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{'item': 'W142 2156244-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum31.01.2022 GeschäftszahlW142 2156244-1 SpruchW142 2156244-1/31E, W142 2156244-1/31E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , StA. Somalia, vertreten durch XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.03.2017, Zl. 1103888305-160148733, nach Durchführung von mündlichen Verhandlungen, zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Irene HOLZSCHUSTER als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch 40 , StA. Somalia, vertreten durch römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.03.2017, Zl. 1103888305-160148733, nach Durchführung von mündlichen Verhandlungen, zu Recht erkannt: A) Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.A) Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein somalischer Staatsangehöriger, stellte nach Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 29.01.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz.
  2. Bei seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 30.01.2016 gab der BF zusammengefasst an, aus Somalia, Region Bay, zu stammen und den Gabaweyn anzugehören. Er sei verheiratet und habe zwei Söhne und zwei Töchter. Seine Ehefrau und Kinder, sowie seine Mutter und seine Schwester würden in Somalia leben. Sein Vater sei verstorben. Er habe die Grundschule in Bay von 01.01.2004 bis zum 01.01.2005 besucht und keine Berufsausbildung. Zuletzt habe er bis 01.01.2015 als Lebensmittelverkäufer gearbeitet. Als Fluchtgrund gab er an, dass Mitglieder der Al Shabaab ihm mit dem Umbringen gedroht hätten: Er habe bei einer Hilfsorganisation gearbeitet und habe Drohanrufe von der Al Shabaab bekommen. Die Al Shabaab habe verlangt, dass er mit der Arbeit bei der Hilfsorganisation aufhöre. Danach habe er ein Lebensmittelgeschäft eröffnet. Kurze Zeit später seien Mitglieder der AL Shabaab gekommen und hätten ihm mit dem Umbringen gedroht.
  3. Am 20.02.2017 wurde der BF durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Sprache Somali niederschriftlich einvernommen, wo er zunächst Unterlagen zu seiner Integration vorlegte. Befragt über seine Aufenthaltsorte vor seiner Ausreise, gab der BF an, dass er aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsmann vor seiner Ausreise zwischen Afgooye und Burhakaba (Region Bay) gelebt und gearbeitet habe. In seinem Heimatland habe er noch seine Frau, seine vier Kinder, seine Mutter und seine Schwester. Zu seiner Volkszugehörigkeit brachte der BF vor, ein Digil und Mirifle zu sein, vom Clan der Rahaweyne, Subclan der Gabaweyn. Er sei sunnitischer Moslem. Er verfüge über eine einjährige Schulausbildung und habe zuerst als Geschäftsmann und später, von 2007 bis Ende 2014, als Lebensmittelverkäufer gearbeitet. Danach habe er ungefähr 40 Tage lang für eine Hilfsorganisation namens Rayan gearbeitet. Zu seinem Fluchtgrund brachte der BF wie folgt vor: „[…] Wie ich Ihnen bereits erzählte, arbeitete ich als Verkäufer und hatte mein eigenes Geschäft. Während meiner Tätigkeit arbeitete ich auch für eine Hilfsorganisation. Plötzlich wurde ich von AS Männern angerufen und aufgefordert mit der Tätigkeit für die Hilfsorganisation aufzuhören. Ich habe mit der Tätigkeit aufgehört, weil ich Angst bekommen hatte. Ich arbeitete weiter nur in meinem Geschäft. Da ich Kunden von der Regierung im Geschäft hatte, bekam ich abermals einen Anruf von den AS. Ich wurde aufgefordert, keine Waren an die Regierungssoldaten zu verkaufen. Ich habe den Leuten am Telefon gesagt, dass ich das nicht sofort machen kann und habe sie um Zeit gebeten. Ich konnte nicht so einfach sofort sagen, dass ich keinen Kunden von der Regierung Waren verkaufen kann, aber auch nicht die Befehle der AS ignorieren. Eines Tages bekam ich einen Anruf von der AS, während Regierungssoldaten bei mir im Geschäft waren. Zunächst habe ich diese anonyme Nummer nicht abgehoben, erst beim zweiten Mal, da sagten die Männer am Telefon: „Heute ist dein letzter Tag.“ Dann haben sie das Telefon aufgelegt. Als die Soldaten der Regierung weg waren, habe ich meine Einnahmen eingesteckt und habe meinen Freund angerufen. Er kam zu mir ins Geschäft und nahm mich mit.„[…] , Wie ich Ihnen bereits erzählte, arbeitete ich als Verkäufer und hatte mein eigenes Geschäft. Während meiner Tätigkeit arbeitete ich auch für eine Hilfsorganisation. Plötzlich wurde ich von AS Männern angerufen und aufgefordert mit der Tätigkeit für die Hilfsorganisation aufzuhören. Ich habe mit der Tätigkeit aufgehört, weil ich Angst bekommen hatte. Ich arbeitete weiter nur in meinem Geschäft. Da ich Kunden von der Regierung im Geschäft hatte, bekam ich abermals einen Anruf von den AS. Ich wurde aufgefordert, keine Waren an die Regierungssoldaten zu verkaufen. Ich habe den Leuten am Telefon gesagt, dass ich das nicht sofort machen kann und habe sie um Zeit gebeten. Ich konnte nicht so einfach sofort sagen, dass ich keinen Kunden von der Regierung Waren verkaufen kann, aber auch nicht die Befehle der AS ignorieren. Eines Tages bekam ich einen Anruf von der AS, während Regierungssoldaten bei mir im Geschäft waren. Zunächst habe ich diese anonyme Nummer nicht abgehoben, erst beim zweiten Mal, da sagten die Männer am Telefon: „Heute ist dein letzter Tag.“ Dann haben sie das Telefon aufgelegt. Als die Soldaten der Regierung weg waren, habe ich meine Einnahmen eingesteckt und habe meinen Freund angerufen. Er kam zu mir ins Geschäft und nahm mich mit. LA: Woher hatten die AS Leute Ihre Telefonnummer?VP: Das weiß ich nicht, vermutlich von meinen Kundschaften.LA: Haben Sie jemals einen AS Mann gesehen?VP: Nein.LA: Was war der auslösende Moment für das Verlassen Ihrer Heimat?VP: Das war, als die Männer mir gesagt haben, dass heute mein letzter Tag ist.LA: Was taten Sie dann?VP: Ich habe, mein Geld vom Geschäft genommen und entschloss mich sofort zu entkommen, dass diese Leute mich nicht umbringen können.LA: Sie sagten zuvor, dass Sie ein Grundstück verkauft haben, um Ihre Reise zu finanzieren? Erklären Sie das bitte!VP: Erst als ich von dort wegging, habe ich das Grundstück verkauft. Ich selbst war nicht dort.LA: Wo waren Sie in dieser Zeit?VP: In Mogadischu.LA: Wie lange waren Sie in Mogadischu?VP: Elf Nächte.LA: Wieso haben Sie das zuvor nicht gesagt, als ich Sie danach gefragt habe? Sie sagten, dass Sie nur drei Nächte in Eelbashiir waren?VP: Sie haben mich nicht danach gefragt. Sie haben mich nur danach gefragt, wo in Somalia ich gelebt habe.LA: Haben Sie alle Fluchtgründe vorgebracht?VP: Ich habe Ihnen noch nicht erzählt, wie ich es geschafft habe, von dort nach Mogadischu zu reisen.LA: Bitte sehr!VP: Als ich von meinem Freund abgeholt wurde, gingen die Männer zu meiner Frau und fragten nach meinem Aufenthaltsort.LA: Welche Männer meinen Sie?VP: Drei gesichtsmaskierte Männer.LA: Woher kamen die Männer plötzlich?VP: Das waren die Männer, die mich angerufen haben. Als sie mich im Geschäft nicht angetroffen haben, gingen sie zu meiner Frau nach Hause. Meine Frau konnte den Männern nicht sagen, wo ich mich aufhalte. Dann versuchten die Männer mich am Telefon zu erreichen. Als sie mich nicht erreicht haben, schickten sie mir eine SMS.LA: Was stand da drinnen?VP: Es stand drinnen, dass sie mich finden und umbringen werden.[…]“LA: Woher hatten die AS Leute Ihre Telefonnummer?, VP: Das weiß ich nicht, vermutlich von meinen Kundschaften., LA: Haben Sie jemals einen AS Mann gesehen?, VP: Nein., LA: Was war der auslösende Moment für das Verlassen Ihrer Heimat?, VP: Das war, als die Männer mir gesagt haben, dass heute mein letzter Tag ist., LA: Was taten Sie dann?, VP: Ich habe, mein Geld vom Geschäft genommen und entschloss mich sofort zu entkommen, dass diese Leute mich nicht umbringen können., LA: Sie sagten zuvor, dass Sie ein Grundstück verkauft haben, um Ihre Reise zu finanzieren? Erklären Sie das bitte!, VP: Erst als ich von dort wegging, habe ich das Grundstück verkauft. Ich selbst war nicht dort., LA: Wo waren Sie in dieser Zeit?, VP: In Mogadischu., LA: Wie lange waren Sie in Mogadischu?, VP: Elf Nächte., LA: Wieso haben Sie das zuvor nicht gesagt, als ich Sie danach gefragt habe? Sie sagten, dass Sie nur drei Nächte in Eelbashiir waren?, VP: Sie haben mich nicht danach gefragt. Sie haben mich nur danach gefragt, wo in Somalia ich gelebt habe., LA: Haben Sie alle Fluchtgründe vorgebracht?, VP: Ich habe Ihnen noch nicht erzählt, wie ich es geschafft habe, von dort nach Mogadischu zu reisen., LA: Bitte sehr!, VP: Als ich von meinem Freund abgeholt wurde, gingen die Männer zu meiner Frau und fragten nach meinem Aufenthaltsort., LA: Welche Männer meinen Sie?, VP: Drei gesichtsmaskierte Männer., LA: Woher kamen die Männer plötzlich?, VP: Das waren die Männer, die mich angerufen haben. Als sie mich im Geschäft nicht angetroffen haben, gingen sie zu meiner Frau nach Hause. Meine Frau konnte den Männern nicht sagen, wo ich mich aufhalte. Dann versuchten die Männer mich am Telefon zu erreichen. Als sie mich nicht erreicht haben, schickten sie mir eine SMS., LA: Was stand da drinnen?, VP: Es stand drinnen, dass sie mich finden und umbringen werden., […]“
  4. Mit Bescheid vom 23.03.2017 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia (Spruchpunkt II.) abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt III.). Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG wurde eine Frist für eine freiwillige Ausreise von 2 Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung festgesetzt. (Spruchpunkt IV.).
  5. Mit Bescheid vom 23.03.2017 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt, gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen sowie gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Somalia gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch drei.). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG wurde eine Frist für eine freiwillige Ausreise von 2 Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung festgesetzt. (Spruchpunkt römisch vier.). Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass das Vorbringen des BF als unglaubwürdig zu qualifizieren sei. Die von ihm vorgebrachte Furcht vor Verfolgung durch die Al Shabaab habe der BF nicht glaubhaft machen können. Der BF habe sein Vorbringen mehrmals abgeändert, wodurch Widersprüche entstanden seien. Zum genauen Handlungsablauf der Ereignisse habe der BF keine lebendige und detailreiche Darstellung wiedergeben können. Im Falle einer Rückkehr drohe dem BF im Herkunftsstaat keine Gefahr. Unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des BF (Alter, Gesundheitszustand, Arbeitsfähigkeit, Zumutbarkeit vorübergehender Inanspruchnahme internationaler Hilfe), sei nicht davon auszugehen, dass der BF im Falle einer Rückkehr nach Somalia in eine derart aussichtslose Lage gedrängt würde, die ihm eine Rückkehr unzumutbar mache.
  6. Gegen diesen Bescheid erhob der BF fristgerecht Beschwerde mit Schriftsatz vom 09.04.2017 wegen unrichtiger Feststellungen, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung. Ferner wurde vorgebracht, dass die Begründung der Behörde teils auf einem Unverständnis der Sachlage in Somalia, teils auf unverifizierbaren Spekulationen, beruhe. Die Behörde habe sich mit der konkreten Situation des BF und mit den Länderberichten zu Somalia nicht auseinandergesetzt. Die Lage in Somalia sei aufgrund der Bürgerkriegssituation sowie der wirtschaftlichen und allgemeinen Lage katastrophal. Der BF wäre im Falle einer Rückkehr nach Somalia in Gefahr in eine existenzbedrohende Notlage zu geraten und sei ihm daher subsidiärer Schutz zu gewähren. Auch hinsichtlich des Privat- und Familienlebens des BF sei eine nur unzureichende Behandlung seines Vorbringens erfolgt, zumal der BF umfangreiche Anstrengungen zu seiner Integration unternommen habe.
  7. Ergänzend wurde mit Schriftsatz vom 12.04.2017 vorgebracht, dass die Behörde es unterlassen habe seiner Entscheidung einschlägige und aktuelle Länderberichte zugrunde zu legen. Die asylrelevante Verfolgung des BF bestehe wegen der politischen Überzeugung des BF, sich nicht den Anforderungen der Al Shabaab beugen zu wollen. Im Falle einer Rückkehr nach Somalia würde dem BF jegliche Existenzgrundlage fehlen, insbesondere, weil in Somalia eine prekäre humanitäre Lage herrsche. Dazu wurde unter anderem auf Auszüge aus den Länderberichten verwiesen und auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Zahl W236 2132202-1/12E.
