RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum25.01.2022 GeschäftszahlW124 2246542-1 Spruch, W124 2246542-1/7E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. FELSEISEN als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am römisch 40 zu Recht erkannt: A)Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG sowie §§ 46, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, 55 Abs. 1 bis 3 FPG als unbegründet abgewiesen.A), Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, 8, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraphen 46, 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, 55, Absatz eins bis 3 FPG als unbegründet abgewiesen. B)Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B), Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein Staatsangehöriger von Indien, stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. In der am selbigen Tag durchgeführten Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er zu seiner Person anführte, dass er in XXXX geboren sei, Hindi spreche, der Volksgruppe der Utarpardeshi angehöre und sich zum Hinduismus bekenne. Er sei legal mit einem Reisepass aus Indien, welche ihm die Behörde in XXXX ausgestellt habe, ausgereist, habe ihn der Schlepper diesen jedoch in Istanbul abgenommen.
- Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein Staatsangehöriger von Indien, stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz. In der am selbigen Tag durchgeführten Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, im Rahmen welcher er zu seiner Person anführte, dass er in römisch 40 geboren sei, Hindi spreche, der Volksgruppe der Utarpardeshi angehöre und sich zum Hinduismus bekenne. Er sei legal mit einem Reisepass aus Indien, welche ihm die Behörde in römisch 40 ausgestellt habe, ausgereist, habe ihn der Schlepper diesen jedoch in Istanbul abgenommen. Zu seinen Fluchtgründen gab er an, er habe 2016 ein Mädchen kennengelernt. Sie hätten sich verliebt und sich versteckt getroffen, weil keiner davon wissen hätte dürfen. 2018 habe dann die Familie des Mädchens davon erfahren. Aus diesem Grunde sei das Mädchen viel geschlagen worden. Die Eltern des Mädchens seien gegen die Beziehung gewesen, weil er aus ärmlicheren Verhältnissen stamme. Von der Familie des Mädchens sei der BF telefonisch bedroht und gesucht worden. Er habe Angst bekommen und sei nach Bombay gegangen. Nachdem sich der BF dort 3 Monate aufgehalten habe, sei er wieder nach XXXX zurückgekehrt. Dies habe die Familie des Mächens nach einer Woche bemerkt.Von der Familie des Mädchens sei der BF telefonisch bedroht und gesucht worden. Er habe Angst bekommen und sei nach Bombay gegangen. Nachdem sich der BF dort 3 Monate aufgehalten habe, sei er wieder nach römisch 40 zurückgekehrt. Dies habe die Familie des Mächens nach einer Woche bemerkt. Als er in XXXX unterwegs gewesen sei, sei er von 5 Personen (ihren Brüdern und dessen Freunden) mit Eisenstangen brutal geschlagen worden. Die Verletzungen habe er im Spital behandeln lassen. 2 Wochen habe er sich dort stationär behandeln lassen. Der Polizei habe er diesen Vorfall nicht gemeldet, da die Familie des Mädchens überall gute Beziehungen gehabt habe und dies für ihn nicht gut gewesen wäre. In den fünf Monaten seines Aufenthaltes, in denen er noch dort geblieben sei, habe man den BF weiter gedroht.Als er in römisch 40 unterwegs gewesen sei, sei er von 5 Personen (ihren Brüdern und dessen Freunden) mit Eisenstangen brutal geschlagen worden. Die Verletzungen habe er im Spital behandeln lassen. 2 Wochen habe er sich dort stationär behandeln lassen. Der Polizei habe er diesen Vorfall nicht gemeldet, da die Familie des Mädchens überall gute Beziehungen gehabt habe und dies für ihn nicht gut gewesen wäre. In den fünf Monaten seines Aufenthaltes, in denen er noch dort geblieben sei, habe man den BF weiter gedroht.
- Am XXXX wurde der BF vor dem BFA niederschriftlich einvernommen. Dies nahm folgenden Verlauf:
- Am römisch 40 wurde der BF vor dem BFA niederschriftlich einvernommen. Dies nahm folgenden Verlauf: „[…] LA: Welche ist Ihre Muttersprache und welche Sprachen sprechen Sie sonst noch? VP: Meine Muttersprache ist Hindi, ich spreche aber auch Englisch. Ich bin damit einverstanden, dass die Einvernahme in der Sprache Hindi, welche ich ausreichend beherrsche, durchgeführt wird. LA: Verstehen Sie den anwesenden Dolmetscher? VP: Ja. LA: Liegen Befangenheitsgründe oder sonstigen Einwände gegen die anwesenden Personen vor? VP: Nein. LA: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten? VP: Ja, mir geht es gut. LA: Leiden Sie an irgendwelchen Krankheiten oder benötigen Sie Medikamente? VP: Nein, ich bin gesund und nehme keine Medikamente. LA: Sind Sie damit einverstanden, dass ho. Behörde Einsicht in bereits vorliegende und künftig erhobene ärztliche Befunde nehmen kann, sowie dass die Sie behandelnden Ärzte, als auch behördlich bestellte ärztliche Gutachter wechselseitig Informationen zu den Ihre Person betreffenden erhobenen ärztlichen Befunde austauschen können? Sind Sie weiters mit der Weitergabe Ihrer medizinischen Daten an die Sicherheitsbehörde und die für die Grundversorgung zuständigen Stellen einverstanden? Sie werden darauf hingewiesen, dass ein Widerruf Ihrer Zustimmung jederzeit möglich ist. VP: Ja ich bin einverstanden. LA: Sind Sie in diesem Verfahren vertreten? VP: Nein. LA: Sie wurden zu diesem Antrag auf int. Schutz am XXXX durch die PI Wels Fremdenpolizei erstbefragt. Entsprechen die dabei von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit bzw. möchten Sie dazu noch Korrekturen oder Ergänzungen anführen?LA: Sie wurden zu diesem Antrag auf int. Schutz am römisch 40 durch die PI Wels Fremdenpolizei erstbefragt. Entsprechen die dabei von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit bzw. möchten Sie dazu noch Korrekturen oder Ergänzungen anführen? VP: Ich habe die Wahrheit gesagt und nichts zu ergänzen. LA: Haben Sie oder Ihre Familienangehörigen bereits jemals irgendwo einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt? VP: Nein. LA: Haben Sie in Österreich, im Bereich der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz, Verwandte, zu denen ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis bzw. eine besonders enge Beziehung besteht? VP: Nein. LA: Gibt es hier in Österreich Personen, von denen Sie abhängig wären oder zu denen ein besonders enges Verhältnis besteht? VP: Nein. LA: Wer von Ihren Angehörigen lebt noch in Ihrem Herkunftsstaat? Bitte nennen Sie die Namen, die Geburtsdaten oder das Alter und den Wohnort sowie deren Beschäftigung/Beruf. VP: Vater XXXX , ca. 52 Jahre alt, er ist Tagelöhner.VP: Vater römisch 40 , ca. 52 Jahre alt, er ist Tagelöhner. Mutter XXXX , ca. 50 Jahre alt, sie ist Hausfrau.Mutter römisch 40 , ca. 50 Jahre alt, sie ist Hausfrau. Bruder XXXX , ca. 32 Jahre alt, er arbeitet in einer privaten Firma.Bruder römisch 40 , ca. 32 Jahre alt, er arbeitet in einer privaten Firma. Sie wohnen alle zusammen in einer Mietwohnung in Indien.XXXX . Sie wohnen alle zusammen in einer Mietwohnung in Indien., römisch 40 . LA: Hat Ihr Bruder eine eigene Familie? VP: Nein, er ist ledig und hat keine Kinder. LA: Haben Sie Kontakt zu Ihren Angehörigen in Ihrem Herkunftsstaat? VP: Seit November 2019 habe ich keinen Kontakt mehr mit meiner Familie. Ab und zu habe ich mit einem Freund in Indien telefonischen Kontakt. LA: Warum haben Sie keinen Kontakt zu Ihrer Familie? VP: Wegen mir hat meine Familie Probleme bekommen, ich möchte sie nicht mehr belasten. LA: Möchte Ihre Familie auch keinen Kontakt mehr zu Ihnen oder geht das von Ihnen aus? VP: Ich kann es nicht sagen, ich weiß nicht ob sie Kontakt mit mir haben wollen. LA: Wie würden Sie Ihre finanzielle Situation und die Ihrer Angehörigen in Indien beschreiben? VP: Zwischen Armut und Mittelschicht. LA: Haben Sie Dokumente, die Ihre Identität bestätigen? (Reisepass, Personalausweis etc.) VP: Derzeit nicht. LA: Was meinen Sie damit? VP: Ich habe nur meinen indischen Führerschein in Indien. LA: Haben Sie jemals einen Reisepass besessen oder beantragt? VP: Ja. Von der Passbehörde XXXX habe ich den ausstellen lassen. Das war 2013 oder
- VP: Ja. Von der Passbehörde römisch 40 habe ich den ausstellen lassen. Das war 2013 oder
- LA: Wo befindet sich der Reisepass nun? VP: Der Schlepper in Istanbul hat ihn mir abgenommen. LA: Hatten Sie Probleme bei der Ausstellung des Reisepasses? VP: Nein. LA: Haben Sie jemals ein Visum für ein EU-Land beantragt? VP: Nein. LA: Verfügen Sie noch über andere Dokumente oder Bescheinigungsmittel? VP: Nein. LA: Verfügen Sie aktuell über Barmittel bzw. wie bestreiten Sie aktuell Ihren Lebensunterhalt? VP: Ich habe ca. 120,- Euro. Ich lebe von der Grundversorgung. LA: Sind Sie in Österreich, in Ihrem Herkunftsstaat oder in anderen Staaten vorbestraft? VP: Nein. LA: Wann haben Sie den Entschluss zur Ausreise aus Indien gefasst? VP: Im Oktober
- LA: Wie lautet Ihre letzte Wohnadresse in Ihrem Herkunftsstaat und wie lange haben Sie sich dort aufgehalten? VP: Adresse: XXXX . An dieser Adresse wohnen wir bzw. meine Familie seit drei Jahren. Vorher haben wir wo anders gewohnt. Ich habe von August 2018 bis Oktober 2018 in Bombay gewohnt. Danach wieder an dieser Adresse.VP: Adresse: römisch 40 . An dieser Adresse wohnen wir bzw. meine Familie seit drei Jahren. Vorher haben wir wo anders gewohnt. Ich habe von August 2018 bis Oktober 2018 in Bombay gewohnt. Danach wieder an dieser Adresse. LA: Wann haben Sie die soeben von Ihnen genannte Adresse verlassen und wann haben Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen? VP: Am XXXX habe ich meine Reise von zuhause weg begonnen. Ich bin vom Flughafen XXXX ausgereist. Ich habe meine Wohnadresse und Indien am selben Tag verlassen.VP: Am römisch 40 habe ich meine Reise von zuhause weg begonnen. Ich bin vom Flughafen römisch 40 ausgereist. Ich habe meine Wohnadresse und Indien am selben Tag verlassen. LA: Sind Sie alleine gereist? VP: Ja. LA: Wie kamen Sie nach Österreich? VP: Über die Türkei, Griechenland, Rumänien und Österreich. LA: Wie lange waren Sie in Griechenland aufhältig? VP: Drei, vier Monate. LA: Wo in Griechenland haben Sie gelebt? Wovon haben Sie gelebt? VP: In einer Schlepperunterkunft. Er hat mich dort versteckt. LA: Hatten Sie in Griechenland Behördenkontakt? VP: Nein. LA: Wie lange waren Sie in Rumänien aufhältig? VP: Vier, fünf Monate. Dort war ich auch in einer Schlepperunterkunft und hatte auch keinen Behördenkontakt. LA: Wie viel haben Sie dem Schlepper bezahlt? VP: 1,1 Mio. indische Rupien, 13.000,- Euro. LA: Woher hatten Sie das Geld? VP: Meine Familie hat mich unterstützt und ich habe mir Geld von Verwandten und Bekannten ausgeborgt. LA: Wann haben Sie das Geld bekommen? VP: Im September und Oktober XXXX habe ich das Geld gesammelt. VP: Im September und Oktober römisch 40 habe ich das Geld gesammelt. LA: Welches Land war Ihr Reiseziel? VP: England. LA: Warum England? VP: Wegen dem Sprachvorteil. Ich kann Englisch. LA: Bitte schildern Sie kurz Ihren bisherigen Lebenslauf. VP: Am XXXX bin ich in XXXX geboren XXXX habe ich mit dem Kindergarten begonnen. Danach Volksschule, Hauptschule und höhere Schule. Die Schule habe ich XXXX abgeschlossen. Dann sind wir im Jahr XXXX nach XXXX übersiedelt. Von XXXX habe ich meinen Bachelor in Computer-Applikation gemacht. Von XXXX bis zur Ausreise XXXX hatte ich keinen Job. Ich habe keine Arbeit gefunden. VP: Am römisch 40 bin ich in römisch 40 geboren römisch 40 habe ich mit dem Kindergarten begonnen. Danach Volksschule, Hauptschule und höhere Schule. Die Schule habe ich römisch 40 abgeschlossen. Dann sind wir im Jahr römisch 40 nach römisch 40 übersiedelt. Von römisch 40 habe ich meinen Bachelor in Computer-Applikation gemacht. Von römisch 40 bis zur Ausreise römisch 40 hatte ich keinen Job. Ich habe keine Arbeit gefunden. LA: Sind Sie verheiratet? Haben Sie Kinder? VP: Nein. LA: Warum haben Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen bzw. warum stellen Sie den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz? VP: Eigentlich wäre mit dem Schlepper vereinbart worden, dass er mich über Frankreich nach England bringt, aber letzten Endes hat er mich hierhergebracht. Ich habe kein Geld, ich kann nicht weiterreisen. Ich habe gesehen, hier sind die Menschen sehr nett und das Land ist schön. Deshalb habe ich entschieden hier Asyl zu beantragen. Im Jahr XXXX habe ich ein Mädchen kennengelernt. Mit der Zeit haben wir uns mehrmals getroffen und wir haben uns verliebt. Zwei Jahre lang war alles in Ordnung und alles ist gut gegangen. Im Jahr XXXX ist die Familie des Mädchens auf die Beziehung draufgekommen. Die Familie war gegen unsere Beziehung. Der Grund dafür ist, dass dies eine bekannte und reiche Familie ist und meine Familie und ich eher arm sind. Die Familie des Mädchens haben sie geschlagen. Am Anfang haben sie mich auch bedroht, deswegen habe ich XXXX verlassen und bin nach Bombay gegangen und habe dort drei Monate gewohnt. Nach den drei Monaten bin ich wieder zurück nachhause nach XXXX . Eine Woche später war ich unterwegs von XXXX nach XXXX , weil meine Freundin dort wohnt. Ich wollte sie treffen. In XXXX haben mich zwei Brüder meiner Freundin und weitere drei Freunde von denen, geschlagen. Sie haben mit Eisenstangen auf meine Füße und meinen Kopfbereich geschlagen. Ich bin am Boden gefallen und war bewusstlos und die Angreifer sind geflüchtet. Als ich wach wurde, habe ich gemerkt ich bin im Spital. Ich war dort ca. zwei Wochen in Behandlung. Danach bin ich wieder nachhause nach XXXX gekommen. Danach habe ich und auch meine Familie Drohanrufe bekommen. Dies ging etwa drei, vier Monate. Ich habe auch Depressionen bekommen deswegen. Viele Bekannte haben bemerkt, dass es mir nicht gut geht und haben mir geraten Indien zu verlassen und ins Ausland zu gehen. Ich habe viele Leute gefragt, ob sie jemanden kennen, der mir hilft mich ins Ausland zu bringen. Dann