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{'item': 'L515 2230034-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum07.02.2022 GeschäftszahlL515 2230034-1 SpruchL515 2230032-1/26EL515 2230035-1/19EL515 2230034-1/10E, L515 2230032-1/26E, L515 2230035-1/1

Art 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. der Republik Aserbaidschan, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH - BBU, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.02.2020, Zl. XXXX , zu Recht erkannt:2.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. der Republik Aserbaidschan, vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH - BBU, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.02.2020, Zl. römisch 40 , zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG, Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), BGBl I 33/2013 idgF als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG, Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, 33 aus 2013, idgF als unbegründet abgewiesen. B)

Art 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

3.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. der Republik Aserbaidschan, gesetzlich vertreten durch die Mutter XXXX , geb. XXXX , diese vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH - BBU, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.02.2020, Zl. XXXX , zu Recht erkannt:3.) Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. der Republik Aserbaidschan, gesetzlich vertreten durch die Mutter römisch 40 , geb. römisch 40 , diese vertreten durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH - BBU, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 25.02.2020, Zl. römisch 40 , zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG, Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), BGBl I 33/2013 idgF als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG, Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), Bundesgesetzblatt Teil eins, 33 aus 2013, idgF als unbegründet abgewiesen. B)

Art 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.B)

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergangrömisch eins. Verfahrenshergang I.

  1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im Spruch kurz als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan. Die bP1 und bP2 brachten nach rechtswidriger Einreise mittels eines erschlichenen Visums C („Schengenvisum) in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 23.08.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein.römisch eins.
  2. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im Spruch kurz als „bP1“ bis „bP3“ bezeichnet) sind Staatsangehörige der Republik Aserbaidschan. Die bP1 und bP2 brachten nach rechtswidriger Einreise mittels eines erschlichenen Visums C („Schengenvisum) in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 23.08.2019 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge „bB“) Anträge auf internationalen Schutz ein. I.1.
  3. Die bP3 wurde am XXXX in Österreich geboren. Am 11.02.2020 stellte die gesetzliche Vertretung ohne Vorbringen von eigenen Fluchtgründen für die bP3 einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins.1.
  4. Die bP3 wurde am römisch 40 in Österreich geboren. Am 11.02.2020 stellte die gesetzliche Vertretung ohne Vorbringen von eigenen Fluchtgründen für die bP3 einen Antrag auf internationalen Schutz. I.1.
  5. Die männliche bP1 und die weibliche bP2 sind die Eltern der minderjährigen bP
  6. römisch eins.1.
  7. Die männliche bP1 und die weibliche bP2 sind die Eltern der minderjährigen bP
  8. I.
  9. Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 23.08.2019 hinsichtlich der Fluchtgründe brachte die bP1 vor, dass sich angesichts ihrer Eheschließung mit einer Frau einer anderen Volksgruppenzugehörigkeit Konflikte ergeben hätten. Anfangs seien es familieninterne Konflikte gewesen, später sei auch die Polizei gegen die bP1 gewesen. Aus diesem Grund sei die bP1 gemeinsam mit der Ehefrau aus Aserbaidschan geflüchtet. Im Falle einer Rückkehr befürchte die bP1 eine 10-jährige Haftstrafe und in eventu den Tod (AS 13). römisch eins.
  10. Im Rahmen der Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am 23.08.2019 hinsichtlich der Fluchtgründe brachte die bP1 vor, dass sich angesichts ihrer Eheschließung mit einer Frau einer anderen Volksgruppenzugehörigkeit Konflikte ergeben hätten. Anfangs seien es familieninterne Konflikte gewesen, später sei auch die Polizei gegen die bP1 gewesen. Aus diesem Grund sei die bP1 gemeinsam mit der Ehefrau aus Aserbaidschan geflüchtet. Im Falle einer Rückkehr befürchte die bP1 eine 10-jährige Haftstrafe und in eventu den Tod (AS 13). Befragt zum Grund, weshalb sie Aserbaidschan verlassen habe, schilderte die bP2 sinngemäß, dass die Probleme begonnen hätten, als ihr Bruder Aserbaidschan verlassen hatte. Daraufhin hätte die Polizei ihre Eltern tyrannisiert und wie Verräter behandelt. Als schließlich auch die Eltern nach Österreich flüchteten, hätte die Polizei selbiges bei der bP1 und bP2 fortgesetzt. Die bP1 hätte die Firma schließen müssen und sei wegen diverser Suchtmitteldelikte angeklagt worden. Im Falle einer Rückkehr gab die bP2 an, sicher festgenommen zu werden (AS 14). Zur Reisebewegung führte die bP2 in selbiger Befragung aus, dass sie beide legal mit einem Visum C ausgestellt von der ungarischen Vertretungsbehörde in XXXX von Aserbaidschan nach Ungarn geflogen wären und von dort weiter nach Österreich reisten. Die bP1 führte befragt dazu aus, illegal ausgereist zu sein. Laut Erstbefragungsprotokoll wurde die bP1 bezüglich einer Visumsausstellung befragt, bei der die bP1 ausführte ein Visum zu haben, welches allerdings nicht aufscheinen würde (AS 14). Als Reiseziel nannten die bP Österreich, weil die Eltern der bP2 im Bundesgebiet aufhältig seien. Befragt zur Reiseorganisation führte die bP1 aus, dass die Reise ein Freund organisiert hätte, sie aber nichts dazu angeben wolle. Reisedokumente hätten die bP nicht bei sich und legten auch im weiteren Verfahren keine vor.Zur Reisebewegung führte die bP2 in selbiger Befragung aus, dass sie beide legal mit einem Visum C ausgestellt von der ungarischen Vertretungsbehörde in römisch 40 von Aserbaidschan nach Ungarn geflogen wären und von dort weiter nach Österreich reisten. Die bP1 führte befragt dazu aus, illegal ausgereist zu sein. Laut Erstbefragungsprotokoll wurde die bP1 bezüglich einer Visumsausstellung befragt, bei der die bP1 ausführte ein Visum zu haben, welches allerdings nicht aufscheinen würde (AS 14). Als Reiseziel nannten die bP Österreich, weil die Eltern der bP2 im Bundesgebiet aufhältig seien. Befragt zur Reiseorganisation führte die bP1 aus, dass die Reise ein Freund organisiert hätte, sie aber nichts dazu angeben wolle. Reisedokumente hätten die bP nicht bei sich und legten auch im weiteren Verfahren keine vor. I.
  11. Im Zuge der behördlichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass die bP ein Schengenvisum der Kategorie C von der ungarischen Vertretungsbehörde in XXXX für „touristische“ Zwecke für die Dauer von 7 Tagen im Zeitraum vom 16.08.2019 bis 06.09.2019 ausgestellt bekamen. römisch eins.
  12. Im Zuge der behördlichen Ermittlungen wurde festgestellt, dass die bP ein Schengenvisum der Kategorie C von der ungarischen Vertretungsbehörde in römisch 40 für „touristische“ Zwecke für die Dauer von 7 Tagen im Zeitraum vom 16.08.2019 bis 06.09.2019 ausgestellt bekamen. I.
  13. Den bP wurde von Seiten der bB am 28.08.2019 gemäß § 28 Abs. 2 AsylG 2005 mitgeteilt, dass Konsultationen mit Ungarn geführt werden.römisch eins.
  14. Den bP wurde von Seiten der bB am 28.08.2019 gemäß Paragraph 28, Absatz 2, AsylG 2005 mitgeteilt, dass Konsultationen mit Ungarn geführt werden. I.
  15. Mittels Verfahrensanordnung gemäß § 15b AsylG 2005 iVm § 7 Abs. 1 VwGVG wurde den bP aufgetragen in einer näher bestimmten Unterkunft Aufenthalt zu finden. Die Verfahrensanordnung mitsamt dem Mitteilungsblatt über die Anordnung der Unterkunftnahme wurde den bP am 24.08.2019 ausgehändigt. römisch eins.
  16. Mittels Verfahrensanordnung gemäß Paragraph 15 b, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 7, Absatz eins, VwGVG wurde den bP aufgetragen in einer näher bestimmten Unterkunft Aufenthalt zu finden. Die Verfahrensanordnung mitsamt dem Mitteilungsblatt über die Anordnung der Unterkunftnahme wurde den bP am 24.08.2019 ausgehändigt. I.
  17. In Bezug auf das bisherige verfahrensrechtliche Schicksal bzw. das weitere Vorbringen der bP im Verwaltungsverfahren wird auf die Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden der bB zur bP1 und bP2 verwiesen, welche wie folgt wiedergegeben werden (auszugsweise Wiedergabe aus den angefochtenen Bescheiden, wobei die Formatierung nicht dem Original entspricht):römisch eins.
  18. In Bezug auf das bisherige verfahrensrechtliche Schicksal bzw. das weitere Vorbringen der bP im Verwaltungsverfahren wird auf die Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden der bB zur bP1 und bP2 verwiesen, welche wie folgt wiedergegeben werden (auszugsweise Wiedergabe aus den angefochtenen Bescheiden, wobei die Formatierung nicht dem Original entspricht): bP1: „… LA: Wie lautet Ihr Familienstand?VP: verheiratetLA: Wie lauten der Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und der derzeitige Wohnort Ihres Ehepartners?VP: IFA: XXXX XXXX , geb. XXXX LA: Wie viele leibliche, adoptierte oder legitimierte Kinder haben Sie?VP: keineLA: Wie lautet der Name Ihres Vaters, sein Geburtsdatum, sein Geburtsort und Wohnort?VP XXXX , XXXX , geboren und wohnhaft in XXXX LA: Wie lautet der Name Ihrer Mutter, ihr Mädchenname, ihr Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort?VP: Muktarova Mahire, 02.03.1963, geboren und wohnhaft in XXXX LA: Wie viele Geschwister haben Sie, wie lauten deren Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Wohnorte?VP: eine Schwester und einen BruderS: XXXX , XXXX , geboren und wohnhaft in XXXX B: XXXX , XXXX geboren und wohnhaft in XXXX …LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat?VP: gestern mit meinem VaterLA: Nutzen Sie auch Social Media? Wenn ja, welche?VP: Facebook und InstagramLA: Besitzen sie einen Account zu oben angeführter Social Media Plattform(en)?VP: XXXX , so bin ich, bei beiden, gespeichertLA: In welcher Art und Weise haben Sie Kontakt (Telefon, Brief, Social Media etc.)?VP: per Skype…LA: Wann und wo haben Sie Ihr Heimatland zuletzt verlassen?VP: Am XXXX .2019 sind wir von XXXX , mit dem Flugzeug, nach BudapestLA: War dies das erste Mal, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben?VP: Wir waren shcon in Georgien und in der Türkei, Iran, MazedonienLA: Haben Sie jemals die Ausstellung von einem Visum beantragt bzw. waren Sie jemals im Besitz von einem Visum?VP: Nur jetzt ein Touristen Visum von UngarnLA: Wann, wo und wie reisten Sie in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein?Schildern Sie bitte Ihre geografische Reiseroute von ihrem Herkunftsstaat bis nach Österreich:VP: Am XXXX .2019 sind wir von XXXX , mit dem Flugzeug, nach Budapest. Von Budapest mit dem Zug nach Innsbruck gefahren.LA: In welchen europäischen Städten sind Sie bisher schon gewesen?VP: Budapest, Wien, LA: Schildern Sie bitte chronologisch Ihre Schulbildung:VP: 1997 – 2008 GrundschuleLA: Gibt es Zeugnisse zu Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung – wenn ja, welche?VP: Vielleicht habe ich zuhause noch Zeugnisse, LA: Wie lautet Ihr Familienstand?, VP: verheiratet, , LA: Wie lauten der Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und der derzeitige Wohnort Ihres Ehepartners?, VP: IFA: römisch 40 römisch 40 , geb. römisch 40 , , LA: Wie viele leibliche, adoptierte oder legitimierte Kinder haben Sie?, VP: keine, , LA: Wie lautet der Name Ihres Vaters, sein Geburtsdatum, sein Geburtsort und Wohnort?, VP römisch 40 , römisch 40 , geboren und wohnhaft in römisch 40 , , LA: Wie lautet der Name Ihrer Mutter, ihr Mädchenname, ihr Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort?, VP: Muktarova Mahire, 02.03.1963, geboren und wohnhaft in römisch 40 , , LA: Wie viele Geschwister haben Sie, wie lauten deren Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Wohnorte?, VP: eine Schwester und einen Bruder, S: römisch 40 , römisch 40 , geboren und wohnhaft in römisch 40 , B: römisch 40 , römisch 40 geboren und wohnhaft in römisch 40 , …, LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat?, VP: gestern mit meinem Vater, , LA: Nutzen Sie auch Social Media? Wenn ja, welche?, VP: Facebook und Instagram, , LA: Besitzen sie einen Account zu oben angeführter Social Media Plattform(en)?, VP: römisch 40 , so bin ich, bei beiden, gespeichert, , LA: In welcher Art und Weise haben Sie Kontakt (Telefon, Brief, Social Media etc.)?, VP: per Skype, …, LA: Wann und wo haben Sie Ihr Heimatland zuletzt verlassen?, VP: Am römisch 40 .2019 sind wir von römisch 40 , mit dem Flugzeug, nach Budapest, , LA: War dies das erste Mal, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben?, VP: Wir waren shcon in Georgien und in der Türkei, Iran, Mazedonien, , LA: Haben Sie jemals die Ausstellung von einem Visum beantragt bzw. waren Sie jemals im Besitz von einem Visum?, VP: Nur jetzt ein Touristen Visum von Ungarn, , LA: Wann, wo und wie reisten Sie in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein?, Schildern Sie bitte Ihre geografische Reiseroute von ihrem Herkunftsstaat bis nach Österreich:, VP: Am römisch 40 .2019 sind wir von römisch 40 , mit dem Flugzeug, nach Budapest. Von Budapest mit dem Zug nach Innsbruck gefahren., , LA: In welchen europäischen Städten sind Sie bisher schon gewesen?, VP: Budapest, Wien, , , LA: Schildern Sie bitte chronologisch Ihre Schulbildung:, VP: 1997 – 2008 Grundschule, LA: Gibt es Zeugnisse zu Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung – wenn ja, welche?, VP: Vielleicht habe ich zuhause noch Zeugnisse LA: Wo befinden sich aktuell diese Zeugnisse?VP: Vielleicht habe ich zuhause noch ZeugnisseLA: Schildern Sie bitte Ihren beruflichen Werdegang.VP: Ich bin EDV Techniker, zuletzt war ich selbstständiger EDV TechnikerLA: Sind oder waren Sie in Ihrem Herkunftsstaat Mitglied in einem Verein?VP: In einem XXXX Club …LA: Beschreiben Sie Ihre letzte Wohnadresse bzw. in welchem Zeitraum waren Sie dort wohnhaft?VP: Ich habe im Haus meiner Mutter gelebt. LA: Haben Sie Militärdienst geleistet? Falls ja, in welcher Einheit, unter welchem Kommandanten, an welchem Ort usw.VP: ja, Grenzwache zwischen Russland und Aserbaidschan, Kommandant XXXX , in Stadt XXXX in XXXX . LA: Haben Sie besondere Kennzeichen, wie z. B. Tätowierungen, Narben, etc. (exakte Beschreibung erforderlich):VP: neinLA: Wie groß sind Sie?VP: 180 cm LA: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsland jemals eine Operation in einem Krankenhaus? Falls ja, wann, in welchem Krankenhaus, welche Operation?VP: neinLA: Verbüßten Sie bereits in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat eine Haftstrafe? (Wenn ja, wo, wie lange und weswegen?)VP: Ich wurde 5 mal verhaftet, wegen politischer Probleme wurde ich verhaftet, 3x einen Tag, gegen Bezahlung von € 800.