RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum11.05.2021 GeschäftszahlW270 2182802-1 SpruchW270 2182802-1/15E, W270 2182802-1/15E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. GRASSL über die Beschwerde des XXXX , vertreten durch die BBU GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 29.11.2017, Zl. XXXX , in Angelegenheiten nach dem AsylG 2005 und FPG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. GRASSL über die Beschwerde des römisch 40 , vertreten durch die BBU GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 29.11.2017, Zl. römisch 40 , in Angelegenheiten nach dem AsylG 2005 und FPG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
(2019)stellte UNOCHA fest, dass nur 43 % der Bevölkerung Zugang zu grundlegenden Sanitäreinrichtungen hatten: 57 % der Stadtbewohner und 38 % der Landbewohner. Dem UNICEF-Bericht von 2018 zufolge hatten nur 12 % der Bevölkerung Afghanistans Zugang zu sanitären Toiletten. Die meisten Menschen in Mazar-e Sharif haben Zugang zu verbesserten Trinkwasserquellen (76 %), die meist in Rohrleitungen oder aus den Brunnen geleitet werden. 92 % der Haushalte verfügen über verbesserte sanitäre Einrichtungen. (Zusammenfassung aus dem EASO-Bericht Sozioökonomie, Abschnitt 2.7.3.) Zugang zu Erwerbstätigkeiten und vorhandene Existenzgrundlagen Afghanistan hat eines der weltweit niedrigsten Beschäftigungs- zu Bevölkerungsverhältnisse (der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eines Landes), und 21 % der Erwerbsbevölkerung des Landes gelten als unterbeschäftigt. Dem Bericht der Weltbank zufolge gingen Beschäftigung und Erwerbsbeteiligung zwischen 2013 und 2017 zurück, am deutlichsten bei Frauen in ländlichen Gebieten, wo das Verhältnis von Beschäftigung zu Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 21,2 % auf 18,3 % sank, was dem Verlust von fast 130 000 Arbeitsplätzen entspricht. Bei der Beschäftigung von Männern zwischen 25 und 50 Jahren war ein ähnlicher Rückgang zu verzeichnen, d.h. von 93,4 % im Jahr 2011/12 auf 84,3 % im Jahr 2016/17 - dies entsprach einem Beschäftigungsrückgang um etwa 176 000 Arbeitsplätze. Wie die Weltbank im Jahr 2018 feststellte, versuchten jedes Jahr viele junge Menschen, in den Arbeitsmarkt einzutreten, aber die Beschäftigungsmöglichkeiten hielten aufgrund unzureichender Entwicklungsressourcen und mangelnder Sicherheit nicht mit dem Bevölkerungswachstum Schritt. Nach den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) modellierten Schätzungen für 2019 lag das Verhältnis der Beschäftigung zur Bevölkerung - das das Verhältnis der Erwerbstätigen zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (d.h. Personen ab 15 Jahren) angibt - bei 43,5 %, was einen Rückgang gegenüber 2018 (49,5 %) bedeutet Die von der IAO modellierten Schätzungen für das Jahr 2020 zeigen einen Anstieg der Arbeitslosenquoten in Afghanistan im Vergleich zu 2019 und 2018, wobei die Gesamtarbeitslosenquote (Personen im Alter von 15+) bei 11,2 % liegt, während die Jugendarbeitslosigkeit (im Alter von 15-24 Jahren) auf 17,5 % geschätzt wird; insgesamt werden im Jahr 2020 schätzungsweise 14,1 % der Frauen arbeitslos sein, gegenüber 10,4 % der Männer. Im Jahr 2019 wurde die Gesamtarbeitslosenquote auf 11,1 % und die Jugendarbeitslosigkeit (im Alter von 15-24 Jahren) auf 17,4 % geschätzt, während 14 % der Frauen arbeitslos waren, verglichen mit 10,3 % der Männer. Die Arbeitslosenquote für 2018 lag bei etwa 9 % und die Jugendarbeitslosenquote bei etwa 18 %. Wie im BTI-Länderbericht 2020 festgestellt wurde, war „schätzungsweise mehr als die Hälfte der Bevölkerung“ „auf Arbeitssuche“. Im Jahr 2019 wurde die Fähigkeit des Arbeitsmarktes, die verfügbaren Arbeitskräfte zu beschäftigen, durch anhaltende Unsicherheit und Dürrebedingungen beeinflusst, und die Arbeitslosigkeit nahm weiter zu, „wobei jedes Jahr fast 400.000 neue Arbeitssuchende ins Erwerbsleben eintreten“, und zwar unter Bedingungen, unter denen ein Viertel des Landes bereits arbeitslos ist. Darüber hinaus hat die Arbeitslosigkeit einen