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{'item': 'W232 2233767-1'}

Obsah (4)§§ 127§§ 146§§ 223§§ 15

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum17.05.2021 GeschäftszahlW232 2233767-1 Spruch, W232 2233767-1/11E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die R

§§ 127, 15, 146, 223 Abs. 2, 224, 223/2 St

GB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und der Setzung einer Probezeit von drei Jahren rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit XXXX 2006 in Rechtskraft.Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen römisch 40 vom römisch 40 .2006, römisch 40 ,

Paragraphen 127, 15, 146, 223, Absatz 2, 224, 223 /, 2, StGB zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und der Setzung einer Probezeit von drei Jahren rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit römisch 40 2006 in Rechtskraft. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX .2007, XXXX

§§ 146, 223 Abs. 2, 229/1 St

GB und § 114 Abs. 2 FPG 2005 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit XXXX .2007 in Rechtskraft.Mit Urteil des Landesgerichtes römisch 40 vom römisch 40 .2007, römisch 40

Paragraphen 146, 223, Absatz 2, 229 /, eins, StGB und Paragraph 114, Absatz 2, FPG 2005 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit römisch 40 .2007 in Rechtskraft. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX .2009, XXXX ,

§§ 223Abs. 2, 224 St

GB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit XXXX 2009 in Rechtskraft.Mit Urteil des Landesgerichtes römisch 40 vom römisch 40 .2009, römisch 40 ,

Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit römisch 40 2009 in Rechtskraft. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX .2011, XXXX ,

§§ 15, 127, 130 (1. Fall) sowie §§ 223 Abs. 2, 224 St

GB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit XXXX .2011 in Rechtskraft.Mit Urteil des Landesgerichtes römisch 40 vom römisch 40 .2011, römisch 40 ,

Paragraphen 15, 127, 130, (1. Fall) sowie Paragraphen 223, Absatz 2, 224, StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit römisch 40 .2011 in Rechtskraft. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen XXXX vom XXXX .2012, XXXX ,

§§ 127, 130 1. Fall St

GB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit XXXX 2012 in Rechtskraft.Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen römisch 40 vom römisch 40 .2012, römisch 40 ,