habe ich einen Schlepper kennengelernt, er heißt XXXX . Er sagte mir er könnte mich nach England bringen. Er hat umgerechnet 13.000,- Euro verlangt von mir. Er hat mir meinen Reisepass genommen und ein türkisches Visum beantragt. Dann bin ich am XXXX von XXXX geflogen. Im Jahr römisch 40 habe ich ein Mädchen kennengelernt. Mit der Zeit haben wir uns mehrmals getroffen und wir haben uns verliebt. Zwei Jahre lang war alles in Ordnung und alles ist gut gegangen. Im Jahr römisch 40 ist die Familie des Mädchens auf die Beziehung draufgekommen. Die Familie war gegen unsere Beziehung. Der Grund dafür ist, dass dies eine bekannte und reiche Familie ist und meine Familie und ich eher arm sind. Die Familie des Mädchens haben sie geschlagen. Am Anfang haben sie mich auch bedroht, deswegen habe ich römisch 40 verlassen und bin nach Bombay gegangen und habe dort drei Monate gewohnt. Nach den drei Monaten bin ich wieder zurück nachhause nach römisch 40 . Eine Woche später war ich unterwegs von römisch 40 nach römisch 40 , weil meine Freundin dort wohnt. Ich wollte sie treffen. In römisch 40 haben mich zwei Brüder meiner Freundin und weitere drei Freunde von denen, geschlagen. Sie haben mit Eisenstangen auf meine Füße und meinen Kopfbereich geschlagen. Ich bin am Boden gefallen und war bewusstlos und die Angreifer sind geflüchtet. Als ich wach wurde, habe ich gemerkt ich bin im Spital. Ich war dort ca. zwei Wochen in Behandlung. Danach bin ich wieder nachhause nach römisch 40 gekommen. Danach habe ich und auch meine Familie Drohanrufe bekommen. Dies ging etwa drei, vier Monate. Ich habe auch Depressionen bekommen deswegen. Viele Bekannte haben bemerkt, dass es mir nicht gut geht und haben mir geraten Indien zu verlassen und ins Ausland zu gehen. Ich habe viele Leute gefragt, ob sie jemanden kennen, der mir hilft mich ins Ausland zu bringen. Dann habe ich einen Schlepper kennengelernt, er heißt römisch 40 . Er sagte mir er könnte mich nach England bringen. Er hat umgerechnet 13.000,- Euro verlangt von mir. Er hat mir meinen Reisepass genommen und ein türkisches Visum beantragt. Dann bin ich am römisch 40 von römisch 40 geflogen. LA: Wie heißt das Mädchen, Ihre Freundin? VP: Sie heißt XXXX und ist am XXXX geboren. VP: Sie heißt römisch 40 und ist am römisch 40 geboren. LA: Wo wohnt Ihre Freundin? VP: XXXX VP: römisch 40 LA: Wie weit ist das von Ihrem Wohnort entfernt? VP: Wir sind in das gleiche College gegangen. Das College war in XXXX ist in der Mitte von XXXX und XXXX . Es sind von XXXX 30 km. Sie hat in einem Internat beim College gewohnt. Sie wohnt 60 Kilometer von mir entfernt. VP: Wir sind in das gleiche College gegangen. Das College war in römisch 40 ist in der Mitte von römisch 40 und römisch 40 . Es sind von römisch 40 30 km. Sie hat in einem Internat beim College gewohnt. Sie wohnt 60 Kilometer von mir entfernt. LA: Haben Sie noch Kontakt zu dem Mädchen? Sind Sie noch in einer Beziehung? VP: Der letzte Kontakt war im August XXXX . Ihre Familie hat ihr Handy weggenommen und das Handy versperrt, deshalb konnten wir keinen Kontakt mehr haben.VP: Der letzte Kontakt war im August römisch 40 . Ihre Familie hat ihr Handy weggenommen und das Handy versperrt, deshalb konnten wir keinen Kontakt mehr haben. LA: Weiß Ihre Freundin, dass Sie Indien verlassen haben? VP: Weiß ich nicht. LA: Was passierte, als die Familie die Beziehung bemerkte? Wie ereignete sich das und wann war das? VP: Im August XXXX ist die Familie auf unsere Beziehung draufgekommen. Die Familie des Mädchens hat mich bedroht und geschlagen. VP: Im August römisch 40 ist die Familie auf unsere Beziehung draufgekommen. Die Familie des Mädchens hat mich bedroht und geschlagen. LA: Wann wurden Sie erstmals bedroht? Wie sah diese Bedrohung aus? VP: Im August XXXX . Sie haben meine Personalien von meiner Freundin bekommen. Sie wurde geschlagen und ausgefragt. Nach zwei Tagen haben sie mich telefonisch bedroht.VP: Im August römisch 40 . Sie haben meine Personalien von meiner Freundin bekommen. Sie wurde geschlagen und ausgefragt. Nach zwei Tagen haben sie mich telefonisch bedroht. LA: Wie sah die Bedrohung ausgesehen? Was wurde Ihnen gesagt? VP: Sie haben mich mit schlimmen Worten beschimpft. Sie waren wütend und haben mich gefragt wo ich bin und haben mir gedroht, dass sie mich überall finden würden. LA: Wie ging die Beziehung zu Ihrer Freundin dann weiter? VP: Die Familie ist draufgekommen wo ich wohne, ich weiß nicht wie. Nach zwei Wochen haben sie mich angerufen und gesagt, sie würden wissen wo ich wohne. Sie wissen meine Adresse. Deshalb bin ich nach zwei Wochen nach XXXX gegangen. VP: Die Familie ist draufgekommen wo ich wohne, ich weiß nicht wie. Nach zwei Wochen haben sie mich angerufen und gesagt, sie würden wissen wo ich wohne. Sie wissen meine Adresse. Deshalb bin ich nach zwei Wochen nach römisch 40 gegangen. LA: Wo und bei wem haben Sie sich dort aufgehalten? VP: In der Nähe des XXXX . Bei Freunden von Freunden.VP: In der Nähe des römisch 40 . Bei Freunden von Freunden. LA: Wie lange waren Sie dort? VP: Drei bis vier Monate. LA: Und dann sind Sie wieder zurück XXXX an Ihre Wohnadresse?LA: Und dann sind Sie wieder zurück römisch 40 an Ihre Wohnadresse? VP: Ja. LA: Was ist weiter passiert? VP: Nach einer Woche wollte ich meine Freundin wieder treffen, deshalb bin ich nach XXXX gegangen.VP: Nach einer Woche wollte ich meine Freundin wieder treffen, deshalb bin ich nach römisch 40 gegangen. LA: Haben Sie dort ein Treffen mit Ihrer Freundin vereinbart? VP: Sie hat mich angerufen, aber nicht von ihrem Handy, sondern vom Handy des Nachbarn. So haben wir ein Treffen vereinbart. LA: Was ist weiter passiert? VP: Die Brüder meiner Freundin sind mit drei Freunden gekommen und haben mich geschlagen. LA: Wo ist das passiert? VP: In XXXX . Wenn man in XXXX in den Bus einsteigt gibt es dort eine Haltestelle.VP: In römisch 40 . Wenn man in römisch 40 in den Bus einsteigt gibt es dort eine Haltestelle. LA: Sie gaben an, Sie wären von den Brüdern und Freunden mit Eisenstangen geschlagen worden und erst im Krankenhaus wieder aufgewacht. In welchem Krankenhaus waren Sie? VP: Das Krankenhaus heißt XXXX . Es ist in XXXX . VP: Das Krankenhaus heißt römisch 40 . Es ist in römisch 40 . LA: Wurden Sie während Ihres Aufenthalts bei Bekannten in XXXX bedroht oder aufgesucht?LA: Wurden Sie während Ihres Aufenthalts bei Bekannten in römisch 40 bedroht oder aufgesucht? VP: Ich wurde weiterhin telefonisch bedroht, aber sie wussten nicht wo ich bin. LA: Wieso sind sie von Bombay wieder zurück nach XXXX gegangen?LA: Wieso sind sie von Bombay wieder zurück nach römisch 40 gegangen? VP: Weil ich bei jemanden gewohnt habe und ich wollte diesen nicht weiter belasten. Und andererseits habe ich geglaubt, dass sich die Lage ein bisschen beruhigt hätte. LA: Haben Sie den Vorfall, bei welchem Sie von den Brüdern und deren Freunden angegriffen wurden der Polizei gemeldet? VP: Sie haben mich telefonisch bedroht und mir gesagt, sollte ich zur Polizei gehen würde es noch schlimmer werden. Sie haben gesagt, ich würde wissen, sie hätten überall Beziehungen. LA: Welche Verletzungen haben Sie davongetragen? VP: Am Kopf und an beiden Knien an der Hinterseite. Eigentlich haben sie auf den ganzen Körper geschlagen aber an diesen zwei Stellen hatte ich die größten Schmerzen. LA: Haben Sie Unterlagen die Ihren Krankenhausaufenthalt belegen? VP: Nein. LA: Warum nicht? VP: Ich habe damals nicht so weit gedacht, dass ich ins Ausland gehe und Asyl beantrage, weswegen ich die Unterlagen nicht aufbewahrt habe. LA: Gab es ein fluchtauslösendes Ereignis? VP: Ich und meine Familie möchten diesen Streit schlichten. Aber die andere Familie hat uns nicht zugehört und wurde immer wütend. LA: Welche Probleme hat Ihre Familie deshalb? VP: Sie haben meine Familie deswegen auch beschimpft und bedroht. Sie haben von meiner Familie verlangt, dass sie mir sagen ich soll die Beziehung zu dem Mädchen beenden. Sie haben meiner Familie gesagt, sie würden mich umbringen. LA: Nochmal: Gab es ein fluchtauslösendes Ereignis? VP: Nein. LA: Wieso ist die Familie so einflussreich und bekannt? VP: Sie haben viel Geld und sind reich, habe große Grundstücke und Felder. Sie besitzen sehr viele Grundstücke. LA: Warum haben Sie nicht in einem anderen Teil Ihres Herkunftsstaates Schutz vor Verfolgung gesucht? VP: Ich habe immer Angst gehabt. Sie setzen meine Familie unter Druck und verlangen meine Adresse von meiner Familie. LA: Weiß die Familie, dass sie Indien verlassen haben? VP: Meine Familie weiß es, aber bei der anderen Familie weiß ich es nicht. LA: Gibt es noch weitere Gründe für die gegenständliche Antragstellung? VP: Ich habe noch immer Angst, weil sie haben mir ernsthaft gedroht mich umzubringen. In letzter Zeit habe ich immer in Angst gelebt. Ich will endlich ohne Angst leben. Wenn ich einen positiven Bescheid erhalte will ich arbeiten und Geld verdienen. LA: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat je Probleme mit der Polizei, dem Militär oder den staatlichen Organen? VP: Nein. LA: Hatten Sie Ihrem Herkunftsstaat je wegen Ihrer Religion Probleme? VP: Nein. LA: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit Probleme? VP: Nein. LA: Waren Sie jemals politisch tätig? VP: Nein. LA: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat aufgrund Verfolgung durch Dritte Probleme? VP: Außer dem bereits geschilderten nicht. LA: Was würde mit Ihnen passieren, wenn Sie jetzt in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten? VP: Ich will nicht zurück nach Indien. LA: Haben Sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben, gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, vollständig geschildert? VP: Ja. LA: Ihnen wird nun mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, Ihren Antrag auf int. Schutz gemäß §§ 3,8 Asylgesetz abzuweisen und eine Rückkehrentscheidung zu erlassen. Wollen Sie konkrete Gründe nennen, die dem entgegenstehen?LA: Ihnen wird nun mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, Ihren Antrag auf int. Schutz gemäß Paragraphen 3,,8 Asylgesetz abzuweisen und eine Rückkehrentscheidung zu erlassen. Wollen Sie konkrete Gründe nennen, die dem entgegenstehen? VP: Ich will mich beraten lassen, dann kann ich was sagen. LA: Ihnen wurden bereits am 05.07.2021 die aktuellen Länderfeststellungen zur Lage in Indien ausgefolgt. Möchten Sie nunmehr eine Stellungnahme zu dieser Länderfeststellung abgeben? VP: Ich kann das nicht lesen. Ich kann nichts dazu sagen. Anmerkung: Dem ASt. wird die Verfahrensanordnung gem. § 29 Abs. 3 Z 5 AsylG sowie die Verfahrensanordnung gem. § 52a Abs. 2 BFA-VG gegen eigenhändige Unterschriftsleistung ausgefolgt. Der Inhalt der Verfahrensanordnung wird dem ASt. durch den anwesenden Dolmetscher zur Kenntnis gebracht.Anmerkung: Dem ASt. wird die Verfahrensanordnung gem. Paragraph 29, Absatz 3, Ziffer 5, AsylG sowie die Verfahrensanordnung gem. Paragraph 52 a, Absatz 2, BFA-VG gegen eigenhändige Unterschriftsleistung ausgefolgt. Der Inhalt der Verfahrensanordnung wird dem ASt. durch den anwesenden Dolmetscher zur Kenntnis gebracht. Anmerkung: Ihnen wird nun zur Kenntnis gebracht, dass Sie nach einer Frist von mindestens 24 Stunden im Zuge einer niederschriftlichen Befragung im Beisein eines Rechtsberaters die Möglichkeit haben, zu diesem Sachverhalt Stellung zu beziehen. Von diesem Termin werden Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt. Sollten Sie diesem Termin nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass das Verfahren in Ihrer Abwesenheit fortgesetzt wird. LA: Wir sind nun am Ende der Befragung angekommen. Hatten Sie ausreichend Zeit, Ihre Angaben vollständig und so ausführlich wie Sie es wollten zu machen? VP: Ja. LA: Wollen Sie noch etwas angeben, was Ihnen besonders wichtig erscheint? VP: Nein. Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt. Nach erfolgter Rückübersetzung: LA: Stimmt diese Niederschrift mit Ihren bisherigen Angaben überein? VP: Ja. LA: Wann wurden Sie von den Brüdern und dessen Freunden in XXXX angegriffen?LA: Wann wurden Sie von den Brüdern und dessen Freunden in römisch 40 angegriffen? VP: Im XXXX . VP: Im römisch 40 . LA: Können Sie den Tag nennen? VP: Nein. LA: Wie spät war es? VP: Am Vormittag, 11:00 oder 12:00 Uhr. LA: Waren viele Leute an der Bushaltestelle? VP: Ja zwischen 10 und 20 Personen waren schon dort. LA: Wie kam es dazu, dass sie an der Bushaltestelle aufeinandertrafen? Wussten die Brüder, dass Sie in XXXX sind?LA: Wie kam es dazu, dass sie an der Bushaltestelle aufeinandertrafen? Wussten die Brüder, dass Sie in römisch 40 sind? VP: Vielleicht haben sie mein Foto im Handy meiner Freundin gesehen. LA: Aber wie wussten diese wegen des Fotos, dass sie an diesem Tag in XXXX waren?LA: Aber wie wussten diese wegen des Fotos, dass sie an diesem Tag in römisch 40 waren? VP: Ich kann nichts sagen aber ich vermute, der Nachbar hat es weitererzählt, da meine Freundin mich mit dessen Handy angerufen hat und das Treffen mit mir vereinbart hat. LA: Es gab also 10-20 Zeugen, die den Vorfall gesehen haben. Ist das richtig? VP: Ja. Die haben das gesehen. LA: Sie kamen danach ins Krankenhaus. Nachdem es sich bei dem Vorfall um Körperverletzung durch andere Personen gehandelt habe, müsste doch die Polizei verständigt worden sein oder nicht? VP: Normalerweise beantragt das Opfer, dass die Polizei kommen sollte, aber ich wollte das nicht. LA: Trotz dessen, dass es 10-20 Augenzeugen gegeben hat wollten sie nicht, dass die Polizei von diesem Angriff erfährt? VP: Das waren einfache Passanten. Warum sollten die als Zeugen aussagen. LA: Ist die Polizei zur Bushaltestelle gekommen, als Sie nach dem Angriff bewusstlos am Boden gelegen sind? VP: Nein. LA: Wie kamen Sie ins Krankenhaus? VP: Ich war bewusstlos. Ich weiß nicht wer oder wie man mich ins Krankenhaus gebracht hat. LA: War dies der einzige tätliche Angriff? VP: Ja. LA: Wann wurden Sie zuletzt bedroht? VP: Im XXXX .VP: Im römisch 40 . LA: Wurden Sie von der Familie aufgefordert die Beziehung zu dem Mädchen zu beenden? VP: Ja meine Familie hat mir gesagt ich soll die Beziehung beenden. Sie wollen mich einfach töten und schlagen, mehr kann ich nicht sagen. LA: Hätte die Familie Sie in Ruhe gelassen, wenn Sie die Beziehung beendet hätten? VP: Ich wollte schon, aber die Familie lassen mich nicht in Ruhe und wollen mich immer weiter schlagen. LA: Wieso sollte die Familie Sie weiterhin bedrohen und schlagen wollen, wenn doch das einzige was sie wollen ist, dass sie die Beziehung zum Mädchen beenden? VP: Es ist eine Sache des Egos. Sie sind dort berühmt und wollen Rache. LA: Von wann bis wann sind Sie in Bombay bei Bekannten untergekommen? VP: Von XXXX VP: Von römisch 40 Anmerkung: Der Teil der Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt. Nach erfolgter Rückübersetzung: LA: Haben Sie den Dolmetscher während der gesamten Befragung einwandfrei verstanden? VP: Ja. LA: Hat Ihnen der Dolmetscher alles rückübersetzt? VP: Ja. LA: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift? Wurde alles richtig und vollständig protokolliert? VP: Ich habe keine Einwände. […]“