saisonalen Charakter: Wie aus der ALCS 2016-2017 hervorgeht, ist die Arbeitslosenquote in den Frühlings- und Sommermonaten relativ niedrig (etwa 20 %), erreicht aber im Winter fast 33 %. Fast 53 % der Landbevölkerung war laut ALCS 2016-17 in der Landwirtschaft beschäftigt; unter der städtischen Erwerbsbevölkerung waren 36,5 % in verschiedenen Dienstleistungen und 5,5% in der Landwirtschaft tätig. Der Anteil der Angestellten im öffentlichen oder privaten Sektor lag unter 20 % aller Beschäftigten. Da die Arbeitgeber nur eine kleine Gruppe (2,6 %) bildeten, stellten die Angestellten „die einzige sichtbare Kategorie auf dem Arbeitsmarkt dar, die als mehr oder weniger sichere Arbeitsplätze betrachtet werden kann“. Wie F. Foschini feststellte, bot der öffentliche Sektor zwar nur begrenzte Gehälter, war aber sicherer als andere Beschäftigungsformen in Afghanistan. Tagelöhner und Selbständige in der Landwirtschaft wurden Berichten zufolge schlecht bezahlt. Unabhängig von der Art des Arbeitsplatzes verdiente etwa die Hälfte der Beschäftigten zwischen 5 000 und 10 000 AFN (etwa 70-130 USD) pro Monat. Allerdings verdienten nur 6 % der Selbständigen in der Landwirtschaft und 3 % der Selbständigen außerhalb der Landwirtschaft mehr als 10.000 AFN pro Monat, während 32 % bzw. 22 % der Angestellten des privaten Sektors und der nicht in der Landwirtschaft beschäftigten Tagelöhner mehr als 10.000 AFN pro Monat verdienten. Mazar-e Sharif ist ein regionales Handelszentrum für Nordafghanistan und ein industrielles Zentrum mit groß angelegten Produktionsbetrieben und einer großen Zahl von klein- und mittelständischen Unternehmen, die Kunsthandwerk und Teppiche anbieten. Laut Foschini war die Stadt im November 2018 im Vergleich zu Herat oder Kabul relativ stabiler. Im Jahr 2014 waren die größte Gruppe von Arbeitnehmern in der Stadt Dienstleistungs- und Verkaufsangestellte (23,1 %), gefolgt von Managern/Fachleuten/Technikern und Angestellten (20,9 %). Nach Angaben der IOM verdingen sich Binnenvertriebene und Rückkehrer in der Provinz Balkh meist als Tagelöhner, sofern Arbeit für sie vorhanden ist. Nur wenige von ihnen arbeiten in der Landwirtschaft oder halten Vieh. Märkte und kleine Unternehmen in Masar-e Scharif bieten Beschäftigungsmöglichkeiten, die jedoch häufig nur befristet sind. (Auszug bzw. Zusammenfassung entscheidungsrelevanter Passagen aus dem EASO-Bericht Sozioökonomie, Abschnitt 2.2.) Verdienstmöglichkeiten Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (World Food Programme, WFP) veröffentlichte im Oktober 2020 einen Datensatz, der die monatlichen Nahrungsmittelpreise in Afghanistan dem durchschnittlichen Tageslohn von nicht-ausgebildeten Arbeitskräften („untrained labour force“) gegenüberstellt. Für den Zeitraum von Jänner 2016 bis September 2020 beinhaltet der Datensatz monatliche Informationen für den Markt in Mazar-e Sharif. Die Höhe des Tageslohns einer ungebildeten Arbeitskraft habe im Jahr 2020 dem Preis für 5 kg Brot (oder 7,1 kg Reis oder 11,8 kg Weizen) entsprochen. Die Höhe des Tageslohns einer ungebildeten Arbeitskraft habe im Dezember 2019 dem Preis für 5,69 kg Brot (oder 6,72 kg Reis oder 13,2 kg Weizen) entsprochen. (Auszug bzw. Zusammenfassung aus den ACCORD-Berichten „Security situation and socio-economic situation in Herat-City and Mazar-e Sharif“ vom 26.05.2020, abrufbar unter: https://www.ecoi.net/en/document/2030482.html#alert, sowie „Zusammenstellung zur Sicherheitslage und sozioökonomischen Lage in Herat und Masar-e Scharif“ vom 16.10.2020, abrufbar unter: https://www.ecoi.net/en/document/2039307.html, abgerufen am 05.05.2021) Im Allgemeinen erwirtschaften ungelernte Arbeiter ihr Einkommen als Tagelöhner, Straßenverkäufer oder durch den Betrieb kleiner Geschäfte. Der Durchschnittslohn für einen ungelernten Arbeiter hängt davon ab, für einen Tagelöhner liegt er bei etwa 5 USD (4,24 EUR) pro Tag. (Auszug bzw. Zusammenfassung aus dem Bericht der IOM „Information: the socio-economic situation in the light of COVID -19 in Afghanistan“ vom 18.03.2021) 5.
