Obsah (5)
§§ 3§ 52§§ 54Art. 133§ 24RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum09.02.2022 GeschäftszahlW247 2218593-1 Spruch, W247 2218593-1/22E W247 2218597-1/18E W247 2218592-1/12E W247 2218591-1/12E W247 2218594-1
§§ 3Abs. 1, 8 Abs. 1 und 57 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, idg
F., als unbegründet abgewiesen.römisch eins.) Die Beschwerden gegen die Spruchpunkte römisch eins., römisch zwei. und römisch drei., der bekämpften Bescheide werden
Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins und 57 Asylgesetz 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, idgF., als unbegründet abgewiesen. II.) In Erledigung der Beschwerden hinsichtlich Spruchpunkt IV. der angefochtenen Bescheide, wird ausgesprochen, dass eine Rückkehrentscheidung
§ 52Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, idg
F., iVm § 9 Abs. 3 BFA-VG, BGBl. I Nr. 87/2012, idgF., auf Dauer unzulässig ist.römisch zwei.) In Erledigung der Beschwerden hinsichtlich Spruchpunkt römisch vier. der angefochtenen Bescheide, wird ausgesprochen, dass eine Rückkehrentscheidung
Paragraph 52, Fremdenpolizeigesetz 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, idgF., in Verbindung mit Paragraph 9, Absatz 3, BFA-VG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012,, idgF., auf Dauer unzulässig ist. III.)
§§ 54und 55 Abs. 1 i
Vm 58 Abs. 2 AsylG 2005, BGBl. Nr. 100/2005, idgF., sowie § 10 Abs. 2 Z 1 Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, idgF., wird 1.) XXXX eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.römisch drei.)
Paragraphen 54 und 55 Absatz eins, in Verbindung mit 58 Absatz 2, AsylG 2005, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 2005,, idgF., sowie Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer eins, Integrationsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2017,, idgF., wird 1.) römisch 40 eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. IV.)
§§ 54und 55 Abs. 1 i
Vm 58 Abs. 2 AsylG 2005, BGBl. Nr. 100/2005, idgF., sowie § 10 Abs. 2 Z 1 Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, idgF., wird 2.) XXXX eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. römisch vier.)
Paragraphen 54 und 55 Absatz eins, in Verbindung mit 58 Absatz 2, AsylG 2005, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 2005,, idgF., sowie Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer eins, Integrationsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2017,, idgF., wird 2.) römisch 40 eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. V.)
§§ 54und 55 Abs. 1 i
Vm 58 Abs. 2 AsylG 2005, BGBl. Nr. 100/2005, idgF., sowie § 10 Abs. 2 Z 3 Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, idgF., wird 3.) XXXX eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. römisch fünf.)
Paragraphen 54 und 55 Absatz eins, in Verbindung mit 58 Absatz 2, AsylG 2005, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 2005,, idgF., sowie Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3, Integrationsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2017,, idgF., wird 3.) römisch 40 eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. VI.)
§§ 54und 55 Abs. 2 i
Vm XXXX 2005, BGBl. Nr. 100/2005, idgF., wird 4.) XXXX und 5.) XXXX je eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt.römisch sechs.)
Paragraphen 54 und 55 Absatz 2, in Verbindung mit römisch 40 2005, Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 2005,, idgF., wird 4.) römisch 40 und 5.) römisch 40 je eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. VII.) Die Spruchpunkte V. bis VII. der angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben.römisch sieben.) Die Spruchpunkte römisch fünf. bis römisch sieben. der angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben. B) Die Revision ist
Art. 133Abs.
