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{'item': 'W247 2179688-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum14.05.2021 GeschäftszahlW247 2179688-1 Spruch, W247 2179688-1/ 12E W247 2179732-1/ 13E IM NAMEN DER REPUBLIK! 1.) Das Bundesverwaltungsge

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. HOFER als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) XXXX , geb. XXXX , 2.) XXXX , geb. XXXX , beide StA. Ukraine, beide vertreten durch RA XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.11.2017, Zln. 1.) XXXX , 2.) XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.04.2021, zu Recht erkannt:2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. HOFER als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 2.) römisch 40 , geb. römisch 40 , beide StA. Ukraine, beide vertreten durch RA römisch 40 , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.11.2017, Zln. 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.04.2021, zu Recht erkannt: A) I. Hinsichtlich der Spruchpunkte II. der angefochtenen Bescheide wird den Beschwerden stattgegeben und

  1. XXXX und
  2. XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Ukraine zuerkannt .römisch eins. Hinsichtlich der Spruchpunkte römisch zwei. der angefochtenen Bescheide wird den Beschwerden stattgegeben und
  3. römisch 40 und
  4. römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Ukraine zuerkannt . II. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG werden
  5. XXXX und
  6. XXXX befristete Aufenthaltsberechtigungen als subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von einem Jahr erteilt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG werden
  7. römisch 40 und
  8. römisch 40 befristete Aufenthaltsberechtigungen als subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von einem Jahr erteilt. B)

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1 und BF2) sind ukrainische Staatsangehörige und der russischen Volksgruppe, sowie dem russisch-orthodoxen Glauben zugehörig. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind taubstumm, miteinander verheiratet und beherrschen die russische Gebärdensprache. I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Der BF1 reiste mit einem Visum C für die Schengenstaaten, gültig vom 05.11.2016 bis 26.11.2016, am 22.11.2016 rechtmäßig in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz, zu welchem der BF1 am 23.11.2016 vor der LPD Niederösterreich erstbefragt wurde. Gleichzeitig gab er bekannt, taubstumm zu sein. Nach Zulassung seines Verfahrens wurde der BF1 am 19.09.2017 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), RD Salzburg, im Beisein eines dem BF1 verständlichen Dolmetschers niederschriftlich einvernommen.
  2. Die BF2 reiste mit einem Visum C für die Schengenstaaten, gültig vom 22.07.2017 bis 15.08.2017, am 24.07.2017 rechtmäßig in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein und stellte am 26.07.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz, zu welchem die BF2 am selben Tag vor der LPD Salzburg erstbefragt wurde. Nach Zulassung ihres Verfahrens wurde die BF2 am 10.10.2017 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), RD Salzburg, im Beisein eines der BF2 verständlichen Dolmetschers niederschriftlich einvernommen.
  3. Der BF1 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung vor, dass er in seinem Herkunftsstaat Ukraine einen Wohnsitz in XXXX habe. Er habe XXXX am 22.11.2016 rechtmäßig mit einem Visum C und seinem ukrainischen Reisepass verlassen. Er sei in das Bundesgebiet eingereist, weil er bereits zuvor Anträge auf internationalen Schutz im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten der EU, zuerst in Schweden, danach in Litauen, gestellt habe, diese jedoch erfolglos gewesen seien. Als Fluchtgrund führte der BF1 aus, dass er in Kiew mehrmals von unbekannten Männern zusammengeschlagen und misshandelt worden sei. Da sich diese Misshandlungen wiederholt hätten, sei der BF1 aus Kiew geflohen. Bei Rückkehr befürchte der BF1 eine Verfolgung durch die Personen, die ihn misshandelt hätten. Er habe Angst dabei zu Tode zu kommen.
  4. Der BF1 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung vor, dass er in seinem Herkunftsstaat Ukraine einen Wohnsitz in römisch 40 habe. Er habe römisch 40 am 22.11.2016 rechtmäßig mit einem Visum C und seinem ukrainischen Reisepass verlassen. Er sei in das Bundesgebiet eingereist, weil er bereits zuvor Anträge auf internationalen Schutz im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten der EU, zuerst in Schweden, danach in Litauen, gestellt habe, diese jedoch erfolglos gewesen seien. Als Fluchtgrund führte der BF1 aus, dass er in Kiew mehrmals von unbekannten Männern zusammengeschlagen und misshandelt worden sei. Da sich diese Misshandlungen wiederholt hätten, sei der BF1 aus Kiew geflohen. Bei Rückkehr befürchte der BF1 eine Verfolgung durch die Personen, die ihn misshandelt hätten. Er habe Angst dabei zu Tode zu kommen.
  5. Die BF2 brachte im Rahmen ihrer Erstbefragung vor, dass sie in ihrem Herkunftsstaat Ukraine einen Wohnsitz in XXXX habe. Sie habe XXXX am 24.07.2014 rechtmäßig mit einem Visum C und ihrem ukrainischen Reisepass verlassen und sei mit dem Flugzeug von Kiew nach Wien geflogen. In Wien sei die BF2 dann mit dem Zug nach Salzburg gefahren. Die BF2 habe bereits Anträge auf internationalen Schutz im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten der EU gestellt, nämlich in Schweden und Litauen. In Schweden habe die BF2 ihren Antrag auf internationalen Schutz zurückgezogen. Sie sei in Schweden zudem wegen der Dublin III-VO nach Litauen zurückgewiesen worden. In Litauen habe die BF2 ihren Antrag auf internationalen Schutz ebenfalls zurückgezogen. Sie sei aber aufgrund ihrer Krebserkrankung weiterhin in Litauen verblieben, um sich medizinisch versorgen zu lassen. Die BF2 wolle mit ihrem Ehemann (BF1) zusammen sein und sei daher nach Österreich gekommen. Als Fluchtgrund gab die BF2 an, dass in der Ukraine der Krieg ausgebrochen und ihr Ehemann (BF1) gefoltert worden sei. Die Personen, die dafür verantwortlich gewesen wären, seien ihr unbekannt bzw. ihr Ehemann habe ihr darüber nichts erzählen wollen. Die BF2 dürfe in ihrem gesundheitlichen Zustand nicht belastet werden. Sie habe Angst, dass ihr aufgrund ihrer Ehe mit dem BF1 etwas zustoßen könnte, unter anderem seien Folter und Drohungen möglich. Der Ehemann (BF1) der BF2 würde Nachweise besitzen. Die BF2 fürchte sich im Falle ihrer Rückkehr vor einer unmenschlichen Behandlung.
  6. Die BF2 brachte im Rahmen ihrer Erstbefragung vor, dass sie in ihrem Herkunftsstaat Ukraine einen Wohnsitz in römisch 40 habe. Sie habe römisch 40 am 24.07.2014 rechtmäßig mit einem Visum C und ihrem ukrainischen Reisepass verlassen und sei mit dem Flugzeug von Kiew nach Wien geflogen. In Wien sei die BF2 dann mit dem Zug nach Salzburg gefahren. Die BF2 habe bereits Anträge auf internationalen Schutz im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten der EU gestellt, nämlich in Schweden und Litauen. In Schweden habe die BF2 ihren Antrag auf internationalen Schutz zurückgezogen. Sie sei in Schweden zudem wegen der Dublin III-VO nach Litauen zurückgewiesen worden. In Litauen habe die BF2 ihren Antrag auf internationalen Schutz ebenfalls zurückgezogen. Sie sei aber aufgrund ihrer Krebserkrankung weiterhin in Litauen verblieben, um sich medizinisch versorgen zu lassen. Die BF2 wolle mit ihrem Ehemann (BF1) zusammen sein und sei daher nach Österreich gekommen. Als Fluchtgrund gab die BF2 an, dass in der Ukraine der Krieg ausgebrochen und ihr Ehemann (BF1) gefoltert worden sei. Die Personen, die dafür verantwortlich gewesen wären, seien ihr unbekannt bzw. ihr Ehemann habe ihr darüber nichts erzählen wollen. Die BF2 dürfe in ihrem gesundheitlichen Zustand nicht belastet werden. Sie habe Angst, dass ihr aufgrund ihrer Ehe mit dem BF1 etwas zustoßen könnte, unter anderem seien Folter und Drohungen möglich. Der Ehemann (BF1) der BF2 würde Nachweise besitzen. Die BF2 fürchte sich im Falle ihrer Rückkehr vor einer unmenschlichen Behandlung. 5.
  7. Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 19.09.2017 vor dem BFA gab der BF1 zusammenfassend an, dass er am XXXX in XXXX geboren sei und sein Leben auch immer dort verbracht habe. Der BF1 sei russisch-orthodox und gehöre der russischen Volksgruppe an. Er sei Staatsangehöriger der Ukraine, könne aber Ukrainisch weder schreiben noch lesen. Er sei bis 2014 einfaches Mitglied der kommunistischen Parteien gewesen. Er sei verheiratet mit XXXX (BF2), die am XXXX geboren sei. Sein Vater sei Russe, seine Mutter Ukrainerin. Der BF1 habe eine mittlerweile erwachsene Tochter, XXXX , die am XXXX geboren sei. Die Tochter des BF1 würde in Spanien leben, wo sie internationalen Schutz beantragt habe. Der Vater, sowie der Halbbruder des BF1, XXXX , seien für tot erklärt worden. Der Halbbruder des BF1, XXXX , habe noch zwei Kinder, einen Sohn im Alter von 21 Jahren sowie eine Tochter im Alter von 22 Jahren; beide aufhältig in XXXX . Der BF1 sei Sportlehrer für taubstumme Kinder in einer Schule in XXXX gewesen. Der BF1 habe - mit Ausnahme der Verwandten seiner Ehefrau (BF2) - keine Familienangehörigen mehr in der Ukraine.5.
  8. Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 19.09.2017 vor dem BFA gab der BF1 zusammenfassend an, dass er am römisch 40 in römisch 40 geboren sei und sein Leben auch immer dort verbracht habe. Der BF1 sei russisch-orthodox und gehöre der russischen Volksgruppe an. Er sei Staatsangehöriger der Ukraine, könne aber Ukrainisch weder schreiben noch lesen. Er sei bis 2014 einfaches Mitglied der kommunistischen Parteien gewesen. Er sei verheiratet mit römisch 40 (BF2), die am römisch 40 geboren sei. Sein Vater sei Russe, seine Mutter Ukrainerin. Der BF1 habe eine mittlerweile erwachsene Tochter, römisch 40 , die am römisch 40 geboren sei. Die Tochter des BF1 würde in Spanien leben, wo sie internationalen Schutz beantragt habe. Der Vater, sowie der Halbbruder des BF1, römisch 40 , seien für tot erklärt worden. Der Halbbruder des BF1, römisch 40 , habe noch zwei Kinder, einen Sohn im Alter von 21 Jahren sowie eine Tochter im Alter von 22 Jahren; beide aufhältig in römisch 40 . Der BF1 sei Sportlehrer für taubstumme Kinder in einer Schule in römisch 40 gewesen. Der BF1 habe - mit Ausnahme der Verwandten seiner Ehefrau (BF2) - keine Familienangehörigen mehr in der Ukraine. 5.
  9. Er habe sich bis 2014 in XXXX , Ukraine, aufgehalten. Von XXXX sei der BF1 nach Kiew, danach, im Oktober 2014, weiter nach Weißrussland gezogen. 2015 sei der BF1 wieder in die Ukraine zurückgekehrt, wo er in Kiew zweimal zusammengeschlagen worden sei. Im September 2015 sei er nach Schweden gezogen, wo man dem BF1 wegen der Dublin III-VO keinen internationalen Schutz gewährt habe. Anschließend sei der BF1 nach Litauen gegangen und habe dort gemeinsam mit seiner Ehefrau (BF2) und Tochter, XXXX , internationalen Schutz beantragt. Der BF1 sei in Litauen festgenommen und angehalten worden. Zwei Tage habe er keine Nahrung bekommen und er sei medizinisch nicht versorgt worden. Die Ehefrau (BF2) des BF1 habe wegen ihrer Krebserkrankung dringend medizinische Versorgung benötigt, die ihr in Litauen nicht gewährt worden sei. Der BF1 sei daher alleine, ohne seine Tochter, XXXX , und Ehefrau (BF2), in die Ukraine zurückgekehrt, um Geld zu verdienen. In Kiew sei der BF1 erneut zusammengeschlagen worden. Der BF1 sei seit drei Jahren nicht mehr in XXXX gewesen. Die Reise sei dem BF1 von einer Person geschenkt worden, die hören könne. Das Visum sei für den BF1 ebenfalls von einer Person beantragt worden, die hören könne.5.
  10. Er habe sich bis 2014 in römisch 40 , Ukraine, aufgehalten. Von römisch 40 sei der BF1 nach Kiew, danach, im Oktober 2014, weiter nach Weißrussland gezogen. 2015 sei der BF1 wieder in die Ukraine zurückgekehrt, wo er in Kiew zweimal zusammengeschlagen worden sei. Im September 2015 sei er nach Schweden gezogen, wo man dem BF1 wegen der Dublin III-VO keinen internationalen Schutz gewährt habe. Anschließend sei der BF1 nach Litauen gegangen und habe dort gemeinsam mit seiner Ehefrau (BF2) und Tochter, römisch 40 , internationalen Schutz beantragt. Der BF1 sei in Litauen festgenommen und angehalten worden. Zwei Tage habe er keine Nahrung bekommen und er sei medizinisch nicht versorgt worden. Die Ehefrau (BF2) des BF1 habe wegen ihrer Krebserkrankung dringend medizinische Versorgung benötigt, die ihr in Litauen nicht gewährt worden sei. Der BF1 sei daher alleine, ohne seine Tochter, römisch 40 , und Ehefrau (BF2), in die Ukraine zurückgekehrt, um Geld zu verdienen. In Kiew sei der BF1 erneut zusammengeschlagen worden. Der BF1 sei seit drei Jahren nicht mehr in römisch 40 gewesen. Die Reise sei dem BF1 von einer Person geschenkt worden, die hören könne. Das Visum sei für den BF1 ebenfalls von einer Person beantragt worden, die hören könne. 5.
  11. Der BF1 gibt weiters im Rahmen seiner niederschriftlichen Einvernahme an, dass auch seine Tochter, XXXX , an Krebs gelitten habe, sowie an der Schilddrüse eine Operation notwendig gewesen sei. Die Tochter des BF1, XXXX , sei daher von Litauen nach Tunis, Tunesien gereist, wo sie an der Schilddrüse am 06.01.2017 operiert worden sei. Danach sei die Tochter des BF1, XXXX erneut nach Litauen gereist, um nach ihrer Mutter, der Ehefrau (BF2) des BF1, zu sehen. Anschließend sei die Tochter des BF1 alleine nach Spanien gefahren. Der Ehefrau (BF2) des BF1 sei in Litauen kein internationaler Schutz gewährt worden. Sie sei in Litauen aber noch operiert worden, bevor sie zurück nach Kiew gegangen sei. Und schließlich sei die Ehefrau (BF2) des BF1 von Kiew nach Österreich in Juli 2017 eingereist.5.
  12. Der BF1 gibt weiters im Rahmen seiner niederschriftlichen Einvernahme an, dass auch seine Tochter, römisch 40 , an Krebs gelitten habe, sowie an der Schilddrüse eine Operation notwendig gewesen sei. Die Tochter des BF1, römisch 40 , sei daher von Litauen nach Tunis, Tunesien gereist, wo sie an der Schilddrüse am 06.01.2017 operiert worden sei. Danach sei die Tochter des BF1, römisch 40 erneut nach Litauen gereist, um nach ihrer Mutter, der Ehefrau (BF2) des BF1, zu sehen. Anschließend sei die Tochter des BF1 alleine nach Spanien gefahren. Der Ehefrau (BF2) des BF1 sei in Litauen kein internationaler Schutz gewährt worden. Sie sei in Litauen aber noch operiert worden, bevor sie zurück nach Kiew gegangen sei. Und schließlich sei die Ehefrau (BF2) des BF1 von Kiew nach Österreich in Juli 2017 eingereist. 5.
  13. Als Fluchtgrund brachte der BF1 im Wesentlichen vor, dass er bereits drei Mal zusammengeschlagen worden sei. Er habe Angst davor, ein viertes Mal geschlagen zu werden. Das würde er nicht überleben. Als der BF1 das zweite Mal zusammengeschlagen worden sei, sei er zur Polizei gegangen, die sein Protokoll zerrissen haben soll. Nachdem der BF1 das dritte Mal zusammengeschlagen worden sei, sei ihm von einer hörenden Person geholfen worden. Auch die Diskriminierung von Gehörlosen sei eklatant in der Ukraine. Gehörlose Menschen würden in der Ukraine als nichts gelten. Auch die Konflikte zwischen der ukrainisch-orthodoxen und der russisch-orthodoxen Glaubensrichtungen wolle der BF1 hinter sich lassen und zum katholischen Glauben konvertieren. Der BF1 stünde von seinen Erlebnissen auch sehr unter Schock und sei jetzt noch traumatisiert. 5.
