RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum15.04.2021 GeschäftszahlW182 2183844-1 Spruch, W182 2183844-1/6E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. PFEILER über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Volksrepublik China, vertreten durch: MigrantInnenverein St. Marx, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.12.2017, Zl. 1107038308-160316687, gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBI. I. Nr 33/2013 idgF, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. PFEILER über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Volksrepublik China, vertreten durch: MigrantInnenverein St. Marx, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.12.2017, Zl. 1107038308-160316687, gemäß Paragraph 28, Absatz 2, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBI. römisch eins. Nr 33 aus 2013, idgF, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte I. - III. des bekämpften Bescheides gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins. - römisch drei. des bekämpften Bescheides gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 57, Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, als unbegründet abgewiesen. II. Im Übrigen wird der bekämpfte Bescheid behoben, eine Rückkehrentscheidung in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl I Nr. 87/2012 idgF, auf Dauer für unzulässig erklärt und XXXX gemäß § 54 Abs. 1 Z 2, § 58 Abs. 2 iVm § 55 Abs. 2 AsylG 2005, der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt. römisch zwei. Im Übrigen wird der bekämpfte Bescheid behoben, eine Rückkehrentscheidung in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China gemäß Paragraph 9, Absatz 2 und Absatz 3, BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, idgF, auf Dauer für unzulässig erklärt und römisch 40 gemäß Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 58, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 55, Absatz 2, AsylG 2005, der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. I Nr. 1/1930 idgF, nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 1930, idgF, nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, gehört der Volksgruppe der Han an, ist konfessionslos, reiste im Februar 2016 illegal ins Bundesgebiet ein und stellte am 29.02.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. In einer Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 01.03.2016 brachte die BF zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen vor, dass sie immer von ihrem Gatten geschlagen worden sei, weil sie ihm keinen Sohn, sondern zwei Töchter zur Welt gebracht habe. Bei einer Rückkehr würde ihr Gatte sie töten. Die BF stamme aus einer Stadt in der Provinz XXXX .In einer Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 01.03.2016 brachte die BF zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen vor, dass sie immer von ihrem Gatten geschlagen worden sei, weil sie ihm keinen Sohn, sondern zwei Töchter zur Welt gebracht habe. Bei einer Rückkehr würde ihr Gatte sie töten. Die BF stamme aus einer Stadt in der Provinz römisch 40 . Laut einer Abfrage im VIS-System wurde der BF 2016 von einem deutschen Generalkonsulat in China ein Visum B ausgestellt. Ihr Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen (im Folgenden: Bundesamt) vom 12.04.2017 gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen, die Zuständigkeit Deutschlands für die Antragsprüfung festgestellt und eine Außerlandesbringung angeordnet. Einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.08.2017, Zl. W240 2155329-1/9E, gemäß § 21 Abs. 3
- Satz BFA-VG stattgegeben, das Verfahren über den Antrag auf internationalen Schutz zugelassen und der bekämpfte Bescheid behoben.Ihr Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen (im Folgenden: Bundesamt) vom 12.04.2017 gemäß Paragraph 5, Absatz eins, AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen, die Zuständigkeit Deutschlands für die Antragsprüfung festgestellt und eine Außerlandesbringung angeordnet. Einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.08.2017, Zl. W240 2155329-1/9E, gemäß Paragraph 21, Absatz 3,
- Satz BFA-VG stattgegeben, das Verfahren über den Antrag auf internationalen Schutz zugelassen und der bekämpfte Bescheid behoben.
- In einer Einvernahme beim Bundesamt am 29.11.2017 brachte die BF zu ihren Fluchtgründen im Wesentlichen wie bisher vor, seit etwa 2010 regelmäßig von ihrem Gatten geschlagen worden zu sein, weil sie ihm keinen Sohn zur Welt gebracht habe. Ihr Gatte sei Alkoholiker. Sie habe häufig die Polizei alarmiert und sei auch schon im Frauenhaus gewesen. Sie habe auch einen Selbstmordversuch unternommen. Ihr Gatte habe nicht in die Scheidung einwilligen wollen. Ihre Schwägerin, die Mitleid mit ihr gehabt habe, habe 2016 die Ausreise der BF organisiert und bezahlt. Die beiden Töchter der BF würden noch beim Gatten leben. Gegenüber ihnen sei er nicht gewalttätig. Bei einer Rückkehr befürchte sie von ihrem Gatten getötet zu werden.
- Mit dem nunmehr angefochtenen, oben angeführten Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der BF gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Gemäß § 57 AsylG wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.), wobei gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung der BF gemäß § 46 FPG in die VR China zulässig sei (Spruchpunkt V.). Weiters wurde unter Spruchpunkt VI. ausgeführt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise der BF gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.
- Mit dem nunmehr angefochtenen, oben angeführten Bescheid des Bundesamtes wurde der Antrag auf internationalen Schutz der BF gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Gemäß Paragraph 57, AsylG wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.), wobei gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung der BF gemäß Paragraph 46, FPG in die VR China zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Weiters wurde unter Spruchpunkt römisch sechs. ausgeführt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise der BF gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Beweiswürdigend wurde u.a. ausgeführt, dass die BF glaubhaft dartun habe können, dass sie das Herkunftsland ausschließlich wegen der von ihr dargetanen Probleme mit ihrem Gatten verlassen habe. Es sei ihr aber nicht gelungen, überzeugend darzulegen, dass der chinesische Staat nicht der Lage bzw. gewillt gewesen sei, sie vor etwaiger Verfolgung durch ihren Gatten zu schützen. Mit Verfahrensanordnung vom 21.12.2017 wurde der BF gemäß § 52 Abs. 1 BFA-VG ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.Mit Verfahrensanordnung vom 21.12.2017 wurde der BF gemäß Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.
- Gegen den Bescheid wurde binnen offener Frist Beschwerde erhoben. Darin wurde im Wesentlichen das Vorbringen der BF wiederholt, wonach sie von ihrem gewalttätigen Ehegatten über einen längeren Zeitraum misshandelt worden sei und weiters ausgeführt, dass die kommunistischen Behörden der BF nicht helfen könnten, da häusliche Gewalt in China als „Familienangelegenheit“ angesehen werde. Mangels Schutzwilligkeit bzw. Schutzfähigkeit der chinesischen Behörden und da der BF eine innerstaatliche Fluchtalternative nicht zur Verfügung gestanden sei, habe sie daher nach Österreich flüchten müssen, um hier einen Antrag auf internationalen Schutz stellen zu können. So gehe aus dem Protokoll der Transkription der Aussagen der BF hervor, dass die Behörden ihr gegenüber schutzunwillig oder schutzunfähig gewesen seien. Mit der Frage der Schutzwilligkeit der kommunistischen Behörden der BF gegenüber habe sich das Bundesamt - von unkommentierten Anmerkungen über die Funktionsfähigkeit der Polizei in der kommunistischen Volksrepublik China abgesehen - überhaupt nicht auseinandergesetzt bzw. offenbar auch seine eigenen Länderberichte nicht zu Kenntnis genommen. Aus letzteren gehe hervor, dass eine „kleine“ Person wie die BF keinerlei Aussicht habe, von den kommunistischen Behörden Gerechtigkeit oder Schutz zu bekommen, zumal die Länderberichte zeigen würden, dass diese Behörden in der kommunistischen VR China nicht unabhängig seien und in Fällen wie denen der BF keine Schutzwilligkeit und –fähigkeit vorhanden sei und die Korruption kommunistischer Funktionäre allgegenwärtig sei. Es wurde u.a. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt.
