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{'item': 'W112 2200596-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum31.01.2022 GeschäftszahlW112 2200596-1 SpruchW112 2200596-1/29E, W112 2200596-1/29E IM NAMEN DER REPUBLIK! I. Das Bundesverwaltungsgerich

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

II. Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA RUSSISCHE FÖDERATION, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang WEBER, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.06.2018, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23.11.2021, zu Recht:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Elke DANNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA RUSSISCHE FÖDERATION, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang WEBER, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 26.06.2018, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23.11.2021, zu Recht: A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 57, 10 Abs. 1 Z 4 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG, §§ 50, 52 Abs. 2 Z 3, Abs. 9, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 57, 10, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Paragraphen 50, 52, Absatz 2, Ziffer 3,, Absatz 9, 55, FPG als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerde wird gemäß § 53 Abs. 3 Z 1 FPG mit der Maßgabe abgewiesen, dass das Einreiseverbot mit 3 Jahren befristet wird.Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 53, Absatz 3, Ziffer eins, FPG mit der Maßgabe abgewiesen, dass das Einreiseverbot mit 3 Jahren befristet wird. B)

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang: 1.

  1. Der Beschwerdeführer, ein zum damaligen Zeitpunkt XXXX jähriger Staatsangehöriger der RUSSISCHEN FÖDERATION tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, reiste gemeinsam mit seinem Vater XXXX , seiner Stiefmutter XXXX sowie seinem Bruder ( XXXX ) und seinen Halbbrüdern ( XXXX ) illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 01.05.2003 durch seinen gesetzlichen Vertreter einen Asylantrag. Mit Berufungsbescheid vom 13.01.2004, Zl. XXXX gewährte der Unabhängige Bundesasylsenat dem damals minderjährigen Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 1 AsylG 1997 durch Erstreckung Asyl und stellte unter einem gemäß § 12 AsylG 1997 fest, dass ihm damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Gleichlautende Berufungsbescheide ergingen auch in den Verfahren der Stiefmutter und der (Halb-)geschwister des Beschwerdeführers.1.
  2. Der Beschwerdeführer, ein zum damaligen Zeitpunkt römisch 40 jähriger Staatsangehöriger der RUSSISCHEN FÖDERATION tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, reiste gemeinsam mit seinem Vater römisch 40 , seiner Stiefmutter römisch 40 sowie seinem Bruder ( römisch 40 ) und seinen Halbbrüdern ( römisch 40 ) illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 01.05.2003 durch seinen gesetzlichen Vertreter einen Asylantrag. Mit Berufungsbescheid vom 13.01.2004, Zl. römisch 40 gewährte der Unabhängige Bundesasylsenat dem damals minderjährigen Beschwerdeführer gemäß Paragraph 11, Absatz eins, AsylG 1997 durch Erstreckung Asyl und stellte unter einem gemäß Paragraph 12, AsylG 1997 fest, dass ihm damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Gleichlautende Berufungsbescheide ergingen auch in den Verfahren der Stiefmutter und der (Halb-)geschwister des Beschwerdeführers. 1.
  3. Mit Urteil vom 14.09.2016, Zl. XXXX , verurteilte das Amtsgericht XXXX (DEUTSCHLAND) den Beschwerdeführer wegen des Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.1.
  4. Mit Urteil vom 14.09.2016, Zl. römisch 40 , verurteilte das Amtsgericht römisch 40 (DEUTSCHLAND) den Beschwerdeführer wegen des Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. 1.
  5. Mit Urteil vom 09.05.2017, Zl. XXXX , verurteilte das vom Bezirksgericht XXXX den Beschwerdeführerwegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je € XXXX im Nichterbringungsfall zu 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.1.
  6. Mit Urteil vom 09.05.2017, Zl. römisch 40 , verurteilte das vom Bezirksgericht römisch 40 den Beschwerdeführerwegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je € römisch 40 im Nichterbringungsfall zu 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. 1.
  7. Am 19.04.2018 leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) gegen den Beschwerdeführer von Amts wegen ein Verfahren zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten ein, in welchem es den Beschwerdeführer am 07.05.2018 niederschriftliche einvernahm. Der Beschwerdeführer gab zusammengefasst an, dass er Tschetschenisch, Russisch und ein wenig Deutsch (Niveau A2) spreche und der Volksgruppe der Tschetschenen angehöre. Sein Gesundheitszustand sei ausgezeichnet. Er sei seit vier Jahren geschieden und habe aus dieser Ehe zwei Söhne, die bei seiner Ex-Frau leben. Sein Ex-Frau sorge sich um die Kinder, weil er auf Grund von Schulden und Arbeitslosigkeit nicht für den Unterhalt der Kinder aufkommen könne. Er habe kein Sorgerecht für die Kinder. In Österreich seien seine Eltern, seine Schwester und Brüder aufhältig. In seinem Heimatland wohnen noch ungefähr 20 Verwandte (Cousins und Onkel), zu denen er telefonisch Kontakt habe. Seinen Verwandten gehe es gut, soweit sie Arbeit haben. Es sei in der Russischen Föderation schwierig, eine gute Arbeit zu bekommen. Aktuell beziehe er Arbeitslosengeld; zuletzt sei er bei einer Leasingfirma angestellt gewesen und im November 2017 gekündigt worden. Befragt zu seiner Festnahme in Deutschland im Juli 2016 gab er an, dass es ein Gerichtsverfahren gegeben habe, er eine zweimonatige Haftstrafe verbüßte und die restliche Freiheitsstrafe von elf Monaten bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren sowie einem sechsjährigen Einreiseverbot nachgesehen worden sei. Schließlich gab er an, dass er keine Ahnung von einer konkreten Gefährdung in seinem Herkunftsland habe, weil er seit 15 Jahren nicht mehr in der RUSSISCHEN FÖDERATION gewesen sei. Seine Verwandten würden ihn auf jeden Fall aufnehmen, aber wolle nicht freiwillig zurückkehren; würde er das wollen, wäre er schon längst weg. 1.5 Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 26.06.2018 (zugestellt am 29.06.2018) erkannte das Bundesamt dem Beschwerdeführer den ihm mit Bescheid vom 13.01.2016 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 ab und stellte gemäß § 7 Abs. 4 AsylG 2005 fest, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt I.). Den Status des subsidiär Schutzberechtigten erkannte es ihm nicht zu (Spruchpunkt II.). Es erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerdeführer und stellte fest, dass seine Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION zulässig ist (Spruchpunkt III.). Es erließ ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Einreiseverbot gegen den Beschwerdeführer (Spruchpunkt IV.) und räumte ihm eine Frist für die freiwillige Ausreise von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung ein (Spruchpunkt V.).1.5 Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 26.06.2018 (zugestellt am 29.06.2018) erkannte das Bundesamt dem Beschwerdeführer den ihm mit Bescheid vom 13.01.2016 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 ab und stellte gemäß Paragraph 7, Absatz 4, AsylG 2005 fest, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt (Spruchpunkt römisch eins.). Den Status des subsidiär Schutzberechtigten erkannte es ihm nicht zu (Spruchpunkt römisch zwei.). Es erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerdeführer und stellte fest, dass seine Abschiebung in die RUSSISCHE FÖDERATION zulässig ist (Spruchpunkt römisch drei.). Es erließ ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Einreiseverbot gegen den Beschwerdeführer (Spruchpunkt römisch vier.) und räumte ihm eine Frist für die freiwillige Ausreise von zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung ein (Spruchpunkt römisch fünf.). Begründend führte das Bundesamt aus, dass der Beschwerdeführer auf Grund des besonders schweren Verbrechens der Schlepperei eine enorme Gefahr für die Gemeinschaft darstelle. Mit der Verhaltensweise lege der Beschwerdeführer seine Einstellung gegenüber der Gesellschaft der Republik Österreich dar und seine Handlung sei geeignet, das ordentliche sowie sichere Zusammenleben der Gemeinschaft zu gefährden. Er habe daher einen Asylausschließungsgrund erfüllt, weswegen ihm der Staus des Asylberechtigten von Amts wegen abzuerkennen gewesen sei. Der Beschwerdeführer sei – unter anderem – rechtskräftig wegen des Verbrechens der Schlepperei verurteilt worden, was die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ausschließe. Außerdem könne eine Art. 2 oder 3 EMRK widersprechende Gefahr im Fall der Rückkehr des Beschwerdeführers in den Herkunftsstaat nicht festgestellt werden. Schließlich liege auch keine individuelle, ausgeprägte und verfestigte entscheidungserhebliche Integration des Beschwerdeführers in Österreich vor und die Erlassung einer Rückkehrentscheidung sei daher zulässig.Begründend führte das Bundesamt aus, dass der Beschwerdeführer auf Grund des besonders schweren Verbrechens der Schlepperei eine enorme Gefahr für die Gemeinschaft darstelle. Mit der Verhaltensweise lege der Beschwerdeführer seine Einstellung gegenüber der Gesellschaft der Republik Österreich dar und seine Handlung sei geeignet, das ordentliche sowie sichere Zusammenleben der Gemeinschaft zu gefährden. Er habe daher einen Asylausschließungsgrund erfüllt, weswegen ihm der Staus des Asylberechtigten von Amts wegen abzuerkennen gewesen sei. Der Beschwerdeführer sei – unter anderem – rechtskräftig wegen des Verbrechens der Schlepperei verurteilt worden, was die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ausschließe. Außerdem könne eine Artikel 2, oder 3 EMRK widersprechende Gefahr im Fall der Rückkehr des Beschwerdeführers in den Herkunftsstaat nicht festgestellt werden. Schließlich liege auch keine individuelle, ausgeprägte und verfestigte entscheidungserhebliche Integration des Beschwerdeführers in Österreich vor und die Erlassung einer Rückkehrentscheidung sei daher zulässig. 1.
  8. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 09.07.2018 (eingebracht am 09.07.2018) fristgerecht Beschwerde. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass die belangte Behörde die Aberkennung des Asylstaus mit der Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens begründet habe, wobei Schlepperei nach herrschender Lehre nicht als schweres Verbrechen zu qualifizieren sei. Der Beschwerdeführer sei nur zu einer niedrigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die noch dazu bedingt nachgesehen worden sei und deshalb sei alleine aus diesem Umstand ableitbar, dass kein besonders schwerer Fall von Schlepperei vorliege. Außerdem sei der Beschwerdeführer in keiner kriminellen Organisation oder überhaupt einer Schlepperorganisation involviert gewesen, sodass keineswegs von einem schweren oder besonders schweren Verbrechen auszugehen sei. Die Zukunftsprognose des Beschwerdeführers sei positiv, weil er seit vielen Jahren in Österreich lebe und sich mit Ausnahme dieses einen Delikts nichts zu Schulden kommen habe lassen. Für den Fall der Aberkennung des Asylstaus sei der Beschwerdeführer nach wie vor schutzberechtigt, weil mit Asylzuerkennung festgestellt worden sei, dass er der Gefahr der Verfolgung ausgesetzt gewesen sei. Schließlich leben in Österreich zwei Kinder und die geschiedene Frau des Beschwerdeführers sowie seine Eltern und vier Geschwister; er sei hier vollkommen integriert und spreche sehr gut Deutsch. Schließlich sei das verhängte Einreiseverbot jedenfalls insbesondere wegen seines bisherigen Aufenthalts in Österreich, aus dem auch eine günstige Zukunftsprognose abzuleiten sei, nicht gerechtfertigt. 1.
  9. Die Beschwerde und der bezughabende Verwaltungsakt langten am 11.07.2018 beim Bundesverwaltungsgericht ein und wurden auf Grund der Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses vom 29.06.2021 der nunmehr zuständigen Gerichtsabteilung zugewiesen. 1.
  10. Mit Eingabe vom 12.10.2021 übermittelte der Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs Integrationsunterlagen sowie den Erstreckungsbescheid vom 13.01.2004 und brachte vor, dass er in seiner Angelegenheit beim Amtsgericht XXXX eine Urteilsabschrift angefordert habe. Er sei bei guter Gesundheit und habe im Bundesgebiet einen längeren Zeitraum hindurch geringfügig gearbeitet. Außerdem werde er noch Unterlagen bezüglich seiner Kinder und den Bescheid, mit dem seinen Eltern Asyl zuerkannt worden sei, übermitteln. Am 18.10.2021 legte der Beschwerdeführer die Vaterschaftsanerkennung bezüglich seiner zwei minderjährigen Söhne sowie die Kopie des Bescheides, mit dem dem Vater des Beschwerdeführers Asyl zu erkannt wurde, vor. Mit E-Mail vom 04.11.2021 übermittelte der Beschwerdeführer das Urteil des Amtsgerichts XXXX . 1.
  11. Mit Eingabe vom 12.10.2021 übermittelte der Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs Integrationsunterlagen sowie den Erstreckungsbescheid vom 13.01.2004 und brachte vor, dass er in seiner Angelegenheit beim Amtsgericht römisch 40 eine Urteilsabschrift angefordert habe. Er sei bei guter Gesundheit und habe im Bundesgebiet einen längeren Zeitraum hindurch geringfügig gearbeitet. Außerdem werde er noch Unterlagen bezüglich seiner Kinder und den Bescheid, mit dem seinen Eltern Asyl zuerkannt worden sei, übermitteln. Am 18.10.2021 legte der Beschwerdeführer die Vaterschaftsanerkennung bezüglich seiner zwei minderjährigen Söhne sowie die Kopie des Bescheides, mit dem dem Vater des Beschwerdeführers Asyl zu erkannt wurde, vor. Mit E-Mail vom 04.11.2021 übermittelte der Beschwerdeführer das Urteil des Amtsgerichts römisch 40 . 1.
  12. Das XXXX übermittelte die Strafakten des Beschwerdeführers betreffend das Strafverfahren wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit (21 U 198/2016i; seit 2017 nicht mehr betrieben) und die abgeurteilte Sachbeschädigung zur Einsichtnahme.1.
  13. Das römisch 40 übermittelte die Strafakten des Beschwerdeführers betreffend das Strafverfahren wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit (21 U 198/2016i; seit 2017 nicht mehr betrieben) und die abgeurteilte Sachbeschädigung zur Einsichtnahme. Das XXXX übermittelte die angeforderten Aktenteile zur Pflegschaftssache der Kinder des Beschwerdeführers, XXXX .Das römisch 40 übermittelte die angeforderten Aktenteile zur Pflegschaftssache der Kinder des Beschwerdeführers, römisch 40 . 1.