Paragraphen 127, 130,

  1. Fall StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr rechtskräftig verurteilt. Dieses Gerichtsurteil erwuchs mit römisch 40 2012 in Rechtskraft. In Österreich bezieht der Beschwerdeführer keine Grundversorgung, er hat in Österreich eine Firma gegründet. Der Beschwerdeführer spricht Deutsch. Der Beschwerdeführer verfügt über Bekannte und Freunde in Österreich. Der Beschwerdeführer verfügt in Österreich über keine familiären Anknüpfungspunkte. Seine Eltern sind verstorben. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer seine Heimat aufgrund asylrelevanter Verfolgung verlassen hat. Der Beschwerdeführer hat sein Herkunftsland aus wirtschaftlichen Gründen verlassen. Der Beschwerdeführer wäre im Fall der Rückkehr nach Belarus nicht gefährdet, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden oder von der Todesstrafe bedroht. Er würde auch nicht in eine existenzgefährdende Notlage geraten und wäre ihm nicht die notdürftigste Lebensgrundlage entzogen. 1.
  2. Zur maßgeblichen Situation in Belarus: Auszug aus dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation – Weißrussland idF 06.07.2020 samt der letzten KI vom 18.08.2020:
  3. Politische LageAuszug aus dem Länderinformationsblatt der Staatendokumentation – Weißrussland in der Fassung 06.07.2020 samt der letzten KI vom 18.08.2020:,
  4. Politische Lage Die Republik Belarus ist eine Präsidialrepublik (AA 2.3.2020a) mit 9,4 Millionen Einwohnern; Landessprachen sind Belarussisch und Russisch. Die Republik Belarus erhielt 1991, mit der Auflösung der Sowjetunion, ihre staatliche Unabhängigkeit. Kennzeichnend ist die starke Stellung von Staatspräsident Lukaschenko. Mithilfe mehrerer per Referendum herbeigeführter Verfassungsänderungen ist er seit 1994 im Amt und verfügt über weitreichende legislative Kompetenzen (AA 2.3.2020b). Präsidialdekrete gehen in der Verfassungswirklichkeit Gesetzen vor und betreffen verschiedene Politikfelder (AA 5.7.2019; vgl. FH 4.3.2020). 1996 errichtete Präsident Lukaschenko auf Grundlage einer Verfassungsänderung die heutigen autoritären Strukturen. Mit der Verfassungsänderung vom 17.11.2004 im Rahmen eines Referendums wurde die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten auf zwei Amtsperioden aufgehoben und es ihm ermöglicht, für weitere Amtszeiten zu kandidieren (AA 5.7.2019). Der Präsident bestimmt 8 von 64 Mitgliedern des Oberhauses der Nationalversammlung. Auch ernennt und entlässt er sämtliche Regierungsmitglieder, Vorsitzende der Staatlichen Komitees und Leiter wichtiger Organe der Exekutive, Judikative sowohl national als auch in den Provinzen. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte (AA 5.7.2019).Die Republik Belarus ist eine Präsidialrepublik (AA 2.3.2020a) mit 9,4 Millionen Einwohnern; Landessprachen sind Belarussisch und Russisch. Die Republik Belarus erhielt 1991, mit der Auflösung der Sowjetunion, ihre staatliche Unabhängigkeit. Kennzeichnend ist die starke Stellung von Staatspräsident Lukaschenko. Mithilfe mehrerer per Referendum herbeigeführter Verfassungsänderungen ist er seit 1994 im Amt und verfügt über weitreichende legislative Kompetenzen (AA 2.3.2020b). Präsidialdekrete gehen in der Verfassungswirklichkeit Gesetzen vor und betreffen verschiedene Politikfelder (AA 5.7.2019; vergleiche FH 4.3.2020). 1996 errichtete Präsident Lukaschenko auf Grundlage einer Verfassungsänderung die heutigen autoritären Strukturen. Mit der Verfassungsänderung vom 17.11.2004 im Rahmen eines Referendums wurde die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten auf zwei Amtsperioden aufgehoben und es ihm ermöglicht, für weitere Amtszeiten zu kandidieren (AA 5.7.2019). Der Präsident bestimmt 8 von 64 Mitgliedern des Oberhauses der Nationalversammlung. Auch ernennt und entlässt er sämtliche Regierungsmitglieder, Vorsitzende der Staatlichen Komitees und Leiter wichtiger Organe der Exekutive, Judikative sowohl national als auch in den Provinzen. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte (AA 5.7.2019). Insgesamt betrachtet hat Weißrussland seit Anfang der 1990er Jahre keine Wahl abgehalten, die als frei und demokratisch bewertet wurde (RFE/RL 11.9.2016). Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren ohne Begrenzung gewählt. Lukaschenko wurde erstmals 1994 gewählt. Seitdem hat er seine Herrschaft in einer Reihe unfairer Wahlen verlängert. 2015 sicherte er sich in einer nicht kompetitiven Wahl die fünfte Amtszeit in Folge. Beobachter der OSZE nannten seit langem bestehende Mängel bei den Wahlen in Belarus, die nicht behoben wurden, und nach Einschätzung der OSZE blieben die Wahlen erheblich hinter demokratischen Standards zurück (FH 4.3.2020). Die nächsten Präsidentschaftswahlen sind für den
  5. August 2020 angesetzt (DW 1.6.2020). Die Nationalversammlung (Parlament) besteht aus zwei Kammern. Die Parlamentsmitglieder der Abgeordnetenkammer (Unterhaus), welche vollständig dem Präsidenten unterstellt ist, werden für eine vierjährige Amtszeit in 110 Mehrheitsbezirken gewählt. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält (FH 4.3.2020; vgl. OSZE/ODIHR 4.3.2020). Das Oberhaus, der Rat der Republik, besteht aus 64 Mitgliedern, die ihre Funktion jeweils vier Jahre lang ausüben; 8 davon werden vom Präsidenten ernannt, 56 werden durch die Regionalräte gewählt (FH 4.3.2020). Die letzte Parlamentswahl fand im November 2019 statt, fast ein Jahr früher als geplant. Lukaschenko treue Kandidaten gewannen alle Sitze im Unterhaus, während unabhängige Kandidaten keinen einzigen erhielten (FH 4.3.2020). Bei den Parlamentswahlen 2016 hatten zwei oppositionelle Abgeordnete je einen Sitz im Parlament gewonnen, es war das erste Mal seit 20 Jahren, dass in Belarus die Opposition im Parlament vertreten war (RFE/RL 11.9.2016). Bei den Wahlen 2019 durften die beiden Oppositionellen jedoch nicht mehr antreten. Wahlbeobachter der OSZE stellten Unregelmäßigkeiten bei den Parlamentswahlen 2019 fest (FH 4.3.2020). Im Abschlussbericht der OSZE-Wahlbeobachtungsmission heißt es, dass die Wahlen zwar ruhig verliefen, aber nicht den wichtigen internationalen Standards für demokratische Wahlen entsprachen. Unter anderem wurde die grundlegende Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit missachtet und ein übermäßig restriktives Registrierungsverfahren für Kandidaten verhinderte die Teilnahme der Opposition an der Wahl (OSZE/ODIHR 4.3.2020; vgl. FH 4.3.2020). Der Rechtsrahmen für Wahlen entspricht in Weißrussland generell nicht den demokratischen Standards. Unter anderem sind die Mitglieder der Wahlkommissionen auf allen Ebenen politisch mit der Regierung abgestimmt und von ihr abhängig, und unabhängige Beobachter haben keinen Zugang zu den Auszählungen. Mitglieder von Oppositionsparteien wurden z.B. im Vorfeld der Wahlen vom November 2019 effektiv von der Teilnahme an Wahlkommissionen auf Bezirksebene ausgeschlossen (FH 4.3.2020).Die Nationalversammlung (Parlament) besteht aus zwei Kammern. Die Parlamentsmitglieder der Abgeordnetenkammer (Unterhaus), welche vollständig dem Präsidenten unterstellt ist, werden für eine vierjährige Amtszeit in 110 Mehrheitsbezirken gewählt. Gewählt ist der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält (FH 4.3.2020; vergleiche OSZE/ODIHR 4.3.2020). Das Oberhaus, der Rat der Republik, besteht aus 64 Mitgliedern, die ihre Funktion jeweils vier Jahre lang ausüben; 8 davon werden vom Präsidenten ernannt, 56 werden durch die Regionalräte gewählt (FH 4.3.2020). Die letzte Parlamentswahl fand im November 2019 statt, fast ein Jahr früher als geplant. Lukaschenko treue Kandidaten gewannen alle Sitze im Unterhaus, während unabhängige Kandidaten keinen einzigen erhielten (FH 4.3.2020). Bei den Parlamentswahlen 2016 hatten zwei oppositionelle Abgeordnete je einen Sitz im Parlament gewonnen, es war das erste Mal seit 20 Jahren, dass in Belarus die Opposition im Parlament vertreten war (RFE/RL 11.9.2016). Bei den Wahlen 2019 durften die beiden Oppositionellen jedoch nicht mehr antreten. Wahlbeobachter der OSZE stellten Unregelmäßigkeiten bei den Parlamentswahlen 2019 fest (FH 4.3.2020). Im Abschlussbericht der OSZE-Wahlbeobachtungsmission heißt es, dass die Wahlen zwar ruhig verliefen, aber nicht den wichtigen internationalen Standards für demokratische Wahlen entsprachen. Unter anderem wurde die grundlegende Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit missachtet und ein übermäßig restriktives Registrierungsverfahren für Kandidaten verhinderte die Teilnahme der Opposition an der Wahl (OSZE/ODIHR 4.3.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Der Rechtsrahmen für Wahlen entspricht in Weißrussland generell nicht den demokratischen Standards. Unter anderem sind die Mitglieder der Wahlkommissionen auf allen Ebenen politisch mit der Regierung abgestimmt und von ihr abhängig, und unabhängige Beobachter haben keinen Zugang zu den Auszählungen. Mitglieder von Oppositionsparteien wurden z.B. im Vorfeld der Wahlen vom November 2019 effektiv von der Teilnahme an Wahlkommissionen auf Bezirksebene ausgeschlossen (FH 4.3.2020). Eine Regierungspartei im eigentlichen Sinn gibt es in Weißrussland nicht. Nur sehr wenige Abgeordnete des Parlaments sind Mitglieder einer politischen Partei. Parteien stehen vor gewaltigen Herausforderungen, wenn sie eine offizielle Registrierung anstreben. Seit 2000 wurde trotz wiederholter Versuche keine neue politische Partei registriert. Es gibt mangels demokratischer Machtwechsel praktisch keine Möglichkeit für Oppositionskandidaten, durch Wahlen an die Macht zu gelangen (FH 4.3.2020). Nachdem Präsident Lukaschenko angekündigt hatte, dass er für seine nunmehr sechste Amtszeit kandidieren wolle, kam es im Frühjahr 2020 zu Protesten (DW 1.6.2020; vgl. RFE/RL 25.5.2020). Ein wichtiger politischer Gegenspieler, der Oppositionelle Mikola Statkevich, wurde auf einer der Demonstrationen festgenommen, genauso wie Dutzende weitere Aktivisten (DW 1.6.2020; vgl. RFE/RL 15.6.2020). Laut der weißrussischen NGO Viasna wurden allein am
  6. Juni 2020 bei Protesten circa 140 Menschen festgenommen (RFE/RL 20.6.2020). Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl hat Präsident Lukaschenko Anfang Juni 2020 die Regierung per Dekret aufgelöst. Im Schnellverfahren hat Lukaschenko eine neue Regierung ernannt, wie das Präsidialamt mitteilte. Regierungschef wird demnach Roman Golowtschenko, der bislang das staatliche Komitee für Militärindustrie leitete (Zeit Online 4.6.2020).Eine Regierungspartei im eigentlichen Sinn gibt es in Weißrussland nicht. Nur sehr wenige Abgeordnete des Parlaments sind Mitglieder einer politischen Partei. Parteien stehen vor gewaltigen Herausforderungen, wenn sie eine offizielle Registrierung anstreben. Seit 2000 wurde trotz wiederholter Versuche keine neue politische Partei registriert. Es gibt mangels demokratischer Machtwechsel praktisch keine Möglichkeit für Oppositionskandidaten, durch Wahlen an die Macht zu gelangen (FH 4.3.2020). Nachdem Präsident Lukaschenko angekündigt hatte, dass er für seine nunmehr sechste Amtszeit kandidieren wolle, kam es im Frühjahr 2020 zu Protesten (DW 1.6.2020; vergleiche RFE/RL 25.5.2020). Ein wichtiger politischer Gegenspieler, der Oppositionelle Mikola Statkevich, wurde auf einer der Demonstrationen festgenommen, genauso wie Dutzende weitere Aktivisten (DW 1.6.2020; vergleiche RFE/RL 15.6.2020). Laut der weißrussischen NGO Viasna wurden allein am
  7. Juni 2020 bei Protesten circa 140 Menschen festgenommen (RFE/RL 20.6.2020). Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl hat Präsident Lukaschenko Anfang Juni 2020 die Regierung per Dekret aufgelöst. Im Schnellverfahren hat Lukaschenko eine neue Regierung ernannt, wie das Präsidialamt mitteilte. Regierungschef wird demnach Roman Golowtschenko, der bislang das staatliche Komitee für Militärindustrie leitete (Zeit Online 4.6.2020). Belarus wird als autoritärer Polizeistaat beschrieben, in dem Wahlen offen manipuliert und die bürgerlichen Freiheiten beschnitten werden (FH 4.3.2020). Obwohl die politische Opposition unter ungünstigen Bedingungen operiert und regelmäßig mit Druck konfrontiert ist, hatte sich das allgemeine politische Klima in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt etwas verbessert. Die außenpolitischen Beziehungen zur Europäischen Union und zu den Vereinigten Staaten hatten sich deutlich entspannt (FH 29.3.2017). Lukaschenko griff nach 2014 sogar die weißrussische Nationalkultur auf, die er zuvor verschmäht hatte (BAKS 11.2017). Im Oktober 2015 entschied die EU, die bestehenden Sanktionen gegen Belarus zunächst zu suspendieren; im Februar 2016 wurden die Sanktionen durch Ratsbeschluss weitgehend aufgehoben (AA 5.7.2019). Allerdings hat sich im Zuge massiver Proteste gegen einen Gesetzesvorschlag im März 2017 ("Antiparasitismus"-Steuer) gezeigt, dass die Regierung zumindest zwischenzeitlich zu ihren Praktiken der Massenverhaftungen und gefälschten Anschuldigungen zurückgekehrt ist (UN 22.9.2017). Die Massenproteste gegen die Einführung der Steuer waren 2017 brutal unterdrückt worden. Im Jahr 2018 hat die Regierung diesen Plan zur Besteuerung von Arbeitslosen wiederbelebt, indem sie ab 2019 die volle Zahlung für Wohnungs- und Versorgungsleistungen vorschreibt (FH 4.3.2020). Im Jahr 2019 agierte die Regierung Weißrusslands wieder deutlich repressiver, drängte liberale Tendenzen wieder zurück und verstärkte ihre Kontrolle über die Gesellschaft wieder (FH 4.3.2020; vgl. Carnegie 20.8.2019). Im Jänner 2020 wurde ein Abkommen zur erleichterten Erlangung von Visa zwischen der EU und Belarus unterzeichnet. Im Mai 2020 wurde es vom Rat der EU beschlossen, das voraussichtlich am 1.7.2020 in Kraft tritt (Rat der EU 27.5.2020; vgl. Belta 8.1.2020).Im Jahr 2019 agierte die Regierung Weißrusslands wieder deutlich repressiver, drängte liberale Tendenzen wieder zurück und verstärkte ihre Kontrolle über die Gesellschaft wieder (FH 4.3.2020; vergleiche Carnegie 20.8.2019). Im Jänner 2020 wurde ein Abkommen zur erleichterten Erlangung von Visa zwischen der EU und Belarus unterzeichnet. Im Mai 2020 wurde es vom Rat der EU beschlossen, das voraussichtlich am 1.7.2020 in Kraft tritt (Rat der EU 27.5.2020; vergleiche Belta 8.1.2020). Traditionell ist Belarus politisch und wirtschaftlich eng mit Russland verflochten. Nichtsdestotrotz verfolgt Minsk eine dezidiert multivektorielle Außenpolitik, die den eigenen politischen und wirtschaftlichen Handlungsspielraum vergrößern soll (AA 2.3.2020b; vgl. BAKS 11.2017). Seit 2014 haben die geopolitischen Spannungen die russisch-weißrussischen Meinungsverschiedenheiten über Gleichberechtigung/Augenhöhe und wirtschaftliche Integration verschärft (ECFR 21.1.2020). Inzwischen gehört Minsk zu Moskaus schwierigsten postsowjetischen Partnern. Seit Jahren ändert Lukaschenko schleichend seinen prorussischen Kurs. Schlüsselmoment dafür war die Annexion der Krim, die Weißrussland bis heute nicht als russisches Territorium anerkennt (WeltN24 18.11.2017 und 11.2.2015, vgl. CoE 6.6.2017). Weißrussland und Russland befinden sich derzeit in einem komplizierten Dialog über ihre Integration (Carnegie 20.8.2019). Ende 2018 schlug Russland vor, Belarus müsse eine tiefere bilaterale Integration akzeptieren, wenn es von einer stärkeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit profitieren wolle. Die Seiten führten während des gesamten Jahres 2019 intensive Gespräche, es wurde jedoch keine Einigung erzielt. Es wurden keine bedeutenden neuen Abkommen unterzeichnet und die Öl- und Gasverträge für das Jahr 2020 wurden nicht verlängert. Daraufhin stoppte Russland seine regelmäßigen Rohöl- und Gaslieferungen an Belarus, wodurch die Spannungen eskalierten (ECFR 21.1.2020). Im Dezember 2019 war es zu mehreren Demonstrationen gegen eine tiefere Integration zwischen Russland und Belarus gekommen (RFE/RL 21.12.2019).
