RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum07.05.2021 GeschäftszahlW142 2182524-1 SpruchW142 2182524-1/16E, W142 2182524-1/16E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , StA. Somalia, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.12.2017, Zl.1122009408/160960543, nach Durchführung von mündlichen Verhandlungen, zuletzt am 23.11.2020, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geboren am römisch 40 , StA. Somalia, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.12.2017, Zl.1122009408/160960543, nach Durchführung von mündlichen Verhandlungen, zuletzt am 23.11.2020, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist ein Staatsangehöriger aus Somalia, reiste illegal in Österreich ein und stellte am 10.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz.
- Am 11.07.2016 fand vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Erstbefragung des BF im Beisein eines Dolmetschers, welcher in die Sprache Somalisch übersetzte, statt. Zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt, gab der BF an, er sei ledig und seine Muttersprache sei Somalisch. Er habe in Somalia in Qoryooley gelebt und sechs Jahre die Grundschule besucht. Er bekenne sich zum Islam (Richtung Sunniten/Sunna) und gehöre der Volksgruppe der Gabooye an. Der BF habe in Somalia noch seine Eltern, drei Brüder und drei Schwestern. Er habe im April 2016 den Entschluss zur Ausreise aus Somalia gefasst und sei mit dem Flugzeug aus Mogadischu ausgereist. Zur konkreten Reiseroute gab der BF an, er habe sich ca. 10 Tage im Iran, ca. 1 Monat in der Türkei, ca. 20 Tage in Griechenland, ca. 2 Tage in Mazedonien, ca. 5 Tage in Serbien und ca. 10 Tage in Ungarn aufgehalten. Der BF habe in keinem dieser Länder um Asyl angesucht. In Ungarn sei er ca. 10 Tage in einem Gefängnis gewesen. Die Reise sei illegal mit einem gefälschten Reisepass und bis nach Ungarn schlepperunterstützt erfolgt und habe 5000 USD gekostet. Im Iran habe ihm der Schlepper den gefälschten Reisepass wieder abgenommen. Die Reise von Ungarn nach Österreich sei selbstständig in einem Bus und nicht schlepperunterstützt erfolgt. Zu seinem Fluchtgrund befragt brachte er vor, dass in Somalia Krieg herrsche und die Al Shabaab ihn rekrutieren wolle. Er gehöre der Minderheiten-Volksgruppe Gabooye an, welche diskriminiert werde.
- Am 05.12.2017 wurde der BF durch die belangte Behörde in der Sprache Somalisch einvernommen. Der BF gab an, er sei ledig und habe keine Kinder. Zu seinem Gesundheitszustand gab er an, er habe Augenschmerzen und Rückenschmerzen und legte diesbezüglich eine Terminbestätigung sowie einen Befundbericht vor. Außerdem legte er ein Konvolut an Bestätigungen über in Österreich absolvierte Deutschkurse vor. Zu seinem Leben in Österreich gab er an, er sei früher in Graz gewesen und habe dort viele Freunde. In Wien habe er keine Freunde. Der BF gab an, er habe im Alter von neun Jahren die Schule in Quoryooley angefangen und diese sechs Jahre lang besucht. Er gehöre der Volks- und Glaubensgruppe Gabooye, Madhibaa, Muuse Dhariye an. Vor seiner Ausreise am 01.04.2016 habe er zuletzt sieben Tage lang mit seinem Onkel, dem Bruder seiner Mutter, und dessen Frau in Mogadischu, Wardhiiglay, gelebt. Davor habe er immer in Qoryooley mit seiner Mutter und seinen Geschwistern in einem Miethaus gelebt. Die Mutter des BF habe durch den Verkauf von Obst und Gemüse den Lebensunterhalt für den BF und dessen Geschwister bestritten. Der Vater des BF habe außerhalb der Stadt gelebt und sei Nomade gewesen. Er habe Kamele, Schafe und Ziegen besessen und gehöre derselben Volksgruppe an wie der BF. Zu seinem Fluchtgrund befragt brachte der BF wie folgt vor (Schreibfehler korrigiert): […] VP: Es gab zwei Gründe, weshalb ich das Land verlassen habe. Der erste Grund war, weil man mich wegen meinem Minderheitsclan erniedrigt und beleidigt hatte. Ich hatte ein schweres Leben. Zweitens, weil Al Shabaab mich rekrutieren wollte. Wie ich schon sagte, war ich in der Schule. Der Lehrer hat immer wieder versucht, mich zu überreden, für Al Shabaab zu arbeiten. Er ist viermal zu mir gekommen und hat mit mir darüber gesprochen, wie schön es ist, für Al Sahbaab zu arbeiten. Ich habe das nie gegenüber meiner Mutter erwähnt. Erst beim vierten Mal habe ich es ihr erzählt. Die Mutter ist dann eines Tages in die Schule gekommen und hat mit dem Direktor gesprochen. Sie hat gesagt, dass ich dort sei um etwas zu lernen und nicht um für Al Shabaab zu arbeiten. Der Direktor hat gesagt, dass das nie wieder vorkommen wird und er mit dem Lehrer sprechen wird. Nach einem Monat hat meine Mutter dann entschieden, dass ich nicht mehr zur Schule gehe. Dann sind einige Leute von Al Shabaab zu meiner Mutter gekommen. Sie haben ihr Angst gemacht und gefragt, warum sie nicht will, dass ich mit ihnen arbeite. Dann haben sie zu meiner Mutter gesagt, dass sie mich mitnehmen und entführen werden und mich zwingen werden, mit ihnen zu arbeiten. Eine Woche später haben sie mich entführt. Ich war in der Nähe unseres Hauses. Es war etwa 18 Uhr. Wir haben Fußball gespielt. Ich spielte mit einigen Freunden Fußball und da ist ein roter Bus vorbeigekommen. Da sind zwei maskierte Männer ausgestiegen, haben mich mitgenommen und ins Auto geschmissen. Das Auto ist ungefähr eine Stunde gefahren. Als ich ins Auto kam, wurden mir die Augen verbunden. Man hat mich dann an der Hand genommen und in ein Zimmer gebracht. Dort haben sie mir die Augenbinde abgenommen und an den Händen gefesselt. Dort haben sie mich geschlagen und mit Wasser angeschüttet. Einer von ihnen hat mich mit einem Gewehrkolben geschlagen. So haben sie mich dann dort gelassen. In der Früh sind sie wiedergekommen und haben mich gefragt, warum ich nicht mit ihnen arbeiten will und immer wieder nein sage. Ich sagte, da ich ein kleiner Junge bin, will ich nicht mit ihnen arbeiten. Dann haben sie mich wieder geschlagen und mich mit Wasser übergossen. Am Nachmittag habe ich gesagt, dass ich sehr hungrig bin und gefragt, ob ich etwas zu Essen bekomme. Sie sagten, dass ich erst etwas zu Essen bekäme, wenn ich mit ihnen arbeite. Ich hielt es nicht lange aus, da ich sehr hungrig war und habe dann nachgegeben. Dann haben sie mir zu Essen gegeben und mich nicht mehr geschlagen. Am nächsten Tag sind sie zu mir gekommen haben mir viele Sachen erzählt, mir erklärt wie man kämpft. Ich sagte ich will nicht kämpfen und niemanden töten. Ich möchte damit nichts zu tun haben. Dann haben sie wieder angefangen, mich zu schlagen und zu misshandeln, da ich nicht für den Islam kämpfen will. Sie sagten, ich werde schon sehen, was ich davon habe. Die ganze Nacht haben sie mich mit dem Gewehrkolben und Holzstücken geschlagen. Am nächsten Tag sind wieder mehrere Männer zu mir gekommen. Sie haben versucht mich zu überreden. Dann haben sie mir ein Tonband mit Koransuren gebracht und gesagt ich soll mich entspannen und zuhören. Ich habe dann aber wieder gesagt, dass ich nicht mit ihnen arbeiten kann. Dann haben sie mich wieder die ganze Nacht geschlagen. Dann bin ich wieder ins Bett gegangen. Am nächsten Tag habe ich eine Schießerei gehört. Es wurde dann die Tür eingetreten. Es waren uniformierte Soldaten der Regierung. Sie haben mich befreit und mitgenommen. Sie haben mich zur Polizeistation gebracht. Sie haben mir mehrere Fragen gestellt. Ich habe ihnen dann gesagt, dass man mich entführt hat, dass man mich rekrutieren wollte und ich immer abgelehnt habe und sie mich immer wieder misshandelt haben. Sie haben mich dann nach meinen Eltern gefragt, und mich dann zu meiner Mutter gebracht. Zwei Tage später, hat meine Mutter gesagt, ich soll zu meinem Vater aufs Land fahren. Ich war einen Monat bei meinem Vater und habe ihm mit den Tieren geholfen. Dann ist mein Onkel zu mir gekommen und hat mich nach Mogadischu gebracht. Ich war dann eine Woche bei meinem Onkel und habe dann das Land verlassen. Meine Mutter hat gesagt, es ist besser, wenn ich das Land verlasse und mein Onkel wird das organisieren. Eines Tages in der Früh hat man mir gesagt, ich soll mich beeilen. Man hat mir einen Pass in die Hand gedrückt, mich zum Flughafen gebracht und so habe ich das Land verlassen. […] LA: Wo wurden Ihre Eltern geboren? VP: Keine Ahnung. Nachgefragt, ob meine Eltern schon immer in Qoryooley waren, gebe ich an, dass sie es mir nie gesagt haben, wo sie geboren sind. Nachgefragt, seit meiner Geburt lebten sie in Qoryooley. LA: Haben Sie Ihrer Mutter auch beim Verkauf von Obst und Gemüse geholfen? VP: Wenn ich von der Schule gekommen bin und ab und zu frei hatte, habe ich sie unterstützt. Nachgefragt, sie hat Bananen, Tomaten, Kohl, Kartoffeln und Zwiebel verkauft. LA: Wovon haben Sie sich hauptsächlich ernährt? VP: Das war verschieden. Einmal hat man Spaghetti gegessen, manchmal Reis, Bohnen oder Erbsen. Was da war, hat meine Mutter zubereitet. LA: Was kostete ein Kilo Reis bei Ihnen zuhause? VP: Etwa 10000 SOS. Ich weiß nicht, wie viel das in USD ist. Nachgefragt, Zucker 20000 und Mehl 15000 SOS. LA: Beschreiben Sie Qoryooley. VP: Es ist ein Dorf. Es gab eine große Moschee dort. Es gab auch zwei große Schulen. Es gibt den Shabelle Fluss, der durch die Stadt fließt. Es gibt eine Brücke, über die man fährt, wenn man in die Stadt kommt. Es gibt auch viele Bananenplantagen. Dort wird auch Sesam geerntet, daraus macht man Öl. Es wachsen sehr viele Früchte dort. LA: Beschreiben Sie Ihre Schule. VP: Die Schule hatte acht Klassen und ein Büro. Das ist eigentlich alles. Es gab auch keinen Zaun. Nachgefragt, das Gebäude hatte die Farbe dieses Sessels (helles Holz). Das Dach war aus Eisen. Nachgefragt, das Dach war Metallfarben. LA: Waren andere Gebäude rund um die Schule? VP: Sie waren weit entfernt, also nicht so nahe. Nachgefragt, die Schule hieß nur Qoryooley-Schule. Nachgefragt, sie hatte keinen anderen Namen. LA: Wie heißt die große Moschee, die es dort gibt? VP: Masjid Jaamaca. Nachgefragt, es gab vielleicht noch drei bis vier kleinere Moscheen. Die Namen weiß ich aber nicht. LA: Wer hat die Macht in Qoryooley? VP: Al Shabaab. Nachgefragt, sie hatten von 2013 bis zu meiner Abreise die Macht dort. Jetzt weiß ich es nicht. LA: Gibt es AMISOM-Truppen in der Stadt? VP: Ich weiß es nicht. LA: Wie heißen die Stadtteile von Qoryooley? VP: Es gibt drei große Bezirke. Sie heißen Xalane, Wadajir und Hodan. LA: Welche Orte sind in der unmittelbaren Umgebung von Qoryooley? VP: Ich habe keine Ahnung. Ich war immer nur in Qoryooley. Ich weiß es nicht. LA: Schildern Sie ausführlich Ihre Clanzugehörigkeit. VP: Mein Clan ist eigentlich der kleinste der somalischen Clans. Es ist ein Minderheitsclan und es ist nicht erlaubt, außerhalb des Clans zu heiraten. Sie dürfen nur bestimmte Arbeiten machen. Handwerk. Sie stellen Töpfe, Messer, Schuhe her und schneiden Haare. LA: Schildern Sie nochmals genau Ihren Clanstammbaum. VP: Ich kenne nur die drei. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Nachgefragt, ich kann nur die drei. Es gibt schon weitere Unterclans, aber ich kann diese nicht benennen. Meine Eltern haben mir nur das beigebracht. Mehr weiß ich leider nicht. LA: Beschreiben Sie den Vorfall, als Ihr Lehrer Sie erstmals zu überreden versuchte, mit Al Shabaab zusammenzuarbeiten. VP: Das war um 11:30 am Vormittag. Er hat es da erstmals erwähnt. LA: Was hat der Lehrer gesagt, was haben Sie gesagt? VP: Die Schule war schon zu Ende und er ist mir nachgegangen. Er sagte, ich solle mit ihm zurückkommen. Dann hat er gesagt, dass er möchte, dass ich ein Teil von Al Shabaab werde und mit ihnen arbeite. Wir würden auch morgen weiter darüber sprechen. Dann ist er gegangen. LA: Wie ging es dann weiter? VP: Ich bin dann nach Hause gegangen und habe nicht verstanden, warum der Lehrer das will. Ich war doch noch so jung. Ich bin dann nach Hause und ins Bett gegangen. Am nächsten Tag bin ich ganz normal zur Schule gegangen. Als die Schule zu Ende war, hat er mich wieder zu sich gerufen. Wir sind in einer Ecke gestanden und wir haben viel über Al Shabaab geredet. Er hat versucht Al Shabaab gut darzustellen. Er sagte, ich werde rekrutiert und trainiert, wie man ein Gewehr auseinandernimmt und zusammensetzt, wie man Leute erschießt und für die Religion kämpft. Das hat er immer wieder erwähnt. Das hat er vier Tage hintereinander mit mir besprochen. Nach dem vierten Mal habe ich dann meiner Mutter erzählt, was da geschehen ist. LA: Hat der Lehrer auch versucht, Ihre Mitschüler dazu zu überreden? VP: Er ist nur zu mir alleine gekommen. Ich weiß nicht, ob er auch zu meinen Mitschülern gekommen ist. LA: Beschreiben Sie ausführlich Ihr Gespräch mit Ihrer Mutter, als Sie ihr von den Versuchen des Lehrers, Sie zu überreden, erzählt haben. VP: Ich habe ihr gesagt, dass mein Lehrer zu mir gekommen ist und mich für Al Shabaab rekrutieren will und dass ich für Al Shabaab kämpfe und später Leute umbringe. Die Mutter hat dann angefangen zu weinen. Sie sagte, dass das nicht in Frage kommt. Sie wird zum Direktor gehen und ich soll mir keine Sorgen machen. Am nächsten Tag ist sie zur Schule gegangen. LA: Warum hat Ihre Mutter dann entschieden, dass Sie die Schule verlassen sollten? VP: Sie hat gesagt, dass ich in der Schule nichts Gescheites lernen würde. Ich soll nicht lernen, wie man Leute umbringt. LA: Hat das Gespräch zwischen Ihrer Mutter und dem Direktor nichts geholfen? VP: Nein. Man hat später auch meine Mutter bedroht und ihr Angst gemacht. LA: Wie lange waren Sie nach dem Gespräch zwischen Ihrer Mutter und dem Direktor noch in der Schule? VP: Einen weiteren Monat. LA: War in dem Monat noch etwas in der Schule? VP: Nein. LA: Weshalb mussten Sie dann die Schule verlassen, wenn nichts mehr passiert ist? VP: Weil man meiner Mutter Angst gemacht hat. LA: Wer und wann hat Ihrer Mutter Angst gemacht? VP: Ich weiß es nicht ganz genau, an welchem Tag das war. Sie sagte nur, dass man sie bedroht und ihr Angst gemacht hat. Nachgefragt, meine Mutter hat mich etwa zwei Wochen später aus der Schule genommen, nachdem sie bedroht wurde. LA: Wie ging es dann weiter, nachdem Sie die Schule verließen? VP: Dann hat man mich entführt. Nachgefragt, die Entführung war ungefähr eine Woche nachdem ich die Schule verlassen habe. LA: Gab es Vorfälle zwischen dem Verlassen der Schule und der Entführung? VP: Ich habe nie das Haus verlassen. Ich weiß es nicht. Am ersten Tag, als ich das Haus verlassen habe, hat man mich entführt. LA: Was wissen Sie über die Gespräche zwischen Ihrer Mutter und Al Shabaab? VP: Sie hat mir nur gesagt, dass sie sie bedroht haben. Das ist alles. LA: Beschreiben Sie ausführlich Ihre Entführung. VP: Ich war mit anderen Jugendlichen beim Fußballspielen. Dann kam der Bus und zwei maskierte Männer stiegen aus und schmissen mich ins Auto. Sofort haben sie meine Augen verbunden und das Auto ist eine Stunde gefahren. Dann haben sie mich in ein Zimmer gestoßen, wo man mir die Augenbinde abnahm, die Hände fesselte und mich mit Wasser übergossen wurde. Einer hat mich mit dem Gewehrkolben in die Rippen geschlagen. Dann haben sie gefragt, warum ich nicht für sie arbeiten wollte und haben mich immer wieder geschlagen. Ich sagte, ich bin ein Kind und kann nicht für sie arbeiten. Am nächsten Tag sind sie wiedergekommen, haben mit mir geredet und mich wieder geschlagen und Wasser über mich geschüttet. Dann haben sie gefragt, ob ich meine Meinung geändert hätte. Ich sagte dann, dass ich sehr hungrig sei und habe gefragt, ob ich etwas zu trinken und essen bekommen könnte. Sie sagten, ich bekomme nichts, wenn ich ihren Befehlen nicht folgen würde. Nachgefragt, da ich sehr hungrig und durstig war, sagte ich, dass ich mit ihnen arbeiten werde. Dann haben sie mir etwas zu essen gebracht und mich für diesen Tag in Ruhe gelassen. Am nächsten Tag kamen sie wieder und sagten, dass sie mich trainieren werden und mir zeigen werden, wie man kämpft und Leute für die Religion tötet. Ich sagte, dass ich niemanden umbringen könnte. LA: Wie lange waren Sie gefangen? VP: Fünf Tage. LA: Beschreiben Sie den Ort, wo Sie festgehalten wurden. VP: Ich war nur in einem Zimmer. Es gab keine Fenster, sondern nur ein Lüftungsgitter. Es war ein altes Gebäude und ein heruntergekommenes Zimmer. Es war Sand am Boden. Es gab nur eine handgemachte Matte darin. Nachgefragt, sonst war nichts im Zimmer. Es gab zwei lange Holzbalken an der Decke. LA: Wie haben Sie Ihre Notdurft verrichtet? VP: Im Zimmer. In einer Ecke. Nachgefragt, es gab einen kleinen Eimer. LA: Beschreiben Sie Ihre Befreiung durch die Soldaten. VP: Es war noch sehr früh. Auf einmal hörte ich Schießereien. Ich konnte nichts sehen, ich war ja im Zimmer. Ich habe ungefähr eine halbe Stunde die Schießereien gehört. Auf einmal wurde die Tür mit Gewalt eingetreten. Meine Arme waren ja gebunden. Zwei Männer sind hereingekommen. Es waren Soldaten oder Polizisten. Sie waren auf jeden Fall von der somalischen Regierung. Sie haben mich hochgehoben und meine Fesseln durchgeschnitten. Sie haben mich dann in ein Auto und auf ihre Station gebracht. Sie haben mir dann Fragen gestellt. LA: Warum sind Sie dann zu Ihrem Vater gegangen? VP: Die Mutter hatte Angst um mich. Mein anderer Bruder ist ja krank und sie hat gesagt, ich soll zu meinem Vater gehen. LA: Beschreiben Sie die Zeit bei Ihrem Vater. VP: Ich habe mich um die kleinen Tiere gekümmert und er sich um die größeren Tiere. Nachgefragt, sonst gibt es nichts, was man dort machen kann. Nachgefragt, in der Zeit ist nichts passiert. LA: Weshalb sind Sie nicht bei Ihrem Vater geblieben? VP: Meine Mutter hatte Angst um mich. LA: Erzählen Sie von Ihrem Onkel in Mogadischu. VP: Er hatte einen Friseurladen für Männer. Dort arbeitete er. Es war ein kleiner Laden. Er hatte keine Angestellten und hat alles alleine gemacht. Ich war nur zuhause. LA: Weshalb sind Sie nicht in Mogadischu bei Ihrem Onkel geblieben? VP: Dort gibt es auch Al Shabaab. LA: Aber die Al Shabaab-Mitglieder in Mogadischu kennen Sie doch nicht. VP: Ja. Aber die arbeiten zusammen. LA: Aber keiner in Mogadischu weiß, wie Sie aussehen. VP: Ja, aber da ich ein kleiner Junge war, hatte man Angst um mich. LA: Wie alt waren Sie bei Ihrer Ausreise? VP: Ich war 17 Jahre alt. LA: Wann ist man in Somalia volljährig? VP:
- LA: Also waren Sie kein kleiner Junge mehr. VP: Zuhause war ich volljährig. Das stimmt. LA: Was kostete Ihre Ausreise? VP: 5000 USD. Nachgefragt, ich weiß nicht, wie viel das ist. Das ist sehr viel Geld in SOS. LA: Wer finanzierte Ihre Ausreise? VP: Einen Teil meine Mutter, einen Teil mein Onkel und einen Teil mein Vater, weil er einige Tiere verkauft hat. LA: Wo befindet sich Ihr Reisepass? VP: Im Iran hat der Schlepper ihn mir weggenommen. LA: Was befürchten Sie im Falle einer etwaigen Rückkehr? VP: Ich habe Angst vor Al Shabaab. […]
- Mit Bescheid vom 07.12.2017, wies die belangte Behörde den Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkt I.), gemäß § 8 Abs
- AsylG wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Somalia zuerkannt (Spruchpunkt II.) und dem BF eine befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 8 Abs. 4 AsylG erteilt (Spruchpunkt III.).
