← Österreich

{'item': 'W182 2180726-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum30.04.2021 GeschäftszahlW182 2180726-1 SpruchW182 2180727-1/21E , W182 2180727-1/21E W182 2180726-1/15EW182 2180729-1/15EW182 2180726-1/15E, W182 2180729-1/15E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. PFEILER über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , 2.) XXXX , geb. XXXX , und 3.) XXXX , geb. XXXX , alle StA. Volksrepublik China, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU), gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.11.2017, Zlen. ad 1.) 15-1070610308, ad 2.) 15-1070610101 und ad 3.) 15-1070610003, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBI. I. Nr 33/2013 (VwGVG) idgF, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. PFEILER über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 2.) römisch 40 , geb. römisch 40 , und 3.) römisch 40 , geb. römisch 40 , alle StA. Volksrepublik China, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU), gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.11.2017, Zlen. ad 1.) 15-1070610308, ad 2.) 15-1070610101 und ad 3.) 15-1070610003, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Paragraph 28, Absatz 2, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBI. römisch eins. Nr 33 aus 2013, (VwGVG) idgF, zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. – III. der bekämpften Bescheide werden gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) idgF, als unbegründet abgewiesen.A) römisch eins. Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte römisch eins. – römisch drei. der bekämpften Bescheide werden gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, Asylgesetz 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (AsylG 2005) idgF, als unbegründet abgewiesen. II. Im Übrigen werden die bekämpften Bescheide behoben, eine Rückkehrentscheidung in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 3 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl I Nr. 87/2012 (BFA-VG) idgF, auf Dauer für unzulässig erklärt und XXXX gemäß § 54 Abs. 1 Z 1, § 58 Abs. 2 iVm § 55 Abs. 1 Z 1 und 2 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus“ sowie XXXX und XXXX gemäß § 54 Abs. 1 Z 2, § 58 Abs. 2 iVm § 55 Abs. 2 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.römisch zwei. Im Übrigen werden die bekämpften Bescheide behoben, eine Rückkehrentscheidung in Bezug auf den Herkunftsstaat VR China gemäß Paragraph 9, Absatz 2 und Absatz 3, BFA-Verfahrensgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, (BFA-VG) idgF, auf Dauer für unzulässig erklärt und römisch 40 gemäß Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer eins,, Paragraph 58, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer eins und 2 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus“ sowie römisch 40 und römisch 40 gemäß Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 58, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 55, Absatz 2, AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. I Nr. 1/1930 idgF, nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 1930, idgF, nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein unverheiratetes Paar (im Folgenden: BF1 und BF2) und deren inzwischen volljähriges Kind (im Folgenden: BF3), sind Staatsangehörige der Volksrepublik China, gehören der mongolischen Volksgruppe in der Inneren Mongolei an und haben im Bundesgebiet am 25.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Diesen begründeten die BF in einer Erstbefragung des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 27.05.2015 sowie einer Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) am 22.08.2017 im Wesentlichen damit, dass der BF1 sich bei einer politischen Bewegung namens „ XXXX “ engagiert und an anti-chinesischen Demonstrationen teilgenommen habe. Als er Anfang 2015 als Berufsmusiker ein Lied für die Bewegung komponiert und dieses vier Mal öffentlich vorgetragen habe, sei er ins Visier der chinesischen Behörden geraten. Anfang Mai 2015 seien Polizisten in seiner Abwesenheit an seiner Wohnadresse erschienen und hätten nach ihm gefragt. Daraufhin habe der BF1 mit seiner Lebensgefährtin und seiner damals 13-jährigen Tochter noch im Mai 2015 das Herkunftsland verlassen. Die BF2 gab für sich und die BF3 an, wegen der Fluchtgründe ihres Lebensgefährten das Herkunftsland verlassen zu haben, wobei sie keine eigenen Fluchtgründe hätten.Diesen begründeten die BF in einer Erstbefragung des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 27.05.2015 sowie einer Einvernahme beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) am 22.08.2017 im Wesentlichen damit, dass der BF1 sich bei einer politischen Bewegung namens „ römisch 40 “ engagiert und an anti-chinesischen Demonstrationen teilgenommen habe. Als er Anfang 2015 als Berufsmusiker ein Lied für die Bewegung komponiert und dieses vier Mal öffentlich vorgetragen habe, sei er ins Visier der chinesischen Behörden geraten. Anfang Mai 2015 seien Polizisten in seiner Abwesenheit an seiner Wohnadresse erschienen und hätten nach ihm gefragt. Daraufhin habe der BF1 mit seiner Lebensgefährtin und seiner damals 13-jährigen Tochter noch im Mai 2015 das Herkunftsland verlassen. Die BF2 gab für sich und die BF3 an, wegen der Fluchtgründe ihres Lebensgefährten das Herkunftsland verlassen zu haben, wobei sie keine eigenen Fluchtgründe hätten.
  2. Mit den nunmehr angefochtenen oben angeführten Bescheiden des Bundesamtes wurden die Anträge auf internationalen Schutz der BF gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005), bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat China (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Gemäß § 57 AsylG 2005 wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt III.) und gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG), erlassen (Spruchpunkt IV.), wobei gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung der BF gemäß § 46 FPG in die VR China zulässig sei (Spruchpunkt V.). Weiters wurde gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidungen festgelegt (Spruchpunkt VI.). Die Entscheidungen stützten sich im Wesentlichen auf die vom Bundesamt festgestellte Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des BF
  3. Dies wurde insbesondere damit begründet, dass sein Vorbringen nahezu kein Tatsachensubstrat aufweise und sich lediglich in allgemein gehaltenen und vagen Ausführungen erschöpfe.
  4. Mit den nunmehr angefochtenen oben angeführten Bescheiden des Bundesamtes wurden die Anträge auf internationalen Schutz der BF gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (AsylG 2005), bezüglich der Zuerkennung des Status von Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat China (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.) und gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, Fremdenpolizeigesetz 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (FPG), erlassen (Spruchpunkt römisch vier.), wobei gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung der BF gemäß Paragraph 46, FPG in die VR China zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Weiters wurde gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidungen festgelegt (Spruchpunkt römisch sechs.). Die Entscheidungen stützten sich im Wesentlichen auf die vom Bundesamt festgestellte Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des BF
  5. Dies wurde insbesondere damit begründet, dass sein Vorbringen nahezu kein Tatsachensubstrat aufweise und sich lediglich in allgemein gehaltenen und vagen Ausführungen erschöpfe. Mit Verfahrensanordnungen des Bundesamtes vom 28.11.2017 wurde den BF eine Organisation zur Rechtsberatung zugewiesen.
  6. Gegen diese Bescheide des Bundesamtes wurden durch die Vertretung der BF binnen offener Frist Beschwerden in vollem Umfang erhoben, wobei Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung sowie der Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht wurde. In der Beschwerde wurde im Wesentlichen das Vorbringen des BF1 wiederholt und Berichte zur Situation von Angehörigen der mongolischen Volksgruppe in der Inneren Mongolei zitiert, wonach die chinesischen Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Härte inklusive überlanger Haftstrafen gegen die mongolischen Protestbewegungen vorgehen würden. Zudem wurde die Beweiswürdigung in den bekämpften Bescheiden bemängelt. So würde die Beweiswürdigung der Behörde nicht erkennen lassen, auf welcher Basis diese ihre Plausibilitätskontrolle durchgeführt habe. Zudem wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt.
  7. In der öffentlichen mündlichen Verhandlung am 12.04.2021 beim Bundesverwaltungsgericht, zu der ein Vertreter des Bundesamtes entschuldigt nicht erschienen ist, wurde Beweise aufgenommen durch Befragung des BF1 – BF3 im Beisein ihrer Rechtsvertretung sowie in Anwesenheit einer Dolmetscherin für die Sprache Mongolisch, weiters durch Einsichtnahme in die Verwaltungsakten des Bundeamtes sowie in den Akt des Bundesverwaltungsgerichtes, wobei das Bundesamt lediglich schriftlich die Abweisung der Beschwerden beantragte. Der BF1 wiederholte im Wesentlichen sein Fluchtvorbringen, wonach er im Herkunftsstaat wegen seiner Aktivitäten für eine anti-chinesische bzw. pro-mongolische Protestbewegung sowie eines von ihm komponierten Liedes samt Text ins Visier der chinesischen Behörden geraten sei. Zusätzlich behauptete er erstmals Verhaftungen und Misshandlungen durch die chinesischen Behörden in den Jahren 2007 bis
  8. Die übrigen BF machten keine eigenen Fluchtgründe geltend. Die BF wurden zu ihren persönlichen Verhältnissen im Österreich und im Herkunftsstaat sowie zu ihrer Integration befragt. Den BF wurden zudem Länderberichte zur aktuellen Situation im Herkunftsstaat sowie insbesondere einer im gegenständlichen Verfahren zum Thema „China - Innere Mongolei, ‚Bewegung für die Rettung des mongolischen Gebietes‘, staatliche Verfolgung von Personen/Gruppen, die sich für die Rechte der mongolischen Volksgruppe einsetzen“ eingeholte Anfragebeantwortung der Staatendokumentation des Bundesamtes vom 22.01.2021 sowie eine Anfragebeantwortung von ACCORD zu „China: Innere Mongolei: 1) Lage der mongolischen Volksgruppe; 2) Gruppierungen oder Personen, die sich für deren Rechte einsetzen (Organisation, Ziele, Anzahl, konkrete Gruppen); 3) Friedliche Formen des Widerstandes (Konsequenzen); 4) Gewaltsame Formen des Widerstandes (Gruppierungen); 5) Gebiete, in denen oppositionelle Tätigkeiten konzentriert stattfinden, und dortiges Vorgehen der Behörden (Zeitraum 2014–2020) [a-11443]“, vom 23.12.2020 zu Kenntnis gebracht. Den BF wurde in diesem Zusammenhang zusätzlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt. Von den BF wurden u.a. für die BF3 ein Semesterzeugnis eines Bundesgymnasiums, eine entsprechende Schulbestätigung vom 24.02.2021, ein Zeugnis über einen Pflichtschulabschluss samt Notenübersicht, ein ÖIF Zeugnis zur Integrationsprüfung B1 sowie ein Befund eines Bezirkskrankenhauses über einen stationären Aufenthalt vom XXXX 2021- XXXX 2021 mit Diagnose XXXX , für die übrigen BF Bestätigungen von einer Organisation vom Februar 2021 über diverse gemeinnützige Tätigkeiten sowie Bestätigungen über den Besuch eines A1 Deutschkurses vorgelegt.Von den BF wurden u.a. für die BF3 ein Semesterzeugnis eines Bundesgymnasiums, eine entsprechende Schulbestätigung vom 24.02.2021, ein Zeugnis über einen Pflichtschulabschluss samt Notenübersicht, ein ÖIF Zeugnis zur Integrationsprüfung B1 sowie ein Befund eines Bezirkskrankenhauses über einen stationären Aufenthalt vom römisch 40 2021- römisch 40 2021 mit Diagnose römisch 40 , für die übrigen BF Bestätigungen von einer Organisation vom Februar 2021 über diverse gemeinnützige Tätigkeiten sowie Bestätigungen über den Besuch eines A1 Deutschkurses vorgelegt. In einer von der Rechtsvertretung der BF verfassten schriftlichen Stellungnahme vom 26.04.2021 wurde erneut das Vorbringen des BF1 wiederholt und auf Berichte über Festnahmen bzw. Anhaltungen von politischen Aktivisten aus der Minderheitsvolksgruppe der Mongolen in der Inneren Mongolei von 2018 und 2019 hingewiesen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  9. Feststellungen: 1.
  10. Die beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: BF), ein unverheiratetes Paar und ihre Tochter sind Staatsangehörige der VR China und gehören der mongolischen Volksgruppe an. Der BF1 und die BF2 sind protestantische Christen, die BF3 ist konfessionslos. Die Identität der BF steht nicht fest. Sie reisten im Mai 2015 illegal in das Bundesgebiet ein. Die BF stammen aus dem Ort XXXX im XXXX im Autonomen Gebiet Innere Mongolei. Im Herkunftsland hält sich die Mutter des BF1 auf. Die BF stammen aus dem Ort römisch 40 im römisch 40 im Autonomen Gebiet Innere Mongolei. Im Herkunftsland hält sich die Mutter des BF1 auf. Der BF1 hat im Herkunftsstaat die Grundschule besucht und verfügt über keine Berufsausbildung. Er war in China als XXXX bzw. Berufsmusiker erwerbstätig. Die BF2 hat die Grundschule absolviert und einen 6-monatigen Kurs zur Krankenpflegeausbildung absolviert. Sie ist in China als Hausfrau keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen. Die BF3 hat bis zu ihrem zwölften Jahr die Schule in China besucht.Der BF1 hat im Herkunftsstaat die Grundschule besucht und verfügt über keine Berufsausbildung. Er war in China als römisch 40 bzw. Berufsmusiker erwerbstätig. Die BF2 hat die Grundschule absolviert und einen 6-monatigen Kurs zur Krankenpflegeausbildung absolviert. Sie ist in China als Hausfrau keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen. Die BF3 hat bis zu ihrem zwölften Jahr die Schule in China besucht. Die BF sprechen Mongolisch, die BF3 auch sehr gut Deutsch. Die BF leben in Österreich in gemeinsamen Haushalt. Sonstige Familienangehörige halten sich nicht in Österreich auf. Die BF3 hat in Österreich den Pflichtschulabschluss mit durchgehend sehr guten Noten abgeschlossen und besucht derzeit ein Bundesgymnasium. Sie konnte ein ÖIF Zeugnis über eine positiv absolvierte Integrationsprüfung B1 nachweisen. Die Deutschkenntnisse der BF entsprechen den abgelegten Prüfungen bzw. Schulbesuchen. Die BF3 leidet an einem Magengeschwür, bei der BF2 wurde eine Hepatitis C Therapie abgeschlossen, wobei ein aktueller Befund unauffällig ist. Der BF1 ist gesund. Die BF2 leistet seit 2019 gemeinnützige Tätigkeiten im Ausmaß von 30 Stunden pro Monat als Hausmeisterin bzw. Reinigungskraft. Der BF1 ist bisher ca. 480 Stunden zur Erfüllung gemeinnütziger Tätigkeiten als Hausmeister bzw. Reinigungskraft eingesetzt gewesen. Die BF beziehen Grundversorgung. Sie sind unbescholten. Das Vorbringen des BF1, im Herkunftsstaat wegen der Teilnahme an pro-mongolischen bzw. anti-chinesischen Demonstrationen sowie wegen eine politischen Liedes ins Visier der chinesischen Behörden geraten zu sein, hat sich als nicht glaubhaft erwiesen. Die übrigen BF haben keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht. Den BF droht bei einer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat kein reales Risiko einer Verletzung im Sinne der Art. 2 oder 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten BGBl. Nr. 210/1958 (in der Folge EMRK), oder der Prot. Nr. 6 Nr. 13 zur Konvention.Den BF droht bei einer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat kein reales Risiko einer Verletzung im Sinne der Artikel 2, oder 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1958, (in der Folge EMRK), oder der Prot. Nr. 6 Nr. 13 zur Konvention. Im Übrigen wird der unter Punkt I. wiedergegebene Verfahrensgang der Entscheidung zugrundegelegt.Im Übrigen wird der unter Punkt römisch eins. wiedergegebene Verfahrensgang der Entscheidung zugrundegelegt. 1.
