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{'item': 'W142 2171643-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum16.04.2021 GeschäftszahlW142 2171643-1 Spruch, W142 2171643-1/5E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde der XXXX StA. Volksrepublik China, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.09.2017, Zl. 1113593100/160622915, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 01.03.2021 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde der römisch 40 StA. Volksrepublik China, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.09.2017, Zl. 1113593100/160622915, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 01.03.2021 zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) stellte am 02.05.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz.
  2. Anlässlich der am 03.05.2016 durchgeführten Erstbefragung gab die BF an, sie sei ledig, spreche muttersprachlich Chin (Hochchinesisch), gehöre der Volksgruppe der Han an und sei konfessionslos. Sie habe von 1992 bis 1995 die Grundschule in Qingtian besucht. Die BF habe keine Berufsausbildung, zuletzt (bis 31.12.2015) habe sie als Schusterin gearbeitet. Ihre Eltern würden in China leben. Sie habe zuletzt in der Provinz Zhejiang, Kreis Qingtian, Gemeinde Gangtou, im Dorf Xinvang gelebt. Den Entschluss zur Ausreise habe sie vor ca. drei Monaten gefasst. Sie sei aus ihrem Wohnort am 28.04.2016 ausgereist, am 30.04.2016 sei sie von Peking mit einem Flugzeug abgereist und am 01.05.2016 in Österreich angekommen. Ihr Reisepass sei ihr nach der Landung in Wien von einem Schlepper abgenommen worden. Zu ihrem Fluchtgrund führte sie aus, dass sie vor ca. einem halben Jahr ihren Freund kennengelernt haben. Einen Monat später sei sie draufgekommen, dass er Drogen konsumiere. Aus diesem Grund habe er immer Geld von ihr verlangt. Da sie ihm kein Geld gegeben habe, sei sie immer geschlagen worden. Er habe sie nicht in Ruhe gelassen. Aus diesem Grund habe sie den Entschluss gefasst China zu verlassen. Bei einer Rückkehr befürchte sie, dass ihr Freund sie weiterhin nicht in Ruhe lasse.
  3. Am 08.08.2017 wurde die BF beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) in Beisein einer Dolmetscherin für die Sprache Chinesisch niederschriftlich einvernommen. Die BF gab an, sie sei ledig und gesund. Sie habe drei Jahre die Grundschule besucht und keine Berufsausbildung. Sie habe 4 Jahre lang in einer Schuhfabrik gearbeitet. Danach habe sie bis zu ihrer Ausreise nicht mehr gearbeitet. Vor der Arbeit in der Schuhfabrik sei sie zu Hause bei ihren Eltern gewesen und habe bei ihnen in der Landwirtschaft mitgeholfen. Ihre Eltern würden nach wie vor von der eigenen Landwirtschaft im Heimatdorf leben. Sie sei dazu in der Lage gewesen sich ihren Lebensunterhalt durch ihre berufliche Tätigkeit zu finanzieren. Zuletzt und bis zu ihrer Ausreise habe sie in der Provinz Zhejiang, in der Stadt Wenzhou, Diyi Qiao, an der Adresse der Fabrik gelebt. Das Geld für die Ausreise hätten ihre Eltern bzw. Verwandte finanziert, bei welchen sie sich Geld ausgeborgt habe. Sie habe telefonischen Kontakt zu ihren Eltern. Den Entschluss zur Ausreise habe sie im Jahr 2014 gefasst. Zu ihrem Fluchtgrund befragt, gab die BF wie folgt an (Schreibfehler korrigiert): […] „Ich habe damals meinen Freund kennen gelernt, er ist Friseur. Nach einem Monat kam ich darauf, dass er Drogen konsumierte. Er hat dann Geld von mir verlangt. Ich hatte kein Geld. Dennoch hat er nicht aufgegeben, von mir Geld zu verlangen. Dann habe ich an meine Ausreise gedacht. Das ist alles. Andere Gründe habe ich keine. F: Sind das alle Ihre Fluchtgründe? A: Ja. Er hat immer Geld von mir verlangt, wenn ich keines hatte, hat er mich geschlagen. … A: Ebenfalls in der Fabrik in Wenzhou ist es passiert. Ich habe ihn dort kennen gelernt, ich war bei ihm im Friseursalon, dann kamen wir zusammen. Nach ca. einem Monat kam ich drauf, dass er Drogen konsumierte. Er hat dann immer Geld von mir verlangt, ich konnte dann nicht mehr weiter bleiben. Ich habe dann an meine Ausreise gedacht. F: Erzählen Sie mir in allen Details von den fluchtauslösenden Ereignissen. Welche Vorfälle veranlassten Sie zur Flucht? Konkret, im Detail, bitte! (Was ist wann, wo wie, weswegen geschehen…. etc. etc. etc. A: Das ist alles. Ich habe es bereits erzählt. Ich habe den Freund kennen gelernt, wollte nicht bleiben und habe an meine Ausreise gedacht. F: Machen Sie bitte konkrete Angaben rund um die Person Ihres Freundes! Konkrete Personendaten, Wohnanschrift, familiäres Umfeld, Name der Eltern, der Geschwister, Anzahl der Geschwister, Bezeichnung des Friseursalons, Anschrift des Friseursalons, wann genau haben Sie einander kennen gelernt, welche Art von Beziehung hatten Sie ab welchem Zeitpunkt etc. etc. etc. etc. A: Anfangs hatte ich einen guten Eindruck, er war sehr gut, da ich aber kein Geld mehr für ihn und dann wurde er böse. Sein Name ist XXXX , er ist 44 Jahre alt und 165 cm groß, das ist alles was ich über ihn weiß. Mehr weiß ich nicht.Sein Name ist römisch 40 , er ist 44 Jahre alt und 165 cm groß, das ist alles was ich über ihn weiß. Mehr weiß ich nicht. LA: Ist das Alles was Sie über die Person Ihres Freundes, dem Auslöser Ihrer Flucht, sagen können/wollen? A: Ja. Das ist alles. Mehr weiß ich nicht. LA: Haben Sie sich jemals um Schutz und Hilfe an heimatliche Behörden, die Polizei, wegen Ihrem Freund gewandt? A: Nein. LA: Weswegen nicht? A: Er hat ja Drogen konsumiert. Außerdem habe ich nicht daran gedacht. LA: Ist das Alles was Sie über Ihre höchstpersönlichen Flucht/Ausreisegründe, welche sie immerhin zum Verlassen Ihres Heimatlandes und Ihrer Familienangehörigen sowie Aufgabe Ihrer Existenz sagen können/wollen? A: Ja. Das ist alles. Mehr weiß ich nicht. LA: Hätten Sie sich nicht woanders in die VR China, in eine andere Stadt, begeben können um den Problemen mit Ihrem Freund zu entgehen? Könnten Sie in einem anderen Ort, einer anderen Stadt in VR China leben und arbeiten? VP: Nein. Ich kannte mich ja nicht aus. LA: Was hätten Sie zu befürchten, wenn Sie heute nach VR China zurückkehren würden? VP: Das wird nicht gehen. Mein Freund würde weiterhin Probleme machen.“ […] Zu ihrem Leben in Österreich gab sie an, nicht Deutsch, sondern nur Chinesisch zu sprechen und auch keinen Deutschkurs besucht zu haben. Sie habe ausschließlich chinesische Bekannte. Sie lebe von ihrer Arbeit als Prostituierte. Sie lebe im Bundesgebiet nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Beziehung, sondern sei alleine.
  4. Mit Bescheid des BFA wurde der Antrag der BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde der BF gemäß § 57 Asylgesetz nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 Asylgesetz iVm. § 9 BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen. Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung der BF gemäß § 46 FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt III.). Unter Spruchpunkt IV. wurde festgestellt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß § 52 Abs. 1 bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.
  5. Mit Bescheid des BFA wurde der Antrag der BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Volksrepublik China abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde der BF gemäß Paragraph 57, Asylgesetz nicht erteilt. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, Asylgesetz in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz wurde gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen. Gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung der BF gemäß Paragraph 46, FPG in die Volksrepublik China zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei.). Unter Spruchpunkt römisch vier. wurde festgestellt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß Paragraph 52, Absatz eins bis 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage. Begründend führte das BFA im Wesentlichen aus, dass die von der BF angegebenen Gründe für das Verlassen des Heimatlandes (häusliche Probleme) nicht asylrelevant seien. Der chinesische Staat könne sie vor einer etwaigen Verfolgung durch ihren Exfreund schützen. Sie könne sich auch in einem anderen Teil Chinas niederlassen. Sie sei gesund, arbeitsfähig, verfüge über mehrjährige Berufserfahrung und könne sich ihren Lebensunterhalt erwirtschaften. Sie verfüge in der Heimat über familiäre Anknüpfungspunkte und könne daher auch von ihren Angehörigen Unterstützung erhalten. Hinsichtlich der BF liege auch keine besondere Integrationsverfestigung im Bundesgebiet vor.
  6. Gegen diesen Bescheid erhob die BF durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter das Rechtsmittel der Beschwerde. Als Beschwerdegründe wurden inhaltliche Rechtswidrigkeit und die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht. Es wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Behörde den Sachverhalt nicht umfassend ermittelt habe. Da die BF als Prostituierte tätig sei, gehöre sie einer „sozialen Gruppe“ an. Das BFA habe es unterlassen, Feststellungen dahingehend zu treffen, ob die BF aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit einer Gefahr im Sinne der GFK in China ausgesetzt sei. Aus den Länderfeststellungen ergebe sich nicht, wie China mit Prostituierten im Falle einer Rückkehr umgehe. Es bestehe somit die Gefahr, dass die BF aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet einer Gefahr in China ausgesetzt sei.