- Mit Bescheid vom 07.12.2017, wies die belangte Behörde den Antrag des BF auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG ab (Spruchpunkt römisch eins.), gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Somalia zuerkannt (Spruchpunkt römisch zwei.) und dem BF eine befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Das BFA stellte fest, dass die Identität des BF mangels Vorlage eines Identitätsdokumentes nicht feststehe. Es könne nicht festgestellt werden, dass der BF in Qoryooley, Region Lower Shabelle, gelebt habe. Die behauptete Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Gabooye habe der BF nicht glaubhaft machen können. Er sei ledig, Staatsangehöriger von Somalia und sei sunnitischer Moslem. Zu seinen Fluchtgründen wurde ausgeführt, dass nicht festgestellt werden konnte, dass der BF sein Herkunftsland Somalia aufgrund einer Verfolgung oder einer Furcht vor solcher verlassen habe. Die von ihm vorgebrachten Ausführungen in Bezug auf die Verfolgung durch die Al Shabaab und eine Verfolgung aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Berufskaste habe der BF nicht glaubhaft machen können. Aufgrund der momentan herrschenden Nahrungsversorgungsunsicherheit in Somalia und dem diesbezüglichen Nicht-Vorliegen einer innerstaatlichen Fluchtalternative, sei für ihn eine ernsthafte Bedrohung seines Lebens anzunehmen und sei ihm der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zu gewähren. Beweiswürdigend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass die Angaben des BF zu seiner Clanzugehörigkeit nicht glaubhaft seien, da es bei den Gabooye sowohl einen Clan der Madhiban, als auch einen Clan namens Muse Deriyo gebe und daher anzuzweifeln sei, dass der BF sowohl den Mahdiban, als auch den Muse Deriyo angehöre, zumal es sich um zwei verschiedene Gruppen handle und die Muse Deriyo kein Sub-Clan der Madhiban seien. Auch die Aussagen hinsichtlich der Beschäftigung der Eltern des BF seien unglaubwürdig, da die sab (ständische Berufskasten) weder das Recht auf Eigentum an Land und Vieh hätten, noch das Recht sich an lokalen Geschäften zu beteiligen. Den geographischen Angaben des BF sei nicht zu glauben, da er keinen einzigen Ort in der Umgebung von Qoryooley nennen konnte. Aufgrund dieser offensichtlichen Ortsunkenntnis, sei davon auszugehen, dass der BF aus einem anderen Teil Somalias stamme. Zur Schilderung seiner Fluchtgeschichte wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass diese zeitlich inkongruent und insgesamt widersprüchlich sei. Sein Vorbringen zur Entführung durch die Al Shabaab – er habe mit Freunden Fußball gespielt, als die Al Shabaab kamen um ihn zu entführen – zeige, dass er nicht aus einem Gebiet unter Kontrolle der Al Shabaab stamme, da unter den Al Shabaab das Fußballspielen aus religiösen Gründen verboten sei.
- Gegen Spruchpunkt I. wurde fristgerecht eine Beschwerde erhoben und im Wesentlichen angeführt, dass die belangte Behörde das Verfahren inhaltlich rechtswidrig und mangelhaft geführt habe. Die Länderfeststellungen seien unvollständig und veraltet und würden sich nicht mit dem konkreten Fluchtvorbringen des BF befassen. Hätte das BFA ihm zugängliche Quellen vollständig ausgewertet, wäre es zur Feststellung gekommen, dass vor allem jüngere Somalis in der Diaspora häufig über nicht so viele Claninformationen verfügen, wie dies in ihrer Heimat der Fall sei. Zudem sei das somalische Clansystem dynamisch und flexibel und stetiger Veränderung unterworfen. Bei den berufsständischen Gruppen, wie den Gabooye, reiche es aus zu wissen, dass jemand z.B. ein Gabooye ist. Zudem wird auf Quellen verwiesen, aus denen hervorgehe, dass die Al Shabaab in der Gegend von Qoryooley noch immer aktiv seien und die Kapazitäten hätten in Gebieten in Süd- und Zentralsomalia, die von AMISOM und/ oder der Regierung kontrolliert würden, Einzelpersonen zu finden und zu töten, wenn diese als Abtrünnige über Insiderwissen verfügen oder um ein Beispiel zu statuieren. Zur Beweiswürdigung wurde angeführt, dass diese mangelhaft sei. Es sei glaubwürdig, dass der BF tatsächlich in Qoryooley gelebt habe, trotz mangelndem Wissen der umliegenden Orte, da aufgrund der gefährlichen Lage in Somalia, die Bewegungsfreiheit wie in westlichen Ländern nicht gegeben sei. Qoryooley sei lange Zeit von Milizen der Al Shabaab kontrolliert worden und nunmehr von denselben umgeben, wodurch es für den BF nicht möglich gewesen sei an andere Orte zu reisen. Der BF habe seine Heimatstadt in der Einvernahme detailliert beschrieben, somit sei das Absprechen seiner Glaubwürdigkeit bezüglich seiner Herkunft nicht nachvollziehbar. Soweit dem BF vorgeworfen werde, er habe im Rahmen der Einvernahme widersprüchliche Aussagen getätigt, sei anzumerken, dass dies der Stresssituation während der Einvernahme zu Schulden gewesen sei. Das Fußballspielen existiere in Somalia trotz des durch die Al Shabaab auferlegten Verbots. Wäre der BF in der Einvernahme konkret dazu befragt worden, hätte er angeben können, dass er sich der Gefahr zwar bewusst gewesen sei, jedoch stets jemand so positioniert gewesen sei, um aufzupassen, ob jemand kommt um sich gegebenenfalls zurückziehen zu können. Im gegenständlichen Fall gehe vom somalischen Staat keine Verfolgung aus. Da das Asylrecht als Ausgleich zu fehlendem staatlichen Schutz konzipiert sei, komme es jedoch nicht darauf an, ob die Verfolgungsgefahr vom Staat ausgehe, sondern vielmehr darauf, ob im Hinblick auf eine bestehende Verfolgungsgefahr ausreichende Schutz gegeben sei. Der somalische Staat sei nicht in der Lage den BF vor Verfolgung zu schützen. Die vom GF vorgebrachten Verfolgungshandlungen seien ein Indiz für fortwährende Verfolgungsgefahr. Anschließend werde auf ähnliche Entscheidungen des BVwG verwiesen. Dem BF wäre aufgrund einer vonseiten der Al Shabaab unterstellten politischen Gesinnung Asyl zu gewähren gewesen.
- Gegen Spruchpunkt römisch eins. wurde fristgerecht eine Beschwerde erhoben und im Wesentlichen angeführt, dass die belangte Behörde das Verfahren inhaltlich rechtswidrig und mangelhaft geführt habe. Die Länderfeststellungen seien unvollständig und veraltet und würden sich nicht mit dem konkreten Fluchtvorbringen des BF befassen. Hätte das BFA ihm zugängliche Quellen vollständig ausgewertet, wäre es zur Feststellung gekommen, dass vor allem jüngere Somalis in der Diaspora häufig über nicht so viele Claninformationen verfügen, wie dies in ihrer Heimat der Fall sei. Zudem sei das somalische Clansystem dynamisch und flexibel und stetiger Veränderung unterworfen. Bei den berufsständischen Gruppen, wie den Gabooye, reiche es aus zu wissen, dass jemand z.B. ein Gabooye ist. Zudem wird auf Quellen verwiesen, aus denen hervorgehe, dass die Al Shabaab in der Gegend von Qoryooley noch immer aktiv seien und die Kapazitäten hätten in Gebieten in Süd- und Zentralsomalia, die von AMISOM und/ oder der Regierung kontrolliert würden, Einzelpersonen zu finden und zu töten, wenn diese als Abtrünnige über Insiderwissen verfügen oder um ein Beispiel zu statuieren. Zur Beweiswürdigung wurde angeführt, dass diese mangelhaft sei. Es sei glaubwürdig, dass der BF tatsächlich in Qoryooley gelebt habe, trotz mangelndem Wissen der umliegenden Orte, da aufgrund der gefährlichen Lage in Somalia, die Bewegungsfreiheit wie in westlichen Ländern nicht gegeben sei. Qoryooley sei lange Zeit von Milizen der Al Shabaab kontrolliert worden und nunmehr von denselben umgeben, wodurch es für den BF nicht möglich gewesen sei an andere Orte zu reisen. Der BF habe seine Heimatstadt in der Einvernahme detailliert beschrieben, somit sei das Absprechen seiner Glaubwürdigkeit bezüglich seiner Herkunft nicht nachvollziehbar. Soweit dem BF vorgeworfen werde, er habe im Rahmen der Einvernahme widersprüchliche Aussagen getätigt, sei anzumerken, dass dies der Stresssituation während der Einvernahme zu Schulden gewesen sei. Das Fußballspielen existiere in Somalia trotz des durch die Al Shabaab auferlegten Verbots. Wäre der BF in der Einvernahme konkret dazu befragt worden, hätte er angeben können, dass er sich der Gefahr zwar bewusst gewesen sei, jedoch stets jemand so positioniert gewesen sei, um aufzupassen, ob jemand kommt um sich gegebenenfalls zurückziehen zu können. Im gegenständlichen Fall gehe vom somalischen Staat keine Verfolgung aus. Da das Asylrecht als Ausgleich zu fehlendem staatlichen Schutz konzipiert sei, komme es jedoch nicht darauf an, ob die Verfolgungsgefahr vom Staat ausgehe, sondern vielmehr darauf, ob im Hinblick auf eine bestehende Verfolgungsgefahr ausreichende Schutz gegeben sei. Der somalische Staat sei nicht in der Lage den BF vor Verfolgung zu schützen. Die vom GF vorgebrachten Verfolgungshandlungen seien ein Indiz für fortwährende Verfolgungsgefahr. Anschließend werde auf ähnliche Entscheidungen des BVwG verwiesen. Dem BF wäre aufgrund einer vonseiten der Al Shabaab unterstellten politischen Gesinnung Asyl zu gewähren gewesen.