  8. Das Bundesverwaltungsgericht führte am XXXX in Anwesenheit einer Dolmetscherin für die Sprache Somalisch und im Beisein der Rechtsvertreterin des BF eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an der das Bundesamt entschuldigt nicht teilnahm. Dabei gab der BF entscheidungsrelevant an (Schreibfehler korrigiert):
  9. Das Bundesverwaltungsgericht führte am römisch 40 in Anwesenheit einer Dolmetscherin für die Sprache Somalisch und im Beisein der Rechtsvertreterin des BF eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an der das Bundesamt entschuldigt nicht teilnahm. Dabei gab der BF entscheidungsrelevant an (Schreibfehler korrigiert): […]R: Wann haben Sie Somalia verlassen? BF: Am 29.10.2015 habe ich Somalia verlassen.R: Wo haben Sie in Somalia ständig gelebt? BF: In XXXX , das liegt in der Region Bay.R: Ist XXXX ein Dorf oder eine Stadt? BF: Es ist ein kleines Dorf.R: Wie weit ist Ihr Heimatdorf von der Hauptstadt in der Region Bay entfernt? BF: Es sind ca. 10 Kilometer.R: Haben Sie eine Schule besucht? BF: Ja, aber nur ein Jahr.R: Welche Schule haben Sie besucht? BF: Es war eine Privatschule, wir wurden arabisch unterrichtet.R: Wo war diese Schule? BF: In Buurhakaba.R: Was war das für eine Privatschule? BF: Wenn man sie sich leisten konnte, konnte man dort zur Schule gehen, ansonsten nicht. Die Schule war ein Sprachinstitut.R: Wie alt waren Sie als Sie diese Schule besuchten? BF: Ich war ca. 18 Jahre alt.R: Haben Sie eine Grundschule besucht? BF: Nein. Es gab keine Schule.R: Wie haben Sie mit 18 Jahren eine Privatschule besuchen könnten, wenn Sie davor nie zur Schule gegangen sind? BF: Als ich klein war, hat mir meine Mutter den Schulbesuch nicht erlaubt, aber als ich erwachsen war habe ich mich dafür entschieden, eine Schule zu besuchen.R: Was war der Grund dafür, dass Sie ausgerechnet diese Privatschule besucht haben? BF: Es war dort die einzige Schule die es gab. Meine Freunde haben mir diese empfohlen.R: Warum haben Sie nach einem Jahr aufgehört die Schule zu besuchen? BF: Weil das Institut zugesperrt wurde.R: Wieso ist es geschlossen worden? BF: Manche Lehrer wollten mehr Gegenstände unterrichten, der Leiter war dagegen, also haben sie gestritten und die Schule wurde zugesperrt.R: Welche Gegenstände wollten sie mehr unterrichten? BF: Mathematik und Englisch. R: Wieso wurde in dieser Schule arabisch gesprochen? BF: Ich weiß es nicht Der Unterricht erfolgte nur in arabischer Sprache.R: Können Sie mir das Jahr angeben, in dem Sie diese Schule besuchten? BF: Ich erinnere mich nicht.R: Können Sie mir das Datum nennen, wann Sie mit der Schule aufgehört haben? BF: Es war im Jahr 2005.R: Was haben Sie anschließend gemacht? BF: Ich habe meiner Mutter geholfen.R: Wobei haben Sie ihr geholfen? BF: Wir hatten drei Kühe und zwei Esel. Da meine Mutter nur einen Arm hatte, habe ich ihr auch im Haushalt geholfen.R: Haben Sie Geschwister? BF: Ich habe eine Schwester.R: Wann ist Ihre Schwester geboren? BF: XXXX .R: Wie heißt Ihre Schwester? BF: XXXX .R: Wissen Sie wo sich Ihre Schwester derzeit aufhält? BF: Zuletzt war sie in Kakuma.R: Wo ist das? BF: Ich glaube es liegt zwischen Kenia und Uganda. Es ist ein Flüchtlingslager.R: Wissen Sie, seit wann sie dort lebt? BF: Nein, das weiß ich nicht, aber sie ist schon lange dort.R: Lebte Ihre Schwester schon vor Ihrer eigenen Ausreise aus Somalia in Kakukma? BF: Ja.R: Wissen Sie wo Ihre Mutter lebt? BF: Meine Mutter, meine Frau und meine Kinder leben zusammen in Dadab, im Flüchtlingslager in Kenia.R: Seit wann sind sie dort? BF: Seit Juni 2017.R: Sind Sie in Kontakt mit Ihrer Ehegattin und Ihrer Mutter? BF: Ja, manchmal. R: Wann hatten Sie zuletzt mit Ihren Verwandten Kontakt? BF: Anfang dieses Monats.R: Wie funktioniert dieser Kontakt? BF: Ich rufe meine Frau an.R: Wieso sind Ihre Ehefrau, die Kinder und Ihre Mutter in Dadab aufhältig? BF: Meine Frau hat zwei Probleme. Die Al Shabaab hat zu meiner Frau gesagt, dass sie mit einem ungläubigen Mann nicht verheiratet sein darf und sie solle einen Al Shabaab-Mann heiraten. Außerdem wurde meine ältere Tochter beschnitten und meine Frau und meine Schwiegermutter, also die Mutter meiner Frau, haben darüber gestritten, weil meine Frau das nicht machen wollte.R: Wieso haben Sie vor dem Bundesamt angegeben, dass Sie ein Jahr lang die Grundschule besucht hätten (s. AS 67). BF: Das habe ich nicht gesagt, ich habe das gesagt, was ich heute gesagt habe.R: Das kann nicht stimmen. Sie haben auf die Frage, welche Schulausbildung Sie absolviert haben, geantwortet ein Jahr lang die Grundschule besucht zu haben. BF: Es kann sein, dass das ein Missverständnis war.R: Sie haben auch gesagt, Sie hätten einen Arabischkurs besucht und könnten arabisch sprechen. Das ist ein Unterschied zur heutigen Aussage. BF: Ich habe gesagt, dass der Unterricht in dieser Privatschule in arabischer Sprache war und deshalb spreche ich arabisch.R: Wo haben Sie arabisch sprechen gelernt? BF: In der Schule, vor der Schule konnte ich die Sprache nicht. Ich habe sie in diesem Jahr gelernt.R: Was haben Sie genau in dieser Privatschule gelernt, haben Sie dort lediglich die arabische Sprache gelernt, oder hatten Sie auch andere Fächer in arabischer Sprache? BF: Es war nur ein Unterricht in Arabisch.R: Also ein Sprachunterricht für arabisch? BF: Ja.R: Wieso wollten Sie die arabische Sprache lernen? BF: Mein Wunsch war, dass ich englisch lerne, aber es gab keinen Englischunterricht, deshalb habe ich arabisch genommen. R: Wieso haben Sie sich entschieden die arabische Sprache zu erlernen? BF: In Buurhakaba gab es nur diese Privatschule, deswegen konnte ich mir keine andere Schule aussuchen.R: Wo haben Sie Lesen und Schreiben gelernt? BF: Meinen Sie arabisch oder somalisch?BF: Ich kann auf Somalisch lesen und Schreiben. Meine Mutter hat mir das beigebracht.R: Die arabische Sprache können Sie auch lesen und schreiben? BF: Ich kann nicht gut schreiben, ein bisschen lesen und im Sprechen bin ich nicht perfekt.R: Woher hatten Sie das Geld für die Privatschule? BF: Meine Mutter hat Holz verkauft und dadurch konnte ich die Schule bezahlen.R: Was hat diese Schule gekostet? BF: 3.000 somalische Schilling monatlich.R: Was haben Sie gemacht, nachdem Sie die Privatschule beendet haben? BF: Ich habe meiner Mutter geholfen.R: Sonst haben Sie keine andere Tätigkeit ausgeübt, außer der Mutter zu helfen? BF: Im Jahr 2007 habe ich mit einer Arbeit angefangen.R: Was war das für eine Arbeit? BF: Ich habe Eier, Honig und Mais verkauft.R: Hatten Sie ein Geschäft in dem Sie diese Dinge verkauften? BF: Diese Sachen habe ich in Buurhakaba gekauft und in Afgooye weiterverkauft.R: Wie genau haben Sie das gemacht, erzählen Sie es mir genauer. BF: Es war eine Art Handel.R: Wieso haben Sie diese Sachen in Afgooye verkauft? BF: Ich habe in Afgooye viele Kunden gehabt, denen ich meine Waren weiterverkauft habe.R: Wie haben Sie diese Sachen nach Afgooye transportiert? BF: Ich habe sie mit einem Mietwagen transportiert.R: Wem gehörte dieser Mietwagen? BF: Das weiß ich nicht wem es gehört hat, ich habe es gemietet, aber nicht ich alleine. Es waren mehrere Leute, die in diesem Mietauto eingestiegen sind.R: Wer ist mit dem Auto gefahren? BF: Verschiedene Fahrer.R: War es eine Art Sammeltaxi? BF: Ja, es war ein Transportmittel. Es gab Stationen, an denen die Leute eingestiegen sind.R: Wie viel haben Sie für eine Fahrt von Buurhakaba nach Afgoye bezahlt? BF: Es war unterschiedlich. Wenn ich mehr transportiert habe, war es teurer, bei weniger Ware war es eben billiger.R: Um was für ein Auto hat es sich dabei gehandelt? BF: Es war ein Toyota, nicht groß und nicht klein. Wir habe es Xaaji Khamsiin genannt. R: Wieso haben Sie das Auto so genannt? BF: Ich weiß es nicht, die anderen somalischen Leute haben es so genannt.R: Wie lange haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt? BF: Von 2007 bis 2014.[…]R: Sie haben bis 2014 gearbeitet, bis zu welchem Monat genau? Wissen Sie das noch? BF: Es war Ende November 2014.R: Was haben Sie danach gemacht? BF: Ich habe in Buurhakaba ein eigenes Geschäft eröffnet.R: Was haben Sie dort verkauft? BF: Lebensmittel, wie z.B. Reis, Zucker und solche Sachen.R: Hatten Sie dieses Geschäft bis zu Ihrer Ausreise aus Somalia? BF: Ich habe das Geschäft im Jänner 2015 eröffnet und dort bis Oktober 2015 gearbeitet. R: Was war der Grund dafür, dass Sie Ihr Heimatland verlassen haben? BF: Ich habe meine Tätigkeit ausgeübt und immer weitergearbeitet. Normalerweise habe ich meine Sachen in Afgooye verkauft, ich hatte dort verschiedene Kunden. Diese Kunden haben mir vorgeschlagen, dass ich wegen der Dürre freiwillig arbeite, weil ich zwischen Buurhakaba und Afgooye arbeite.R: Das verstehe ich nicht, erklären Sie mir, was Sie damit meinen, dass Sie wegen der Dürre freiwillig arbeiten sollten. BF: Sie wollten, dass ich den Leuten, die hungern, helfe, weil ich ja Geld hatte. R: Wer wollte das? BF: Meine Kunden und ich.R: Sie haben also freiwillig Waren transportiert? BF: Ich habe die hungernden Leute gesehen und wenn diese Hilfe brauchten, habe ich das meinen Kunden gesagt und wir haben Geld gesammelt, das wir den Hungernden gegeben haben. Manchmal haben wir Lebensmittel gekauft und den hungernden Leuten gegeben.R: Sie hatten ja selbst ein Geschäft, in dem Sie Lebensmittel verkauft haben. Wieso haben Sie nicht insofern geholfen, dass Sie Lebensmittel aus Ihrem Geschäft an die Hungernden verschenkt haben? BF: Ich habe auch mitgeholfen, Geld gezahlt und Lebensmittel gegeben.R: Was war der fluchtauslösende Moment? BF: Al Shabaab hat mich angerufen und hat gesagt, ich soll mit dieser Hilfe aufhören. Meine Mutter hat mir gesagt, ich solle nicht mehr nach Afgooye gehen, weil mich Al Shabaab angerufen und bedroht hat.R: Wo wurden Sie angerufen, wo waren Sie da? BF: Ich war auf dem Weg nach Hause.R: Woher hatte Al Shabaab Ihre Telefonnummer? BF: Ich war sehr bekannt in meinem Dorf und in Afgooye. Ich hatte den Spitznamen Aden Honig. Kann sein, dass Al Shabaab durch meine Bekanntheit meine Telefonnummer erhalten hat.R: Wann wurden Sie angerufen, wissen Sie das noch? BF: Das war im September 2014.R: Wie war Ihre Reaktion darauf? BF: Ich habe gesagt, dass ich nur Bedürftigen helfe und dass dies keine schlechte Arbeit ist. Sie sagten, dass Al Shabaab Steuersammler (Sako) sind. Al Shabaab sammelt Geld und gibt es dann an bedürftige Menschen weiter. Aber das erfolgt von den Geldgebern nicht freiwillig, sondern werden diese gezwungen, Al Shabaab Geld zu geben, damit diese es dann an die Bedürftigen verteilen kann. R: Wenn Al Shabaab auch den Bedürftigen geholfen hat, wieso sollten dann Sie selbst aufhören auch den Bedürftigen zu helfen? BF: Al Shabaab und ich waren unterschiedlich. Ich wollte Bedürftigen helfen, Al Shabaab hat ihnen auf ihre eigene Art geholfen. R: Ich kann keinen Interessenskonflikt mit der Al Shabaab sehen. Sie haben den Bedürftigen geholfen und Al Shabaab auch. BF: Al Shabaab wollte, dass ich für sie arbeite und tun, was sie von mir verlangen. Das wollte ich aber nicht.R: Was hätten Sie für die Al Shabaab tun sollen? BF: Sie wollten, dass ich das von mir gesammelte Geld der Al Shabaab gebe und für sie arbeite. Ich wollte nicht für sie arbeiten. Ich habe nicht geglaubt, was die Al Shabaab glauben.R: Hatten Sie in Somalia ein Handy? BF: Ja.R: Was ist weiter passiert? BF: Ich habe aufgehört nach Afgooye zu gehen. Dann habe ich mein Geschäft in Buurhakaba eröffnet. R: Sie haben zuvor mitgeteilt, dass Sie bereits ein Geschäft in Buurhakaba eröffnet haben. Jetzt eröffneten Sie nochmals ein Geschäft? BF: Es ist ein Unterschied, wenn ich Sachen in Buurhakaba kaufe und in Afgooye weiterverkaufe, oder ich verkaufe in Buurhakaba Sachen in einem Geschäft. R: Was ist weiter passiert, nachdem Sie das Geschäft eröffneten? BF: Die ersten fünf bis sechs Monate nach der Geschäftseröffnung waren nicht sehr gut. Nach fünf oder sechs Monaten hatte ich schon mehr Kunden. Meine Kunden waren auch Regierungssoldaten. Dann habe ich den zweiten Anruf der Al Shabaab erhalten. Sie sagten, dass meine Kunden ungläubig sind. Ich solle die Ungläubigen nicht als meine Kunden behalten. R: Wann haben Sie den zweiten Anruf erhalten? BF: Das war am 03.10.2015.R: Wurden Sie auf Ihrem Handy angerufen? BF: Ja.R: Hatten Sie noch die gleiche Nummer wie beim ersten Anruf? BF: Ja, ich hatte noch dieselbe Nummer.R: Wieso haben Sie nicht dafür gesorgt eine neue Nummer zu erhalten. Sie hatten ja durch den ersten Anruf schon Angst vor Al Shabaab, sodass Sie nicht mehr nach Afgooye fuhren. BF: Ich dachte nicht, dass sie mich nochmals anrufen würden.R: Wann war das zweite Telefonat, ungefähr zu welcher Uhrzeit? BF: Es war gegen Mittag.R: War bei dem Anruf noch jemand im Geschäft anwesend? BF: Ja, Kunden waren im Geschäft.R: Hatten Sie auch Mitarbeiter im Geschäft? BF: Nein.R: Was genau wurde Ihnen am Telefon durch die Al Shabaab gesagt? BF: Sie sagten, ich solle damit aufhören, Ungläubigen etwas zu verkaufen.R: Was haben Sie darauf gesagt? BF: Ich habe große Angst bekommen und gesagt, dass sie mir eine Chance geben sollen und ich werde diesen Kunden nicht mehr erlauben bei mir einzukaufen.R: Haben Sie den Kunden den Einkauf verboten? BF: Nein, ich habe nicht mit dem Verkaufen an diese Kunden aufgehört. Ich habe weitergearbeitet. Nach einer Woche bekam ich wieder einen Anruf. Soldaten waren in meinem Geschäft. Einige Soldaten waren vor dem Geschäft. Als ich den Anruf erhalten habe, habe ich nicht abgehoben und sie haben mich nochmals angerufen. R: Woher wussten Sie, dass der Anruf von den Al Shabaab gekommen ist? BF: Beim ersten Anruf war die Nummer 00, beim zweiten Anruf auch 00 und so war es auch beim dritten Anruf.R: Haben Sie dann letztendlich den Telefonhörer abgehoben? BF: Ja. Sie sagten, dass sie sehen, dass Soldaten bei mir sind, einige drinnen und ein paar draußen. Dieser Tag wäre der letzte Tag, an dem ich am Leben sei. R: Wieso habe Sie abgehoben, wenn Sie wieder die Nummer mit 00 gesehen haben? BF: Ich habe gedacht, dass Sie zu mir kommen würden und mir Probleme machen, wenn ich nicht abhebe. Deshalb habe ich den Anruf angenommen.R: Wurden Sie persönlich von Al Shabaab Mitgliedern aufgesucht? BF: Persönlich sind sie nicht zu mir gekommen.R: Woher wissen Sie dann, dass es sich bei dem Anrufer um Al Shabaab-Mitglieder gehandelt hat? BF: Sie haben mir gesagt, dass sie Mitglieder der Al Shabaab sind und sie mich schon zuvor angerufen und vorgewarnt hätten. Das sagt nur die Al Shabaab. In der Nacht waren sie bei mir zu Hause, aber ich war nicht daheim.R: Woher wissen Sie, dass die Al Shabaab bei Ihnen zu Hause war? BF: Meine Frau hat mir das erzählt.R: Was ist genau nach dem dritten Anruf der Al Shabaab passiert? BF: Ich hatte nach der Bedrohung durch die Al Shabaab große Angst, habe das Geschäft zugesperrt und bin mit den Soldaten mitgegangen. Es gab neben der Kaserne ein Teehaus, ich habe mich da hingesetzt und habe meinen Freund angerufen. Er ist dann zu mir gekommen. R: Wie hat dieser Freund geheißen? BF: XXXX . R: Wie ging es danach weiter? BF: Ich habe ihm den Vorfall erzählt und er sagte, ich solle mit ihm zu ihm nach Hause mitkommen. Ich solle mich bei ihm verstecken und nicht nach draußen gehen, wenn die Al Shabaab mich bei ihm sehen würde, würde auch er Probleme bekommen.R: Wo hat Ihr Freund gewohnt? BF: In El Bashir.R: Wo liegt das? BF: In der Region Bay, in Richtung Mogadischu.R: Ist es ein kleines Dorf? BF: Ja, ein Dorf.R: Wie lange sind Sie bei Ihrem Freund geblieben? BF: Drei Tage.R: Wieso sind Sie ausgerechnet drei Tage bei ihm geblieben? BF: Ich hatte Angst vor Al Shabaab. Ich konnte nicht nach Hause gehen, weil mir meine Frau erzählt hat, dass Al Shabaab nach mir gesucht hat. Deshalb bin ich bei meinem Freund geblieben.R: Wie haben Sie dann El Bashir verlassen, um Richtung Österreich zu reisen? BF: Nach drei Tagen hat mir mein Freund gesagt, dass ich nicht mehr bei ihm bleiben kann. Es könnte sein, dass mich Al Shabaab findet, ich solle nach Mogadischu gehen.R: Wie sind Sie nach Mogadischu gelangt? BF: Von El Bashir bis nach Mogadischu bin ich mit verschiedenen Autos mitgefahren.R: Wie weit ist El Bashir von Mogadischu entfernt? BF: Ich bin mir nicht sicher, ich schätze es sind 170 bis 175 Kilometer.R: Was meinen Sie damit, dass Sie mit verschiedenen Autos mitgefahren sind? BF: Von El Bashir bin ich nach Leego gefahren, dort ausgestiegen und mit einem anderen Auto von Leego nach Wandlaween weitergefahren, von dort bin ich mit einem Lkw nach Mogadischu mitgefahren. R: Wie lange waren Sie in Mogadischu? BF: 11 Tage.R: Wo haben Sie sich in der Zeit in Mogadischu aufgehalten? BF: KBB, das ist die Abkürzung für Kaasabalbalaare (phonetisch).R: Was ist das? BF: Das ist ein Bezirk in Mogadischu.R: Bei wem haben Sie sich dort aufgehalten? BF: Bei einem entfernten Verwandten von mir.R: Wie heißt dieser? BF: XXXX .R: Wieso sind Sie nicht in Mogadischu geblieben? BF: Als ich in Mogadischu ankam bekam ich von Al Shabaab ein SMS mit dem Inhalt, dass Sie mich, egal wo ich bin, finden würden. XXXX habe ich gezeigt, was mir Al Shabaab geschickt haben und er meinte auch, dass ich in Gefahr bin, weil sie mich leicht finden können.R: Wie sollten Sie in der riesigen Stadt Mogadischu gefunden werden? BF: Al Shabaab hat überall Spione. Wenn ich das Haus verlasse, können sie mich leicht finden. Es kann auch sein, dass ich von der Regierung Probleme bekomme, weil ich dort neu bin. R: Wie sind Sie von Mogadischu nach Österreich gereist? BF: Ich bin in die Türkei geflogen.R: Wann sind Sie von Mogadischu abgeflogen? BF: Am 30.10.