- Meldesystem: Afghanistan hat kein zentrales Bevölkerungsregister, ebenso wenig ’gelbe Seiten’ oder Datenbanken mit Telefonnummerneinträgen. Auch muss sich ein Neuankömmling bei Ankunft nicht in dem neuen Ort registrieren. Die Gemeinschafts- bzw. Bezirksältesten führen kein Personenstandsregister, die Regierung registriert jedoch Rückkehrer. Durch die hohe soziale Kontrolle ist gerade im ländlichen Raum keine, aber auch in den Städten kaum Anonymität zu erwarten. Da es in der Vergangenheit zu Fällen kam, bei denen Wohnungen zur Vorbereitung von terroristischen oder kriminellen Taten verwendet wurden, müssen nun insbesondere in Kabul, aber auch in Mazar-e Sharif unter Umständen beispielsweise im Stadtzentrum gewisse Melde- und Ausweisvorgaben beim Mieten einer Wohnung oder eines Hauses erfüllt werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Mieter wie auch Vermieter beim Abschluss einer Mietvereinbarung mit einem Identitätsnachweis ausweisen, was jedoch nicht immer eingehalten wird. In Gebieten ohne hohes Sicherheitsrisiko ist es oftmals möglich, ohne einen Identitätsnachweis oder eine Registrierung bei der Polizei eine Wohnung zu mieten. Dies hängt allerdings auch vom Vertrauen des Vermieters in den potenziellen Mieter ab. (Auszug bzw. Zusammenfassung entscheidungsrelevanter Passagen aus dem LIB, Abschnitt 21.
- „Meldewesen“) 5.
- Bankensystem: 5.5.
- Bank- und Finanzwesen: Nach einer Zeit mit begrenzten Bankdienstleistungen, entstehen im Finanzsektor in Afghanistan schnell mehr und mehr kommerzielle Banken und Leistungen. Die kommerziellen Angebote der Zentralbank gehen mit steigender Kapazität des Finanzsektors zurück. Es ist mittlerweile auch relativ einfach, in Afghanistan ein Bankkonto zu eröffnen. Die Bank wird dabei nach folgendem fragen: Ausweisdokument (Tazkira), 2 Passfotos und 1.000 bis 5.000 AFN als Mindestkapital für das Bankkonto. Bis heute sind mehr als ein Dutzend Banken im Land aktiv: unter anderem die Afghanistan International Bank, Azizi Bank, Arian Bank, oder The First Microfinance Bank, Ghazanfar Bank, Maiwand Bank, Bakhtar Bank. (Auszug bzw. Zusammenfassung entscheidungsrelevanter Passagen aus dem LIB, Abschnitt 23.
- „Bank- und Finanzwesen“) 5.5.