  14. Auf Nachfrage gab der BF1 an, den Anlass für das „Zusammenschlagen“ nicht zu kennen. Der BF1 führte aus, dass sein Vater, und danach sein Halbbruder verschwunden seien und nun sei er als Dritter an der Reihe. Dem BF1 sei es ein Rätsel, dass sein Vater und sein Halbbruder verschwunden seien, weil beide immer treue Kommunisten gewesen seien. Für Kommunisten sei es in der Ukraine nun schwierig, weil sich der Kommunismus in der Ukraine aufgelöst hätte. Der BF1 bringt weiters vor, dass er nur in Kiew zusammengeschlagen worden sei. Es habe einige Dinge gegeben, die der BF1 gebraucht hätte, wie beispielsweise einen Dolmetscher. Allein dies sei Anlass für einen Konflikt gewesen, weil der BF1 weder Ukrainisch schreiben noch lesen könne. Die Personen, die den BF1 zusammengeschlagen hätten, wären ihm nicht bekannt gewesen. Dem BF1 sei es wegen seiner Hörbehinderung, sowie wirtschaftlichen Verhältnissen nicht möglich gewesen, in eine große Stadt zu gehen. Abschließend führte der BF1 aus, dass er am Konflikt in XXXX nicht beteiligt gewesen sei. Er habe nur in Kiew negative Erfahrungen gemacht und nur in Kiew sei eine medizinische Versorgung für seine Gattin möglich. Nach erfolgter Rückübersetzung gab der BF1 ergänzend zu Protokoll, dass er die genaue Motivation seiner Verfolger nicht kennen würde, aber er als Grund vermute, weil er Russe sei. Laut Pass sei er Ukrainer, aber von seiner Abstammung her Russe und auch russisch-orthodox. Er habe einen Konflikt mit seinem Arbeitgeber gehabt, da der BF1 nur Russisch lesen und schreiben könne. So vermute der BF1, dass die Schläger vielleicht Kontakt mit dem Arbeitgeber gehabt hätten. Er könne sich nicht erklären, warum ausgerechnet er zusammengeschlagen worden sei. Auch Nachfrage räumte der BF1 ein, das zweite Mal in XXXX zusammengeschlagen worden zu sein. 5.
  15. Auf Nachfrage gab der BF1 an, den Anlass für das „Zusammenschlagen“ nicht zu kennen. Der BF1 führte aus, dass sein Vater, und danach sein Halbbruder verschwunden seien und nun sei er als Dritter an der Reihe. Dem BF1 sei es ein Rätsel, dass sein Vater und sein Halbbruder verschwunden seien, weil beide immer treue Kommunisten gewesen seien. Für Kommunisten sei es in der Ukraine nun schwierig, weil sich der Kommunismus in der Ukraine aufgelöst hätte. Der BF1 bringt weiters vor, dass er nur in Kiew zusammengeschlagen worden sei. Es habe einige Dinge gegeben, die der BF1 gebraucht hätte, wie beispielsweise einen Dolmetscher. Allein dies sei Anlass für einen Konflikt gewesen, weil der BF1 weder Ukrainisch schreiben noch lesen könne. Die Personen, die den BF1 zusammengeschlagen hätten, wären ihm nicht bekannt gewesen. Dem BF1 sei es wegen seiner Hörbehinderung, sowie wirtschaftlichen Verhältnissen nicht möglich gewesen, in eine große Stadt zu gehen. Abschließend führte der BF1 aus, dass er am Konflikt in römisch 40 nicht beteiligt gewesen sei. Er habe nur in Kiew negative Erfahrungen gemacht und nur in Kiew sei eine medizinische Versorgung für seine Gattin möglich. Nach erfolgter Rückübersetzung gab der BF1 ergänzend zu Protokoll, dass er die genaue Motivation seiner Verfolger nicht kennen würde, aber er als Grund vermute, weil er Russe sei. Laut Pass sei er Ukrainer, aber von seiner Abstammung her Russe und auch russisch-orthodox. Er habe einen Konflikt mit seinem Arbeitgeber gehabt, da der BF1 nur Russisch lesen und schreiben könne. So vermute der BF1, dass die Schläger vielleicht Kontakt mit dem Arbeitgeber gehabt hätten. Er könne sich nicht erklären, warum ausgerechnet er zusammengeschlagen worden sei. Auch Nachfrage räumte der BF1 ein, das zweite Mal in römisch 40 zusammengeschlagen worden zu sein.
  16. Mit beschwerdeseitigem Schreiben vom 02.10.2017 brachte der BF1 - betreffend die niederschriftliche Einvernahme vom 19.09.2017 - vor, dass er einige Dinge bei seiner Einvernahme am 19.09.2017 über die internationale Gebärde nach Rückübersetzung falsch verstanden habe. Die Angaben wolle der BF1 daher nun berichtigen: Zusammengefasst korrigierte der BF1 seine Aussagen in seiner Einvernahme vom 19.09.2017 dahingehend, dass er das Dolmetschen in internationaler Gebärdensprache schwer verstanden habe. Er habe, anders - wie in seiner Einvernahme angegeben-, doch nicht alles verstanden. Sein Halbbruder, XXXX , habe zwei Söhne und nicht, wie in der Einvernahme angegeben, eine Tochter und einen Sohn. Der BF1 habe in Litauen nicht, wie in der Einvernahme angegeben, zwei Tage nichts zu essen bekommen. Er habe nach vier Tagen das Essen für zwei Tage verweigert, weil es so schlecht gewesen sei, dass er es nicht vertragen habe. Der BF1 habe auch die zwangsweisen Ersatzinfusionen abgelehnt. Die medizinischer Versorgung in Litauen wäre normal gewesen. Er habe aber die Vitamine für seine Ehefrau (BF2) nicht bekommen. Der BF1 korrigierte zudem, dass er die ersten beiden Male nicht in Kiew, sondern in XXXX zusammengeschlagen worden sei. Abschließend ergänzte der BF1 seine Aussagen betreffend die Beteiligung am Konflikt in XXXX dahingehend, dass er vor dem Zwang geflohen sei. Er sei deshalb als Verräter beschimpft und hart angegriffen worden. Er sei aufgefordert worden, mitzumachen und die Ukraine und XXXX zu beschützen.
  17. Mit beschwerdeseitigem Schreiben vom 02.10.2017 brachte der BF1 - betreffend die niederschriftliche Einvernahme vom 19.09.2017 - vor, dass er einige Dinge bei seiner Einvernahme am 19.09.2017 über die internationale Gebärde nach Rückübersetzung falsch verstanden habe. Die Angaben wolle der BF1 daher nun berichtigen: Zusammengefasst korrigierte der BF1 seine Aussagen in seiner Einvernahme vom 19.09.2017 dahingehend, dass er das Dolmetschen in internationaler Gebärdensprache schwer verstanden habe. Er habe, anders - wie in seiner Einvernahme angegeben-, doch nicht alles verstanden. Sein Halbbruder, römisch 40 , habe zwei Söhne und nicht, wie in der Einvernahme angegeben, eine Tochter und einen Sohn. Der BF1 habe in Litauen nicht, wie in der Einvernahme angegeben, zwei Tage nichts zu essen bekommen. Er habe nach vier Tagen das Essen für zwei Tage verweigert, weil es so schlecht gewesen sei, dass er es nicht vertragen habe. Der BF1 habe auch die zwangsweisen Ersatzinfusionen abgelehnt. Die medizinischer Versorgung in Litauen wäre normal gewesen. Er habe aber die Vitamine für seine Ehefrau (BF2) nicht bekommen. Der BF1 korrigierte zudem, dass er die ersten beiden Male nicht in Kiew, sondern in römisch 40 zusammengeschlagen worden sei. Abschließend ergänzte der BF1 seine Aussagen betreffend die Beteiligung am Konflikt in römisch 40 dahingehend, dass er vor dem Zwang geflohen sei. Er sei deshalb als Verräter beschimpft und hart angegriffen worden. Er sei aufgefordert worden, mitzumachen und die Ukraine und römisch 40 zu beschützen. 7.
  18. Der BF1 kam der Aufforderung des BFA vom 11.09.2017 betreffend die Stellungnahme zu den dem BF1 ordnungsgemäß zugestellten Länderinformationen der Staatendokumentation für die Ukraine (Gesamtaktualisierung 26.07.2017) mit Schreiben vom 02.10.2017 nach (beim BFA eingelangt am selben Tag). Der BF1 führte im Wesentlichen aus, dass gehörlose Menschen in Bezug auf Bildung, Zugang zu Ämtern, Behörden, Informationen, Gütern, Dienstleistungen, medizinischer Versorgung und zum Arbeitsmarkt in besonderer Weise diskriminiert seien. All diese Zugänge seien nur möglich, wenn man die Landessprache hören und verstehen könne. Seit den Kriegshandlungen, die 2014 begonnen hätten und andauern würden, seien gehörlose Menschen in der Ukraine in ständiger Lebensgefahr. Die Polizei und der Staat würden gehörlose Menschen nicht unterstützen. Dies habe der BF1 selbst am eigenen Leibe erfahren, als er verfolgt und lebensgefährlich verletzt worden sei, keine Unterstützung von der Polizei erhalten habe. Als gehörloser Mensch sei er der Willkür der Polizei völlig ausgesetzt, als die Polizei die Protokolle vor den Augen des BF1 zerrissen habe. Gehörlose Menschen seien zudem vom Arbeitsmarkt weitgehend ausgeschlossen. Es sei ausgeschlossen, medizinische Versorgung zu erhalten, wenn man das medizinische Personal nicht vorweg bezahlen würde. Dies habe der BF1 ebenfalls am eigenen Leibe erfahren. Ein Menschenleben sei für Ärzte nur etwas wert, wenn sie bestochen werden würden. Die Korruption in der Polizei und im Gesundheitswesen sei sehr weit verbreitet. Für Gehörlose sei diese lebensbedrohend. Das Gesundheitswesen sei völlig überlastet und stünde korruptionsbedingt für Gehörlose nicht zur Verfügung. Dolmetscher für Gebärdensprache seien zu teuer, um überhaupt mit den Ärzten reden zu können. Die Ukraine biete daher keinerlei Schutz für den BF1, sodass er gezwungen gewesen sei, seine geliebte Heimat zu verlassen und zu fliehen. 7.
  19. Der BF1 führte in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 02.10.2017 weiters aus, dass er russischer Abstammung sei und nur Russisch sprechen und lesen könne. Er sei daher lebensgefährlichen Vorurteilen ausgesetzt, sodass er doppelt diskriminiert werde. Da der BF1 aus XXXX durch die Kriegshandlungen bedingt fliehen habe müssen, sei ihm die minimale Pension, welche er bekommen habe, gestrichen worden. Nur damit hätte er als Gehörloser in der Ukraine überleben können. Der BF1 habe nicht mehr die Möglichkeit, die Pension wieder zugesprochen zu bekommen. Der BF1 habe daher Todesangst, weil er als gehörloser Mensch mit russischer Abstammung, der weder die ukrainische Sprache lesen noch sprechen könne sowie über keine Beziehungen verfüge, die ihm den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen würden. Er könne sich gegen die Verfolgung, sowie die Korruption nicht zur Wehr setzen.7.
  20. Der BF1 führte in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 02.10.2017 weiters aus, dass er russischer Abstammung sei und nur Russisch sprechen und lesen könne. Er sei daher lebensgefährlichen Vorurteilen ausgesetzt, sodass er doppelt diskriminiert werde. Da der BF1 aus römisch 40 durch die Kriegshandlungen bedingt fliehen habe müssen, sei ihm die minimale Pension, welche er bekommen habe, gestrichen worden. Nur damit hätte er als Gehörloser in der Ukraine überleben können. Der BF1 habe nicht mehr die Möglichkeit, die Pension wieder zugesprochen zu bekommen. Der BF1 habe daher Todesangst, weil er als gehörloser Mensch mit russischer Abstammung, der weder die ukrainische Sprache lesen noch sprechen könne sowie über keine Beziehungen verfüge, die ihm den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen würden. Er könne sich gegen die Verfolgung, sowie die Korruption nicht zur Wehr setzen. 7.
  21. Abschließend brachte der BF1 vor, dass es in der ATO-Zone um XXXX keinen Schutz oder Hilfe für Menschen mit Behinderungen geben würde. Die Rechte behinderter Menschen werden in dieser Zone verletzt, sodass der BF1 gezwungen gewesen sei, zu fliehen, um zu überleben.7.
  22. Abschließend brachte der BF1 vor, dass es in der ATO-Zone um römisch 40 keinen Schutz oder Hilfe für Menschen mit Behinderungen geben würde. Die Rechte behinderter Menschen werden in dieser Zone verletzt, sodass der BF1 gezwungen gewesen sei, zu fliehen, um zu überleben. 8.
  23. Bei ihrer niederschriftlichen Einvernahme am 10.10.2017 vor dem BFA gab die BF2 zusammenfassend an, dass sie am XXXX in der Ortschaft XXXX geboren sei. Die BF2 sei russisch-orthodox und gehöre der russischen Volksgruppe an. Sie sei Staatsangehörige der Ukraine. Die BF2 sei verheiratet XXXX (BF1). Sie habe Eltern, die derzeit in XXXX leben würden und bereits in Pension seien. Die BF2 habe wegen ihrer Hörbehinderung eine Invaliditätspension bezogen, die gesetzliche Grundlage dafür bestehe nicht mehr. Davor habe die BF2 zuerst als Zahntechnikerin von 1996 bis 1997 in XXXX gearbeitet. Danach, bis zu ihrer Ausreise, habe die BF2 als Friseurin bis ca. 2014 aushilfsweise gearbeitet. Die BF2 habe eine Tochter, XXXX , die am XXXX geboren sei und sich derzeit in Spanien aufhalten würde, wo sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben soll. Die BF2 habe eine Schwester in Tunesien, sowie einen Bruder in Moskau. Mit Ausnahme ihrer Eltern habe die BF2 keine anderen Familienangehörige mehr in der Ukraine. Die BF2 nehme regelmäßig das Medikament Levothyroxin ein, damit sie Schilddrüsenhormone bilden könne. Die Schilddrüse sei ihr nämlich im Jahre 2011 in Sousse, Tunesien, operativ entfernt worden. Die BF2 habe auch bereits im Vorfeld Brustkrebs gehabt, sodass ihr die rechte Brust zwei Mal operiert worden sei; das erste Mal im Jahre 1988 in Donezk, Ukraine; das zweite Mal im Jahre 2016 in Litauen. In Litauen habe die BF2 sich auch bis 2017 einer Chemotherapie unterzogen.8.
  24. Bei ihrer niederschriftlichen Einvernahme am 10.10.2017 vor dem BFA gab die BF2 zusammenfassend an, dass sie am römisch 40 in der Ortschaft römisch 40 geboren sei. Die BF2 sei russisch-orthodox und gehöre der russischen Volksgruppe an. Sie sei Staatsangehörige der Ukraine. Die BF2 sei verheiratet römisch 40 (BF1). Sie habe Eltern, die derzeit in römisch 40 leben würden und bereits in Pension seien. Die BF2 habe wegen ihrer Hörbehinderung eine Invaliditätspension bezogen, die gesetzliche Grundlage dafür bestehe nicht mehr. Davor habe die BF2 zuerst als Zahntechnikerin von 1996 bis 1997 in römisch 40 gearbeitet. Danach, bis zu ihrer Ausreise, habe die BF2 als Friseurin bis ca. 2014 aushilfsweise gearbeitet. Die BF2 habe eine Tochter, römisch 40 , die am römisch 40 geboren sei und sich derzeit in Spanien aufhalten würde, wo sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben soll. Die BF2 habe eine Schwester in Tunesien, sowie einen Bruder in Moskau. Mit Ausnahme ihrer Eltern habe die BF2 keine anderen Familienangehörige mehr in der Ukraine. Die BF2 nehme regelmäßig das Medikament Levothyroxin ein, damit sie Schilddrüsenhormone bilden könne. Die Schilddrüse sei ihr nämlich im Jahre 2011 in Sousse, Tunesien, operativ entfernt worden. Die BF2 habe auch bereits im Vorfeld Brustkrebs gehabt, sodass ihr die rechte Brust zwei Mal operiert worden sei; das erste Mal im Jahre 1988 in Donezk, Ukraine; das zweite Mal im Jahre 2016 in Litauen. In Litauen habe die BF2 sich auch bis 2017 einer Chemotherapie unterzogen. 8.