  8. SicherheitslageTraditionell ist Belarus politisch und wirtschaftlich eng mit Russland verflochten. Nichtsdestotrotz verfolgt Minsk eine dezidiert multivektorielle Außenpolitik, die den eigenen politischen und wirtschaftlichen Handlungsspielraum vergrößern soll (AA 2.3.2020b; vergleiche BAKS 11.2017). Seit 2014 haben die geopolitischen Spannungen die russisch-weißrussischen Meinungsverschiedenheiten über Gleichberechtigung/Augenhöhe und wirtschaftliche Integration verschärft (ECFR 21.1.2020). Inzwischen gehört Minsk zu Moskaus schwierigsten postsowjetischen Partnern. Seit Jahren ändert Lukaschenko schleichend seinen prorussischen Kurs. Schlüsselmoment dafür war die Annexion der Krim, die Weißrussland bis heute nicht als russisches Territorium anerkennt (WeltN24 18.11.2017 und 11.2.2015, vergleiche CoE 6.6.2017). Weißrussland und Russland befinden sich derzeit in einem komplizierten Dialog über ihre Integration (Carnegie 20.8.2019). Ende 2018 schlug Russland vor, Belarus müsse eine tiefere bilaterale Integration akzeptieren, wenn es von einer stärkeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit profitieren wolle. Die Seiten führten während des gesamten Jahres 2019 intensive Gespräche, es wurde jedoch keine Einigung erzielt. Es wurden keine bedeutenden neuen Abkommen unterzeichnet und die Öl- und Gasverträge für das Jahr 2020 wurden nicht verlängert. Daraufhin stoppte Russland seine regelmäßigen Rohöl- und Gaslieferungen an Belarus, wodurch die Spannungen eskalierten (ECFR 21.1.2020). Im Dezember 2019 war es zu mehreren Demonstrationen gegen eine tiefere Integration zwischen Russland und Belarus gekommen (RFE/RL 21.12.2019).,
  9. Sicherheitslage Das Land kann als stabil bezeichnet werden (EDA 12.6.2020). Die innenpolitische Lage in Belarus ist ruhig. Die Kriminalitätsrate ist niedrig (AA 12.6.2020).
  10. Rechtsschutz / JustizwesenDas Land kann als stabil bezeichnet werden (EDA 12.6.2020). Die innenpolitische Lage in Belarus ist ruhig. Die Kriminalitätsrate ist niedrig (AA 12.6.2020).,
  11. Rechtsschutz / Justizwesen Es gibt in Weißrussland große Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz. Die Verfassung sieht zwar eine unabhängige Justiz vor, aber die Behörden respektieren ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht (USDOS 11.3.2020). Von einer Gewaltenteilung kann nicht gesprochen werden. Dekrete des Präsidenten – sogar seine mündlichen Äußerungen – gehen in der Verfassungswirklichkeit Gesetzen vor und werden mit breitem inhaltlichem Regelungsanspruch verabschiedet. Die Regierung (Ministerrat) hat ihre Entscheidungsmöglichkeiten in wichtigen Fragen weitgehend an das Präsidialamt verloren und fungiert nicht als eigenständiges Machtzentrum. Darüber hinaus werden regelmäßig Minister ersetzt. Das Oberste Gericht und das Verfassungsgericht sind nicht unabhängig. Alle Richterernennungen, darunter die obersten Richter, erfolgen grundsätzlich per Präsidialerlass. Lukaschenko lässt sich über laufende Verfahren informieren und trifft Prozessentscheidungen in Fällen, die für ihn für Bedeutung sind (AA 5.7.2019). Das weißrussische Justizsystem besteht aus dem Verfassungsgericht und einem System von Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit. Das Oberste Gericht ist das höchste Gericht der allgemeinen Gerichtsbarkeit und behandelt zivil-, straf-, verwaltungs- und wirtschaftsrechtliche Fälle (BS 2020). Die Gerichte sind dem Präsidenten untergeordnet (FH 4.3.2020) bzw. nahezu vollständig von ihm abhängig. Das Verfassungsgericht kann nur dann tätig werden, wenn es vom Präsidenten, den Kammern des Parlaments, dem Ministerrat oder dem Obersten Gerichtshof angerufen wird (BS 2020). Das Recht auf einen fairen Prozess wird in Fällen mit politischem Hintergrund nicht respektiert (FH 4.3.2020). Vertreter der Exekutive auf regionaler und nationaler Ebene intervenieren in Verfahren und nehmen sogar Einfluss auf Urteile, wenn die Fälle für die Behörden von wirtschaftlicher, politischer oder sozialer Bedeutung sind (BS 2020). Abweichend von internationalen Normen liegt die Befugnis, die Untersuchungshaft zu verlängern, bei einem Staatsanwalt und nicht bei einem Richter. Das Fehlen einer unabhängigen Aufsicht ermöglicht es der Polizei, routinemäßig und massiv gegen rechtliche Verfahren zu verstoßen. Die Regierung greift regelmäßig Rechtsanwälte an, die oft die einzige Verbindung zwischen inhaftierten Aktivisten und deren Familien und der Gesellschaft bleiben (FH 4.3.2020). Während des Jahres 2019 wurden keine Repressions- oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Rechtsanwälte gemeldet (USDOS 11.3.2020). Korruption, Ineffizienz und politische Einmischung in Gerichtsentscheidungen sind weit verbreitet. Gerichte verurteilen Personen aufgrund falscher und politisch motivierter Anklagen. Beobachtern zufolge diktieren hohe Regierungsvertreter und Behörden die Urteile. Menschenrechtsorganisationen beklagen, dass Staatsanwälte zu viel Macht haben. Auch ist zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein Machtgefälle gegeben. Verteidiger können Ermittlungsakten nicht einsehen, bei Verhören nicht anwesend sein oder Beweise gegen Angeklagte nicht prüfen, bis ein Staatsanwalt den Fall förmlich vor Gericht gebracht hat. Das alles gilt besonders für Fälle mit einem politischen Hintergrund. Rechtsanwälte unterstehen dem Justizministerium und müssen ihre Lizenz alle fünf Jahre erneuern lassen. Das Gesetz sieht das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren vor, aber die Behörden missachten dieses Recht gelegentlich. Laut Gesetz gilt die Unschuldsvermutung. Der Mangel an richterlicher Unabhängigkeit, Vorverurteilung durch die staatlichen Medien und weit verbreitete Einschränkungen der Verteidigungsrechte bringen es aber mit sich, dass es tatsächlich häufig dem Angeklagten obliegt, seine Unschuld zu beweisen. Obwohl die Gesetze öffentliche Verfahren garantieren, wird die Öffentlichkeit gelegentlich ausgeschlossen. Die Rechte der Verteidigung werden nicht in vollem Maße respektiert. Auch das Recht des Angeklagten auf Durchführung des Prozesses in weißrussischer Sprache und auf freie Wahl des Verteidigers wird immer wieder eingeschränkt. NGO-Anwälte dürfen etwa nur Mitglieder ihrer NGO vertreten. Anwälte, die politisch heikle Fälle übernehmen, erhalten regelmäßig Berufsverbote. Auch müssen Verteidiger häufig Geheimhaltungsvereinbarungen unterschreiben, die es erschweren, Informationen über das Verfahren nach außen dringen zu lassen. Das Beschwerderecht gegen Gerichtsentscheidungen wird von den meisten Verurteilten genutzt; trotzdem werden Urteile in der Mehrheit der Fälle bestätigt (USDOS 11.3.2020). Das Strafrecht – und auch die Praxis der Strafzumessung – dient vorwiegend der Abschreckung. Aufgrund rechtsstaatlicher Defizite werden Strafprozesse auch genutzt, um selektiv unliebsame Unternehmer oder Funktionsträger aufgrund von angeblicher Steuerhinterziehung oder Korruption zu belangen. Vertreter der politischen Opposition und Aktivisten erhalten regelmäßig Geldstrafen, teils auch Arrest von fünf, selten bis 15, Tagen. Staatliche Einschüchterungsversuche gegenüber Angehörigen von Oppositionellen oder sonstigen Personen, die ihnen nahe stehen, werden selten praktiziert. Es gab 2018 und 2019 wenige Fälle, in denen Angehörige besonders exponierter und wiederholt tätiger Aktivisten und Oppositionspolitiker mittels Hausdurchsuchungen und Vorladungen zu Verhören schikaniert worden sind. Drogendelikte werden unverhältnismäßig hart geahndet (AA 5.7.2019).
  12. SicherheitsbehördenDas Strafrecht – und auch die Praxis der Strafzumessung – dient vorwiegend der Abschreckung. Aufgrund rechtsstaatlicher Defizite werden Strafprozesse auch genutzt, um selektiv unliebsame Unternehmer oder Funktionsträger aufgrund von angeblicher Steuerhinterziehung oder Korruption zu belangen. Vertreter der politischen Opposition und Aktivisten erhalten regelmäßig Geldstrafen, teils auch Arrest von fünf, selten bis 15, Tagen. Staatliche Einschüchterungsversuche gegenüber Angehörigen von Oppositionellen oder sonstigen Personen, die ihnen nahe stehen, werden selten praktiziert. Es gab 2018 und 2019 wenige Fälle, in denen Angehörige besonders exponierter und wiederholt tätiger Aktivisten und Oppositionspolitiker mittels Hausdurchsuchungen und Vorladungen zu Verhören schikaniert worden sind. Drogendelikte werden unverhältnismäßig hart geahndet (AA 5.7.2019).,
  13. Sicherheitsbehörden Die Sicherheitsbehörden wie das Innenministerium, das Komitee für Staatssicherheit (KGB) und das Ermittlungskomitee, unterliegen keiner effektiven unabhängigen (parlamentarischen oder sonstigen) Kontrolle. Sie unterstehen unmittelbar dem Präsidenten. Die Sicherheitsorgane werden für die gezielte Einschüchterung politischer Gegner - vor allem bei nicht genehmigten Demonstrationen oder bei freier Meinungsäußerung im Internet - eingesetzt. Der Sicherheitsdienst KGB hat polizeiliche Befugnisse. Die Justiz trägt nicht zur Mäßigung der Sicherheitsorgane bei, vielmehr wird das Rechtssystem zur staatlich geleiteten Repression und Einschüchterung genutzt. Die Streitkräfte sind grundsätzlich nicht mit polizeilichen Aufgaben betraut (AA 5.7.2019). Präsident Lukaschenko ist befugt, alle Sicherheitsorgane seinem persönlichen Kommando zu unterstellen, und er übt die effektive Kontrolle über die Sicherheitskräfte aus. Die Polizei untersteht dem Innenministerium. Der KGB, die Abteilung für Finanzuntersuchungen des Staatlichen Kontrollkomitees, das Untersuchungskomitee und die präsidentiellen Sicherheitsdienste üben ebenfalls Polizeifunktionen aus. Die Behörden auf allen Ebenen agieren oft ungestraft und unterlassen es, Schritte zur Verfolgung oder Bestrafung von Regierungsbeamten oder Sicherheitskräften zu unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben (USDOS 11.3.2020).
  14. Folter und unmenschliche BehandlungPräsident Lukaschenko ist befugt, alle Sicherheitsorgane seinem persönlichen Kommando zu unterstellen, und er übt die effektive Kontrolle über die Sicherheitskräfte aus. Die Polizei untersteht dem Innenministerium. Der KGB, die Abteilung für Finanzuntersuchungen des Staatlichen Kontrollkomitees, das Untersuchungskomitee und die präsidentiellen Sicherheitsdienste üben ebenfalls Polizeifunktionen aus. Die Behörden auf allen Ebenen agieren oft ungestraft und unterlassen es, Schritte zur Verfolgung oder Bestrafung von Regierungsbeamten oder Sicherheitskräften zu unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben (USDOS 11.3.2020).,
  15. Folter und unmenschliche Behandlung Die Verfassung von 1996 verbietet Folter und andere Arten unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Menschenrechtsaktivisten und Anwälte sowie unabhängige weißrussische Medien berichteten demgegenüber mehrfach, dass Untersuchungsbehörden durch psychischen Druck versuchen, Geständnisse zu erzwingen. Bei Festnahmen und Vernehmungen durch die Miliz kommt es mitunter zu körperlichen Übergriffen. Die dafür Verantwortlichen innerhalb der Sicherheitskräfte müssen kaum mit Strafverfolgung rechnen (AA 5.7.2019). Inhaftierte werden von Mitarbeitern der Staatssicherheit (KGB), der Bereitschaftspolizei und anderer Sicherheitskräfte, die oft in zivil auftreten, gelegentlich geschlagen (USDOS 11.3.2020), Menschenrechtsgruppen dokumentieren weiterhin Fälle von Schlägen, Folter und Unterdrucksetzung während der Haft (FH 4.3.2020; vgl. USDOS 11.3.2020). Menschenrechtsverteidiger, Oppositionsführer und Aktivisten, die aus Haftanstalten entlassen wurden, berichteten weiterhin von Misshandlung und anderen Formen körperlichen und psychischen Missbrauchs von Verdächtigen während strafrechtlicher und administrativer Ermittlungen. Es gibt zwar Berichte über Schikanen von Wehrpflichtigen in der Armee, darunter physischer und psychischer Missbrauch; die Zahl der Fälle geht jedoch zurück, da die Regierung die Täter strafrechtlich verfolgt. Es gab Berichten zufolge diesbezüglich keine Todesfälle. Im Jahr 2019 gab es keine Berichte über willkürliche oder ungesetzliche Tötungen (USDOS 11.3.2020).Die Verfassung von 1996 verbietet Folter und andere Arten unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Menschenrechtsaktivisten und Anwälte sowie unabhängige weißrussische Medien berichteten demgegenüber mehrfach, dass Untersuchungsbehörden durch psychischen Druck versuchen, Geständnisse zu erzwingen. Bei Festnahmen und Vernehmungen durch die Miliz kommt es mitunter zu körperlichen Übergriffen. Die dafür Verantwortlichen innerhalb der Sicherheitskräfte müssen kaum mit Strafverfolgung rechnen (AA 5.7.2019). Inhaftierte werden von Mitarbeitern der Staatssicherheit (KGB), der Bereitschaftspolizei und anderer Sicherheitskräfte, die oft in zivil auftreten, gelegentlich geschlagen (USDOS 11.3.2020), Menschenrechtsgruppen dokumentieren weiterhin Fälle von Schlägen, Folter und Unterdrucksetzung während der Haft (FH 4.3.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020). Menschenrechtsverteidiger, Oppositionsführer und Aktivisten, die aus Haftanstalten entlassen wurden, berichteten weiterhin von Misshandlung und anderen Formen körperlichen und psychischen Missbrauchs von Verdächtigen während strafrechtlicher und administrativer Ermittlungen. Es gibt zwar Berichte über Schikanen von Wehrpflichtigen in der Armee, darunter physischer und psychischer Missbrauch; die Zahl der Fälle geht jedoch zurück, da die Regierung die Täter strafrechtlich verfolgt. Es gab Berichten zufolge diesbezüglich keine Todesfälle. Im Jahr 2019 gab es keine Berichte über willkürliche oder ungesetzliche Tötungen (USDOS 11.3.2020). In einem Bericht des UN-Anti-Folter-Komitees wird Folter in Weißrussland als „weitverbreitet“ beschrieben. Das Komitee kritisiert auch den Einsatz von psychiatrischer Einweisung aufgrund nicht-medizinischer Gründe (BS 2020).