  11. Zur Situation im Herkunftsland wird von den vom Bundesverwaltungsgericht ins Verfahren eingeführten Länderinformationen zur Mongolei im ausgegangen: COVID-19 Letzte Änderung: 16.12.2020 Nach bekanntwerden von COVID-19 Fällen im Dezember 2019, wurde von den Behörden trotz eines umfassenden, landesweit ausgebauten Meldesystems für Epidemien die bestehenden Vorfälle verharmlost und vertuscht (TNYT 1.2.2020). Die chinesischen Behörden haben medizinische Fachkräfte, die über das "geheimnisvolle Lungenleiden" informierten, vorgeworfen, Falschinformationen zu verbreiten (DP 4.4.2020). Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vgl. ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020).Wuhan wurde als Ausgangspunkt der Pandemie rund eineinhalb Monate nach der Registrierung des ersten Patienten unter Quarantäne gestellt (DW 12.2.2020), nachdem von staatlicher Seite mehr als 55.000 Infektionsfälle gemeldet wurden (TG 23.4.2020). Später folgten weitere Regionen, in denen – je nach Anzahl der Infektionen – unterschiedlich strenge Maßnahmen durch die Regierung angeordnet wurden. Von den ergangenen drastischen Regelungen waren rund 60 Millionen Menschen betroffen (Addendum 20.3.2020; vergleiche ZO 14.4.2020, SF 9.4.2020). Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vgl. ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vgl. FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt "importierte Fälle" auf (FORBES 17.4.2020; vgl. DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020).Die Industrieproduktion ging im Januar und Februar um 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück (ZO 14.4.2020), was den stärksten Einbruch seit 30 Jahren bedeutet (LVAk 5.2020; vergleiche ZO 14.4.2020). Mittlerweile meldet China kaum noch neue COVID-19 Fälle (DW 8.5.2020; vergleiche FORBES 17.4.2020), doch treten vermehrt "importierte Fälle" auf (FORBES 17.4.2020; vergleiche DS 27.3.2020). Verschwiegen wird jedoch in den Staatsmedien stets, dass es sich bei den eingereisten Infizierten bis zu 90 Prozent um Staatsbürger der Volksrepublik China handelt. Ausländer, darunter auch Diplomaten, durften damals nur in Ausnahmefällen ins Land (LVAk 5.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Gemäß aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der "Verbreitung falscher Gerüchte" zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident Xi Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Seit 28.3.2020 besteht ein Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger (WKO 10.12.2020). Das chinesische Gesundheitssystem hielt nicht mit der wirtschaftlichen Entwicklung mit. Gemäß aktuellen Vergleichszahlen der OECD sind für 1.000 Einwohner 2,7 Krankenschwestern und -pfleger sowie zwei Ärzte verfügbar. Zwar räumt die Regierung Schwachstellen im zentralisierten Gesundheitswesen ein (HB 19.2.2020), jedoch haben Kritik am Vorgehen der Regierung, wie auch eine kritische Berichterstattung mitunter Verhaftungen wegen der "Verbreitung falscher Gerüchte" zur Folge (RSF 14.4.2020). Der chinesische Präsident römisch zehn i Jinping hat sich währenddessen verpflichtet, ein leistungsfähiges öffentliches Gesundheitssystem aufzubauen, das für Chinas Entwicklungsstrategie und nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist (SCMP 5.6.2020). Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vgl. FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vgl. DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vgl. FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vgl. MoFA CH 26.3.2020).Im März und April 2020 nahmen Fabriken und unterschiedliche Unternehmen, ihre Arbeit wieder auf (LVAk 5.2020). In der Jahresmitte 2020 stellte sich die COVID-19-Gesamtsituation sich landesweit stabil dar, sporadische Fälle traten auf (XN 4.6.2020; vergleiche FR 26.5.2020) und es wird von vereinzelten (XN 4.6.2020; vergleiche DW 30.5.2020, FR 26.5.2020), vorrangig aus dem Ausland importierten Fällen von Neuinfektionen berichtet (CGTN 8.6.2020; vergleiche FR24 1.6.2020, AnA 26.5.2020, TG 23.5.2020). Das seit 28.3.2020 gültige Einreiseverbot für ausländische Staatsbürger nach Festlandchina, auch für solche mit gültiger Aufenthaltsberechtigung ist weiterhin aufrecht (BMEIA 24.11.2020; vergleiche MoFA CH 26.3.2020). Im Ursprungsland des Coronavirus bleiben die Neuinfektionen seit Monaten derart niedrig, dass an den offiziellen Zahlen Zweifel bestehen. Konstant vermelden die chinesischen Behörden zwar neue Infektionen, aber die sind nahezu täglich im niedrigen zweistelligen Bereich. Tauchen doch kleinere Cluster auf, müssen sich alle Bewohner einem Test unterziehen. Zudem werden für einzelne Stadtviertel oder gesamte Städte strikte Ausgangssperren verhängt. Verwunderlich aber ist es dennoch, dass die Zahl der Neuinfektionen so gut wie nie 30 überschreitet (DS 12.10.2020). Quellen: ● Addendum (20.3.2020): Chinas Kampf gegen das Coronavirus: Europa, sei gewarnt!https://www.addendum.org/coronavirus/china-und-das-coronavirus/, Zugriff 15.12.2020 Addendum (20.3.2020): Chinas Kampf gegen das Coronavirus: Europa, sei gewarnt!, https://www.addendum.org/coronavirus/china-und-das-coronavirus/, Zugriff 15.12.2020 ● AnA – Anadolu Agency (26.5.2020): COVID-19: 7 new cases in China, 19 in SouthKorea, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/covid-19-7-new-cases-in-china-19-in-south-korea/1853895, Zugriff 15.12.2020 AnA – Anadolu Agency (26.5.2020): COVID-19: 7 new cases in China, 19 in South, Korea, https://www.aa.com.tr/en/asia-pacific/covid-19-7-new-cases-in-china-19-in-south-korea/1853895, Zugriff 15.12.2020 ● BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (24.11.2020): China (Volksrepublik China), Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 15.12.2020 ● CGTN – China Global Television Network (8.6.2020): Chinese mainland reports 4 new COVID-19 cases, no new deaths, https://news.cgtn.com/news/2020-06-08/Chinese-mainland-reports-4-new-COVID-19-cases-no-new-deaths-R9cUqfA6re/index.html, Zugriff 15.12.2020 ● DP – Die Presse (4.4.2020): Was China vertuscht und die WHO ignoriert hat, https://www.diepresse.com/5795657/was-china-vertuscht-und-die-who-ignoriert-hat, Zugriff 11.12.2020 ● DS – Der Standard (12.10.2020): China, das Reich der rätselhaften Corona-Zahlen, https://www.derstandard.at/story/2000120861503/china-das-reich-der-raetselhaften-corona-zahlen, Zugriff 15.12.2020 ● DS – Der Standard (27.3.2020): China riegelt wegen Corona seine Grenzen ab,https://www.derstandard.at/story/2000116236843/china-riegelt-wegen-corona-seine-grenzen-ab, Zugriff 15.12.2020 DS – Der Standard (27.3.2020): China riegelt wegen Corona seine Grenzen ab,, https://www.derstandard.at/story/2000116236843/china-riegelt-wegen-corona-seine-grenzen-ab, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (30.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockertCorona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 DW – Deutsche Welle (30.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert, Corona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (8.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona-Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 DW – Deutsche Welle (8.5.2020): Kaum noch Neuinfektionen: China lockert Corona-, Auflagen, https://www.dw.com/de/kaum-noch-neuinfektionen-china-lockert-corona-auflagen/av-53366246, Zugriff 15.12.2020 ● DW – Deutsche Welle (12.2.2020): China setzt auf Massen-Quarantäne gegen Corona-Virus, https://www.dw.com/de/china-setzt-auf-massen-quarant%C3%A4ne-gegen-corona-virus/a-52348053, Zugriff 16.11.2020 ● FORBES (17.4.2020): China Just Admitted Coronavirus Death Toll In Wuhan Was 50%Higher Than Reported, https://www.forbes.com/sites/isabeltogoh/2020/04/17/china-just-admitted-coronavirus-death-toll-in-wuhan-was-50-higher-than-reported/#15c7d120702f, Zugriff 15.12.2020 FORBES (17.4.2020): China Just Admitted Coronavirus Death Toll In Wuhan Was 50%, Higher Than Reported, https://www.forbes.com/sites/isabeltogoh/2020/04/17/china-just-admitted-coronavirus-death-toll-in-wuhan-was-50-higher-than-reported/#15c7d120702f, , Zugriff 15.12.2020 ● FR – Frankfurter Rundschau (26.5.2020): China nach Corona: Stadt will Gesundheitder Bürger überwachen, https://www.fr.de/panorama/corona-virus-schweden-internationale-lage-russland-lockerungen-infizierte-zr-13754379.html, Zugriff 15.12.2020 FR – Frankfurter Rundschau (26.5.2020): China nach Corona: Stadt will Gesundheit, der Bürger überwachen, https://www.fr.de/panorama/corona-virus-schweden-internationale-lage-russland-lockerungen-infizierte-zr-13754379.html, Zugriff 15.12.2020 ● FR24 – F (1.6.2020): China reports highest number of new Covid-19 cases in nearly3 weeks, https://www.france24.com/en/20200601-china-reports-highest-number-of-new-covid-19-cases-in-nearly-3-weeks, Zugriff 15.12.2020 FR24 – F (1.6.2020): China reports highest number of new Covid-19 cases in nearly, 3 weeks, https://www.france24.com/en/20200601-china-reports-highest-number-of-new-covid-19-cases-in-nearly-3-weeks, Zugriff 15.12.2020 ● HB – Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an ChinasGesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 15.12.2020 HB – Handelsblatt (19.2.2020): Coronavirus offenbart gravierende Mängel an Chinas, Gesundheitssystem, https://www.handelsblatt.com/politik/international/krankenversorgung-coronavirus-offenbart-gravierende-maengel-an-chinas-gesundheitssystem/25561166.html?ticket=ST-1039047-CrBiznv23udUClzvzT0p-ap4, Zugriff 15.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite
  12. ● MoFA Ch – Ministry of Foreign Affairs of the People‘s Republic of China (26.3.2020):Ministry of Foreign Affairs of the People's Republic of China National ImmigrationAdministration Announcement on the Temporary Suspension of Entry by Foreign NationalsHolding Valid Chinese Visas or Residence Permits, https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjbxw/t1761867.shtml?from=groupmessage&isappinstalled=0, Zugriff 15.12.2020 MoFA Ch – Ministry of Foreign Affairs of the People‘s Republic of China (26.3.2020):, Ministry of Foreign Affairs of the People's Republic of China National Immigration, Administration Announcement on the Temporary Suspension of Entry by Foreign Nationals, Holding Valid Chinese Visas or Residence Permits, https://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/wjbxw/t1761867.shtml?from=groupmessage&isappinstalled=0, Zugriff 15.12.2020 ● RSF – Reporters Sans Frontières (14.4.2020): Whistleblowing doctor missing aftercriticizing Beijing's coronavirus censorship, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027934.html,Zugriff 15.12.2020 RSF – Reporters Sans Frontières (14.4.2020): Whistleblowing doctor missing after, criticizing Beijing's coronavirus censorship, https://www.ecoi.net/de/dokument/2027934.html,, Zugriff 15.12.2020 ● SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): Xi Jinping vows to build strong public healthsystem to ensure China’s stability, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3087609/xi-jinping-vows-build-strong-public-health-system-ensure-chinas, Zugriff 15.12.2020 SCMP – South China Morning Post (5.6.2020): römisch zehn i Jinping vows to build strong public health, system to ensure China’s stability, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3087609/xi-jinping-vows-build-strong-public-health-system-ensure-chinas, Zugriff 15.12.2020 ● SF – Sience Focus (9.4.2020): Aggressive Wuhan lockdown ‘halted coronavirusoutbreak’ in China, https://www.sciencefocus.com/news/aggressive-wuhan-lockdown-halted-coronavirus-outbreak-in-china/, Zugriff 15.12.2020 SF – Sience Focus (9.4.2020): Aggressive Wuhan lockdown ‘halted coronavirus, outbreak’ in China, https://www.sciencefocus.com/news/aggressive-wuhan-lockdown-halted-coronavirus-outbreak-in-china/, Zugriff 15.12.2020 ● TG – The Guardian (23.5.2020): Global report: China records no new Covid-19 casesfor first time as Hertz files for bankruptcy, https://www.theguardian.com/world/2020/may/23/global-report-china-no-new-covid-19-cases-hertz-bankruptcy, Zugriff 15.12.2020 TG – The Guardian (23.5.2020): Global report: China records no new Covid-19 cases, for first time as Hertz files for bankruptcy, https://www.theguardian.com/world/2020/may/23/global-report-china-no-new-covid-19-cases-hertz-bankruptcy, Zugriff 15.12.2020 ● TG – The Guardian (23.4.2020): China coronavirus cases may have been four timesofficial figure, says study, https://www.theguardian.com/world/2020/apr/23/china-coronavirus-cases-might-have-been-four-times-official-figure-says-study, Zugriff 15.12.2020 TG – The Guardian (23.4.2020): China coronavirus cases may have been four times, official figure, says study, https://www.theguardian.com/world/2020/apr/23/china-coronavirus-cases-might-have-been-four-times-official-figure-says-study, Zugriff 15.12.2020 ● TNYT – The New York Times (1.2.2020): As New Coronavirus Spread, China’s Old Habits Delayed Fight, https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/01_2020_s_iss_hauser_china_1949_2019_kern_ae_final1105webv.pdf, Zugriff 9.12.2020 ● https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig, ● WKO – Wirtschaftskammer Österreich (10.12.2020): Coronavirus: Situation in China, Aktuelle Lage und laufende Updates, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/china-update-reisehinweise-quarantaenebestimmungen.html#heading_aktuell_wichtig, Zugriff 15.12.2020 ● XN - XINHUANET (4.6.2020): China stresses targeted COVID-19 containment measures,developing vaccines and drugs, http://www.xinhuanet.com/english/2020-06/04/c_139114738.htm, Zugriff 15.12.2020 XN - XINHUANET (4.6.2020): China stresses targeted COVID-19 containment measures,, developing vaccines and drugs, http://www.xinhuanet.com/english/2020-06/04/c_139114738.htm, Zugriff 15.12.2020 ● ZO – Zeit Online (14.4.2020): Chinas Exporte sinken um 6,6 Prozent, https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-04/coronavirus-china-exporte-rueckgang, Zugriff 15.12.2020 Sicherheitslage Letzte Änderung: 17.12.2020 Wegen der Ausbreitung von COVID-19 kommt es in China zu verschärften Einreisekontrollen, Gesundheitsüberprüfungen und seit 28.03.2020 zu einer Einreisesperre für Ausländer (BMEIA 24.11.2020). Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert (AA 7.12.2020). Aufgrund einer massiven Präsenz von Sicherheitskräften in besonders gefährdeten Regionen ist eine Wahrscheinlichkeit von Terroranschlägen in China generell niedrig (GW 19.6.2020). Berichten zufolge wurden in den letzten zehn Jahren 170 Millionen Überwachungskameras in Städten und Gemeinden im ganzen Land installiert (DFAT 3.10.2020). Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften kommen. Auch sind in den letzten Jahren in China Anschläge verübt worden (EDA 23.7.2020). Konflikte und mutmaßliche Diskriminierung und Ungleichbehandlung durch die Han-Mehrheitsbevölkerung und die anhaltende harte Linie der lokalen Regierung, können die laufende Problematik der muslimischen Gemeinschaft über die uigurischen Minderheiten hinaus noch verschärfen (GW 17.6.2020). Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vgl. USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020).Zwar gibt es in China noch keine unversöhnlichen ethnischen, sozialen oder religiösen Spaltungen, soziale Unruhen sind allerdings an der Tagesordnung. Auch wenn die meisten Demonstrationen als Ausdruck der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik personell meist gering ausfallen, betreffen sie dennoch existentielle Fragen wie Lohnrückstände, dem Abriss von Häusern und der Umsiedlung oder Enteignung (BS 29.4.2020). Landerwerb ohne volle Einbeziehung der örtlich Betroffenen stößt zunehmend auf Proteste, insbesondere in Guangdong, Fujian, Zhejiang, Jiangsu, Shandong und Sichuan. Proteste wegen der Modalitäten von Zwangsumsiedlungen wie auch Entschädigungsleistungen sind an der Tagesordnung und die Behörden verfolgen einige der Anführer solcher Proteste strafrechtlich. Die Wahrscheinlichkeit von Protesten, vor allem in Form von Demonstrationen und Blockaden, wird in Bezug auf den Bau größerer Infrastrukturprojekte, dem Bergbau, etc. auch weiterhin hoch eingeschätzt. Wesentliche Störungen sind aufgrund einer starken Sicherheitspräsenz unwahrscheinlich (GW 17.6.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020, BS 29.4.2020). China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und "destabilisierende Akteure" in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vgl. RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017).China hat anhand der Vorkommnisse der späten 1980er Jahre gelernt, dass soziale Spannungen zu einer ernsthaften Gefährdung des Systems führen können. Infolgedessen wurde ein engmaschiges Kontroll- und Regulierungssystem sowohl in urbanen Kerngebieten als auch in den peripheren Siedlungsgebieten der Minderheiten aufgebaut (LVAk 9.2019). Die staatliche Kontrolle durch eine massive, sichtbare Polizeipräsenz an strategischen Punkten und wichtigen Orten wird aufrechterhalten (BS 29.4.2020). Medienberichten zu Folge haben die chinesische Polizei und die Sicherheitsbehörden 2016 damit begonnen, Fotodatenbanken, künstliche Intelligenz und Überwachungskameras mit Gesichtserkennungstechnologie zu kombinieren, um Verdächtige und "destabilisierende Akteure" in der Gesellschaft aufzuspüren (DFAT 3.10.2020). Berichten zufolge werden auch gewonnene DNA-Proben, Urinproben, Sprachaufzeichnungen, Fingerabdrücke, Fotos und eine Vielzahl von persönlichen Daten von den Sicherheitsbehörden gesammelt (BBC 19.12.2019; vergleiche RFA 23.8.2019, HRW 16.5.2017). Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vgl. FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020)Auf der Tagung des Volkskongresses im Mai 2020 kündigte der Ministerpräsident an, dass auch trotz der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie sowie des Handelskonflikts mit den Vereinigten Staaten, der Verteidigungshaushalt im laufenden Jahr abermals deutlich steigen soll. Die Ankündigung erfolgte vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gewachsenen Spannungen zwischen China und mehreren Nachbarstaaten sowie die USA wegen der von Peking erhobenen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer (SN 22.5.2020; vergleiche FAZ 21.5.2020, WKO 12.5.2020) China und Russland: Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine "stabile strategische Partnerschaft" betrachtet (LVAk 5.2020; vgl. GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung der jeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vgl. LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020).Die chinesisch-russischen Beziehungen werden aus chinesischer Sicht als eine "stabile strategische Partnerschaft" betrachtet (LVAk 5.2020; vergleiche GH 17.2.2016). Diese politische, wirtschaftliche und auch militärische Partnerschaft beruht auf einer nüchternen Einschätzung der jeweiligen nationalen Interessen (CISR 2020; vergleiche LVAk 5.2020). Langfristigen Aussichten für die chinesisch-russische Partnerschaft sind ungewiss. Vor dem Hintergrund eines unruhigen internationalen Umfelds stehen China und Russland vor großen Herausforderungen, um die Dynamik ihrer Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten (CISR 2020). Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vgl. BAMF 2.2020).Seit 2003 arbeiten Russland und China eng im UN-Sicherheitsrat zusammen. Um die jeweiligen Positionen zu koordinieren, werden die diplomatische Rahmenstrukturen der BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika)-Gruppe und die SCO (Shanghai Cooperation Organization – SCO), Russland, China, Indien, Kasachstan, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan und Usbekistan genutzt. Äußerst relevant stellt sich die Sicherheitskooperation innerhalb der SCO dar. Diese widmet sich dem Kampf der "three evil forces", Terrorismus, Separatismus (Taiwan, Tibet und Xinjiang) und Extremismus. In diesen Bereichen soll auch ein Austausch nachrichtendienstlicher Informationen erfolgen und Auslieferungsabkommen exekutiert werden (LVAk 5.2020; vergleiche BAMF 2.2020). China und Indien: Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vgl. REUTERS 2.9.2020). Ein "Handgemenge" zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am
  13. Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020).Der südasiatische Subkontinent ist der bedeutendste geopolitische Rivale Chinas in Asien (IPG 15.10.2020). Die Streitigkeiten zwischen China und Indien über den Grenzverlauf im bevölkerungsarmen Himalaya-Gebiet ist seit dem Grenzkrieg von 1962 nicht beigelegt (LVAk 5.2020). China und Indien beanspruchen gegenseitig Geländeabschnitte, wobei es gelegentlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen in diesem Grenzgebieten kommt (LVAk 5.2020; vergleiche REUTERS 2.9.2020). Ein "Handgemenge" zwischen indischen und chinesischen Soldaten führte zuletzt am
  14. Juni 2020 zum Tod von Soldaten auf beiden Seiten (WSJ 17.6.2020). China betreibt im Zuge seiner "String of pearls Strategy" (CEFIP 13.8.2019; vgl. FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der "Belt and Road"-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanische Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vgl. DRM 26.8.2019).China betreibt im Zuge seiner "String of pearls Strategy" (CEFIP 13.8.2019; vergleiche FA 9/10 2019) den weiteren Ausbau von Häfen in befreundeten Staaten an der nördlichen Küste des Indischen Ozeans wie Kambodscha, Myanmar, Bangladesch, Sri Lanka, Pakistan, den Malediven und darüber hinaus in Afrika forciert aus und bedroht damit im Zuge der "Belt and Road"-Initiative Einflusssphären Indiens in diesem Raum (DRM 26.8.2019). Die guten Beziehungen zwischen China und Pakistan stellen besonders im Hinblick auf den verbindenden Wirtschaftskorridor und die Unterstützung Chinas der pakistanische Anliegen im Kaschmir ein weiterer Konfliktpunkt zwischen China und Indien dar (SWP 2016; vergleiche DRM 26.8.2019). China und USA: Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vgl. DRM 26.8.2020).Die Verschlechterung der Beziehungen zwischen China und den USA sowie eine zunehmend konfrontative diplomatische Sprache und militärische Haltung erhöhen das Risiko unbeabsichtigter Eskalationen in den umstrittenen Regionen (GW 23.8.2020; vergleiche DRM 26.8.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (7.12.2020): China: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicherheit/200466#content_1, Zugriff 11.12.2020 ● BBC – British Broadcasting Corporation (5.12.2019): Chinese residents worry about rise of facial recognition, https://www.bbc.com/news/technology-50674909, Zugriff 11.12.2020 ● BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2.2020): Länderreport 22; China; Situation der Muslime, https://www.ecoi.net/en/file/local/2025535/laenderreport-22-china.pdf, Zugriff 14.12.2020 ● BMEIA – Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (24.11.2020): China, Aktuelle Hinweise, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/china/, Zugriff 11.12.2020 ● BS – Bertelsmann Stiftung (29.4.2020): Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029406/country_report_2020_CHN.pdf, Zugriff 11.12.2020 ● CEFIP – Carnegie Endowmwnt for International Peace (13.8.2019): New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://carnegieendowment.org/2019/08/13/new-delhi-remains-washington-s-best-hope-in-asia-pub-79666, Zugriff 11.12.2020 ● DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade (3.10.2019): DFAT Country Information Report China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2019379/country-information-report-china.pdf, Zugriff 11.12.2020 ● DRM – De Re Militaria (26.8.2019): The Chinese String of Pearls or How Beijing is Conquering the Sea, https://drmjournal.org/2019/08/26/the-chinese-string-of-pearls-or-how-beijing-is-conquering-the-sea/, Zugriff 11.12.2020 ● EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (23.7.2020): Reisehinweise für China, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/china/reisehinweise-fuer-china.html, Zugriff 11.12.2020 ● FA – Foreign Affairs (9/10 2019): The India Dividend, New Delhi Remains Washington’s Best Hope in Asia, https://www.foreignaffairs.com/articles/india/2019-08-12/india-dividend?gpp=WlLQHrv60hOMo/LWqt4OfjptV0xxVkgyaFRqSTlDUWN3TFhkQmNUNmRnVDZ2T3g3cjFvOU9Udm4zRTFNKzRDdTZ4bG5wWWdpdlVXTUdkT1JJOjlmMGVkZTNjMTY2NTg0YjBlYjJmODI0MTVkN2Q4MzhlYzFlMmE0MmVlMDhiMGQxZGRlMjA2OGY1ZmU3ZmY2MmU%3D, Zugriff 11.12.2020 ● FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (21.5.2020): China erstmals seit 1990 ohne Wachstumsziel, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/volkskongress-eroeffnet-china-erstmals-seit-1990-ohne-wachstumsziel-16780739.html, Zugriff 11.12.2020 ● GH – Gateway House (17.2.2016): How China Sees Russia, https://www.gatewayhouse.in/how-china-sees-russia/, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (23.8.2020): China Country Report, Executiv Summary https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (19.6.2020): China Country Report, Terrorism, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● GW – GardaWorld (17.6.2020): China Country Report, Social Stability, https://www.garda.com/crisis24/country-reports/china, Zugriff 11.12.2020 ● HRW – Human Rights Watch (16.5.2017): China: Police DNA Database Threatens Privacy, https://www.ecoi.net/de/dokument/1400058.html, Zugriff 11.12.2020 ● IPG – Internationale Politik und Gesellschaft (15.10.2020): Indische Visionen, https://www.ipg-journal.de/regionen/asien/artikel/indien-4712/, Zugriff 11.12.2020 ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (5.2020): Hauser, Gunther (5.2020): Chinas Aufstieg zur Globalmacht der Weg einer Regionalmacht zum weltpolitischen Akteur, Seite 101 - 108, 109 -
