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{'item': 'I407 2171454-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum06.05.2021 GeschäftszahlI407 2171454-1 Spruch, I407 2171454-1/102E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Rich

§ 269(1) 3. Fall St

GB; §

§ 84(4) St

GB zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon Freiheitsstrafe von 9 Monaten, bedingt.12. Am 22.11.2019 verurteilte das LG römisch 40 den Beschwerdeführer zu römisch 40 wegen Paragraphen 83,

(2), 84
(1), 84
(2)StGB; Paragraph 84,
(4)StGB; Paragraph 15, StGB Paragraph 269,
(1)3. Fall StGB; Paragraph 15, StGB Paragraph 84,
(4)StGB zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon Freiheitsstrafe von 9 Monaten, bedingt. 13. Am 10.05.2020 wurde wegen § 87
(1)StGB über den Beschwerdeführer die Untersuchungshaft verhängt.13. Am 10.05.2020 wurde wegen Paragraph 87,
(1)StGB über den Beschwerdeführer die Untersuchungshaft verhängt.
  1. Am 04.06.2020 wurde eine mündliche Beschwerdeverhandlung vor dem BVwG in Gegenwart des Beschwerdeführers, seiner Rechtsvertretung und eines Dolmetschers für die arabische Sprache durchgeführt.
  2. Am 04.06.2020 richtete das Bundesverwaltungsgericht eine Anfrage hinsichtlich der Verfügbarkeit eines vom Beschwerdeführer konsumierten Psychopharmakons im Irak an die Staatendokumentation.
  3. Am 01.09.2020 verurteilte das LG XXXX den Beschwerdeführer zu XXXX wegen §§ 83
(1)StGB zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat bedingt.16. Am 01.09.2020 verurteilte das LG römisch 40 den Beschwerdeführer zu römisch 40 wegen Paragraphen 83,
(1)StGB zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat bedingt.
  1. Mit Schreiben vom 02.09.2020 beantwortete die Staatendokumentation die Anfrage des Bundesverwaltungsgerichts. Das vom Beschwerdeführer konsumierte Psychopharmakon sei zu näher genannten Kosten im Irak verfügbar.
  2. Am 22.01.2021 wurde eine mündliche Beschwerdeverhandlung vor dem BVwG in Gegenwart des Beschwerdeführers, seiner Rechtsvertretung und eines Dolmetschers für die arabische Sprache durchgeführt. Die vom Gericht bestellte Sachverständige ist nicht erschienen.
  3. Am 01.02.2021 verständigte die Staatsanwaltschaft XXXX das BVwG, dass wegen § 87
(1)StGB §§ 27
(1)Z 1 1. Fall, 27
(1)Z 1 2. Fall, 27
(2)SMG Anklage gen den Beschwerdeführer erhoben worden ist.19. Am 01.02.2021 verständigte die Staatsanwaltschaft römisch 40 das BVwG, dass wegen Paragraph 87,
(1)StGB Paragraphen 27,
(1)Ziffer eins, 1. Fall, 27
(1)Ziffer eins, 2. Fall, 27
(2)SMG Anklage gen den Beschwerdeführer erhoben worden ist.
  1. Am 05.03.2021 wurde eine mündliche Beschwerdeverhandlung vor dem BVwG in Gegenwart des Beschwerdeführers, seiner Rechtsvertretung, der vom Gericht bestellten Sachverständigen und eines Dolmetschers für die arabische Sprache durchgeführt. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung wurde das gegenständliche Erkenntnis mündlich verkündet.
  2. Am 09.03.2021 ersuchte die belangte Behörde, das gegenständliche Erkenntnis schriftlich auszufertigen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  3. Feststellungen: 1.
  4. Zur Person Der volljährige Beschwerdeführer ist geschieden und Vater eines Sohnes, der in Holland lebt. Zu diesem Sohn hält er telefonischen Kontakt. Die Eltern und zwei Schwestern des Beschwerdeführers leben im Irak. Sein Bruder wurde ermordet. Sein Vater hat zu ihm den Kontakt wegen eines Konflikts abgebrochen. Der Beschwerdeführer hat von seiner Familie im Irak keine Unterstützung zu erwarten. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger des Iraks und bekennt sich zum moslemischen Glauben. Er gehört der Volksgruppe der Araber an. Seine Identität steht nicht fest. Der Beschwerdeführer leidet an einer protrahierten Anpassungsstörung mit wiederkehrenden depressiven Einbrüchen, Angst vor einer Abschiebung in den Irak, schwankender Stimmung und überdauernder Misstrauenshaltung. Er hat mehrfach Suizidversuche begangen. Diese Suizidversuche können auch für die Zukunft nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Das vorliegende Leiden ist aufgrund der ursächlichen exogenen Faktoren mit den zur Verfügung stehenden psychiatrisch-psychopharmakologischen und psychotherapeutischen Maßnahmen nur eingeschränkt behandelbar, wenngleich eine stimmungsstabilisierende Medikation und eine psychotherapeutische Stützung zur Beschwerdelinderung als indiziert erachtet werden. Der Beschwerdeführer wird gegenwärtig in Österreich mit Pregabalin (stimmungsstabilisierende Medikation) und Sertralin (Antidepressivum) behandelt. Er wird regelmäßig psychotherapeutisch behandelt. Pregabalin ist grundsätzlich im Irak erhältlich. Es kann nicht festgestellt werden, dass die notwendige Medikation und die notwendige psychotherapeutische Behandlung für den Beschwerdeführer auch tatsächlich im Irak erhältlich und leistbar ist. Im Falle einer Rückführung des Beschwerdeführers in seinen Heimatstaat Irak ist mit einer Verschlechterung seines psychischen Zustandes zu rechnen. Der Beschwerdeführer wurde von österreichischen Strafgerichten wegen §§ 83
(2), 84
(1), 84
(2)StGB; § 84
(4)StGB; §

§ 269(1) 3. Fall St

GB; §

§ 84(4) St

GB zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon Freiheitsstrafe von 9 Monaten, bedingt und wegen §§ 83

(1)StGB zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat bedingt verurteilt.Der Beschwerdeführer wurde von österreichischen Strafgerichten wegen Paragraphen 83,
(2), 84
(1), 84
(2)StGB; Paragraph 84,
(4)StGB; Paragraph 15, StGB Paragraph 269,
(1)3. Fall StGB; Paragraph 15, StGB Paragraph 84,
(4)StGB zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon Freiheitsstrafe von 9 Monaten, bedingt und wegen Paragraphen 83,
(1)StGB zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat bedingt verurteilt. 1.
  1. Zu den Fluchtmotiven des Beschwerdeführers: Der Beschwerdeführer ist im Irak keiner persönlichen und konkreten Verfolgung aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung ausgesetzt, welche die für eine asylrelevante Verfolgung notwendige Intensität aufweist. Insbesondere konnte der Beschwerdeführer nicht glaubhaft machen, dass er einer Verfolgung wegen seiner Homosexualität ausgesetzt ist. 1.
  2. Zu den Feststellungen zur Lage im Irak: Hinsichtlich der aktuellen Lage im Herkunftsstaat des Beschwerdeführers werden folgende, auf dem aktuellen „Länderinformationsblatt der Staatendokumentation“ zu Irak basierenden Feststellungen getroffen: Politische Lage Letzte Änderung: 14.05.2020 Die politische Landschaft des Irak hat sich seit dem Sturz Saddam Husseins im Jahr 2003 enorm verändert (KAS 2.5.2018) und es wurde ein neues politisches System im Irak eingeführt (Fanack 2.9.2019). Gemäß der Verfassung vom 15.10.2005 ist der Irak ein islamischer, demokratischer, föderaler und parlamentarisch-republikanischer Staat (AA 12.1.2019; vgl. GIZ 1.2020a; Fanack 2.9.2019), der aus 18 Gouvernements (muhafazāt) besteht (Fanack 2.9.2019). Artikel 47 der Verfassung sieht eine Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative vor (RoI 15.10.2005). Die Kurdische Region im Irak (KRI) ist Teil der Bundesrepublik Irak und besteht aus den drei nördlichen Gouvernements Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah. Sie wird von einer Regionalverwaltung, der kurdischen Regionalregierung (Kurdistan Regional Government, KRG), verwaltet und verfügt über eigene Streitkräfte (Fanack 2.9.2019). Beherrschende Themenblöcke der irakischen Innenpolitik sind Sicherheit, Wiederaufbau und Grundversorgung, Korruptionsbekämpfung und Ressourcenverteilung, die systemisch miteinander verknüpft sind (GIZ 1.2020a).Die politische Landschaft des Irak hat sich seit dem Sturz Saddam Husseins im Jahr 2003 enorm verändert (KAS 2.5.2018) und es wurde ein neues politisches System im Irak eingeführt (Fanack 2.9.2019). Gemäß der Verfassung vom 15.10.2005 ist der Irak ein islamischer, demokratischer, föderaler und parlamentarisch-republikanischer Staat (AA 12.1.2019; vergleiche GIZ 1.2020a; Fanack 2.9.2019), der aus 18 Gouvernements (muhafazāt) besteht (Fanack 2.9.2019). Artikel 47 der Verfassung sieht eine Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative vor (RoI 15.10.2005). Die Kurdische Region im Irak (KRI) ist Teil der Bundesrepublik Irak und besteht aus den drei nördlichen Gouvernements Dohuk, Erbil und Sulaymaniyah. Sie wird von einer Regionalverwaltung, der kurdischen Regionalregierung (Kurdistan Regional Government, KRG), verwaltet und verfügt über eigene Streitkräfte (Fanack 2.9.2019). Beherrschende Themenblöcke der irakischen Innenpolitik sind Sicherheit, Wiederaufbau und Grundversorgung, Korruptionsbekämpfung und Ressourcenverteilung, die systemisch miteinander verknüpft sind (GIZ 1.2020a). An der Spitze der Exekutive steht der irakische Präsident, der auch das Staatsoberhaupt ist. Der Präsident wird mit einer Zweidrittelmehrheit des irakischen Parlaments (majlis al-nuwwāb, engl.: Council of Representatives, dt.: Repräsentantenrat) für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Er genehmigt Gesetze, die vom Parlament verabschiedet werden. Der Präsident wird von zwei Vizepräsidenten unterstützt, mit denen er den Präsidialrat bildet, welcher einstimmige Entscheidungen trifft (Fanack 2.9.2019). Der Premierminister wird vom Präsidenten designiert und vom Parlament bestätigt (Fanack 2.9.2019; vgl. RoI 15.10.2005). Der Premierminister führt den Vorsitz im Ministerrat und leitet damit die tägliche Politik und ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Fanack 27.9.2018).Der Premierminister wird vom Präsidenten designiert und vom Parlament bestätigt (Fanack 2.9.2019; vergleiche RoI 15.10.2005). Der Premierminister führt den Vorsitz im Ministerrat und leitet damit die tägliche Politik und ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Fanack 27.9.2018). Die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, wird vom irakischen Repräsentantenrat (Parlament) ausgeübt (Fanack 2.9.2019). Er besteht aus 329 Abgeordneten (CIA 28.2.2020; vgl. GIZ 1.2020a). Neun Sitze werden den Minderheiten zur Verfügung gestellt, die festgeschriebene Mindest-Frauenquote im Parlament liegt bei 25% (GIZ 1.2020a).Die gesetzgebende Gewalt, die Legislative, wird vom irakischen Repräsentantenrat (Parlament) ausgeübt (Fanack 2.9.2019). Er besteht aus 329 Abgeordneten (CIA 28.2.2020; vergleiche GIZ 1.2020a). Neun Sitze werden den Minderheiten zur Verfügung gestellt, die festgeschriebene Mindest-Frauenquote im Parlament liegt bei 25% (GIZ 1.2020a). Nach einem ethnisch-konfessionellen System (Muhasasa) teilen sich die drei größten Bevölkerungsgruppen des Irak - Schiiten, Sunniten und Kurden - die Macht durch die Verteilung der Ämter des Präsidenten, des Premierministers und des Parlamentspräsidenten (AW 4.12.2019). So ist der Parlamentspräsident gewöhnlich ein Sunnit, der Premierminister ist ein Schiit und der Präsident der Republik ein Kurde (Al Jazeera 15.9.2018). Viele sunnitische Iraker stehen der schiitischen Dominanz im politischen System kritisch gegenüber. Die Machtverteilungsarrangements zwischen Sunniten, Schiiten und Kurden festigen den Einfluss ethnisch-religiöser Identitäten und verhindern die Herausbildung eines politischen Prozesses, der auf die Bewältigung politischer Sachfragen abzielt (AA 12.1.2019). Am 12.5.2018 fanden im Irak Parlamentswahlen statt, die fünfte landesweite Wahl seit der Absetzung Saddam Husseins im Jahr