- Das Bundesverwaltungsgericht führte am 05.03.2020 in Anwesenheit eines Dolmetschers für die Sprachen Somalisch und im Beisein eines Rechtsvertreters des BF eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an der das Bundesamt entschuldigt nicht teilnahm. Der BF brachte in der Verhandlung wie folgt vor: […] R: Wovon leben Ihre Eltern in Somalia, was arbeiten sie? BF: Mein Vater lebt nicht mehr. Meine Mutter verkauft Lebensmittel am Markt. Sie hat einen kleinen Tisch am Markt. R: Wann ist Ihr Vater verstorben? BF: Am XXXX .BF: Am römisch 40 . R: Was hat Ihr Vater vor seinem Tod gearbeitet? BF: Er war Landwirt, er hat Tiere besessen. R: Das heißt, Ihre Familie hat Grundstücke in Somalia? BF: Nein. R: Wie funktioniert es dann, dass sie Tiere besessen haben? BF: In Somalia ist es nicht so wie in Österreich. Tiere können sich frei bewegen. Meine Familie war eine Nomadenfamilie. Wir sind ständig dorthin gezogen, wo es geregnet hat. R: Welche Tiere hat Ihr Vater besessen? BF: Kamele, Kühe und Schafe. R: Hat Ihre Mutter derzeit noch diese Tiere? BF: Nein, meine Mutter arbeitet am Markt und eine andere Familie kümmert sich um unsere Tiere. R: Wo leben Ihre Mutter und Ihre Geschwister in Somalia? BF: Sie leben in Qoryoleey. R: Seit wann leben sie in Qoryoleey? BF: Seit ihrer Geburt. Ich bin auch dort geboren und aufgewachsen. Das war der ständige Wohnsitz der Familie. R: Wieso ist Ihr Vater gestorben, was war der Grund dafür? BF: Er hatte Krebs XXXX und daran ist er gestorben. BF: Er hatte Krebs römisch 40 und daran ist er gestorben. R: Ist er eines natürlichen Todes gestorben? BF: Ja. R: Stimmt das im Asylverfahren geführte Geburtsdatum XXXX ?R: Stimmt das im Asylverfahren geführte Geburtsdatum römisch 40 ? BF: Ja. R: Stimmt die Schreibweise Ihres Namens XXXX ?R: Stimmt die Schreibweise Ihres Namens römisch 40 ? BF: Ja, das stimmt. R: Sind Sie von Qoryoleey aus Richtung Europa gereist? BF: Nein, ich bin mit meinem Onkel in Mogadischu sieben Tage aufhältig gewesen. Nach sieben Tage bin ich dann in Begleitung eines Schleppers aus Somalia ausgereist. R: Das heißt, Sie haben in Qoryoleey gelebt und sind dann nach Mogadischu gereist? BF: Ja. R: Wie sind Sie von Mogadischu nach Österreich gelangt? Können Sie mir Ihre Reiseroute beschreiben? BF: Ich bin von Dubai in den Iran geflogen und vom Iran zu Fuß in die Türkei gereist. Von dort bin ich zu Fuß nach Griechenland gereist. Von Griechenland über Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Österreich. R: Wie sind Sie von Mogadischu nach Dubai gelangt? BF: Ein Schlepper hat mir einen gefälschten Reisepass zur Verfügung gestellt und damit bin ich von Mogadischu nach Dubai geflogen. R: Können Sie mir die genauen Flugdaten nennen, wann Sie von Mogadischu nach Dubai geflogen sind? BF: Am 01.04.2016 um 07:00 Uhr bin ich nach Dubai geflogen und ich kam dort um 14:00 Uhr an, ich kann mich aber nicht genau daran erinnern. R: Wie lange waren Sie in Dubai aufhältig? BF: Genau 24 Stunden war ich dort aufhältig, ich war im Transitbereich. R: Wie lange waren Sie im Iran aufhältig? BF: Im Iran habe ich eine Nacht übernachtet. R: Wie lange waren Sie in der Türkei aufhältig? BF: Ca. 20 Tage war ich dort aufhältig. R: Wie lange haben Sie sich in Griechenland aufgehalten? BF: 15 Tage. R: Wo haben Sie sich in Griechenland aufgehalten? BF: In der Hauptstadt Athen. R: In Mazedonien haben Sie sich wie lange aufgehalten? BF: Einen Tag. R: Wie lange haben Sie sich in Serbien aufgehalten? BF: Fünf Tage. R: Wie lange waren Sie in Ungarn? BF: 10 Tage. R: Wo haben Sie sich in Ungarn aufgehalten? BF: Ich war inhaftiert für 10 Tage. R: Haben Sie in Ungarn um Asyl angesucht? BF: Ja, ich habe dort einen Asylantrag gestellt und ich habe dort keinen guten Dolmetscher gehabt, der mir alles übersetzen konnte, deshalb bin ich nach Österreich gefahren. R: Wie war es Ihnen möglich, trotz Inhaftierung von Ungarn nach Österreich zu gelangen? Hatten Sie einen Schlepper? BF: Ich wurde in einem Flüchtlingslager untergebracht und dort konnte ich mich frei bewegen. Dort habe ich auch Kontakt zu einem Schlepper hergestellt. R: Welche Staatsbürgerschaft hatte der Schlepper? BF: Er war Somalier. R: Wissen Sie den Namen des Schleppers? BF: Nein, die Schlepper geben ihre Namen nicht bekannt. R: Wo war dieser Schlepper in Ungarn aufhältig? BF: In Budapest. R: Wie sind Sie dann von Budapest nach Österreich gelangt? BF: Mit einem Bus. R: Was war das für ein Bus? BF: Es war ein normaler Bus. R: War es ein öffentlicher Bus? BF: Ja. R: Von welcher Firma war dieser öffentliche Bus? BF: Das weiß ich nicht. R: Wo sind Sie in Österreich aus diesem Bus ausgestiegen? BF: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern. R: Wie viel hat die Reise aus Somalia bis Österreich gekostet? BF: 5.000 USD. R: Woher hatten Sie so viel Geld? BF: Einen Teil habe ich von meinem Vater bekommen und einen anderen Teil von meiner Mutter und einen weiteren Teil hat mir mein Onkel zur Verfügung gestellt. R: Welcher Onkel hat Ihnen das Geld zur Verfügung gestellt? BF: Er heißt XXXX , er ist der Bruder meiner Mutter.BF: Er heißt römisch 40 , er ist der Bruder meiner Mutter. R: Wo lebt dieser XXXX ?R: Wo lebt dieser römisch 40 ? BF: In Mogadischu. R: Lebt er nach wie vor in Mogadischu? BF: Ja. R: Sind Sie in telefonischem Kontakt mit Ihrer Mutter oder sind Sie auf Facebook? BF: Ich habe ständigen Kontakt zu meinem Onkel in Mogadischu und er berichtet über meine Familie. R: Haben Sie in Somalia eine Schule besucht? BF: Ja, ich habe sechs Jahre die Schule besucht. R: Welche Schule haben Sie besucht? BF: Ich habe die Grundschule und Mittelschule besucht. R: Und diese sechs Jahre Schule haben Sie in Qoryoleey besucht? BF: Ja. R: Wie alt waren Sie, als Sie in Österreich eingereist sind? BF: 17 Jahre. R: Können Sie mir die Jahreszahlen angeben, wann Sie die Schulen in Somalia besucht haben? BF: Ich war ein kleines Kind, als ich die Schule angefangen habe. Ich kann mich nicht mehr erinnern, bis wann ich in dieser Schule war. R: Wie alt waren Sie, als Sie mit der Schule begonnen haben, wissen Sie das? BF: Sieben oder acht Jahre war ich alt. R: Wie alt waren Sie, als Sie die Schule beendet haben? BF: Ca. 15 oder 16 Jahre. R: Was haben Sie dann, nach Abschluss der Schule bis zu Ihrer Ausreise aus Somalia gemacht? BF: Ich musste die Schule abbrechen, weil ich Probleme hatte. R: Welche Schule haben Sie abgebrochen? BF: Die sechste Klasse. R: Was war das für eine Schule? BF: Es war eine ganz normale, öffentliche Schule. R: Welcher Schultyp war es? BF: Man kann die Schulen in Somalia nicht mit denen in Österreich vergleichen. Von der Grundschule bis zur Hauptschule besucht man die Schule insgesamt acht Jahre. Wenn man die Hauptschule erfolgreich absolviert hat, kann man in die höhere Schule. R: Heißt das nun, dass Sie die Volksschule und Hauptschule besucht haben? BF: Ja. R: Wieso haben Sie die Schule abgebrochen? BF: Ich hatte Schwierigkeiten mit Al Shabaab. R: In welchem Jahr haben Sie die Schule abgebrochen? BF: Ich war in der sechsten Klasse, wann das genau war, kann ich nicht sagen. R: Wieso können Sie nicht das Jahr angeben, in dem Sie die Schule abgebrochen haben? BF: Damals war ich minderjährig und das hat für mich keine Rolle gespielt. R: Welche Schule haben Sie abgebrochen? BF: Die Grundschule dauert fünf Jahre. R wiederholt die Frage. BF: Die Hauptschule. R: Was haben Sie nach dem Abbruch der Schule bis zu Ihrer Ausreise aus Somalia gemacht? BF: Ich habe meinem Vater bei der Arbeit geholfen und auch meiner Mutter habe ich geholfen. R: Wie haben Sie Ihrem Vater bei der Arbeit geholfen, was haben Sie gemacht? BF: Ich habe auf die Tiere aufgepasst. R: Wo haben Sie auf die Tiere aufgepasst? BF: Außerhalb der Stadt, irgendwo im Wald. R: Außerhalb welcher Stadt? BF: Qoryoleey. R: Was genau haben Sie da gemacht? Tagsüber haben Sie auf die Tiere irgendwo im Wald aufgepasst und sind abends wieder zurück nach Qoryoleey zu Ihrer Familie gegangen? BF: Nein, ich bin nicht in die Stadt zurückgekehrt. Wir hatten dort eine Hütte und ich habe in der Nacht dort in der Hütte geschlafen und die Tiere waren nicht weit weg von der Hütte. R: Wo war diese Hütte genau? BF: Im Wald. R: Wie weit weg von Qoryoleey? Oder gehörte der Wald zu Qoryoleey? BF: Es war drei Stunden Autofahrt von Qoryoleey entfernt. R: Wenn das so weit weg war, in welcher Region ist dieser Wald gelegen? BF: Wie gesagt, wir waren Nomaden und wir waren ständig unterwegs. Diese Region hat keinen Namen. R: Es gibt kein Gebiet ohne Namen. Sie haben die Schule besucht, Sie müssen doch den Namen dieser Region wissen. BF: Ich bin dorthin von Qoryoleey zu Fuß gegangen, ich habe auch nur geschätzt, dass es ca. drei Stunden mit dem Auto entfernt ist. R: Die Region, wo die Hütte und der Wald waren, muss aber einen Namen haben, auch wenn Sie zu Fuß gegangen sind. BF: Ich möchte hier keine Unwahrheiten auftischen. Ich weiß es nicht. R: In welcher Region liegt Qoryoleey? BF: Shabellada Hoose. R: Wie weit ist Qoryoleey von Mogadischu entfernt? BF: Meinen Sie in km oder wie lange man dorthin fährt? R: Sagen Sie mir, was Sie wissen. BF: Zwei Stunden Autofahrt entfernt. R: Was ist die nächstgelegene, größere Stadt von Qoryoleey? BF: Die Stadt heißt Janaale. R: Wie weit ist die Stadt Janaale von Qoryoleey entfernt? BF: Ca. eine halbe Stunde Autofahrt. R: Können Sie mir in der Region, in der Sie gelebt haben, ein paar größere Städte nennen? BF: Afgooye, Marka, Buulo Mareer, Janaale, Shalan boot, Golweyn (siehe Beilage ./A). R: Haben Sie in Mogadischu eine längere Zeit gelebt? BF: Nein, ich war dort nur sieben Tage aufhältig. R: Waren Sie bei Ihrem Onkel aufhältig? BF: Ja. R: Welchem Clan gehören Sie an? BF: Gabooye. R: Was sind die Gabooye? BF: Sie sind eine Minderheitsgruppe in Somalia und sie werden ausgegrenzt. R: Haben die Gabooye auch einen anderen Namen? BF: Nein. Man nennt sie Gabooye. R: Gibt es irgendetwas Spezifisches diese Minderheitsgruppe betreffend? BF: Meinen Sie, wie die anderen Leute unseren Stamm nennen? R wiederholt die Frage. BF: Sie üben bestimmte Berufe wie Schuhmacher, Frisöre, Schweißer und sie reparieren Haushaltsgeräte. R: Was sind die Nachbarregionen von Shabellada Hoose? BF: Shabeelada dhexe und Banaadir (siehe Beilage ./B). R: Welche Hauptclans gibt es in Somalia? BF: Hawiye, Marehan. R: Gibt es weitere Hauptclans oder wissen Sie nur die beiden? BF: Es gibt auch Ogaden. R: Kommen Sie aus Äthiopien? BF: Nein. R: Sie waren also in einer Hütte im Wald mit den Tieren. Wie lange haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt? BF: Einen Monat lang. R: Was haben Sie nach diesem Monat gemacht? BF: Eines Tages kam mein Onkel zu mir und er nahm mich mit. R: Welcher Onkel? BF: Onkel XXXX , Onkel ms.BF: Onkel römisch 40 , Onkel ms. R: Wohin hat er Sie mitgenommen? BF: Zuerst nach Qoryoleey und dann nach Mogadischu. R: Wann ist dieser Onkel zu Ihnen gekommen? Wissen Sie, in welchem Monat das war? BF: Das war im dritten Monat
- R: Wieso ist er gekommen und hat Sie mitgenommen? BF: Mein Leben war damals in Gefahr wegen Al Shabaab. R: Warum war Ihr Leben in Gefahr? BF: Die Al Shabaab wollte mich damals rekrutieren. R: Ist die Al Shabaab zu Ihnen in die Hütte gekommen? BF: Damals war ich in der Schule in Qoryoleey und sie sind in die Schule gekommen. R: Wann ist Al Shabaab zu Ihnen in die Schule gekommen? BF: Sie sind nicht in die Schule gekommen, aber in der Schule hatte ich Probleme. R: Welche Probleme hatten Sie in der Schule? BF: Ein Lehrer in der Schule wollte, dass ich mich der Al Shabaab anschließe. R: Wieso haben Sie vorhin gesagt, die Al Shabaab ist in die Schule gekommen und dann sagen Sie, Al Shabaab ist nicht in die Schule gekommen? Sie ändern dauernd Ihre Aussage. BF: Ich meinte, dass ich zuerst Probleme in der Schule bekommen habe. R: Welche Probleme haben Sie in der Schule bekommen? BF: Eines Tages, als ich in der Schule war, kam der Lehrer zu mir. R: Was hat dieser Lehrer von Ihnen gewollt? BF: Er sagte mir, ich sei ein fleißiger Schüler und sollte deshalb am „Gotteskrieg“ teilnehmen. R: Kam dieser Lehrer nur zu Ihnen oder auch zu anderen Schülern? BF: Er hat mich ausgesucht. R: Wie hat dieser Lehrer mit vollständigem Namen geheißen? BF: Ich kenne seinen kompletten Namen nicht. Ich kenne nur seinen Vornamen, er hieß XXXX .BF: Ich kenne seinen kompletten Namen nicht. Ich kenne nur seinen Vornamen, er hieß römisch 40 . R: Wie hat die Schule geheißen, in der der Lehrer an Sie herangetreten ist? BF: Qoryoleey-Schule. R: Die Schule muss einen eigenen Namen gehabt haben, wie hat dieser gelautet? BF: Diese Schule war die erste Schule, die in Qoryoleey eröffnet wurde. R: Wie heißt der vollständige Name dieser Schule? BF: Die Schule hatte keinen anderen Namen. R: Können Sie mir den Namen des Direktors dieser Schule nennen? BF: Ja. Er hieß XXXX . BF: Ja. Er hieß römisch 40 . R: Ist XXXX der Vorname?R: Ist römisch 40 der Vorname? BF: Ja. R: Wissen Sie den Nachnamen des Direktors? BF: Ja, sein Nachname ist XXXX . BF: Ja, sein Nachname ist römisch 40 . R: Wieso wissen Sie den Nachnamen Ihres Lehrers nicht? BF: Er war ein neuer Lehrer und er war nicht lange bei uns. R: Wann ist nun der Lehrer zu Ihnen gekommen und hat Ihnen gesagt, Sie sollen am „Gotteskrieg“ teilnehmen? BF: Es war 11:30 Uhr, aber an den genauen Tag kann ich mich nicht erinnern. Es war im Jahr
- R: Was verstehen Sie unter „am Gotteskrieg teilnehmen“? Was hat das geheißen? BF: Die Al Shabaab ist der Meinung, dass man für die Religion auch kämpfen soll. R: Was haben Sie diesem Lehrer gesagt? BF: Ich habe ihm gesagt, dass ich niemanden töten wolle und deshalb nicht bereit wäre, an diesem Krieg teilzunehmen. R: Was war die Reaktion des Lehrers? BF: Er sagte, dass ich ein fleißiger Schüler wäre und es für mich sehr wichtig wäre, an diesem Krieg teilzunehmen und mich Gott später belohnen würde. R: Was hat der Lehrer gemacht, als Sie ihm sagten, dass Sie nicht der Al Shabaab beitreten wollen? BF: Ich habe betont, dass ich nicht bereit wäre, der Al Shabaab beizutreten und ich durfte nach Hause gehen. R: Was ist dann zu Hause weiter passiert? Haben Sie es Ihren Eltern erzählt? BF: Nein, das habe ich nicht gemacht. Als ich zu Hause war, war ich sehr nachdenklich. R: Sind Sie dann am nächsten Tag wieder in die Schule gegangen? BF: Ja. R: Was ist dann in der Schule passiert? BF: Am nächsten Tag war ich in der Schule und es war ganz normal wie immer. Nach dem Unterricht kam der Lehrer noch einmal zu mir. An diesem Tag hat er Koranverse vor mir durchgelesen und er hat gepredigt. R: Hat er nur zu Ihnen gepredigt oder zu allen Kindern? BF: Nur zu mir. R: Was hat der Lehrer dann gesagt? BF: Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht bereit bin, am Krieg teilzunehmen. R: Wieso hat der Lehrer gerade Sie ausgesucht und nicht auch andere Kinder aus Ihrer Klasse? Nur weil Sie so fleißig waren? BF: Ich war zuständig auf die Klasse aufzupassen, wenn kein Lehrer in der Klasse war. R: Sie haben dem Lehrer also wieder gesagt, dass Sie nicht am Krieg teilnehmen wollen. War der Lehrer verärgert? BF: Ich hatte das Gefühl, dass er mit meiner Antwort nicht zufrieden war. R: Wie hat sich diese Unzufriedenheit geäußert? BF: Er war zornig. R: Was ist dann geschehen? BF: Er sagte mir, ich solle nach Hause gehen und nochmals nachdenken. R: Was ist dann weiter passiert? BF: Ich war zu Hause und konnte nichts zu Mittag essen. Ich habe sehr lange darüber nachgedacht. R: Sind Sie dann nicht mehr in die Schule gegangen? BF: Ich habe niemand von diesem Vorfall erzählt und bin ganz normal in die Schule gegangen. R: Was war der auslösende Moment, warum Sie Ihr Heimatland verlassen haben? BF: Die Al Shabaab wollten, dass ich am Gotteskrieg teilnehme und das wollte ich nicht. R wiederholt die Frage. BF: Ich hatte dieses Gespräch vier Mal mit dem Lehrer und nach dem vierten Mal habe ich von diesem Gespräch auch meiner Mutter erzählt. R: Was hat Ihre Mutter gemacht? BF: Sie hat geweint und sie sagte mir, dass sie mit dem Direktor ein Gespräch führen würde. R: Wieso haben Sie von diesem Gespräch nicht Ihrem Vater erzählt? BF: Er war zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend. R: Ist Ihre Mutter zum Direktor gegangen? BF: Am nächsten Tag war meine Mutter beim Direktor, sie wollte von ihm wissen, ob die Schule eine ganz normale Schule wäre oder ob die Schule von Al Shabaab verwaltet werden würde. R: Was hat der Direktor gesagt? BF: Der Lehrer hat versprochen, dass das nicht mehr vorkommen wird. R wiederholt die Frage. BF: Der Direktor hat meiner Mutter versprochen, dass das nicht mehr vorkommen würde und versprochen, mit dem Lehrer zu sprechen. R: Hat Ihre Mutter mit dem Lehrer gesprochen, der Sie für Al Shabaab rekrutieren wollte? BF: Nein, nur mit dem Direktor. R: Sind Sie dann weiterhin zur Schule gegangen nach dem Gespräch mit dem Direktor? BF: Ja, ich bin ganz normal zur Schule gegangen. R: Wie lange sind Sie dann noch in der Schule gewesen? BF: Vier weitere Wochen. R: Was ist dann passiert? BF: Nach diesen vier Wochen habe ich von meiner Mutter erfahren, dass Al Shabaab bei ihr waren. R: Wie viele Al Shabaab-Mitglieder waren bei Ihrer Mutter? BF: Es waren mehrere Männer. Meine Mutter hat mir gesagt, dass ich nicht mehr in die Schule gehen solle. R: Das heißt, Sie sind dann nicht