- Am XXXX wurde der BF vor dem BFA neuerlich niederschriftlich einvernommen. Die Einvernahme nahm folgenden Verlauf:
- Am römisch 40 wurde der BF vor dem BFA neuerlich niederschriftlich einvernommen. Die Einvernahme nahm folgenden Verlauf: „[…] LA: Verstehen Sie den anwesenden Dolmetscher? VP: Ja. LA: Liegen Befangenheitsgründe oder sonstigen Einwände gegen die anwesenden Personen vor? VP: Nein. LA: Fühlen Sie sich psychisch und physisch in der Lage, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten? VP: Ja, mir geht es gut. Anmerkung: Der ASt. erklärt auf konkrete Nachfrage hin, dass ihm die allgemeinen Informationen bereits zur Kenntnis gebracht wurden. Anmerkung: Dem ASt. wird die vor der EASt-West am XXXX gemachte Niederschrift, welche seine Unterschrift trägt, vorgelegt. Dem ASt. wird die vor der EASt-West am römisch 40 gemachte Niederschrift, welche seine Unterschrift trägt, vorgelegt. LA: Sind die von Ihnen im Rahmen der ersten Einvernahme gemachten Angaben richtig und halten Sie diese aufrecht? VP: Ich habe die Wahrheit gesagt und bleibe bei meinen Aussagen. LA: Möchten Sie bezüglich der oa. Einvernahme Korrekturen oder Ergänzungen vorbringen? VP: Nein. LA: Wann ist die Familie Ihrer Freundin auf die Beziehung draufgekommen? VP: In der ersten XXXX .VP: In der ersten römisch 40 . LA: Wie kamen sie auf die Beziehung? VP: Ich glaube sie haben in das Handy meiner Freundin geschaut und sind so draufgekommen. LA: Wann wurden Sie erstmals bedroht? VP: Gegen Mittag sind sie draufgekommen und am Nachmittag wurde ich telefonisch bedroht. LA: Wann sind Sie nach Bombay zu Bekannten gegangen und dort untergekommen? VP: Ein genaues Datum weiß ich nicht. Es war in der dritten XXXX .VP: Ein genaues Datum weiß ich nicht. Es war in der dritten römisch 40 . LA: Wie lange waren Sie in Bombay? VP: Ca. drei Monate. LA: Also bis wann? VP: Bis XXXX VP: Bis römisch 40 LA: Wann wollten Sie sich in XXXX mit Ihrer Freundin treffen bzw. wann passierte der Vorfall als Sie von den Brüdern und Freunden Ihrer Freundin geschlagen worden wären?LA: Wann wollten Sie sich in römisch 40 mit Ihrer Freundin treffen bzw. wann passierte der Vorfall als Sie von den Brüdern und Freunden Ihrer Freundin geschlagen worden wären? VP: Im XXXX VP: Im römisch 40 LA: Können Sie ein konkretes Datum nennen? VP: Erste XXXX VP: Erste römisch 40 LA: Wie kamen Sie von Ihrem Wohnort nach XXXX , um sich dort mit Ihrer Freundin zu treffen?LA: Wie kamen Sie von Ihrem Wohnort nach römisch 40 , um sich dort mit Ihrer Freundin zu treffen? VP: Mit dem Bus. Von XXXX .VP: Mit dem Bus. Von römisch 40 . LA: Wie lange sind Sie gefahren? VP: Zwei bis zweieinhalb Stunden. LA: Wie können Sie es sich erklären, dass Sie und die Brüder und Freunde Ihrer Freundin in XXXX zufällig aufeinandergetroffen sind?LA: Wie können Sie es sich erklären, dass Sie und die Brüder und Freunde Ihrer Freundin in römisch 40 zufällig aufeinandergetroffen sind? VP: Sie sind plötzlich dagestanden. Ich nehme an, meine Freundin hat mich vom Telefon des Nachbarn angerufen und der Nachbar hat die Information dann weitergegeben und so wussten sie wo ich war. LA: Wie konnte der Nachbar das wissen? Hat er Ihre Freundin während des Telefonats belauscht? VP: Meine Freundin hat das Handy des Nachbars verlangt und hat mit diesem Handy mit mir telefoniert. LA: Das erklärt nicht, wie die Brüder durch den Nachbar davon erfahren konnten, dass Sie an diesem Tag in XXXX warenLA: Das erklärt nicht, wie die Brüder durch den Nachbar davon erfahren konnten, dass Sie an diesem Tag in römisch 40 waren VP: Ich habe mit meiner Freundin telefonisch vereinbart, wo wir uns in XXXX treffen. Es kann sein, dass der Nachbar neben ihr war und alles mitbekommen hat. VP: Ich habe mit meiner Freundin telefonisch vereinbart, wo wir uns in römisch 40 treffen. Es kann sein, dass der Nachbar neben ihr war und alles mitbekommen hat. LA: Handelt es sich um einen Nachbar oder eine Nachbarin? VP: Es war ein Mädchen. Sie ist eine Freundin meiner Freundin. LA: Wieso wurde Ihre Freundin von deren Freundin verraten? VP: Es kann sein, dass die Nachbarin Angst bekommen hat, dass sie Probleme bekommen wird, weil sie von der Beziehung wusste. Deshalb hat sie es den Brüdern meiner Freundin erzählt. LA: Wo hätte das Treffen mit Ihrer Freundin stattfinden sollen? VP: Ausgemacht haben wir, dass wir uns an der Bushaltestelle treffen und dann in ein Restaurant gehen. LA: Erschien Ihre Freundin zum Treffen? Wo war Sie? VP: Nein, die Familie ist draufgekommen, dass wir uns Treffen und sie hatte wegen ihrer Familie keine Möglichkeit zu kommen. LA: Sie wurden im XXXX attackiert und sind ein Jahr später, im XXXX aus Indien ausgereist. Was passierte in diesem einen Jahr?LA: Sie wurden im römisch 40 attackiert und sind ein Jahr später, im römisch 40 aus Indien ausgereist. Was passierte in diesem einen Jahr? VP: In diesem Jahr habe ich mehrmals telefonische Drohungen bekommen. Ich habe viele Probleme gehabt. Sogar meine Familie wurde unterdrückt. Meine Eltern haben auch Drohanrufe bekommen. Im XXXX habe ich das letzte Mal mit meiner Freundin telefoniert. Dann habe ich entschieden Indien zu verlassen. VP: In diesem Jahr habe ich mehrmals telefonische Drohungen bekommen. Ich habe viele Probleme gehabt. Sogar meine Familie wurde unterdrückt. Meine Eltern haben auch Drohanrufe bekommen. Im römisch 40 habe ich das letzte Mal mit meiner Freundin telefoniert. Dann habe ich entschieden Indien zu verlassen. LA: Sie sagten bei der ersten Einvernahme die Familie Ihrer Freundin hätte ihr das Handy abgenommen und versteckt. Ab wann hatte Ihre Freundin kein Handy mehr? VP: Im XXXX haben sie ihr das Handy abgenommen. XXXX hat sie das Handy wieder zurückbekommen. Ende XXXX hat sie mit mir telefoniert. Dann wurde ihr das Handy wieder abgenommen. Wie lange sie dann kein Handy mehr hatte kann ich nicht sagen.VP: Im römisch 40 haben sie ihr das Handy abgenommen. römisch 40 hat sie das Handy wieder zurückbekommen. Ende römisch 40 hat sie mit mir telefoniert. Dann wurde ihr das Handy wieder abgenommen. Wie lange sie dann kein Handy mehr hatte kann ich nicht sagen. LA: Wie sah Ihre Beziehung in der Zeit nachdem die Familie davon wusste, aus? VP: Meine Freundin wurde von ihrer Familie geschlagen und sie haben alles gefragt über mich. Sie hat alles erzählt wie oft und wo wir uns getroffen haben. Wir lieben uns. LA: Nochmal: Wie sah die Beziehung aus? Was haben Sie gemacht? Wie oft haben sie sich gesehen? VP: 2016 haben wir uns im College kennengelernt. Am Anfang waren wir wie gute Freunde und haben Telefonnummern ausgetauscht. Nach ein paar Monaten haben wir uns verliebt. LA: Nochmal: Wie sah Ihre Beziehung aus, in der Zeit nachdem die Familie davon wusste? VP: Nachdem sie draufgekommen sind haben sie mich viel in meinem Leben gestört und meine Familie hat viele Probleme bekommen. XXXX habe ich überlegt mich von meiner Freundin fernzuhalten. XXXX haben wir das letzte Mal telefoniert. Dann habe ich entschieden den Kontakt abzubrechen. VP: Nachdem sie draufgekommen sind haben sie mich viel in meinem Leben gestört und meine Familie hat viele Probleme bekommen. römisch 40 habe ich überlegt mich von meiner Freundin fernzuhalten. römisch 40 haben wir das letzte Mal telefoniert. Dann habe ich entschieden den Kontakt abzubrechen. LA: Wie sah der Kontakt zu Ihrer Freundin von XXXX , als die Familie draufgekommen ist, bis zum August XXXX , als Sie den Kontakt abgebrochen haben, aus?LA: Wie sah der Kontakt zu Ihrer Freundin von römisch 40 , als die Familie draufgekommen ist, bis zum August römisch 40 , als Sie den Kontakt abgebrochen haben, aus? VP: Von XXXX hatten wir telefonischen Kontakt, aber wir haben uns nicht mehr getroffen. VP: Von römisch 40 hatten wir telefonischen Kontakt, aber wir haben uns nicht mehr getroffen. LA: Wie oft hatten Sie telefonischen Kontakt? VP: Ca. 10 Mal monatlich, aber es waren nur kurze Anrufe. LA: Haben Sie Ihre Freundin jemals bei ihr zuhause besucht? VP: Nein. LA: Woher wissen Sie die genaue Adresse Ihrer Freundin? VP: Vier oder fünf Mal bin ich an dieser Straße vorbeigegangen. Ich habe mir die Adresse gemerkt. LA: Haben Sie die Eltern Ihrer Freundin jemals getroffen? VP: Nein, nur auf Fotos. LA: Haben Sie die Brüder nach dem Angriff noch einmal gesehen? VP: Nein. LA: Wieso sind Sie nach dem Angriff im XXXX nicht erneut nach Bombay gegangen?LA: Wieso sind Sie nach dem Angriff im römisch 40 nicht erneut nach Bombay gegangen? VP: Sie sagten zu mir egal wo du hin gehst, noch einmal nach XXXX oder irgendwo hin, wir finden dich. VP: Sie sagten zu mir egal wo du hin gehst, noch einmal nach römisch 40 oder irgendwo hin, wir finden dich. LA: Woher wussten die Brüder, dass Sie in XXXX waren?LA: Woher wussten die Brüder, dass Sie in römisch 40 waren? VP: Ich glaube sie haben meine Freundin geschlagen und sie gefragt und sie hat es ihnen gesagt. LA: Woher wusste Ihre Freundin, dass Sie in XXXX waren?LA: Woher wusste Ihre Freundin, dass Sie in römisch 40 waren? VP: Ich habe es ihr mitgeteilt. LA Wann? VP: Im XXXX , als sie kurz ihr Telefon bekam und mit mir telefonierte.VP: Im römisch 40 , als sie kurz ihr Telefon bekam und mit mir telefonierte. LA: Wie weit ist XXXX , bzw. der Wohnort Ihres Bekannten, an welchem Sie sich aufgehalten haben, von Ihrem Wohnort entfernt?LA: Wie weit ist römisch 40 , bzw. der Wohnort Ihres Bekannten, an welchem Sie sich aufgehalten haben, von Ihrem Wohnort entfernt? VP: Ich schätze 1500 km. LA: Wie sollte die Familie Sie da finden können? VP: Ich habe den Wohnort meines Bekannten verlassen, da ich nicht wollte, dass er wegen mir Probleme bekommt. LA: Nochmal: Wie sollte die Familie Sie im 1500 km entfernten XXXX finden können?LA: Nochmal: Wie sollte die Familie Sie im 1500 km entfernten römisch 40 finden können? VP: Ich habe meiner Freundin, als sie mit mir telefoniert hat, gesagt, dass ich in Bombay in der Nähe eines Bahnhofs wohne. Vielleicht hat sie es weitergesagt. LA: Wie viele Einwohner hat XXXX ?LA: Wie viele Einwohner hat römisch 40 ? VP: (ASt. überlegt). 100 Millionen. Nein, 20 Millionen. LA: Hätten Sie nicht, wenn Sie ihren Bekannten nicht weiter belasten hätten wollen, eine Wohnung XXXX nehmen können und dort weiterleben können?LA: Hätten Sie nicht, wenn Sie ihren Bekannten nicht weiter belasten hätten wollen, eine Wohnung römisch 40 nehmen können und dort weiterleben können? VP: Soweit habe ich nicht gedacht, dass ich das machen hätte können. LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihrer Familie in Indien? VP: Im XXXX .VP: Im römisch 40 . LA: Wieso nehmen Sie keinen Kontakt mit Ihrer Familie auf, um zu erfahren wie es ihnen geht und ob die andere Familie noch Probleme macht? VP: Sie haben wegen mir bereits viele Probleme bekommen. Ich will nicht, dass sie weiter Probleme bekommen. LA: Hat Ihre Familie versucht Kontakt mit Ihnen aufzunehmen? VP: Ich habe einen sehr guten Freund in Indien. Ich bin immer mit ihm in Kontakt. Das wissen meine Eltern auch. Sie fragen bei meinem Freund über mich. LA: Und der Freund erzählt Ihnen nicht, ob Ihre Familie noch Probleme wegen der anderen Familie hat? VP: Ich habe bei meinem Freund nachgefragt, er hat gesagt er hat Kontakt mit meiner Familie. Und er sagte meine Eltern haben ihm erzählt, sie bekommen weiterhin Anrufe von der Familie meiner Freundin. Sie fragen weiterhin nach mir. LA: Möchten Sie eine Stellungnahme zur beabsichtigten Vorgangsweise des BFA (Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz, Abweisung des Antrages auf subsidiären Schutz, Rückkehrentscheidung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Indien) abgeben? VP: Ich will nicht zurück nach Indien. LA: Wir sind nun am Ende der Befragung angekommen. Hatten Sie ausreichend Zeit, Ihre Angaben vollständig und so ausführlich wie Sie es wollten zu machen? VP: Ja. LA: Wollen Sie noch etwas angeben, was Ihnen besonders wichtig erscheint? VP: Nein. Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt. Nach erfolgter Rückübersetzung: LA: Haben Sie den Dolmetscher während der gesamten Befragung einwandfrei verstanden? VP: Ja. LA: Hat Ihnen der Dolmetscher alles rückübersetzt? VP: Ja. LA: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, bzw. wurde alles richtig und vollständig protokolliert? VP: Nein, keine Einwände. […]“
- Mit im Spruch angeführten Bescheid vom XXXX zu IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde ihm gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen ihn wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung nach § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Indien zulässig sei (Spruchpunkt III). Als Frist zur freiwilligen Ausreise wurden gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG vierzehn Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt (Spruchpunkt IV.).