  3. Die Wahl war durch eine historisch niedrige Wahlbeteiligung und Betrugsvorwürfe gekennzeichnet, wobei es weniger Sicherheitsvorfälle gab als bei den Wahlen in den Vorjahren (ISW 24.5.2018). Aufgrund von Wahlbetrugsvorwürfen trat das Parlament erst Anfang September zusammen (ZO 2.10.2018). Am 2.10.2018 wählte das neu zusammengetretene irakische Parlament den moderaten kurdischen Politiker Barham Salih von Patriotischen Union Kurdistans (PUK) zum Präsidenten des Irak (DW 2.10.2018; vgl. ZO 2.10.2018; KAS 5.10.2018). Dieser wiederum ernannte den schiitischen Politik-Veteranen Adel Abd al-Mahdi zum Premierminister und beauftragte ihn mit der Regierungsbildung (DW 2.10.2018). Nach langen Verhandlungsprozessen und zahlreichen Protesten wurden im Juni 2019 die letzten und sicherheitsrelevanten Ressorts Innere, Justiz und Verteidigung besetzt (GIZ 1.2020a).Am 2.10.2018 wählte das neu zusammengetretene irakische Parlament den moderaten kurdischen Politiker Barham Salih von Patriotischen Union Kurdistans (PUK) zum Präsidenten des Irak (DW 2.10.2018; vergleiche ZO 2.10.2018; KAS 5.10.2018). Dieser wiederum ernannte den schiitischen Politik-Veteranen Adel Abd al-Mahdi zum Premierminister und beauftragte ihn mit der Regierungsbildung (DW 2.10.2018). Nach langen Verhandlungsprozessen und zahlreichen Protesten wurden im Juni 2019 die letzten und sicherheitsrelevanten Ressorts Innere, Justiz und Verteidigung besetzt (GIZ 1.2020a). Im November 2019 trat Premierminister Adel Abdul Mahdi als Folge der seit dem 1.10.2019 anhaltenden Massenproteste gegen die Korruption, den sinkenden Lebensstandard und den ausländischen Einfluss im Land, insbesondere durch den Iran, aber auch durch die Vereinigten Staaten (RFE/RL 24.12.2019; vgl. RFE/RL 6.2.2020). Präsident Barham Salih ernannte am 1.2.2020 Muhammad Tawfiq Allawi zum neuen Premierminister (RFE/RL 6.2.2020). Dieser scheiterte mit der Regierungsbildung und verkündete seinen Rücktritt (Standard 2.3.2020; vgl. Reuters 1.3.2020). Am 17.3.2020 wurde der als sekulär geltende Adnan al-Zurfi, ehemaliger Gouverneur von Najaf als neuer Premierminister designiert (Reuters 17.3.2020).Im November 2019 trat Premierminister Adel Abdul Mahdi als Folge der seit dem 1.10.2019 anhaltenden Massenproteste gegen die Korruption, den sinkenden Lebensstandard und den ausländischen Einfluss im Land, insbesondere durch den Iran, aber auch durch die Vereinigten Staaten (RFE/RL 24.12.2019; vergleiche RFE/RL 6.2.2020). Präsident Barham Salih ernannte am 1.2.2020 Muhammad Tawfiq Allawi zum neuen Premierminister (RFE/RL 6.2.2020). Dieser scheiterte mit der Regierungsbildung und verkündete seinen Rücktritt (Standard 2.3.2020; vergleiche Reuters 1.3.2020). Am 17.3.2020 wurde der als sekulär geltende Adnan al-Zurfi, ehemaliger Gouverneur von Najaf als neuer Premierminister designiert (Reuters 17.3.2020). Im Dezember 2019 hat das irakische Parlament eine der Schlüsselforderung der Demonstranten umgesetzt und einem neuen Wahlgesetz zugestimmt (RFE/RL 24.12.2019; vgl. NYT 24.12.2019). Das neue Wahlgesetz sieht vor, dass zukünftig für Einzelpersonen statt für Parteienlisten gestimmt werden soll. Hierzu soll der Irak in Wahlbezirke eingeteilt werden. Unklar ist jedoch für diese Einteilung, wie viele Menschen in den jeweiligen Gebieten leben, da es seit über 20 Jahren keinen Zensus gegeben hat (NYT 24.12.2019).Im Dezember 2019 hat das irakische Parlament eine der Schlüsselforderung der Demonstranten umgesetzt und einem neuen Wahlgesetz zugestimmt (RFE/RL 24.12.2019; vergleiche NYT 24.12.2019). Das neue Wahlgesetz sieht vor, dass zukünftig für Einzelpersonen statt für Parteienlisten gestimmt werden soll. Hierzu soll der Irak in Wahlbezirke eingeteilt werden. Unklar ist jedoch für diese Einteilung, wie viele Menschen in den jeweiligen Gebieten leben, da es seit über 20 Jahren keinen Zensus gegeben hat (NYT 24.12.2019). Die nächsten Wahlen im Irak sind die Provinzwahlen am 20.4.2020, wobei es sich um die zweite Verschiebung des ursprünglichen Wahltermins vom 22.12.2018 handelt. Es ist unklar, ob die Wahl in allen Gouvernements des Irak stattfinden wird, insbesondere in jenen, die noch mit der Rückkehr von IDPs und dem Wiederaufbau der Infrastruktur zu kämpfen haben. Die irakischen Provinzwahlen umfassen nicht die Gouvernements Erbil, Sulaymaniyah, Duhok und Halabja, die alle Teil der KRI sind, die von ihrer eigenen Wahlkommission festgelegte Provinz- und Kommunalwahlen durchführt (Kurdistan24 17.6.2019). Quellen: ◾AA - Auswärtiges Amt (12.1.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak, https://www.ecoi.net/en/file/local/1457267/4598_1548939544_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-irak-stand-dezember-2018-12-01-2019.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾Al Jazeera (15.9.2018): Deadlock broken as Iraqi parliament elects speaker, https://www.aljazeera.com/news/2018/09/deadlock-broken-iraqi-parliament-elects-speaker-180915115434675.html, Zugriff 13.3.2020 ◾AW - Arab Weekly, The (4.12.2019): Confessional politics ensured Iran’s colonisation of Iraq, https://thearabweekly.com/confessional-politics-ensured-irans-colonisation-iraq, Zugriff 13.3.2020 ◾CIA - Central Intelligence Agency (28.2.2020): The World Factbook – Iraq, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/iz.html, Zugriff 13.3.2020 ◾DW - Deutsche Welle (2.10.2018): Iraqi parliament elects Kurdish moderate Barham Salih as new president, https://www.dw.com/en/iraqi-parliament-elects-kurdish-moderate-barham-salih-as-new-president/a-45733912, Zugriff 13.3.2020 ◾Fanack (2.9.2019): Governance & Politics of Iraq, https://fanack.com/iraq/governance-and-politics-of-iraq/, Zugriff 13.3.2020 ◾GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (1.2020a): Geschichte & Staat, https://www.liportal.de/irak/geschichte-staat/, Zugriff 13.3.2020 ◾ISW - Institute for the Study of War (24.5.2018): Breaking Down Iraq's Election Results, http://www.understandingwar.org/backgrounder/breaking-down-iraqs-election-results, Zugriff 13.3.2020 ◾KAS - Konrad Adenauer Stiftung (5.10.2018): Politische Weichenstellungen in Bagdad und Wahlen in der Autonomen Region Kurdistan, https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=e646d401-329d-97e0-6217-69f08dbc782a&groupId=252038, Zugriff 13.3.2020 ◾KAS - Konrad Adenauer Stiftung (2.5.2018): Mapping the Major Political Organizations and Actors in Iraq since 2003, http://www.kas.de/wf/doc/kas_52295-1522-1-30.pdf?180501131459, Zugriff 13.3.2020 ◾Kurdistan24 (17.6.2019): Iraq's electoral commission postpones local elections until April 2020, https://www.kurdistan24.net/en/news/80728bf3-eb95-4e76-a30f-345cf9a48d3c, Zugriff 13.3.2020 ◾NYT - The New York Times (24.12.2019): Iraq’s New Election Law Draws Much Criticism and Few Cheers, https://www.nytimes.com/2019/12/24/world/middleeast/iraq-election-law.html, Zugriff 13.3.2020 ◾Reuters (17.3.2020): Little-known ex-governor Zurfi named as new Iraqi prime minister-designate, https://www.reuters.com/article/us-iraq-pm-designate/iraqi-president-salih-names-adnan-al-zurfi-as-new-prime-minister-designate-state-tv-says-idUSKBN21419J?il=0, Zugriff 17.3.2020 ◾Reuters (1.3.2020): Iraq's Allawi withdraws his candidacy for prime minister post: tweet, https://www.reuters.com/article/us-iraq-politics-primeminister/iraqs-allawi-withdraws-his-candidacy-for-prime-minister-post-tweet-idUSKBN20O2AD, Zugriff 13.3.2020 ◾RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (6.2.2020): Iraqi Protesters Clash With Sadr Backers In Deadly Najaf Standoff, https://www.ecoi.net/en/document/2024704.html, Zugriff 13.3.2020 ◾RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (24.12.2019): Iraqi Parliament Approves New Election Law, https://www.ecoi.net/de/dokument/2021836.html, Zugriff 13.3.2020 ◾RoI - Republic of Iraq (15.10.2005): Constitution of the Republic of Iraq, http://www.refworld.org/docid/454f50804.html, Zugriff 13.3.2020 ◾Standard, Der (2.3.2020): Designierter irakischer Premier Allawi bei Regierungsbildung gescheitert, https://www.derstandard.at/story/2000115222708/designierter-irakischer-premier-allawi-bei-regierungsbildung-gescheitert, Zugriff 13.3.2020 ◾ZO - Zeit Online (2.10.2018): Irak hat neuen Präsidenten gewählt, https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/barham-salih-irak-praesident-wahl, Zugriff 13.3.2020 Sicherheitslage Letzte Änderung: 14.05.2020 Im Dezember 2017 erklärte die irakische Regierung den militärischen, territorialen Sieg über den Islamischen Staat (IS) (Reuters 9.12.2017; vgl. AI 26.2.2019). Die Sicherheitslage hat sich, seitdem verbessert (FH 4.3.2020). Ende 2018 befanden sich die irakischen Sicherheitskräfte (ISF) in der nominellen Kontrolle über alle vom IS befreiten Gebiete (USDOS 1.11.2019).Im Dezember 2017 erklärte die irakische Regierung den militärischen, territorialen Sieg über den Islamischen Staat (IS) (Reuters 9.12.2017; vergleiche AI 26.2.2019). Die Sicherheitslage hat sich, seitdem verbessert (FH 4.3.2020). Ende 2018 befanden sich die irakischen Sicherheitskräfte (ISF) in der nominellen Kontrolle über alle vom IS befreiten Gebiete (USDOS 1.11.2019). Derzeit ist es staatlichen Stellen nicht möglich, das Gewaltmonopol des Staates sicherzustellen. Insbesondere schiitische Milizen, aber auch sunnitische Stammesmilizen handeln eigenmächtig. Die im Kampf gegen den IS mobilisierten, zum Teil vom Iran unterstützten Milizen sind nur eingeschränkt durch die Regierung kontrollierbar und stellen eine potenziell erhebliche Bedrohung für die Bevölkerung dar. Durch die teilweise Einbindung der Milizen in staatliche Strukturen (zumindest formaler Oberbefehl des Ministerpräsidenten, Besoldung aus dem Staatshaushalt) verschwimmt die Unterscheidung zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren (AA 12.1.2019). In der Wirtschaftsmetropole Basra im Süden des Landes können sich die staatlichen Ordnungskräfte häufig nicht gegen mächtige Stammesmilizen mit Verbindungen zur Organisierten Kriminalität durchsetzen. Auch in anderen Landesteilen ist eine Vielzahl von Gewalttaten mit rein kriminellem Hintergrund zu beobachten (AA 12.1.2019). Insbesondere in Bagdad kommt es zu Entführungen durch kriminelle Gruppen, die Lösegeld für die Freilassung ihrer Opfer fordern (FIS 6.2.2018). Die Zahl der Entführungen gegen Lösegeld zugunsten extremistischer Gruppen wie dem IS oder krimineller Banden ist zwischenzeitlich zurückgegangen (Diyaruna 5.2.2019), aber UNAMI berichtet, dass seit Beginn der Massenproteste vom 1.10.2019 fast täglich Demonstranten in Bagdad und im gesamten Süden des Irak verschwunden sind. Die Entführer werden als „Milizionäre“, „bewaffnete Organisationen“ und „Kriminelle“ bezeichnet (New Arab 12.12.2019). Die zunehmenden Spannungen zwischen dem Iran und den USA stellen einen zusätzlichen, die innere Stabilität des Irak gefährdenden Einfluss dar (ACLED 2.10.2019a). Nach einem Angriff auf eine Basis der Volksmobilisierungskräfte (PMF) in Anbar, am
  4. August (Al Jazeera 25.8.2019), erhob der irakische Premierminister Mahdi Ende September erstmals offiziell Anschuldigungen gegen Israel, für eine Reihe von Angriffen auf PMF-Basen seit Juli 2019 verantwortlich zu sein (ACLED 2.10.2019b; vgl. Reuters 30.9.2019). Raketeneinschläge in der Grünen Zone in Bagdad, nahe der US-amerikanischen Botschaft am
  5. September 2019, werden andererseits pro-iranischen Milizen zugeschrieben, und im Zusammenhang mit den Spannungen zwischen den USA und dem Iran gesehen (ACLED 2.10.2019b; vgl. Al Jazeera 24.9.2019; Joel Wing 16.10.2019).Die zunehmenden Spannungen zwischen dem Iran und den USA stellen einen zusätzlichen, die innere Stabilität des Irak gefährdenden Einfluss dar (ACLED 2.10.2019a). Nach einem Angriff auf eine Basis der Volksmobilisierungskräfte (PMF) in Anbar, am
  6. August (Al Jazeera 25.8.2019), erhob der irakische Premierminister Mahdi Ende September erstmals offiziell Anschuldigungen gegen Israel, für eine Reihe von Angriffen auf PMF-Basen seit Juli 2019 verantwortlich zu sein (ACLED 2.10.2019b; vergleiche Reuters 30.9.2019). Raketeneinschläge in der Grünen Zone in Bagdad, nahe der US-amerikanischen Botschaft am
  7. September 2019, werden andererseits pro-iranischen Milizen zugeschrieben, und im Zusammenhang mit den Spannungen zwischen den USA und dem Iran gesehen (ACLED 2.10.2019b; vergleiche Al Jazeera 24.9.2019; Joel Wing 16.10.2019). Als Reaktion auf die Ermordung des stellvertretenden Leiters der PMF-Kommission, Abu Mahdi Al-Muhandis, sowie des Kommandeurs der Quds-Einheiten des Korps der Islamischen Revolutionsgarden des Iran, Generalmajor Qassem Soleimani, durch einen Drohnenangriff der USA am 3.1.2020 (Al Monitor 23.2.2020; vgl. MEMO 21.2.2020; Joel Wing 15.1.2020) wurden mehrere US-Stützpunkte durch den Iran und PMF-Milizen mit Raketen und Mörsern beschossen (Joel Wing 15.1.2020).Als Reaktion auf die Ermordung des stellvertretenden Leiters der PMF-Kommission, Abu Mahdi Al-Muhandis, sowie des Kommandeurs der Quds-Einheiten des Korps der Islamischen Revolutionsgarden des Iran, Generalmajor Qassem Soleimani, durch einen Drohnenangriff der USA am 3.1.2020 (Al Monitor 23.2.2020; vergleiche MEMO 21.2.2020; Joel Wing 15.1.2020) wurden mehrere US-Stützpunkte durch den Iran und PMF-Milizen mit Raketen und Mörsern beschossen (Joel Wing 15.1.2020). Quellen: ◾AA - Auswärtiges Amt (12.1.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak, https://www.ecoi.net/en/file/local/1457267/4598_1548939544_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-irak-stand-dezember-2018-12-01-2019.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾ACLED - The Armed Conflict Location & Event Data Project (2.10.2019a): Mid-Year Update: Ten Conflicts to Worry About in 2019, https://www.acleddata.com/2019/08/07/mid-year-update-ten-conflicts-to-worry-about-in-2019/, Zugriff 13.3.2020 ◾ACLED - The Armed Conflict Location & Event Data Project (2.10.2019b): Regional Overview – Middle East 2 October 2019, https://www.acleddata.com/2019/10/02/regional-overview-middle-east-2-october-2019/, Zugriff 13.3.2020 ◾AI - Amnesty International (26.2.2019): Human rights in the Middle East and North Africa: Review of 2018 - Iraq [MDE 14/9901/2019], https://www.ecoi.net/en/file/local/2003674/MDE1499012019ENGLISH.