- wurde ich frei gelassen. 2x 2 Tage. Insgesamt habe ich für die Enthaftung € 3500,- bezahlt…, LA: Wo befinden sich aktuell diese Zeugnisse?, VP: Vielleicht habe ich zuhause noch Zeugnisse, , LA: Schildern Sie bitte Ihren beruflichen Werdegang., VP: Ich bin EDV Techniker, zuletzt war ich selbstständiger EDV Techniker, , LA: Sind oder waren Sie in Ihrem Herkunftsstaat Mitglied in einem Verein?, VP: In einem römisch 40 Club , …, LA: Beschreiben Sie Ihre letzte Wohnadresse bzw. in welchem Zeitraum waren Sie dort wohnhaft?, VP: Ich habe im Haus meiner Mutter gelebt. , , LA: Haben Sie Militärdienst geleistet? Falls ja, in welcher Einheit, unter welchem Kommandanten, an welchem Ort usw., VP: ja, Grenzwache zwischen Russland und Aserbaidschan, Kommandant römisch 40 , in Stadt römisch 40 in römisch 40 . , , LA: Haben Sie besondere Kennzeichen, wie z. B. Tätowierungen, Narben, etc. (exakte Beschreibung erforderlich):, VP: nein, , LA: Wie groß sind Sie?, VP: 180 cm , , LA: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsland jemals eine Operation in einem Krankenhaus? Falls ja, wann, in welchem Krankenhaus, welche Operation?, VP: nein, , LA: Verbüßten Sie bereits in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat eine Haftstrafe? (Wenn ja, wo, wie lange und weswegen?), VP: Ich wurde 5 mal verhaftet, wegen politischer Probleme wurde ich verhaftet, 3x einen Tag, gegen Bezahlung von € 800.- wurde ich frei gelassen. 2x 2 Tage. Insgesamt habe ich für die Enthaftung € 3500,- bezahlt, … LA: Haben Sie in Ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Land Verwandte und/oderBekannte, welche Ihre Angaben in Bezug auf Ihre tatsächliche Identität bestätigen können?VP: ja meine Familie und viele VerwandteLA: Haben Sie in Österreich oder in einem anderen EU-Land Verwandte und/oder Bekannte, welche Ihre Angaben in Bezug auf Ihre tatsächliche Identität bestätigen können?VP: die Schweigereltern und mein Schwager. Mein Schwager hat einen AA Titel und die Schwiegereltern die weiße Karte. LA: Haben Sie familiäre Beziehungen in Österreich bzw. in einem anderen EU-Land?VP: Schwager: XXXX , Schwigereltern: IFA: XXXX und XXXX LA: Sind oder waren Sie in der Vergangenheit im Besitz eines Dokumentes Ihres Heimatstaates (Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personenstandsurkunde, Wehrdienstbuch, etc.)?VP: In Ungarn wurde mir der Reisepass vom Schlepper abgenommen und in meine Heimat zurückgeschickt. LA: Falls Nein: Besitzen Ihre in Ihrem Herkunftsstaat wohnhaften Verwandten von sich Identitätsdokumente?VP: Der Reisepass müsste wieder in meiner Heimat seinAnmerkung: Vorlage per WhatsApp bis 02.09.2019 und im Original bis 16.09.2019LP: Haben Sie diese behördliche Aufforderung vollinhaltlich verstanden?VP: Ich werde es versuchen, es wird aber schwierig werden. …LA: Möchten Sie noch etwas anführen, das für die Prüfung Ihrer Identität maßgeblich undhilfreich sein könnte?VP: ich werde die Geburtsurkunden vorlegen. …‘LA: Haben Sie in Ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Land Verwandte und/oder, Bekannte, welche Ihre Angaben in Bezug auf Ihre tatsächliche Identität bestätigen können?, VP: ja meine Familie und viele Verwandte, , LA: Haben Sie in Österreich oder in einem anderen EU-Land Verwandte und/oder Bekannte, welche Ihre Angaben in Bezug auf Ihre tatsächliche Identität bestätigen können?, VP: die Schweigereltern und mein Schwager. Mein Schwager hat einen AA Titel und die Schwiegereltern die weiße Karte. , , LA: Haben Sie familiäre Beziehungen in Österreich bzw. in einem anderen EU-Land?, VP: Schwager: römisch 40 , Schwigereltern: IFA: römisch 40 und römisch 40 , , LA: Sind oder waren Sie in der Vergangenheit im Besitz eines Dokumentes Ihres Heimatstaates (Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personenstandsurkunde, Wehrdienstbuch, etc.)?, VP: In Ungarn wurde mir der Reisepass vom Schlepper abgenommen und in meine Heimat zurückgeschickt. , , LA: Falls Nein: Besitzen Ihre in Ihrem Herkunftsstaat wohnhaften Verwandten von sich Identitätsdokumente?, VP: Der Reisepass müsste wieder in meiner Heimat sein, , Anmerkung: Vorlage per WhatsApp bis 02.09.2019 und im Original bis 16.09.2019, , LP: Haben Sie diese behördliche Aufforderung vollinhaltlich verstanden?, VP: Ich werde es versuchen, es wird aber schwierig werden. , …, LA: Möchten Sie noch etwas anführen, das für die Prüfung Ihrer Identität maßgeblich und, hilfreich sein könnte?, VP: ich werde die Geburtsurkunden vorlegen. , , …‘ Am 18.09.2019 wurde ein Konsultationsverfahren mit Ungarn eingeleitet. Mit Verfahrensanordnung gem. § 15b AsylG iVm § 7 Abs 1 VwGVG vom 29.08.2019 wurde die vorher ergangene Anordnung zur Unterkunftnahme mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mit Verfahrensanordnung gem. Paragraph 15 b, AsylG in Verbindung mit Paragraph 7, Absatz eins, VwGVG vom 29.08.2019 wurde die vorher ergangene Anordnung zur Unterkunftnahme mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Am 18.09.2019 langte ha. die Mitteilung von den ungarischen Behörden ein, dass diese einer Überstellung gem. der Dublin-III-Verordnung zustimmen. Mit 27.09.2019 wurde Ihr Asylverfahren in Österreich durch Selbsteintritt zugelassen. Am 17.12.2019 wurden Sie vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , Außenstelle XXXX im Beisein eines von der erkennenden Behörde bestellten und beeideten Dolmetschers in der Sprache Aseri von einer Organwalterin des Bundesamtes zu Ihrem Asylantrag einvernommen. Es folgen die entscheidungsrelevanten Auszüge aus der Einvernahme: Am 17.12.2019 wurden Sie vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion römisch 40 , Außenstelle römisch 40 im Beisein eines von der erkennenden Behörde bestellten und beeideten Dolmetschers in der Sprache Aseri von einer Organwalterin des Bundesamtes zu Ihrem Asylantrag einvernommen. Es folgen die entscheidungsrelevanten Auszüge aus der Einvernahme: ‚… F: Haben Sie sich mittlerweile irgendwelche Dokumente besorgt? A: Nein. Von Aserbaidschan habe ich keine Dokumente mitgenommen. Ich hatte Probleme. Ich wurde vier Mal in Aserbaidschan verhaftet. F: Besitzen Sie einen Führerschein, und wenn ja, wann, wo und von wem wurde dieser ausgestellt? A: Ja. Ich habe einen Führerschein. Meinen Führerschein habe ich in Aserbaidschan gelassen. F: Besitzen Sie einen Reisepass, und wenn ja, wann, wo und von wem wurde dieser ausgestellt? A: Nein. Ich bin zuerst mit meinem Reisepass nach Ungarn gekommen. Mich hat ein Freund begleitet und dieser Freund hat den Pass mit sich zurück nach Aserbaidschan genommen. Ich glaube er hat auch irgendwelche Probleme bekommen. Ich habe einen anderen Freund gesagt, er solle versuchen den Freund zu finden und meinen Reisepass von ihm zurück zu bekommen und mir zu schicken. Mein Freund hat ihn einmal telefonisch erreicht, aber er sagte „Lass mich in Ruhe ich habe große Probleme. Ich kann nichts machen.“ Unsere Pässe sind jedenfalls bei meinem Freund. F: Weshalb haben Sie Ihren Freund den Pass gegeben? A: Er hat uns hergeschleppt. Er hat gesagt, dass es nicht gut wäre, wenn wir die Pässe bei uns haben und er müsse sie wieder mitnehmen. Mich hat man auch hier um 230 Euro bei der Polizei bestraft. F: Wann und wo wurde Ihr Reisepass, den Ihr Freund wieder nach Aserbaidschan mitnahm ausgestellt? A: Mein Reisepass wurde, soweit ich mich erinnern kann, im Jahr 2012 ausgestellt. Unsere Pässe sind 10 Jahre gültig. Mein Reisepass wurde beim Passamt in XXXX ausgestellt. A: Mein Reisepass wurde, soweit ich mich erinnern kann, im Jahr 2012 ausgestellt. Unsere Pässe sind 10 Jahre gültig. Mein Reisepass wurde beim Passamt in römisch 40 ausgestellt. F: Haben sich in Ihrem Reisepass irgendwelche Visa befunden? A: Ja, ich hatte ein ungarisches Visum in meinem Reisepass. Erklärung: Sie haben am 23.08.2019 beim BFA um Asyl ersucht. Sie wurden am 23.08.2019 vor der Polizei bereits zu Ihrem Asylverfahren, d.h. zu Ihrem Reiseweg und den Gründen Ihrer Ausreise, befragt. Können Sie sich an Ihre damaligen Angaben erinnern? Waren Ihre damals gemachten Angaben vollständig und entsprechen diese der Wahrheit? Wollen Sie selbst zu diesen Angaben noch etwas hinzufügen oder etwas sagen, was Sie noch nicht angeführt haben? A: Ja, ich kann mich erinnern. Ich war aber sehr aufgeregt an diesem Tag. Die Probleme von zu Hause und die Schwangerschaft meiner Frau haben dazu beigetragen, dass wir sehr aufgeregt waren, aber was ich gesagt habe stimmt. Es kann sein, dass ich mich nicht an alle Einzelheiten erinnere. Ich möchte noch dazu sagen, dass die Polizei uns unfreundlich behandelt hat. Meine Frau war schwanger, es ging ihr nicht gut. Am selben Tag am Nachmittag wurde sie von der Rettung geholt. Soweit ich mich erinnern kann, waren meine Angaben vollständig, ich habe damals alles gesagt. Ich habe die Wahrheit gesagt. Andere Gründe gibt es nicht. … Ich habe die Heiratsurkunde bei der Polizei abgegeben. Wir haben die Heiratsurkunde wieder zurückbekommen. Ich habe diese nun zu Hause. Wir haben zuerst in der Moschee geheiratet und dann gingen wir zum Standesamt. Die Heiratsurkunde könnte bei den Unterlagen meiner Frau heute sein, wenn nicht, dann haben wir sie zu Hause. F: Wann haben Sie traditionell und standesamtlich geheiratet? A: Das war
  19. Ich kann mich an den Tag nicht genau erinnern. Anfang des Jahres 2016 haben wir uns in der Moschee verlobt. Ungefähr ein halbes Jahr später haben wir die Hochzeit standesamtlich resistiert. An das genaue Datum kann ich mich nicht genau erinnern. Verwandte im Herkunftsland: … Verwandte außerhalb des Heimatlandes: F: Haben Sie abgesehen von Ihrer Frau in Österreich Verwandte außerhalb von Aserbaidschan? A: In Österreich leben die Eltern von meiner Frau und ein Bruder. In Russland habe ich einen Onkel mütterlicherseits. … Beruflicher Werdegang: Beschäftigungsart Computer-Techniker Von 2017 Bis bis zur Ausreise; kurz vor der Ausreise habe ich die Firma verkauft; Dienstgeber selbstständig Anmerkung Ich habe Computerkurse gemacht und Programme bei verschiedenen Firmen installiert und programmiert. Meine Firma trug den Namen XXXX . Anmerkung Ich habe Computerkurse gemacht und Programme bei verschiedenen Firmen installiert und programmiert. Meine Firma trug den Namen römisch 40 . F: Was haben Sie vor 2017 gearbeitet? A: Bei Firmen habe ich als IT-Techniker gearbeitet. Ich habe Modems repariert und wiederhergestellt. Auch bei einem Kabel-TV als Techniker gearbeitet. Angaben zur Person und Lebensumständen: Ich bin in XXXX , XXXX geboren und dort bei meinen Eltern aufgewachsen. Ich habe für elf Jahre die Grundschule besucht. Im Jahr 2002 zogen wir in die Straße XXXX . Mein Vater war Maurer. Meine Mutter hat nicht gearbeitet. Während ich zur Schule gegangen bin, habe ich verschiedene Computerkurse besucht. Nachdem ich die Schule beendet habe, habe ich den Militärdienst abgeleitet. Ich habe nachher bei verschiedenen Computer-Firmen gearbeitet, bis ich mit 2017 selbstständig gemacht habe. Ich habe Anfang 2016 habe ich meine Frau geheiratet. Nach der Hochzeit zog meine Frau zu mir in das Familienhaus. Das Haus in dem wir gewohnt haben, ist im Besitz meines Vaters. Mein Bruder ist als Telefonverkäufer tätig und meine Schwester ist Hausfrau. Ich bin in römisch 40 , römisch 40 geboren und dort bei meinen Eltern aufgewachsen. Ich habe für elf Jahre die Grundschule besucht. Im Jahr 2002 zogen wir in die Straße römisch 40 . Mein Vater war Maurer. Meine Mutter hat nicht gearbeitet. Während ich zur Schule gegangen bin, habe ich verschiedene Computerkurse besucht. Nachdem ich die Schule beendet habe, habe ich den Militärdienst abgeleitet. Ich habe nachher bei verschiedenen Computer-Firmen gearbeitet, bis ich mit 2017 selbstständig gemacht habe. Ich habe Anfang 2016 habe ich meine Frau geheiratet. Nach der Hochzeit zog meine Frau zu mir in das Familienhaus. Das Haus in dem wir gewohnt haben, ist im Besitz meines Vaters. Mein Bruder ist als Telefonverkäufer tätig und meine Schwester ist Hausfrau. Ich stehe regelmäßig in Kontakt mit meinen Eltern und meinen Geschwistern. F: Unter welchen Lebensumständen haben Sie gelebt? A: Für aserbaidschanische Verhältnisse ging es uns während meiner Selbstständigkeit normal. F: Wo haben Sie traditionell geheiratet? A: In einer Moschee in XXXX . Die Moschee heißt XXXX . A: In einer Moschee in römisch 40 . Die Moschee heißt römisch 40 . F: Waren Sie zuvor schon einmal verheiratet? A: Nein. F: War Ihre Frau zuvor schon jemals verheiratet und gibt es Kinder aus dieser Beziehung? A: Nein. F: Wer waren die Zeugen bei Ihrer traditionellen Hochzeit (Namen, Geburtsdatum, Verwandtschaftsgrad..)