  7. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 01.03.2021 in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprache Chinesisch und im Beisein des Rechtsvertreters der BF eine öffentliche mündliche Verhandlung durch. Das Bundesamt verzichtete auf die Teilnahme an der Verhandlung. Die BF gab in der Verhandlung wie folgt an (Schreibfehler korrigiert): […] R: Haben Sie eine Deutschprüfung abgelegt? BF: Nein. Ich kann ein wenig Deutsch. R: Können Sie mir auf Deutsch erzählen, wie ein typischer Tag bei Ihnen aussieht? BF auf Deutsch: Ich weiß es nicht. R: Verstehen Sie mich? BF auf Deutsch: Nein. R: Sie haben mich jetzt nicht verstanden? BF auf Deutsch: Ja. R: Haben Sie mich nun verstanden? D übersetzt die Frage. D: Sie hat sie nicht verstanden. Sie hat einfach mit Ja geantwortet. R: Können Sie mir auf Deutsch erzählen, wie ein typischer Tag aussieht? BF: Ich kann es nicht. R: Arbeiten Sie hier in Österreich? BF: Nein. R: Was machen Sie dann den ganzen Tag? BF: Ich arbeite nicht zurzeit. R: Haben Sie in Österreich schon gearbeitet? BF: Ja, ich habe als Prostituierte gearbeitet. R: Waren Sie eine angemeldete Prostituierte? BF: Ja. R: Können Sie zurzeit Ihr Gewerbe nicht ausüben, weil Corona ist oder haben Sie gänzlich als Prostituierte aufgehört zu arbeiten? BF: Ich habe vor Covid 19 schon aufgehört. Ich habe schon mehr als ein Jahr nicht mehr gearbeitet. R: Wie verdienen Sie Ihren Lebensunterhalt? BF: Ich bekomme Geld von einem Freund. R: Wie heißt dieser Freund? BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: In welcher Beziehung stehen Sie zu diesem Freund? BF: Wir sind in einer Beziehung. R: Leben Sie gemeinsam in einer Wohnung? BF: Ja. R: Können Sie mir den vollständigen Namen dieses Freundes nennen bzw. können Sie mir diesen aufschreiben? BF: XXXX (D buchstabiert). BF: römisch 40 (D buchstabiert). Die BF schreibt auf die Beilage./A den Namen auf Chinesisch. D gibt den Namen wie folgt an: XXXX . D gibt den Namen wie folgt an: römisch 40 . R: Welche Staatsangehörigkeit besitzt er? Ist er auch chinesischer Staatsangehöriger? BF: Das ist eine sie. Ich weiß nicht, welche Staatsbürgerschaft sie hat. R: Was bedeutet nun, sie stehen in einer Beziehung? BF: So wie ein Mann und eine Frau. R: Seit wann haben Sie diese Beziehung? BF: Schon lange, wahrscheinlich schon seit
  8. Ich denke seit
  9. R: Können Sie mir sagen, warum Sie China verlassen haben? BF: Ich habe meinen Frisör als Freund kennengelernt. Nach einiger Zeit habe ich bemerkt, dass er drogenabhängig ist. R: Was war dann weiter? BF: Er hat alles, was er von seiner Arbeit verdient dafür ausgegeben und ich habe zu der Zeit in einer Schuhfabrik gearbeitet. Er hat sein Geld alles ausgegeben und wollte von mir Geld haben. Wenn ich ihm kein Geld gebe, schlägt er mich. R: Wie lange waren Sie mit ihrem Freund zusammen? Wie lange haben Sie mit ihm zusammengelebt? BF: Ich glaube es war nicht lang. Knapp ein Jahr. Da habe ich das bemerkt und dann habe ich mich immer vor ihm versteckt. R: Wegen diesen Freund haben Sie China verlassen? BF: Ja. R: Wieso sind Sie ausgerechnet nach Österreich gekommen? Es wäre doch nahe gewesen, wenn Sie in China in einer anderen Provinz gelebt hätten? BF: Man kann ihn nicht verhaften. R: Sie hätten ja in einer anderen Provinz leben können? Wieso haben Sie nicht in einer anderen Provinz gelebt? BF: Er wird mich finden können. R: Er wird Sie ja nicht finden können. China ist groß. BF: Er ist süchtig, er kann alles machen und er wird mich finden können. R: Was glauben Sie, wenn Sie nach Hause nach China zurückkehren müssten? BF: Er wird mich sicher finden und mich schlagen und er hat mir auch gesagt, er wird mein Bein schlagen, kaputt machen. R: Haben sie noch Verwandte, die in China leben? BF: Meine Eltern leben in China. R: Wo leben diese? BF: Sie wohnen in Qintian in der Provinz Zhejiang. R: Dort haben Sie auch gelebt, bevor Sie aus China ausgereist sind? BF: Ja, aber ich habe dann nicht dort gearbeitet, sondern in Wenzhou gearbeitet. R: Haben Sie dann dort in Wenzhou auch gelebt? BF: Ja. R: Was haben Sie gearbeitet? BF: Schuhmacherin. R: Von wann bis wann haben Sie als Schuhmacherin gearbeitet? BF: Wahrscheinlich von 27 bis 30 Jahre alt, habe ich diesen Beruf ausgeübt. R: Was haben Sie zuvor gemacht? BF: Ich habe meiner Mutter auf der Feldarbeit ausgeholfen. R: Heißt das, dass Ihre Eltern eine Landwirtschaft hatten bzw. haben? BF: Ja. R: Wie weit ist Wenzhou von der Adresse, wo Ihre Eltern leben, entfernt? BF: 70 bis 80 km. R: Zu Ihren Eltern konnten Sie nicht zurückkehren? War dies nicht möglich? BF: Nein, er weiß ja, wo meine Eltern wohnen. R: Haben Sie noch andere Verwandte, die in China leben? BF: Ich habe Fernverwandte, aber wir haben keinen Kontakt. R: Sind Sie regelmäßig in Kontakt mit Ihren Eltern? BF: Mein Vater ist verstorben. Ich habe wenig Kontakt mit meiner Mutter. R: Was heißt „wenig“ Kontakt? BF: Doch Kontakt, aber nicht oft. R: Wie oft haben Sie Kontakt? Rufen Sie alle paar Wochen einmal an? BF: Der letzte Kontakt war vor zwei bis drei Monaten. R: Schicken Sie Ihrer Mutter Geld? BF: Nein. R: Wie heißt der Freund, der drogenabhängig war und von Ihnen immer Geld wollte? BF: XXXX (D buchstabiert). BF: römisch 40 (D buchstabiert). R: Haben Sie sich nicht an die Polizei wenden können, dass Ihr damaliger Freund sie schlägt und von Ihnen Geld verlangt und Sie misshandelt? BF: Nein. R: Wieso nicht? BF: Ich habe Angst. R: Wie sind Sie auf die Idee gekommen, nach Österreich zu reisen? BF: Durch Freunde. R: Durch welche Freunde? BF: Das weiß ich nicht. R: Wieso wissen Sie das nicht, wenn Sie doch durch die Freunde auf die Idee gekommen sind? BF: Ich habe sie in der Stadt kennengelernt. R: Sie haben diese Freunde in der Stadt kennengelernt. Sie haben ihnen gesagt, Sie sollen nach Europa bzw. Österreich reisen und Sie haben das gleich daraufhin gemacht? BF: Ja. Sie haben mir gesagt, ich kann in Österreich von dem Freund fernbleiben. R: Wie sind sie nach Österreich gelangt? BF: Ich habe dem Schlepper 50.000 RMB ausbezahlt. R: Woher hatten Sie das viele Geld? BF: Ein Teil von meiner Mutter und ein Teil von meinen Verwandten. R: Wie sind Sie dann nach Österreich gelangt? Wie hat das funktioniert? BF: Er ist zu mir nach Qintian gekommen und hat zu mir gesagt, dass er mir das Ticket gekauft hat und ich habe meinen Reisepass ihm gegeben. Dann bin ich mit ihm nach Peking gefahren und dann bin ich von Peking in die Maschine eingestiegen. Dann bin ich einmal umgestiegen, aber ich weiß nicht wo. Dann bin ich nach Österreich gekommen. R: Hat man Ihnen hier eine Arbeit versprochen? BF: Ja. R: Was hat man Ihnen versprochen, was Sie hier arbeiten können? BF: Er hat zu mir gesagt, ich könnte in einer Fabrik arbeiten. Das Einkommen ist 50.000 pro Jahr. R: 50.000 Euro? BF: 50.000 RMB. R: Wie sind Sie dann dazu gekommen, als Prostituierte in Österreich zu arbeiten? BF: Jemand hat mich abgeholt und mich zum Westbahnhof begleitet. Ich bin auf dem Bahnhof auf dem Westbahnhof einen Tag und eine Nacht geblieben. Dann habe ich mich an das Asylamt gewendet. R wiederholt die Frage. BF: Ich habe sonst nicht arbeiten dürfen. R: Wir haben viele Asylwerber und diese sind nicht als Prostituierte tätig. Hat man Sie gezwungen, als Prostituierte zu arbeiten? BF: Nein, es war freiwillig. R: Hatten Sie einen Zuhälter hier in Österreich? BF: Nein. R: Das kann ich aber nicht glauben. Wie sind Sie zu diesem Schlepper gekommen? BF: Einer von meinen Arbeitskollegen hat mir ihn empfohlen, weil sie wusste, dass ich ins Ausland fahren wollte. R: Ist Ihre Arbeitskollegin mit Ihnen mitgereist nach Österreich? BF: Nein. Ich habe keinen Kontakt mehr mit ihnen. R: Sind Sie alleine nach Österreich gekommen oder hat Sie wer begleitet? BF: Noch andere zwei sind mitgeflohen. R: Auch Frauen? BF: Ja. R: Sind Sie mit diesen noch in Kontakt in Österreich? BF: Nein. Sie wissen ja nicht, wo ich arbeite. R: Wo habe Sie in Österreich als Prostituierte gearbeitet? BF: Im
  10. Bezirk. R: In einem Lokal bzw. privat? BF: In einem Lokal im 3.Bezirk. R: Wie heißt das Lokal? BF: Ich weiß es nicht. R: Sie werden doch wohl wissen, wo Sie gearbeitet haben als Prostituierte? BF: Das weiß ich nicht. Ich weiß die Adresse. R: Dann sagen Sie uns die Adresse. BF: XXXX . BF: römisch 40 . R: Können Sie schreiben? BF: Nein, ich kann nur sprechen. R: Was ist das für ein Lokal dort? Ist das eine Bar? BF: Das Lokal ist im Halbkeller. R: Sind dort nur „Prostituierte“ oder ist das eine Bar? BF: Es ist keine Bar. R: Es sind nur Damen dort, wo Männer kommen und Kontakt suchen? BF: Ja. R: Wie viele Jahre haben Sie das ausgeübt, seitdem Sie in Österreich sind? BF: Zwei drei Monate nach meiner Ankunft habe ich dort angefangen. R: Wann haben Sie diese Arbeit als Prostituierte beendet? BF: Das war, ich weiß nicht mehr ob ein oder zwei Monate vor dem Ausbruch von Covid, habe ich dort aufgehört. Inzwischen habe ich auch einige Male Pause gemacht. R: Was haben Sie dann gearbeitet, nach dem Sie aufgehört haben als Prostituierte zu arbeiten? BF: Ich wollte eine Ausbildung für Pflege machen und auch für die Reinigungstätigkeit machen. R: Was ist mit dieser Ausbildung? BF: Ich habe noch nicht angefangen. R: Haben Sie sich schon erkundigt? BF: Ich habe stundenweise gearbeitet. R: Haben Sie sich erkundigt, wie man zB eine Pflegeausbildung machen kann? BF: Nein. Ich weiß auch nicht wo. R: Was haben Sie dann stundenweise gearbeitet? BF: Reinigung. R: Geputzt haben Sie? BF: Ja. R: Wo haben Sie geputzt? BF: In verschiedenen Bezirken, zB im 15 Bezirk. R: Haben Sie in Privathaushalten geputzt? BF: Ja. R: Wo zB? Können Sie mir eine genaue Adresse angeben? BF: Das kann ich ihnen nicht sagen. R: Wieso nicht? BF: Ich merke die Adresse gar nicht. R: Wie kommen Sie dann hin? BF: Jemand hat mich hingebracht. R: Wer hat Sie denn hingebracht? BF: Der, der Bedarf hat, hat mich hingebracht. R: Sind Sie gesund? BF: Ja. R: Wer war der Besitzer dieses Lokals in der XXXX ? Wer war bzw. ist der Besitzer? R: Wer war der Besitzer dieses Lokals in der römisch 40 ? Wer war bzw. ist der Besitzer? BF: Ich weiß ihre Namen nicht. Ich weiß nur, dass sie XXXX heißt. BF: Ich weiß ihre Namen nicht. Ich weiß nur, dass sie römisch 40 heißt. R: Das heißt, eine Frau ist Besitzerin? BF: Ja. R: Diese lässt Sie so einfach weggehen, damit Sie dort nicht mehr arbeiten müssen? BF: Sie hat ihr Lokal verkauft. R: Gibt es das Lokal noch? BF: Ich weiß nicht, wahrscheinlich ein anderer Besitzer. Sie hat es verkauft. R: Wie viele Damen haben dort als Prostituierte gearbeitet? BF: Zwei mit mir. R: Also waren Sie zu dritt? BF: Nein, zu zweit. Ich und eine andere. R: Haben Sie irgendwelche Unterlagen darüber, dass Sie legal als Prostituierte gearbeitet haben? BF: Ich habe es heute nicht mit. R: Wieso nicht? Sie haben heute eine Verhandlung und bringen Ihre Unterlagen nicht mit. BF: Ich weiß nicht, ich habe nicht gewusst, dass ich dieses Dokument auch mitnehmen soll. Ich arbeite schon lange nicht. R: Wer bezahlt Ihren Anwalt? BF: Ich habe von meiner Ersparnis bezahlt. R: Wie stellen Sie sich das Leben hier in Österreich vor? Sie können bis jetzt kein Deutsch und können keine Integrationsunterlagen vorlegen. BF: Ich möchte Deutsch lernen. R: Sie sind seit 2016 hier und haben jetzt das Jahr