- Hawala-System: Über Jahrhunderte hat sich eine Form des Geldaustausches entwickelt, welche Hawala genannt wird. Dieses System, welches auf gegenseitigem Vertrauen basiert, funktioniert schnell, zuverlässig und günstig. Spezielle Dokumente sind nicht notwendig und der Geldtransfer ist weltweit möglich. Hawala wird von den unterschiedlichsten Kundengruppen in Anspruch genommen: Gastarbeiter, die ihren Lohn in die Heimat transferieren wollen, große Unternehmen und Hilfsorganisationen bzw. NGOs, aber auch Terrororganisationen. Das System funktioniert folgendermaßen: Person A übergibt ihrem Hawaladar (X) das Geld, z.B. 10.000 Euro und nennt ihm ein Passwort. Daraufhin teilt die Person A der Person B, die das Geld bekommen soll, das Passwort mit. Der Hawaladar (X) teilt das Passwort ebenfalls seinem Empfänger-Hawaladar (M) mit. Jetzt kann die Person B einfach zu ihrem Hawaladar (M) gehen. Wenn sie ihm das Passwort nennt, bekommt sie das Geld, z.B. in Afghani, ausbezahlt.Das System funktioniert folgendermaßen: Person A übergibt ihrem Hawaladar (römisch zehn) das Geld, z.B. 10.000 Euro und nennt ihm ein Passwort. Daraufhin teilt die Person A der Person B, die das Geld bekommen soll, das Passwort mit. Der Hawaladar (römisch zehn) teilt das Passwort ebenfalls seinem Empfänger-Hawaladar (M) mit. Jetzt kann die Person B einfach zu ihrem Hawaladar (M) gehen. Wenn sie ihm das Passwort nennt, bekommt sie das Geld, z.B. in Afghani, ausbezahlt. So ist es möglich, auch größere Geldsummen sicher und schnell zu überweisen. Um etwa eine Summe von Peshawar, Dubai oder London nach Kabul zu überweisen, benötigt man sechs bis zwölf Stunden. Sind Sender und Empfänger bei ihren Hawaladaren anwesend, kann die Transaktion binnen Minuten abgewickelt werden. Kosten dafür belaufen sich auf ca. 1-2%, hängen aber sehr stark vom Verhandlungsgeschick, den Währungen, der Transaktionssumme, der Vertrauensposition zwischen Kunde und Hawaladar und nicht zuletzt von der Sicherheitssituation in Kabul ab. Die meisten Transaktionen gehen in Afghanistan von der Hauptstadt Kabul aus, weil es dort auch am meisten Hawaladare gibt. Hawaladare bieten aber nicht nur Überweisungen an, sondern eine ganze Auswahl an finanziellen und nicht-finanziellen Leistungen in lokalen, regionalen und internationalen Märkten. Beispiele für das finanzielle Angebot sind Geldwechsel, Spendentransfer, Mikro-Kredite, Tradefinance oder die Möglichkeit, Geld anzusparen. Als nichtmonetäre Leistungen können Hawaladare Fax- oder Telefondienste oder eine Internetverbindung anbieten. (Auszug bzw. Zusammenfassung entscheidungsrelevanter Passagen aus dem LIB, Abschnitt 23.
- „Bank- und Finanzwesen“) 5.
- Medizinische Versorgung: 5.6.
- Allgemeines: Zugang zur Behandlungsmöglichkeiten Eine begrenzte Anzahl von staatlichen Krankenhäusern in Afghanistan bietet kostenlose medizinische Versorgung an. Voraussetzung für die kostenlose Behandlung ist der Nachweis der afghanischen Staatsbürgerschaft durch einen Personalausweis oder eine Tazkira. Alle Bürger haben dort Zugang zu medizinischer Versorgung und Medikamenten. Allerdings gibt es manchmal einen Mangel an Medikamenten. Daher werden die Patienten an private Apotheken verwiesen, um verschiedene Medikamente selbst zu kaufen, oder sie werden gebeten, für medizinische Leistungen, Labortests und stationäre Behandlungen zu zahlen. Medikamente können auf jedem afghanischen Markt gekauft werden, und die Preise variieren je nach Marke und Qualität des Produkts. Die Kosten für Medikamente in staatlichen Krankenhäusern unterscheiden sich von den lokalen Marktpreisen. Private Krankenhäuser befinden sich meist in größeren Städten wie Kabul, Jalalabad, Mazar-e Sharif, Herat und Kandahar und die medizinische Ausstattung ist oft veraltet oder nicht vorhanden. Es wird von schlechten hygienischen Bedingungen in öffentlichen Krankenhäusern berichtet und von Ärzten, die nur wenige Stunden im Krankenhaus anwesend sind, weil sie ihre eigenen privaten Praxen haben. Nach Daten aus dem Jahr 2017 waren 76 % der in Afghanistan getätigten Gesundheitsausgaben sogenannte „out-of-pocket“- Zahlungen der Patienten. Die Qualität und Kosten der Kliniken variiert stark, es gibt praktisch keine Qualitätskontrollen. Eine Unterbringung von Patienten ist nur möglich, wenn sie durch