? A: ein Freund von mir hat mit der Moschee telefoniert, dann sind wir zur Moschee gegangen. Ich glaube, er wurde als Zeuge eingetragen. XXXX ist sein Name. A: ein Freund von mir hat mit der Moschee telefoniert, dann sind wir zur Moschee gegangen. Ich glaube, er wurde als Zeuge eingetragen. römisch 40 ist sein Name. F: Unter welchen Umständen lebt Ihre Familie, wovon bestreiten Ihre Angehörigen den Lebensunterhalt, wer versorgt sie etc.? A: Mein Vater bezieht die Pension. Sie leben von der Pension meines Vaters. Mein Bruder versorgt seine Familie durch seine Arbeit. Meine Schwester lebt von ihrem Mann. F: Könnten Sie im Falle der Rückkehr in Ihr Herkunftsland wieder an Ihrer Wohnadresse bzw. bei Verwandten wohnen? A: Sollte ich zurückkehren, wird man mich sicher sofort verhaften bzw. vernichten. F: Haben Sie noch Freunde oder Bekannte in der Heimat? A: Ja, viele. Ich bin ja dort aufgewachsen. F: Haben Sie Kontakt zu Ihren Freunden und Bekannten? A: Ja, ich stehe in Kontakt zu meinen Freunden. F: Waren Sie nur in Ihrem Heimatort oder kennen Sie sich abgesehen von XXXX innerhalb von Aserbaidschan aus und wenn ja, wo haben Sie sich in Aserbaidschan schon aufgehalten bzw. wohin sind Sie gereist (z.B. Verwandtenbesuche, Schulaufenthalte etc.?)F: Waren Sie nur in Ihrem Heimatort oder kennen Sie sich abgesehen von römisch 40 innerhalb von Aserbaidschan aus und wenn ja, wo haben Sie sich in Aserbaidschan schon aufgehalten bzw. wohin sind Sie gereist (z.B. Verwandtenbesuche, Schulaufenthalte etc.?) A: Ich kenne viele Orte. Ich habe ein Jahr in XXXX gelebt. A: Ich kenne viele Orte. Ich habe ein Jahr in römisch 40 gelebt. F: Wann haben Sie in XXXX gelebt?F: Wann haben Sie in römisch 40 gelebt? A: 2011 habe ich für ein halbes Jahr in XXXX gelebt und nach dem Heiraten habe ich auch ein paar Monate im Jahr 2016 in XXXX gelebt. In Summe war das vielleicht ein Jahr. Ich war auch zum Teil wegen meiner Frau in XXXX . Ihre Mutter hat dort gelebt. A: 2011 habe ich für ein halbes Jahr in römisch 40 gelebt und nach dem Heiraten habe ich auch ein paar Monate im Jahr 2016 in römisch 40 gelebt. In Summe war das vielleicht ein Jahr. Ich war auch zum Teil wegen meiner Frau in römisch 40 . Ihre Mutter hat dort gelebt. F: Warum haben Sie in XXXX gelebt?F: Warum haben Sie in römisch 40 gelebt? A: Ich habe dort gearbeitet. Angaben zum Fluchtweg: F: Wann haben Sie sich entschlossen die Heimat zu verlassen? A: Im Juni 2019 habe ich den Entschluss gefasst. F: Können Sie sich an Ihre Angaben zum Reiseweg, die Sie in der PI XXXX am 23.08.2019 gemacht haben, erinnern?F: Können Sie sich an Ihre Angaben zum Reiseweg, die Sie in der PI römisch 40 am 23.08.2019 gemacht haben, erinnern? A: Ja. F: Haben Sie zum Reiseweg noch etwas zu sagen? A: Nein. F: Wie viel mussten Sie für die Reise/Schleppung bezahlen? A: Ca. 6.000 Manat (aserbaidschanische Währung) hat das Ganze für mich und meine Frau gekostet. F: Woher haben Sie das Geld? A: Ich habe alles verkauft, was ich hatte. Ich habe das Auto, die Gegenstände, welche ich im Laden hatte und alles was mit meinen Kunden zu tun hatte – Geschäftsbeziehungen - habe ich einen anderen hinterlassen. F: Mit welchem Dokument sind Sie gereist? A: Wir sind legal mit unseren Reisepässen ausgereist. Wir hatten abgesehen von unseren Reisepässen unsere Heiratsurkunde und die Verlobungsbestätigung der Moschee dabei. Die Heiratsurkunde habe ich bei der Polizei schon abgegeben. Die Verlobungsbestätigung habe ich nicht abgegeben, da ich dachte, diese wäre nicht so wichtig. F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt? A: Nein. F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gereist? A: Die Familie von meiner Frau ist hier. F: Möchten Sie zum Fluchtweg noch etwas angeben, was Ihnen wichtig ist? A: Nein, das war alles. Angaben zum Fluchtgrund: F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland, oder hier Strafrechtsdelikte begangen? A: Nein. F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht? A: Ja. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden angehalten, festgenommen oder verhaftet? A: Ja, fünf Mal. F: Hatten Sie in Ihrer Heimat Probleme mit den Behörden? A: Nein. Ich hatte zuvor keine Probleme. F: Waren Sie in Ihrer Heimat jemals Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei? A: Nein. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt? A: Ja. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Rasse verfolgt? A: Nein. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Religion verfolgt? A: Nein. F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt? A: Nein. F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)! A: Mein Schwager, der Bruder meiner Frau, hat große Probleme in Aserbaidschan gehabt. Von diesen habe ich vorher nichts gewusst. Ca. ein halbes Jahr danach, habe ich erfahren, welche Probleme er genau hat. Daraufhin haben sie große Probleme bei meinen Schwiegereltern gemacht, weswegen wir deren Ausreise veranlasst haben. Nachher haben sie gedacht, dass ich mit dabei bin, weil ich meine Frau geheiratet habe. Dann haben sie mich im ganzen Haus gesucht. 2018 haben sie mein Haus durchsucht. Sie haben mich festgenommen, auf den Boden geschmissen. Meine Frau war in dieser Zeit schwanger. Nachher haben sie mich zwei Tage in Haft gehalten und mich gegen Bezahlung von 800 Euro freigelassen. Kurz darauf hat meine Frau das Kind verloren, aufgrund dieser Probleme und Aufregungen. Ungefähr ein Monat danach, sind sie noch einmal gekommen. Sie sind ohne irgendeinen Durchsuchungsbefehl in mein Haus eingedrungen. Ich wollte es verhindern, indem ich den Polizisten einfach weggestoßen habe. Ich habe ihn praktisch aus dem Haus geschmissen. Meinen Eltern und meiner Frau ging es sehr schlecht. Sie haben geweint. Ca. eine halbe Stunde später ist die Postpatrouille gekommen und hat mich mitgenommen zur Polizeistation. Sie haben mit dort festgehalten und mich geschlagen, mit der Begründung, weil ich den Polizisten aus dem Haus gestoßen hätte. Sie haben mich erneut für zwei Tage festgehalten und ich musste erneut 700 bis 800 Euro bezahlen, damit sie mich gehen lassen. Nach diesem Vorfall war es eine Weile ruhig. Es ist nichts passiert. Zwei Mal haben sie mich nachher im Laden verhaftet und mitgenommen. Das letzte Mal haben sie mich vor dem Haus, wo ich gewohnt habe, geholt und mitgenommen. Ich habe mein Auto immer auf der Straße geparkt, wo ich vom Laden aus mit einer Kamera das Auto sehen konnte. Ich habe die Fenster immer ein bisschen wegen der Hitze offengelassen. Ich habe beobachtet, dass ein Polizist gekommen ist, etwas durch den Schlitz des Fensters geworfen hat und gleich weggegangen war. Ich bin schnell zum Auto geeilt und habe einen kleinen Beutel gesehen. Im Beutel war Suchtgift/Narkosemittel. Ich habe den Beutel rausgeholt und in die Toilette geworfen und hinuntergespült. Als ich die Toilette verlassen wollte, waren die Polizisten dort und wollten mich festnehmen. Einen Polizisten kannte ich von früher. Er sagte mir, dass ich kommen soll und das Auto aufsperren soll. Ich fragte, warum und was er damit erreichen will. Ich habe gesagt „Ist ok, obwohl ihr keine Erlaubnis habt. Ich mach das Auto auf und ihr könnt nachschauen.“. Ich habe das Auto aufgesperrt, sie haben alles durchsucht und nichts gefunden. Ich habe gehört, dass er zu seinem Kollegen leise gesagt hat „Ja, hast du das nicht geschafft?“ Dann hat er mich angeschaut, den Kopf geschüttelt und dann sind sie weggegangen. Nach ein paar Schritten hat der Polizist herumgeschaut und die Kamera gesehen. Dann sind sie mit mir in den Laden gegangen und er hat mir gesagt, dass ich ihm den Speicher von dieser Aufzeichnung geben soll. Es waren zwei Leute, ein dritte ist inzwischen dazugekommen, der mich auf die Seite gezogen hat und dann haben sie den Speicher rausgerissen und hat der eine gesagt, dass er den Speicher mitnehmen wird und mir zurückbringen wird. Ein Tag später haben sie mir den Speicher zurückgebracht. In diesem Speicher waren ca. für 15 Tage Aufzeichnungen gespeichert. Ich habe gesehen, dass sie alles gelöscht haben. Später wurde ich immer wieder von ihnen verfolgt. Sie haben sogar versucht irgendetwas in meine Tasche zu platzieren. Ich hatte sogar darauf verzichtet meine Freunde zu treffen, da ich Angst hatte, dass auch sie wegen mir Probleme bekommen. Die Belästigungen mit anschließendem Freikaufen haben mich ungefähr 3.500 Euro gekostet. Wir haben ständig großen Stress gehabt. Meine Frau habe ich zu einem Erholungsheim gebracht. Die Belästigungen waren ständig schwer für uns und immer wieder musste ich da und dort zahlen und konnte kaum nach Hause gehen, was mich veranlasst hat, dass ich alles verkaufe und hierherkomme. Meine Eltern haben gemeint, dass ich seit der Heirat diese Probleme bekommen habe. Vielleicht sollte ich mich von meiner Frau trennen. Ich liebe meine Frau, ich kann so etwas nicht machen. Einmal hat ein Polizist mit mir gesprochen und er meinte zu mir, dass ich vor der Heirat keine Probleme hatte und die Probleme erst mit der Heirat entstanden wären. Selbst der Polizist hat gesagt, ich solle mich scheiden lassen, dann werde ich Ruhe haben. Bei der dritten Verhaftung hat der Polizist gesagt „Das kommt von deiner Frau, trenne dich von ihr.“ Ich sagte „Das geht dich nichts an, ich mache das nicht.“. Er war dann böse auf mich und hat die Tür festzugeschlagen und ist rausgegangen. Er wusste, was nachher kommen würde. Es waren sehr schlechte und harte Tage für mich. So etwas gönne ich keinen Menschen. Ich möchte auch noch sagen, dass ich vieles meiner Frau nicht erzählt habe, damit sie sich nicht aufregt. Das tut ihr nicht gut. Ich habe in meinem Leben nie etwas Falsches gemacht. Nur ein einziges Mal habe ich einen Parkzettel bekommen. (Ende der freien Erzählung) F: Wem meinen Sie, wenn Sie von „sie“ sprechen? A: Ich meine ausschließlich die aserbaidschanische Polizei. F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes angeben möchten oder etwas vorbringen möchten, was Ihnen wichtig erscheint, ich jedoch nicht gefragt habe? A: Ja, ich möchte noch etwas hinzufügen: Eines Tages ist ein Mann, ein Geheimpolizist, in Zivil in mein Laden gekommen und hat mich auf die Seite gezogen. Wir nennen sie KGB. Er hat mich auf die Seite gezogen und hat mir gesagt, dass ich sehr, sehr große Probleme hätte und ich hätte eine schlechte Zukunft. Auch hat er über die Verwandten meiner Frau gesprochen. Er hat gesagt, dass es überhaupt nicht gut wäre und wäre es für mich besser, wenn ich mich trenne, sonst schaue es sehr schlecht aus. Er hat zu mir gesagt „Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich sofort weggehen. Du bist zwar der Mann von seiner Schwester, aber du bist konfrontiert mit dieser Sache.“ Von diesen Sachen weiß meine Frau überhaupt nichts. Ich habe ihr davon nichts erzählt. Immer wieder, wenn ich mit dem Auto unterwegs war, wurde ich aufgehalten und kontrolliert. Dabei habe ich immer aufgepasst, dass sie mir nichts in das Auto einwerfen. Sie sind nie mit meinem Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl gekommen. Ich sagte immer, dass sie mir sagen sollen, was los ist und mir den Durchsuchungsbefehl schriftlich geben sollen. Ich habe nichts bekommen. Ich habe auch sehr oft die Polizisten bestechen müssen. Meine Eltern haben mir noch mitgeteilt, dass die Polizisten während meiner Abwesenheit jetzt gekommen sin und nach mir gefragt haben. Wenn es dieser Probleme nicht gegeben hätte, hätte ich Aserbaidschan nicht verlassen. Wenn wir zu Hause geblieben wären, wäre es uns sehr schlecht gegangen und ich möchte nochmals sagen, dass es hauptsächlich wegen meiner Frau war, weil sie so empfindlich ist. So etwas gönne ich niemanden. Jetzt habe ich keine weiteren Gründe mehr vorzubringen. F: Gab es jemals bis zu den besagten Vorfällen auf Sie irgendwelche Übergriffe oder ist an Sie persönlich jemals irgendwer herangetreten? A: Nein. F: Welche Probleme hatte Ihr Schwager konkret in Aserbaidschan? A: Scheinbar ist er Mitglied in einer Partei. So viel ich erfahren habe, hat er politische Probleme. Ich kannte ich ihn nicht gut. Ich hatte nicht viel Kontakt mit ihm, um genaueres zu erfahren. F: Was konkret hat Ihre Frau Ihnen von den Problemen ihres Bruders erzählt? A: Sie hat mir nichts erzählt. F: Von wem haben Sie dann erfahren, dass Ihr Schwager Probleme hatte? A: Wie ich bei ihnen gewohnt habe, waren mehrmals Polizisten da. Ich habe dann gefragt, was los sei und was passiert sei. Meine Schwiegermutter hat mir erzählt, dass ihr Sohn politische Probleme hätte. Das war auch der Grund, weshalb meine Eltern das Land verlassen haben. … F: Was genau will die Polizei von Ihnen und Ihrer Frau bzw. was will die Polizei mit ihrem Verhalten erreichen? A: Meine Frau ist eigentlich nicht betroffen. Ich bin davon betroffen, weil mein Schwager belastet ist. Von „Oben“ verlangt man von den „unteren Beamten“, dass diese etwas tun. Dass die unteren Beamten etwas tun, greifen sie mich an. Sie wollen mich ins Gefängnis stecken. Soweit ich weiß, wissen die Beamte nicht, dass mein Schwager in Österreich ist. Eigentlich wollten sie ihn haben. Es ist üblich dort, dass man irgendwelche Dokumente fälscht und einen damit belastet. Diese Dokumente kann man kaufen. Mit Geld kann man alles kaufen. F: Wann hat Ihr Schwager Aserbaidschan verlassen? A: Im Jahre
  20. Genau weiß ich es nicht. Ich habe nicht viel nachgefragt. Er lebt ja hier in Österreich. Wir treffen uns hier in Österreich immer wieder. Ich stelle ihm keine Fragen. Ich rede nicht viel mit ihm. Es bringt nichts, wenn ich ihm vorwerfe, dass alles seinetwegen passiert ist. Es ist alles vorbei jetzt. F: Was konkret haben Sie Ihrer Frau erzählt bzw. über welche Ereignisse haben Sie diese in Kenntnis gesetzt? A: Von meinem Verhaftungen und größeren Problemen habe ich ihr nicht erzählt. Ich glaube sie weiß von zwei drei Verhaftungen. Dass ich auch viel Geld ausgegeben habe dort, um die Polizisten zu bestechen, habe ich ihr nicht erzählt. F: Hatte Ihre Frau Probleme vor Ihrer Hochzeit hinsichtlich der Probleme ihres Bruders? A: Ich weiß es nicht. Ich habe die Probleme erst erfahren, als ich bei den Eltern zu Hause war, das war nach der Hochzeit. F: Wann genau wurden Sie fünf Mal verhaftet. Schilderung Sie die konkreten Daten und Zeiträume Ihrer Festhaltungen. A: Das erste Mal war im Jänner 2010 für zwei Tage wurde ich festgehalten. Das zweite Mal gegen März war das zweite Mal im Jahr
  21. Ich vermute das war zwischen
  22. und
  23. März
  24. Ich habe das Jahr durcheinandergebracht. Ich meine die ersten beiden Male waren im Jahr
  25. Im März 2018 wurde ich auch zwei Tage lang festgehalten. Das dritte Mal wurde ich im April 2018 in meinem Laden verhaftet. Ich wurde ein Tag lang festgehalten. Das vierte Mal wurde ich ungefähr Mitte Juli 2018 für zwei Tage festgehalten. Das letzte Mal war im Winter. Das war im Februar