  11. Wann wollen Sie denn beginnen Deutsch zu lernen? BF: Am Anfang habe ich gedacht, vielleicht werde ich Österreich verlassen, deswegen habe ich Deutsch nicht gelernt. Mittlerweile gewöhne ich mich daran und ich werde Deutsch lernen. Ich habe mit Handy Deutsch gelernt. R: Sie können kein Deutsch. Sie können mir nicht einmal erzählen, wie Ihr Tagesablauf hier in Österreich ist. BF: Das kann ich nicht. R: Was glauben Sie, was würde Ihnen passieren, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssten? BF: Ich habe Angst. R: Warum haben Sie Angst? BF: Wenn er mich noch findet, hier fühle ich mich wohl. R: Haben Sie Verwandte hier in Österreich? BF: Nein. R: Haben Sie Kinder? BF: Nein. R: Wo wohnen Sie hier in Österreich? Können Sie mir Ihre ständige Wohnadresse anzugeben? BF: Ich kann es nicht sagen, wo ich wohne, die Adresse. R: Wieso können Sie mir Ihre ständige Wohnadresse in Österreich nicht mitteilen? BF: Ich kann es nicht sagen. Ich kann es nicht auf Deutsch. R: Wie fahren Sie nach Hause? Sagen Sie mir, welche öffentlichen Verkehrsmittel Sie verwenden. BF: Ich fahre mit der U4 bis Naschmarkt. R: Dann? BF: Dann gehe ich zu Fuß. R: Wohin gehen Sie da genau? Beschreiben Sie mir ihren Weg. BF: Ich kann es nicht sagen. R an BFV: Haben Sie eine Frage? BFV: Leben Sie im gemeinsamen Haushalt mit Ihrer Partnerin? BF: Ja. BFV: Wie groß ist Ihre Wohnung? BF: Ungefähr klein, wahrscheinlich 50 bis 60 m². BFV: Wer lebt noch in dieser Wohnung? BF: Ich und sie. BFV: Ist Ihre Partnerin legal im Bundesgebiet? BF: Ja. R: Welchen Aufenthaltstitel hat sie? BF: Das weiß ich nicht. R: Wann ist Ihre Partnerin geboren? BF: Das weiß ich nicht. R: Welche Arbeit macht Ihre Partnerin? BF: Sie ist ja Bordellbesitzerin. R: Welches Bordell besitzt sie? BF: Ich weiß nicht. Ich war noch nie in dem Lokal. Wahrscheinlich hat sie gerade jetzt das Lokal eröffnet. R: Was heißt gerade jetzt? Was meinen Sie damit? BF: Vor kurzem eröffnet. R: Sie wissen nicht, wann sie dieses Bordell genau eröffnet hat? BF: Das kann ich nicht wissen. R: Wie heißt dieses Bordell? BF: Ich war nie dort, wie kann ich es wissen. R: Wo ist dieses Bordell? BF: Wo genau weiß ich nicht, aber man fährt auch mit der U4 hin. R: Wann ist Ihre Partnerin geboren? BF: Das weiß ich nicht. Ich habe sie nie gefragt. R an BFV: Haben Sie noch Fragen. BFV: Wie haben Sie sich kennenglernt? BF: Durch Arbeitskolleginnen. R: Sind Sie bisexuell? BF: Ja. BFV: Wer finanziert die Wohnung, in der sie leben? BF: Sie. BFV: Wie finanzieren Sie sich Ihren Lebensunterhalt bzw. werden Sie von Ihrer Partnerin unterstützt? BF: Ja, sie unterstützt mich. BFV: Wie unterstützt Sie sie? BF: Sie gibt mir pro Monat ein bisschen Geld. R: Wie viel bekommen Sie? BF: €
  12. R: Seit wann kennen Sie Ihre Partnerin? BF: Seit
  13. R: Seit wann sind Sie angeblich mit Ihrer Partnerin zusammen? BF: Auch in dem Jahr. R: Können Sie ein näheres Datum angeben? BF: Ich kann mich daran nicht mehr erinnern, schon lange her. BFV: Keine weiteren Fragen. R: Wem gehört die Wohnung, in der Sie hier in Wien leben? BF Ihr gehört die Wohnung. R: Ist dies eine Mietwohnung? BF: Ich weiß nicht, ob sie diese Wohnung gemietet hat bzw. ob es eine Gemeindewohnung ist. R: Sonst ist niemand an dieser Adresse gemeldet? Nur Sie und Ihre Partnerin leben dort? BF: Ich glaube schon. R: Lebt sonst noch jemand dort? BF: Nein. R: Seit wann leben Sie in dieser Wohnung? BF: Seit
  14. R: An dieser Adresse sind insgesamt drei Damen gemeldet laut ZMR. BF: Das weiß ich nicht. R: Eine Dame ist mit XXXX gemeldet. Ist das diese eine XXXX ? R: Eine Dame ist mit römisch 40 gemeldet. Ist das diese eine römisch 40 ? BF: Ich weiß es nicht, wir sagen immer XXXX . Es kann sein das sie in Österreich mit XXXX geführt wird.“BF: Ich weiß es nicht, wir sagen immer römisch 40 . Es kann sein das sie in Österreich mit römisch 40 geführt wird.“ […] Abschließend wurden mit der BF eine Zusammenfassung über die aktuelle Situation in China, eine Landkarte von China, ein Wikipedia-Eintrag betreffend die Provinz Zhejiang sowie ein Internetausdruck hinsichtlich aktueller Zahlen bezüglich der Corona-Virus-Erkrankung erörtert. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  15. Feststellungen: Zur Person der BF: Die volljährige BF ist Staatsangehörige der Volksrepublik China, konfessionslos und gehört der Volksgruppe der Han an. Ihre Muttersprache ist Chinesisch. Die BF konnte keine absolvierten Deutschprüfungen und auch sonst keine nennenswerten Deutschkenntnisse dartun. Sie stellte am 02.05.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Die BF wuchs in China in bei ihren Eltern in einem Dorf in der Provinz Zhejiang auf, wurde dort sozialisiert und besuchte etwa 3 Jahre die Schule. Sie half ihren Eltern in der Landwirtschaft. Vor ihrer Ausreise nach Europa erwirtschaftete sie ihr Einkommen als Arbeiterin/Schuhmacherin in einer Schuhfabrik in der Stadt Wenzhou, wo sie etwa vier Jahre lang arbeitete. Die BF war in der Lage durch eigene Erwerbstätigkeit in China ihren Unterhalt zu sichern. Es ist nicht glaubwürdig, dass der Vater der BF bereits gestorben ist, sondern geht das erkennende Gericht davon aus, dass beide Elternteile der BF noch im Heimatdorf leben und sich ihren Lebensunterhalt durch ihre Landwirtschaft verdienen bzw. die BF mit beiden Elternteilen in Kontakt steht. Die BF ist gesund und nimmt keine Medikamente ein. Sie ist arbeitsfähig. Es ist nicht glaubwürdig, dass die BF in Österreich eine Beziehung mit einer Frau führt und von dieser finanziell unterstützt wird. Zwischen der BF und in Österreich lebenden Personen besteht weder ein finanzielles, noch ein sonstiges Abhängigkeitsverhältnis. In Österreich halten sich keine Familienangehörigen oder Verwandte der BF auf. An der Adresse, an welcher die BF aufrecht in Österreich gemeldet ist, sind noch zwei weitere Frauen aufrecht gemeldet. Die unbescholtene BF hält sich etwa seit 4 Jahren und 11 Monaten im Bundesgebiet auf. Sie verfügt im Bundesgebiet über keinerlei Familienangehörige und hat sich keine nennenswerten Sprachkenntnisse in Deutsch angeeignet. Sie bezieht keine Leistungen aus der Grundversorgung, ist bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen seit dem 01.10.2016 versichert. Sie hat laut ihren eigenen Angaben im Bundesgebiet als Prostituierte gearbeitet. Diese Tätigkeit hat sie bereits vor einem oder zwei Monaten vor dem Ausbruch von COVID beendet. Danach arbeitete sie stundenweise als Reinigungskraft in Privathaushalten. Zurzeit arbeitet sie nicht. Das erkennende Gericht geht davon aus, dass die BF zurzeit von ihren Ersparnissen lebt. Zu den Fluchtgründen der BF: Das Vorbringen der BF, wonach sie wegen ihrem drogenabhängigen bzw. gewalttätigen Exfreund ihr Heimatland verlassen hat, hat sich als unglaubwürdig erwiesen. Es kann nicht festgestellt werden, dass der BF in China eine an asylrelevante Merkmale anknüpfende Verfolgung droht. Zur Situation in China sowie einer möglichen Rückkehr der BF dorthin: Die BF läuft nicht konkret Gefahr, in ihrem Herkunftsstaat der Folter, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe bzw. der Todesstrafe unterworfen zu werden oder in eine auswegslose bzw. existenzbedrohende Notlage zu geraten. Zur maßgeblichen Situation in China: Unter Bezugnahme auf das Länderinformationsblatt der Staatendokumentation (Stand: 16.12.2020) sowie der in der Verhandlung erörterten Berichte werden folgende entscheidungsrelevante, die Person der BF individuelle betreffende Feststellungen zur Lage in China getroffen: COVID-19 Letzte Änderung: 16.12.2020 Nach bekanntwerden von COVID-19 Fällen im Dezember 2019, wurde von den Behörden trotz eines umfassenden, landesweit ausgebauten Meldesystems für Epidemien die bestehenden Vorfälle verharmlost und vertuscht (TNYT 1.2.2020). Die chinesischen Behörden haben medizinische Fachkräfte, die über das "geheimnisvolle Lungenleiden" informierten, vorgeworfen, Falschinformationen zu verbreiten (DP 4.4.2020). Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vgl. ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020).Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vergleiche ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020). Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vgl. ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vgl. FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt "importierte Fälle" auf (FORBES 17.4.2020; vgl. DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020).Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vergleiche ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vergleiche FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt "importierte Fälle" auf (FORBES 17.4.2020; vergleiche DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Gemäß aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der "Verbreitung falscher Gerüchte" zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident Xi Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Gemäß aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der "Verbreitung falscher Gerüchte" zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident römisch zehn i Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vgl. FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vgl. DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vgl. FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vgl. MoFA CH 26.3.2020).Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vergleiche FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vergleiche DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vergleiche FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vergleiche MoFA CH 26.3.2020). Im Ursprungsland des Coronavirus bleiben die Neuinfektionen seit Monaten derart niedrig, dass an den offiziellen Zahlen Zweifel bestehen. Konstant vermelden die chinesischen Behörden zwar neue Infektionen, aber die sind nahezu täglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Tauchen doch kleinere Cluster auf, müssen sich alle Bewohner einem Test unterziehen. Zudem werden für einzelne Stadtviertel oder gesamte Städte strikte Ausgangssperren verhängt. Verwunderlich aber ist es dennoch, dass die Zahl der Neuinfektionen so gut wie nie 30 überschreitet (DS 12.10.2020). Quellen: ● Addendum (20.3.2020): Chinas Kampf gegen das Coronavirus: Europa, sei gewarnt!https://www.addendum.org/coronavirus/china-und-das-coronavirus/, Zugriff 15.12.2020 Addendum (20.3.2020): Chinas Kampf gegen das Coronavirus: Europa, sei gewarnt!, https://www.addendum.org/coronavirus/china-und-das-coronavirus/, Zugriff 15.12.2020 ● AnA – Anadolu Agency (26.5.2020): COVID-19: 7 new cases in China, 19 in SouthKorea, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/covid-19-7-new-cases-in-china-19-in-south-korea/1853895, Zugriff 15.12.2020 AnA – Anadolu Agency (26.5.2020): COVID-19: 7 new cases in China, 19 in South, Korea, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/covid-19-7-new-cases-in-china-19-in-south-korea/1853895, Zugriff 15.12.2020 ● BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (24.11.2020): China (Volksrepublik China), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 15.12.2020 ● CGTN – China Global Television Network (8.6.2020): Chinese mainland reports 4 new COVID-19 cases, no new deaths, https://news.cgtn.com/news/2020-06-08/Chinese-mainland-reports-4-new-COVID-19-cases-no-new-deaths-R9cUqfA6re/index.html, Zugriff 15.12.2020 ● DP – Die Presse (4.4.2020): Was China vertuscht und die WHO ignoriert hat, https://www.diepresse.com/5795657/was-china-vertuscht-und-die-who-ignoriert-hat, Zugriff 11.12.2020 ● DS – Der Standard (12.10.2020): China, das Reich der rätselhaften Corona-Zahlen, https://www.derstandard.at/story/2000120861503/china-das-reich-der-raetselhaften-corona-zahlen, Zugriff 15.12.2020 ● DS – Der Standard (27.3.2020): China riegelt wegen Corona seine Grenzen ab,https://www.derstandard.at/story/2000116236843/china-riegelt-wegen-corona-seine-grenzen-ab, Zugriff 15.12.2020 DS – Der Standard (27.3.2020): China riegelt wegen Corona seine Grenzen ab,, https://www.derstandard.at/story/2000116236843/china-riegelt-wegen-corona-seine-grenzen-ab, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (30.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockertCorona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 DW – Deutsche Welle (30.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert, Corona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (8.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 DW – Deutsche Welle (8.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona-, Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (12.2.2020): China setzt auf Massen-Quarantäne gegen Corona-Virus, https://www.dw.com/de/china-setzt-auf-massen-quarant%C3%A4ne-gegen-corona-virus/a-52348053, Zugriff 16.11.2020 ● FORBES (17.4.2020): China Just Admitted Coronavirus Death Toll In Wuhan Was 50%Higher Than Reported, https://www.forbes.com/sites/isabeltogoh/2020/04/17/china-just-admitted-coronavirus-death-toll-in-wuhan-was-50-higher-than-reported/#15c7d120702f,Zugriff 15.12.2020 FORBES (17.4.2020): China Just Admitted Coronavirus Death Toll In Wuhan Was 50%, Higher Than Reported, https://www.forbes.com/sites/isabeltogoh/2020/04/17/china-just-admitted-coronavirus-death-toll-in-wuhan-was-50-higher-than-reported/#15c7d120702f,, Zugriff 15.12.2020 ● FR – Frankfurter Rundschau (26.5.2020): China nach Corona: Stadt will Gesundheitder Bürger überwachen, https://www.fr.de/panorama/corona-virus-schweden-internationale-lage-russland-lockerungen-infizierte-zr-13754379.html, Zugriff 15.12.2020 FR – Frankfurter Rundschau (26.5.2020): China nach Corona: Stadt will Gesundheit, der Bürger überwachen, https://www.fr.de/panorama/corona-virus-schweden-internationale-lage-russland-lockerungen-infizierte-zr-13754379.html, Zugriff 15.12.2020 ● FR24 – F (1.6.2020): China reports highest number of new Covid-19 cases in nearly3 weeks, https://www.france24.com/en/20200601-china-reports-highest-number-of-new-covid-19-cases-in-nearly-3-weeks, Zugriff 15.12.2020 FR24 – F (1.6.2020): China reports highest number of new Covid-19 cases in nearly, 3 weeks, https://www.france24.com/en/20200601-china-reports-highest-number-of-new-covid-19-cases-in-nearly-3-weeks, Zugriff 15.12.2020 ● HB – Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an ChinasGesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 15.12.2020 HB – Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an Chinas, Gesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 15.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite
  16. ● MoFA Ch – Ministry of Foreign Affairs of the People‘s Republic of China (26.3.2020):Ministry of Foreign Affairs of the People's Republic of China National ImmigrationAdministration Announcement on the Temporary Suspension of Entry by Foreign NationalsHolding Valid Chinese Visas or Residence Permits, https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjbxw/t1761867.shtml?from=groupmessage&isappinstalled=0, Zugriff 15.12.2020 MoFA Ch – Ministry of Foreign Affairs of the People‘s Republic of China (26.3.2020):, Ministry of Foreign Affairs of the People's Republic of China National Immigration, Administration Announcement on the Temporary Suspension of Entry by Foreign Nationals, Holding Valid Chinese Visas or Residence Permits, https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjbxw/t1761867.shtml?from=groupmessage&isappinstalled=0, Zugriff 15.12.2020 ● RSF – Reporters Sans Frontières (14.4.2020): Whistleblowing doctor missing aftercriticizing Beijing's coronavirus censorship, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027934.html,Zugriff 15.12.2020 RSF – Reporters Sans Frontières (14.4.2020): Whistleblowing doctor missing after, criticizing Beijing's coronavirus censorship, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027934.html,, Zugriff 15.12.2020 ● SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): Xi Jinping vows to build strong public healthsystem to ensure China’s stability, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3087609/xi-jinping-vows-build-strong-public-health-system-ensure-chinas, Zugriff 15.12.2020 SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): römisch zehn i Jinping vows to build strong public health, system to ensure China’s stability, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3087609/xi-jinping-vows-build-strong-public-health-system-ensure-chinas, Zugriff 15.12.2020 ● SF – Sience Focus (9.4.2020): Aggressive Wuhan lockdown ‘halted coronavirusoutbreak’ in China, https://www.sciencefocus.com/news/aggressive-wuhan-lockdown-halted-coronavirus-outbreak-in-china/, Zugriff 15.12.2020 SF – Sience Focus (9.4.2020): Aggressive Wuhan lockdown ‘halted coronavirus, outbreak’ in China, https://www.sciencefocus.com/news/aggressive-wuhan-lockdown-halted-coronavirus-outbreak-in-china/, Zugriff 15.12.2020 ● TG – The Guardian (23.5.2020): Global report: China records no new Covid-19 casesfor first time as Hertz files for bankruptcy, https://www.theguardian.com/world/2020/may/23/global-report-china-no-new-covid-19-cases-hertz-bankruptcy, Zugriff 15.12.2020 TG – The Guardian (23.5.2020): Global report: China records no new Covid-19 cases, for first time as Hertz files for bankruptcy, https://www.theguardian.com/world/2020/may/23/global-report-china-no-new-covid-19-cases-hertz-bankruptcy, Zugriff 15.12.2020 ● TG – The Guardian (23.4.2020): China coronavirus cases may have been four timesofficial figure, says study, https://www.theguardian.com/world/2020/apr/23/china-coronavirus-cases-might-have-been-four-times-official-figure-says-study, Zugriff 15.12.2020 TG – The Guardian (23.4.2020): China coronavirus cases may have been four times, official figure, says study, https://www.theguardian.com/world/2020/apr/23/china-coronavirus-cases-might-have-been-four-times-official-figure-says-study, Zugriff 15.12.2020 ● TNYT – The New York Times (1.2.2020): As New Coronavirus Spread, China’s Old Habits Delayed Fight, https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/01_2020_s_iss_hauser_china_1949_2019_kern_ae_final1105webv.