Familienangehörige oder Bekannte mit Nahrungsmitteln, Kleidung und Hygieneartikeln versorgt werden. Viele Afghanen suchen, wenn möglich, privat geführte Krankenhäuser und Kliniken auf. In den großen Städten und auf Provinzebene ist die medizinische Versorgung gewährleistet, aber auf Distrikt- und Dorfebene sind die Einrichtungen oft weniger gut ausgestattet und es kann schwierig sein, Spezialisten zu finden. In vielen Fällen arbeiten Krankenschwestern anstelle von Ärzten, um die Grundversorgung zu gewährleisten und komplizierte Fälle an Krankenhäuser in der Provinz zu überweisen. Operationen können in der Regel nur auf Provinzebene oder höher durchgeführt werden; auf Distriktebene sind nur Erste Hilfe und kleinere Operationen möglich. Dies gilt nicht für das ganze Land, allerdings können Distrikte mit guter Sicherheitslage meist mehr und bessere Leistungen anbieten als in unsicheren Gebieten. Die Haupthindernisse für den Zugang zur Gesundheitsversorgung in Afghanistan sind demnach die hohen Behandlungskosten, der Mangel an Ärztinnen, die großen Entfernungen zu den Gesundheitseinrichtungen und eine unzureichende Anzahl an medizinischem Personal in den ländlichen Gebieten, Korruption und Abwesenheit des Gesundheitspersonals, sowie Sicherheitsgründe. In privaten Krankenhäusern ist die Ausstattung besser, es gibt mehr medizinisches Personal und die Ärzte sind erfahrener als in öffentlichen Einrichtungen, wobei das Hauptproblem die mangelnde Zugänglichkeit für den armen Teil der Bevölkerung ist. Viele Staatsangehörige - die es sich leisten können - gehen zur medizinischen Behandlung ins Ausland nach Pakistan oder in die Türkei - auch für kleinere Eingriffe. In Pakistan zum Beispiel ist dies zumindest für die Mittelschicht vergleichsweise einfach und erschwinglich. Zugang zu Medikamenten Sowohl die Quantität als auch die Qualität von essentiellen Medikamenten sind eine große Herausforderung für das afghanische Gesundheitssystem. Da es keine nationale Regulierungsbehörde gibt, sind Medikamente, Impfstoffe, biologische Mittel, Labormittel und medizinische Geräte nicht ordnungsgemäß reguliert, was die Gesetzgebung und die Durchsetzung von Gesetzen fast unmöglich macht. Die Funktion der Regulierungsbehörde ist auf verschiedene Regierungsstellen aufgeteilt, darunter die Generaldirektion für pharmazeutische Angelegenheiten, das Labor für Qualitätskontrolle und die Abteilung für Gesundheitsgesetzgebung. Traditionelle Medizin ist weit verbreitet, da sie weniger teuer und leichter zugänglich ist. Im Jahr 2017 startete das MoPH eine 12-wöchige Kampagne gegen gefälschte und minderwertige Medizin. Die Lizenzen von mehr als 900 lokalen und ausländischen pharmazeutischen Importunternehmen wurden ausgesetzt, während 100 Tonnen abgelaufene, gefälschte und minderwertige Medikamente in Apotheken beschlagnahmt wurden. Die Sicherheitslage beeinträchtigt die Lieferung und Verfügbarkeit von lebensrettenden Medikamenten zusätzlich durch die Unzugänglichkeit der Straßen. Die Essential Medicines List of Afghanistan (EML) enthält Medikamente, die für den Einsatz im BPHS und EPHS empfohlen werden. Laut einem UN-Bericht aus dem Jahr 2017 kann es jedoch aufgrund der unsicheren und unzugänglichen öffentlichen Straßen zu Engpässen bei Medikamenten und medizinischen Geräten kommen. Auf allen Ebenen des Gesundheitssystems kann es zu Engpässen bei lebensrettenden Medikamenten kommen, selbst in Überweisungskrankenhäusern. Die Patienten müssen für alle Medikamente bezahlen, außer für Medikamente in der Primärversorgung, die in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen kostenlos sind. Für bestimmte Arten von Medikamenten ist ein Rezept erforderlich. Obwohl es in Afghanistan viele Apotheken gibt, sind Medikamente nur in städtischen Gebieten leicht zugänglich, da es dort viele private Apotheken gibt. In ländlichen Gebieten ist dies weniger der Fall. Auf den afghanischen Märkten sind mittlerweile alle Arten von Medikamenten erhältlich, aber die Kosten variieren je nach Qualität, Firmennamen und Hersteller. Die Qualität dieser Medikamente ist oft gering; die Medikamente sind abgelaufen oder wurden unter schlechten Bedingungen transportiert. (Auszug bzw. Zusammenfassung entscheidungsrelevanter Passagen aus dem LIB, Abschnitt
- „Medizinische Versorgung“) 5.6.