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾Al Jazeera (24.9.2019): Two rockets 'hit' near US embassy in Baghdad's Green Zone, https://www.aljazeera.com/news/2019/09/rockets-hit-embassy-baghdad-green-zone-190924052551906.html, Zugriff 13.3.2020 ◾Al Jazeera (25.8.2019): Iraq paramilitary: Israel behind drone attack near Syria border, https://www.aljazeera.com/news/2019/08/iraq-paramilitary-israel-drone-attack-syria-border-190825184711737.html, Zugriff 13.3.2020 ◾Al Monitor (23.2.2020): Iran struggles to regain control of post-Soleimani PMU, https://www.al-monitor.com/pulse/originals/2020/02/iraq-iran-soleimani-pmu.html, Zugriff 13.3.2020 ◾Diyaruna (5.2.2019): Baghdad sees steep decline in kidnappings, https://diyaruna.com/en_GB/articles/cnmi_di/features/2019/02/05/feature-02, Zugriff 13.3.2020 ◾FH - Freedom House (4.3.2020): Freedom in the World 2020 – Iraq, https://freedomhouse.org/country/iraq/freedom-world/2020, Zugriff 13.3.2020 ◾FIS - Finnish Immigration Service (6.2.2018): Finnish Immigration Service report: Security in Iraq variable but improving, https://yle.fi/uutiset/osasto/news/finnish_immigration_service_report_security_in_iraq_variable_but_improving/10061710, Zugriff 13.3.2020 ◾Joel Wing, Musings on Iraq (15.1.2020): Pro-Iran Hashd Continue Attacks Upon US Interests In Iraq, https://musingsoniraq.blogspot.com/2020/01/pro-iran-hashd-continue-attacks-upon-us.html, Zugriff 13.3.2020 ◾Joel Wing, Musings on Iraq (16.10.2019): Islamic State Not Following Their Usual Pattern In Attacks In Iraq, https://musingsoniraq.blogspot.com/2019/10/islamic-state-not-following-their-usual.html, Zugriff 13.3.2020 ◾MEMO - Middle East Monitor (21.1.2020): Iraq’s PMF appoints new deputy head as successor to Al-Muhandis, https://www.middleeastmonitor.com/20200221-iraqs-pmf-appoints-new-deputy-head-as-successor-to-al-muhandis/, Zugriff 13.3.2020 ◾New Arab, The (12.12.2019): 'We are not safe': UN urges accountability over spate of kidnappings, assassinations in Iraq, https://www.alaraby.co.uk/english/news/2019/12/11/un-urges-accountability-over-spate-of-iraq-kidnappings-assassinations, Zugriff 13.3.2020 ◾Reuters (9.12.2017): Iraq declares final victory over Islamic State, https://www.reuters.com/article/us-mideast-crisis-iraq-islamicstate/iraq-declares-final-victory-over-islamic-state-idUSKBN1E30B9, Zugriff 13.3.2020 ◾Reuters (30.9.2019): Iraqi PM says Israel is responsible for attacks on Iraqi militias: Al Jazeera, https://www.reuters.com/article/us-iraq-security/iraqi-pm-says-israel-is-responsible-for-attacks-on-iraqi-militias-al-jazeera-idUSKBN1WF1E5, Zugriff 13.3.2020 ◾USDOS - US Department of State (1.11.2019): Country Report on Terrorism 2018 - Chapter 1 - Iraq, https://www.ecoi.net/en/document/2019162.html, Zugriff 13.3.2020 Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung: 14.05.2020 Die Verfassung vom 15.10.2005 garantiert demokratische Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Schutz von Minderheiten und Gleichberechtigung. Der Menschenrechtskatalog umfasst auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung. Der Irak hat wichtige internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Es kommt jedoch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen durch Polizei und andere Sicherheitskräfte. Der in der Verfassung festgeschriebene Aufbau von Menschenrechtsinstitutionen kommt weiterhin nur schleppend voran. Die unabhängige Menschenrechtskommission konnte sich bisher nicht als geschlossener und durchsetzungsstarker Akteur etablieren. Internationale Beobachter kritisieren, dass Mitglieder der Kommission sich kaum mit der Verletzung individueller Menschenrechte beschäftigen, sondern insbesondere mit den Partikularinteressen ihrer jeweils eigenen ethnisch-konfessionellen Gruppe. Ähnliches gilt für den Menschenrechtsausschuss im irakischen Parlament. Das Menschenrechtsministerium wurde 2015 abgeschafft (AA 12.1.2019). Zu den wesentlichsten Menschenrechtsfragen im Irak zählen unter anderem: Anschuldigungen bezüglich rechtswidriger Tötungen durch Mitglieder der irakischen Sicherheitskräfte, insbesondere durch einige Elemente der PMF; Verschwindenlassen; Folter; harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen; willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen; willkürliche Eingriffe in die Privatsphäre; Einschränkungen der Meinungsfreiheit, einschließlich der Pressefreiheit; Gewalt gegen Journalisten; weit verbreitete Korruption; gesetzliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Frauen; Rekrutierung von Kindersoldaten durch Elemente der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Shingal Protection Units (YBS) und PMF-Milizen; Menschenhandel; Kriminalisierung und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen. Es gibt auch Einschränkungen bei den Arbeitnehmerrechten, einschließlich Einschränkungen bei der Gründung unabhängiger Gewerkschaften (USDOS 11.3.2020). Internationale und lokale NGOs geben an, dass die Regierung das Anti-Terror-Gesetz weiterhin als Vorwand nutzt, um Personen ohne zeitgerechten Zugang zu einem rechtmäßigen Verfahren festzuhalten (USDOS 21.6.2019). Es wird berichtet, dass tausende Männer und Buben, die aus Gebieten unter IS-Herrschaft geflohen sind, von zentral-irakischen und kurdischen Kräften willkürlich verhaftet wurden und nach wie vor als vermisst gelten. Sicherheitskräfte einschließlich PMFs haben Personen mit angeblichen IS-Beziehungen auch in Lagern inhaftiert und gewaltsam verschwinden lassen (AI 26.2.2019). Die Verfassung und das Gesetz verbieten Enteignungen, außer im öffentlichen Interesse und gegen eine gerechte Entschädigung. In den vergangenen Jahren wurden Häuser und Eigentum von mutmaßlichen IS-Angehörigen, sowie Mitgliedern religiöser und konfessioneller Minderheiten, durch Regierungstruppen und PMF-Milizen konfisziert und besetzt (USDOS 11.3.2020). Die Regierung, einschließlich des Büros des Premierministers, untersucht Vorwürfe über Missbräuche und Gräueltaten, bestraft die Verantwortlichen jedoch selten (USDOS 11.3.2020). Im Zuge der seit dem 1.10.2019 anhaltenden Massenproteste haben Sicherheitskräfte unter anderem scharfe Munition gegen Demonstranten eingesetzt und hunderte Menschen getötet (HRW 31.1.2020). Der IS begeht weiterhin schwere Gräueltaten, darunter Tötungen durch Selbstmordattentate und improvisierte Sprengsätze (IEDs). Die Behörden untersuchen IS-Handlungen und verfolgen IS-Mitglieder nach dem Anti-Terrorgesetz von 2005 (USDOS 11.3.2020). Quellen: ◾AA - Auswärtiges Amt (12.1.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak, https://www.ecoi.net/en/file/local/1457267/4598_1548939544_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-irak-stand-dezember-2018-12-01-2019.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾AI - Amnesty International (26.2.2019): Human rights in the Middle East and North Africa: Review of 2018 - Iraq [MDE 14/9901/2019], https://www.ecoi.net/en/file/local/2003674/MDE1499012019ENGLISH.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾HRW - Human Rights Watch (31.1.2020): Iraq: Authorities Violently Remove Protesters, https://www.ecoi.net/en/document/2023934.html, Zugriff 13.3.2020 ◾USDOS - US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 – Iraq, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026340.html, Zugriff 13.3.2020 ◾USDOS - US Department of State (21.6.2019): 2018 Report on International Religious Freedom: https://www.ecoi.net/de/dokument/2011175.html, Zugriff 13.3.2020 Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung: 14.05.2020 Der Staat kann die Grundversorgung der Bürger nicht kontinuierlich und in allen Landesteilen gewährleisten (AA 12.1.2019). Der irakische humanitäre Reaktionsplan schätzt, dass im Jahr 2019 etwa 6,7 Millionen Menschen dringend Unterstützung benötigten (IOM o.D.; vgl. USAID 30.9.2019). Trotz internationaler Hilfsgelder bleibt die Versorgungslage für ärmere Bevölkerungsschichten schwierig. Die grassierende Korruption verstärkt vorhandene Defizite zusätzlich. In vom Islamischen Staat (IS) befreiten Gebieten muss eine Grundversorgung nach Räumung der Kampfmittel erst wieder hergestellt werden. Einige Städte sind weitgehend zerstört. Die Stabilisierungsbemühungen und der Wiederaufbau durch die irakische Regierung werden intensiv vom United Nations Development Programme (UNDP) und internationalen Gebern unterstützt (AA 12.1.2019).Der Staat kann die Grundversorgung der Bürger nicht kontinuierlich und in allen Landesteilen gewährleisten (AA 12.1.2019). Der irakische humanitäre Reaktionsplan schätzt, dass im Jahr 2019 etwa 6,7 Millionen Menschen dringend Unterstützung benötigten (IOM o.D.; vergleiche USAID 30.9.2019). Trotz internationaler Hilfsgelder bleibt die Versorgungslage für ärmere Bevölkerungsschichten schwierig. Die grassierende Korruption verstärkt vorhandene Defizite zusätzlich. In vom Islamischen Staat (IS) befreiten Gebieten muss eine Grundversorgung nach Räumung der Kampfmittel erst wieder hergestellt werden. Einige Städte sind weitgehend zerstört. Die Stabilisierungsbemühungen und der Wiederaufbau durch die irakische Regierung werden intensiv vom United Nations Development Programme (UNDP) und internationalen Gebern unterstützt (AA 12.1.2019). Nach Angaben der UN-Agentur UN-Habitat leben 70% der Iraker in Städten, die Lebensbedingungen von einem großen Teil der städtischen Bevölkerung gleichen denen von Slums (AA 12.1.2019). Die Iraker haben eine dramatische Verschlechterung in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Strom, Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Verkehr und Sicherheit erlebt. Der Konflikt hat nicht nur in Bezug auf die Armutsraten, sondern auch bei der Erbringung staatlicher Dienste zu stärker ausgeprägten räumlichen Unterschieden geführt. Der Zugang zu diesen Diensten und deren Qualität variiert demnach im gesamten Land erheblich (K4D 18.5.2018). Die über Jahrzehnte internationaler Isolation und Krieg vernachlässigte Infrastruktur ist sanierungsbedürftig (AA 12.1.2019). Wirtschaftslage Der Irak erholt sich nur langsam vom Terror des IS und seinen Folgen. Nicht nur sind ökonomisch wichtige Städte wie Mossul zerstört worden. Dies trifft das Land, nachdem es seit Jahrzehnten durch Krieg, Bürgerkrieg, Sanktionen zerrüttet wurde. Wiederaufbauprogramme laufen bereits, vorsichtig-positive Wirtschaftsprognosen traf die Weltbank im April 2019 (GIZ 1.2020c). Iraks Wirtschaft erholt sich allmählich nach den wirtschaftlichen Herausforderungen und innenpolitischen Spannungen der letzten Jahre. Während das BIP 2016 noch um 11% wuchs, verzeichnete der Irak 2017 ein Minus von 2,1%. 2018 zog die Wirtschaft wieder an und verzeichnete ein Plus von ca. 1,2% aufgrund einer spürbaren Verbesserung der Sicherheitsbedingungen und höherer Ölpreise. Für 2019 wurde ein Wachstum von 4,5% und für die Jahre 2020–23 ebenfalls ein Aufschwung um die 2-3%-Marke erwartet (WKO 18.10.2019). Das Erdöl stellt immer noch die Haupteinnahmequelle des irakischen Staates dar (GIZ 1.2020c). Rund 90% der Staatseinnahmen stammen aus dem Ölsektor. Der Irak besitzt kaum eigene Industrie jenseits des Ölsektors. Hauptarbeitgeber ist der Staat (AA 12.1.2019). Die Arbeitslosenquote, die vor der IS-Krise rückläufig war, ist über das Niveau von 2012 hinaus auf 9,9% im Jahr 2017/18 gestiegen. Unterbeschäftigung ist besonders hoch bei IDPs. Fast 24% der IDPs sind arbeitslos oder unterbeschäftigt (im Vergleich zu 17% im Landesdurchschnitt). Ein Fünftel der wirtschaftlich aktiven Jugendlichen ist arbeitslos, ein weiters Fünftel weder erwerbstätig noch in Ausbildung (WB 12.2019). Die Armutsrate im Irak ist aufgrund der Aktivitäten des IS und des Rückgangs der Öleinnahmen gestiegen (OHCHR 11.9.2019). Während sie 2012 bei 18,9% lag, stieg sie während der Krise 2014 auf 22,5% an (WB 19.4.2019). Einer Studie von 2018 zufolge ist die Armutsrate im Irak zwar wieder gesunken, aber nach wie vor auf einem höheren Niveau als vor dem Beginn des IS-Konflikt 2014, wobei sich die Werte, abhängig vom Gouvernement, stark unterscheiden. Die südlichen Gouvernements Muthanna (52%), Diwaniya (48%), Maisan (45%) und Dhi Qar (44%) weisen die höchsten Armutsraten auf, gefolgt von Ninewa (37,7%) und Diyala (22,5%). Die niedrigsten Armutsraten weisen die Gouvernements Dohuk (8,5%), Kirkuk (7,6%), Erbil (6,7%) und Sulaymaniyah (4,5%) auf. Diese regionalen Unterschiede bestehen schon lange und sind einerseits auf die Vernachlässigung des Südens und andererseits auf die hohen Investitionen durch die Regionalregierung Kurdistans in ihre Gebiete zurückzuführen (Joel Wing 18.2.2020). Die Regierung strebt bis Ende 2022 eine Senkung der Armutsrate auf 16% an (Rudaw 16.2.2020). Grundsätzlich ist der öffentliche Sektor sehr gefragt. Die IS-Krise und die Kürzung des Budgets haben Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt im privaten und öffentlichen Sektor. Arbeitsmöglichkeiten haben im Allgemeinen abgenommen. Die monatlichen Einkommen im Irak liegen in einer Bandbreite zwischen 200 und 2.500 USD (Anm.: ca. 185-2.312 EUR), je nach Position und Ausbildung. Das Ministerium für Arbeit und Soziales bietet Unterstützung bei der Arbeitssuche und stellt Arbeitsagenturen in den meisten Städten. Die Regierung hat auch ein Programm gestartet, um irakische Arbeitslose und Arbeiter, die weniger als 1 USD (Anm.: ca. 0,9 EUR) pro Tag verdienen, zu unterstützen. Aufgrund der Situation im Land wurde die Hilfe jedoch eingestellt. Weiterbildungsmöglichkeiten werden durch Berufsschulen, Trainingszentren und Agenturen angeboten. Aufgrund der derzeitigen Situation im Land sind derzeit keine dieser Weiterbildungsprogramme, die nur durch spezielle Fonds zugänglich sind, aktiv (IOM 1.4.2019).Grundsätzlich ist der öffentliche Sektor sehr gefragt. Die IS-Krise und die Kürzung des Budgets haben Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt im privaten und öffentlichen Sektor. Arbeitsmöglichkeiten haben im Allgemeinen abgenommen. Die monatlichen Einkommen im Irak liegen in einer Bandbreite zwischen 200 und 2.500 USD Anmerkung, ca. 185-2.312 EUR), je nach Position und Ausbildung. Das Ministerium für Arbeit und Soziales bietet Unterstützung bei der Arbeitssuche und stellt Arbeitsagenturen in den meisten Städten. Die Regierung hat auch ein Programm gestartet, um irakische Arbeitslose und Arbeiter, die weniger als 1 USD Anmerkung, ca. 0,9 EUR) pro Tag verdienen, zu unterstützen. Aufgrund der Situation im