4 B-VG nicht zulässig. B) Die Revision ist
Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text
Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: Die beschwerdeführenden Parteien (BF1-BF5) sind ukrainische Staatsangehörige, der ukrainischen Volksgruppe und der sunnitischen Glaubensrichtung des Islam zugehörig. Der Erstbeschwerdeführer (BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (BF2) sind miteinander verheiratet und Eltern der minderjährigen Dritt- bis Fünftbeschwerdeführers (BF3-BF5). I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Die BF1-BF3 reisten spätestens am 24.01.2015 unrechtmäßig und schlepperunterstützt in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten an ebendiesem Tag ihre Anträge auf internationalen Schutz, zu welchen der BF1 und die BF2 am 25.01.2015 vor der Landespolizeidirektion XXXX erstbefragt, sowie jeweils am 27.05.2016, sowie am 27.09.2017 und am 04.12.2018 (BF1) bzw. am 18.12.2018 (BF2) vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), jeweils im Beisein eines den Beschwerdeführern einwandfrei verständlichen Dolmetschers für die Sprache RUSSISCH niederschriftlich einvernommen wurden.
- Die BF1-BF3 reisten spätestens am 24.01.2015 unrechtmäßig und schlepperunterstützt in das österreichische Bundesgebiet ein und stellten an ebendiesem Tag ihre Anträge auf internationalen Schutz, zu welchen der BF1 und die BF2 am 25.01.2015 vor der Landespolizeidirektion römisch 40 erstbefragt, sowie jeweils am 27.05.2016, sowie am 27.09.2017 und am 04.12.2018 (BF1) bzw. am 18.12.2018 (BF2) vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), jeweils im Beisein eines den Beschwerdeführern einwandfrei verständlichen Dolmetschers für die Sprache RUSSISCH niederschriftlich einvernommen wurden. 2.
- Der BF1 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung am 25.01.2015 vor, traditionell und standesamtlich verheiratet zu sein, gut Russisch, Ukrainisch und Arabisch in Wort, sowie Schrift zu beherrschen. Der BF1 sei sunnitischer Moslem und der Volksgruppe der Ukrainer zugehörig. Er habe im Herkunftsstaat von 1988 bis 1998 die Grundschule, sowie von 1998 bis 2003 die Universität in XXXX besucht. Zuletzt habe er im Herkunftsstaat als Religionslehrer gearbeitet. Die Eltern und der Bruder des BF1 würden noch im Herkunftsstaat leben. Seine Ehefrau und sein Sohn, befänden sich mit ihm in Österreich. Zuletzt habe der BF1 an der Adresse XXXX , in der Ukraine gewohnt. Vor ca. 2 Monaten habe er den Entschluss zur Ausreise gefasst und habe XXXX am 23.01.2015 illegal mit einem Kleinbus über die Grenzstadt XXXX über die Slowakei verlassen. Der BF1 habe einen ukrainischen Reisepass. Der BF1 habe die Reise mit Hilfe des Schleppers organisiert. Hinsichtlich seiner Fluchtgründe gab er an, wegen des Krieges in der Ukraine geflüchtet sei. Der BF1 habe Angst dabei getötet zu werden, deshalb habe er die Ukraine mit seiner Familie verlassen. Das seien alle seine Fluchtgründe. Bei einer Rückkehr in seine Heimat fürchte der BF1 um sein Leben, das Leben seiner Ehefrau und seines Sohnes.2.
- Der BF1 brachte im Rahmen seiner Erstbefragung am 25.01.2015 vor, traditionell und standesamtlich verheiratet zu sein, gut Russisch, Ukrainisch und Arabisch in Wort, sowie Schrift zu beherrschen. Der BF1 sei sunnitischer Moslem und der Volksgruppe der Ukrainer zugehörig. Er habe im Herkunftsstaat von 1988 bis 1998 die Grundschule, sowie von 1998 bis 2003 die Universität in römisch 40 besucht. Zuletzt habe er im Herkunftsstaat als Religionslehrer gearbeitet. Die Eltern und der Bruder des BF1 würden noch im Herkunftsstaat leben. Seine Ehefrau und sein Sohn, befänden sich mit ihm in Österreich. Zuletzt habe der BF1 an der Adresse römisch 40 , in der Ukraine gewohnt. Vor ca. 2 Monaten habe er den Entschluss zur Ausreise gefasst und habe römisch 40 am 23.01.2015 illegal mit einem Kleinbus über die Grenzstadt römisch 40 über die Slowakei verlassen. Der BF1 habe einen ukrainischen Reisepass. Der BF1 habe die Reise mit Hilfe des Schleppers organisiert. Hinsichtlich seiner Fluchtgründe gab er an, wegen des Krieges in der Ukraine geflüchtet sei. Der BF1 habe Angst dabei getötet zu werden, deshalb habe er die Ukraine mit seiner Familie verlassen. Das seien alle seine Fluchtgründe. Bei einer Rückkehr in seine Heimat fürchte der BF1 um sein Leben, das Leben seiner Ehefrau und seines Sohnes. 2.