- Anlässlich der öffentlichen mündlichen Verhandlung am 12.02.2021, zu der ein Vertreter des Bundesamtes entschuldigt nicht erschienen ist, wurde Beweis aufgenommen durch Einvernahme der BF im Beisein einer Dolmetscherin der chinesischen Sprache, weiters durch Einsichtnahme in die Verwaltungsakten des Bundesamtes sowie in den Akt des Bundesverwaltungsgerichtes. Die BF brachte in der Verhandlung im Wesentlichen wie bisher vor, dass Herkunftsland aus Angst vor Misshandlungen durch ihren Gatten verlassen zu haben. Zu den in der Verhandlung erörterten Länderberichten zur Situation in China wurde der BF die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme binnen zwei Wochen eingeräumt. In einer Stellungnahme vom 15.02.2021 verwies die BF darauf dass sie im Jahr 2020 eine Augenoperation gehabt und der Arzt ihr empfohlen habe, das zweite Auge gleichfalls behandeln zu lassen, wobei eine Operation wegen der Covid-Epidemie erst 2022 möglich sei. Dazu wurde von der BF in Kopie die Verständigung einer Klinik für Augenheilkunde und Optometrie vom 12.09.2019 über einen Voruntersuchungstermin am 26.11.2019 in Zusammenhang mit einer geplanten Augenoperation in einer Augenambulanz, ein aktueller Ausweis gemäß § 2 BGBl. 198/2015, eine Bestätigung einer Landespolizeidirektion über einer erfolgte Meldung der BF gem. § 5 Abs. 1 WPG 2011 vom XXXX sowie ein ÖSD Zertifikat A1 beigelegt.Zu den in der Verhandlung erörterten Länderberichten zur Situation in China wurde der BF die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme binnen zwei Wochen eingeräumt. In einer Stellungnahme vom 15.02.2021 verwies die BF darauf dass sie im Jahr 2020 eine Augenoperation gehabt und der Arzt ihr empfohlen habe, das zweite Auge gleichfalls behandeln zu lassen, wobei eine Operation wegen der Covid-Epidemie erst 2022 möglich sei. Dazu wurde von der BF in Kopie die Verständigung einer Klinik für Augenheilkunde und Optometrie vom 12.09.2019 über einen Voruntersuchungstermin am 26.11.2019 in Zusammenhang mit einer geplanten Augenoperation in einer Augenambulanz, ein aktueller Ausweis gemäß Paragraph 2, Bundesgesetzblatt 198 aus 2015,, eine Bestätigung einer Landespolizeidirektion über einer erfolgte Meldung der BF gem. Paragraph 5, Absatz eins, WPG 2011 vom römisch 40 sowie ein ÖSD Zertifikat A1 beigelegt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Beschwerdeführerin Die BF ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, gehört der Volksgruppe der Han an, ist konfessionslos und stammt aus einer Stadt in der Provinz XXXX . Ihre Identität steht nicht fest. Die BF ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, gehört der Volksgruppe der Han an, ist konfessionslos und stammt aus einer Stadt in der Provinz römisch 40 . Ihre Identität steht nicht fest. Die XXXX -jährige BF leidet an keinen akuten, schwerwiegenden Erkrankungen und ist arbeitsfähig. Sie hat im Herkunftsstaat fünf Jahre die Schule besucht und Berufserfahrung als Verkäuferin.Die römisch 40 -jährige BF leidet an keinen akuten, schwerwiegenden Erkrankungen und ist arbeitsfähig. Sie hat im Herkunftsstaat fünf Jahre die Schule besucht und Berufserfahrung als Verkäuferin. In China halten sich zwei minderjährige Töchter sowie der Ehegatte der BF auf. In Österreich halten sich keine Familienangehörigen oder Verwandten der BF auf. Die BF konnte ein ÖSD Zertifikat A1 sowie entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen. Sie hat lediglich bis Juni 2016 Grundversorgung bezogen und geht seit Ende Juni einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Rotlichtmilieu nach, wobei zurzeit Pandemie-bedingt eine Berufsausübung nicht zulässig ist. Sie ist krankenversichert. Sie ist unbescholten. Die BF hat wegen regelmäßigen Übergriffen ihres Gatten das Herkunftsland verlassen. Es kann nicht festgestellt werden, dass die BF bei einer Rückkehr ins Herkunftsland schutzlos den Übergriffen ihres Gatten ausgesetzt ist. Die BF konnte auch sonst keine Gründe dartun, wonach ihr in China eine Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht. Es liegen keine begründeten Anhaltspunkte dafür vor, dass die BF bei einer Rückkehr hinsichtlich ihrer Grundbedürfnisse (Nahrung, Unterkunft) im Herkunftsland einer existenzbedrohenden Notsituation ausgesetzt wäre. Im Übrigen werden die Ausführungen im Verfahrensgang der Entscheidung zugrunde gelegt. 1.
- Zur Situation in China COVID-19 Letzte Änderung: 16.12.2020 Nach bekanntwerden von COVID-19 Fällen im Dezember 2019, wurde von den Behörden trotz eines umfassenden, landesweit ausgebauten Meldesystems für Epidemien die bestehenden Vorfälle verharmlost und vertuscht (TNYT 1.2.2020). Die chinesischen Behörden haben medizinische Fachkräfte, die über das "geheimnisvolle Lungenleiden" informierten, vorgeworfen, Falschinformationen zu verbreiten (DP 4.4.2020). Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vgl. ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020).Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vergleiche ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020). Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vgl. ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vgl. FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt "importierte Fälle" auf (FORBES 17.4.2020; vgl. DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020).Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vergleiche ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vergleiche FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt "importierte Fälle" auf (FORBES 17.4.2020; vergleiche DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Gemäß aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der "Verbreitung falscher Gerüchte" zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident Xi Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Gemäß aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der "Verbreitung falscher Gerüchte" zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident römisch zehn i Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vgl. FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vgl. DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vgl. FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vgl. MoFA CH 26.3.2020).Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vergleiche FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vergleiche DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vergleiche FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vergleiche MoFA CH 26.3.2020). Im Ursprungsland des Coronavirus bleiben die Neuinfektionen seit Monaten derart niedrig, dass an den offiziellen Zahlen Zweifel bestehen. Konstant vermelden die chinesischen Behörden zwar neue Infektionen, aber die sind nahezu täglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Tauchen doch kleinere Cluster auf, müssen sich alle Bewohner einem Test unterziehen. Zudem werden für einzelne Stadtviertel oder gesamte Städte strikte Ausgangssperren verhängt. Verwunderlich aber ist es dennoch, dass die Zahl der Neuinfektionen so gut wie nie 30 überschreitet (DS 12.10.2020). Quellen: ● Addendum (20.3.2020): Chinas Kampf gegen das Coronavirus: Europa, sei gewarnt!https://www.addendum.org/coronavirus/china-und-das-coronavirus/, Zugriff 15.12.2020 Addendum (20.3.2020): Chinas Kampf gegen das Coronavirus: Europa, sei gewarnt!, https://www.addendum.org/coronavirus/china-und-das-coronavirus/, Zugriff 15.12.2020 ● AnA – Anadolu Agency (26.5.2020): COVID-19: 7 new cases in China, 19 in SouthKorea, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/covid-19-7-new-cases-in-china-19-in-south-korea/1853895, Zugriff 15.12.2020 AnA – Anadolu Agency (26.5.2020): COVID-19: 7 new cases in China, 19 in South, Korea, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/covid-19-7-new-cases-in-china-19-in-south-korea/1853895, Zugriff 15.12.2020 ● BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (24.11.2020): China (Volksrepublik China), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 15.12.2020 ● CGTN – China Global Television Network (8.6.2020): Chinese mainland reports 4 new COVID-19 cases, no new deaths, https://news.cgtn.com/news/2020-06-08/Chinese-mainland-reports-4-new-COVID-19-cases-no-new-deaths-R9cUqfA6re/index.html, Zugriff 15.12.2020 ● DP – Die Presse (4.4.2020): Was China vertuscht und die WHO ignoriert hat, https://www.diepresse.com/5795657/was-china-vertuscht-und-die-who-ignoriert-hat, Zugriff 11.12.2020 ● DS – Der Standard (12.10.2020): China, das Reich der rätselhaften Corona-Zahlen, https://www.derstandard.at/story/2000120861503/china-das-reich-der-raetselhaften-corona-zahlen, Zugriff 15.12.2020 ● DS – Der Standard (27.3.2020): China riegelt wegen Corona seine Grenzen ab,https://www.derstandard.at/story/2000116236843/china-riegelt-wegen-corona-seine-grenzen-ab, Zugriff 15.12.2020 DS – Der Standard (27.3.2020): China riegelt wegen Corona seine Grenzen ab,, https://www.derstandard.at/story/2000116236843/china-riegelt-wegen-corona-seine-grenzen-ab, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (30.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockertCorona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 DW – Deutsche Welle (30.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert, Corona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (8.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 DW – Deutsche Welle (8.