Land wurde die Hilfe jedoch eingestellt. Weiterbildungsmöglichkeiten werden durch Berufsschulen, Trainingszentren und Agenturen angeboten. Aufgrund der derzeitigen Situation im Land sind derzeit keine dieser Weiterbildungsprogramme, die nur durch spezielle Fonds zugänglich sind, aktiv (IOM 1.4.2019). Stromversorgung Die Stromversorgung des Irak ist im Vergleich zu der Zeit vor 2003 schlecht (AA 12.1.2019). Sie deckt nur etwa 60% der Nachfrage ab, wobei etwa 20% der Bevölkerung überhaupt keinen Zugang zu Elektrizität haben. Der verfügbare Stromvorrat variiert jedoch je nach Gebiet und Jahreszeit (Fanack 17.9.2019). Selbst in Bagdad ist die öffentliche Stromversorgung vor allem in den Sommermonaten, wenn bei Temperaturen von über 50 Grad flächendeckend Klimaanlagen eingesetzt werden, häufig unterbrochen. Dann versorgt sich die Bevölkerung aus privaten Generatoren, sofern diese vorhanden sind. Die Versorgung mit Mineralöl bleibt unzureichend und belastet die Haushalte wegen der hohen Kraftstoffpreise unverhältnismäßig. In der Kurdischen Region im Irak (KRI) erfolgt die Stromversorgung durch Betrieb eigener Kraftwerke, unterliegt jedoch wie in den anderen Regionen Iraks erheblichen Schwankungen und erreicht deutlich weniger als 20 Stunden pro Tag. Kraftwerke leiden unter Mangel an Brennstoff und es gibt erhebliche Leitungsverluste (AA 12.1.2019). Wasserversorgung Etwa 70% des irakischen Wassers haben ihren Ursprung in Gebieten außerhalb des Landes, vor allem in der Türkei und im Iran. Der Wasserfluss aus diesen Ländern wurde durch Staudammprojekte stark reduziert. Das verbleibende Wasser wird zu einem großen Teil für die Landwirtschaft genutzt und dient somit als Lebensgrundlage für etwa 13 Millionen Menschen (GRI 24.11.2019). Der Irak befindet sich inmitten einer schweren Wasserkrise, die durch akute Knappheit, schwindende Ressourcen und eine stark sinkende Wasserqualität gekennzeichnet ist (Clingendael 10.7.2018). Insbesondere Dammprojekte der irakischen Nachbarländer, wie in der Türkei, haben großen Einfluss auf die Wassermenge und Qualität von Euphrat und Tigris. Der damit einhergehende Rückgang der Wasserführung in den Flüssen hat ein Vordringen des stark salzhaltigen Wassers des Persischen Golfs ins Landesinnere zur Folge und beeinflusst sowohl die Landwirtschaft als auch die Viehhaltung. Das bringt in den besonders betroffenen südirakischen Gouvernements Ernährungsunsicherheit und sinkenden Einkommensquellen aus der Landwirtschaft mit sich (EPIC 18.7.2017). Die Wasserversorgung wird zudem von der schlechten Stromversorgung in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem fehlt es fehlt weiterhin an Chemikalien zur Wasseraufbereitung. Die völlig maroden und teilweise im Krieg zerstörten Leitungen führen zu hohen Transportverlusten und Seuchengefahr. Im gesamten Land verfügt heute nur etwa die Hälfte der Bevölkerung über Zugang zu sauberem Wasser (AA 12.1.2019). Im Südirak und insbesondere Basra führten schlechtes Wassermanagement und eine unzureichende Regulierung von Abwasser und die damit einhergehende Verschmutzung dazu, dass im Jahr 2018 mindestens 118.000 Menschen wegen Magen-Darm Erkrankungen in Krankenhäusern behandelt werden mussten (HRW 22.7.2019; vgl. HRW 14.1.2020; AA 12.1.2019).Die Wasserversorgung wird zudem von der schlechten Stromversorgung in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem fehlt es fehlt weiterhin an Chemikalien zur Wasseraufbereitung. Die völlig maroden und teilweise im Krieg zerstörten Leitungen führen zu hohen Transportverlusten und Seuchengefahr. Im gesamten Land verfügt heute nur etwa die Hälfte der Bevölkerung über Zugang zu sauberem Wasser (AA 12.1.2019). Im Südirak und insbesondere Basra führten schlechtes Wassermanagement und eine unzureichende Regulierung von Abwasser und die damit einhergehende Verschmutzung dazu, dass im Jahr 2018 mindestens 118.000 Menschen wegen Magen-Darm Erkrankungen in Krankenhäusern behandelt werden mussten (HRW 22.7.2019; vergleiche HRW 14.1.2020; AA 12.1.2019). Nahrungsmittelversorgung Etwa 1,77 Millionen Menschen im Irak sind von Nahrungsmittelunsicherheit betroffen, ein Rückgang im Vergleich zu 2,5 Millionen Betroffenen im Jahr 2019 (USAID 30.9.2019; vgl. FAO 31.1.2020). Die meisten davon sind IDPs und Rückkehrer. Besonders betroffen sind jene in den Gouvernements Diyala, Ninewa, Salah al-Din, Anbar und Kirkuk (FAO 31.1.2020). 22,6% der Kinder sind unterernährt (AA 12.1.2019).Etwa 1,77 Millionen Menschen im Irak sind von Nahrungsmittelunsicherheit betroffen, ein Rückgang im Vergleich zu 2,5 Millionen Betroffenen im Jahr 2019 (USAID 30.9.2019; vergleiche FAO 31.1.2020). Die meisten davon sind IDPs und Rückkehrer. Besonders betroffen sind jene in den Gouvernements Diyala, Ninewa, Salah al-Din, Anbar und Kirkuk (FAO 31.1.2020). 22,6% der Kinder sind unterernährt (AA 12.1.2019). Die Landwirtschaft ist für die irakische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Im Zuge des Krieges gegen den IS waren viele Bauern gezwungen, ihre Betriebe zu verlassen. Ernten wurden zerstört oder beschädigt. Landwirtschaftliche Maschinen, Saatgut, Pflanzen, eingelagerte Ernten und Vieh wurden geplündert. Aufgrund des Konflikts und der Verminung konnten Bauern für die nächste Landwirtschaftssaison nicht pflanzen. Die Nahrungsmittelproduktion und -versorgung wurden unterbrochen, die Nahrungsmittelpreise auf den Märkten stiegen (FAO 8.2.2018). Trotz konfliktbedingter Einschränkungen und Überschwemmungen entlang des Tigris (betroffene Gouvernements: Diyala, Wasit, Missan und Basra), die im März 2019 aufgetreten sind, wird die Getreideernte 2019 wegen günstiger Witterungsbedingungen auf ein Rekordniveau von 6,4 Millionen Tonnen geschätzt (FAO 31.2.2020) Trotzdem ist das Land von Nahrungsmittelimporten abhängig (FAO 31.1.2020). Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (UNFAO) schätzt, dass der Irak zwischen Juli 2018 und Juni 2019 etwa 5,2 Millionen Tonnen Mehl, Weizen und Reis importiert hat, um den Inlandsbedarf zu decken (USAID 30.9.2019). Im Südirak und insbesondere Basra führen schlechtes Wassermanagement und eine unzureichende Regulierung von Abwasser und die damit einhergehende Verschmutzung dazu, dass Landwirte ihre Flächen mit verschmutztem und salzhaltigem Wasser bewässern, was zu einer Degradierung der Böden und zum Absterben von Nutzpflanzen und Vieh führt (HRW 22.7.2019; vgl. HRW 14.1.2020; AA 12.1.2019)Im Südirak und insbesondere Basra führen schlechtes Wassermanagement und eine unzureichende Regulierung von Abwasser und die damit einhergehende Verschmutzung dazu, dass Landwirte ihre Flächen mit verschmutztem und salzhaltigem Wasser bewässern, was zu einer Degradierung der Böden und zum Absterben von Nutzpflanzen und Vieh führt (HRW 22.7.2019; vergleiche HRW 14.1.2020; AA 12.1.2019) Das Sozialsystem wird vom sogenannten „Public Distribution System“ (PDS) dominiert, einem Programm, bei dem die Regierung importierte Lebensmittel kauft, um sie an die Öffentlichkeit zu verteilen (K4D 18.5.2018; vgl. USAID 30.9.2019). Das PDS ist das wichtigste Sozialhilfeprogramm im Irak, in Bezug auf Flächendeckung und Armutsbekämpfung. Es ist das wichtigste Sicherheitsnetz für Arme, obwohl es von schwerer Ineffizienz gekennzeichnet ist (K4D 18.5.2018). Es sind zwar alle Bürger berechtigt, Lebensmittel im Rahmen des PDS zu erhalten. Das Programm wird von den Behörden jedoch nur sporadisch und unregelmäßig umgesetzt, mit begrenztem Zugang in den wiedereroberten Gebieten. Außerdem hat der niedrige Ölpreis die Mittel für das PDS weiter eingeschränkt (USDOS 11.3.2020).Das Sozialsystem wird vom sogenannten „Public Distribution System“ (PDS) dominiert, einem Programm, bei dem die Regierung importierte Lebensmittel kauft, um sie an die Öffentlichkeit zu verteilen (K4D 18.5.2018; vergleiche USAID 30.9.2019). Das PDS ist das wichtigste Sozialhilfeprogramm im Irak, in Bezug auf Flächendeckung und Armutsbekämpfung. Es ist das wichtigste Sicherheitsnetz für Arme, obwohl es von schwerer Ineffizienz gekennzeichnet ist (K4D 18.5.2018). Es sind zwar alle Bürger berechtigt, Lebensmittel im Rahmen des PDS zu erhalten. Das Programm wird von den Behörden jedoch nur sporadisch und unregelmäßig umgesetzt, mit begrenztem Zugang in den wiedereroberten Gebieten. Außerdem hat der niedrige Ölpreis die Mittel für das PDS weiter eingeschränkt (USDOS 11.3.2020). Quellen: ◾AA - Auswärtiges Amt (12.1.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak, https://www.ecoi.net/en/file/local/1457267/4598_1548939544_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-irak-stand-dezember-2018-12-01-2019.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾Clingendael - Netherlands Institute of International Relations (10.7.2018): More than infrastructures: water challenges in Iraq, https://www.clingendael.org/sites/default/files/2018-07/PB_PSI_water_challenges_Iraq.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾EPIC - Enabling Peace in Iraq Center (18.7.2017): Drought in the land between two rives, https://www.epic-usa.org/iraq-water/, Zugriff 13.3.2020 ◾Fanack (17.9.2019): Energy file: Iraq, https://fanack.com/fanack-energy/iraq/, Zugriff 18.2.2020 ◾FAO - Food and Agriculture Organization of the United Nations (31.1.2020): Country Briefs, Iraq, http://www.fao.org/giews/countrybrief/country.jsp?code=IRQ, Zugriff 13.3.2020 ◾FAO - Food and Agriculture Organization of the United Nations (8.2.2018): Iraq: Recovery and Resilience Programme 2018-2019, http://www.fao.org/3/I8658EN/i8658en.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (1.2020c): Irak - Wirtschaft & Entwicklung, https://www.liportal.de/irak/wirtschaft-entwicklung/, Zugriff 13.3.2020 ◾GRI - Global Risk Insights (24.11.2019): Water Shortage and Unrest in Iraq, https://globalriskinsights.com/2019/11/water-shortage-and-unrest-in-iraq/, Zugriff 13.3.2020 ◾HRW - Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - Iraq, https://www.ecoi.net/en/document/2022678.html, Zugriff 13.3.2020 ◾HRW - Human Rights Watch (22.7.2019): Irak: Wasserkrise in Basra, https://www.hrw.org/de/news/2019/07/22/irak-wasserkrise-basra, Zugriff 13.3.2020 ◾IOM - Internationale Organisation für Migration (1.4.2019): Länderinformationsblatt Irak (Country Fact Sheet 2018), https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698617/18363939/Irak_%2D_Country_Fact_Sheet_2018%2C_deutsch.pdf?nodeid=20101157&vernum=-2, Zugriff 13.3.2020 ◾IOM - Internationale Organisation für Migration (o.D.): Iraq 2019, Humanitarian Compendium, https://humanitariancompendium.iom.int/appeals/iraq-2019, Zugriff 13.3.2020 ◾Joel Wing, Musings on Iraq (18.2.2020): Poverty Rate In Iraq Down But Still Higher Than Pre-War Level, https://musingsoniraq.blogspot.com/2020/02/poverty-rate-in-iraq-down-but-still.html, Zugriff 13.3.2020 ◾K4D - Knowledge for Development Program (18.5.2018): Iraqi state capabilities, https://assets.publishing.service.gov.uk/media/5b18e952e5274a18eb1ee3aa/Iraqi_state_capabilities.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾OHCHR - Office of the High Commissioner for Human Rights (11.9.2019): Committee on the Rights of Persons with Disabilities discusses the impact of the armed conflict on persons with disabilities in Iraq, https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24976&LangID=E, Zugriff 13.3.2020 ◾Rudaw (16.2.2020): ISIS caused massive spike in Iraq’s poverty rate, https://www.rudaw.net/english/middleeast/iraq/160220201, Zugriff 13.3.2020 ◾USAID - Unites States Agency for International Development (30.9.2019): Food Assistance Fact Sheet: Iraq, https://www.usaid.gov/iraq/food-assistance, Zugriff 13.3.2020 ◾USDOS - US Department of State (11.3.2020): Country Report on Human Rights Practices 2019 – Iraq, https://www.ecoi.net/de/dokument/2026340.html, Zugriff 13.3.2020 ◾WB - World Bank, The (12.2019): Unemployment, youth total (% of total labor force ages 15-24) (modeled ILO estimate), Iraq, https://data.worldbank.org/indicator/SL.UEM.1524.ZS?locations=IQ, Zugriff 13.3.2020 ◾WB - World Bank, The (19.4.2019): Republic of Iraq, http://pubdocs.worldbank.org/en/300251553672479193/Iraq-MEU-April-2019-Eng.