- Mit im Spruch angeführten Bescheid vom römisch 40 zu IFA-Zahl/Verfahrenszahl: römisch 40 , wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins) als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Indien (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde ihm gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt, gegen ihn wurde gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG eine Rückkehrentscheidung nach Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen sowie gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Indien zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei). Als Frist zur freiwilligen Ausreise wurden gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG vierzehn Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung festgesetzt (Spruchpunkt römisch vier.). Begründend führte das BFA im Wesentlichen aus, dass sich der BF in seinem Vorbringen auf vage und ungenaue Schilderungen beziehen würde. Es sei dem BF offensichtlich nicht möglich gewesen betreffend seinen vermeintlichen die Flucht auslösenden Ereignis genaue Daten und Fakten, wie zum Beispiel das Datum, wann der Angriff vorgefallen wäre, zu nennen. So führte der BF nicht aus, welche Verletzungen er erhalten habe, sodass der BF folglich zwei Wochen lang stationär im Krankenhaus behandelt werden hätte müssen. Dass der BF die Krankenhausunterlagen nicht aufbewahrt hätte, da er nicht daran gedacht habe ins Ausland zu gehen um Asyl anzusuchen sei nicht nachvollziehbar, zumal nach logischen Denkvermögen jemand, welcher Probleme mit anderen Personen habe und angegriffen werde, etwaige Beweismittel diesbezüglich aufbewahren würde. Auch sei es für die Behörde nicht nachvollziehbar, dass sich der BF wegen des Angriffes im XXXX und dem daraus folgenden Krankenhausaufenthalt nicht an die Polizei gewandt habe, zumal es bei dem Vorfall laut seinen Angaben 10 bis 20 Augenzeugen gegeben hätte, die bezeugen könnten, dass er von den Brüdern bzw. deren Freunden angegriffen worden sei und das Bewusstsein verloren habe.Auch sei es für die Behörde nicht nachvollziehbar, dass sich der BF wegen des Angriffes im römisch 40 und dem daraus folgenden Krankenhausaufenthalt nicht an die Polizei gewandt habe, zumal es bei dem Vorfall laut seinen Angaben 10 bis 20 Augenzeugen gegeben hätte, die bezeugen könnten, dass er von den Brüdern bzw. deren Freunden angegriffen worden sei und das Bewusstsein verloren habe. Der BF habe angegeben, dass er in keinem anderen Teil in Indien Schutz vor Verfolgung hätte finden können, da ihm die Familie gesagt hätte, sie würde ihn überall finden, egal wo er hingehen würde. Festgehalten würde in diesem Zusammenhang, dass es dem BF seinen Aussagen nach dennoch möglich gewesen sei, bei einem von ihm Bekannten, in einem von ihm 1.500 Kilometer entfernten Wohnort drei bis vier Monate erfolgreich unterzutauchen. Somit könne angenommen werden, dass sich der BF sehr wohl in einem anderen Teil seines Herkunftsstaates niederlassen hätte können. Es sei dem BF nicht möglich gewesen plausibel anzuführen, wie die Familie in einer 1.500 Kilometer entfernten Stadt, welche über 12 Millionen Einwohner habe, diesen hätte finden können. Soweit der BF angeführt habe, dass er nicht soweit gedacht habe sich im 1.500 Kilometer entfernten XXXX niederzulassen und ein neues Leben aufzubauen wird angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar sei, weshalb der BF verzogen sei, sich in einem für ihn fremden Land, dessen Sprache er nicht spreche und über keine Angehörigen verfügen würde, eine Existenz aufzubauen, als in Indien, dem Land, in dem der BF aufgewachsen sei, dessen Sprache er spreche und über soziale Kontakte verfügen würde.Soweit der BF angeführt habe, dass er nicht soweit gedacht habe sich im 1.500 Kilometer entfernten römisch 40 niederzulassen und ein neues Leben aufzubauen wird angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar sei, weshalb der BF verzogen sei, sich in einem für ihn fremden Land, dessen Sprache er nicht spreche und über keine Angehörigen verfügen würde, eine Existenz aufzubauen, als in Indien, dem Land, in dem der BF aufgewachsen sei, dessen Sprache er spreche und über soziale Kontakte verfügen würde. Dass der BF sein gesamtes Leben hinter sich lasse und die Flucht ins Ungewisse ergreife ohne einen nachhaltigen Versuch zu unternehmen eine alternative und mit einem Verbleib in seinem Heimatland verbundene Lösung zu finden, sei realitätsfern. Der Umstand, dass der BF durch zahlreiche sichere Länder gereist sei und in keinem dieser Länder um Asyl angesucht habe, sei ein weiteres Indiz dafür, dass dem BF in Indien keine Verfolgung drohen würde. Von einer Person, die aus Angst um Leib und Leben ihr Heimatland verlasse, sei zu erwarten, dass diese bei erster Gelegenheit versuche Schutz zu erlangen. Der BF habe dies jedenfalls nicht getan. Der BF habe nicht glaubwürdig darlegen können, aus welchem Grunde ihm durch die Familie seiner Freundin noch gedroht werden sollte. Das primäre Ziel der Familie- die Trennung von seiner Freundin- sei erreicht. Der BF habe lediglich angegeben, dass dies eine Sache des „Egos“ sein würde, die Familie berühmt sei und Rache ausüben wolle. Es sei nicht glaubhaft, dass der BF in Indien aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung verlassen hätte. Offensichtlich handle es sich bei seinem Vorbringen um ein gedankliches Konstrukt, welches der BF in Ermangelung eines tatsächlichen Abschiebungshindernisses vorgebracht habe, um einer drohenden Abschiebung in seinen Herkunftsstaat entgegenzuwirken. Es habe unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände nicht festgestellt werden können, dass der BF im Falle seiner Rückkehr nach Indien dort Gefahr einer Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung iSd GFK ausgesetzt sein würde. Im konkreten Falle handle es sich beim BF um einen arbeitsfähigen und voll handlungsfähigen jungen Mann, wodurch auch die grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit am Erwerbsleben vorausgesetzt werden könne. Der BF habe selbst angegeben in Indien eine höhere Schule besucht und den Bachelor in „Computer-Application“ absolviert zu haben. Sowohl die Eltern des BF als auch dessen Bruder würden noch in Indien leben. Es könne somit angenommen werden, dass der BF durch seine Angehörigen Unterstützung erlangen könne. Da dem BF, wie bereits erwähnt, im Herkunftsstaat keine Verfolgung drohen würde, er weder an einer lebensbedrohenden Erkrankung noch einen sonstigen, auf seine Person bezogenen „außergewöhnlichen Umstand“ behauptete oder bescheinigte und er dort über Anknüpfungspunkte verfügen würde, gehe die Behörde davon aus, dass ihm im Herkunftsstaat auch keine Gefahr drohe, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde. Es bestehe ebenso kein anderer Hinweis darauf, die eine Abschiebung unzulässig machen könnte. In Indien bestehe nicht eine solch extreme Gefährdungslage, dass gleichsam jeder, der dorthin zurückkehre einer Gefährdung ausgesetzt wäre. Wie sich aus den Feststellungen ergeben würde, gebe es in Indien keine Bürgerkriegssituation und es herrsche keine Hungersnot.
- Gegen diesen Bescheid erhob der BF, vertreten durch den XXXX am XXXX vollinhaltlich Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) und stellte einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. Er führte zusammengefasst aus, dass dem Vorbringen des BF keine Glaubwürdigkeit zuzumessen sei. Dies obwohl seine Fluchtgeschichte kohärent und logisch aufgebaut sei und es keine Ergebnisse des Beweisverfahrens geben würde, die die Unrichtigkeit der Darstellung des BF widerlegen würde. Es sei daher von der Darstellung des BF auszugehen.
- Gegen diesen Bescheid erhob der BF, vertreten durch den römisch 40 am römisch 40 vollinhaltlich Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) und stellte einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Beschwerdeverhandlung. Er führte zusammengefasst aus, dass dem Vorbringen des BF keine Glaubwürdigkeit zuzumessen sei. Dies obwohl seine Fluchtgeschichte kohärent und logisch aufgebaut sei und es keine Ergebnisse des Beweisverfahrens geben würde, die die Unrichtigkeit der Darstellung des BF widerlegen würde. Es sei daher von der Darstellung des BF auszugehen. Zu den Ausführungen, dass die Gefahr eines jüngeren Menschen an der Corona-Krankheit zu erkranken, verhältnismäßig geringer sei, als das Risiko eines älteren Menschen, sei überholt, da nach den neueren Erkenntnissen auch mit Langzeitwirkungen mit unbekannten Ausmaß bei jüngeren Menschen gerechnet werden könne.Zu den Ausführungen, dass die Gefahr eines jüngeren Menschen an der Corona-Krankheit zu erkranken, verhältnismäßig geringer sei, als das Risiko eines älteren Menschen, sei überholt, da nach den neueren Erkenntnissen auch mit Langzeitwirkungen mit unbekannten Ausmaß bei jüngeren Menschen gerechnet werden könne.,
- Das BFA legte dem BVwG die Beschwerde unter Anschluss der Verwaltungsakten vor, wo diese am XXXX einlangte.
- Das BFA legte dem BVwG die Beschwerde unter Anschluss der Verwaltungsakten vor, wo diese am römisch 40 einlangte.
- Am XXXX fand vor dem BVwG eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. Der BF legte in der Verhandlung einen Auszug aus dem Gewerberegister vom XXXX vor, wonach er an diesem Tag das Gewerbe der Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, angemeldet hat. Im Übrigen nahm die Verhandlung an diesem Tag folgenden Verlauf:
- Am römisch 40 fand vor dem BVwG eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. Der BF legte in der Verhandlung einen Auszug aus dem Gewerberegister vom römisch 40 vor, wonach er an diesem Tag das Gewerbe der Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, angemeldet hat. Im Übrigen nahm die Verhandlung an diesem Tag folgenden Verlauf: „[…] R: Was ist Ihre Muttersprache? BF: Hindi. R an den Dolmetscher: In welcher Sprache übersetzen Sie für den Beschwerdeführer? D: Hindi. R befragt den Beschwerdeführer, ob er den Dolmetscher gut verstehe, dies wird bejaht. R befragt den Beschwerdeführer, ob dieser geistig und körperlich in der Lage ist der heutigen Verhandlung zu folgen bzw. ob irgendwelche Hindernisgründe vorliegen. Nun wird der Beschwerdeführer befragt, ob er gesund ist oder ob bei ihm (Krankheiten) und /oder Leiden vorliegen. Diese Fragen werden vom Beschwerdeführer dahingehend beantwortet, dass keine Hindernisgründe oder chronische Krankheiten und Leiden vorliegen. Der Beschwerdeführer ist in der Lage der Verhandlung in vollem Umfang zu folgen. Dem Beschwerdeführer wird dargelegt, dass er am Verfahren entsprechend mitzuwirken hat bzw. auf die Fragen wahrheitsgemäß zu antworten hat. Andernfalls dies sich entsprechend im Erkenntnis im Bundesverwaltungsgerichtes auswirken würde. R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben? BF: Nein. Eröffnung des Beweisverfahrens Zum bisherigen Verfahren: Die Partei verzichtet ausdrücklich auf die Verlesung des Akteninhaltes (vorgelegter Verwaltungsakt des BFA und Gerichtsakt des Bundesverwaltungsgerichtes), dieser wird jedoch vom R der Reihe nach erläutert und zur Akteneinsicht angeboten. Die Partei verzichtet auf eine Akteneinsicht. R erklärt diese Aktenteile zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und zum Inhalt der hier zu Grunde liegenden Niederschrift. R weist Beschwerdeführer auf die Bedeutung dieser Verhandlung hin. Der Beschwerdeführer wird aufgefordert nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und belehrt, dass unrichtige Angaben bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind. Ebenso wird auf die Verpflichtung zur Mitwirkung einer Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes hingewiesen und dass auch mangelnde Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist. Beginn der Befragung des BF: R: Bitte schreiben Sie mir Ihren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort auf. BF schreibt auf ein Blatt Papier, welches als Beilage ./A zum Akt genommen wird. BF: Ich heiße XXXX geboren in XXXX , das ist eine Stadt, in UP. BF: Ich heiße römisch 40 geboren in römisch 40 , das ist eine Stadt, in UP. R: Wo haben Sie von Ihrer Geburt an bis zu Ihrer Ausreise in Indien gelebt? BF: Von XXXX habe ich mich in XXXX durchgehend aufgehalten, von XXXX aufhältig. Zwischendurch war ich für zwei Monate XXXX . Das war von August XXXX bis Oktober XXXX . BF: Von römisch 40 habe ich mich in römisch 40 durchgehend aufgehalten, von römisch 40 aufhältig. Zwischendurch war ich für zwei Monate römisch 40 . Das war von August römisch 40 bis Oktober römisch 40 . R: Bei wem haben Sie von XXXX gelebt?R: Bei wem haben Sie von römisch 40 gelebt? BF: Bei meiner Familie. R: Lebt Ihre Familie noch an dieser Adresse? BF: Nein, sie leben jetzt in XXXX . BF: Nein, sie leben jetzt in römisch 40 . R: Bei wem haben Sie von XXXX gelebt?R: Bei wem haben Sie von römisch 40 gelebt? BF: Auch bei meiner Familie. R: Ist die gesamte Familie XXXX nach XXXX gekommen?R: Ist die gesamte Familie römisch 40 nach römisch 40 gekommen? BF: Ja, ich bin mit meiner Familie nach XXXX gekommen. BF: Ja, ich bin mit meiner Familie nach römisch 40 gekommen. R: Bei wem haben Sie zwischenzeitig immer wieder zwei Monate in XXXX gelebt?R: Bei wem haben Sie zwischenzeitig immer wieder zwei Monate in römisch 40 gelebt? BF: Bei einem Freund meines Freundes, einem Bekannten. R: Wie hat er geheißen? BF: XXXX BF: römisch 40 R: Wen bezeichnen Sie als Familienmitglieder? BF: Mein Vater, meine Mutter, ein Bruder. R: Ist der Bruder älter oder jünger als Sie? BF: Älter. R: Hat er eine eigene Familie? BF: Nein. R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie? BF: Von XXXX war ich in der Schule, von XXXX habe ich einen Abschluss in Informatik gemacht (Bachelor in Computer Science). Dazu habe ich noch einen Kurs über Menschenrechte gemacht. Dann habe ich noch einen Abschluss in Computernetzwerke. BF: Von römisch 40 war ich in der Schule, von römisch 40 habe ich einen Abschluss in Informatik gemacht (Bachelor in Computer Science). Dazu habe ich noch einen Kurs über Menschenrechte gemacht. Dann habe ich noch einen Abschluss in Computernetzwerke. R: Wie haben Sie in Indien Ihren Lebensunterhalt bestritten? BF: Meine Familie hat mich unterstützt, gearbeitet habe ich nicht. R: War bzw. ist Ihr Vater so wohlhabend, dass Sie nicht arbeiten mussten? BF: Mein Vater war ein einfacher Arbeiter, aber er konnte für uns sorgen. Ich wollte mich eigentlich noch weiterbilden. R: Arbeitet Ihr Bruder? BF: Ja. Mein Bruder arbeitet in