  10. R: Wo waren Sie in der Türkei aufhältig? BF: In Istanbul. Ich war zwei Wochen dort.R: Wo genau waren Sie dort? BF: Ich weiß es nicht, der Schlepper hat mich in eine Wohnung gebracht. Ich weiß nicht, wo sich diese befunden hat.R: Woher hatten Sie das viele Geld für den Flug nach Istanbul? BF: Als ich das Geschäft hatte, habe ich Geld gespart und dieses Geld hatte ich mit. Für den Rest wurde unser Haus verkauft.R: Das geht so schnell, dass innerhalb einiger Tage das Haus verkauft wird und Sie das Geld für Ihre Ausreise verwenden können? BF: Als ich das Problem bekommen habe und mir mein Verwandter sagte ich solle weggehen, hat meine Familie das Haus verkauft. Es ging alles schnell.R: Wann genau wurde das Haus verkauft? BF: Ich weiß es nicht genau, ich glaube es war am
  11. oder
  12. Oktober.R: Wie haben Sie das Geld erhalten? BF: Es gibt Autos die nach Mogadischu kommen. Meine Familie kannte einen Fahrer und sie haben diesem Fahrer das Geld mitgegeben und er hat es mir gebracht. R: Wohin ist Ihre Familie gegangen, wenn das Haus verkauft worden ist? BF: Meine Frau und meine Kinder sind zu ihren Eltern gegangen.R: Wie viele Kinder haben Sie? BF: Vier.R: Besitzen Sie einen Reisepass? BF: Nein.R: Wie konnten Sie dann mit dem Flugzeug nach Istanbul fliegen? BF: Der Schlepper hat alles organisiert.R: Haben Sie den Reisepass gesehen? BF: Es war ein gefälschter Pass.R: Wie viel Geld haben Sie dem Schlepper gegeben um nach Europa zu kommen? BF: 6.000 Dollar.R: Was würde passieren, wenn Sie in Ihre Heimat zurückkehren müssten? BF: Ich bekäme viele Probleme, weil Al Shabaab noch immer dort sind. Außerdem ist meine Familie nicht mehr dort. Ich hätte auch Probleme durch die Regierung.R: Warum mit der Regierung? BF: Es kann sein, dass sie mich fragen, wo ich war, wenn ich in meine Heimat zurückkehre. R: Wohin zog Ihre Mutter nach dem Hausverkauf? BF: Sie war bei meiner Frau und den Kindern. Meine Mutter hat nur einen Arm und braucht immer Hilfe.R: Wohin ging Ihre Schwester nach dem Hausverkauf? BF: Meine Schwester war nicht mehr in Somalia.R: Ist Ihre Schwester verheiratet? BF: Ja, sie ist verheiratet und hat ein Kind.R: Wann haben Sie selbst geheiratet? BF: Im Jahr 2008.[…]R: Derzeit besuchen Sie keinen Deutschkurs? BF: Nein. Ich mache die Vorbereitung für die A2-Prüfung.R: Arbeiten Sie hier in Österreich? BF: Momentan arbeite ich nicht, habe aber schon als Freiwilliger gearbeitet. R: Was machen Sie in Ihrer Freizeit? BF: Ich schaue Fernsehen und lerne von Youtube die deutsche Sprache, lese auch die Zeitungen. Jeden Samstag besuchen mich meine ehemaligen zwei Lehrerinnen und ich koche für sie.R: Wie stellen Sie sich das weitere Leben hier in Österreich vor? BF: Ich würde gerne ein Unternehmer werden.R: Welches Unternehmen wollen Sie gründen? BF: Was ich vorher gearbeitet habe, Lebensmittel verkaufen, oder als Fahrer arbeiten.R: Meinen Sie mit Fahrer Taxifahrer? BF: Egal was, einfach nur fahren.R: Haben Sie schon einen Führerschein gemacht? BF: Nein, aber ich werde jetzt einen Kurs machen.R: Haben Sie sich schon erkundigt, wie man in Österreich ein Lebensmittelgeschäft eröffnen kann? BF: Nein, noch nicht, aber ich glaube, wenn ich es machen will, schaffe ich es auch.R: Haben Sie Verwandte in Europa oder in Österreich? BF: Nein, weder noch.R: Was halten Sie von anderen Religionen? BF: Normal. R: Was meinen Sie damit? BF: Ich meine, dass jeder Mensch ein Recht auf seine eigene Religion hat. […]“Vorgelegt und zum Akt genommen wurden Empfehlungsschreiben. Die Rechtsvertretung des BV verwies weiters auf folgende Berichte zur Situation in Somalia: […], R: Wann haben Sie Somalia verlassen? BF: Am 29.10.2015 habe ich Somalia verlassen., R: Wo haben Sie in Somalia ständig gelebt? BF: In römisch 40 , das liegt in der Region Bay., R: Ist römisch 40 ein Dorf oder eine Stadt? BF: Es ist ein kleines Dorf., R: Wie weit ist Ihr Heimatdorf von der Hauptstadt in der Region Bay entfernt? BF: Es sind ca. 10 Kilometer.R: Haben Sie eine Schule besucht? BF: Ja, aber nur ein Jahr., R: Welche Schule haben Sie besucht? BF: Es war eine Privatschule, wir wurden arabisch unterrichtet., R: Wo war diese Schule? BF: In Buurhakaba., R: Was war das für eine Privatschule? BF: Wenn man sie sich leisten konnte, konnte man dort zur Schule gehen, ansonsten nicht. Die Schule war ein Sprachinstitut., R: Wie alt waren Sie als Sie diese Schule besuchten? BF: Ich war ca. 18 Jahre alt., R: Haben Sie eine Grundschule besucht? BF: Nein. Es gab keine Schule., R: Wie haben Sie mit 18 Jahren eine Privatschule besuchen könnten, wenn Sie davor nie zur Schule gegangen sind? BF: Als ich klein war, hat mir meine Mutter den Schulbesuch nicht erlaubt, aber als ich erwachsen war habe ich mich dafür entschieden, eine Schule zu besuchen., R: Was war der Grund dafür, dass Sie ausgerechnet diese Privatschule besucht haben? BF: Es war dort die einzige Schule die es gab. Meine Freunde haben mir diese empfohlen., R: Warum haben Sie nach einem Jahr aufgehört die Schule zu besuchen? BF: Weil das Institut zugesperrt wurde., R: Wieso ist es geschlossen worden? BF: Manche Lehrer wollten mehr Gegenstände unterrichten, der Leiter war dagegen, also haben sie gestritten und die Schule wurde zugesperrt., R: Welche Gegenstände wollten sie mehr unterrichten? BF: Mathematik und Englisch. , R: Wieso wurde in dieser Schule arabisch gesprochen? BF: Ich weiß es nicht Der Unterricht erfolgte nur in arabischer Sprache., R: Können Sie mir das Jahr angeben, in dem Sie diese Schule besuchten? BF: Ich erinnere mich nicht., R: Können Sie mir das Datum nennen, wann Sie mit der Schule aufgehört haben? BF: Es war im Jahr 2005., R: Was haben Sie anschließend gemacht? BF: Ich habe meiner Mutter geholfen., R: Wobei haben Sie ihr geholfen? BF: Wir hatten drei Kühe und zwei Esel. Da meine Mutter nur einen Arm hatte, habe ich ihr auch im Haushalt geholfen., R: Haben Sie Geschwister? BF: Ich habe eine Schwester., R: Wann ist Ihre Schwester geboren? BF: römisch 40 ., R: Wie heißt Ihre Schwester? BF: römisch 40 ., R: Wissen Sie wo sich Ihre Schwester derzeit aufhält? BF: Zuletzt war sie in Kakuma., R: Wo ist das? BF: Ich glaube es liegt zwischen Kenia und Uganda. Es ist ein Flüchtlingslager., R: Wissen Sie, seit wann sie dort lebt? BF: Nein, das weiß ich nicht, aber sie ist schon lange dort., R: Lebte Ihre Schwester schon vor Ihrer eigenen Ausreise aus Somalia in Kakukma? BF: Ja., R: Wissen Sie wo Ihre Mutter lebt? BF: Meine Mutter, meine Frau und meine Kinder leben zusammen in Dadab, im Flüchtlingslager in Kenia., R: Seit wann sind sie dort? BF: Seit Juni 2017., R: Sind Sie in Kontakt mit Ihrer Ehegattin und Ihrer Mutter? BF: Ja, manchmal. , R: Wann hatten Sie zuletzt mit Ihren Verwandten Kontakt? BF: Anfang dieses Monats., R: Wie funktioniert dieser Kontakt? BF: Ich rufe meine Frau an., R: Wieso sind Ihre Ehefrau, die Kinder und Ihre Mutter in Dadab aufhältig? BF: Meine Frau hat zwei Probleme. Die Al Shabaab hat zu meiner Frau gesagt, dass sie mit einem ungläubigen Mann nicht verheiratet sein darf und sie solle einen Al Shabaab-Mann heiraten. Außerdem wurde meine ältere Tochter beschnitten und meine Frau und meine Schwiegermutter, also die Mutter meiner Frau, haben darüber gestritten, weil meine Frau das nicht machen wollte., R: Wieso haben Sie vor dem Bundesamt angegeben, dass Sie ein Jahr lang die Grundschule besucht hätten (s. AS 67). BF: Das habe ich nicht gesagt, ich habe das gesagt, was ich heute gesagt habe., R: Das kann nicht stimmen. Sie haben auf die Frage, welche Schulausbildung Sie absolviert haben, geantwortet ein Jahr lang die Grundschule besucht zu haben. BF: Es kann sein, dass das ein Missverständnis war., R: Sie haben auch gesagt, Sie hätten einen Arabischkurs besucht und könnten arabisch sprechen. Das ist ein Unterschied zur heutigen Aussage. BF: Ich habe gesagt, dass der Unterricht in dieser Privatschule in arabischer Sprache war und deshalb spreche ich arabisch., R: Wo haben Sie arabisch sprechen gelernt? BF: In der Schule, vor der Schule konnte ich die Sprache nicht. Ich habe sie in diesem Jahr gelernt., R: Was haben Sie genau in dieser Privatschule gelernt, haben Sie dort lediglich die arabische Sprache gelernt, oder hatten Sie auch andere Fächer in arabischer Sprache? BF: Es war nur ein Unterricht in Arabisch., R: Also ein Sprachunterricht für arabisch? BF: Ja., R: Wieso wollten Sie die arabische Sprache lernen? BF: Mein Wunsch war, dass ich englisch lerne, aber es gab keinen Englischunterricht, deshalb habe ich arabisch genommen. , R: Wieso haben Sie sich entschieden die arabische Sprache zu erlernen? BF: In Buurhakaba gab es nur diese Privatschule, deswegen konnte ich mir keine andere Schule aussuchen., R: Wo haben Sie Lesen und Schreiben gelernt? BF: Meinen Sie arabisch oder somalisch?, BF: Ich kann auf Somalisch lesen und Schreiben. Meine Mutter hat mir das beigebracht., R: Die arabische Sprache können Sie auch lesen und schreiben? BF: Ich kann nicht gut schreiben, ein bisschen lesen und im Sprechen bin ich nicht perfekt., R: Woher hatten Sie das Geld für die Privatschule? BF: Meine Mutter hat Holz verkauft und dadurch konnte ich die Schule bezahlen., R: Was hat diese Schule gekostet? BF: 3.000 somalische Schilling monatlich., R: Was haben Sie gemacht, nachdem Sie die Privatschule beendet haben? BF: Ich habe meiner Mutter geholfen., R: Sonst haben Sie keine andere Tätigkeit ausgeübt, außer der Mutter zu helfen? BF: Im Jahr 2007 habe ich mit einer Arbeit angefangen., R: Was war das für eine Arbeit? BF: Ich habe Eier, Honig und Mais verkauft., R: Hatten Sie ein Geschäft in dem Sie diese Dinge verkauften? BF: Diese Sachen habe ich in Buurhakaba gekauft und in Afgooye weiterverkauft., R: Wie genau haben Sie das gemacht, erzählen Sie es mir genauer. BF: Es war eine Art Handel., R: Wieso haben Sie diese Sachen in Afgooye verkauft? BF: Ich habe in Afgooye viele Kunden gehabt, denen ich meine Waren weiterverkauft habe., R: Wie haben Sie diese Sachen nach Afgooye transportiert? BF: Ich habe sie mit einem Mietwagen transportiert., R: Wem gehörte dieser Mietwagen? BF: Das weiß ich nicht wem es gehört hat, ich habe es gemietet, aber nicht ich alleine. Es waren mehrere Leute, die in diesem Mietauto eingestiegen sind., R: Wer ist mit dem Auto gefahren? BF: Verschiedene Fahrer., R: War es eine Art Sammeltaxi? BF: Ja, es war ein Transportmittel. Es gab Stationen, an denen die Leute eingestiegen sind., R: Wie viel haben Sie für eine Fahrt von Buurhakaba nach Afgoye bezahlt? BF: Es war unterschiedlich. Wenn ich mehr transportiert habe, war es teurer, bei weniger Ware war es eben billiger., R: Um was für ein Auto hat es sich dabei gehandelt? BF: Es war ein Toyota, nicht groß und nicht klein. Wir habe es Xaaji Khamsiin genannt. , R: Wieso haben Sie das Auto so genannt? BF: Ich weiß es nicht, die anderen somalischen Leute haben es so genannt., R: Wie lange haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt? BF: Von 2007 bis 2014., […], R: Sie haben bis 2014 gearbeitet, bis zu welchem Monat genau? Wissen Sie das noch? BF: Es war Ende November 2014., R: Was haben Sie danach gemacht? BF: Ich habe in Buurhakaba ein eigenes Geschäft eröffnet., R: Was haben Sie dort verkauft? BF: Lebensmittel, wie z.B. Reis, Zucker und solche Sachen., R: Hatten Sie dieses Geschäft bis zu Ihrer Ausreise aus Somalia? BF: Ich habe das Geschäft im Jänner 2015 eröffnet und dort bis Oktober 2015 gearbeitet. , R: Was war der Grund dafür, dass Sie Ihr Heimatland verlassen haben? BF: Ich habe meine Tätigkeit ausgeübt und immer weitergearbeitet. Normalerweise habe ich meine Sachen in Afgooye verkauft, ich hatte dort verschiedene Kunden. Diese Kunden haben mir vorgeschlagen, dass ich wegen der Dürre freiwillig arbeite, weil ich zwischen Buurhakaba und Afgooye arbeite., R: Das verstehe ich nicht, erklären Sie mir, was Sie damit meinen, dass Sie wegen der Dürre freiwillig arbeiten sollten. BF: Sie wollten, dass ich den Leuten, die hungern, helfe, weil ich ja Geld hatte. , R: Wer wollte das? BF: Meine Kunden und ich., R: Sie haben also freiwillig Waren transportiert? BF: Ich habe die hungernden Leute gesehen und wenn diese Hilfe brauchten, habe ich das meinen Kunden gesagt und wir haben Geld gesammelt, das wir den Hungernden gegeben haben. Manchmal haben wir Lebensmittel gekauft und den hungernden Leuten gegeben., R: Sie hatten ja selbst ein Geschäft, in dem Sie Lebensmittel verkauft haben. Wieso haben Sie nicht insofern geholfen, dass Sie Lebensmittel aus Ihrem Geschäft an die Hungernden verschenkt haben? BF: Ich habe auch mitgeholfen, Geld gezahlt und Lebensmittel gegeben., R: Was war der fluchtauslösende Moment? BF: Al Shabaab hat mich angerufen und hat gesagt, ich soll mit dieser Hilfe aufhören. Meine Mutter hat mir gesagt, ich solle nicht mehr nach Afgooye gehen, weil mich Al Shabaab angerufen und bedroht hat., R: Wo wurden Sie angerufen, wo waren Sie da? BF: Ich war auf dem Weg nach Hause., R: Woher hatte Al Shabaab Ihre Telefonnummer? BF: Ich war sehr bekannt in meinem Dorf und in Afgooye. Ich hatte den Spitznamen Aden Honig. Kann sein, dass Al Shabaab durch meine Bekanntheit meine Telefonnummer erhalten hat., R: Wann wurden Sie angerufen, wissen Sie das noch? BF: Das war im September 2014., R: Wie war Ihre Reaktion darauf? BF: Ich habe gesagt, dass ich nur Bedürftigen helfe und dass dies keine schlechte Arbeit ist. Sie sagten, dass Al Shabaab Steuersammler (Sako) sind. Al Shabaab sammelt Geld und gibt es dann an bedürftige Menschen weiter. Aber das erfolgt von den Geldgebern nicht freiwillig, sondern werden diese gezwungen, Al Shabaab Geld zu geben, damit diese es dann an die Bedürftigen verteilen kann. , R: Wenn Al Shabaab auch den Bedürftigen geholfen hat, wieso sollten dann Sie selbst aufhören auch den Bedürftigen zu helfen? BF: Al Shabaab und ich waren unterschiedlich. Ich wollte Bedürftigen helfen, Al Shabaab hat ihnen auf ihre eigene Art geholfen. , R: Ich kann keinen Interessenskonflikt mit der Al Shabaab sehen. Sie haben den Bedürftigen geholfen und Al Shabaab auch. BF: Al Shabaab wollte, dass ich für sie arbeite und tun, was sie von mir