- Medizinische Versorgung in Mazar-e-Sharif: In der Stadt Mazar-e Sharif gibt es zwischen 10 und 15 Krankenhäuser; dazu zählen sowohl private als auch öffentliche Anstalten. In Mazar-e Sharif existieren mehr private als öffentliche Krankenhäuser. Private Krankenhäuser sind sehr teuer; jede Nacht ist kostenpflichtig. Zusätzlich existieren etwa 30-50 medizinische Gesundheitskliniken; 20% dieser Gesundheitskliniken finanzieren sich selbst, während 80% öffentlich finanziert sind. Das Regionalkrankenhaus Balkh ist die tragende Säule medizinischer Dienstleistungen in Nordafghanistan; selbst aus angrenzenden Provinzen werden Patienten in dieses Krankenhaus überwiesen. Anstelle des durch einen Brand zerstörten Hauptgebäude des Regionalkrankenhauses Balkh im Zentrum von Mazar-e Sharif wurde ein neuer Gebäudekomplex mit 360 Betten, 21 Intensivpflegeplätzen, sieben Operationssälen und Einrichtungen für Notaufnahme, Röntgen-und Labordiagnostik sowie telemedizinischer Ausrüstung errichtet. Zusätzlich kommt dem Krankenhaus als akademisches Lehrkrankenhaus mit einer angeschlossenen Krankenpflege- und Hebammenschule eine Schlüsselrolle bei der Ausbildung des medizinischen und pflegerischen Nachwuchses zu. Die Universität Freiburg (Deutschland) und die Mashhad Universität (Iran) sind Ausbildungspartner dieses Krankenhauses. Balkh gehörte bei einer Erhebung von 2016/2017 zu den Provinzen mit dem höchsten Anteil an Frauen, welche einen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen haben.Balkh gehörte bei einer Erhebung von 2016 aus 2017, zu den Provinzen mit dem höchsten Anteil an Frauen, welche einen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen haben. (Auszug bzw. Zusammenfassung entscheidungsrelevanter Passagen aus dem LIB, Abschnitt 24.
- „Medizinische Versorgungseinrichtungen in Afghanistan (Kabul, Herat, Balkh…)“) 5.
- Potentielle Risiken für den Beschwerdeführer bei Rückkehr nach Afghanistan: 5.7.
- Verstoß gegen soziale Sitten / Moralische Verbrechen Männer, die vermeintlich gegen vorherrschende Gebräuche verstoßen, können ebenfalls einem Misshandlungsrisiko ausgesetzt sein, insbesondere in Fällen von mutmaßlichem Ehebruch und außerehelichen sexuellen Beziehungen. In Gebieten, die sich unter der tatsächlichen Kontrolle der Taliban und anderer regierungsfeindlicher Kräfte (AGEs) befinden, besteht für Frauen und Männer, die unmoralischer Verhaltensweisen bezichtigt werden, das Risiko, über die parallelen Justizstrukturen dieser regierungsfeindlichen Kräfte (AGEs) zu harten Strafen, einschließlich zu Auspeitschung und zum Tod, verurteilt zu werden. Gemäß einem Bericht aus 2017 über den Pashtunwali vom FATA Research Centre im Auftrag der österreichischen Staatendokumentation, sind gemäß der Sharia vier Zeugen erforderlich, damit darauf erkannt werden kann, dass ein verheirateter Mann oder eine Frau zina begangen haben. Diese werden dann als Strafe zu Tode gesteinigt. Wenn die Frau jedoch unverheiratet ist, erhält sie 100 Peitschenhiebe. Sexuelle Beziehungen im Einvernehmen zwischen Erwachsenen außerhalb einer Hochzeit werden durch Bestimmungen in Bezug auf zina kriminalisiert. Gemäß ALEP, falls eine der beiden Parteien verheiratet ist, das Verbrechen wird als Ehebruch angesehen; sofern jedoch beide unverheiratet sind, das Verbrechen wäre Unzucht, was durch Auspeitschen bestraft wird. Laut dem niederländischen Außenministerium können zwar sowohl Männer als auch Frauen wegen moralischer Verbrechen wie Zina verfolgt werden, aber „es sind fast ausschließlich Frauen, die verfolgt werden“. Die AIHRC stellte ebenfalls fest, dass Frauen in Bezug auf die Bestrafung von Ehebruch oder sexuellen