einer privaten Logistikfirma als Büroangestellter. R: Haben Sie ein Stipendium erhalten? BF: Nein. R: Wie geht es Ihren Eltern, wie geht es Ihrem Bruder? BF: Ich habe keinen direkten Kontakt zu ihnen, sondern über meinen Freund, er hat mir erzählt, dass sie halt ihr Leben fristen. Der Bruder arbeitet, es geht ihm soweit gut. R: Wie bestreiten Sie in Österreich Ihren Lebensunterhalt? BF: XXXX habe ich eine Arbeit, davor wurde ich von Freunden unterstützt, die ich hier in Österreich kennengelernt habe. BF: römisch 40 habe ich eine Arbeit, davor wurde ich von Freunden unterstützt, die ich hier in Österreich kennengelernt habe. R: Was arbeiten Sie? BF: Ich bin Pizzalieferant. R: Für wen liefern Sie die Pizzen, wie heißt die Firma? BF legt vor: ● Dienstleistungsvertrag (wird in Kopie als Anlage ./B zum Akt genommen) R: Wie viele Stunden arbeiten Sie? BF: 6 bis 7 Stunden täglich. R: Von MO bis SO? BF: Montag ist Ruhetag, von Dienstag bis Sonntag arbeite ich. R: Was verdienen Sie pro Stunde, wie wird es abgerechnet? BF: Ich bekomme pro Lieferung 4 Euro, täglich mache ich 10 bis 12 Lieferungen. R: Haben Sie eine Arbeitsbewilligung? BF: Ich habe ein Gewerbe angemeldet. BF legt vor: Eine Gewerbeanmeldung für das Gewerbe Güterbeförderung (wird in Kopie als Anlage ./C zum Akt genommen) R: Von wem bekommen Sie die Aufträge, wohin müssen Sie die Pizzen liefern? BF: Das ist ein Restaurant, von dort bekomme ich die Adressen und die Pizzen. R: Sind Sie kranken-, unfall- und sozialversichert? BF: Seit der Gewerbeanmeldung bin ich bei der SVS versichert. R: Was bezahlen Sie da? BF: Ich habe den ersten Erlagschein noch nicht bekommen. R: Verfügen Sie über einen Mietvertrag? BF: Nein, ich habe einen Meldezettel, ich wohne mit einem Freund zusammen. R: Was zahlen Sie Ihrem Freund, dafür, dass Sie dort Unterkunft nehmen dürfen? BF: Ich habe bis jetzt noch nicht bezahlt, es ist ausgemacht, dass ich jedes Monat 100 Euro zahlen werde. R: Was haben Sie bis jetzt bezahlt? BF: Ich habe bis jetzt nichts bezahlt, es war eine freundschaftliche Unterstützung. R: Was zahlen Sie dann für Heizung, Strom, Gas udgl.? BF: Das ist inkludiert in den 100 Euro. R: Sprechen und verstehen Sie Deutsch? BF: Ein bisschen. Die Frage auf Deutsch: R: Haben Sie schon einen Deutschkurs besucht? BF: Ich habe Sie nicht verstanden. Die Frage auf Deutsch: R: Was machen Sie am liebsten in Ihrer Freizeit? BF: Ich verstehe nicht. Die Frage auf Deutsch: R: Um wie viel Uhr stehen Sie auf? BF: Ich kann bis jetzt nur Begrüßungen usw. Die Frage auf Deutsch: R: Wie alt sind Sie? BF auf Deutsch: 25, 26 kommen drei March. Die Frage auf Deutsch: R: Wie viele Kinder haben Sie? BF auf Deutsch: Ich habe keine Kinder. Die Frage auf Deutsch: R: Haben Sie sich schon für einen Deutschkurs angemeldet? BF auf Deutsch: Nein. Die Frage wird auf Hindi wiederholt. BF: Nein, aber ich habe es vor, wegen Corona war es bis jetzt schwierig. R: Haben Sie einen Freundeskreis in Ö? BF: Ja. Die Frage auf Deutsch: R: Gehören zu diesem Freundeskreis auch ÖsterreicherInnen an? BF auf Deutsch: Meine Freund XXXX .BF auf Deutsch: Meine Freund römisch 40 . Fragewiederholung auf Hindi. BF: Ja. Fortsetzung auf Hindi. R: Wie heißen Ihre zwei besten österr. Freunde mit Vor- und Familiennamen? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Woher kommt XXXX ?R: Woher kommt römisch 40 ? BF: Er ist Österreicher. R: Hat er die österr. Staatsbürgerschaft oder ist er in Ö geboren? BF: Er ist in Ö geboren, ich glaube, seine Familie kommt aus der Türkei. R: Wie heißt der zweite Freund? BF: XXXX , das ist sein Bruder. Ich habe noch einen Freund, der heißt XXXX kennen seinen Familiennamen nicht. BF: römisch 40 , das ist sein Bruder. Ich habe noch einen Freund, der heißt römisch 40 kennen seinen Familiennamen nicht. R: Haben Sie eine Freundin/Lebensgefährtin? BF: Nein. R: Sind Sie Mitglied in einem Club, in der Kirche, einer Organisation oder dgl.? BF: Nur im Fitnessclub. R: Was zahlen Sie da monatlich? BF: Im November und Dezember habe ich jeweils 10 Euro bezahlt, im Jänner werden es 30 Euro sein. R: Sind Sie gesund, sind Sie in ärztlicher Behandlung? BF: Ich bin gesund. R: Sind Sie geimpft gegen Covid, wenn ja, wie oft? BF: Ja, ich bin einmal geimpft mit Johnson. R: Die Angaben, die Sie beim BFA bzw. der Polizei gemacht haben, sind diese richtig und halten Sie diese aufrecht? BF: Ja. R: Was würden Sie befürchten, wenn Sie nach Indien zurückkehren müssten? BF: Ich fürchte um mein Leben aus den Gründen, die ich bereits angegeben habe. R: Können Sie das etwas näher ausführen? BF: XXXX habe ich ein Mädchen kennengelernt. Wir haben uns ein paar Monate gesehen, dann waren wir in einer Beziehung, zwei Jahre ging alles gut. Aber im XXXX hat die Familie des Mädchens von unserer Beziehung erfahren. Ihre Familie war gegen unsere Beziehung, weil ich aus armen Verhältnissen komme, die Familie des Mädchens ist sehr reich. Die Familie fing an mich telefonisch zu bedrohen. Ich habe sehr viele Anrufe bekommen. Ihre Familie hat sehr gute Beziehungen, deshalb bin ich dann im XXXX nach XXXX gefahren. Ca. 2 Monate war ich in XXXX und bin in der letzten XXXX zurück nach XXXX gekehrt. Ich habe dann mit meiner Freundin ausgemacht, dass wir uns treffen und zu diesem Treffen bin ich nach XXXX gefahren. Die Familie meiner Freundin hat von diesem Treffen Kenntnis erlangt, als ich dort ankam, waren dort anstatt meiner Freundin ihre Brüder, ihre zwei Brüder und drei Freunde von ihnen. Alle haben mich verprügelt. Sie schlugen mit Eisenstangen auf mich ein und haben mich auch am Kopf verletzt. Danach war ich ca. 2 Wochen im Krankenhaus. Nachgefragt gebe ich an: Im Krankhaus XXXX . Während meines Krankenhausaufenthaltes hat meine Familie Drohungen erhalten, ihr wurde gesagt, dass ich beim nächsten Angriff umgebracht werde. Wegen diesen ganzen Drohungen hatte ich Angst und Depressionen. Meine Familie war wegen der Drohungen auch sehr verängstigt, weil die Familie meiner Freundin sehr mächtig ist. Nach drei bis vier Monaten lernte ich Freunde kennen, die mir zur Ausreise geraten haben, weil mein Leben in Indien nicht mehr sicher war. Dann habe ich einen Schlepper namens Guru kennengelernt, dieser sagte, dass er mich nach Großbritannien bringen kann und alle Dokumente dafür beschaffen kann. Während dieser ganzen Zeit gingen die Drohanrufe weiter, ich musste in Angst leben. BF: römisch 40 habe ich ein Mädchen kennengelernt. Wir haben uns ein paar Monate gesehen, dann waren wir in einer Beziehung, zwei Jahre ging alles gut. Aber im römisch 40 hat die Familie des Mädchens von unserer Beziehung erfahren. Ihre Familie war gegen unsere Beziehung, weil ich aus armen Verhältnissen komme, die Familie des Mädchens ist sehr reich. Die Familie fing an mich telefonisch zu bedrohen. Ich habe sehr viele Anrufe bekommen. Ihre Familie hat sehr gute Beziehungen, deshalb bin ich dann im römisch 40 nach römisch 40 gefahren. Ca. 2 Monate war ich in römisch 40 und bin in der letzten römisch 40 zurück nach römisch 40 gekehrt. Ich habe dann mit meiner Freundin ausgemacht, dass wir uns treffen und zu diesem Treffen bin ich nach römisch 40 gefahren. Die Familie meiner Freundin hat von diesem Treffen Kenntnis erlangt, als ich dort ankam, waren dort anstatt meiner Freundin ihre Brüder, ihre zwei Brüder und drei Freunde von ihnen. Alle haben mich verprügelt. Sie schlugen mit Eisenstangen auf mich ein und haben mich auch am Kopf verletzt. Danach war ich ca. 2 Wochen im Krankenhaus. Nachgefragt gebe ich an: Im Krankhaus römisch 40 . Während meines Krankenhausaufenthaltes hat meine Familie Drohungen erhalten, ihr wurde gesagt, dass ich beim nächsten Angriff umgebracht werde. Wegen diesen ganzen Drohungen hatte ich Angst und Depressionen. Meine Familie war wegen der Drohungen auch sehr verängstigt, weil die Familie meiner Freundin sehr mächtig ist. Nach drei bis vier Monaten lernte ich Freunde kennen, die mir zur Ausreise geraten haben, weil mein Leben in Indien nicht mehr sicher war. Dann habe ich einen Schlepper namens Guru kennengelernt, dieser sagte, dass er mich nach Großbritannien bringen kann und alle Dokumente dafür beschaffen kann. Während dieser ganzen Zeit gingen die Drohanrufe weiter, ich musste in Angst leben. R: Wie viel haben Sie dem Schlepper für die Ausreise bezahlt? BF: Ca. 1,1 Mio. indische Rupien. R: Wie viel ist das ca. in Euro oder Dollar? BF: 12.000 bis 13.000 Euro. R: Woher hatten Sie so viel Geld? BF: Einen Teil hat meine Familie bezahlt, einen Teil meine Freunde. R: Müssen Sie Ihren Freunden das Geld zurückzahlen? BF: Irgendwann schon. R: Wann? BF: Wenn ich einmal Geld habe. R: Mit welchem Verkehrsmittel reisten Sie aus Indien aus? BF: Mit dem Flugzeug. R: An welchem Flughafen? BF: Flughafen in XXXX über den internationalen Flughafen. BF: Flughafen in römisch 40 über den internationalen Flughafen. R: Gab es irgendwelche Probleme bei der Ausreise, mit der Flughafenpolizei, Behörden? BF: Nein. R: Sind Sie mit Ihrem eigenen Reisepass ausgereist? BF: Ja. R: Sie sagten zuerst, es kam zu einem Vorfall, wo die Brüder Ihre Freundin und ihre Freunde Sie zusammenschlugen, wann war das? BF: November XXXX BF: November römisch 40 R: Wie lange blieben Sie dann noch in Indien? BF: Bis November XXXX , da habe ich Indien verlassen.BF: Bis November römisch 40 , da habe ich Indien verlassen. R: Wo haben Sie sich in diesem Jahr aufgehalten? BF: In XXXX bei meiner Familie, ab und zu war ich bei meinen Freunden, die in der Umgebung von XXXX wohnen. BF: In römisch 40 bei meiner Familie, ab und zu war ich bei meinen Freunden, die in der Umgebung von römisch 40 wohnen. R: Kam es in dieser Zwischenzeit zu irgendwelchen Vorfällen? BF: Die telefonischen Drohungen sind immer weiter gegangen. Die Leute haben mich gesucht. Manchmal habe ich sie von der Weite gesehen und wich ihnen aus. R: Die telefonischen Drohungen, woher wussten die Personen, wo Sie sich aufhalten? BF: Sie haben meine Freundin geschlagen und sie hat ihnen erzählt, das sich in XXXX wohne.BF: Sie haben meine Freundin geschlagen und sie hat ihnen erzählt, das sich in römisch 40 wohne. R: Wie haben die Täter mit Ihnen telefonischen Kontakt aufnehmen können? BF: Sie hatten meine Nummer. R: Haben Sie nach dem Übergriff überlegt, Ihre Telefonnummer zu ändern? BF: Ich habe öfters meine Nummer gewechselt, aber, wenn ich meine Freundin, meine Familie oder meine Freunde angerufen habe, haben sie irgendwie wieder meine neue Nummer bekommen. R: Wie haben die Täter die Telefonnummer bekommen, als Sie Ihre Familie angerufen haben? BF: Sie haben meine Familie bedroht und die Nummer verlangt. R: Wie haben die Täter die Telefonnummer von Ihren Freunden bekommen? BF: Sie kannten meine Kontakte. R: Woher kannten sie Ihre Kontakte, waren Sie vorher schon mit den Tätern in Verbindung? BF: Meine Freundin und ich habe auf demselben College studiert. Als alles ans Licht kam, hat ihre Familie im College meine Freunde herausgefunden. R: Sind Sie von den Tätern auch dann in der Folge bei Ihren Freunden aufgesucht worden, nachdem Sie sich dort aufgehalten haben? BF: Ja, diese Leute waren bei meinen Freunden, meine Freunde konnten mich aber immer rechtzeitig telefonisch informieren, damit ich nicht nach Hause komme. R: Wann sind die Täter bei Ihren Freunden aufgetaucht? BF: Im XXXX BF: Im römisch 40 R: Wie viel Freunde haben Sie in dieser Zeit besucht bzw. bei wie vielen Freunden haben Sie sich aufgehalten? BF: Bei zwei Freunden. R: Wie haben die zwei Freunde geheißen? BF: Der eine hieß XXXX und der andere XXXX (phonetisch).BF: Der eine hieß römisch 40 und der andere römisch 40 (phonetisch). R: Wo haben die beiden gewohnt? BF: In XXXX .BF: In römisch 40 . R: Wo genau? BF: Im Stadtteil XXXX BF: Im Stadtteil römisch 40 R: In welchem Zeitraum haben Sie bei welchem Freund gelebt? BF: Ich war nie länger bei ihnen, maximal zwei bis vier Tage, dann wieder bei der Familie und dann wieder zwei Tage bei ihnen.BF: Ich war nie länger bei ihnen, maximal zwei bis vier Tage, dann wieder bei der Familie und dann wieder zwei Tage bei ihnen., R: Haben Sie auch bei den Freunden übernachtet? BF: Ja. R: Wussten die Täter, wo Ihre Freunde wohnen? BF: Ja. R: Sind Sie von den Tätern bei Ihren Freunden jemals angetroffen worden? BF: Nein. R: Wann sind Sie mit Ihren Eltern nach XXXX gezogen?R: Wann sind Sie mit Ihren Eltern nach römisch 40 gezogen? BF: XXXX BF: römisch 40 R: Wann XXXX ?R: Wann römisch 40 ? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wann haben die Drohungen gegen Sie begonnen? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wo haben Sie sich da aufgehalten? BF: In XXXX , nachgefragt: bei meinen Eltern. BF: In römisch 40 , nachgefragt: bei meinen Eltern. R: Wie haben sich da die Drohungen geäußert? BF: Ich bekam Anrufe, die Anrufer stellten sich als die Brüder meiner Freundin vor und sie kannten meinen Namen. R: Wie oft haben sich diese Telefondrohungen abgespielt? BF: Ab und zu riefen sie mich jede halbe Stunde an und waren sehr aggressiv am Telefon. R: Über welchen Zeitraum ging das? BF: Bis zu meiner Ausreise. R: Über welchen Zeitraum ging das, als Sie sich noch in XXXX aufgehalten haben?R: Über welchen Zeitraum ging das, als Sie sich noch in römisch 40 aufgehalten haben? BF: XXXX habe ich diese Drohungen erhalten.BF: römisch 40 habe ich diese Drohungen erhalten. R: Als Sie in XXXX waren, über welchen Zeitraum gingen diese Drohungen, bis Sie XXXX verlassen haben?R: Als Sie in römisch 40 waren, über welchen Zeitraum gingen diese Drohungen, bis Sie römisch 40 verlassen haben? BF: Im August 2018 fingen die Drohungen an, dann war ich zwei Monate in XXXX , dort bekam ich auch die Drohungen. BF: Im August 2018 fingen die Drohungen an, dann war ich zwei Monate in römisch 40 , dort bekam ich auch die Drohungen. R: Wie lange sind diese Drohungen dann gegangen, in welchem Zeitraum, bis Sie XXXX verlassen haben?R: Wie lange sind diese Drohungen dann gegangen, in welchem Zeitraum, bis Sie römisch 40 verlassen haben? BF: Ende August fuhr ich nach XXXX , dh. ca, zwei Wochen habe ich die Drohungen bekommen, dann bin ich nach XXXX gefahren. BF: Ende August fuhr ich nach römisch 40 , dh. ca, zwei Wochen habe ich die Drohungen bekommen, dann bin ich nach römisch 40 gefahren. R: Womit fuhren Sie dorthin? BF: Mit dem Zug. R: Ist Ihnen da jemand gefolgt? BF: Nein. R: Hat es auf dem Weg von XXXX irgendwelche Probleme gegeben?R: Hat es auf dem Weg von römisch 40 irgendwelche Probleme gegeben? BF: Nein. R: Wie lange haben Sie sich dann in XXXX aufgehalten?R: Wie lange haben Sie sich dann in römisch 40 aufgehalten? BF: Ca. 2 Monate. R: Was haben Sie nach diesen 2 Monaten gemacht? BF: Dann bin ich zurückgekehrt nach XXXX .BF: Dann bin ich zurückgekehrt nach römisch 40 . R: Gab es in XXXX irgendwelche Probleme?R: Gab es in römisch 40 irgendwelche Probleme? BF: Nein. R: Wieso sind Sie dann nicht länger in XXXX geblieben?R: Wieso sind Sie dann nicht länger in römisch 40 geblieben? BF: Ich wohnte bei einem Freund eines Freundes, den kannte ich nicht so gut und konnte deshalb nicht länger bleiben. R: Haben Sie versucht, dort woanders Unterkunft zu finden? BF: Nein und ich dachte mir, dass sich jetzt die Lage nach zwei Monaten beruhigt hat. R: Haben Sie XXXX in der Zwischenzeit Anrufe bekommen?R: Haben Sie römisch 40 in der Zwischenzeit Anrufe bekommen? BF: Nein.