verlangen. Das wollte ich aber nicht., R: Was hätten Sie für die Al Shabaab tun sollen? BF: Sie wollten, dass ich das von mir gesammelte Geld der Al Shabaab gebe und für sie arbeite. Ich wollte nicht für sie arbeiten. Ich habe nicht geglaubt, was die Al Shabaab glauben., R: Hatten Sie in Somalia ein Handy? BF: Ja., R: Was ist weiter passiert? BF: Ich habe aufgehört nach Afgooye zu gehen. Dann habe ich mein Geschäft in Buurhakaba eröffnet. , R: Sie haben zuvor mitgeteilt, dass Sie bereits ein Geschäft in Buurhakaba eröffnet haben. Jetzt eröffneten Sie nochmals ein Geschäft? BF: Es ist ein Unterschied, wenn ich Sachen in Buurhakaba kaufe und in Afgooye weiterverkaufe, oder ich verkaufe in Buurhakaba Sachen in einem Geschäft. , R: Was ist weiter passiert, nachdem Sie das Geschäft eröffneten? BF: Die ersten fünf bis sechs Monate nach der Geschäftseröffnung waren nicht sehr gut. Nach fünf oder sechs Monaten hatte ich schon mehr Kunden. Meine Kunden waren auch Regierungssoldaten. Dann habe ich den zweiten Anruf der Al Shabaab erhalten. Sie sagten, dass meine Kunden ungläubig sind. Ich solle die Ungläubigen nicht als meine Kunden behalten. , R: Wann haben Sie den zweiten Anruf erhalten? BF: Das war am 03.10.2015., R: Wurden Sie auf Ihrem Handy angerufen? BF: Ja., R: Hatten Sie noch die gleiche Nummer wie beim ersten Anruf? BF: Ja, ich hatte noch dieselbe Nummer., R: Wieso haben Sie nicht dafür gesorgt eine neue Nummer zu erhalten. Sie hatten ja durch den ersten Anruf schon Angst vor Al Shabaab, sodass Sie nicht mehr nach Afgooye fuhren. BF: Ich dachte nicht, dass sie mich nochmals anrufen würden., R: Wann war das zweite Telefonat, ungefähr zu welcher Uhrzeit? BF: Es war gegen Mittag., R: War bei dem Anruf noch jemand im Geschäft anwesend? BF: Ja, Kunden waren im Geschäft., R: Hatten Sie auch Mitarbeiter im Geschäft? BF: Nein., R: Was genau wurde Ihnen am Telefon durch die Al Shabaab gesagt? BF: Sie sagten, ich solle damit aufhören, Ungläubigen etwas zu verkaufen., R: Was haben Sie darauf gesagt? BF: Ich habe große Angst bekommen und gesagt, dass sie mir eine Chance geben sollen und ich werde diesen Kunden nicht mehr erlauben bei mir einzukaufen., R: Haben Sie den Kunden den Einkauf verboten? BF: Nein, ich habe nicht mit dem Verkaufen an diese Kunden aufgehört. Ich habe weitergearbeitet. Nach einer Woche bekam ich wieder einen Anruf. Soldaten waren in meinem Geschäft. Einige Soldaten waren vor dem Geschäft. Als ich den Anruf erhalten habe, habe ich nicht abgehoben und sie haben mich nochmals angerufen. , R: Woher wussten Sie, dass der Anruf von den Al Shabaab gekommen ist? BF: Beim ersten Anruf war die Nummer 00, beim zweiten Anruf auch 00 und so war es auch beim dritten Anruf., R: Haben Sie dann letztendlich den Telefonhörer abgehoben? BF: Ja. Sie sagten, dass sie sehen, dass Soldaten bei mir sind, einige drinnen und ein paar draußen. Dieser Tag wäre der letzte Tag, an dem ich am Leben sei. , R: Wieso habe Sie abgehoben, wenn Sie wieder die Nummer mit 00 gesehen haben? BF: Ich habe gedacht, dass Sie zu mir kommen würden und mir Probleme machen, wenn ich nicht abhebe. Deshalb habe ich den Anruf angenommen., R: Wurden Sie persönlich von Al Shabaab Mitgliedern aufgesucht? BF: Persönlich sind sie nicht zu mir gekommen., R: Woher wissen Sie dann, dass es sich bei dem Anrufer um Al Shabaab-Mitglieder gehandelt hat? BF: Sie haben mir gesagt, dass sie Mitglieder der Al Shabaab sind und sie mich schon zuvor angerufen und vorgewarnt hätten. Das sagt nur die Al Shabaab. In der Nacht waren sie bei mir zu Hause, aber ich war nicht daheim., R: Woher wissen Sie, dass die Al Shabaab bei Ihnen zu Hause war? BF: Meine Frau hat mir das erzählt., R: Was ist genau nach dem dritten Anruf der Al Shabaab passiert? BF: Ich hatte nach der Bedrohung durch die Al Shabaab große Angst, habe das Geschäft zugesperrt und bin mit den Soldaten mitgegangen. Es gab neben der Kaserne ein Teehaus, ich habe mich da hingesetzt und habe meinen Freund angerufen. Er ist dann zu mir gekommen. , R: Wie hat dieser Freund geheißen? BF: römisch 40 . , R: Wie ging es danach weiter? BF: Ich habe ihm den Vorfall erzählt und er sagte, ich solle mit ihm zu ihm nach Hause mitkommen. Ich solle mich bei ihm verstecken und nicht nach draußen gehen, wenn die Al Shabaab mich bei ihm sehen würde, würde auch er Probleme bekommen., R: Wo hat Ihr Freund gewohnt? BF: In El Bashir., R: Wo liegt das? BF: In der Region Bay, in Richtung Mogadischu., R: Ist es ein kleines Dorf? BF: Ja, ein Dorf., R: Wie lange sind Sie bei Ihrem Freund geblieben? BF: Drei Tage., R: Wieso sind Sie ausgerechnet drei Tage bei ihm geblieben? BF: Ich hatte Angst vor Al Shabaab. Ich konnte nicht nach Hause gehen, weil mir meine Frau erzählt hat, dass Al Shabaab nach mir gesucht hat. Deshalb bin ich bei meinem Freund geblieben., R: Wie haben Sie dann El Bashir verlassen, um Richtung Österreich zu reisen? BF: Nach drei Tagen hat mir mein Freund gesagt, dass ich nicht mehr bei ihm bleiben kann. Es könnte sein, dass mich Al Shabaab findet, ich solle nach Mogadischu gehen., R: Wie sind Sie nach Mogadischu gelangt? BF: Von El Bashir bis nach Mogadischu bin ich mit verschiedenen Autos mitgefahren., R: Wie weit ist El Bashir von Mogadischu entfernt? BF: Ich bin mir nicht sicher, ich schätze es sind 170 bis 175 Kilometer., R: Was meinen Sie damit, dass Sie mit verschiedenen Autos mitgefahren sind? BF: Von El Bashir bin ich nach Leego gefahren, dort ausgestiegen und mit einem anderen Auto von Leego nach Wandlaween weitergefahren, von dort bin ich mit einem Lkw nach Mogadischu mitgefahren. , R: Wie lange waren Sie in Mogadischu? BF: 11 Tage., R: Wo haben Sie sich in der Zeit in Mogadischu aufgehalten? BF: KBB, das ist die Abkürzung für Kaasabalbalaare (phonetisch)., R: Was ist das? BF: Das ist ein Bezirk in Mogadischu., R: Bei wem haben Sie sich dort aufgehalten? BF: Bei einem entfernten Verwandten von mir., R: Wie heißt dieser? BF: römisch 40 ., R: Wieso sind Sie nicht in Mogadischu geblieben? BF: Als ich in Mogadischu ankam bekam ich von Al Shabaab ein SMS mit dem Inhalt, dass Sie mich, egal wo ich bin, finden würden. römisch 40 habe ich gezeigt, was mir Al Shabaab geschickt haben und er meinte auch, dass ich in Gefahr bin, weil sie mich leicht finden können., R: Wie sollten Sie in der riesigen Stadt Mogadischu gefunden werden? BF: Al Shabaab hat überall Spione. Wenn ich das Haus verlasse, können sie mich leicht finden. Es kann auch sein, dass ich von der Regierung Probleme bekomme, weil ich dort neu bin. , R: Wie sind Sie von Mogadischu nach Österreich gereist? BF: Ich bin in die Türkei geflogen., R: Wann sind Sie von Mogadischu abgeflogen? BF: Am 30.10.
  13. , R: Wo waren Sie in der Türkei aufhältig? BF: In Istanbul. Ich war zwei Wochen dort., R: Wo genau waren Sie dort? BF: Ich weiß es nicht, der Schlepper hat mich in eine Wohnung gebracht. Ich weiß nicht, wo sich diese befunden hat., R: Woher hatten Sie das viele Geld für den Flug nach Istanbul? BF: Als ich das Geschäft hatte, habe ich Geld gespart und dieses Geld hatte ich mit. Für den Rest wurde unser Haus verkauft., R: Das geht so schnell, dass innerhalb einiger Tage das Haus verkauft wird und Sie das Geld für Ihre Ausreise verwenden können? BF: Als ich das Problem bekommen habe und mir mein Verwandter sagte ich solle weggehen, hat meine Familie das Haus verkauft. Es ging alles schnell., R: Wann genau wurde das Haus verkauft? BF: Ich weiß es nicht genau, ich glaube es war am
  14. oder
  15. Oktober., R: Wie haben Sie das Geld erhalten? BF: Es gibt Autos die nach Mogadischu kommen. Meine Familie kannte einen Fahrer und sie haben diesem Fahrer das Geld mitgegeben und er hat es mir gebracht. , R: Wohin ist Ihre Familie gegangen, wenn das Haus verkauft worden ist? BF: Meine Frau und meine Kinder sind zu ihren Eltern gegangen., R: Wie viele Kinder haben Sie? BF: Vier., R: Besitzen Sie einen Reisepass? BF: Nein., R: Wie konnten Sie dann mit dem Flugzeug nach Istanbul fliegen? BF: Der Schlepper hat alles organisiert., R: Haben Sie den Reisepass gesehen? BF: Es war ein gefälschter Pass., R: Wie viel Geld haben Sie dem Schlepper gegeben um nach Europa zu kommen? BF: 6.000 Dollar., R: Was würde passieren, wenn Sie in Ihre Heimat zurückkehren müssten? BF: Ich bekäme viele Probleme, weil Al Shabaab noch immer dort sind. Außerdem ist meine Familie nicht mehr dort. Ich hätte auch Probleme durch die Regierung., R: Warum mit der Regierung? BF: Es kann sein, dass sie mich fragen, wo ich war, wenn ich in meine Heimat zurückkehre. , R: Wohin zog Ihre Mutter nach dem Hausverkauf? BF: Sie war bei meiner Frau und den Kindern. Meine Mutter hat nur einen Arm und braucht immer Hilfe., R: Wohin ging Ihre Schwester nach dem Hausverkauf? BF: Meine Schwester war nicht mehr in Somalia., R: Ist Ihre Schwester verheiratet? BF: Ja, sie ist verheiratet und hat ein Kind., R: Wann haben Sie selbst geheiratet? BF: Im Jahr 2008., […], R: Derzeit besuchen Sie keinen Deutschkurs? BF: Nein. Ich mache die Vorbereitung für die A2-Prüfung., R: Arbeiten Sie hier in Österreich? BF: Momentan arbeite ich nicht, habe aber schon als Freiwilliger gearbeitet. , R: Was machen Sie in Ihrer Freizeit? BF: Ich schaue Fernsehen und lerne von Youtube die deutsche Sprache, lese auch die Zeitungen. Jeden Samstag besuchen mich meine ehemaligen zwei Lehrerinnen und ich koche für sie., R: Wie stellen Sie sich das weitere Leben hier in Österreich vor? BF: Ich würde gerne ein Unternehmer werden., R: Welches Unternehmen wollen Sie gründen? BF: Was ich vorher gearbeitet habe, Lebensmittel verkaufen, oder als Fahrer arbeiten., R: Meinen Sie mit Fahrer Taxifahrer? BF: Egal was, einfach nur fahren., R: Haben Sie schon einen Führerschein gemacht? BF: Nein, aber ich werde jetzt einen Kurs machen., R: Haben Sie sich schon erkundigt, wie man in Österreich ein Lebensmittelgeschäft eröffnen kann? BF: Nein, noch nicht, aber ich glaube, wenn ich es machen will, schaffe ich es auch., R: Haben Sie Verwandte in Europa oder in Österreich? BF: Nein, weder noch., R: Was halten Sie von anderen Religionen? BF: Normal. , R: Was meinen Sie damit? BF: Ich meine, dass jeder Mensch ein Recht auf seine eigene Religion hat. , […]“, Vorgelegt und zum Akt genommen wurden Empfehlungsschreiben. Die Rechtsvertretung des BV verwies weiters auf folgende Berichte zur Situation in Somalia: ● Zum Clanschutz in Mogadischu: Asylum Research Center: Situation in South and Centralsomalia (including Mogadischu) vom 25.01.2018, Seite 343, daraus ergibt sich, dass in Mogadischu der Hawiyeclan herrscht. Angehörige der Digil/Mirfle haben dort keine Schutzmöglichkeiten. ● Accord, Themendossier Somalia vom 31.01.2019 mit Verweis auf Acled, Somalia, Sicherheitslage
  16. Quartal 2018 vom 20.12.2018, daraus ergibt sind, dass die Provinz Bay eine der unsichersten Provinzen Somalias ist. Sie kann nur auf unsicherem Wege erreicht werden, indem man die gefährlichste Region Somalias Shabele hoose durchquert. ● Länderberichte im angefochtenen Bescheid, wonach in Mogadischu der Schutz durch die Kernfamilie essenziell ist. Dazu wird angemerkt, dass sich die Kernfamilie des BF nicht mehr in Somalia befindet und er auch nicht dem Clan der Hawiye angehört. Erörtert wurden folgende Berichte: ● das Länderinformationsblatt der Staatendokumentation zu Somalia, Stand 17.09.2018, ● Wikipedia, Region Bay, Internetausdruck, ● 3 Landkarten von Somalia, ● Ausdruck über die Rahanweyn, Clanstruktur, Wikipedia ● US Department of State betreffend Somalia, 13.03.2019.“
  17. Am XXXX wurde eine weitere Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgeführt. In dieser brachte der BF entscheidungswesentlich wie folgt vor:[…]R: Sind Sie gesund? BF: Ich habe Stress und ein wenig Kopfschmerzen, aber ich bin gesund. […]R: Was wollen Sie arbeiten? BF: Alles, was möglich ist und was ich bekomme. R: Deutschzertifikate haben Sie bis A2, stimmt das? BF: Ja, ich habe A2 erreicht. […]R: Sind Sie in Kontakt zu Ihren Familienangehörigen in Somalia? BF: Der letzte Kontakt war vor drei Monaten. R: Wen haben Sie da kontaktiert? BF: Meine Frau. R: Was hat Ihre Frau gesagt? BF: Sie hat mir erzählt, dass sie dort Probleme hat, dass sie krank ist, dass sie keine gesundheitliche Versorgung und keine Wohnung hat, dass ihre Lebenssituation schwer ist. R: Was ist mit Ihren Kindern? BF: Es geht ihnen nicht gut, ihre Lebenssituation ist sehr schwer. Wo sie leben gibt es viele Mücken. R: Wo lebt Ihre Frau derzeit mit den Kindern? BF: In Dadab. R: Wo liegt Dadab? BF: Es liegt in Kenia. R: Seit wann sind sie dort? BF: Seit Juni
  18. R: Wieso ist Ihre Familie nicht mit Ihnen gemeinsam aus Somalia weggegangen? BF: Ich war die gezielte Person und es war unmöglich, dass sie mit mir mitkommen. […]R: Welchem Clan gehören Sie an? BF: Gawaawey (phonetisch). R: Ist das ein Hauptclan? BF: Es ist ein Hauptclan. R: Wie heißt der Subclan? BF: Reer Raakeete (phonetisch). R: Wie heißt der Subsubclan? BF: Reer Awsamaw (phonetisch), Subsubsubclan ist Reer Awsamatar (phonetisch). R: Wo haben Sie ständig in Somalia gelebt? BF: In XXXX (phonetisch). R: Wo liegt XXXX ? BF: Es liegt in der Region Bay, das in der Nähe von Buurhakabe. R: In welchem Teil Somalias liegt die Region Bay? BF: Es liegt im Süden und in der Nähe sind auch Äthiopien und Kenia. R: Was sind die Nachbarregionen von Bay? BF: Jubada, Hoose und Jubada Dhexe, auf der anderen Seite liegt Beledweyne. R: Von wann bis wann haben Sie in XXXX gelebt? Sind Sie dort geboren? BF: Ich bin dort geboren und habe dort bis zu meiner Ausreise gelebt. R: Wann sind Sie ausgereist? BF: Das war im Oktober