mehr in die Schule gegangen, sondern haben die Tiere gehütet? BF: Nein, meine Mutter hat gesagt, ich soll zu Hause bleiben. R: Wie lange waren Sie dann zu Hause aufhältig, bis Sie mit den Tieren im Wald aufhältig waren? BF: Eine Woche lang war ich ständig zu Hause und versteckte mich dort. Nach einer Woche wollte ich vor dem Haus Fußball spielen. Als wir Fußball spielten war es gegen Abend. Als wir Fußball spielten tauchte ein Bus auf und aus dem Bus stiegen zwei vermummte Männer. R: Was haben diese zwei Männer gemacht? BF: Sie nahmen mich mit, ich musste mit Gewalt einsteigen. R: Wo sind Sie hingefahren? BF: Meine Augen wurden verbunden und ich wusste nicht, in welche Richtung der Bus fuhr. Nach einer Stunde Fahrt blieb der Bus stehen und meine Augen wurden entbunden. Ich war dann in einem Raum und es wurde Wasser auf mich gegossen. Ich wurde mit einem Holzstück geschlagen und getreten. R: Was wollten diese Männer von Ihnen? BF: Sie wollten von mir wissen, warum ich nicht bereit war, mich Al Shabaab anzuschließen. R: Was haben Sie ihnen gesagt? BF: Ich habe auch den Männern gesagt, dass ich nicht bereit wäre, mit ihnen zu arbeiten. Die Verhandlung wird um 11:08 Uhr zwecks Toilettenbesuch unterbrochen und um 11:15 Uhr fortgesetzt. R: Sie wurden von den Al Shabaab-Männer entführt, was ist dann weiter passiert? BF: Als ich ihnen gesagt habe, dass ich nicht bereit wäre, für sie zu kämpfen, bin ich noch brutaler geschlagen worden und meine Hände wurden befestigt. Nach Mitternacht wurden meine Hände entfesselt. Es sind weitere vermummte Männer in den Raum gekommen. R: Wie viele Männer sind gekommen? BF: Fünf Männer sind gekommen. R: Sie haben sich weiterhin gesträubt, der Al Shabaab beizutreten, stimmt das? BF: Sie fingen an, mich zu würgen und wollten von mir wissen, warum ich nicht bereit war, mich Al Shabaab anzuschließen. R: Wie lange wurden Sie festgehalten? BF: Ich war weitere fünf Tage dort. R: Was ist nach diesen fünf Tagen geschehen, wie konnten Sie entkommen? BF: Ich wurde weiterhin geschlagen. Am sechsten Tag in der Früh habe ich Schüsse gehört. Der Stützpunkt von Al Shabaab wurde angegriffen. Die Schüsse dauerten ca. 30-40 Minuten. Ich hatte Angst und nach 45 Minuten wurde auch meine Türe eingebrochen. Es kamen zwei Männer. Ich wurde von dort mit einem Auto weggebracht und zu einer Polizeidienststelle gebracht. R: Welche Männer sind hereingekommen? BF: Es waren Regierungssoldaten. R: Was ist bei der Polizeidienststelle passiert? BF: Ich wurde von der Polizei befragt. R: Worüber hat man Sie befragt? BF: Warum ich auf diesem Stützpunkt war und was ich dort zu suchen hätte. Ich musste auch meine Familie bekanntgeben. Nach der Befragung durfte ich mit meiner Mutter telefonieren und sie ist zur Polizeidienststelle gekommen. Meine Mutter hat mich nach Hause gebracht. Ich bin in der Nacht von meiner Mutter zu meinem Vater geschickt worden. R: Wo hat sich Ihr Vater befunden? BF: Er war irgendwo im Wald und mein Onkel hat mich dorthin geführt. R: Warum gerade in der Nacht? Qoryoleey ist Al Shabaab-Gebiet und viel zu gefährlich, um dort in der Nacht herumzufahren. BF: In der Nacht ist die Stadt dunkel und man kann heimlich aus der Stadt fahren. R: Sie haben gesagt, Sie wurden geschlagen und misshandelt worden. Wieso sind Sie zu keinem Arzt oder in ein Spital gegangen? Sie müssen doch verletzt gewesen sein. BF: Ich war nicht im Spital. Die Verletzungen, die mir damals zugefügt wurden, sind heute noch sichtbar. R: Wenn diese heute noch sichtbar sind, hätten Sie einen Arzt gebraucht und wären nicht in den Wald geschickt worden. BF: Als ich bei meinem Vater war, wurde ich traditionell behandelt. R: Wieso sind Sie nicht im Wald geblieben bei den Tieren, in der Hütte? Wieso sind Sie nach Europa gereist? BF: Mein Vater war damals krank. Er war an Krebs erkrankt und brauchte auch ständig Hilfe. Deswegen konnte er nicht auf mich aufpassen. R: Deswegen sind Sie ausgereist? BF: Meine Mutter hatte Angst um mein Leben und deshalb musste ich das Land verlassen. R: Sie waren einen Monat im Wald bei den Tieren. Wieso sind Sie dann auf einmal auf die Idee gekommen, Somalia zu verlassen? BF: Ich wollte nur am Leben bleiben. Mein Vater war krank. R: Schicken Sie Ihrer Familie Geld? BF: Nein. R: Was glauben Sie würde Ihnen passieren, wenn Sie nach Somalia zurückkehren müssten? BF: Die Al Shabaab ist immer noch dort tätig und ich habe Angst von Al Shabaab getötet zu werden. R: Sie haben gesagt, Sie sind von Qoryoleey nach Mogadischu gefahren, stimmt das? BF: Ja. R: Das heißt, Ihr Onkel hat Sie in Qoryoleey abgeholt, nach Mogadischu gebracht, damit Sie weiter nach Europa reisen können, stimmt das? BF: Ja, das stimmt. R: Können Sie mir die Reiseroute von Qoryoleey nach Mogadischu erklären? Welche Dörfer bzw. Städte haben Sie passiert? BF: Ich bin mit einem Bus von Qoryoleey direkt nach Mogadischu gefahren. R: Mit welchem Bus? BF: Mit einem öffentlichen Bus. R: Sie haben gesagt, Ihr Onkel hat Sie nach Mogadischu gefahren? BF: Wir sind gemeinsam gefahren. R: Beschreiben Sie mir die Reiseroute. Welche Dörfer bzw. Städte haben Sie passiert um nach Mogadischu zu gelangen? BF: Es gibt viele Checkpoints der Al Shabaab. Deswegen sind wir über Umwege nach Mogadischu gefahren. R: Dann erklären Sie mir, welchen Umweg Sie genommen haben und beschreiben Sie mir die Reiseroute. BF: Die Dörfer, durch die wir durchgefahren sind, sind mir nicht bekannt. Ich kann die Namen der Dörfer nicht nennen. R: Wo hat Ihr Onkel in Mogadischu genau gelebt? Können Sie mir den Bezirk und die Straße angeben? BF: Mein Onkel lebte im Bezirk Wardhiigley. Dort gibt es keine Straßennamen. R: Warum gibt es dort keine Straßennamen? BF: Ich war in diesem Bezirk neu. Mein Onkel hat mir nur gesagt, dass wir uns im Bezirk namens Wardhiigley befinden. R: Warum sind Sie nicht bei Ihrem Onkel in Mogadischu geblieben? BF: Die Al Shabaab ist auch in Mogadischu tätig und es gibt auch gute Verbindungen zwischen Al Shabaab-Mitgliedern. R: Haben Sie Zeugnisse über Ihren Schulbesuch in Somalia? BF: Nein. R: Können Sie die genaue Adresse angeben, die Sie besucht haben? BF: Die Schule hatte keine Adresse. R: Wie groß ist Qoryoleey? Wie viele Menschen leben dort? BF: Ich weiß nicht, wie viele Menschen in der Stadt sind. R: wie lange braucht man von Qoryoleey nach Merka? BF: Mit dem Auto braucht man 40 Minuten. R: Welche Hauptclans leben in Qoryoleey? BF: Gare und Hawiye. R: Welche Unterrichtsfächer hatten Sie in der Schule? BF: Religion, Arabisch, Englisch, Somalisch, Mathematik und Wissenschaft. R: Wieso haben Sie vor dem Bundesamt angegeben, dass Sie sechs Jahre die Grundschule besucht haben? BF: Ich habe mit der Mittelschule angefangen und habe davor fünf Jahre die Grundschule besucht. R: Vor dem Bundesamt haben Sie angegeben, sechs Jahre lang die Grundschule besucht zu haben. Heute geben Sie andere Angaben über Ihren Schulbesuch. BF: Das stimmt auch, ich habe auch die Grundschule besucht. R: Es geht darum, dass sie beim Bundesamt angegeben haben, sechs Jahre die Grundschule besucht zu haben und heute sagen Sie, dass Sie die Grundschule, dann die Hauptschule und die Mittelschule besucht haben. BF: Ich habe beim BFA gesagt, dass ich insgesamt sechs Jahre die Schule besucht habe. R: Sie haben gesagt, dass Sie sechs Jahre die Grundschule besucht haben. BF: Ich habe die Grundschule besucht und habe auch die Mittelschule besucht, diese musste ich abbrechen. R: Es gibt aber Widersprüche im Zusammenhang mit Ihrem Schulbesuch. BF: Ich habe auch beim BFA gesagt, dass ich die Grundschule und Mittelschule besucht habe. Wie es protokolliert wurde, kann ich nicht sagen. Gesagt habe ich es. R: Sie haben aber jede Seite des Protokolls – sowohl von der Erstbefragung als auch die niederschriftliche Einvernahme vom 05.12.2017 – unterschrieben. BF: Es war eine somalische Dolmetscherin, sie hat für mich zusammengefasst. R: Es wurde Ihnen jede Seite übersetzt und auch von Ihnen jede Seite unterschrieben. BF: Ich bin gefragt worden, ob ich sechs Jahre die Schule besucht hätte, das habe ich bejaht. R: Wie viele Monate vor Ihrer Ausreise wurden Sie von den Al Shabaab-Mitgliedern entführt? BF: Ein Monat und eine Woche waren dazwischen. R: Mit wie vielen Leuten haben Sie Fußball gespielt? BF: Es waren drei Teams, mit denen ich Fußball gespielt habe, wie viele Personen es waren, kann ich nicht sagen. R: Vorher haben Sie gesagt, dass Sie sich zu Hause versteckt haben und zwar aus Angst vor der Al Shabaab und auf einmal gehen sie Fußball spielen, wie erklären Sie sich das? BF: Meine Mutter hat mir gesagt, dass ich zu Hause bleiben soll und nicht aus dem Haus gehen soll. Die Türe war nicht zugesperrt. Mir war langweilig und ich habe gesehen, dass Jungs draußen Fußball spielen und ich wollte auch Fußball spielen. R: Wie haben die zwei maskierten Männer ausgesehen? Was hatten sie angezogen? BF: Es ist sehr schnell passiert und sie waren auch vermummt, deshalb kann ich nichts beschreiben. R: Können Sie das Auto näher beschreiben, mit dem Sie entführt wurden? BF: Es war ein weißer Bus. Ich habe den Bus kommen gesehen. Ich war damit beschäftigt, Fußball zu spielen. Plötzlich ist dieser Bus stehen geblieben. Man hat mich gepackt und in den Bus gebracht. R: Wie viele Personen waren in dem Bus? BF: Ich habe nur zwei Männer gesehen, das waren die zwei Männer, die mich gepackt und in den Bus gebracht haben. R: Wohin sind Sie genau von diesen Männern gebracht worden? BF: Ich wurde in einem Raum untergebracht worden, wo ich auch geschlagen wurde. R: Wo war dieser Raum? In welchem Gebäude? BF: Das konnte ich nicht sehen, weil meine Augen verbunden waren und mir die Augen erst freigemacht wurden, als ich in dem Raum war. R: Wurden da auch andere Männer festgehalten oder ausschließlich Sie? BF: In diesem Raum war ich alleine. Ich habe keine weiteren Gefangenen gesehen. R: Haben Sie in diesem Raum auch geschlafen? BF: Ich hatte Angst, aber ich konnte auch schlafen. Es war kein Schlafzimmer, aber ich konnte gerade schlafen. Ich habe geschlafen dort, aber ich konnte nicht gut schlafen. R: Dann wurden Sie befreit. Was haben Sie gesehen, als Sie befreit wurden? BF: Ich habe gesehen, dass viele Militärfahrzeuge dort waren. R: Was haben Sie noch gesehen? BF: Das Gebäude war im Freien. Es waren viele getrennte Räume dort. R: Sie müssen dann doch mitbekommen haben, wo Sie von den Al Shabaab-Leuten festgehalten wurden? BF: Es war außerhalb der Stadt, es war ein Landwirtschaftsgebiet. RV: Können Sie uns vielleicht etwas Spezielles über Qoryoleey erzählen, damit Sie uns beweisen können, dass Sie aus dieser Stadt stammen?Regierungsvorlage, Können Sie uns vielleicht etwas Spezielles über Qoryoleey erzählen, damit Sie uns beweisen können, dass Sie aus dieser Stadt stammen? BF: Es gibt einen Fluss, der heißt Shabelle Fluss. Es ist ein Landwirtschaftsgebiet. Es gibt viele Leute, die in der Landwirtschaft tätig sind. RV: Ich möchte, dass Sie die Stadt beschreiben.Regierungsvorlage, Ich möchte, dass Sie die Stadt beschreiben. BF: Es ist eine sehr grüne Stadt. Es gibt viele wunderschöne Bäume dort. Es wird dort auch Sesamöl hergestellt. RV: Keine weiteren Fragen.Regierungsvorlage, Keine weiteren Fragen. […]
- Am 23.11.2020 wurde eine weitere Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgeführt. In dieser brachte der BF entscheidungswesentlich wie folgt vor: […] R: Wie viele Jahre haben Sie die Schule in Somalia besucht?BF: Sechs Jahre.R: Wie viele Jahre haben Sie die Schule in Somalia besucht?, BF: Sechs Jahre. R: Welche Schule haben Sie besucht?BF: Es war eine Volks- und Mittelschule.R: Welche Schule haben Sie besucht?, BF: Es war eine Volks- und Mittelschule. R: Heißt das, dass Sie eine Volksschule und eine Mittelschule besucht haben?BF: Ja, ich habe vier Jahre die Volksschule besucht und zwei Jahre die Mittelschule.R: Heißt das, dass Sie eine Volksschule und eine Mittelschule besucht haben?, BF: Ja, ich habe vier Jahre die Volksschule besucht und zwei Jahre die Mittelschule. R: Können Sie mir die Jahreszahlen angeben, wann Sie die Volksschule und wann Sie die Mittelschule besucht haben?BF: Ich weiß nur wie alt ich war. Nachgefragt gebe ich an, dass ich ca. acht Jahre alt war, als ich die Volksschule angefangen habe und ca. 10 Jahre alt, als ich die Volksschule beendet habe.R: Können Sie mir die Jahreszahlen angeben, wann Sie die Volksschule und wann Sie die Mittelschule besucht haben?, BF: Ich weiß nur wie alt ich war. Nachgefragt gebe ich an, dass ich ca. acht Jahre alt war, als ich die Volksschule angefangen habe und ca. 10 Jahre alt, als ich die Volksschule beendet habe. R: Wie alt waren Sie, als Sie begonnen habe, die Mittelschule zu besuchen?BF: Ich erinnere mich nicht genau, aber ich glaube ich war 15 bis 16 Jahre, als ich begonnen habe mit der Mittelschule.R: Wie alt waren Sie, als Sie begonnen habe, die Mittelschule zu besuchen?, BF: Ich erinnere mich nicht genau, aber ich glaube ich war 15 bis 16 Jahre, als ich begonnen habe mit der Mittelschule. R: Was haben Sie zwischen den beiden Schulen gemacht?BF: Ich habe immer die Schule besucht, ich schätze normal.R: Was haben Sie zwischen den beiden Schulen gemacht?, BF: Ich habe immer die Schule besucht, ich schätze normal. R: Wie alt waren Sie, als Sie die Mittelschule beendet haben?BF: Ich war acht Jahre alt, als ich die Schule begonnen habe. Ich habe die Mittelschule nicht beendet, ich habe sie mit ca. 15 oder 16 Jahren beendet.R: Wie alt waren Sie, als Sie die Mittelschule beendet haben?, BF: Ich war acht Jahre alt, als ich die Schule begonnen habe. Ich habe die Mittelschule nicht beendet, ich habe sie mit ca. 15 oder 16 Jahren beendet. R: Sie haben zuvor angegeben, dass Sie die Mittelschule begonnen haben im Alter von ca. 15 bis 16 Jahren.BF: Ja, das habe ich gerade bestätigt.R: Sie haben zuvor angegeben, dass Sie die Mittelschule begonnen haben im Alter von ca. 15 bis 16 Jahren., BF: Ja, das habe ich gerade bestätigt. R: Was würde passieren, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssten?BF: Ich habe Angst vor den Problemen, weswegen ich meine Heimat verlassen habe.R: Was würde passieren, wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren müssten?, BF: Ich habe Angst vor den Problemen, weswegen ich meine Heimat verlassen habe. R: Bitte sagen Sie jetzt konkret, weshalb Sie sich fürchten.BF: Ich habe wegen der Al Shabaab (AS) mein Heimatland verlassen. Ich habe Angst, dass mich die AS verfolgt und mir Probleme macht.R: Bitte sagen Sie jetzt konkret, weshalb Sie sich fürchten., BF: Ich habe wegen der Al Shabaab (AS) mein Heimatland verlassen. Ich habe Angst, dass mich die AS verfolgt und mir Probleme macht. R: Glauben Sie könnten Sie in Mogadischu leben?BF: Ich bin nicht in Mogadischu geboren und ich habe dort keine Familie. Die AS ist auch in Mogadischu. Ich habe Angst um mein Leben.R: Glauben Sie könnten Sie in Mogadischu leben?, BF: Ich bin nicht in Mogadischu geboren und ich habe dort keine Familie. Die AS ist auch in Mogadischu. Ich habe Angst um mein Leben. R: Welchem Clan gehören Sie an?BF: Ich bin Gabooye. Mein Subclan ist Musedhariyo.R: Welchem Clan gehören Sie an?, BF: Ich bin Gabooye. Mein Subclan ist Musedhariyo. R: Was ist Musedhariyo?BF: Musedhariyo ist der Subclan.R: Was ist Musedhariyo?, BF: Musedhariyo ist der Subclan. R: Können Sie Ihren Subsubclan?BF: Ich weiß es nur bis Musedhariyo.R: Können Sie Ihren Subsubclan?, BF: Ich weiß es nur bis Musedhariyo. R: Wieso wissen Sie das nicht?BF: Weil es mir meine Eltern nicht gesagt haben, welchem Subsubclan ich angehöre und ich habe sie auch nicht danach gefragt.R: Wieso wissen Sie das nicht?, BF: Weil es mir meine Eltern nicht gesagt haben, welchem Subsubclan ich angehöre und ich habe sie auch nicht danach gefragt. R: Als Somalier müsste man über seinen Subsubclan Bescheid wissen.BF: Meine Eltern haben mir nicht mehr gesagt und ich habe sie auch nicht gefragt.R: Als Somalier müsste man über seinen Subsubclan Bescheid wissen., BF: Meine Eltern haben mir nicht mehr gesagt und ich habe sie auch nicht gefragt. R: Wann genau haben Sie Ihre Schule beendet? Können Sie mir einen Monat bzw. ein Jahr angeben?BF: Ich erinnere mich nicht an das genaue Datum. Ich weiß nur, dass ich meine Schule verlassen habe, weil ich Probleme bekommen habe.R: Wann genau haben Sie Ihre Schule beendet? Können Sie mir einen Monat bzw. ein Jahr angeben?, BF: Ich erinnere mich nicht an das genaue Datum. Ich weiß nur, dass ich meine Schule verlassen habe, weil ich Probleme bekommen habe. R: Welche Verwandten leben in Somalia?BF: Meine Mutter und meine Geschwister.R: Welche Verwandten leben in Somalia?, BF: Meine Mutter und meine Geschwister. R: Wo leben diese derzeit?BF: Sie leben in Qoryooley.R: Wo leben diese derzeit?, BF: Sie leben in Qoryooley. R: Sind Sie regelmäßig in Kontakt mit Ihrer Mutter?BF: Nein.R: Sind Sie regelmäßig in Kontakt mit Ihrer Mutter?, BF: Nein. R: Wann haben Sie das letzte Mal mit ihr telefoniert?BF: Vor drei Monaten.R: Wann haben Sie das letzte Mal mit ihr telefoniert?, BF: Vor drei Monaten. R: Und vor drei Monaten hat sie sich noch in Qoryooley befunden?BF: Ja.R: Und vor drei Monaten hat sie sich noch in Qoryooley befunden?, BF: Ja. R: Wann haben Sie Somalia genau verlassen?BF: Am 04.01.2016.R: Wann haben Sie Somalia genau verlassen?, BF: Am 04.01.