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig, ● WKO – Wirtschaftskammer Österreich (10.12.2020): Coronavirus: Situation in China, Aktuelle Lage und laufende Updates, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig, Zugriff 15.12.2020 ● XN - XINHUANET (4.6.2020): China stresses targeted COVID-19 containment measures,developing vaccines and drugs, http://www.xinhuanet.com/english/2020-06/04/c_139114738.htm, Zugriff 15.12.2020 XN - XINHUANET (4.6.2020): China stresses targeted COVID-19 containment measures,, developing vaccines and drugs, http://www.xinhuanet.com/english/2020-06/04/c_139114738.htm, Zugriff 15.12.2020 ● ZO – Zeit Online (14.4.2020): Chinas Exporte sinken um 6,6 Prozent, https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-04/coronavirus-china-exporte-rueckgang, Zugriff 15.12.2020 Politische Lage Letzte Änderung: 17.12.2020 Die Volksrepublik (VR) China ist mit geschätzten 1,395 Milliarden Einwohnern (Stand Juli 2020) und einer Fläche von 9.596.960 km² der bevölkerungsreichste Staat der Welt (CIA 24.11.2020). China ist in 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, die fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) gegliedert. Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB 10.2020; vgl. AA 6.11.2020).China ist in 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, die fünf autonomen Regionen der nationalen Minderheiten Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi sowie vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) gegliedert. Es gibt sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB 10.2020; vergleiche AA 6.11.2020). Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauer" beruht (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vgl. Heilmann 2016).Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik China ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauer" beruht (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). China ist ein autoritärer Staat, in dem die Kommunistische Partei (KP) verfassungsmäßig die höchste Autorität ist. Beinahe alle hohen Positionen in der Regierung sowie im Sicherheitsapparat werden von Mitgliedern der KP gehalten (USDOS 11.3.2020). Zentral für das politische System Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas, der auch in der Verfassung verankert ist. Andere politische Organisationen, Medien, Zivilgesellschaft und religiöse Aktivitäten haben sich den Zielen der Partei unterzuordnen und werden streng reguliert. Ministerpräsident Li Keqiang leitet den Staatsrat, die eigentliche Regierung. Er wird von einem „inneren Kabinett“ aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsräten unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der staatlichen Verwaltung (BMBF 2020; vergleiche Heilmann 2016). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vgl. BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020). Er wählt formell den Staatspräsidenten für fünf Jahre und bestätigt den Premierminister, der vom Präsidenten nominiert wird (FH 4.3.2020; vergleiche BMBF 2020) und ist formal das gesetzgebende Organ der VR China. Er tagt als Plenum einmal jährlich und beschließt mit einer Legislaturperiode von fünf Jahren nationale Gesetze (LVAk 9.2019). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 1.12.2020). Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem "Vorfall", der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von der KP-Führung gesäubert (BS 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KP Chinas unterstellt (BS 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb der KPCh hat Xi Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020). Eine parlamentarische Opposition zur KP Chinas gibt es nicht (AA 1.12.2020). Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im Jahr 1989, als die Volksbefreiungsarmee (PLA) gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen. Nach dem "Vorfall", der nach wie vor in China ein Tabuthema ist, wurden die politischen Reformer von der KP-Führung gesäubert (BS 29.4.2020). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell anerkannt, jedoch sind alle der KP Chinas unterstellt (BS 29.4.2020). Chinas Einparteiensystem unterdrückt die Entwicklung einer organisierten politischen Opposition rigoros. Selbst innerhalb der KPCh hat römisch zehn i Jinping seit 2012 seine eigene Macht und Autorität stetig ausgebaut, sowie eine selektive Antikorruptionskampagne geführt, um potenzielle Rivalen auszuschalten (FH 4.3.2020). Der vom Präsidenten Xi Jinping konzipierte "Chinesische Traum" soll China den Status einer Weltmacht wiedererlangen helfen. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf der Grundlage der Herrschaft des Rechts keines der langfristigen strategischen Ziele der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BS 29.4.2020). Der vom Präsidenten römisch zehn i Jinping konzipierte "Chinesische Traum" soll China den Status einer Weltmacht wiedererlangen helfen. Die chinesische Regierung verfolgt gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung als zwei zentrale Anliegen in ihrer Agenda. Demgegenüber stellt eine Transformation zur Demokratie auf der Grundlage der Herrschaft des Rechts keines der langfristigen strategischen Ziele der Regierung dar. Vielmehr verfolgt die Regierung als bewusste Strategie, einer Bedrohung durch pro-demokratische Tendenzen und Herausforderungen für die politische Hegemonie der Partei entgegenzuwirken (BS 29.4.2020). Zu Beginn der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vgl. WKO 1.12.2020). Zu Beginn der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte die Regierung an, dass trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich erhöht werden soll. Diese Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie den USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (FAZ 21.5.2020; vergleiche WKO 1.12.2020). Ungeachtet internationaler Proteste hat Chinas Nationaler Volkskongress die Einführung eines Sicherheitsgesetzes für Hongkong gebilligt, mit dem nach Ansicht von Kritikern die Bürgerrechte in der Sonderverwaltungszone massiv beschnitten werden. Zum Abschluss der Jahrestagung beauftragten die Abgeordneten den Ständigen Ausschuss des Parlaments, das Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in Chinas Sonderverwaltungsregion zu erlassen (ZO 28.5.2020). Peking reagiert mit dem Sicherheitsgesetz auf die monatelangen, mitunter gewalttätigen Proteste der Hongkonger Demokratiebewegung im vergangenen Jahr. Das Gesetz soll "Abspaltung", "Subverson", "Terrorismus" und die "Gefährdung der nationalen Sicherheit" unter Strafe stellen und den offenen Einsatz festlandchinesischer Sicherheitsbehörden in Hongkong ermöglichen. Die Pekinger Pläne haben neue Proteste in Hongkong ausgelöst, bei denen es zu gewalttätigen Konfrontationen mit der Polizei kommt (ARTE 28.5.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AA – Auswärtiges Amt (6.11.2020): China – Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/-/200846, Zugriff 11.12.2020 ● ARTE – Association Relative à la Télévision Européenne (28.5.2020): Chinas Volkskongress billigt umstrittenes Sicherheitsgesetz zu Hongkong, https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/chinas-volkskongress-billigt-umstrittenes-sicherheitsgesetz-zu-hongkong, Zugriff 11.12.2020 ● BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung

(2020): Allgemeine Landesinformationen: China, https://www.kooperation-international.de/laender/asien/china/allgemeine-landesinformationen/, Zugriff 11.12.2020 ● BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 11.12.2020 ● CIA – Central Intelligence Agency (24.11.2020): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ch.html, Zugriff 11.12.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 11.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 11.12.2020 ● Heilmann, Sebastian
(2016): Das politische System der Volksrepublik China, Springer Fachmedien Verlag ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.190 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● WKO – Wirtschaftskammer Österreich (1.12.2020): Die chinesische Wirtschaft, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-chinesische-wirtschaft.html#heading_wirtschaftslage, Zugriff 11.12.2020 ● ZO – Zeit Online (28.5.2020): Volkskongress verabschiedet Sicherheitsgesetz für Hongkong, https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-05/china-volkskongress-verabschiedet-sicherheitsgesetz-fuer-hongkong, Zugriff 11.12.2020 Sicherheitslage Letzte Änderung: 17.12.2020 Wegen der Ausbreitung von COVID-19 kommt es in China zu verschärften Einreisekontrollen, Gesundheitsüberprüfungen und seit 28.03.2020 zu einer Einreisesperre für Ausländer (BMEIA 24.11.2020). Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert (AA 7.12.2020). Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 19.6.2020). Berichten zufolge wurden in den letzten zehn Jahren 170 Millionen Überwachungskameras in Städten und Gemeinden im ganzen Land installiert (DFAT 3.10.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind in den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden (EDA 23.7.2020). Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung und die anhaltende harte Linie der lokalen Regierung, können die laufende Problematik der muslimischen Gemeinschaft über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (GW 17.6.2020). Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vgl. USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020).Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020). China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und "destabilisierende Akteure" in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vgl. RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017).China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und "destabilisierende Akteure" in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vergleiche RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017). Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vgl. FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020)Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vergleiche FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020) China und Russland: Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine "stabile strategische Partnerschaft" betrachtet (LVAk 5.2020; vgl. GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung der jeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vgl. LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020).Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine "stabile strategische Partnerschaft" betrachtet (LVAk 5.2020; vergleiche GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung der jeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vergleiche LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020). Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vgl. BAMF 2.2020).Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vergleiche BAMF 2.2020). China und Indien: Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vgl. REUTERS 2.9.2020). Ein "Handgemenge" zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am 15. Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020).Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vergleiche REUTERS 2.9.2020). Ein "Handgemenge" zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am 15. Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020). China betreibt im Zuge seiner "String of pearls Strategy" (CEFIP 13.8.2019; vgl. FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der "Belt and Road"-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanische Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vgl. DRM 26.8.2019).China betreibt im Zuge seiner "String of pearls Strategy" (CEFIP 13.8.2019; vergleiche FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der "Belt and Road"-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanische Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vergleiche DRM 26.8.2019). China und USA: Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vgl. DRM 26.8.2020).Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vergleiche DRM 26.8.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (7.12.2020): China: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_1, Zugriff 11.12.2020 ● BBC – British Broadcasting Corporation (5.12.2019): Chinese residents worry about rise of facial recognition, https://www.bbc.com/news/technology-50674909, Zugriff 11.12.2020 ● BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2.2020): Länderreport 22; China; Situation der Muslime, https://www.ecoi.net/en/file/local/2025535/laenderreport-22-china.pdf, Zugriff 14.12.2020 ● BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (24.11.2020): China, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 11.12.2020 ● BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 11.12.2020 ● CEFIP – Carnegie Endowmwnt for International Peace (13.8.2019): New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://carnegieendowment.org/2019/08/13/new-delhi-remains-washington-s-best-hope-in-asia-pub-79666, Zugriff 11.12.2020 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 11.12.2020 ● DRM – De Re Militaria (26.8.2019): The Chinese String of Pearls or How Beijing is Conquering the Sea, https://drmjournal.org/2019/08/26/the-chinese-string-of-pearls-or-how-beijing-is-conquering-the-sea/, Zugriff 11.12.2020 ● EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (23.7.2020): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html, Zugriff 11.12.2020 ● FA – Foreign Affairs (9/10 2019): The India Dividend, New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://www.foreignaffairs.com/articles/india/2019-08-12/india-dividend?gpp=WlLQHrv60hOMo/LWqt4OfjptV0xxVkgyaFRqSTlDUWN3TFhkQmNUNmRnVDZ2T3g3cjFvOU9Udm4zRTFNKzRDdTZ4bG5wWWdpdlVXTUdkT1JJOjlmMGVkZTNjMTY2NTg0YjBlYjJmODI0MTVkN2Q4MzhlYzFlMmE0MmVlMDhiMGQxZGRlMjA2OGY1ZmU3ZmY2MmU%3D, Zugriff 11.12.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 11.12.2020 ● GH – Gateway House (17.2.2016): How China Sees Russia, https://www.gatewayhouse.in/how-china-sees-russia/, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (23.8.2020): China Country Report, Executiv Summary https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (19.6.2020): China Country Report, Terrorism, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (17.6.2020): China Country Report, Social Stability, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● HRW – Human Rights Watch (16.5.2017): China: Police DNA Database Threatens Privacy, https://www.ecoi.net/de/dokument/1400058.html, Zugriff 11.12.2020 ● IPG – Internationale Politik und Gesellschaft (15.10.2020): Indische Visionen, https://www.ipg-journal.de/regionen/asien/artikel/indien-4712/, Zugriff 11.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (5.2020): Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 101 - 108, 109 - 112. ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.228 ● REUTERS (2.9.2020): Grenzkonflikt zwischen Indien und China flammt wieder auf, https://de.reuters.com/article/indien-china-grenzkonflikt-idDEKBN25Z181, Zugriff 11.12.2020 ● RFA – Radio Free Asia (23.8.2019): China Gears up to Collect Citizens' DNA Nationwide, https://www.rfa.org/english/news/china/collect-08232019115209.html, Zugriff 11.12.2020 ● SN – Salzburger Nachrichten (22.5.2020): Chinas Volkskongress eröffnet - Hongkong und Corona im Fokus, https://www.sn.at/politik/weltpolitik/chinas-volkskongress-eroeffnet-hongkong-und-corona-im-fokus-87870631, Zugriff 11.12.2020 ● SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik
(2016): Wagner, C.: Die Auswirkungen des China-Pakistan Economic Corridor (CPEC). Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, https://nbnresolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-46698-5, Zugriff 11.12.2020 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 11.12.2020 ● WSJ – Wall Street Journal (17.6.2020): The China-India Clash, https://www.wsj.com/articles/the-china-india-clash-11592435121, Zugriff 11.12.2020 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung: 17.12.2020 Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vgl. FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vgl. AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  1. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vgl. AA 1.12.2020).Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vergleiche AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  2. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vergleiche AA 1.12.2020). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen "Unabhängigkeit" von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es – vor allem auf unterer Gerichtsebene – noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 10.2020). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene soll "Fehlverhalten" von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden (AA 1.12.2020). Das umstrittene System der „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurde Ende 2013 offiziell abgeschafft. Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten aber auch willkürliche Festsetzungen in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“) ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 1.12.2020). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die "Hochachtung und der Schutz der Menschenrechte" an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, und werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft befindlichen Personen innerhalb von 24 Stunden über die erfolgte Festnahme informiert werden. Es müssen von den Behörden jedoch keine Angaben zum Grund der Festnahme oder über den Aufenthaltsort der festgenommenen Person gegeben werden. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss der Ort der Festhaltung laut Gesetz auch in diesen Fällen eine offizielle Einrichtung sein (ÖB 10.2020). Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem "designierten Ort" bis zu sechs Monate unter "Hausarrest" gestellt werden können (ÖB 10.2020). Im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlich bewehrten rechtswidrigen Handlungen kann die Polizei zudem "Verwaltungsstrafen" verhängen. Diese Strafen reichen von Ermahnungen über Geldbußen bis hin zu einer "Verwaltungshaft" (ohne richterliche Entscheidung) von bis zu 15 Tagen. Der Aufenthalt in den offiziell nicht existenten "schwarzen Gefängnissen" kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 1.12.2020). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Beschuldigten/Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess. Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt der jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 1.12.2020). Seit 2014 wurden schrittweise Reformen zur Verbesserung der Justizleistung unter Wahrung der Parteivormachtstellung durchgeführt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Erhöhung der Transparenz, Professionalität und Autonomie gegenüber den lokalen Behörden (FH 4.3.2020). Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Art. 102-114 chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020).Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Artikel 102 -, 114, chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020). Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vgl. ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vgl. TT 29.3.2016).Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vergleiche ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vergleiche TT 29.3.2016). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 10.2020). Eine neue Form der außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit der Einrichtung der National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vgl. ÖB 10.2020).Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 10.12.2020 ● AI – Amnesty International (1.10.2019): Sippenhaft in China, https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/china-sippenhaft-china, Zugriff 10.12.2020 ● DP – Die Presse (27.6.2019): Chinesische Höchstrichterin: „Gewaltentrennung ist für China ungeeignet“, https://www.diepresse.com/5650654/chinesische-hochstrichterin-bdquogewaltentrennung-ist-fur-china-ungeeignetldquo, Zugriff 10.12.2020 ● DP – Die Presse (19.1.2018): Haft für Anwalt: China setzt Verfolgungswelle gegen Kritiker fort, https://www.diepresse.com/5356720/haft-fur-anwalt-china-setzt-verfolgungswelle-gegen-kritiker-fort, Zugriff 10.