  15. ● LVAk – Landesverteidigungsakademie (9.2019): Buchas, Peter/Feichtinger, Walter/Vogl, Doris (Hg.): Chinas Grand Strategy im Wandel, Militärwissenschaftliche Publikationsreihe der Landesverteidigungsakademie, 1.2019, S.228 ● REUTERS (2.9.2020): Grenzkonflikt zwischen Indien und China flammt wieder auf, https://de.reuters.com/article/indien-china-grenzkonflikt-idDEKBN25Z181, Zugriff 11.12.2020 ● RFA – Radio Free Asia (23.8.2019): China Gears up to Collect Citizens' DNA Nationwide, https://www.rfa.org/english/news/china/collect-08232019115209.html, Zugriff 11.12.2020 ● SN – Salzburger Nachrichten (22.5.2020): Chinas Volkskongress eröffnet - Hongkong und Corona im Fokus, https://www.sn.at/politik/weltpolitik/chinas-volkskongress-eroeffnet-hongkong-und-corona-im-fokus-87870631, Zugriff 11.12.2020 ● SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik

(2016): Wagner, C.: Die Auswirkungen des China-Pakistan Economic Corridor (CPEC). Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, https://nbnresolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-46698-5, Zugriff 11.12.2020 ● USDOS – US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026349.html, Zugriff 11.12.2020 ● WSJ – Wall Street Journal (17.6.2020): The China-India Clash, https://www.wsj.com/articles/the-china-india-clash-11592435121, Zugriff 11.12.2020 Innere Mongolei/Mongolische Volksgruppe Letzte Änderung: 16.12.2020 Menschen, die sich außerhalb staatlicher Einrichtungen um die Förderung der mongolischen Kultur und um echte Autonomie in der Inneren Mongolei bemühen bzw. zu Vereinigungen zusammenschließen, sind politischer Verfolgung ausgesetzt (ÖB 10.2020). Chinas Bemühungen zur Eingliederung ethnischer Minderheiten in die Bevölkerungsmehrheit der Han-Kultur (SCMP 13.9.3030) führten zu Protesten der Angehörigen der mongolischen Minderheit in der Autonomen Region. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass schrittweise anstelle von Mongolisch, Chinesisch als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Mit Schulstart 2020 werden die Unterrichtsfächer Geschichte, Politik sowie Sprache und Literatur nur noch auf Chinesisch unterrichtet. Die Änderung führte zu Protesten besorgter Eltern, die ihre Kinder teilweise aus den Schulen nahmen und sich seither weigern ihre Kinder wieder in die Schule zu schicken (ÖB 10.2020; vgl. ORF 1.9.2020).Chinas Bemühungen zur Eingliederung ethnischer Minderheiten in die Bevölkerungsmehrheit der Han-Kultur (SCMP 13.9.3030) führten zu Protesten der Angehörigen der mongolischen Minderheit in der Autonomen Region. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass schrittweise anstelle von Mongolisch, Chinesisch als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Mit Schulstart 2020 werden die Unterrichtsfächer Geschichte, Politik sowie Sprache und Literatur nur noch auf Chinesisch unterrichtet. Die Änderung führte zu Protesten besorgter Eltern, die ihre Kinder teilweise aus den Schulen nahmen und sich seither weigern ihre Kinder wieder in die Schule zu schicken (ÖB 10.2020; vergleiche ORF 1.9.2020). Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete in Frage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen und Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch "Separatismus" aufgefasst und mit strengen Maßnahmen geahndet (AA 1.12.2020). Im August 2020 verboten die Behörden inmitten der Proteste gegen eine Reduzierung von Unterrichtsfächern, die bisher mongolisch unterrichtet wurden, das Kommunikationsmittel der beliebten mongolischsprachigen Social-Media-Plattform Bainu (AP 3.9.2020). Angesichts Chinas Vorgehen im Zusammenhang mit den ethnischen Minderheiten, besteht auch in der Inneren Mongolei Sorge, dass die mongolische Sprache und Kultur schrittweise zurückgedrängt werde. Die Förderung der chinesischen Sprache insbesondere an Schulen ethnischer Minderheiten stellt eine der Prioritäten der Regierung dar, um eine gemeinsame nationale Identität zu fördern und Einheit zwischen den verschiedenen ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen zu erzeugen (ÖB 10.2020; vgl. ORF 1.9.2020).Angesichts Chinas Vorgehen im Zusammenhang mit den ethnischen Minderheiten, besteht auch in der Inneren Mongolei Sorge, dass die mongolische Sprache und Kultur schrittweise zurückgedrängt werde. Die Förderung der chinesischen Sprache insbesondere an Schulen ethnischer Minderheiten stellt eine der Prioritäten der Regierung dar, um eine gemeinsame nationale Identität zu fördern und Einheit zwischen den verschiedenen ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen zu erzeugen (ÖB 10.2020; vergleiche ORF 1.9.2020). Im Zuge der zentral-chinesischen Politik zur Assimilation der mongolischen Minderheit an die Han-Chinesische Mehrheit erfolgte eine rigorose Abänderung der Unterrichtssprachregelungen an den Grund- und Mittelschulen der Autonomen Region Innere Mongolei. Diese Regelung trifft in der mongolischen Bevölkerung auf Widerstand. In Hohhot, Tongliao, Ordos und weiteren Orten kam es zu Protestkundgebungen, die teils zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften führten. Eine unbekannte Zahl an Personen wurde festgenommen. Die Unruhen über die Schulreform, die Chinesisch zur Hauptsprache des Unterrichts macht und das Mongolische auf den Status eines Fachs beschränkt, gehen weiter. Berichten zufolge wurden rund 5.000 mongolischsprachige Studenten, Eltern und Aktivisten festgenommen (BAMF 7.9.2020; vgl. UNPO 16.9.2020). Ähnliche Regelungen bestehen bereits in Tibet und Xinjiang (TAF 23.10.2020). Bainu, eine beliebte mongolischsprachige soziale Medienplattform, wurde geschlossen (AP 3.9.2020).Im Zuge der zentral-chinesischen Politik zur Assimilation der mongolischen Minderheit an die Han-Chinesische Mehrheit erfolgte eine rigorose Abänderung der Unterrichtssprachregelungen an den Grund- und Mittelschulen der Autonomen Region Innere Mongolei. Diese Regelung trifft in der mongolischen Bevölkerung auf Widerstand. In Hohhot, Tongliao, Ordos und weiteren Orten kam es zu Protestkundgebungen, die teils zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften führten. Eine unbekannte Zahl an Personen wurde festgenommen. Die Unruhen über die Schulreform, die Chinesisch zur Hauptsprache des Unterrichts macht und das Mongolische auf den Status eines Fachs beschränkt, gehen weiter. Berichten zufolge wurden rund 5.000 mongolischsprachige Studenten, Eltern und Aktivisten festgenommen (BAMF 7.9.2020; vergleiche UNPO 16.9.2020). Ähnliche Regelungen bestehen bereits in Tibet und Xinjiang (TAF 23.10.2020). Bainu, eine beliebte mongolischsprachige soziale Medienplattform, wurde geschlossen (AP 3.9.2020). Etwa 17 Prozent (4,2 Millionen) der Bevölkerung der Inneren Mongolei sind Mongolen (BAMF 7.9.2020). Zwar haben Repräsentanten der mongolischen Minderheit an Partei- und Staatsgremien wie dem Nationalen Volkskongress Anteil, doch ist ihre Rolle weitgehend symbolischer Natur (FH 4.3.2020). Im östlichen Teil der Region kommt es ob dem allgemein höheren Bildungsniveau zu starken staatlich gelenkten Repressionen. Der von Weidewirtschaft geprägte westliche Teil der Inneren Mongolei, stellt das Ziel von Maßnahmen zur Unterdrückung der traditionellen Lebensweise der Mongolen dar. So finden Formen von Widerstand gegen die Zentralregierung fast in allen Landesteilen der Inneren Mongolei statt. Gruppierungen mit den Bezeichnungen „Bewegung für die Rettung des mongolischen Gebietes“ und „Mongolische Einheit sind in ExpertInnenkreisen bekannt. Die „Bewegung für die Rettung des mongolischen Gebietes“ tritt für den Schutz der Steppen und traditionellen Weidegründe gegenüber den Aktivitäten des chinesischen Staates und der daraus resultierenden Umwelteinflüsse auf die Innere Mongolei ein. Die Gruppierung tritt nach außen hin nicht in Erscheinung. Informationen zu Mitgliederzahlen werden von den Gruppen nicht nach außen getragen. Der chinesische Zentralstaat geht gegen separatistische Bewegungen mit Strenge vor. Das Strafgesetzbuch der VR China enthält Regelungen über Straftaten der Gefährdung der Nationalen Sicherheit und Straftaten der Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit mit Strafsätzen, die mit Gefängnisstrafen von nicht unter zehn Jahren belegt sind. Rechtfertigt das Ausmaß der vorgeworfenen Delikte keine strafrechtliche Verfolgung, bestehen für die Behörden Möglichkeiten einer Verhängung einer Verwaltungsstrafe oder Verwaltungssanktion. Für diese sind keine gerichtlichen Verfahren notwendig und ermöglichen den Behörden ein großes Maß an Flexibilität zum Eingreifen. Im Zuge der Proteste wegen der Einschränkungen der mongolischen Sprache in den Bildungseinrichtungen der Inneren Mongolei und den daraus resultierenden teils gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften, wurde eine unbekannte Anzahl von Personen festgenommen. Die Behörden fahnden nach hunderten Organisatoren und Teilnehmern dieser Proteste. Bainu, eine beliebte mongolischsprachige soziale Medienplattform, wurde geschlossen. Kritiker sehen die Maßnahme als Teil einer zentralchinesischen Politik zur Assimilation der mongolischen Minderheit an die Han-Chinesische Mehrheit. Ähnliche Regelungen wirken bereits in Tibet und Xinjiang (BFA-Staatendoku 22.01.2021). Anders als etwa die autonomen Gebiete Tibet und Xinjiang habe es in der Inneren Mongolei in den vergangenen Jahrzehnten kaum gewaltsame ethnisch motivierte Unruhen gegeben (CNN,
  1. September 2020; vgl. auch Economist,
  2. Juni 2017). Unter der Oberfläche würden jedoch bereits seit Jahren Spannungen bestehen, insbesondere zwischen Han-chinesischen SiedlerInnen und ethnisch mongolischen ViehhalterInnen. Letztere würden sich über die Zerstörung ihrer traditionalen Weidegründe durch den boomenden Kohlebergbau beklagen (CNN,
  3. September 2020). Viele ethnische MongolInnen würden sich vom allgemeinen Wohlstand in der Region ausgeschlossen fühlen. So würden StadtbewohnerInnen, zu denen unverhältnismäßig viele Han-ChinesInnen zählen würden, doppelt so viel verdienen wie Menschen, die von der Viehhaltung leben. Von den energieintensiven und umweltzerstörenden Industrien im ländlichen Raum, die für den wirtschaftlichen Aufschwung der Region verantwortlich waren, würden zum Großteil nur Han-chinesische Unternehmen profitieren. Nur wenige der im Bergbau tätigen Personen seien ethnische Mongolen. Diese Unternehmen würden große Mengen an Wasser verbrauchen und wenig Rücksicht auf Weideflächen und die Bedürfnisse von Vieh nehmen (Economist,
  4. Juni 2017). Ethnisch mongolische AktivistInnen würden den allgemeinen Verlust ihrer pastoralistischen Lebensweise beklagen. So seien ViehhalterInnen im Rahmen eines jahrzehntelangen Relokationsprogramms, das laut den Behörden Armut lindern und einer Überweidung der Böden entgegenwirken solle, aus ihren Behausungen in den Steppen in moderne Wohnkomplexe umgesiedelt worden (CNN,
  5. September 2020). Im Jahr 2011 habe ein Han-Chinese einen ethnisch mongolischen Viehhalter, der gegen den Kohleabbau protestiert habe, absichtlich mit einem LKW überfahren und getötet. Daraufhin hätten Tausende ethnische MongolInnen auf der Straße protestiert (CNN,
  6. September 2020; Economist,
  7. Juni 2017). Die Regierung habe damals unter anderem versucht, die Viehhalter mit finanziellen Zuschüssen zu besänftigen. Laut Angaben einer Viehhalterin würden diese Hilfen jedoch nur auf dem Papier existieren. Wegen der zunehmenden Versteppung des Landes und des Klimawandels gebe es immer weniger Weidegras. (Economist,
  8. Juni 2017)Anders als etwa die autonomen Gebiete Tibet und Xinjiang habe es in der Inneren Mongolei in den vergangenen Jahrzehnten kaum gewaltsame ethnisch motivierte Unruhen gegeben (CNN,
  9. September 2020; vergleiche auch Economist,
  10. Juni 2017). Unter der Oberfläche würden jedoch bereits seit Jahren Spannungen bestehen, insbesondere zwischen Han-chinesischen SiedlerInnen und ethnisch mongolischen ViehhalterInnen. Letztere würden sich über die Zerstörung ihrer traditionalen Weidegründe durch den boomenden Kohlebergbau beklagen (CNN,
  11. September 2020). Viele ethnische MongolInnen würden sich vom allgemeinen Wohlstand in der Region ausgeschlossen fühlen. So würden StadtbewohnerInnen, zu denen unverhältnismäßig viele Han-ChinesInnen zählen würden, doppelt so viel verdienen wie Menschen, die von der Viehhaltung leben. Von den energieintensiven und umweltzerstörenden Industrien im ländlichen Raum, die für den wirtschaftlichen Aufschwung der Region verantwortlich waren, würden zum Großteil nur Han-chinesische Unternehmen profitieren. Nur wenige der im Bergbau tätigen Personen seien ethnische Mongolen. Diese Unternehmen würden große Mengen an Wasser verbrauchen und wenig Rücksicht auf Weideflächen und die Bedürfnisse von Vieh nehmen (Economist,
  12. Juni 2017). Ethnisch mongolische AktivistInnen würden den allgemeinen Verlust ihrer pastoralistischen Lebensweise beklagen. So seien ViehhalterInnen im Rahmen eines jahrzehntelangen Relokationsprogramms, das laut den Behörden Armut lindern und einer Überweidung der Böden entgegenwirken solle, aus ihren Behausungen in den Steppen in moderne Wohnkomplexe umgesiedelt worden (CNN,