- R: Wenn Sie nach Somalia zurückkehren müssten, wie sollten die AS wissen, dass Sie wieder zurückgekehrt sind?BF: Wenn ich in meinen Heimatort zurückkehren würde, es kennen sich dort alle Bewohner und wüsste man sofort, dass ich wieder in Somalia in meinem Heimatort bin.R: Wenn Sie nach Somalia zurückkehren müssten, wie sollten die AS wissen, dass Sie wieder zurückgekehrt sind?, BF: Wenn ich in meinen Heimatort zurückkehren würde, es kennen sich dort alle Bewohner und wüsste man sofort, dass ich wieder in Somalia in meinem Heimatort bin. R: Wieso will die AS Sie töten?BF: Weil sie mir gesagt haben, dass ich mich am Jihad beteiligen soll und ich habe es abgelehnt.R: Wieso will die AS Sie töten?, BF: Weil sie mir gesagt haben, dass ich mich am Jihad beteiligen soll und ich habe es abgelehnt. R: Wie oft ist die AS an Sie herangetreten und hat gesagt, dass Sie sich am Jihad beteiligen sollen?BF: Vier Mal.R: Wie oft ist die AS an Sie herangetreten und hat gesagt, dass Sie sich am Jihad beteiligen sollen?, BF: Vier Mal. R: Wann war das erste Mal, können Sie sich daran erinnern?BF: Ich erinnere mich nicht an das genaue Datum, aber es war eines Tages um 11:00 Uhr, als ich die Schule beendet habe.R: Wann war das erste Mal, können Sie sich daran erinnern?, BF: Ich erinnere mich nicht an das genaue Datum, aber es war eines Tages um 11:00 Uhr, als ich die Schule beendet habe. R: Den Monat können Sie mir nicht angeben?BF: Ich erinnere mich nicht, weil …..(der BF vollendet den Satz nicht).R: Den Monat können Sie mir nicht angeben?, BF: Ich erinnere mich nicht, weil …..(der BF vollendet den Satz nicht). R wiederholt die Frage.BF: Weil ich nicht auf das Datum geachtet habe.R wiederholt die Frage., BF: Weil ich nicht auf das Datum geachtet habe. R: Wann war das zweite Mal?BF: Es war am nächsten Tag.R: Wann war das zweite Mal?, BF: Es war am nächsten Tag. R: Wann war das dritte Mal?BF: Alle vier Male waren jeweils am darauffolgenden Tag.R: Wann war das dritte Mal?, BF: Alle vier Male waren jeweils am darauffolgenden Tag. R: Sind Sie konkret von der AS bedroht worden?BF: Außer dass sie mich entführt haben, haben sie mich nicht persönlich bedroht.R: Sind Sie konkret von der AS bedroht worden?, BF: Außer dass sie mich entführt haben, haben sie mich nicht persönlich bedroht. R: Erzählen Sie bitte nochmals, wie Sie von der AS bedroht wurden?BF: Ich sage es nicht auf Deutsch, ich sage es auf Somalisch. Ich mache nicht weiter.R: Erzählen Sie bitte nochmals, wie Sie von der AS bedroht wurden?, BF: Ich sage es nicht auf Deutsch, ich sage es auf Somalisch. Ich mache nicht weiter. R wiederholt die Frage.BF: Die AS sind in die Schule gekommen und unser Lehrer hat gesagt, ich soll mich am Kampf beteiligen.R wiederholt die Frage., BF: Die AS sind in die Schule gekommen und unser Lehrer hat gesagt, ich soll mich am Kampf beteiligen. R: Wann ist die AS in die Schule gekommen?BF: Ich weiß nicht, wann das war, aber einer von den Lehrern hat mir das gesagt.R: Wann ist die AS in die Schule gekommen?, BF: Ich weiß nicht, wann das war, aber einer von den Lehrern hat mir das gesagt. R: Das heißt, die AS hat das zum Lehrer gesagt?BF: Ich weiß es nicht, ob die AS es so zum Lehrer gesagt hat, aber der Lehrer hat es mir gesagt.R: Das heißt, die AS hat das zum Lehrer gesagt?, BF: Ich weiß es nicht, ob die AS es so zum Lehrer gesagt hat, aber der Lehrer hat es mir gesagt. R: Was hat der Lehrer zu Ihnen gesagt? Bitte erzählen Sie detailliert.BF: Der Lehrer hat gesagt, dass er will, dass ich mich am Jihad beteilige und für meine Religion kämpfe.R: Was hat der Lehrer zu Ihnen gesagt? Bitte erzählen Sie detailliert., BF: Der Lehrer hat gesagt, dass er will, dass ich mich am Jihad beteilige und für meine Religion kämpfe. R: Nur Sie sollten sich am Jihad beteiligen oder Ihre Schulkollegen auch?BF: Von den Mitschülern weiß ich es nicht, aber der Lehrer ist zu mir persönlich gekommen.R: Nur Sie sollten sich am Jihad beteiligen oder Ihre Schulkollegen auch?, BF: Von den Mitschülern weiß ich es nicht, aber der Lehrer ist zu mir persönlich gekommen. R: Was haben Sie dann daraufhin gesagt?BF: Ich habe gesagt, dass ich nicht bereit bin, mich an den Kämpfen zu beteiligen und ich möchte niemanden töten.R: Was haben Sie dann daraufhin gesagt?, BF: Ich habe gesagt, dass ich nicht bereit bin, mich an den Kämpfen zu beteiligen und ich möchte niemanden töten. R: Wie hat der Lehrer geheißen, der Ihnen das gesagt hat?BF: XXXX .R: Wie hat der Lehrer geheißen, der Ihnen das gesagt hat?, BF: römisch 40 . R: Hat er keinen vollständigen Namen?BF: Ich weiß seinen vollständigen Namen nicht, weil er ein neuer Lehrer war.R: Hat er keinen vollständigen Namen?, BF: Ich weiß seinen vollständigen Namen nicht, weil er ein neuer Lehrer war. R: Seit wann hatten Sie diesen neuen Lehrer als Lehrer?BF: Ca. drei, vier Monate.R: Seit wann hatten Sie diesen neuen Lehrer als Lehrer?, BF: Ca. drei, vier Monate. R: Was war die Reaktion des Lehrers, als Sie gesagt haben, dass Sie das nicht möchten?BF: Als er mir gesagt hat, dass ich mich am Jihad beteiligen solle und ich abgelehnt habe, war er nicht zufrieden, er war von mir enttäuscht.R: Was war die Reaktion des Lehrers, als Sie gesagt haben, dass Sie das nicht möchten?, BF: Als er mir gesagt hat, dass ich mich am Jihad beteiligen solle und ich abgelehnt habe, war er nicht zufrieden, er war von mir enttäuscht. R: Sind Sie dann nach Hause gegangen und haben Sie Ihrer Mutter erzählt, was in der Schule vorgefallen war?BF: Nein, an diesem Tag habe ich meiner Mutter nichts davon erzählt.R: Sind Sie dann nach Hause gegangen und haben Sie Ihrer Mutter erzählt, was in der Schule vorgefallen war?, BF: Nein, an diesem Tag habe ich meiner Mutter nichts davon erzählt. R: Wie hat die Schule geheißen, die Sie besucht haben?BF: Sie heißt Volks- Mittelschule Qoryooley.R: Wie hat die Schule geheißen, die Sie besucht haben?, BF: Sie heißt Volks- Mittelschule Qoryooley. R: Können Sie mir genau schildern, was am nächsten Tag in der Schule passiert ist?BF: Am nächsten Tag habe ich ganz normal die Schule besucht. Ich habe meinen ganz normalen Unterricht bekommen. Als die Schule fertig war, sind alle Schüler rausgekommen. Als ich am Weg war, hat mich der Lehrer gerufen. Er hat gesagt, dass er mit mir reden will. Ich bin zu ihm gegangen. Wir sind auf der Seite gestanden. Er hat wiederholt, was er mir am Tag zuvor gesagt hat. Er hat mir Überlieferungen vorgelesen. Er hat mir erzählt, wenn sich jemand am Jihad beteiligt, dass er ins Paradies kommt. Er hat versucht, mich zu überzeugen.R: Können Sie mir genau schildern, was am nächsten Tag in der Schule passiert ist?, BF: Am nächsten Tag habe ich ganz normal die Schule besucht. Ich habe meinen ganz normalen Unterricht bekommen. Als die Schule fertig war, sind alle Schüler rausgekommen. Als ich am Weg war, hat mich der Lehrer gerufen. Er hat gesagt, dass er mit mir reden will. Ich bin zu ihm gegangen. Wir sind auf der Seite gestanden. Er hat wiederholt, was er mir am Tag zuvor gesagt hat. Er hat mir Überlieferungen vorgelesen. Er hat mir erzählt, wenn sich jemand am Jihad beteiligt, dass er ins Paradies kommt. Er hat versucht, mich zu überzeugen. R: Was war Ihre Reaktion?BF: Ich habe immer geglaubt, wenn jemand unschuldige Menschen tötet, dass er nicht gut sei. Ich habe gesagt, dass ich mich nicht beteiligen will.R: Was war Ihre Reaktion?, BF: Ich habe immer geglaubt, wenn jemand unschuldige Menschen tötet, dass er nicht gut sei. Ich habe gesagt, dass ich mich nicht beteiligen will. R: Was war die Reaktion des Lehrers?BF: Der Lehrer war nicht glücklich, was ich geantwortet habe. Ich habe gesagt, dass ich mich nicht am Jihad beteiligen will, dass ich noch ein junger Mann bin.R: Was war die Reaktion des Lehrers?, BF: Der Lehrer war nicht glücklich, was ich geantwortet habe. Ich habe gesagt, dass ich mich nicht am Jihad beteiligen will, dass ich noch ein junger Mann bin. R: Sind Sie dann nach Hause gegangen?BF: Ich habe dem Lehrer gesagt, dass ich nach Hause gehen will und er hat gesagt, dass ich nach Hause gehen darf.R: Sind Sie dann nach Hause gegangen?, BF: Ich habe dem Lehrer gesagt, dass ich nach Hause gehen will und er hat gesagt, dass ich nach Hause gehen darf. R: Wieso hat der Lehrer ausgerechnet Sie gefragt, ob Sie am Jihad teilnehmen wollen?BF: Ich war ein aktiver Schüler.R: Wieso hat der Lehrer ausgerechnet Sie gefragt, ob Sie am Jihad teilnehmen wollen?, BF: Ich war ein aktiver Schüler. R: Was bedeutet es, ein aktiver Schüler zu sein.BF: Das bedeutet, wenn jemand sehr engagiert ist.R: Was bedeutet es, ein aktiver Schüler zu sein., BF: Das bedeutet, wenn jemand sehr engagiert ist. R: Was war so etwas Besonderes an Ihnen?BF: Wenn der Lehrer nicht anwesend war, war ich der Vorsitzende der Klasse, der Vorsteher.R: Was war so etwas Besonderes an Ihnen?, BF: Wenn der Lehrer nicht anwesend war, war ich der Vorsitzende der Klasse, der Vorsteher. R: Waren Sie der Klassensprecher?BF: Wenn irgendetwas in meiner Klasse passiert ist, habe ich für meine Mitschüler gesprochen.R: Waren Sie der Klassensprecher?, BF: Wenn irgendetwas in meiner Klasse passiert ist, habe ich für meine Mitschüler gesprochen. R: Was ist dann beim dritten Mal passiert? War es gleich wie am zweiten Tag?BF: Ja, es war gleich wie am zweiten Tag.R: Was ist dann beim dritten Mal passiert? War es gleich wie am zweiten Tag?, BF: Ja, es war gleich wie am zweiten Tag. R: Was ist beim vierten Mal passiert?BF: Nach dem vierten Mal habe ich es meiner Mutter erzählt.R: Was ist beim vierten Mal passiert?, BF: Nach dem vierten Mal habe ich es meiner Mutter erzählt. R: Was hat Ihre Mutter gesagt?BF: Sie war schockiert, sie hat Angst bekommen. Sie sagte, dass sie zum Direktor geht. Sie hat mit dem Direktor gesprochen.R: Was hat Ihre Mutter gesagt?, BF: Sie war schockiert, sie hat Angst bekommen. Sie sagte, dass sie zum Direktor geht. Sie hat mit dem Direktor gesprochen. R: Was hat der Direktor zu Ihrer Mutter gesagt?BF: Ich war nicht anwesend, als sie mit dem Direktor gesprochen hat, aber sie hat mir erzählt, dass sie ihn gefragt hat, ob die Schule eine AS-Schule ist und die Jugendlichen, die dort Unterricht bekommen, nur über die AS unterrichtet werden.R: Was hat der Direktor zu Ihrer Mutter gesagt?, BF: Ich war nicht anwesend, als sie mit dem Direktor gesprochen hat, aber sie hat mir erzählt, dass sie ihn gefragt hat, ob die Schule eine AS-Schule ist und die Jugendlichen, die dort Unterricht bekommen, nur über die AS unterrichtet werden. R: Was hat der Direktor geantwortet?BF: Der Direktor hat gesagt, dass es eine normale Schule sei und keine AS-Schule.R: Was hat der Direktor geantwortet?, BF: Der Direktor hat gesagt, dass es eine normale Schule sei und keine AS-Schule. R: Hat sich Ihre Mutter mit den Antworten des Direktors zufriedengegeben?BF: Als er gesagt hat, dass es eine normale Schule sei und keine AS-Schule und er mit den anderen Lehrern sprechen will, dann habe ich weiter ganz normal meine Schule besucht.R: Hat sich Ihre Mutter mit den Antworten des Direktors zufriedengegeben?, BF: Als er gesagt hat, dass es eine normale Schule sei und keine AS-Schule und er mit den anderen Lehrern sprechen will, dann habe ich weiter ganz normal meine Schule besucht. R: Wie lange haben Sie dann noch ganz normal Ihre Schule besucht?BF: Eine Woche.R: Wie lange haben Sie dann noch ganz normal Ihre Schule besucht?, BF: Eine Woche. R: Und während dieser Woche ist der Lehrer nicht mehr an Sie herangetreten und hat gesagt, dass Sie am Jihad teilnehmen sollen?BF: Nein, er hat nichts mehr gesagt.R: Und während dieser Woche ist der Lehrer nicht mehr an Sie herangetreten und hat gesagt, dass Sie am Jihad teilnehmen sollen?, BF: Nein, er hat nichts mehr gesagt. R: Wieso haben Sie dann die Schule abgebrochen, wenn er nichts mehr gesagt hat?BF: Ich habe die Schule abgebrochen, weil meine Mutter von der AS bedroht wurde.R: Wieso haben Sie dann die Schule abgebrochen, wenn er nichts mehr gesagt hat?, BF: Ich habe die Schule abgebrochen, weil meine Mutter von der AS bedroht wurde. R: Wie hat diese Bedrohung in Bezug auf Ihre Mutter ausgesehen?BF: Meine Mutter war am Markt, wo sie gearbeitet hat. Viele Männer sind zu ihr gekommen und haben sie bedroht. Sie hat mir erzählt, dass viele AS-Männer zu ihr gekommen sind und sie bedroht haben und diese gesagt haben, dass sie sie töten wollen, weil ihr Sohn es abgelehnt hat, sich am Jihad zu beteiligen.R: Wie hat diese Bedrohung in Bezug auf Ihre Mutter ausgesehen?, BF: Meine Mutter war am Markt, wo sie gearbeitet hat. Viele Männer sind zu ihr gekommen und haben sie bedroht. Sie hat mir erzählt, dass viele AS-Männer zu ihr gekommen sind und sie bedroht haben und diese gesagt haben, dass sie sie töten wollen, weil ihr Sohn es abgelehnt hat, sich am Jihad zu beteiligen. R: Haben Sie noch Geschwister?BF: Ja.R: Haben Sie noch Geschwister?, BF: Ja. R: Wie viele Brüder haben Sie?BF: Drei, einer ist älter als ich.R: Wie viele Brüder haben Sie?, BF: Drei, einer ist älter als ich. R: Was ist dann weiter passiert, als Ihre Mutter von der AS bedroht wurde? Sind die AS-Männer einfach wieder gegangen?BF: Ja, sie sind weggegangen.R: Was ist dann weiter passiert, als Ihre Mutter von der AS bedroht wurde? Sind die AS-Männer einfach wieder gegangen?, BF: Ja, sie sind weggegangen. R: Wurde Ihre Mutter in der Folge wieder einmal bedroht von der AS?BF: Nein.R: Wurde Ihre Mutter in der Folge wieder einmal bedroht von der AS?, BF: Nein. R: Wieso haben Sie dann mit der Schule aufgehört?BF: Meine Mutter hat gesagt, ich darf nicht mehr die Schule besuchen, ich soll sie nicht mehr besuchen.R: Wieso haben Sie dann mit der Schule aufgehört?, BF: Meine Mutter hat gesagt, ich darf nicht mehr die Schule besuchen, ich soll sie nicht mehr besuchen. R: Wann hat Ihre Mutter das gesagt?BF: An dem Tag, als sie bedroht worden ist.R: Wann hat Ihre Mutter das gesagt?, BF: An dem Tag, als sie bedroht worden ist. R: Was war dann der ausschlaggebende Grund, weshalb Sie Ihren Heimatort verlassen haben?BF: die AS haben mich attackiert, sie haben mich entführt.R: Was war dann der ausschlaggebende Grund, weshalb Sie Ihren