  25. Die BF2 brachte hinsichtlich ihrer Reiseroute vor, dass sie bis zu ihrer Heirat 1994 in XXXX gewohnt habe. Danach sei die BF2 zu ihrem Ehemann (BF1) nach XXXX gezogen, wo sie sich bis 2014 aufgehalten habe. Danach sei die BF2 nach Kiew gezogen, wo sie sich bis Herbst 2014 aufgehalten habe. Anschließend sei die BF2 nach Weißrussland gegangen, um wie schon in Kiew eine Arbeit zu finden. In Weißrussland habe sich die BF2 bis Juni 2015 aufgehalten. Danach sei sie wieder nach Kiew zurückgezogen. September 2015 sei die BF2 nach Schweden geflogen und habe internationalen Schutz beantragt, der abgewiesen worden sei. In Schweden habe man den Antrag auf internationalen Schutz wegen des Dublin III Übereinkommens abgewiesen. Die Behörden in Schweden hätten sich dabei auf ein abgelaufenes Familienvisum für Litauen im Reisepass des Ehemannes (BF1) der BF2 bezogen. Juni 2016 sei die BF2 dann nach Litauen gezogen, wo ihr Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen worden sei, weshalb die BF2 zurück in die Ukraine, zu ihrem Ehemann (BF1) zurückgeschickt worden sei. Im Mai 2017 sei die BF2 anschließend in die Ukraine, nach XXXX , einem Nachbarort von Kiew gezogen, wo sie ein Visum für die Republik Österreich beantragt habe. Am 24.07.2017 sei die BF2 schließlich nach Österreich eingereist und habe einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Die BF2 sei seit 2014 nicht mehr in XXXX gewesen. Ein Freund der BF2, der nicht hörbehindert sei und die Gebärdensprache sprechen würde, habe der BF2 aus reiner Nächstenliebe geholfen, indem er das Ticket für die BF2 finanziert, sowie den Antrag auf ein Visum für die Republik Österreich gestellt habe.8.
  26. Die BF2 brachte hinsichtlich ihrer Reiseroute vor, dass sie bis zu ihrer Heirat 1994 in römisch 40 gewohnt habe. Danach sei die BF2 zu ihrem Ehemann (BF1) nach römisch 40 gezogen, wo sie sich bis 2014 aufgehalten habe. Danach sei die BF2 nach Kiew gezogen, wo sie sich bis Herbst 2014 aufgehalten habe. Anschließend sei die BF2 nach Weißrussland gegangen, um wie schon in Kiew eine Arbeit zu finden. In Weißrussland habe sich die BF2 bis Juni 2015 aufgehalten. Danach sei sie wieder nach Kiew zurückgezogen. September 2015 sei die BF2 nach Schweden geflogen und habe internationalen Schutz beantragt, der abgewiesen worden sei. In Schweden habe man den Antrag auf internationalen Schutz wegen des Dublin römisch drei Übereinkommens abgewiesen. Die Behörden in Schweden hätten sich dabei auf ein abgelaufenes Familienvisum für Litauen im Reisepass des Ehemannes (BF1) der BF2 bezogen. Juni 2016 sei die BF2 dann nach Litauen gezogen, wo ihr Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen worden sei, weshalb die BF2 zurück in die Ukraine, zu ihrem Ehemann (BF1) zurückgeschickt worden sei. Im Mai 2017 sei die BF2 anschließend in die Ukraine, nach römisch 40 , einem Nachbarort von Kiew gezogen, wo sie ein Visum für die Republik Österreich beantragt habe. Am 24.07.2017 sei die BF2 schließlich nach Österreich eingereist und habe einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Die BF2 sei seit 2014 nicht mehr in römisch 40 gewesen. Ein Freund der BF2, der nicht hörbehindert sei und die Gebärdensprache sprechen würde, habe der BF2 aus reiner Nächstenliebe geholfen, indem er das Ticket für die BF2 finanziert, sowie den Antrag auf ein Visum für die Republik Österreich gestellt habe. 8.
  27. Die BF2 führte hinsichtlich ihrer Fluchtgründe aus, dass in ihrer Heimat Krieg herrsche. Deswegen habe die BF2 nach Kiew gehen müssen. Die BF2 werde nicht nur wegen ihrer Hörbehinderung und ihrer Zugehörigkeit zur russischen Volksgruppe diskriminiert. Sie werde vielmehr auch wegen ihrer Flucht diskriminiert. In XXXX sei alles vernichtet und würde die BF2 dort zurückkehren, würde sie vor der Vernichtung stehen. Die BF2 hätte keine Möglichkeit mehr, in XXXX Fuß zu fassen. Die BF2 könne aufgrund ihrer Hörbehinderung keine Unterstützung erwarten. Es sei für die BF2 sehr gefährlich dort. Da ihr ihre Rente gesperrt worden sei, wäre ihr die Lebensgrundlage entzogen. Wegen der Korruption sei es ihr nicht möglich, die notwendige medizinische Versorgung zu erlangen. Es würden sehr oft gefälschte medizinische Produkte ausgegeben. Sehr viele kranke Menschen würden in der Ukraine sterben. Die BF2 sei daher sehr betroffen vom Konflikt zwischen der Ukraine und der russischen Föderation. Die BF2 habe trotz dreier Krebsoperationen, sowie ihrer Schilddrüsenoperation keine Kontrolluntersuchungen bekommen in der Ukraine. Die BF2 habe die Schilddrüsenoperation in Tunesien vornehmen lassen müssen, weil sie in der Ukraine keine Möglichkeit hatte. In der Ukraine gäbe es keine Kontrolluntersuchungen, sie sei als Gehörlose von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen, da sie sie nicht finanzieren könne.8.
  28. Die BF2 führte hinsichtlich ihrer Fluchtgründe aus, dass in ihrer Heimat Krieg herrsche. Deswegen habe die BF2 nach Kiew gehen müssen. Die BF2 werde nicht nur wegen ihrer Hörbehinderung und ihrer Zugehörigkeit zur russischen Volksgruppe diskriminiert. Sie werde vielmehr auch wegen ihrer Flucht diskriminiert. In römisch 40 sei alles vernichtet und würde die BF2 dort zurückkehren, würde sie vor der Vernichtung stehen. Die BF2 hätte keine Möglichkeit mehr, in römisch 40 Fuß zu fassen. Die BF2 könne aufgrund ihrer Hörbehinderung keine Unterstützung erwarten. Es sei für die BF2 sehr gefährlich dort. Da ihr ihre Rente gesperrt worden sei, wäre ihr die Lebensgrundlage entzogen. Wegen der Korruption sei es ihr nicht möglich, die notwendige medizinische Versorgung zu erlangen. Es würden sehr oft gefälschte medizinische Produkte ausgegeben. Sehr viele kranke Menschen würden in der Ukraine sterben. Die BF2 sei daher sehr betroffen vom Konflikt zwischen der Ukraine und der russischen Föderation. Die BF2 habe trotz dreier Krebsoperationen, sowie ihrer Schilddrüsenoperation keine Kontrolluntersuchungen bekommen in der Ukraine. Die BF2 habe die Schilddrüsenoperation in Tunesien vornehmen lassen müssen, weil sie in der Ukraine keine Möglichkeit hatte. In der Ukraine gäbe es keine Kontrolluntersuchungen, sie sei als Gehörlose von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen, da sie sie nicht finanzieren könne. 8.
  29. Die BF2 führte weiters in ihrer niederschriftlichen Einvernahme aus, dass ihr Ehemann (BF1) – so mutmaße die BF2 – wegen seiner Zugehörigkeit zur russischen Volksgruppe und weil er aus XXXX komme, verfolgt worden sei. Der Ehemann (BF1) der BF2 habe Übersetzungen vom Ukrainischen ins Russische gebraucht, weshalb er als Russe erkannt worden sei. Deshalb sei er drei Mal zusammengeschlagen worden. Es habe keine Hilfe von der Polizei gegeben. Zweimal sei die BF2 selbst dabei gewesen, als ihr Ehemann (BF1) zusammengeschlagen worden sei. Gegenwärtig benötige die BF2 Versorgungsuntersuchungen betreffend ihre Krebserkrankung, sowie die Medikamente für ihre Schilddrüse. Die BF2 habe auch in anderen Städten, wie beispielsweise in Liwiw oder in Charkiw wegen ihrer Hörbehinderung, sowie Zugehörigkeit zur russischen Volksgruppe Diskriminierungen erlebt. Die Eltern der BF2 seien in XXXX wohnhaft. Die Eltern der BF2 würden bestätigen, dass das Militär präsent sei. Es gäbe Artilleriefeuer. Zudem seien Panzer präsent. Die Eltern der BF2 würden abraten, dass die BF2 nach XXXX zurückkehre. Es gäbe Ausgangssperren von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Selbst habe die BF2 keine Verfolgung aufgrund ihrer Volksgruppenzugehörigkeit als russische Ukrainerin erlebt.8.
  30. Die BF2 führte weiters in ihrer niederschriftlichen Einvernahme aus, dass ihr Ehemann (BF1) – so mutmaße die BF2 – wegen seiner Zugehörigkeit zur russischen Volksgruppe und weil er aus römisch 40 komme, verfolgt worden sei. Der Ehemann (BF1) der BF2 habe Übersetzungen vom Ukrainischen ins Russische gebraucht, weshalb er als Russe erkannt worden sei. Deshalb sei er drei Mal zusammengeschlagen worden. Es habe keine Hilfe von der Polizei gegeben. Zweimal sei die BF2 selbst dabei gewesen, als ihr Ehemann (BF1) zusammengeschlagen worden sei. Gegenwärtig benötige die BF2 Versorgungsuntersuchungen betreffend ihre Krebserkrankung, sowie die Medikamente für ihre Schilddrüse. Die BF2 habe auch in anderen Städten, wie beispielsweise in Liwiw oder in Charkiw wegen ihrer Hörbehinderung, sowie Zugehörigkeit zur russischen Volksgruppe Diskriminierungen erlebt. Die Eltern der BF2 seien in römisch 40 wohnhaft. Die Eltern der BF2 würden bestätigen, dass das Militär präsent sei. Es gäbe Artilleriefeuer. Zudem seien Panzer präsent. Die Eltern der BF2 würden abraten, dass die BF2 nach römisch 40 zurückkehre. Es gäbe Ausgangssperren von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Selbst habe die BF2 keine Verfolgung aufgrund ihrer Volksgruppenzugehörigkeit als russische Ukrainerin erlebt.
  31. Die Beschwerdeführer brachten erstinstanzlich folgende Dokumente/Unterlagen in Vorlage: ● Ukrainische Reisepässe (BF1 und BF2); ● Ukrainischer Führerschein (BF1); ● Ukrainischer Taubstummenausweis (BF1); ● Ukrainische Heiratsurkunde (BF1 und BF2); ● Bestätigung des BMI der Ukraine betreffend die Körperverletzung des BF1 (BF1); ● diverse ärztliche Befunde (BF1 und BF2).
  32. Mit Schreiben des polizeiärztlichen Dienstes der LPD Salzburg vom 18.10.2017 wurde ausgeführt, dass die BF2 im Jahr 1998 an einem rechtsseitigen Mammatumor erkrankt gewesen sei. Die Brust habe teilweise entfernt werden müssen. Eine Chemo- und Strahlentherapie in acht Zyklen sei ebenfalls erfolgt. Vor einem Jahr (08/2016) sei eine Rezidiv (schlecht differenziertes invasives duktales Mammacarzinom) aufgetreten (G3 ER o, PR 0, Her2 0(neg), Ki 67, 6% + DCIS pt2 (30mm), cN0 cM0), das subcutan mastektomiert worden sei mit anschließender 4x adjuvanter Chemotherapie. Eine Operation zur Brustrekonstruktion sei im April 2017 erfolgt. Bei der BF2 habe ebenfalls ein beidseitiges papilläres multizentrisches Schilddrüsenkarzinom, Lymphknoten pos, mit totaler Thyroidektomie mit zervikaler und mediastinaler Lymphadenektomie am 10.11.2011 und nachfolgender Radiojodtherapie 2011 und 2012 bestanden. Als weitere Diagnosen wurde für die BF2 u.a. aufgeführt: arterielle Hypertonie, Vertigo, Taubheit nach Antibiotikagabe als Baby, kleine Hiatusthernie, gering aktive chronische Gastritis.
  33. Mit Schreiben des polizeiärztlichen Dienstes der LPD Salzburg vom 18.10.2017 wurde ausgeführt, dass die BF2 im Jahr 1998 an einem rechtsseitigen Mammatumor erkrankt gewesen sei. Die Brust habe teilweise entfernt werden müssen. Eine Chemo- und Strahlentherapie in acht Zyklen sei ebenfalls erfolgt. Vor einem Jahr (08 aus 2016,) sei eine Rezidiv (schlecht differenziertes invasives duktales Mammacarzinom) aufgetreten (G3 ER o, PR 0, Her2 0(neg), Ki 67, 6% + DCIS pt2 (30mm), cN0 cM0), das subcutan mastektomiert worden sei mit anschließender 4x adjuvanter Chemotherapie. Eine Operation zur Brustrekonstruktion sei im April 2017 erfolgt. Bei der BF2 habe ebenfalls ein beidseitiges papilläres multizentrisches Schilddrüsenkarzinom, Lymphknoten pos, mit totaler Thyroidektomie mit zervikaler und mediastinaler Lymphadenektomie am 10.11.2011 und nachfolgender Radiojodtherapie 2011 und 2012 bestanden. Als weitere Diagnosen wurde für die BF2 u.a. aufgeführt: arterielle Hypertonie, Vertigo, Taubheit nach Antibiotikagabe als Baby, kleine Hiatusthernie, gering aktive chronische Gastritis.
  34. Mit den angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde (BFA), jeweils vom 15.11.2017 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Ukraine abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde den Beschwerdeführern nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen die Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt IV.) sowie festgestellt, dass eine Abschiebung in die Ukraine zulässig sei (Spruchpunkt V.). Die Frist für die freiwillige Ausreise betrage zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt VI.).
  35. Mit den angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde (BFA), jeweils vom 15.11.2017 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) sowie hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Ukraine abgewiesen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde den Beschwerdeführern nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gegen die Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt römisch vier.) sowie festgestellt, dass eine Abschiebung in die Ukraine zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Die Frist für die freiwillige Ausreise betrage zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch sechs.).
  36. In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zu den Personen der Beschwerdeführer und zur Lage in ihrem Herkunftsstaat und führte aus, dass die Beschwerdeführer keine asylrelevanten Probleme in der Ukraine aufzuzeigen vemochten. Die Beschwerdeführer hätten in ihrem Vorbringen keine glaubhaften Sachverhalte anführen können, die die Annahme rechtfertigen würden, dass sie in ihrem Herkunftsstaat einer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe im Falle ihrer Rückkehr ausgesetzt wären.
  37. Die belangte Behörde stellte fest, dass die Beschwerdeführer taubstumm seien. Eine Rückkehr in die Ostukraine sei nicht zu empfehlen. Beiden Beschwerdeführern sei die Hauptstadt Kiew, sowie andere große Städte als innerstaatliche Fluchtalternative zumutbar. Taubstumme Menschen seien in der Ukraine gesetzlich vor Diskriminierung geschützt. Menschen mit Behinderungen würden von den NGOs unterstützt. Es gäbe Unternehmen in der Ukraine, die Menschen mit Hörbehinderung einstellen würde. Das Medikament Levothyroxin, das die BF2 benötige, wäre in der Ukraine verfügbar. Patienten in der Ukraine würden im Falle eines Schilddrüsen/Nebenschilddrüsenkarzinoms von Endokrinologen behandelt. Dies sei auch in Polikliniken möglich. Die Beschwerdeführer würden über eine ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen. Eine Rückführung in die Ukraine wäre gerechtfertigt. Die Beschwerdeführer hätten in der Ukraine Familienangehörige und seien in der Lage, durch ihre Arbeit ihre primären Lebensbedürfnisse zu befrieden. Die Beschwerdeführer seien als gesunde, arbeitsfähige Menschen anzusprechen. Es sei daher davon auszugehen, dass die Beschwerdeführer in der Lage sein würden, dies auch in Hinkunft, allenfalls unter Inanspruchnahme des Familienverbandes bewerkstelligen zu können. Im Falle der Rückkehr könnten die Beschwerdeführer Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen.
  38. Mit Verfahrensanordnung vom 16.11.2017 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 52 Abs. 1 BFA-VG ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.
  39. Mit Verfahrensanordnung vom 16.11.2017 wurde den Beschwerdeführern gemäß Paragraph 52, Absatz eins, BFA-VG ein Rechtsberater amtswegig zur Seite gestellt.
