Die Beschwerdeführerin ist arbeitsfähig und in Österreich strafrechtlich unbescholten. 1.
  38. Zu den Fluchtgründen der Beschwerdeführerin: 1.2.
  39. Die Beschwerdeführerin war keiner konkreten und individuell gegen sie gerichteten Verfolgung oder Bedrohung wegen vorehelichen Beziehung zu ihrem nunmehrigen Ehemann durch ihren Bruder oder andere Verwandten ausgesetzt. Die Beschwerdeführerin hat die RUSSICHE FÖDERATION weder aus Furcht vor Eingriffen in die körperliche Integrität, noch wegen Lebensgefahr verlassen, sondern zum Zwecke der Familienzusammenführung mit ihrem Ehemann. Bei einer Rückkehr in die RUSSISCHE FÖDERATION droht der Beschwerdeführerin individuell und konkret weder Lebensgefahr noch ein Eingriff in ihre körperliche Integrität durch russische Behörden, durch ihre Familie oder durch andere Personen. 1.2.
  40. Der Beschwerdeführerin droht in der RUSSISCHEN FÖDERATION weder eine Zwangsheirat noch eine Verfolgung wegen ihrer Eigenschaft als Frau. Ihr droht im Falle der Rückkehr in die RUSSISCHE FÖDERATION auch keine Verfolgung wegen ihrer Volksgruppen- und/oder Religionszugehörigkeit. 1.2.
  41. Ferner droht der Beschwerdeführerin im Falle der Rückkehr in die RUSSISCHE FÖDERATION wegen ihres Antrags auf internationalen Schutz in Österreich und/oder wegen ihres mehrjährigen Aufenthalts außerhalb der RUSSISCHEN FÖDERATION weder Verfolgung noch sonst psychische oder physische Gewalt. 1.
  42. Zu einer möglichen Rückkehr der Beschwerdeführerin in ihren Herkunftsstaat: 1.3.
  43. Die Beschwerdeführerin kann nach TSCHETSCHENIEN oder auch an einen anderen Ort in der RUSSSICHEN FÖDERATION außerhalb Tschetscheniens zB nach SARATOV, MOSKAU, OMSK, STAWROPOL oder WLADIWOSTOK zurückkehren. 1.3.
  44. Die Beschwerdeführerin lebte ihr gesamtes Leben vor der Einreise nach Österreich in der RUSSISCHEN FÖDERATION und spricht perfekt Russisch und Tschetschenisch. Sie könnte im Falle ihrer Rückkehr bei ihrer Familie leben, bei ihrer Tante oder sich eine Wohnung in einem anderen Teil der Russischen Föderation leben und ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit sichern, da sie über ein im Herkunftsstaat abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Pädagogik und Psychologie verfügt. Es kann nicht festgestellt werden, dass sie über Arbeitserfahrung als Pädagogin oder Psychologin verfügt, aber sie hat jedenfalls in Österreich Arbeitserfahrung im Rahmen von Dienstleistungsschecks gesammelt und kann ihren Lebensunterhalt sichern wie seit Abschluss ihres Studiums XXXX . Sie verfügt zudem über ein familiäres Netz in ihrem Heimatstaat, das sie früher bereits unterstützt hat und bei Bedarf unterstützen könnte. Zudem kann sie auf das Sozialsystem ihres Herkunftsstaates zurückgreifen. Die Beschwerdeführerin wird daher nach der Rückkehr in keine existenzgefährdende Notlage geraten bzw. es wird ihr nicht die notdürftigste Lebensgrundlage entzogen. Sie läuft nicht Gefahr, grundlegende und notwendige Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung sowie Unterkunft nicht befriedigen zu können und in eine ausweglose Situation zu geraten. 1.3.
  45. Die Beschwerdeführerin lebte ihr gesamtes Leben vor der Einreise nach Österreich in der RUSSISCHEN FÖDERATION und spricht perfekt Russisch und Tschetschenisch. Sie könnte im Falle ihrer Rückkehr bei ihrer Familie leben, bei ihrer Tante oder sich eine Wohnung in einem anderen Teil der Russischen Föderation leben und ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit sichern, da sie über ein im Herkunftsstaat abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Pädagogik und Psychologie verfügt. Es kann nicht festgestellt werden, dass sie über Arbeitserfahrung als Pädagogin oder Psychologin verfügt, aber sie hat jedenfalls in Österreich Arbeitserfahrung im Rahmen von Dienstleistungsschecks gesammelt und kann ihren Lebensunterhalt sichern wie seit Abschluss ihres Studiums römisch 40 . Sie verfügt zudem über ein familiäres Netz in ihrem Heimatstaat, das sie früher bereits unterstützt hat und bei Bedarf unterstützen könnte. Zudem kann sie auf das Sozialsystem ihres Herkunftsstaates zurückgreifen. Die Beschwerdeführerin wird daher nach der Rückkehr in keine existenzge

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