Heimatort verlassen haben?, BF: die AS haben mich attackiert, sie haben mich entführt. R: Sie sind dann nicht mehr in die Schule gegangen. Wie viel Zeit ist vergangen, nachdem Sie von der AS attackiert wurden?BF: Eine Woche.R: Sie sind dann nicht mehr in die Schule gegangen. Wie viel Zeit ist vergangen, nachdem Sie von der AS attackiert wurden?, BF: Eine Woche. R: Können Sie genau und detailliert schildern, wie Sie attackiert wurden?BF: Eines Tages war ich im Haus. Meine Mutter hat mir gesagt, dass ich zu Hause bleiben und nicht nach draußen gehen soll. Die Jugendlichen, mit denen ich befreundet war, haben draußen gespielt. Als ich gesehen habe, dass meine Freunde draußen spielen, bin ich auch hinausgegangen und habe mitgespielt. Ca. um 18:00 Uhr am Abend, als wir gespielt haben, ist ein Bus gekommen. Aus diesem Bus sind zwei Männer ausgestiegen. Diese zwei Männer waren vermummt. Sie haben mich festgehalten, meine Augen verbunden und mich in den Bus hineingeschmissen.R: Können Sie genau und detailliert schildern, wie Sie attackiert wurden?, BF: Eines Tages war ich im Haus. Meine Mutter hat mir gesagt, dass ich zu Hause bleiben und nicht nach draußen gehen soll. Die Jugendlichen, mit denen ich befreundet war, haben draußen gespielt. Als ich gesehen habe, dass meine Freunde draußen spielen, bin ich auch hinausgegangen und habe mitgespielt. Ca. um 18:00 Uhr am Abend, als wir gespielt haben, ist ein Bus gekommen. Aus diesem Bus sind zwei Männer ausgestiegen. Diese zwei Männer waren vermummt. Sie haben mich festgehalten, meine Augen verbunden und mich in den Bus hineingeschmissen. R: Mit wie vielen Jugendlichen haben Sie gespielt?BF: Ich weiß es nicht, wie viele wir waren, ich weiß nur, dass wir drei Teams waren.R: Mit wie vielen Jugendlichen haben Sie gespielt?, BF: Ich weiß es nicht, wie viele wir waren, ich weiß nur, dass wir drei Teams waren. R: Was haben Sie gespielt?BF: Fußball.R: Was haben Sie gespielt?, BF: Fußball. R: Wurden nur Sie von den zwei Männern festgehalten und in den Bus hineingeschmissen?BF: Ja.R: Wurden nur Sie von den zwei Männern festgehalten und in den Bus hineingeschmissen?, BF: Ja. R: Wo sind Sie dann mit den AS-Männern hingefahren, wissen Sie das?BF: Meine Augen waren verbunden, ich weiß es nicht. Als sie mich an den Ort gebracht haben, wo sie mich hinbringen wollten, brachten sie mich in ein Zimmer und haben meine Augenbinden abgenommen.R: Wo sind Sie dann mit den AS-Männern hingefahren, wissen Sie das?, BF: Meine Augen waren verbunden, ich weiß es nicht. Als sie mich an den Ort gebracht haben, wo sie mich hinbringen wollten, brachten sie mich in ein Zimmer und haben meine Augenbinden abgenommen. R: Was ist dann weiter geschehen?BF: Sie haben Wasser auf mich geschüttet, auf den ganzen Körper und haben mich mit einem Stock aus Holz geschlagen.R: Was ist dann weiter geschehen?, BF: Sie haben Wasser auf mich geschüttet, auf den ganzen Körper und haben mich mit einem Stock aus Holz geschlagen. R: Hat man zu Ihnen auch etwas gesagt?BF: Sie fragten mich, warum ich abgelehnt hätte, mich am Jihad zu beteiligen.R: Hat man zu Ihnen auch etwas gesagt?, BF: Sie fragten mich, warum ich abgelehnt hätte, mich am Jihad zu beteiligen. R: Wie viele AS-Männer waren in diesem Zimmer?BF: Fünf Männer.R: Wie viele AS-Männer waren in diesem Zimmer?, BF: Fünf Männer. R: Haben Sie diese Männer jemals zuvor gesehen?BF: Nein.R: Haben Sie diese Männer jemals zuvor gesehen?, BF: Nein. R: Woher kannten diese fünf Männer Sie? Können Sie sich das erklären?BF: Ich weiß es nicht, woher sie mich gekannt haben, aber ich war eine gezielte Person.R: Woher kannten diese fünf Männer Sie? Können Sie sich das erklären?, BF: Ich weiß es nicht, woher sie mich gekannt haben, aber ich war eine gezielte Person. R: Wurden noch andere Personen in diesem Zimmer festgehalten oder waren Sie alleine mit den AS-Männern?BF: Ich war alleine.R: Wurden noch andere Personen in diesem Zimmer festgehalten oder waren Sie alleine mit den AS-Männern?, BF: Ich war alleine. R: Wurden Sie dann alleine gelassen in dem Zimmer und wurden Sie eingesperrt?BF: Sie haben meine Hände auf den Rücken gebunden und haben mich geschlagen und sie haben mich im Zimmer eingesperrt.R: Wurden Sie dann alleine gelassen in dem Zimmer und wurden Sie eingesperrt?, BF: Sie haben meine Hände auf den Rücken gebunden und haben mich geschlagen und sie haben mich im Zimmer eingesperrt. R: Wie lange waren Sie eingesperrt?BF: Ca. fünf Tage.R: Wie lange waren Sie eingesperrt?, BF: Ca. fünf Tage. R: Sind diese AS-Männer innerhalb dieser fünf Tage wieder zu Ihnen ins Zimmer gekommen?BF: ja, in derselben Nacht sind sie zu mir gekommen. Ein dicker, starker Mann hat mich hochgehoben und an die Wand gedrückt. Er fragte mich, warum ich den Jihad ablehne. Ich habe gesagt, dass ich niemanden töten will, vor allem nicht die muslimischen Leute.R: Sind diese AS-Männer innerhalb dieser fünf Tage wieder zu Ihnen ins Zimmer gekommen?, BF: ja, in derselben Nacht sind sie zu mir gekommen. Ein dicker, starker Mann hat mich hochgehoben und an die Wand gedrückt. Er fragte mich, warum ich den Jihad ablehne. Ich habe gesagt, dass ich niemanden töten will, vor allem nicht die muslimischen Leute. R: Nicht muslimische Leute würden Sie töten?BF: Ich möchte überhaupt niemanden töten oder jemandem Probleme machen.R: Nicht muslimische Leute würden Sie töten?, BF: Ich möchte überhaupt niemanden töten oder jemandem Probleme machen. R: Hat Sie dieser dicke, starke Mann Sie dann wieder losgelassen?BF: Nach einer Weile hat er mich runtergelassen. Dann haben sie begonnen, mir aus dem Koran vorzulesen, auch Überlieferungen.R: Hat Sie dieser dicke, starke Mann Sie dann wieder losgelassen?, BF: Nach einer Weile hat er mich runtergelassen. Dann haben sie begonnen, mir aus dem Koran vorzulesen, auch Überlieferungen. R: Wie viele Personen waren dann wieder in dem Zimmer?BF: Zwei weitere Männer, insgesamt waren sie zu dritt.R: Wie viele Personen waren dann wieder in dem Zimmer?, BF: Zwei weitere Männer, insgesamt waren sie zu dritt. R: Was war Ihre Reaktion, als man Ihnen aus dem Koran vorlas?BF: Ich wollte niemanden töten und ich habe ihnen gesagt, dass ich bei meiner Aussage bleibe.R: Was war Ihre Reaktion, als man Ihnen aus dem Koran vorlas?, BF: Ich wollte niemanden töten und ich habe ihnen gesagt, dass ich bei meiner Aussage bleibe. R: Sie haben also das Vorlesen über sich ergehen lassen?BF: Ich habe zugehört, was sie vorgelesen haben.R: Sie haben also das Vorlesen über sich ergehen lassen?, BF: Ich habe zugehört, was sie vorgelesen haben. R: Sind die Männer dann wieder gegangen und haben Sie alleine im Zimmer zurückgelassen?BF: Ja, sie haben mich auf den Boden geschmissen und die Türe wieder zugemacht und mich alleine gelassen.R: Sind die Männer dann wieder gegangen und haben Sie alleine im Zimmer zurückgelassen?, BF: Ja, sie haben mich auf den Boden geschmissen und die Türe wieder zugemacht und mich alleine gelassen. R: Wie lange waren Sie dann noch in diesem Zimmer aufhältig?BF: Insgesamt war ich dort fünf Tage aufhältig.R: Wie lange waren Sie dann noch in diesem Zimmer aufhältig?, BF: Insgesamt war ich dort fünf Tage aufhältig. R: Was ist dann passiert, als der dicke, starke Mann Sie hochgehoben hat.Ohne die Antwort des BF abzuwarten unterbricht die RV plötzlich die Ausführungen des BF und gibt wie folgt an:R: Was ist dann passiert, als der dicke, starke Mann Sie hochgehoben hat., Ohne die Antwort des BF abzuwarten unterbricht die Regierungsvorlage plötzlich die Ausführungen des BF und gibt wie folgt an: Es wird ersucht, die mündliche Verhandlung zu vertagen. Die heutige mündliche Verhandlung wurde für den Zeitraum 12:30 bis 15:30 Uhr anberaumt, begonnen wurde um 14:20 Uhr. Aufgrund des Abholens des Kindes der RV aus dem Kindergarten, weil aufgrund des Lockdown die Öffnungszeiten kurzfristig eingeschränkt wurden, ist es nicht möglich, weiter an derEs wird ersucht, die mündliche Verhandlung zu vertagen. Die heutige mündliche Verhandlung wurde für den Zeitraum 12:30 bis 15:30 Uhr anberaumt, begonnen wurde um 14:20 Uhr. Aufgrund des Abholens des Kindes der Regierungsvorlage aus dem Kindergarten, weil aufgrund des Lockdown die Öffnungszeiten kurzfristig eingeschränkt wurden, ist es nicht möglich, weiter an der Verhandlung teilzunehmen. Der BF hat ein Recht auf Vertretung. Es wird daher beantragt in einer fortgesetzten Verhandlung die weiteren Fluchtgründe des BF zu erörtern. Die RV vergreift sich im Ton und wird zunehmend ungehaltener.Die Regierungsvorlage vergreift sich im Ton und wird zunehmend ungehaltener. RV verlässt um 15:34 Uhr den Verhandlungssaal.Regierungsvorlage verlässt um 15:34 Uhr den Verhandlungssaal. R wiederholt die Frage: Wann ist dann das passiert, als der dicke, starke Mann Sie hochgehoben hat. An welchem der fünf Tage?BF: Am zweiten Tag.R wiederholt die Frage: Wann ist dann das passiert, als der dicke, starke Mann Sie hochgehoben hat. An welchem der fünf Tage?, BF: Am zweiten Tag. R: Wie ist es Ihnen gelungen, nach diesen fünf Tagen zu entkommen?BF: Am fünften Tag beim Frühgebet habe ich Waffengeräusche gehört. Als ich diese Waffengeräusche gehört habe, habe ich Angst bekommen. Diese Waffengeräusche habe ich ca. 40 bis 45 Minuten lang gehört. Ich saß auf der Seite in dem Zimmer, wo ich eingesperrt war. Dann sah ich plötzlich, dass Männer die Tür aufgebrochen haben. Es waren zwei Männer. Sie haben mich hochgehoben und mich gefragt, was ich dort mache.R: Wie ist es Ihnen gelungen, nach diesen fünf Tagen zu entkommen?, BF: Am fünften Tag beim Frühgebet habe ich Waffengeräusche gehört. Als ich diese Waffengeräusche gehört habe, habe ich Angst bekommen. Diese Waffengeräusche habe ich ca. 40 bis 45 Minuten lang gehört. Ich saß auf der Seite in dem Zimmer, wo ich eingesperrt war. Dann sah ich plötzlich, dass Männer die Tür aufgebrochen haben. Es waren zwei Männer. Sie haben mich hochgehoben und mich gefragt, was ich dort mache. R: Was waren das für Männer?BF: Sie waren Militär von der Regierung.R: Was waren das für Männer?, BF: Sie waren Militär von der Regierung. R: Waren es Soldaten?BF: Sie waren Soldaten von der Regierung und sie brachten mich auf ihren Stützpunkt.R: Waren es Soldaten?, BF: Sie waren Soldaten von der Regierung und sie brachten mich auf ihren Stützpunkt. R: Wo war dieser Stützpunkt?BF: Er liegt in Qoryooley.R: Wo war dieser Stützpunkt?, BF: Er liegt in Qoryooley. R: Gibt es dort etwas Besonderes bei dem Stützpunkt, damit man ihn finden kann?BF: Dieser Stützpunkt war nicht in der Mitte der Stadt, er lag am Rande der Stadt.R: Gibt es dort etwas Besonderes bei dem Stützpunkt, damit man ihn finden kann?, BF: Dieser Stützpunkt war nicht in der Mitte der Stadt, er lag am Rande der Stadt. R: War es ein Militärstützpunkt?BF: Ich habe nur gesehen, dass dort Soldaten waren und viele Waffen dort waren.R: War es ein Militärstützpunkt?, BF: Ich habe nur gesehen, dass dort Soldaten waren und viele Waffen dort waren. R: Wie lange haben Sie sich auf diesem Stützpunkt aufgehalten?BF: Als sie mich dorthin gebracht haben, stellten sie mir Fragen. Sie haben meine Mutter angerufen und meine Mutter ist zu mir gekommen. Ich bin dann mit meiner Mutter wieder weggegangen.R: Wie lange haben Sie sich auf diesem Stützpunkt aufgehalten?, BF: Als sie mich dorthin gebracht haben, stellten sie mir Fragen. Sie haben meine Mutter angerufen und meine Mutter ist zu mir gekommen. Ich bin dann mit meiner Mutter wieder weggegangen. R: Wo war Ihr Vater zu dieser Zeit?BF: Er war nicht da.R: Wo war Ihr Vater zu dieser Zeit?, BF: Er war nicht da. R: Wo war er?BF: Er war ein Nomade und er hat mit den Nomaden gelebt.R: Wo war er?, BF: Er war ein Nomade und er hat mit den Nomaden gelebt. R: Wieso war Ihr Vater Nomade und Sie, Ihre Mutter und Ihre Geschwister nicht?BF: Weil mein Vater Tiere hatte.R: Wieso war Ihr Vater Nomade und Sie, Ihre Mutter und Ihre Geschwister nicht?, BF: Weil mein Vater Tiere hatte. R: Das heißt, Sie sind mit Ihrer Mutter wieder nach Hause gegangen, stimmt das?BF: Ja.R: Das heißt, Sie sind mit Ihrer Mutter wieder nach Hause gegangen, stimmt das?, BF: Ja. R: Wie lange haben Sie sich dann bei Ihrer Mutter aufgehalten?BF: Als sie mich nach Hause brachte, kam am Abend mein Onkel und er hat mich mitgenommen.R: Wie lange haben Sie sich dann bei Ihrer Mutter aufgehalten?, BF: Als sie mich nach Hause brachte, kam am Abend mein Onkel und er hat mich mitgenommen. R: Wohin hat Ihr Onkel Sie gebracht?BF: Er brachte mich zu meinem Vater.R: Wohin hat Ihr Onkel Sie gebracht?, BF: Er brachte mich zu meinem Vater. R: Wo war Ihr Vater aufhältig?BF: Bei den Nomaden, wo er gewohnt hat.R: Wo war Ihr Vater aufhältig?, BF: Bei den Nomaden, wo er gewohnt hat. R: Wenn Ihr Vater Nomade ist, muss er im Land herumgezogen sein. Wie können Sie wissen, wo sich Ihr Vater zu dem Zeitpunkt aufgehalten acht?BF: Ich kannte den Aufenthaltsort nicht, aber mein Onkel kannte ihn.R: Wenn Ihr Vater Nomade ist, muss er im Land herumgezogen sein. Wie können Sie wissen, wo sich Ihr Vater zu dem Zeitpunkt aufgehalten acht?, BF: Ich kannte den Aufenthaltsort nicht, aber mein Onkel kannte ihn. R: Wie lange waren Sie dann bei Ihrem Vater aufhältig?BF: Einen Monat.R: Wie lange waren Sie dann bei Ihrem Vater aufhältig?, BF: Einen Monat. R: Wieso sind Sie nicht bei Ihrem Vater geblieben?BF: Erstens war mein Vater ein kranker Mann und deshalb konnte er mich nicht beschützen.R: Wieso sind Sie nicht bei Ihrem Vater geblieben?, BF: Erstens war mein Vater ein kranker Mann und deshalb konnte er mich nicht beschützen. R: Wie alt waren Sie zu dem Zeitpunkt?BF: Ich war 16 Jahre alt.R: Wie alt waren Sie zu dem Zeitpunkt?, BF: Ich war 16 Jahre alt. R: Wieso haben Sie nicht Ihrem Vater geholfen?BF: Als ich bei ihm war, habe ich ihm geholfen. Ich habe auf die Tiere aufgepasst.R: Wieso haben Sie nicht Ihrem Vater geholfen?, BF: Als ich bei ihm war, habe ich ihm geholfen. Ich habe auf die Tiere aufgepasst. R: Wieso sind Sie nicht bei ihm geblieben?BF: Weil mein Vater krank war und er konnte mich nicht beschützen.R: Wieso sind Sie nicht bei ihm geblieben?, BF: Weil mein Vater krank war und