  40. Mit beschwerdeseitig fristgerecht eingebrachten Schriftsätzen vom 05.12.2017, wurde durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter gegen die gegenständlichen Bescheide des BFA hinsichtlich aller Spruchpunkte wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, sowie Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften Beschwerde erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass, da BF1 und BF2 verheiratet seien, daher ein Familienverfahren gem. § 34 Abs. 4 AsylG durchgeführt hätte werden müssen und nicht zwei Verfahren parallel. Die Beschwerdeführer würden aufgrund ihrer Gehörlosigkeit und der Zugehörigkeit zur russischen Minderheit ständigen Diskriminierungen im Herkunftsstaat ausgesetzt sein. Es würde – entgegen der Behautpung der belangten Behörde - keine innerstaatliche Fluchtalternative für beide Beschwerdeführer geben. Die belangte Behörde habe eine Anfrage an die Staatendokumentation betreffend die Diskriminierung gegenüber gehörlosen Menschen und ihrer Integrationsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt gestellt. Die Rechtsvertretung führte in den Schriftsätzen über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde aus, dass die Diskriminierung nicht auf die Theorie, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse zu prüfen sei. Der Gehörlosenverband UTOG in der Ukraine würde den Beschwerdeführern keine Unterstützung bieten, da dieser korrupt sei. Es sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die belangte Behörde der Meinung sei, dass die Beschwerdeführer keine Asylgründe geltend gemacht hätten. Weiters wurde vorgebracht, dass den Beschwerdeführern zumindest subsidiärer Schutz zuzusprechen sei. Vor allem hinsichtlich BF2 sei der subsidiäre Schutz aufgrund ihres Gesundheitszustandes zuzusprechen. Aufgrund des Haushaltsdefizits, der Wirtschaftskrise und der fehlenden Reformen sei die Gesundheitsversorgung nur auf dem Papier kostenfrei. Die Gesundheitsversorgung in der Ukraine sei heute der Inbegriff für Korruption und Bestechung. Laut einem Bericht der WHO sei die Qualität der medizinischen Leistungen in den staatlichen Einrichtungen der Ukraine sehr gering. Europaweit sei die Ukraine auf Platz zwei bei Krebserkrankungen und Todesfällen wegen Tuberkulose. Experten zufolge seien bis zu 50% der Medikamente in den ukrainischen Apotheken Fälschungen.
  41. Mit beschwerdeseitig fristgerecht eingebrachten Schriftsätzen vom 05.12.2017, wurde durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter gegen die gegenständlichen Bescheide des BFA hinsichtlich aller Spruchpunkte wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, sowie Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften Beschwerde erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass, da BF1 und BF2 verheiratet seien, daher ein Familienverfahren gem. Paragraph 34, Absatz 4, AsylG durchgeführt hätte werden müssen und nicht zwei Verfahren parallel. Die Beschwerdeführer würden aufgrund ihrer Gehörlosigkeit und der Zugehörigkeit zur russischen Minderheit ständigen Diskriminierungen im Herkunftsstaat ausgesetzt sein. Es würde – entgegen der Behautpung der belangten Behörde - keine innerstaatliche Fluchtalternative für beide Beschwerdeführer geben. Die belangte Behörde habe eine Anfrage an die Staatendokumentation betreffend die Diskriminierung gegenüber gehörlosen Menschen und ihrer Integrationsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt gestellt. Die Rechtsvertretung führte in den Schriftsätzen über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde aus, dass die Diskriminierung nicht auf die Theorie, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse zu prüfen sei. Der Gehörlosenverband UTOG in der Ukraine würde den Beschwerdeführern keine Unterstützung bieten, da dieser korrupt sei. Es sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die belangte Behörde der Meinung sei, dass die Beschwerdeführer keine Asylgründe geltend gemacht hätten. Weiters wurde vorgebracht, dass den Beschwerdeführern zumindest subsidiärer Schutz zuzusprechen sei. Vor allem hinsichtlich BF2 sei der subsidiäre Schutz aufgrund ihres Gesundheitszustandes zuzusprechen. Aufgrund des Haushaltsdefizits, der Wirtschaftskrise und der fehlenden Reformen sei die Gesundheitsversorgung nur auf dem Papier kostenfrei. Die Gesundheitsversorgung in der Ukraine sei heute der Inbegriff für Korruption und Bestechung. Laut einem Bericht der WHO sei die Qualität der medizinischen Leistungen in den staatlichen Einrichtungen der Ukraine sehr gering. Europaweit sei die Ukraine auf Platz zwei bei Krebserkrankungen und Todesfällen wegen Tuberkulose. Experten zufolge seien bis zu 50% der Medikamente in den ukrainischen Apotheken Fälschungen.
  42. Beantragt wurde für die Beschwerdeführer gleichlautend, das Bundesverwaltungsgericht möge 1.) die angefochtenen Bescheide der Erstbehörde dahingehend ändern, dass dem Antrag auf internationalen Schutz Folge gegeben werde und den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt werde, 2) in eventu die angefochtenen Bescheide aufheben und der Erstbehörde zur neuerlichen Entscheidung zurückzuverweisen, 3.) in eventu den Beschwerdeführern den Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Ukraine zuzuerkennen; 4.) in eventu einen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen zuzuerkennen sowie 5.) die gegen die Beschwerdeführer ausgesprochene Ausweisung und Rückkehrentscheidung aufzuheben.
  43. Die Beschwerdevorlagen vom 11.12.2017 und die Verwaltungsakte langten beim Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich des BF1 am 14.12.2017, hinsichtlich der BF2, am 15.12.2017 ein.
  44. Mit Schriftsatz vom 09.01.2019, eingelangt beim BVwG am 09.01.2019, brachte die Rechtsvertretung der Beschwerdeführer, RA XXXX ergänzend zum bisherigen Vorbringen der Beschwerdeführer vor, dass der BF1 in der Ostukraine als Sportlehrer an der Gehörlosenschule mit einem monatlichen Verdienst von 1.000,00 Griwna (ca EUR 10,00) gearbeitet habe. Die BF2 hätte für gleichen Lohn als Friseurin gearbeitet. Es hätten beide Beschwerdeführer eine Ausbildung zum Zahntechniker absolviert, die die Beschwerdeführer aufgrund der diskriminierenden Situation für Gehörlose in der Ukraine nicht ausüben hätten können. Die Beschwerdeführer hätten daher einen zusätzlichen Beruf erlernen müssen. Nach Ausbruch des Konflikts sei die Situation in XXXX zunehmend schwieriger. Es sei zu einem Konflikt unter Gehörlosen im Verein gekommen. Thema sei die Abspaltung von XXXX von der Ukraine und der Anschluss an die russische Föderation gewesen. Die Beschwerdeführer hätten sich für den Verbleib in der Ukraine eingesetzt. Es wurde in Folge das Schicksal der Beschwerdeführer seit ihrer Ausreise aus dem Herkunftsstaat im Juni 2014 bis zu ihrer Einreise nach Österreich eingehend geschildert und die bisherige Fluchtgeschichte ergänzt.
  45. Mit Schriftsatz vom 09.01.2019, eingelangt beim BVwG am 09.01.2019, brachte die Rechtsvertretung der Beschwerdeführer, RA römisch 40 ergänzend zum bisherigen Vorbringen der Beschwerdeführer vor, dass der BF1 in der Ostukraine als Sportlehrer an der Gehörlosenschule mit einem monatlichen Verdienst von 1.000,00 Griwna (ca EUR 10,00) gearbeitet habe. Die BF2 hätte für gleichen Lohn als Friseurin gearbeitet. Es hätten beide Beschwerdeführer eine Ausbildung zum Zahntechniker absolviert, die die Beschwerdeführer aufgrund der diskriminierenden Situation für Gehörlose in der Ukraine nicht ausüben hätten können. Die Beschwerdeführer hätten daher einen zusätzlichen Beruf erlernen müssen. Nach Ausbruch des Konflikts sei die Situation in römisch 40 zunehmend schwieriger. Es sei zu einem Konflikt unter Gehörlosen im Verein gekommen. Thema sei die Abspaltung von römisch 40 von der Ukraine und der Anschluss an die russische Föderation gewesen. Die Beschwerdeführer hätten sich für den Verbleib in der Ukraine eingesetzt. Es wurde in Folge das Schicksal der Beschwerdeführer seit ihrer Ausreise aus dem Herkunftsstaat im Juni 2014 bis zu ihrer Einreise nach Österreich eingehend geschildert und die bisherige Fluchtgeschichte ergänzt.
  46. Mit beschwerdeseitigem Schriftsatz vom 10.04.2021, eingelangt beim BVwG am 12.04.2021, verwies die Rechtsvertretung der Beschwerdeführer auf weitere Länderinformationen zur Situation von IDPs, sowie der Gehörlosen im Herkunftsstaat, vorallem in Zeiten der gegenwärtigen Pandemie und u.a. auf den Umstand, dass beide BFs einer COVID-19-Risikogruppe angehören würden. Des Weiteren wurde erneut im Wesentlichen vorgebracht, dass es im Umkreis des Gehörlosenvereins in Kiew kriminelle Personen gegeben haben soll, vor denen sich die Beschwerdeführer auch bei Rückkehr fürchten würden.
  47. Mit Schriftsatz vom 31.03.2021 übermittelte das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführern aktuelle Feststellungen zur Situation in ihrem Herkunftsstaat Ukraine und wurde ihnen Gelegenheit eingeräumt, dazu innerhalb von 10 Tagen hg. einlangend Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern die Ladung für die mündliche Verhandlung am 21.04.2021 vor dem Bundesverwaltungsgericht übermittelt.
  48. Am 21.04.2021 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht unter der Beiziehung eines den Beschwerdeführern einwandfrei verständlichen Dolmetschers für die russische Gebärdensprache eine öffentliche mündliche Verhandlung statt, zu welcher die Beschwerdeführer ordnungsgemäß geladen wurden und an welcher diese auch teilnahmen. Die Niederschrift lautet auszugsweise: „RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort in der Ukraine an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise zuletzt aufgehalten haben. BF1: XXXX , geboren am XXXX in XXXX , letzter Wohnort Kiew. Den Straßennamen kann ich ihnen nicht sagen, den weiß ich nicht. Das ist ein kleines Dorf. Ich kann versuchen es aufzuschreiben. Das ist am Rande von Kiew, das ist ein Vorort. Der Vorort heißt XXXX . Ich bin ukrainischer Staatsbürger. BF1: römisch 40 , geboren am römisch 40 in römisch 40 , letzter Wohnort Kiew. Den Straßennamen kann ich ihnen nicht sagen, den weiß ich nicht. Das ist ein kleines Dorf. Ich kann versuchen es aufzuschreiben. Das ist am Rande von Kiew, das ist ein Vorort. Der Vorort heißt römisch 40 . Ich bin ukrainischer Staatsbürger. RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF1: Russisch und wir verwenden auch russische Gebärdensprache. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF1: Russisch-orthodox. RI: Über welche Dokumente oder Unterlagen aus der Ukraine verfügen Sie, welche Ihre Identität beweisen? BF1: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, welche ich alle mit hatte. Ich kenne mich auch nicht aus bei den Dokumenten, die wichtigsten Dokumente habe ich mitgenommen. Ich hatte eine Tasche, da war alles drinnen, das haben sie alles rausgenommen. Ich bin sicher, einen Reisepass, einen Führerschein. Die anderen habe ich mir nicht gemerkt. Die zwei habe ich mir ganz gut gemerkt. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie gelernt und welchen Beruf haben Sie ausgeübt? Bitte um eine chronologische Auflistung. BF1: Ich bin dort in einem kleinen Dorf in die Schule gegangen, wie vorhin erwähnt, dort war ich in einer Dorfschule. Da war ich sehr lange. Das war eine Schwerhörigenschule. Der Name der Schule lautet XXXX Ich war 10 Jahre lang dort in der Schwerhörigenschule. Dann bin ich arbeiten gegangen, ich muss aber nachdenken. Ich war in einer Fabrik und der Name war OR. Ich habe dort ein Jahr lang gearbeitet. Das war eine Firma, dort haben wir so Räder erzeugt für Züge, das war schwere Arbeit. Wir mussten Metall schleifen, da war ich damals noch 18 Jahre alt und das war sehr anstrengend. Ich habe schnell arbeiten wollen, damit ich sicher ein Einkommen habe, wenn ich alt bin. Ich bin dann in eine andere Fabrik gegangen, die heißt XXXX . Ich habe dort zwei Jahre gearbeitet und dann habe ich zu studieren, zu lernen begonnen. Ich habe Zahntechnik gelernt. Da gab es so ein Institut für Zahntechnik, ob das einer Lehre gleichkommt weiß ich nicht. BF1: Ich bin dort in einem kleinen Dorf in die Schule gegangen, wie vorhin erwähnt, dort war ich in einer Dorfschule. Da war ich sehr lange. Das war eine Schwerhörigenschule. Der Name der Schule lautet römisch 40 Ich war 10 Jahre lang dort in der Schwerhörigenschule. Dann bin ich arbeiten gegangen, ich muss aber nachdenken. Ich war in einer Fabrik und der Name war OR. Ich habe dort ein Jahr lang gearbeitet. Das war eine Firma, dort haben wir so Räder erzeugt für Züge, das war schwere Arbeit. Wir mussten Metall schleifen, da war ich damals noch 18 Jahre alt und das war sehr anstrengend. Ich habe schnell arbeiten wollen, damit ich sicher ein Einkommen habe, wenn ich alt bin. Ich bin dann in eine andere Fabrik gegangen, die heißt römisch 40 . Ich habe dort zwei Jahre gearbeitet und dann habe ich zu studieren, zu lernen begonnen. Ich habe Zahntechnik gelernt. Da gab es so ein Institut für Zahntechnik, ob das einer Lehre gleichkommt weiß ich nicht. R: Haben SIE die Zahntechniker-Lehre abgeschlossen? BF1: Der Name XXXX , das war eine vierjährige Ausbildung und ich habe sie abgeschlossen mit Diplom.BF1: Der Name römisch 40 , das war eine vierjährige Ausbildung und ich habe sie abgeschlossen mit Diplom. R: Wie lange haben Sie dann als Zahntechniker gearbeitet? BF1: Leider habe ich nicht in dem Beruf gearbeitet. Ich habe dann Schwarzarbeit am Bau an verschiedenen Baustellen verrichtet, weil es ganz schwer war eine Arbeit zu finden als Zahntechniker, auch weil es wegen der Kommunikation so schwierig war als Gehörloser. Dann habe ich keine Arbeit gefunden. R: Was haben Sie noch bis zu ihrer Ausreise gearbeitet? BF1: Ich habe dann noch eine andere Ausbildung angefangen. Das hat mit dem Sport zu tun gehabt, Sportlehrer. R: Wann haben Sie mit der Ausbildung begonnen, wie lange hat sie gedauert und haben Sie sie abgeschlossen? BF1: Auch vier Jahre und ein Diplom habe ich bekommen. 2001 habe ich glaube ich abgeschlossen. Das wird dann 97 oder so gewesen sein, als ich angefangen habe. R: Haben Sie als Sportlehrer auch gearbeitet, wenn ja wo? BF1: Es war schwierig da eine Arbeit zu finden. Ich habe ein Jahr sozusagen ehrenamtlich gearbeitet danach. Dann waren die mit mir sehr zufrieden und haben mich dann angestellt. R: Welchen Sport haben Sie denn unterrichtet? BF1: Leichtathletik für Kinder. R: Wie lange haben Sie den Beruf als Sportlehrer ausgeübt, von wann bis wann? BF1: Ich glaube 5 Jahre waren es, in denen ich als Sportlehrer gearbeitet habe. 2014 ist dann der Krieg ausgebrochen und dann war es vorbei mit der Arbeit. RI: Haben Sie sich außer an dem von Ihnen angegebenen, letzten Wohnort in der Ukraine auch an einem anderen Wohnort längere Zeit sich aufgehalten? BF1: Nein, ich habe nur im Geburtsort gelebt und dann in Kiew. RI: Von wann bis wann haben Sie in Kiew gelebt? BF1: Ich bin immer wieder nach Kiew gefahren für kurze Zeiten. Nein, der Dauerwohnsitz war mein Geburtsort. In Kiew hatte ich ja auch keinen Wohnort und auch keine Wohnung, das heißt, ich konnte dort immer nur kurz bleiben. RI: In welchen Ländern der EU haben Sie bis jetzt Asylanträge gestellt? BF1: Schweden, Litauen und Österreich. RI: Verfügen Sie über Verwandte in der Ukraine? Wenn ja, wen? BF1: Ich habe völlig den Kontakt verloren, meine Familie ist nicht mehr da. Meine Mutter ist gestorben, mein Vater ist verschwunden. Ich bin alleine, ich habe keine Verwandten mehr. RI: Haben Sie auch keine Geschwister? BF1: Ich bin ein Einzelkind. RI: Haben Sie Verwandte, die außerhalb der Ukraine leben, wenn ja welche und haben Sie Kontakt zu diesen und wie oft? BF1: Niemanden, wirklich niemanden. Ich selber habe keine Verwandten. Die Familie meiner Frau lebt noch in der Ostukraine. Ich habe niemanden, weder in der Ukraine, noch in Europa, ich bin alleine. RI: Wo lebt denn Ihre Tochter zurzeit? BF1: Sie lebt jetzt in Spanien, in Valencia. Ich habe an meine Eltern gedacht. RI: Seit wann lebt Ihre Tochter in Spanien? BF1: Seit