  19. R: Ist XXXX ein Dorf oder eine Stadt? BF: Es ist ein Dorf. R: Wenn Sie im Oktober 2015 Ihr Heimatdorf verlassen haben, wohin sind Sie dann gereist? BF: Ich bin nach Mogadischu gegangen und weiter nach Europa. […] R: Wie lange waren Sie in Mogadischu? BF: Ich war dort 11 Tage. […] . R: Wo lebt Ihre Mutter? BF: Sie lebt bei meiner Frau. R: Wieso haben Sie vor dem Bundesamt angegeben, Sie seien ein Digil und Mirifle? Das haben Sie heute nicht angegeben? BF: Der D hat mich gefragt zu wem gehört Gawaawey. Ich habe gesagt, dass in Somalia es ein Clansystem gibt und Gawaawey gehört zu Digil und Mirifle. […]R: Wie sind Sie von Ihrem Heimatdorf nach Mogadischu gelangt? Welche Dörfer und Städte haben Sie dabei passiert? BF schreibt auf ein Blatt Papier (siehe Beilage ./A). R: Was würde Ihnen passieren, wenn Sie nach Somalia zurückkehren müssten? BF: Die Al Shabaab sind immer noch dort. Meine Familie ist nicht mehr im Heimatort. Ich habe meine Wohnung verkauft. Ich weiß nicht, wie ich dort leben könnte. […]R: Aber Sie hätten mit Ihrer Familie in Kenia leben können? BF: Die Al Shabaab gehen auch nach Kenia und sie töten dort die Leute. R: Welche Probleme haben Sie mit der Al Shabaab (AS)? BF: Ich habe von Buurhakabe die Ware genommen und nach Afgooye gebracht. R: Welche Waren? BF: ZB Mais, Eier und verschiedene Sachen habe ich verkauft. R: Hatten Sie ein Geschäft? BF: Ich habe im Jahr 2015 ein Geschäft eröffnet. R: Wann genau im Jahr 2015? BF: Im Jänner
  20. R: Was war das für ein Geschäft? BF: Es war ein kleines Geschäft und dort habe ich Lebensmittel verkauft. R: Wo war dieses Geschäft genau? BF: In Buurhakabe. […] R: Also waren Sie von 2007 bis 2014 ein Händler, kann man das so nennen? BF: Ja, ich war ein Händler. R: Also hatten Sie da auch schon ein eigenes Geschäft oder wie kann ich mir das vorstellen? BF: Ich habe selber die Ware nicht verkauft, ich hatte kein Geschäft, aber ich hatte in Afgooye Kunden, denen habe ich meine Waren verkauft. R: Ich verstehe den Ablauf nicht, bitte erklären Sie mir das noch einmal. Haben Sie also als Privatperson Sachen gekauft, nach Afgooye gebracht und diese wurden dort weiterverkauft? BF: Ja, das stimmt, Sie haben es richtig verstanden. R: Wie haben Sie die Sachen nach Afgooye gebracht? BF: Mit dem Auto. R: Mit Ihrem Privatauto? BF: Nein, es war ein Mietwagen. […] R: Was sind dann für Probleme entstanden? BF: Es gab eine Hungersnot und ich habe begonnen, die bedürftigen Leute zu unterstützen. Die AS haben gesagt, ich soll damit aufhören. R: Wann haben Sie begonnen, die bedürftigen Leute zu unterstützen? BF: An das genau Datum erinnere ich mich nicht, aber das war im Jahr
  21. […]R: In welcher Form haben Sie diese Leute unterstützt? BF: Da ich zwischen Buurhakabe und Afgooye gearbeitet habe, ich und die anderen Leute, die die Waren nach Afgooye geliefert haben, wir haben versucht etwas zusammenzubringen und diesen Leuten zu geben. R: Haben Sie Lebensmittel verschenkt? BF: Essen und Kleidung haben wir gegeben. R: Warum soll das die AS gestört haben? BF: Eines Tages haben mich die AS angerufen. R: Wann haben die AS Sie angerufen? BF: Es war im September. R: Welches Jahr? BF: Im Jahr
  22. R: Woher soll die AS Ihre Telefonnummer gehabt haben? BF: Ich weiß es nicht genau, aber es kann sein, dass die AS von den anderen Leuten meine Nummer bekommen haben, da ich einen berühmten Namen hatte. Ich heiße XXXX . In Somalia gibt es ein System, wenn jemand einem anderen Geld geben wollte, dann macht man es per Handy und dieses System heißt AVC. R: Was hat das mit Ihrer Geschichte zu tun? Warum sagen Sie das jetzt? BF: Ich habe es nur deshalb erklärt, weil dadurch die AS meine Handynummer bekommen hätte können. R: Sie wurden von der AS angerufen oder haben Sie per Handy eine Mitteilung erhalten? BF: In dem Moment haben sie mich angerufen und sie sagten, ich soll diese Tätigkeit beenden, und zwar bedürftige Menschen zu unterstützen oder ich soll mit den AS arbeiten, um bedürftige Menschen weiter zu unterstützen mit der AS. R: Haben Sie dann aufgehört mit der Tätigkeit? BF: Dann habe ich es meiner Mutter erzählt, was die AS mir gesagt haben. Sie hat mir empfohlen, dass ich mit der Tätigkeit aufhöre und nicht mehr weiter bedürftige Leute unterstütze. R wiederholt die Frage. BF: Ja, ich habe aufgehört damit. R: Was haben Sie dann weiter gemacht? BF: Danach habe ich versucht ein Geschäft zu eröffnen. Im Jahr 2015 habe ich mein Geschäft eröffnet. R: Was war dann? BF: Dann habe ich begonnen dort zu arbeiten. Die ersten Monate waren sehr schwer, da ich wenige Kunden hatte. Danach habe ich mehrere Kunden bekommen. Meine Kunden waren teilweise Militärs von der Regierung. R: Was war dann? BF: Dann haben mich die AS angerufen und haben mir gesagt, ich solle aufhören den Regierungsmitgliedern etwas zu verkaufen. R: Wann wurden Sie von AS angerufen? BF: Daran erinnere ich mich nicht. R: Was hat die AS genau zu Ihnen gesagt? Können Sie sich genau an die Worte erinnern? BF: Ja, ich kann mich erinnern. Sie sagten, dass ich weiß, dass die Regierung ungläubig ist und ich soll aufhören, den Regierungsmitgliedern etwas zu verkaufen. R: Was haben Sie daraufhin gesagt? BF: Ich habe gesagt, dass ich aufhören soll und ich werde eine Lösung finden. R: Wann haben die AS genau angerufen? Vor oder nach Geschäftsschluss? Erzählen Sie mir das genau. BF: Ich war im Geschäft, es war am Vormittag. R: Hat jemand das Gespräch mitgehört, was sie gesagt haben? BF: Nein, ich war alleine. R: Wie oft wurden Sie angerufen, als Sie das Geschäft eröffnet haben? BF: Meinen Sie die gesamten Anrufe? R wiederholt die Frage. BF: Zwei Mal. R: Was ist beim zweiten Anruf passiert? BF: Ich habe nicht das gemacht, was die AS von mir verlangt hat. Ich habe weitergearbeitet und noch mehr Kunden bekommen. Dann bekam ich den zweiten Anruf. […] R: Wer war dran? BF: Die AS haben mich angerufen und mit mir gesprochen. R: Was haben sie genau gesagt? BF: Sie sagten, dass sie mir bereits gesagt haben, dass ich aufhören solle, den Regierungsmitgliedern etwas zu verkaufen. Sie haben gesagt, dass sie Beweise hätten, dass Regierungsmitglieder in meinem Geschäft seien. R: Meinen Sie, dass die Regierungsmitglieder in Ihrem Geschäft etwas gekauft haben? BF: Ja. R: Was haben Sie geantwortet? BF: Ich habe nichts gesagt. Die AS haben nur weiter gesagt, dass ich nicht gehört habe darauf, was sie von mir verlangt haben und ab heute würden sie mich töten und sie sagten, dass es heute mein letzter Tag sei. R: Dann haben Sie wieder nichts geantwortet? BF: Ich habe nicht geantwortet, sie haben aufgelegt. R: Was haben Sie dann gemacht? BF: ich habe große Angst bekommen. Ich wusste bereits, dass die AS viele Leute umgebracht haben. R: Was haben Sie dann gemacht? BF: Ich bin nach draußen gegangen, dann habe ich einen Freund angerufen, der ist zu mir gekommen und hat mich zu sich nach Hause gebracht. R: Wie viel Zeit ist zwischen dem ersten und dem zweiten Anruf vergangen, als Sie dieses Geschäft betrieben haben? BF: Ich erinnere mich nicht genau, aber es sind Monate vergangen. Aber währenddessen hatte ich immer Angst und ich war immer unsicher. R: Wie lange sind Sie dann bei Ihrem Freund geblieben, nachdem Sie das zweite Mal angerufen wurden? BF: Drei Tage. R: Wo hat Ihr Freund gelebt? BF: In Ceelbashiir. R: Wo liegt Ceelbashiir? BF: Es liegt in Richtung Mogadischu. […]R: Wieso sind Sie nicht bei Ihrem Freund in Ceelbashiir geblieben? BF: Ceelbashiir war ein kleines Dorf, ich konnte nicht dort bleiben. Mein Freund hat mir empfohlen und mir gesagt, wenn ich weiter in Ceelbashiir bleibe und uns die AS findet, würden sie mich und ihn töten. R: Von Ceelbashiir sind Sie dann weiter nach Mogadischu gereist und von Mogadischu in die Türkei geflogen? BF: Ja. […]R: Was ist mit Ihrer Familie? Warum sind Sie nicht zu Ihrer Frau gegangen, sondern zu Ihrem Freund? Was ist mit Ihrer Frau und den Kindern dann passiert? BF: Ich konnte nicht zu meiner Frau gehen. Die AS sind am Abend zu mir nach Hause gegangen und haben meine Frau nach mir gefragt und sie haben ihr gesagt, sie würden mich töten, egal, wo ich aufhältig bin. R: Woher wissen Sie das? BF: Meine Frau hat mir das erzählt. R: Wie hat sie Ihnen das erzählt? BF: Mein Freund hat meine Frau angerufen und sie hat das erzählt. […]R: Wie oft wurden Sie insgesamt von AS angerufen? BF: Insgesamt drei Mal. R: Während Sie das Geschäft hatten zwei Mal, stimmt das? BF: Insgesamt habe ich vier Anrufe bekommen, drei Mal habe ich abgehoben, einmal nicht. R: Wieso ist die AS nicht in Ihr Geschäft gekommen, sondern haben nur telefoniert mit Ihnen? Es ist doch nicht der Stil der AS, nur anzurufen. BF: Das erste Mal habe ich befolgt, was sie von mir verlangt haben. Das zweite Mal habe ich es versprochen und das dritte Mal haben sie mich zum Tode verurteilt. R: Was haben Sie beim zweiten Mal versprochen? BF: Ich habe Ihnen schon erzählt, dass ich zu den AS gesagt habe, dass ich eine Lösung finde und aufhören werde, der Kundschaft der Regierung etwas zu verkaufen. […]R: Wo haben Sie sich genau befunden, als Sie Ihren Freund angerufen haben und der dann gekommen ist, Sie abzuholen? BF: Wo die Militärregierung gewohnt hat, habe ich nebenan gestanden. R: Meinen Sie eine Kaserne? BF: Es ist keine Kaserne, es ist ein Kontrollpunkt. R: Neben diesem Kontrollpunkt sind Sie gestanden und haben Ihren Freund angerufen, damit er Sie abholt? BF: Ich war nicht gleich nebenan, es gab dort auch Häuser. Ich bin neben den Häusern gestanden und habe meinen Freund angerufen. Er ist zu mir gekommen und hat mich von dort abgeholt. R: Wieso haben Sie dann in der letzten Verhandlung gesagt, dass Sie sich in ein Teehaus gesetzt hätten und Ihren Freund angerufen hätten? BF: Ich erkläre Ihnen jetzt (BF zeichnet etwas auf ein Blatt Papier) etwas. Ich habe auch damals gemeint, dass ich nur zeigen wollte, dass es dort ein Teehaus gibt, aber ich bin nicht darinnen gewesen. Ich stand nebenan. R: Sie haben gesagt: „Es gab neben der Kaserne ein Teehaus, ich habe mich dahingesetzt und habe meinen Freund angerufen“. BF: Es gab schon ein Teehaus, aber ich bin nicht dort gesessen. R: Sie haben es aber beim letzten Mal so angegeben. BF: Ich habe gemeint, dass ich neben dem Teehaus gestanden bin. Wenn jemand Angst hat, kann er sich nicht einfach in ein Teehaus setzen. Bei der letzten Verhandlung habe ich gesagt, dass es ein Teehaus und eine Kaserne gab, aber ich habe nicht gesagt, dass ich mich dort hingesetzt habe. […] R: Die AS-Leute sind also zu Ihrer Frau gegangen? BF: Ja. R: Was können Sie darüber genau erzählen? Wissen Sie über die genaueren Umstände Bescheid? BF: Meine Frau hat mir erzählt, dass vermummte Männer zu ihr kamen. Sie sagte, dass sie in die Wohnung reingekommen sind und nach mir gesucht haben. Als sie mich nicht gefunden haben, sagten sie, dass ich ungläubig sei und sie fragten, wo ich sei. […]R: Was hat die AS darauf gesagt, wissen Sie da etwas Näheres? BF: Ja, sie hat mir erzählt, dass die AS gesagt haben, dass sie mich töten wollen, egal wo ich mich aufhalte. R: Dann sind die AS weggegangen? BF: Ja. Die AS haben zu meiner Frau auch gesagt, ab heute haben ihre Kinder keinen Vater mehr, sie soll vorbereitet sein, alleine für die Kinder sorgen zu müssen. R: Wie viele AS Männer sind zu Ihrer Frau gekommen? BF: Drei vermummte Männer. R: Dann sind die Männer einfach weggegangen? BF: Ja. […]R: Warum sind Sie nicht in Mogadischu geblieben, wo Sie die Sprache können? BF: Ich kenne niemanden in Mogadischu. R: Was glauben Sie würde Ihnen passieren, wenn Sie nach Somalia zurückkehren müssten? BF: Kann sein, dass die AS mich tötet. Sie würden mich töten. Ich habe keine Familie dort. Kann sein, dass die Regierung mich verhaftet, weil ich schon lange nicht mehr in Somalia aufhältig bin. R: Warum sind Sie nicht in Mogadischu geblieben, warum können Sie dort nicht leben? BF: Wenn ich jetzt dorthin zurückkehren würde, kenne ich niemanden dort. R: Warum haben Sie nicht nach Puntland oder Somaliland gehen können? BF: Ich kann nicht in Somalia herumreisen. Die Leute glauben, wenn jemand in Somali herumreist, dass er ein AS ist. Dort habe ich niemanden. R: Wie viele Geschwister haben Sie? BF: Ich habe nur eine Schwester? R: Wo lebt Ihre Schwester? BF: Sie lebt in Kakuma. R: Wo ist Kakuma? BF: Es ist auch ein Flüchtlingslager und ich glaube, es liegt zwischen Kenia und Uganda. […]R: Wieso ist Ihre Schwester in diesem Flüchtlingslager, wenn Sie und Ihre Familie in Somalia gelebt haben? BF: Sie und ihr Mann lebten in einer anderen Region. Ich weiß nicht, was mit ihnen passiert ist, aber sie sind umgezogen. R: Haben Sie Verwandte hier in Europa? BF: Nein. […]R: Wurden die anderen Helfer auch verfolgt von der AS? BF: Ja, einer von denen hat die AS umgebracht. Er hat nicht darauf gehört, was die AS von ihm verlangt hat, dann haben sie ihn getötet. R: Wann wurde er getötet? BF: Das war im Jahr 2014, aber an das genaue Datum kann ich mich nicht erinnern. Als die AS von mir verlangt haben, dass ich mit dieser Tätigkeit aufhöre, habe ich damit aufgehört. […]R: Wie hat der Getötete geheißen? BF schreibt etwas auf ein Blatt Papier (siehe Beilage ./B). XXXX . R: Was ist mit den anderen Helfern passiert? BF: Alle anderen haben aufgehört. R: Wie viele haben da geholfen? BF: Wir waren zu viert. Der XXXX war der Chef. Ich und die anderen zwei haben es verteilt, aber das Geld haben alle Geschäfte gesammelt. R: War das eine private Organisation von dem XXXX ? BF: Ja, es gab große Hungersnot und wir haben entschieden, Bedürftigen zu helfen. R: Hatte diese Organisation einen Namen oder waren es nur Privatpersonen? BF: Wir haben es XXXX genannt, weil er der Älteste war und es geleitet hat. R: Was ist mit der Organisation dann passiert? BF: Jeder von uns hat eine Vorwarnung bekommen von der AS und jeder hat aufgehört, außer dem getöteten Mann, der nicht befolgt hat, was die AS verlangt hat. R: Dieser XXXX hat diese Organisation gegründet? BF: Ja, es war seine Idee. […]R: Wie viele Jahre haben Sie die Schule in Somalia besucht? BF: Nur ein Jahr. R: In welchem Jahr haben Sie die Schule besucht? Von wann bis wann? BF: Ich glaube, das war Anfang