- Die BF2 brachte im Rahmen ihrer Erstbefragung am 25.01.2015 vor, traditionell und standesamtlich verheiratet zu sein, gut Ukrainisch, Russisch, sowie Englisch zu sprechen, und im Herkunftsstaat von 1994 bis 2006 die Grundschule, sowie von 2007 bis 2011 die Universität in XXXX besucht zu haben. Die BF2 sei sunnitische Muslima und der Volksgruppe der Ukrainer zugehörig. Zuletzt sei sie im Herkunftsstaat Hausfrau gewesen und befänden sich ihre Eltern, sowie ihr Halbbruder noch im Herkunftsstaat. In Österreich würden sich ihr Sohn und ihr Ehemann, der BF1 und der BF3, aufhalten. Betreffend ihrer letzten Wohnadresse und ihrer Reiseroute machte die BF2 dieselben Angaben wie der BF
- Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe gab die BF2 an, dass in der Ukraine Krieg herrsche. Ihr Ehemann habe beschlossen die Ukraine zu verlassen, weshalb die BF2 mit ihrem Sohn hergekommen sei. Das seien alle ihre Fluchtgründe und würden für ihren Sohn, den BF3, dieselben Fluchtgründe wie für die BF2 gelten. Der BF3 habe keine eigenen Fluchtgründe. Bei einer Rückkehr in ihre Heimat habe die BF2 Angst um ihr Leben, das Leben ihres Ehemannes und ihres Sohnes.2.
- Die BF2 brachte im Rahmen ihrer Erstbefragung am 25.01.2015 vor, traditionell und standesamtlich verheiratet zu sein, gut Ukrainisch, Russisch, sowie Englisch zu sprechen, und im Herkunftsstaat von 1994 bis 2006 die Grundschule, sowie von 2007 bis 2011 die Universität in römisch 40 besucht zu haben. Die BF2 sei sunnitische Muslima und der Volksgruppe der Ukrainer zugehörig. Zuletzt sei sie im Herkunftsstaat Hausfrau gewesen und befänden sich ihre Eltern, sowie ihr Halbbruder noch im Herkunftsstaat. In Österreich würden sich ihr Sohn und ihr Ehemann, der BF1 und der BF3, aufhalten. Betreffend ihrer letzten Wohnadresse und ihrer Reiseroute machte die BF2 dieselben Angaben wie der BF
- Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe gab die BF2 an, dass in der Ukraine Krieg herrsche. Ihr Ehemann habe beschlossen die Ukraine zu verlassen, weshalb die BF2 mit ihrem Sohn hergekommen sei. Das seien alle ihre Fluchtgründe und würden für ihren Sohn, den BF3, dieselben Fluchtgründe wie für die BF2 gelten. Der BF3 habe keine eigenen Fluchtgründe. Bei einer Rückkehr in ihre Heimat habe die BF2 Angst um ihr Leben, das Leben ihres Ehemannes und ihres Sohnes.
- Nachdem ein Konsultationsverfahren mit der Slowakei negativ ausgegangen ist, wurde das Verfahren der BF1-BF3 am 07.04.2015 im Bundesgebiet zugelassen.
- Am 01.04.2016 wurde der BF4 im Bundesgebiet nachgeboren und stellte der BF1 für diesen am 07.04.2016 einen schriftlichen Antrag auf internationalen Schutz im Familienverfahren. 5.
- Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 27.05.2016 vor dem BFA, gab der BF1 zusammenfassend an, dass er in XXXX geboren und Staatsangehöriger der Ukraine sei. Seine Mutter sei mit ihm nach der Scheidung nach XXXX Aserbaidschan, gezogen und mit 6 Jahren habe ihn sein Opa mit nach XXXX , in die Ukraine, genommen. Die Mutter des BF1 habe wieder geheiratet und sei mit einem Soldaten nach Deutschland gezogen. Der BF1 sei dann wieder für ein Jahr nach Aserbaidschan gezogen, um auch nach Deutschland zu gelangen. Im Jahr 1989 sei der BF1 nach Deutschland in die Nähe von XXXX gezogen und 1993 nach XXXX , in die Russische Föderation, gezogen. Der BF1 habe öfter Konflikte mit seinem Stiefvater gehabt, weshalb er in die Region XXXX gezogen sei. Mit 18 Jahren habe der BF1 die ukrainische Staatsbürgerschaft angenommen, weil er nicht als russischer Soldat in den Tschetschenienkrieg gewollt habe. Dort habe er dann in XXXX studiert. Der BF1 sei sunnitischer Moslem und habe 10 Jahre die Grundschule, sowie 5 Jahre die Universität besucht. Sein letzter Job sei bei der islamischen religiösen Verwaltung gewesen. Gelebt habe er zuletzt in der XXXX der Ostukraine. Verlassen habe er seinen Wohnort am 23.01.2015 und habe er seine Ausreise selbst, sowie durch die Eltern seiner Frau und seine Mutter finanziert. Auch früher habe er sein Heimatland schon einmal verlassen und einen Sprachkurs in XXXX besucht. Der BF1 habe in keinem anderen Staat um Asyl angesucht und sei illegal aus seinem Herkunftsstaat ausgereist. 5.
- Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 27.05.2016 vor dem BFA, gab der BF1 zusammenfassend an, dass er in römisch 40 geboren und Staatsangehöriger der Ukraine sei. Seine Mutter sei mit ihm nach der Scheidung nach römisch 40 Aserbaidschan, gezogen und mit 6 Jahren habe ihn sein Opa mit nach römisch 40 , in die Ukraine, genommen. Die Mutter des BF1 habe wieder geheiratet und sei mit einem Soldaten nach Deutschland gezogen. Der BF1 sei dann wieder für ein Jahr nach Aserbaidschan gezogen, um auch nach Deutschland zu gelangen. Im Jahr 1989 sei der BF1 nach Deutschland in die Nähe von römisch 40 gezogen und 1993 nach römisch 40 , in die Russische Föderation, gezogen. Der BF1 habe öfter Konflikte mit seinem Stiefvater gehabt, weshalb er in die Region römisch 40 gezogen sei. Mit 18 Jahren habe der BF1 die ukrainische Staatsbürgerschaft angenommen, weil er nicht als russischer Soldat in den Tschetschenienkrieg gewollt habe. Dort habe er dann in römisch 40 studiert. Der BF1 sei sunnitischer Moslem und habe 10 Jahre die Grundschule, sowie 5 Jahre die Universität besucht. Sein letzter Job sei bei der islamischen religiösen Verwaltung gewesen. Gelebt habe er zuletzt in der römisch 40 der Ostukraine. Verlassen habe er seinen Wohnort am 23.01.2015 und habe er seine Ausreise selbst, sowie durch die Eltern seiner Frau und seine Mutter finanziert. Auch früher habe er sein Heimatland schon einmal verlassen und einen Sprachkurs in römisch 40 besucht. Der BF1 habe in keinem anderen Staat um Asyl angesucht und sei illegal aus seinem Herkunftsstaat ausgereist. Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab der BF1 an, dass sie im Mai 2014 (Anm.: die BF1-BF3) von XXXX nach XXXX gezogen seien, weil dort (Anm.: in der Ostukraine) schon Kriegshandlungen gewesen seien. Russland verfolge Mitglieder der religiösen islamischen Verwaltung, weil sie Leute von Sektanten warnen würden. Insbesondere in Tschetschenien würden Mitglieder verfolgt. Im Jahr 2014 seien sehr viele Tschetschenen nach XXXX gekommen, um am Krieg teilzunehmen und sei der BF1 gewarnt worden, dass es für ihn in XXXX gefährlich sein würde. Ihre Verwaltung sei geschlossen worden und seien sie nach XXXX gezogen. Die Wohnung des BF1 in XXXX habe sich in der Nähe des Flughafens, der oft beschossen worden sei, befunden. Sie hätten zuerst zu den Schwiegereltern ziehen wollen, aber diese Stadt sei jetzt pro russisch. Russland habe nach der Annahme der Staatsbürgerschaft des BF1 zur Ukraine als Deserteur nach ihm gesucht. In XXXX sei die Filiale der Universität XXXX , deshalb sollte der BF1 dort unterrichten, weil er Arabisch spreche. Die Eltern der Frau des BF1 hätten für sie eine Wohnung gekauft und habe der BF1 in der Moschee gearbeitet. Am 20.11.2014 hätten sie einen Anruf einer Nachbarin aus XXXX bekommen, wonach ihr Wohnhaus zerstört worden sei. Am nächsten Tag seien zwei Personen, einer in Zivilkleidung, einer in Uniform, gekommen und hätten mit dem BF1 ungestört sprechen wollen. Der in Zivil gekleidete habe zum BF1 gemeint, es bestünde der Verdacht, dass er Personen anwerbe, um unter islamischen Glauben Anschläge zu verüben. Es gäbe in XXXX eine Einheit, welche XXXX trainiere und sei der BF1 verdächtigt worden diese Personen anzuwerben, um Anschläge zu verüben. Eine Person namens XXXX , der auch XXXX trainiere, sei einer ihrer Gläubigen gewesen und sei dem BF1 vorgeworfen worden über diesen die Personen der Einheit angeworben zu haben. Der Mann habe zum BF1 gesagt, dass es andere Personen gäbe, die dies bestätigen könnten. Der BF1 habe alles verneint, doch diese Person habe gemeint, dass es ernst sei und es sich um Hochverrat, sowie Terrorismus handle. Sie seien gekommen, um den BF1 zu warnen. Dem BF1 sei gesagt worden, wenn er ins Gefängnis komme, dann würde er zuerst vergewaltigt und danach aufgehängt. Es bestünde aber die Möglichkeit als Freiwilliger nach XXXX zu ziehen, um am Krieg teilzunehmen. Sie hätten zum BF1 gemeint, dass es keinen Sinn habe zu flüchten, weil sie ihn überall finden würden. Sie hätten ihm gedroht, dass der rechte Sektor seine Frau totschlage oder, dass sie ins Gefängnis komme. Der BF1 habe drei Tage Bedenkzeit bekommen. Wenn er nicht innerhalb von drei Tagen zum Militärkommissariat komme, werde die Polizei ihn festnehmen. Sie seien nach XXXX , in die Ostukraine, zurückgefahren und eine Woche später sei der BF1 von den Eltern seiner Frau angerufen worden. Sie hätten mitgeteilt, dass die Polizei bei ihnen gewesen sei und sich nach dem BF1 erkundigt habe. Seine Schwiegereltern würden in XXXX in der Nähe von XXXX leben. Der BF1 habe Angst, dass er verfolgt werde. Er sei sich sogar sicher. Persönlich habe er nie an Kampfhandlungen teilgenommen. Das Leben des BF1 sei im Herkunftsstaat in Gefahr. In der Ukraine würden die Eltern und der Bruder des BF1 leben. Seine Angehörigen hätten die gleichen Probleme wie alle anderen in XXXX . Der BF1 habe versucht in einem anderen Teil des Heimatlandes zu leben, er sei nach XXXX gezogen. Leider würden die Einwohner von XXXX nun als Separatisten gelten. Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab der BF1 an, dass sie im Mai 2014 Anmerkung, die BF1-BF3) von römisch 40 nach römisch 40 gezogen seien, weil dort Anmerkung, in der Ostukraine) schon Kriegshandlungen gewesen seien. Russland verfolge Mitglieder der religiösen islamischen Verwaltung, weil sie Leute von Sektanten warnen würden. Insbesondere in Tschetschenien würden Mitglieder verfolgt. Im Jahr 2014 seien sehr viele Tschetschenen nach römisch 40 gekommen, um am Krieg teilzunehmen und sei der BF1 gewarnt worden, dass es für ihn in römisch 40 gefährlich sein würde. Ihre Verwaltung sei geschlossen worden und seien sie nach römisch 40 gezogen. Die Wohnung des BF1 in römisch 40 habe sich in der Nähe des Flughafens, der oft beschossen worden sei, befunden. Sie hätten zuerst zu den Schwiegereltern ziehen wollen, aber diese Stadt sei jetzt pro russisch. Russland habe nach der Annahme der Staatsbürgerschaft des BF1 zur Ukraine als Deserteur nach ihm gesucht. In römisch 40 sei die Filiale der Universität römisch 40 , deshalb sollte der BF1 dort unterrichten, weil er Arabisch spreche. Die Eltern der Frau des BF1 hätten für sie eine Wohnung gekauft und habe der BF1 in der Moschee gearbeitet. Am 20.11.2014 hätten sie einen Anruf einer Nachbarin aus römisch 40 bekommen, wonach ihr Wohnhaus zerstört worden sei. Am nächsten Tag seien zwei Personen, einer in Zivilkleidung, einer in Uniform, gekommen und hätten mit dem BF1 ungestört sprechen wollen. Der in Zivil gekleidete habe zum BF1 gemeint, es bestünde der Verdacht, dass er Personen anwerbe, um unter islamischen Glauben Anschläge zu verüben. Es gäbe in römisch 40 eine Einheit, welche römisch 40 trainiere und sei der BF1 verdächtigt worden diese Personen anzuwerben, um Anschläge zu verüben. Eine Person namens römisch 40 , der auch römisch 40 trainiere, sei einer ihrer Gläubigen gewesen und sei dem BF1 vorgeworfen worden über diesen die Personen der Einheit angeworben zu haben. Der Mann habe zum BF1 gesagt, dass es andere Personen gäbe, die dies bestätigen könnten. Der BF1 habe alles verneint, doch diese Person habe gemeint, dass es ernst sei und es sich um Hochverrat, sowie Terrorismus handle. Sie seien gekommen, um den BF1 zu warnen. Dem BF1 sei gesagt worden, wenn er ins Gefängnis komme, dann würde er zuerst vergewaltigt und danach aufgehängt. Es bestünde aber die Möglichkeit als Freiwilliger nach römisch 40 zu ziehen, um am Krieg teilzunehmen. Sie hätten zum BF1 gemeint, dass es keinen Sinn habe zu flüchten, weil sie ihn überall finden würden. Sie hätten ihm gedroht, dass der rechte Sektor seine Frau totschlage oder, dass sie ins Gefängnis komme. Der BF1 habe drei Tage Bedenkzeit bekommen. Wenn er nicht innerhalb von drei Tagen zum Militärkommissariat komme, werde die Polizei ihn festnehmen. Sie seien nach römisch 40 , in die Ostukraine, zurückgefahren und eine Woche später sei der BF1 von den Eltern seiner Frau angerufen worden. Sie hätten mitgeteilt, dass die Polizei bei ihnen gewesen sei und sich nach dem BF1 erkundigt habe. Seine Schwiegereltern würden in römisch 40 in der Nähe von römisch 40 leben. Der BF1 habe Angst, dass er verfolgt werde. Er sei sich sogar sicher. Persönlich habe er nie an Kampfhandlungen teilgenommen. Das Leben des BF1 sei im Herkunftsstaat in Gefahr. In der Ukraine würden die Eltern und der