  14. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 23.11.2021 eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beiziehung einer Dolmetscherin für die Sprache Russisch durch, an der der Beschwerdeführer und sein Rechtsanwalt als gewillkürter Vertreter teilnahmen und der Vater, die Lebensgefährtin sowie die Ex-Frau des Beschwerdeführers als präsente Zeugen einvernommen wurden. Ein Vertreter der belangten Behörde nahm an der Verhandlung nicht teil. Die als Zeugin geladene Stiefmutter des Beschwerdeführers nahm entschuldigt nicht an der Verhandlung teil; auf ihre Befragung wurde verzichtet. Der Beschwerdeführer legte einen Versicherungsdatenauszug, Stand 22.11.2021, vor. Die Verhandlung gestaltete sich wie folgt: „Eröffnung der Verhandlung […] R befragt den BF, ob er physisch und psychisch in der Lage ist, der heute stattfindenden mündlichen Beschwerdeverhandlung zu folgen und die an sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten bzw. ob irgendwelche Hinderungsgründe vorliegen[:] BF: Ich fühle mich geistig und körperlich in der Lage an der Verhandlung teilzunehmen. R: Sie waren von RA WEBER vertreten. Bleibt die Vollmacht inkl. Zustellvollmacht aufrecht? BF + RV: Ja.BF + Regierungsvorlage, Ja. […] Einvernahme des Zeugen XXXX Einvernahme des Zeugen römisch 40 R: Bitte geben Sie Ihren vollen Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Staatsangehörigkeit an. Z1: XXXX , StA wahrscheinlich Russische Föderation, ich bin Flüchtling.Z1: römisch 40 , StA wahrscheinlich Russische Föderation, ich bin Flüchtling. R: In welcher Beziehung stehen Sie zum Bf.? Z1: Er ist mein Sohn. […] R: In welcher Sprache soll die Befragung stattfinden? Z1: Russisch, weil tschetschenisch geht es ja nicht. R: Welche Verwandten haben Sie noch in der Russischen Föderation? Z1: Einen Bruder, eine Schwester, nein drei Brüder und eine Schwester. R: Wo leben die? Z1: Zwei Brüder und eine Schwester leben in Tschetschenien. Einer lebt in Russland, in XXXX . Das ist ganz weit im Osten. Ca. 7000 km östlich von Moskau.Z1: Zwei Brüder und eine Schwester leben in Tschetschenien. Einer lebt in Russland, in römisch 40 . Das ist ganz weit im Osten. Ca. 7000 km östlich von Moskau. R: Wie halten Sie von Österreich aus Kontakt mit Ihnen? Z1: Über WhatsApp. R: Wie geht es ihnen? Z1: Sie leben dort. So wie gewöhnliche Leute. R: Haben Sie Verwandte in Österreich oder wo anders in der EU? Z1: Nahe nicht. R: Sie leben seit 2003 in Österreich. Sind Sie seither einmal in die Russische Föderation zurückgekehrt? Z1: Nein. R: Haben Sie Österreich seither einmal verlassen? Wenn ja, wo waren Sie? Z1: Nein. R: Ihre Reisestempel im Pass sprechen etwas anders. 2017 in den Schengenraum über Polen eingereist. 2019 über Polen in aus dem Schengenraum eingereist, 2020 über Polen aus- und eingereist, 2018 über Polen aus- und eingereist und 2019 über Polen eingereist in den Schengenraum. Was ich nicht finde, ist ein Ausreisestempel aus dem Schengenraum 2017, obwohl der Pass in Österreich ausgestellt wurde. Wo waren Sie da immer? Z1: Da war ich in Weißrussland. R: Sie waren immer in Weißrussland? Z1: Ja. R: Was haben Sie jedes Jahr in Weißrussland gemacht? Z1: Dort war meine Freundin. Sie ist dorthin gekommen und ich bin dorthin gefahren. R: Wo lebt Ihre Freundin? Z1: Ich möchte die Aussage verweigern. R: Wie kommt es, dass der Ausreisestempel aus dem Jahr 2017 fehlt? Haben Sie einen Russischen Auslandsreisepass? Z1: Ja, habe ich. R: Seit wann haben Sie den? Z1: Ich möchte die Aussage verweigern. Ich kann mich auch nicht mehr genau daran erinnern. R: Warum haben Sie 2003 mit Ihrer Familie die Russische Föderation verlassen? Z1: Damals sind alle weggefahren. Damals hat es aktive Kampfhandlungen gegeben, es war Krieg. Das war eine Katastrophe. R: War der BF persönlich in der Russischen Föderation jemals einer Gefahr ausgesetzt? Z1: Jeden Tag. Wir alle waren unter Gefahr. R: Welcher Gefahr war der BF konkret ausgesetzt? Z1: Gott sei Dank ist nichts passiert, aber es konnte damals jeden Tag etwas passieren. R: Im Asylverfahren gaben Sie an, dass Sie Angst hatten, dass der BF entführt wird, aber nicht, dass er bereits einmal bedroht worden wäre. Außerdem wurde das Haus Ihres Bruders gestürmt und [er wurde] zusammengeschlagen, seine Frau und Kinder wurden mitgenommen. Sie haben einmal die Polizeistunde verpasst und wurden von einer Patrouille mitgenommen und beschimpft bzw. erniedrigt. Sie wurden zum Stab mitgenommen und von Ihrem Bruder freigekauft, weil er Beziehungen zur Miliz hatte. Asyl wurde Ihnen wegen Gefährdung wegen Ihrer Nationalität gewährt. Eine Relokation in der Russischen Föderation war damals nicht möglich, weil diese damals ohne familiäre Bindungen auf Grund des damaligen Meldesystems nicht möglich war. Möchten Sie dazu etwas angeben? Z1: Ja, das war wirklich so. Das, was Sie jetzt aufgezählt haben, stimmt. R: Was würde Ihnen aktuell im Falle der Rückkehr in die Russische Föderation drohen? Z1: Ich kann das nicht voraussehen. R: Wer konkret sollte Ihnen warum konkret heute noch etwas antun wollen? Z1: Sie haben gesagt, dass man dort nicht erfahren wird, was wir hier sagen. Dort ist es bis zum heutigen Tag so, dass ganze Gruppen von jungen Leuten verschwinden. Auch, wenn man etwas bei WhatsApp liked. Da werden die Leute mitgenommen. R: Was würde passieren, wenn Sie an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb TSCHETSCHENIENS fahren würden? Zum Beispiel dort[hin], wo Ihr Bruder lebt, [nach] XXXX .R: Was würde passieren, wenn Sie an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb TSCHETSCHENIENS fahren würden? Zum Beispiel dort[hin], wo Ihr Bruder lebt, [nach] römisch 40 . Z1: Mein Bruder wartet dort nicht auf mich – auch sonst keiner. Wenn er dort auf mich gewartete hätte, wäre ich vor dem Krieg dorthin ausgereist. R: Also hat Ihr Bruder schon vor dem Krieg dort gelebt? Z1: Er wurde in die Armee eingezogen und dann hat er dort geheiratet und ist nicht mehr nach Hause gekommen. Er ist schon fast ein Russe. Er versteht die Hälfte auf Tschetschenisch nicht mehr. R: Beschreiben Sie Ihre Beziehung zum Beschwerdeführer! Z1: Ausgezeichnet. Wie eine Vater-Sohn-Beziehung. R: Was heißt das? Z1: Das ist mein erster Stellvertreter in der Familie. R: Was heißt das? Z1: Wenn ich sterben sollte, wird er der Älteste in der Familie sein. Er wird auf alles schauen und sich um alle kümmern. R: Welche Ihrer Kinder leben bei Ihnen? Z1: Der BF lebt dort, XXXX , aber die zwei kommen nur selten, weil sie Freundinnen haben.Z1: Der BF lebt dort, römisch 40 , aber die zwei kommen nur selten, weil sie Freundinnen haben. R: Wer lebt noch bei Ihnen? Z1: Sonst niemand. XXXX lebt auch bei uns, aber sie geht auch manchmal weg.Z1: Sonst niemand. römisch 40 lebt auch bei uns, aber sie geht auch manchmal weg. R: Wer ist XXXX ?R: Wer ist römisch 40 ? Z1: Das ist seine Freundin. R: Was meinen Sie mit „die zwei kommen nur selten, weil sie Freundinnen haben“? Wen meinen Sie damit? Z1: Einmal die eine, einmal die andere. D: Ich glaube, Z1 meint die Freundinnen. R wiederholt die Frage. Z1: Die Söhne habe ich gemeint. R: Wo leben Ihre Söhne, wenn sie nicht bei Ihnen leben? Z1: Wahrscheinlich bei den Freundinnen. R: Wo leben die Freundinnen? Z1: Das weiß ich nicht. R: Sie wissen nicht, wo Ihre Söhne leben, wenn sie nicht zuhause sind? Z1: Warum ist das unglaubwürdig? Ich frage sie nicht nach den Adressen. R: Wie heißt die Freundin des BF? Z1: XXXX , sie ist hier. Ich glaube, dass in Ihren Dokumenten der Vorname XXXX steht.Z1: römisch 40 , sie ist hier. Ich glaube, dass in Ihren Dokumenten der Vorname römisch 40 steht. R: Wie heißt XXXX noch?R: Wie heißt römisch 40 noch? Z1: XXXX , glaube ich.Z1: römisch 40 , glaube ich. R: Seit wann sind der BF und XXXX zusammen?R: Seit wann sind der BF und römisch 40 zusammen? Z1: Ich kann mich daran nicht erinnern, er wird das besser beantworten können. Ich habe mir das nicht gemerkt. R: Haben die beiden gemeinsame Kinder? Z1: Nein. R: Was ist die „Haushaltssprache“? Z1: Mit meinen Leuten auf Tschetschenisch. R: Was meinen Sie mit „Meinen Leuten!? Z1: Meiner Familie. R: Sind Sie von der Mutter des BF getrennt? Z1: Ja. R: Seit wann? Z1: Ich glaube seit
  15. R: Leben Sie wieder in einer Lebensgemeinschaft? Wer macht den Haushalt? Z1: Ist das auch wichtig? R: Ja. Z1: Nein. Es besteht kein Pflegebedarf. R: Wer macht den Haushalt in Ihrer Männer-WG? Z1: Ich kann gut kochen. Ich kann auch putzen, wo ist da ein Problem? R: Sie schaffen den Haushalt also alleine? Z1: Sie helfen mir auch. R: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Z1: Ich habe viele Beschwerden. R: Welche meinen Sie? Z1: Mit dem Kopf, psychische Beschwerden früher war es stärker, jetzt bemühe ich mich… Wie soll ich das sagen? Ich bemühe mich, mich selbst einzurenken. Ich habe viele Medikamente genommen. Aber jetzt geht es mir besser. Ich habe 20 Prozent Gehörverlust. Ich habe auch Asthma und einen Tinnitus. Ich habe viele Beschwerden. Ich habe auch eine schiefe Wirbelsäule. R: Welche Behandlungen und Therapien brauchen Sie? Z1: Ich war beim Psychologen, beim Neurologen, ich habe Heilgymnastik gemacht und habe viele Arzneimittel eingenommen. Ich habe auch mit einem Psychologen gearbeitet. Sie hat mir beigebracht, wie man sich selbst helfen kann, deshalb bemühe ich mich, selbst mit mir zu arbeiten. Ich mache auch einen B1 Kurs. R: Schaffen Sie den Alltag allein oder besteht Pflegebedarf? Z1: Bis jetzt gibt es keinen Pflegebedarf, Gott sei Dank. R: Wovon leben Sie? Z1: Ich bekomme nur Notstandshilfe, sonst nichts. R: Was spricht dagegen, die Beziehung zum Beschwerdeführer in der Russischen Föderation fortzusetzen? Z.B. per Handy? Z1: Warum soll er hinfahren? Warum kann er nicht hierbleiben? R wiederholt die Frage. Z1: Wenn er dort sein wird, dann wird die Familie zerfallen. R: Warum? Z1: Weil ich nicht weiß, wie lang ich noch am Leben bleibe. Das ist alles. R: Haben Sie Fragen an den Zeugen? RV: Sie haben auf die Frage, ob Sie Verwandte in Österreich oder im Schengenraum haben geantwortet, dass Sie keine nahen Verwandten haben. Sie haben hier doch Ihre Kinder.Regierungsvorlage, Sie haben auf die Frage, ob Sie Verwandte in Österreich oder im Schengenraum haben geantwortet, dass Sie keine nahen Verwandten haben. Sie haben hier doch Ihre Kinder. Z1: Ich habe hier meine Kinder und 7 Enkelkinder. RV: Wissen Sie, dass die Freundin Ihres BF, die draußen sitzt, ein Kind erwartet, von dem der BF der Vater ist?Regierungsvorlage, Wissen Sie, dass die Freundin Ihres BF, die draußen sitzt, ein Kind erwartet, von dem der BF der Vater ist? Z1: Ja. R fragt den Z1, ob er die Dolmetscherin gut verstanden habe; dies wird bejaht. […] Kopien des Fremdenpasses des [Z1]werden als Beilage ./1 zum Akt genommen. […] Ende der Einvernahme des Zeugen R: Da die neue Freundin des BF im Gericht anwesend ist, wird sie als präsente Zeugin gehört. Warum wurde der Umstand, dass es eine neue Freundin gibt, im Parteiengehör vom 27.09.2021 noch nicht erwähnt? Auf die Frage hin, ob es Änderungen im Privat- oder Familienleben gibt[?] RV: Ich kenne die Z4 seit 15.11.2021, da hat sie mir gesagt, dass sie ein Kind vom BF erwartet. Regierungsvorlage, Ich kenne die Z4 seit 15.11.2021, da hat sie mir gesagt, dass sie ein Kind vom BF erwartet. Einvernahme der Zeugin XXXX Einvernahme der Zeugin römisch 40 R: Bitte geben Sie Ihren vollen Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Staatsangehörigkeit an. Z4: XXXX , StA Russische Föderation.Z4: römisch 40 , StA Russische Föderation. R: In welcher Beziehung stehen Sie zum Bf.? Z4: Ich bin seine Frau. Wir sind seit 8 Jahren zusammen. Wir sind seit über einem Jahr verheiratet. Ich erwarte ein Kind von ihm. R: Was meinen Sie mit „verheiratet“? Z4: Wir sind nach muslimischem Ritus verheiratet. R: Haben Sie eine Heiratsurkunde der IGGÖ? Z4: Nein. R: Sind Sie von einem XXXX der IGGÖ getraut worden, oder von einem „Hobbyimam“?R: Sind Sie von einem römisch 40 der IGGÖ getraut worden, oder von einem „Hobbyimam“? Z4: Das weiß ich nicht, ein XXXX kam zu uns, wir haben Nekah gemacht und geheiratet.Z4: Das weiß ich nicht, ein römisch 40 kam zu uns, wir haben Nekah gemacht und geheiratet. […] R: In welcher Sprache soll die Befragung stattfinden? Z4: Ich kann fließend Deutsch. Wir können die Befragung auf Deutsch machen. R: Brauchen Sie eine Zeitbestätigung? Z4: Nein. R: Sehe ich es richtig, sie haben 2011 in Frankreich einen [A]sylantrag gestellt? Z4: Ja. R: Was war das Ergebnis? Z4: Die haben eine Anfrage in Österreich gemacht und wir wurden von Österreich zurückgenommen. R: Das heißt, Sie hatten zuvor bereits ein Verfahren in Österreich? Z4: Ja. R: Von wann bis wann hatten Sie ein Asylverfahren in Österreich? Z4: Ich kann mich nicht an die Jahre erinnern, als wir nach Österreich eingereist sind, war ich XXXX Jahre alt. Wir sind 2004 eingereist.Z4: Ich kann mich nicht an die Jahre erinnern, als wir nach Österreich eingereist sind, war ich römisch 40 Jahre alt. Wir sind 2004 eingereist. R: Wen meinen Sie mit „wir“? Z4: Meine Eltern, meine Geschwister und ich. R: Wie wurde über das Asylverfahren ab 2004 entschieden? Z4: Der Antrag wurde abgewiesen, dann sind wir nach Frankreich gefahren. R: Wie lange waren Sie in Frankreich? Z4: Ich kann mich nicht erinnern, ich glaube 2-2,5 Monate. R: Sehe ich es richtig, dass der Antrag aus 2004 mit Erkenntnis des AsylG[H] vom 01.02.2011 entschieden wurde? Z4: Ich weiß es nicht, kann sein. R: Wie wurde über den zweiten Asylantrag entschieden? Z4: Wir haben einen Anwalt gehabt und er hat ein Visum beantragt. Dann haben wir eine Rot-Weiß-Rot Karte bekommen. R: Ich habe Sie nach Ihrem Asylverfahren gefragt. Sehe ich es richtig, dass Ihr zweiter Asylantrag mit Erkenntnis des AsylG[H] vom 29.08.2011 zurückgewiesen wurde? Z4: Ich habe es nicht verstanden. R wiederholt die Frage. Z4: Ich kann mich an die Jahre nicht gut erinnern. R: Wann wurde Ihnen erstmals ein Aufenthaltstiter erteilt? Z4: 9 Jahre nachdem wir nach Österreich eingereist sind, haben wir das Visum bekommen. R: Also 2013? Z4: Kann sein, das wird ja immer wieder verlängert und ich kann mich nicht erinnern. R: Sind in dem Verfahren Ihrer Eltern und Geschwister gleichlautende Entscheidungen ergangen? Z4: Ja. R: Wo haben Sie in der RUF vor Ihrer Ausreise gelebt? Z4: In Tschetschenien, in XXXX . Das ist ein kleiner Ort. Aber meistens haben wir in XXXX gelebt.Z4: In Tschetschenien, in römisch 40 . Das ist ein kleiner Ort. Aber meistens haben wir in römisch 40 gelebt. RI: Was ist mit Ihrer Wohnung in XXXX .RI: Was ist mit Ihrer Wohnung in römisch 40 . Z4: Die gibt es nicht mehr, ich weiß nicht, was daraus geworden ist. R: Welche Verwandten haben Sie noch in der Russischen Föderation? Z4: Ja, von der mütterlichen und väterlichen Seite. R: Wo leben die? Z4: In Tschetschenien. Wo genau alle leben, weiß ich nicht. R: Wie halten Sie von Österreich aus Kontakt mit Ihnen? Z4: Ich habe selten Kontakt mit ihnen. Wenn, dann über WhatsApp. R: Wie geht es Ihren Verwandten in Tschetschenien? Z4: Nicht gut, wie immer. R: Was heißt das? Z4: Wegen der Regierung und so. R: Was heißt das? Z4: Sie werden dort immer unterdrückt, mehr weiß ich aber nicht, weil ich habe nicht so oft Kontakt. R: Sie leben seit 2004 in Europa. Sind Sie seither einmal in die Russische Föderation zurückgekehrt? Z4: Einmal, ja. R: Wann? Z4: Dieses Jahr, weil mein Großvater gestorben ist. R: Hatten Sie bei Ihrer Reise Probleme? Z4: Nein. R: Also haben Sie einen russischen Reisepass? Z4: Ja. R: Gab es bei der Passausstellung Probleme? Z4: Nein, ich habe ihn bei der russischen Botschaft in XXXX bekommen. Z4: Nein, ich habe ihn bei der russischen Botschaft in römisch 40 bekommen. R: Welche Schulbildung haben Sie in Tschetschenien gemacht? Z4: Die Grundschule bis zur
  16. Klasse. R: Welche Ausbildung haben Sie in Österreich gemacht? Z4: Ich habe bei der XXXX die Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht. Z4: Ich habe bei der römisch 40 die Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht. R: Haben Sie in Österreich den Hauptschulabschluss gemacht? Z4: Ich habe bis zur
  17. Klasse die Hauptschule besucht. Dann hat die Lehrerin gemeint, ich bin zu alt und soll ins Poly gehen. In XXXX habe ich noch XXXX gemacht ein Jahr. Das ist der Hauptschulabschlusskurs. Z4: Ich habe bis zur
  18. Klasse die Hauptschule besucht. Dann hat die Lehrerin gemeint, ich bin zu alt und soll ins Poly gehen. In römisch 40 habe ich noch römisch 40 gemacht ein Jahr. Das ist der Hauptschulabschlusskurs. R: Also haben Sie den Hauptschulabschluss? Z4: Ja, ich habe ihn nur nicht in der Hauptschule gemacht, sondern bei XXXX .Z4: Ja, ich habe ihn nur nicht in der Hauptschule gemacht, sondern bei römisch 40 . R: Haben Sie also eine abgeschlossene Lehre oder ist das nur ein Kurs gewesen? Z4: Ich habe ein Diplom bekommen, ich glaube, das war ein Kurs. R: Wovon leben Sie in Österreich? Z4: Jetzt, weil ich schwanger bin, kann ich nicht arbeiten. Ich bin im
  19. Monat schwanger. Vor der Coronazeit habe ich gearbeitet. R: Die Coronazeit ist schon länger als 7 Monate. Haben Sie seit Februar 2020 gearbeitet? Z4: Nein. R: Sind Sie geimpft? Z4: Nein. R: Sind Sie getestet? Z4: Ja, ich habe einen negativen Test gemacht. R: Wovon leben Sie seit Beginn der Coronazeit? Z4: Vom Arbeitslosengeld, jetzt von der Notstandshilfe. Ab 05.01.2022 bekomme ich das Wochengeld. R: Haben Sie Ihren Mutter-Kind-Pass bei sich? Z4: Ja. R nimmt Einsicht in den Mutter-Kind-Pass. Eine Kopie wird als Beilage ./2 zum Akt genommen. Z4 legt vor: Mutter-Kind-Pass. Demzufolge ist der Geburtstermin der XXXX . Z4 legt vor: Mutter-Kind-Pass. Demzufolge ist der Geburtstermin der römisch 40 . R: Ist es in Ordnung, wenn der Pass kopiert wird? Z4: Ja, kein Problem. R: Liegt eine Problemschwangerschaft vor? Z4: Nein. R: Ist es eine Risikoschwangerschaft? Z4: Nein. Aber die Frauenärztin meinte, dass das Kind liegt zu tief unten. Wenn es sich nicht ändert, wird es ein Kaiserschnitt. R: Haben Sie Krankheiten? Z4: Ich hatte chronisches XXXX , aber seit ein paar Jahren nicht mehr. Davor war es chronisch.Z4: Ich hatte chronisches römisch 40 , aber seit ein paar Jahren nicht mehr. Davor war es chronisch. R: Wo leben Sie? Z4: In XXXX mit dem BF zusammen.Z4: In römisch 40 mit dem BF zusammen. R: Seit wann sind Sie mit dem BF zusammen? Z4: Insgesamt 8 Jahre, aber verheiratet seit über einem Jahr. R: Also seit 2013, stimmt das? Z4: Ja, kann sein. R: Beschreiben Sie mir die Beziehung zum BF seit 2013! Z4: Was genau? R: Wie leben Sie die Beziehung? Z4: Gut. Ich bin sehr zufrieden. Wir haben 7 Jahre zusammengelebt und seit einem Jahr sind wir verheiratet. Ich habe keine Beschwerden, sonst wäre ich nicht schwanger von ihm. R: Eine Meldung in XXXX (Nebenwohnsitz) haben Sie erst seit 2021.R: Eine Meldung in römisch 40 (Nebenwohnsitz) haben Sie erst seit