  16. KorruptionIn einem Bericht des UN-Anti-Folter-Komitees wird Folter in Weißrussland als „weitverbreitet“ beschrieben. Das Komitee kritisiert auch den Einsatz von psychiatrischer Einweisung aufgrund nicht-medizinischer Gründe (BS 2020).,
  17. Korruption Belarus wird im 2019 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit 45 (von 100) Punkten bewertet (0=highly corrupt, 100=very clean). Das Land liegt somit auf Platz 66 von 198 (TI 2019). Korruption stellt auf allen Regierungsebenen ein Problem dar, kommt aber im Rahmen der alltäglichen Interaktion zwischen Bürgern und kleinen Staatsbeamten in der Regel nicht vor. Bei den meisten Korruptionsfällen handelte es sich offiziellen Quellen zufolge um das Anbieten und Annehmen von Bestechungsgeldern, Betrug und Machtmissbrauch. Das Nichtvorhandensein eines unabhängigen Justizsystems und einer unabhängigen Strafverfolgung sowie das Fehlen von Gewaltenteilung und einer unabhängigen Presse und eine intransparente Bürokratie machen es aber praktisch unmöglich, das tatsächliche Ausmaß der Korruption abzuschätzen oder effektiv zu bekämpfen. Die Generalstaatsanwaltschaft ist für die Organisation und Koordinierung der Aktivitäten zur Bekämpfung der Korruption, einschließlich der Überwachung der Strafverfolgungsmaßnahmen, der Analyse der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen sowie der Ausarbeitung weiterer Rechtsvorschriften zuständig. Der Oberste Gerichtshof berichtet, dass Gerichte von Jänner bis Juni 2019 463 Personen "wegen korruptionsbezogener Vorwürfe" verurteilt haben. Die korruptesten Sektoren waren hierbei die staatliche Verwaltung und das Beschaffungswesen, der Industriesektor, die Bauindustrie, das Gesundheitswesen und das Bildungswesen. Im Laufe des Jahres 2019 gab es zahlreiche Anklagen wegen Korruption, aber die Verfolgung blieb selektiv, intransparent und in einigen Fällen schienen sie laut unabhängigen Beobachtern und Menschenrechtsvertretern politisch motiviert zu sein (USDOS 11.3.2020). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption von Amtsträgern vor und die Regierung verfolgt regelmäßig Beamte, die der Korruption beschuldigt wurden. Laut den Worldwide Governance Indicators der Weltbank stellt Korruption im Land jedoch ein ernstes Problem dar. Im März 2019 erklärte die Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) des Europarates, dass Belarus nicht den Antikorruptionsstandards entspicht (USDOS 11.3.2020). In der Wirtschaft wird Bestechung durch einen Mangel an Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Regierung gefördert. Es gibt keine unabhängigen Stellen zur Untersuchung von Korruptionsfällen und die Verfahren wegen Bestechung werden in der Regel eingestellt (FH 4.3.2020). Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen werden zugunsten von staatseigenen Unternehmen diskriminiert und informelle Zahlungen oder die Abgabe von Geschenken zur Sicherung von Regierungsverträgen sind übliche Praktiken. Während Kleinkriminalität relativ begrenzt ist, bleibt Korruption auf hoher Ebene ungestraft. Die Antikorruptionsbestimmungen sind vage. Darüber hinaus werden die Korruptionsbekämpfungsgesetze schlecht durchgesetzt (GAN 6.2017). Personen, die wegen Korruption auf niedrigerer Ebene entlassen werden, droht ein fünfjähriges Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst, während Personen, bei denen schwerwiegendere Verstöße festgestellt werden, auf unbestimmte Zeit aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden. Das Gesetz erlaubt auch die Beschlagnahme von Eigentum im Wert von mehr als 25 Prozent des Jahreseinkommens eines öffentlich Bediensteten, der sich korrupter Praktiken schuldig gemacht hat. Das Gesetz sieht eine öffentliche Überwachung der Antikorruptionsbemühungen der Regierung vor. Antikorruptionsgesetze verlangen Einkommens- und Vermögenserklärungen von ernannten und gewählten Beamten, ihren Ehepartnern und weiteren volljährigen Haushaltsmitgliedern. Dem Gesetz zufolge überwachen und korrigieren Spezialkorruptionsabteilungen innerhalb des Generalstaatsanwaltsbüros, des KGB und des Innenministeriums Antikorruptionspraktiken, und der Generalstaatsanwalt und alle Staatsanwälte sind beauftragt, die Durchsetzung des Antikorruptionsgesetzes zu überwachen. Eine Ausnahme gilt für Kandidaten bei Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen. Es sind administrative Sanktionen und Disziplinarstrafen bei Nichteinhaltung vorgesehen. Im Mai 2019 unterzeichnete der Präsident ein Dekret, das vorzeitige Entlassung, Bewährung und Strafmilderung bei Verurteilungen wegen Korruption verbietet. Im Oktober 2019 erklärte Präsident Lukaschenko, über eine "Liste des Regierungspersonals“ mit den Namen von etwa 850 Personen zu verfügen, welche bestimmte Befugnisse genießen, denen eine gewisse Immunität gewährt wird und die nicht ohne die Zustimmung des Präsidenten verhaftet werden können (USDOS 11.3.2020). Gelegentlich werden verurteilte korrupte Beamte vom Präsidenten begnadigt und wieder in verantwortliche Positionen zurückversetzt (FH 4.3.2020).
  18. NGOs und MenschenrechtsaktivistenPersonen, die wegen Korruption auf niedrigerer Ebene entlassen werden, droht ein fünfjähriges Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst, während Personen, bei denen schwerwiegendere Verstöße festgestellt werden, auf unbestimmte Zeit aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden. Das Gesetz erlaubt auch die Beschlagnahme von Eigentum im Wert von mehr als 25 Prozent des Jahreseinkommens eines öffentlich Bediensteten, der sich korrupter Praktiken schuldig gemacht hat. Das Gesetz sieht eine öffentliche Überwachung der Antikorruptionsbemühungen der Regierung vor. Antikorruptionsgesetze verlangen Einkommens- und Vermögenserklärungen von ernannten und gewählten Beamten, ihren Ehepartnern und weiteren volljährigen Haushaltsmitgliedern. Dem Gesetz zufolge überwachen und korrigieren Spezialkorruptionsabteilungen innerhalb des Generalstaatsanwaltsbüros, des KGB und des Innenministeriums Antikorruptionspraktiken, und der Generalstaatsanwalt und alle Staatsanwälte sind beauftragt, die Durchsetzung des Antikorruptionsgesetzes zu überwachen. Eine Ausnahme gilt für Kandidaten bei Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen. Es sind administrative Sanktionen und Disziplinarstrafen bei Nichteinhaltung vorgesehen. Im Mai 2019 unterzeichnete der Präsident ein Dekret, das vorzeitige Entlassung, Bewährung und Strafmilderung bei Verurteilungen wegen Korruption verbietet. Im Oktober 2019 erklärte Präsident Lukaschenko, über eine "Liste des Regierungspersonals“ mit den Namen von etwa 850 Personen zu verfügen, welche bestimmte Befugnisse genießen, denen eine gewisse Immunität gewährt wird und die nicht ohne die Zustimmung des Präsidenten verhaftet werden können (USDOS 11.3.2020). Gelegentlich werden verurteilte korrupte Beamte vom Präsidenten begnadigt und wieder in verantwortliche Positionen zurückversetzt (FH 4.3.2020).,
  19. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Die Vereinigungsfreiheit ist stark eingeschränkt (FH 4.3.2020). Alle NGOs, politischen Parteien und Gewerkschaften müssen die Genehmigung des Justizministeriums erhalten, um registriert zu werden. Eine Regierungskommission prüft und genehmigt alle Registrierungsanträge; sie stützt ihre Entscheidungen weitgehend auf die politische und ideologische Vereinbarkeit mit den offiziellen Ansichten und Praktiken (USDOS 11.3.2020). Menschenrechtsorganisationen sind Behinderungen ausgesetzt, z.B. mittels Verweigerung der Registrierung als NGO durch das Justizministerium oder durch Vorladungen zu Verhören. Zu den Behinderungen zählen außerdem staatliche Kontrolle und Überwachung, Nicht-Genehmigung von Aktivitäten, und die Erschwernis der Einholung von Gebermitteln. Dennoch gehen viele NGOs ihrer Arbeit nach, auch nicht genehmigte Organisationen wie Viasna (AA 5.7.2019). Die Registrierung von Organisationen ist nach wie vor selektiv und die Vorschriften verbieten ausländische Hilfe für Einrichtungen und Einzelpersonen, von denen angenommen wird, dass sie die Einmischung von Ausländern in innere Angelegenheiten fördern. Einige wenige Menschenrechtsgruppen sind nach wie vor aktiv, aber Mitarbeiter und Unterstützer riskieren Strafverfolgung und Geldstrafen (FH 4.3.2020; vgl. USDOS 11.3.2020). Aktivisten, die ihre Bürgerrechte wahrnehmen, indem sie sich für innen-, außen- oder umweltpolitische Anliegen einsetzen, die nicht mit der Politik des Staates übereinstimmen und Aktionen auch ohne Genehmigung durchführen, unterliegen Repressionen oder zumindest erheblichen Nachteilen. So sind z.B. Fälle von Entlassung aus staatlichen Betrieben, Krankenhäusern und Exmatrikulation aus Universitäten bekannt (AA 5.7.2019; vgl. USDOS 11.3.2020).Die Vereinigungsfreiheit ist stark eingeschränkt (FH 4.3.2020). Alle NGOs, politischen Parteien und Gewerkschaften müssen die Genehmigung des Justizministeriums erhalten, um registriert zu werden. Eine Regierungskommission prüft und genehmigt alle Registrierungsanträge; sie stützt ihre Entscheidungen weitgehend auf die politische und ideologische Vereinbarkeit mit den offiziellen Ansichten und Praktiken (USDOS 11.3.2020). Menschenrechtsorganisationen sind Behinderungen ausgesetzt, z.B. mittels Verweigerung der Registrierung als NGO durch das Justizministerium oder durch Vorladungen zu Verhören. Zu den Behinderungen zählen außerdem staatliche Kontrolle und Überwachung, Nicht-Genehmigung von Aktivitäten, und die Erschwernis der Einholung von Gebermitteln. Dennoch gehen viele NGOs ihrer Arbeit nach, auch nicht genehmigte Organisationen wie Viasna (AA 5.7.2019). Die Registrierung von Organisationen ist nach wie vor selektiv und die Vorschriften verbieten ausländische Hilfe für Einrichtungen und Einzelpersonen, von denen angenommen wird, dass sie die Einmischung von Ausländern in innere Angelegenheiten fördern. Einige wenige Menschenrechtsgruppen sind nach wie vor aktiv, aber Mitarbeiter und Unterstützer riskieren Strafverfolgung und Geldstrafen (FH 4.3.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020). Aktivisten, die ihre Bürgerrechte wahrnehmen, indem sie sich für innen-, außen- oder umweltpolitische Anliegen einsetzen, die nicht mit der Politik des Staates übereinstimmen und Aktionen auch ohne Genehmigung durchführen, unterliegen Repressionen oder zumindest erheblichen Nachteilen. So sind z.B. Fälle von Entlassung aus staatlichen Betrieben, Krankenhäusern und Exmatrikulation aus Universitäten bekannt (AA 5.7.2019; vergleiche USDOS 11.3.2020). Der aufgehobene Artikel 193.1 des Strafgesetzbuches, der die Teilnahme an den Aktivitäten einer nicht registrierten Organisation unter Strafe stellte, wurde im Juli 2019 durch Artikel 23.88 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ersetzt, der der Polizei die Befugnis gibt, "Straftäter" ohne gerichtliche Überprüfung mit einer Geldstrafe von bis zu ungefähr 1.275 weißrussischen Rubel (615 US-Dollar) zu belegen (AI 16.4.2020; vgl. FH 4.3.2020, USDOS 11.3.2020, HRW 14.1.2020).Der aufgehobene Artikel 193.1 des Strafgesetzbuches, der die Teilnahme an den Aktivitäten einer nicht registrierten Organisation unter Strafe stellte, wurde im Juli 2019 durch Artikel 23.88 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ersetzt, der der Polizei die Befugnis gibt, "Straftäter" ohne gerichtliche Überprüfung mit einer Geldstrafe von bis zu ungefähr 1.275 weißrussischen Rubel (615 US-Dollar) zu belegen (AI 16.4.2020; vergleiche FH 4.3.2020, USDOS 11.3.2020, HRW 14.1.2020). Die Behörden können eine NGO schließen, nachdem sie nur eine einzige Verwarnung wegen einem Gesetzesverstoß ausgesprochen haben. Die häufigsten Vorwände für eine Verwarnung oder Schließung, sind das Versäumnis, eine offizielle Adresse vorzuweisen und technische Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen. Die Regierung verweigert einigen NGOs und politischen Parteien unter verschiedenen Vorwänden weiterhin die Registrierung (USDOS 11.3.2020) bzw. registriert NGOs aus willkürlichen Gründen nicht (AI 16.4.2020; vgl. HRW 14.1.2020).
  20. Allgemeine MenschenrechtslageDie Behörden können eine NGO schließen, nachdem sie nur eine einzige Verwarnung wegen einem Gesetzesverstoß ausgesprochen haben. Die häufigsten Vorwände für eine Verwarnung oder Schließung, sind das Versäumnis, eine offizielle Adresse vorzuweisen und technische Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen. Die Regierung verweigert einigen NGOs und politischen Parteien unter verschiedenen Vorwänden weiterhin die Registrierung (USDOS 11.3.2020) bzw. registriert NGOs aus willkürlichen Gründen nicht (AI 16.4.2020; vergleiche HRW 14.1.2020).,