  23. […]R: Wo haben Sie dann die Schule besucht? BF: In Buurhakabe, aber es war eine Privatschule, sie hat Privatpersonen gehört. […] R: Wieso haben sie die Schule nur ein Jahr besucht? Konnten Sie dann schon so gut Arabisch? BF: Nach einem Jahr, haben die Einwohner verlangt, dass andere Fächer auch dazukommen müssten. Da gab es Streitigkeiten zwischen dem Lehrer und dem Volk, weil die Leute nicht bezahlen konnten, was er verlangte. Er wurde dann eingesperrt. […]R: Wieso ist dann der Lehrer eingesperrt worden, wenn er mehr Geld wollte? BF: Die Schule wurde zugesperrt. […] R an RV: Haben Sie Berichte vorzulegen? RV: Ich verweise auf den gestern eingebrachten Schriftsatz und das darin enthaltene Vorbringen, insbesondere auf eine Anfragebeantwortung von ACCORD vom 07.08.2020, zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in Somalia aus dem sich ergibt, dass die Ernährungsunsicherheit sich dadurch sowie durch Überflutungen und eine Heuschreckenplage sich massiv gesteigert hat, sodass sehr viele Menschen, sowie auch innerstaatliche Flüchtlinge nicht in der Lage sind, die grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Dies droht im Falle einer Rückkehr auch dem BF, zusätzlich zu den von ihm schon genannten Fluchtgründe und der daraus resultierenden Gefährdungslage. […]R an BF: Welche Medikamente nehmen Sie ein? BF: Schlaftabletten, der Arzt hat mir das verschrieben, weil ich nicht gut schlafen kann und Kopfschmerzen habe. R: Nehmen Sie sonst noch Medikamente ein? BF: Ich nehme Paracetamol ein. Ich nehme auch Allergietabletten (Cetirizin Actavis 10 mg Filmtabletten) ein. (siehe Beilage ./K). […]Vorgelegt und zum Akt genommen wurden weiters folgende Integrationsunterlagen und Befundberichte:-Teilnahmebestätigung, XXXX (Beilage ./E) -Teilnahmebestätigung, Caritas, betreffend Deutschkurs, Sept. 2020 bis Jänner 2021 (Beilage ./F) - Zertifikat A2 vom 18.12.2020 (Beilage ./G) -Empfehlungsschreiben vom 03.01.2021 (Beilage ./H) -Bestätigungen der XXXX vom 17.02.2017 und 08.11.2018 (Beilage ./I) -Befundbericht vom 10.11.2020, XXXX (Beilage ./J)-Befundbericht vom 24.07.2020 von XXXX (Beilage ./D)
  24. Am römisch 40 wurde eine weitere Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgeführt. In dieser brachte der BF entscheidungswesentlich wie folgt vor:, […], R: Sind Sie gesund? BF: Ich habe Stress und ein wenig Kopfschmerzen, aber ich bin gesund. , […], R: Was wollen Sie arbeiten? BF: Alles, was möglich ist und was ich bekomme. , R: Deutschzertifikate haben Sie bis A2, stimmt das? BF: Ja, ich habe A2 erreicht. , […], R: Sind Sie in Kontakt zu Ihren Familienangehörigen in Somalia? BF: Der letzte Kontakt war vor drei Monaten. , R: Wen haben Sie da kontaktiert? BF: Meine Frau. , R: Was hat Ihre Frau gesagt? BF: Sie hat mir erzählt, dass sie dort Probleme hat, dass sie krank ist, dass sie keine gesundheitliche Versorgung und keine Wohnung hat, dass ihre Lebenssituation schwer ist. , R: Was ist mit Ihren Kindern? BF: Es geht ihnen nicht gut, ihre Lebenssituation ist sehr schwer. Wo sie leben gibt es viele Mücken. , R: Wo lebt Ihre Frau derzeit mit den Kindern? BF: In Dadab. , R: Wo liegt Dadab? BF: Es liegt in Kenia. , R: Seit wann sind sie dort? BF: Seit Juni
  25. , R: Wieso ist Ihre Familie nicht mit Ihnen gemeinsam aus Somalia weggegangen? BF: Ich war die gezielte Person und es war unmöglich, dass sie mit mir mitkommen. , […], R: Welchem Clan gehören Sie an? BF: Gawaawey (phonetisch). , R: Ist das ein Hauptclan? BF: Es ist ein Hauptclan. , R: Wie heißt der Subclan? BF: Reer Raakeete (phonetisch). , R: Wie heißt der Subsubclan? BF: Reer Awsamaw (phonetisch), Subsubsubclan ist Reer Awsamatar (phonetisch). , R: Wo haben Sie ständig in Somalia gelebt? BF: In römisch 40 (phonetisch). , R: Wo liegt römisch 40 ? BF: Es liegt in der Region Bay, das in der Nähe von Buurhakabe. , R: In welchem Teil Somalias liegt die Region Bay? BF: Es liegt im Süden und in der Nähe sind auch Äthiopien und Kenia. , R: Was sind die Nachbarregionen von Bay? BF: Jubada, Hoose und Jubada Dhexe, auf der anderen Seite liegt Beledweyne. , R: Von wann bis wann haben Sie in römisch 40 gelebt? Sind Sie dort geboren? BF: Ich bin dort geboren und habe dort bis zu meiner Ausreise gelebt. , R: Wann sind Sie ausgereist? BF: Das war im Oktober
  26. , R: Ist römisch 40 ein Dorf oder eine Stadt? BF: Es ist ein Dorf. , R: Wenn Sie im Oktober 2015 Ihr Heimatdorf verlassen haben, wohin sind Sie dann gereist? BF: Ich bin nach Mogadischu gegangen und weiter nach Europa. , […] , R: Wie lange waren Sie in Mogadischu? BF: Ich war dort 11 Tage. , […] . , R: Wo lebt Ihre Mutter? BF: Sie lebt bei meiner Frau. , R: Wieso haben Sie vor dem Bundesamt angegeben, Sie seien ein Digil und Mirifle? Das haben Sie heute nicht angegeben? BF: Der D hat mich gefragt zu wem gehört Gawaawey. Ich habe gesagt, dass in Somalia es ein Clansystem gibt und Gawaawey gehört zu Digil und Mirifle. , […], R: Wie sind Sie von Ihrem Heimatdorf nach Mogadischu gelangt? Welche Dörfer und Städte haben Sie dabei passiert? BF schreibt auf ein Blatt Papier (siehe Beilage ./A). , R: Was würde Ihnen passieren, wenn Sie nach Somalia zurückkehren müssten? BF: Die Al Shabaab sind immer noch dort. Meine Familie ist nicht mehr im Heimatort. Ich habe meine Wohnung verkauft. Ich weiß nicht, wie ich dort leben könnte. , […], R: Aber Sie hätten mit Ihrer Familie in Kenia leben können? BF: Die Al Shabaab gehen auch nach Kenia und sie töten dort die Leute. , R: Welche Probleme haben Sie mit der Al Shabaab (AS)? BF: Ich habe von Buurhakabe die Ware genommen und nach Afgooye gebracht. , R: Welche Waren? BF: ZB Mais, Eier und verschiedene Sachen habe ich verkauft. , R: Hatten Sie ein Geschäft? BF: Ich habe im Jahr 2015 ein Geschäft eröffnet. , R: Wann genau im Jahr 2015? BF: Im Jänner
  27. , R: Was war das für ein Geschäft? BF: Es war ein kleines Geschäft und dort habe ich Lebensmittel verkauft. , R: Wo war dieses Geschäft genau? BF: In Buurhakabe. , […] , R: Also waren Sie von 2007 bis 2014 ein Händler, kann man das so nennen? BF: Ja, ich war ein Händler. , R: Also hatten Sie da auch schon ein eigenes Geschäft oder wie kann ich mir das vorstellen? BF: Ich habe selber die Ware nicht verkauft, ich hatte kein Geschäft, aber ich hatte in Afgooye Kunden, denen habe ich meine Waren verkauft. , R: Ich verstehe den Ablauf nicht, bitte erklären Sie mir das noch einmal. Haben Sie also als Privatperson Sachen gekauft, nach Afgooye gebracht und diese wurden dort weiterverkauft? BF: Ja, das stimmt, Sie haben es richtig verstanden. , R: Wie haben Sie die Sachen nach Afgooye gebracht? BF: Mit dem Auto. , R: Mit Ihrem Privatauto? BF: Nein, es war ein Mietwagen. , […] , R: Was sind dann für Probleme entstanden? BF: Es gab eine Hungersnot und ich habe begonnen, die bedürftigen Leute zu unterstützen. Die AS haben gesagt, ich soll damit aufhören. , R: Wann haben Sie begonnen, die bedürftigen Leute zu unterstützen? BF: An das genau Datum erinnere ich mich nicht, aber das war im Jahr
  28. , […], R: In welcher Form haben Sie diese Leute unterstützt? BF: Da ich zwischen Buurhakabe und Afgooye gearbeitet habe, ich und die anderen Leute, die die Waren nach Afgooye geliefert haben, wir haben versucht etwas zusammenzubringen und diesen Leuten zu geben. , R: Haben Sie Lebensmittel verschenkt? BF: Essen und Kleidung haben wir gegeben. , R: Warum soll das die AS gestört haben? BF: Eines Tages haben mich die AS angerufen. , R: Wann haben die AS Sie angerufen? BF: Es war im September. , R: Welches Jahr? BF: Im Jahr
  29. , R: Woher soll die AS Ihre Telefonnummer gehabt haben? BF: Ich weiß es nicht genau, aber es kann sein, dass die AS von den anderen Leuten meine Nummer bekommen haben, da ich einen berühmten Namen hatte. Ich heiße römisch 40 . In Somalia gibt es ein System, wenn jemand einem anderen Geld geben wollte, dann macht man es per Handy und dieses System heißt AVC. , R: Was hat das mit Ihrer Geschichte zu tun? Warum sagen Sie das jetzt? BF: Ich habe es nur deshalb erklärt, weil dadurch die AS meine Handynummer bekommen hätte können. , R: Sie wurden von der AS angerufen oder haben Sie per Handy eine Mitteilung erhalten? BF: In dem Moment haben sie mich angerufen und sie sagten, ich soll diese Tätigkeit beenden, und zwar bedürftige Menschen zu unterstützen oder ich soll mit den AS arbeiten, um bedürftige Menschen weiter zu unterstützen mit der AS. , R: Haben Sie dann aufgehört mit der Tätigkeit? BF: Dann habe ich es meiner Mutter erzählt, was die AS mir gesagt haben. Sie hat mir empfohlen, dass ich mit der Tätigkeit aufhöre und nicht mehr weiter bedürftige Leute unterstütze. , R wiederholt die Frage. BF: Ja, ich habe aufgehört damit. , R: Was haben Sie dann weiter gemacht? BF: Danach habe ich versucht ein Geschäft zu eröffnen. Im Jahr 2015 habe ich mein Geschäft eröffnet. , R: Was war dann? BF: Dann habe ich begonnen dort zu arbeiten. Die ersten Monate waren sehr schwer, da ich wenige Kunden hatte. Danach habe ich mehrere Kunden bekommen. Meine Kunden waren teilweise Militärs von der Regierung. , R: Was war dann? BF: Dann haben mich die AS angerufen und haben mir gesagt, ich solle aufhören den Regierungsmitgliedern etwas zu verkaufen. , R: Wann wurden Sie von AS angerufen? BF: Daran erinnere ich mich nicht. , R: Was hat die AS genau zu Ihnen gesagt? Können Sie sich genau an die Worte erinnern? BF: Ja, ich kann mich erinnern. Sie sagten, dass ich weiß, dass die Regierung ungläubig ist und ich soll aufhören, den Regierungsmitgliedern etwas zu verkaufen. , R: Was haben Sie daraufhin gesagt? BF: Ich habe gesagt, dass ich aufhören soll und ich werde eine Lösung finden. , R: Wann haben die AS genau angerufen? Vor oder nach Geschäftsschluss? Erzählen Sie mir das genau. BF: Ich war im Geschäft, es war am Vormittag. , R: Hat jemand das Gespräch mitgehört, was sie gesagt haben? BF: Nein, ich war alleine. , R: Wie oft wurden Sie angerufen, als Sie das Geschäft eröffnet haben? BF: Meinen Sie die gesamten Anrufe? , R wiederholt die Frage. BF: Zwei Mal. , R: Was ist beim zweiten Anruf passiert? BF: Ich habe nicht das gemacht, was die AS von mir verlangt hat. Ich habe weitergearbeitet und noch mehr Kunden bekommen. Dann bekam ich den zweiten Anruf. , […] , R: Wer war dran? BF: Die AS haben mich angerufen und mit mir gesprochen. , R: Was haben sie genau gesagt? BF: Sie sagten, dass sie mir bereits gesagt haben, dass ich aufhören solle, den Regierungsmitgliedern etwas zu verkaufen. Sie haben gesagt, dass sie Beweise hätten, dass Regierungsmitglieder in meinem Geschäft seien. , R: Meinen Sie, dass die Regierungsmitglieder in Ihrem Geschäft etwas gekauft haben? BF: Ja. , R: Was haben Sie geantwortet? BF: Ich habe nichts gesagt. Die AS haben nur weiter gesagt, dass ich nicht gehört habe darauf, was sie von mir verlangt haben und ab heute würden sie mich töten und sie sagten, dass es heute mein letzter Tag sei. , R: Dann haben Sie wieder nichts geantwortet? BF: Ich habe nicht geantwortet, sie haben aufgelegt. , R: Was haben Sie dann gemacht? BF: ich habe große Angst bekommen. Ich wusste bereits, dass die AS viele Leute umgebracht haben. , R: Was haben Sie dann gemacht? BF: Ich bin nach draußen gegangen, dann habe ich einen Freund angerufen, der ist zu mir gekommen und hat mich zu sich nach Hause gebracht. , R: Wie viel Zeit ist zwischen dem ersten und dem zweiten Anruf vergangen, als Sie dieses Geschäft betrieben haben? BF: Ich erinnere mich nicht genau, aber es sind Monate vergangen. Aber währenddessen hatte ich immer Angst und ich war immer unsicher. , R: Wie lange sind Sie dann bei Ihrem Freund geblieben, nachdem Sie das zweite Mal angerufen wurden? BF: Drei Tage. , R: Wo hat Ihr Freund gelebt? BF: In Ceelbashiir. , R: Wo liegt Ceelbashiir? BF: Es liegt in Richtung Mogadischu. , […], R: Wieso sind Sie nicht bei Ihrem Freund in Ceelbashiir geblieben? BF: Ceelbashiir war ein kleines Dorf, ich konnte nicht dort bleiben. Mein Freund hat mir empfohlen und mir gesagt, wenn ich weiter in Ceelbashiir bleibe und uns die AS findet, würden sie mich und ihn töten. , R: Von Ceelbashiir sind Sie dann weiter nach Mogadischu gereist und von Mogadischu in die Türkei geflogen? BF: Ja. , […], R: Was ist mit Ihrer Familie? Warum sind Sie nicht zu Ihrer Frau gegangen, sondern zu Ihrem Freund? Was ist mit Ihrer Frau und den Kindern dann passiert? BF: Ich konnte nicht zu meiner Frau gehen. Die AS sind am Abend zu mir nach Hause gegangen und haben meine Frau nach mir gefragt und sie haben ihr gesagt, sie würden mich töten, egal, wo ich aufhältig bin. , R: Woher wissen Sie das? BF: Meine Frau hat mir das erzählt. , R: Wie hat sie Ihnen das erzählt? BF: Mein Freund hat meine Frau angerufen und sie hat das erzählt. , […], R: Wie oft wurden Sie insgesamt von AS angerufen? BF: Insgesamt drei Mal. , R: Während Sie das Geschäft hatten zwei Mal, stimmt das? BF: Insgesamt habe ich vier Anrufe bekommen, drei Mal habe ich abgehoben, einmal nicht. , R: Wieso ist die AS nicht in Ihr Geschäft gekommen, sondern haben nur telefoniert mit Ihnen? Es ist doch nicht der Stil der AS, nur anzurufen. BF: Das erste Mal habe ich befolgt, was sie von mir verlangt haben. Das zweite Mal habe ich es versprochen und das dritte Mal haben sie mich zum Tode verurteilt. , R: Was haben Sie beim zweiten Mal versprochen? BF: Ich habe Ihnen schon erzählt, dass ich zu den AS gesagt habe, dass ich eine Lösung finde und aufhören werde, der Kundschaft der Regierung etwas zu verkaufen. , […], R: Wo haben Sie sich genau befunden, als Sie Ihren Freund angerufen haben und der dann gekommen ist, Sie abzuholen? BF: Wo die Militärregierung gewohnt hat, habe ich nebenan gestanden. , R: Meinen Sie eine Kaserne? BF: Es ist keine Kaserne, es ist ein Kontrollpunkt. , R: Neben diesem Kontrollpunkt sind Sie gestanden und haben Ihren Freund angerufen, damit er Sie abholt? BF: Ich war nicht gleich nebenan, es gab dort auch Häuser. Ich bin neben den Häusern gestanden und habe meinen Freund angerufen. Er ist zu mir gekommen und hat mich von dort abgeholt. , R: Wieso haben Sie dann in der letzten Verhandlung gesagt, dass Sie sich in ein Teehaus gesetzt hätten und Ihren Freund angerufen hätten? BF: Ich erkläre Ihnen jetzt (BF zeichnet etwas auf ein Blatt Papier) etwas. Ich habe auch damals gemeint, dass ich nur zeigen wollte, dass es dort ein Teehaus gibt, aber ich bin nicht darinnen gewesen. Ich stand nebenan. , R: Sie haben gesagt: „Es gab neben der Kaserne ein Teehaus, ich habe mich dahingesetzt und habe meinen Freund angerufen“. BF: Es gab schon ein Teehaus, aber ich bin nicht dort gesessen. , R: Sie haben es aber beim letzten Mal so angegeben. BF: Ich