  20. Z4: Ja, seit 16.04.
  21. R: Wenn Sie schon seit 2013 zusammen sind – wie haben Sie die Beziehung davor gelebt? Z4: Vor der Heirat dürfen wir ja nicht zusammenleben. Er ist oft nach XXXX gekommen oder ich nach XXXX . Wir haben uns getroffen und jeden Tag telefoniert. Z4: Vor der Heirat dürfen wir ja nicht zusammenleben. Er ist oft nach römisch 40 gekommen oder ich nach römisch 40 . Wir haben uns getroffen und jeden Tag telefoniert. R: War das bis April 2021 eine Freundschaft oder eine Beziehung im Sinne einer Lebensgemeinschaft? Z4: Das war eine Beziehung in diesen 7 Jahren, aber vor der Hochzeit durften wir nicht. R: War das seit 2013 eine Lebensgemeinschaft? Z4: Geschlechtsverkehr vor der Hochzeit geht nicht. R: Also war das bis 2021 eine Freundschaft? Z4: Für uns war es eine Beziehung. R: Sehe ich es richtig, dass Sie die Beziehung bis 2021 durch regelmäßige Besuche und Telefonieren gelebt haben? Z4: Wir haben am XXXX 2020 geheiratet. Z4: Wir haben am römisch 40 2020 geheiratet. R: Wie habe Sie die Beziehung zwischen April 2020 und April 2021 gelebt? Weder waren Sie in XXXX , noch der BF in XXXX gemeldet.R: Wie habe Sie die Beziehung zwischen April 2020 und April 2021 gelebt? Weder waren Sie in römisch 40 , noch der BF in römisch 40 gemeldet. Z4: Ich habe noch ein Kind, das XXXX Jahre alt ist. Er wird im Jänner
  22. Daher konnte ich mich nicht in XXXX melden.Z4: Ich habe noch ein Kind, das römisch 40 Jahre alt ist. Er wird im Jänner
  23. Daher konnte ich mich nicht in römisch 40 melden. R: Warum nicht? Z4: Ich habe es auch nicht gewusst. Mir wurde gesagt, dass ich keinen getrennten Wohnsitz von meinem Kind machen kann, bis er 14 ist. R: Warum nicht? Z4: Das Kind wohnt bei meinen Eltern seit seiner Geburt. Wir haben gemeinsam bei meinen Eltern gewohnt. Er will den Ort nicht wechseln und die Schule nicht wechseln. Er ist es gewohnt, bei meinen Eltern [z]u leben. R: Wie heißt das Kind? Z4: XXXX .Z4: römisch 40 . R: Geboren am? Z4: XXXX . Z4: römisch 40 . R: Staatsangehörigkeit? Z4: Russische Föderation. R: Aufenthaltsstatus? Z4: Wie ich, Rot-Weiß-Rot-Karte plus. R: Wer ist der Vater? Z4: Ein anderer. R: Wer? Z4: Kann ich auf diese Frage verzichten? R: Warum? Z4: Ich will es einfach nicht sagen. R: Wer hat die Obsorge? Z4: Ich, nur ich. R: Waren Sie mit dem anonymen Kindsvater verheiratet? Z4: Auch auf islamische Weise. R: Also nicht standesamtlich? Z4: Nein. R: Wie lange waren Sie mit dem Kindsvater verheiratet? Z4: Sechs Monate. R: Also 2008/2009? Z4: Das war
  24. RV: Da waren Sie XXXX ?Regierungsvorlage, Da waren Sie römisch 40 ? Z4: XXXX , ich habe ihn mit XXXX bekommen. Z4: römisch 40 , ich habe ihn mit römisch 40 bekommen. R: Wer bestreitet den Unterhalt für XXXX ?R: Wer bestreitet den Unterhalt für römisch 40 ? Z4: Ich zahle den Unterhalt für meinen Sohn. Weil ich hier in XXXX den Nebenwohnsitz habe.Z4: Ich zahle den Unterhalt für meinen Sohn. Weil ich hier in römisch 40 den Nebenwohnsitz habe. R: Und bisher? Z4: Niemand, auch nicht der Staat. R: Wie bestreitet Ihr Sohn den Lebensunterhalt? Z4: Ich habe gearbeitet, dann Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. R: Sie haben die Obsorge für XXXX , aber er ist immer schon bei den Großeltern großgeworden?R: Sie haben die Obsorge für römisch 40 , aber er ist immer schon bei den Großeltern großgeworden? Z4: Ich bin nicht monatelang in XXXX , ich bin einmal in XXXX und einmal in XXXX . Z4: Ich bin nicht monatelang in römisch 40 , ich bin einmal in römisch 40 und einmal in römisch 40 . R: Verstehe ich es richtig, dass XXXX immer bei den Großeltern ist?R: Verstehe ich es richtig, dass römisch 40 immer bei den Großeltern ist? Z4: Ja, in den Ferien kommt er auch nach XXXX .Z4: Ja, in den Ferien kommt er auch nach römisch 40 . R: Ist XXXX gesund?R: Ist römisch 40 gesund? Z4: Ja. Er hat keinen Pflegebedarf. Wir haben auch sehr guten Kontakt. R: Wie ist die Beziehung zwischen dem BF und Ihrem Sohn? Z4: Sehr gut. R: Was heißt das? Z4: Der BF macht XXXX Geschenke. Sie mögen sich. Sie spielen zusammen. Z4: Der BF macht römisch 40 Geschenke. Sie mögen sich. Sie spielen zusammen. R: Bezieht sich das nur darauf, wenn XXXX in XXXX ist, oder lebt der BF auch mit Ihnen in XXXX ?R: Bezieht sich das nur darauf, wenn römisch 40 in römisch 40 ist, oder lebt der BF auch mit Ihnen in römisch 40 ? Z4: Er lebt nur in XXXX , aber wir gehen XXXX auch gemeinsam besuchen.Z4: Er lebt nur in römisch 40 , aber wir gehen römisch 40 auch gemeinsam besuchen. R: Wenn Sie bereits seit 2013 mit dem BF zusammen sind – sind Sie über die Verurteilung wegen Sachbeschädigung in Österreich, die Verurteilung wegen Schlepperei in Deutschland und das Strafverfahren wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Bilde? Z4: Das wegen der Sachbeschädigung weiß ich nicht, der BF kann sich an das auch nicht mehr erinnern. Dass mit der Schlepperei weiß ich. Und sonst … R: Also sind Sie auch über das Aberkennungsverfahren seit 2018 in Kenntnis? Z4: Ja. R: Was spricht dagegen, das Familienleben mit dem BF in der RUF fortzusetzen? Z4: Sie meinten, wenn er zurückmuss? R: Ja. Z4: Ich glaube, er kann nicht einmal fließend russisch sprechen. Er hat auch keinen Kontakt zu seinen Verwandten und hat kein Zuhause. Es würde auch für mich sehr schlecht ausgehen, weil ich ein Kind von ihm erwarte. R: Was meinen Sie damit? Z4: Ich will nicht wieder alleinerziehende Mutter sein. R: Was spricht dagegen, mit dem BF in die RUF zu übersiedeln? Z4: Ich habe dort auch niemanden. Mein Sohn ist hier und meine Familie. Ich habe dort, genau wie er, kein Zuhause. Ich will ihn nicht verlieren. R: sind Sie die Ehe mit dem BF freiwillig eingegangen? Z4: Ja, sicher. R: Kommt es zu häuslicher Gewalt? Z4: Nein. Er schreit mich nicht einmal an, manchmal ich ihn. R: Lt. Akt ist nicht Schreien das Problem. […] Sie sind in Kenntnis davon, dass der BF seine Ex-Frau bedroht hat? Sind Sie sich dessen bewusst, dass der BF auf eine Glasscheibe eingedroschen hat, unter der ein 3-Jähriges Kind im Kindersitz saß? Z4: Das stimmt nicht. R: Das ist abgeurteilt. RV: Sie wusste nichts davon. Regierungsvorlage, Sie wusste nichts davon. R: Wären Sie im Falle einer Rückkehr in die RUF einer Gefahr ausgesetzt? Z4: Ich für mich persönlich? Das weiß ich nicht. Die Bedrohung für mich wäre, dass ich dort kein Zuhause habe und dort nicht obdachlos sein will. R: 2011-2014 lebten Sie beim Verein XXXX , sehe ich das richtig?R: 2011-2014 lebten Sie beim Verein römisch 40 , sehe ich das richtig? Z4: Ja, mit meiner Familie. R an RV: Haben Sie Fragen an die Zeugin?R an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an die Zeugin? RV: Haben Sie vor, Standesamtlich zu heiraten?Regierungsvorlage, Haben Sie vor, Standesamtlich zu heiraten? Z4: Ja, wenn mein Sohn 14 ist, jetzt nicht. R: Warum nicht? Z4: Weil ich, bevor er nicht 14 ist, keinen getrennten Meldezettel machen kann und mein Sohn die Stadt nicht wechseln will. Soweit ich weiß, muss ich mich, wenn wir verheiratet sind, in XXXX melden. Z4: Weil ich, bevor er nicht 14 ist, keinen getrennten Meldezettel machen kann und mein Sohn die Stadt nicht wechseln will. Soweit ich weiß, muss ich mich, wenn wir verheiratet sind, in römisch 40 melden. R: Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie in XXXX melden, wenn Sie sich hauptsächlich in XXXX aufhalten. Sonst [be]gehen Sie ein Meldevergehen.R: Ihren Hauptwohnsitz müssen Sie in römisch 40 melden, wenn Sie sich hauptsächlich in römisch 40 aufhalten. Sonst [be]gehen Sie ein Meldevergehen. Welche Sprachen sprechen Sie? Z4: Muttersprache Tschetschenisch, ich spreche fließend Russisch und Deutsch. R: Wie sprechen Sie mit dem BF? Z4: Tschetschenisch, unsere Muttersprache. […] Ende der Einvernahme de[r] Zeug[in]. Z4 verlässt das Gerichtsgebäude. Z1 hat das Gerichtsgebäude bereits nach seiner Befragung verlassen. Mit OZ20 wird die Krankmeldung von Z2 [von 23.11.2021 bis 23.11.2021] vorgelegt. Einvernahme der Zeugin XXXX in Abwesenheit des BF [dazu wird der Verhandlungssaal gewechselt]Einvernahme der Zeugin römisch 40 in Abwesenheit des BF [dazu wird der Verhandlungssaal gewechselt] Festgehalten wird, dass Z3 nicht geimpft, aber negativ getestet ist. R: Bitte geben Sie Ihren vollen Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Staatsangehörigkeit an. Z3: XXXX , ich wurde am XXXX geboren. Ich bin russische Staatsbürgerin.Z3: römisch 40 , ich wurde am römisch 40 geboren. Ich bin russische Staatsbürgerin. R: Sie wissen, dass Ihr Pass abgelaufen ist? Z3: Ja, ich warte auf den neuen Pass. R: In welcher Beziehung stehen Sie zum BF? Z3: Das ist mein Ex-Mann. […] R: In welcher Sprache soll die Befragung stattfinden? Z3: Auf Russisch. R: Brauchen Sie eine Zeitbestätigung? Z3: Nein, alles gut. R: Sie waren mit dem BF „nach tschetschenischem Recht“ verheiratet. Was heißt das? Z3: Nach dem muslimischen Ritus. Wir haben damals 2011 geheiratet. R: Durch einen XXXX der islamischen Glaubensgemeinschaft oder einen „Hobbyimam“?R: Durch einen römisch 40 der islamischen Glaubensgemeinschaft oder einen „Hobbyimam“? Z3: Das war ein privater XXXX . Er ist zu uns gekommen. Z3: Das war ein privater römisch 40 . Er ist zu uns gekommen. R: Wie kam es zum Ehebeschluss? Wie haben Sie den BF kennengelernt? War es eine arrangierte Ehe? Z3: Ich lebte bei meinen Eltern in XXXX . Das war
  25. Ich und meine Schwester waren damals draußen. Der Freund von XXXX hat mich gesehen. Er hat gesagt, dass er mich kennt und weiß, wo ich wohne XXXX wohnte damals XXXX und kannte mich nicht. Dann hat der Freund erzählt, dass ich mit meiner Schwester in XXXX lebe. Über diesen Freund haben wir uns kennengelernt. Dann standen wir zwei Monate in Kontakt. Meine Familie und seine Eltern waren einverstanden, damit wir heiraten und zusammenleben können. Dann habe ich geheiratet. Das war
  26. Ich habe XXXX bei seiner Familie gelebt. Wir haben dort ca. zu
  27. gelebt. Z3: Ich lebte bei meinen Eltern in römisch 40 . Das war
  28. Ich und meine Schwester waren damals draußen. Der Freund von römisch 40 hat mich gesehen. Er hat gesagt, dass er mich kennt und weiß, wo ich wohne römisch 40 wohnte damals römisch 40 und kannte mich nicht. Dann hat der Freund erzählt, dass ich mit meiner Schwester in römisch 40 lebe. Über diesen Freund haben wir uns kennengelernt. Dann standen wir zwei Monate in Kontakt. Meine Familie und seine Eltern waren einverstanden, damit wir heiraten und zusammenleben können. Dann habe ich geheiratet. Das war
  29. Ich habe römisch 40 bei seiner Familie gelebt. Wir haben dort ca. zu
  30. gelebt. R: Was war zwischen 2005 und 2011? Z3: Wir sind 2005 gekommen. Ich habe dort gelebt, habe ihn aber erst später kennengelernt. R: Wann haben Sie Ihren Ex-Mann kennengelernt? Z3: Das war 2011 – es sind dann zwei Monate vergangen. Das ist schnell von statten gegangen. So hat es sich ergeben. R: Es lagen also nur zwei Monate zwischen dem Kennenlernen und der Hochzeit? Z3: Ja. R: Wie kam es zur Trennung? Und wann war das und warum? Z3: Seine Familie hat mich nicht in Ruhe gelassen. Vorwiegend die Stiefmutter. Sie hat Schlechtes gegen mich gesprochen, obwohl ich alles gemacht habe, was sie mir gesagt hat. Ich habe drei Jahre bei ihnen gelebt. Bei uns kam es immer wieder zu Streitigkeiten und Skandalen (D: Laute Auseinandersetzungen). Dann, das war glaube ich 2010, wollten wir getrennt von der Familie leben. Ich dachte, dass dann alles gut sein wird. Aber dazu ist es nicht gekommen. Es hat trotzdem die Skandale gegeben. Die waren ständig unzufrieden. Mein Ex-Mann wollte nicht einmal mit mir sprechen. Er hat mir dann verboten, meine Eltern zu besuchen. Dann habe ich beschlossen, ihn zu verlassen. Er hat mir alles verboten und so wollte ich nicht leben. Er hat mich nicht mehr geliebt. R: Was meinen Sie damit, dass er Ihnen alles verboten hat? Z3: Kurse besuchen, rausgehen, ich bin nur einmal im Monat zu meinen Eltern gefahren und das hat er mir auch verboten. Ich dachte dann darüber nach, dass ich auch ein Mensch bin und habe mich gefragt, warum ich das alles nicht darf. Ich habe alles gemacht, was er wollte. Er war oft wütend. Aber er wurde auch nicht in Ruhe gelassen von den Verwandten – vorwiegend von seiner Schwiegermutter. R: Wann war die Trennung? Z3: Das war
  31. R: Ihr Sohn XXXX ist am XXXX geboren.R: Ihr Sohn römisch 40 ist am römisch 40 geboren. Z3: Ja. R: Wie viel Zeit nach der Geburt war die Trennung? Z3: XXXX war fast vier Jahre alt und XXXX war zwei Monate alt. XXXX ist der jüngere.Z3: römisch 40 war fast vier Jahre alt und römisch 40 war zwei Monate alt. römisch 40 ist der jüngere. R: Wie viel vor der Geburt von XXXX haben Sie geheiratet?R: Wie viel vor der Geburt von römisch 40 haben Sie geheiratet? Z3: Vor der Geburt? Er ist XXXX geboren. Wir haben damals mit seiner Familie gelebt.Z3: Vor der Geburt? Er ist römisch 40 geboren. Wir haben damals mit seiner Familie gelebt. R: Sie haben gesagt, Sie haben erst 2010 geheiratet, XXXX kam aber schon XXXX auf die Welt.R: Sie haben gesagt, Sie haben erst 2010 geheiratet, römisch 40 kam aber schon römisch 40 auf die Welt. Z3: Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe 2007 geheiratet. Mein Kopf arbeitet nicht so, wie es sein soll, ich bin sehr aufgeregt. R: Also haben Sie 2007 geheiratet, sind dann zum BF gezogen… Z3: 2010 habe ich in meiner Wohnung gelebt. R: Was meinen Sie damit? Z3: 2007 haben wir geheiratet und XXXX gekommen. Z3: 2007 haben wir geheiratet und römisch 40 gekommen. R: 2010 hatten Sie eine eigene Wohnung? Z3: Ja. R: Wer lebte dort? Z3: Mein Ex-Mann, ich und meine zwei Kinder. R: Wo war diese Wohnung und wie lange lebten Sie dort? Z3: Nur ein Jahr, bis
  32. R: Wo wohnten Sie dann ab 2011? Z3: Dann habe ich mich scheiden lassen und habe mit meiner Familie gelebt. R: Wen meinen Sie mit „meine Familie“? Z3: Meine Eltern. R: Wie sind Sie geschieden? Z3: Nach tschetschenischen bzw. islamischem Ritus. Ich habe ihn angerufen und gesagt, dass ich nicht mehr zurückkommen werde. Ich war bei meinen Eltern, weil ich bei einer Hochzeit eingeladen war. Das war am 26.08.