  21. Allgemeine Menschenrechtslage Belarus ist ein autoritärer Staat. Seit seiner Wahl zum Präsidenten 1994 verstärkte Lukaschenko seine Macht über alle Institutionen und untergrub die Rechtsstaatlichkeit mit autoritären Mitteln (USDOS 11.3.2020). In Belarus gibt es weder ein Menschenrechtsinstitut, noch eine Menschenrechtskommission oder eine Ombudsperson für Menschenrechte. Die Republik Belarus ist kein Mitglied des UN-Menschenrechtsrats (UN-MRR) und ist kein Mitglied des Europarats. Einer Mitgliedschaft im Europarat steht die Anwendung der Todesstrafe entgegen. Aus diesem Grund hat Belarus auch nicht die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 gezeichnet. Belarus bemüht sich allerdings um einen Beitritt zu einzelnen Konventionen des Europarats. Das Informationsbüro des Europarats in Minsk setzt sich für Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit, für die Einhaltung der Menschenrechte und für Pressefreiheit in Belarus ein. 2012 wurde das Mandat des Sonderberichterstatters des UN-MRR zur Lage der Menschenrechte in Belarus geschaffen. Seither wurde das Mandat jährlich durch eine von der EU eingebrachten Resolution verlängert (AA 5.7.2019). Belarus erkennt das Mandat des Sonderberichterstatters nicht an und lehnt die Kooperation mit der Amtsinhaberin ab (AA 5.7.2019; vgl. HRW 14.1.2020). In ihrem ersten Bericht an den UN-Menschenrechtsrat im Mai 2019 sprach die Sonderberichterstatterin von der „zyklischen“ und „systemischen“ Natur der Menschenrechtsverletzungen in Belarus (HRW 14.1.2020). In einem Bericht zur Menschenrechtslage im Zeitraum 2013 bis 2018 spricht Amnesty International von der Verletzung grundlegender Menschenrechte durch die Behörden, darunter die Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person. Der gesetzliche Rahmen erlaubt den Behörden außerdem eine weitreichende Überwachung der Bevölkerung ohne oder mit nur geringer Rechtfertigung (BS 2020).Belarus ist ein autoritärer Staat. Seit seiner Wahl zum Präsidenten 1994 verstärkte Lukaschenko seine Macht über alle Institutionen und untergrub die Rechtsstaatlichkeit mit autoritären Mitteln (USDOS 11.3.2020). In Belarus gibt es weder ein Menschenrechtsinstitut, noch eine Menschenrechtskommission oder eine Ombudsperson für Menschenrechte. Die Republik Belarus ist kein Mitglied des UN-Menschenrechtsrats (UN-MRR) und ist kein Mitglied des Europarats. Einer Mitgliedschaft im Europarat steht die Anwendung der Todesstrafe entgegen. Aus diesem Grund hat Belarus auch nicht die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 gezeichnet. Belarus bemüht sich allerdings um einen Beitritt zu einzelnen Konventionen des Europarats. Das Informationsbüro des Europarats in Minsk setzt sich für Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit, für die Einhaltung der Menschenrechte und für Pressefreiheit in Belarus ein. 2012 wurde das Mandat des Sonderberichterstatters des UN-MRR zur Lage der Menschenrechte in Belarus geschaffen. Seither wurde das Mandat jährlich durch eine von der EU eingebrachten Resolution verlängert (AA 5.7.2019). Belarus erkennt das Mandat des Sonderberichterstatters nicht an und lehnt die Kooperation mit der Amtsinhaberin ab (AA 5.7.2019; vergleiche HRW 14.1.2020). In ihrem ersten Bericht an den UN-Menschenrechtsrat im Mai 2019 sprach die Sonderberichterstatterin von der „zyklischen“ und „systemischen“ Natur der Menschenrechtsverletzungen in Belarus (HRW 14.1.2020). In einem Bericht zur Menschenrechtslage im Zeitraum 2013 bis 2018 spricht Amnesty International von der Verletzung grundlegender Menschenrechte durch die Behörden, darunter die Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit sowie das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person. Der gesetzliche Rahmen erlaubt den Behörden außerdem eine weitreichende Überwachung der Bevölkerung ohne oder mit nur geringer Rechtfertigung (BS 2020). Belarus blieb mit drei Todesurteilen und der Hinrichtung von mindestens drei Gefangenen der einzige Anwender der Todesstrafe in Europa und der ehemaligen Sowjetregion. Gesetzesänderungen, die auf das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung abzielen, schränken insbesondere Online- und Medienaktivitäten und das Recht auf Protest weiter ein. Es gibt Berichte über Hunderte Kinder und Jugendliche, die lange Gefängnisstrafen für kleinere Drogendelikte verbüßen. Gefährdete Gruppen, darunter Roma und LBGT-Personen, sind weiterhin dem Risiko der Diskriminierung ausgesetzt. Belarus schiebt weiterhin ausländische Staatsbürger in Länder ab, in denen ihnen ernsthafte Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Folter und Misshandlungen, drohen. Es wurden in diesem Bereich jedoch einige positive Schritte unternommen (AI 16.4.2020). Meinungsfreiheit, Versammlungs-, Demonstrations- und Streikrecht sowie die Vereinigungsfreiheit werden beschränkt (AA 5.7.2019). Probleme im Bereich Menschenrechte sind unter anderem: willkürliche Verhaftung und Inhaftierung, lebensbedrohliche Haftbedingungen, willkürliche oder unrechtmäßige Eingriffe in die Privatsphäre; erhebliche Probleme mit der Unabhängigkeit der Justiz; Inhaftierung von Journalisten; Einschränkungen der politischen Partizipation, einschließlich des anhaltenden Versäumnisses, Wahlen nach internationalen Standards durchzuführen; sowie Korruption in allen Bereichen der Regierung (USDOS 11.3.2020). Behörden bleiben oft ungestraft und unterlassen es, Schritte zur Verfolgung oder Bestrafung von Regierungsbeamten oder Sicherheitskräften zu unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben (USDOS 11.3.2020). In einem Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Belarus von 2019 heißt es, dass die Menschenrechtssituation stabil und ruhig scheine, sie jedoch grundlegend sehr schlecht sei, mit keinen signifikanten Verbesserungen. Da Belarus ihr Mandat nicht anerkennt, konnte die UN-Sonderberichterstatterin das Land nicht besuchen (UN 2.7.2019).
  22. Meinungs- und PressefreiheitIn einem Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Belarus von 2019 heißt es, dass die Menschenrechtssituation stabil und ruhig scheine, sie jedoch grundlegend sehr schlecht sei, mit keinen signifikanten Verbesserungen. Da Belarus ihr Mandat nicht anerkennt, konnte die UN-Sonderberichterstatterin das Land nicht besuchen (UN 2.7.2019).,
  23. Meinungs- und Pressefreiheit Die Verfassung sieht Meinungs- und Pressefreiheit vor. Die Regierung respektiert diese Rechte jedoch nicht (USDOS 11.3.2020; vgl. AA 7.5.2019, AI 16.4.2020) und setzte zahlreiche Gesetze zur Kontrolle und Zensur der Öffentlichkeit und der Medien durch. Darüber hinaus propagiert die staatliche Presse Ansichten zur Unterstützung des Präsidenten und der offiziellen Politik, ohne Raum für kritische Stimmen zu lassen (USDOS 11.3.2020). Regierungskritiker sehen sich Schikanen und anderen Repressalien seitens der Behörden ausgesetzt, u.a. durch Verwaltungs- und Strafverfahren (AI 16.4.2020). Die Regierung übt fast vollständige Kontrolle über die Mainstream-Medien aus. Das Mediengesetz 2008 sichert ein staatliches Monopol auf Informationen über politische, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten. Verleumdung und üble Nachrede können sowohl zivil- als auch strafrechtlich geahndet werden und das Strafgesetzbuch enthält Bestimmungen zum Schutz der "Ehre und Würde" hochrangiger Beamter (FH 4.3.2020). Einzelpersonen können Präsident Lukaschenko und die Regierung nicht öffentlich kritisieren oder Themen von allgemeinem öffentlichen Interesse ohne Angst vor Repressalien diskutieren. Die Behörden nehmen politische Treffen auf Video auf, führen häufige Identitätskontrollen durch und benutzen andere Formen der Einschüchterung. Weiters untersagen sie das Anbringen von nicht registrierten oder oppositionellen Flaggen und Symbolen sowie das Anbringen von Plakaten mit Botschaften, die als Bedrohung für die Regierung oder die öffentliche Ordnung angesehen werden. Das Gesetz schränkt auch die Redefreiheit ein, indem Handlungen wie z.B. die Weitergabe von Informationen an Ausländer, die von den Behörden als falsch oder abwertend bezüglich der politischen, wirtschaftlichen, sozialen, militärischen oder internationalen Situation des Landes angesehen werden, kriminalisiert werden (USDOS 11.3.2020).Die Verfassung sieht Meinungs- und Pressefreiheit vor. Die Regierung respektiert diese Rechte jedoch nicht (USDOS 11.3.2020; vergleiche AA 7.5.2019, AI 16.4.2020) und setzte zahlreiche Gesetze zur Kontrolle und Zensur der Öffentlichkeit und der Medien durch. Darüber hinaus propagiert die staatliche Presse Ansichten zur Unterstützung des Präsidenten und der offiziellen Politik, ohne Raum für kritische Stimmen zu lassen (USDOS 11.3.2020). Regierungskritiker sehen sich Schikanen und anderen Repressalien seitens der Behörden ausgesetzt, u.a. durch Verwaltungs- und Strafverfahren (AI 16.4.2020). Die Regierung übt fast vollständige Kontrolle über die Mainstream-Medien aus. Das Mediengesetz 2008 sichert ein staatliches Monopol auf Informationen über politische, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten. Verleumdung und üble Nachrede können sowohl zivil- als auch strafrechtlich geahndet werden und das Strafgesetzbuch enthält Bestimmungen zum Schutz der "Ehre und Würde" hochrangiger Beamter (FH 4.3.2020). Einzelpersonen können Präsident Lukaschenko und die Regierung nicht öffentlich kritisieren oder Themen von allgemeinem öffentlichen Interesse ohne Angst vor Repressalien diskutieren. Die Behörden nehmen politische Treffen auf Video auf, führen häufige Identitätskontrollen durch und benutzen andere Formen der Einschüchterung. Weiters untersagen sie das Anbringen von nicht registrierten oder oppositionellen Flaggen und Symbolen sowie das Anbringen von Plakaten mit Botschaften, die als Bedrohung für die Regierung oder die öffentliche Ordnung angesehen werden. Das Gesetz schränkt auch die Redefreiheit ein, indem Handlungen wie z.B. die Weitergabe von Informationen an Ausländer, die von den Behörden als falsch oder abwertend bezüglich der politischen, wirtschaftlichen, sozialen, militärischen oder internationalen Situation des Landes angesehen werden, kriminalisiert werden (USDOS 11.3.2020). Staatliche Einschränkungen begrenzen den Zugang zu Informationen und führen häufig zu einer Selbstzensur der Medien (USDOS 11.3.2020). Die gelegentliche Diffamierung oppositioneller und zivilgesellschaftlicher Kräfte in staatlichen Medien besteht nach wie vor (AA 5.7.2019). In Fernsehen und Rundfunk wird nahezu ausschließlich die offizielle politische Linie propagiert, Privatradiosender dürfen ausschließlich unpolitische Unterhaltungsprogramme senden (AA 5.7.2019; vgl. USDOS 11.3.2020). Nur vor Wahlen wird Oppositionspolitikern begrenzter Raum für Auftritte in Debatten eingeräumt. Unabhängige Fernsehsender gibt es in Belarus nicht. Jedoch ist der Empfang von Satellitensendern über Kabelanbieter oder Direktempfang grundsätzlich möglich, auch „Radio Svaboda“ (Radio Free Europe) kann empfangen werden. Mit dem in Warschau ansässigen Sender BelSat existiert ein regimekritisches Programm in weißrussischer Sprache. Das ebenfalls von Polen mit EU-Unterstützung aus betriebene „European Radio for Belarus“ ist terrestrisch in den westlichen Regionen von Belarus zu empfangen. Es existiert eine auflagenschwache unabhängige bzw. nichtstaatliche Presse, die regelmäßig kritisch über die politische Führung des Landes berichtet. Unabhängige Printmedien stehen allerdings unter Druck, Verwarnungen des Informationsministeriums wegen inhaltlicher oder formaler Fragen zu vermeiden. Nach zwei Verwarnungen binnen Jahresfrist können Medien geschlossen werden, wozu es bisher nicht gekommen ist. Ferner kämpfen alle unabhängigen Zeitungen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die v.a. mit dem generellen Rückgang an Lesern von Printmedien zusammenhängen, aber auch mit der Subventionierung staatlicher Medien. Zudem werden regelmäßig Journalisten aufgrund von Zusammenarbeit mit in Belarus nicht akkreditierten Medien wie BelSAT zu Geldstrafen verurteilt. Im Internet finden sich unabhängige und dezidiert regimekritische Webportale, auf die man frei zugreifen kann. Im August 2018 wurden die großen unabhängigen Internetportale tut.by und die Nachrichtenagentur BelaPAN, aber auch realty.by, ITV, Belorussy i Rynok, Culture and Art, mit Durchsuchung ihrer Redaktionsräume, Beschlagnahmung von technischer Ausstattung, Verhören von Journalisten und unverhältnismäßigen mehrtägigen Arresten von Journalisten eingeschüchtert (AA 5.7.2019). Es gibt nur wenige unabhängige Medien und viele sind gezwungen, sich im Ausland niederzulassen. Die Behörden schikanieren sie jedoch weiterhin, insbesondere das in Polen ansässige Belsat TV, wenn auch weniger als in der Vergangenheit. Die Zahl der Geldstrafen, denen sie oder ihre Reporter unterworfen wurden, ist 2019 gesunken. Publikationen, die zuvor verschont blieben, wie Tut.by und die Nachrichtenagentur BelaPAN, werden nun von den Behörden ins Visier genommen. Diejenigen, die toleriert werden, kämpfen ums Überleben, weil ihnen sowohl staatliche Subventionen als auch Werbung verweigert werden (RoG 2020). Diejenigen internationalen Medien, die weiterhin im Land tätig sind, sind mit Einmischung und Zensur konfrontiert (USDOS 11.3.2020).Staatliche Einschränkungen begrenzen den Zugang zu Informationen und führen häufig zu einer Selbstzensur der Medien (USDOS 11.3.2020). Die gelegentliche Diffamierung oppositioneller und zivilgesellschaftlicher Kräfte in staatlichen Medien besteht nach wie vor (AA 5.7.2019). In Fernsehen und Rundfunk wird nahezu ausschließlich die offizielle politische Linie propagiert, Privatradiosender dürfen ausschließlich unpolitische Unterhaltungsprogramme senden (AA 5.7.2019; vergleiche USDOS 11.3.2020). Nur vor Wahlen wird Oppositionspolitikern begrenzter Raum für Auftritte in Debatten eingeräumt. Unabhängige Fernsehsender gibt es in Belarus nicht. Jedoch ist der Empfang von Satellitensendern über Kabelanbieter oder Direktempfang grundsätzlich möglich, auch „Radio Svaboda“ (Radio Free Europe) kann empfangen werden. Mit dem in Warschau ansässigen Sender BelSat existiert ein regimekritisches Programm in weißrussischer Sprache. Das ebenfalls von Polen mit EU-Unterstützung aus betriebene „European Radio for Belarus“ ist terrestrisch in den westlichen Regionen von Belarus zu empfangen. Es existiert eine auflagenschwache unabhängige bzw. nichtstaatliche Presse, die regelmäßig kritisch über die politische Führung des Landes berichtet. Unabhängige Printmedien stehen allerdings unter Druck, Verwarnungen des Informationsministeriums wegen inhaltlicher oder formaler Fragen zu vermeiden. Nach zwei Verwarnungen binnen