  13. September 2020). Im Jahr 2011 habe ein Han-Chinese einen ethnisch mongolischen Viehhalter, der gegen den Kohleabbau protestiert habe, absichtlich mit einem LKW überfahren und getötet. Daraufhin hätten Tausende ethnische MongolInnen auf der Straße protestiert (CNN,
  14. September 2020; Economist,
  15. Juni 2017). Die Regierung habe damals unter anderem versucht, die Viehhalter mit finanziellen Zuschüssen zu besänftigen. Laut Angaben einer Viehhalterin würden diese Hilfen jedoch nur auf dem Papier existieren. Wegen der zunehmenden Versteppung des Landes und des Klimawandels gebe es immer weniger Weidegras. (Economist,
  16. Juni 2017) Auch in den letzten Jahren wurde über Protestkundgebungen und -aktionen durch ethnisch mongolische ViehhalterInnen gegen den Verlust ihrer Weidegründe berichtet. An diesen Aktionen hätten zum Teil mehrere Hundert Personen teilgenommen (CECC,
  17. November 2019; RFA,
  18. Jänner 2018; RFA,
  19. April 2019; RFA,
  20. Juli 2020; RFA,
  21. August 2020).Unter anderem hätten ViehhalterInnen bei Protesten den Behörden vorgeworfen, bewaffnete Gangs einzusetzen, um sie von den traditionellen Weideflächen fernzuhalten, während diese Flächen von Forst- und Bergbauunternehmen, die von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) unterstützt würden, ausgebeutet würden (RFA,
  22. Juli 2020). Im Zusammenhang mit solchen Protesten sei es auch zu Ausschreitungen (RFA,
  23. Juli 2020) und Festnahmen (RFA,
  24. April 2019) gekommen. Anfang 2018 wurde berichtet, dass 35 ViehhalterInnen in einem Massenverfahren zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt worden seien, nachdem sie an der Blockade einer im Bau befindlichen Autobahn teilgenommen hätten (RFA,
  25. Jänner 2018). Bis vor Kurzem wurden SchülerInnen an Schulen mit Unterrichtssprache Mongolisch nur in ihrer Muttersprache unterrichtet (HRW,
  26. September 2020) – mit einer Stunde Chinesischunterricht ab der zweiten Klasse (Baioud,
  27. August 2020). Christopher Atwood, Professor für chinesische und mongolische Ethnohistorie an der University of Pennsylvania, schreibt in einem Artikel von Ende August 2020, dass das Bildungsministerium der Inneren Mongolei einen Plan bekanntgegeben habe, wonach Änderungen an der neujährigen Pflichtschulausbildung in der Region vorgenommen würden. So solle in den Fächern „Sprache und Literatur“, „Moral und Recht (Politik)“ und Geschichte allmählich zur Verwendung der vom chinesischen Staat erarbeiteten Schulbücher übergegangen werden. Diese Gegenstände sollten mithin in der Nationalsprache Chinesisch unterrichtet werden. Diese neue Bildungspolitik werde offiziell ab
  28. September 2020 umgesetzt. Zunächst solle die Maßnahme in der ersten und siebten Schulstufe im Fach „Sprache und Literatur“ realisiert werden. Ab dem nächsten Jahr solle sie dann auf das Fach „Moral und Recht“ und ab 2022 auf das Fach Geschichte ausgeweitet werden. Wenn alles nach Plan verlaufe, würden daher ab 2022 alle SchülerInnen in der Inneren Mongolei in diesen drei Fächern ausschließlich auf Chinesisch unter Verwendung der Schulbücher des chinesischen Staates unterrichtet. Bisher seien diese Gegenstände an vielen Schulen der Inneren Mongolei bis zur Oberschule in mongolischer Sprache gelehrt worden. Zwar werde Mongolisch an ethnisch mongolischen Schulen in der Inneren Mongolei weiterhin als eigenes Schulfach unterrichtet, und es gebe bislang keine Bestrebungen, die Verwendung der mongolischen Sprache in der Öffentlichkeit und auf Schulgeländen außerhalb des Unterrichts zu verbieten. Radio und Fernsehen in mongolischer Sprache gebe es weiterhin. KritikerInnen der neuen Bildungsreform würden jedoch beklagen, dass die neue Maßnahme bedeute, dass die mongolische Muttersprache fortan „wie eine Fremdsprache“ behandelt würde. Die aktuelle Maßnahme sei etwa im Juni 2020 in Tongliao, einer Gemeinde im südöstlichen Teil der Inneren Mongolei mit einem großen ethnisch mongolischen Bevölkerungsanteil, erstmals bekanntgegeben worden (Atwood,
  29. August 2020; vgl. auch RFA,
  30. Juni 2020). Damals habe Ge Weiwei, Vizechef der Sektion „Minderheitenunterricht“ des Bildungsministeriums [der VR China] bei einem Besuch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es Mängel bei der allgemeinen Beherrschung der „gemeinsamen Nationalsprache“ gebe (AI,
  31. September 2020). Nach Angaben einer Lehrerin in Hohhot habe die Polizei Fotos von mehr als Einhundert Erziehungsberechtigten, die an Demonstrationen teilgenommen hätten, im Internet veröffentlicht und sie dazu aufgefordert, sich zu stellen (Nishinippon Shimbun,
  32. Oktober 2020). Darüber hinaus habe die Polizei ein Kopfgeld in Höhe von 1.000 Yuan für Hinweise angeboten, die zur Festnahme einer gesuchten Person führen würden (RFA,
  33. September 2020; Nishinippon Shimbun,
  34. Oktober 2020). Berichten zufolge seien mindestens 23 Personen wegen des Vorwurfs, durch ihre Teilnahme an Demonstrationen bzw. das Verbreiten von Informationen über diese Proteste „Streit angefangen und Ärger provoziert“ zu haben, offiziell verhaftet worden. Der Aufenthaltsort der Inhaftierten sei zum Berichtszeitpunkt unklar gewesen (AI, 21 September 2020, S. 1). Laut Angaben der oben genannten Lehrerin in Hohhot seien bis zum letzten Drittel des Monats September mindestens 170 Personen verhaftet worden (Nishinippon Shimbun,
  35. Oktober 2020). Neben Demonstrationen wurde auch über weit verbreitete Schulboykotte durch SchülerInnen berichtet (HRW,
  36. September 2020; AFP,
  37. September 2020; vgl. auch BBC News,
  38. September 2020 und Nishinippon Shimbun,
  39. Oktober 2020), denen entsprechende Boykottaufrufe vorausgegangen waren (BAMF,
  40. September 2020, S. 3). Nach Schätzungen der in New York ansässigen Exilorganisation Southern Mongolia Human Rights Information Center (SMHRIC) hätten sich schätzungsweise 300.000 SchülerInnen in der Region an diesen Boykotten beteiligt (RFA,
  41. September 2020). Auf Videos seien SchülerInnen zu sehen gewesen, die Slogans gerufen und aus Protest ihr Schulgebäude verlassen hätten. (HRW,
  42. September 2020). Eltern hätten sich aus Protest geweigert, ihre Kinder für das neue Schulsemester einzuschreiben (RFA,
  43. August 2020). Lehrerstreiks seien weit verbreitet gewesen (SMHRIC,
  44. August 2020). Auch sei es zu Streiks durch MitarbeiterInnen lokaler Medien gekommen (Nishinippon Shimbun,
  45. Oktober 2020). Mitte September 2020 hätten lokale Behörden in der Stadt Xilinhot SchülerInnen und Eltern mitgeteilt, dass sie betraft würden, unter anderem mittels Streichung staatlicher Hilfen und Verweigerung von Bankdarlehen, falls sich die SchülerInnen nicht rechtzeitig für das neue Schuljahr anmelden würden, (AI, 21 September 2020, S. 2). Es wird berichtet, dass die Auszahlung von Hilfsgeldern zur Unterstützung der Viehwirtschaft an solche Eltern tatsächlich gestoppt worden sei und SchülerInnen, die derSchule fernblieben, der Schule verwiesen worden seien (Nishinippon Shimbun,
  46. Oktober 2020). Wie die JF unter Berufung auf andere Quellen berichtet, seien Hunderte von Eltern, die sich geweigert hätten, ihre Kinder mit Beginn des neuen Schuljahres wieder zur Schule zu schicken, von der Polizei festgenommen worden. Einige hätten Geldstrafen in Höhe von 5000 Yuan (733 US-Dollar) erhalten, während andere in „Rechtserziehungskurse“ geschickt worden seien, die den Quasi-Konzentrationslagern in der westchinesischen Region Xinjiang ähneln würden. (JF,
  47. September 2020) Bereits am
  48. August sei Bainu, das einzige mongolischsprachige soziale Netzwerk Chinas, gesperrt worden, nachdem sich zahlreiche mongolischsprachige Personen auf dieser Plattform über die Änderung der Bildungspolitik beklagt hätten (HRW,
  49. September 2020). Dadurch sei es für Eltern und Lehrkräfte schwieriger geworden, ihre Aktionen zu koordinieren (RFA,
  50. September 2020). Darüber hinaus seien viele Postings auf chinesischen sozialen Medien wie Weibo und WeChat zum Thema „bilingualer Unterricht“ zensiert worden (HRW,
  51. September 2020; vgl. auch BBC News,
  52. September 2020). Zudem seien Berichten zufolge einige ethnische MongolInnen, die sich auf diesen Plattformen kritisch geäußert hätten, schikaniert bzw. festgenommen worden. (HRW,
  53. September 2020) Nach Berichten vom Oktober 2020, die sich auf das SMHRIC berufen, wurden seit August 2020 mindestens 8.000 Menschen in der einen oder anderen Form in Polizeigewahrsam genommen. Zu den Vorgehensweisen der Behörden hätten Massenverhaftungen, willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen, Hausarrest und ‚intensiver Erziehung‘ gezählt. Unter den Inhaftierten befänden sich auch der Menschenrechtsanwalt Hu Baolong und die Aktivistin Yang Jindulima. Beide hätten sich zum Berichtszeitpunkt noch in Haft befunden (RFA,
  54. Oktober 2020). Bei den Protesten seien neun Menschen ums Leben gekommen (RFA,
  55. September 2020), und mehrere Personen hätten aus Protest gegen die neuen Maßnahmen Selbstmord begangen (RFA,
  56. August 2020; RFA,
  57. September 2020; RFA,
  58. September 2020). Laut Angaben einer Lehrerin aus Hohhot, die von der japanischen Zeitung Nishinippon Shimbun interviewt wurde, sei die Innere Mongolei kein sicherer Ort mehr. Es seien allerorts Überwachungskameras installiert worden und jede Kommunikation über Handy oder E-Mail werde von den Behörden überwacht. Diese würden die Leute außerdem zu Denunziationen auffordern, sodass die Protestaktionen bereits nach zwei Wochen fast vollständig zum Erliegen gekommen seien. Das Thema Bildungspolitik werde mitunter auch innerhalb ethnisch mongolischer Familien hitzig diskutiert, je nachdem, ob es in der Familie Kinder gebe, die davon betroffen seien. So könne es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Angehörigen derselben Familie kommen und es gebe Fälle, in denen sich ethnisch mongolische Ehefrauen deswegen mit ihren Han-chinesischen Ehemännern zerstritten hätten. (Nishinippon Shimbun,
  59. Oktober 2020) Anfang Dezember 2020 berichtete RFA über Massenrekrutierungen von Lehrkräften, die an Sekundarschulen in der Inneren Mongolei tätig werden sollten. So hätten unter anderem lokale Verwaltungsorgane in der gesamten Region Personalanzeigen veröffentlicht, mit denen Hunderte Lehrkräfte aus anderen Teilen Chinas gesucht würden, die bereit seien, in die Innere Mongolei zu übersiedeln, um an Schulen Mandarin zu unterrichten. Laut Yang Haiying, einem aus der Inneren Mongolei stammenden Professor, der an der Universität Shizuoka (Japan) tätig ist, bedeute dies, dass die KPCh im Prinzip Han-chinesischer Lehrkräfte suche. Diese würden, sobald sie in der Inneren Mongolei eingetroffen seien, ethnisch mongolische Lehrkräfte ersetzen und somit die staatliche Assimilationspolitik vorantreiben.“ (RFA,
  60. Dezember 2020)Bis vor Kurzem wurden SchülerInnen an Schulen mit Unterrichtssprache Mongolisch nur in ihrer Muttersprache unterrichtet (HRW,
  61. September 2020) – mit einer Stunde Chinesischunterricht ab der zweiten Klasse (Baioud,
  62. August 2020). Christopher Atwood, Professor für chinesische und mongolische Ethnohistorie an der University of Pennsylvania, schreibt in einem Artikel von Ende August 2020, dass das Bildungsministerium der Inneren Mongolei einen Plan bekanntgegeben habe, wonach Änderungen an der neujährigen Pflichtschulausbildung in der Region vorgenommen würden. So solle in den Fächern „Sprache und Literatur“, „Moral und Recht (Politik)“ und Geschichte allmählich zur Verwendung der vom chinesischen Staat erarbeiteten Schulbücher übergegangen werden. Diese Gegenstände sollten mithin in der Nationalsprache Chinesisch unterrichtet werden. Diese neue Bildungspolitik werde offiziell ab
  63. September 2020 umgesetzt. Zunächst solle die Maßnahme in der ersten und siebten Schulstufe im Fach „Sprache und Literatur“ realisiert werden. Ab dem nächsten Jahr solle sie dann auf das Fach „Moral und Recht“ und ab 2022 auf das Fach Geschichte ausgeweitet werden. Wenn alles nach Plan verlaufe, würden daher ab 2022 alle SchülerInnen in der Inneren Mongolei in diesen drei Fächern ausschließlich auf Chinesisch unter Verwendung der Schulbücher des chinesischen Staates unterrichtet. Bisher seien diese Gegenstände an vielen Schulen der Inneren Mongolei bis zur Oberschule in mongolischer Sprache gelehrt worden. Zwar werde Mongolisch an ethnisch mongolischen Schulen in der Inneren Mongolei weiterhin als eigenes Schulfach unterrichtet, und es gebe bislang keine Bestrebungen, die Verwendung der mongolischen Sprache in der Öffentlichkeit und auf Schulgeländen außerhalb des Unterrichts zu verbieten. Radio und Fernsehen in mongolischer Sprache gebe es weiterhin. KritikerInnen der neuen Bildungsreform würden jedoch beklagen, dass die neue Maßnahme bedeute, dass die mongolische Muttersprache fortan „wie eine Fremdsprache“ behandelt würde. Die aktuelle Maßnahme sei etwa im Juni 2020 in Tongliao, einer Gemeinde im südöstlichen Teil der Inneren Mongolei mit einem großen ethnisch mongolischen Bevölkerungsanteil, erstmals bekanntgegeben worden (Atwood,