  26. Das war am 06.02.
  27. Da war ich drei Tage in Haft. Ich habe ungefähr 500 Euro zahlen müssen, um frei zu kommen. F: Was konkret nannte die Polizei für einen Grund für die erste Verhaftung? A: Sie haben gesagt, wegen meinem Schwager ist das. Weil sie ihn nicht gefunden haben, haben sie ihn verhaftet, um ihn zu kriegen. Damit wollte die Polizei, dass er erfährt, dass ich wegen ihm verhaftet werde und sie erhofften sich, dass er etwas unternimmt bzw. sich bei der Polizei stellte. F: Sie haben im Jahre 2016 geheiratet. Weshalb tritt die Polizei nunmehr zwei Jahre nach der Heirat bzw. fünf Jahre, nachdem Ihr Schwager Aserbaidschan verlassen hat, an Sie heran? A: Sie haben mich ja bis dahin gar nicht gekannt. Erst wie ich bei den Schwiegereltern war und ich ab und zu die Türe aufgemacht habe, haben sie mich gesehen und haben erfahren, dass ich der Schwiegersohn bin. Als meine Schwiegereltern Aserbaidschan verlassen haben, hat es zwei Tage gedauert, bis die Polizei bei mir war. Vorhalt: Aus der Niederschrift Ihres Schwagers vom 11.08.2014 lässt sich entnehmen, dass die Behörden offensichtlich wollten, dass Ihr Schwager seine politische Tätigkeit einstellt. Nachdem Ihr Schwager sich seit 2014 in Österreich aufhält und daher in Aserbaidschan nicht mehr politisch tätig ist, ist nicht nachvollziehbar, weshalb Sie ins Visier der Behörde geraten sind, zumal die Behörden ihr Ziel mit der Ausreise Ihres Schwagers bereits erreicht haben. Was sagen Sie dazu? A: Da waren irgendwelche Beamte dort, welche von meinem Schwager etwas wollten. Da sie ihn nicht erreicht haben, haben sie wahrscheinlich mit dafür verantwortlich gemacht. F: Was wollten diese Beamten von Ihrem Schwager? A: Er hatte Streitereien und Probleme mit höheren Beamten. Sie wollten ihm auf alle Fälle verhaften und ihn für längere Zeit ins Gefängnis stecken. Das ist in Aserbaidschan üblich. Diese höheren Personen verlangten von den unteren Beamten, das etwas geschieht. Diese unteren Personen versuchen auch auf irgendeine Weise etwas zu leisten und dabei ist es so, wenn die Leute geflüchtet sind, werden immer die Angehörigen belastet. F: Worauf stützen Sie Ihre Angaben, dass die höheren Beamten etwas von den „unteren Beamten“ verlangen würden? A: Es ist üblich. Das ist in Aserbaidschan gang und gebe. Korruption ist weit verbreitet. Das wissen alle. Ein Anruf genügt, um zum Beispiel eine Person zu verhaften. Das geschieht einfach so. F: Welcher Partei gehörte der Bruder Ihrer Frau an? A: Ich weiß es nicht. F: Von welchen Verhaftungen weiß Ihre Frau Bescheid? A: Meine Frau weiß von zwei Verhaftungen. F: Von welchen Verhaftungen genau? A: Von der ersten und von der zweiten weiß sie Bescheid. F: Haben Sie nach diesen von Ihnen geschilderten Problemen jemals Kontakt mit Ihrem Schwager aufgenommen? A: Grundsätzlich hatten wir keine gute Beziehung. Ein paar Mal wollte ich fragen. Ich habe ihn auch eine SMS geschrieben, welcher er mir nicht beantwortet hat. Es kam jedenfalls nicht dazu. F: Hat Ihre Frau jemals Kontakt mit Ihrem Schwager aufgenommen? A: Sie hat Kontakt mit ihrem Bruder aufgenommen und miteinander gesprochen. F: Haben die beiden auch über Ihre Probleme gesprochen? A: Nicht in meiner Anwesenheit. Ich wollte meine Frau nicht belästigen und dachte dabei, entweder müsste ich mich von ihr trennen oder meinen Mund halten. F: Hat Ihre Frau Ihnen in Aserbaidschan erzählt, dass sie mit Ihrem Schwager über Ihre Probleme gesprochen hat? A: Nein. Soviel ich weiß, hat sie mir erzählt, dass sie mit ihrer Mutter darüber gesprochen hat. F: Wie kann es sein, dass Ihre Frau von den anderen drei Verhaftungen nichts mitbekommen hat, zumal Sie länger als einen Tag festgehalten wurden? A: Ich habe mit meinen Freunden gesprochen und wir haben vereinbart, dass diese im Falle meiner Verhaftung zu Hause bei mir anrufen und sagen, dass ich bei ihnen bin. Aber ich denke meine Frau hat alles gewusst und wollte es mir nicht sagen, dass sie es weiß. Sie musste immer wieder weinen, wenn es zu solchen Situationen kommen. Ich wollte sie nicht zusätzlich belasten, mit meinem Nachfragen, nicht, dass sie beginnt zu weinen. F: Haben Sie sich bezüglich der erwähnten Probleme jemals an die staatlichen Behörden oder anderweitige Organisationen gewandt und diese um Hilfe ersucht? A: Ich ging zum Gericht und wollte, dass sie mir schriftlich vorlegen, was mir vorgeworfen wird. Da habe ich jemanden gekannt, welcher mir sagte, dass er mir nicht helfen könne. Er wollte sich nicht einmischen. F: Wann genau war das Ereignis bezüglich des Suchtmittels, welches durch den Schlitz des Fensters Ihres Autos geworfen wurde? A: Das war gegen Ende
  28. F: In welchem Monat? A: Im November. F: Woher wissen Sie, dass in diesem besagten Beutel, welcher Ihnen ins Auto geworfen wurde, Suchtmittel war? A: Ich habe das aufgemacht und geschaut. F: Um welches Suchtmittel handelte es sich? A: Ich könnte Ihnen ein Bild zeigen. Wir sagen einfach Suchtmittel. Es ist Opium gewesen. F: Weiß Ihre Frau über den Umstand mit dem Suchtmittel Bescheid? A: Nur ganz flüchtig. Wie ich es meinem Vater erzählt habe, hat sie das glaube ich mitgehört. Vorhalt: Aus der Niederschrift Ihres Schwagers vom 11.08.2014 war ebenfalls nicht zu entnehmen, dass dieser eine hochrangige Funktion innerhalb der Partei bekleidet hat und ist daher nicht verständlich, weshalb die aserbaidschanischen Behörden auch fünf Jahre nach der Ausreise Ihres Schwager Interesse an seinem familiären – nicht politisch aktiven – Umfeld haben. Was sagen Sie dazu? A: Ob er eine höhere Position in der Partei hatte, weiß ich nicht. Ich kann nur sagen, dass die Polizei ihn vielleicht wieder zurückholen will. Vorhalt: Die Fluchtgründe Ihrer Schwiegereltern wurden ha. mit Bescheid vom 06.02.2019 als unglaubwürdig gewertet. In deren Verfahren stützten sich Ihre Schwiegereltern ebenso auf die Fluchtgründe Ihres Schwagers. Was sagen Sie dazu? A: Immer wenn sie (gemeint die Polizei) gekommen sind, ist meine Schwiegermutter an die Türe gegangen und hat vorgesprochen. Sie hat immer wieder geschimpft und gesagt „Was wollt ihr von meinem Sohn. Mein Mann ist auch krank.“ Am Schluss war das sehr häufig. Anmerkung: Vorhalt wird wiederholt: A: Um das glauben zu können, muss man wenigstens ein Jahr in Aserbaidschan leben, dass man weiß, dass das Vorbringen glaubwürdig ist. V: Sie gaben bei Ihrer Erstbefragung wortwörtlich an: „Dadurch, dass meine Frau einer anderen Volksgruppe angehört, als meine Familie, war dies ein großer Konfliktpunkt. Meine Familie war gegen mich, irgendwann auch die Polizei und ich hielt das nicht mehr aus, darum flüchtete ich mit meiner Frau aus Aserbaidschan.“ Ihr Fluchtgrund steht im Widerspruch. Was sagen Sie dazu? A: Das stimmt nicht. Die Angaben was dort geschrieben wurden stimmen nicht. Es wurde falsch aufgenommen. F: Sie haben das also bei Ihrer Erstbefragung nicht gesagt? A: Ich habe keinen Grund, dass ich dort etwas Anderes wie heute erzähle. Ich will nichts Schlechtes über die Polizei sagen, aber sie haben auch statt XXXX (Ort) geschrieben Nakhara. Sie können meine Frau fragen, sie wird das bestätigen. Das war in der Erstbefragung meiner Frau. Meine Frau machte den Polizisten aufmerksam und er sagte es sei egal wie es geschrieben wird. A: Ich habe keinen Grund, dass ich dort etwas Anderes wie heute erzähle. Ich will nichts Schlechtes über die Polizei sagen, aber sie haben auch statt römisch 40 (Ort) geschrieben Nakhara. Sie können meine Frau fragen, sie wird das bestätigen. Das war in der Erstbefragung meiner Frau. Meine Frau machte den Polizisten aufmerksam und er sagte es sei egal wie es geschrieben wird. Vorhalt: Sie haben anfangs angegeben, Ihnen wäre die Erstbefragung rückübersetzt worden und Ihre Angaben wäre alle samt korrekt protokolliert worden. Was sagen Sie dazu? A: Ich möchte niemanden Vorwürfe machen. Damals sind wir ganz neu angekommen und wir hielten das nicht für wichtig, dass zum Beispiel der Ort XXXX richtig geschrieben wird. Das war Nebensache. Die Beziehung zwischen Leute von XXXX und Aseri ist gut. Wieso sollte man dort Probleme haben. A: Ich möchte niemanden Vorwürfe machen. Damals sind wir ganz neu angekommen und wir hielten das nicht für wichtig, dass zum Beispiel der Ort römisch 40 richtig geschrieben wird. Das war Nebensache. Die Beziehung zwischen Leute von römisch 40 und Aseri ist gut. Wieso sollte man dort Probleme haben. Anmerkung: Der Vorhalt wird wiederholt: A: Es wurde uns die Erstbefragung nicht rückübersetzt. F: Was hätten Sie im Falle einer eventuellen Rückkehr in Ihre Heimat konkret zu befürchten? A: Ich würde mit Sicherheit verhaftet werden. Es ist auch möglich, dass ich gefoltert werde und vieles mehr. Ob ich jemals wieder freigelassen werden, weiß ich nicht. Ich sehe keine Möglichkeit. Foltern tut man auch, indem man Chlor auf den Boden schüttet in der Zelle, in der man eingesperrt wird, um Schäden zu bekommen. F: Warum sind Sie nicht in eine andere Stadt oder in einen anderen Landesteil gezogen? A: Das war wegen meiner Frau. Meine Frau ist jetzt mit ihren Eltern zusammen. Sie kann nicht von ihnen getrennt sein. Sie macht sich sehr Sorgen. Ich liebe sie sehr. Wenn ich sie nicht geliebt hätte, wäre ich schon längst getrennt und wäre meine Probleme losgeworden. F: Wissen Sie über die aktuelle politische Lage und über die Sicherheitslage in Ihrer Heimat Bescheid? A: Sehr schlecht. Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in die vom Bundesamt (BFA) zur Beurteilung Ihres Falles herangezogenen allgemeinen Länderfeststellungen des BFA zu Ihrem Heimatland samt den darin enthaltenen Quellen Einsicht und gegebenenfalls schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Quellen berufen sich vorwiegend unter anderem auf Berichte von EU-Behörden aber auch Behörden anderer Länder, aber auch Quellen aus Ihrer Heimat wie auch zahlreichen NGOs und auch Botschaftsberichten, die im Einzelnen auch eingesehen werden können. Sie haben die Möglichkeit dazu im Rahmen des Parteiengehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Mit Ihrer Unterschrift unter den Feststellungen bestätigen Sie, dass Ihnen die Feststellungen zur Einsichtnahme vorgelegt wurden. Es bedeutet nicht, dass Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Möchten Sie die Erkenntnisse des BFA Ihr Heimatland betreffend in Kopie mitnehmen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen dazu abgeben? A: Ich möchte das und bestätige hiermit die Übernahme der genannten Feststellungen und die mir eingeräumte Frist bis 02.01.
  29. Anmerkung: Dem AW werden die Feststellungen persönlich ausgehändigt. Anmerkung: Der Ast. bitte um eine Toilettenpause. Die Einvernahme wird kurzzeitig unterbrochen. Angaben zum Privat- und Familienleben: F: Wann sind Sie nach Österreich eingereist? A: Ich habe am 23.08.2019 den Asylantrag gestellt. Ich reiste am selben Tag noch von Ungarn nach Österreich ein. F: Hatten Sie in Österreich oder in der EU jemals einen gültigen Aufenthaltstitel oder Visum zur Begründung eines legalen Aufenthaltes? A: Ich hatte ein ungarisches Visum. Ansonsten hatte ich nie ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. F: Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus? A: Wir stehen auf, gehen spazieren, schauen die Stadt an, telefonieren mit Freunde und Bekannte. So verbringen wird die Zeit. F: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich einer legalen Beschäftigung nachgegangen? A: Nein. F: Wie würden Sie Ihren Lebensunterhalt in Österreich bestreiten, falls Sie hierbleiben könnten? A: Ich möchte gerne Arbeiten. F: Von welchen finanziellen Mitteln leben Sie hier in Österreich? Welche Unterstützungen beziehen Sie? A: Wir leben von der Grundversorgung. Als ich noch in XXXX war, hatte ich noch die Bankomatkarte von Aserbaidschan dabei, wo ein kleiner Betrag drauf war. A: Wir leben von der Grundversorgung. Als ich noch in römisch 40 war, hatte ich noch die Bankomatkarte von Aserbaidschan dabei, wo ein kleiner Betrag drauf war. F: In welcher Unterkunft leben Sie, wer kommt für die Miete auf? A: Wir leben in einem Flüchtlingsheim XXXX . A: Wir leben in einem Flüchtlingsheim römisch 40 . F: Haben Sie in Österreich einen Deutschkurs besucht und können Sie dafür Beweismittel in Vorlage bringen? A: Nein. Mir wurde gesagt, dass es derzeit keinen Platz gibt, aber ich möchte sehr gerne an einem Kurs teilnehmen. F: Haben Sie einen abgeschlossenen Deutschkurs mit mindestens dem Niveau A2? Wie schätzen Sie Ihre Deutschkenntnisse ein? A: Nein. F: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder in einer Organisation? A: Nein. F: Können Sie irgendwelche sonstigen Gründe namhaft machen, die für Ihre Integration in Österreich sprechen? A: Ja, ich versuche zum Beispiel Deutsch zu lernen. Es ist sehr schwer. F: Haben Sie Freunde oder Bekannte, die Sie bereits aus Ihrem Heimatland her kennen, in Österreich? A: Nur die Familie meiner Frau und einen Freund XXXX . A: Nur die Familie meiner Frau und einen Freund römisch 40 . F: Waren Sie jemals Zeuge oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel? A: Nein. F: Wurden Sie in Österreich jemals Opfer von Gewalt und haben Sie sich diesbezüglich an die örtlichen Sicherheitsbehörden bzw. an ein Gericht (§382e EO – Allgemeiner Schutz vor Gewalt) gewandt? A: Nein. F: Sind Sie mit eventuellen amtswegigen Erhebungen vor Ort unter Wahrung Ihrer Anonymität, eventuell unter Beiziehung der Österreichischen Botschaft und eines Vertrauensanwaltes einverstanden bzw. damit einverstanden, dass Ihre Daten an die Österreichische Botschaft/Vertrauensanwalt weitergegeben werden? Sie können Ihre Zustimmung danach jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. A: Ja, damit bin ich einverstanden. F: Die Befragung wird hiermit beendet. Wollen Sie zu Ihrem Asylverfahren sonst noch etwas vorbringen, was Ihnen von Bedeutung erscheint? A: Nein, ich habe alles gesagt. F: Hatten Sie die Gelegenheit alles zu sagen, was Sie wollten? A: Ja, das hatte ich. Ich hatte die Gelegenheit alles vorzubringen, was mir wichtig war. … Nach erfolgter Rückübersetzung: F: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde Ihre Einvernahme richtig und vollständig protokolliert? A: Auf Seite 3 möchte ich zur fünften Antwort sagen, dass ich fünf Mal verhaftet wurde. Weiters möchte ich meine Nummer ergänzen: XXXX . Sonst habe ich keine Einwendungen gegen die Niederschrift. Es wurde alles korrekt protokolliert. Ich möchte noch hinzufügen, dass meine Frau in ihrer Niederschrift die Probleme Ihres Bruders hinsichtlich des Militärdienst erwähnt hat. Ich wusste nicht, dass ich das sagen hätte müssen. A: Auf Seite 3 möchte ich zur fünften Antwort sagen, dass ich fünf Mal verhaftet wurde. Weiters möchte ich meine Nummer ergänzen: römisch 40 . Sonst habe ich keine Einwendungen gegen die Niederschrift. Es wurde alles korrekt protokolliert. Ich möchte noch hinzufügen, dass meine Frau in ihrer Niederschrift die Probleme Ihres Bruders hinsichtlich des Militärdienst erwähnt hat. Ich wusste nicht, dass ich das sagen hätte müssen. …‘ Am 14.01.2020 langte ha. die Kopie Ihrer aserbaidschanischen Heiratsurkunde ein. …“ bP2 „… LA: Traten Sie in Österreich und/oder in einem andern Mitgliedstaat der EU jemals unter falschen Personalien in Erscheinung? Falls ja, wann und wo bzw. unter welchen Personalien?VP: nein…LA: Wie lautet Ihr Familienstand?VP: verheiratetLA: Traten Sie in Österreich und/oder in einem andern Mitgliedstaat der EU jemals unter falschen Personalien in Erscheinung? Falls ja, wann und wo bzw. unter welchen Personalien?, VP: nein, …, LA: Wie lautet Ihr Familienstand?, VP: verheiratet LA: Wie lauten der Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und der derzeitige Wohnort Ihres Ehepartners?VP: IFA: XXXX XXXX , geb. XXXX LA: Wie viele leibliche, adoptierte oder legitimierte Kinder haben Sie?VP: keineLA: Wie lautet der Name Ihres Vaters, sein Geburtsdatum, sein Geburtsort und Wohnort?VP: IFA: XXXX XXXX , geb XXXX , geb in XXXX , wohnt hier in Österreich in XXXX LA: Wie lautet der Name Ihrer Mutter, ihr Mädchenname, ihr Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort?VP: XXXX , geb. XXXX , geboren in XXXX , wohnt hier in Österreich in XXXX LA: Wie viele Geschwister haben Sie, wie lauten deren Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Wohnorte?VP: einen Bruder. IFA: XXXX XXXX geb. XXXX , geboren in XXXX wohnt in XXXX LA: Besitzen Sie ein Handy?VP: neinLA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat?VP: Meine Familie befindet sich in Österrreich, ich hatte gestern telefonischen Kotakt zu meiner Mutter, über WhatsApp. LA: Nutzen Sie auch Social Media? Wenn ja, welche?VP: nein…LA: In welcher Art und Weise haben Sie Kontakt (Telefon, Brief, Social Media etc.)