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{'item': 'L521 2203825-1'}

Obsah (4)§ 9§ 55Art. 133§ 29

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum02.02.2022 GeschäftszahlL521 2203825-1 Spruch, L521 2203822-1/20EL521 2203828-1/20EL521 2203822-1/20E, L521 2203828-1/20E L521 2203825-1/

§ 9Abs.

2 und 3 BFA-Verfahrensgesetz auf Dauer unzulässig.

§ 55Abs. 1 Asyl

G 2005 wird XXXX , geb. XXXX , der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung Plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.“„Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen römisch 40 ist

Paragraph 9, Absatz 2 und 3 BFA-Verfahrensgesetz auf Dauer unzulässig.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG 2005 wird römisch 40 , geb. römisch 40 , der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung Plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.“ Der angefochtene Bescheid betreffend XXXX , geb. XXXX , wird dahingehend abgeändert, dass er in seinem Spruchpunkt IV. zu lauten hat:Der angefochtene Bescheid betreffend römisch 40 , geb. römisch 40 , wird dahingehend abgeändert, dass er in seinem Spruchpunkt römisch vier. zu lauten hat: „Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen XXXX ist

§ 9Abs.

2 und 3 BFA-Verfahrensgesetz auf Dauer unzulässig.

§ 55Abs. 1 Asyl

G 2005 wird XXXX , geb. XXXX , der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.“„Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen römisch 40 ist

Paragraph 9, Absatz 2 und 3 BFA-Verfahrensgesetz auf Dauer unzulässig.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG 2005 wird römisch 40 , geb. römisch 40 , der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.“ Der angefochtene Bescheid betreffend XXXX , geb. XXXX , wird dahingehend abgeändert, dass er in seinem Spruchpunkt IV. zu lauten hat:Der angefochtene Bescheid betreffend römisch 40 , geb. römisch 40 , wird dahingehend abgeändert, dass er in seinem Spruchpunkt römisch vier. zu lauten hat: „Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen XXXX ist

§ 9Abs.

2 und 3 BFA-Verfahrensgesetz auf Dauer unzulässig.

§ 55Abs. 1 Asyl

G 2005 wird XXXX , geb. XXXX , der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.“„Die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen römisch 40 ist

Paragraph 9, Absatz 2 und 3 BFA-Verfahrensgesetz auf Dauer unzulässig.

Paragraph 55, Absatz eins, AsylG 2005 wird römisch 40 , geb. römisch 40 , der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.“

  1. Die Spruchpunkte V. und VI. der angefochtenen Bescheide werden ersatzlos behoben.
  2. Die Spruchpunkte römisch fünf. und römisch sechs. der angefochtenen Bescheide werden ersatzlos behoben. B) Die Revision ist

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe:

§ 29Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (Vw

GVG), BGBl. I Nr. 33/2013, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift

Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses

Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung 28.12.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht

§ 29Abs. 5 Vw

GVG, da keiner der hiezu Berechtigten einen Antrag auf Ausfertigung der Entscheidung

§ 29Abs. 4 Vw

GVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt hat. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung 28.12.2021 verkündeten Erkenntnisses ergeht

Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da keiner der hiezu Berechtigten einen Antrag auf Ausfertigung der Entscheidung

Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt hat. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:L521.2203825.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.