  64. August 2020; vergleiche auch RFA,
  65. Juni 2020). Damals habe Ge Weiwei, Vizechef der Sektion „Minderheitenunterricht“ des Bildungsministeriums [der VR China] bei einem Besuch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es Mängel bei der allgemeinen Beherrschung der „gemeinsamen Nationalsprache“ gebe (AI,
  66. September 2020). Nach Angaben einer Lehrerin in Hohhot habe die Polizei Fotos von mehr als Einhundert Erziehungsberechtigten, die an Demonstrationen teilgenommen hätten, im Internet veröffentlicht und sie dazu aufgefordert, sich zu stellen (Nishinippon Shimbun,
  67. Oktober 2020). Darüber hinaus habe die Polizei ein Kopfgeld in Höhe von 1.000 Yuan für Hinweise angeboten, die zur Festnahme einer gesuchten Person führen würden (RFA,
  68. September 2020; Nishinippon Shimbun,
  69. Oktober 2020). Berichten zufolge seien mindestens 23 Personen wegen des Vorwurfs, durch ihre Teilnahme an Demonstrationen bzw. das Verbreiten von Informationen über diese Proteste „Streit angefangen und Ärger provoziert“ zu haben, offiziell verhaftet worden. Der Aufenthaltsort der Inhaftierten sei zum Berichtszeitpunkt unklar gewesen (AI, 21 September 2020, S. 1). Laut Angaben der oben genannten Lehrerin in Hohhot seien bis zum letzten Drittel des Monats September mindestens 170 Personen verhaftet worden (Nishinippon Shimbun,
  70. Oktober 2020). Neben Demonstrationen wurde auch über weit verbreitete Schulboykotte durch SchülerInnen berichtet (HRW,
  71. September 2020; AFP,
  72. September 2020; vergleiche auch BBC News,
  73. September 2020 und Nishinippon Shimbun,
  74. Oktober 2020), denen entsprechende Boykottaufrufe vorausgegangen waren (BAMF,
  75. September 2020, S. 3). Nach Schätzungen der in New York ansässigen Exilorganisation Southern Mongolia Human Rights Information Center (SMHRIC) hätten sich schätzungsweise 300.000 SchülerInnen in der Region an diesen Boykotten beteiligt (RFA,
  76. September 2020). Auf Videos seien SchülerInnen zu sehen gewesen, die Slogans gerufen und aus Protest ihr Schulgebäude verlassen hätten. (HRW,
  77. September 2020). Eltern hätten sich aus Protest geweigert, ihre Kinder für das neue Schulsemester einzuschreiben (RFA,
  78. August 2020). Lehrerstreiks seien weit verbreitet gewesen (SMHRIC,
  79. August 2020). Auch sei es zu Streiks durch MitarbeiterInnen lokaler Medien gekommen (Nishinippon Shimbun,
  80. Oktober 2020). Mitte September 2020 hätten lokale Behörden in der Stadt Xilinhot SchülerInnen und Eltern mitgeteilt, dass sie betraft würden, unter anderem mittels Streichung staatlicher Hilfen und Verweigerung von Bankdarlehen, falls sich die SchülerInnen nicht rechtzeitig für das neue Schuljahr anmelden würden, (AI, 21 September 2020, S. 2). Es wird berichtet, dass die Auszahlung von Hilfsgeldern zur Unterstützung der Viehwirtschaft an solche Eltern tatsächlich gestoppt worden sei und SchülerInnen, die derSchule fernblieben, der Schule verwiesen worden seien (Nishinippon Shimbun,
  81. Oktober 2020). Wie die JF unter Berufung auf andere Quellen berichtet, seien Hunderte von Eltern, die sich geweigert hätten, ihre Kinder mit Beginn des neuen Schuljahres wieder zur Schule zu schicken, von der Polizei festgenommen worden. Einige hätten Geldstrafen in Höhe von 5000 Yuan (733 US-Dollar) erhalten, während andere in „Rechtserziehungskurse“ geschickt worden seien, die den Quasi-Konzentrationslagern in der westchinesischen Region Xinjiang ähneln würden. (JF,
  82. September 2020) Bereits am
  83. August sei Bainu, das einzige mongolischsprachige soziale Netzwerk Chinas, gesperrt worden, nachdem sich zahlreiche mongolischsprachige Personen auf dieser Plattform über die Änderung der Bildungspolitik beklagt hätten (HRW,
  84. September 2020). Dadurch sei es für Eltern und Lehrkräfte schwieriger geworden, ihre Aktionen zu koordinieren (RFA,
  85. September 2020). Darüber hinaus seien viele Postings auf chinesischen sozialen Medien wie Weibo und WeChat zum Thema „bilingualer Unterricht“ zensiert worden (HRW,
  86. September 2020; vergleiche auch BBC News,
  87. September 2020). Zudem seien Berichten zufolge einige ethnische MongolInnen, die sich auf diesen Plattformen kritisch geäußert hätten, schikaniert bzw. festgenommen worden. (HRW,
  88. September 2020) Nach Berichten vom Oktober 2020, die sich auf das SMHRIC berufen, wurden seit August 2020 mindestens 8.000 Menschen in der einen oder anderen Form in Polizeigewahrsam genommen. Zu den Vorgehensweisen der Behörden hätten Massenverhaftungen, willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen, Hausarrest und ‚intensiver Erziehung‘ gezählt. Unter den Inhaftierten befänden sich auch der Menschenrechtsanwalt Hu Baolong und die Aktivistin Yang Jindulima. Beide hätten sich zum Berichtszeitpunkt noch in Haft befunden (RFA,
  89. Oktober 2020). Bei den Protesten seien neun Menschen ums Leben gekommen (RFA,
  90. September 2020), und mehrere Personen hätten aus Protest gegen die neuen Maßnahmen Selbstmord begangen (RFA,
  91. August 2020; RFA,
  92. September 2020; RFA,
  93. September 2020). Laut Angaben einer Lehrerin aus Hohhot, die von der japanischen Zeitung Nishinippon Shimbun interviewt wurde, sei die Innere Mongolei kein sicherer Ort mehr. Es seien allerorts Überwachungskameras installiert worden und jede Kommunikation über Handy oder E-Mail werde von den Behörden überwacht. Diese würden die Leute außerdem zu Denunziationen auffordern, sodass die Protestaktionen bereits nach zwei Wochen fast vollständig zum Erliegen gekommen seien. Das Thema Bildungspolitik werde mitunter auch innerhalb ethnisch mongolischer Familien hitzig diskutiert, je nachdem, ob es in der Familie Kinder gebe, die davon betroffen seien. So könne es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Angehörigen derselben Familie kommen und es gebe Fälle, in denen sich ethnisch mongolische Ehefrauen deswegen mit ihren Han-chinesischen Ehemännern zerstritten hätten. (Nishinippon Shimbun,
  94. Oktober 2020) Anfang Dezember 2020 berichtete RFA über Massenrekrutierungen von Lehrkräften, die an Sekundarschulen in der Inneren Mongolei tätig werden sollten. So hätten unter anderem lokale Verwaltungsorgane in der gesamten Region Personalanzeigen veröffentlicht, mit denen Hunderte Lehrkräfte aus anderen Teilen Chinas gesucht würden, die bereit seien, in die Innere Mongolei zu übersiedeln, um an Schulen Mandarin zu unterrichten. Laut Yang Haiying, einem aus der Inneren Mongolei stammenden Professor, der an der Universität Shizuoka (Japan) tätig ist, bedeute dies, dass die KPCh im Prinzip Han-chinesischer Lehrkräfte suche. Diese würden, sobald sie in der Inneren Mongolei eingetroffen seien, ethnisch mongolische Lehrkräfte ersetzen und somit die staatliche Assimilationspolitik vorantreiben.“ (RFA,
  95. Dezember 2020) Wie Uradyn E. Bulag, zurzeit Wissenschaftler am Institut für Sozialanthropologie der Universität Cambridge, in einem Buchbeitrag aus dem Jahr 2004 schreibt, waren mongolische nationalistische Bewegungen, die sich gegen die chinesische Herrschaft richteten, in drei Perioden aktiv. In den Jahren 1911 bis 1913 habe es eine von mongolischen Adeligen getragene panmongolische Bewegung zur Wiedervereinigung der Inneren Mongolei mit der Äußeren Mongolei gegeben. Zwischen 1925 und 1929 setzte sich eine unter dem Einfluss der Komintern gegründete „Innermongolische Revolutionäre Volkspartei“ für die Unabhängigkeit der Inneren Mongolei ein. Schließlich waren in den Jahren 1931 und 1947 vor dem Hintergrund der japanischen Okkupation drei nationalistische Gruppierungen aktiv, die allesamt eine Loslösung der Inneren Mongolei aus der chinesischen Provinzverwaltung anstrebten. (Bulag, 2004, S. 88) Christopher P. Atwood von der University of Pennsylvania bemerkt in seinem Artikel vom August 2020, dass der mongolische Nationalismus, der von der Mitte der 1920er Jahre bis in die 1940er Jahre eine starke Kraft in der Inneren Mongolei darstellte, in versteckter Form bis in die Gegenwart fortbestehe. Dieser Nationalismus sei seit seinen Anfängen im
  96. Jahrhundert sehr säkular ausgeprägt und sein Fokus liege auf säkularer Bildung, einem Bereich des kulturellen Lebens, der vom Staat kontrolliert und finanziert werde (Atwood,
  97. August 2020). Zwar gebe es in der Inneren Mongolei Nationalisten, die sich mit ihren Ansichten außerhalb des Rahmens der chinesischen Verfassung bewegen würden. Doch seien die ethnisch mongolischen Nationalisten weniger radikal als jene in Tibet oder Xinjiang (Atwood,
  98. August 2020). In der Inneren Mongolei gebe es – anders als in Tibet oder Xinjiang – keine separatistische Bewegung (Economist,
  99. Juni 2017). Zugleich herrsche jedoch auch unter MongolInnen, die an das System angepasst seien, ein starkes Bewusstsein einer ethnisch-nationalen Gemeinschaft mit gemeinsamen Interessen, die durch den chinesischen Staat gefördert, aber auch verraten werden könnten. So könne sich die Loyalität, die sie dem Staat entgegenbringen würden, potenziell auch in Vorwürfe des Verrats durch den Staat verwandeln (Atwood,
  100. August 2020). Ein Professor an einer japanischen Universität bemerkte im Dezember 2020, dass die gewaltsamen Repressionen der Kulturrevolution der 1960er Jahre eine Unzufriedenheit innerhalb der ethnisch mongolischen Bevölkerung hinterlassen hätten, die bis heute fortwirke. Im Jahr 1981 habe es eine Studentenbewegung gegeben, die von den Behörden unterdrückt wurde, woraufhin viele der AktivistInnen in Länder wie Deutschland, USA und Japan emigriert seien. (Professor an einer japanischen Universität,
  101. Dezember 2020) Eine Schlüsselfigur für Bewegungen zur Förderung der mongolischen Sprache, Kultur und Identität sei der Intellektuelle und Buchhändler Hada gewesen. Dieser war Mitbegründer der in den 1990er Jahren entstandenen „Southern Mongolian Democratic Alliance“, die die Unabhängigkeit der Inneren Mongolei von China und einen Anschluss an den Staat Mongolei angestrebt habe (CBS,
  102. März 2013). Im Jahr 1995 gingen die Behörden hart gegen die Allianz vor und verhafteten Hada. Im Folgejahr wurde Hada wegen Separatismus, konspirativer Tätigkeit zum Zweck des Regierungsumsturzes und Spionage verurteilt. (CBS,
  103. März 2013) Wie das Southern Mongolian Human Rights Information Centre (SMHIRC) im August 2020 berichtet, hätten Anführer von innermongolischen Organisationen, die für die Unabhängigkeit der Region eintreten würden, sich hinter die jüngste Opposition gegen die neue Bildungspolitik gestellt. So habe Hada, der sich nach seiner Haft nach wie vor in Hohhot in Hausarrest befinde, erklärt, dass die BewohnerInnen der Region keine andere Wahl hätten, als für die volle Unabhängigkeit der Region zu kämpfen. (SMHRIC,
  104. August 2020) Zugleich gebe es in der Region zahlreiche Gruppierungen, die sich für die mongolische Kultur einsetzen würden, jedoch nicht offen politisch seien. (Professor an einer japanischen Universität,
  105. Dezember 2020) Ein Wissenschaftler an einer europäischen Universität, der sich mit China beschäftigt, schrieb, dass ihm keine „organisierten“ Gruppierungen bekannt seien, die sich für die Rechte von MongolInnen einsetzen würden. Dies sei auch nicht überraschend, zumal legale Organisationen, die sich für die Förderung der ethnischen Rechte von MongolInnen einsetzen würden, ihre Aktivitäten in dieser Hinsicht auch offen ausüben müssten, jedoch der chinesische Staat keine parteifremden bzw. nichtstaatlichen Organisationen mit mehr als drei Mitgliedern dulde und solche Aktivitäten nicht erlaube. Bei etwaigen im Untergrund operierenden Organisationen sei die Sachlage eine ganz andere. (Wissenschaftler an einer europäischen Universität,
  106. Dezember 2020) Ein Professor an einer japanischen Universität erklärte in einem telefonischen Interview am
  107. Dezember 2020, dass er von Gruppierungen mit den Bezeichnungen „Bewegung für die Rettung des mongolischen Gebietes“ und „Mongolische Einheit“ bereits gehört habe. Sie würden wahrscheinlich auch existieren, jedoch nach außen hin nicht in Erscheinung treten, weshalb er nichts Näheres über sie wisse. Ideologisch gehe es Gruppierungen wie der „Bewegung für die Rettung des mongolischen Gebietes“, die sich auf Territorien beziehen würden, nicht um Land als solches, sondern um den Schutz der Steppen und traditionellen Weidegründe vor den Aktivitäten chinesischer Firmen und des chinesischen Staates und deren Umwelteinflüssen. Die Gruppierung „Chamag Mongol“ sei als Exilgruppe in Ländern wie den USA, Japan, Schweden und Tschechien präsent, verfüge jedoch auch über einzelne Mitglieder in der Inneren Mongolei. Die Anzahl der Mitglieder in der Inneren Mongolei sei ihm nicht bekannt, so der Professor, zumal Informationen zu Mitgliederzahlen äußerst sensibel seien und von den Gruppen nicht nach außen bekanntgegeben würden. Chamag Mongol trete jedenfalls für die Vereinigung des mongolischen Volkes ein und setze sich für Menschenrechte und ethnische Rechte ein. (Professor an einer japanischen Universität,
