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{'item': 'W146 2199558-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum22.04.2021 GeschäftszahlW146 2199558-1 SpruchW146 2227197-1/9E , W146 2227197-1/9E W146 2199558-1/9E W146 2199559-1/11E W146 2212285-1/13E W146 2210605-1/5E W146 2205661-1/6E W146 2199552-1/5E W146 2199556-1/5E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 31.03.2021 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Stefan HUBER als Einzelrichter über die Beschwerde von

  1. XXXX , geb. XXXX ,
  2. XXXX , geb. XXXX ,
  3. XXXX , geb. XXXX ,
  4. XXXX , geb. XXXX ,
  5. XXXX , geb. XXXX ,
  6. XXXX , geb. XXXX ,
  7. XXXX , geb. XXXX ,
  8. XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesasylamtes vom 25.11.2019 bzw. 27.04.2018 bzw. 17.10.2018 bzw. 22.08.2018, Zahlen
  9. 1140737201-190719095,
  10. 1129316204-161236002,
  11. 1098088202-151939359,
  12. 1140737310-180938291,
  13. 1140737408-180905024,
  14. 1140737702-180770668,
  15. 1129311905-161236015,
  16. 1144192601-170257017 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Stefan HUBER als Einzelrichter über die Beschwerde von
  17. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  18. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  19. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  20. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  21. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  22. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  23. römisch 40 , geb. römisch 40 ,
  24. römisch 40 , geb. römisch 40 , alle StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesasylamtes vom 25.11.2019 bzw. 27.04.2018 bzw. 17.10.2018 bzw. 22.08.2018, Zahlen
  25. 1140737201-190719095,
  26. 1129316204-161236002,
  27. 1098088202-151939359,
  28. 1140737310-180938291,
  29. 1140737408-180905024,
  30. 1140737702-180770668,
  31. 1129311905-161236015,
  32. 1144192601-170257017 zu Recht: A) I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch eins. Den Beschwerden wird stattgegeben und römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. II. In Erledigung der Beschwerden werden die jeweiligen Spruchpunkte II. bis VI. der angefochtenen Bescheide gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG ersatzlos behoben.römisch zwei. In Erledigung der Beschwerden werden die jeweiligen Spruchpunkte römisch zwei. bis römisch sechs. der angefochtenen Bescheide gemäß Paragraph 28, Absatz eins und 2 VwGVG ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die Rechtsvertretung der Beschwerdeführer in der Verhandlung ausdrücklich verzichtet wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die Rechtsvertretung der Beschwerdeführer in der Verhandlung ausdrücklich verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:W146.2199558.1.00

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