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 10.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● TAZ – Die Tageszeitung (29.3.2016): Peking setzt auf Sippenhaft, https://taz.de/Neue-Stufe-der-Repression-in-China/!5291032/, Zugriff 20.11.2019 ● ZO – Zeit Online (29.1.2019): Bürgerrechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/tianjin-buergerrechtsanwalt-china-viereinhalb-jahre-haft, Zugriff 10.12.2020 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung: 17.12.2020 Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). Xi Jinping, Präsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019).Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). römisch zehn i Jinping, Präsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sabotage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst. Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u.a. entlassene Militärangehörige in paramilitärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit sind die innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Verantwortung für Polizeieinsätze und Gefängnisverwaltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen (ÖB 10.2020). Im Juni 2017 wurde mit dem Aufklärungsgesetz ("Intelligence Law" 2017; geändert 2018), durch das Ständige Komitee des Nationalen Volkskongresses Chinas ein neues Gesetz erlassen, welches über die staatlichen Sicherheitsbehörden hinaus jedes einzelne Mitglied der chinesischen Gesellschaft aufruft, zur nationalen Aufklärungsarbeit beizutragen und nachrichtendienstlich relevante Informationen über Dritte, die an Aktivitäten beteiligt sind, welche der nationalen Sicherheit Chinas oder seinen Interessen schaden können, an die Behörden weiterzugeben (DFAT 3.10.2019). Darüber hinaus besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels freiwilliger „Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB 10.2020). Die Behörde für Staatssicherheit kann seit Mitte April 2017 Beträge zwischen 10.000 und 500.000 Yuan (etwa 68.000 Euro) für nützliche Hinweise an Informanten auszahlen, welche durch ihre Mitarbeit bei der Enttarnung von ausländischen Spionen helfen. Informationen können über eine speziell eingerichtete Hotline, Briefe oder bei einem persönlichen Besuch bei der Behörde gegeben werden. So sich die Hinweise als zweckdienlichen herausstellen, soll der Informant das Geld erhalten (FAZ 11.4.2017). Quellen: ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 10.12.2020 ● GX – German Xinhuan (10.11.2019): Xi nimmt an Sitzung der ZMK zur militärischen Entwicklung auf der Primarstufe teil, http://german.xinhuanet.com/2019-11/11/c_138545144.htm, Zugriff 10.12.2020 GX – German Xinhuan (10.11.2019): römisch zehn i nimmt an Sitzung der ZMK zur militärischen Entwicklung auf der Primarstufe teil, http://german.xinhuanet.com/2019-11/11/c_138545144.htm, Zugriff 10.12.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (11.4.2017): Peking belohnt Bürger für Enttarnung ausländischer Spione, http://www.faz.net/aktuell/politik/china-bezahlt-buerger-fuer-enttarnung-auslaendischer-spione-14967307.html, Zugriff 10.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 10.12.2020 Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung: 17.12.2020 China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Art. 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 1.12.2020; vgl. ÖB 10.2020).China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter. Nach Artikel 247 und 248 StGB wird Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 1.12.2020; vergleiche ÖB 10.2020). In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 10.2020; vgl. FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in der Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020).In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatverdächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheitsbehörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum. Sicherheitskräfte setzen sich routinemäßig über rechtliche Schutzbestimmungen hinweg. Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (ÖB 10.2020; vergleiche FH 4.3.2020, AI 30.1.2020). 2019 kam es landesweit zu einer ungewöhnlich hohen Zahl gut dokumentierter Fälle, in denen politische und religiöse Gefangene in der Haft oder kurz nach ihrer Entlassung aufgrund der Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung starben. Bürger, die Wiedergutmachung für Misshandlungen in der Haft oder Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Familienmitgliedern einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 4.3.2020). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vgl. DFAT 3.9.2019). Menschenrechtsaktivisten äußern Besorgnis darüber, dass Rechtsanwälte und Aktivisten weiterhin nach Inhaftierung verschiedenen Formen von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind (USDOS 11.3.2020). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern beschäftigte Beamte (USDOS 11.3.2020; vergleiche DFAT 3.9.2019). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 10.2020; vgl. AI 22.2.2018).Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen "Vorzeigefällen", in denen Fehlurteile - etwa nach vollzogener Todesstrafe posthum - revidiert wurden, oder einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB 10.2020; vergleiche AI 22.2.2018). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Art. 53), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 1.12.2020). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Das revidierte Strafverfahrensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind (neuer Artikel 53,), sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Artikel 54,) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen (AA 1.12.2020). Die Anwendung von Folter ist nach wie vor weit verbreitet und wird eingesetzt, um Geständnisse zu erhalten oder politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Überzeugungen zu widerrufen (FH 4.3.2020). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe "unterer Amtsträger" dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 1.12.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 9.12.2020 ● AI – Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/1424999.html, Zugriff am 9.12.2020 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 ● ÖB Peking
(102020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 Korruption Letzte Änderung: 18.12.2020 Korruption stellt nach wie vor ein großes Problem im Land dar (USDOS 11.3.2020). China scheint im Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index) von Transparency International (TI) für das Jahr 2019 mit einer Bewertung von 41 (von 100) (0 sehr korrupt, 100 kaum korrupt) auf dem
  1. Rang von 180 Staaten (TI 2020) auf. 2018 erreichte China eine Reihung auf dem
  2. Rang von 180 Staaten mit 39 Punkten (TI 2019). Trotz diverser Anti-Korruptionsmaßnahmen bewirken Korruption und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes nach wie vor deutliche Zeichen von Unzufriedenheit in der Bevölkerung (LVAk 9.2019). Die weitest verbreiteten Formen von Korruption in China sind Bestechung, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Günstlingswirtschaft durch Regierungsvertreter. Korruption, politische Einmischung und Vermittlungsleistungen sind beim Erwerb öffentlicher Dienstleistungen und im Umgang mit dem Rechtssystem üblich (DFAT 3.10.2019) und sind zum Teil auf politische und kulturelle Gründe zurückzuführen (LI 2020). Korruption ist in China Teil des politischen Systems (LVAk 5.2020). Auch sind die von der Regierung stark regulierten Bereichen wie Landnutzung, Immobilien, Bergbau und Entwicklung der Infrastruktur sind anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergeldzahlungen (USDOS 11.3.2020). Bei seinem Amtsantritt startete Präsident Xi eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne ist es, korrupte Beamte zu finden (DFAT 3.10.2019; vgl. ÖB 10.2020). Im ersten Halbjahr 2018 wurden 302.000 Untersuchungen m Zusammenhang mit Korruption durchgeführt (DFAT 3.10.2019). 350.000 bis mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020; vgl. ÖB 10.2020). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vgl. FH 4.3.2020). Das parteiinterne Untersuchungssystem, das von der KP-Zentralkommission für Disziplininspektion (CCDI) gegen KP-Mitglieder durchgeführt werden kann (shuanggui), ist im chinesischen Recht nicht geregelt. Laut NGO-Berichten werden im Rahmen der Shuanggui-Untersuchungen auch verschiedene Formen der Folter und unmenschlichen Behandlung angewendet (darunter Schläge, Schlafentzug, Einzelhaft), um die Beschuldigten zu Geständnissen zu bewegen. Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB 10.2020).Bei seinem Amtsantritt startete Präsident römisch zehn i eine landesweite Anti-Korruptionskampagne (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Ziel dieser Kampagne ist es, korrupte Beamte zu finden (DFAT 3.10.2019; vergleiche ÖB 10.2020). Im ersten Halbjahr 2018 wurden 302.000 Untersuchungen m Zusammenhang mit Korruption durchgeführt (DFAT 3.10.2019). 350.000 bis mehr als eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher überprüft und bestraft (FH 4.3.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Unter den Gemaßregelten befinden sich hochrangige Staats- und Parteifunktionäre aus dem Sicherheitsapparat, dem Militär, dem Außenministerium, staatlichen Unternehmen und den staatlichen Medien (DFAT 3.10.2019; vergleiche FH 4.3.2020). Das parteiinterne Untersuchungssystem, das von der KP-Zentralkommission für Disziplininspektion (CCDI) gegen KP-Mitglieder durchgeführt werden kann (shuanggui), ist im chinesischen Recht nicht geregelt. Laut NGO-Berichten werden im Rahmen der Shuanggui-Untersuchungen auch verschiedene Formen der Folter und unmenschlichen Behandlung angewendet (darunter Schläge, Schlafentzug, Einzelhaft), um die Beschuldigten zu Geständnissen zu bewegen. Auch sollen Richter mit den außergerichtlichen KP-Organen bei der "Beschaffung" von Geständnissen zusammengearbeitet haben (ÖB 10.2020). Obwohl die Beamten mit strafrechtlichen Sanktionen wegen Korruption konfrontiert waren, setzen die Regierung und die KP Chinas das Gesetz nicht konsequent und transparent um (USDOS 11.3.2020), jedoch haben die Anti-Korruptionsbemühungen bei den Beamten eine abschreckende Wirkung erzeugt und die Zurschaustellung demonstrativen Reichtums verringert. Man geht davon aus, dass die Korruption auf allen Regierungsebenen nach wie vor weit verbreitet ist (FH 4.3.2020). In der Praxis bedeutet dies aber auch eine Politik der verstärkten Unterdrückung Andersdenkender, sowie die strikte, aber in der Praxis selektive und intransparente Bekämpfung von Korruption in Partei und Gesellschaft (AA 1.12.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 ● LI – Laenderdaten.Info