  49. Ich glaube
  50. Ich bin geflüchtet 2016, ja
  51. RI: Sind Sie oder Mitglieder Ihrer Familie seit Ihrer Ausreise aus der Ukraine wieder einmal in der Ukraine gewesen, sei es auf Besuch oder auf Urlaub? BF1: Nein, nein. Nicht einmal, gar nicht. Wir sind gar nicht gereist, wir sind in Salzburg geblieben. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF1: In der Ostukraine damals 2014 hat der Krieg begonnen, da war ein Riesenchaos und es war durch den Krieg durch die Bomben hat die Erde dauernd gebebt. Ich konnte auch nicht leben dort, nicht schlafen. Dort in einem ‚Gehörlosen-Club wo ich immer hingegangen bin zum Kommunizieren, Austauschen war eine Separatistengruppe, eine Russische und Ukrainische und da sind auch zwei Gruppen entstanden und da gab es auch einen Konflikt in dem Club zwischen den zwei Gruppen. RI: Wo war dieser Club in welcher Stadt? BF1: Dort, wo mein Geburtsort ist. Da waren ganz viele bewaffnete Leute, man konnte sich überhaupt nicht frei bewegen. Ich habe nicht mehr gewusst, was ich dort machen soll und wie ich dort leben soll. Die Bürger, die Bevölkerung hat begonnen sich auch zu bewaffnen und auch in der Gehörlosen-Community war es schwierig, der Krieg war schwierig und es haben sich dort auch zwei Lager gebildet. Ich gehöre der ukrainischen Gruppe an und die anderen waren die Russen, die russische Gruppe. Ich selber will überhaupt keinen Krieg, ich will in Frieden leben und es war gefährlich überfallen zu werden. Ich habe überlegt, ob ich bleiben kann aber ich habe keine Möglichkeit gesehen. RI: Bitte schildern Sie weiter. BF1: Ich bin bedroht worden in diesem Gehörslosenclub von einem anderen Lager. Sie haben gesagt, ich bin ein Verräter, weil ich bei der ukrainischen Gruppe im Lager war und es war sehr gefährlich für mich. Ich habe auch Droh-SMS bekommen, komm wir treffen uns. Komm zu dem Gehörlosenclub. Ich bin aber nicht hingegangen, ich bin gleich abgehaut. RI: Was geschah weiter? BF1: Dann bin ich Richtung Kiew geflüchtet. Ich habe mir überlegt, dort kann ich nicht bleiben. Wo kann ich hin damit ich ein besseres Leben führen kann. Ich musste mein altes Leben aufgeben. In Kiew gibt es auch Gehörlosen-Clubs. Der eine ist ein sehr bekannter Club, einer der größten Clubs der Ukraine. Ich bin dort hingegangen, um Hilfe zu finden oder Arbeit. Der Name des Clubs lautet Gehörlosen-Club Kiew. Bitte fahren Sie fort. BF1: Dort in der Community haben sie gemeint sie unterstützen mich, dass ich einen Pensionsantrag stellen kann. Das ist sowie ein Pensionsgeld, wenn ich keine Arbeit finden kann, bekomme ich eine Unterstützung. Ich soll dann einen Antrag stellen. Das habe ich dann auch erhalten für 6 Monate und da konnte ich davon leben. In dieser Zeit habe ich versucht Arbeit zu finden und bin deswegen nach Weißrussland gegangen und habe dort leider nur privat eine Arbeit gefunden auf einer Baustelle. Ich habe zwar dort auch 8 Monate gearbeitet, aber habe dort auch kein volles Geld bekommen. Ich konnte dort essen, schlafen und wohnen und das wurde abgezogen. Ich hatte also kein Einkommen. Ich selber habe kein Geld bekommen, meine Gattin hat etwas Geld bekommen. Sie hat Geld verdient, von dem konnten wir leben. RI: Was hat die Gattin gearbeitet? BF1: Sie hat als Frisörin, Nagelkosmetikerin gearbeitet. Bitte fahren Sie fort. BF1: Nachdem kein Geld rausgekommen ist für mich, war ich wieder nach Kiew zurückgegangen und habe in dem Gehörlosenverein versucht Unterstützung zu bekommen, um eine Arbeit zu finden, es war aussichtslos, die Situation war ja auch so, dass der Krieg immer nähergekommen ist und dass andere auch die Arbeit verloren haben und es immer mehr Arbeitslose gab. Ich bin dann einmal mit einem hörenden Dolmetscher, ein Mann zusammengekommen, er hat gemeint er könnte mir helfen und der Dolmetscher hat mir auch gesagt, er könnte mir eine Schlafstätte oder einen Platz besorgen, wo ich schlafen kann. Das war dann in dem Dorf XXXX . Da hat es ein altes Ehepaar gegeben, bei denen ich schlafen konnte, zwei Monate war ich dann dort und dann hat mich dieser Dolmetscher im Gehörlosen-Verein aufgesucht. Ein Papier hat er mir vorgelegt, da war ein ukrainischer Stempel drauf und ein ukrainischer Text, ich habe nicht genau gewusst was drinnen stand. BF1: Nachdem kein Geld rausgekommen ist für mich, war ich wieder nach Kiew zurückgegangen und habe in dem Gehörlosenverein versucht Unterstützung zu bekommen, um eine Arbeit zu finden, es war aussichtslos, die Situation war ja auch so, dass der Krieg immer nähergekommen ist und dass andere auch die Arbeit verloren haben und es immer mehr Arbeitslose gab. Ich bin dann einmal mit einem hörenden Dolmetscher, ein Mann zusammengekommen, er hat gemeint er könnte mir helfen und der Dolmetscher hat mir auch gesagt, er könnte mir eine Schlafstätte oder einen Platz besorgen, wo ich schlafen kann. Das war dann in dem Dorf römisch 40 . Da hat es ein altes Ehepaar gegeben, bei denen ich schlafen konnte, zwei Monate war ich dann dort und dann hat mich dieser Dolmetscher im Gehörlosen-Verein aufgesucht. Ein Papier hat er mir vorgelegt, da war ein ukrainischer Stempel drauf und ein ukrainischer Text, ich habe nicht genau gewusst was drinnen stand. RI: Aus welchem Grund? BF1: Das habe ich eben nicht verstanden, weil ich den Text nicht verstanden habe. Es war zwar Ukrainisch, aber ich kann ja nur Russisch lesen. RI: Was war der Grund? BF1: Ich weiß nicht worum es bei dem Dokument gegangen ist, deshalb habe ich es auch nicht unterschrieben. Ich habe ihm gesagt, ich brauche Arbeit und ich möchte was anschauen und möchte schauen, ob es Arbeitsplätze gibt, die für mich passen. Und der Dolmetscher hat gesagt, nein, wenn ich das nicht unterschreibe, hilft er mir nicht mehr. RI: Was geschah dann? BF1: Dann hat er angefangen mich zu schlagen. Er hat mich mit dem Fuß getreten, hat mir ins Gesicht geschlagen, hat mich gestoßen. Er hat gemeint, er würde wiederkommen. RI: Der Übergriff war im Gehörlosenverein? BF1: Ja. RI: Was haben die anderen gemacht die rund herumgestanden sind, haben die Ihnen geholfen? BF1: Das war nicht direkt in den Räumen des Vereins, sondern auf der Straße oder Hinterhof, irgendwo außerhalb. RI: Es gab also keine Zeugen? BF1: Genau, er hat mich sozusagen gepackt und hinausgezerrt und dort hat er mich verprügelt. RI: Haben Sie den Vorfall bei dem Gehörlosen-Verein gemeldet? BF1: Nein, ich hatte einfach Angst und wusste nicht, wie es weitergehen soll. Ich war wirklich geschockt. RI: Was geschah dann? BF1: Dann bin ich wieder nach XXXX zurückgefahren. Meine Tochter und meine Frau haben mich gefragt ob ich jetzt Arbeit gefunden habe, ich habe gesagt „Nein, ich habe nichts gefunden und ich muss noch warten vielleicht meldet man sich bei mir“. Zwei Wochen später, dieser Dolmetscher, der mich da verprügelt hatte, hat sich dann wieder gemeldet, er ist bei mir aufgetaucht und er ist mit zwei anderen Leuten gekommen und hat mir dieses Dokument noch einmal vorgelegt und ich solle unterschreiben und ich habe mich dafür entschieden es nicht zu unterschreiben. Dann haben die drei mich in den Keller hinunter geschleppt und haben mich wirklich total misshandelt im Keller. Als das dann vorbei war, sind sie gegangen und ich bin dann wieder zu meiner Tochter und Frau gegangen. Sie haben furchtbar geweint als sie mich gesehen haben was passiert ist und wir wussten nicht wie es weitergehen soll. Meine Tochter war sehr zornig, sie hat gesagt „Wir müssen zur Polizei und das geht doch so nicht“. Am nächsten Tag sind meine Tochter und ich zur Polizei gegangen und haben eine Anzeige erstattet. Meine Tochter war quasi meine Dolmetscherin, aber die Polizei hat das abgelehnt, dass sie dolmetscht, es muss ein ordentlicher Dolmetscher her. Dann haben wir vier Stunden gewartet, dann ist ein Dolmetscher gekommen und das war der Dolmetscher, den ich anzeigen wollte. Der hat sich dann mit den Polizisten nebenan besprochen, die haben nicht mit mir geredet. Ich habe nicht gewusst worum es da geht, dann ist der Dolmetscher zu mir gekommen und hat mich gefragt, was ich hier will und wen ich anzeigen will. Das war in der Polizeistation. Als der Dolmetscher fertig war mit dem Gespräch mit den Polizisten und zu mir gesagt hat: „Wenn du das noch einmal machst, dann lass ich dich verschwinden, das ist ganz leicht“, weil ich ein Ostukrainer wäre und der Dolmetscher offensichtlich gemeint hat dies leicht wäre. Dann ist der Dolmetscher weggegangen und ich habe dann den Polizisten gefragt: „Was ist jetzt los“ und der Polizist hat einfach meinen Zettel den ich vorher geschrieben hatte zerrissen und meine Tochter hat das sozusagen alles mitgekriegt, meine Frau war auch dabei. Für mich war das ein schreckliches Erlebnis, ich bin dann wieder nach Hause gegangen und wir haben das in der Familie besprochen. Was ist das für eine Situation, das ist keine Möglichkeit mehr hier zu leben und wir wollen unser Leben retten in dem wir flüchten. Dann haben wir geplant, wie wir die Flucht durchführen können und wir sind dann zum Bahnhof gegangen. Da waren diese drei Leute also der Dolmetscher mit den anderen zwei. Sie haben versucht diese Unterschrift auf das Dokument zu bekommen, dann habe ich mir gedacht, ich erzähle ihnen jetzt eine Lüge und wir werden 2 Wochen nach Litauen fahren und wenn wir zurückkommen, dann können wir uns gerne treffen. Das haben wir ihnen erzählt, damit sie eine Ruhe geben. Dann haben wir geschaut, dass wir so schnell wie möglich nach Schweden kommen, dann haben wir dort einen Asylantrag gestellt. Dort ist uns gesagt worden, dass wir dort kein Asyl kriegen und deswegen sind wir nach Litauen gefahren. In dem Reisepass war Litauen vermerkt, weil wir über Polen gekommen sind. Über Polen sind wir dann nach Schweden gekommen, die haben gesagt sie sind nicht zuständig durch das Dublin-Abkommen, wir sollen zurück nach Litauen. Dann sind wir halt zurück und haben in Litauen einen Antrag gestellt. Es hat sich angefühlt wie ein Gefängnis. Wir waren so unglücklich dort. Es war ein Zaun rund herum wie ein Gefängnis, lauter bewaffnete Leute. Mit meiner Gehörlosigkeit dort habe ich mich sehr unangenehm gefühlt, da waren viele Hunde. Ich habe kann nicht hören, wenn ein Hund kommt. Wir haben kaum Essen bekommen, es war wie in Haft dort. Ich habe auch das Gefühl gehabt, dass ich diskriminiert werde. Ich habe als Letzter bekommen und immer Reste. Es hat sich immer angefühlt, als ob wir die letzten wären. Es gab dort ein Gefängnis und das war genau neben dem Flüchtlingslager. Die Häftlinge haben zuerst Essen bekommen und dann wir. Wir haben dort zusammengewohnt und das hat sich komisch angefühlt, dass wir die selbe Behandlung bekommen und das selbe Essen. Der Ort hieß XXXX . Meine Partnerin ist total krank geworden durch den Stress, sie hat eine Krebserkrankung bekommen. Die Probleme sind immer größer geworden. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Als sie dann zurückgekommen ist, habe ich mir überlegt, dass das kein guter Ort für die Familie ist. Die Frau war krebskrank, die Ernährung war unmöglich. Wir haben dauernd Durchfall gehabt. Ich bin selber sehr krank geworden, es war extrem hart, deswegen habe ich nachgedacht wie wir weitermachen können. Die Frau hat auch bestimmte Vitamine gebraucht, Obst und Früchte. Auch für die Krebserkrankung hat sie Energie gebraucht. Wir haben dann 10 Euro im Monat gehabt und mehr nicht. Mit 10 Euro konnte ich der Familie nicht helfen. Ich habe überlegt, dass das sinnlos ist und wir besser zurück in die Ukraine gehen. Dann sind wir zurückgefahren nach Kiew und dann bin ich dort den zwei von den drei Personen begegnet, weswegen ich geflüchtet bin und die haben mich nochmal verprügelt, noch schlimmer als das vorhergehende Mal. Das war wieder in Kiew, aber ich habe gewusst, dass eine Anzeige sinnlos ist, weil mir die Polizei ja nicht hilft. Wie ich so blutüberströmt nach Hause gekommen bin, war meine Gattin total unter Schock, die hat sich dann um mich gekümmert. Wir sind einen Monat dortgeblieben und ich habe versucht mich zu erholen und eine Lösung zu finden. Ich war einen Monat krank. Ich bin auf der Straße gewesen und eine hörende Person hat mich gesehen und ich habe der Person von meinem Vorfall erzählt und die Person, die wollte mir helfen. Sie wollte mit mir zur Polizei und ich sagte, dass das nichts bringt. Die Person hat mir geholfen einen anderen Dolmetscher zu finden, aber zuerst bin ich ins Krankenhaus gegangen. Da wurde ich komplett durchuntersucht, damit ich auch Beweise habe. Ich musste auch Antibiotika nehmen für meine Verletzungen, ich habe auch eine Injektion bekommen. Ich hatte eine komplett weiße Zunge. Ich bin extrem schwer verletzt worden und von den Bauchschlägen habe ich auch immer so erbrochen. Das hat eine Woche gedauert und es ist einfach nicht weggegangen. Ich habe dann Injektionen und Tabletten bekommen. Dann nach der Woche, als es mir bessergegangen ist, bin ich zur Polizei gegangen mit den Befunden. Dort wurde dann auch eine Anzeige aufgenommen und die Polizei hat gesagt, ok sie werden den Fall jetzt behandeln und die Personen suchen. Diese hörende Person hat mir geholfen einen neuen Schlafplatz zu finden, weil ich nicht bei der Familie sein wollte, sondern woanders, wo niemand weiß, wo ich bin, mein Geheimnis. Meine Frau und meine Tochter sind alleine dort geblieben in Litauen, ich bin alleine dort in Kiew gewesen. Diese hörende Person hat mir dann ein Visum besorgt und hat gesagt: „Du musst weg von hier“. Dann bin ich nach Österreich gekommen. BF1: Dann bin ich wieder nach römisch 40 zurückgefahren. Meine Tochter und meine Frau haben mich gefragt ob ich jetzt Arbeit gefunden habe, ich habe gesagt „Nein, ich habe nichts gefunden und ich muss noch warten vielleicht meldet man sich bei mir“. Zwei Wochen später, dieser Dolmetscher, der mich da verprügelt hatte, hat sich dann wieder gemeldet, er ist bei mir aufgetaucht und er ist mit zwei anderen Leuten gekommen und hat mir dieses Dokument noch einmal vorgelegt und ich solle unterschreiben und ich habe mich dafür entschieden es nicht zu unterschreiben. Dann haben die drei mich in den Keller hinunter geschleppt und haben mich wirklich total misshandelt im Keller. Als das dann vorbei war, sind sie gegangen und ich bin dann wieder zu meiner Tochter und Frau gegangen. Sie haben furchtbar geweint als sie mich gesehen haben was passiert ist und wir wussten nicht wie es weitergehen soll. Meine Tochter war sehr zornig, sie hat gesagt „Wir müssen zur Polizei und das geht doch so nicht“. Am nächsten Tag sind meine Tochter und ich zur Polizei gegangen und haben eine Anzeige erstattet. Meine Tochter war quasi meine Dolmetscherin, aber die Polizei hat das abgelehnt, dass sie dolmetscht, es muss ein ordentlicher Dolmetscher her. Dann haben wir vier Stunden gewartet, dann ist ein Dolmetscher gekommen und das war der Dolmetscher, den ich anzeigen wollte. Der hat sich dann mit den Polizisten nebenan besprochen, die haben nicht mit mir geredet. Ich habe nicht gewusst worum es da geht, dann ist der Dolmetscher zu mir gekommen und hat mich gefragt, was ich hier will und wen ich anzeigen will. Das war in der Polizeistation. Als der Dolmetscher fertig war mit dem Gespräch mit den Polizisten und zu mir gesagt hat: „Wenn du das noch einmal machst, dann lass ich dich verschwinden, das ist ganz leicht“, weil ich ein Ostukrainer wäre und der Dolmetscher offensichtlich gemeint hat dies leicht wäre. Dann ist der Dolmetscher weggegangen und ich habe dann den Polizisten gefragt: „Was ist jetzt los“ und der Polizist hat einfach meinen Zettel den ich vorher geschrieben hatte zerrissen und meine Tochter hat das sozusagen alles mitgekriegt, meine Frau war auch dabei. Für mich war das ein schreckliches Erlebnis, ich bin dann wieder nach Hause gegangen und wir haben das in der Familie besprochen. Was ist das für eine Situation, das ist keine Möglichkeit mehr hier zu leben und wir wollen unser Leben retten in dem wir flüchten. Dann haben wir geplant, wie wir die Flucht durchführen können und wir sind dann zum Bahnhof gegangen. Da waren diese drei Leute also der Dolmetscher mit den anderen zwei. Sie haben versucht diese Unterschrift auf das Dokument zu bekommen, dann habe ich mir gedacht, ich erzähle ihnen jetzt eine Lüge und wir werden 2 Wochen nach Litauen fahren und wenn wir zurückkommen, dann können wir uns gerne treffen. Das haben wir ihnen erzählt, damit sie eine Ruhe geben. Dann haben wir geschaut, dass wir so schnell wie möglich nach Schweden kommen, dann haben wir dort einen Asylantrag gestellt. Dort ist uns gesagt worden, dass wir dort kein Asyl kriegen und deswegen sind wir nach Litauen gefahren. In dem Reisepass war Litauen vermerkt, weil wir über Polen gekommen sind. Über Polen sind wir dann nach Schweden gekommen, die haben gesagt sie sind nicht zuständig durch das Dublin-Abkommen, wir sollen zurück nach Litauen. Dann sind wir halt zurück und haben in Litauen einen Antrag gestellt. Es hat sich angefühlt wie ein Gefängnis. Wir waren so unglücklich dort. Es war ein Zaun rund herum wie ein Gefängnis, lauter bewaffnete Leute. Mit meiner Gehörlosigkeit dort habe ich mich sehr unangenehm gefühlt, da waren viele Hunde. Ich habe kann nicht hören, wenn ein Hund kommt. Wir haben kaum Essen bekommen, es war wie in Haft dort. Ich habe auch das Gefühl gehabt, dass ich diskriminiert werde. Ich habe als Letzter bekommen und immer Reste. Es hat sich immer angefühlt, als ob wir die letzten wären. Es gab dort ein Gefängnis und das war genau neben dem Flüchtlingslager. Die Häftlinge haben zuerst Essen bekommen und dann wir. Wir haben dort zusammengewohnt und das hat sich komisch angefühlt, dass wir die selbe Behandlung bekommen und das selbe Essen. Der Ort hieß römisch 40 . Meine Partnerin ist total krank geworden durch den Stress, sie hat eine Krebserkrankung bekommen. Die Probleme sind immer größer geworden. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht. Als sie dann zurückgekommen ist, habe ich mir überlegt, dass das kein guter Ort für die Familie ist. Die Frau war krebskrank, die Ernährung war unmöglich. Wir haben dauernd Durchfall gehabt. Ich bin selber sehr krank geworden, es war extrem hart, deswegen habe ich nachgedacht wie wir weitermachen können. Die Frau hat auch bestimmte Vitamine gebraucht, Obst und Früchte. Auch für die Krebserkrankung hat sie Energie gebraucht. Wir haben dann 10 Euro im Monat gehabt und mehr nicht. Mit 10 Euro konnte ich der Familie nicht helfen. Ich habe überlegt, dass das sinnlos ist und wir besser zurück in die Ukraine gehen. Dann sind wir zurückgefahren nach Kiew und dann bin ich dort den zwei von den drei Personen begegnet, weswegen ich geflüchtet bin und die haben mich nochmal verprügelt, noch schlimmer als das vorhergehende Mal. Das war wieder in Kiew, aber ich habe gewusst, dass eine Anzeige sinnlos ist, weil mir die Polizei ja nicht hilft. Wie ich so blutüberströmt nach Hause gekommen bin, war meine Gattin total unter Schock, die hat sich dann um mich gekümmert. Wir sind einen Monat dortgeblieben und ich habe versucht mich zu erholen und eine Lösung zu finden. Ich war einen Monat krank. Ich bin auf der Straße gewesen und eine hörende Person hat mich gesehen und ich habe der Person von meinem Vorfall erzählt und die Person, die wollte mir helfen. Sie wollte mit mir zur Polizei und ich sagte, dass das nichts bringt. Die Person hat mir geholfen einen anderen Dolmetscher zu finden, aber zuerst bin ich ins Krankenhaus gegangen. Da wurde ich komplett durchuntersucht, damit ich auch Beweise habe. Ich musste auch Antibiotika nehmen für meine Verletzungen, ich habe auch eine Injektion bekommen. Ich hatte eine komplett weiße Zunge. Ich bin extrem schwer verletzt worden und von den Bauchschlägen habe ich auch immer so erbrochen. Das hat eine Woche gedauert und es ist einfach nicht weggegangen. Ich habe dann Injektionen und Tabletten bekommen. Dann nach der Woche, als es mir bessergegangen ist, bin ich zur Polizei gegangen mit den Befunden. Dort wurde dann auch eine Anzeige aufgenommen und die Polizei hat gesagt, ok sie werden den Fall jetzt behandeln und die Personen suchen. Diese hörende Person hat mir geholfen einen neuen Schlafplatz zu finden, weil ich nicht bei der Familie sein wollte, sondern woanders, wo niemand weiß, wo ich bin, mein Geheimnis. Meine Frau und meine Tochter sind alleine dort geblieben in Litauen, ich bin alleine dort in Kiew gewesen. Diese hörende Person hat mir dann ein Visum besorgt und hat gesagt: „Du musst weg von hier“. Dann bin ich nach Österreich gekommen. RI: Wie viele körperliche Übergriffe auf Ihre Person hat es gegeben? Wann und wo fanden diese statt? BF1: Insgesamt dreimal. Das erste Mal der Dolmetscher in dem Gehörlosenverein, das war
  52. Dann zwei, drei Wochen später im August 2014 sind die drei Personen zu mir nach Hause gekommen. Das dritte Mal wie ich zurückgekommen bin, das war dann 2016, das war wie die zwei mich noch stärker verprügelt haben. RI: Wann 2016? BF1: Ende September. RI: Wie wurden Sie misshandelt? Mit Fäusten und Fußtritten oder hatten die Angreifer auch Waffen und sonstigen Gegenstände um Sie zu misshandeln? BF1: Sie haben mich mit den Fäusten am Kopf geschlagen, das waren irrsinnig muskulöse Typen. Ich bin nicht so kräftig gebaut. Hauptsächlich am Kopf, aber sie haben mich auch mit den Füßen getreten. Ich habe nachher eine Gehirnerschütterung gehabt von den Schlägen und deshalb sagt man auch, dass ich den Bluthochdruck bekommen habe durch diese mehrfachen Kopferschütterungen. RI: Wie lange haben diese Übergriffe jeweils gedauert? BF1: Der erste Übergriff war kurz, 5 Minuten vielleicht. Das zweite Mal 15 bis 20 Minuten, sie haben aber auch psychische Gewalt ausgeübt gegen mich, sie haben mich bedroht im Keller. Das dritte Mal auf der Straße, ich weiß nicht wie lange es gedauert hat. Weil sie mich bewusstlos geprügelt haben, weiß ich nicht wie lange es gedauert hat. RI: Kannten Sie diese Personen? BF1: Nein. RI: Aber den Dolmetscher haben Sie gekannt? BF1: Ja, ich wusste nur seinen Gebärdennamen. Das ist halt Gehörlosenkultur und da gibt es auch Gebärdennamen, die sind auch verschieden von Person zu Person und haben mit den Personen selbst zu tun. RI: Den Namen von dem Dolmetscher kannten Sie nicht? BF1: Nein. RI: Was vermuten Sie als Grund für diese Übergriffe? BF1: Es ist mir nicht klar, warum. Ich denke es ging immer nur um dieses Papier und, dass ich das nicht unterschreiben wollte, aber worum es in dem Papier ging, weiß ich nicht. Das macht die Sache ja so schwierig. RI: VORHALTUNG: Sie haben vor dem BFA am 19.09.2017 auf Seite 3 des Protokolls zunächst angegeben grundlos dreimal zusammengeschlagen worden zu sein. Auf Seite 11 des Protokolls haben Sie dann im Rahmen einer Richtigstellung Ihre russische Abstammung als vermutlichen Grund für die Übergriffe angegeben. Gleichen Grund vermutete auch Ihre Frau bei ihrer BFA-Befragung am 10.10.2017 auf Seite 9 ihres Protokolls. Auch vor dem BFA auf Seite 11 des Protokolls vermuteten Sie etwa auch Ihren damaligen Arbeitgeber als Auftraggeber der Schläger, da dieser ein Problem mit Ihrer russischen Abstammung gehabt hat. In Ihrer Beschwerdeschrift auf Seite 4 wurde als Grund für die Misshandlungen angegeben, dass die Ukraine diese Misshandlungen mehrfach veranlasst hat. Erst im Rahmen von Stellungnahmen am 09.01.2019 und 12.04.2021 wurde erstmals von einer kriminellen Person im Umkreis des Gehörlosenvereines in Kiew berichtet, die wegen Wohnungs- und Arbeitsvermittlung eine Unterschrift des BF1 erpressen hätten wollen. Ähnliches haben Sie heute auch/ nicht zu Protokoll gegeben obwohl Sie angegeben haben nicht zu wissen was der Hintergrund dieses Schriftstückes ist das Sie unterschreiben sollten. Wieso haben Sie erst so spät im Verfahren von diesem eigentlichen Misshandlungsgrund berichtet und diesbezüglich so abweichende Angaben im bisherigen Verfahren erstattet? BF1: Das habe ich schon mehrfach gesagt, ich habe das schon beim Anfang erzählt, nur die Dolmetscher haben mich nicht verstanden, deshalb ist das nicht zu Protokoll gekommen. Es waren Kommunikationsprobleme. RI: Ihre Angaben auf Seite 11 des Protokolls war bereits eine Richtigstellung des Protokolls nach erfolgter Rückübersetzung. Sie haben am 02.10.2017 eine weitere schriftliche Richtigstellung zum BFA-Protokoll verfasst. Hier haben Sie zur Ihren Angaben vor dem BFA zum vermuteten Grund für die Übergriffe keine Richtigstellung oder Ergänzung vorgebracht. Ebenso wenig im Rahmen der Beschwerdeschrift. Sie hatten somit wiederholt die Möglichkeit Richtigstellungen, Klarstellungen und Ergänzungen zum BFA-Protokoll vorzubringen. Warum geschah dies erstmalig im Jänner 2019? BF1: Ja, ich kann nicht mehr dazu angeben, sie können gerne meine Frau fragen. RI: Warum Ihre Frau? BF1: Die Dolmetscher waren am Anfang nicht gut und ich konnte damals auch nicht Deutsch oder ÖGS. Als ich das erste Mal vernommen wurde, das hat ja eine Weile gedauert. Damals konnte ich kein Wort Deutsch. Ich habe also irgendwie etwas verstanden, ob ich aber die Fragen richtig verstanden habe oder die mich richtig verstanden haben, das glaube ich nicht. RI: Sie hatten die Möglichkeit im Rahmen der Stellungnahme nach der BFA—Befragung als auch im Rahmen der Beschwerdeschrift Ergänzungen oder Richtigstellungen vorzubringen, Sie haben aber davon keinen Gebrauch gemacht. BF1: Ich hatte am Anfang keine Sprachkompetenzen, die musste ich mir erst erwerben und erst später habe ich mehr verstanden. Es hat auch ein bisschen gedauert, bis ich einen Dolmetscher gefunden habe, der mich richtig verstanden hat. Der Ablauf hat am Anfang nicht sehr gut geklappt und heute ist alles klarer und es funktioniert alles viel besser. Aber man muss sich das vorstellen, die Gebärdensprache kann ich sehr gut, aber ich kann nicht sinnerfassend alles lesen. Ich kann auch auf Ukrainisch nicht so gut lesen und schreiben, Russisch kann ich etwas besser lesen und schreiben. Ukrainisch kann ich nur ein paar Wörter aufgreifen. RI: Welche Verletzungen haben Sie von diesen Übergriffen davongetragen? BF1: Ich hatte auf jeden Fall ganz viele blaue Flecken an Armen und Beinen. Ich habe auch viele Prellungen, genau kann ich das nicht sagen. Ich habe viel erbrechen müssen und eine Gehirnerschütterung habe ich auch gehabt. Von dem vielen Erbrechen war die Zunge ganz weiß, aber ich weiß nicht wie das fachlich heißt. RI: Haben Sie noch heute sichtbare Zeichen der damaligen Verletzungen, z.B.: Narben? BF1: Die Zähne sind kaputtgegangen, die sind ersetzt worden. Am Körper habe ich keine Narben, den Bluthochdruck, manchmal habe ich auch Kopfschmerzen. Ich bin nach wie vor oft im Krankenhaus, auch in Österreich war ich öfter im Krankenhaus zur Behandlung. Ich muss Tabletten nehmen, wahrscheinlich ein Leben lang gegen den Bluthochdruck. Ich muss auch Nahrungsergänzungsmittel nehmen, damit ich mich wieder sportlich betätigen kann. Das ist schon eine Spur besser. RI: Wann sind Ihr Vater und Ihr Halbbruder verschwunden? BF1: Ich muss überlegen 2008, 2009 ist der Vater verschwunden. Der Halbbruder ist etwas danach verschwunden. Ich habe eine Anzeige gemacht, als der Vater verschwunden ist, weil wir nicht gewusst haben, wo er ist. Die Polizei hat mir dann ein Foto von meinem Halbbruder gezeigt, dass der auch verschwunden wäre und ich habe gesagt, dass ich ihn kenne und dass er mein Halbbruder ist, aber ich weiß nicht, wo er ist. Den genauen Ablauf habe ich nicht mehr im Kopf. Der Halbbruder hat auch getrunken und hat auch einige unsinnige Dinge getan, aber ich weiß nicht, worum es dabei gegangen ist, aber ich habe gedacht, er wäre später verschwunden. Ich erinnere mich aber nicht. Ich erinnere mich, dass sie mir das Bild gezeigt haben, als ich die Anzeige gemacht habe. RI: Was vermuten Sie als Grund für das Verschwinden Ihres Vaters und Ihres Halbbruders? BF1: Ich habe keine Ahnung, ich kann es nicht sagen. Ich habe auch keinen Zusammenhang. RI: Waren Sie im Herkunftsstaat jemals an Kampfhandlungen iZm der russischen Besetzung der Ostukraine beteiligt oder sonst involviert? BF1: Nein, niemals. Einmal als ich vom Gehörlosen-Club nach Hause gegangen bin, da war niemand, es war total leer auf der Straße und ich habe mich gewundert, wieso ich alleine auf der Straße bin. Ich habe die Tochter angerufen, sie