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾WKO - Wirtschaftskammer Österreich (18.10.2019): Die irakische Wirtschaft, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-irakische-wirtschaft.html, Zugriff 13.3.2020 Medizinische Versorgung Letzte Änderung: 14.05.2020 Das Gesundheitswesen besteht aus einem privaten und einem öffentlichen Sektor. Grundsätzlich sind die Leistungen des privaten Sektors besser, zugleich aber auch teurer. Ein staatliches Krankenversicherungssystem existiert nicht. Alle irakischen Staatsbürger, die sich als solche ausweisen können - für den Zugang zum Gesundheitswesen wird lediglich ein irakischer Ausweis benötigt - haben Zugang zum Gesundheitssystem. Fast alle Iraker leben etwa eine Stunde vom nächstliegenden Krankenhaus bzw. Gesundheitszentrum entfernt. In ländlichen Gegenden lebt jedoch ein bedeutender Teil der Bevölkerung weiter entfernt von solchen Einrichtungen (IOM 1.4.2019). Staatliche wie private Krankenhäuser sind fast ausschließlich in den irakischen Städten zu finden. Dort ist die Dichte an praktizierenden Ärzten, an privaten und staatlichen Kliniken um ein Vielfaches größer. Gleiches gilt für Apotheken und medizinische Labore. Bei der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen muss zunächst eine Art Praxisgebühr bezahlt werden. Diese beläuft sich in der Regel zwischen 15.000 und 20.000 IQD (Anm.: ca. 12-16 EUR). Für spezielle Untersuchungen und Laboranalysen sind zusätzliche Kosten zu veranschlagen. Außerdem müssen Medikamente, die man direkt vom Arzt bekommt, gleich vor Ort bezahlt werden. In den staatlichen Zentren zur Erstversorgung entfällt zwar in der Regel die Praxisgebühr, jedoch nicht die Kosten für eventuelle Zusatzleistungen. Darunter fallen etwa Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen (GIZ 12.2019).Das Gesundheitswesen besteht aus einem privaten und einem öffentlichen Sektor. Grundsätzlich sind die Leistungen des privaten Sektors besser, zugleich aber auch teurer. Ein staatliches Krankenversicherungssystem existiert nicht. Alle irakischen Staatsbürger, die sich als solche ausweisen können - für den Zugang zum Gesundheitswesen wird lediglich ein irakischer Ausweis benötigt - haben Zugang zum Gesundheitssystem. Fast alle Iraker leben etwa eine Stunde vom nächstliegenden Krankenhaus bzw. Gesundheitszentrum entfernt. In ländlichen Gegenden lebt jedoch ein bedeutender Teil der Bevölkerung weiter entfernt von solchen Einrichtungen (IOM 1.4.2019). Staatliche wie private Krankenhäuser sind fast ausschließlich in den irakischen Städten zu finden. Dort ist die Dichte an praktizierenden Ärzten, an privaten und staatlichen Kliniken um ein Vielfaches größer. Gleiches gilt für Apotheken und medizinische Labore. Bei der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen muss zunächst eine Art Praxisgebühr bezahlt werden. Diese beläuft sich in der Regel zwischen 15.000 und 20.000 IQD Anmerkung, ca. 12-16 EUR). Für spezielle Untersuchungen und Laboranalysen sind zusätzliche Kosten zu veranschlagen. Außerdem müssen Medikamente, die man direkt vom Arzt bekommt, gleich vor Ort bezahlt werden. In den staatlichen Zentren zur Erstversorgung entfällt zwar in der Regel die Praxisgebühr, jedoch nicht die Kosten für eventuelle Zusatzleistungen. Darunter fallen etwa Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen (GIZ 12.2019). Insgesamt bleibt die medizinische Versorgungssituation angespannt (AA 12.1.2019). Auf dem Land kann es bei gravierenden Krankheitsbildern problematisch werden. Die Erstversorgung ist hier grundsätzlich gegeben; allerdings gilt die Faustformel: Je kleiner und abgeschiedener das Dorf, umso schwieriger die medizinische Versorgung (GIZ 12.2019). In Bagdad arbeiten viele Krankenhäuser nur mit deutlich eingeschränkter Kapazität. Die Ärzte und das Krankenhauspersonal gelten generell als qualifiziert, viele haben aber aus Angst vor Entführung oder Repression das Land verlassen. Korruption ist verbreitet. Die für die Grundversorgung der Bevölkerung besonders wichtigen örtlichen Gesundheitszentren (ca. 2.000 im gesamten Land) sind entweder geschlossen oder wegen baulicher, personeller und Ausrüstungsmängel nicht in der Lage, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen (AA 12.1.2019). Spezialisierte Behandlungszentren für Personen mit psychosoziale Störungen existieren zwar, sind jedoch nicht ausreichend (UNAMI 12.2016). Laut Weltgesundheitsorganisation ist die primäre Gesundheitsversorgung nicht in der Lage, effektiv und effizient auf die komplexen und wachsenden Gesundheitsbedürfnisse der irakischen Bevölkerung zu reagieren (WHO o.D.). Die große Zahl von Flüchtlingen und IDPs belastet das Gesundheitssystem zusätzlich. Hinzu kommt, dass durch die Kampfhandlungen nicht nur eine Grundversorgung sichergestellt werden muss, sondern auch schwierige Schusswunden und Kriegsverletzungen behandelt werden müssen (AA 12.1.2019). Für das Jahr 2020 werden in Flüchtlingslagern der kurdischen Gouvernements Dohuk und Sulaymaniyah erhebliche Lücken in der Gesundheitsversorgung erwartet, die auf Finanzierungsengpässe zurückzuführen sind (UNOCHA 17.2.2020). Quellen: ◾AA - Auswärtiges Amt (12.1.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak, https://www.ecoi.net/en/file/local/1457267/4598_1548939544_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-irak-stand-dezember-2018-12-01-2019.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (12.2019): Alltag, https://www.liportal.de/irak/alltag/, Zugriff 13.3.2020 ◾IOM - Internationale Organisation für Migration (1.4.2019): Länderinformationsblatt Irak (Country Fact Sheet 2018), https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698617/18363939/Irak_%2D_Country_Fact_Sheet_2018%2C_deutsch.pdf?nodeid=20101157&vernum=-2, Zugriff 13.3.2020 ◾UNAMI - United Nations Assistance Mission to Iraq (12.2016): Report on the Rights of Persons with Disabilities in Iraq, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/UNAMI_OHCHR__Report_on_the_Rights_of_PWD_FINAL_2Jan2017.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾UN OCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (17.2.2020): Iraq: Humanitarian Bulletin, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/humanitarian-bulletin-january-2020.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾WHO - World Health Organization (o.D.): Iraq: Primary Health Care, http://www.emro.who.int/irq/programmes/primary-health-care.html, Zugriff 13.3.2020 Rückkehr Letzte Änderung: 14.05.2020 Die freiwillige Rückkehrbewegung irakischer Flüchtlinge aus anderen Staaten befindet sich im Vergleich zum Umfang der Rückkehr der Binnenflüchtlinge auf einem deutlich niedrigeren, im Vergleich zu anderen Herkunftsstaaten aber auf einem relativ hohen Niveau. Die Sicherheit von Rückkehrern ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig – u.a. von ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit, ihrer politischen Orientierung und den Verhältnissen vor Ort. Zu einer begrenzten Anzahl an Abschiebungen in den Zentralirak kommt es jedenfalls aus Deutschland, Großbritannien, Schweden und Australien. Rückführungen aus Deutschland in die Kurdischen Region im Irak (KRI) finden regelmäßig statt. In der KRI gibt es mehr junge Menschen, die sich nach ihrer Rückkehr organisieren. Eine Fortführung dieser Tendenzen wird aber ganz wesentlich davon abhängen, ob sich die wirtschaftliche Lage in der KRI kurz- und mittelfristig verbessern wird (AA 12.1.2019). Studien zufolge ist die größte Herausforderung für Rückkehrer die Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Einkommen. Andere Herausforderungen bestehen in der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, psychischen und psychologischen Problemen, sowie negativen Reaktionen von Freunden und Familie zu Hause im Irak (IOM 2.2018; vgl. REACH 30.6.2017).Studien zufolge ist die größte Herausforderung für Rückkehrer die Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Einkommen. Andere Herausforderungen bestehen in der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, psychischen und psychologischen Problemen, sowie negativen Reaktionen von Freunden und Familie zu Hause im Irak (IOM 2.2018; vergleiche REACH 30.6.2017). Die Höhe einer Miete hängt vom Ort, der Raumgröße und der Ausstattung der Unterkunft ab. Außerhalb des Stadtzentrums sind die Preise für gewöhnlich günstiger (IOM 1.4.2019). Die Miete für 250 m² in Bagdad liegt bei ca. 320 USD (Anm.: ca. 296 EUR) (IOM 13.6.2018). Die Wohnungspreise in der KRI sind 2018 um 20% gestiegen, während die Miete um 15% gestiegen ist, wobei noch höhere Preise prognostiziert werden (Ekurd 8.1.2019). In den Städten der KRI liegt die Miete bei 200-600 USD (Anm.: ca. 185-554 EUR) für eine Zweizimmerwohnung. Der Kaufpreis eines Hauses oder Grundstücks hängt ebenfalls von Ort, Größe und Ausstattung ab. Während die Nachfrage nach Mietobjekten stieg, nahm die Nachfrage nach Kaufobjekten ab. Durchschnittliche Betriebskosten betragen pro Monat 15.000 IQD (Anm.: ca. 12 EUR) für Gas, 10.000-25.000 IQD (Anm.: ca. 8-19 EUR) für Wasser, 30.000-40.000 IQD (Anm.: ca. 23-31 EUR) für Strom (staatlich) und 40.000-60.000 IQD (Anm.: ca. 31-46 EUR) für privaten oder nachbarschaftlichen Generatorenstrom. Die Rückkehr von IDPs in ihre Heimatorte hat eine leichte Senkung der Mietpreise bewirkt. Generell ist es für alleinstehende Männer schwierig Häuser zu mieten, während es in Hinblick auf Wohnungen einfacher ist (IOM 1.4.2019).Die Höhe einer Miete hängt vom Ort, der Raumgröße und der Ausstattung der Unterkunft ab. Außerhalb des Stadtzentrums sind die Preise für gewöhnlich günstiger (IOM 1.4.2019). Die Miete für 250 m² in Bagdad liegt bei ca. 320 USD Anmerkung, ca. 296 EUR) (IOM 13.6.2018). Die Wohnungspreise in der KRI sind 2018 um 20% gestiegen, während die Miete um 15% gestiegen ist, wobei noch höhere Preise prognostiziert werden (Ekurd 8.1.2019). In den Städten der KRI liegt die Miete bei 200-600 USD Anmerkung, ca. 185-554 EUR) für eine Zweizimmerwohnung. Der Kaufpreis eines Hauses oder Grundstücks hängt ebenfalls von Ort, Größe und Ausstattung ab. Während die Nachfrage nach Mietobjekten stieg, nahm die Nachfrage nach Kaufobjekten ab. Durchschnittliche Betriebskosten betragen pro Monat 15.000 IQD Anmerkung, ca. 12 EUR) für Gas, 10.000-25.000 IQD Anmerkung, ca. 8-19 EUR) für Wasser, 30.000-40.000 IQD Anmerkung, ca. 23-31 EUR) für Strom (staatlich) und 40.000-60.000 IQD Anmerkung, ca. 31-46 EUR) für privaten oder nachbarschaftlichen Generatorenstrom. Die Rückkehr von IDPs in ihre Heimatorte hat eine leichte Senkung der Mietpreise bewirkt. Generell ist es für alleinstehende Männer schwierig Häuser zu mieten, während es in Hinblick auf Wohnungen einfacher ist (IOM 1.4.2019). Die lange Zeit sehr angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt wird zusehends besser, jedoch gibt es sehr viel mehr Kauf- als Mietangebote. In der Zeit nach Saddam Hussen sind die Besitzverhältnisse von Immobilien zuweilen noch ungeklärt. Nicht jeder Vermieter besitzt auch eine ausreichende Legitimation zur Vermietung (GIZ 12.2019). Im Zuge seines Rückzugs aus der nordwestlichen Region des Irak, 2016 und 2017, hat der Islamische Staat (IS) die landwirtschaftlichen Ressourcen vieler ländlicher Gemeinden ausgelöscht, indem er Brunnen, Obstgärten und Infrastruktur zerstörte. Für viele Bauerngemeinschaften gibt es kaum noch eine Lebensgrundlage (USCIRF 4.2019). Im Rahmen eines Projekts der UN-Agentur UN-Habitat und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) wurden im Distrikt Sinjar, Gouvernement Ninewa, binnen zweier Jahre 1.064 Häuser saniert, die während der IS-Besatzung stark beschädigt worden waren. 1.501 Wohnzertifikate wurden an jesidische Heimkehrer vergeben (UNDP 28.4.2019). Es besteht keine öffentliche Unterstützung bei der Wohnungssuche für Rückkehrer. Private Immobilienfirmen können jedoch helfen (IOM 1.4.2019). Quellen: ◾AA - Auswärtiges Amt (12.1.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Irak, https://www.ecoi.net/en/file/local/1457267/4598_1548939544_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-irak-stand-dezember-2018-12-01-2019.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾Ekurd Daily (8.1.2019): Property prices increasing in Iraqi Kurdistan after years of stagnation, https://ekurd.net/property-prices-kurdistan-2019-01-08, Zugriff 13.3.2020 ◾GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (12.2019): Alltag, https://www.liportal.de/irak/alltag/, Zugriff 13.3.2020 ◾IOM - Internationale Organisation für Migration (1.4.2019): Länderinformationsblatt Irak (Country Fact Sheet 2018), https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698617/18363939/Irak_%2D_Country_Fact_Sheet_2018%2C_deutsch.pdf?nodeid=20101157&vernum=-2, Zugriff 13.3.2020 ◾IOM - International Organization for Migration (13.6.2018): Länderinformationsblatt Irak
(2017), https://www.bamf.de/SharedDocs/MILo-DB/DE/Rueckkehrfoerderung/Laenderinformationen/Informationsblaetter/cfs_irak-dl_de.pdf;jsessionid=0E66FF3FBC9BF77D6FB52022F1A7B611.1_cid294?__blob=publicationFile, Zugriff 13.3.2020 ◾IOM - International Organization for Migration (2.2018): Iraqi returnees from Europe: A snapshot report on Iraqi Nationals upon return in Iraq, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/DP.1635%20-%20Iraq_Returnees_Snapshot-Report%20-%20V5.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾REACH (30.6.2017): Iraqi migration to Europe in 2016: Profiles, Drivers and Return, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/reach_irq_grc_report_iraqi_migration_to_europe_in_2016_june_2017%20%281%29.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾USCIRF - US Commission on International Religious Freedom (4.2019): United States Commission on International Religious Freedom 2019 Annual Report; Country Reports: Tier 2 Countries: Iraq, https://www.ecoi.net/en/file/local/2008186/Tier2_IRAQ_2019.pdf, Zugriff 13.3.2020 ◾UNDP - United Nations Development Programme (28.4.2019): UN-Habitat and UNDP Upscale Support on Housing Rehabilitation and Secure Tenure for the Returnees in Sinjar, https://www.iq.undp.org/content/iraq/en/home/presscenter/pressreleases/2019/04/28/un-habitat-and-undp-upscale-support-on-housing-rehabilitation-an.html, Zugriff 13.3.2020 Zusätzlich werden folgende Feststellungen getroffen: ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin & Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zum Irak: Behandlungsmöglichkeiten bei psychischen Erkrankungen (z.B. bei posttraumatischer Belastungsstörung), Verfügbarkeit von Antidepressiva und (sedierenden) Antipsychotika, Verfügbarkeit von Medikamenten gegen Bluthochdruck bzw. Herzprobleme [a-10861],
