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{'item': 'L502 2206806-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum03.01.2022 GeschäftszahlL502 2206806-1 SpruchL502 2206804-1/20E, L502 2206804-1/20E L502 2206810-1/15E L502 2206806-1/12E L502 2206808-1/

§ 52FPG i

Vm § 9 Abs. 3 BFA-VG auf Dauer unzulässig ist.1. Den Beschwerden wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch vier. stattgegeben und festgestellt, dass die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40

Paragraph 52, FPG in Verbindung mit Paragraph 9, Absatz 3, BFA-VG auf Dauer unzulässig ist. 2.

§ 55Abs. 1 Z. 1 und 2 Asyl

G wird XXXX , XXXX und XXXX eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ erteilt.2.

Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer eins und 2 AsylG wird römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ erteilt. 3.

§ 55Abs.

2 wird XXXX eine „Aufenthaltsberechtigung“ erteilt.3.

Paragraph 55, Absatz 2, wird römisch 40 eine „Aufenthaltsberechtigung“ erteilt. B)

  1. Die Verfahren hinsichtlich der Spruchpunkte I, II und III werden nach Zurückziehung der Beschwerden in diesem Umfang eingestellt.
  2. Die Verfahren hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins, römisch zwei und römisch drei werden nach Zurückziehung der Beschwerden in diesem Umfang eingestellt.
  3. Die Spruchpunkte V und VI der Bescheide werden ersatzlos behoben.
  4. Die Spruchpunkte römisch fünf und römisch sechs der Bescheide werden ersatzlos behoben. TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe:

§ 29Abs. 5 und § 31 Abs. 3 Vw

GVG können Erkenntnisse und Beschlüsse in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

§ 29Abs.

2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses oder Beschlusses

Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Paragraph 29, Absatz 5 und Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG können Erkenntnisse und Beschlüsse in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Paragraph 29, Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses oder Beschlusses

Absatz 4, von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.12.2021 verkündeten Erkenntnisses und Beschlusses ergeht

§ 29Abs. 5 Vw

GVG, da auf die Ausfertigung von den Beschwerdeführern in der Verhandlung ausdrücklich verzichtet wurde Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.12.2021 verkündeten Erkenntnisses und Beschlusses ergeht

Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da auf die Ausfertigung von den Beschwerdeführern in der Verhandlung ausdrücklich verzichtet wurde und ein Antrag auf Ausfertigung von der belangten Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist ab Zustellung der Niederschrift per 15.12.2021 nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:L502.2206806.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.