Übergriffen härter behandelt werden als Männer. Aufgrund der überlegenen gesellschaftlichen Stellung der Männer führen solche Fälle selten dazu, dass Männer als Strafe getötet werden. Die Leiterin der Abteilung für Frauenrechte bei der AIHRC, die von der IWPR befragt wurde, stellte fest, dass die geschlechterspezifische Voreingenommenheit im Gesetz die Verübung von häuslicher Gewalt und Morden durch Männer legitimiert, während Frauen unter großen Kategorien von „moralischen Verbrechen“ mit schweren Strafen konfrontiert sind. (Auszug bzw. Zusammenfassung entscheidungsrelevanter Passagen aus den: UNHCR- Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom 30.08.2018, HCR/EG/AFG/18/02 [in Folge: „UNHCR-Richtlinien“] abrufbar unter: http://www.refworld.org/country,,,,AFG,,5b8900109,0.html, abgerufen am 05.05.2021, Pkt. III.A.8 sowie aus EASO, Country of Origin Report Afghanistan: Individuals targeted under societal and legal norms, Dezember 2017, [in Folge „EASO-Bericht Verfolgung Einzelner unter gesellschaftlichen und rechtlichen Normen“] abrufbar unter: https://coi.easo.europa.eu/administration/easo/PLib/Afghanistan_targeting_society.pdf, abgerufen am 05.05.2021, Pkt. 3.6., 3.6.1.)(Auszug bzw. Zusammenfassung entscheidungsrelevanter Passagen aus den: UNHCR- Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchender vom 30.08.2018, HCR/EG/AFG/18/02 [in Folge: „UNHCR-Richtlinien“] abrufbar unter: http://www.refworld.org/country,,,,AFG,,5b8900109,0.html, abgerufen am 05.05.2021, Pkt. römisch drei.A.8 sowie aus EASO, Country of Origin Report Afghanistan: Individuals targeted under societal and legal norms, Dezember 2017, [in Folge „EASO-Bericht Verfolgung Einzelner unter gesellschaftlichen und rechtlichen Normen“] abrufbar unter: https://coi.easo.europa.eu/administration/easo/PLib/Afghanistan_targeting_society.pdf, abgerufen am 05.05.2021, Pkt. 3.6., 3.6.1.) 5.7.
- Blutrache (Blutfehde) Eigenschaften Blutfehden treten typischerweise in Gebieten auf, in denen die Regierung und der Rechtsstaat schwach oder nicht vorhanden sind, in denen es einen einfachen Zugang zu Waffen gibt, was zu einer schnellen Eskalation der Gewalt führt. Neamat Nojumi erklärte jedoch, dass jeder Mord oder solche die nicht entschädigt werden, möglicherweise zu einer Blutfehde führen können, unabhängig vom Vorhandensein oder Fehlen einer Regierung. Unter den Paschtunen entstehen Blutfehden aus dem zentralen Bestandteil des Paschtunwali, der als badal oder vergeltende Gerechtigkeit bezeichnet wird, die die Wiederherstellung der Ehre durch Vergeltung fordert oder dass diejenigen, die eine Ungerechtigkeit gegen die Ehre eines anderen begehen, diejenigen entschädigen müssen, die Unrecht erlitten haben. Der Pashtunwali dominiert die Stammesgemeinschaften und wird weniger stark, wenn man sich in Richtung der städtischen Zentren bewegt. Neamat Nojumi beobachtete, dass Blutfehden nicht nur auf dem Paschtunwali basieren, sondern dass Blutfehden auch bei anderen ethnischen Gruppen in Afghanistan üblich sind. Andere Quellen weisen darauf hin, dass das Phänomen am häufigsten bei Stammespaschtunen auftritt, aber auch seltener bei Nicht-Paschtunen und bei anderen ethnischen Gruppen. In einem Interview mit dem EASO für diesen Bericht erklärte Ahmad Waheed, ein unabhängiger Forscher über Afghanistan, der auch mit dem US Naval Postgraduate School Program on Culture and Conflict arbeitet, dass es zu Zusammenstößen und Fehden kommt und sich wahrscheinlich zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen entwickeln, die in derselben Region leben, zum Beispiel Hazara und nomadische Gruppen, oder in Regionen, in denen paschtunische und