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{'item': 'L501 2186842-1'}

Obsah (5)§§ 28§ 9§ 55Art. 133§ 29

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum12.05.2021 GeschäftszahlL501 2186842-1 Spruch, L501 2186854-1/21E, L501 2186854-1/21E L501 2186857-1/20E L501 2186840-1/18E L501 2186842-

§§ 28Abs. 1 und 31 Abs. 1 Vw

GVG insoweit eingestellt.Die Verfahren werden infolge Zurückziehung der Beschwerden gegen die Spruchpunkte römisch eins., römisch zwei., römisch drei. bzw. 1., 2. und 3. römisch eins. der angefochtenen Bescheide

Paragraphen 28, Absatz eins und 31 Absatz eins, VwGVG insoweit eingestellt. II. zu Recht erkannt:römisch zwei. zu Recht erkannt: A) Im Übrigen wird den Beschwerden

§ 28Abs. 2 Vw

GVG stattgegeben und festgestellt, dass

§ 9

BFA-VG die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen die beschwerdeführenden Parteien 1), 2), 3), 4), 5), 6) und 7) auf Dauer unzulässig ist.Im Übrigen wird den Beschwerden

Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und festgestellt, dass

Paragraph 9, BFA-VG die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen die beschwerdeführenden Parteien 1), 2), 3), 4), 5), 6) und 7) auf Dauer unzulässig ist.

§ 55Abs. 1 Asyl

G wird 1.) Herrn XXXX , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus " für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG wird 1.) Herrn römisch 40 , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus " für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Asyl

G wird 2.) Frau XXXX , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG wird 2.) Frau römisch 40 , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Asyl

G wird 3.) Herrn XXXX , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus " für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG wird 3.) Herrn römisch 40 , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus " für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Asyl

G wird 4.) Frau XXXX , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG wird 4.) Frau römisch 40 , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Asyl

G wird 5.) Frau XXXX , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG wird 5.) Frau römisch 40 , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Asyl

G wird 6.) Herrn XXXX , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus " für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG wird 6.) Herrn römisch 40 , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus " für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

§ 55Abs. 1 Asyl

G wird 7.) Herrn XXXX , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus " für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG wird 7.) Herrn römisch 40 , der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus " für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. I. und II:römisch eins. und II: B) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe:

§ 29Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – Vw

GVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 07.05.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht

§ 29Abs. 5 Vw

GVG, da seitens der beschwerdeführenden Parteien sowie der belangten Behörde auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 07.05.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht

Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da seitens der beschwerdeführenden Parteien sowie der belangten Behörde auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2021:L501.2186842.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.