Jahresfrist können Medien geschlossen werden, wozu es bisher nicht gekommen ist. Ferner kämpfen alle unabhängigen Zeitungen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die v.a. mit dem generellen Rückgang an Lesern von Printmedien zusammenhängen, aber auch mit der Subventionierung staatlicher Medien. Zudem werden regelmäßig Journalisten aufgrund von Zusammenarbeit mit in Belarus nicht akkreditierten Medien wie BelSAT zu Geldstrafen verurteilt. Im Internet finden sich unabhängige und dezidiert regimekritische Webportale, auf die man frei zugreifen kann. Im August 2018 wurden die großen unabhängigen Internetportale tut.by und die Nachrichtenagentur BelaPAN, aber auch realty.by, ITV, Belorussy i Rynok, Culture and Art, mit Durchsuchung ihrer Redaktionsräume, Beschlagnahmung von technischer Ausstattung, Verhören von Journalisten und unverhältnismäßigen mehrtägigen Arresten von Journalisten eingeschüchtert (AA 5.7.2019). Es gibt nur wenige unabhängige Medien und viele sind gezwungen, sich im Ausland niederzulassen. Die Behörden schikanieren sie jedoch weiterhin, insbesondere das in Polen ansässige Belsat TV, wenn auch weniger als in der Vergangenheit. Die Zahl der Geldstrafen, denen sie oder ihre Reporter unterworfen wurden, ist 2019 gesunken. Publikationen, die zuvor verschont blieben, wie Tut.by und die Nachrichtenagentur BelaPAN, werden nun von den Behörden ins Visier genommen. Diejenigen, die toleriert werden, kämpfen ums Überleben, weil ihnen sowohl staatliche Subventionen als auch Werbung verweigert werden (RoG 2020). Diejenigen internationalen Medien, die weiterhin im Land tätig sind, sind mit Einmischung und Zensur konfrontiert (USDOS 11.3.2020). Die Behörden schikanieren und verhaften weiterhin regelmäßig einheimische und ausländische Journalisten (USDOS 11.3.2020). Kritische Journalisten und Blogger werden bedroht und verhaftet (RoG 2020). Die meisten unabhängigen Journalisten arbeiten unter der Annahme, dass sie vom Komitee für Staatssicherheit (KGB) überwacht werden. Journalisten werden für ihre Arbeit auch mit Geldstrafen, Haft und strafrechtlicher Verfolgung belegt. Der Belarussische Journalistenverband zählte 44 Geldstrafen, die im Jahr 2019 gegen freiberufliche Journalisten verhängt wurden (FH 4.3.2020). Das Mediengesetz schreibt vor, dass Journalisten, die für außerhalb von Belarus registrierte Medienunternehmen arbeiten, sich beim Außenministerium akkreditieren lassen und einen offiziellen Arbeitsvertrag mit dem akkreditierten ausländischen Medienunternehmen haben müssen. Für Freiberufler ist eine Akkreditierung praktisch unmöglich. Die Behörden verweigern Journalisten, die für ausländische Medien arbeiten, oft willkürlich die Akkreditierung (HRW 14.1.2020). Die Behörden verhängten im Jahr 2019 weiterhin hohe Geldstrafen gegen freiberufliche Journalisten, die mit internationalen Medien zusammenarbeiten (AI 16.4.2020). Die Behörden blockierten für Medien regelmäßig den Zugang zu offiziellen Veranstaltungen (HRW 14.1.2020). Sicherheitskräfte behinderten z.B. kontinuierlich die Bemühungen unabhängiger Journalisten, über Demonstrationen und Proteste zu berichten (USDOS 11.3.2020). Der einzige Internet-Provider ist im Besitz der Regierung; die Regierung kontrolliert das Internet mit rechtlichen und technischen Mitteln. Die offizielle Definition der Massenmedien umfasst auch Websites und Blogs und unterstellt sie der Aufsicht des Informationsministeriums (FH 4.3.2020). Seit dem 1.1.2019 gilt ein neues Mediengesetz, das Internetressourcen grundsätzlich den Druckerzeugnissen gleichstellt. Hauptkonsequenz ist, dass nun auch Internetseiten geschlossen und blockiert werden können. Die Voraussetzungen für eine Verwarnung sind im Mediengesetz sehr vage formuliert – verboten ist beispielsweise die „Verbreitung von Informationen, die den nationalen Interessen der Republik Belarus schaden können“ (AA 5.7.2019). Die Behörden überwachen den Internetverkehr, z.B. von Oppositionsaktivisten. Zwar sind Einzelpersonen, Gruppen und Publikationen im Allgemeinen in der Lage, sich über das Internet, einschließlich per E-Mail, an der Meinungsäußerung zu beteiligen; alle, die dies tun, riskieren mögliche rechtliche und persönliche Auswirkungen (USDOS 11.3.2020).
  24. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, OppositionDer einzige Internet-Provider ist im Besitz der Regierung; die Regierung kontrolliert das Internet mit rechtlichen und technischen Mitteln. Die offizielle Definition der Massenmedien umfasst auch Websites und Blogs und unterstellt sie der Aufsicht des Informationsministeriums (FH 4.3.2020). Seit dem 1.1.2019 gilt ein neues Mediengesetz, das Internetressourcen grundsätzlich den Druckerzeugnissen gleichstellt. Hauptkonsequenz ist, dass nun auch Internetseiten geschlossen und blockiert werden können. Die Voraussetzungen für eine Verwarnung sind im Mediengesetz sehr vage formuliert – verboten ist beispielsweise die „Verbreitung von Informationen, die den nationalen Interessen der Republik Belarus schaden können“ (AA 5.7.2019). Die Behörden überwachen den Internetverkehr, z.B. von Oppositionsaktivisten. Zwar sind Einzelpersonen, Gruppen und Publikationen im Allgemeinen in der Lage, sich über das Internet, einschließlich per E-Mail, an der Meinungsäußerung zu beteiligen; alle, die dies tun, riskieren mögliche rechtliche und persönliche Auswirkungen (USDOS 11.3.2020).,
  25. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition 10.
  26. Versammlungsfreiheit Die Verfassung und das Gesetz über die Durchführung von Großveranstaltungen garantieren das Recht, sich im öffentlichen Raum zu versammeln. De jure und de facto wird dieses Recht aber durch staatliche Behörden und Anordnungen vielfach eingeschränkt (AA 5.7.2019; vgl. USDOS 11.3.2020, AI 16.4.2020, FH 4.3.2020).Die Verfassung und das Gesetz über die Durchführung von Großveranstaltungen garantieren das Recht, sich im öffentlichen Raum zu versammeln. De jure und de facto wird dieses Recht aber durch staatliche Behörden und Anordnungen vielfach eingeschränkt (AA 5.7.2019; vergleiche USDOS 11.3.2020, AI 16.4.2020, FH 4.3.2020). Alle Versammlungen erfordern eine vorherige Ankündigung und die ausdrückliche Genehmigung der Behörden (AI 16.4.2020). Oft wird diese willkürlich verweigert (FH 4.3.2020). Die Behörden setzten eine Vielzahl von Mitteln ein, um die Organisatoren von Demonstrationen zu entmutigen, deren Wirkung zu minimieren und die Teilnehmer zu bestrafen. Nur registrierte politische Parteien, Gewerkschaften und NGOs können eine Demonstration von mehr als 1.000 Personen beantragen. Die Behörden lehnen in der Regel Anträge von unabhängigen und oppositionellen Gruppen ab. Das Gesetz bestraft die Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen. Die Behörden setzen oft Einschüchterungen ein, um Personen von der Teilnahme an Demonstrationen abzuhalten, und verhängten hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen gegen Teilnehmer an nicht genehmigten Veranstaltungen (USDOS 11.3.2020; vgl. AI 16.4.2020). Alle Versammlungen erfordern eine vorherige Ankündigung und die ausdrückliche Genehmigung der Behörden (AI 16.4.2020). Oft wird diese willkürlich verweigert (FH 4.3.2020). Die Behörden setzten eine Vielzahl von Mitteln ein, um die Organisatoren von Demonstrationen zu entmutigen, deren Wirkung zu minimieren und die Teilnehmer zu bestrafen. Nur registrierte politische Parteien, Gewerkschaften und NGOs können eine Demonstration von mehr als 1.000 Personen beantragen. Die Behörden lehnen in der Regel Anträge von unabhängigen und oppositionellen Gruppen ab. Das Gesetz bestraft die Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen. Die Behörden setzen oft Einschüchterungen ein, um Personen von der Teilnahme an Demonstrationen abzuhalten, und verhängten hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen gegen Teilnehmer an nicht genehmigten Veranstaltungen (USDOS 11.3.2020; vergleiche AI 16.4.2020). Im Januar 2019 traten Änderungen des Gesetzes über Massenveranstaltungen in Kraft, mit denen ein Anmeldeverfahren für die Organisation öffentlicher Versammlungen eingeführt wurde (HRW 14.1.2020). Demonstrationen auf zentralen Plätzen in Stadtzentren sind untersagt (AA 5.7.2019). Das Anmeldeverfahren wurde auf bestimmte, zuvor vorab genehmigte Gebiete ausgedehnt (typischerweise an abgelegenen Orten) (AI 16.4.2020), Anträge der Opposition für Demonstrationen außerhalb von Stadtzentren werden zum Teil genehmigt – bei politisch heiklen Anlässen kann es aber zu Verboten kommen (AA 5.7.2019). Hohe Gebühren, welche die Veranstalter von Kundgebungen für den obligatorischen Einsatz von Polizei, Sanitätern und Stadtreinigung seit 26.1.2019 zahlen müssen, sollen nicht-staatliche Kundgebungen generell erschweren (AA 5.7.2019; vgl. AI 16.4.2020). Genehmigte Demonstrationen werden beobachtet und auch gefilmt (AA 5.7.2019; vgl. USDOS 11.3.2020). Anfang 2012 wurde per Gesetzesänderung eigens festgelegt, dass auch Menschenansammlungen ohne Losungen und Redner (im Sommer 2011 hatten Schweigedemonstrationen stattgefunden) genehmigungspflichtig sind (AA 5.7.2019).Im Januar 2019 traten Änderungen des Gesetzes über Massenveranstaltungen in Kraft, mit denen ein Anmeldeverfahren für die Organisation öffentlicher Versammlungen eingeführt wurde (HRW 14.1.2020). Demonstrationen auf zentralen Plätzen in Stadtzentren sind untersagt (AA 5.7.2019). Das Anmeldeverfahren wurde auf bestimmte, zuvor vorab genehmigte Gebiete ausgedehnt (typischerweise an abgelegenen Orten) (AI 16.4.2020), Anträge der Opposition für Demonstrationen außerhalb von Stadtzentren werden zum Teil genehmigt – bei politisch heiklen Anlässen kann es aber zu Verboten kommen (AA 5.7.2019). Hohe Gebühren, welche die Veranstalter von Kundgebungen für den obligatorischen Einsatz von Polizei, Sanitätern und Stadtreinigung seit 26.1.2019 zahlen müssen, sollen nicht-staatliche Kundgebungen generell erschweren (AA 5.7.2019; vergleiche AI 16.4.2020). Genehmigte Demonstrationen werden beobachtet und auch gefilmt (AA 5.7.2019; vergleiche USDOS 11.3.2020). Anfang 2012 wurde per Gesetzesänderung eigens festgelegt, dass auch Menschenansammlungen ohne Losungen und Redner (im Sommer 2011 hatten Schweigedemonstrationen stattgefunden) genehmigungspflichtig sind (AA 5.7.2019). Teilnehmer an nicht genehmigten Demonstrationen, Kranzniederlegungen oder Unterschriftenaktionen werden zu Geldstrafen, in wiederholten Fällen zu administrativen Arreststrafen (5 bis 15 Tage) verurteilt. Auch im Falle genehmigter Demonstrationen kann es zu präventiven vorübergehenden Festnahmen von exponierten oppositionellen Aktivisten oder zu willkürlichen Verhaftungen mit anschließenden kurzen Haftstrafen kommen (AA 5.7.2019). Im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2019 wurden Dutzende Menschen, darunter auch Wahlkandidaten, wegen ihrer friedlichen Teilnahme an nicht genehmigten Protesten während des Parlamentswahlkampfes (AI 16.4.2020), sowie im Dezember 2019 wegen Protesten gegen eine mögliche Vertiefung der Integration mit Russland verurteilt oder mit Verwaltungsvorwürfen nach Artikel 23.34 belegt (AI 16.4.2020; vgl. FH 4.3.2020). Eine nicht genehmigte Kundgebung der Opposition im März 2019 in Minsk wurde von den Behörden aufgelöst; 15 Personen wurden sofort festgenommen, zwei wurden über Nacht festgehalten. Die Regierung nutzte 2019 auch ihre Kontrolle über das Internet, um Proteste zu verhindern. Im Mai 2019 unterzeichnete Präsident Lukaschenko ein Dekret, das Webseiten, die zu "unautorisierten Protesten" aufrufen, verbietet. Dies geschah im Vorfeld der European Games, die im Juni 2019 in Weißrussland ausgetragen wurden (FH 4.3.2020). Im Juni 2020 wurden im Vorfeld der kommenden Präsidentschaftswahlen Demonstranten, Oppositionelle und Journalisten festgenommen (BBC 20.6.2020).Im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2019 wurden Dutzende Menschen, darunter auch Wahlkandidaten, wegen ihrer friedlichen Teilnahme an nicht genehmigten Protesten während des Parlamentswahlkampfes (AI 16.4.2020), sowie im Dezember 2019 wegen Protesten gegen eine mögliche Vertiefung der Integration mit Russland verurteilt oder mit Verwaltungsvorwürfen nach Artikel 23.34 belegt (AI 16.4.2020; vergleiche FH 4.3.2020). Eine nicht genehmigte Kundgebung der Opposition im März 2019 in Minsk wurde von den Behörden aufgelöst; 15 Personen wurden sofort festgenommen, zwei wurden über Nacht festgehalten. Die Regierung nutzte 2019 auch ihre Kontrolle über das Internet, um Proteste zu verhindern. Im Mai 2019 unterzeichnete Präsident Lukaschenko ein Dekret, das Webseiten, die zu "unautorisierten Protesten" aufrufen, verbietet. Dies geschah im Vorfeld der European Games, die im Juni 2019 in Weißrussland ausgetragen wurden (FH 4.3.2020). Im Juni 2020 wurden im Vorfeld der kommenden Präsidentschaftswahlen Demonstranten, Oppositionelle und Journalisten festgenommen (BBC 20.6.2020). 10.
