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{'item': 'I416 2158776-1'}

Obsah (4)§ 3§ 8Art. 133§ 29

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum26.04.2021 GeschäftszahlI416 2158776-1 Spruch, , I416 2158778-1/22EI416 2158775-1/13EI416 2158776-1/12EI416 2158783-1/12EI416 2158778-1/2

§ 3Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerden von römisch 40 (BF1), römisch 40 (BF2), römisch 40 (BF3) und römisch 40 (BF4), werden hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins.

Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen. B) I.

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX , der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch eins.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 , der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt. II.

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch zwei.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer von einem Jahr erteilt. III.

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch drei.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer von einem Jahr erteilt. IV.

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.römisch vier.

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 der Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat IRAK zuerkannt.

§ 8Abs. 4 Asyl

G 2005 idgF wird XXXX , geb. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt.

Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 idgF wird römisch 40 , geb. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von einem Jahr erteilt. C) In Erledigung der Beschwerden hinsichtlich XXXX (BF1), XXXX (BF2), XXXX (BF3) und XXXX (BF4) werden die Spruchpunkt III. und IV. ersatzlos behoben.In Erledigung der Beschwerden hinsichtlich römisch 40 (BF1), römisch 40 (BF2), römisch 40 (BF3) und römisch 40 (BF4) werden die Spruchpunkt römisch drei. und römisch vier. ersatzlos behoben. D) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig. Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.04.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht

§ 29Abs. 5 Vw

GVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses

§ 29Abs. 4 Vw

GVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 08.04.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht

Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses

Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:I416.2158776.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.