?VP: per WhatsAppLA: Nennen Sie bitte die Tel.-Nr. Ihrer Verwandten im Herkunftsland mit welchen Sie in Kontakt stehen:VP: die TelNr meiner Mutter weiß ich nicht auswendig.LA: Wann und wo haben Sie Ihr Heimatland zuletzt verlassen?VP: Am XXXX .2019 sind wir von XXXX , mit dem Flugzeug, nach BudapestLA: War dies das erste Mal, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben?VP: Wir waren schon in GeorgienLA: Haben Sie jemals die Ausstellung von einem Visum beantragt bzw. waren Sie jemals im Besitz von einem Visum?VP: Nur jetzt ein Touristen Visum von UngarnLA: Wann, wo und wie reisten Sie in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein?Schildern Sie bitte Ihre geografische Reiseroute von ihrem Herkunftsstaat bis nach Österreich:VP: Am 16.08.2019 sind wir von XXXX , mit dem Flugzeug, nach Budapest, 7 Tage blieben wir dort Von Budapest mit dem Zug über Wien nach XXXX gefahren.LA: In welchen europäischen Städten sind Sie bisher schon gewesen?VP: Budapest, Wien, LA: Schildern Sie bitte chronologisch Ihre Schulbildung:VP: 2000 - 2010 GrundschuleLA: Gibt es Zeugnisse zu Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung – wenn ja, welche?VP: Ja, diese befinden sich zuhause im HeimatlandLA: Wo befinden sich aktuell diese Zeugnisse?VP: im HeimatlandLA: Schildern Sie bitte Ihren beruflichen Werdegang.VP: ich habe nie gearbeitetLA: Sind oder waren Sie in Ihrem Herkunftsstaat Mitglied in einem Verein?VP: Ja, ich war 5 Jahre in einem Verein, da haben wir Volleyball gespielt …LA: Wie lautet Ihre letzte exakte Wohnadresse im Heimatland (inkl. Gebiet/Region/Provinz)? VP: XXXX , XXXX LA: Beschreiben Sie Ihre letzte Wohnadresse bzw. in welchem Zeitraum waren Sie dort wohnhaft?VP: 2 Jahre und 11 Monate habe ich dort gewohnt und zwar in der Wohnung der Eltern meines Mannes. …LA: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsland jemals eine Operation in einem Krankenhaus? Falls ja, wann, in welchem Krankenhaus, welche Operation?VP: Am li Ohr hatte ich eine Infektion und wurde deshalb operiert, an beiden Augen weil ich schlecht sehe.LA: Verbüßten Sie bereits in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat eine Haftstrafe? (Wenn ja, wo, wie lange und weswegen?)VP: nein…LA: Haben Sie in Ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Land Verwandte und/oderBekannte, welche Ihre Angaben in Bezug auf Ihre tatsächliche Identität bestätigen können?VP: meine Schwiegereltern, meine Tanten und Onkel und viele Verwandte. LA: Haben Sie in Österreich oder in einem anderen EU-Land Verwandte und/oder Bekannte, welche Ihre Angaben in Bezug auf Ihre tatsächliche Identität bestätigen können?VP: Ja, meine FamilieLA: Haben Sie familiäre Beziehungen in Österreich bzw. in einem anderen EU-Land?VP: Bruderr: XXXX , Eltern: IFA: XXXX und XXXX LA: Sind oder waren Sie in der Vergangenheit im Besitz eines Dokumentes Ihres Heimatstaates (Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personenstandsurkunde, Wehrdienstbuch, etc.)?VP: Nur die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde. Mein Mann hat die Reisepässe einem Freund gegeben und der hat die Pässe mit nach Aserbaidschan gebracht. Der Personalausweis ist auch in Aserbaidschan, den haben wir nicht mitgenommen. Anmerkung: Vorlage des Reisepasses per WhatsApp bis 02.09.2019 und im Original bis 16.09.2019LP: Haben Sie diese behördliche Aufforderung vollinhaltlich verstanden?VP: mein Mann wird das veranlassen. …‘LA: Wie lauten der Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und der derzeitige Wohnort Ihres Ehepartners?, VP: IFA: römisch 40 römisch 40 , geb. römisch 40 , , LA: Wie viele leibliche, adoptierte oder legitimierte Kinder haben Sie?, VP: keine, , LA: Wie lautet der Name Ihres Vaters, sein Geburtsdatum, sein Geburtsort und Wohnort?, VP: IFA: römisch 40 römisch 40 , geb römisch 40 , geb in römisch 40 , wohnt hier in Österreich in römisch 40 , , LA: Wie lautet der Name Ihrer Mutter, ihr Mädchenname, ihr Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort?, VP: römisch 40 , geb. römisch 40 , geboren in römisch 40 , wohnt hier in Österreich in römisch 40 , , LA: Wie viele Geschwister haben Sie, wie lauten deren Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte, Wohnorte?, VP: einen Bruder. IFA: römisch 40 römisch 40 geb. römisch 40 , geboren in römisch 40 wohnt in römisch 40 , , LA: Besitzen Sie ein Handy?, VP: nein, , LA: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat?, VP: Meine Familie befindet sich in Österrreich, ich hatte gestern telefonischen Kotakt zu meiner Mutter, über WhatsApp. , , LA: Nutzen Sie auch Social Media? Wenn ja, welche?, VP: nein, …, LA: In welcher Art und Weise haben Sie Kontakt (Telefon, Brief, Social Media etc.)?, VP: per WhatsApp, , LA: Nennen Sie bitte die Tel.-Nr. Ihrer Verwandten im Herkunftsland mit welchen Sie in Kontakt stehen:, VP: die TelNr meiner Mutter weiß ich nicht auswendig., , LA: Wann und wo haben Sie Ihr Heimatland zuletzt verlassen?, VP: Am römisch 40 .2019 sind wir von römisch 40 , mit dem Flugzeug, nach Budapest, , LA: War dies das erste Mal, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben?, VP: Wir waren schon in Georgien, , LA: Haben Sie jemals die Ausstellung von einem Visum beantragt bzw. waren Sie jemals im Besitz von einem Visum?, VP: Nur jetzt ein Touristen Visum von Ungarn, , LA: Wann, wo und wie reisten Sie in das Bundesgebiet der Republik Österreich ein?, Schildern Sie bitte Ihre geografische Reiseroute von ihrem Herkunftsstaat bis nach Österreich:, VP: Am 16.08.2019 sind wir von römisch 40 , mit dem Flugzeug, nach Budapest, 7 Tage blieben wir dort Von Budapest mit dem Zug über Wien nach römisch 40 gefahren., , LA: In welchen europäischen Städten sind Sie bisher schon gewesen?, VP: Budapest, Wien, , , LA: Schildern Sie bitte chronologisch Ihre Schulbildung:, VP: 2000 - 2010 Grundschule, , LA: Gibt es Zeugnisse zu Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung – wenn ja, welche?, VP: Ja, diese befinden sich zuhause im Heimatland, LA: Wo befinden sich aktuell diese Zeugnisse?, VP: im Heimatland, , LA: Schildern Sie bitte Ihren beruflichen Werdegang., VP: ich habe nie gearbeitet, , LA: Sind oder waren Sie in Ihrem Herkunftsstaat Mitglied in einem Verein?, VP: Ja, ich war 5 Jahre in einem Verein, da haben wir Volleyball gespielt , …, LA: Wie lautet Ihre letzte exakte Wohnadresse im Heimatland (inkl. Gebiet/Region/Provinz)? , VP: römisch 40 , römisch 40 , , LA: Beschreiben Sie Ihre letzte Wohnadresse bzw. in welchem Zeitraum waren Sie dort wohnhaft?, VP: 2 Jahre und 11 Monate habe ich dort gewohnt und zwar in der Wohnung der Eltern meines Mannes. , …, LA: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsland jemals eine Operation in einem Krankenhaus? Falls ja, wann, in welchem Krankenhaus, welche Operation?, VP: Am li Ohr hatte ich eine Infektion und wurde deshalb operiert, an beiden Augen weil ich schlecht sehe., , LA: Verbüßten Sie bereits in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat eine Haftstrafe? (Wenn ja, wo, wie lange und weswegen?), VP: nein, …, LA: Haben Sie in Ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Land Verwandte und/oder, Bekannte, welche Ihre Angaben in Bezug auf Ihre tatsächliche Identität bestätigen können?, VP: meine Schwiegereltern, meine Tanten und Onkel und viele Verwandte. , , LA: Haben Sie in Österreich oder in einem anderen EU-Land Verwandte und/oder Bekannte, welche Ihre Angaben in Bezug auf Ihre tatsächliche Identität bestätigen können?, VP: Ja, meine Familie, , LA: Haben Sie familiäre Beziehungen in Österreich bzw. in einem anderen EU-Land?, VP: Bruderr: römisch 40 , Eltern: IFA: römisch 40 und römisch 40 , , LA: Sind oder waren Sie in der Vergangenheit im Besitz eines Dokumentes Ihres Heimatstaates (Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personenstandsurkunde, Wehrdienstbuch, etc.)?, VP: Nur die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde. Mein Mann hat die Reisepässe einem Freund gegeben und der hat die Pässe mit nach Aserbaidschan gebracht. Der Personalausweis ist auch in Aserbaidschan, den haben wir nicht mitgenommen. , , Anmerkung: Vorlage des Reisepasses per WhatsApp bis 02.09.2019 und im Original bis 16.09.2019, , LP: Haben Sie diese behördliche Aufforderung vollinhaltlich verstanden?, VP: mein Mann wird das veranlassen. , , …‘ Am 18.09.2019 wurde ein Konsultationsverfahren mit Ungarn eingeleitet. Mit Verfahrensanordnung gem. § 15b AsylG iVm § 7 Abs 1 VwGVG vom 29.08.2019 wurde die vorher ergangene Anordnung zur Unterkunftnahme mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mit Verfahrensanordnung gem. Paragraph 15 b, AsylG in Verbindung mit Paragraph 7, Absatz eins, VwGVG vom 29.08.2019 wurde die vorher ergangene Anordnung zur Unterkunftnahme mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Am 18.09.2019 langte ha. die Mitteilung von den ungarischen Behörden ein, dass diese einer Überstellung gem. der Dublin-III-Verordnung zustimmen. Mit 27.09.2019 wurde Ihr Asylverfahren in Österreich durch Selbsteintritt zugelassen. Am 17.12.2019 wurden Sie vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX , Außenstelle XXXX im Beisein eines von der erkennenden Behörde bestellten und beeideten Dolmetschers in der Sprache Aseri von einer Organwalterin des Bundesamtes zu Ihrem Asylantrag einvernommen. Es folgen die entscheidungsrelevanten Auszüge aus der Einvernahme: Am 17.12.2019 wurden Sie vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion römisch 40 , Außenstelle römisch 40 im Beisein eines von der erkennenden Behörde bestellten und beeideten Dolmetschers in der Sprache Aseri von einer Organwalterin des Bundesamtes zu Ihrem Asylantrag einvernommen. Es folgen die entscheidungsrelevanten Auszüge aus der Einvernahme: ‚… F: Wie geht es Ihnen. Sind Sie psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen? A: Ja, ich bin dazu in der Lage. Ich habe keine physischen oder psychischen Probleme. F: Haben Sie irgendwelche Krankheiten und wenn ja, welche? A: Ich bin vollkommen gesund. Ich hatte hier aber ein Problem mit meinen Ohren. Ich hatte eine Entzündung am Ohr. Aufgrund dieser Entzündung am Ohr bin ich dann operiert worden, da es begonnen hat zu eitern. Es folgt noch eine Operation, da ich aufgrund der Entzündung eine Hörschwäche erlitten habe. Aufforderung: Sie werden aufgefordert innerhalb einer Frist von zwei Woche medizinische Unterlagen ha. vorzulegen. Haben Sie das verstanden? A: Ja, das habe ich verstanden. F: Wurden Ihnen Medikamente verschrieben oder nehmen Sie Medikamente zu sich? A: Ich nehme Vitamintabletten wegen der Schwangerschaft. Nachgefragt gebe ich an, dass ich in zwei Tagen den Geburtstermin habe. … F: Haben Sie sich mittlerweile irgendwelche Dokumente besorgt? A: Nein. F: Haben Sie irgendwelche Personaldokumente oder andere Dokumente in Österreich, die Sie noch nicht vorgelegt haben? A: Nein. … F: Besitzen Sie einen Reisepass, und wenn ja, wann, wo und von wem wurde dieser ausgestellt? A: Wir haben den Reisepass nicht mitgehabt. Anmerkung: Frage wird wiederholt. A: Ich habe schon einen Reisepass gehabt. Dieser wurde mir im
  30. Lebensjahr vom Passamt XXXX ausgestellt. A: Ich habe schon einen Reisepass gehabt. Dieser wurde mir im
  31. Lebensjahr vom Passamt römisch 40 ausgestellt. F: Wurde Ihnen der Reisepass problemlos ausgestellt? A: Ja, die Ausstellung verlief ohne Probleme. F: Welche Gültigkeit hatte der Reisepass? A: 10 Jahre. F: Wo befindet sich Ihr Reisepass derzeit? A: Der Schlepper hat den Reisepass eingezogen. Aufforderung: Beschreiben Sie so detailreich wie möglich wie es zum Abhandenkommen Ihres originalen, aserbaidschanischen Reisepass kam. A: Das war ca. im Juli
  32. Der Schlepper hat alle unserer Unterlagen genommen und alles organisiert. Am 16.08.2019 sind wir dann hierhergeflogen. Nach dem 16.08.2019 habe ich den Pass nicht mehr gesehen. … F: Weshalb hat der Schlepper Ihren Reisepass mitgenommen bzw. eingezogen? A: Mein Ehemann war darüber informiert. Ich weiß es nicht genau. … Aufforderung: Nennen Sie alle bisherigen Wohnadressen von Geburt an bis zu Ihrer Reise nach Europa. A: Von Geburt an bis zum dritten Lebensjahr in XXXX , AserbaidschanA: Von Geburt an bis zum dritten Lebensjahr in römisch 40 , Aserbaidschan Vom dritten Lebensjahr bis fünften Lebensjahr in XXXX , AserbaidschanVom dritten Lebensjahr bis fünften Lebensjahr in römisch 40 , Aserbaidschan Vom fünften Lebensjahr bis zum
  33. Lebensjahr in XXXX Vom fünften Lebensjahr bis zum
  34. Lebensjahr in römisch 40 Vom
  35. Lebensjahr bis zur Ausreise nach Österreich am 16.August.2019 in XXXX , XXXX (Straße: XXXX )Vom