(2020): Korruption in China, https://www.laenderdaten.info/Asien/China/korruption.php, Zugriff 16.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (5.2020): Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 177 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.):Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.193 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● TI – Transparency International
(2020): Corruption Perceptions Index 2019, https://www.ti-austria.at/wp-content/uploads/2020/01/download_cpi_2019_pdf.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● TI – Transparency International
(2019): Corruption Perceptions Index 2018, https://www.transparency.org/cpi2018, Zugriff 9.12.2020 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung: 18.12.2020 Unabhängige Menschenrechtsinstitutionen gibt es in China (mit zunehmend eingeschränkter Ausnahme Hongkongs) nicht. Die bestehenden strengen Regeln für NGOs machen deren Registrierung de facto unmöglich (AA 1.12.2020). Es werden nur NGOs mit einer nichtpolitischen Agenda vom Regime toleriert (BS 29.4.2020). Unabhängige NGOs erhalten keine staatliche Unterstützung und es besteht keine "Spendenkultur" für solche Organisationen. Ebenso ist das Sammeln von Spenden verboten. 2017 trat ein eigenes Gesetz zur Kontrolle von ausländischen NGOs und von Finanzierungen aus dem Ausland für heimische NGOs in Kraft ("Foreign NGO Activity Management Law"). Demnach müssen alle Finanzierungen durch ausländische NGOs von den chinesischen Sicherheitsbehörden vor Erhalt genehmigt werden. Ausländische NGOs dürfen in China nur gewisse Aktivitäten in Partnerschaft mit offiziellen Stellen ausüben (ÖB 10.2020; vgl. BS 29.4.2020, USDOS 11.3.2020, FH 4.3.2020). Laut offiziellen chinesischen Angaben gibt es (mit einer sehr breiten Definition) mehr als 460.000 registrierte NGOs im Land. Nur ein sehr kleiner Teil davon kann als "unabhängig" qualifiziert werden. Die Rolle der Zivilgesellschaft wird von der Kommunistischen Partei nur in kleinteiliger Organisationsform bzw. in Bereichen wie Umwelt und Wohlfahrt zugelassen, wenn kein sozialer Aktivismus in Form von öffentlicher Kritik an Behörden, KP oder Politiken geübt wird (ÖB 10.2020). Die wenigen staatlichen chinesischen Organisationen, die sich mit Menschenrechten befassen, sind im Sinne der Information über und Werbung für das staatliche Konzept der Menschenrechtspolitik aktiv. So ist das Führungspersonal der Society for Human Rights Studies gleichzeitig Personal des Informationsamts des Staatsrats (AA 1.12.2020).Unabhängige NGOs erhalten keine staatliche Unterstützung und es besteht keine "Spendenkultur" für solche Organisationen. Ebenso ist das Sammeln von Spenden verboten. 2017 trat ein eigenes Gesetz zur Kontrolle von ausländischen NGOs und von Finanzierungen aus dem Ausland für heimische NGOs in Kraft ("Foreign NGO Activity Management Law"). Demnach müssen alle Finanzierungen durch ausländische NGOs von den chinesischen Sicherheitsbehörden vor Erhalt genehmigt werden. Ausländische NGOs dürfen in China nur gewisse Aktivitäten in Partnerschaft mit offiziellen Stellen ausüben (ÖB 10.2020; vergleiche BS 29.4.2020, USDOS 11.3.2020, FH 4.3.2020). Laut offiziellen chinesischen Angaben gibt es (mit einer sehr breiten Definition) mehr als 460.000 registrierte NGOs im Land. Nur ein sehr kleiner Teil davon kann als "unabhängig" qualifiziert werden. Die Rolle der Zivilgesellschaft wird von der Kommunistischen Partei nur in kleinteiliger Organisationsform bzw. in Bereichen wie Umwelt und Wohlfahrt zugelassen, wenn kein sozialer Aktivismus in Form von öffentlicher Kritik an Behörden, KP oder Politiken geübt wird (ÖB 10.2020). Die wenigen staatlichen chinesischen Organisationen, die sich mit Menschenrechten befassen, sind im Sinne der Information über und Werbung für das staatliche Konzept der Menschenrechtspolitik aktiv. So ist das Führungspersonal der Society for Human Rights Studies gleichzeitig Personal des Informationsamts des Staatsrats (AA 1.12.2020). Die Regierung schikaniert und schüchtert weiterhin Menschenrechtsverteidiger und unabhängige NGOs ein und verfolgt sie strafrechtlich. Die Familienmitglieder von Menschenrechtsverteidigern werden von der Polizei überwacht, schikaniert, inhaftiert und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt (AI 30.1.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 9.12.2020 ● BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 9.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 9.12.2020 Wehrdienst und Rekrutierungen Letzte Änderung: 18.12.2020 Die Zentrale Militärkommission (ZMK) leitet die Streitkräfte des Landes. Gemäß dem Gesetz zur Landesverteidigung von 1997, unterstehen die Streitkräfte nicht dem Staatsrat, sondern der Kommunistischen Partei (ÖB 10.2020; vgl. GIZ 9.2020a). Die "Volksbefreiungsarmee" ist formal eine Wehrpflichtigen-Armee, die jedoch über ausreichend Freiwillige verfügt (AA 1.12.2020). Wehrpflicht besteht grundsätzlich für Männer und Frauen (Ahrens/Apelt 2.2015). Die Dauer des aktiven Wehrdienstes für Wehrpflichtige beträgt für Männer wie Frauen grundsätzlich zwei Jahre (AA 1.12.2020). Das Wehrgesetz der VR China sieht vor, dass männliche Bürger ab dem
  1. Lebensjahr für die Einberufung in den Militärdienst zur Verfügung stehen. Allerdings wird im Rahmen der Wehrpflicht aus Kapazitätsgründen nicht die gesamte wehrfähige männliche Bevölkerung eingezogen. Frauen können bei Bedarf ebenfalls einberufen werden (CIA 24.11.2020; vgl. AA 1.12.2020).Die Zentrale Militärkommission (ZMK) leitet die Streitkräfte des Landes. Gemäß dem Gesetz zur Landesverteidigung von 1997, unterstehen die Streitkräfte nicht dem Staatsrat, sondern der Kommunistischen Partei (ÖB 10.2020; vergleiche GIZ 9.2020a). Die "Volksbefreiungsarmee" ist formal eine Wehrpflichtigen-Armee, die jedoch über ausreichend Freiwillige verfügt (AA 1.12.2020). Wehrpflicht besteht grundsätzlich für Männer und Frauen (Ahrens/Apelt 2.2015). Die Dauer des aktiven Wehrdienstes für Wehrpflichtige beträgt für Männer wie Frauen grundsätzlich zwei Jahre (AA 1.12.2020). Das Wehrgesetz der VR China sieht vor, dass männliche Bürger ab dem
  2. Lebensjahr für die Einberufung in den Militärdienst zur Verfügung stehen. Allerdings wird im Rahmen der Wehrpflicht aus Kapazitätsgründen nicht die gesamte wehrfähige männliche Bevölkerung eingezogen. Frauen können bei Bedarf ebenfalls einberufen werden (CIA 24.11.2020; vergleiche AA 1.12.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● Ahrens Jens-Rainer / Apelt, Maja (2.2015): Frauen im Militär: Empirische Befunde und Perspektiven zur Integration von Frauen in die Streitkräfte, S. 195 ● CIA – Central Intelligence Agency (24.11.2020): The World Factbook - China, https://www.cia.gov/library/publications/resources/the-world-factbook/geos/ch.html, Zugriff 9.12.2020 ● GIZ – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (9.2020a): China - Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/china/geschichte-staat/#c77868, Zugriff 9.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China WEHRDIENSTVERWEIGERUNG / DESERTION Letzte Änderung: 18.12.2020 Fahnenflucht wird gemäß dem Strafgesetz je nach Schwere der Tat mit mehrjährigen Freiheitsstrafen (drei Jahre bis lebenslänglich) geahndet. In besonders schweren Fällen kann auch die Todesstrafe verhängt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass Verweigerer "erzogen" oder durch die örtlichen Regierungsorgane zum Dienst gezwungen werden. Die Disziplin in den Streitkräften ist als sehr hoch zu bezeichnen (AA 1.12.2020). Wer das chinesische Militär vorzeitig verlässt, ist harten, in ihren Auswirkungen mitunter lebenslangen Sanktionen ausgesetzt. Diese betreffen Reisebeschränkungen, ein Verbot des Erwerbs von Immobilien, Verbot einer Beantragung von Darlehen und Versicherungsleistungen, Verbot einer Übernahme in den Staatsdienst, Eintrag der "Ablehnung des Militärdienstes" in das Haushaltsregistrierungs-Informationssystem (Hukou-Registrierung), Verbot von akademischen Ausbildungen, Verbot der Unternehmensgründung sowie gesellschaftliche Ächtung durch mediale Verbreitung des frühzeitigen Ausscheidens aus der Armee. Darüber hinaus werden empfindliche Geldstrafen verhängt (TPLAD 11.12.2019; vgl. BI 16.12.2020). Wer das chinesische Militär vorzeitig verlässt, ist harten, in ihren Auswirkungen mitunter lebenslangen Sanktionen ausgesetzt. Diese betreffen Reisebeschränkungen, ein Verbot des Erwerbs von Immobilien, Verbot einer Beantragung von Darlehen und Versicherungsleistungen, Verbot einer Übernahme in den Staatsdienst, Eintrag der "Ablehnung des Militärdienstes" in das Haushaltsregistrierungs-Informationssystem (Hukou-Regi

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