  108. Dezember 2020) Es konnten keine weiteren Informationen zu Gruppierungen mit den Bezeichnungen „Bewegung für die Rettung des mongolischen Gebietes“, „Mongolische Einheit“, „Die Gesamte Mongolei“, „Gesamtmongolei" (Chamag Mongol) gefunden werden. Es konnten keine weiteren Informationen über organisierte Gruppierungen gefunden werden, die sich für die Rechte der mongolischen Volksgruppe einsetzen. Informationen zu Einzelpersonen und mutmaßlich spontan entstehenden Gruppierungen, die sich für sprachliche bzw. kulturelle Rechte oder die Weiderechte von ethnischen MongolInnen einsetzen, entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 1 dieser Anfragebeantwortung. Laut einem Artikel von CBS aus dem Jahr 2013 gebe es in der Inneren Mongolei eine neue Generation von AktivistInnen, die – im Unterschied etwa zu Hada – begonnen habe, sich innerhalb der bestehenden chinesischen Rechtsordnung für die Rechte ethnischer MongolInnen einzusetzen. Ihre Proteste seien gewaltlos und sie würden nur selten in der Öffentlichkeit von territorialer Unabhängigkeit oder politischen Rechten sprechen (CBS,
  109. März 2013) Ein Artikel der in New York ansässigen innermongolischen Exilorganisation Southern Mongolian Human Rights Information Centre (SMHRIC) vom August 2020 informiert über eine Reihe von friedlichen Formen der Opposition gegen die neue Bildungspolitik. So wird berichtet, dass sich viele Eltern für Hausunterricht aussprechen würden. Pensionierte LehrerInnen würden in allen Gegenständen kostenlosen Unterricht in mongolischer Sprache anbieten. Andere Personen würden Schüler, Lehrende, Eltern und gewöhnliche mongolische ViehhalterInnen zusammenbringen, um zeitgleiche Demonstrationen in den größeren Städten der Inneren Mongolei zu veranstalten. Es gebe Videos, die zeigen würden, wie ViehhalterInnen und SchülerInnen auf Kundgebungen ein mongolisches Volkslied singen. Auch würden SängerInnen und MusikerInnen Kundgebungen zum Erhalt der mongolischen Muttersprache bzw. gegen die neue Bildungspolitik abhalten. JuristInnen und RechtsanwältInnen würden Ratschläge rund um den Schutz der Rechte ethnischer Mongolen sowie im Hinblick auf mögliche Klagen, die unter anderem gegen die Unterrichtsbehörden angestrengt würden, erteilen. Auf dem Messaging-Dienst WeChat und dem Videoportal TikTok würden Videos, Audioaufnahmen und Texte zu Gruppenprotesten, Kundgebungen, Unterschriftenaktion wie auch Solo-Protestaktionen verbreitet. Zudem würden Trickfilme und kurze Videoclips veröffentlicht, die zur Solidarität aufrufen würden. (SMHIRC,
  110. August 2020) Vor dem Hintergrund der Widerstandsaktionen gegen die Bildungsreform wird berichtet, dass prominente AktivistInnen wie der Menschenrechtsanwalt Hu Baolong, der sich aus Protest gegen die bildungspolitischen Maßnahmen geweigert habe, sein Kind zur Schule zu schicken, und die Aktivistin Yang Jindulima, die in der Vergangenheit Proteste von ViehhalterInnen organisiert habe (RFA,
  111. September 2020), festgenommen wurden und weiterhin in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gehalten würden – auch nachdem viele der insgesamt etwa 10.000 Personen, die seit Beginn der Kampagne des zivilen Ungehorsams gegen die Bildungsmaßnahmen festgenommen worden seien, wieder freigelassen wurden. (RFA,
  112. Dezember 2020). Hu Baolong wurde im Oktober 2020 wegen mutmaßlicher „Weitergabe von Staatsgeheimnissen an das Ausland“ offiziell verhaftet. Dieser Vorwurf sei jedoch nach Angaben eines Bekannten unbegründet. (RFA,
  113. Oktober 2020) Darüber hinaus wurde im April 2019 über ein Gerichtsverfahren gegen den ethnisch mongolischen Historiker und Schriftstellers Lhamjab A. Borjigin berichtet, der unter anderem ein Buch über die während der Kulturrevolution begangenen Gewalttaten an ethnischen MongolInnen geschrieben hat (RFA,
  114. April 2019). Weiters wurde im selben Monat über die Festnahme (Strafhaft) des mongolischsprachigen Schriftstellers O. Sechenbaatar (RFA,
  115. April 2019) und die Festnahme (und Strafhaft) des Aktivisten Tsogjil berichtet (RFA,
  116. April 2019). Lhamjab A. Borjigin wurde in weiterer Folge im September 2019 wegen Separatismus und „Sabotierens der Nationalen Einheit“ zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. (RFA,
  117. September 2019) Es konnten vereinzelte Berichte über gewaltsame Ausschreitungen im Zuge von Protesten gefunden werden, jedoch keine Hinweise auf organisierten gewaltsamen Widerstand. Wie das BAMF schreibt, hätten die Protestkundgebungen gegen die neue Bildungspolitik zum Teil zu Auseinandersetzungen mit der Polizei geführt (BAMF,
  118. September 2020, S. 3). Ein Artikel von RFA vom Juli 2020 erwähnt, dass das SMHRIC ein Video von Ausschreitungen bei einer Demonstration vor einem Regierungsgebäude in der Stadt Lindong veröffentlicht habe, bei der mehr als 300 Personen gegen den Verlust von Weidegründen protestiert hätten. (RFA,
  119. Juli 2020) Ein Professor an einer japanischen Universität erklärte in einem telefonischen Interview vom
  120. Dezember 2020, dass es keine Gruppierungen in der Inneren Mongolei gebe, die für gewaltsame Formen des Widerstands bekannt seien. (Professor an einer japanischen Universität,
  121. Dezember 2020) Laut einem Professor an einer japanischen Universität finde Widerstand fast überall in der Inneren Mongolei statt. Im östlichen Teil der Region, der früher von Japan kontrolliert wurde, sei das allgemeine Bildungsniveau höher, weshalb es dort zu starken staatlichen Repressionen komme. Der westliche Teil, der von der Weidewirtschaft geprägt sei, sei Ziel von Maßnahmen zur Unterdrückung dieser traditionellen Lebensweise. Beides würde Widerstand gegen die Zentralmacht hervorrufen. (Professor an einer japanischen Universität,
  122. Dezember 2020) Quellen: ● AP – Associated Press (3.9.2020): Students in Inner Mongolia protest Chinese language policy, https://apnews.com/article/fbec428448572f4789f9b3f711d7e2f8, Zugriff 14.12.2020 ● AFP – Agence France-Presse: Thousands of ethnic Mongolians protest switch to Mandarinschooling,
  123. September 2020 (veröffentlicht von RFI) https://www.rfi.fr/en/wires/20200901-thousands-ethnic-mongolians-protest switchmandarin-schooling ● AI – Amnesty International: Peaceful protesters targeted in Inner Mongolia; First UA: 140/20 [ASA 17/3086/2020],
  124. September 2020 (verfügbar auf ecoi.net) https://www.ecoi.net/en/file/local/2037856/ASA1730862020ENGLISH.pdf Atwood, Christopher P.: Bilingual Education in Inner Mongolia: An Explainer, 30 August 2020 https://madeinchinajournal.com/2020/08/30/bilingual-education-in-inner-mongolia-anexplainer/ ● Baioud, Gegentuul: Will education reform wipe out Mongolian language and culture?,
  125. August 2020 https://www.languageonthemove.com/will-education-reform-wipe-out-mongolianlanguage- and-culture/ ● BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Briefing Notes,
  126. September 2020 (verfügbar auf ecoi.net) https://www.ecoi.net/en/file/local/2037642/briefingnotes-kw37-2020.pdf ● BBC News: Rare rallies in China over Mongolian language curb,
  127. September 2020 https://www.bbc.com/news/world-asia-china-53981100 ● BFA Staatendokumentation: „China - Innere Mongolei, ‚Bewegung für die Rettung des mongolischen Gebietes‘, staatliche Verfolgung von Personen/Gruppen, die sich für die Rechte der mongolischen Volksgruppe einsetzen“, 22.01.2021 ● BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (7.9.2020): Briefing Notes
  128. September 2020, https://www.ecoi.net/en/file/local/2037642/briefingnotes-kw37-2020.pdf, Zugriff 11.12.2020 ● Bulag, Uradyn E.: Inner Mongolia: The Dialectics of Colonization and Ethnicity Building. In: Morris Rossabi (Hg.): Governing China's Multiethnic Frontiers, 2004, S. 84-116 ● CBS – Why China is crushing a Mongolian intellectual,
  129. März 2013 https://www.cbsnews.com/news/why-china-is-crushing-a-mongolian-intellectual/ ● CECC – Congressional-Executive Commission on China: Annual Report 2019,
  130. November 2019 (verfügbar auf ecoi.net) https://www.ecoi.net/en/file/local/2025008/CECC+2019+Annual+Report.pdf ● CNN: How China's new language policy sparked rare backlash in Inner Mongolia,
  131. September 2020 https://edition.cnn.com/2020/09/05/asia/china-inner-mongolia-intl-hnk-dst/index.html ● Encyclopaedia Britannica: Inner Mongolia, Stand
  132. November 2019 https://www.britannica.com/place/Inner-Mongolia ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 11.12.2020 ● HRW – Human Rights Watch: China: Mongolian Mother-Tongue Classes Curtailed,
  133. September 2020 (verfügbar auf ecoi.net) https://www.ecoi.net/en/document/2037116.html ● JF – Jamestown Foundation: The CCP Extends Its Policies of Forced Ethnic Assimilation to ● Inner Mongolia,
  134. September 2020, https://jamestown.org/program/the-ccp-extends-its-policies-of-forced-ethnicassimilation-to-inner-mongolia/Nishinippon Shimbun: 内モンゴル、奪われる言葉と誇り…「漢語教育強化」当局の弾圧厳 しく,
  135. Oktober 2020 https://www.nishinippon.co.jp/item/n/658010/ ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● ORF – Österreichischer Rundfunk (1.9.2020): China forciert Sprachänderung, https://orf.at/stories/3179631/, Zugriff 10.12.2020 ● Professor an einer japanischen Universität,
  136. Dezember 2020 ● RFA – Radio Free Asia: China Jails Dozens of Ethnic Mongolian Herders Who Blockaded Highway Construction,
  137. Jänner 2018 https://www.rfa.org/english/news/china/mongolia-herders-01252018135138.html RFA – Radio Free Asia: China Tries Ethnic Mongolian Historian For Genocide Book, in Secret,
  138. April 2019 https://www.rfa.org/english/news/china/mongolia-trial-04122019153038.html ● RFA – Radio Free Asia: Chinese Police Hold Another Ethnic Mongolian Writer Over Protest,
  139. April 2019 https://www.rfa.org/english/news/china/chinese-police-hold-another-ethnic-mongolianwriter- 04162019113037.html ● RFA – Radio Free Asia: Third Ethnic Mongolian Writer Held in China's Inner Mongolia,
  140. April 2019 https://www.rfa.org/english/news/china/writer-04222019132439.html ● RFA – Radio Free Asia: Two More Ethnic Mongolians Jailed in China, WeChat Groups Deleted,
  141. April 2019 https://www.rfa.org/english/news/china/two-more-ethnic-mongolians-jailed- ● 04262019115951.html ● RFA – Radio Free Asia: Ethnic Mongolian Author Sentenced, Placed Under 'Community Correction' Order,
  142. September 2019 https://www.rfa.org/english/news/china/author-09162019110051.html ● RFA – Radio Free Asia: Authorities Cancel Mongolian-Medium Classes in Inner Mongolia's Tongliao City,
  143. Juni 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/classes-06242020113853.html ● RFA – Radio Free Asia: Police Block Ethnic Mongolian Protesters Outside Government Offices,
  144. Juli 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/block-07222020131007.html ● RFA – Radio Free Asia: Ethnic Mongolian Herders Protest Government-Backed Pig Farms in Durbed,
  145. August 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/farms-08142020090634.html ● RFA – Radio Free Asia: Ethnic Mongolian Parents Strike Over China's New Language Policy in Schools,
  146. August 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/mongolia-language-08282020105851.html ● RFA – Radio Free Asia: Mass Protests Erupt as China Moves to End Mongolian-Medium Teaching in Schools,
  147. August 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/schools-08312020093412.html ● RFA – Radio Free Asia: Mongolian Schools Stay Empty Amid Ongoing Protests as Chinese Police Seek 'Troublemakers',
  148. September 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/schools-09032020102203.html ● RFA – Radio Free Asia: Ethnic Mongolian Official Dead by Suicide Amid Language Protests,
  149. September 2020 ● https://www.rfa.org/english/news/china/mongolia-language-09042020103032.html ● RFA – Radio Free Asia: China Detains Hundreds for 'Rumor-Mongering' Amid Mongolian Schools Protests,
  150. September 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/mongolia-language-09072020161109.html ● RFA – Radio Free Asia: Nine Die, Thousands Arrested Amid Crackdown on Protesting Mongolians: Group,
  151. September 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/crackdown-09142020184034.html ● RFA – Radio Free Asia: Police in Inner Mongolia Arrest Prominent Rights Lawyer on Spying Charges,
  152. Oktober 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/mongolia-lawyer-10072020104554.html ● RFA – Radio Free Asia: Thousands Held in Inner Mongolia As Crackdown on Language Protesters Continues,
  153. Oktober 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/crackdown-10202020092816.html ● RFA – Radio Free Asia: China Recruits Mandarin Teachers Amid Ongoing Crackdown in Inner Mongolia,