hat gesagt: „Komm schnell nach Hause“ und in dem Moment war ein Bombenangriff beim Zentrum, da sind viele Leute gestorben. Mir selber ist nichts passiert. Ich war am Weg nach Hause vom Club. RI: Gibt es noch andere Fluchtgründe als die von Ihnen Geschilderten? BF1: Also alles was ich schon erzählt habe, ich selber habe viele Barrieren gehabt und konnte meine Familie nicht ernähren. Ich habe nicht gewusst, wie ich leben soll und wovon, ich war chancenlos dort. Ich habe schon alles erzählt. Meine Frau war an Krebs erkrankt. Ich denke nur, ich habe ganz große Angst zurückkehren zu müssen, wenn ich zurückkehre, werde ich, glaube ich, ausgelöscht. Ich möchte hier wirklich weiterleben in Ruhe. Das ist für mich eine sehr schwierige Situation, das war sehr hart. Ich möchte nicht zurück, ich kann nicht zurück. Ich würde sterben, wenn ich zurückmüsste. RI. Hat Ihre Frau einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF1: Wir sind verheiratet, das ist meine Frau, deswegen sind wir gemeinsam geflüchtet, wir wollten nicht getrennt sein. RI wiederholt die Frage. BF1: Nein. Ich bin der Grund, es geht um mich. RI: Hatten Sie - abgesehen von dem eben Geschilderten - in der Ukraine jemals Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie sonst Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland? BF1: Nein, eigentlich nicht. Erst im Erwachsenenalter, es war ein schwieriges Leben als Gehörloser und die Ausbildung war auch sehr schwierig, nach dem Zahntechniker habe ich keine Arbeit gefunden. Aber diese Sportlehrerausbildung hat auch nichts gebracht, weil ich nach 5 Jahren, nach dem Krieg alles verloren habe. RI: Was befürchten Sie konkret im Fall einer Rückkehr in die Ukraine? BF1: Das ich wieder so stark verprügelt werde und vielleicht noch schlimmer und ich würde sicher auch keine Lebensgrundlage finden. Ich müsste auf der Straße leben, wenn ich überhaupt lebe. RI: Waren Sie im Herkunftsland jemals politisch aktiv? BF1: Diskussionen mit Gehörlosen zum Thema Politik habe ich schon geführt, aber ich war in keiner Partei. Wir haben das einfach nur im Austausch gemacht. RI: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich politisch aktiv gewesen? BF1: Nein, vor solchen Sachen habe ich ja Angst. Nein, ganz sicher nicht. Ich erinnere mich an die politische Auseinandersetzung im Heimatland, wo ich Zeuge war. Ich will das hier keinesfalls erleben. Ich bin traumatisiert. RI: Warum sind Sie nicht in eine andere Provinz in der Ukraine geflüchtet, wo es für Sie und Ihre Familie sicherer vor diesen Angriffen der drei Personen gewesen wäre? BF1: Das Problem ist, dass in Kiew ein großes Angebot für Gehörlose besteht. Da kriegt man viel mehr Informationen, da gibt es Serviceleistungen für Gehörlose und Unterstützung und wenn ich in irgendeinem Ort am Land ziehen würde, wovon würde ich dort leben, wie würde ich dort kommunizieren. In Kiew gibt es das für mich als Gehörloser. R unterbricht die Verhandlung um 11:03 Uhr bis 11:14 Uhr. RI: War Österreich von Anfang an das Ziel Ihrer Reise? BF1: Als ich schon ein Kind war habe ich von Österreich geträumt, dass ich irgendwann einmal dort leben möchte. Als das das dritte Mal passiert ist, dass ich verprügelt wurde habe ich mich daran erinnert, dass ich als Kind nach Österreich kommen wollte, da kam ich hierher. Da hier auch die Menschenrechte respektiert werden wollte ich hierherkommen. RI: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder einem Klub in Österreich? BF1: Wir als Gehörlose haben immer Kontakt mit dem Gehörlosen-Club. In XXXX habe ich Kontakte aber auch in Wien. Es sind alle sehr freundlich, ich fühle mich sehr wohl und im Club fühle ich mich wie zuhaue, weil alle Gebärden können. BF1: Wir als Gehörlose haben immer Kontakt mit dem Gehörlosen-Club. In römisch 40 habe ich Kontakte aber auch in Wien. Es sind alle sehr freundlich, ich fühle mich sehr wohl und im Club fühle ich mich wie zuhaue, weil alle Gebärden können. RI: Haben Sie österreichische Freunde? BF1: Ja, im Gehörlosen-Club habe ich viele Freunde. Ich habe auch hörende Freunde, nicht nur Gehörlosen Freunde. Weil ich im hörenden Sport auch aktiv bin. Ich bin auch bei den Keglern und spiele in der Meisterschaft mit. R: In welchen Clubs sind Sie aktiv oder Vereine? BF1: XXXX bin ich Mitglied, weil ich kegle und auch an den Turnieren teilnehme, einmal in der Woche mindestens im Gehörlosen-Club der Stadt Salzburg bin ich auch Mitglied, da gibt es auch ein Gehörslosen-Club, wo ich bei den Meisterschaften auch mitspiele und Fußball spiele ich auch. Da war ich bei einem Gehörlosencamp in Salzburg, da habe ich den zweiten Platz gemacht. Der Gehörlosensport in Salzburg war ziemlich lange ziemlich tot und jetzt aber ist er wiedererwacht und helfe das wieder in Gang zu bringen. Leichtathletik ist auch ein Thema für mich. Berglaufen, da bin ich auch bei internationalen Wettbewerben von Gehörlosen dabei. Das sind so die Bereiche, in denen ich sportlich aktiv bin. Ich bin auch ehrenamtlich viel in diesen Vereinen tätig, weil ich noch nicht arbeiten kann, Ich habe keine Arbeitsbewilligung. BF1: römisch 40 bin ich Mitglied, weil ich kegle und auch an den Turnieren teilnehme, einmal in der Woche mindestens im Gehörlosen-Club der Stadt Salzburg bin ich auch Mitglied, da gibt es auch ein Gehörslosen-Club, wo ich bei den Meisterschaften auch mitspiele und Fußball spiele ich auch. Da war ich bei einem Gehörlosencamp in Salzburg, da habe ich den zweiten Platz gemacht. Der Gehörlosensport in Salzburg war ziemlich lange ziemlich tot und jetzt aber ist er wiedererwacht und helfe das wieder in Gang zu bringen. Leichtathletik ist auch ein Thema für mich. Berglaufen, da bin ich auch bei internationalen Wettbewerben von Gehörlosen dabei. Das sind so die Bereiche, in denen ich sportlich aktiv bin. Ich bin auch ehrenamtlich viel in diesen Vereinen tätig, weil ich noch nicht arbeiten kann, Ich habe keine Arbeitsbewilligung. RI: Haben Sie in der Ukraine oder in Österreich Sprachkurse besucht? BF1: Ich habe Deutschkurse besucht und die ÖGS gelernt auf A
  53. Aber Deutsch ist für mich schwierig, in Gebärdensprache bin ich besser. RI: Wie stellen Sie sich die Zukunft in Österreich vor? BF1: Ich wünsche mir, dass ich eine Ausbildung machen kann, wenn ich ein Visum erhalte, kann ich die Ausbildung XXXX machen. Ich habe für September schon einen fixen Ausbildungsplatz dort bei XXXX . Ich habe alle Unterlagen schon. XXXX hat mir auch zugesagt, dass ich in die Ausbildung einsteigen kann, auch wenn ich den AT noch nicht habe. Diese Ausbildung dauert drei Jahre und die beginnt immer nur alle drei Jahre. Ich muss die Chance nützen und ich habe eine Jobgarantie, wenn ich die Ausbildung mache. In XXXX wurde mir ein Arbeitsplatz zugesichert für die Behindertenbetreuung. BF1: Ich wünsche mir, dass ich eine Ausbildung machen kann, wenn ich ein Visum erhalte, kann ich die Ausbildung römisch 40 machen. Ich habe für September schon einen fixen Ausbildungsplatz dort bei römisch 40 . Ich habe alle Unterlagen schon. römisch 40 hat mir auch zugesagt, dass ich in die Ausbildung einsteigen kann, auch wenn ich den AT noch nicht habe. Diese Ausbildung dauert drei Jahre und die beginnt immer nur alle drei Jahre. Ich muss die Chance nützen und ich habe eine Jobgarantie, wenn ich die Ausbildung mache. In römisch 40 wurde mir ein Arbeitsplatz zugesichert für die Behindertenbetreuung. RI: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Sind Sie gesund? BF1: Ich habe noch Schlafschwierigkeiten, ich träume von den Erlebnissen in der Ukraine, dann schlafe ich sehr schlecht. Ich habe ein Trauma, das wird noch eine Weile dauern. Wenn ich einen Termin wie heute habe, belastet mich das schon sehr, ich hoffe das Verfahren wird bald abgeschlossen, damit ich zur Ruhe komme. RI: Nehmen Sie Medikamente? BF1: Gesundheitlich geht es mir soweit gut, nur die Bluthochdruckmedikamente ist das einzige. RI: Sind Sie in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung? BF1: Ich hätte gerne eine Psychotherapie, das wäre toll, wenn ich das bekommen würde das zu verarbeiten. Derzeit bin ich nicht in therapeutischer Behandlung. RI: Sind Sie arbeitsfähig? BF1: Ja, ich bin arbeitsfähig, ich fühle mich gut und sicher in Österreich. Insgesamt würde ich gerne arbeiten gehen. RI an RV: Haben Sie Fragen an den BF1? RI an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF1? RV: Haben Sie die Jobgarantie schriftlich an mich geschickt? Regierungsvorlage, Haben Sie die Jobgarantie schriftlich an mich geschickt? BF1: Die bauen dort ein Behindertenheim in XXXX und deshalb haben sie mir zugesagt, dass ich dort arbeiten werde. Sie haben mir das mündlich zugesagt. Wenn ich die Ausbildung abgeschlossen habe, kann ich dort arbeiten und sie werden sich darum kümmern mich unterzubringen. BF1: Die bauen dort ein Behindertenheim in römisch 40 und deshalb haben sie mir zugesagt, dass ich dort arbeiten werde. Sie haben mir das mündlich zugesagt. Wenn ich die Ausbildung abgeschlossen habe, kann ich dort arbeiten und sie werden sich darum kümmern mich unterzubringen. RV: Können Sie das schriftlich bekommen? Regierungsvorlage, Können Sie das schriftlich bekommen? BF1: Ich weiß nicht, ich kann das ja nicht lesen, was ich da an Unterlagen habe. Vielleicht können Sie meine Frau fragen, die kennt sich besser aus mit den Unterlagen. RV: Wieso ist es ihnen nicht gelungen eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen? Regierungsvorlage, Wieso ist es ihnen nicht gelungen eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen? BF1: Ja, klar will ich eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Wie soll ich das machen, mit Gebärdensprache ist das nicht so einfach. Ich brauche eine spezielle Therapeutin. Da habe ich nicht gewusst, wie ich zu der komme. RV: Im Gehörlosenverband müsste man das ja wissen. Regierungsvorlage, Im Gehörlosenverband müsste man das ja wissen. BF1: Ich kann dort mal fragen, ich weiß es nicht. R: Sie haben sich bisher nicht darum gekümmert? BF1: Ich habe mich um zu viele Dinge kümmern müssen, es war total stressig. Es war auch zu wenig Ruhe, aber das möchte ich auf jeden Fall. RV: Haben Sie in der Westukraine Kontakt mit Personen gehabt, die auch als Gehörlose aus der Ostukraine in die Westukraine geflüchtet sind? Regierungsvorlage, Haben Sie in der Westukraine Kontakt mit Personen gehabt, die auch als Gehörlose aus der Ostukraine in die Westukraine geflüchtet sind? BF1: Die anderen Gehörlosen haben nur gesagt: “Man kann flüchten in die EU“. In der Ukraine selber ist es überall schwierig, wenn Krieg ist. Da, wo ich aufgewachsen bin, gab es wenig Gehörlose, da habe ich wenig Kontakt gehabt. Da waren kaum Gehörlose. RV: Nach dem Kontakt unter den Gehörlosen, wie sind Sie von der Ostukraine in die Westukraine gekommen, haben sie da wen gekannt oder waren sie alleine? Regierungsvorlage, Nach dem Kontakt unter den Gehörlosen, wie sind Sie von der Ostukraine in die Westukraine gekommen, haben sie da wen gekannt oder waren sie alleine? BF1: Nein, kaum Kontakt, ich kenne da niemanden. RV: Also in Kiew? Regierungsvorlage, Also in Kiew? BF1: Man kennt sich vom Sehen und sagt hallo, aber man hat nicht so engen Kontakt, dass man sich alles erzählt. RV: Ich habe verstanden, dass Sie nach Kiew gekommen und für 6 Monate eine Rente bekommen haben. Regierungsvorlage, Ich habe verstanden, dass Sie nach Kiew gekommen und für 6 Monate eine Rente bekommen haben. BF1: Diese 6 Monate, dann nichts mehr. RV: Wie war die Situation, können Sie mir das beschreiben? Regierungsvorlage, Wie war die Situation, können Sie mir das beschreiben? BF1: Ja, ich habe das Geld auch für meine Tochter gebraucht, um ihr eine Chance zu geben in Weißrussland. Ich habe auch Geld gebraucht für Essen und alles, ich habe versucht Geld zu sparen, um der Tochter Essen zu ermöglichen. Dann ist alles abgebrochen, weil der Krieg zu den Ortschaften gekommen ist. Meine Tochter hat zwei Jahre eine Ausbildung gemacht, dann ist aber der Krieg gekommen und die Tochter ist nach Lviw gekommen. Dort war es auch extrem schwierig. RV: Nachdem er von der Ostukraine nach Kiew gekommen ist und diese 6 Monate konnte er von dem Geld, was er bekommen hat halbwegs leben? Regierungsvorlage, Nachdem er von der Ostukraine nach Kiew gekommen ist und diese 6 Monate konnte er von dem Geld, was er bekommen hat halbwegs leben? BF1: Ja, ich habe versucht mir jeden Cent abzusparen für meine Tochter, meine Frau hat Geld verdient, damit konnten wir uns über Wasser halten. Wir haben natürlich auch gespart. Ich habe dann ab und zu am Bau arbeiten können und meine Frau hat bei der Maniküre gearbeitet. RV: Was war der Grund, dass Sie von Kiew nach Weißrussland gegangen sind? Regierungsvorlage, Was war der Grund, dass Sie von Kiew nach Weißrussland gegangen sind? BF1: Es gab keine anderen Möglichkeiten. Die Pension war zu wenig. Dort in Weißrussland habe ich auch nur Schwarzarbeit gefunden, da konnte ich auch nur irgendwas schauen, dass ich Geld verdiene. RV: Der Fluchtgrund für den ersten Asylantrag in Schweden war die erste Gewalterfahrung, die dazu gekommen ist? Regierungsvorlage, Der Fluchtgrund für den ersten Asylantrag in Schweden war die erste Gewalterfahrung, die dazu gekommen ist? BF1: Ja, das stimmt. RV: Können Sie sich vorstellen, wenn sie in die Westukraine zurückkehren, wie konkret könnten sie leben? Regierungsvorlage, Können Sie sich vorstellen, wenn sie in die Westukraine zurückkehren, wie konkret könnten sie leben? BF1: Ich wüsste nicht wie, ich habe kein Geld, ich habe Angst wieder zusammengeschlagen zu werden. Ich habe keine Zukunft, die Polizei ist auch total korrupt. Die helfen nicht, ich habe massive Angst. RV: Wenn er russische Gebärdensprache spricht in der Ukraine, wie ist das? Regierungsvorlage, Wenn er russische Gebärdensprache spricht in der Ukraine, wie ist das? BF1: Ein bisschen anders. RV: Hat man dadurch Probleme? Regierungsvorlage, Hat man dadurch Probleme? BF1: Ich kann nicht ukrainische, ich habe russische Gebärdensprache als Muttersprache. Alle Informationen brauche ich immer auf Russisch, das kann ich soweit verstehen. RV wiederholt die Frage. Regierungsvorlage wiederholt die Frage. BF1: Das Ostwestgefälle ist immer ein Problem. Von Gebärden her, das funktioniert schon. Es ist die politische Einstellung. Der Krieg ist das Problem, die Gruppen und Spaltungen. Es ist keine Harmonie da. RV: Waren Sie längere Zeit von Ihrer Frau getrennt, nach der Flucht von der Ostukraine in die Westukraine? Regierungsvorlage, Waren Sie längere Zeit von Ihrer Frau getrennt, nach der Flucht von der Ostukraine in die Westukraine? BF1: Wir waren immer zusammen, wir waren immer gemeinsam unterwegs. Nur das eine Mal, da musste meine Tochter dortbleiben und meine Frau blieb auch dort. Später kam