Bruder des BF1 leben. Seine Angehörigen hätten die gleichen Probleme wie alle anderen in römisch 40 . Der BF1 habe versucht in einem anderen Teil des Heimatlandes zu leben, er sei nach römisch 40 gezogen. Leider würden die Einwohner von römisch 40 nun als Separatisten gelten. Auf Vorhalt, dass der BF1 bei seiner Erstbefragung keine Andeutungen einer Verfolgung gemacht habe, gab er an, dass man ihn nicht habe weitererzählen lassen, weil er ja mehr Probleme habe. Gefragt dazu, ob es Beweise für den Besuch dieser zwei Personen bei ihnen gäbe, führte der BF1 aus, dass seine Frau diese Personen gesehen habe, weil sie zuerst bei ihm zu Hause gewesen und erst dann in die Moschee gekommen seien. Gefragt, ob es einen Haftbefehl gegen seine Person gäbe, gab der BF1 an, in XXXX nicht gemeldet gewesen zu sein, weshalb sie ihm keine Ladung hätten zustellen können. Er habe nur die Bedenkzeit bekommen, beim zweiten Mal, hätten sie den BF1 bestimmt mitgenommen. Ein Beweismittel dafür, dass der BF1 in Russland als Deserteur gelte, gäbe es nicht, ihm sei es nur mitgeteilt worden. Der BF1 habe nicht gehört, dass andere Personen, die für die islamische Religion, die Verwaltung, eintreten, mit solchen Forderungen bedroht worden seien. Der BF1 wisse nicht, warum gerade er ausgesucht worden sei. Er vermute, dass jemand etwas gegen ihn habe. Die Ukraine sei sehr korrupt. Der BF1 habe sich nicht an die Polizei gewandt, weil es keinen Sinn habe. Es habe keinen Sinn, weil es eine höhere Instanz gewesen sei. Dem BF1 sei kein Haftbefehl oder Schriftstück gezeigt worden, die Personen hätten sich nur ausgewiesen. Befragt dazu, warum der BF1 gesucht werde, gab er an, dass er aus XXXX sei und Kontakt mit Moslems, sowie auch Tschetschenen, habe. Vielleicht wolle man ihm etwas in die Schuhe schieben, um ein paar Akte abzuschließen. Oft nehme man Unschuldige fest, um Akte zu schließen. Der BF1 habe keine terroristischen Absichten geplant und unterstütze niemanden.Auf Vorhalt, dass der BF1 bei seiner Erstbefragung keine Andeutungen einer Verfolgung gemacht habe, gab er an, dass man ihn nicht habe weitererzählen lassen, weil er ja mehr Probleme habe. Gefragt dazu, ob es Beweise für den Besuch dieser zwei Personen bei ihnen gäbe, führte der BF1 aus, dass seine Frau diese Personen gesehen habe, weil sie zuerst bei ihm zu Hause gewesen und erst dann in die Moschee gekommen seien. Gefragt, ob es einen Haftbefehl gegen seine Person gäbe, gab der BF1 an, in römisch 40 nicht gemeldet gewesen zu sein, weshalb sie ihm keine Ladung hätten zustellen können. Er habe nur die Bedenkzeit bekommen, beim zweiten Mal, hätten sie den BF1 bestimmt mitgenommen. Ein Beweismittel dafür, dass der BF1 in Russland als Deserteur gelte, gäbe es nicht, ihm sei es nur mitgeteilt worden. Der BF1 habe nicht gehört, dass andere Personen, die für die islamische Religion, die Verwaltung, eintreten, mit solchen Forderungen bedroht worden seien. Der BF1 wisse nicht, warum gerade er ausgesucht worden sei. Er vermute, dass jemand etwas gegen ihn habe. Die Ukraine sei sehr korrupt. Der BF1 habe sich nicht an die Polizei gewandt, weil es keinen Sinn habe. Es habe keinen Sinn, weil es eine höhere Instanz gewesen sei. Dem BF1 sei kein Haftbefehl oder Schriftstück gezeigt worden, die Personen hätten sich nur ausgewiesen. Befragt