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona-, Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (12.2.2020): China setzt auf Massen-Quarantäne gegen Corona-Virus, https://www.dw.com/de/china-setzt-auf-massen-quarant%C3%A4ne-gegen-corona-virus/a-52348053, Zugriff 16.11.2020 ● FORBES (17.4.2020): China Just Admitted Coronavirus Death Toll In Wuhan Was 50%Higher Than Reported, https://www.forbes.com/sites/isabeltogoh/2020/04/17/china-just-admitted-coronavirus-death-toll-in-wuhan-was-50-higher-than-reported/#15c7d120702f, Zugriff 15.12.2020 FORBES (17.4.2020): China Just Admitted Coronavirus Death Toll In Wuhan Was 50%, Higher Than Reported, https://www.forbes.com/sites/isabeltogoh/2020/04/17/china-just-admitted-coronavirus-death-toll-in-wuhan-was-50-higher-than-reported/#15c7d120702f, , Zugriff 15.12.2020 ● FR – Frankfurter Rundschau (26.5.2020): China nach Corona: Stadt will Gesundheitder Bürger überwachen, https://www.fr.de/panorama/corona-virus-schweden-internationale-lage-russland-lockerungen-infizierte-zr-13754379.html, Zugriff 15.12.2020 FR – Frankfurter Rundschau (26.5.2020): China nach Corona: Stadt will Gesundheit, der Bürger überwachen, https://www.fr.de/panorama/corona-virus-schweden-internationale-lage-russland-lockerungen-infizierte-zr-13754379.html, Zugriff 15.12.2020 ● FR24 – F (1.6.2020): China reports highest number of new Covid-19 cases in nearly3 weeks, https://www.france24.com/en/20200601-china-reports-highest-number-of-new-covid-19-cases-in-nearly-3-weeks, Zugriff 15.12.2020 FR24 – F (1.6.2020): China reports highest number of new Covid-19 cases in nearly, 3 weeks, https://www.france24.com/en/20200601-china-reports-highest-number-of-new-covid-19-cases-in-nearly-3-weeks, Zugriff 15.12.2020 ● HB – Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an ChinasGesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 15.12.2020 HB – Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an Chinas, Gesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 15.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite
- ● MoFA Ch – Ministry of Foreign Affairs of the People‘s Republic of China (26.3.2020):Ministry of Foreign Affairs of the People's Republic of China National ImmigrationAdministration Announcement on the Temporary Suspension of Entry by Foreign NationalsHolding Valid Chinese Visas or Residence Permits, https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjbxw/t1761867.shtml?from=groupmessage&isappinstalled=0, Zugriff 15.12.2020 MoFA Ch – Ministry of Foreign Affairs of the People‘s Republic of China (26.3.2020):, Ministry of Foreign Affairs of the People's Republic of China National Immigration, Administration Announcement on the Temporary Suspension of Entry by Foreign Nationals, Holding Valid Chinese Visas or Residence Permits, https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjbxw/t1761867.shtml?from=groupmessage&isappinstalled=0, Zugriff 15.12.2020 ● RSF – Reporters Sans Frontières (14.4.2020): Whistleblowing doctor missing aftercriticizing Beijing's coronavirus censorship, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027934.html,Zugriff 15.12.2020 RSF – Reporters Sans Frontières (14.4.2020): Whistleblowing doctor missing after, criticizing Beijing's coronavirus censorship, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027934.html,, Zugriff 15.12.2020 ● SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): Xi Jinping vows to build strong public healthsystem to ensure China’s stability, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3087609/xi-jinping-vows-build-strong-public-health-system-ensure-chinas, Zugriff 15.12.2020 SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): römisch zehn i Jinping vows to build strong public health, system to ensure China’s stability, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3087609/xi-jinping-vows-build-strong-public-health-system-ensure-chinas, Zugriff 15.12.2020 ● SF – Sience Focus (9.4.2020): Aggressive Wuhan lockdown ‘halted coronavirusoutbreak’ in China, https://www.sciencefocus.com/news/aggressive-wuhan-lockdown-halted-coronavirus-outbreak-in-china/, Zugriff 15.12.2020 SF – Sience Focus (9.4.2020): Aggressive Wuhan lockdown ‘halted coronavirus, outbreak’ in China, https://www.sciencefocus.com/news/aggressive-wuhan-lockdown-halted-coronavirus-outbreak-in-china/, Zugriff 15.12.2020 ● TG – The Guardian (23.5.2020): Global report: China records no new Covid-19 casesfor first time as Hertz files for bankruptcy, https://www.theguardian.com/world/2020/may/23/global-report-china-no-new-covid-19-cases-hertz-bankruptcy, Zugriff 15.12.2020 TG – The Guardian (23.5.2020): Global report: China records no new Covid-19 cases, for first time as Hertz files for bankruptcy, https://www.theguardian.com/world/2020/may/23/global-report-china-no-new-covid-19-cases-hertz-bankruptcy, Zugriff 15.12.2020 ● TG – The Guardian (23.4.2020): China coronavirus cases may have been four timesofficial figure, says study, https://www.theguardian.com/world/2020/apr/23/china-coronavirus-cases-might-have-been-four-times-official-figure-says-study, Zugriff 15.12.2020 TG – The Guardian (23.4.2020): China coronavirus cases may have been four times, official figure, says study, https://www.theguardian.com/world/2020/apr/23/china-coronavirus-cases-might-have-been-four-times-official-figure-says-study, Zugriff 15.12.2020 ● TNYT – The New York Times (1.2.2020): As New Coronavirus Spread, China’s Old Habits Delayed Fight, https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/01_2020_s_iss_hauser_china_1949_2019_kern_ae_final1105webv.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig, ● WKO – Wirtschaftskammer Österreich (10.12.2020): Coronavirus: Situation in China, Aktuelle Lage und laufende Updates, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig, Zugriff 15.12.2020 ● XN - XINHUANET (4.6.2020): China stresses targeted COVID-19 containment measures,developing vaccines and drugs, http://www.xinhuanet.com/english/2020-06/04/c_139114738.htm, Zugriff 15.12.2020 XN - XINHUANET (4.6.2020): China stresses targeted COVID-19 containment measures,, developing vaccines and drugs, http://www.xinhuanet.com/english/2020-06/04/c_139114738.htm, Zugriff 15.12.2020 ● ZO – Zeit Online (14.4.2020): Chinas Exporte sinken um 6,6 Prozent, https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-04/coronavirus-china-exporte-rueckgang, Zugriff 15.12.2020 Sicherheitslage Letzte Änderung: 17.12.2020 Wegen der Ausbreitung von COVID-19 kommt es in China zu verschärften Einreisekontrollen, Gesundheitsüberprüfungen und seit 28.03.2020 zu einer Einreisesperre für Ausländer (BMEIA 24.11.2020). Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert (AA 7.12.2020). Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 19.6.2020). Berichten zufolge wurden in den letzten zehn Jahren 170 Millionen Überwachungskameras in Städten und Gemeinden im ganzen Land installiert (DFAT 3.10.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind in den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden (EDA 23.7.2020). Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung und die anhaltende harte Linie der lokalen Regierung, können die laufende Problematik der muslimischen Gemeinschaft über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (GW 17.6.2020). Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vgl. USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020).Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020). China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und "destabilisierende Akteure" in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vgl. RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017).China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und "destabilisierende Akteure" in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vergleiche RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017). Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vgl. FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020)Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vergleiche FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020) China und Russland: Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine "stabile strategische Partnerschaft" betrachtet (LVAk 5.2020; vgl. GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung der jeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vgl. LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020).Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine "stabile strategische Partnerschaft" betrachtet (LVAk 5.2020; vergleiche GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung der jeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vergleiche LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020). Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vgl. BAMF 2.2020).Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vergleiche BAMF 2.2020). China und Indien: Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vgl. REUTERS 2.9.2020). Ein "Handgemenge" zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am
- Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020).Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vergleiche REUTERS 2.9.2020). Ein "Handgemenge" zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am
- Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020). China betreibt im Zuge seiner "String of pearls Strategy" (CEFIP 13.8.2019; vgl. FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der "Belt and Road"-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanische Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vgl. DRM 26.8.2019).China betreibt im Zuge seiner "String of pearls Strategy" (CEFIP 13.8.2019; vergleiche FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der "Belt and Road"-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanische Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vergleiche DRM 26.8.2019). China und USA: Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vgl. DRM 26.8.2020).Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vergleiche DRM 26.8.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (7.12.2020): China: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_1, Zugriff 11.12.2020 ● BBC – British Broadcasting Corporation (5.12.2019): Chinese residents worry about rise of facial recognition, https://www.bbc.com/news/technology-50674909, Zugriff 11.12.2020 ● BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2.2020): Länderreport 22; China; Situation der Muslime, https://www.ecoi.net/en/file/local/2025535/laenderreport-22-china.pdf, Zugriff 14.12.2020 ● BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (24.11.2020): China, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 11.12.2020 ● BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 11.12.2020 ● CEFIP – Carnegie Endowmwnt for International Peace (13.8.2019): New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://carnegieendowment.org/2019/08/13/new-delhi-remains-washington-s-best-hope-in-asia-pub-79666, Zugriff 11.12.2020 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 11.12.2020 ● DRM – De Re Militaria (26.8.2019): The Chinese String of Pearls or How Beijing is Conquering the Sea, https://drmjournal.org/2019/08/26/the-chinese-string-of-pearls-or-how-beijing-is-conquering-the-sea/, Zugriff 11.12.2020 ● EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (23.7.2020): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html, Zugriff 11.12.2020 ● FA – Foreign Affairs (9/10 2019): The India Dividend, New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://www.foreignaffairs.com/articles/india/2019-08-12/india-dividend?gpp=WlLQHrv60hOMo/LWqt4OfjptV0xxVkgyaFRqSTlDUWN3TFhkQmNUNmRnVDZ2T3g3cjFvOU9Udm4zRTFNKzRDdTZ4bG5wWWdpdlVXTUdkT1JJOjlmMGVkZTNjMTY2NTg0YjBlYjJmODI0MTVkN2Q4MzhlYzFlMmE0MmVlMDhiMGQxZGRlMjA2OGY1ZmU3ZmY2MmU%3D, Zugriff 11.12.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 11.12.2020 ● GH – Gateway House (17.2.2016): How China Sees Russia, https://www.gatewayhouse.in/how-china-sees-russia/, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (23.8.2020): China Country Report, Executiv Summary https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (19.6.2020): China Country Report, Terrorism, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (17.6.2020): China Country Report, Social Stability, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● HRW – Human Rights Watch (16.5.2017): China: Police DNA Database Threatens Privacy, https://www.ecoi.net/de/dokument/1400058.html, Zugriff 11.12.2020 ● IPG – Internationale Politik und Gesellschaft (15.10.2020): Indische Visionen, https://www.ipg-journal.de/regionen/asien/artikel/indien-4712/, Zugriff 11.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (5.2020): Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 101 - 108, 109 -
- ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.228 ● REUTERS (2.9.2020): Grenzkonflikt zwischen Indien und China flammt wieder auf, https://de.reuters.com/article/indien-china-grenzkonflikt-idDEKBN25Z181, Zugriff 11.12.2020 ● RFA – Radio Free Asia (23.8.2019): China Gears up to Collect Citizens' DNA Nationwide, https://www.rfa.org/english/news/china/collect-08232019115209.html, Zugriff 11.12.2020 ● SN – Salzburger Nachrichten (22.5.2020): Chinas Volkskongress eröffnet - Hongkong und Corona im Fokus, https://www.sn.at/politik/weltpolitik/chinas-volkskongress-eroeffnet-hongkong-und-corona-im-fokus-87870631, Zugriff 11.12.2020 ● SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik
(2016): Wagner, C.: Die Auswirkungen des China-Pakistan Economic Corridor (CPEC). Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, https://nbnresolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-46698-5, Zugriff 11.12.2020 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 11.12.2020 ● WSJ – Wall Street Journal (17.6.2020): The China-India Clash, https://www.wsj.com/articles/the-china-india-clash-11592435121, Zugriff 11.12.2020 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung: 17.12.2020 Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vgl. FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vgl. AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
- Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vgl. AA 1.12.2020).Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vergleiche AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
- Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vergleiche AA 1.12.2020). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen "Unabhängigkeit" von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es – vor allem auf unterer Gerichtsebene – noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 10.2020). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene soll "Fehlverhalten" von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden (AA 1.12.2020). Das umstrittene System der „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurde Ende 2013 offiziell abgeschafft. Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten aber auch willkürliche Festsetzungen in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“) ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 1.12.2020). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die "Hochachtung und der Schutz der Menschenrechte" an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, und werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft befindlichen Personen innerhalb von 24 Stunden über die erfolgte Festnahme informiert werden. Es müssen von den Behörden jedoch keine Angaben zum Grund der Festnahme oder über den Aufenthaltsort der festgenommenen Person gegeben werden. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss der Ort der Festhaltung laut Gesetz auch in diesen Fällen eine offizielle Einrichtung sein (ÖB 10.2020). Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem "designierten Ort" bis zu sechs Monate unter "Hausarrest" gestellt werden können (ÖB 10.2020). Im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlich bewehrten rechtswidrigen Handlungen kann die Polizei zudem "Verwaltungsstrafen" verhängen. Diese Strafen reichen von Ermahnungen über Geldbußen bis hin zu einer "Verwaltungshaft" (ohne richterliche Entscheidung) von bis zu 15 Tagen. Der Aufenthalt in den offiziell nicht existenten "schwarzen Gefängnissen" kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 1.12.2020). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Beschuldigten/Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess. Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt der jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 1.12.2020). Seit 2014 wurden schrittweise Reformen zur Verbesserung der Justizleistung unter Wahrung der Parteivormachtstellung durchgeführt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Erhöhung der Transparenz, Professionalität und Autonomie gegenüber den lokalen Behörden (FH 4.3.2020). Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Art. 102-114 chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020).Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Artikel 102 -, 114, chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020). Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vgl. ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vgl. TT 29.3.2016).Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vergleiche ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vergleiche TT 29.3.2016). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 10.2020). Eine neue Form der außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit der Einrichtung der National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vgl. ÖB 10.2020).Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 10.12.2020 ● AI – Amnesty International (1.10.2019): Sippenhaft in China, https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/china-sippenhaft-china, Zugriff 10.12.2020 ● DP – Die Presse (27.6.2019): Chinesische Höchstrichterin: „Gewaltentrennung ist für China ungeeignet“, https://www.diepresse.com/5650654/chinesische-hochstrichterin-bdquogewaltentrennung-ist-fur-china-ungeeignetldquo, Zugriff 10.12.2020 ● DP – Die Presse (19.1.2018): Haft für Anwalt: China setzt Verfolgungswelle gegen Kritiker fort, https://www.diepresse.com/5356720/haft-fur-anwalt-china-setzt-verfolgungswelle-gegen-kritiker-fort, Zugriff 10.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 10.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● TAZ – Die Tageszeitung (29.3.2016): Peking setzt auf Sippenhaft, https://taz.de/Neue-Stufe-der-Repression-in-China/!5291032/, Zugriff 20.11.2019 ● ZO – Zeit Online (29.1.2019): Bürgerrechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/tianjin-buergerrechtsanwalt-china-viereinhalb-jahre-haft, Zugriff 10.12.2020 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung: 17.12.2020 Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). Xi Jinping, Präsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019).Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). römisch zehn i Jinping, Präsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst. Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u.a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit sind die innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Verantwortung für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen (ÖB 10.2020). Im Juni 2017 wurde mit dem Aufklärungsgesetz ("Intelligence Law" 2017; geändert 2018), durch das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses Chinas ein neues Gesetz erlassen, welches über die staatlichen Sicherheitsbehörden hinaus jedes einzelne Mitglied der chinesischen Gesellschaft aufruft, zur nationalen Aufklärungsarbeit beizutragen und nachrichtendienstlich relevante Informationen über Dritte, die an Aktivitäten beteiligt sind, welche der nationalen Sicherheit Chinas oder seinen Interessen schaden können, an die Behörden weiterzugeben (DFAT 3.10.2019). Darüber hinaus besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB 10.2020). Die Behörde für Staatssicherheit kann seit Mitte April 2017 Beträge zwischen 10.000 und 500.000 Yuan (etwa 68.000 Euro) für nützliche Hinweise an Informanten auszahlen, welche durch ihre Mitarbeit bei der Enttarnung von ausländischen Spionen helfen. Informationen können über eine speziell eingerichtete Hotline, Briefe oder bei einem persönlichen Besuch bei der Behörde gegeben werden. So sich die Hinweise als zweckdienlichen herausstellen, soll der Informant das Geld erhalten (FAZ 11.4.2017). Quellen: ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 10.12.2020 ● GX – German Xinhuan (10.11.2019): Xi nimmt an Sitzung der ZMK zur militärischen Entwicklung auf der Primarstufe teil, http://german.xinhuanet.com/2019-11/11/c_138545144.htm, Zugriff 10.12.2020 GX – German Xinhuan (10.11.2019): römisch zehn i nimmt an Sitzung der ZMK zur militärischen Entwicklung auf der Primarstufe teil, http://german.xinhuanet.com/2019-11/11/c_138545144.htm, Zugriff 10.12.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (11.4.2017): Peking belohnt Bürger für Enttarnung ausländischer Spione, http://www.faz.net/aktuell/politik/china-bezahlt-buerger-fuer-enttarnung-auslaendischer-spione-14967307.html, Zugriff 10.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 10.12.2020 Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung: 17.12.2020 China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Art. 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 1.12.2020; vgl. ÖB 10.2020).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Artikel 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 1.12.2020; vergleiche ÖB 10.2020). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 10.2020; vgl. FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in der Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020).In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 10.2020; vergleiche FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in der Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vgl. DFAT 3.9.2019). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vergleiche DFAT 3.9.2019). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 10.2020; vgl. AI 22.2.2018).Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 10.2020; vergleiche AI 22.2.2018). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Art. 53), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 1.12.2020). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Artikel 53,), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 1.12.2020). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe "unterer Amtsträger" dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 1.12.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 9.12.2020 ● AI – Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/1424999.html, Zugriff am 9.12.2020 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 ● ÖB Peking
(102020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 Korruption Letzte Änderung: 18.12.2020 Korruption stellt nach wie vor ein großes Problem im Land dar (USDOS 11.3.2020). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International (TI) für das Jahr 2019 mit einer Bewertung von 41 (von 100) (0 sehr korrupt, 100 kaum korrupt) auf dem
- Rang von 180 Staaten (TI 2020) auf. 2018 erreichte China eine Reihung auf dem
- Rang von 180 Staaten mit 39 Punkten (TI 2019). Trotz diverser Anti-Korruptionsmaßnahmen bewirken Korruption und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes nach wie vor deutliche Zeichen von Unzufriedenheit in der Bevölkerung (LVAk 9.2019). Die weitest verbreiteten Formen von Korruption in China sind Bestechung, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Günstlingswirtschaft durch Regierungsvertreter. Korruption, politische Einmischung und Vermittlungsleistungen sind beim Erwerb öffentlicher Dienstleistungen und im Umgang mit dem Rechtssystem üblich (DFAT 3.10.2019) und sind zum Teil auf politische und kulturelle Gründe zurückzuführen (LI 2020). Korruption ist in China Teil des politischen Systems (LVAk 5.2020). Auch sind die von der Regierung stark regulierten Bereichen wie Landnutzung, Immobilien, Bergbau und Entwicklung der Infrastruktur sind anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergeldzahlungen (USDOS 11.3.2020). Bei seinem Amtsantritt startete Präsident Xi eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne ist es, korrupte Beamte zu finden (DFAT 3.10.2019; vgl. ÖB 10.2020). Im ersten Halbjahr 2018 wurden 302.000 Untersuchungen m Zusammenhang mit Korruption durchgeführt (DFAT 3.10.2019). 350.000 bis mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020; vgl. ÖB 10.2020). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Das parteiinterne Untersuchungssystem, das von der KP-Zentralkommission für Disziplininspektion (CCDI) gegen KP-Mitglieder durchgeführt werden kann (shuanggui), ist im chinesischen Recht nicht geregelt. Laut NGO-Berichten werden im Rahmen der Shuanggui-Untersuchungen auch verschiedene Formen der Folter und unmenschlichen Behandlung angewendet (darunter Schläge, Schlafentzug, Einzelhaft), um die Beschuldigten zu Geständnissen zu bewegen. Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB 10.2020).Bei seinem Amtsantritt startete Präsident römisch zehn i eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne ist es, korrupte Beamte zu finden (DFAT 3.10.2019; vergleiche ÖB 10.2020). Im ersten Halbjahr 2018 wurden 302.000 Untersuchungen m Zusammenhang mit Korruption durchgeführt (DFAT 3.10.2019). 350.000 bis mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Das parteiinterne Untersuchungssystem, das von der KP-Zentralkommission für Disziplininspektion (CCDI) gegen KP-Mitglieder durchgeführt werden kann (shuanggui), ist im chinesischen Recht nicht geregelt. Laut NGO-Berichten werden im Rahmen der Shuanggui-Untersuchungen auch verschiedene Formen der Folter und unmenschlichen Behandlung angewendet (darunter Schläge, Schlafentzug, Einzelhaft), um die Beschuldigten zu Geständnissen zu bewegen. Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB 10.2020). Obwohl die Beamten mit strafrechtlichen Sanktionen wegen Korruption konfrontiert waren, setzen die Regierung und die KP Chinas das Gesetz nicht konsequent und transparent um (USDOS 11.3.2020), jedoch haben die Anti-Korruptionsbemühungen bei den Beamten eine abschreckende Wirkung erzeugt und die Zurschaustellung demonstrativen Reichtums verringert. Man geht davon aus, dass die Korruption auf allen Regierungsebenen nach wie vor weit verbreitet ist (FH 4.3.2020). In der Praxis bedeutet dies aber auch eine Politik der verstärkten Unterdrückung Andersdenkender, sowie die strikte, aber in der Praxis selektive und intransparente Bekämpfung von Korruption in Partei und Gesellschaft (AA 1.12.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 ● LI – Laenderdaten.Info
(2020): Korruption in China, https://www.laenderdaten.info/Asien/China/korruption.php, Zugriff 16.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (5.2020): Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 177 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.):Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.193 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● TI – Transparency International
(2020): Corruption Perceptions Index 2019, https://www.ti-austria.at/wp-content/uploads/2020/01/download_cpi_2019_pdf.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● TI – Transparency International
(2019): Corruption Perceptions Index 2018, https://www.transparency.org/cpi2018, Zugriff 9.12.2020 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung: 18.12.2020 Offiziell erkennt China die grundlegenden Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an. Außerdem hat die Volksrepublik China einer Reihe von Übereinkünften zum Schutz der Menschenrechte der Vereinten Nationen zugestimmt (GIZ 9.2020a; vgl. ÖB 10.2020).Offiziell erkennt China die grundlegenden Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte an. Außerdem hat die Volksrepublik China einer Reihe von Übereinkünften zum Schutz der Menschenrechte der Vereinten Nationen zugestimmt (GIZ 9.2020a; vergleiche ÖB 10.2020). Die Menschenrechtslage in China bietet ein zwiespältiges und trotz aller Fortschritte im Ergebnis negatives Bild. 2004 wurde der Begriff "Menschenrechte" in die Verfassung aufgenommen, die individuellen Freiräume der Bürger in Wirtschaft und Gesellschaft wurden in den letzten Jahren erheblich erweitert. Andererseits bleiben die Wahrung der inneren Stabilität und der Machterhalt der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) oberste Prämisse und rote Linie (AA 1.12.2020). Die Menschenrechtslage ist weiterhin durch ein systematisches Vorgehen gegen jede Form von Dissens gekennzeichnet (AI 30.1.2020). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtsrelevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 10.2020). Oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung „sozialer Stabilität“, die aus Sicht der chinesischen Führung unerlässlich für die weitere Entwicklung des Landes ist. Die chinesische Führung geht kompromisslos gegen jene vor, die als Bedrohung dieser Prioritäten angesehen werden, wie beispielsweise regierungskritische Schriftsteller, Blogger, Bürgerrechtsaktivisten, Menschenrechtsanwälte, Petitionäre oder Mitglieder nicht anerkannter Religionsgemeinschaften (Falun Gong, Hauskirchen etc.). Einschüchterungsmaßnahmen umfassen etwa Hausarrest, willkürliche Haft in sogenannten schwarzen Gefängnissen ("black jails" bzw. "legal education center"), Folter, Berufsverbote und Druck auf Familienangehörige durch Bedrohungen bis hin zur "Sippenhaft". Flankiert wird dies durch neue Gesetzgebung sowie eine Verschärfung von bestehenden Verordnungen und Gesetzen in den letzten Jahren. Personen, die in Opposition zu Regierung und herrschender Ideologie stehen, setzen sich unmittelbar der Gefahr von Repression durch staatliche Stellen aus, wenn sie aus Sicht der Regierung die Kommunistische Partei, die Einheit des Staates oder das internationale Ansehen Chinas gefährden. Die Schwelle ist immer dann erreicht, wenn die chinesischen Sicherheitsbehörden annehmen, dass ein – noch so loses – Netzwerk gebildet werden könnte. Aus Sicht der Regierung geht von separatistischen Bestrebungen und Untergrundaktivitäten innerhalb Chinas die größte Gefahr aus (AA 1.12.2020). Es gibt weiterhin besorgniserregende Verletzungen rechtsstaatlicher Mindeststandards in ganz China. So gibt es immer noch willkürliche Inhaftierungen durch die Regierung, erzwungenes Verschwindenlassen von Personen, sowie Folter und unrechtmäßige Tötungen durch die Regierung, harte und lebensbedrohliche Gefängnis- und Haftbedingungen, politische Gefangene, willkürliche Eingriffe in die Privatsphäre, erhebliche Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz, Zensur und Sperrung von Webseiten, physische Angriffe und strafrechtliche Verfolgung von Journalisten, Anwälten, Schriftstellern, Bloggern, Dissidenten, Petitionären und anderen Personen sowie deren Familienangehörigen, Eingriffe in das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, einer restriktiven Gesetzgebung gegenüber Nichtregierungsorganisationen (NGOs), strenge Einschränkungen der Religionsfreiheit, erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Korruption, Geburtenbeschränkungen, in manchen Fällen Zwang zur Sterilisation oder Abtreibung, Menschenhandel und Kinderarbeit (USDOS 11.3.2020). Häufig kommt es zu Übergriffen lokaler Amtspersonen bzw. von denen beauftragter Dritter. Dies betrifft im Schwerpunkt die Überwachung politisch Andersdenkender auf lokaler Ebene. Zumeist handelt es sich um Demonstrantinnen und Demonstranten bei Fällen mit wirtschaftlichem Hintergrund (illegale Landnahme, Korruption etc.). Petentinnen und Petenten, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um Unliebsame aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020). Die chinesische Regierung hat 2020 ein soziales Kreditsystem (SCS) eingeführt, das Menschen in allen Lebenslagen bewertet und entsprechend belohnt oder bestraft (EuZ 29.8.2019; vgl. LVAk 9.2019). Als Datenquellen werden das Verhalten in den sozialen Medien, beim Online-Shopping, beim Verfassen von Kurznachrichten, aber auch Kranken- und Gerichtsakten, Verkehrsdelikte, Steuersünden, rüpelhaftes Verhalten in der Öffentlichkeit, Rauchen in öffentlichen Räumen etc. genutzt (EuZ 29.8.2019). Die derzeitigen Tests will die Regierung bis Ende 2020 abschließen, um dann landesweit ein verpflichtendes einheitliches SCS einzuführen. Starten soll es aller Voraussicht nach in Peking. Unklar ist derzeit noch, wie später auch ländliche Regionen angeschlossen werden sollen, die aktuell noch keinen Internetzugang haben.Trotz aller Kontrolle ist die Zustimmung hoch (HO 8.5.2020).Die chinesische Regierung hat 2020 ein soziales Kreditsystem (SCS) eingeführt, das Menschen in allen Lebenslagen bewertet und entsprechend belohnt oder bestraft (EuZ 29.8.2019; vergleiche LVAk 9.2019). Als Datenquellen werden das Verhalten in den sozialen Medien, beim Online-Shopping, beim Verfassen von Kurznachrichten, aber auch Kranken- und Gerichtsakten, Verkehrsdelikte, Steuersünden, rüpelhaftes Verhalten in der Öffentlichkeit, Rauchen in öffentlichen Räumen etc. genutzt (EuZ 29.8.2019). Die derzeitigen Tests will die Regierung bis Ende 2020 abschließen, um dann landesweit ein verpflichtendes einheitliches SCS einzuführen. Starten soll es aller Voraussicht nach in Peking. Unklar ist derzeit noch, wie später auch ländliche Regionen angeschlossen werden sollen, die aktuell noch keinen Internetzugang haben.Trotz aller Kontrolle ist die Zustimmung hoch (HO 8.5.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 9.12.2020 ● EuZ – Entwicklung und Zusammenarbeit (29.8.2019): Digitale Überwachung, Niemand kann sich entziehen, https://www.dandc.eu/de/article/china-fuehrt-ein-punktesystem-zur-sozialen-bewertung-seiner-buerger-ein, Zugriff 9.12.2020 ● GIZ – Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (9.2020a): Länderinformationsportal China, Geschichte und Staat, https://www.liportal.de/china/geschichte-staat/, Zugriff 9.12.2020 ● HO – HEISE Online (8.5.2020): Social Scoring in China, https://www.heise.de/ct/artikel/Social-Scoring-in-China-4713878.html, 14.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.):Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.168 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 Haftbedingungen Letzte Änderung: 18.12.2020 Die Haftbedingungen sind im Allgemeinen sehr hart (AA 1.12.2020), mit unzureichender Ernährung, regelmäßigen Misshandlungen und Entzug von medizinischen Hilfeleistungen (FH 4.3.2020). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch die Erzwingung von Geständnissen (USDOS 11.3.2020). In vielen Fällen wird Inhaftierten in Untersuchungsgefängnissen anfänglich der Zugang zu Rechtsbeistand verwehrt (AI 2.8.2019; vgl. AI 22.8.2019), was mit dem "Verdacht auf Untergrabung der Staatsgewalt" (AI 22.8.2019) oder der "Gefährdung der nationalen Sicherheit" begründet wurde (AI 22.2.2017). Die Haftbedingungen sind im Allgemeinen sehr hart (AA 1.12.2020), mit unzureichender Ernährung, regelmäßigen Misshandlungen und Entzug von medizinischen Hilfeleistungen (FH 4.3.2020). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch die Erzwingung von Geständnissen (USDOS 11.3.2020). In vielen Fällen wird Inhaftierten in Untersuchungsgefängnissen anfänglich der Zugang zu Rechtsbeistand verwehrt (AI 2.8.2019; vergleiche AI 22.8.2019), was mit dem "Verdacht auf Untergrabung der Staatsgewalt" (AI 22.8.2019) oder der "Gefährdung der nationalen Sicherheit" begründet wurde (AI 22.2.2017). Im Jahr 2018 waren rund 1,7 Millionen Verurteilte in den 752 Haftanstalten (683 Gefängnisse, 41 Frauengefangenenhäuser und 28 Jugendstrafvollzugsanlagen) inhaftiert. Gemäß Zurechnungen von Personen in Untersuchungshaft erhöht sich die Zahl der Gefangenen auf rund 2,36 Millionen Personen. Der Frauenanteil beträgt etwa 8,4 Prozent (WPB 2018). Neben der Freiheitsstrafe existieren verschiedene Formen freiheitsentziehender Maßnahmen, sogenannte Administrativhaft: "Haft zur Erziehung" (shourong jiaoyu), "Haft zur Umerziehung" und "Zwangsmäßige Drogenrehabilitation in Isolation". Sie zielen häufig auf Prostituierte und Drogenabhängige, aber auch politisch missliebige Personen (z.B. Anti-Falun Gong-Kampagne) ab (AA 1.12.2020). Nach Abschaffung des Systems "Umerziehung durch Arbeit" (laojiao) (AA 1.12.2020) wurden hunderte dieser Haftanstalten in sogenannte "legal education center" umbenannt (AA 14.12.2018). Willkürliche Verhaftungen oder Hausarrest (soft detention) ohne gerichtliche Verfahren kommen häufig vor. Personen werden oft über lange Zeit hinweg in ihrer eigenen Wohnung oder an anderen Orten ohne Zugang zur Außenwelt festgesetzt, insbesondere um wichtige politische Veranstaltungen oder Gedenktage herum (AA 1.12.2020). Illegale und nicht deklarierte Anhaltezentren, sog. "black jails" sind weiterhin landesweit in Verwendung. In psychiatrischen Anstalten dürften unliebsame geistig gesunde Menschen zusammen mit geistig abnormen Rechtsbrechern weggesperrt werden (ÖB 10.2020; vgl. AA 14.12.2018).Illegale und nicht deklarierte Anhaltezentren, sog. "black jails" sind weiterhin landesweit in Verwendung. In psychiatrischen Anstalten dürften unliebsame geistig gesunde Menschen zusammen mit geistig abnormen Rechtsbrechern weggesperrt werden (ÖB 10.2020; vergleiche AA 14.12.2018). Berichten zu Folge sind politische Gefangene, darunter Angehörige der Falun Gong, Uiguren, tibetische Buddhisten und im Untergrund ihren Glauben praktizierende Christen, in Haftanstalten der Gefahr von gewaltsamen Organentnahmen ausgesetzt (WSJ 5.2.2019). Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 1.12.2020). Die Polizei kann in solchen Anstalten Personen nach eigenem Gutdünken ohne zeitliche Begrenzungen festhalten (ÖB 10.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AA – Auswärtiges Amt (14.12.2018): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/1456146/4598_1547112750_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2018-14-12-2018.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● AI – Amnesty International (22.8.2019): Drei NGO-Mitarbeiter wegen Subversion in Haft, https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-08/113_2019_DE_China.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● AI – Amnesty International (2.8.2019): Aktivist zu 12 Jahren Haft verurteilt, https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-08/284-7_2016_DE_China.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● AI – Amnesty International (22.2.2017): Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - China, http://www.ecoi.net/local_link/336465/479116_de.html, Zugriff am 9.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 ● WPB – World prison Brief
