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{'item': 'W267 2180367-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum04.01.2022 GeschäftszahlW267 2180367-1 SpruchW267 2180367-1/21E , , W267 2180367-1/21E , , Gekürzte Ausfertigung des am 10.12.2021 mündlich verkündeten Erkenntnisses Gekürzte Ausfertigung des am 10.12.2021 mündlich verkündeten Erkenntnisses , I M N A M E N D E R R E P U B L I K ! römisch eins M N A M E N D E R R E P U B L römisch eins K ! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. ESSL als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Afghanistan, vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx und den em. RA Dr. Lennart Binder, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg, vom 16.11.2017, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10.12.2021, wie folgt zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. ESSL als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , Staatsangehörigkeit Afghanistan, vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx und den em. RA Dr. Lennart Binder, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Vorarlberg, vom 16.11.2017, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10.12.2021, wie folgt zu Recht erkannt: A) I. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 16.11.2017 wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 16.11.2017 wird hinsichtlich Spruchpunkt I. gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 als unbegründet abgewiesen. römisch eins. gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz 2005 als unbegründet abgewiesen. II. Sämtliche übrigen Spruchpunkte betreffend wird der Bescheid vom 16.11.2017 in Erledigung der Beschwerde behoben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. römisch zwei. Sämtliche übrigen Spruchpunkte betreffend wird der Bescheid vom 16.11.2017 in Erledigung der Beschwerde behoben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Asylgesetz 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Gemäß § 8 Abs. 4 Asylgesetz 2005 wird XXXX eine befristete römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, Asylgesetz 2005 wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 10.12.2022 erteilt. Aufenthaltsberechtigung bis zum 10.12.2022 erteilt. , , , , TextGemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a leg. cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 leg. cit. von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 leg. cit. nicht beantragt wurde, zu enthalten. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, leg. cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, leg. cit. von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, leg. cit. nicht beantragt wurde, zu enthalten. , Diese gekürzte Ausfertigung des in der mündlichen Verhandlung am 10.12.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG aufgrund des ausdrücklichen Verzichtes des Beschwerdeführers auf eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof wie auch auf eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (siehe VH-Protokoll W267 2180367-1/18Z) sowie ob des vom BFA unterlassenen Antrages auf Ausfertigung des Erkenntnisses iSd oben zitierten Bestimmung. Diese gekürzte Ausfertigung des in der mündlichen Verhandlung am 10.12.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG aufgrund des ausdrücklichen Verzichtes des Beschwerdeführers auf eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof wie auch auf eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (siehe VH-Protokoll W267 2180367-1/18Z) sowie ob des vom BFA unterlassenen Antrages auf Ausfertigung des Erkenntnisses iSd oben zitierten Bestimmung. , , European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:W267.2180367.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.