  1. Februar 2019 https://www.ecoi.net/de/dokument/1457781.html (Zugriff am
  2. April 2021) Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt. Behandlungsmöglichkeiten psychischer Erkrankungen (z.B. posttraumatischer Belastungsstörung, PTBS) Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) geht in ihrem 2018 veröffentlichten Mental Health Atlas (Berichtszeitraum: 2017) auf die im Irak verfügbaren Ressourcen zur Behandlung psychischer Erkrankungen ein. Diesen Angaben zufolge gebe es insgesamt 639 Fachkräfte für psychische Gesundheit. Auf eine Bevölkerung von 100.000 Menschen kämen 0.34 PsychiaterInnen, 1.22 MitarbeiterInnen des psychiatrischen Pflegepersonals („mental health nurses“), 0.11 PsychologInnen und 0.09 SozialarbeiterInnen. Im Irak befänden sich 610 Einrichtungen für die ambulante Behandlung psychiatrischer PatientInnen, davon seien 34 innerhalb eines Krankenhauses verortet und 575 gemeindebasierte („community-based“) Einrichtungen. Stationäre Behandlung von psychiatrischen PatientInnen sei in zwei psychiatrischen Kliniken sowie auf 22 Stationen allgemeiner Krankenhäuser verfügbar. Die Betreuung und Behandlung von Personen mit schwerwiegenden psychischen Störungen (Psychose, bipolare Störung, Depression) sei in den staatlichen Krankenkassen oder Erstattungssystemen nicht enthalten. (WHO, 2018) In einer E-Mail-Auskunft vom Februar 2019 führt Dr. Ameel Al Shawi von der medizinischen Hochschule an der Universität Falludscha an, dass es im Irak viele Probleme hinsichtlich der psychischen Gesundheit gebe. Es herrsche ein Mangel an SpezialistInnen, PsychologInnen und PsychiaterInnen vor. Es gebe nur wenige Tertiärkliniken, die sich mit psychischen Erkrankungen befassen würden. Diese seien zudem für die Bevölkerung schwer zugänglich. Es seien zudem keine Zentren für die Behandlung posttraumatischer Belastungsstörung (posttraumatic stress disorder, PTSD) vorhanden, diese würden besonders in Regionen, die mit großer Gewalt und militärischen Operationen konfrontiert gewesen seien wie beispielsweise im Westen des Iraks, fehlen: „We have many problems regarding mental health in Iraq as there is insufficient number of specialists and equipped people for such services as there is deficiency of psychologists and psychiatrists who deal with mental health care and promotion due to many reasons. We have few tertiary hospitals that deal with psychiatric disorders and considered not accessible for population who need help for psychiatric management. And there are no specialized centres for management of PTSD, especially in regions that faced huge violence and military operations such as in west districts of Iraq.” (Al Shawi,
  3. Februar 2019) Das Al-Bayan Center for Planning and Studies, ein unabhängiger, gemeinnütziger Think Tank mit Sitz in Bagdad, veröffentlicht 2018 einen Bericht zum Wiederaufbau des irakischen Gesundheitssektors. Dem Bericht zufolge habe der Irak ein Defizit an ExpertInnen für die Behandlung von posttraumatischer Belastungsstörung und anderen Erkrankungen, die sich aufgrund eines Traumas oder Konflikts entwickeln. Die Ausbildung und Bereitstellung von geschultem Personal, das zur Heilung dieser Gemeinschaften und Einzelpersonen beitragen könne, hänge daher von der Bereitstellung ausreichender Mittel und einer koordinierten Reaktion auf diese Krise ab: „Iraq has a deficit of experts in treating PTSD [posttraumatic stress disorder] and other conditions resulting from trauma or conflict. The training and allocating of trained staff that can help heal these communities and individuals will therefore depending on providing enough funding and a coordinated response to the crisis.” (Al-Bayan Center for Planning and Studies, 2018, S. 20) Die dänische Einwanderungsbehörde (Danish Immigration Service, DIS) verweist in einem gemeinsam mit dem norwegischen Herkunftsländerzentrum Landinfo im November 2018 veröffentlichten Bericht zur Sicherheitslage und Situation der Binnenvertriebenen in den umkämpften Gebieten auf Gespräche mit VertreterInnen der Weltgesundheitsorganisation. Diesen zufolge bestehe in Bezug auf die psychische Gesundheitsversorgung ein enormer Bedarf, die verfügbaren Dienste würden die Nachfrage aber nicht decken. Maßnahmen zur Unterstützung der psychischen Gesundheit seien zeit- und ressourcenaufwendig und würden qualifiziertes medizinisches Personal, das für diese Formen der Behandlung entsprechend ausgebildet sei, benötigen: „Health care (meeting with representatives of the World Health Organisation (WHO) in Erbil at OCHA’s office): […] With regard to mental health, WHO stated that there are huge needs and the available services does not meet the demand. Mental health interventions is time and resource consuming and it requires qualified medical personnel who are properly trained to give this treatment.” (DIS/Landinfo,
  4. November 2018, S. 52-53) Eine Anfragebeantwortung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom Jänner 2018 an die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) des deutschen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befasst sich unter anderem mit der medizinischen Versorgung bei psychischen Erkrankungen in Bagdad. Auf die Frage nach Behandlungsmöglichkeiten einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach Krankenversicherung und Kostenübernahme, antwortet IOM Folgendes: „
  5. Es gibt ein Krankenhaus, in welchem eine Behandlung erfolgen kann: AlRashad mental hospital Baghdad – AlSadr city. Zudem gibt es auch private Kliniken: Dr.Qasim AlAboodi in AlHarthiya - AlKindi St Dr. Mahdi AlTa’an in AlMagrib St. […]
  6. Es gibt keine Krankenkasse, welche die Kosten tragen könnte. Patienten müssen für Behandlungen und Medikamente selbst aufkommen.“ (IOM,
  7. Jänner 2018, S. 2) Die BFA Staatendokumentation führt in einer Anfragebeantwortung zu Behandlungsmöglichkeiten von paranoider Schizophrenie und posttraumatischer Belastungsstörung vom Juni 2017 Folgendes an: „Der Auskunft [vom Juni 2017] von IOM Bagdad zufolge gibt es in Bagdad zwei spezialisierte nationale Gesundheitszentren für die Behandlung von psychiatrischen Störungen. Diese Krankenhäuser bieten ihre Dienste unabhängig vom Wohnort des Patienten an. Die Kapazitäten dieser Krankenhäuser sind begrenzt, oft überfüllt, es gibt Wartelisten. Darüber hinaus ist die Qualität der Behandlung gering. Deshalb würde jeder, der sich das leisten kann, eine Privatklinik oder einen privaten Arzt aufsuchen“ (BFA Staatendokumentation,
  8. Juni 2017, S. 1) „Das deutsche Auswärtige Amt berichtete [im Februar 2017] unter anderem, dass in Bagdad viele Krankenhäuser nur mit deutlich eingeschränkter Kapazität arbeiten und die örtlichen Gesundheitszentren sind entweder geschlossen oder wegen baulicher, personeller und Ausrüstungsmängel nicht in der Lage, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen. […] Die IOM hat [2016] unter anderem berichtet, dass keine Kosten von einer Krankenversicherung übernommen werden. Öffentliche Gesundheitsdienstleister bieten Behandlungen an, die jedoch kostengünstiger sind als private. Die Preise von Medikamenten variieren je nach Diagnose des Patienten. In staatlichen Krankenhäusern oder Kliniken werden zumeist nur wenige Medikamente erhältlich sein (jedoch günstig). In privaten Krankenhäusern und Kliniken werden qualitative Medikamente zumeist erhältlich sein (jedoch sehr teuer). Die Kosten für die Behandlung sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig“ (BFA Staatendokumentation,
  9. Juni 2017, S. 6-7) Das Education for Peace in Iraq Center (EPIC), eine unabhängige Organisation, die sich für Frieden im Irak und in der Autonomen Region Kurdistan einsetzt, berichtet im Mai 2017 über die psychische Gesundheitskrise im Irak. In Bezug auf die Lage im Nordirak wird auf die Herausforderung, den überwältigenden Bedarf mit den begrenzten Ressourcen zu decken, hingewiesen. Im Irak und in der Autonomen Region Kurdistan gebe es nur noch 80 praktizierende Psychologen, die mit einer limitierten Anzahl von Psychiatern zusammenarbeiten würden. Der hohe Bedarf an psychosozialer Betreuung habe lokale und internationale Organisationen dazu veranlasst, in einigen Fällen unterqualifiziertes Personal einzustellen, dem die Ausbildung zur Behandlung schwerer Traumata fehle. Sherri Talabany, die Präsidentin der SEED Foundation, einer NGO, die sich für den Aufbau psychosozialer Gesundheitskapazitäten in der Autonomen Region Kurdistan einsetzt, sei zum Schluss gekommen, dass viele NGOs Personal und medizinische Fachkräfte eingestellt hätten, die erst bei der Arbeit selbst die psychosoziale Behandlung besonders verletzlicher und vulnerabler Bevölkerungsgruppen effektiv lernen würden. Die Menschen würden daher nicht die Pflege erhalten, die sie dringend benötigen würden, was wiederum auch zu Suiziden führen könne. Der Zustrom an PatientInnen führe zu verlängerten Arbeitszeiten des medizinischen Personals und verminderter Patientenversorgung. Dr. Redar Mohamed, der Chefpsychiater einer Klinik in Erbil müsse seine Zeit auf drei separat betriebene Einrichtungen innerhalb von Erbil aufteilen, darunter ein staatlich betriebenes öffentliches Krankenhaus. Insgesamt betreue er monatlich 200 psychiatrische Fälle, von denen viele eine intensive Medikation und Nachsorge bei posttraumatischem Stress und anderen Erkrankungen erfordern würden. Laut den in Erbil befragten PsychiaterInnen und Pflegekräften, die in Vertriebenenlagern im Nordirak arbeiten würden, blieben oft nur wenige Minuten Zeit, um die Bedürfnisse eines/r PatientIn zu ermitteln. Im psychiatrischen Krankenhaus in Erbil würden MitarbeiterInnen täglich fünf neue PatientInnen erhalten. Dieser überwältigende Bedarf bedeute letztlich, dass Ärzte sich oft übermäßig auf Medikamente (die teuer oder schwer aufzutreiben sind) verlassen und zeitaufwändigere Methoden wie Therapie oder Beratung nicht anwenden könnten: „Redar [Dr. Redar Mohamed, the chief psychiatrist at an Erbil clinic covering four IDP camps in northern Iraq] shares these challenges with mental healthcare practitioners across northern Iraq, who struggle to meet overwhelming needs with limited resources. Today, there are only 80 practicing psychologists in Iraq and Iraqi Kurdistan, working alongside a limited number of psychiatrists. Managing overwhelming need for psychosocial care options has pushed local and international organizations to, in some instances, employ under-qualified practitioners who lack the training to treat severe trauma. Many doctors study mental illness from a theoretical standpoint, rather than gain practical skills like case management, doctor-patient ethics, or emergency care for traumatized individuals. Sherri Talabany, President and Executive Director of the SEED Foundation, an NGO working to develop psychosocial healthcare capacity in Iraqi Kurdistan, concludes thus: ‘Many NGOs have hired staff and healthcare practitioners who are effectively learning how to provide psychosocial treatment on the job, with incredibly fragile and vulnerable populations.’ The simple result of this situation, she says, ‘is that people are not receiving the care they desperately need. Regrettably, there are often mental health crises that are not resolved sufficiently, leading to suicides.’ […]„Redar [Dr. Redar Mohamed, the chief psychiatrist at an Erbil clinic covering four IDP camps in northern Iraq] shares these challenges with mental healthcare practitioners across northern Iraq, who struggle to meet overwhelming needs with limited resources. Today, there are only 80 practicing psychologists in Iraq and Iraqi Kurdistan, working alongside a limited number of psychiatrists. Managing overwhelming need for psychosocial care options has pushed local and international organizations to, in some instances, employ under-qualified practitioners who lack the training to treat severe trauma. Many doctors study mental illness from a theoretical standpoint, rather than gain practical skills like case management, doctor-patient ethics, or emergency care for traumatized individuals. Sherri Talabany, President and Executive Director of the SEED Foundation, an NGO working to develop psychosocial healthcare capacity in Iraqi Kurdistan, concludes thus: ‘Many NGOs have hired staff and healthcare practitioners who are effectively learning how to provide psychosocial treatment on the job, with incredibly fragile and vulnerable populations.’ The simple result of this situation, she says, ‘is that people are not receiving the care they desperately need. Regrettably, there are often mental health crises that are not resolved sufficiently, leading to suicides.’ , […] For mental health practitioners, this patient influx translates into over-stretched working hours and diminished care. In a single day, Redar may split his time between three separately-run facilities within Erbil, including a government-operated public hospital. Altogether, he manages 200 psychiatric cases each month, many of which require intensive medication and follow-up care for post-traumatic stress and other disorders. According to psychiatrists interviewed in Erbil and other caregivers who work in IDP camps across northern Iraq, it is often only possible to assess a patient’s needs in only a few minutes; at the Erbil Psychiatric Hospital, staff receive five new patients every day. This overwhelming need ultimately means that doctors often over-rely on drugs (which can be expensive or hard-to-find) rather than more time-consuming methods like therapy or counselling.” (EPIC,