tadschikische oder usbekische Gruppen benachbart sind. Er stellte fest, dass Rachetötungen hauptsächlich unter den Paschtunen stattfinden, aber in Fällen, in denen es um die Ehre der Frauen geht, unter allen Ethnien, die sie als übliche Übertretung betrachten. Thomas Ruttig erklärte in einer E-Mail-Korrespondenz mit dem EASO für diesen Bericht, dass Blutfehden nicht auf Situationen beschränkt sind, die sich aus Ressourcenkonflikten ergeben, sondern darauf hinweisen, dass die meisten Fehden innerhalb bestimmter ethnischer Untergruppen auftreten, zum Beispiel im Falle der paschtunischen Gesellschaft: Kernfamilie, Großfamilie, Clan-Unterstamm, Stamm. Blutfehden um Rache zu nehmen können das Ergebnis persönlicher Gewalt oder von Fehlverhalten sein, das als gegen die Ehre gerichtet angesehen wird, von Landstreitigkeiten bis hin zu familiären Konflikten oder Beziehungen. Dr. Lutz Rzehak erklärt in einem Papier über den Paschtunwali im Jahr 2011, dass unter diesem Paschtunenkodex „Blutfehden“ so genannt werden, weil sie von Verwandtengruppen durchgeführt werden, die durch Blut verwandt sind. Diejenigen, die zur genauen Rache befugt sind, sind die patrilinealen Nachkommen von jemandem, der gegen die patrilinealen Verwandten des Täters Unrecht getan hat, mit dem Ziel, das Gleichgewicht zwischen Gruppen und Individuen wiederherzustellen. Ahmed Waheed wies auf die Cousin-Rivalität (turboor) unter den Paschtunenfamilien als einen Faktor hin, aufgrund dessen Blutfehden eskalieren können. Die Entschädigung kann von sozialen Institutionen wie jirga oder informellen Ältestenversammlungen (Maraka oder spingiri „Weißbärten“), von der beleidigten Person oder von ihren Verwandten eingetrieben werden. Paschtunwali und Blutfehden Als quasi-legale Gewohnheitstradition, die ein System sozialer Beziehungen umfasst, ist der Pashtunwali ein hochentwickelter, komplexer, ungeschriebener Stammeskodex des erwarteten Verhaltens des idealisierten Paschtunen. Die zentralen Konzepte des Paschtunwali drehen sich um die Begriffe Ehre (nang) und Scham sowie Gastfreundschaft (melmastiya) und Würde (ghairat). Als „unehrenhaft“ oder beschämend wahrgenommen zu werden, gehört zu den schwerwiegendsten Übertretungen für Männer und paschtunische Familien. Ehrenverletzungen als überragende Offensive ermöglichen die Bestrafung und Akzeptanz von Mord in bestimmten Situationen und betrachten sie tatsächlich als Voraussetzung für die Wiederherstellung der Gruppenehre durch Vergeltung, Ausgleich oder Rache (badal). Scham ist mit dem Verhalten von Frauen verbunden. Das Verhalten von Frauen wird in der Gesellschaft nur als Ausdruck des Rufs ihrer Familien und insbesondere männlichen Familienmitglieder angesehen. Frauen können keine Ehre erlangen oder den Ruf der Familie verbessern; nur Männer können dies tun, indem sie ihr Eigentum und ihre Familien schützen. Daher ist der Schutz der Ehre der Frauen der Familie ein vorrangiges Anliegen der paschtunischen Männer, und unter dem Konzept von Namus ist es die Pflicht der Männer, die Ehre der Frauen zu schützen, für die sie verantwortlich sind; wenn sie dies nicht tun, führt dies zu einem Verlust an Ansehen in den Augen anderer. Namus ist daher eine häufige Ursache für Konflikte. Unter den Paschtunen ist die Rache Teil des Paschtunwali, was ihre Stärke innerhalb der Gruppe erklärt, aber Abubakar Siddique erklärte, dass es auch unter den Paschtunen viele verschiedene Stammesformationen gibt, die beeinflussen, wie Blutfehden auftreten. ILF stellt fest, dass es eine unterschiedliche Komplexität der üblichen Systeme und eine Reihe lokaler Variationen des Paschtunwali gibt; jedoch halten sich alle Paschtunen i