  33. ich war damals bei einer Hochzeit. Als ich wieder zu meinen Eltern kam, habe ich ihn angerufen. Er konnte nicht kommen, weil er gearbeitet hat. Ich habe ihn dann angerufen und gesagt, dass ich nicht mehr zurückkommen werde, weil ich das beschlossen habe. Ich stand deswegen oft unter Stress. Er hat mich nicht beschützt. Deswegen. R: Vor wem hätte er sie beschützen sollen? Z3: Wenn ich erniedrigt wurde, hat er mich nicht beschützt. Er hätte wissen müssen, wer seine Frau ist, er hätte sie kennen müssen. R: Das verstehe ich nicht. Z3: Wenn ich vier Jahre mit einem Mann lebe, sollte er mich kenne. R: Was meinen Sie mit „wenn ich erniedrigt wurde“? Z3: Seine Stiefmutter. Sie hat Schlechtes über mich gesprochen. R: Er hätte Sie vor seiner Stiefmutter schützen sollen? Z3: Ja. Er hätte sagen sollen, dass ich nicht so bin, dass ich anders bin. R: Was meinen Sie damit? Z3: Die Stiefmutter wollte z.B. nicht, dass ich zu den Eltern fahre. Aber in der letzten Zeit hat mir das auch mein Mann verboten. Ich bin nirgends hingegangen und war nur zuhause. R: Was meinen Sie mit „er hätte mich kennen müssen“? Z3: Er sollte meinen Charakter kennen. Wenn die Stiefmutter etwas gegen mich sagt, dann sollte er ja wissen, ob das wahr ist oder nicht. R: Sie sagten, Sie waren zu
  34. in der Wohnung. Wer waren diese 11 Personen? Z3: Mein Schwiegervater, die Stiefmutter von ihm, zwei Kinder von der Stiefmutter… ich weiß es nicht. Und die Familie vom Schwiegervater. Es ist viel Zeit vergangen und ich habe vieles vergessen. R: Wie hieß die Stiefmutter? Z3: Name ... R wiederholt die Frage. Z3: Den Familiennamen weiß ich nicht, aber mit Vornamen hieß sie XXXX . Z3: Den Familiennamen weiß ich nicht, aber mit Vornamen hieß sie römisch 40 . R: Kam es in der Beziehung zu häuslicher Gewalt gegen Sie oder die Kinder? Z3: Nein. Wir haben uns gegenseitig einfach nicht verstanden. R: Die Kinder sind nach österreichischen Recht unehelich. Daher haben Sie die alleinige Obsorge für die Kinder. Ist das korrekt? Z3: Ja. R: Bei wem waren die Kinder JUNI/JULI – AUGUST 2011? Möchten Sie dazu etwas angeben? Z3: Als wir uns scheiden lassen haben? Die Kinder haben bei mir gelebt. Ich habe bei meinen Eltern gelebt, als ich mich scheiden lassen haben. R: War das irgendwann auch anders? Z3: Nein, sie haben nur XXXX gelebt.Z3: Nein, sie haben nur römisch 40 gelebt. R: Was meinen Sie damit? Bei wem? Z3: Als ich in XXXX gelebt habe, haben sie bei mir gelebt. Ich habe das schon erklärt – als die Hochzeit war, waren sie bei mir. Die Hochzeit war in XXXX . In der Nähe meiner Eltern. Z3: Als ich in römisch 40 gelebt habe, haben sie bei mir gelebt. Ich habe das schon erklärt – als die Hochzeit war, waren sie bei mir. Die Hochzeit war in römisch 40 . In der Nähe meiner Eltern. R: Im Erhebungsbericht der Jugendwohlfahrt XXXX vom 05.04.
  35. dort hat Ihr Ex-Mann angegeben, dass Sie die Kinder nicht mehr wollen und er die Kinder zu sich nehmen will. Dies sei nach tschetschenischem Recht so üblich. Sie haben angegeben, er hätte Ihnen die Kinder entzogen und den Kontakt zu Ihnen unterbunden. Fest steht jedenfalls, dass der Vater des BF die Kinder im August 2011 zu Ihnen brachte mit der Begründung, dass die Familie keine Ressourcen zur Kinderbetreuung hat. Was stimmtR: Im Erhebungsbericht der Jugendwohlfahrt römisch 40 vom 05.04.
  36. dort hat Ihr Ex-Mann angegeben, dass Sie die Kinder nicht mehr wollen und er die Kinder zu sich nehmen will. Dies sei nach tschetschenischem Recht so üblich. Sie haben angegeben, er hätte Ihnen die Kinder entzogen und den Kontakt zu Ihnen unterbunden. Fest steht jedenfalls, dass der Vater des BF die Kinder im August 2011 zu Ihnen brachte mit der Begründung, dass die Familie keine Ressourcen zur Kinderbetreuung hat. Was stimmt Z3: Ich erkläre es. Als ich mich von ihm scheiden lassen habe, hat er mich eine Woche später angerufen und gesagt, dass die Kinder bei ihm leben werden. Ich habe „Nein.“ gesagt. Sein Freund ist zu uns gekommen und sagte, dass mein Mann die Kinder sehen will. Wir dachten, dass er die Kinder zurückbringen will. Wir haben die Kinder ihm gegeben und sie sind nach XXXX gefahren. Aber die Kinder wurden uns nicht mehr zurückgegeben. Das hat einige Wochen gedauert. Ich wollte anrufen, aber sein Telefon abgeschaltet. Mir ist es ohne die Kinder so schlecht gegangen, dass ich im Krankenhaus gelandet bin. Dann ist mein Vater zu ihnen gefahren und hat die Kinder zurückgebracht. Das ist eine große Geschichte, ich kann das nicht alles erklären.Z3: Ich erkläre es. Als ich mich von ihm scheiden lassen habe, hat er mich eine Woche später angerufen und gesagt, dass die Kinder bei ihm leben werden. Ich habe „Nein.“ gesagt. Sein Freund ist zu uns gekommen und sagte, dass mein Mann die Kinder sehen will. Wir dachten, dass er die Kinder zurückbringen will. Wir haben die Kinder ihm gegeben und sie sind nach römisch 40 gefahren. Aber die Kinder wurden uns nicht mehr zurückgegeben. Das hat einige Wochen gedauert. Ich wollte anrufen, aber sein Telefon abgeschaltet. Mir ist es ohne die Kinder so schlecht gegangen, dass ich im Krankenhaus gelandet bin. Dann ist mein Vater zu ihnen gefahren und hat die Kinder zurückgebracht. Das ist eine große Geschichte, ich kann das nicht alles erklären. R: Wer ist gefahren, um die Kinder zu holen? Z3: Mein Vater. Er hat gesagt, dass es mir schlecht ging und hat sie zurückgeholt. Damals lebte ich beim einen Eltern. Danach hat das Gericht erkannt… Ich meine, ich haben mich scheiden lassen und die Kinder wohnen bei mir. R: Der Aufenthalt der Kinder ist seit August 2011 bei Ihnen? Z3: Sie leben bis jetzt bei mir. R wiederholt die Frage. Z3: Als das Gericht die Entscheidung getroffen hat wurde gesagt, dass die Kinder bei mir bleiben, weil ich Mutter bin. Ich habe keine Gesetz[…]e verletzt. Ich wollte, dass die Kinder bei mir bleiben. Aber nach den tschetschenischen Traditionen leben die Kinder beim Vater. Aber das Gericht hier hat entschieden, dass die Kinder bei mir bleiben. R: Wie hat es nach der Scheidung 2011 mit dem Kontaktrecht mit dem Vater ausgesehen? Z3: Wann die Kinder dort waren? R: Wie hatten die Kinder Kontakt mit ihrem Vater nach 2011? Z3: Das Gericht hat entschieden, dass die Kontaktaufnahme einmal im Monat möglich ist. R: Wie hat das praktisch ausgesehen? Z3: Sein Freund konnte zu uns kommen und sein Freund konnte die Kinder holen für 3-4 Stunden. Das Gericht hat das so entschieden. R: Wer war der Freund, der die Kinder holt? Z3: Er lebt jetzt nicht mehr in XXXX , sondern in einer anderen Stadt. Er ist dann nicht mehr gekommen, deshalb weiß ich das nicht.Z3: Er lebt jetzt nicht mehr in römisch 40 , sondern in einer anderen Stadt. Er ist dann nicht mehr gekommen, deshalb weiß ich das nicht. R: Ab wann ist er nicht mehr gekommen? Z3: Das letzte Mal war 2012 – dann ist er nicht mehr gekommen. R: Wie wurde das mit dem Be[such]srecht ab 2012 gehandelt? Z3: Er hat das Recht gehabt, die Kinder zu holen und mit ihnen zusammen zu sein. Über den Freund oder meine Eltern. R wiederholt die Frage. Z3: Er ist nicht gekommen. Es sind ja 10 Jahre vergangen. R: Das heißt, Ihr Ex-Mann nimmt das Kontaktrecht seit 2012 nicht mehr wahr? Z3: Nein. Er kommt nicht. Ich weiß nicht warum, ich bin nicht schuld daran. Vielleicht hat er Probleme, ich weiß es nicht. R: Wie haben Ihre Kinder seit 2012 Kontakt mit ihrem Vater? Z3: Sie haben schon Kontakt. R: Wie? Z3: Ich weiß nicht, was ich sagen soll. Er kommt nicht, er ruft nicht an. Es gibt keinen Kontakt. R: Sie müssen keine Angst haben, dass Ihnen jemand aufgrund des Besuchsrechts die Kinder wegnimmt. Ich möchte nur wissen, was Fakt ist. Z3: Er hat keinen Kontakt zu den Kindern und kommt nicht. Vielleicht hat er Probleme, aber ich weiß nichts. Es sind 10 Jahre vergangen, ich weiß nicht, warum er keinen Kontakt will. R belehrt Z3, dass ihr in diesem Verfahren nichts passieren kann. Ob irgendjemand ein Kontaktrecht nicht eingehalten hat, ist nicht Thema in diesem Verfahren. Z3 wird beruhigt, dass es nicht passieren kann, dass ihr aufgrund dieses Verfahrens die Kinder weggenommen werden. Z3 bricht in Tränen aus. R: Warum weinen Sie? Z3: Weil ich meine Kinder liebe und von ihnen nicht getrennt werden will. R: Es wird Sie niemand von Ihren Kindern trennen. Hat der BF seit 2012 Kontakt zu seinen Kindern? Wenn ja, wie sieht dieser Kontakt aus? Z3: Er hat vom Gericht aus das Recht, die Kinder zu sehen, aber er kommt nicht. R: Ich entnehme den Berichten der Jugendwohlfahrt, dass es seit der Scheidung eine feindselige Atmosphäre zwischen Ihrer Familie und der Familie des BF gibt, dass es Probleme bei der Ausübung der Besuchsregelung für den BF gab aufgrund der tschetschenischen Sitte, dass tschetschenische Ex-Eheleute sich nicht begegnen dürfen und auch aus dem Grund, dass Ihr Vater aufgrund von Problemen mit der Familie des Ex-Mannes nicht mehr bereit [war], die Kinder an die Familie des Ex-Mannes zu übergeben. Es konnte laut dem Bericht der Jugendwohlfahrt keine Gesprächsbasis zwischen Ihnen und Ihrem Exmann gefunden werden. Die Jugendwohlfahrt empfahl zur Etablierung der Gesprächsbasis eine gerichtliche Verhandlung. Diese fand am XXXX statt. Das Gericht hielt fest, dass der physische Kontakt von Ihnen mit dem Kindsvater körperliche Folgen hat und sie psychisch sehr belastet und dies eine depressive Phase bei Ihnen ausgelöst hat, dass sie aus diesen Gründen mit dem Kindesvater nicht mehr zusammentreffen wollten und das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass Sie keinem unnötigen Kontakt mit dem Kindesvater ausgesetzt werden sollen. Wollen Sie dazu etwas sagen?R: Ich entnehme den Berichten der Jugendwohlfahrt, dass es seit der Scheidung eine feindselige Atmosphäre zwischen Ihrer Familie und der Familie des BF gibt, dass es Probleme bei der Ausübung der Besuchsregelung für den BF gab aufgrund der tschetschenischen Sitte, dass tschetschenische Ex-Eheleute sich nicht begegnen dürfen und auch aus dem Grund, dass Ihr Vater aufgrund von Problemen mit der Familie des Ex-Mannes nicht mehr bereit [war], die Kinder an die Familie des Ex-Mannes zu übergeben. Es konnte laut dem Bericht der Jugendwohlfahrt keine Gesprächsbasis zwischen Ihnen und Ihrem Exmann gefunden werden. Die Jugendwohlfahrt empfahl zur Etablierung der Gesprächsbasis eine gerichtliche Verhandlung. Diese fand am römisch 40 statt. Das Gericht hielt fest, dass der physische Kontakt von Ihnen mit dem Kindsvater körperliche Folgen hat und sie psychisch sehr belastet und dies eine depressive Phase bei Ihnen ausgelöst hat, dass sie aus diesen Gründen mit dem Kindesvater nicht mehr zusammentreffen wollten und das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass Sie keinem unnötigen Kontakt mit dem Kindesvater ausgesetzt werden sollen. Wollen Sie dazu etwas sagen? Z3: Er hat nicht das Recht, mich zu kontaktieren. Er könnte aber die Kinder über meine Eltern sehen. R: Macht er das? Z3: Nein. R: Hat er sonst irgendwie Kontakt zu den Kindern? Z3: Nein. R: Ist das die Wahrheit? Z3: Ja. R: 2012 bekamen Sie Unterhaltsvorschuss, dieser wurde 2017 verlängert. Wie ist die Lage aktuell? Z3: Alimente meinen Sie? Ja, die bekomme ich. R: Von wem? Z3: Man hat mir gesagt, dass das vom Gericht ist. R: Von wem bekommen Sie das Geld überwiesen? Z3: Das Gericht hat es mir gesagt. R: Hat der BF Ihnen oder den Kindern jemals Unterhalt gezahlt? Z3: Ich weiß es nicht, es kann schon sein. R: Haben Sie seit der Trennung 2011 Unterhalt vom BF bekommen? Z3: Ich habe das Geld vom Gericht bekommen, das weiß ich. R wiederholt die Frage. Z3: Nein. R: Wie geht es den Kindern gesundheitlich? Z3: Gut. Sie lernen auch gut. R: Wie geht es Ihnen? Z3: Auch gut. Ich habe 6 Jahre lang gearbeitet, aber jetzt arbeite ich nicht. Ich möchte einen Beruf erlernen. R: Was haben Sie gearbeitet und welchen Beruf möchten Sie erlernen? Z3: Ich habe als Putzfrau gearbeitet und möchte eine Ausbildung zur Altenbegleiterin machen. R: Wer kümmert sich um die Kinder, wenn Sie arbeiten? Z3: Ich habe gearbeitet, wenn sie in der Schule waren. Meine Eltern haben uns auch unterstützt, wir leben aber nicht mehr zusammen. Ich habe eine eigene Wohnung. R: Wie geht es Ihnen gesundheitlich? Z3: Gut, ich habe nur wegen der Ladung Angst bekommen. R beruhigt Z3, dass Sie auch beim Verlassen des Gebäudes den BF nicht treffen wird und Ihr wegen der Kinder nichts passiert. R erläutert, dass das Kindeswohl im Verfahren zu berücksichtigen ist, R d[ie] Kindern der Belastung im Verfahren [nicht aussetzen will und] deshalb Z3 als deren Vertretung befragt. Z3: Der BF ist der Vater der Kinder und er kann die Kinder natürlich sehen. Ich weiß aber nicht, welche Probleme er hat. R: Das Bundesamt hat eine Rückkehrentscheidung gegen den BF er[lass]en. Wie würde sich die Übersiedlung des Beschwerdeführers in die Russische Föderation auf seine Söhne auswirken? Z3: Das wird schlecht sein, die Kinder wissen, dass er in XXXX lebt, auch wenn er nicht kommt. Aber sie lieben ihn. Z3: Das wird schlecht sein, die Kinder wissen, dass er in römisch 40 lebt, auch wenn er nicht kommt. Aber sie lieben ihn. RV: Wollen die Kinder Kontakt zum BF?Regierungsvorlage, Wollen die Kinder Kontakt zum BF? Z3: Natürlich. RV: Fragen sie nach ihm?Regierungsvorlage, Fragen sie nach ihm? Z3: Ja, natürlich. In der Schule wurde z.B. gefragt: „Wie sieht euer Vater aus?“ und mein Sohn hat geschrieben, dass er ihn kennt und liebt. Aber das ist seelisch. R fragt die Z3, ob sie die Dolmetscherin gut verstanden habe; dies wird bejaht. […] Ende der Einvernahme der Zeugin Z3 verlässt den Verhandlungssaal [und wird dabei so aus dem Gebäude begleitet, dass Sie mit dem BF nicht zusammentrifft]. Befragung des BF: R: Die Fragen werden übersetzt, es steht Ihnen frei, in welcher Sprache Sie antworten. Die Verhandlung ist keine Deutschprüfung, Sie können [aber] gerne auf Deutsch antworten. R: Geben Sie für das Protokoll Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft an! BF: XXXX , XXXX , StA Russische Föderation.BF: römisch 40 , römisch 40 , StA Russische Föderation. R: Sie wurden am 07.05.2018 vom Bundesamt niederschriftlich einvernommen. Wie würden Sie die dortige Einvernahmesituation beschreiben? Gab es Probleme? BF: Nein, keine Probleme. R: Haben Sie bei Ihren bisherigen Aussagen vor dem Bundesamt immer die Wahrheit gesagt oder möchten Sie etwas richtigstellen oder ergänzen? BF: Nein, ich habe nur die Wahrheit gesagt. R: Mit Bescheid vom 26.06.2018 erkannte Ihnen das Bundesamt den Ihnen mit Bescheid vom 16.01.2004 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 ab und stellte gemäß § 7 Abs. 4 AsylG 2005 fest, dass Ihnen die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukommt. Gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 erkannte Ihnen das Bundesamt den Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zu. Es erteilte Ihnen keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG
  37. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG erließ es eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 3 FPG gegen Sie, stellte gemäß § 52 Abs. 9 FPG fest, dass Ihre Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist, erließ gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG ein Einreiseverbot für die Dauer von acht Jahren gegen Sie und räumte Ihnen gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung ein. Gegen diesen Bescheid erhoben Sie mit Schriftsatz vom 09.07.2018 Beschwerde. Halten Sie diese Schriftsätze und die darin gestellten Anträge aufrecht?R: Mit Bescheid vom 26.06.2018 erkannte Ihnen das Bundesamt den Ihnen mit Bescheid vom 16.01.2004 zuerkannten Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 ab und stellte gemäß Paragraph 7, Absatz 4, AsylG 2005 fest, dass Ihnen die Flüchtlingseigenschaft kraft Gesetzes nicht mehr zukommt. Gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, AsylG 2005 erkannte Ihnen das Bundesamt den Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zu. Es erteilte Ihnen keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG
  38. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG erließ es eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 3, FPG gegen Sie, stellte gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG fest, dass Ihre Abschiebung in die Russische Föderation zulässig ist, erließ gemäß Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer eins, FPG ein Einreiseverbot für die Dauer von acht Jahren gegen Sie und räumte Ihnen gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung ein. Gegen diesen Bescheid erhoben Sie mit Schriftsatz vom 09.07.2018 Beschwerde. Halten Sie diese Schriftsätze und die darin gestellten Anträge aufrecht? BF: Ja. R an RV: Das Vorbringen[…] betreffend [die] Asylaberkennung bezieht sich nur darauf, dass es sich bei [Schlepperei] um kein schweres Verbrechen handelt. Dem BF wurde Asyl aber wegen Änderung der Lage im Herkunftsstaat aberkannt. Dies setzt aber nur eine Verurteilung voraus. Wollen Sie dazu etwas angeben?R an Regierungsvorlage, Das Vorbringen[…] betreffend [die] Asylaberkennung bezieht sich nur darauf, dass es sich bei [Schlepperei] um kein schweres Verbrechen handelt. Dem BF wurde Asyl aber wegen Änderung der Lage im Herkunftsstaat aberkannt. Dies setzt aber nur eine Verurteilung voraus. Wollen Sie dazu etwas angeben? RV: Nein. Regierungsvorlage, Nein. R: Betreffend die Nichtgewährung von Subsidiärem Schutz bringen Sie keine Gefährdung des BF gemäß Art. 2, 3 EMRK vor. Dem BF wurde Asyl nicht wegen eigener Gefährdung, sondern im Wege der Erstreckung nach seinem Vater eingeräumt. R: Betreffend die Nichtgewährung von Subsidiärem Schutz bringen Sie keine Gefährdung des BF gemäß Artikel 2, 3, EMRK vor. Dem BF wurde Asyl nicht wegen eigener Gefährdung, sondern im Wege der Erstreckung nach seinem Vater eingeräumt. RV: Ich ziehe die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt I und II zurück und halte die [Beschwerde gegen die] Spruchpunkte III und IV und V aufrecht.Regierungsvorlage, Ich ziehe die Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins und römisch zwei zurück und halte die [Beschwerde gegen die] Spruchpunkte römisch drei und römisch vier und römisch fünf aufrecht. R: Beschreiben Sie Ihren Bildungsverlauf, Ihre Familien- und Wohnsituation vor der Ausreise! Mit wem haben Sie wo zusammengelebt, welche Schule haben Sie von wann bis wann besucht…? BF: Ich habe die Schule bis zur
  39. Klasse besucht. Ich habe im Dorf zusammen mit meinem Vater und den anderen gelebt. R: In welchem Dorf, mit welchen anderen und wo habe Sie die Schule besucht? BF: Ich habe im Dorf XXXX gelebt, das ist 50 km von XXXX entfernt. Ich habe dort mit meinem Vater und meinen Brüdern gelebt. Mit der ganzen Familie, der Mutter, dem Vater und den Geschwistern. BF: Ich habe im Dorf römisch 40 gelebt, das ist 50 km von römisch 40 entfernt. Ich habe dort mit meinem Vater und meinen Brüdern gelebt. Mit der ganzen Familie, der Mutter, dem Vater und den Geschwistern. R: Ihr Bruder XXXX hat in seinem Aberkennungsverfahren angegeben, dass er mit Ihnen und dem Vater zusammengelebt hat. Wo waren die anderen Familienmitglieder?R: Ihr Bruder römisch 40 hat in seinem Aberkennungsverfahren angegeben, dass er mit Ihnen und dem Vater zusammengelebt hat. Wo waren die anderen Familienmitglieder? BF: Ich bin der älteste, XXXX ist zwei Jahre jünger. Wir haben noch Zwillingsbrüder von einer dritten Frau. Mein Vater hatte mehrere Ehefrauen – insgesamt waren es vier Frauen.BF: Ich bin der älteste, römisch 40 ist zwei Jahre jünger. Wir haben noch Zwillingsbrüder von einer dritten Frau. Mein Vater hatte mehrere Ehefrauen – insgesamt waren es vier Frauen. R: Hatte er vier Ehefrauen gleichzeitig? BF: Nein, nicht gleichzeitig. R: Wer hat von wann bis wann mit wem in Russland zusammengelebt? BF: Ich und meine die Brüder, XXXX haben immer mit dem Vater gelebt. BF: Ich und meine die Brüder, römisch 40 haben immer mit dem Vater gelebt. R: Welche Familienangehörigen gibt es noch? BF: Meine Großmutter ist noch am Leben. R: XXXX und Sie haben die gleiche Mutter?R: römisch 40 und Sie haben die gleiche Mutter? BF: Nein. XXXX und ich haben dieselbe Mutter. Unsere Mutter heißt XXXX . Aber sie hat nicht hier gelebt. Sie ist 2007 gestorben. BF: Nein. römisch 40 und ich haben dieselbe Mutter. Unsere Mutter heißt römisch 40 . Aber sie hat nicht hier gelebt. Sie ist 2007 gestorben. R: 2007 waren Sie schon in Österreich? BF: Ja. R: Also ist Ihre Mutter in Tschetschenien geblieben? BF: Ja. R: Warum? BF: Sie hat sich von meinem Vater scheiden lassen, als ich ca. 5 Jahre alt war. Ich habe sie in meinem ganzen Leben nur drei oder vier Mal gesehen. R: Warum? BF: Ich habe von den älteren Leuten und Großeltern gehört, dass sie das auch nicht wollte. R: Die Mutter von XXXX ?R: Die Mutter von römisch 40 ? BF: Ja. R: Wer waren die anderen beiden Frauen Ihres Vaters? BF: XXXX in Tschetschenien, den Familiennamen weiß ich nicht mehr, hier war auch noch eine Frau, sie hieß XXXX , den Nachnamen weiß ich auch nicht mehr. Das ist alles. BF: römisch 40 in Tschetschenien, den Familiennamen weiß ich nicht mehr, hier war auch noch eine Frau, sie hieß römisch 40 , den Nachnamen weiß ich auch nicht mehr. Das ist alles. R: Wen meinen Sie mit XXXX in Tschetschenien?R: Wen meinen Sie mit römisch 40 in Tschetschenien? BF: Das war die Frau meines Vaters. Sie hieß XXXX .BF: Das war die Frau meines Vaters. Sie hieß römisch 40 . R: Ihr Vater war mit zwei verschiedenen XXXX verheiratet?R: Ihr Vater war mit zwei verschiedenen römisch 40 verheiratet? BF: Ja. Er hat sich von meiner Mutter scheiden lassen und dann hat er die XXXX , die hier ist, geheiratet. Dann haben sie sich scheiden lassen. Dann hat er eine XXXX geheiratet. Chronologisch war es XXXX meine Mutter, dann gab es XXXX , dann hat er sich von ihr scheiden lassen 2006, hatte dann XXXX und dann XXXX .BF: Ja. Er hat sich von meiner Mutter scheiden lassen und dann hat er die römisch 40 , die hier ist, geheiratet. Dann haben sie sich scheiden lassen. Dann hat er eine römisch 40 geheiratet. Chronologisch war es römisch 40 meine Mutter, dann gab es römisch 40 , dann hat er sich von ihr scheiden lassen 2006, hatte dann römisch 40 und dann römisch 40 . R: Leben XXXX in Österreich?R: Leben römisch 40 in Österreich? BF: Ja. R: Hatte Ihr Vater zwei Ehefrauen namens XXXX oder eine XXXX und eine XXXX ?R: Hatte Ihr Vater zwei Ehefrauen namens römisch 40 oder eine römisch 40 und eine römisch 40 ? BF: Mein Vater hatte eine Ehefrau namens XXXX und eine namens XXXX . Was mit XXXX ist, weiß ich nicht, XXXX leben in Österreich. BF: Mein Vater hatte eine Ehefrau namens römisch 40 und eine namens römisch 40 . Was mit römisch 40 ist, weiß ich nicht, römisch 40 leben in Österreich. R: Haben Sie Halbgeschwister aus den Ehen Ihres Vaters mit XXXX ?R: Haben Sie Halbgeschwister aus den Ehen Ihres Vaters mit römisch 40 ? BF: Ja. Eine Schwester und XXXX .BF: Ja. Eine Schwester und römisch 40 . R: XXXX sind von XXXX ?R: römisch 40 sind von römisch 40 ? BF: Ja. R: Und von XXXX ? Gibt es da Halbgeschwister?R: Und von römisch 40 ? Gibt es da Halbgeschwister? BF: Ja, einen Bruder, der XXXX heißt, er lebt in XXXX BF: Ja, einen Bruder, der römisch 40 heißt, er lebt in römisch 40 R: Wie ist Ihre Beziehung zu XXXX ?R: Wie ist Ihre Beziehung zu römisch 40 ? BF: Normal. R: Was heißt das? BF: So wie es zwischen Brüdern ist. Wir stehen miteinander in Verbindung. R: Gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ihnen? BF: Nein. R: Hat Ihre Stiefmutter XXXX noch weitere Kinder, außer Ihren Halbgeschwistern XXXX XXXX und XXXX ?R: Hat Ihre Stiefmutter römisch 40 noch weitere Kinder, außer Ihren Halbgeschwistern römisch 40 römisch 40 und römisch 40 ? BF: Ja. R: Nämlich? BF: Sie hat noch eine Tochter mit einem anderen Mann. R: Wie heißt Ihre Halbschwester? BF: XXXX .BF: römisch 40 . R: Wie ist Ihre Beziehung zu XXXX ?R: Wie ist Ihre Beziehung zu römisch 40 ? BF: Auch normal R: Gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis? BF: Nein, sie ist verheiratet. R: Welche Verwandte von Ihnen leben noch in der RUSSISCHEN FÖDERATION? Wo leben Sie, wovon leben Sie, wie geht es Ihnen, wie halten Sie Kontakt mit Ihnen? BF: Ich habe zwei Onkel in Tschetschenien und auch die Schwester meines Vaters. Und in XXXX habe ich noch einen Verwandten. (Im Zuge der Rückübersetzung: Dieser Verwandte ist mein Onkel)BF: Ich habe zwei Onkel in Tschetschenien und auch die Schwester meines Vaters. Und in römisch 40 habe ich noch einen Verwandten. (Im Zuge der Rückübersetzung: Dieser Verwandte ist mein Onkel) R: Wie sind die Onkel mit Ihnen verwandt? Mütterlicherseits oder väterlicherseits? BF: Väterlicherseits. R: Wie geht es Ihren Verwandten und wie halten Sie Kontakt? BF: Mein Vater steht mit ihnen in Kontakt. Ich selbst habe keinen Kontakt zu ihnen. Sie leben so wie normale Leute dort. Jeder so, wie er kann. R: Haben Sie sie seit 2003 jemals besucht? BF: Nein. R: Haben Sie Österreich seit 2003 jemals verlassen? BF: Ja, aber Maximum bis Paris. R: Wo haben Sie in der Russischen Föderation die Schule besucht? BF: In unserem Dorf. Bis zur
  40. Klasse bin ich einen halben Kilometer zu Fuß gegangen. R: Mit wem haben Sie in Russland zusammengelebt? BF: In Russland? R: In Tschetschenien. BF: Vater, drei Brüder, XXXX , Großmutter und die Frauen von meinem Vater. BF: Vater, drei Brüder, römisch 40 , Großmutter und die Frauen von meinem Vater. R: Wen meinen Sie mit „Großmutter“? BF Die Mutter meines Vaters. R: Hatten Sie ein Haus oder eine Wohnung? BF: Ein Haus. R: Was ist jetzt mit dem Haus? BF: Das steht schon 18 Jahre leer, dort wohnt niemand. R: Warum haben Sie 2003 mit Ihrer Familie die RUSSISCHE FÖDERATION verlassen? BF: Weil es Krieg gegeben hat. R: Ihr Bruder XXXX gab in seinem Aberkennungsverfahren an: „Mir wurde damals nichts gesagt, wir sind für ein besseres Leben hergekommen.“ Wollen Sie dazu etwas angeben?R: Ihr Bruder römisch 40 gab in seinem Aberkennungsverfahren an: „Mir wurde damals nichts gesagt, wir sind für ein besseres Leben hergekommen.“ Wollen Sie dazu etwas angeben? BF: Das stimmt schon, weil es dort Krieg gegeben hat und das Leben war schlecht. Es gab keine Krankenhäuser, gar nichts. R: Da der Akt des Bundesasylamtes und des Unabhängigen Bundesasylsenates bereits skartiert wurden, wird der Verfahrensgang laut dem BFA-Bescheid aus 2018 zusammengefasst: Am 01.05.2003 stellten Sie beim Grenzübergang XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Einvernahme am 17.06.2003 änderten Sie diesen im Beisein Ihres Vaters als gesetzlichen Vertreter auf einen Erstreckungsantrag. Dieser wurde mit Bescheid des BAA vom 27.10.2003 abgewiesen. Der UBAS gab der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung mit Bescheid vom 16.01.2004 statt. Seither sind Sie in Österreich asylberechtigt. Ist das korrekt?R: Da der Akt des Bundesasylamtes und des Unabhängigen Bundesasylsenates bereits skartiert wurden, wird der Verfahrensgang laut dem BFA-Bescheid aus 2018 zusammengefasst: Am 01.05.2003 stellten Sie beim Grenzübergang römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Einvernahme am 17.06.2003 änderten Sie diesen im Beisein Ihres Vaters als gesetzlichen Vertreter auf einen Erstreckungsantrag. Dieser wurde mit Bescheid des BAA vom 27.10.2003 abgewiesen. Der UBAS gab der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung mit Bescheid vom 16.01.2004 statt. Seither sind Sie in Österreich asylberechtigt. Ist das korrekt? BF: Ja. R: Wer reiste mit Ihnen 2003 ein? In wessen Begleitung sind Sie nach Österreich gekommen? BF: XXXX XXXX .BF: römisch 40 römisch 40 . R: Und Ihre Halbschwester XXXX ist dann in Österreich zur Welt gekommen?R: Und Ihre Halbschwester römisch 40 ist dann in Österreich zur Welt gekommen? BF: Ja. R: Was würde Ihnen im Falle der Rückkehr in die Russische Föderation drohen? BF: Ich weiß es nicht. Ich war ja dort nicht. Ca. 18 Jahre nicht mehr. R: Was würde Sie im Falle einer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat konkret erwarten? BF: Ich habe keine Ahnung. R: Was würde passieren, wenn Sie an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb TSCHETSCHENIENS zurückkehren würden, zum Beispiel zum Onkel in XXXX ?R: Was würde passieren, wenn Sie an einen anderen Ort in der Russischen Föderation außerhalb TSCHETSCHENIENS zurückkehren würden, zum Beispiel zum Onkel in römisch 40 ? BF: Ich weiß es nicht. Diesen Onkel habe ich nie in meinem Leben gesehen. R: Waren Sie jemals journalistisch tätig? BF: Nein. R: Waren Sie jemals exilpolitisch