G der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch zwei. Der Beschwerde des römisch 40 gegen Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und ihm
Paragraph 8, Absatz eins, AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. III.
G wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von 12 Monaten erteilt.römisch drei.
Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer von 12 Monaten erteilt. IV. Der Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , gegen Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und ihr
G 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.römisch vier. Der Beschwerde der römisch 40 , geb. römisch 40 , gegen Spruchpunkt römisch eins. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und ihr
Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.
G 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. V. Der Beschwerde des mj. XXXX , geb. XXXX , sowie der mj. XXXX , geb. XXXX , gegen Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide wird stattgegeben und ihnen
Vm § 34 AsylG 2005 der Status des bzw der Asylberechtigten zuerkannt.römisch fünf. Der Beschwerde des mj. römisch 40 , geb. römisch 40 , sowie der mj. römisch 40 , geb. römisch 40 , gegen Spruchpunkt römisch eins. der angefochtenen Bescheide wird stattgegeben und ihnen
Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, AsylG 2005 der Status des bzw der Asylberechtigten zuerkannt.
G 2005 wird festgestellt, dass XXXX und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 und römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. VI. Die Spruchpunkte III. und IV. des angefochtenen Bescheides betreffend den BF1 XXXX sowie die Spruchpunkte II., III. und IV. der angefochtenen Bescheide betreffend die BF2-4 XXXX , XXXX und XXXX , werden ersatzlos behoben.römisch sechs. Die Spruchpunkte römisch drei. und römisch vier. des angefochtenen Bescheides betreffend den BF1 römisch 40 sowie die Spruchpunkte römisch zwei., römisch drei. und römisch vier. der angefochtenen Bescheide betreffend die BF2-4 römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 , werden ersatzlos behoben. VII. Der Antrag auf Verfahrenstrennung der Verfahren des BF1 und der Verfahren der BF2-4 wird abgewiesen.römisch sieben. Der Antrag auf Verfahrenstrennung der Verfahren des BF1 und der Verfahren der BF2-4 wird abgewiesen. B) Die Revision ist
4 B-VG nicht zulässig. B) Die Revision ist
Text,
GVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
GVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses
GVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 13.01.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht
GVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
GVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Paragraph 29, Absatz 2 a, VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 13.01.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, weil ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde., European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:W287.2178178.1.00
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.