habe gemeint, dass ich neben dem Teehaus gestanden bin. Wenn jemand Angst hat, kann er sich nicht einfach in ein Teehaus setzen. Bei der letzten Verhandlung habe ich gesagt, dass es ein Teehaus und eine Kaserne gab, aber ich habe nicht gesagt, dass ich mich dort hingesetzt habe. , […] , R: Die AS-Leute sind also zu Ihrer Frau gegangen? BF: Ja. , R: Was können Sie darüber genau erzählen? Wissen Sie über die genaueren Umstände Bescheid? BF: Meine Frau hat mir erzählt, dass vermummte Männer zu ihr kamen. Sie sagte, dass sie in die Wohnung reingekommen sind und nach mir gesucht haben. Als sie mich nicht gefunden haben, sagten sie, dass ich ungläubig sei und sie fragten, wo ich sei. , […], R: Was hat die AS darauf gesagt, wissen Sie da etwas Näheres? BF: Ja, sie hat mir erzählt, dass die AS gesagt haben, dass sie mich töten wollen, egal wo ich mich aufhalte. , R: Dann sind die AS weggegangen? BF: Ja. Die AS haben zu meiner Frau auch gesagt, ab heute haben ihre Kinder keinen Vater mehr, sie soll vorbereitet sein, alleine für die Kinder sorgen zu müssen. , R: Wie viele AS Männer sind zu Ihrer Frau gekommen? BF: Drei vermummte Männer. , R: Dann sind die Männer einfach weggegangen? BF: Ja. , […], R: Warum sind Sie nicht in Mogadischu geblieben, wo Sie die Sprache können? BF: Ich kenne niemanden in Mogadischu. , R: Was glauben Sie würde Ihnen passieren, wenn Sie nach Somalia zurückkehren müssten? BF: Kann sein, dass die AS mich tötet. Sie würden mich töten. Ich habe keine Familie dort. Kann sein, dass die Regierung mich verhaftet, weil ich schon lange nicht mehr in Somalia aufhältig bin. , R: Warum sind Sie nicht in Mogadischu geblieben, warum können Sie dort nicht leben? BF: Wenn ich jetzt dorthin zurückkehren würde, kenne ich niemanden dort. , R: Warum haben Sie nicht nach Puntland oder Somaliland gehen können? BF: Ich kann nicht in Somalia herumreisen. Die Leute glauben, wenn jemand in Somali herumreist, dass er ein AS ist. Dort habe ich niemanden. , R: Wie viele Geschwister haben Sie? BF: Ich habe nur eine Schwester? , R: Wo lebt Ihre Schwester? BF: Sie lebt in Kakuma. , R: Wo ist Kakuma? BF: Es ist auch ein Flüchtlingslager und ich glaube, es liegt zwischen Kenia und Uganda. , […], R: Wieso ist Ihre Schwester in diesem Flüchtlingslager, wenn Sie und Ihre Familie in Somalia gelebt haben? BF: Sie und ihr Mann lebten in einer anderen Region. Ich weiß nicht, was mit ihnen passiert ist, aber sie sind umgezogen. , R: Haben Sie Verwandte hier in Europa? BF: Nein. , […], R: Wurden die anderen Helfer auch verfolgt von der AS? BF: Ja, einer von denen hat die AS umgebracht. Er hat nicht darauf gehört, was die AS von ihm verlangt hat, dann haben sie ihn getötet. , R: Wann wurde er getötet? BF: Das war im Jahr 2014, aber an das genaue Datum kann ich mich nicht erinnern. Als die AS von mir verlangt haben, dass ich mit dieser Tätigkeit aufhöre, habe ich damit aufgehört. , […], R: Wie hat der Getötete geheißen? BF schreibt etwas auf ein Blatt Papier (siehe Beilage ./B). römisch 40 . , R: Was ist mit den anderen Helfern passiert? BF: Alle anderen haben aufgehört. , R: Wie viele haben da geholfen? BF: Wir waren zu viert. Der römisch 40 war der Chef. Ich und die anderen zwei haben es verteilt, aber das Geld haben alle Geschäfte gesammelt. , R: War das eine private Organisation von dem römisch 40 ? BF: Ja, es gab große Hungersnot und wir haben entschieden, Bedürftigen zu helfen. , R: Hatte diese Organisation einen Namen oder waren es nur Privatpersonen? BF: Wir haben es römisch 40 genannt, weil er der Älteste war und es geleitet hat. , R: Was ist mit der Organisation dann passiert? BF: Jeder von uns hat eine Vorwarnung bekommen von der AS und jeder hat aufgehört, außer dem getöteten Mann, der nicht befolgt hat, was die AS verlangt hat. , R: Dieser römisch 40 hat diese Organisation gegründet? BF: Ja, es war seine Idee. , […], R: Wie viele Jahre haben Sie die Schule in Somalia besucht? BF: Nur ein Jahr. , R: In welchem Jahr haben Sie die Schule besucht? Von wann bis wann? BF: Ich glaube, das war Anfang
  30. , […], R: Wo haben Sie dann die Schule besucht? BF: In Buurhakabe, aber es war eine Privatschule, sie hat Privatpersonen gehört. , […] , R: Wieso haben sie die Schule nur ein Jahr besucht? Konnten Sie dann schon so gut Arabisch? BF: Nach einem Jahr, haben die Einwohner verlangt, dass andere Fächer auch dazukommen müssten. Da gab es Streitigkeiten zwischen dem Lehrer und dem Volk, weil die Leute nicht bezahlen konnten, was er verlangte. Er wurde dann eingesperrt. , […], R: Wieso ist dann der Lehrer eingesperrt worden, wenn er mehr Geld wollte? , BF: Die Schule wurde zugesperrt. , […] , R an Regierungsvorlage, Haben Sie Berichte vorzulegen? , Regierungsvorlage, Ich verweise auf den gestern eingebrachten Schriftsatz und das darin enthaltene Vorbringen, insbesondere auf eine Anfragebeantwortung von ACCORD vom 07.08.2020, zu den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in Somalia aus dem sich ergibt, dass die Ernährungsunsicherheit sich dadurch sowie durch Überflutungen und eine Heuschreckenplage sich massiv gesteigert hat, sodass sehr viele Menschen, sowie auch innerstaatliche Flüchtlinge nicht in der Lage sind, die grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Dies droht im Falle einer Rückkehr auch dem BF, zusätzlich zu den von ihm schon genannten Fluchtgründe und der daraus resultierenden Gefährdungslage. , […], R an BF: Welche Medikamente nehmen Sie ein? BF: Schlaftabletten, der Arzt hat mir das verschrieben, weil ich nicht gut schlafen kann und Kopfschmerzen habe. , R: Nehmen Sie sonst noch Medikamente ein? BF: Ich nehme Paracetamol ein. Ich nehme auch Allergietabletten (Cetirizin Actavis 10 mg Filmtabletten) ein. (siehe Beilage ./K). , […], Vorgelegt und zum Akt genommen wurden weiters folgende Integrationsunterlagen und Befundberichte:, -Teilnahmebestätigung, römisch 40 (Beilage ./E) , -Teilnahmebestätigung, Caritas, betreffend Deutschkurs, Sept. 2020 bis Jänner 2021 (Beilage ./F) , - Zertifikat A2 vom 18.12.2020 (Beilage ./G) , -Empfehlungsschreiben vom 03.01.2021 (Beilage ./H) , -Bestätigungen der römisch 40 vom 17.02.2017 und 08.11.2018 (Beilage ./I) , -Befundbericht vom 10.11.2020, römisch 40 (Beilage ./J), -Befundbericht vom 24.07.2020 von römisch 40 (Beilage ./D) Erörtert wurden aktuelle Berichte zur Situation in Somalia.
  31. Am XXXX langte ein ergänzendes Vorbringen der Rechtsvertretung des BF beim Bundesverwaltungsgericht ein. Ergänzend wurden folgende Unterlagen vorgelegt:
  32. Am römisch 40 langte ein ergänzendes Vorbringen der Rechtsvertretung des BF beim Bundesverwaltungsgericht ein. Ergänzend wurden folgende Unterlagen vorgelegt: - ärztliche Bestätigungen XXXX vom 10.11.2020- ärztliche Bestätigungen römisch 40 vom 10.11.2020 - Teilnahmebestätigung XXXX vom XXXX - Teilnahmebestätigung römisch 40 vom römisch 40 - Teilnahmebestätigung Caritas - ÖSD-Sprachzertifikat (A2) vom 18.12.2020 - Empfehlungsschreiben XXXX vom 3.1.2021- Empfehlungsschreiben römisch 40 vom 3.1.2021 - Empfehlungsschreiben XXXX vom 02.01.2021- Empfehlungsschreiben römisch 40 vom 02.01.2021 - Empfehlungsschreiben XXXX vom 23.12.2020- Empfehlungsschreiben römisch 40 vom 23.12.2020 - Bestätigung vom 31.12.2020 über die Möglichkeit einer Beschäftigung bei der XXXX - Bestätigung vom 31.12.2020 über die Möglichkeit einer Beschäftigung bei der römisch 40 - Konvolut an Fotos mit Begleitmail XXXX - Konvolut an Fotos mit Begleitmail römisch 40 Dazu wurde zusammengefasst vorgebracht, dass der BF in laufender psychiatrischer Behandlung sei, da er eine ausgeprägte depressive Stimmungslage, ein hohes Angstniveau und quälende Albträume habe. Suizidale Ideen die beim BF vorhanden gewesen seien, haben durch die medikamentöse Behandlung reduziert werden können. Der BF habe mittlerweile Sprachkenntnisse auf Niveau A2 und beabsichtige mit einem B1 Kurs fortzusetzen. Aus der Bestätigung der XXXX ergebe sich, dass der BF nach Zugang zum Arbeitsmarkt selbsterhaltungsfähig sein werde. Der BF sei in Österreich integriert und pflege regelmäßige Kontakte zu seinen österreichischen Freunden. Zum Antrag auf internationalen Schutz wurde ergänzend im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass das Vorbringen des BF vor dem Hintergrund der Länderberichte glaubhaft sei. Eine innerstaatliche Fluchtalternative stehe dem BF insbesondere mangels Clanschutz und familiärer Anbindung im Heimatland nicht offen. Der BF verfüge in Österreich über ein schutzwürdiges Privatleben. Der Grad seiner Integration sei als hoch zu bewerten. Dazu wurde zusammengefasst vorgebracht, dass der BF in laufender psychiatrischer Behandlung sei, da er eine ausgeprägte depressive Stimmungslage, ein hohes Angstniveau und quälende Albträume habe. Suizidale Ideen die beim BF vorhanden gewesen seien, haben durch die medikamentöse Behandlung reduziert werden können. Der BF habe mittlerweile Sprachkenntnisse auf Niveau A2 und beabsichtige mit einem B1 Kurs fortzusetzen. Aus der Bestätigung der römisch 40 ergebe sich, dass der BF nach Zugang zum Arbeitsmarkt selbsterhaltungsfähig sein werde. Der BF sei in Österreich integriert und pflege regelmäßige Kontakte zu seinen österreichischen Freunden. Zum Antrag auf internationalen Schutz wurde ergänzend im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass das Vorbringen des BF vor dem Hintergrund der Länderberichte glaubhaft sei. Eine innerstaatliche Fluchtalternative stehe dem BF insbesondere mangels Clanschutz und familiärer Anbindung im Heimatland nicht offen. Der BF verfüge in Österreich über ein schutzwürdiges Privatleben. Der Grad seiner Integration sei als hoch zu bewerten.
  33. Am 23.03.2021 langte eine ergänzende Urkundenvorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein, worin in Kopie ein Schreiben von XXXX sowie ein Schreiben von XXXX vorgelegt wurden. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass der BF seit Monaten in Behandlung bei XXXX sei, welche im vorgelegten Schreiben bestätige, dass die regelmäßige medikamentöse Behandlung des BF unbedingt erforderlich sei.
  34. Am 23.03.2021 langte eine ergänzende Urkundenvorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein, worin in Kopie ein Schreiben von römisch 40 sowie ein Schreiben von römisch 40 vorgelegt wurden. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass der BF seit Monaten in Behandlung bei römisch 40 sei, welche im vorgelegten Schreiben bestätige, dass die regelmäßige medikamentöse Behandlung des BF unbedingt erforderlich sei. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
  35. Feststellungen: 1.
  36. Zur Person und zu den Fluchtgründen des Antragstellers: Der Antragsteller führt den Namen XXXX und ist am XXXX geboren. Der Antragsteller ist Staatsbürger von Somalia und bekennt sich zur Glaubensrichtung des Islam. Der BF ist Angehöriger des Clans der Gabawen.Der Antragsteller führt den Namen römisch 40 und ist am römisch 40 geboren. Der Antragsteller ist Staatsbürger von Somalia und bekennt sich zur Glaubensrichtung des Islam. Der BF ist Angehöriger des Clans der Gabawen. Der BF wurde im XXXX geboren, in der Region Bay und lebte dort bis zu seiner Ausreise im Oktober
  37. Der Vater des BF ist verstorben. Die Mutter des BF und die Ehegattin sowie die vier Kinder des BF leben in einem Flüchtlingslager in Kenia. Die Schwester des BF lebt in einem Fluchtlingslager in Kakuma. In Somalia verfügt der Beschwerdeführer über keine familiären Anknüpfungspunkte.Der BF wurde im römisch 40 geboren, in der Region Bay und lebte dort bis zu seiner Ausreise im Oktober
  38. Der Vater des BF ist verstorben. Die Mutter des BF und die Ehegattin sowie die vier Kinder des BF leben in einem Flüchtlingslager in Kenia. Die Schwester des BF lebt in einem Fluchtlingslager in Kakuma. In Somalia verfügt der Beschwerdeführer über keine familiären Anknüpfungspunkte. Der BF hat psychische Beschwerden. Er leidet an einer ausgeprägten depressiven Stimmungslage mit hohem Angstniveau und quälenden Albträume und ist deswegen in laufender psychiatrischer Behandlung. In der Vergangenheit traten beim BF suizidale Gedanken auf, welche durch die entsprechende medikamentöse Behandlung lediglich reduziert werden konnten. In Somalia hat der BF nach eigenen Angaben ein Jahr eine Schule besucht. Er verfügt über keine Berufsausbildung und hat in seinem Heimatland als Händler und Lebensmittelverkäufer gearbeitet. Der Antragsteller ist strafrechtlich unbescholten. Der Beschwerdeführer spricht Somalisch als Muttersprache und Deutsch auf Niveau A
  39. Von 2007 bis 2014 arbeitete der BF als Händler und verkaufte er Lebensmittel und brachte diese nach Afgooye. Im Jahr 2014 unterstützte er mit anderen Händlern arme bedürftige Menschen, indem sie Lebensmittel und Kleidung verteilten. Schließlich wurde er im September 2014 von der Al Shabbab wegen seiner Tätigkeit bedürftige Menschen zu unterstützen telefonisch bedroht. In der Folge ließ er von dieser Tätigkeit ab und eröffnete im Jänner 2015 ein Lebensmittelgeschäft in Buurhakabe. Zu seinen Kunden zählten auch Militärangehörige der Regierung. Mitglieder der Al Shabaab riefen ihn daraufhin an und erklärten ihm mit den Verkauf an Regierungsangehörige aufzuhören. Der BF tat dies jedoch nicht und verkaufte weiter. Daraufhin bekam er wieder einen Anruf von Mitgliedern der Al Shabaab und diesmal drohten sie ihn zu töten, weil er nicht aufgehört habe, an Mitglieder der Regierung Waren zu verkaufen. Der BF bekam Angst und verließ Somalia. Festgestellt wird, dass der Beschwerdeführer bereits in das Blickfeld von Al Shabaab geraten ist, weshalb er unter Berücksichtigung der aktuellen Länderfeststellungen im Fall einer Rückkehr nach Somalia das reale Risiko einer hinreichend intensiven Verfolgung in Somalia durch Al Shabaab zu erwarten hat, wogegen er vom somalischen Staat keinen effektiven Schutz erwarten kann. Eine innerstaatliche Schutzalternative liegt für den Beschwerdeführer nicht vor, da dieser in anderen Regionen seines Herkunftsstaates keine familiären Anknüpfungspunkte hat und eine Unterstützung von Angehörigen seines Clans nicht zu erwarten ist. 1.