  154. Dezember 2020 https://www.rfa.org/english/news/china/recruits-12012020105355.html ● SCMP – South China Morning Post (13.9.2020): Language rules for Inner Mongolia another step to erode ethnic groups in China, https://www.scmp.com/news/china/politics/article/3101186/language-rules-inner-mongolia-another-step-erode-ethnic-groups, Zugriff 10.12.2020 ● SMHRIC – Southern Mongolian Human Rights Information Centre: China's finishing touch on cultural genocide in Southern Mongolia,
  155. August 2020 http://www.smhric.org/news_671.htm ● SMHRIC – Southern Mongolian Human Rights Information Centre: Massive civil disobedience breaks out, tension rises,
  156. August 2020 http://www.smhric.org/news_673.htm ● TAF – The Asian Forum (23.10.2020): Mongolia’s Response to China’s New Educational Policy in Inner Mongolia, http://www.theasanforum.org/mongolias-response-to-chinas-new-educational-policy-in-inner-mongolia/, Zugriff 14.12.2020 ● UNPO – Unrepresented Nations & Peoples Organisation (16.9.2020): Southern Mongolia: More than 5,000 Arrested during Protests Against School Reform, https://unpo.org/article/22064, Zugriff 14.12.2020 ● Wissenschaftler an einer europäischen Universität: E-Mail-Auskunft,
  157. Dezember 2020 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung: 17.12.2020 Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vgl. FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vgl. AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  158. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vgl. AA 1.12.2020).Die Führung unternimmt Schritte, das Rechtssystem auszubauen (AA 1.12.2020). Auf der Plenartagung des Zentralausschusses der KPCh im Oktober 2019 wurde die Notwendigkeit betont, die Macht der KPCh zu festigen und ihre Kontrolle über alle Ebenen der chinesischen Gesellschaft auszuweiten (FH 4.3.2020). Gewaltenteilung und Mehrparteiendemokratie werden abgelehnt (DP 27.6.2019). Im März 2018 wurden neue Kontroll- und Ausgleichsmechanismen in die Verfassung aufgenommen, um die Umsetzung zentraler Richtlinien und Vorschriften durchzusetzen. Die Zentralregierung verlässt sich zunehmend auf große Datenmengen, die sie zur Überwachung und Kontrolle der Umsetzung der Reformpolitik auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einsetzt. Eine unabhängige Strafjustiz existiert in China nicht. Strafrichter und Staatsanwälte unterliegen der politischen Kontrolle von staatlichen Stellen und Parteigremien (AA 12.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Die Kontrolle der Gerichte durch politische Institutionen ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip (ÖB 10.2020). Die KP dominiert das Rechtssystem auf allen Ebenen und erlaubt Parteifunktionären, Urteile und Verurteilungen zu beeinflussen (FH 4.3.2020; vergleiche AI 30.1.2020). Während Bürger in nicht-politischen Fällen ein gewisses Maß an fairer Entscheidung erwarten können, unterliegen solche, die politisch sensible Fragen oder die Interessen mächtiger Gruppen berühren, den politisch-juristischen Ausschüssen (FH 4.3.2020). Seit dem vierten Jahresplenum des
  159. Zentralkomitees 2014 betont die Führung die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines "sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung" unter dem Motto "den Gesetzen entsprechend das Land regieren". Echte Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d.h. der Kommunistischen Partei (KP), keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken (ÖB 10.2020; vergleiche AA 1.12.2020). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen "Unabhängigkeit" von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren. Trotz laufender Reformbemühungen gibt es – vor allem auf unterer Gerichtsebene – noch immer einen Mangel an gut ausgebildeten Richtern (ÖB 10.2020). Ein umfassender Regelungsrahmen unterhalb der gesetzlichen Ebene soll "Fehlverhalten" von Justizbeamten und Staatsanwälten in juristischen Prozessen unterbinden (AA 1.12.2020). Das umstrittene System der „Umerziehung durch Arbeit“ („laojiao“) wurde Ende 2013 offiziell abgeschafft. Missbräuchliche Einweisungen politisch missliebiger Personen (vor allem Petitionäre oder Dissidenten) in psychiatrische Anstalten aber auch willkürliche Festsetzungen in sogenannten schwarzen Gefängnissen („black jails“ bzw. „legal education center“) ohne faires Gerichtsverfahren oder aufgrund falscher oder gefälschter medizinischer Gutachten kommen weiterhin vor (AA 1.12.2020). Mit der letzten großen Novellierung 2013 sieht die Strafprozessordnung genaue Regeln für Festnahmen vor, führt die "Hochachtung und der Schutz der Menschenrechte" an und verbietet Folter und Bedrohung bzw. Anwendung anderer illegaler Methoden zur Beweisermittlung. Es besteht jedoch eine teilweise erhebliche Divergenz zwischen den Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, und werden diese zum Zwecke der Unterdrückung von politisch unliebsamen Personen instrumentalisiert. Laut Strafprozessordnung müssen auch im Falle einer Festnahme wegen Terrorismus, der Gefährdung der Staatssicherheit oder der schwerwiegenden Korruption die Angehörigen von in Untersuchungshaft befindlichen Personen innerhalb von 24 Stunden über die erfolgte Festnahme informiert werden. Es müssen von den Behörden jedoch keine Angaben zum Grund der Festnahme oder über den Aufenthaltsort der festgenommenen Person gegeben werden. Da Verdächtige sich formell in Untersuchungshaft befinden, muss der Ort der Festhaltung laut Gesetz auch in diesen Fällen eine offizielle Einrichtung sein (ÖB 10.2020). Das Strafprozessgesetz sieht zudem vor, dass Verdächtige, die die staatliche Sicherheit gefährden, an einem "designierten Ort" bis zu sechs Monate unter "Hausarrest" gestellt werden können (ÖB 10.2020). Im Zusammenhang mit verwaltungsstrafrechtlich bewehrten rechtswidrigen Handlungen kann die Polizei zudem "Verwaltungsstrafen" verhängen. Diese Strafen reichen von Ermahnungen über Geldbußen bis hin zu einer "Verwaltungshaft" (ohne richterliche Entscheidung) von bis zu 15 Tagen. Der Aufenthalt in den offiziell nicht existenten "schwarzen Gefängnissen" kann zwischen wenigen Tagen und in einigen Fällen langjährigen Haftaufenthalten variieren (AA 1.12.2020). Das 2019 erneut revidierte Strafverfahrensgesetz verbessert dem Wortlaut nach die Stellung des Beschuldigten/Angeklagten und des Verteidigers im Ermittlungs- und Strafprozess. Die Umsetzung steht aber in jedem Fall unter dem politischen Eingriffsvorbehalt der jeweiligen Parteiorgane, die fester integrierter Bestandteil auch bei den Strafgerichten sind (AA 1.12.2020). Seit 2014 wurden schrittweise Reformen zur Verbesserung der Justizleistung unter Wahrung der Parteivormachtstellung durchgeführt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Erhöhung der Transparenz, Professionalität und Autonomie gegenüber den lokalen Behörden (FH 4.3.2020). Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Art. 102-114 chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020).Das chinesische Strafgesetz hat die früher festgeschriebenen "konterrevolutionären Straftaten" abgeschafft und im Wesentlichen durch "Straftaten, welche die Sicherheit des Staates gefährden" (Artikel 102 -, 114, chin. StGB) ersetzt. Gerade dieser Teil des Strafgesetzes fällt durch eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe auf (AA 1.12.2020). Der Handlungsraum für Menschenrechtsanwälte zur Ausübung ihrer Tätigkeit wird immer weiter eingeschränkt. Menschenrechtsanwälte sind behördlicher Überwachung, Belästigungen, Einschüchterungen und Inhaftierungen ausgesetzt (AI 30.1.2020). Prozesse, bei denen die Anklage auf Terrorismus oder "Verrat von Staatsgeheimnissen" lautet, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Was ein Staatsgeheimnis ist, kann nach chinesischer Gesetzeslage auch rückwirkend festgelegt werden. Angeklagte werden in diesen Prozessen weiterhin in erheblichem Umfang in der Wahrnehmung ihrer Rechte beschränkt. Unter anderem wird dem Beschuldigten meist nicht erlaubt, Verteidiger seiner Wahl zu beauftragen; nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Gericht überhaupt eine Verteidigung bestellt (AA 1.12.2020). Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vgl. ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vgl. TT 29.3.2016).Das mehrjährige harte Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte hat den Zugang der Angeklagten zu unabhängigem Rechtsbeistand geschwächt (FH 4.3.2020). Anwälten und Mitarbeitern von Kanzleien und Aktivisten droht bei öffentlicher Kritik am System Festnahme und Haft (AI 1.10.2019; vergleiche ZO 29.1.2019, DP 19.1.2018). Von schikanösen Maßnahmen können auch Familienangehörige betroffen sein (AI 1.10.2019; vergleiche TT 29.3.2016). Seit der offiziellen Abschaffung des Systems der "Umerziehung durch Arbeit" werden Menschenrechtsaktivisten nicht mehr in administrativer Haft angehalten, sondern systematisch auf Basis von Strafrechtstatbeständen wie Staatsgefährdung, Separatismus, Volksverhetzung, oder gemeiner Vergehen oder Verbrechen verurteilt, womit der Anschein der Rechtsstaatlichkeit erweckt werden soll. Aufgrund der vagen Tatbestände, des Zusammenhalts der einzelnen Institutionen und des Mangels an unabhängiger engagierter anwaltlicher Vertretung, kann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt relativ leicht "geschaffen" werden (ÖB 10.2020). Eine neue Form der außergerichtlichen Inhaftierung für Ziele von Antikorruptions- und offiziellen Fehlverhaltensuntersuchungen, die als „Liuzhi“ bekannt ist, wurde 2018 zusammen mit der Einrichtung der National Supervisory Commission (NSR) eingeführt. Einzelpersonen können unter Anwendung dieser Maßnahmen bis zu sechs Monate lang ohne Zugang zu Rechtsbeistand inhaftiert werden (FH 4.3.2020). Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vgl. ÖB 10.2020).Wegen der mangelnden Unabhängigkeit der Justiz wählen viele Betroffene von Behördenwillkür den Weg der Petition bei einer übergeordneten Behörde (z.B. Provinz- oder Zentralregierung). Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern gegen Rechtsbrüche lokaler Kader in den Provinzen nehmen seit einigen Jahren ab. Petitionäre, die Vergehen von lokalen Behörden und Kadern anzeigen wollen, werden häufig von angeheuerten Schlägertrupps aufgegriffen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Gefängnissen festgehalten. Diese Art des Verschwindenlassens ist eine weit verbreitete, von der Regierung aber stets verleugnete Methode, um unliebsame Personen aus dem Verkehr zu ziehen (AA 1.12.2020; vergleiche ÖB 10.2020). Quellen: ● AA – Auswärtiges Amt (1.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Volksrepublik China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2041768/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Oktober_2020%29%2C_01.12.2020.pdf, Zugriff 16.12.2020 ● AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Rights in Asia-Pacific; Review of 2019 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023866.html, Zugriff 10.12.2020 ● AI – Amnesty International (1.10.2019): Sippenhaft in China, https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/china-sippenhaft-china, Zugriff 10.12.2020 ● DP – Die Presse (27.6.2019): Chinesische Höchstrichterin: „Gewaltentrennung ist für China ungeeignet“, https://www.diepresse.com/5650654/chinesische-hochstrichterin-bdquogewaltentrennung-ist-fur-china-ungeeignetldquo, Zugriff 10.12.2020 ● DP – Die Presse (19.1.2018): Haft für Anwalt: China setzt Verfolgungswelle gegen Kritiker fort, https://www.diepresse.com/5356720/haft-fur-anwalt-china-setzt-verfolgungswelle-gegen-kritiker-fort, Zugriff 10.12.2020 ● FH – Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 - China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2025907.html, Zugriff 10.12.2020 ● ÖB Peking (10.2020): Asylländerbericht Volksrepublik China ● TAZ – Die Tageszeitung (29.3.2016): Peking setzt auf Sippenhaft, https://taz.de/Neue-Stufe-der-Repression-in-China/!5291032/, Zugriff 20.11.2019 ● ZO – Zeit Online (29.1.2019): Bürgerrechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-01/tianjin-buergerrechtsanwalt-china-viereinhalb-jahre-haft, Zugriff 10.12.2020 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung: 17.12.2020 Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). Xi Jinping, Präsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019).Zivile Behörden haben die Kontrolle über die Militär- und Sicherheitskräfte (USDOS 11.3.2020). römisch zehn i Jinping, Präsident und Vorsitzender der Kommunistischen Partei Chinas, ist Oberkommandierender der Streitkräfte, welche seit 1997 direkt der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt sind (GX 10.11.2019). Die Ausgaben für die innere Sicherheit sind in allen Provinzen und Regionen im Zeitraum von 2007 bis 2016 um 215 Prozent angestiegen und erhöhten sich 2018 insbesondere in sensiblen Minderheitenregionen wie Xinjiang und Tibet weiter (DFAT 3.10.2019). Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staa

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.