(2018): World Prison Brief data China, https://www.prisonstudies.org/country/china, Zugriff 9.12.2020 ● WSJ – Wall Street Journal (5.2.2019): The Nightmare of Human Organ Harvesting in China, https://www.wsj.com/articles/the-nightmare-of-human-organ-harvesting-in-china-11549411056, Zugriff 9.12.2020 Todesstrafe Letzte Änderung: 18.12.2020 Es gibt Anzeichen, dass China sich langsam in Richtung einer Verminderung der Anwendung der Todesstrafe bewegt (ÖB 10.2020). Die Regierung hat die Zahl der Verbrechen, die mit der Todesstrafe geahndet werden, reduziert (FH 3.4.2020). Die Todesstrafe wird bei 46 Verbrechen angewendet, von denen 21 keine Gewaltverbrechen sind (ÖB 10.2020). Die genaue Zahl der Hinrichtungen bleibt Staatsgeheimnis (AI 30.1.2020; vgl. ÖB 10.2020). Jedoch dürfte China jährlich mehr Menschen hinrichten als alle anderen Länder zusammen. Amnesty International geht von „tausenden Hinrichtungen“ aus (ÖB 10.2020; vgl. AI 21.4.2020). NGOs schätzen aber auch, dass die Zahl der Vollstreckungen seit mehreren Jahren abnimmt (AA 1.12.2020). Es gibt Anzeichen, dass China sich langsam in Richtung einer Verminderung der Anwendung der Todesstrafe bewegt (ÖB 10.2020). Die Regierung hat die Zahl der Verbrechen, die mit der Todesstrafe geahndet werden, reduziert (FH 3.4.2020). Die Todesstrafe wird bei 46 Verbrechen angewendet, von denen 21 keine Gewaltverbrechen sind (ÖB 10.2020). Die genaue Zahl der Hinrichtungen bleibt Staatsgeheimnis (AI 30.1.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Jedoch dürfte China jährlich mehr Menschen hinrichten als alle anderen Länder zusammen. Amnesty International geht von „tausenden Hinrichtungen“ aus (ÖB 10.2020; vergleiche AI 21.4.2020). NGOs schätzen aber auch, dass die Zahl der Vollstreckungen seit mehreren Jahren abnimmt (AA 1.12.2020). Obwohl die Regierung betont, dass die überwiegende Mehrheit der Chinesen für die Beibehaltung der Todesstrafe wäre, gibt es eine offene Debatte zur Anwendung der Todesstrafe, die in den vergangenen Jahren zu positiven Reformen geführt hat. Durch die verstärkte Praxis der außergerichtlichen Mediation, bei der ein Mörder die Familie des Todesopfers finanziell entschädigen kann, konnten ebenfalls einige Todesurteile abgewendet werden (ÖB 10.2020). Angesichts der Tatsache, dass etwa 90 Prozent der Todesurteile in China für schwere Verbrechen wie Mord, Raubmord, Vergewaltigung oder Drogenschmuggel verhängt werden, wird die Beschränkung der Todesstrafe aber absehbar nicht zu signifikant weniger Todesurteilen in China führen. Todesurteile werden entweder zur sofortigen Vollstreckung oder mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub verhängt. In letzterem Fall werden die Urteile nach Ablauf der Frist, falls sich der Delinquent in dieser Zeit straffrei verhalten hat, regelmäßig in lebenslange Strafen umgewandelt. Seit 2007 müssen Todesurteile zur sofortigen Vollstreckung wieder vom Obersten Volksgericht (OVG) bestätigt werden. Offiziellen Angaben zufolge werden etwa zehn Prozent dieser Todesurteile im Rahmen dieses Verfahrens aufgehoben. Die NGO Dui Hua, die die Entwicklung seit Jahrzehnten verfolgt und aus verfügbaren Einzeldaten seriöse Hochrechnungen erstellt, geht von einer Reduzierung der Hinrichtungen von ca. 8.000 im Jahr 2008 auf etwa 2.000 im Jahr 2018 aus (AA 1.12.2020). Die Regierung erklärte, dass sie die Verwendung von Organen hingerichteter Gefangener beendet habe. Jedoch übersteigen Umfang und Geschwindigkeit einer Verfügbarkeit von Organen bei weitem jene Parameter, welche von einem im Entstehen begriffenen freiwilligen Spendensystem erfüllt werden können. Beweise für die Fälschung von Daten im Zusammenhang mit diesem System tauchten 2019 auf. Rechtsaktivisten, Journalisten, Mediziner und ein unabhängiges Expertentribunal, das in London tagte, wiederholten im Laufe des Jahres ihre Besorgnis über unethische und illegale Organbeschaffung von Gefangenen, einschließlich Mitgliedern religiöser und ethnischer Minderheiten, wie Falun Gong und Uiguren (FH 4.3.2020). Die Todesstrafe wird derzeit verstärkt wegen „Staatsverbrechen“, teilweise in Massenverfahren ohne Transparenz, verhängt (ÖB 10.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 7.12.2020 ● AI – Amnesty International (21.4.2020): Death Sentences and Executions 2019, https://www.ecoi.net/en/file/local/2028355/ACT5018472020ENGLISH.PDF, Zugriff 7.12.2020 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 3.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China Frauen Letzte Änderung: 18.12.2020 Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 11.3.2020). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel der Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in der Politik. Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten (AA 1.12.2020; vgl. USDOS 11.3.2020). Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Minderheitenvertreter vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erfordert oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 11.3.2020).Frauen genießen denselben Rechtsstatus und dieselben Rechte wie Männer (USDOS 11.3.2020). Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist erklärtes politisches Ziel der Regierung. Allerdings gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen, so auch in der Politik. Im Ständigen Ausschuss des Polit-Büros ist keine Frau vertreten (AA 1.12.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020). Das Wahlgesetz sieht ein generelles Kontingent für weibliche Minderheitenvertreter vor, doch die Verwirklichung dieser Kontingente erfordert oft, dass die Wahlbehörden gegen das Wahlgesetz verstoßen (USDOS 11.3.2020). Der Global Gender Gap Report über die Ungleichbehandlung der Geschlechter aus dem Jahr 2018 listet China in der Kategorie "Überleben und Gesundheit" auf einem der letzten Plätze (GGGR 2020). Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 10.2020; vgl. DFAT 3.10.2019, USDOS 11.3.2020). Vor 2001 war körperliche Misshandlung nicht einmal ein Scheidungsgrund. Gesetze traten erst im März 2016 in Kraft, seit häusliche Gewalt gesetzlich strafbar ist. Ein neues Gesetz, das Anfang 2021 in Kraft tritt, sieht eine 30-tägige Bedenkzeit vor, bevor sich chinesische Paare scheiden lassen können. Diese Klausel gilt allerdings nicht für Fälle von häuslicher Gewalt (BBC 24.6.2020).Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt und Missbrauch von Mädchen, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, sind Tabuthemen und weit verbreitet (ÖB 10.2020; vergleiche DFAT 3.10.2019, USDOS 11.3.2020). Vor 2001 war körperliche Misshandlung nicht einmal ein Scheidungsgrund. Gesetze traten erst im März 2016 in Kraft, seit häusliche Gewalt gesetzlich strafbar ist. Ein neues Gesetz, das Anfang 2021 in Kraft tritt, sieht eine 30-tägige Bedenkzeit vor, bevor sich chinesische Paare scheiden lassen können. Diese Klausel gilt allerdings nicht für Fälle von häuslicher Gewalt (BBC 24.6.2020). In der patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft sind Frauen vor allem in ländlichen Gebieten benachteiligt (AA 1.12.2020). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung, ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Landrechten (ÖB 10.2020). Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 1.12.2020; vgl. HRW 17.1.2019).In der patriarchalisch veranlagten chinesischen Gesellschaft sind Frauen vor allem in ländlichen Gebieten benachteiligt (AA 1.12.2020). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten. Besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung, ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und Landrechten (ÖB 10.2020). Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 1.12.2020; vergleiche HRW 17.1.2019). Das erste Gesetz des Landes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, das insbesondere den Erlass von Gewaltschutzanordnungen vorsieht, trat erst im März 2016 nach jahrelangem Druck der Zivilgesellschaft in Kraft (AA 15.12.2016). Berichten zufolge kommt es in mindestens einem Viertel der Familien zu häuslicher Gewalt (USDOS 11.3.2020; vgl. FH 2.2019a). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet. Die Anerkennung häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich (USDOS 11.3.2020).Das erste Gesetz des Landes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, das insbesondere den Erlass von Gewaltschutzanordnungen vorsieht, trat erst im März 2016 nach jahrelangem Druck der Zivilgesellschaft in Kraft (AA 15.12.2016). Berichten zufolge kommt es in mindestens einem Viertel der Familien zu häuslicher Gewalt (USDOS 11.3.2020; vergleiche FH 2.2019a). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet. Die Anerkennung häuslicher Gewalt durch die Gerichte verbesserte sich (USDOS 11.3.2020). Das Familiengewaltgesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung zwischen Familienmitgliedern. Aktivisten kritisieren, dass das neue Gesetz keine Unterstützung für die Opfer bietet und dass es für die Opfer äußerst schwierig ist, Gerichtsverfahren gegen ihre Täter zu gewinnen, vor allem wegen des Versagens der Behörden in der Beweissicherung und weil kaum Zeugen vor Gericht aussagen (USDOS 11.3.2020; vgl. FH 4.3.2020). Einige Gerichte bieten Opfern Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme mit dem Opfer abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung ist nicht immer wirksam, weil sie die Opfer nicht immer erreicht. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 11.3.2020).Das Familiengewaltgesetz definiert häusliche Gewalt als zivile und nicht als kriminelle Handlung zwischen Familienmitgliedern. Aktivisten kritisieren, dass das neue Gesetz keine Unterstützung für die Opfer bietet und dass es für die Opfer äußerst schwierig ist, Gerichtsverfahren gegen ihre Täter zu gewinnen, vor allem wegen des Versagens der Behörden in der Beweissicherung und weil kaum Zeugen vor Gericht aussagen (USDOS 11.3.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Einige Gerichte bieten Opfern Schutz durch Verhängung einstweiliger Verfügungen an, welche Täter von einer Kontaktaufnahme mit dem Opfer abhalten sollen. Die offizielle Unterstützung ist nicht immer wirksam, weil sie die Opfer nicht immer erreicht. Auch wird häusliche Gewalt durch die öffentlichen Sicherheitskräfte oftmals ignoriert (USDOS 11.3.2020). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt. Auch „einfache“ Prostitution ist in China illegal – das Zuwiderhandeln aller Beteiligten kann mit einer Administrativhaft von bis zu 15 Tagen und/oder einem Bußgeld geahndet werden (AA 1.12.2020). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern. Menschenhändler können mit der Todesstrafe belegt werden (ÖB 10.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AA – Auswärtiges Amt (15.12.2026): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, ttps://www.ecoi.net/en/file/local/1122765/4598_1483948616_deutschland-auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschieberelevante-lage-in-der-volksrepublik-china-stand-oktober-2016-15-12-2016.pdf, Zugriff 11.02.2021 ● BBC – bbc.com 24.06.2020: China: City to let people getting married see their partner's abuse history, https://www.bbc.com/news/world-asia-china-53168754, Zugriff 11.02.2021 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 27.11.2020 ● GGGR – Global Gender Gap Report