  36. Lebensjahr bis zur Ausreise nach Österreich am 16.August.2019 in römisch 40 , römisch 40 (Straße: römisch 40 ) Verwandte im Herkunftsland: Ich habe in Aserbaidschan eine große Familie. Ich habe eine Tante mütterlicherseits in XXXX . Ich habe zwei Onkel mütterlicherseits in XXXX . Ich habe einen Onkel väterlicherseits in XXXX . Außerdem leben meine Schwiegereltern in XXXX . Ich habe in Aserbaidschan eine große Familie. Ich habe eine Tante mütterlicherseits in römisch 40 . Ich habe zwei Onkel mütterlicherseits in römisch 40 . Ich habe einen Onkel väterlicherseits in römisch 40 . Außerdem leben meine Schwiegereltern in römisch 40 . F: Wie ist das Verhältnis zu Ihren Verwandten in Aserbaidschan? A: Ja, ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Verwandten in Aserbaidschan. … Beruflicher Werdegang: Beschäftigungsart XXXX Beschäftigungsart römisch 40 Anmerkung Ich habe XXXX gespielt und habe Geld bekommen, wenn wir einen Pokal oder eine Medaille gewonnen haben.Anmerkung Ich habe römisch 40 gespielt und habe Geld bekommen, wenn wir einen Pokal oder eine Medaille gewonnen haben. F: In welchem Team haben Sie gespielt? A: In der XXXX . A: In der römisch 40 . F: Möchten Sie eine Pause machen? A: Nein, ich kann weitermachen. Angaben zur Person und Lebensumständen: Ich bin am XXXX in XXXX geboren und dort bei meinen Eltern aufgewachsen. Ich bin Aseri (Volksgruppe) und bekenne mich zum Islam der schiitischen Richtung (Religion). Ich habe die Grundschule besucht und angeschlossen. Ich spreche die Sprachen Aseri und Türkisch. Ich kann beide Sprachen lesen und schreiben. Ich bin verheiratet und aktuell schwanger. Ich habe regelmäßigen Kontakt zu meinen Verwandten in Aserbaidschan. Wir haben ein gutes Verhältnis. Meine Eltern besitzen ein Familienhaus in XXXX . Ansonsten hat meine Familie keine Besitztümer. Die Eltern meines Ehemannes besitzen ein eigenes Haus in XXXX . Hier in Österreich habe ich Kontakt mit meiner Familie. Wir leben alle zusammen. Ich bin am römisch 40 in römisch 40 geboren und dort bei meinen Eltern aufgewachsen. Ich bin Aseri (Volksgruppe) und bekenne mich zum Islam der schiitischen Richtung (Religion). Ich habe die Grundschule besucht und angeschlossen. Ich spreche die Sprachen Aseri und Türkisch. Ich kann beide Sprachen lesen und schreiben. Ich bin verheiratet und aktuell schwanger. Ich habe regelmäßigen Kontakt zu meinen Verwandten in Aserbaidschan. Wir haben ein gutes Verhältnis. Meine Eltern besitzen ein Familienhaus in römisch 40 . Ansonsten hat meine Familie keine Besitztümer. Die Eltern meines Ehemannes besitzen ein eigenes Haus in römisch 40 . Hier in Österreich habe ich Kontakt mit meiner Familie. Wir leben alle zusammen. F: Unter welchen Lebensumständen haben Sie gelebt? A: Wir lebten finanziell betrachtet in der Mittelschicht. Es war durchschnittlich. Nachgefragt gebe ich an, dass mein Gatte als selbstständiger Computertechniker gearbeitet. Er hat ca. 2000 Manat (ca. 1000 Euro) verdient. F: Haben Sie bislang eine Ehe geschlossen? A: Die jetzige Ehe ist meine erste Ehe. F: Wann und wo haben Sie geheiratet? A: Am 28.08.2016 war unser Hochzeitsdatum. Wenige Tage darauf haben wir standesamtlich in XXXX geheiratet. A: Am 28.08.2016 war unser Hochzeitsdatum. Wenige Tage darauf haben wir standesamtlich in römisch 40 geheiratet. … Vorhalt: Sie werden aufgefordert Ihre Heiratsurkunde ha. innerhalb einer Frist von zwei Woche vorzulegen. Haben Sie das verstanden? A: Ja, das habe ich verstanden. … F: Könnten Sie im Falle der Rückkehr in Ihr Herkunftsland wieder an Ihrer Wohnadresse bzw. bei Verwandten wohnen? A: Wir sind wegen einem Problem aus Aserbaidschan geflüchtet. Das wird auch weiterhin ein Problem bleiben. F: Haben Sie noch Freunde oder Bekannte in der Heimat? A: Ja, aber nicht so viele. Die meisten Freunde und Bekannte sind jene von meinem Ehemann. F: Haben Sie Kontakt zu Ihren Freunden und Bekannten? A: Ich halte über das Internat Kontakt zu Freunden und Bekannten. F: Waren Sie nur in Ihrem Heimatort oder kennen Sie sich in Aserbaidschan aus und wenn ja, wo haben Sie sich in Aserbaidschan schon aufgehalten bzw. wohin sind Sie gereist (z.B. Verwandtenbesuche, Schulaufenthalte etc.?) A: Nein, ich habe bereits alles erwähnt. F: In welchem Zeitraum haben Sie in Aserbaidschan gelebt? A: Von Geburt an bis zu meiner Ausreise. Angaben zum Fluchtweg: F: Wann haben Sie sich entschlossen die Heimat zu verlassen? A: Der Entschluss erfolgte im Jänner/Februar
  37. F: Können Sie sich an Ihre Angaben zum Reiseweg, die Sie in der PI XXXX am 23.08.2019 gemacht haben, erinnern?F: Können Sie sich an Ihre Angaben zum Reiseweg, die Sie in der PI römisch 40 am 23.08.2019 gemacht haben, erinnern? A: Ja, daran kann ich mich erinnern. F: Haben Sie zum Reiseweg noch etwas zu sagen? A: Nein. Aufforderung: Schildern Sie genau Ihre Reise vom Heimatort bis zur Landesgrenze bzw. bis nach Österreich. A: Wir sind von XXXX mit dem Auto nach XXXX . Von XXXX aus sind wir mit dem Flugzeug nach Budapest. Von Budapest aus sind wir mit dem Zug nach Österreich eingereist. A: Wir sind von römisch 40 mit dem Auto nach römisch 40 . Von römisch 40 aus sind wir mit dem Flugzeug nach Budapest. Von Budapest aus sind wir mit dem Zug nach Österreich eingereist. F: Wie viel mussten Sie für die Reise/Schleppung bezahlen? A: Ich habe die genauen Informationen nicht. Das hat mein Mann organisiert. F: Woher haben Sie bzw. Ihr Ehemann das Geld? A: Als die Probleme angefangen haben, hat mein Mann das Geld besorgt. Er hat teils Sachen verkauft und teils Geld von Freunden geliehen. F: Mit welchem Dokument sind Sie gereist? A: Die Ausreise aus Aserbaidschan und die Einreise nach Ungarn waren legal. Ich habe meinen originalen Reisepass vorgezeigt. F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt? A: Nein. F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gereist? A: Weil meine Familie hier lebt. … Angaben zum Fluchtgrund: F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)! A: Mein Bruder ist hier in Österreich. Wegen meinem Bruder haben die Probleme in Aserbaidschan angefangen. Meine Eltern sind zuerst nach Österreich gekommen, da sie Probleme hatten und dann hatte auch mein Ehemann Probleme, weswegen wir Aserbaidschan verlassen haben. Das ist alles. (Ende der freien Erzählung) F: Möchten Sie noch etwas hinzufügen? A: Als mein Mann diese Probleme hatte, habe ich aufgrund des Stresses ein Baby verloren. Das ist nunmehr meine zweite Schwangerschaft, da ich das erste Baby verloren habe. … F: Gab es jemals auf Sie persönlich irgendwelche Übergriffe oder ist an Sie persönlich jemals irgendwer herangetreten? A: Es gab unerwartete Besuche wegen meines Mannes und meine Eltern haben mir dann angeraten aus Aserbaidschan auszureisen, damit ich das zweite Kind nicht verliere. A: Beschreiben Sie detailreich welche Probleme Ihr Mann in Aserbaidschan hat. A: Bevor ich geheiratet habe, waren diese Probleme wegen meines Bruders bekannt. Mein Ehemann hat das aber nicht gewusst. Als ich geheiratet habe, hat mein Ehemann dann Probleme wegen den Problemen meines Bruders bekommen. Dies diente dazu, nicht mich als Frau unter Druck zu setzen, sondern meinen Ehemann. Der Computerservice meines Ehemannes wurde von der Polizei geschlossen. Die Polizei hat sämtliche Gegenstände aus den Räumlichkeiten mitgenommen. F: Woraus konkret resultieren die Probleme Ihres Bruders und in weiterer Folge die Probleme Ihres Ehemannes? A: Mein Bruder ist gegen den aserbaidschanischen Staat und seine Politik. Das ist sein Problem. Aufforderung: Beschreiben Sie konkret weshalb ihr Bruder mit wem konkret ein Problem hat und wie sich dies auf seine Person bzw. auf die Person Ihres Ehemannes auswirkt. A: Mein Bruder ist gegen die aserbaidschanische Politik vorgegangen. Er wurde auch schon in Aserbaidschan geschlagen und verhaftet deswegen. Mein Bruder hat uns nicht alles erzählt, was er alles erlebt hat. F: Wie ist Ihr Bruder gegen die aserbaidschanische Politik vorgegangen? A: Mein Bruder war gegen Ungerechtigkeit, Arbeitslosigkeit und hat deswegen mit der Regierung gestritten. F: Wie äußerte Ihr Bruder seinen Unmut gegenüber der aserbaidschanischen Politik? A: Ich war nicht immer mit ihm zusammen. Seine genauen Ziele bzw. seinen Kampf in der Politik weiß ich nicht. Vorhalt: Sie geben an, Ihr Bruder hätte Probleme in Aserbaidschan, weswegen auch Ihr Ehemann Probleme bekommen haben soll. Ferner erklärten Sie, dass Sie Aserbaidschan wegen diesen Problemen verlassen haben. Wie ist es also zu erklären, dass sich nahezu keine Kenntnis über die Probleme Ihres eigenen Bruders haben bzw. den konkreten Grund Ihrer Ausreise nie bei Ihren Angehörigen hinterfragt haben. Was sagen Sie dazu? A: Ich werde von meinen Angehörigen gehütet, da ich schwanger bin und mein erstes Baby verloren habe. Sie sind deshalb sehr achtsam mir gegenüber, weswegen ich nicht so viele Informationen habe. F: Wann haben Sie Ihr erstes Baby verloren? A: Das war
  38. Nachgefragt gebe ich an, das war Anfang Jänner. F: Wann genau ist Ihr Bruder aus Aserbaidschan ausgereist? A: Mein Bruder ist im Jahre 2013 ausgereist. F: Wann sind Ihre Eltern aus Aserbaidschan ausgereist? A: Im Jahre
  39. Vorhalt: Ihr Bruder ist im Jahre 2013 aus Aserbaidschan wegen Ihnen nicht näher bekannten Problemen ausgereist. Sie waren zum damaligen Zeitpunkt eine 20-jährige Frau und ereignete sich der Schwangerschaftsabbruch erst sieben Jahre nachdem Ihr Bruder Aserbaidschan verlassen hat. Für die erkennende Behörde scheint daher nicht nachvollziehbar, dass sie nicht darlegen können woraus die besagten Probleme resultieren bzw. mit dem konkret Ihr Bruder Probleme hat? Was sagen Sie dazu? A: Ich weiß nur, dass was ich heute gesagt habe. Mehr weiß ich nicht. F: Was hätten Sie im Falle einer eventuellen Rückkehr in Ihre Heimat konkret zu befürchten? A: Wir sind wegen den Problemen ausgereist und diese Probleme bestehen nach wie vor. Die Regierung von Aserbaidschan wird jeden unserer Schritte beobachtet. Wenn hier in Österreich Schlechtes über Aserbaidschan erzählt wird, dann kann man echte Probleme bekommen. Genauso auch mein Ehemann. Ich will auch, dass ich auch ein Familienleben hier führe. Ich will ein Baby auf die Welt bringen und eine gute Familie mit meinem Ehemann haben. Die Probleme gibt es sicher auch bei der Rückkehr. Ich habe Angst erneut eine Schwangerschaft zu verlieren. F: Seit wann konkret hat Ihr Mann Probleme in Aserbaidschan? A: Seit
  40. Nachgefragt gebe ich an, die Probleme begannen zuerst bei meinem Bruder dann bei meinen Eltern und dann bei meinem Ehemann. F: Seit wann konkret hat Ihr Ehemann Probleme? A: Ich weiß es nicht genau. Ich möchte keinen Fehler machen. Ich erinnere mich nicht genau. F: Wie genau äußern sich diese Probleme? Welche Probleme hat Ihr Mann in Aserbaidschan? A: Mein Mann hatte eine einzige Verdienstquelle. Die Polizei hat seinen Computerservice geschlossen und sein Inventar konfisziert. Die Polizei provoziert Personen, damit sie eine Straftat begehen, um diese Personen inhaftieren zu können. F: Mit welcher Begründung schloss die Polizei den Betrieb Ihres Mannes? A: Die Polizei hat sich mündlich geäußert. Sie haben gesagt, dass mein Bruder ein Verräter ist und deshalb auch wir Verräter seien. Aufforderung: Beschreiben Sie das Gespräch mit den Polizisten aufgrund der Schließung des Betriebs detailreich: A: Die Polizei hat Vorwürfe gemacht. Im Jänner 2019 war es dann intensiver. Uns wurde vorgeworfen, dass wir Verräter sind. F: Wer hat Ihnen Vorwürfe gemacht? A: Die Polizisten. F: Wurden Ihnen persönlich jemals Vorwürfe von Seiten der Polizei gemacht? A: Mir gegenüber hat sich nie jemals geäußert. Es handelte sich immer um meinen Mann. Es wurde immer mit meinem Mann gesprochen. Aufforderung: Erzählen Sie alles was Sie über die Probleme Ihres Mannes und die diesbezüglichen Zusammenhänge mit Ihrem Bruders wissen. A: Alles was ich weiß, habe ich schon gesagt. Mehr weiß ich nicht. Ich kann nichts erfinden. F: Wann genau kam es zur Schließung des Betriebs Ihres Mannes? A: Genau weiß ich es nicht. Es war ca. April
  41. F: Können Sie Ihr Vorbringen mit Beweismitteln untermauern? A: Nein. F: Haben Sie bzw. Ihr Ehemann sich bezüglich der erwähnten Probleme jemals an die staatlichen Behörden oder anderweitige Organisationen gewandt und diese um Hilfe ersucht? A: Nein. Es würde keiner behilflich sein, weil wir als Staatsverräter gelten. F: Warum sind Sie nicht in eine andere Stadt oder in einen anderen Landesteil gezogen? A: Egal wohin man zieht, es ist ein Land. Man könnte uns überall erreichen. F: Weshalb sind sie mit Ihrem Ehemann nicht zum Beispiel nach XXXX gezogen, um den Problemen in XXXX zu entgehen?F: Weshalb sind sie mit Ihrem Ehemann nicht zum Beispiel nach römisch 40 gezogen, um den Problemen in römisch 40 zu entgehen? A: Wir sind nicht in eine andere Stadt innerhalb des Landes gezogen, da die Polizei uns finden hätte können. Deshalb sind wir ausgereist. Vorhalt: Die Fluchtgründe Ihrer Eltern wurden ha. mit Bescheid vom 06.02.2019 als unglaubwürdig gewertet. In deren Verfahren stützten sich Ihre Eltern ebenso auf die Fluchtgründe Ihres Bruders. Was sagen Sie dazu? A: Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll. Das hängt nicht von mir ab. Vorhalt: Aus der Niederschrift Ihres Bruders vom 11.08.2014 lässt sich entnehmen, dass die Behörden offensichtlich wollten, dass Ihr Bruder seine politische Tätigkeit einstellt. Nachdem Ihr Bruder sich seit 2014 in Österreich aufhält und daher in Aserbaidschan nicht mehr politisch tätig ist, ist nicht nachvollziehbar, weshalb Sie bzw. Ihr Ehemann ins Visier der Behörde geraten sind, zumal die Behörden ihr Ziel mit der Ausreise Ihres Bruders bereits erreicht haben. Was sagen Sie dazu? A: Unsere Probleme hängen von meinem Bruder ab. Wir sind seine Angehörigen. F: Haben Sie nach Eintreten der von Ihnen geschilderten Probleme jemals Kontakt mit Ihrem in Österreich lebenden Bruder aufgenommen? A: Ja, ich habe ein familiäres Verhältnis zu meinem Bruder. Wir haben ein normales Geschwisterverhältnis. F: Haben Sie diesem von den Problemen berichtet bzw. sich darüber unterhalten? A: Er hat mit mir nicht offen gesprochen. F: Hat Ihr Gatte Ihren Bruder nach Eintreten der Probleme jemals kontaktiert? A: Sie haben ein ganz normales Verhältnis zwischen Schwager und Schwiegersohn. Anmerkung: Frage wird wiederholt. F: Hat Ihr Gatte Ihren Bruder nach Eintreten der Probleme jemals kontaktiert? A: Sie haben das besprochen. F: Was wissen Sie über dieses Gespräch bzw. diese Gespräche? A: Wie bereits erwähnt, sie haben mich nicht involviert und mir nicht alles mitgeteilt. Sie haben heimlich miteinander telefoniert und mich rausgehalten. F: Wissen Sie über die aktuelle politische Lage und über die Sicherheitslage in Ihrer Heimat Bescheid? A: Nein, ich interessiere mich nicht dafür. Anmerkung: Ihnen wird nun die Möglichkeit eingeräumt, in die vom Bundesamt (BFA) zur Beurteilung Ihres Falles herangezogenen allgemeinen Länderfeststellungen des BFA zu Ihrem Heimatland samt den darin enthaltenen Quellen Einsicht und gegebenenfalls schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Quellen berufen sich vorwiegend unter anderem auf