sie nach zwei Monaten nach und dann sind wir zurückgekommen. RV: Vorhalt: Es bezieht sich auf den Asylantrag in Litauen. Sie waren gemeinsam in Litauen. Sind Sie dann zuerst wieder zurück nach Kiew? Regierungsvorlage, Vorhalt: Es bezieht sich auf den Asylantrag in Litauen. Sie waren gemeinsam in Litauen. Sind Sie dann zuerst wieder zurück nach Kiew? BF1: Ja, in Litauen, ich bin alleine in die Ukraine zurückgekommen. Ich bin in die Ukraine gekommen. Dann bin ich nach Österreich gekommen. RV: Wie viele Monate nach Ihnen ist die Frau nach Kiew nachgekommen? Regierungsvorlage, Wie viele Monate nach Ihnen ist die Frau nach Kiew nachgekommen? BF1: Zwei Monate. RV: Keine weiteren Fragen. Regierungsvorlage, Keine weiteren Fragen. RI: Sie werden gebeten draußen Platz zu nehmen. BF2 wird in den Saal gebeten. Fr. Clarke verlässt die Verhandlung um 11:51 Uhr. Befragung der BF2: RI: Nennen Sie mir wahrheitsgemäß Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihre Staatsbürgerschaft, sowie Ihren Wohnort in der Ukraine an dem Sie sich vor Ihrer Ausreise aufgehalten haben. BF2: Ich heiße XXXX , ich bin am XXXX geboren in XXXX . Ich habe in XXXX gewohnt, in der Ostukraine, der Straßenname ist XXXX , ich bin ukrainische Staatsangehörige. BF2: Ich heiße römisch 40 , ich bin am römisch 40 geboren in römisch 40 . Ich habe in römisch 40 gewohnt, in der Ostukraine, der Straßenname ist römisch 40 , ich bin ukrainische Staatsangehörige. RI: Welcher ethnischen Gruppe bzw. Volksgruppe- oder Sprachgruppe gehören Sie an? BF2: Ich verwende russische Gebärdensprache, ich kann auch kein Ukrainisch und russische Schriftsprache kann ich mittelgut. Ukrainische Gebärdensprache kann ich nicht und ukrainisch schreiben kann ich auch nicht. Ich habe im russischen Teil gewohnt und da waren auch Gehörlose und wir hatten auch Kontakte. RI: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Und wenn ja, welcher? BF2: Russisch-orthodox. RI: Bitte schildern Sie Ihren Lebenslauf. Welche Schulausbildung haben Sie abgeschlossen? Welchen Beruf haben Sie gelernt und welchen Beruf haben Sie ausgeübt? Bitte um eine chronologische Auflistung. BF2: Ich bin in XXXX geboren, ich bin dort aufgewachsen und bin in die Gehörlosen- und Schwerhörigenschule in XXXX gegangen. Die habe ich abgeschlossen, dann habe ich eine Zahntechnikausbildung gemacht. BF2: Ich bin in römisch 40 geboren, ich bin dort aufgewachsen und bin in die Gehörlosen- und Schwerhörigenschule in römisch 40 gegangen. Die habe ich abgeschlossen, dann habe ich eine Zahntechnikausbildung gemacht. R: Wann war das ca.? BF2: 1992-
  54. Dann bin ich in mein Dorf zurückgegangen und da haben wir auch geheiratet. Ich habe dann eine Arbeit als Zahntechnikerin gesucht und das war schwierig. Es war eine schwierige Zeit. Dann habe ich mir gedacht, ich mache was Anderes und wollte eine Umschulung zur Frisörin machen. Die habe ich dann auch gemacht und auch abgeschlossen. Das war 2001 oder 2002, ganz genau weiß ich es nicht mehr. Dann habe ich Maniküre gelernt. Es war beides gleichzeitig. Dann habe ich wieder Arbeit gesucht, das war auch sehr schwierig. Dann habe ich aber etwas gefunden als Frisörin in der Ostukraine, auch in meinem Ort. Das war Schwarzarbeit. Ich war froh, dass ich irgendetwas gefunden habe und war bereit zu arbeiten. Ich habe allerdings sehr wenig verdient, deswegen musste ich nebenbei Hausbesuche bei Leuten mache und dann ist der Krieg ausgebrochen. Dann ist die Situation wirklich schlimm geworden. Ich habe die Arbeit durch den Krieg verloren. Die Situation war sehr gefährlich, ich hatte dauerhaft Angst. Die Situation war extrem, die Russen sind einmarschiert. Damit war die Arbeit vorbei. Dann sind wir nach Kiew gezogen. R: Was haben Sie dann gearbeitet? BF2: Da habe ich nichts gefunden. Im Gehörlosenverein, das ist ein sehr großer und bekannter Verein, da habe ich versucht Informationen zu Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu holen. Es war eine schwierige Situation, weil viele Leute in den Westen geflohen sind. Die haben gesagt, ich soll mir selber was suchen. R: Haben Sie danach noch etwas gearbeitet? BF2: Nein. Ich habe es versucht, es war echt schwierig. Es gaben Probleme. Außerdem haben alle gewusst, dass ich aus dem Osten komme. Die Chancen waren sehr gering, weil ich aus dem Osten kam. RI: Haben Sie sich außer an dem von Ihnen angegebenen, letzten Wohnort in der Ukraine auch an einem anderen Wohnort längere Zeit aufgehalten? BF2: Wir sind in den Osten zurückgegangen, dort waren viele Bewaffnete und russische Soldaten. Wir brauchten eine besondere Genehmigung, dass wir überhaupt in den Osten kommen konnten. Wenn man in den Osten rübergegangen wäre, könnte man nicht mehr nach Kiew zurück. Außerdem bestünde die Gefahr, wenn man in den Osten kommt, dort dann verhört und als politischer Feind betrachtet wird, weil man aus dem Westen kommt. Gesundheitlich ging es mir nicht gut. R wiederholt die Frage. BF2: Ich habe das auf Österreich bezogen auf vorhin. Das, was ich vorher gesagt habe, hat sich nicht auf Ost- und West bezogen, sondern auf Österreich und Ukraine. Ich bin hier seit sieben Jahren nicht mehr in der Ukraine. Wenn ich jetzt nach sieben Jahren in die Ukraine zurückkehre, würde man mich dort wie einen Feind betrachten und verhören. Ich habe dann keine Arbeit mehr gefunden. RI: In welchen Ländern der EU haben Sie bis jetzt Asylanträge gestellt? BF2: In Schweden haben wir den ersten Antrag gestellt. Schweden hat gesagt, wegen des Dubliner Abkommens muss ich nach Litauen. Wie wir dort hingekommen sind, war eine furchtbare Situation. Wir wurden von bewaffneten Soldaten bewacht. Ich wurde dort krank und habe abgenommen. Mein Gesundheitszustand hat sich massiv verschlechtert. Es war dann im Juli wo ich ärztlich untersucht wurde, da ist man draufgekommen, dass ich Krebs habe. Das war 2016 im Juli. In Litauen ist automatisch der Antrag gestellt worden und dann ist der Krebs diagnostiziert worden. Ich bin dann aus Litauen raus, dann war ich zwei Monate in Kiew, dann bin ich nach Österreich gekommen und dann haben wir hier den Antrag gestellt. RI: Verfügen Sie über Verwandte in Ihrem Herkunftsstaat? Wenn ja, wen und wie oft haben Sie Kontakt? BF2: Meine Eltern, die sind in der Ostukraine, die jetzt von Russland besetzt wurden, die sind schon alt. Meine Tochter ist in Spanien. Ich habe auch eine Schwester mit der ich Kontakt habe. Meine Schwester lebt in Tunesien. Mein Bruder ist in Moskau. Zum Bruder habe ich kaum Kontakt. Zu meiner Schwester habe ich ab und zu Kontakt. Es gibt nicht viel Neues zu berichten, manchmal jede Woche, manchmal seltener, alle zwei Wochen. Wenn es was Neues gibt, kontaktieren wir einander. Mit den Eltern habe ich auch Kontakt, aber nicht so oft. Die sind schon sehr alt. Es ist einfach schwierig, weil meine Eltern auch hörend sind. Meine Mama beschwert sich manchmal, da sie gesundheitliche Probleme hat und dass es gefährlich ist in der Umgebung. RI: Sind Sie oder Mitglieder Ihrer Familie seit Ihrer Ausreise aus der Ukraine wieder einmal in der Ukraine gewesen, sei es auf Besuch oder auf Urlaub? BF2: Nein. RI: Schildern Sie bitte Ihre Fluchtgründe? Ich ersuche Sie mir ein möglichst klares und stimmiges Bild des Geschehenen zu vermitteln. BF2: Ich bin aus der Ostukraine. Das ist ein Kriegsgebiet. Dort ist eine große Lebensgefahr und es ist von Russland besetzt. Diese Separatisten sind da. Es sind laufend Konflikte mit Waffengewalt verbunden. Die Menschenrechte werden überhaupt nicht genutzt oder respektiert. Das tägliche Leben ist für mich kaum möglich, besonders dadurch, weil ich gehörlos bin. Ich habe jede Menge Barrieren und ich werde auch diskriminiert. Medizinische Versorgung gibt es nicht und die bräuchte ich ja, weil ich Krebs habe und auch allgemein gibt es kaum etwas. Ich meine einfach, dass die allgemeine Versorgung nicht garantiert ist. Es kostet alles sehr viel Geld, man hat keine Arbeit und daher ist keine Lebensgrundlage da. Offiziell kann ich keine Arbeit finden. Ich habe nur Schwarzarbeit gefunden und die ist schlecht bezahlt. R: Was war der fluchtauslösende Moment? BF2: Die Konfliktsituation, unter den Gehörlosen waren Separatisten und wir hatten sozusagen den krieg und in der Gehörlosencommunity war dieser Konflikt auch. Das Leben war irrsinnig hart und schwierig. Ich habe mich gefürchtet. Ich halte das nicht aus. Irrsinnig viele Leute haben sich bewaffnet. Es war ständig Waffenpräsenz und permanente Todesangst, Bomben sind gefallen. Menschenrechte wurden ignoriert. Es gibt keine Grundlage für ein Leben halbwegs in Ordnung. R: Gab es auch konkrete Übergriffe oder Verfolgung Ihrer Person oder Ihres Gatten) BF2: Ja mein Mann ist verfolgt worden und ich wurde als seine Frau mitgefährdet. Ich habe mich da auch sehr gefährdet gefühlt. Die ganze Familie war unter Druck dadurch, es war eine Lebensgefahr für uns alle. Ich möchte mit diesem Konflikt der da zwischen West und Ostukraine herrscht nie wieder zu tun haben. RI: Schildern Sie mir bitte genauer welcher Verfolgung Sie und Ihr Gatte ausgesetzt waren im Herkunftsstaat? BF2: Wir sind in die Westukraine geflüchtet. Es war ein hörender Mann, ein Dolmetscher der versprochen hat er würde eine Wohnung finden. In Wahrheit wollte er einen Zettel unterschrieben haben. Die Sprachkompetenz diesen Text zu lesen hatten wir aber nicht. Ich kann ihnen nicht sagen warum es zu diesen Konflikten gekommen ist, warum mein Mann zusammengeschlagen wurde ob das politische Gründe hat kann ich nicht sagen, ich habe die Information nicht bekommen. Ich habe auch das Gefühl, dass mein Mann mir nicht alles erzählt hat, weil er mir nicht zu viel Information geben wollte um mich zu schonen, weil ich ja so viel Angst habe. Ich hatte schon so genug Angst. Mir ist der Inhalt dieses Konflikts in den er da geraten ist nicht klar. Das Problem ist auch, dass ich dort kaum was verstanden habe, weil ich ukrainisch nicht verstehe nur russisch. Ich wurde dadurch auch ausgegrenzt und hatte nicht die gleichen Chancen wie die, die Ukrainer waren. RI: Wie viele körperliche Übergriffe auf Ihren Mann hat es gegeben? Wann und wo fanden diese statt? BF2: Drei mal. Das war zwei Mal in einem Jahr ob das 2014 oder 2015 weiß ich nicht genau und der dritte war sicher
  55. RI: Bei welchen Übergriffen auf Ihren Mann waren Sie dabei? BF2: Ich war in Litauen beim dritten Mal, da war ich nicht dabei. Da ist er wirklich ohnmächtig geprügelt worden, das weiß ich aus Erzählungen. Das erste habe ich nicht gesehen, beim zweiten Mal ist er unmittelbar danach nach Hause gekommen. Zuerst habe ich die drei Männer gesehen und habe gespürt, dass da ein Konflikt passiert. Die haben ihn in den Keller hinuntergebracht, was da passiert ist habe ich nicht gesehen aber ich habe ihn gesehen wie er herausgekommen ist. RI: Wie viele Personen waren an den Übergriffen beteiligt? BF2: Das müssen Sie meinen Mann fragen, weil ich da nicht dabei war. Beim ersten Mal hat er mir erzählt, dass es nur der eine war und beim zweiten Mal kann ich mich nicht erinnern ob es zwei oder drei Personen waren. Die Situation war mir so unangenehmen dass ich möglichst versucht hatte Distanz zu halten. Beim dritten Mal war ich in Litauen. RI: Was vermuten Sie als Grund für diese Übergriffe? BF2: Ich glaube es hat was mit dem Papier zu tun was ihm auf Ukrainisch vorgelegt wurde, wir haben aber nicht verstanden was das sein soll. Sie wollte eine Unterschrift von meinem Mann, das weiß ich. Ich weiß nicht was es dann gewesen wäre, wenn es unterschrieben worden wäre. Ich habe das Gefühl gehabt sie wollten ihn reinlegen. Ich glaube es wäre etwas Schlimmes passiert, wenn er unterschrieben hätte. RI: Welche Verletzungen hat Ihr Mann von diesen Übergriffen davongetragen? BF2: Beim ersten Mal war es nicht so schlimm, er hatte blaue Flecken, beim zweiten Mal war es schlimmer, und beim dritten Mal habe ich es nicht gesehen, da war ich in Litauen. Beim zweiten Mal hat er große blaue Flächen am Körper gehabt. Ich kann mich nicht so genau erinnern, weil es so schrecklich war, dass ich es verdrängt habe glaube ich. Ich glaube nur, dass er deutlich schwerer verletzt war. Meine Tochter ist damals mit meinem Mann zur Polizei gegangen und haben versucht eine Anzeige zu machen aber die Polizei hat keine Anzeige aufgenommen. RI: Trägt er noch heute sichtbare Zeichen der damaligen Verletzungen, z.B.: Narben? BF2: Ja, die Knie da sieht man die Narben noch. Das Problem auch, dass ich merke, dass sein geistiger Zustand sich verändert hat. Sein Gedächtnis ist nicht mehr das was es einmal war. Sein Bluthochdruck ist entstanden und sein Verdauungssystem hat gelitten. RI: Gibt es noch andere Fluchtgründe als die von Ihnen Geschilderten? BF2: Es gibt keine Unterstützung und starke Diskriminierung in der Westukraine. Medizinische Versorgung gibt es keine, man muss es selber bezahlen aber man hat kein Geld dafür. Wie soll man sich gesund erhalten unter diesen Umständen. Ich habe auch kein Meldezettel, wenn man keine Unterkunft hat, kriegt man auch keine Arbeit. Das ist eine Menge von Unmöglichkeit des Lebens wo ich keine Lösung sehe. Die Eltern sind im Osten und ich habe im Westen keine Unterstützung, keine Familie, besonders als Gehörlose. Menschenrechte habe ich auch keine bekommen. RI. Hat Ihr Mann einen eigenen Fluchtgrund bzw. einen anderen Fluchtgrund als den von Ihnen Geschilderten? BF2: Nein. Wir haben ein normales Leben geführt, wir sind als Gehörlose und Ostukraine unterdrückt worden auch die sprachliche Diskriminierung und Kommunikationsprobleme. RI: Hatten Sie - abgesehen von dem eben Geschilderten - in der Ukraine jemals Probleme aufgrund Ihrer Rasse, Religion, Ethnie, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Gesinnung? Hatten Sie sonst Probleme mit den Behörden in Ihrem Heimatland? BF2: Nein, ich als Gehörlose was meinen Sie, ich verstehe die Frage nicht. R wiederholt und erklärt die Frage. BF2: Nein, nicht das ich wüsste. Ich bin gehörlos. RI: Was befürchten Sie konkret im Fall einer Rückkehr in die Ukraine? BF2: Würde ich in die Ostukraine zurückkehren, da ist wirklich eine schreckliche militärische Situation dort, alle Leute sind bewaffnet. Wenn man z.B. nach Kiew wollte, bräuchte man eine Sondergenehmigung. Wenn ich zurückkäme würde man mich sicher befragen und verhören, weil ich ja 7 Jahre nicht da gewesen war, ob ich ein Spion wäre und so weiter. Ich befürchte da massive Diskriminierung und Befragung und warum ich denn geflohen wäre. Wahrscheinlich gibt es auch keine Unterkunft mehr für mich, viele Leute sind geflüchtet, die Wohnungen sind leer gestanden. Die russischen Soldaten haben alles in Besitz genommen. Ich war ja 7 Jahre nicht dort, ich hätte Angst, dass sie mich verhören oder womöglich

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