  27. Vereinigungsfreiheit Das Gesetz sieht zwar Vereinigungsfreiheit vor, die Regierung schränkt diese jedoch ein. Die Regierung schränkt durch Gesetze und Bestimmungen selektiv die Tätigkeit unabhängiger Vereinigungen ein, die sie kritisieren könnten. Alle NGOs, politischen Parteien und Gewerkschaften müssen die Genehmigung des Justizministeriums erhalten, um registriert zu werden. Eine Regierungskommission prüft und genehmigt alle Registrierungsanträge; sie stützt ihre Entscheidungen weitgehend auf die politische und ideologische Vereinbarkeit mit den offiziellen Ansichten und Praktiken (USDOS 11.3.2020). Die Behörden verweigern unabhängigen Gruppen und Oppositionsparteien unter willkürlichen Vorwänden weiterhin die Registrierung (HRW 14.1.2020; vgl. FH 4.3.2020), und die Vorschriften verbieten ausländische Hilfe für Einrichtungen und Einzelpersonen, von denen angenommen wird, dass sie die Einmischung von Ausländern in innere Angelegenheiten fördern (FH 4.3.2020; vgl. USDOS 11.3.2020).Das Gesetz sieht zwar Vereinigungsfreiheit vor, die Regierung schränkt diese jedoch ein. Die Regierung schränkt durch Gesetze und Bestimmungen selektiv die Tätigkeit unabhängiger Vereinigungen ein, die sie kritisieren könnten. Alle NGOs, politischen Parteien und Gewerkschaften müssen die Genehmigung des Justizministeriums erhalten, um registriert zu werden. Eine Regierungskommission prüft und genehmigt alle Registrierungsanträge; sie stützt ihre Entscheidungen weitgehend auf die politische und ideologische Vereinbarkeit mit den offiziellen Ansichten und Praktiken (USDOS 11.3.2020). Die Behörden verweigern unabhängigen Gruppen und Oppositionsparteien unter willkürlichen Vorwänden weiterhin die Registrierung (HRW 14.1.2020; vergleiche FH 4.3.2020), und die Vorschriften verbieten ausländische Hilfe für Einrichtungen und Einzelpersonen, von denen angenommen wird, dass sie die Einmischung von Ausländern in innere Angelegenheiten fördern (FH 4.3.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020). Die Beteiligung an nicht registrierten oder aufgelösten Organisationen, die 2005 kriminalisiert worden war, steht seit 2018 nicht mehr unter Strafe. Stattdessen wurden im Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen eingeführt (FH 4.3.2020). Der aufgehobene Artikel 193.1 des Strafgesetzbuches wurde durch Artikel 23.88 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ersetzt, der der Polizei die Befugnis gibt, "Straftäter" ohne gerichtliche Überprüfung mit einer Geldstrafe von bis zu ungefähr 1.275 weißrussischen Rubeln (615 US-Dollar) zu belegen (AI 16.4.2020; vgl. USDOS 11.3.2020, HRW 14.1.2020). Zuvor konnten hohe Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden (USDOS 11.3.2020).Die Beteiligung an nicht registrierten oder aufgelösten Organisationen, die 2005 kriminalisiert worden war, steht seit 2018 nicht mehr unter Strafe. Stattdessen wurden im Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen eingeführt (FH 4.3.2020). Der aufgehobene Artikel 193.1 des Strafgesetzbuches wurde durch Artikel 23.88 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ersetzt, der der Polizei die Befugnis gibt, "Straftäter" ohne gerichtliche Überprüfung mit einer Geldstrafe von bis zu ungefähr 1.275 weißrussischen Rubeln (615 US-Dollar) zu belegen (AI 16.4.2020; vergleiche USDOS 11.3.2020, HRW 14.1.2020). Zuvor konnten hohe Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden (USDOS 11.3.2020). Gesetze und Vorschriften für öffentliche Vereinigungen bleiben restriktiv und hindern Menschenrechtsgruppen oder politische Oppositionsbewegungen daran, frei zu agieren (HRW 14.1.2020). Die Behörden schikanieren zum Beispiel weiterhin die unabhängige und nicht registrierte Union der Polen von Belarus und ihre Mitglieder und unterstützen gleichzeitig eine regierungsnahe Organisation mit ähnlichem Namen (USDOS 11.3.2020). Die Behörden können eine NGO schließen, nachdem sie nur eine einzige Verwarnung wegen Gesetzesverstößen ausgesprochen haben. Die häufigsten Vorwände für eine Verwarnung oder Schließung, sind das Versäumnis, eine offizielle Adresse vorzuweisen und technische Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen. Die Regierung verweigert einigen NGOs und politischen Parteien unter verschiedenen Vorwänden weiterhin die Registrierung (USDOS 11.3.2020) bzw. registriert NGOs aus willkürlichen Gründen nicht (AI 16.4.2020; vgl. HRW 14.1.2020). Unabhängige Gewerkschaften sind Schikanen ausgesetzt, ihre Vorsitzenden werden wegen der Beteiligung an friedlichen Protesten häufig entlassen und strafrechtlich verfolgt. Seit 1999, als Präsident Lukaschenko per Erlass äußerst restriktive Zulassungsbedingungen festlegte, wurden keine unabhängigen Gewerkschaften mehr registriert (FH 4.3.2020).
  28. HaftbedingungenGesetze und Vorschriften für öffentliche Vereinigungen bleiben restriktiv und hindern Menschenrechtsgruppen oder politische Oppositionsbewegungen daran, frei zu agieren (HRW 14.1.2020). Die Behörden schikanieren zum Beispiel weiterhin die unabhängige und nicht registrierte Union der Polen von Belarus und ihre Mitglieder und unterstützen gleichzeitig eine regierungsnahe Organisation mit ähnlichem Namen (USDOS 11.3.2020). Die Behörden können eine NGO schließen, nachdem sie nur eine einzige Verwarnung wegen Gesetzesverstößen ausgesprochen haben. Die häufigsten Vorwände für eine Verwarnung oder Schließung, sind das Versäumnis, eine offizielle Adresse vorzuweisen und technische Unstimmigkeiten in den Antragsunterlagen. Die Regierung verweigert einigen NGOs und politischen Parteien unter verschiedenen Vorwänden weiterhin die Registrierung (USDOS 11.3.2020) bzw. registriert NGOs aus willkürlichen Gründen nicht (AI 16.4.2020; vergleiche HRW 14.1.2020). Unabhängige Gewerkschaften sind Schikanen ausgesetzt, ihre Vorsitzenden werden wegen der Beteiligung an friedlichen Protesten häufig entlassen und strafrechtlich verfolgt. Seit 1999, als Präsident Lukaschenko per Erlass äußerst restriktive Zulassungsbedingungen festlegte, wurden keine unabhängigen Gewerkschaften mehr registriert (FH 4.3.2020).,
  29. Haftbedingungen Laut des deutschen Auswärtigen Amtes entsprechen die Haftbedingungen teilweise dem auf europäischer Ebene verankerten Mindeststandard, teilweise bestehen erhebliche Defizite. Nach Angaben des weißrussischen Innenministeriums befanden sich zum 1.1.2019 ca. 32.600 Personen in Strafvollzugsanstalten (Rückgang um 5% im Vergleich zum Vorjahr), davon ca. 5.400 Personen in Untersuchungshaft. Maximal dürfen Personen 1,5 Jahre in einem Untersuchungsgefängnis untergebracht sein. Die Zeit in Untersuchungshaft wird auf eine Haftstrafe angerechnet. Bei Freispruch wird auf Antrag eine geringe Entschädigung pro Tag gezahlt. Die Zellenbelegung ist in einzelnen Haftanstalten unterschiedlich. In Untersuchungshaft werden zwei bis ca. 20 Personen pro Raum untergebracht. Im Strafvollzug (v. a. in den Haftanstalten mit verpflichtender Arbeit) gibt es Schlafsäle mit einer Belegung von 60, 80 oder 100 Häftlingen. Es gibt Betten mit Matratze, Kissen und Decke. Es gibt einmal pro Woche eine Möglichkeit zum Duschen (warmes Wasser vorhanden). In Räumen, in denen keine Toilette vorhanden ist, werden Insassen zweimal am Tag zur Toilette geführt; in der Zwischenzeit steht lediglich ein Eimer im Raum zur Verfügung. Einige Räume sind mit Toilette ohne Sichtschutz ausgestattet. Es gibt eine Stunde pro Tag Ausgangsmöglichkeit in einem ummauerten Bereich unter freiem Himmel. Raucher und Nichtraucher werden zusammen untergebracht. Die Ernährung ist einfach. Oft fehlt es an vitaminreicher Kost. Zukäufe durch die Inhaftierten oder eine Versorgung durch Angehörige ist grundsätzlich möglich. Dies hängt jedoch davon ab, in welchem Regime der Haftbedingungen sich der jeweilige Inhaftierte befindet. Einige Gefangene müssen ihre Haft, in der Regel nach Verstößen gegen die Gefängnisordnung, teilweise in Isolation verbringen. Der Kontakt zu Anwälten und Familienangehörigen kann während der Untersuchungshaft und Haft eingeschränkt oder zeitweilig verwehrt werden. Obwohl in den letzten Jahren Anstrengungen zur Verbesserung der Gesundheitsfürsorge unternommen wurden, ist in der Regel nur eine medizinische Grundversorgung gewährleistet. Das Krankenhaus für Strafvollzugsanstalten wurde vor einigen Jahren geschlossen; die einzelnen Abteilungen des Krankenhauses sind seitdem auf Haftanstalten in ganz Belarus verteilt worden. Bei Bedarf wird auf zivile Krankenhäuser ausgewichen bzw. werden zivile Ärzte hinzugeholt. Die Behandlungen sind für weißrussische Staatsangehörige kostenlos; Ausländer dagegen müssen, falls sie nicht im Besitz einer für Belarus gültigen Krankenversicherung sind, die Kosten selbst tragen. Bei der Prävention und Bekämpfung von Tuberkulosefällen konnte in den Haftanstalten eine nachweisliche Verbesserung der vorher teilweise dramatischen Situation erreicht werden. Dabei kamen auch Mittel von UNDP zum Einsatz. Es gibt eine Haftanstalt eigens für offene Tuberkulosefälle (AA 5.7.2019). Die Bedingungen in den weißrussischen Gefängnissen sind mangelhaft und stellen in vielen Fällen eine Bedrohung für Leben und Gesundheit dar. Laut lokalen Aktivisten und Menschenrechtsanwälten herrscht Mangel an Nahrungsmitteln, Medikamenten, warmer Kleidung und Bettwäsche sowie unzureichender Zugang zu medizinischer Grund- und Notfallversorgung sowie sauberem Trinkwasser. Die allgemeine Hygienebedingungen sind schlecht. Die Gefangenen klagen häufig über Unterernährung und minderwertige Bekleidung und Bettwäsche. Die Überbelegung der Untersuchungshaftanstalten und der Gefängnisse allgemein ist ein Problem, obwohl das Amnestiegesetz vom
  30. Juli 2019 die Haftstrafen von mindestens 2.000 Gefangenen verkürzte und sie frei ließ. Beobachter vermuten, dass Tuberkulose, Lungenentzündung, HIV/AIDS und andere übertragbare Krankheiten in Gefängnissen aufgrund der allgemein schlechten medizinischen Versorgung weit verbreitet sind (USDOS 11.3.2020). Trotz vereinzelter Berichte, wonach die Polizei minderjährige Verdächtige gemeinsam mit erwachsenen Verdächtigen und Verurteilten unterbringt, halten die Behörden jugendliche Gefangene in der Regel getrennt von Erwachsenen in jugendlichen Strafkolonien, Haftanstalten und Untersuchungshaftanstalten fest. Generell sind die Bedingungen für weibliche und jugendliche Häftlinge etwas besser als für männliche Häftlinge (USDOS 11.3.2020). Im Jahr 2019 tauchten jedoch glaubwürdige Beweise auf, dass Hunderte von Minderjährigen lange Gefängnisstrafen für kleinere, gewaltlose Drogendelikte verbüßen. Außerdem wurde über harte Bedingungen und diskriminierende Behandlung in Gefängnissen für Minderjährige, die wegen Drogendelikten verurteilt wurden, berichtet (AI 16.4.2020). Häftlingen wird nur begrenzt Besuch gewährt und die Verweigerung von Treffen mit der Familie ist eine übliche Strafe für Disziplinarverstöße. Es gibt Berichte, dass Häftlinge in ihrer Religionsausübung beschränkt werden. Ehemalige Häftlinge berichten, dass Gefängnisbeamte ihre Beschwerden häufig zensieren oder nicht weiterleiten und dass die Gefängnisverwalter Anträge auf Untersuchung angeblicher Missbräuche entweder ignorieren oder selektiv berücksichtigen. Beschwerden können zu Vergeltungsmaßnahmen führen, darunter Erniedrigung, Todesdrohungen oder andere Formen der Bestrafung und Belästigung. Korruption in Gefängnissen ist ein ernstes Problem und Beobachter stellen fest, dass Bewährung oft von Bestechungsgeldern für Gefängnispersonal oder von der politischen Zugehörigkeit eines Häftlings abhängt. Trotz zahlreicher Anfragen an Innen- und Justizministerium weigern sich Regierungsbeamte, sich mit Menschenrechtsvertretern zu treffen oder Anträge von NGOs zu genehmigen, damit diese die Hafteinrichtungen besuchen und mit den Insassen sprechen können (USDOS 11.3.2020).
  31. TodesstrafeHäftlingen wird nur begrenzt Besuch gewährt und die Verweigerung von Treffen mit der Familie ist eine übliche Strafe für Disziplinarverstöße. Es gibt Berichte, dass Häftlinge in ihrer Religionsausübung beschränkt werden. Ehemalige Häftlinge berichten, dass Gefängnisbeamte ihre Beschwerden häufig zensieren oder nicht weiterleiten und dass die Gefängnisverwalter Anträge auf Untersuchung angeblicher Missbräuche entweder ignorieren oder selektiv berücksichtigen. Beschwerden können zu Vergeltungsmaßnahmen führen, darunter Erniedrigung, Todesdrohungen oder andere Formen der Bestrafung und Belästigung. Korruption in Gefängnissen ist ein ernstes Problem und Beobachter stellen fest, dass Bewährung oft von Bestechungsgeldern für Gefängnispersonal oder von der politischen Zugehörigkeit eines Häftlings abhängt. Trotz zahlreicher Anfragen an Innen- und Justizministerium weigern sich Regierungsbeamte, sich mit Menschenrechtsvertretern zu treffen oder Anträge von NGOs zu genehmigen, damit diese die Hafteinrichtungen besuchen und mit den Insassen sprechen können (USDOS 11.3.2020).,
  32. Todesstrafe Belarus ist der einzige europäische Staat, in dem die Todesstrafe nicht nur verhängt, sondern auch vollstreckt wird. 2018 wurden zwei Todesurteile verhängt und vier vollstreckt (AA 5.7.2019). 2019 wurden zumindest drei Todesurteile vollstreckt, zwei weitere verhängt (AI 16.4.2020). Belarus verhängt die Todesstrafe für eine lange Liste von Straftaten: zwölf in Friedenszeiten und zwei in Kriegszeiten (AI 29.4.2020), darunter Terrorismus (Art. 289), Hochverrat (Art. 356), Sabotagehandlungen gegen den Staat (Art. 360) und Mord (Art. 139) (AA 5.7.2019). In den letzten Jahren wurden Todesurteile nur wegen Mordes ausgesprochen. In allen Fällen ist die Todesstrafe fakultativ, d.h. sie steht im Belieben des Gerichts. In Belarus werden praktisch alle Todesurteile wegen „vorsätzlichen Mordes unter erschwerenden Umständen“ verhängt. Die Todesstrafe ist als Alternative zu lebenslänglicher oder langjähriger (15-25 Jahre) Haft vorgesehen (AI 29.4.2020). Art. 59 des Strafgesetzbuchs nimmt Minderjährige, die zum Zeitpunkt des Verbrechens das
  33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Frauen jeglichen Alters sowie Männer, die zum Zeitpunkt der Urteilsverhängung das
  34. Lebensjahr vollendet haben, von der Todesstrafe aus (AA 5.7.2019).Belarus ist der einzige europäische Staat, in dem die Todesstrafe nicht nur verhängt, sondern auch vollstreckt wird. 2018 wurden zwei Todesurteile verhängt und vier vollstreckt (AA 5.7.2019). 2019 wurden zumindest drei Todesurteile vollstreckt, zwei weitere verhängt (AI 16.4.2020). Belarus verhängt die Todesstrafe für eine lange Liste von Straftaten: zwölf in Friedenszeiten und zwei in Kriegszeiten (AI 29.4.2020), darunter Terrorismus (Artikel 289,), Hochverrat (Artikel 356,), Sabotagehandlungen gegen den Staat (Artikel 360,) und Mord (Artikel 139,) (AA 5.7.2019). In den letzten Jahren wurden Todesurteile nur wegen Mordes ausgesprochen. In allen Fällen ist die Todesstrafe fakultativ, d.h. sie steht im Belieben des Gerichts. In Belarus werden praktisch alle Todesurteile wegen „vorsätzlichen Mordes unter erschwerenden Umständen“ verhängt. Die Todesstrafe ist als Alternative zu lebenslänglicher oder langjähriger (15-25 Jahre) Haft vorgesehen (AI 29.4.2020). Artikel 59, des Strafgesetzbuchs nimmt Minderjährige, die zum Zeitpunkt des Verbrechens das
  35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Frauen jeglichen Alters sowie Männer, die zum Zeitpunkt der Urteilsverhängung das
  36. Lebensjahr vollendet haben, von der Todesstrafe aus (AA 5.7.2019). In Weißrussland gelten Daten über den Einsatz der Todesstrafe als Staatsgeheimnis (AI 2020). Nach Schätzungen von Amnesty International wurden seit der Unabhängigkeit von der Sowjetunion

