4 B-VG nicht zulässig. B)
II. zu Recht erkannt:römisch zwei. zu Recht erkannt: A) Den Beschwerden wird teilweise Folge gegeben und die angefochtenen Bescheide jeweils dahingehend abgeändert, dass die Spruchpunkte IV. bis VI. entfallen und es in den Spruchpunkten II. und III. zu lauten hat: A) Den Beschwerden wird teilweise Folge gegeben und die angefochtenen Bescheide jeweils dahingehend abgeändert, dass die Spruchpunkte römisch vier. bis römisch sechs. entfallen und es in den Spruchpunkten römisch zwei. und römisch drei. zu lauten hat: „II. XXXX , und XXXX , geboren XXXX , wird jeweils gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. „II. römisch 40 , und römisch 40 , geboren römisch 40 , wird jeweils gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III. Ihnen wird gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 10.12.2022 erteilt.“römisch drei. Ihnen wird gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 10.12.2022 erteilt.“ B)
4 B-VG nicht zulässig.B)
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Dies gilt sinngemäß für Beschlüsse (§ 31 Abs. 3 VwGVG).Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Dies gilt sinngemäß für Beschlüsse (Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG). Die mündlich verkündete Entscheidung wird gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG gekürzt ausgefertigt, weil die Beschwerdeführer auf Rechtsmittel verzichtet haben und die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist keinen Antrag auf Ausfertigung der Entscheidung gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG gestellt hat.Die mündlich verkündete Entscheidung wird gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG gekürzt ausgefertigt, weil die Beschwerdeführer auf Rechtsmittel verzichtet haben und die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist keinen Antrag auf Ausfertigung der Entscheidung gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG gestellt hat. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:W258.2187102.1.00
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