  10. Mai 2017) Der EPIC-Artikel führt weiters an, dass Pflegekräfte für psychische Gesundheit sich darauf verlassen müssten, dass PatientInnen ihre Erkrankungen selbst diagnostizieren und sich in staatlichen Krankenhäusern in Großstädten, in denen psychiatrische Dienstleistungen angeboten würden, behandeln lassen würden. Der Weg dorthin stelle die besonders vulnerablen PatientInnen vor erhebliche finanzielle und soziale Herausforderungen. Nach Angaben des Verwaltungsbeamten eines öffentlichen Krankenhauses in Erbil könnten viele Menschen, die in Dörfern und Ortschaften fernab der Stadt leben würden, nicht so lange von zu Hause fernbleiben, wie es für eine angemessene Behandlung erforderlich sei. Die PatientInnen würden häufig fragen, ob die Regierung Geld für Transport und Unterkunft bereitstellen werde, aber es sei unmöglich, diesen Menschen mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln zu helfen, so Talabany, die Präsidentin der SEED Foundation. Talabany habe weiters angeführt, dass diese Dynamik enorme Anforderungen an die staatlichen Dienstleister stelle und die lokalen Institutionen von den steigenden Bedürfnissen überfordert seien: „In today’s climate of upheaval and displacement, however, such institutionalization is impossible for those who have experienced the worst traumas. While some NGOs, including the SEED Foundation, operate psychosocial support services in IDP camps scattered across northern Iraq, approximately 65 percent of the displaced population reside in non-camp environments and with family members in host communities; in Iraqi Kurdistan, for example, many IDPs have built ad-hoc shelters in unfinished apartment towers, left over from the region’s period of economic prosperity. Identifying and reaching these transient communities remains extremely difficult, and mental health caregivers must rely on patients to self-diagnose and seek treatment at state-run hospitals in major cities where psychiatric services are available. Such a journey presents significant financial and social challenges for the most vulnerable patients. According to administrators at one public hospital in Erbil, many people who live in villages and towns far from the city are unable to stay away from home for the amount of time needed to receive adequate treatment. ‘Patients often ask whether the government will provide money for transportation and lodging, but it is impossible to help these people with the funding currently allocated to us,’ according to Talabany. She concludes, ‘this dynamic creates huge demands on government service providers…and local institutions are overwhelmed by rising needs’ – a situation that can create friction between displaced and host populations, especially within the context of economic hardship in both Iraq and Iraqi Kurdistan.” (EPIC,
  11. Mai 2017) Das Integrated Regional Information Network (IRIN), ein unabhängiger, humanitärer Nachrichtendienst, berichtet im Jänner 2017, dass es im Irak bereits vor dem Aufkommen der Gruppe Islamischen Staat (IS) einen Mangel an Psychiatern und Psychologen gegeben habe. Nun, nach den Jahren der IS-Herrschaft, würden die Auswirkungen dieser Defizite schmerzhaft deutlich. Es gebe schlicht nicht genug ausgebildete klinische PsychologInnen im Irak, um sich um die Bedürfnisse der Betroffenen zu kümmern. Im Irak werde keine Ausbildung für klinische Psychologie angeboten, die Regierung der Autonomen Region Kurdistan biete diese Kurse jedoch an. Neben den Teams von Ärzte ohne Grenzen (Médecins Sans Frontières, MSF) und jenen Teams, die mit anderen Hilfsorganisationen in Verbindungen stehen, würden nach offiziellen Angaben nur rund 80 klinische Psychologen im Irak und der Autonomen Region Kurdistan arbeiten. 2010 seien es nur 47 gewesen. Die Anzahl der PsychiaterInnen sei höher, einige davon hätten Techniken wie beispielsweise die Kognitive Verhaltenstherapie erlernt, aber auch sie seien überlastet. Dr. Ahmed al-Rudaini, ein Sprecher des irakischen Gesundheitsministeriums, habe bestätigt, dass die psychische Gesundheitsversorgung heutzutage sehr wichtig sei. Es sei allerdings nicht die oberste Priorität der Regierung gewesen. Man konzentriere sich darauf, Menschenleben zu retten und Operationen und Erste-Hilfe-Behandlungen in den Bereichen, in denen gegen die Gruppe Islamischer Staat gekämpft werde, bereitzustellen, anstatt sich auf psychologische Fragen zu konzentrieren, so der Sprecher des irakischen Gesundheitsministeriums. Die Regierung habe Pläne, Menschen über die Bedeutung des Bereichs der psychischen Gesundheit zu schulen, zu ermutigen und aufzuklären. Dies brauche, so al-Rudaini, jedoch Zeit:„Iraq already had shortages of psychiatrists and psychologists before the rise of so-called Islamic State. Now, as hundreds of thousands of civilians emerge from years of IS rule, the impact of those shortfalls is becoming painfully clear. […] Das Integrated Regional Information Network (IRIN), ein unabhängiger, humanitärer Nachrichtendienst, berichtet im Jänner 2017, dass es im Irak bereits vor dem Aufkommen der Gruppe Islamischen Staat (IS) einen Mangel an Psychiatern und Psychologen gegeben habe. Nun, nach den Jahren der IS-Herrschaft, würden die Auswirkungen dieser Defizite schmerzhaft deutlich. Es gebe schlicht nicht genug ausgebildete klinische PsychologInnen im Irak, um sich um die Bedürfnisse der Betroffenen zu kümmern. Im Irak werde keine Ausbildung für klinische Psychologie angeboten, die Regierung der Autonomen Region Kurdistan biete diese Kurse jedoch an. Neben den Teams von Ärzte ohne Grenzen (Médecins Sans Frontières, MSF) und jenen Teams, die mit anderen Hilfsorganisationen in Verbindungen stehen, würden nach offiziellen Angaben nur rund 80 klinische Psychologen im Irak und der Autonomen Region Kurdistan arbeiten. 2010 seien es nur 47 gewesen. Die Anzahl der PsychiaterInnen sei höher, einige davon hätten Techniken wie beispielsweise die Kognitive Verhaltenstherapie erlernt, aber auch sie seien überlastet. Dr. Ahmed al-Rudaini, ein Sprecher des irakischen Gesundheitsministeriums, habe bestätigt, dass die psychische Gesundheitsversorgung heutzutage sehr wichtig sei. Es sei allerdings nicht die oberste Priorität der Regierung gewesen. Man konzentriere sich darauf, Menschenleben zu retten und Operationen und Erste-Hilfe-Behandlungen in den Bereichen, in denen gegen die Gruppe Islamischer Staat gekämpft werde, bereitzustellen, anstatt sich auf psychologische Fragen zu konzentrieren, so der Sprecher des irakischen Gesundheitsministeriums. Die Regierung habe Pläne, Menschen über die Bedeutung des Bereichs der psychischen Gesundheit zu schulen, zu ermutigen und aufzuklären. Dies brauche, so al-Rudaini, jedoch Zeit:, „Iraq already had shortages of psychiatrists and psychologists before the rise of so-called Islamic State. Now, as hundreds of thousands of civilians emerge from years of IS rule, the impact of those shortfalls is becoming painfully clear. […] There are simply not enough trained clinical psychologists in Iraq to deal with the needs. The country itself doesn’t offer clinical psychology as a degree, although the KRG [Kurdistan Regional Government] does have courses. In addition to MSF's [Médecins Sans Frontières] teams and those connected with other aid agencies, there are only around 80 clinical psychologists working in Iraq and Iraqi Kurdistan, up from 47 in 2010, according to official figures. There are more psychiatrists – some trained in techniques like Cognitive Behavioral Therapy – but they are overworked too. Doctor Ahmed al-Rudaini, an Iraqi health ministry spokesman, agreed that mental health care was ‘very important these days’, but it was clearly not his government’s main priority. ‘We are focusing on saving people’s lives and providing surgeries and first aid treatment in the areas of operations (against IS), rather than focusing on psychological issues,’ he said. The government has plans to ‘train and encourage and educate people about the importance of such fields,’ but this, al-Rudaini added, ‘needs time’.” (IRIN,
  12. Jänner 2017) Die Hilforganisationen Ärzte ohne Grenzen (Médecins Sans Frontières, MSF), Première Urgence Internationale und SEED bieten eigenen Angaben zufolge psychologsiche Betreuung allen voran für Binnenvertriebene und RückkehrerInnen im Irak und der Autonomen Region Kurdistan an. Es wird jedoch nicht erwähnt, wo diese Dienste genau angeboten werden: „MSF [Médecins Sans Frontières] has been working in Iraq since 1991 and currently has medical projects in eight governorates. The organisation has teams of qualified medical doctors, psychologists and counsellors who provide vital care and support for moderate and severe mental health cases, including post-traumatic stress syndrome (PTSD), depression, schizophrenia and severe anxiety. From July to December 2017, MSF provided almost 11,000 individual mental health consultations for internally displaced people and returnees in Iraq.” (MSF,
  13. April 2018) „The large-scale conflict in Iraq caused forced displacement of civilian populations across the country to run from the fights. Displacement often has acute and long-term impact on the mental health and social behaviour of these populations. Première Urgence Internationale is working in the country in mental and psychosocial health to help these families to overcome their difficulties. Here is the story of the life of Abu and his family and how they manage to overcome isolation.” (Première Urgence Internationale,
  14. Juni 2018) „There is a growing mental health crisis in Kurdistan and trauma is widespread, particularly among those who have escaped or been rescued from ISIS captivity. […] SEED helps the displaced population, with a focus on the Yezidi population, which has been subject to murder, abduction, torture, rape, and sexual slavery, to recover from violence and trauma. […] SEED provides high-quality psychotherapy, counselling and social work services, with a focus on survivors of sexual violence, to help them recover from trauma and cope with daily challenges.” (SEED, ohne Datum) Medikamentöse Behandlung psychischer Erkrankungen: Verfügbarkeit von Antidepressiva und (sedierenden) Antipsychotika Es konnten keine Informationen zur Verfügbarkeit der in der Anfrage angeführten Antidepressiva und Antipsychotika Sertralin (Wirkstoff: Sertralin), Zyprexa Olanzapin (Wirkstoff: Olanzapin), Dominal forte (Wirkstoff: Prophipendyl) und Abilify (Wirkstoff: Aripiprazol) gefunden werden. Wir haben diesbezüglich ExpertInnen kontaktiert. Sollten wir eine Antwort erhalten, werden wir diese umgehend an Sie weiterleiten. Folgende Informationen beziehen sich auf die Verfügbarkeit von Antidepressiva und Antipsychotika allgemein: Dr. Ameel Al Shawi von der medizinischen Hochschule an der Universität Falludscha führt in seiner E-Mail-Auskunft vom Februar 2019 an, dass Antidepressiva und Antipsychotika seines Wissens nach grundsätzlich verfügbar seien. Aufgrund von finanziellen Problemen würde zu manchen Zeiten allerdings Knappheit herrschen. (Al Shawi,
  15. Februar 2019) In einer im November 2016 von der Österreichischen Gesellschaft für Neuropsychopharmakologie und Biologische Psychiatrie (ÖGPB) veröffentlichten Sonderausgabe der medizinischen Fachzeitschrift CliniCum neuropsy zur medikamentösen Behandlung von Schizophrenie werden Aripiprazol, Olanzapin, Paliperidon und Risperidon derselben Wirkstoffklasse, den atypischen Antipsychotika, zugeordnet. (Kasper et al., November 2016, S. 16-17). Die atypischen Antipsychotika seien „strukturell und pharmakodynamisch eine heterogene Gruppe und unterscheiden sich dadurch auch hinsichtlich der unerwünschten Arzneimittelwirkungen.“ (Kasper et al., November 2016, S. 10) In der bereits erwähnten Anfragebeantwortung vom Juni 2017[1] schreibt die BFA Staatendokumentation zur Verfügbarkeit des Antipsychotikums Risperidon [ein Wirkstoff derselben Wirkungsstoffklasse wie Olanzapin und Aripiprazol, Anm. ACCORD] in Bagdad Folgendes:In der bereits erwähnten Anfragebeantwortung vom Juni 2017[1] schreibt die BFA Staatendokumentation zur Verfügbarkeit des Antipsychotikums Risperidon [ein Wirkstoff derselben Wirkungsstoffklasse wie Olanzapin und Aripiprazol, Anmerkung ACCORD] in Bagdad Folgendes: „Zu dieser Fragestellung berichtete IOM, dass die erwähnten Medikamente manchmal in öffentlichen Krankenhäusern verfügbar sind. Allerdings haben die Patienten aufgrund fehlender Finanzierung keine Garantie dafür, dass sie diese Medikamente im Krankenhaus erhalten. Sehr häufig müssen die Patienten ihre Medikamente in privaten Apotheken kaufen“ (BFA Staatendokumentation,
  16. Juni 2017, S. 2) Eine Anfragebeantwortung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom Februar 2017 an die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) des deutschen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befasst sich unter anderem mit der medizinischen Versorgung bei psychischen Erkrankungen in Erbil. Laut dieser Anfragebeantwortung sei das Antipsychotikum Invega (Wirkstoff: Paliperidon) [ein Wirkstoff derselben Wirkungsstoffklasse wie Olanzapin und Aripiprazol, Anm. ACCORD] in Erbil nicht erhältlich. (IOM,