er konnte mich nicht beschützen. R: Sie waren 16 Jahre alt und konnten bereits auf sich selbst aufpassen.BF: Wenn ich mich selbst schützen hätte können, hätten mich die AS nicht entführen können.R: Sie waren 16 Jahre alt und konnten bereits auf sich selbst aufpassen., BF: Wenn ich mich selbst schützen hätte können, hätten mich die AS nicht entführen können. R: Sie wissen also nicht, an welchem Ort sich Ihr Vater aufgehalten hat?BF: Es war bei den Nomaden und ich glaube es gehörte zu Qoryooley.R: Sie wissen also nicht, an welchem Ort sich Ihr Vater aufgehalten hat?, BF: Es war bei den Nomaden und ich glaube es gehörte zu Qoryooley. R: Was ist Qoryooley?BF: Es ist eine Stadt, wo ich geboren bin.R: Was ist Qoryooley?, BF: Es ist eine Stadt, wo ich geboren bin. R: Was ist nach diesem Monat passiert, in dem Sie bei Ihrem Vater waren?BF: Nach diesem Monat hat meine Mutter sich entschieden, dass ich das Land verlasse.R: Was ist nach diesem Monat passiert, in dem Sie bei Ihrem Vater waren?, BF: Nach diesem Monat hat meine Mutter sich entschieden, dass ich das Land verlasse. R: Das heißt, Sie sind nach diesem einen Monat bei Ihrem Vater wieder zu Ihrer Mutter nach Hause zurückgekehrt?BF: Nein.R: Das heißt, Sie sind nach diesem einen Monat bei Ihrem Vater wieder zu Ihrer Mutter nach Hause zurückgekehrt?, BF: Nein. R: Wann hat Ihre Mutter Ihnen mitgeteilt, dass Sie das Land verlassen sollenBF: Mein Onkel hat mich nach Mogadischu gebracht und gesagt, ich muss das Land verlassen.R: Wann hat Ihre Mutter Ihnen mitgeteilt, dass Sie das Land verlassen sollen, BF: Mein Onkel hat mich nach Mogadischu gebracht und gesagt, ich muss das Land verlassen. R: Wie hat er Sie nach Mogadischu gebracht?BF: Mit dem Bus.R: Wie hat er Sie nach Mogadischu gebracht?, BF: Mit dem Bus. R: Hat er Sie begleitet?BF: Ja.R: Hat er Sie begleitet?, BF: Ja. R: Wie lange waren Sie in Mogadischu aufgehalten?BF: Eine Woche.R: Wie lange waren Sie in Mogadischu aufgehalten?, BF: Eine Woche. R: Bei wem haben Sie sich in Mogadischu aufgehalten?BF: Bei meinem Onkel ms.R: Bei wem haben Sie sich in Mogadischu aufgehalten?, BF: Bei meinem Onkel ms. R: Hat dieser Onkel ms ständig in Mogadischu gelebt?BF: Ja.R: Hat dieser Onkel ms ständig in Mogadischu gelebt?, BF: Ja. R: Waren Sie zuvor schon jemals in Mogadischu, um Ihren Onkel ms zu besuchen?BF: Nein, aber mein Onkel ist oft zu uns auf Besuch gekommen.R: Waren Sie zuvor schon jemals in Mogadischu, um Ihren Onkel ms zu besuchen?, BF: Nein, aber mein Onkel ist oft zu uns auf Besuch gekommen. R: Können sie die genaue Adresse angeben, wo Ihr Onkel in Mogadischu gewohnt hat?BF: Er hat in Wardhiigley gelebt.R: Können sie die genaue Adresse angeben, wo Ihr Onkel in Mogadischu gewohnt hat?, BF: Er hat in Wardhiigley gelebt. R: Was ist Wardhiigley?BF: Es ist ein Bezirk.R: Was ist Wardhiigley?, BF: Es ist ein Bezirk. R: Warum konnten Sie nicht bei Ihrem Onkel ms in Mogadischu bleiben?BF: Selbst in Mogadischu sind die AS aufhältig.R: Warum konnten Sie nicht bei Ihrem Onkel ms in Mogadischu bleiben?, BF: Selbst in Mogadischu sind die AS aufhältig. R: Wann sind Sie dann aufgebrochen, um Richtung Europa zu reisen?BF: Es war am 04.01.2016.R: Wann sind Sie dann aufgebrochen, um Richtung Europa zu reisen?, BF: Es war am 04.01.
- Der BF gibt dann auf Deutsch eine Antwort, nämlich 01.04.
- Daraufhin gibt die D an: Auf Somali hat er gesagt am 04.01.
- Auf Deutsch hat er jedoch 01.04.2016 gesagt. Ich habe extra nochmals das Datum auf Somali wiederholt. Und ich habe es auch auf ein Blatt Papier geschrieben. Koowood bedeutet das erste Monat, daher 04.
- (siehe Beilage ./A). R: Sind Sie mit dem Flugzeug geflogen?BF: Ja.R: Sind Sie mit dem Flugzeug geflogen?, BF: Ja. R: Wann sind Sie genau abgeflogen? Können Sie sich an das Datum und die Uhrzeit erinnern?BF: Ich schreibe es auf (siehe Beilage ./B): Am 01.04.2016 um 07:30 Uhr bin ich in den Iran geflogen.R: Wann sind Sie genau abgeflogen? Können Sie sich an das Datum und die Uhrzeit erinnern?, BF: Ich schreibe es auf (siehe Beilage ./B): Am 01.04.2016 um 07:30 Uhr bin ich in den Iran geflogen. R: War Ihr Zielland Österreich?BF: Nein. Ich wollte nur den Ort verlassen, wo ich Probleme hatte und wollte zu einem Ort, wo ich keine Probleme habe.R: War Ihr Zielland Österreich?, BF: Nein. Ich wollte nur den Ort verlassen, wo ich Probleme hatte und wollte zu einem Ort, wo ich keine Probleme habe. R: Bis wohin haben Sie das Flugticket gekauft?BF: Bis in den Iran.R: Bis wohin haben Sie das Flugticket gekauft?, BF: Bis in den Iran. R: Was haben Sie im Iran gemacht?BF: Als ich im Iran angekommen bin, hatte ich eine Nummer, die mein Onkel mir gegeben hat und er mir gesagt hatte, dass ich dort anrufen sollte. Es war der Schlepper.R: Was haben Sie im Iran gemacht?, BF: Als ich im Iran angekommen bin, hatte ich eine Nummer, die mein Onkel mir gegeben hat und er mir gesagt hatte, dass ich dort anrufen sollte. Es war der Schlepper. R: Wohin hat der Schlepper Sie dann gebracht?BF: Als ich angekommen bin, bin ich mit einem Taxi gefahren und ich habe dem Taxifahrer diese Nummer gegeben. Der Taxifahrer hat mich gefragt, wo ich hinfahren will. Ich konnte die Sprache nicht, ich habe ihm nur die Nummer gegeben. Er hat diese Nummer angerufen, hat ein Treffen vereinbart, hat mich an einen Ort gebracht. Ich bin in ein anderes Auto eingestiegen. Als ich in das andere Auto eingestiegen bin, sind wir nicht direkt hingefahren, sondern wir sind ein bisschen durch die Stadt gefahren. Er hat auf ein anderes Auto gewartet, bis dieses kam.R: Wohin hat der Schlepper Sie dann gebracht?, BF: Als ich angekommen bin, bin ich mit einem Taxi gefahren und ich habe dem Taxifahrer diese Nummer gegeben. Der Taxifahrer hat mich gefragt, wo ich hinfahren will. Ich konnte die Sprache nicht, ich habe ihm nur die Nummer gegeben. Er hat diese Nummer angerufen, hat ein Treffen vereinbart, hat mich an einen Ort gebracht. Ich bin in ein anderes Auto eingestiegen. Als ich in das andere Auto eingestiegen bin, sind wir nicht direkt hingefahren, sondern wir sind ein bisschen durch die Stadt gefahren. Er hat auf ein anderes Auto gewartet, bis dieses kam. R: Was ist die nächstgrößere Stadt von Qoryooley?BF: Janale.R: Was ist die nächstgrößere Stadt von Qoryooley?, BF: Janale. […] II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Der BF ist ein Staatsangehöriger von Somalia und stellte am 10.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Er lebte in Somalia in Qoryooley, hat dort sechs Jahre die Schule besucht, bekennt sich zum muslimischen Glauben (Sunnit) und gehört dem Minderheitenclan der Muse Dheriyo an. Die Identität des BF konnte nicht festgestellt werden. Der BF lebt in Österreich als subsidiär Schutzberechtigter. Er ist gesund. Zu dem von dem BF vorgebrachten Fluchtgrund ist festzustellen, dass eine Verfolgung des BF in Somalia aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Gesinnung nicht glaubhaft gemacht werden konnte. Es kann nicht festgestellt werden, dass der BF seinen Herkunftsstaat aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder nach einer allfälligen Rückkehr mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit asylrelevante Übergriffe zu befürchten hätte. Die vom BF beschriebene Entführung durch die Al Shabaab und deren Versuch ihn zu rekrutieren konnte nicht glaubhaft gemacht werden. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer aus Gründen seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe und/oder seines Clans bzw. seiner Glaubensrichtung oder aus sonst in seiner Person gelegenen Gründen (etwa wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Gesinnung) einer asylrelevanten Gefährdung ausgesetzt wäre. Auch eine drohende asylrelevante Verfolgung aus anderen Gründen ist nicht hervorgekommen und zwar weder aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers noch aus amtswegiger Wahrnehmung. Der BF ist unbescholten. 1.
- Relevante Länderberichte zur Situation in Somalia: Politische Lage Hinsichtlich der meisten Tatsachen ist das Gebiet von Somalia faktisch zweigeteilt, nämlich in: a) die somalischen Bundesstaaten; und b) Somaliland, einen 1991 selbst ausgerufenen unabhängigen Staat, der international nicht anerkannt wird (AA 4.3.2019, S.5), aber als autonomer Staat mit eigener Armee und eigener Rechtsprechung funktioniert (NLMBZ 3.2019, S.7). Während Süd-/Zentralsomalia seit dem Zusammenbruch des Staates 1991 immer wieder von gewaltsamen Konflikten betroffen war und ist, hat sich der Norden des Landes unterschiedlich entwickelt (BS 2018, S.4). Im August 2012 endete die Periode der Übergangsregierung (BS 2018, S.5). Seit damals gibt es eine politische Entwicklung, die den Beginn einer Befriedung und Stabilisierung sowie eines Wiederaufbaus staatlicher Strukturen markiert. Am 1.8.2012 wurde in Mogadischu eine vorläufige Verfassung angenommen. Seitdem ist die Staatsbildung kontinuierlich vorangeschritten (AA 5.3.2019b). Das Land hat bei der Bildung eines funktionierenden Bundesstaates Fortschritte erzielt (UNSC 15.5.2019, Abs.78), staatliche und regionale Regierungsstrukturen wurden etabliert (ISS 28.2.2019). Der Aufbau von Strukturen auf Bezirksebene geht hingegen nur langsam voran (UNSC 15.5.2019, Abs.50).Im August 2012 endete die Periode der Übergangsregierung (BS 2018, S.5). Seit damals gibt es eine politische Entwicklung, die den Beginn einer Befriedung und Stabilisierung sowie eines Wiederaufbaus staatlicher Strukturen markiert. Am 1.8.2012 wurde in Mogadischu eine vorläufige Verfassung angenommen. Seitdem ist die Staatsbildung kontinuierlich vorangeschritten (AA 5.3.2019b). Das Land hat bei der Bildung eines funktionierenden Bundesstaates Fortschritte erzielt (UNSC 15.5.2019, Absatz 78,), staatliche und regionale Regierungsstrukturen wurden etabliert (ISS 28.2.2019). Der Aufbau von Strukturen auf Bezirksebene geht hingegen nur langsam voran (UNSC 15.5.2019, Absatz 50,). Somalia ist damit zwar kein failed state mehr, bleibt aber ein fragiler Staat. Die vorhandenen staatlichen Strukturen sind sehr schwach, es gibt keine flächendeckende effektive Staatsgewalt (AA 4.3.2019, S.4f). Die Regierung verfügt kaum über eine Möglichkeit, ihre Politik und von ihr beschlossene Gesetze im Land durch- bzw. umzusetzen (FH 5.6.2019b, C1). Das Land befindet sich immer noch mitten im Staatsbildungsprozess (BS 2018, S.33). Die Herausforderungen sind dabei außergewöhnlich groß, staatliche Institutionen müssen von Grund auf neu errichtet werden. Zusätzlich wird der Wiederaufbau durch die Rebellion von al Shabaab, durch wiederkehrende Dürren und humanitäre Katastrophen gehemmt. Außerdem sind Teile der staatlichen Elite mehr mit der Verteilung von Macht und Geld beschäftigt, als mit dem Aufbau staatlicher Institutionen (BS 2018, S.33). In vielen Bereichen handelt es sich bei Somalia um einen „indirekten Staat“, in welchem eine schwache Bundesregierung mit einer breiten Palette nicht-staatlicher Akteure (z.B. Clans, Milizen, Wirtschaftstreibende) verhandeln muss, um über beanspruchte Gebiete indirekt Einfluss ausüben zu können (BS 2018, S.23). Zudem ist die Bundesregierung finanziell von Katar abhängig, das regelmäßig außerhalb des regulären Budgets Geldmittel zur Verfügung stellt (SEMG 9.11.2018, S.30). Somalia ist keine Wahldemokratie, auch wenn die Übergangsverfassung eine Mehrparteiendemokratie und Gewaltenteilung vorsieht (BS 2018, S.13f). Es gibt keine freien und fairen Wahlen auf Bundes- (USDOS 13.3.2019, S.23; vgl. FH 5.6.2019b, A1) und auch keine allgemeinen Wahlen auf kommunaler oder regionaler Ebene. Politische Ämter wurden seit dem Sturz Siad Barres 1991 entweder erkämpft oder unter Ägide der internationalen Gemeinschaft hilfsweise unter Einbeziehung nicht demokratisch legitimierter traditioneller Strukturen (v.a. Clan-Strukturen) vergeben (AA 4.3.2019, S.5f). Allgemeine Wahlen sind für das Jahr 2020 geplant (AA 5.3.2019b). Angesichts der bestehenden Probleme bleibt aber abzuwarten, ob diese Wahlen wirklich stattfinden werden (NLMBZ 3.2019, S.9). Bei den Vorbereitungen dafür wurden bisher nur wenige Fortschritte gemacht (FH 5.6.2019b, A3). Eigentlich sollte die Bundesregierung auch die Übergangsverfassung noch einmal überarbeiten, novellieren und darüber ein Referendum abhalten. Dieser Prozess ist weiterhin nicht abgeschlossen (USDOS 13.3.2019, S.23), und es gibt diesbezüglich Konflikte mit den Bundesstaaten (NLMBZ 3.2019, S.7).Somalia ist keine Wahldemokratie, auch wenn die Übergangsverfassung eine Mehrparteiendemokratie und Gewaltenteilung vorsieht (BS 2018, S.13f). Es gibt keine freien und fairen Wahlen auf Bundes- (USDOS 13.3.2019, S.23; vergleiche FH 5.6.2019b, A1) und auch keine allgemeinen Wahlen auf kommunaler oder regionaler Ebene. Politische Ämter wurden seit dem Sturz Siad Barres 1991 entweder erkämpft oder unter Ägide der internationalen Gemeinschaft hilfsweise unter Einbeziehung nicht demokratisch legitimierter traditioneller Strukturen (v.a. Clan-Strukturen) vergeben (AA 4.3.2019, S.5f). Allgemeine Wahlen sind für das Jahr 2020 geplant (AA 5.3.2019b). Angesichts der bestehenden Probleme bleibt aber abzuwarten, ob diese Wahlen wirklich stattfinden werden (NLMBZ 3.2019, S.9). Bei den Vorbereitungen dafür wurden bisher nur wenige Fortschritte gemacht (FH 5.6.2019b, A3). Eigentlich sollte die Bundesregierung auch die Übergangsverfassung noch einmal überarbeiten, novellieren und darüber ein Referendum abhalten. Dieser Prozess ist weiterhin nicht abgeschlossen (USDOS 13.3.2019, S.23), und es gibt diesbezüglich Konflikte mit den Bundesstaaten (NLMBZ 3.2019, S.7). Die beiden Kammern des Parlaments wurden mittels indirekter Wahlen durch ausgewählte Älteste Ende 2016 / Anfang 2017 besetzt (USDOS 13.3.2019, S.1/23). Über 14.000 Wahlmänner und -frauen waren an der Wahl der 275 Abgeordneten beteiligt. Zuvor waren Abgeordnete unmittelbar durch einzelne Clanälteste bestimmt worden (AA 4.3.2019, S.6; vgl. AA 5.3.2019b). Das Unterhaus wurde nach Clan-Zugehörigkeit besetzt, das Oberhaus nach Zugehörigkeit zu Bundesstaaten. Die Wahlen zu beiden Häusern wurden generell als von Korruption durchsetzt und geschoben