tätig? BF: Nein. R: Gehören Sie einer dschihadistischen oder salafistischen, in russischer Terminologie wahabitischen Gruppierung an? BF: Nein. R: Waren Sie jemals in SYRIEN oder in den Kampfgebieten in der OSTUKRAINE oder auf der KRIM? BF: Nein. R: Was würde Ihrer Stiefmutter und deren Kindern passieren, wenn sie Sie in der RUSSISCHEN FÖDERATION besuchen würden? BF: Was kann ihr dort passieren? R: Was würde Ihrem Bruder und Ihren Halbgeschwistern passieren, wenn sie Sie in der RUSSISCHEN FÖDERATION besuchen würden? BF: Nichts. Nichts passiert. Was kann ihnen passieren, wenn sie zum Bruder kommen? R: Ihre Söhne XXXX , und XXXX XXXX , beide StA Russische Föderation, sind auf Grund der Bescheide des Bundesamtes vom 20.08.2008 bzw. 18.05.2011 im Wege des Familienverfahrens nach Ihnen ( XXXX ) bzw. ihrer Mutter ( XXXX ) in Österreich asylberechtigt. Was würde Ihren Söhnen passieren, wenn er Sie in der RUSSISCHEN FÖDERATION besuchen würden?R: Ihre Söhne römisch 40 , und römisch 40 römisch 40 , beide StA Russische Föderation, sind auf Grund der Bescheide des Bundesamtes vom 20.08.2008 bzw. 18.05.2011 im Wege des Familienverfahrens nach Ihnen ( römisch 40 ) bzw. ihrer Mutter ( römisch 40 ) in Österreich asylberechtigt. Was würde Ihren Söhnen passieren, wenn er Sie in der RUSSISCHEN FÖDERATION besuchen würden? BF: Ich weiß es nicht. Ich war seit 18 Jahren nicht mehr dort. R: Bis September 2004 waren Sie in Oberösterreich in der Grundversorgung, in XXXX , danach bis 2006 in XXXX , anschließend bis JÄNNER 2014 an zwei verschiedenen Adressen in XXXX . Da waren Sie fast 25 Jahre alt. Welche Ausbildung haben Sie in Österreich gemacht? Sie müssten bei der Einreise noch schulpflichtig gewesen sein!R: Bis September 2004 waren Sie in Oberösterreich in der Grundversorgung, in römisch 40 , danach bis 2006 in römisch 40 , anschließend bis JÄNNER 2014 an zwei verschiedenen Adressen in römisch 40 . Da waren Sie fast 25 Jahre alt. Welche Ausbildung haben Sie in Österreich gemacht? Sie müssten bei der Einreise noch schulpflichtig gewesen sein! BF: Ich bin in die vierte Klasse gekommen. Das waren die letzten zwei Monate. Dort hat man mir gesagt, dass ich ohne die deutsche Sprache das Polytechnikum nicht besuchen kann. Darum habe ich mit 17 zu arbeiten begonnen. Ich habe nichts gelernt. Ich habe als Hilfsarbeiter gearbeitet. R: Welche Ausbildungen oder Kurse haben Sie gemacht? BF: Ich habe einen Deutschkurs A1 mehrmals gemacht, aber ich habe die Bestätigungen nicht. R: Haben Sie die Prüfung nicht geschafft, oder die Bestätigungen nicht mit? BF: Die Bestätigungen sind nicht mehr vorhanden. R: Welche Deutschprüfungen haben Sie erfolgreich gemacht? BF: Ich glaube das letzte Mal A
  41. R: Wann war das? BF: Vor ca. zwei Jahren. Das habe ich aber nur begonnen und dann bin ich arbeiten gegangen. R: Haben Sie A2 erfolgreich abgeschlossen? BF: Nein. R: Das heißt erfolgreich abgeschlossen haben Sie nur A1? BF: Ja. R: Welche Ausbildungen oder Kurse haben Sie sonst gemacht? BF: Keine. Ich habe gearbeitet. R: Wie haben Sie Ihre Ex-Frau XXXX kennengelernt und wie haben Sie beschlossen zu heiraten? War das eine arrangierte Ehe, …?R: Wie haben Sie Ihre Ex-Frau römisch 40 kennengelernt und wie haben Sie beschlossen zu heiraten? War das eine arrangierte Ehe, …? BF: Die kommen auch aus unserem Dorf. Mein Vater und ihre Mutter haben gemeinsam die Schule besucht. Wir waren bei ihnen auf Besuch, so haben wir uns kennengelernt. R: Wie haben sie beschlossen zu heiraten? BF: So wie bei allen normalen Leuten. R: Was ist normal? BF: So wie es gewöhnlich ist. Wir standen miteinander in Kontakt. R: Sie haben in XXXX gelebt, Ihre Ex-Frau in XXXX . Wie haben Sie sich gefunden?R: Sie haben in römisch 40 gelebt, Ihre Ex-Frau in römisch 40 . Wie haben Sie sich gefunden? BF: Es gibt nur wenige von uns da, aus unserem Dorf eben. Wir kennen uns alle. R: Wie viel Zeit vor der Hochzeit haben sie sich kennengelernt? BF: Ich kann es nicht genau sagen, aber es war kürzer als ein Jahr. R: In welchem Jahr haben Sie geheiratet? BF:
  42. R: Laut Ihrer Ex-Frau waren Sie nach „tschetschenischem Recht“ verheiratet. Was heißt das? BF: Nach dem muslimischen Ritus. R: Durch einen XXXX der islamischen Glaubensgemeinschaft oder einen Privatimam?R: Durch einen römisch 40 der islamischen Glaubensgemeinschaft oder einen Privatimam? BF: Das war ein privater XXXX . BF: Das war ein privater römisch 40 . R: Bis wann waren Sie mit Ihrer Ex-Frau verheiratet? BF: Bis
  43. R: Wann und wie war die Scheidung? BF: 2011, aber ich kann nicht genau sagen, in welchem Monat es war. Wir haben uns einfach getrennt. R: Sehe ich es richtig, dass Sie nie standesamtlich verheiratet waren? BF: Das ist richtig. R: Warum sind Sie getrennt? BF: Es ist einfach nicht gelungen. Es hat Gründe dafür gegeben. R: Welche Gründe? BF: Es hat Probleme von der anderen Seite gegeben und ich war auch nicht ideal. R: Welche Probleme gab es? BF: Genauer kann ich das nicht sagen. R: Kam es zu häuslicher Gewalt? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) BF: Nein. R: Gab es Gewalt Ihrer Frau gegen Sie? BF: Nein. R: Wo und warum lebten Ihre Söhne von Juni bis August 2011 – also unmittelbar nach der Trennung? BF: Mit mir bei meinem Vater. R: Warum? BF: Bei uns ist das immer so. Wenn sich die Eltern trennen, bleiben die Kinder beim Vater. R: Wer hat bestimmt, dass das so ist? BF: Die Vorfahren. R: Wer hat bestimmt, dass Ihre Kinder bei Ihnen und beim Vater leben? BF: Ich. R: Warum haben Sie das bestimmt? BF: Ich dachte, dass das so sein soll, wenn das bei jedem so ist, dass die Kinder beim Vater bleiben. R: Gegenüber dem Jugendamt haben Sie angegeben, dass die Kinder deswegen bei Ihnen waren, weil Ihre Ex-Frau sie nicht haben wollte. Ihre Ex-Frau hat beim Jugendamt das gleiche angegeben, was Sie jetzt auch angeben. BF: Ja, ich habe die Kinder mitgenommen. R: Wie haben Sie in der Zeit, als die Kinder bei Ihnen waren, das Besuchsrecht für die Kinder organisiert? BF: Das war nicht lange. Ihr Vater ist zu meinem Vater gekommen, zu uns nach Hause. Wir haben damals zusammengelebt. Ich meine, dass ich nach der Scheidung bei meinem Vater gelebt haben. Ihr Vater ist gekommen und wollte die Kinder auf Besuch für 1-2 Wochen mitnehmen und dann sind sie dortgeblieben. R: Ihr Sohn war, als Sie ihn mitgenommen haben, zwei Monate alt. Der musste doch noch gestillt werden, oder? BF: Ja. R: Was haben Sie dann mit Ihrem Sohn gemacht? Sie konnten ihn ja nicht stillen. BF: Wir haben ihn mit einer Flasche aus dem Geschäft mit Kindernahrung gefüttert. R: Seit August 2011 haben Ihre Kinder jetzt den gewöhnlichen Aufenthaltsort bei Ihrer Ex-Frau, ist das richtig? BF: Ja. R: Wie sieht das Besuchsrecht für Sie aus, seit die Kinder bei der Mutter leben? BF: Am Anfang hatte ich die Möglichkeit, dann über das Jugendamt für drei Stunden. Dann wollte ich die Kinder für das Wochenende mitnehmen, wir haben dann gestritten und dann versuchten das die Älteren zu regeln – auch der Vater. Aber ich habe meine Kinder seit einigen Jahren nicht mehr gesehen. R: Wie haben Sie das Besuchsrecht über das Jugendamt gemacht? BF: Drei Stunden. R: Sind Sie zu Ihrer Ex-Frau gegangen? BF: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern wie es war, aber ich weiß, dass ein Schreiben gekommen ist. R: Wie haben Sie über das Jugendamt drei Stunden mit ihren Kindern verbracht? BF: Wir, die Kinder und ich, fuhren nach Hause zu meinem Vater für drei Stunden und dann zurück. Dann habe ich sie zurückgegeben. R: Wem haben Sie die Kinder zurückgegeben und wie haben Sie sie zurückgegeben? BF: Ihrem Bruder. R: Wie haben Sie sich dann mit Ihrer Ex-Frau gestritten? BF: Mit ihr hatte ich überhaupt keinen Kontakt, mit dem Bruder meinte ich. Mit dem Bruder stand ich in Kontakt. (Im Zuge der Rückübersetzung: Damit meine ich mit ihrem Bruder) R: Wie und wann war dieser Streit? Wann haben Sie sich gestritten? BF: Das ist einige Male passiert, ich wollte die Kinder über das Wochenende nehmen und man hat sie mir nicht gegeben. Das ist schon lange her, ich kann mich an die Details nicht mehr erinnern. R: Das Besuchsrecht war vom BG festgelegt auf jeden zweiten Samstag von 14-17 Uhr. Dann können Sie Ihre Kinder doch nicht länger mitnehmen. BF: Ich wollte mit ihnen es einfach so vereinbaren. Wenn sie es wollten, habe ich ihnen die Kinder auch für ein oder zwei Wochen gegeben. R: Wann haben Sie Ihrer Frau die Kinder für ein oder zwei Wochen gegeben? BF: Das war das erste und letzte Mal, als sie dortgeblieben sind. Wenn die Kinder dort ein Monat hätten leben wollen und ein Monat bei mir, wäre es für mich auch kein Problem. R: Ihr kleiner Sohn war am Schluss vier Monate alt, das hätte er doch nicht entscheiden können. BF: Ich meine die Kindesmutter und ihre Eltern und nicht die Kinder. Der ältere hätte das mit drei Jahren auch nicht entscheiden können. R: Wann waren die Kinder das letzte Mal bei Ihnen, also in welchem Jahr? BF:
  44. R: Aus welchem Anlass haben Sie sie 2014 gesehen? BF: Das war das vom Jugendamt geregelte dreistündige Treffen. R: Laut Jugendwohlfahrtsberichten waren diese Treffen
  45. Laut der Niederschrift vom 24.07.2017, ebenfalls bei der Jugendwohlfahrt, gab es keinen Kontakt zwischen Ihnen und den Kindern seit mehr als 5 Jahren. Das passt mit dem Bericht aus 2012 zusammen. Kann es sein, dass Sie sich im Jahr vertan haben? BF: Das ist nicht wahr, ich habe die Kinder 2014 noch gesehen. R: Jedenfalls haben Sie sie seit 2014 nicht mehr gesehen, oder? BF: Ja. R: Ihre Söhne sind unehelich geboren, die alleinige Obsorge liegt bei der Kindsmutter. Stimmt das? BF: Ja. R: Beschreiben Sie Ihre Beziehung zu ihren Söhnen seit 2014 bis jetzt! BF: Ich hatte nachher keinen Kontakt zu ihnen sie waren noch klein. Wir konnten keine gemeinsame Sprache mit dem Bruder meiner Frau finden und so ist es geblieben. R: Sie waren MÄRZ – NOVEMBER 2013 beim Verein XXXX obdachlosgemeldet. Zwei Monate davon waren Sie für ein Transportunternehmen geringfügig erwerbstätig. Wo und wovon haben Sie in der Zeit gelebt?R: Sie waren MÄRZ – NOVEMBER 2013 beim Verein römisch 40 obdachlosgemeldet. Zwei Monate davon waren Sie für ein Transportunternehmen geringfügig erwerbstätig. Wo und wovon haben Sie in der Zeit gelebt? BF: Ich habe beim Vater gelebt und in der ersten Zeit hatte ich auch kein Geld, um eine Wohnung zu mieten. R: Warum waren Sie obdachlos gemeldet, wenn Sie beim Vater gelebt haben? BF: Ich wollte mich damals dort nicht anmelden. R: Warum nicht? BF: Ich möchte diese Frage nicht beantworten. R: JULI 2014 – bis JUNI 2015 waren Sie erneut in XXXX obdachlos gemeldet. In der Zeit waren Sie zeitweilig bei einem Personaldienstleister in XXXX (geringfügig) erwerbstätig. Wo und wovon haben Sie in der Zeit gelebt?R: JULI 2014 – bis JUNI 2015 waren Sie erneut in römisch 40 obdachlos gemeldet. In der Zeit waren Sie zeitweilig bei einem Personaldienstleister in römisch 40 (geringfügig) erwerbstätig. Wo und wovon haben Sie in der Zeit gelebt? BF: Beim Vater. R: Warum waren Sie bei ihm nicht gemeldet, sondern obdachlos gemeldet? BF: Damals haben das fast alle gemacht. R: Das ist keine Antwort auf meine Frage. BF: Mein Vater hat damals eine staatliche Hilfe erhalten und ich wollte das nicht mindern. R: 2014 begründeten Sie eine Meldeadresse in XXXX . Warum zogen Sie nach XXXX ?R: 2014 begründeten Sie eine Meldeadresse in römisch 40 . Warum zogen Sie nach römisch 40 ? BF: Die Eltern wollten das so. Sie sind übersiedelt und ich bin dann auch übersiedelt. Mein Vater hat sich damals von XXXX scheiden lassen. Der Bruder und die Schwester haben bei der Mutter gelebt. XXXX ist von Geburt an behindert und wir wollten in der Nähe sein. BF: Die Eltern wollten das so. Sie sind übersiedelt und ich bin dann auch übersiedelt. Mein Vater hat sich damals von römisch 40 scheiden lassen. Der Bruder und die Schwester haben bei der Mutter gelebt. römisch 40 ist von Geburt an behindert und wir wollten in der Nähe sein. R: Wie ist der Kontakt zu Ihrer Stiefmutter und ihren Kindern aktuell? BF: Sehr gut. Ich war ca. fünf Jahre alt und XXXX war ca. drei Jahre alt, als sie geheiratet haben. Sie hat sich immer um uns gekümmert und ich sage Mutter zu ihr. BF: Sehr gut. Ich war ca. fünf Jahre alt und römisch 40 war ca. drei Jahre alt, als sie geheiratet haben. Sie hat sich immer um uns gekümmert und ich sage Mutter zu ihr. R: Was heißt „sehr gut“? Treffen Sie sich regelmäßig? Telefonieren sie? Gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis? BF: Ich kann nicht sagen, dass wir von einander anhängig sind, aber wir sprechen miteinander und am Wochenende treffen wir uns. Es gelingt uns nicht jedes Wochenende, eher jedes zweite, manchmal auch nur einmal im Monat. R: Bezieht sich das auch auf Ihre Halbgeschwister? BF: Ich meine, das mit dem Treffen ist so, wie es halt gelin[g]t. Auch mit meinen Halbgeschwistern gibt es kein Abhängigkeitsverhältnis. R: 2017 überprüfte das XXXX im Unterhaltsverfahren, ob der Asylstatus Ihrer Kinder materiell noch aufrecht war. Aus AS 233 ff. ergibt sich, dass sich die Gefährdung Ihrer Kinder aus der Trennung von Ihnen und Ihrer Gattin, den patriarchalen Gesellschaftsstrukturen und der schlechten wirtschaftlichen Situation für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder ergibt. Möchten Sie dazu etwas angeben?R: 2017 überprüfte das römisch 40 im Unterhaltsverfahren, ob der Asylstatus Ihrer Kinder materiell noch aufrecht war. Aus AS 233 ff. ergibt sich, dass sich die Gefährdung Ihrer Kinder aus der Trennung von Ihnen und Ihrer Gattin, den patriarchalen Gesellschaftsstrukturen und der schlechten wirtschaftlichen Situation für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder ergibt. Möchten Sie dazu etwas angeben? BF: Das ist so. R: Ich sehe daher nicht, dass Sie aus den Gründen gefährdet sind, aufgrund derer Ihre Kinder weiterhin materiell asylberechtigt sind. BF: Ich glaube nicht, dass eine Gefahr besteht. R: Leisten Sie Ihren Kindern Unterhalt? BF: Als ich Arbeitslosengeld bekommen habe, hat man mir unterschiedliche Beträge abgezogen. Manchmal 60 und manchmal 70 Euro. Aber die Kindesmutter bekommt für jedes Kind jeden Monat 180 Euro. Diese Verbindlichkeit wird mir dann zugeschrieben. Ich habe ein Schreiben bekomme, wo steht, dass ich dem Staat aus diesem Titel 33.000 Euro schulde. R: Dass Sie Ihren Kindern monatlich € 360 an Unterhalt leisten, kann im Gegensatz zum XXXX nicht festgestellt werden: Zwar wurden Sie Beschlüssen des XXXX vom 05.03.2012 zu Unterhaltsleistungen iHv jeweils € 180 verpflichtet, lt. Beschlüssen vom 26.04.2012, weitergewährt durch die Beschlüsse vom 27.07.2017 nach einem Rekursverfahren, werden Ihren Kindern aber Unterhaltsvorschüsse gewährt, weil das Geld bei Ihnen uneinbringlich ist. Möchten Sie dazu etwas angeben?R: Dass Sie Ihren Kindern monatlich € 360 an Unterhalt leisten, kann im Gegensatz zum römisch 40 nicht festgestellt werden: Zwar wurden Sie Beschlüssen des römisch 40 vom 05.03.2012 zu Unterhaltsleistungen iHv jeweils € 180 verpflichtet, lt. Beschlüssen vom 26.04.2012, weitergewährt durch die Beschlüsse vom 27.07.2017 nach einem Rekursverfahren, werden Ihren Kindern aber Unterhaltsvorschüsse gewährt, weil das Geld bei Ihnen uneinbringlich ist. Möchten Sie dazu etwas angeben? BF: Ich will auch zahlen. Aber ich arbeite nur halbtags. Ich habe mit meinem Chef ausgemacht, dass ich spätestens im Februar Vollzeit arbeiten werde, ich werde das Geld und auch die Strafen bezahlen. R: Welche Strafen? BF: Ich hatte Strafen, aber jetzt habe ich keine mehr. Ich habe vorigen Monat zwei Wochen abgesessen. Es ist nicht leicht, wenn man Strafen und noch Schuldigkeiten hat. R: Welche Strafen haben Sie? BF: Ich hatte sie. R: Welche Strafen hatten Sie? BF: Auto, ich bin zu schnell gefahren, ohne Parkschein. R: Welches Auto haben Sie? BF: Jetzt habe ich keines mehr. R: Seit wann? BF: Seit langem. R: Seit wann? BF: Ich kann mich nicht genau erinnern. R: Ungefähr? BF: Seit drei oder vier Jahren. Da hatte ich ein Auto. R: Sie bezogen XXXX – 2011 Kinderbetreuungsgeld. OKTOBER – NOVEMBER 2010 und FEBRUAR 2011 arbeiteten Sie (tw geringfügig) bei PACKSERVICE, APRIL – NOVEMBER 2011 bei zwei verschiedenen GERÜSTBAUERN, ebenso im APRIL