(2020): The Global Gender Gap Report 2020, http://www3.weforum.org/docs/WEF_GGGR_2020.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylbericht Volksrepulik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 Familienplanungspolitik Letzte Änderung: 18.12.2020 Die Kommunistische Partei (KP) schränkt das Recht der Eltern auf Wahl der Anzahl der Kinder ein und nutzt Familienplanungseinheiten von der Dorf- bis zur Provinzebene, um Bevölkerungsbegrenzungen und -verteilungen durchzusetzen. Das Bevölkerungs- und Familienplanungsgesetz erlaubt es Ehepaaren, zwei Kinder zu haben (USDOS 11.3.2020; vgl. AA 1.12.2020, GIZ 6.2020c). Darüber hinaus ist es Paaren erlaubt, ein drittes Kindes zu beantragen, wenn die lokalen Vorschriften, wie auch die Regelungen der jeweiligen festgelegten Bedingungen der Provinz erfüllt werden. Bürger, welche gegen Gesetzte der Familienplanung verstoßen, werden mit hohen Strafen belegt (USDOS 11.3.2020; vgl. ÖB 10.2020). Die Kommunistische Partei (KP) schränkt das Recht der Eltern auf Wahl der Anzahl der Kinder ein und nutzt Familienplanungseinheiten von der Dorf- bis zur Provinzebene, um Bevölkerungsbegrenzungen und -verteilungen durchzusetzen. Das Bevölkerungs- und Familienplanungsgesetz erlaubt es Ehepaaren, zwei Kinder zu haben (USDOS 11.3.2020; vergleiche AA 1.12.2020, GIZ 6.2020c). Darüber hinaus ist es Paaren erlaubt, ein drittes Kindes zu beantragen, wenn die lokalen Vorschriften, wie auch die Regelungen der jeweiligen festgelegten Bedingungen der Provinz erfüllt werden. Bürger, welche gegen Gesetzte der Familienplanung verstoßen, werden mit hohen Strafen belegt (USDOS 11.3.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Ein außerhalb der staatlichen Familienplanungspolitik geborenes Kind wird als negativer Beitrag zur Leistungskraft des Staates angesehen. Verstöße gegen die Regelungen der Familienplanungspolitik, insbesondere des "Familienplanungsgesetzes" werden im wesentlichen durch die Bezahlung sogenannter Sozialunterhaltsabgaben bestraft und können im Anlassfall die zweieinhalbfache Lohnsumme des letzten Jahres betragen. Fallgruppen wie etwa Kinder nicht Verheirateter, Kinder Verheirateter außerhalb der Ehe und die Geburt eines weiteren (dritten) Kindes werden im Hinblick auf die Sanktionen mitunter unterschiedlich behandelt. Die Sozialunterhaltsabgabe ist von jedem Elternteil separat zu entrichten. Gegen Staatsbedienstete können zusätzlich zur Sozialunterhaltsabgabe Verwaltungssanktionen verhängt werden, Angestellten der Privatwirtschaft können durch den Arbeitgeber Disziplinarmaßnahmen erwachsen (ÖB 28.5.2020). Weiterhin muss vor der Geburt eine Genehmigung eingeholt werden. Genehmigungen erfolgen nur an verheiratete Ehepaare. Alleinstehende Frauen haben damit keine Möglichkeit, Kinder "legal" zur Welt zu bringen. Wie zuvor bestehen weiterhin Ausnahmen, die Familien zwei oder mehrere Kinder erlauben wenn sie am Land leben und das erste Kind ein Mädchen oder behindert war, wenn die Familie einer ethnischen Minderheit angehört, wenn beide Elternteile Einzelkinder waren (seit 2010/2011), bzw. wenn ein Elternteil ein Einzelkind war (seit 2013/2014). Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene. Änderungen der Politik werden prinzipiell nicht rückwirkend angewendet (ÖB 10.2020; AA 1.12.2020). Ein außerhalb der staatlichen Familienplanungspolitik geborenes Kind wird als negativer Beitrag zur Leistungskraft des Staates angesehen. Verstöße gegen die Regelungen der Familienplanungspolitik, insbesondere des "Familienplanungsgesetzes" werden im wesentlichen durch die Bezahlung sogenannter Sozialunterhaltsabgaben bestraft und können im Anlassfall die zweieinhalbfache Lohnsumme des letzten Jahres betragen. Fallgruppen wie etwa Kinder nicht Verheirateter, Kinder Verheirateter außerhalb der Ehe und die Geburt eines weiteren (dritten) Kindes werden im Hinblick auf die Sanktionen mitunter unterschiedlich behandelt. Die Sozialunterhaltsabgabe ist von jedem Elternteil separat zu entrichten. Gegen Staatsbedienstete können zusätzlich zur Sozialunterhaltsabgabe Verwaltungssanktionen verhängt werden, Angestellten der Privatwirtschaft können durch den Arbeitgeber Disziplinarmaßnahmen erwachsen (ÖB 28.5.2020). Weiterhin muss vor der Geburt eine Genehmigung eingeholt werden. Genehmigungen erfolgen nur an verheiratete Ehepaare. Alleinstehende Frauen haben damit keine Möglichkeit, Kinder "legal" zur Welt zu bringen. Wie zuvor bestehen weiterhin Ausnahmen, die Familien zwei oder mehrere Kinder erlauben wenn sie am Land leben und das erste Kind ein Mädchen oder behindert war, wenn die Familie einer ethnischen Minderheit angehört, wenn beide Elternteile Einzelkinder waren (seit 2010 aus 2011,), bzw. wenn ein Elternteil ein Einzelkind war (seit 2013 aus 2014,). Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene. Änderungen der Politik werden prinzipiell nicht rückwirkend angewendet (ÖB 10.2020; AA 1.12.2020). Generell wird und wurde die Implementierung der Familienplanungspolitik in einzelnen Provinzen und Gemeinden jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt (ÖB 28.5.2020; vgl. ÖB 10.2020, USDOS 11.3.2020). Viele lokale Vorschriften sehen zwar Erleichterungen (z.B. für nationale Minderheiten, Rückkehrer etc.) vor (AA 1.12.2020), es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass lokal Regelungen der Familienplanung missbraucht werden (ÖB 28.5.2020). Generell wird und wurde die Implementierung der Familienplanungspolitik in einzelnen Provinzen und Gemeinden jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt (ÖB 28.5.2020; vergleiche ÖB 10.2020, USDOS 11.3.2020). Viele lokale Vorschriften sehen zwar Erleichterungen (z.B. für nationale Minderheiten, Rückkehrer etc.) vor (AA 1.12.2020), es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass lokal Regelungen der Familienplanung missbraucht werden (ÖB 28.5.2020). Laut Angaben staatlicher Medien ist die Zahl der erzwungenen Abtreibungen in den letzten Jahren im Zuge gelockerter Vorschriften, einschließlich der Umsetzung der Zwei-Kind-Politik, zurückgegangen (USDOS 11.3.2020). Die Stellung und administrative Behandlung von unehelichen Kindern wird nach wie vor nicht von Verwaltungsvorschriften und Anweisungen erfasst und geregelt (AA 1.12.2020). Der Umstand, dass ein Kind unehelich geboren wurde, kann durch die Zahlung einer Sozialunterhaltsabgabe "saniert" werden. Sofern die Sozialunterhaltsabgabe bezahlt wurde, hat das Kind auch Zugang zu den staatlichen Leistungen, insbesondere Schule, Sozialversicherung, etc. (ÖB 28.5.2020). Oft können sich Eltern die Strafzahlungen nicht leisten (ÖB 10.2020; vgl. AA 1.12.2020). Einige Eltern vermeiden die Zahlung einer solchen Bußgebühr, indem sie gesetzwidrig geborene Kinder bei Freunden oder Verwandten verstecken (DFAT 3.10.2019). Nicht legalisierten Kinder werden als "black childs" oder "Heihaizi" bezeichnet. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf, können nicht legal heiraten und leben im eigenen Land praktisch als Bürger zweiter Klasse. Menschen ohne eine Hukou-Registrierung stellen eine der vulnerabelsten Gruppen in der chinesischen Gesellschaft dar und sind anfällig für Menschenhandel (ÖB 10.2020).Die Stellung und administrative Behandlung von unehelichen Kindern wird nach wie vor nicht von Verwaltungsvorschriften und Anweisungen erfasst und geregelt (AA 1.12.2020). Der Umstand, dass ein Kind unehelich geboren wurde, kann durch die Zahlung einer Sozialunterhaltsabgabe "saniert" werden. Sofern die Sozialunterhaltsabgabe bezahlt wurde, hat das Kind auch Zugang zu den staatlichen Leistungen, insbesondere Schule, Sozialversicherung, etc. (ÖB 28.5.2020). Oft können sich Eltern die Strafzahlungen nicht leisten (ÖB 10.2020; vergleiche AA 1.12.2020). Einige Eltern vermeiden die Zahlung einer solchen Bußgebühr, indem sie gesetzwidrig geborene Kinder bei Freunden oder Verwandten verstecken (DFAT 3.10.2019). Nicht legalisierten Kinder werden als "black childs" oder "Heihaizi" bezeichnet. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf Bildung, Gesundheitsversorgung, einen formalen Beruf, können nicht legal heiraten und leben im eigenen Land praktisch als Bürger zweiter Klasse. Menschen ohne eine Hukou-Registrierung stellen eine der vulnerabelsten Gruppen in der chinesischen Gesellschaft dar und sind anfällig für Menschenhandel (ÖB 10.2020). Nach Ende der Ein-Kind-Politik soll es für vormals "illegale", auch "überzählige" Kinder möglich sein, sich registrieren zu lassen. Gemäß der Stellungnahme des Büros des Staatsrates zur Lösung des Hukou-Registrierungsproblems besteht auch für