(1991)rund 400 Menschen hingerichtet. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der vollstreckten Urteile allerdings stark zurückgegangen (DW 11.4.2017). Die Todesstrafe wird im Beisein eines Staatsanwaltes und eines Arztes durch einen Schuss in den Nacken vollstreckt. Angehörige und Rechtsanwälte sind nicht zugegen. Der Leichnam wird den Familien nicht übergeben, sondern an einem unbekannten Ort - mit einer Nummer versehen - bestattet. Eine formelle Benachrichtigung der Angehörigen erfolgt im Nachhinein (AA 5.7.2019). Mit den Änderungen des Strafgesetzbuches vom 31.12.1997 wurde als Alternative zur Todesstrafe die lebenslange Haft eingeführt. Gemäß Art. 59 StGB kann die Todesstrafe im Rahmen der Begnadigung durch lebenslange Haft ersetzt werden. Der Präsident hat das verfassungsmäßige Recht, zum Tode Verurteilte zu begnadigen (AA 5.7.2019). Solange die Todesstrafe aufrechterhalten wird, kann das Risiko der Hinrichtung eines Unschuldigen nie ausgeschlossen werden. Dieses Risiko ist in Belarus besonders hoch, da das Justizsystem schwere Mängel aufweist. Prozesse finden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Geständnisse werden teilweise unter Folter und Misshandlung erzwungen. Gegen Todesurteile, die von Bezirksgerichten in erster Instanz gefällt werden, sind Rechtsmittel zulässig. Höchste Berufungsinstanz ist der Oberste Gerichtshof. Allerdings werden Straftäter teilweise direkt vor dem Obersten Gerichtshof, also vor dem höchsten Gericht, angeklagt und verurteilt. In diesen Fällen besteht keine Möglichkeit, Rechtsmittel vor einem höheren Gericht einzulegen (AI 29.4.2020). Seit 1994 hat der Oberste Gerichtshof von Belarus alle Verurteilungen und Todesurteile, die vor ihm gefällt wurden, bestätigt, und Präsident Lukaschenko hat nur einmal einem Gnadengesuch zugestimmt (AI 15.6.2018).Mit den Änderungen des Strafgesetzbuches vom 31.12.1997 wurde als Alternative zur Todesstrafe die lebenslange Haft eingeführt. Gemäß Artikel 59, StGB kann die Todesstrafe im Rahmen der Begnadigung durch lebenslange Haft ersetzt werden. Der Präsident hat das verfassungsmäßige Recht, zum Tode Verurteilte zu begnadigen (AA 5.7.2019). Solange die Todesstrafe aufrechterhalten wird, kann das Risiko der Hinrichtung eines Unschuldigen nie ausgeschlossen werden. Dieses Risiko ist in Belarus besonders hoch, da das Justizsystem schwere Mängel aufweist. Prozesse finden oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Geständnisse werden teilweise unter Folter und Misshandlung erzwungen. Gegen Todesurteile, die von Bezirksgerichten in erster Instanz gefällt werden, sind Rechtsmittel zulässig. Höchste Berufungsinstanz ist der Oberste Gerichtshof. Allerdings werden Straftäter teilweise direkt vor dem Obersten Gerichtshof, also vor dem höchsten Gericht, angeklagt und verurteilt. In diesen Fällen besteht keine Möglichkeit, Rechtsmittel vor einem höheren Gericht einzulegen (AI 29.4.2020). Seit 1994 hat der Oberste Gerichtshof von Belarus alle Verurteilungen und Todesurteile, die vor ihm gefällt wurden, bestätigt, und Präsident Lukaschenko hat nur einmal einem Gnadengesuch zugestimmt (AI 15.6.2018). Im weißrussischen Parlament gibt es eine Arbeitsgruppe zur Abschaffung der Todesstrafe. Dessen Vorsitzender rechnet nicht mit einem baldigen Moratorium der Vollstreckung der Todesstrafe. Die Entscheidung darüber liegt de facto beim Präsidenten. Die EU und ihre Mitglieder setzen sich für die Abschaffung der Todesstrafe bzw., als ersten Schritt, für ein Moratorium der Vollstreckung der Todesstrafe ein (AA 5.7.2019). Im August 2019 kündigten die weißrussischen Behörden und der Europarat Pläne zur Entwicklung einer Roadmap für ein Moratorium der Vollstreckung der Todesstrafe an (HRW 14.1.2020).
  1. ReligionsfreiheitIm weißrussischen Parlament gibt es eine Arbeitsgruppe zur Abschaffung der Todesstrafe. Dessen Vorsitzender rechnet nicht mit einem baldigen Moratorium der Vollstreckung der Todesstrafe. Die Entscheidung darüber liegt de facto beim Präsidenten. Die EU und ihre Mitglieder setzen sich für die Abschaffung der Todesstrafe bzw., als ersten Schritt, für ein Moratorium der Vollstreckung der Todesstrafe ein (AA 5.7.2019). Im August 2019 kündigten die weißrussischen Behörden und der Europarat Pläne zur Entwicklung einer Roadmap für ein Moratorium der Vollstreckung der Todesstrafe an (HRW 14.1.2020).,
  2. Religionsfreiheit Die weißrussische Verfassung garantiert das Recht, keiner Religion anzugehören sowie das Recht auf Ausübung einer Religion. Art. 6 des Gesetzes über Glaubensfreiheit und religiöse Organisationen von 1991 (ergänzt 2010) stellt alle Glaubensrichtungen und Religionen einander gleich. In der Präambel wird in Verbindung mit der russisch-orthodoxen Kirche jedoch von einer „entscheidenden Rolle“ gesprochen und werden die religiösen Einrichtungen römisch-katholischen, evangelisch-lutherischen, jüdischen und islamischen Glaubens explizit erwähnt, nicht aber die unierte Kirche (AA 5.7.2019). Ein Konkordat gewährt der weißrussisch-orthodoxen Kirche [Anm.: diese untersteht der russisch-orthodoxen Kirche] Rechte und Privilegien, die anderen religiösen Gruppen nicht gewährt werden (USDOS 10.6.2020; vgl. BS 2020, FH 4.3.2020). Neben der Privilegierung der russisch-orthodoxen Kirche durch staatliche Stellen nimmt die katholische Kirche, insbesondere in den westlichen Landesteilen, eine hervorgehobene Stellung ein (AA 5.7.2019).Die weißrussische Verfassung garantiert das Recht, keiner Religion anzugehören sowie das Recht auf Ausübung einer Religion. Artikel 6, des Gesetzes über Glaubensfreiheit und religiöse Organisationen von 1991 (ergänzt 2010) stellt alle Glaubensrichtungen und Religionen einander gleich. In der Präambel wird in Verbindung mit der russisch-orthodoxen Kirche jedoch von einer „entscheidenden Rolle“ gesprochen und werden die religiösen Einrichtungen römisch-katholischen, evangelisch-lutherischen, jüdischen und islamischen Glaubens explizit erwähnt, nicht aber die unierte Kirche (AA 5.7.2019). Ein Konkordat gewährt der weißrussisch-orthodoxen Kirche [Anm.: diese untersteht der russisch-orthodoxen Kirche] Rechte und Privilegien, die anderen religiösen Gruppen nicht gewährt werden (USDOS 10.6.2020; vergleiche BS 2020, FH 4.3.2020). Neben der Privilegierung der russisch-orthodoxen Kirche durch staatliche Stellen nimmt die katholische Kirche, insbesondere in den westlichen Landesteilen, eine hervorgehobene Stellung ein (AA 5.7.2019). Bezüglich der religiösen Demographie gehen die Angaben etwas auseinander. Laut dem US-amerikanischen Außenministerium gehören von den etwa 9,5 Millionen Einwohnern Weißrusslands rund 53% der erwachsenen Bevölkerung der BOC (Belarusian Orthodox Church) und 6% der römisch-katholischen Kirche an. 8% der erwachsenen Bevölkerung sind Atheisten und 22% wollten sich nicht festlegen. Kleinere religiöse Gruppen, die zusammen ungefähr 2% der Bevölkerung ausmachen, schließen Juden, Muslime, griechische Katholiken („Unierte“) und Altgläubige ein, sowie andere orthodoxe Gruppen, Lutheraner, Zeugen Jehovas, Apostolische Christen, Presbyterianer, und andere. Außerdem dürften zwischen 30.000 und 40.000 Juden in Weißrussland leben. Ethnische Polen, die etwa 3% der Bevölkerung ausmachen, sind in der Regel römisch-katholisch (USDOS 10.6.2020). Dem deutschen Auswärtige Amt zufolge gehört der überwiegende Teil der Gläubigen in Weißrussland der russisch-orthodoxen Kirche an (ca. 80%). Zweitstärkste Religionsgemeinschaft ist die katholische Kirche (14%). Insgesamt sind laut amtlichen Angaben in der Republik Belarus 26 Konfessionen mit insgesamt 3.488 Gemeinden und 173 religiösen Einrichtungen registriert (u. a. die Zeugen Jehovas). In Minsk gibt es eine sunnitische Hauptmoschee und mehrere Synagogen; an anderen Orten gibt es ebenfalls Moscheen und Synagogen (AA 5.7.2019). Ein Bericht von Februar 2020 nennt 25 registrierte Glaubensrichtungen sowie 3.550 religiöse Organisationen (UN 25.2.2020). Religiöse Aktivitäten, die sich gegen die Souveränität des Staates, seines Verfassungssystems und seiner "bürgerlichen Harmonie" richten, sind verboten (USDOS 10.6.2020; vgl. BS 2020). Laut Gesetz müssen alle registrierten religiösen Gruppen Genehmigungen einholen, um außerhalb ihrer Räumlichkeiten Veranstaltungen durchführen oder missionieren zu dürfen. Außerdem muss für den Import und die Verteilung religiöser Literatur eine Erlaubnis der Regierung vorliegen (USDOS 10.6.2020). Die Genehmigungspraxis für die Durchführung religiöser Feierlichkeiten im öffentlichen Raum sowie für den Erwerb bzw. die Anmietung entsprechender Räumlichkeiten wird restriktiv gehandhabt (AA 5.7.2019). Zusätzlich zum Verbot nicht genehmigter Gottesdienste und religiöser Aktivitäten im Freien haben die Behörden hohe Polizei-, Arzt- und Reinigungsgebühren für öffentliche Veranstaltungen, einschließlich religiöser Veranstaltungen, eingeführt (Forum18 12.9.2019). Es wird von Schwierigkeiten bei der Eröffnung neuer Gotteshäuser berichtet (UN 17.2.2020).Religiöse Aktivitäten, die sich gegen die Souveränität des Staates, seines Verfassungssystems und seiner "bürgerlichen Harmonie" richten, sind verboten (USDOS 10.6.2020; vergleiche BS 2020). Laut Gesetz müssen alle registrierten religiösen Gruppen Genehmigungen einholen, um außerhalb ihrer Räumlichkeiten Veranstaltungen durchführen oder missionieren zu dürfen. Außerdem muss für den Import und die Verteilung religiöser Literatur eine Erlaubnis der Regierung vorliegen (USDOS 10.6.2020). Die Genehmigungspraxis für die Durchführung religiöser Feierlichkeiten im öffentlichen Raum sowie für den Erwerb bzw. die Anmietung entsprechender Räumlichkeiten wird restriktiv gehandhabt (AA 5.7.2019). Zusätzlich zum Verbot nicht genehmigter Gottesdienste und religiöser Aktivitäten im Freien haben die Behörden hohe Polizei-, Arzt- und Reinigungsgebühren für öffentliche Veranstaltungen, einschließlich religiöser Veranstaltungen, eingeführt (Forum18 12.9.2019). Es wird von Schwierigkeiten bei der Eröffnung neuer Gotteshäuser berichtet (UN 17.2.2020). Sämtliche religiöse Aktivitäten nicht registrierter Gruppen sind gesetzlich verboten (USDOS 10.6.2020; vgl. Forum18 12.9.2019). Im Juli 2019 wurden die Strafen für das Organisieren, Betreiben oder die Mitgliedschaft bei nicht registrierten religiösen Organisationen von möglichen Gefängnisstrafen nach dem Strafgesetzbuch in Geldstrafen nach einer neuen Bestimmung des Verwaltungsgesetzes geändert. Nach der neuen Bestimmung können Einzelpersonen mit einer Geldstrafe von bis zu fünf Wochen des Durchschnittslohns belegt werden (USDOS 10.6.2020; vgl. Forum18 12.9.2019). Menschenrechtsverteidiger bezeichneten es als "besonders alarmierend", dass solche Geldstrafen von der Polizei ohne jede Gerichtsverhandlung verhängt werden können (Forum18 12.9.2019).Sämtliche religiöse Aktivitäten nicht registrierter Gruppen sind gesetzlich verboten (USDOS 10.6.2020; vergleiche Forum18 12.9.2019). Im Juli 2019 wurden die Strafen für das Organisieren, Betreiben oder die Mitgliedschaft bei nicht registrierten religiösen Organisationen von möglichen Gefängnisstrafen nach dem Strafgesetzbuch in Geldstrafen nach einer neuen Bestimmung des Verwaltungsgesetzes geändert. Nach der neuen Bestimmung können Einzelpersonen mit einer Geldstrafe von bis zu fünf Wochen des Durchschnittslohns belegt werden (USDOS 10.6.2020; vergleiche Forum18 12.9.2019). Menschenrechtsverteidiger bezeichneten es als "besonders alarmierend", dass solche Geldstrafen von der Polizei ohne jede Gerichtsverhandlung verhängt werden können (Forum18 12.9.2019). Die Regierung verweigert weiterhin die Registrierung einiger religiöser Minderheitengruppen (USDOS 10.6.2020; vgl. Forum18 12.9.2019). Der häufigste Vorwand ist die Ablehnung der von einer Gemeinschaft angegebenen Adresse/Anschrift als ungeeignet (Forum18 12.9.2019). Die Zeugen Jehovas berichten, dass sie im Laufe des Jahres 2019 wöchentliche Gottesdienste im ganzen Land ohne polizeiliche Unterbrechung abgehalten haben, aber sie hatten weiterhin Schwierigkeiten, die Registrierung ihrer örtlichen Religionsgemeinschaften zu erwirken. Auch andere religiöse Minderheitengruppen hatten weiterhin Schwierigkeiten bei der Registrierung. Manche religiösen Minderheiten zögern auch, um eine Registrierung anzusuchen, weil sie Angst vor Repressionen haben. Nicht registrierte religiöse Gemeinschaften werden von der Regierung überwacht (USDOS 10.6.2020). Religionsgemeinschaften, welche die erforderliche staatliche Genehmigung nicht erhalten können - oder diese nicht beantragen - riskieren Strafen, wenn sie sich zum Gottesdienst treffen. Allerdings haben Razzien bei nicht genehmigten Gottesdiensten in den letzten Jahren nachgelassen (Forum18 12.9.2019).Die Regierung verweigert weiterhin die Registrierung einiger religiöser Minderheitengruppen (USDOS 10.6.2020; vergleiche Forum18 12.9.2019). Der häufigste Vorwand ist die Ablehnung der von einer Gemeinschaft angegebenen Adresse/Anschrift als ungeeignet (Forum18 12.9.2019). Die Zeugen Jehovas berichten, dass sie im Laufe des Jahres 2019 wöchentliche Gottesdienste im ganzen Land ohne polizeiliche Unterbrechung abgehalten haben, aber sie hatten weiterhin Schwierigkeiten, die Registrierung ihrer örtlichen Religionsgemeinschaften zu erwirken. Auch andere religiöse Minderheitengruppen hatten weiterhin Schwierigkeiten bei der Registrierung. Manche religiösen Minderheiten zögern auch, um eine Registrierung anzusuchen, weil sie Angst vor Repressionen haben. Nicht registrierte religiöse Gemeinschaften werden von der Regierung überwacht (USDOS 10.6.2020). Religionsgemeinschaften, welche die erforderliche staatliche Genehmigung nicht erhalten können - oder diese nicht beantragen - riskieren Strafen, wenn sie sich zum Gottesdienst treffen. Allerdings haben Razzien bei nicht genehmigten Gottesdiensten in den letzten Jahren nachgelassen (Forum18 12.9.2019). Laut Forum 18 betrifft die Einschränkung der Religions- und Glaubensfreiheit auch strenge Kontrollen ausländischer Staatsbürger, die religiöse Aktivitäten ausüben (UN 17.2.2020). Der Vorsitzende der weißrussischen Bischofskonferenz der römisch-katholischen Kirche, Tadeusz Kondrusiewicz, kritisiert, dass ausländische Priester, die in der Republik Belarus zu Besuch sind, keine Erlaubnis erhalten, im Land Gottesdienste abzuhalten. Arbeitserlaubnisse für ausländische Priester werden restriktiv und allenfalls für wenige Monate vergeben (AA 5.7.2019). Es gibt keine registrierte Partei, welche die spezifischen Interessen religiöser Minderheitengruppen vertritt (FH 4.3.2020). Die Zeugen Jehovas in Weißrussland besitzen religiöse Gebäude in drei Städten, in denen sie frei religiöse Versammlungen abhalten. Andernorts müssen erst die lokalen Behörden ihre Zustimmung geben, bevor sich die Zeugen in Wohn- und Nichtwohnräumen für Gottesdienste rechtmäßig treffen können. In einigen Städten haben die Behörden die Genehmigung hierzu erteilt, in vielen anderen Fällen verweigern sie diese jedoch. Nichtwohngebäude dürfen für diesen Zweck nicht vermietet werden und die Bitte der Zeugen um Erlaubnis, Privathäuser für Gottesdienste nutzen zu dürfen, wurde abgelehnt. Daher müssen die Zeugen Jehovas ihre religiösen Versammlungen "illegal" in Privathäusern abhalten. Das bietet den Behörden die Möglichkeit, jederzeit in religiöse Versammlungen einzugreifen und die Gläubigen wegen Ausübung religiöser Aktivitäten rechtlich zu verfolgen (OSZE 21.9.2016). Im Februar 2020 wurde ein russischer Zeuge Jehovas in Belarus auf Ansuchen der russischen Behörden festgenommen. Grund war die Ausübung einer in Russland verbotenen Religion (Belsat 27.2.2020) bzw. behaupteter Extremismus. Im April 2020 entschied ein Gericht gegen die Auslieferung an Russland. Lokale und internationale Menschenrechtsorganisationen hatten Minsk zur Freilassung des Betroffenen gedrängt und erklärt, die Anklage gegen ihn sei wegen seiner religiösen Ansichten erhoben worden (RFE/RL 9.4.2020).
  3. Ethnische MinderheitenDie Zeugen Jehovas in Weißrussland besitzen religiöse Gebäude in drei Städten, in denen sie frei religiöse Versammlungen abhalten. Andernorts müssen erst die lokalen Behörden ihre Zustimmung geben, bevor sich die Zeugen in Wohn- und Nichtwohnräumen für Gottesdienste rechtmäßig treffen können. In einigen Städten haben die Behörden die Genehmigung hierzu erteilt, in vielen anderen Fällen verweigern sie diese jedoch. Nichtwohngebäude dürfen für diesen Zweck nicht vermietet werden und die Bitte der Zeugen um Erlaubnis, Privathäuser für Gottesdienste nutzen zu dürfen, wurde abgelehnt. Daher müssen die Zeugen Jehovas ihre religiösen Versammlungen "illegal" in Privathäusern abhalten. Das bietet den Behörden die Möglichkeit, jederzeit in religiöse Versammlungen einzugreifen und die Gläubigen wegen Ausübung religiöser Aktivitäten rechtlich zu verfolgen (OSZE 21.9.2016). Im Februar 2020 wurde ein russischer Zeuge Jehovas in Belarus auf Ansuchen der russischen Behörden festgenommen. Grund war die Ausübung einer in Russland verbotenen Religion (Belsat 27.2.2020) bzw. behaupteter Extremismus. Im April 2020 entschied ein Gericht gegen die Auslieferung an Russland. Lokale und internationale Menschenrechtsorganisationen hatten Minsk zur Freilassung des Betroffenen gedrängt und erklärt, die Anklage gegen ihn sei wegen seiner religiösen Ansichten erhoben worden (RFE/RL 9.4.2020).,
  4. Ethnische Minderheiten Die größten ethnischen Minderheiten in Weißrussland sind Russen, Polen und Ukrainer. Nationale Minderheiten können sich in Verbänden betätigen. Spannungen zwischen den Volksgruppen bestehen nicht. Es gibt keine Anzeichen für systematische Menschenrechtsverletzungen gegen Angehörige nationaler, ethnischer, religiöser oder sexueller Minderheiten. In der Verfassung ist ein allgemeines Diskriminierungsverbot verankert. In der Verfassung werden „nationale Gemeinschaften“ der Mehrheitsbevölkerung rechtlich gleich gestellt. Ihre kulturellen Interessen werden geschützt (AA 5.7.2019). Es kommt jedoch zu Diskriminierung im Arbeitsleben, u.a. aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit (USDOS 11.3.2020). Es gibt keine registrierte politische Partei, welche die spezifischen Interessen von ethnischen Minderheiten vertritt (FH 4.3.2020). Ethnische Polen sind oft unangemessenem Druck seitens der Behörden ausgesetzt (FH 4.3.2020). Polen sind in zwei Verbänden organisiert – einem regimefreundlichen und einem regimekritischen. Letzterer wird von der Republik Polen unterstützt und von den weißrussischen Behörden beobachtet und in seinen Aktivitäten eingeschränkt (Limitierung der Anzahl der Schulen mit Polnisch als Unterrichtssprache) (AA 5.7.2019; vgl. USDOS 11.3.2020).Ethnische Polen sind oft unangemessenem Druck seitens der Behörden ausgesetzt (FH 4.3.2020). Polen sind in zwei Verbänden organisiert – einem regimefreundlichen und einem regimekritischen. Letzterer wird von der Republik Polen unterstützt und von den weißrussischen Behörden beobachtet und in seinen Aktivitäten eingeschränkt (Limitierung der Anzahl der Schulen mit Polnisch als Unterrichtssprache) (AA 5.7.2019; vergleiche USDOS 11.3.2020). Eine gewisse staatliche und gesellschaftliche Diskriminierung der 7.000 (laut Volkszählung 2009) bis 60.000 (Eigenschätzungen der Roma) Roma besteht weiterhin (USDOS 11.3.2020). Sie sind oft unangemessenem Druck seitens der Behörden ausgesetzt (FH 4.3.2020). Hohe Arbeitslosigkeit, ein niedriges Bildungsniveau und fehlender Zugang zu sozialen Diensten erschweren das Leben der Roma zusätzlich. Roma berichten über Diskriminierung im Arbeitsleben. Im Allgemeinen haben Roma die weißrussische Staatsbürgerschaft, aber viele haben keine offiziellen Ausweise bzw. weigern sich, solche zu erhalten. Vertreter der Roma-Gemeinschaften geben an, dass Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Roma willkürlich festnehmen, überprüfen und schikanieren, unter anderem durch erzwungene Abnahme von Fingerabdrücken, Misshandlung in der Haft und ethnisch motivierte Beleidigungen (USDOS 11.3.2020). Die Behörden haben die Dominanz der russischen Sprache weiter verstärkt. Offizieller Gebrauch von Weißrussisch bleibt selten. Die UNESCO bezeichnet die weißrussische Sprache als „vulnerabel“. Der Anteil der Schulanfänger, die in weißrussischer Sprache unterrichtet werden, fiel von 16,7% im Jahr 2009 auf 9,7% im Jahr 2019 (FH 4.3.2020). Die Möglichkeiten, eine Hochschulausbildung in der weißrussischen Sprache zu erhalten, sind in den meisten Studienfächern knapp (USDOS 11.3.2020). In den letzten Jahren konnte jedoch beobachtet werden, dass die Regierung eine „leichte Belarussifizierung“ zuließ, was Teil der staatlichen Ideologie wurde. Der ideologische Apparat habt somit begonnen, der Förderung der weißrussischen Geschichte, Kultur und Sprache mehr Aufmerksamkeit zu widmen und so die ideologischen Spaltungen zwischen verschiedenen Teilen der Gesellschaft abzubauen (BS 2020). Lange Zeit hatte Lukaschenko den weißrussischen Patriotismus und nationale Identität als ein subversives Projekt seiner politischen Gegner betrachtet. Ab 2014, vor dem Hintergrund der russischen Aktivitäten auf der Krimhalbinsel und in der Ostukraine, änderte sich dies jedoch zunehmend (NYT 29.6.2019).
  5. BewegungsfreiheitDie Behörden haben die Dominanz der russischen Sprache weiter verstärkt. Offizieller Gebrauch von Weißrussisch bleibt selten. Die UNESCO bezeichnet die weißrussische Sprache als „vulnerabel“. Der Anteil der Schulanfänger, die in weißrussischer Sprache unterrichtet werden, fiel von 16,7% im Jahr 2009 auf 9,7% im Jahr 2019 (FH 4.3.2020). Die Möglichkeiten, eine Hochschulausbildung in der weißrussischen Sprache zu erhalten, sind in den meisten Studienfächern knapp (USDOS 11.3.2020). In den letzten Jahren konnte jedoch beobachtet werden, dass die Regie

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