erachtet (USDOS 13.3.2019, S.1/23). Sie wurden von Schmiergeldzahlungen, Einschüchterungen, Stimmenkauf und Manipulation begleitet (BS 2018, S.14/19). Dieses Wahlsystem ist zwar noch weit von einer Demokratie entfernt und unterstreicht die Bedeutung der politischen Elite (BS 2018, S.22). Trotz allem waren die Parlamentswahlen ein bemerkenswerter demokratischer Fortschritt (AA 4.3.2019, S.6; vgl. AA 5.3.2019b; BS 2018, S.22).Die beiden Kammern des Parlaments wurden mittels indirekter Wahlen durch ausgewählte Älteste Ende 2016 / Anfang 2017 besetzt (USDOS 13.3.2019, S.1/23). Über 14.000 Wahlmänner und -frauen waren an der Wahl der 275 Abgeordneten beteiligt. Zuvor waren Abgeordnete unmittelbar durch einzelne Clanälteste bestimmt worden (AA 4.3.2019, S.6; vergleiche AA 5.3.2019b). Das Unterhaus wurde nach Clan-Zugehörigkeit besetzt, das Oberhaus nach Zugehörigkeit zu Bundesstaaten. Die Wahlen zu beiden Häusern wurden generell als von Korruption durchsetzt und geschoben erachtet (USDOS 13.3.2019, S.1/23). Sie wurden von Schmiergeldzahlungen, Einschüchterungen, Stimmenkauf und Manipulation begleitet (BS 2018, S.14/19). Dieses Wahlsystem ist zwar noch weit von einer Demokratie entfernt und unterstreicht die Bedeutung der politischen Elite (BS 2018, S.22). Trotz allem waren die Parlamentswahlen ein bemerkenswerter demokratischer Fortschritt (AA 4.3.2019, S.6; vergleiche AA 5.3.2019b; BS 2018, S.22). Insgesamt erfolgte die Zusammensetzung des Unterhauses entlang der 4.5-Formel, wonach den vier Hauptclans jeweils ein Teil der Sitze zusteht, den kleineren Clans und Minderheiten zusammen ein halber Teil (USDOS 13.3.2019, S.26; vgl. BS 2018, S.13f). Die 4.5-Formel hat zwar politischen Fortschritt gewährleistet, ist aber zugleich Ursprung von Ressentiments (SRSG 13.9.2018, S.2).Insgesamt erfolgte die Zusammensetzung des Unterhauses entlang der 4.5-Formel, wonach den vier Hauptclans jeweils ein Teil der Sitze zusteht, den kleineren Clans und Minderheiten zusammen ein halber Teil (USDOS 13.3.2019, S.26; vergleiche BS 2018, S.13f). Die 4.5-Formel hat zwar politischen Fortschritt gewährleistet, ist aber zugleich Ursprung von Ressentiments (SRSG 13.9.2018, S.2). Die Präsidentschaftswahl fand am 8.2.2017 statt. Die beiden Parlamentskammern wählten den früheren Premierminister Mohamed Abdullahi Mohamed „Farmaajo“ zum Präsidenten (AA 4.3.2019, S.6; vgl. BS 2018, S.14; USDOS 13.3.2019, S.1). Seine Wahl wurde als fair und transparent erachtet (USDOS 13.3.2019, S.1). Im März 2017 bestätigte das Parlament Hassan Ali Kheyre als Premierminister (AA 5.3.2019b; vgl. BS 2018, S.14). Die aktuelle Regierung agiert wie eine Regierung der nationalen Einheit. Sie wurde so zusammengesetzt, dass alle relevanten Clans und Gruppen sich in ihr wiederfinden (AA 4.3.2019, S.10).Die Präsidentschaftswahl fand am 8.2.2017 statt. Die beiden Parlamentskammern wählten den früheren Premierminister Mohamed Abdullahi Mohamed „Farmaajo“ zum Präsidenten (AA 4.3.2019, S.6; vergleiche BS 2018, S.14; USDOS 13.3.2019, S.1). Seine Wahl wurde als fair und transparent erachtet (USDOS 13.3.2019, S.1). Im März 2017 bestätigte das Parlament Hassan Ali Kheyre als Premierminister (AA 5.3.2019b; vergleiche BS 2018, S.14). Die aktuelle Regierung agiert wie eine Regierung der nationalen Einheit. Sie wurde so zusammengesetzt, dass alle relevanten Clans und Gruppen sich in ihr wiederfinden (AA 4.3.2019, S.10). Das Konzept einer politischen Opposition ist nur schwach ausgeprägt, die Regeln der Politik sind abgestumpft. Misstrauensanträge, Amtsenthebungsverfahren und Wahlen werden zur Bereicherung und zum politischen Machtausbau missbraucht (SRSG 13.9.2018, S.4). Generell sind die Beziehungen zwischen Bundesregierung und Parlament problematisch. Außerdem kam es 2018 zu einer großen Zahl an Personaländerungen, so wurde etwa der Bürgermeister von Mogadischu, zahlreiche Minister und der Chief Justice ersetzt (NLMBZ, S.8f). Ein nationaler Versöhnungsprozess ist in Gang gesetzt worden. Dieser wird international unterstützt (UNSC 21.12.2018, S.6). Föderalisierung: Während im Norden bereits die Gliedstaaten Somaliland und Puntland etabliert waren, wurden im Rahmen eines international vermittelten Abkommens von 2013 bis 2016 die Bundesstaaten Jubaland, South West State (SWS), Galmudug und HirShabelle neu gegründet (AA 5.3.2019b; vgl. USDOS 13.3.2019, S.1; BS 2018, S.4f/12). Offen sind noch der finale Status und die Grenzen der Hauptstadtregion Benadir/Mogadischu (AA 5.3.2019b; vgl. UNSC 15.5.2019, Abs.22). Mit der Gründung der Bundesstaaten und einem relativ demokratisch erfolgten Machtwechsel konnten wichtige Weichen in Richtung Demokratisierung, legitimer Staatsgewalt und Föderalismus gestellt werden (AA 4.3.2019, S.4). Beim Prozess der Föderalisierung gab es in den letzten Jahren signifikante Fortschritte (BS 2018, S.3). Allerdings hat keine dieser Verwaltungen die volle Kontrolle über die ihr nominell unterstehenden Gebiete (USDOS 13.3.2019, S.1; vgl. BS 2018, S.15).Föderalisierung: Während im Norden bereits die Gliedstaaten Somaliland und Puntland etabliert waren, wurden im Rahmen eines international vermittelten Abkommens von 2013 bis 2016 die Bundesstaaten Jubaland, South West State (SWS), Galmudug und HirShabelle neu gegründet (AA 5.3.2019b; vergleiche USDOS 13.3.2019, S.1; BS 2018, S.4f/12). Offen sind noch der finale Status und die Grenzen der Hauptstadtregion Benadir/Mogadischu (AA 5.3.2019b; vergleiche UNSC 15.5.2019, Absatz 22,). Mit der Gründung der Bundesstaaten und einem relativ demokratisch erfolgten Machtwechsel konnten wichtige Weichen in Richtung Demokratisierung, legitimer Staatsgewalt und Föderalismus gestellt werden (AA 4.3.2019, S.4). Beim Prozess der Föderalisierung gab es in den letzten Jahren signifikante Fortschritte (BS 2018, S.3). Allerdings hat keine dieser Verwaltungen die volle Kontrolle über die ihr nominell unterstehenden Gebiete (USDOS 13.3.2019, S.1; vergleiche BS 2018, S.15). Die Bildung der Bundesstaaten erfolgte im Lichte der Clan-Balance: Galmudug und HirShabelle für die Hawiye; Puntland und Jubaland für die Darod; der SWS für die Rahanweyn; Somaliland für die Dir. Allerdings finden sich in jedem Bundesstaat Clans, die mit der Zusammensetzung ihres Bundesstaates unzufrieden sind, weil sie plötzlich zur Minderheit wurden (BFA 8.2017, S.55f). Wichtige Detailfragen zur föderalen Staatsordnung sind weiterhin ungeklärt, z.B. die Einnahmenverteilung zwischen Bund und Bundesstaaten; die jeweiligen Zuständigkeiten im Sicherheitsbereich; oder die Umsetzung der für 2020 geplanten Wahlen (AA 5.3.2019b; vgl. NLMBZ 3.2019, S.7) – und die gesamte Frage der Machtverteilung zwischen Bund und Bundesstaaten (UNSC 15.5.2019, Abs.25; vgl. UNSC 21.12.2018, S.5).Wichtige Detailfragen zur föderalen Staatsordnung sind weiterhin ungeklärt, z.B. die Einnahmenverteilung zwischen Bund und Bundesstaaten; die jeweiligen Zuständigkeiten im Sicherheitsbereich; oder die Umsetzung der für 2020 geplanten Wahlen (AA 5.3.2019b; vergleiche NLMBZ 3.2019, S.7) – und die gesamte Frage der Machtverteilung zwischen Bund und Bundesstaaten (UNSC 15.5.2019, Absatz 25,; vergleiche UNSC 21.12.2018, S.5). Die Bundesregierung tut sich schwer, in den Bundesstaaten Macht und Einfluss geltend zu machen (NLMBZ 3.2019, S.7). Außerdem kommt es in den Beziehungen zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Bundesstaaten immer wieder zu (politischen) Spannungen (AA 5.3.2019b; vgl. NLMBZ 3.2019, S.7), die manchmal auch in Gewalt eskalierten (BS 2018, S.4).Die Bundesregierung tut sich schwer, in den Bundesstaaten Macht und Einfluss geltend zu machen (NLMBZ 3.2019, S.7). Außerdem kommt es in den Beziehungen zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Bundesstaaten immer wieder zu (politischen) Spannungen (AA 5.3.2019b; vergleiche NLMBZ 3.2019, S.7), die manchmal auch in Gewalt eskalierten (BS 2018, S.4). Zusätzlich haben die Bundesstaaten abseits des Nationalen Sicherheitsrates 2017 einen Kooperationsrat der Bundesstaaten (CIC) geschaffen, welcher unter Ausschluss der Bundesregierung arbeitet (SEMG 9.11.2018, S.5; vgl. AA 5.3.2019b). Während andere Mitglieder des CIC den Dialog mit der Bundesregierung verweigerten (AMISOM 12.10.2018), hat der Präsident von HirShabelle, Mohamed Abdi Waare, diesen zwischenzeitlich gesucht (AMISOM 12.10.2018; vgl. UNSC 21.12.2018, S.1). Der CIC hat bereits zweimal die Kooperation mit der Bundesregierung suspendiert (SEMG 9.11.2018, S.31f), so etwa im September
- Im Oktober 2018 haben alle Bundesstaaten außer HirShabelle angekündigt, gemeinsame Sicherheitskräfte aufzustellen (UNSC 21.12.2018, S.1). Generell herrscht zwischen Bundesregierung und Bundesstaaten ein besorgniserregendes Maß an Misstrauen (SRSG 13.9.2018, S.3). Dadurch wird auch die Lösung von Schlüsselfragen zu Politik und Sicherheit behindert (UNSC 15.5.2019, Abs.2; vgl. SRSG 3.1.2019, S.2).Zusätzlich haben die Bundesstaaten abseits des Nationalen Sicherheitsrates 2017 einen Kooperationsrat der Bundesstaaten (CIC) geschaffen, welcher unter Ausschluss der Bundesregierung arbeitet (SEMG 9.11.2018, S.5; vergleiche AA 5.3.2019b). Während andere Mitglieder des CIC den Dialog mit der Bundesregierung verweigerten (AMISOM 12.10.2018), hat der Präsident von HirShabelle, Mohamed Abdi Waare, diesen zwischenzeitlich gesucht (AMISOM 12.10.2018; vergleiche UNSC 21.12.2018, S.1). Der CIC hat bereits zweimal die Kooperation mit der Bundesregierung suspendiert (SEMG 9.11.2018, S.31f), so etwa im September
- Im Oktober 2018 haben alle Bundesstaaten außer HirShabelle angekündigt, gemeinsame Sicherheitskräfte aufzustellen (UNSC 21.12.2018, S.1). Generell herrscht zwischen Bundesregierung und Bundesstaaten ein besorgniserregendes Maß an Misstrauen (SRSG 13.9.2018, S.3). Dadurch wird auch die Lösung von Schlüsselfragen zu Politik und Sicherheit behindert (UNSC 15.5.2019, Absatz 2,; vergleiche SRSG 3.1.2019, S.2). Bei dieser Auseinandersetzung kommt u.a. die Krise am Golf zu tragen: In Somalia wird eine Art Stellvertreterkrieg ausgetragen, bei welchem die unterschiedlichen Interessen und Einflüsse speziell von Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) eine Rolle spielen. Dies hat die schon bestehenden Spannungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesstaaten weiter verschärft, erstere ist in zunehmende Isolation geraten (SEMG 9.11.2018, S.4/30; vgl. ICG 12.7.2019, S.9; FH 5.6.2019b, C1). Diese Entwicklung hat zur Destabilisierung Somalias beigetragen (NLMBZ 3.2019, S.10). Allerdings gibt es zumindest Anzeichen für eine Verbesserung der Situation (UNSC 15.5.2019, Abs.80). So hat sich Präsident Farmaajo für die Verschlechterung der Beziehungen zu den Bundesstaaten öffentlich entschuldigt (ICG 12.7.2019, S.9). Die Bundesregierung versucht insbesondere HirShabelle und Galmudug in ihr Lager zu ziehen (BMLV 3.9.2019). Trotzdem bleiben die Spannungen bestehen (UNSC 15.8.2019, Abs.2).Bei dieser Auseinandersetzung kommt u.a. die Krise am Golf zu tragen: In Somalia wird eine Art Stellvertreterkrieg ausgetragen, bei welchem die unterschiedlichen Interessen und Einflüsse speziell von Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) eine Rolle spielen. Dies hat die schon bestehenden Spannungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesstaaten weiter verschärft, erstere ist in zunehmende Isolation geraten (SEMG 9.11.2018, S.4/30; vergleiche ICG 12.7.2019, S.9; FH 5.6.2019b, C1). Diese Entwicklung hat zur Destabilisierung Somalias beigetragen (NLMBZ 3.2019, S.10). Allerdings gibt es zumindest Anzeichen für eine Verbesserung der Situation (UNSC 15.5.2019, Absatz 80,). So hat sich Präsident Farmaajo für die Verschlechterung der Beziehungen zu den Bundesstaaten öffentlich entschuldigt (ICG 12.7.2019, S.9). Die Bundesregierung versucht insbesondere HirShabelle und Galmudug in ihr Lager zu ziehen (BMLV 3.9.2019). Trotzdem bleiben die Spannungen bestehen (UNSC 15.8.2019, Absatz 2,). Quellen: - AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (4.3.2019): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Bundesrepublik Somalia - AA - Auswärtiges Amt (Deutschland) (5.3.2019b): Somalia – Innenpolitik, URL, Zugriff 10.4.2019 - AMISOM (5.7.2019): Somalia starts process to integrate Ahlu Sunna forces into the Somali Security Forces, URL, Zugriff 16.7.2019 - AMISOM (17.1.2019a): 17 January 2019 - Morning Headlines [Quelle: Halbeeg News], Newsletter per E-Mail - AMISOM (15.1.2019a): 15 January 2019 - Daily Monitoring Report [Quelle: Halbeeg News], Newsletter per E-Mail - AMISOM (12.10.2018): 12 October 2018 - Daily Monitoring Report [Quelle: Jowhar News], Newsletter per E-Mail - BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (26.8.2019): Briefing Notes
- August 2019 - BFA - Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl / Staatendokumentation (8.2017): Fact Finding Mission Report Somalia. Sicherheitslage in Somalia. Bericht zur österreichisch-schweizerischen FFM, URL, Zugriff 31.5.2019 - BMLV - Bundesministerium für Landesverteidigung (Österreich) (3.9.2019): Anfragebeantwortung an die Staatendokumentation - BS - Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018 - Somalia Country Report, URL, Zugriff 19.3.2019 - EASO - European Asylum Support Office (2.2016): Somalia Security Situation, URL, Zugriff 24.6.2019 - FH - Freedom House (5.6.2019b): Freedom in the World 2019 - Somalia, URL, Zugriff 22.7.2019 - ICG - International Crisis Group (12.7.2019): Somalia-Somaliland: The Perils of Delaying New Talks - Africa Report N°280, URL, Zugriff 8.7.2019 - ISS - Institute for Security Studies / Meressa K Dessu / Dawit Yohannes (28.2.2019): Is this the right time to downsize AMISOM?, URL, Zugriff 13.3.2019- ISS - Institute for Security Studies / Meressa K Dessu / Dawit Yohannes (28.2.2019): römisch eins s this the right time to downsize AMISOM?, URL, Zugriff 13.3.2019 - ME - Militärstrategischer Experte (27.6.2019): Interview mit der Staatendokumentation - Mohamed, Abdirizak Omar / Hiiraan.com (17.8.2019): The Recent Al-Shabab Resurgence: Policy Options for Somalia, URL, Zugriff 23.8.2019 - NLMBZ - Ministe