  46. JUNI – JULI 2012 waren Sie bei einem Personalvermittler, AUGUST – SEPTEMBER 2012 bei einem anderen. APRIL – MAI 2013 wieder bei einem Verpackungsunternehmen, JULI 2014 – APRIL 2016 immer wieder (tw geringfügig) bei einem Personalvermittler in XXXX , einen Tag im MAI 2016 bei einem Tranksportunternehmen in XXXX , im NOVEMBER 2016 geringfügig für einen Kleintransporter in XXXX , im JÄNNER 2018 und MÄRZ 2017 geringfügig bei einem Buffet in XXXX , im MÄRZ 2017 auch geringfügig bei einem XXXX LADEN, im NOVEMBER 2017 vier Tage bei einem Taxi-Unternehmen, dann von SEPTEMBER – NOVEMBER 2017 bei einem Personalvermittler in XXXX , im FEBRUAR 2018 fünf Tage bei einem Kleintransporter/Restaurant, 2 Wochen 2018 bei einem TAXIUNTERNEHMEN, geringfügig, im JÄNNER und AUGUST 2019 geringfügig bei XXXX , im NOVEMBER 2019 geringfügig bei einem Kleintransporter, geringfügig, im DEZEMBER 2020 bei einem Personalvermittler, 2 Tage 2021 bei einem Unternehmen zur Integration am Arbeitsmarkt, seit SEPTEMBER 2018 abgesehen von 01.12.2018 bis 31.12.2018, 20.05.2019 – 31.07.2019 und 09.03.2021 bis 01.04.2021 sowie seit AUGUST 2021, in diesen Zeiträumen Vollzeit, sonst immer wieder geringfügig für ein gemischtes Unternehmen (Transport, Arbeitskräfteüberlassung, Gebäudereinigung). Im Übrigen bestritten Sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Überbrückungshilfe. Ist das korrekt?R: Sie bezogen römisch 40 – 2011 Kinderbetreuungsgeld. OKTOBER – NOVEMBER 2010 und FEBRUAR 2011 arbeiteten Sie (tw geringfügig) bei PACKSERVICE, APRIL – NOVEMBER 2011 bei zwei verschiedenen GERÜSTBAUERN, ebenso im APRIL
  47. JUNI – JULI 2012 waren Sie bei einem Personalvermittler, AUGUST – SEPTEMBER 2012 bei einem anderen. APRIL – MAI 2013 wieder bei einem Verpackungsunternehmen, JULI 2014 – APRIL 2016 immer wieder (tw geringfügig) bei einem Personalvermittler in römisch 40 , einen Tag im MAI 2016 bei einem Tranksportunternehmen in römisch 40 , im NOVEMBER 2016 geringfügig für einen Kleintransporter in römisch 40 , im JÄNNER 2018 und MÄRZ 2017 geringfügig bei einem Buffet in römisch 40 , im MÄRZ 2017 auch geringfügig bei einem römisch 40 LADEN, im NOVEMBER 2017 vier Tage bei einem Taxi-Unternehmen, dann von SEPTEMBER – NOVEMBER 2017 bei einem Personalvermittler in römisch 40 , im FEBRUAR 2018 fünf Tage bei einem Kleintransporter/Restaurant, 2 Wochen 2018 bei einem TAXIUNTERNEHMEN, geringfügig, im JÄNNER und AUGUST 2019 geringfügig bei römisch 40 , im NOVEMBER 2019 geringfügig bei einem Kleintransporter, geringfügig, im DEZEMBER 2020 bei einem Personalvermittler, 2 Tage 2021 bei einem Unternehmen zur Integration am Arbeitsmarkt, seit SEPTEMBER 2018 abgesehen von 01.12.2018 bis 31.12.2018, 20.05.2019 – 31.07.2019 und 09.03.2021 bis 01.04.2021 sowie seit AUGUST 2021, in diesen Zeiträumen Vollzeit, sonst immer wieder geringfügig für ein gemischtes Unternehmen (Transport, Arbeitskräfteüberlassung, Gebäudereinigung). Im Übrigen bestritten Sie ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Überbrückungshilfe. Ist das korrekt? BF: In der ersten Firma habe ich fast zwei Jahre gearbeitet. Ich habe auch 1.5 Jahre bei XXXX und bei Gerüsten eine volle Saison gearbeitet. Seit August arbeite ich halbtags. Ich habe schon gesagt, dass es schwer ist, wenn man Strafen und Verbindlichkeiten hat. BF: In der ersten Firma habe ich fast zwei Jahre gearbeitet. Ich habe auch 1.5 Jahre bei römisch 40 und bei Gerüsten eine volle Saison gearbeitet. Seit August arbeite ich halbtags. Ich habe schon gesagt, dass es schwer ist, wenn man Strafen und Verbindlichkeiten hat. R: Ich finde kein durchgängiges Dienstverhältnis in Ihrem SV-Auszug. Von wann bis wann haben Sie durchgängig gearbeitet? BF: Ich habe einen SV-Auszug da. BF legt einen selbst mitgebrachten SV-Auszug vor. BF: Bei XXXX und XXXX war ich durchgängig angemeldet.BF: Bei römisch 40 und römisch 40 war ich durchgängig angemeldet. Erörtert wird der vom BF vorgelegte SV-Auszug. R: Wer war bei Ihrer Tätigkeit beim XXXX Ihr Arbeitgeber?R: Wer war bei Ihrer Tätigkeit beim römisch 40 Ihr Arbeitgeber? BF: XXXX in Oberösterreich.BF: römisch 40 in Oberösterreich. R: Dies scheint nicht in Ihrem SV-Auszug auf. Wo haben Sie zwei Jahre gearbeitet? BF: Bei XXXX . BF: Bei römisch 40 . R: Also war das bis XXXX ?R: Also war das bis römisch 40 ? BF: Ja, so ungefähr. R: Von wann bis wann haben Sie bei XXXX gearbeitet?R: Von wann bis wann haben Sie bei römisch 40 gearbeitet? BF: Ich kann es jetzt nicht sagen. Aber das war nach XXXX .BF: Ich kann es jetzt nicht sagen. Aber das war nach römisch 40 . R: Ungefähr? Vor oder nach Ihrer Ehe? BF: 2009/2010 so ungefähr.BF: 2009 aus 2010, so ungefähr. R: Haben Sie seit 2010 irgendwo länger gearbeitet? BF: Die letzte Firma war XXXX .BF: Die letzte Firma war römisch 40 . R: Wie lange haben Sie dort gearbeitet? BF: Eine Saison. Danach nicht mehr. R: Dass Sie XXXX des Zentrallagers der XXXX waren und dort zwei Jahre lang bis APRIL 2016 dem Betrieb angehörten ergibt sich aus dem SVA-Auszug nicht. Können Sie das erklären?R: Dass Sie römisch 40 des Zentrallagers der römisch 40 waren und dort zwei Jahre lang bis APRIL 2016 dem Betrieb angehörten ergibt sich aus dem SVA-Auszug nicht. Können Sie das erklären? BF: Das war unterschiedlich. Ich war halbtags, ganztags oder geringfügig beschäftigt mit Pausen. R: Waren Sie dort über einen Personaldienstleister angestellt? BF: Das war der Personaldienstleister in XXXX .BF: Das war der Personaldienstleister in römisch 40 . R: In welcher Beziehung stehen Sie zu XXXX ? Bei ihr waren Sie 2015 – 2016 gemeldet?R: In welcher Beziehung stehen Sie zu römisch 40 ? Bei ihr waren Sie 2015 – 2016 gemeldet? BF: Das ist die Frau des Bruders XXXX BF: Das ist die Frau des Bruders römisch 40 R: Warum sind Sie bei Ihrer Schwägerin gemeldet gewesen? BF: Weil ich keine eigene Wohnung hatte und irgendwo musste ich mich anmelden. R: Haben Sie dort auch gelebt, oder waren Sie dort nur gemeldet? BF: Das war unterschiedlich, beim Vater, beim Freund usw. R: In welcher Beziehung stehen Sie zu XXXX ? Bei ihr waren Sie 2014 – 2015 obdachlos gemeldet!R: In welcher Beziehung stehen Sie zu römisch 40 ? Bei ihr waren Sie 2014 – 2015 obdachlos gemeldet! BF: Das ist die Frau meines Freundes. Sie wollte mir helfen und hat mich bei sich anmelden lassen. R: Wie heißt der Freund, der einfach sagt: „Melde dich bei meiner Frau an.“? BF: Ich habe mit ihr nicht zusammengelebt, ich war dort nur angemeldet. R: Wo haben Sie 2014/2015 gewohnt?R: Wo haben Sie 2014 aus 2015, gewohnt? BF: Das war unterschiedlich, beim Vater, beim Freund usw. R: Die Adresse an der Sie bei XXXX (obdachlos) gemeldet waren, sind die XXXX – haben Sie im Hotel gelebt?R: Die Adresse an der Sie bei römisch 40 (obdachlos) gemeldet waren, sind die römisch 40 – haben Sie im Hotel gelebt? BF: Nein, das ist ein normales Zinshaus, dort gibt es über 60 Wohnungen. R: Ihre Adresse bei XXXX wurde von SEPTEMBER – NOVEMBER 2016 von der MA 6 der Stadt XXXX überprüft und als Scheinadresse abgemeldet (Strafakt OZ 15). Das ist ein Verwaltungsdelikt. Warum hatten Sie eine Scheinadresse?R: Ihre Adresse bei römisch 40 wurde von SEPTEMBER – NOVEMBER 2016 von der MA 6 der Stadt römisch 40 überprüft und als Scheinadresse abgemeldet (Strafakt OZ 15). Das ist ein Verwaltungsdelikt. Warum hatten Sie eine Scheinadresse? BF: Deswegen hat man mich von dort abgemeldet. Ich hatte Strafen. Die Polizei ist mehrmals gekommen und ich war nicht dort. Ich konnte mich auch ca. drei Monate beim Vater nicht anmelden, weil sie das überprüft haben. R: Hatten Sie diese Scheinadresse, damit Sie sich dem Verfahren entziehen? BF: Damals war es so. Aber ich bin dann mehrmals auch selbst dorthin gegangen. R: Was meinen Sie damit? BF: Ich bin dann selbst hingegangen und habe mich gestellt. R: Die Polizei konnte Sie an Ihrer Meldeadresse im Strafverfahren trotz mehrerer Versuche nicht erreichen, Sie wurden zur Fahndung ausgeschrieben. Warum waren Sie unbekannten Aufenthalts? BF: Weil ich einige Male dort nicht war, als sei gekommen sind. RV: Warum waren Sie nicht dort? Was wollten Sie damit verhindern?Regierungsvorlage, Warum waren Sie nicht dort? Was wollten Sie damit verhindern? BF: Ich wollte es später erledigen. R: Was wollten Sie später erledigen? BF: Ich wollte nicht „sitzen gehen“. R: Lt. XXXX lebten Sie in der Zeit in XXXX und nicht bei Ihrem Vater. Warum waren Sie dort nicht gemeldet? Was stimmt?R: Lt. römisch 40 lebten Sie in der Zeit in römisch 40 und nicht bei Ihrem Vater. Warum waren Sie dort nicht gemeldet? Was stimmt? BF: Ich kann mich nicht mehr erinnern. Ich lebte sowohl dort, als auch da. R: Wen hatten oder haben Sie in XXXX , dass Sie dort wohnen konnten?R: Wen hatten oder haben Sie in römisch 40 , dass Sie dort wohnen konnten? BF: Ich habe dort niemanden, ich war seit einigen Jahren nicht mehr dort. R: Sie waren nach 2016 zunächst bei Ihrem Vater gemeldet, dann bis 2020 bei Ihrem Bruder XXXX seit DEZEMBER 2020 wieder bei Ihrem Vater. Warum dieser Wechsel?R: Sie waren nach 2016 zunächst bei Ihrem Vater gemeldet, dann bis 2020 bei Ihrem Bruder römisch 40 seit DEZEMBER 2020 wieder bei Ihrem Vater. Warum dieser Wechsel? BF: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern. Es war sowohl so, als auch anders. Ich weiß es nicht mehr. R: In welcher Beziehung stehen Sie zu XXXX ?R: In welcher Beziehung stehen Sie zu römisch 40 ? BF: Sie hat es erzählt, Sie ist die Frau. R: Wann haben Sie sie wie geheiratet? BF: Voriges Jahr am XXXX ., vor anderthalb Jahren. BF: Voriges Jahr am römisch 40 ., vor anderthalb Jahren. R: Wie haben Sie sie geheiratet? BF: Nach dem islamischen Ritus, wir sind nicht standesamtlich verheiratet. R: Durch einen Privatimam? BF: Ja. R: Seit wann sind Sie in einer Beziehung mit XXXX ?R: Seit wann sind Sie in einer Beziehung mit römisch 40 ? BF: Wir kennen uns seit 8 Jahren. R: Beschreiben Sie mir Ihre Beziehung seit 8 Jahren. BF: Ich bin dorthin gefahren und sie ist hierhergefahren. Wir standen in Kontakt und gingen spazieren. So war es. R: Seit wann leben Sie in einer Lebensgemeinschaft mit ihr? BF: Seit vorigem Jahr, seit XXXX .BF: Seit vorigem Jahr, seit römisch 40 . R: Warum haben Sie XXXX in Ihrer Einvernahme und in der Beschwerde noch gar nicht erwähnt?R: Warum haben Sie römisch 40 in Ihrer Einvernahme und in der Beschwerde noch gar nicht erwähnt? BF: Wir haben damals noch nicht zusammengelebt. Das war eine Freundin von mir, wir waren damals noch nicht verheiratet. R: Warum haben Sie sie im Parteiengehör diesen September noch nicht erwähnt? BF: Ich wusste nicht, dass das so wichtig ist. R: Sie berufen sich auf das Privat- und Familienleben und finden die Ehefrau und das ungeborene Kind nicht wichtig? BF: Für mich war das wichtig, aber nicht wichtig, dass ich jemandem sage, dass sie ein Kind von mir erwartet. R: Wenn Sie seit 2013 miteinander bekannt sind, gehe ich davon aus, dass Sie mit Ihrer jetzigen Frau Ihren unsicheren Aufenthaltsstatus besprochen haben? BF: Ja, ich habe ihr das gesagt. R: Wie haben Sie es sich dann vorgestellt, als Sie geheiratet, wie es weitergeht? BF: Ich weiß nicht, was sein wird. Woher soll ich das wissen? R: Hatten Sie keine Vorstellung? Sie wussten zu dem Zeitpunkt, dass Sie hier ein Verfahren anhängig haben. Welche Pläne haben Sie konkret gemacht? BF: 2018 habe ich gegen die Entscheidung berufen, jetzt ist 2021, ich habe dagegen berufen. R: Welche Pläne und Vorstellungen hatten Sie? BF: Ein normales Leben führen wie ein normaler Mensch. R: Wo? Wie haben Sie sich vorgestellt, dass Sie Ihr Familienleben führen? BFV: Ich glaube, der BF hat das Verfahren einfach verdrängt. BF: Das hängt von der Lage ab. Wenn es gelingt, werden wir hier leben, wenn nicht, dann dort. R: Verstehe ich Sie richtig, wenn eine Rückkehrentscheidung erlassen wird planen Sie, das Familienleben mit Ihrer Frau in der RUF weiterzuführen? BF: Das wird sich zeigen, aber was kann ich machen, wenn Sie mich dorthin schicken? Ich war 18 Jahre nicht dort, ich kann nicht sagen, was dort sein wird und was ich dort machen werde. R: Was spricht gegen, das Familienleben mit Ihrer Frau und dem zukünftigen Kind in der RUF fortzuführen? BF: Ich kann es nicht sagen, ich war nicht dort, ich kann nicht sagen, wie es dort ist. R: Beschreiben Sie mir die Beziehung zu Ihrem Vater. Gibt es ein Abhängigkeitsverhältnis? BF: Nein, wir sind nicht voneinander abhängig. Wir sind beide erwachsen. R: Leben Sie noch bei ihrem Vater oder sind Sie dort nur gemeldet? BF: Ich lebe dort. R: Leben Sie auch mit Ihrem Bruder XXXX in einem Haushalt, oder lebt er auch dort?R: Leben Sie auch mit Ihrem Bruder römisch 40 in einem Haushalt, oder lebt er auch dort? BF: Er lebt auch dort. R: Beschreiben Sie mir die Beziehung zu ihm. BF: Normal. Wir haben ein normales Verhältnis zu einander. Wie es sein sollte. R: Ist er in irgendeiner Hinsicht von Ihnen abhängig? BF: Nein. R: Wo lebt Ihre Frau seit der Eheschließung? BF: Hier und dort, bei ihren Eltern. Das ist immer unterschiedlich. R: Was heißt das. Wie sieht Ihr Eheleben aus? BF: Bei den Eltern oder bei mir. Hier bei mir, beim Vater oder bei ihren Eltern. R: Wie lange ist Ihre Frau wo? Wie sieht das konkret aus? BF: Das ist immer unterschiedlich. Manchmal ist sie eine Woche da und eine Woche dort und mal nicht, das ist immer unterschiedlich. Ich kann das nicht genau sagen. R: Sie haben keine gemeinsame Wohnung? BF: Nein. R: Wie groß ist die Wohnung von Ihrem Vater? BF: Zwei Zimmer. R: Dort leben Ihr Vater, Ihr Bruder und dessen Freundin, Sie und Ihre Frau? Wo schlafen Sie? BF: Wenn jemand keine Möglichkeiten hat, wird eine gefunden. Wir schauen zuerst, wie es mit den Dokumenten gelingt und dann wollen wir weiter schauen. Aber ich würde gerne mit ihr leben wollen. Jeder will das gerne. R: Was meine Sie mit den Dokumenten? BF: Ich weiß ja nicht, was jetzt passiert. R: Wie halten Sie die Beziehung zu Ihrer Frau aufrecht, wenn Sie in XXXX und sie in XXXX ist?R: Wie halten Sie die Beziehung zu Ihrer Frau aufrecht, wenn Sie in römisch 40 und sie in römisch 40 ist? BF: Über das Telefon, ober WhatsApp. So wie die normalen Leute miteinander Kontakt haben. R: Sehe ich es richtig, dass Ihre Frau nicht mehr arbeitet, seit Sie verheiratet sind? BF: Das ist richtig. R: Wie bestreitet Ihre Frau ihren Lebensunterhalt? BF: Bis jetzt hat sie AMS-Geld bekommen. R: Beschreiben Sie mir die Beziehung zum Sohn Ihrer Frau. BF: Gut. Eine normale Beziehung. R: Was heißt das? Sehen Sie sich regelmäßig? BF: Ich habe keine Obsorge, die Kindesmutter zahlt das Geld, ich nicht. R: Wohnt er bei Ihnen? BF: Nein, er lebt in XXXX bei der Mutter meiner Frau.BF: Nein, er lebt in römisch 40 bei der Mutter meiner Frau. R: Wie ist die Beziehung zu diesem Jungen sonst? BF: Wie eine normale Beziehung zwischen zwei normalen Menschen. Ich fahre manchmal hin und wir machen einen Spaziergang. R: Sonst noch was? BF: Nein. R an BF (nach Beratung mit RV): Was wollen Sie noch angeben?R an BF (nach Beratung mit Regierungsvorlage, Was wollen Sie noch angeben? BF: Nichts. R: Ihr Bruder XXXX ist mit Urteil des XXXX wegen gefährlicher Drohung und Verletzung der Unterhaltspflicht rechtskräftig verurteilt. Der Asylstatus wurde Ihm mit 17.08.2021 rechtskräftig aberkannt. Er hat einen Aufenthaltstitel in Österreich. Was sagen Sie dazu?R: Ihr Bruder römisch 40 ist mit Urteil des römisch 40 wegen gefährlicher Drohung und Verletzung der Unterhaltspflicht rechtskräftig verurteilt. Der Asylstatus wurde Ihm mit 17.08.2021 rechtskräftig aberkannt. Er hat einen Aufenthaltstitel in Österreich. Was sagen Sie dazu? BF: Die Details weiß ich nicht, aber ich weiß, dass er zum Gericht eine Ladung bekommen hat und dass ihm die Dokumente abgenommen wurden und er ein Visum für ein Jahr bekommen hat. Er kann mit einer AMS-Bewilligung arbeiten. R: Ihre Stiefmutter, und Ihre Halbgeschwister sind im Wege der Asylerstreckung asylberechtigt, das Aberkennungsverfahren ist seit 09.08.2021 anhängig, auch betreffend Ihren Vater und Ihre Halbschwester, die asylberechtigt sind. Was sagen Sie dazu? BF: Wegen mir meinen Sie? R: Nein, wegen der Änderung der Lage im Herkunftsstaat. R: Welche Sprachen sprechen Sie auf welchem Niveau? BF: Tschetschenisch, Russisch und deutsch nicht sehr gut. RV: Gar nicht so schlecht.Regierungsvorlage, Gar nicht so schlecht. R: Beschreiben Sie auf Deutsch, wie Sie Ihre Freizeit in Österreich gestalten. BF (auf Deutsch): Ein bisserl schwer. Was mache ich in Freizeit? Mit Familie Zeit verbringen und mit Freunden… Was soll ich noch sagen? R: Was machen Sie sonst so? BF (auf Deutsch): Spazieren, zuhause bisserl schlafen. Was mache ich noch? YouTube schauen. R: Sind Sie ehrenamtlich tätig? BF: Nein. R: Sind Sie in einem Verein? BF: Nein. R: Sind Sie derzeit in medizinsicher Behandlung? Welche Therapien oder Behandlungen benötigen Sie? BF: Gesundheitlich geht es mir nicht schlecht. Gestern habe ich eine Tablette für den Magen genommen. Bisschen mit dem Magen habe ich Probleme. R: Sind Sie arbeitsfähig? Besteht Pflegebedarf? BF: Ja, ich bin arbeitsfähig, ich habe keinen Pflegebedarf. R: Warum waren Sie XXXX ?R: Warum waren Sie römisch 40 ? BF: Wegen den Strafen. Aber das waren vorwiegend alte Strafen. In den letzten 2-3 Jahren nicht. Solche Strafen habe ich nicht mehr. Ich versuche, mich ein bisschen zu verändern. R: In welcher Beziehung stehen Sie zu XXXX ? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht)R: In welcher Beziehung stehen Sie zu römisch 40 ? (Hinweis auf Aussageverweigerungsrecht) BF: Ich weiß es nicht. R: Laut Ermittlungsakten werden Sie verdächtigt, mit diesen Personen eine kriminelle Organisation gegründet zu haben. BF: Ich kenne diese Personen nicht. R: Mit Urteil vom 06.09.2016 verurteilte Sie das XXXX wegen des Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung. Sie haben vier IRAKISCHE Staatsangehörige für € 600 von Österreich nach DEUTSCHLAND geschleppt. Das XXXX berücksichtigte schuldmindernd, dass Sie die Tat wegen Ihrer schlechten finanziellen Lage begingen. Was sagen Sie dazu?R: Mit Urteil vom 06.09.2016 verurteilte Sie das römisch 40 wegen des Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung. Sie haben vier IRAKISCHE Staatsangehörige für € 600 von Österreich nach DEUTSCHLAND geschleppt. Das römisch 40 berücksichtigte schuldmindernd, dass Sie die Tat wegen Ihrer schlechten finanziellen Lage begingen. Was sagen Sie dazu? BF: Damals sind viele Leute hierher und nach Deutschland gefahren. Ich habe das gehört und wollte ein bisschen Geld dazuverdienen. Aber ich habe das schon 1.000 Mal bereut. R: Wenn ich es richtig sehe, war das Tatfahrzeug ein Citroen. Hatten Sie auch jemals einen BMW 5d? BF: Der Citroen stimmt, der BMW nicht. R: Sie standen beim BMW im Zulassungsschein. BF: XXXX ist mit dem Auto gefahren, aber es wurde auf mich registriert.BF: römisch 40 ist mit dem Auto gefahren, aber es wurde auf mich registriert. R: Was ist mit dem Auto jetzt? BF: Es ist schon lange verkauft. R: Sind Sie auch mit dem Auto gefahren? BF: Manchmal. R: Bei der Polizei haben Sie angegeben, dass nur Sie mit dem Auto gefahren seien. BF: Ich möchte die Aussage verweigern. R: Mit Urteil vom 09.05.2017 wurden Sie wegen Sachbeschädigung zu einer Gelstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Sie haben am 02.02.2016 den Außenspiegel des PKW des XXXX durch einen Fußtritt vorsätzlich beschädigt und einen Schaden iHv XXXX herbeigeführt. In diesem Verfahren konnten Sie von der Polizei nicht einvernommen werden, kamen aber zur Hauptverhandlung. Der Verurteilung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Sie fuhren am 02.02.2016 um XXXX Uhr auf der Donauuferautobahn mit dem PEUGEOT Ihres Vaters hinter einem CITROEN, der sein Tempo auf ca. 30 km/h drosselte – das dreijährige Kind am Beifahrersitz hatte zu quängeln begonnen. Sie hupten mehrfach, scherten aus, überholten den Citroen und schnitten vor ihm hinein, weshalb er mit dem Kind im Kindersitzerl am Beifahrersitz eine Notbremsung machen musste. Sie stiegen aus dem Auto aus und gingen so aggressiv auf das Auto zu, dass der Fahrer des Citroen aus Angst die Türen verriegelte. Sie schlugen – trotz der Dreijährigen im Sitzerl – mit geballter Faust „mit sehr intensiver Kraft“ auf die Fensterscheibe und traten mit voller Wucht gegen den Außenspiegel, sodass das Spiegelglas im weiten Bogen wegflog. Die Leute im Auto – es saß noch eine Frau auf der Rückbank – hatten Angst. Sie sagten nichts. Als Ihr Beifahrer ausstieg gingen Sie wieder zu Ihrem Auto und fuhren weg. Möchten sie dazu etwas angeben?R: Mit Urteil vom 09.05.2017 wurden Sie wegen Sachbeschädigung zu einer Gelstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Sie haben am 02.02.2016 den Außenspiegel des PKW des römisch 40 durch einen Fußtritt vorsätzlich beschädigt und einen Schaden iHv römisch 40 herbeigeführt. In diesem Verfahren konnten Sie von der Polizei nicht einvernommen werden, kamen aber zur Hauptverhandlung. Der Verurteilung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Sie fuhren am 02.02.2016 um römisch 40 Uhr auf der Donauuferautobahn mit dem PEUGEOT Ihres Vaters hinter einem CITROEN, der sein Tempo auf ca. 30 km/h drosselte – das dreijährige Kind am Beifahrersitz hatte zu quängeln begonnen. Sie hupten mehrfach, scherten aus, überholten den Citroen und schnitten vor ihm hinein, weshalb er mit dem Kind im Kindersitzerl am Beifahrersitz eine Notbremsung machen musste. Sie stiegen aus dem Auto aus und gingen so aggressiv auf das Auto zu, dass der Fahrer des Citroen aus Angst die Türen verriegelte. Sie schlugen – trotz der Dreijährigen im Sitzerl – mit geballter Faust „mit sehr intensiver Kraft“ auf die Fensterscheibe und traten mit voller Wucht gegen den Außenspiegel, sodass das Spiegelglas im weiten Bogen wegflog. Die Leute im Auto – es saß noch eine Frau auf der Rückbank – hatten Angst. Sie sagten nichts. Als Ihr Beifahrer ausstieg gingen Sie wieder zu Ihrem Auto und fuhren weg. Möchten sie dazu etwas angeben? BF: Ich verweigere die Aussage. R: Das Strafverfahren wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit von XXXX am 25.10.2015 um ca. XXXX Uhr bei der Bushaltestelle „ XXXX “ auf der XXXX wurde – nachdem Sie zur Vernehmung vor der Polizei durch Fahndung gesucht werden mussten und das Strafverfahren vertagt werden musste, weil Sie nicht auffindbar waren, offenkundig ab Ende 2017 nicht mehr betrieben, weil sich die Zeugen über zwei Jahre nach der Tat nicht mehr sicher waren, ob Sie das damals waren. Auch ein Freispruch erfolgte nicht. Möchten sie dazu etwas angeben?R: Das Strafverfahren wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit von römisch 40 am 25.10.2015 um ca. römisch 40 Uhr bei der Bushaltestelle „ römisch 40 “ auf der römisch 40 wurde – nachdem Sie zur Vernehmung vor der Polizei durch Fahndung gesucht werden mussten und das Strafverfahren vertagt werden musste, weil Sie nicht auffindbar waren, offenkundig ab Ende 2017 nicht mehr betrieben, weil sich die Zeugen über zwei Jahre nach der Tat nicht mehr sicher waren, ob Sie das damals waren. Auch ein Freispruch erfolgte nicht. Möchten sie dazu etwas angeben? RV: Das Verfahren müsste eingestellt worden sein.Regierungsvorlage, Das Verfahren müsste eingestellt worden sein. BF: Ich verweigere die Aussage. R an RV: Haben Sie Fragen?R an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen? RV: Haben Sie vor, mit den Kindern aus erster Ehe wieder Kontakt aufzunehmen?Regierungsvorlage, Haben Sie vor, mit den Kindern aus erster Ehe wieder Kontakt aufzunehmen? BF: Natürlich, ich träume davon. RV: Wie soll das funktionieren?Regierungsvorlage, Wie soll das funktionieren? BF: Vor einer Woche hat die Schwester der Mutter angerufen, gestern habe ich sie angerufen. Wenn die Pandemie zu Ende ist, dann sagte sie, ich kann am Wochenende kommen. R: Das hat wer zu wem gesagt? BF: Das hat die Schwester von meiner Ex-Frau zu mir gesagt. RV: Sie sagten, die Mutter von Ihrem Vater, lebt noch, ist das richtig?Regierungsvorlage, Sie sagten, die Mutter von Ihrem Vater, lebt noch, ist das richtig? BF: Nein, sie ist voriges Jahr verstorben. RV: Ihre Ex-Frau sagte, dass die Probleme auch viel mit Ihrer Stiefmutter zu tun hatten. Stimmt das?Regierungsvorlage, Ihre Ex-Frau sagte, dass die Probleme auch viel mit Ihrer Stiefmutter zu tun hatten. Stimmt das? BF: Ja. R: Beschreiben Sie das näher. Wie war das? BF: Ich habe das zuerst gar nicht gewusst. Ich habe das erst später erfahren, als das schon begonnen hat. An die Details kann ich mich nicht mehr erinnern, aber sie haben ständig gestritten – meine Stiefmutter und meine Frau. RV: Haben Sie für eine Seite Partei ergriffen oder sich rausgehalten?Regierungsvorlage, Haben Sie für eine Seite Partei ergriffen oder sich rausgehalten? BF: Ich habe mich rausgehalten. RV: Der Besuch bei den Kindern nach der Scheidung hat offenbar kurz funktioniert. Wo waren die Kinder da? In XXXX ?Regierungsvorlage, Der Besuch bei den Kindern nach der Scheidung hat offenbar kurz funktioniert. Wo waren die Kinder da? In römisch 40 ? BF: In XXXX . Damals hat der Vater in XXXX gewohnt. Die Kinder waren auch bei uns in XXXX . BF: In römisch 40 . Damals hat der Vater in römisch 40 gewohnt. Die Kinder waren auch bei uns in römisch 40 . RV: Kam es auch vor, dass Sie bei Firmen nur geringfügig angemeldet waren, aber mehr gearbeitet haben?Regierungsvorlage, Kam es auch vor, dass Sie bei Firmen nur geringfügig angemeldet waren, aber mehr gearbeitet haben? BF: Nein, so etwas ist nicht vorgekommen. RV: Warum waren Sie manchmal nur einen oder zwei Tage beim Dienstgeber angemeldet?Regierungsvorlage, Warum waren Sie manchmal nur einen oder zwei Tage beim Dienstgeber angemeldet? BF: Es hat Lieferungen gegeben und ich wurde für die Zeit aufgenommen. Manchmal gefiel dem Chef etwas nicht, manchmal mir. RV: Zur zweiten Ehe: Wie oft sind Sie innerhalb einer Woche mit Ihrer jetzigen Frau zusammen? Kommt es auch vor, dass Sie voneinander getrennt?Regierungsvorlage, Zur zweiten Ehe: Wie oft sind Sie innerhalb einer Woche mit Ihrer jetzigen Frau zusammen? Kommt es auch vor, dass Sie voneinander getrennt? BF: Die letzten beiden Wochen war sie bei mir und nur am Wochenende in XXXX .BF: Die letzten beiden Wochen war sie bei mir und nur am Wochenende in römisch 40 . RV: Und davor?Regierungsvorlage, Und davor? BF: Das kommt vor, dass wir nicht jeden Tag zusammen sind. RV: Wem gehört die Wohnung in XXXX , wo Ihre Frau gemeldet ist?Regierungsvorlage, Wem gehört die Wohnung in römisch 40 , wo Ihre Frau gemeldet ist? BF: Den Eltern von meiner Frau. RV:

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