- R: Haben Sie irgendwelche Vorkehrungen getroffen, als Sie von XXXX gefahren sind, für den Fall, dass es zu Vorfällen kommt?R: Haben Sie irgendwelche Vorkehrungen getroffen, als Sie von römisch 40 gefahren sind, für den Fall, dass es zu Vorfällen kommt? BF: Nein, als ich in XXXX war, habe ich ganz wenig Drohungen bekommen, deshalb dachte ich, dass jetzt alles ruhig sei.BF: Nein, als ich in römisch 40 war, habe ich ganz wenig Drohungen bekommen, deshalb dachte ich, dass jetzt alles ruhig sei. R: Von wem haben Sie in XXXX Drohungen bekommen?R: Von wem haben Sie in römisch 40 Drohungen bekommen? BF: Die Brüder meiner Freundin haben ihre Freunde anrufen lassen, es waren verschiedene Personen. R: Wie haben Sie sich dann gefühlt, als Sie in XXXX diese Anrufe bekommen haben?R: Wie haben Sie sich dann gefühlt, als Sie in römisch 40 diese Anrufe bekommen haben? BF: Ich war sehr verängstigt. R: Wie haben Sie auf diese Telefonanrufe reagiert? BF: Diese Anrufe haben dann aufgehört und die Leute wussten nicht, dass ich XXXX bin, deshalb dachte ich, dass es ruhig ist. BF: Diese Anrufe haben dann aufgehört und die Leute wussten nicht, dass ich römisch 40 bin, deshalb dachte ich, dass es ruhig ist. R: Wieso kehrten Sie wieder nach XXXX zurück, nachdem Sie aufgrund dieser Anrufe Angst hatten?R: Wieso kehrten Sie wieder nach römisch 40 zurück, nachdem Sie aufgrund dieser Anrufe Angst hatten? BF: Die Anrufe waren nur in der
- Woche, dann wurde es ruhig. R: An welchem Tag kam es dann zu dieser Auseinandersetzung? BF: Als ich wieder in XXXX war, haben mich ihre Brüder angegriffen.BF: Als ich wieder in römisch 40 war, haben mich ihre Brüder angegriffen. R: Wann war das? BF: In der ersten Woche des XXXX BF: In der ersten Woche des römisch 40 R: Welcher Wochentag? BF: Das habe ich vergessen. R: Wann hat dieser Übergriff stattgefunden? BF: Zwischen 10 und 12 Uhr vormittags. R: Wo fand der Übergriff statt? BF: Auf der Busstation. R: Beschreiben Sie mir den Übergriff? BF: Ich fuhr von XXXX BF: Ich fuhr von römisch 40 R wiederholt die Frage. BF: Als ich vom Bus ausstieg und der Bus wegfuhr, kamen die Brüder und ihre Freunde und packten mich. R: Wie viele Personen waren das? BF: 5 Personen. R: Kannten Sie die Brüder Ihrer Freundin, haben Sie diese vorher schon gesehen? BF: Ja. R: Woher? BF: Meine Freundin hat mir ein paar Mal Fotos von ihrer Familie geschickt und gesagt, wer ihre Brüder sind. R: Wie hat sich das genau zugetragen, als Sie von diesen 5 Personen angegriffen wurden? BF: Alle schlugen auf mich ein, irgendeiner hat mit einer Eisenstange auf mich eingeschlagen. R: Wo hat der mit der Eisenstange auf mich eingeschlagen? BF: Auf meinem Vorderkopf. R: Wie oft? BF: Ich habe es einmal gespürt, dann wurde ich ohnmächtig. R: Welche Verletzungen trugen Sie von dieser Auseinandersetzung davon? BF: Die Hauptverletzung war am Kopf. R: Was genau war der Befund? BF: Ich hatte eine Fraktur am Kopf und Verletzungen an den Knöcheln, da habe ich noch Narben. R: Wie lief das genau ab, als die 5 Personen auf Sie einschlugen? BF: Ich wurde bewusstlos, deshalb kann ich nicht mehr erzählen. R: Was hat sich genau abgespielt, bevor Sie bewusstlos wurden? BF: Sie haben mich umzingelt, dann auf mich eingeschlagen, ich schätze, es waren zwei bis vier Minuten. R: Schildern Sie wie auf Sie eingeschlagen wurde in den zwei bis vier Minuten? BF: Als erstes packten sie mich von allen Seiten und dann schlugen sie mit Fäusten auf mich ein. Dann merkte ich vor lauter Schlägen überhaupt nicht, was passiert. R: Was war das für eine Bushaltestelle, war diese stark frequentiert? BF: Sie war nicht sehr stark frequentiert, es waren nur 10 bis 12 Personen. R: Habt Ihnen eine dieser Personen geholfen? BF: Nein, ich wurde dort bewusstlos, wer mir nachher geholfen hat, weiß ich nicht. R: Wurden Sie ins Krankenhaus gebracht? BF: Als ich wieder zu Bewusstsein kam, war ich im Krankenhaus. R: Wurden Sie operiert? BF: Ich hatte Bandagen am Kopf und an den Beinen. R wiederholt die Frage. BF: Nein. R: Wie lange waren Sie im Krankenhaus? BF: Ca. 2 Wochen. R: Waren Sie dann geheilt? BF: Nicht ganz, aber ich wurde entlassen, zu Hause habe ich mich dann erholt. R: Hat das Krankenhaus Anzeige gemacht? BF: Nein. R: Haben Sie eine Anzeige gemacht? BF: Nein. R: Haben die Personen, die an der Bushaltestelle waren, es der Polizei gemeldet? BF: Nein. R: Warum hat in Ihrem Fall das Krankenhaus keine Anzeige gemacht? BF: Das Krankenhaus hat gefragt, ob sie Anzeige erstatten soll, aber meine Familie verneinte, weil sie Angst vor der Familie meiner Freundin hatten. R: Haben Sie sich bzw. Ihre Familie an eine übergeordnete Stelle der Polizei gewandt? BF: Nein, die Familie meiner Freundin ist stark, deshalb traute sich meine Freundin nicht. R: Haben Sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet? BF: Nein. R: Machten Sie bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft eine Meldung? BF: Nein. R: Konnten Sie sich erholen, als Sie aus dem Krankenhaus entlassen wurden? BF: Ja. R: Kam es in dieser Zeit zu irgendwelchen Vorfällen, Übergriffen? BF: Nein, zu dieser Zeit gab es keinen Vorfall. R: Wie lange waren Sie noch in XXXX zu Hause, nachdem Sie aus dem Krankenhaus entlassen wurden?R: Wie lange waren Sie noch in römisch 40 zu Hause, nachdem Sie aus dem Krankenhaus entlassen wurden? BF: 2 bis 3 Wochen. R: Was haben Sie nach diesen 3 Wochen gemacht? BF: Ich war bei meinen Freunden oder wieder bei der Familie. R: Was haben Sie nach diesen 3 Wochen, nachdem Sie sich erholt haben, gemacht? BF: Ich hatte Depressionen und habe nichts Besonderes gemacht. R: Haben Sie diese Depressionen medizinisch behandelt? BF: Nein. R: Wie lange hielten diese Depressionen an? BF: Ca. eineinhalb Monate. R: Wo haben Sie sich während dieser Depressionen aufgehalten? BF: Zu Hause bei der Familie. R: Kam es während dieser Zeit zu irgendwelchen Vorfällen? BF: Die Drohanrufe kamen immer wieder. R: Kommen die heute auch noch? BF: Meine Familie bekommt nach wie vor Drohanrufe, die Leute sagen, irgendwann wird er wieder nach Indien zurückkehren. R: Wie geht es Ihre Freundin? BF: Weiß ich nicht. R: Was sagen Ihre Eltern dazu? BF: Ich habe keinen direkten Kontakt zu meinen Eltern. R: Dazu brauchen Sie keinen direkten Kontakt. BF: Mein Freund erzählt mir über meine Eltern. R: Erzählt er Ihnen nichts über Ihre Freundin? BF: Er hat keinen Kontakt mit ihr. R: Wollen Sie noch etwas sagen? BF: Ich habe nach wie vor Angst nach Indien zurückzukehren. Ich möchte ein neues Leben beginnen, ich möchte hier bleiben. […]“ II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person des Beschwerdeführers Der BF ist indischer Staatsangehöriger, wurde am XXXX geboren, gehört der Volksgruppe der XXXX sowie der Religion des Hinduismus an und wurde in der Stadt XXXX geboren, welche in der Provinz UP (Uttar Pradesh) liegt. Der BF hat sich in der Zeit von XXXX dort durchgehend aufgehalten. Der BF war in der Zeit von XXXX hauptsächlich in XXXX und zwischendurch in der Zeit von XXXX Seine Muttersprache ist Hindi. Der BF reiste aus Indien legal mit dem Flugzeug nach Istanbul aus.Der BF ist indischer Staatsangehöriger, wurde am römisch 40 geboren, gehört der Volksgruppe der römisch 40 sowie der Religion des Hinduismus an und wurde in der Stadt römisch 40 geboren, welche in der Provinz UP (Uttar Pradesh) liegt. Der BF hat sich in der Zeit von römisch 40 dort durchgehend aufgehalten. Der BF war in der Zeit von römisch 40 hauptsächlich in römisch 40 und zwischendurch in der Zeit von römisch 40 Seine Muttersprache ist Hindi. Der BF reiste aus Indien legal mit dem Flugzeug nach Istanbul aus. Die Identität des BF kann nicht hinreichend festgestellt werden, er führt jedoch den Namen XXXX Die Identität des BF kann nicht hinreichend festgestellt werden, er führt jedoch den Namen römisch 40 Der BF besuchte in seinem Herkunftsstaat in der Zeit von XXXX die Schule, in der Zeit von XXXX hat er einen Abschluss in Informatik (Bachelor in Computer Science) gemacht. Außerdem absolvierte er einen Kurs über Menschenrechte, anschließend hat er noch einen Abschluss in Computernetzwerke gemacht. Der Lebensunterhalt des BF wurde von seinem seinen Vater bestritten. Sein älterer Bruder, der keine eigene Familie hat, arbeitet in einer privaten Logistikfirma als Büroangestellter. Der BF besuchte in seinem Herkunftsstaat in der Zeit von römisch 40 die Schule, in der Zeit von römisch 40 hat er einen Abschluss in Informatik (Bachelor in Computer Science) gemacht. Außerdem absolvierte er einen Kurs über Menschenrechte, anschließend hat er noch einen Abschluss in Computernetzwerke gemacht. Der Lebensunterhalt des BF wurde von seinem seinen Vater bestritten. Sein älterer Bruder, der keine eigene Familie hat, arbeitet in einer privaten Logistikfirma als Büroangestellter. Der BF ist grundsätzlich gesund und arbeitsfähig, leidet an keiner Krankheit und ist in keiner ärztlicher Behandlung. Überdies ist im Hinblick auf die derzeit bestehende Covid-19 – Pandemie festzuhalten, dass der BF XXXX Jahre alt ist und weder an einer schwerwiegenden noch an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leidet, womit er nicht unter die Risikogruppe der älteren Personen oder Personen mit (relevanten) Vorerkrankungen fällt. Er leidet insbesondere an keinen (chronischen) Atemwegserkrankungen oder anderen chronischen Krankheiten, wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, geschwächtem Immunstatus, Krebs oder Fettleibigkeit. Hinzu kommt, dass der BF mittlerweile gegen COVID mit dem Impfstoff Johnson geimpft worden ist.Der BF ist grundsätzlich gesund und arbeitsfähig, leidet an keiner Krankheit und ist in keiner ärztlicher Behandlung. Überdies ist im Hinblick auf die derzeit bestehende Covid-19 – Pandemie festzuhalten, dass der BF römisch 40 Jahre alt ist und weder an einer schwerwiegenden noch an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leidet, womit er nicht unter die Risikogruppe der älteren Personen oder Personen mit (relevanten) Vorerkrankungen fällt. Er leidet insbesondere an keinen (chronischen) Atemwegserkrankungen oder anderen chronischen Krankheiten, wie Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, geschwächtem Immunstatus, Krebs oder Fettleibigkeit. Hinzu kommt, dass der BF mittlerweile gegen COVID mit dem Impfstoff Johnson geimpft worden ist. 1.
- Zu den Flucht- und Verfolgungsgründen im Herkunftsstaat Es kann nicht festgestellt werden, dass der BF aus einem der von ihm genannten Gründe – konkret aufgrund der Verfolgung durch Familienangehörige der vermeintlichen Freundin des BF - seinen Herkunftsstaat verlassen hat oder ihm aus diesen Gründen im Fall seiner Rückkehr eine Gefahr oder Verfolgung drohe. Es kann zudem nicht festgestellt werden, dass der BF im Falle einer Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Indien in seinem Recht auf Leben gefährdet wird, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen oder von der Todesstrafe bedroht wird oder für den BF als Zivilperson eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts mit sich bringen würde. 1.
- Zum Privat- und Familienleben des Beschwerdeführers Der BF ist ledig und hat keine Kinder. Der BF lebt in Österreich in keiner Familiengemeinschaft oder in einer familienähnlichen Gemeinschaft. Er hat in Österreich keine Verwandten oder nahe Angehörige. In seinem Herkunftsstaat leben in XXXX nach wie vor seine Eltern und sein älterer Bruder. Sein Vater ist einfacher Arbeiter, sein älterer Bruder arbeitet als Büroangestellter in einer privaten Logistikfirma. Der BF ist ledig und hat keine Kinder. Der BF lebt in Österreich in keiner Familiengemeinschaft oder in einer familienähnlichen Gemeinschaft. Er hat in Österreich keine Verwandten oder nahe Angehörige. In seinem Herkunftsstaat leben in römisch 40 nach wie vor seine Eltern und sein älterer Bruder. Sein Vater ist einfacher Arbeiter, sein älterer Bruder arbeitet als Büroangestellter in einer privaten Logistikfirma. In Österreich wurde der Lebensunterhalt des BF bisher durch Unterstützung von Freunden bestritten. Seit dem XXXX hat der BF eine Arbeit als Pizzalieferant. Der BF hat ein Gewerbe der Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, angemeldet. In Österreich wurde der Lebensunterhalt des BF bisher durch Unterstützung von Freunden bestritten. Seit dem römisch 40 hat der BF eine Arbeit als Pizzalieferant. Der BF hat ein Gewerbe der Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, angemeldet. Seit der Gewerbeanmeldung ist der BF bei der „Selbständigen Versicherung“ SVS versichert. Leistungen aus der Grundversorgung hat der BF XXXX aus der Grundversorgung bezogen.Seit der Gewerbeanmeldung ist der BF bei der „Selbständigen Versicherung“ SVS versichert. Leistungen aus der Grundversorgung hat der BF römisch 40 aus der Grundversorgung bezogen. Der BF verfügt über keinen eigenen Mietvertrag und hat dieser bisher unentgeltlich bei einem Freund wohnen dürfen. Seinem Freundeskreis gehören zwei Österreicher an. Mit Aufnahme seiner Erwerbstätigkeit wird dieser 100 Euro Miete (inklusive der Betriebskosten, Strom und Gas) zahlen. Sonstige enge sozialen Bindungen im Bundesgebiet sind nicht hervorgekommen. Der BF besucht ein Fitnesscenter, ist aber nicht Mitglied eines Vereins, eines Clubs oder einer sonstigen Organisation. Auch sonst ist nicht hervorgekommen, dass sich der BF ehrenamtlich engagiert und nimmt nicht auf sonstige Weise am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich teil. Er besuchte bisher weder Deutschkurse noch absolvierte er Deutschprüfungen und verfügt über keine nennenswerten Deutschkenntnisse. Der BF ist nicht selbsterhaltungsfähig, bezieht jedoch derzeit keine Leistungen aus der Grundversorgung. Er ist in Österreich strafgerichtlich unbescholten. 1.