Berichte von EU-Behörden aber auch Behörden anderer Länder, aber auch Quellen aus Ihrer Heimat wie auch zahlreichen NGOs und auch Botschaftsberichten, die im Einzelnen auch eingesehen werden können. Sie haben die Möglichkeit dazu im Rahmen des Parteiengehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Mit Ihrer Unterschrift unter den Feststellungen bestätigen Sie, dass Ihnen die Feststellungen zur Einsichtnahme vorgelegt wurden. Es bedeutet nicht, dass Sie mit dem Inhalt einverstanden sind. Möchten Sie die Erkenntnisse des BFA Ihr Heimatland betreffend in Kopie mitnehmen und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen dazu abgeben? A: Nein, ich verzichte darauf. Ich möchte keine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben. Ich möchte auch keine Kopie mitnehmen. … Angaben zum Privat- und Familienleben: F: Seit wann sind Sie in Österreich aufhältig? A: Seit meiner Einreise durchgehend. F: Hatten Sie in Österreich oder in der EU jemals einen gültigen Aufenthaltstitel oder Visum zur Begründung eines legalen Aufenthaltes? A: Nein. Vorhalt: Aus dem Aktinhalt ergab sich, dass Sie ein ungarisches Visum gehabt haben. Was sagen Sie dazu? A: Ja, das stimmt. Dieses Visum war für die Einreise von XXXX nach Ungarn. Davor hatte ich nie ein Visum. Ich hatte nur einmal dieses Visum für die Einreise nach Ungarn und meine Weiterreise nach Österreich. A: Ja, das stimmt. Dieses Visum war für die Einreise von römisch 40 nach Ungarn. Davor hatte ich nie ein Visum. Ich hatte nur einmal dieses Visum für die Einreise nach Ungarn und meine Weiterreise nach Österreich. F: Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus? A: Wir leben in einem Flüchtlingsheim. Ich stehe in der Früh auf und mache den Haushalt. F: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich einer legalen Beschäftigung nachgegangen? A: Nein. F: Wie würden Sie Ihren Lebensunterhalt in Österreich bestreiten, falls Sie hier bleiben könnten? A: An erster Stelle ist mein Baby und ein Deutschkurs. Ich würde dann einen Deutschkurs besuchen und arbeiten gehen. F: Was würden Sie in Österreich arbeiten? A: Für mich spielt die Art der Arbeit keine Rolle. Ich bin bereit zu arbeiten, einen bestimmten Berufswunsch habe ich nicht. F: Von welchen finanziellen Mitteln leben Sie hier in Österreich? Welche Unterstützungen beziehen Sie? A: Ich lebe aus der staatlichen Grundversorgung. Ich beziehe daraus ca. 252 Euro. F: Sind Sie gegenüber jemandem unterhaltspflichtig? A: Nein. F: Haben Sie in Österreich einen Deutschkurs besucht und können Sie dafür Beweismittel in Vorlage bringen? A: Aufgrund meiner Schwangerschaft wurde ich nicht auf die Liste genommen. Mein Ehemann ist eingetragen und wartet auf den Deutschkurs. F: Haben Sie in Österreich eine Schule, Kurse oder sonstige Ausbildungen absolviert? Wie war das Ergebnis, bzw. was resultierte daraus? A: Nein. F: Sind Sie Mitglied in einem Verein oder in einer Organisation? A: Nein. F: Können Sie irgendwelche sonstigen Gründe namhaft machen, die für Ihre Integration in Österreich sprechen? A: Nein. Irgendwann möchte ich eine Ausbildung machen, zum Beispiel in einem Altersheim oder Seniorenheim. F: Leben Sie mit jemand in Familiengemeinschaft oder in einer familienähnlichen Lebensgemeinschaft? Wenn ja, beschreiben Sie diese Gemeinschaft! A: Ich lebe gemeinsam mit meinen Eltern und meinem Ehemann in einem Flüchtlingsheim. F: Waren Sie jemals Zeuge oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel? A: Nein. F: Wurden Sie in Österreich jemals Opfer von Gewalt und haben Sie sich diesbezüglich an die örtlichen Sicherheitsbehörden bzw. an ein Gericht (§382e EO – Allgemeiner Schutz vor Gewalt) gewandt? A: Nein. … Vorhalt: Aus der Niederschrift Ihres Bruders vom 11.08.2014 war ebenfalls nicht zu entnehmen, dass dieser eine hochrangige Funktion innerhalb der Partei bekleidet hat und ist daher nicht verständlich weshalb die aserbaidschanischen Behörden auch fünf Jahre nach der Ausreise Ihres Bruders Interesse an seinem familiären – nicht politisch aktiven – Umfeld haben. Was sagen Sie dazu? A: Mein Bruder hat keinen Präsenzdienst in Aserbaidschan geleistet. Bei uns ist der Präsenzdienst jedoch verpflichtend. Mein Bruder ist aber ein bisschen behindert, weswegen er für nicht tauglich erklärt wurde. Nach fünf Jahre ist man dann draufgekommen, dass diese „Untauglichkeit“ nicht ganz korrekt war. Die Personen, die dafür zuständig sind, sind dann zu meinen Eltern gekommen und haben nach meinem Bruder gefragt. Bis zum
  42. Lebensjahr wird nach der Person die den Präsenzdienst abgeleitet hat bei den Verwandten gefragt. Deshalb waren immer wieder Leute bei uns zu Hause und haben nach meinem Bruder gefragt. Nach diesem Fall von militärischer oder von polizeilicher Sicht hat man dann gemeint, dass er ein Verräter ist. Das war nicht angenehm für das Militär und die Polizei. Es wurde dann immer intensiver uns Angehörigen gegenüber. F: Woher haben Sie die Information? Wer hat Sie darüber aufgeklärt? A: In jedem Bezirk bei uns gibt es Militärgutachter und die diesbezüglichen Stellen. Diese Militärgutachter sind oft korrupt. Mit Geld kann man eine Untauglichkeit erwirken. Ein neuer Gutachter hat dann festgestellt, dass mein Bruder zum Militär muss. Anmerkung: Frage wird wiederholt. A: Ich kenne dieses System nicht, aber uniformierte Männer vom Militär waren bei uns und haben gefragt weshalb mein Bruder den Präsenzdienst nicht abgeleistet hat. F: Wann sind die besagten uniformierten Männer vom Militär erstmals aufgetaucht und haben mitgeteilt, es gäbe Probleme mit der damals festgestellten Untauglichkeit? A:
  43. F: Gab es weitere Besuche? A: Ja, nach diesem ersten Besuch im Jahre 2015 gab es weitere Besuche. Sie haben uns nicht geglaubt, dass er nicht nachhause kommt. F: Was hat die Polizei mit dem Militär bzw. dem Präsenzdienst zu tun? A: In erster Linie ist das Militär zuständig. Aus Kollegschaft arbeitet die Polizei mit dem Militär zusammen. F: Wann war das Militär bzw. die Polizei zuletzt bei Ihren Eltern vorstellig? A: Ich weiß es nicht. F: Wann war das Militär bzw. die Polizei zuletzt bei Ihrem Ehemann und Ihnen vorstellig? A: Bei meinem Ehemann und mir zu Hause waren sie nicht vorstellig. F: Wann wurde Ihr Bruder vom Präsenzdienst freigestellt? A: Wenn man 18 ist und mit der Schule fertig ist, geht man zum Präsenzdienst. F: Wer konkret ist bei Ihrer Familie erschienen und hat mitgeteilt, es gäbe Probleme wegen des Präsenzdienstes? A: Es waren Personen mit Militäruniform. Beim zweiten Mal dann Polizisten. Anmerkung: Die gesamte Niederschrift wird wortwörtlich rückübersetzt. Sie erhalten durch den Dolmetscher nun Ihre Niederschriften rückübersetzt. Dies gilt als Wahrung des Parteiengehörs zu dessen Angaben. Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Niederschrift auch Ihrem Ehegatten übersetzt wird? A: Ja, ich bin damit einverstanden, dass mein Mann bei der Rückübersetzung dabeisitzt. Anmerkung: Der Ehegatte der Partei wird dem Raum hinzugezogen. Sie hören dabei auch die Aussagen Ihres Ehegatten. Dies gilt als Wahrung des Parteiengehörs zu dessen Angaben. Nach der Rückübersetzung haben Sie die Möglichkeit zu den Angaben Ihres Ehegatten Stellung zu beziehen. F: Sind Sie damit einverstanden? A: Ja. A: Ja. , Nach der Rückübersetzung Frage an jeden der Gatten "ob er zu den Aussagen des Ehegatten Stellung beziehen will". Nach erfolgter Rückübersetzung: F: Haben Sie nun nach Rückübersetzung Einwendungen gegen die Niederschrift selbst, wurde Ihre Einvernahme richtig und vollständig protokolliert? A: Es war alles korrekt. Es hat alles gepasst. Ich habe nichts mehr hinzuzufügen. F: Möchten Sie nach Rückübersetzung der Niederschrift Ihrer Ehegattin Stellung beziehen? A: Nein. …“ I.
  44. Die bP3 berief sich auf die Gründe ihrer Eltern bzw. auf den gemeinsamen Familienverband. Deren verfahrensrechtliches Schicksal stellt sich mit dem der bP1 und bP2 vergleichbar dar.römisch eins.
  45. Die bP3 berief sich auf die Gründe ihrer Eltern bzw. auf den gemeinsamen Familienverband. Deren verfahrensrechtliches Schicksal stellt sich mit dem der bP1 und bP2 vergleichbar dar. I.
  46. Die Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der bB gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Aserbaidschan nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde in Bezug auf die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung in die Republik Aserbaidschan gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt IV. und V.). Die Frist zur freiwilligen Ausreise wurde gemäß § 55 FPG mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Entscheidung festgelegt (Spruchpunkt VI.). Gemäß §15b Abs. 1 AsylG wurde den bP aufgetragen von 24.08.2019 bis 29.08.2019 in einem näher bezeichneten Quartier Unterkunft zu nehmen. römisch eins.
  47. Die Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheiden der bB gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt römisch eins.). Gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Aserbaidschan nicht zugesprochen (Spruchpunkt römisch zwei.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG wurde nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde in Bezug auf die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass eine Abschiebung in die Republik Aserbaidschan gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch vier. und römisch fünf.). Die Frist zur freiwilligen Ausreise wurde gemäß Paragraph 55, FPG mit 14 Tagen ab Rechtskraft der Entscheidung festgelegt (Spruchpunkt römisch sechs.). Gemäß §15b Absatz eins, AsylG wurde den bP aufgetragen von 24.08.2019 bis 29.08.2019 in einem näher bezeichneten Quartier Unterkunft zu nehmen. I.8.
  48. Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP zu ihren Fluchtgründen als nicht glaubhaft und führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus den angefochtenen Bescheiden in Bezug auf die bP1 und bP2, insbesondere zu ihrer Einreise, den Gründen für das Verlassen des Herkunftsstaates und der Rückkehrsituation; Formatierung nicht dem Original entsprechend):römisch eins.8.
  49. Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP zu ihren Fluchtgründen als nicht glaubhaft und führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus den angefochtenen Bescheiden in Bezug auf die bP1 und bP2, insbesondere zu ihrer Einreise, den Gründen für das Verlassen des Herkunftsstaates und der Rückkehrsituation; Formatierung nicht dem Original entsprechend): bP1 „… Betreffend die Feststellungen zu Ihrer Person: Ihre Identität und Nationalität konnte aufgrund des VISA-Datenauszuges festgestellt werden. Die Feststellungen zu Ihrer Religion, Ihrem familiären Umfeld und Volksgruppenzugehörigkeit wurden aufgrund Ihrer unwiderlegten und glaubhaften Angaben in diesem Zusammenhang getroffen. Dass Sie legal im Besitz eines ungarischen Visums für den Schengenraum zu touristischen Zwecken in das österreichische Bundesgebiet einreisten und in weiterer Folge am 23.08.2019 einen Asylantrag stellten ergibt sich aus Ihren eigenen Angaben bzw. aus dem Akteninhalt insbesondere dem VISA-Datenauszug. Da Sie aufgrund der Asylantragstellung in Österreich den Zweck des Ihnen ausgestellten Visums versagt haben, war Ihre Einreise als illegal anzusehen. Glaubhaft sind auch Ihre Angaben, dass Sie weder an einer physischen noch psychischen Krankheit leiden. Ihre diesbezüglichen Angaben werden auch durch Ihr Verhalten während der Einvernahme vor dem Bundesamt Regionaldirektion XXXX , wo Sie zeitlich und örtlich orientiert waren, einen völlig normalen Eindruck machten, auf die Fragen klar und spontan antworteten und sich keinerlei Anzeichen ergaben, dass Sie psychisch beeinträchtigt wären, bestätigt. Glaubhaft sind auch Ihre Angaben, dass Sie weder an einer physischen noch psychischen Krankheit leiden. Ihre diesbezüglichen Angaben werden auch durch Ihr Verhalten während der Einvernahme vor dem Bundesamt Regionaldirektion römisch 40 , wo Sie zeitlich und örtlich orientiert waren, einen völlig normalen Eindruck machten, auf die Fragen klar und spontan antworteten und sich keinerlei Anzeichen ergaben, dass Sie psychisch beeinträchtigt wären, bestätigt. Aus diesem Grunde hatten die vorangeführten Feststellungen zu Ihrer Erwerbfähigkeit zu erfolgen. Betreffend die Feststellungen zu den Gründen für das Verlassen Ihres Herkunftsstaats: … Sie gaben bei Ihrer Erstbefragung zusammenfassend an, dass Sie aufgrund unterschiedlicher Volksgruppenzugehörigkeit zu Ihrer Ehegattin Probleme mit Ihren Familienangehörigen und in weiterer Folge mit der Polizei bekommen haben. Zu Beginn der Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl am 17.12.2019 bestätigten Sie auf Nachfrage etwaiger Bemängelungen der Erstbefragung, dass Sie die Wahrheit gesagt hätten, Ihre Angaben korrekt und vollständig protokolliert und rückübersetzt wurden (Seite 3 und 4 Einvernahmeprotokoll BFA) Zwar erklärten Sie, dass die Polizei Ihnen gegenüber unfreundlich agierte, jedoch wurde Ihrerseits die Richtigkeit des Protokolls zu Beginn der Einvernahme zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Im Zuge der Einvernahme vor dem BFA gaben Sie auf Nachfrage Ihres Ausreisegrundes, freie Erzählung, zusammenfassend an, Ihr Heimatland aufgrund der dort vorherrschenden Probleme Ihres Schwagers (Bruder Ihrer Ehegattin), welcher seit 06.12.2014 in Österreich asylberechtigt ist, verlassen zu haben. Dabei ist hervorzuheben, dass sich Ihre diesbezüglichen Ausführungen über eineinhalb Seiten freie Erzählung erstreckten und Ihnen auch nach dieser Schilderung auf Nachfrage der Behörde mehrfach die Möglichkeit eingeräumt wurde, alle ausreisekausalen Ereignisse zu nennen. Auffallend war dabei, dass Sie sich im Zuge der Einvernahme vor dem BFA einem völlig abweichenden Ausreisegrund bedienten. Ferner erwähnten Sie eine allfällige Problematik hinsichtlich der Volksgruppenzugehörigkeit bezugnehmend auf die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer Frau mit keinem Wort. Auf entsprechenden Vorhalt und der wortwörtlichen Wiedergabe Ihrer Aussage der Erstbefragung erwiderten Sie, dass die Angaben nicht stimmen und das Protokoll bei der Erstbefragung falsch aufgenommen wurde. Auch nochmalige Nachfrage hin, beharrten Sie auf Ihrer Behauptung, dass das Protokoll nicht Ihren Aussagen entspricht. Auf Vorhalt der erkennenden Behörde wonach Sie zu Beginn der Einvernahme ausdrücklich die Richtigkeit des Erstprotokolls bestätigten, erwiderten Sie, dass Sie niemanden einen Vorwurf machen möchten. Weiters wichen Sie dem gestellten Vorhalt insofern aus, als dass Sie die Schreibweise des Ortes XXXX bemängelten und erklärten, dass die Beziehung zwischen Leuten von XXXX und Aseri gut ist. Auf Wiederholung des Vorhaltes, gaben Sie erstmals an, Ihnen wäre die Erstbefragung nicht rückübersetzt worden. Die ho. Behörde erkennt aufgrund