  40. Relevante Länderberichte zur Situation in Somalia: Zwischen 19.3.2020 und 2.1.2021 wurden über 81.000 Menschen getestet, knapp 4.700 waren infiziert (HIPS 2021, S.24). Im August 2020 wurde der internationale Flugverkehr wieder aufgenommen (PGN 10.2020, S.9). Regeln zum social distancing oder auch Präventionsmaßnahmen wurden kaum berücksichtigt (HIPS 2021, S.24). Trotz Warnungen wurden Moscheen durchgehend – ohne Besucherbeschränkung – offengehalten (DEVEX 13.8.2020). Mitte Feber 2021 warnte die Gesundheitsministerin vor einer Rückkehr der Pandemie. Die Zahl an Neuinfektionen und Toten stieg an (Sahan 16.2.2021b). Ende Feber 2021 wurden alle Demonstrationen in Mogadischu verboten, da eine neue Welle von Covid-19 eingetreten war. Zwischen
  41. und
  42. Feber verzeichnete Somalia mehr als ein Drittel aller Covid-19-Todesopfer der gesamten Pandemie (PGN 2.2021, S.16). Testungen sind so gut wie inexistent. Die offiziellen Todeszahlen sind niedrig, das wahre Ausmaß wird aber wohl nie wirklich bekannt werden (STC 4.2.2021). Die Zahl an Infektionen dürfte höher liegen, als offiziell bekannt. Viele potenziell Infizierte melden sich nicht, da sie eine gesellschaftliche Stigmatisierung fürchten (UNFPA 12.2020, S.1). Auch, dass es in Spitälern kaum Kapazitäten für Covid-19-Patienten gibt, ist ein Grund dafür, warum viele sich gar nicht erst testen lassen wollen – ein Test birgt für die Menschen keinen Vorteil (DEVEX 13.8.2020). Mit Stand 9.3.2021 waren in Somalia 4.544 aktive Fälle registriert, insgesamt 319 Personen waren verstorben. Seit Beginn der Pandemie waren nur 84.278 Tests durchgeführt worden (ACDC 9.3.2021). Die informellen Zahlen zur Verbreitung von Covid-19 in Somalia und Somaliland sind also um ein Vielfaches höher als die offiziellen. Einerseits sind die Regierungen nicht in der Lage, breitflächig Tests (es gibt insgesamt nur 14 Labore) oder gar Contact-Tracing durchzuführen. Gleichzeitig behindern Stigma und Desinformation die Bekämpfung von Covid-19 in Somalia und Somaliland. Mit dem Virus geht eine Stigmatisierung jener einher, die infiziert sind, als infiziert gelten oder aber infiziert waren. Mancherorts werden selbst Menschen, die Masken tragen, als infiziert gebrandmarkt. Die Angst vor einer Stigmatisierung und die damit verbundene Angst vor ökonomischen Folgen sind der Hauptgrund, warum so wenige Menschen getestet werden. Es wird berichtet, dass z.B. Menschen bei (vormals) Infizierten nicht mehr einkaufen würden. IDPs werden vielerorts von der Gastgemeinde gemieden – aus Angst vor Ansteckung. Dies hat auch zum Verlust von Arbeitsplätzen – z. B. als Haushaltshilfen – geführt. Dabei fällt es gerade auch IDPs schwer, Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Sie leben oft in Armut und in dicht bevölkerten Lagern, und es mangelt an Wasser (DEVEX 13.8.2020). Somalia ist eines jener Länder, dass hinsichtlich des Umgangs mit der Pandemie die geringsten Kapazitäten aufweist (UNFPA 12.2020, S.1). Humanitäre Partner haben schon im April 2020 für einen Plan zur Eindämmung von Covid-19 insgesamt 256 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt (UNSC 13.11.2020, Abs.51). UNSOS unterstützt medizinische Einrichtungen, stellt Ausrüstung zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung. Bis Anfang Juni konnten die UN und AMISOM eine substanzielle Zahl an Behandlungsplätzen schaffen (darunter auch Betten zur Intensivpflege) (UNSC 13.8.2020, Abs.69). Trotzdem gibt es nur ein speziell für Covid-19-Patienten zugewiesenes Spital, das Martini Hospital in Mogadischu. Dieses ist unterbesetzt und schlecht ausgerüstet; von 150 Betten verfügen nur 11 über ein Beatmungsgerät und Sauerstoffversorgung (Sahan 25.2.2021c). In ganz Somalia und Somaliland gab es im August 2020 für Covid-Patienten nur 24 Intensivbetten (DEVEX 13.8.2020). Es gibt so gut wie keine präventiven Maßnahmen und Einrichtungen. Menschen, die an Covid-19 erkranken, bleibt der Ausweg in ein Privatspital – wenn sie sich das leisten können (Sahan 25.2.2021c). Der türkische Rote Halbmond hat Somalia im Feber 2021 weitere zehn Beatmungsgeräte zukommen lassen (AAG 26.2.2021). Im März 2021 spendete die Dahabshil Group dem Staat Sauerstoffverdichter, mit denen insgesamt 250 Patienten versorgt werden können. Die Firma übernimmt auch die technische Instandhaltung (Sahan 11.3.2021). Insgesamt bleiben Test- und Behandlungsmöglichkeiten für Covid-19-Infizierte aber beschränkt (UNFPA 12.2020, S.1). Somalia ist eines jener Länder, dass hinsichtlich des Umgangs mit der Pandemie die geringsten Kapazitäten aufweist (UNFPA 12.2020, S.1). Humanitäre Partner haben schon im April 2020 für einen Plan zur Eindämmung von Covid-19 insgesamt 256 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt (UNSC 13.11.2020, Absatz 51,). UNSOS unterstützt medizinische Einrichtungen, stellt Ausrüstung zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung. Bis Anfang Juni konnten die UN und AMISOM eine substanzielle Zahl an Behandlungsplätzen schaffen (darunter auch Betten zur Intensivpflege) (UNSC 13.8.2020, Absatz 69,). Trotzdem gibt es nur ein speziell für Covid-19-Patienten zugewiesenes Spital, das Martini Hospital in Mogadischu. Dieses ist unterbesetzt und schlecht ausgerüstet; von 150 Betten verfügen nur 11 über ein Beatmungsgerät und Sauerstoffversorgung (Sahan 25.2.2021c). In ganz Somalia und Somaliland gab es im August 2020 für Covid-Patienten nur 24 Intensivbetten (DEVEX 13.8.2020). Es gibt so gut wie keine präventiven Maßnahmen und Einrichtungen. Menschen, die an Covid-19 erkranken, bleibt der Ausweg in ein Privatspital – wenn sie sich das leisten können (Sahan 25.2.2021c). Der türkische Rote Halbmond hat Somalia im Feber 2021 weitere zehn Beatmungsgeräte zukommen lassen (AAG 26.2.2021). Im März 2021 spendete die Dahabshil Group dem Staat Sauerstoffverdichter, mit denen insgesamt 250 Patienten versorgt werden können. Die Firma übernimmt auch die technische Instandhaltung (Sahan 11.3.2021). Insgesamt bleiben Test- und Behandlungsmöglichkeiten für Covid-19-Infizierte aber beschränkt (UNFPA 12.2020, S.1). Nachdem die Bildungsinstitutionen ihre Arbeit wiederaufgenommen hatten, sind nicht alle Kinder zurück in die Schule gekommen. Dies liegt an finanziellen Hürden, an der Angst vor einer Infektion, aber auch daran, dass Kinder zur Arbeit eingesetzt werden. Außerdem zeigt eine Studie aus Puntland, dass die Zahl an Frühehen zugenommen hat. Gleichzeitig wurden Immunisierungskampagnen und auch Ernährungsprogramme unterbrochen. Manche Gesundheitseinrichtungen sind teilweise nur eingeschränkt aktiv – nicht zuletzt, weil viele Menschen diese aufgrund von Ängsten nicht in Anspruch nehmen; der Patientenzustrom hat sich in der Pandemie verringert (UNFPA 12.2020, V-VI). Remissen sind im Zuge der Covid-19-Pandemie zurückgegangen (IPC 3.2021, S.2; vgl. UNFPA 12.2020). Eine Erhebung im November und Dezember 2020 hat gezeigt, dass 22% der städtischen, 12% der ländlichen und 6% der IDP-Haushalte Remissen beziehen. Die Mehrheit der Empfänger berichtete von Rückgängen von über 10% (IPC 3.2021, S.2). Auch der Export von Vieh – der wichtigste Wirtschaftszweig – ist wegen der Pandemie zurückgegangen (UNFPA 12.2020, S.1) Nachdem die Bildungsinstitutionen ihre Arbeit wiederaufgenommen hatten, sind nicht alle Kinder zurück in die Schule gekommen. Dies liegt an finanziellen Hürden, an der Angst vor einer Infektion, aber auch daran, dass Kinder zur Arbeit eingesetzt werden. Außerdem zeigt eine Studie aus Puntland, dass die Zahl an Frühehen zugenommen hat. Gleichzeitig wurden Immunisierungskampagnen und auch Ernährungsprogramme unterbrochen. Manche Gesundheitseinrichtungen sind teilweise nur eingeschränkt aktiv – nicht zuletzt, weil viele Menschen diese aufgrund von Ängsten nicht in Anspruch nehmen; der Patientenzustrom hat sich in der Pandemie verringert (UNFPA 12.2020, V-VI). Remissen sind im Zuge der Covid-19-Pandemie zurückgegangen (IPC 3.2021, S.2; vergleiche UNFPA 12.2020). Eine Erhebung im November und Dezember 2020 hat gezeigt, dass 22% der städtischen, 12% der ländlichen und 6% der IDP-Haushalte Remissen beziehen. Die Mehrheit der Empfänger berichtete von Rückgängen von über 10% (IPC 3.2021, S.2). Auch der Export von Vieh – der wichtigste Wirtschaftszweig – ist wegen der Pandemie zurückgegangen (UNFPA 12.2020, S.1) Internationale und nationale Flüge operieren uneingeschränkt. Ankommende müssen am Aden Adde International Airport in Mogadischu und auch am Egal International Airport in Hargeysa einen negativen Covid-19-Test vorweisen, der nicht älter als vier Tage ist. Wie in Mogadischu mit Personen umgegangen wird, welche diese Vorgabe nicht erfüllen, ist unbekannt. Möglicherweise werden diese zusätzlich getestet und in Quarantäne geschickt. In Hargeysa werden Personen ohne Test auf eigene Kosten in eine von der Regierung benannte Unterkunft zur zweiwöchigen Selbstisolation geschickt. Die Landverbindungen zwischen Dschibuti und Somaliland wurden wieder geöffnet, der Hafen in Berbera ist in Betrieb (GW 12.2.2021). Restaurants, Hotels, Bars und Geschäfte sind offen, es gelten Hygienemaßnahmen und solche zum Social Distancing. Die Maßnahmen außerhalb Mogadischus können variieren. Es kann jederzeit geschehen, dass Behörden Covid-Maßnahmen kurzfristig verschärfen (GW 12.2.2021). Politische Lage Süd-/Zentralsomalia, Puntland Hinsichtlich der meisten Tatsachen ist das Gebiet von Somalia faktisch zweigeteilt, nämlich in: a) die somalischen Bundesstaaten; und b) Somaliland, einen 1991 selbst ausgerufenen unabhängigen Staat, der international nicht anerkannt wird (AA 2.4.2020, S.5). Während Süd-/Zentralsomalia seit dem Zusammenbruch des Staates 1991 immer wieder von gewaltsamen Konflikten betroffen war und ist, hat sich der Norden des Landes unterschiedlich entwickelt (BS 2020, S.4). Staatlichkeit: Somalia hat bei der Bildung eines funktionierenden Bundesstaates Fortschritte erzielt (UNSC 15.5.2019, Abs.78), staatliche und regionale Regierungsstrukturen wurden etabliert (ISS 28.2.2019). Somalia hat in den vergangenen Jahren auf vielen Gebieten große Fortschritte erzielt. Der Staat ist etwa bei Steuereinnahmen effektiver geworden. Junge Somalis und Angehörige der Diaspora sind in der Zivilgesellschaft aktiv, und Mogadischu selbst hat sich stark verändert (BBC 18.1.2021). Somalia ist damit zwar kein failed state mehr, bleibt aber ein fragiler Staat. Die vorhandenen staatlichen Strukturen sind sehr schwach, es gibt keine flächendeckende effektive Staatsgewalt (AA 2.4.2020, S.4f). Die Regierung verfügt kaum über eine Möglichkeit, ihre Politik und von ihr beschlossene Gesetze im Land durch- bzw. umzusetzen (FH 4.3.2020a, C1). Das Land befindet sich immer noch mitten im Staatsbildungsprozess (BS 2020, S.33). Die Regierung ist bei der Umsetzung von Aktivitäten grundsätzlich stark von internationalen Institutionen und Geberländern abhängig (FH 4.3.2020a, C1). Eigentlich sollte die Bundesregierung auch die Übergangsverfassung noch einmal überarbeiten, novellieren und darüber ein Referendum abhalten. Dieser Prozess ist weiterhin nicht abgeschlossen (USDOS 11.3.2020, S.24). Generell sind drei entscheidende Punkte abzuarbeiten: die Überarbeitung der Verfassung; der Aufbau der föderalen Architektur; und die Entwicklung eines angemessenen Wahlsystems. Der Stillstand zu Anfang des Jahres 2021 ist das Ergebnis des Versagens der Regierung Farmaajo, auch nur einen dieser Punkte zu lösen (ECFR 16.2.2021). Staatlichkeit: Somalia hat bei der Bildung eines funktionierenden Bundesstaates Fortschritte erzielt (UNSC 15.5.2019, Absatz 78,), staatliche und regionale Regierungsstrukturen wurden etabliert (ISS 28.2.2019). Somalia hat in den vergangenen Jahren auf vielen Gebieten große Fortschritte erzielt. Der Staat ist etwa bei Steuereinnahmen effektiver geworden. Junge Somalis und Angehörige der Diaspora sind in der Zivilgesellschaft aktiv, und Mogadischu selbst hat sich stark verändert (BBC 18.1.2021). Somalia ist damit zwar kein failed state mehr, bleibt aber ein fragiler Staat. Die vorhandenen staatlichen Strukturen sind sehr schwach, es gibt keine flächendeckende effektive Staatsgewalt (AA 2.4.2020, S.4f). Die Regierung verfügt kaum über eine Möglichkeit, ihre Politik und von ihr beschlossene Gesetze im Land durch- bzw. umzusetzen (FH 4.3.2020a, C1). Das Land befindet sich immer noch mitten im Staatsbildungsprozess (BS 2020, S.33). Die Regierung ist bei der Umsetzung von Aktivitäten grundsätzlich stark von internationalen Institutionen und Geberländern abhängig (FH 4.3.2020a, C1). Eigentlich sollte die Bundesregierung auch die Übergangsverfassung noch einmal überarbeiten, novellieren und darüber ein Referendum abhalten. Dieser Prozess ist weiterhin nicht abgeschlossen (USDOS 11.3.2020, S.24). Generell sind drei entscheidende Punkte abzuarbeiten: die Überarbeitung der Verfassung; der Aufbau der föderalen Architektur; und die Entwicklung eines angemessenen Wahlsystems. Der Stillstand zu Anfang des Jahres 2021 ist das Ergebnis des Versagens der Regierung Farmaajo, auch nur einen dieser Punkte zu lösen (ECFR 16.2.2021). Regierung: Die Präsidentschaftswahl fand im Feber 2017 statt. Die beiden Parlamentskammern wählten den früheren Premierminister Mohamed Abdullahi Mohamed „Farmaajo“ zum Präsidenten (AA 2.4.2020, S.6; vgl. ÖB 3.2020, S.2; USDOS 11.3.2020, S.1). Seine Wahl wurde als fair und transparent erachtet (USDOS 11.3.2020, S.1). Premierminister Hassan Ali Kheyre wurde mit einem Misstrauensvotum des Parlaments am 25.7.2020 seines Amtes enthoben (UNSC 13.8.2020, Abs.5). Im September 2020 wurde Mohamed Hussein Roble als neuer Premierminister angelobt (UNSC 13.11.2020, Abs.6). Insgesamt verfügt die Regierung in der eigenen Bevölkerung und bei internationalen Partnern nur über wenig Glaubwürdigkeit. Das Vertrauen in den Staat ist gering (BS 2020, S.34/40). Parlament: Die beiden Kammern des Parlaments wurden mittels indirekter Wahlen durch ausgewählte Älteste Anfang 2017 besetzt (USDOS 11.3.2020, S.24). Über 14.000 Wahlmänner und -frauen waren an der Wahl der 275 Abgeordneten beteiligt (AA 2.4.2020, S.6; vgl. USDOS 11.3.2020, S.24). Beide Häuser wurden also in indirekten Wahlen besetzt, das Unterhaus nach Clanzugehörigkeit. Die Wahlen zu beiden Häusern wurden generell als von Korruption durchsetzt und geschoben erachtet (USDOS 11.3.2020, S.1). Sie wurden von Schmiergeldzahlungen, Einschüchterungen, Stimmenkauf und Manipulation begleitet (BS 2020, S.11). Dieses Wahlsystem ist zwar noch weit von einer Demokratie entfernt und unterstreicht die Bedeutung der politischen Elite (BS 2020, S.20). Trotz allem waren die Parlamentswahlen ein bemerkenswerter demokratischer Fortschritt (AA 2.4.2020, S.4; vgl. BS 2020, S.20). Insgesamt erfolgte die Zusammensetzung des Unterhauses entlang der 4.5-Formel, wonach den vier Hauptclans jeweils ein Teil der Sitze zusteht, den kleineren Clans und Minderheiten zusammen ein halber Teil (USDOS 11.3.2020, S.26; vgl. ÖB 3.2020, S.3; BS 2020, S.11). Auch die Regierung ist entlang dieser Formel organisiert (ÖB 3.2020, S.3). Insgesamt wird das Parlament durch Stimmenkauf entwertet, und es hat auf die Tätigkeiten von Präsident und Premierminister wenig Einfluss (BS 2020, S.20). Regierung: Die Präsidentschaftswahl fand im Feber 2017 statt. Die beiden Parlamentskammern wählten den früheren Premierminister Mohamed Abdullahi Mohamed „Farmaajo“ zum Präsidenten (AA 2.4.2020, S.6; vergleiche ÖB 3.2020, S.2; USDOS 11.3.2020, S.1). Seine Wahl wurde als fair und transparent erachtet (USDOS 11.3.2020, S.1). Premierminister Hassan Ali Kheyre wurde mit einem Misstrauensvotum des Parlaments am 25.7.2020 seines Amtes enthoben (UNSC 13.8.2020, Absatz 5,). Im September 2020 wurde Mohamed Hussein Roble als neuer Premierminister angelobt (UNSC 13.11.2020, Absatz 6,). Insgesamt verfügt die Regierung in der eigenen Bevölkerung und bei internationalen Partnern nur über wenig Glaubwürdigkeit. Das Vertrauen in den Staat ist gering (BS 2020, S.34/40). Parlament: Die beiden Kammern des Parlaments wurden mittels indirekter Wahlen durch ausgewählte Älteste Anfang 2017 besetzt (USDOS 11.3.2020, S.24). Über 14.000 Wahlmänner und -frauen waren an der Wahl der 275 Abgeordneten beteiligt (AA 2.4.2020, S.6; vergleiche USDOS 11.3.2020, S.24). Beide Häuser wurden also in indirekten Wahlen besetzt, das Unterhaus nach Clanzugehörigkeit. Die Wahlen zu beiden Häusern wurden generell als von Korruption durchsetzt und geschoben erachtet (USDOS 11.3.2020, S.1). Sie wurden von Schmiergeldzahlungen, Einschüchterungen, Stimmenkauf und Manipulation begleitet (BS 2020, S.11). Dieses Wahlsystem ist zwar noch weit von einer Demokratie entfernt und unterstreicht die Bedeutung der politischen Elite (BS 2020, S.20). Trotz allem waren die Parlamentswahlen ein bemerkenswerter demokratischer Fortschritt (AA 2.4.2020, S.4; vergleiche BS 2020, S.20). Insgesamt erfolgte die Zusammensetzung des Unterhauses entlang der 4.5-Formel, wonach den vier Hauptclans jeweils ein Teil der Sitze zusteht, den kleineren Clans und Minderheiten zusammen ein halber Teil (USDOS 11.3.2020, S.26; vergleiche ÖB 3.2020, S.3; BS 2020, S.11). Auch die Regierung ist entlang dieser Formel organisiert (ÖB 3.2020, S.3). Insgesamt wird das Parlament durch Stimmenkauf entwertet, und es hat auf die Tätigkeiten von Präsident und Premierminister wenig Einfluss (BS 2020, S.20). Demokratie: Seit 1969 wurde in Somalia keine Regierung mehr direkt gewählt (FP 10.2.2021). Somalia ist keine Wahldemokratie und hat auch keine strikte Gewaltenteilung, auch wenn die Übergangsverfassung eine Mehrparteiendemokratie und Gewaltenteilung vorsieht (BS 2020, S.11/15). Es gibt keine freien und fairen Wahlen auf Bundes- (USDOS 11.3.2020, S.23f) und auch keine allgemeinen Wah

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