- Zur Situation im Herkunftsstaat Auszüge aus dem Länderinformationsblatt Indien vom 31.05.2021 mit letzter Kurzinformation vom 31.05.2021: COVID-19 Letzte Änderung: 21.05.2021 Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verhängte die indische Regierung am
- März 2020 eine Ausgangssperre über das gesamte Land, die nur in Einzelfällen (Herstellung lebensnotwendiger Produkte und Dienstleistungen, Einkaufen für den persönlichen Bedarf, Arztbesuche, usw.) durchbrochen werden durfte. Trotz der Ausgangssperre sanken die Infektionszahlen nicht. Seit der ersten Aufsperrphase, die am
- Juni 2020 begann, schießt die Zahl der Infektionen noch steiler als bisher nach oben. Größte Herausforderung während der Krise waren die Millionen von Wanderarbeitern, die praktisch über Nacht arbeitslos wurden, jedoch auf Grund der Ausgangssperre nicht in ihre Dörfer zurückkehren konnten (ÖB 9.2020; vgl. HRW 13.1.2021). Viele von ihnen wurden mehrere Wochen in Lagern unter Quarantäne gestellt (also de facto eingesperrt), teilweise mit nur schlechter Versorgung (ÖB 9.2020). Menschen mit Beeinträchtigungen sind von coronabedingten Maßnahme wie Abriegelungen und sozialen Distanzierungen besonders betroffen. Der Zugangs zu medizinischer Versorgung und lebenswichtigen Gütern und der Ausübung sozialer Distanzierung, insbesondere für diejenigen, die persönliche Unterstützung für Aufgaben des täglichen Lebens erhalten (HRW 13.1.2021). Während der ersten Wochen der COVID-19 Pandemie, wurden Muslime für die Verbreitung des Coronavirus, auch von Vertretern der Regierungsparteien verantwortlich gemacht (FH 3.3.2021; vgl. HRW 13.1.2021).Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verhängte die indische Regierung am
- März 2020 eine Ausgangssperre über das gesamte Land, die nur in Einzelfällen (Herstellung lebensnotwendiger Produkte und Dienstleistungen, Einkaufen für den persönlichen Bedarf, Arztbesuche, usw.) durchbrochen werden durfte. Trotz der Ausgangssperre sanken die Infektionszahlen nicht. Seit der ersten Aufsperrphase, die am
- Juni 2020 begann, schießt die Zahl der Infektionen noch steiler als bisher nach oben. Größte Herausforderung während der Krise waren die Millionen von Wanderarbeitern, die praktisch über Nacht arbeitslos wurden, jedoch auf Grund der Ausgangssperre nicht in ihre Dörfer zurückkehren konnten (ÖB 9.2020; vergleiche HRW 13.1.2021). Viele von ihnen wurden mehrere Wochen in Lagern unter Quarantäne gestellt (also de facto eingesperrt), teilweise mit nur schlechter Versorgung (ÖB 9.2020). Menschen mit Beeinträchtigungen sind von coronabedingten Maßnahme wie Abriegelungen und sozialen Distanzierungen besonders betroffen. Der Zugangs zu medizinischer Versorgung und lebenswichtigen Gütern und der Ausübung sozialer Distanzierung, insbesondere für diejenigen, die persönliche Unterstützung für Aufgaben des täglichen Lebens erhalten (HRW 13.1.2021). Während der ersten Wochen der COVID-19 Pandemie, wurden Muslime für die Verbreitung des Coronavirus, auch von Vertretern der Regierungsparteien verantwortlich gemacht (FH 3.3.2021; vergleiche HRW 13.1.2021). Nach Angaben des indischen Gesundheitsministeriums vom
- Oktober 2020 wurden seit Beginn der Pandemie mehr als sieben Millionen Infektionen mit COVID registriert. Die täglichen offiziellen Fallzahlen stiegen zwar zuletzt weniger schnell als noch im September, die Neuinfektionen nehmen in absoluten Zahlen jedoch schneller zu als in jedem anderen Land der Welt. Medien berichten in einigen Teilen des Landes von einem Mangel an medizinischem Sauerstoff in Krankenhäusern (BAMF 12.10.2020). Die Lage in Indien, dass mit Bezug auf das Infektionsgeschehen (neben den USA und Brasilien) zu den am schwersten von der COVID-19-Pandemie betroffenen Ländern weltweit zählt, hat sich sich gegenüber dem Sommer 2020 mit damals fast 100.000 Neuinfektionen pro Tag inzwischen etwas entspannt. Es erkranken offiziellen Angaben zufolge nach wie vor etwa 40.000 Menschen täglich am Virus. In den Ballungszentren kann die medizinische Versorgung weitestgehend aufrecht erhalten werden (GTAI 3.12.2020). Indiens Wirtschaft wurde durch die COVID-19-Pandemie stark beeinträchtigt (DFAT 10.12.2020; vgl. GTAI 3.12.2020). Das Land rutschte im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020-21 erstmals in eine wirtschaftliche Rezession (PRC 18.3.2021). Es wird allgemein erwartet, dass das Land ab 2021 zu einem nachhaltigen Wachstum zurückkehren wird (DFAT 10.12.2020; vgl. GTAI 3.12.2020). Nach dem zweimonatigen harten Lockdown im Frühjahr 2020 hat die indische Regierung das öffentliche Leben im Rahmen ihrer Unlock-Strategie schrittweise wieder hochgefahren. Die Bundesstaaten und Unionsterritorien haben dabei weitreichendere Entscheidungsbefugnisse, welche Lockerungen sie umsetzen und welche nicht. Mit den bestehenden Einschränkungen sollen vor allem Superspreader-Events wie religiöse Großveranstaltungen und Hochzeiten eingedämmt werden. Massentests, Kontaktnachverfolgung, Isolierung von Infizierten und die Abschottung von Gebieten mit hohen Fallzahlen (Containment Zones) sollen helfen, das Virus zurückzudrängen (GTAI 3.12.2020; vgl. WKO 13.1.2021). Es kann daher vereinzelt und regional sowie zeitlich begrenzt zu erneuten Lockdowns kommen. Eine Skizzierung in „Red Zone“, „Orange Zone“ und „Green Zone“ wird von der Regierung des Bundesstaates/Unionsterritoriums in Absprache mit dem Gesundheitsministerium und der nationalen Regierung entschieden (WKO 13.1.2021).Die Lage in Indien, dass mit Bezug auf das Infektionsgeschehen (neben den USA und Brasilien) zu den am schwersten von der COVID-19-Pandemie betroffenen Ländern weltweit zählt, hat sich sich gegenüber dem Sommer 2020 mit damals fast 100.000 Neuinfektionen pro Tag inzwischen etwas entspannt. Es erkranken offiziellen Angaben zufolge nach wie vor etwa 40.000 Menschen täglich am Virus. In den Ballungszentren kann die medizinische Versorgung weitestgehend aufrecht erhalten werden (GTAI 3.12.2020). Indiens Wirtschaft wurde durch die COVID-19-Pandemie stark beeinträchtigt (DFAT 10.12.2020; vergleiche GTAI 3.12.2020). Das Land rutschte im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2020-21 erstmals in eine wirtschaftliche Rezession (PRC 18.3.2021). Es wird allgemein erwartet, dass das Land ab 2021 zu einem nachhaltigen Wachstum zurückkehren wird (DFAT 10.12.2020; vergleiche GTAI 3.12.2020). Nach dem zweimonatigen harten Lockdown im Frühjahr 2020 hat die indische Regierung das öffentliche Leben im Rahmen ihrer Unlock-Strategie schrittweise wieder hochgefahren. Die Bundesstaaten und Unionsterritorien haben dabei weitreichendere Entscheidungsbefugnisse, welche Lockerungen sie umsetzen und welche nicht. Mit den bestehenden Einschränkungen sollen vor allem Superspreader-Events wie religiöse Großveranstaltungen und Hochzeiten eingedämmt werden. Massentests, Kontaktnachverfolgung, Isolierung von Infizierten und die Abschottung von Gebieten mit hohen Fallzahlen (Containment Zones) sollen helfen, das Virus zurückzudrängen (GTAI 3.12.2020; vergleiche WKO 13.1.2021). Es kann daher vereinzelt und regional sowie zeitlich begrenzt zu erneuten Lockdowns kommen. Eine Skizzierung in „Red Zone“, „Orange Zone“ und „Green Zone“ wird von der Regierung des Bundesstaates/Unionsterritoriums in Absprache mit dem Gesundheitsministerium und der nationalen Regierung entschieden (WKO 13.1.2021). Gegen regierungskritische Äußerungen, auch im Zusammenhang mit Maßnahmen der Regierung im Umgang mit der COVID-19 Pandemie wurden mittels aus der Kolonialzeit stammenden Gesetzen zur Staatsverhetzung und dem im Jahr 2000 erlassenen IT-Gesetz vorgegangen (FH 3.3.2021). Medienvertreter sehen sich Drohungen, Verhaftungen, Strafverfahren oder körperlichen Angriffen durch Mobs oder der Polizei wegen der Berichterstattung über die Pandemie ausgesetzt (HRW 13.1.2021). Mehrere von der Regierung zur Eindämmung einer Verbreitung der Pandemie getroffenen Maßnahmen wurden von Menschenrechtsanwälten als invasiv angesehen (FH 3.3.2021). Im ersten Quartal 2021 wird Indien mit einem Anstieg der Fallzahlen vor einer zweiten COVID-19 Welle erfasst (TOI 21.3.2021; vgl. TFE 20.3.2021) und verzeichnete im Zeitraum ab April/Mai 2021 die höchsten Zahlen an täglichen Todesfällen wegen des Coronavirus seit Beginn der Pandemie (BAMF 3.5.2021). Kritik äußert sich aus dem Umstand heraus, dass Indien, ob seiner Pharmaindustrie, als "Apotheke der Welt" durch die Lieferung von Covid-19-Impfstoffen an viele Länder der Welt genießt (FE 20.3.2021; vgl. TOI 21.3.2021), gleichzeitig jedoch bei der Durchimpfung der eigenen Bevölkerung landesweit lediglich einen Wert von rund zwei Prozent erreicht (HO 28.4.2021).Im ersten Quartal 2021 wird Indien mit einem Anstieg der Fallzahlen vor einer zweiten COVID-19 Welle erfasst (TOI 21.3.2021; vergleiche TFE 20.3.2021) und verzeichnete im Zeitraum ab April/Mai 2021 die höchsten Zahlen an täglichen Todesfällen wegen des Coronavirus seit Beginn der Pandemie (BAMF 3.5.2021). Kritik äußert sich aus dem Umstand heraus, dass Indien, ob seiner Pharmaindustrie, als "Apotheke der Welt" durch die Lieferung von Covid-19-Impfstoffen an viele Länder der Welt genießt (FE 20.3.2021; vergleiche TOI 21.3.2021), gleichzeitig jedoch bei der Durchimpfung der eigenen Bevölkerung landesweit lediglich einen Wert von rund zwei Prozent erreicht (HO 28.4.2021). Auch der Umstand, dass im Zuge der Regionalwahlen in einigen Bundesstaaten große Kundgebungen mit zum Teil Zehntausender Besucher abgehalten wurden, wie auch die Durchführung des hinuistischen Festes Kumbh-Mela in Haridwar im nördlichen Bundesstaat Uttarakhand, an dem im Zeitraum von Jänner 2021 bis zum
- April knapp 25 Millionen Hindus vor Ort teilgenommen haben, attestieren der indischen regierung eine "praktizierte Sorglosigkeit". Die Aussage der BJP bei einer Wahlveranstaltung im Bundestaat Assam in der verkündet wurde, "Wahlveranstaltungen und religiöse Zusammenkünfte tragen nicht zur Verbreitung von Covid-19 bei", wird kritisiert (BAMF 3.5.2021; vgl. HO 28.4.2021).Auch der Umstand, dass im Zuge der Regionalwahlen in einigen Bundesstaaten große Kundgebungen mit zum Teil Zehntausender Besucher abgehalten wurden, wie auch die Durchführung des hinuistischen Festes Kumbh-Mela in Haridwar im nördlichen Bundesstaat Uttarakhand, an dem im Zeitraum von Jänner 2021 bis zum
- April knapp 25 Millionen Hindus vor Ort teilgenommen haben, attestieren der indischen regierung eine "praktizierte Sorglosigkeit". Die Aussage der BJP bei einer Wahlveranstaltung im Bundestaat Assam in der verkündet wurde, "Wahlveranstaltungen und religiöse Zusammenkünfte tragen nicht zur Verbreitung von Covid-19 bei", wird kritisiert (BAMF 3.5.2021; vergleiche HO 28.4.2021). Seit Mai 2021 sind alle Erwachsenen impfberechtigt, davor nur über 45-Jährige. In mehreren Bundesstaaten des Landes ist der Impfstoff ausgegangen, Hilfsgüter aus mehreren Ländern wie Beatmungsgeräte, Anlagen zur Sauerstofferzeugung, Medikamente und Impfstoff werden Indien von der internationalen Staatengemeionschaft zur Verfügung gestellt. Medienberichten zufolge will Indien die eigene Impfstoffproduktion bis Juni 2021 erhöhen, von der staalichen indischen Eisenbahngesellschaft gab bekannt, 4.000 Waggons mit einer Kapazität von 64.000 Betten als provisorische Stationen für Corona-Patienten bereitzustellen (BAMF 3.5.2021). Alle Experten davon aus, dass kurzfristig die Fallzahlen wie auch die Zahlen der Toten weiter ansteigen werden, da das staatliche Gesundheitssystem in vielen Landesteilen schon jetzt an seine Grenzen gestoßen ist. Eine mittelfristige Prognose ist noch unklar. Eine Hoffnung stellt, bedingt durch den bereits erfolgten sehr breiten Ansteckung der Bevölkerung das Erreichen einer Herdenimmunität dar (HO 25.4.2021). Quellen: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (3.5.2021): Briefing Notes, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2021/briefingnotes-kw18-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 7.5.2021 BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (12.10.2020): https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2020/briefingnotes-kw42-2020.pdf;jsessionid=91E533F0FC7A0F35C0751A9F00F3D711.internet572?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 12.10.2020 DFAT – Australian Government - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (10.12.2020): DFAT Country Information Report India, https://www.ecoi.net/en/file/local/2043026/country-information-report-india.pdf, Zugriff 18.1.2021 FE – Financial Express (20.3.2021): Coronavirus Lockdown 2021 News Highlights: Only partial relaxation from lockdown in Nagpur from Monday, https://www.financialexpress.com/lifestyle/health/coronavirus-lockdown-2021-live-news-coronavirus-india-latest-march-20-updates-narendra-modi-covid-lockdown-night-curfew-maharashtra-mumbai-pune-nagpur-uttar-pradesh-delhi-bengaluru-hyderabad-punjab-gu/2216571/, Zugriff 22.3.2021 FH – Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046516.html, Zugriff 22.3.2021 GTAI – German Trade & Invest [Deutschland] (3.12.2020): Indien sieht erste Anzeichen einer Konjunkturbelebung, https://www.gtai.de/gtai-de/trade/specials/special/indien/indien-sieht-erste-anzeichen-einer-konjunkturbelebung-234424, Zugriff 18.1.2021 HO – Heise Online (25.4.2021): Telepolis: Corona in Indien: Sorglosigkeit, Mutanten und himmelschreiende Ungleichheit, https://www.heise.de/tp/features/Corona-in-Indien-Sorglosigkeit-Mutanten-und-himmelschreiende-Ungleichheit-6030218.html, Zugriff 7.5.2021 HRW – Human Rights Watch (13.1.2021): World Report 2021 - India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2043608.html, Zugriff 18.1.2021 ÖB – Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht Indien PRC – Pew Research Center (18.3.2021): In the pandemic, India’s middle class shrinks and poverty spreads while China sees smaller changes, https://www.pewresearch.org/fact-tank/2021/03/18/in-the-pandemic-indias-middle-class-shrinks-and-poverty-spreads-while-china-sees-smaller-changes/, Zugriff 22.3.2021 TOI – Times of India (21.3.2021): Government failed to control Covid spread, must vaccinate all within months: Congress,http://timesofindia.indiatimes.com/articleshow/81618736.cms?utm_source=contentofinterest&utm_medium=text&utm_campaign=cppst, Zugriff 22.3.2021 TOI – Times of India (21.3.2021): Government failed to control Covid spread, must vaccinate all within months: Congress,, http://timesofindia.indiatimes.com/articleshow/81618736.cms?utm_source=contentofinterest&utm_medium=text&utm_campaign=cppst, Zugriff 22.3.2021 WKO – Wirtschaftskammer Österreich [Österreich] (13.1.2021): Coronavirus: Situation in Indien, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-infos-indien.html, Zugriff 18.1.2021 Politische Lage Letzte Änderung: 21.05.2021 Indien ist mit über 1,3 Milliarden Menschen und einer multireligiösen und multiethnischen Gesellschaft die bevölkerungsreichste Demokratie der Welt (CIA 27.4.2021; vgl. AA 23.9.2020). Indien hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer regionalen Hegemonialmacht in Südostasien entwickelt. Nachdem sich das Land während des Kalten Krieges vor allem innerhalb der Blockfreienbewegung profilierte, verfolgt es heute eine eindeutig pro-westliche Politik (BICC 1.2021).Indien ist mit über 1,3 Milliarden Menschen und einer multireligiösen und multiethnischen Gesellschaft die bevölkerungsreichste Demokratie der Welt (CIA 27.4.2021; vergleiche AA 23.9.2020). Indien hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer regionalen Hegemonialmacht in Südostasien entwickelt. Nachdem sich das Land während des Kalten Krieges vor allem innerhalb der Blockfreienbewegung profilierte, verfolgt es heute eine eindeutig pro-westliche Politik (BICC 1.2021). Indien ist eine parlamentarische Demokratie und verfügt über ein Mehrparteiensystem und ein Zweikammerparlament (USDOS 30.3.2021). Darüber hinaus gibt es Parlamente auf Ebene der Bundesstaaten (AA 23.9.2020). Im Einklang mit der Verfassung haben die 28 Bundesstaaten und acht Unionsterritorien ein hohes Maß an Autonomie und tragen die Hauptverantwortung für Recht und Ordnung (USDOS 30.3.2021). Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und wird von einem Wahlausschuss gewählt, während der Premierminister der Regierungschef ist (USDOS 30.3.2021). Der Präsident nimmt weitgehend repräsentative Aufgaben wahr. Die politische Macht liegt hingegen beim Premierminister und seiner Regierung, die dem Parlament verantwortlich ist. Präsident ist seit