  17. Februar 2017, S. 2)Eine Anfragebeantwortung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom Februar 2017 an die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) des deutschen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befasst sich unter anderem mit der medizinischen Versorgung bei psychischen Erkrankungen in Erbil. Laut dieser Anfragebeantwortung sei das Antipsychotikum Invega (Wirkstoff: Paliperidon) [ein Wirkstoff derselben Wirkungsstoffklasse wie Olanzapin und Aripiprazol, Anmerkung ACCORD] in Erbil nicht erhältlich. (IOM,
  18. Februar 2017, S. 2) Verfügbarkeit von Medikamenten gegen Bluthochdruck bzw. Herzprobleme Zu den in der Anfrage angeführten Medikamenten gegen Bluthochdruck Bisoprolol Accord (Wirkstoff: Bisoprolol) und Amelior Plus HCT (Wirkstoffe: Olmesartanmedoxomil, Amlodipin und Hydrochlorothiazid) konnten folgende Informationen gefunden werden: Dr. Qayssar Joudah Fadheel, der an der pharmazeutischen Fakultät der Universität Kufa forscht, erklärt in einer E-Mail-Auskunft vom Februar 2019, dass Medikamente mit den Wirkstoffen Bisoprolol, Olmesartanmedoxomil, Amlodipin und Hydrochlorothiazid generell im Irak verfügbar seien. (Fadheel,
  19. Februar 2019) Eine Anfragebeantwortung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom August 2017 an die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) des deutschen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befasst sich mit der medizinischen Versorgung in Bagdad. Auf die Frage nach der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Bisoprolol führt IOM an, dass Bisoprolol 5mg unter den Handelsnamen Zebeta und Concor erhältlich sei und 100 Tabletten mit dem Wirkstoff Bisoprolol 5mg zwischen 35 und 40 US-Dollar (umgerechnet rund 31,90 - 35,40 Euro) kosten würden. Es gebe keine Krankenversicherung im Irak, jedoch „staatlich subventionierte Apotheken, in denen man günstige Medikamente erhalten“ könne. (IOM,
  20. August 2017, S. 3) In einer weiteren Anfragebeantwortung an das ZIRF erklärt IOM im Dezember 2017, dass Bisoprolol 5mg unter dem Handelsnamen Concor im Al-Zahraa Educational Hospital im Gouvernement Wasit erhältlich seien. Der Preis für eine 30 Tabletten umfassende Packung betrage 12.000 Irakische Dinar (umgerechnet rund 8,90 Euro). (IOM,
  21. Dezember 2017, S. 2) Im Juni 2016 führt IOM in einer weiteren Anfragebeantwortung an das ZIRF an, dass Amlodipin 10mg und Bisoprolol 5mg in Apotheken in Kirkuk verfügbar seien. IOM ergänzt in Form einer Anmerkung, dass leider „nicht immer alle Medikamente zur Verfügung stehen, da diese manchmal nicht mehr auffindbar oder verfügbar sind“. (IOM,
  22. Juni 2016, S. 2) REACH, eine Initiative der humanitären NGOs IMPACT und ACTED sowie des operativen UN-Satellitenanwendungsprogramm UNOSAT, veröffentlicht im Dezember 2017 ein im August 2017 durchgeführtes Multi-Cluster Needs Assessment zum Irak. Dem Bericht zufolge seien die Auswirkungen des Konflikts auch im Gesundheitssektor spürbar, wie Medikamentenmängel in Krankenhäusern und das Unvermögen, sich Medikamente aus Apotheken leisten zu können, zeigen würden: „The impact of the conflict can also be seen in the health and education sectors, as evidenced by the reported lack of medicines available at hospitals and inability to afford medicines from pharmacies.” (REACH, Dezember 2017, S. 4) Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Verfügbarkeit von Medikamenten gegen Bluthochdruck und Herzerkrankungen in bestimmten Gebieten des Gouvernements Ninawa, die vormals unter der Herrschaft der Gruppe Islamischer Staat standen: In einem weiteren im September 2018 veröffentlichten Assessment befasst sich REACH mit dem Gebiet um Tal Afar (Gouvernement Ninawa) und schreibt, dass die meisten allgemeinen Medikamente in Privatapotheken verfügbar seien, Medikamente für bestimmte Behandlungen, wie z.B. gegen Krebs oder Herzerkrankungen jedoch fehlen würden: „Private pharmacies have most general drugs available, but do not have medicines for specific courses of treatment, such as for cancer or heart disease.” (REACH, September 2018, S. 20) Im Juli 2018 veröffentlicht REACH gemeinsam mit der Returns Working Group (RWG), einer Organisation unter dem Vorsitz von IOM, und dem CCCM Cluster, einer von IOM und dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) geleiteten Organisation, ein Assessment zum Gebiet rund um Baschika (Gouvernement Ninawa). Diesem zufolge hätten TeilnehmerInnen an Gruppendiskussionen und wichtige InformantInnen („key informant“, KI) mit speziellen Kenntnissen im Gesundheitswesen angeführt, dass der Mangel an medizinischem Material (Medikamente, Ausrüstung, etc.) größer sei als in der Zeit vor dem IS („Islamischer Staat“). Ortsvorsteher (Mukhtar), GruppendiskussionsteilnehmerInnen und wichtige InformantInnen hätten darauf hingewiesen, dass sich die Preise von Medikamenten in Apotheken nicht unbedingt geändert hätten, dass die Haushalte jedoch aufgrund mangelnder Existenzgrundlage nicht über die finanziellen Mittel verfügen würden, um sie bezahlen zu können. Die für PatientInnen am schwierigsten zugänglichen Medikamente seien laut Angaben der wichtigen InformantInnen mit speziellen Kenntnissen im Gesundheitswesen unter anderem jene gegen Herzkrankheiten und hohen Blutdruck: „According to CGD [community group discussion] participants and health KIs [key informants], shortages of all healthcare materials (medicines, equipment, etc.) were worse than in the pre- ISIL period, reportedly because much of these materials had been stolen or damaged by ISIL. In addition, the ISIL occupation of Mosul was reported to have had effects on the availability of medicine in Baashiqa, as most medicines were previously brought from Mosul to stock the Baashiqa health centre. In addition, KIs with specialist knowledge of healthcare reported that many of the medicine storage facilities in Mosul had been damaged by the operation to re-establish control of Mosul city. In noting the unavailability of medicines, mukhtars, CGD participants, and health KIs indicated that the prices of medicines in pharmacies had not necessarily changed, but that households did not have the financial means to pay for them due to a lack of livelihoods. The medicines reported to be in highest demand were insulin, over-the-counter (OTC) pain relievers, analgesics, flu medicines, and medications for urinary tract infections. The medications most difficult for patients to access, according to health KIs, were insulin, paediatric medicines, pregnancy related medicines, medicines for heart disease and blood pressure, medicines for joint problems, and medicines for other chronic diseases.” (REACH/RWG/CCCM Cluster, Juli 2018, S. 16-17) Laut dem von REACH, RWG und dem CCCM Cluster im Mai 2018 veröffentlichten Assessment zum Stadtteil al-Jadida im Westen Mosuls (Gouvernement Ninawa) hätten 42 Prozent derjenigen, die Schwierigkeiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung hätten, angegeben, dass der Medikamentenmangel in den Gesundheitseinrichtungen das Haupthindernis dafür darstelle. Die Knappheit einiger Medikamente gegen chronische Erkrankungen habe sich weiter verschärft. Wichtige InformantInnen mit speziellen Kenntnissen im Gesundheitswesen hätten berichtet, dass die Regierung nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfüge, ausreichende Mengen dieser Medikamente bereitzustellen. Engpässe würde es insbesondere bei Medikamenten gegen Bluthochdruck, Diabetes, Epilepsie und Krebs geben: „In fact, 42% of those who reported difficulty accessing healthcare identified a lack of medicine in healthcare facilities as a main barrier. The scarcity of some medicines for chronic diseases was further exacerbated, with KIs with specialist knowledge of healthcare reporting that the government did not have the financial capacity to supply sufficient quantities of these medicines. Specifically identified shortages were medicines for blood pressure, hypertension, diabetes, epilepsy and cancer.” (REACH/RWG/CCCM Cluster,
  23. Mai 2018, S. 21-22) Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am
  24. Februar 2019) •Al-Bayan Center for Planning and Studies: Restoring the Iraqi Healthcare Sector: The British National Health Service as a Mode, 2018 http://www.bayancenter.org/en/wp-content/uploads/2018/06/786564532.pdf •Al Shawi, Ameel: E-Mail-Auskunft,
  25. Februar 2019 •BFA Staatendokumentation: Anfragebeantwortung der Staatendokumentation zu Irak: Paranoide Schizophrenie; PTSD,
  26. Juni 2017 https://www.ecoi.net/en/file/local/1408403/5209_1496988738_irak-rf-mev-paranoide-schizophrenie-ptsd-2017-06-08-ke.doc •DIS - Danish Immigration Service; Landinfo - Norwegian Country of Origin Information Center: Security situation and the situation for internally displaced persons (IDPs) in the disputed areas, incl. possibility to enter and access the Kurdistan Region of Iraq (KRI),
  27. November 2018 https://www.ecoi.net/en/file/local/1450541/1226_1542182184_iraq-report-security-idps-and-access-nov2018.pdf •EPIC – Education for Peace in Iraq Center: Iraq's quiet mental health crisis,
  28. Mai 2017 (verfügbar auf ReliefWeb) https://reliefweb.int/report/iraq/iraqs-quiet-mental-health-crisis •Fadheel, Qayssar Joudah: E-Mail-Auskunft,
  29. Februar 2019 •IOM – Internationale Organisation für Migration: Kirkuk - Medizinische Versorgung [Beantwortete Rückkehrfrage (ZIRF-Counselling) ZC126],
  30. Juni 2016 (verfügbar auf ZIRF/BAMF) https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698617/17126968/18270162/Kirkuk_%2D_Medizinische_Versorgung%2C_17%2E06.2016.pdf?nodeid=18269956&vernum=-2 •IOM – Internationale Organisation für Migration: Erbil - MV-Psyche; Krankenhäuser; Medikamente [Beantwortete Rückkehrfrage (ZIRF-Counselling) ZC050/HAM/09.02.2017/RT.1314],
  31. Februar 2017 (verfügbar auf ZIRF/BAMF) https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698617/18554576/Erbil_%2D_MV%2DPsyche__Krankenh%C3%A4user__Medikamente%2C_09%2E02.17.pdf?nodeid=18554910&vernum=-2 •IOM – Internationale Organisation für Migration: Bagdad – Medizinische Versorgung, Aus-/Weiterbildung, soziale Belange [Beantwortete Rückkehrfrage (ZIRF-Counselling) ZC263/BAY/08.08.2017/RT.1315],
  32. August 2017 (verfügbar auf ZIRF/BAMF) https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698617/18554576/Bagdad_%2D_Medizinische_Versorgung%2C_Aus%2D_Weiterbildung%2C_soziale_Belange%2C_08%2E08.2017.pdf?nodeid=19231114&vernum=-2 •IOM – Internationale Organisation für Migration: Muhafazit Wassit/Kadaa al-Hay - Medizinische Versorgung, Medikamente [Beantwortete Rückkehrfrage (ZIRF-Counselling) ZC/440/BWT/21.12.2017/RT.1314],
  33. Dezember 2017 (verfügbar auf ZIRF/BAMF) https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698617/18554576/Muhafazit_Wassit_Kadaa_al%2DHay_%2D_Medizinische_Versorgung%2C_Medikamente%2C_21%2E12.2017.pdf?nodeid=19251680&vernum=-2 •IOM – Internationale Organisation für Migration: Bagdad - Medizinische Versorgung, Psyche, Öffentliche Verwaltung, Schutzbedürftige Personen [Beantwortete Rückkehrfrage (ZIRF-Counselling) ZC031/MVP/17.01.2018/RT.1408],
  34. Jänner 2018 (verfügbar auf ZIRF/BAMF) https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698617/18979071/Bagdad_%2D_Medizinische_Versorgung%2C_Psyche%2C_%C3%96ffentliche_Verwaltung%2C_Schutzbed%C3%BCrftige_Personen%2C_17%2E01.2018.pdf?nodeid=18979080&vernum=-2 •IRIN – Integrated Regional Information Network: Iraq’s growing mental health problem,
  35. Jänner 2017 http://www.irinnews.org/feature/2017/01/16/iraq%E2%80%99s-growing-mental-health-problem •Kasper, Siegfried, et al.: Schizophrenie Medikamentöse Therapie. Konsensus-Statement – State of the art
  36. In: CliniCum neuropsy, Sonderausgabe, November 2016 https://oegpb.at/wp-content/uploads/2016/11/KONSensus_Schizophrenie_2016_jh_kjkVA5.pdf •MSF – Médecins Sans Frontières: Experts meet to discuss mental health in post-conflict Iraq,
  37. April 2018 (verfügbar auf NCCI – NGO Coordination Committee for Iraq) https://www.ncciraq.org/en/ngos/ngo-activities/item/21016-msf-experts-meet-in-baghdad-to-discuss-mental-health-in-post-conflict-iraq •Première Urgence Internationale: Overcoming isolation and suffering, the fight of displaced populations in Iraq,
  38. Juni 2018 https://www.premiere-urgence.org/en/mental-health-in-iraq/ •REACH Initiative: Multi-Cluster Needs Assessment – Iraq, Dezember 2017 (verfügabr auf Humanitarian Response) https://www.humanitarianresponse.info/sites/www.humanitarianresponse.info/files/assessments/reach_irq_report_multi-cluster_needs_assessment_december_2017_0.pdf •REACH Initiative/RWG-Returns Working Group/CCCM Cluster: Mosul Al Jadida Area Based Assessment - May 2018,
  39. Mai 2018 (veröffentlicht von ReliefWeb) https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/reach_irq_profile_mosul_al_jadida_area_based_assessment_may_2018b.pdf •REACH Initiative/RWG - Returns Working Group/CCCM Cluster: Baashiqa Area Based Assessment - July 2018, Juli 2018 (veröffentlicht von ReliefWeb) https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/irq_situation_overview_baashiqa_area_based_assessment_150818.pdf •REACH Initiative: Iraq: Telafar Area-Based Assessment, September 2018, September 2018 (veröffentlicht von ReliefWeb) https://reliefweb

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