Ihrer vielfachen ausweichenden Erklärungen ein Verhaltensmuster, welches darauf schließen lässt, dass Sie Ihr abweichendes Vorbringen versuchen durch Schutzbehauptungen zu erklären, um Ihre widersprüchlichen Angaben zu relativieren. Auffallend war dabei, dass Sie sich im Zuge der Einvernahme vor dem BFA einem völlig abweichenden Ausreisegrund bedienten. Ferner erwähnten Sie eine allfällige Problematik hinsichtlich der Volksgruppenzugehörigkeit bezugnehmend auf die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrer Frau mit keinem Wort. Auf entsprechenden Vorhalt und der wortwörtlichen Wiedergabe Ihrer Aussage der Erstbefragung erwiderten Sie, dass die Angaben nicht stimmen und das Protokoll bei der Erstbefragung falsch aufgenommen wurde. Auch nochmalige Nachfrage hin, beharrten Sie auf Ihrer Behauptung, dass das Protokoll nicht Ihren Aussagen entspricht. Auf Vorhalt der erkennenden Behörde wonach Sie zu Beginn der Einvernahme ausdrücklich die Richtigkeit des Erstprotokolls bestätigten, erwiderten Sie, dass Sie niemanden einen Vorwurf machen möchten. Weiters wichen Sie dem gestellten Vorhalt insofern aus, als dass Sie die Schreibweise des Ortes römisch 40 bemängelten und erklärten, dass die Beziehung zwischen Leuten von römisch 40 und Aseri gut ist. Auf Wiederholung des Vorhaltes, gaben Sie erstmals an, Ihnen wäre die Erstbefragung nicht rückübersetzt worden. Die ho. Behörde erkennt aufgrund Ihrer vielfachen ausweichenden Erklärungen ein Verhaltensmuster, welches darauf schließen lässt, dass Sie Ihr abweichendes Vorbringen versuchen durch Schutzbehauptungen zu erklären, um Ihre widersprüchlichen Angaben zu relativieren. Aufgrund dieser Ausführungen wird von der erkennenden Behörde grundsätzlich an Ihrer Glaubwürdigkeit als Person gezweifelt, zumal sich die Widersprüche nicht einzig zwischen Erstbefragung und Einvernahme häufen, sondern Sie auch nicht in der Lage waren, im Zuge der niederschriftlichen Befragung vom 17.12.2019 ein homogenes Vorbringen zu erstatten, sondern dieses nach Belieben abänderten. Wenngleich die Erstbefragung in erster Linie der Feststellungen der Identität eines Asylwerbers und der Klärung der Reiseroute dienen soll, können die dabei getätigten Angaben dennoch ein Indiz für die persönliche Glaubwürdigkeit eines Asylwerbers darstellen. Im nunmehrigen Vorbringen in der Einvernahme im Dezember 2019 ist jedoch der Versuch einer unzulässigen Steigerung des bisherigen Vorbringens zu sehen, um über das bisherige Vorbringen hinaus einen allenfalls asylrelevanten Sachverhalt zu konstruieren. Konkrete Anhaltspunkte dahingehend, dass es Ihnen nämlich nicht möglich oder zumutbar gewesen wäre, diese Umstände bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt des Verfahrens - insbesondere in der Erstbefragung - vorzubringen, sind nicht hervorgekommen. Hierzu wird ausgeführt, dass es der erkennenden Behörde bekannt ist, dass geradezu typischerweise bei im Ergebnis unberechtigten Asylanträgen erst im Rahmen einer späteren Befragung (bspw. nachdem das Erstverfahren zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen wurde oder im Erstverfahren Vorlagefristen ungenutzt verstrichen sind) neue Vorbringen erstattet bzw. die Vorbringen ausgewechselt werden, wodurch jedenfalls eine positivere Verfahrensprognose bzw. auch eine Verfahrensverzögerung beabsichtigt wird. In seiner Gesamtheit gründen Sie Ihr nunmehriges Vorbringen auf die Ausreisegründe Ihres Schwagers. Dabei ist für die erkennende Behörde bemerkenswert, dass Sie den konkreten Ausreisegrund Ihres Schwagers im Zuge der 18-seitigen Einvernahme weder gleichbleibend noch konkret benennen konnten. Vielmehr bedienten Sie sich auf Befragen der Behörde vagen und pauschalen Vermutungen und war es Ihnen nicht möglich nachvollziehbar dazulegen, weshalb die Ausreisegründe Ihres Schwagers nach Jahren Ihren Alltag in Aserbaidschan beeinflusst hätten. Insbesondere nachstehender Auszug lässt klar erkennen, dass Sie keinerlei fundierte Kenntnis über das Ausreisemotiv Ihres Schwagers aufweisen: … F: Welche Probleme hatte Ihr Schwager konkret in Aserbaidschan? A: Scheinbar ist er Mitglied in einer Partei. So viel ich erfahren habe, hat er politische Probleme. Ich kannte ich ihn nicht gut. Ich hatte nicht viel Kontakt mit ihm, um genaueres zu erfahren. F: Was konkret hat Ihre Frau Ihnen von den Problemen ihres Bruders erzählt? A: Sie hat mir nichts erzählt. F: Von wem haben Sie dann erfahren, dass Ihr Schwager Probleme hatte? A: Wie ich bei ihnen gewohnt habe, waren mehrmals Polizisten da. Ich habe dann gefragt, was los sei und was passiert sei. Meine Schwiegermutter hat mir erzählt, dass ihr Sohn politische Probleme hätte. Das war auch der Grund, weshalb meine Eltern das Land verlassen haben. … Diese Unwissenheit über das konkrete Verfolgungsmotiv Ihres Schwagers bzw. in weiterer Folge von Ihnen, ist nicht nachvollziehbar. Sie gaben an, Todesangst zu haben, konnten jedoch nicht einmal die genaue Funktion bzw. politische Stellung Ihres Schwagers in Aserbaidschan nennen. Es ist unglaubhaft, dass Sie sich nicht um die genauen Umstände und Einzelheiten kümmern, sondern sich einfach mit dem Unwissen abfinden. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl Ihre Ehefrau als auch Sie selbst hier in Österreich regelmäßigen Kontakt mit Ihrem Schwager haben, weshalb völlig unverständlich ist, weshalb Sie sich nie näher mit der Problematik Ihres Schwagers in Aserbaidschan auseinandergesetzt haben. Gerade der Umstand, dass Sie angeblich verhaftet worden sind und Ihre schwangere Frau durch die angeblichen Repressalien Ihr Kind verlor, stellt nach Ansicht der erkennenden Behörde jedenfalls einen erheblichen Eingriff in die persönliche Sphäre Ihrer Person dar. Dementsprechend darf aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung durchaus abgeleitet werden, dass eine Person in einer derart misslichen Lage alles Menschenmögliche unternimmt, um die besagten Probleme zu beseitigen bzw. sich darüber zu informieren, womit man konfrontiert ist. Ebenso fragwürdig ist für die erkennende Behörde der Umstand, dass Sie erklären, aufgrund der Heirat mit Ihrer Frau in das Visier der Behörden geraten zu sein. Orientiert man sich jedoch an Ihrem Hochzeitsdatum XXXX .2016 so ist völlig unklar, weshalb die Polizei zwei Jahre nach der Heirat bzw. fünf Jahre nachdem Ihr Schwager Aserbaidschan verlassen hat, an Sie herangetreten ist. Ebenso fragwürdig ist für die erkennende Behörde der Umstand, dass Sie erklären, aufgrund der Heirat mit Ihrer Frau in das Visier der Behörden geraten zu sein. Orientiert man sich jedoch an Ihrem Hochzeitsdatum römisch 40 .2016 so ist völlig unklar, weshalb die Polizei zwei Jahre nach der Heirat bzw. fünf Jahre nachdem Ihr Schwager Aserbaidschan verlassen hat, an Sie herangetreten ist. Insbesondere erscheint die Vorgehensweise der Polizisten nicht nachvollziehbar. So beschrieben Sie im Zuge der freien Erzählung, Ihr Haus wäre 2018 durchsucht worden, Sie wären auf den Boden geschmissen worden und festgenommen worden. Gegen eine Zahlung von 800 Euro wurden Sie schließlich freigelassen. Sie erklärten die Polizei wäre ohne Durchsuchungsbefehl in Ihr Haus gedrungen. Für die erkennende Behörde erschließt sich dabei kein konkretes Motiv der aserbaidschanischen Behörden. Hätten die Behörden tatsächlich ein maßgebliches Interesse an Ihrer Person, so wäre es Ihnen wohl kaum möglich gewesen durch eine Zahlung von 800 Euro aus der Haft entlassen zu werden. Aufgrund dieser vagen, pauschalen und nicht stringenten Erzählung kommt die Behörde zum Schluss, dass die besagte Inhaftierung nicht wie beschrieben stattgefunden hat. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Ähnliches wenige Zeit später ereignete, Sie wurden zwei Mal in Ihrem Laden verhaftet und mussten erneut 700-800 Euro bezahlen, um aus der Haft entlassen zu werden. Auffallend ist dabei, dass Sie weder die erste, die zweite, die dritte, die vierte noch die fünfte Inhaftierung im Jahr 2018 bzw. Anfang 2019 dazu veranlasst haben, Aserbaidschan zu verlassen, sondern Sie erst im Juni 2019 den Entschluss fassten, Ihr Heimatland zu verlassen. Auch beschrieben Sie im Zuge der freien Erzählung wie folgt: „… Das letzte Mal haben sie mich vor dem Haus, wo ich gewohnt habe, geholt und mitgenommen. Ich habe mein Auto immer auf der Straße geparkt, wo ich vom Laden aus mit einer Kamera das Auto sehen konnte. Ich habe die Fenster immer ein bisschen wegen der Hitze offengelassen. Ich habe beobachtet, dass ein Polizist gekommen ist, etwas durch den Schlitz des Fensters geworfen hat und gleich weggegangen war. Ich bin schnell zum Auto geeilt und habe einen kleinen Beutel gesehen. Im Beutel war Suchtgift/Narkosemittel. Ich habe den Beutel rausgeholt und in die Toilette geworfen und hinuntergespült. Als ich die Toilette verlassen wollte, waren die Polizisten dort und wollten mich festnehmen. Einen Polizisten kannte ich von früher. Er sagte mir, dass ich kommen soll und das Auto aufsperren soll. Ich fragte, warum und was er damit erreichen will. Ich habe gesagt „Ist ok, obwohl ihr keine Erlaubnis habt. Ich mach das Auto auf und ihr könnt nachschauen.“. Ich habe das Auto aufgesperrt, sie haben alles durchsucht und nichts gefunden. Ich habe gehört, dass er zu seinem Kollegen leise gesagt hat „Ja, hast du das nicht geschafft?“ Dann hat er mich angeschaut, den Kopf geschüttelt und dann sind sie weggegangen. Nach ein paar Schritten hat der Polizist herumgeschaut und die Kamera gesehen. Dann sind sie mit mir in den Laden gegangen und er hat mir gesagt, dass ich ihm den Speicher von dieser Aufzeichnung geben soll. Es waren zwei Leute, ein dritte ist inzwischen dazugekommen, der mich auf die Seite gezogen hat und dann haben sie den Speicher rausgerissen und hat der eine gesagt, dass er den Speicher mitnehmen wird und mir zurückbringen wird. Ein Tag später haben sie mir den Speicher zurückgebracht. In diesem Speicher waren ca. für 15 Tage Aufzeichnungen gespeichert. Ich habe gesehen, dass sie alles gelöscht haben. Später wurde ich immer wieder von ihnen verfolgt. Sie haben sogar versucht irgendetwas in meine Tasche zu platzieren. Ich hatte sogar darauf verzichtet meine Freunde zu treffen, da ich Angst hatte, dass auch sie wegen mir Probleme bekommen. Die Belästigungen mit anschließendem Freikaufen haben mich ungefähr 3.500 Euro gekostet…“ Die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise der aserbaidschanischen Behörden ist als suspekt und wenig glaubhaft zu sehen. Hätten die aserbaidschanischen Behörden tatsächlich das Vorhaben impliziert, Ihnen Suchtgift bzw. Narkosemittel unterzuschieben, so liegt es im Wesen der Sache, dass ein derartiger Plan in Ihrem Unwissen geschieht. Dass die Polizisten demnach in Ihrer unmittelbaren Nähe leise kommentieren „Ja, hast du das nicht geschafft?“ und Ihnen offen zu verstehen geben, dass deren Vorhaben nicht adäquat durchgeführt wurde, grenzt für die erkennende Behörde ad absurdum. Dabei ist hervorzuheben, dass Sie weder Ihre Inhaftierungen noch die kriminelle Vorgehensweise der aserbaidschanischen Polizei im Zuge der polizeilichen Erstbefragung erwähnten, weswegen Ihre diesbezüglichen Ausführungen zur Gänze in Zweifel gezogen werden. Schließlich deuten sämtliche Umstände, dass Sie mit Ihrem Reisepass problemlos legal ausreisen konnten und offenbar keine Bedenken hatten, sich der Passkontrolle auszusetzen, darauf hin, dass Sie Verfolgungshandlungen seitens der aserbaidschanischen Behörden weder selbst befürchteten noch zu befürchten hatten. Ihrer Glaubwürdigkeit ebenso abtragend ist der Umstand, dass Sie Ihren Angaben zu Folge Ihr Heimatland nicht fluchtartig verlassen haben, da Ihnen ein dortiger Verbleib wie bei einer wohlbegründeten Furcht unerträglich erschien, sondern Ihre Ausreise von Ihnen über Wochen hinweg geplant wurde und Sie dementsprechende Vorbereitungsmodalitäten setzten, indem Sie zum Beispiel Ihr Auto, Wertgegenstände verkauft haben. Entgegen den Angaben Ihrer Frau, welche im Zuge der Einvernahme erklärte, dass die Wertgegenstände in Ihrem Geschäft von der Polizei konfisziert worden sind, erklärten Sie Wertgegenstände Ihres Ladens verkauft zu haben und für die Reise nach Europa aufgewandt zu haben. Die von Ihnen zuletzt geltend gemachten Ereignisse lagen zum Zeitpunkt Ihrer Ausreise bereits über fünf Monate zurück, wobei die ersten angeblichen Verfolgungshandlungen Ihnen gegenüber bereits über ein Jahr (März 2018) zurückliegen. Für die Gewährung von Asyl ist es jedoch erforderlich, dass zwischen „Verfolgung“ und Ausreise in zeitlicher und sachlicher Hinsicht ein genügend enger Kausalzusammenhang besteht. Ihre Anhaltungen, Inhaftierungen und angeblichen Misshandlungen durch die Polizei im Jahre 2018 nach dem Sie Ihre Ehefrau im Jahre 2016 geheiratet haben, stehen in keinem zeitlichen Bezug zu Ihrer ca. ein Jahr späteren Ausreise, weil angesichts der vergangenen Zeitspanne, während Sie ohne Behelligungen durch Behörden selbstständig als Computertechniker arbeiteten, ein touristisches Schengen-Visum von Ungarn beantragten und sämtliche Wertgegenstände verkauften, um Ihre Reise nach Österreich zu finanzieren von einer wohlbegründeten Furcht im Sinne der Flüchtlingskonvention, die Sie zur „Flucht“ veranlasst hätte, nicht mehr gesprochen werden kann. Dieses Verhalten entspricht keines Falls einer Person, welche um Leib und Leben fürchtet und daher fluchtartig die Heimat verlassen muss. Aus Ihren eigenen Angaben ergibt sich eindeutig, dass Sie zum Zeitpunkt des Verlassens der Heimat nicht von dort „geflüchtet“ sind, sondern die Heimat verlassen haben, weil sich die Gelegenheit dazu ergeben hat. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung und aufgrund des Ermittlungsergebnisses wird daher Ihrem Vorbringen von der erkennenden Behörde wenig Glaubwürdigkeit zugebilligt, weil Ihr Vorbringen in sich unschlüssig ist, da Sie sich in Aussagen widersprachen bzw. Ihre Angaben vollkommen unplausibel erscheinen. Zusammenfassend war daher zu befinden, dass die Geschichte wohl asylzweckbezogen angelegt, in dieser Form aber weder nachvollziehbar noch glaubwürdig war, und die von Ihnen geltend gemachte Bedrohungssituation offensichtlich nicht den Tatsachen entspricht. Vielmehr kann aus Ihrem Auftreten geschlossen werden, dass Sie den Asylantrag nur zum Zwecke der Aufenthaltserlangung in Österreich gestellt haben. Betreffend die Feststellungen zu Ihrer Situation im Fall Ihrer Rückkehr: Sie brachten im Verfahren keine anderen Gefährdungspotenziale vor als jene, die für nicht glaubwürdig erachtet wurden. Solche können auch amtswegig im Falle Ihrer Rückkehr nach Aserbaidschan nicht festgestellt werden. Es wäre Ihnen zumutbar durch eigene und notfalls auch wenig attraktive Arbeit oder erforderlichenfalls durch Zuwendungen von dritter Seite - auch un

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