- Juli 2017 Ram Nath Kovind, der der Kaste der Dalits (Unberührbaren) entstammt (GIZ 1.2021a). Der Grundsatz der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative ist nach britischem Muster durchgesetzt (AA 23.9.2020). Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit ist verfassungsmäßig garantiert, der Instanzenzug ist dreistufig (AA 23.9.2020). Das oberste Gericht (Supreme Court) in New Delhi steht an der Spitze der Judikative und wird gefolgt von den High Courts auf Länderebene (GIZ 1.2021a). Die Verfassung garantiert Rede- und Meinungsfreiheit (USDOS 30.3.2021). Unabhängigen Medien drücken eine große Bandbreite von Meinungen und Ansichten ohne Einschränkungen aus (USDOS 30.3.2021; vgl. FH 3.3.2021). Allerdings haben die Angriffe auf die Pressefreiheit unter der Regierung Modi zugenommen (FH 3.3.2021).Die Verfassung garantiert Rede- und Meinungsfreiheit (USDOS 30.3.2021). Unabhängigen Medien drücken eine große Bandbreite von Meinungen und Ansichten ohne Einschränkungen aus (USDOS 30.3.2021; vergleiche FH 3.3.2021). Allerdings haben die Angriffe auf die Pressefreiheit unter der Regierung Modi zugenommen (FH 3.3.2021). Im April/Mai 2019 wählten etwa 900 Mio. Wahlberechtigte ein neues Unterhaus. Im System des einfachen Mehrheitswahlrechts konnte die Bharatiya Janata Party (BJP) unter der Führung des amtierenden Premierministers Narendra Modi ihr Wahlergebnis von 2014 nochmals verbessern (AA 23.9.2020). Als deutlicher Sieger mit 352 von 542 Sitzen stellt das Parteienbündnis "National Democratic Alliance (NDA)", mit der BJP als stärkster Partei (303 Sitze) erneut die Regierung. Der BJP-Spitzenkandidat und amtierende Premierminister Narendra Modi wurde im Amt bestätigt. Die United Progressive Alliance rund um die Congress Party (52 Sitze) erhielt insgesamt 92 Sitze (ÖB 9.2020; vgl. AA 19.7.2019). Die Wahlen verliefen, abgesehen von vereinzelten gewalttätigen Zusammenstößen v. a. im Bundesstaat Westbengal, korrekt und frei. Im Wahlbezirk Vellore (East) im Bundesstaat Tamil Nadu wurden die Wahlen wegen des dringenden Verdachts des Stimmenkaufs ausgesetzt und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt (AA 19.7.2019). Mit der BJP-Regierung unter Narendra Modi haben die hindu-nationalistischen Töne deutlich zugenommen. Die zahlreichen hindunationalen Organisationen, allen voran das Freiwilligenkorps RSS [Rashtriya Swayamsevak Sangh], fühlen sich nun gestärkt und versuchen verstärkt, die Innenpolitik aktiv in ihrem Sinn zu bestimmen (GIZ 1.2021a). Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts treibt die regierende BJP ihre hindunationalistische Agenda weiter voran. Die Reform wurde notwendig, um die Defizite des Bürgerregisters des Bundesstaats Assam zu beheben und den Weg für ein landesweites Staatsbürgerregister zu ebnen. Kritiker werfen der Regierung vor, dass die Vorhaben vor allem Muslime und Musliminnen diskriminieren, einer großen Zahl von Personen den Anspruch auf die Staatsbürgerschaft entziehen könnten und Grundwerte der Verfassung untergraben (SWP 2.1.2020; vgl. TG 26.2.2020). Kritiker der Regierung machten die aufwiegelnde Rhetorik und die Minderheitenpolitik der regierenden Hindunationalisten, den Innenminister und die Bharatiya Janata Party (BJP) für die Gewalt verantwortlich, bei welcher Ende Februar 2020 mehr als 30 Personen getötet wurden. Hunderte wurden verletzt (FAZ 26.2.2020; vgl. DW 27.2.2020). Als deutlicher Sieger mit 352 von 542 Sitzen stellt das Parteienbündnis "National Democratic Alliance (NDA)", mit der BJP als stärkster Partei (303 Sitze) erneut die Regierung. Der BJP-Spitzenkandidat und amtierende Premierminister Narendra Modi wurde im Amt bestätigt. Die United Progressive Alliance rund um die Congress Party (52 Sitze) erhielt insgesamt 92 Sitze (ÖB 9.2020; vergleiche AA 19.7.2019). Die Wahlen verliefen, abgesehen von vereinzelten gewalttätigen Zusammenstößen v. a. im Bundesstaat Westbengal, korrekt und frei. Im Wahlbezirk Vellore (East) im Bundesstaat Tamil Nadu wurden die Wahlen wegen des dringenden Verdachts des Stimmenkaufs ausgesetzt und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt (AA 19.7.2019). Mit der BJP-Regierung unter Narendra Modi haben die hindu-nationalistischen Töne deutlich zugenommen. Die zahlreichen hindunationalen Organisationen, allen voran das Freiwilligenkorps RSS [Rashtriya Swayamsevak Sangh], fühlen sich nun gestärkt und versuchen verstärkt, die Innenpolitik aktiv in ihrem Sinn zu bestimmen (GIZ 1.2021a). Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts treibt die regierende BJP ihre hindunationalistische Agenda weiter voran. Die Reform wurde notwendig, um die Defizite des Bürgerregisters des Bundesstaats Assam zu beheben und den Weg für ein landesweites Staatsbürgerregister zu ebnen. Kritiker werfen der Regierung vor, dass die Vorhaben vor allem Muslime und Musliminnen diskriminieren, einer großen Zahl von Personen den Anspruch auf die Staatsbürgerschaft entziehen könnten und Grundwerte der Verfassung untergraben (SWP 2.1.2020; vergleiche TG 26.2.2020). Kritiker der Regierung machten die aufwiegelnde Rhetorik und die Minderheitenpolitik der regierenden Hindunationalisten, den Innenminister und die Bharatiya Janata Party (BJP) für die Gewalt verantwortlich, bei welcher Ende Februar 2020 mehr als 30 Personen getötet wurden. Hunderte wurden verletzt (FAZ 26.2.2020; vergleiche DW 27.2.2020). Bei der Wahl zum Regionalparlament der Hauptstadtregion New Delhi musste die Partei des Regierungschefs Narendra Modi gegenüber der regierenden Antikorruptionspartei Aam Aadmi (AAP) eine schwere Niederlage einstecken. Diese gewann die Regionalwahl erneut mit 62 von 70 Wahlbezirken. Die AAP unter Führung von Arvind Kejriwal, punktete bei den Wählern mit Themen wie Subventionen für Wasser und Strom, Verbesserung der Infrastruktur für medizinische Dienstleistungen sowie die Sicherheit von Frauen, während die BJP für das umstrittene Staatsbürgerschaftsgesetz warb (KBS 12.2.2020). Modis Partei hat in den vergangenen zwei Jahren bereits bei verschiedenen Regionalwahlen in den Bundesstaaten Maharashtra und Jharkhand heftige Rückschläge hinnehmen müssen (quanatra.de 14.2.2020; vgl. KBS 12.2.2020).Bei der Wahl zum Regionalparlament der Hauptstadtregion New Delhi musste die Partei des Regierungschefs Narendra Modi gegenüber der regierenden Antikorruptionspartei Aam Aadmi (AAP) eine schwere Niederlage einstecken. Diese gewann die Regionalwahl erneut mit 62 von 70 Wahlbezirken. Die AAP unter Führung von Arvind Kejriwal, punktete bei den Wählern mit Themen wie Subventionen für Wasser und Strom, Verbesserung der Infrastruktur für medizinische Dienstleistungen sowie die Sicherheit von Frauen, während die BJP für das umstrittene Staatsbürgerschaftsgesetz warb (KBS 12.2.2020). Modis Partei hat in den vergangenen zwei Jahren bereits bei verschiedenen Regionalwahlen in den Bundesstaaten Maharashtra und Jharkhand heftige Rückschläge hinnehmen müssen (quanatra.de 14.2.2020; vergleiche KBS 12.2.2020). Bei Regionalwahlen in vier indischen Bundesstaaten und einem Unionsterritorium hat die konservative Regierungspartei BJP von Premierminister Modi offenbar keine Zugewinne erzielt. In Westbengalen liegt die BJP deutlich hinter der Regionalpartei All India Trinamool Congress (TMC) von Chefministerin Mamata Banerjee. Auch in Assam, Tamil Nadu, Kerala und Puducherry fanden Wahlen statt. Nur in Assam konnte die BJP an der Macht festhalten, aber auch dort erzielte sie – wie in den anderen Bundesstaaten – keine Zugewinne. Der Wahlkampf fand inmitten der Corona-Pandemie zum Teil mit riesigen Wahlkundgebungen statt. Viele Experten sehen darin die Ursache für den dramatischen Anstieg der Infektionszahlen im Land. Modi hatte sich im Wahlkampf besonders in Westbengalen engagiert, das an der Grenze zu Bangladesch liegt und eine starke muslimische Minderheit hat. Die BJP versprach, hunderttausende Muslime auszuweisen, die vor Jahrzehnten aus Bangladesch nach Indien geflohen sind (DS 3.5.2021). Trotz der Annäherung an die USA und der zunehmenden Spannungen mit China betont Indien weiterhin seine strategische Autonomie. Diese beinhaltet auch den Anspruch auf eine eigenständige Rolle im Kontext der geopolitischen Spannungen zwischen China und den USA im Indo-Pazifik. So haben Indien und China in den letzten Jahren auch immer wieder kooperiert, zum Beispiel in der Shanghaier Orga-nisation für Zusammenarbeit. Innerhalb der Quad hat sich Indien für ein inklusives Verständnis des Indo-Pazifiks ausgesprochen, das im Unterschied zu den Vorstellungen der USA bislang immer die Einbeziehung Chinas beinhaltete (SWP 7.2020). Ein ständiger Sitz im UN-Sicherheitsrat ist weiterhin ein strategisches Ziel Indiens (GIZ 1.2021a). Quellen: AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (23.9.2020): Auswärtiges Amt, Bericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Indien (Stand: Juni 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2038579/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_zur_asyl-_und_abschiebungsrelevanten_Lage_in_der_Republik_Indien_%28Stand_Juni_2020%29%2C_23.09.2020.pdf, Zugriff 15.10.2020 AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.7.2019): Auswärtiges Amt, Bericht zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Indien (Stand: Mai 2019), https://www.ecoi.net/en/file/local/2014276/Deutschland___Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_zur_asyl-_und_abschiebungsrelevanten_Lage_in_der_Republik_Indien_%28Stand_Mai_2019%29%2C_19.07.2019.pdf, Zugriff 15.10.2020 AA – Auswärtiges Amt (11.2.2021): Indien: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/indien-node/politisches-portrait/206048, Zugriff 6.5.2021 BICC – Bonn International Centre for Conversion (1.2021): Informationsdienst - Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte: Länderinformation Indien, http://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/indien/2020_Indien.pdf, Zugriff 23.3.2021 CIA - Central Intelligence Agency (27.4.2021): The World Factbook – India, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/india/#people-and-society, Zugriff 6.5.2021 DS Der Standard (3.5.2021): Indien: Regionalwahl-Schlappe für Modi inmitten steigender Corona-Zahlen, https://www.derstandard.at/story/2000126330932/indienregionalwahl-schlappe-fuer-modi-inmitten-steigender-corona-faelle, Zugriff 6.5.2021 DW – Deutsche Welle (27.2.2020): Sierens China: Schwieriges Dreiecksverhältnis, https://www.dw.com/de/sierens-china-schwieriges-dreiecksverh%C3%A4ltnis/a-52556817, Zugriff 28.2.2020 FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung (26.2.2020): Immer mehr Tote nach Unruhen in Delhi, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/indien-tote-bei-gewalt-zwischen-hindus-und-muslimen-in-delhi-16652177.html, Zugriff 28.2.2020 FH - Freedom House (3.3.2021): Freedom in the World 2021 - India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2046516.html, Zugriff 6.5.2021 GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (1.2021a): Indien, Geschichte und Staat, https://www.liportal.de/indien/geschichte-staat/, Zugriff 11.5.2021 KBS – Korean Broadcasting System (12.2.2020): Niederlage für Indiens Regierungschef Modi bei Wahl in Neu Delhi, http://world.kbs.co.kr/service/contents_view.htmlang=g&board_seq=379626, Zugriff 14.2.2020 ÖB - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (9.2020): Asylländerbericht Indien Quantara.de (14.2.2020): Herbe Niederlage für Indiens Regierungschef Modi bei Wahl in Neu Delhi, https://de.qantara.de/content/herbe-niederlage-fuer-indiens-regierungschef-modi-bei-wahl-in-neu-delhi, Zugriff 20.2.2020 SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik (7.2020): Indisch-chinesische Konfrontation im Himalaya. Eine Belastungsprobe für Indiens strategische Autonomie, https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2020A63_IndienChina.pdf, Zugriff 11.5.2021 SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik (8.2019): Indiens Ringen um die Staatsbürgerschaft, https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2020A02_wgnArora_WEB.pdf, Zugriff 18.2.2020 SWP – Stiftung Wissenschaft und Politik (8.2019): Keine Ruhe in Kaschmir. Die Auflösung des Bundesstaats und die Folgen für Indien, https://www.swp-berlin.org/10.18449/2019A45/, Zugriff 16.1.2020 TG – The Guardian (26.2.2020): Anti-Muslim violence in Delhi serves Modi well, https://www.theguardian.com/commentisfree/2020/feb/26/violence-delhi-modi-project-bjp-citizenship-law, Zugriff 28.2.2020 USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021): 2020 Country Report on Human Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048124.html, Zugriff am 6.5.2021 Sicherheitslage Letzte Änderung: 28.05.2021 Indien hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer regionalen Hegemonialmacht in Südostasien entwickelt. Nachdem sich das Land während des Kalten Krieges vor allem innerhalb der Blockfreienbewegung profilierte, verfolgt es heute eine eindeutig pro-westliche Politik. Das Land ist ein wichtiger Handelspartner der EU und der Vereinigten Staaten (BICC 1.2021). Es gibt in Indien eine Vielzahl von Spannungen und Konflikten, Gewalt ist an der Tagesordnung (GIZ 1.2021a). Aufstände gibt es auch in den nordöstlichen Bundesstaaten Assam, Manipur, Nagaland sowie in Teilen Tripuras. In der Vergangenheit konnte eine Zunahme von Terroranschlägen in Indien, besonders in den großen Stadtzentren, verzeichnet werden. Mit Ausnahme der verheerenden Anschläge auf ein Hotel in Mumbai im November 2008, wird Indien bis heute zwar von vermehrten, jedoch kleineren Anschlägen heimgesucht (BICC 1.2021). Aber auch in den restlichen Landesteilen gab es in den letzten Jahren Terroranschläge mit islamistischem Hintergrund. Im März 2017 platzierte eine Zelle des „Islamischen Staates“ (IS) in der Hauptstadt des Bundesstaates Madhya Pradesh eine Bombe in einem Passagierzug. Die Terrorzelle soll laut Polizeiangaben auch einen Anschlag auf eine Kundgebung von Premierminister Modi geplant haben (bpb 12.12.2017). Das Land unterstützt die US-amerikanischen Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus. Intern wurde eine drakonische neue Anti-Terror-Gesetzgebung verabschiedet, die Prevention of Terrorism Ordinance (POTO), von der Menschenrechtsgruppen fürchten, dass sie auch gegen legitime politische Gegner missbraucht werden könnte (BICC 1.2021). Konfliktregionen sind Jammu und Kashmir (ÖB 9.2020; vgl. BICC 1.2021) und der von separatistischen Gruppen bedrohte Nordosten Indiens (ÖB 9.2020; vgl. BICC 1.2021, AA 23.9.2020). Der Punjab blieb im vergangenen Jahren von Terroranschlägen und Unruhen verschont (im Punjab wurden 2020 insgesamt 18 Vorfälle im Zusammenhang mit Terrorismus registriert (SATP 3.5.2021a). Neben den islamistischen Terroristen tragen die Naxaliten zur Destabilisierung des Landes bei. Von Chattisgarh aus kämpfen sie in vielen Unionsstaaten (von Bihar im Norden bis Andrah Pradesh im Süden) mit Waffengewalt gegen staatliche Einrichtungen. Im Nordosten des Landes führen zahlreiche Separatistengruppen (United Liberation Front Assom, National Liberation Front Tripura, National Socialist Council Nagaland, Manipur People’s Liberation Front etc.) einen Kampf gegen die Staatsgewalt und fordern entweder Unabhängigkeit oder mehr Autonomie (ÖB 9.2020; vgl. AA 23.9.2020). Der gegen Minderheiten wie Moslems und Christen gerichtete