dazu, warum der BF1 gesucht werde, gab er an, dass er aus römisch 40 sei und Kontakt mit Moslems, sowie auch Tschetschenen, habe. Vielleicht wolle man ihm etwas in die Schuhe schieben, um ein paar Akte abzuschließen. Oft nehme man Unschuldige fest, um Akte zu schließen. Der BF1 habe keine terroristischen Absichten geplant und unterstütze niemanden. Zu den Länderfeststellungen gab der BF1 an, dass Leute spurlos verschwinden würden. Der rechte Sektor und die Partei XXXX seien Faschisten. XXXX trage auch das Hakenkreuz. Die Einwohner von XXXX würden beschimpft und verfolgt. Im Falle einer Rückkehr habe der BF1 Angst um sein Leben. Gegen eine Rückkehrentscheidung spreche, dass die österreichische Politik neutral sei. Viele Tschetschenen hätten Asyl bekommen, als dort Krieg gewesen sei. In Österreich würden die beiden Söhne und die Ehefrau des BF1 leben. Andere Angehörige habe der BF1 in der EU nicht. Er lebe von staatlicher Unterstützung in einem Quartier für Asylwerber und habe keine Verwandte oder Freunde in Österreich, die für ihn sorgen könnten. Der BF1 besuche einen Deutschkurs und wolle als Psychologe arbeiten. Er sei beim Roten Kreuz gewesen, die ihn anstellen würden, wenn er die A2 Prüfung ablege. Der BF1 sei auch bei der Gemeinde gewesen, um Arbeit zu suchen. Freitags bete er im Haus XXXX als Imam. Zu den Länderfeststellungen gab der BF1 an, dass Leute spurlos verschwinden würden. Der rechte Sektor und die Partei römisch 40 seien Faschisten. römisch 40 trage auch das Hakenkreuz. Die Einwohner von römisch 40 würden beschimpft und verfolgt. Im Falle einer Rückkehr habe der BF1 Angst um sein Leben. Gegen eine Rückkehrentscheidung spreche, dass die österreichische Politik neutral sei. Viele Tschetschenen hätten Asyl bekommen, als dort Krieg gewesen sei. In Österreich würden die beiden Söhne und die Ehefrau des BF1 leben. Andere Angehörige habe der BF1 in der EU nicht. Er lebe von staatlicher Unterstützung in einem Quartier für Asylwerber und habe keine Verwandte oder Freunde in Österreich, die für ihn sorgen könnten. Der BF1 besuche einen Deutschkurs und wolle als Psychologe arbeiten. Er sei beim Roten Kreuz gewesen, die ihn anstellen würden, wenn er die A2 Prüfung ablege. Der BF1 sei auch bei der Gemeinde gewesen, um Arbeit zu suchen. Freitags bete er im Haus römisch 40 als Imam. 5.
- Die BF2 gab bei ihrer niederschriftlichen Einvernahme vor dem BFA am 27.05.2016 an, dass sie in XXXX geboren sei. Ihre Mutter sei Russin und ihr Vater Ukrainer. Die BF2 habe in XXXX gearbeitet und ihren Ehemann durch Bekannte kennengelernt. Auf der XXXX hätten sie am XXXX traditionell geheiratet und seien sie danach nach XXXX gezogen. Am XXXX hätten die BF1-BF2 standesamtlich geheiratet und sei ihr Sohn am 23.09.2013 auf die Welt gekommen. Die BF2 sei sunnitische Muslima, wobei sie im Jahr 2008 zum Islam konvertiert sei. Auch ihr Ehemann sei im Alter von 20 Jahren zum Islam konvertiert. Die BF2 habe 11 Jahre lang die Grundschule und 5 Jahre lang die Universität für Kunst und Kultur, Fachbereich Eventmanagement, besucht. Zuletzt habe sie an der Adresse XXXX , der Ukraine gelebt. Am 23.01.2015 habe sie illegal ihren Herkunftsstaat endgültig verlassen und sei ihre Ausreise durch ihren Mann, ihre Familie, sowie ihre Schwiegermutter finanziert worden. 5.
- Die BF2 gab bei ihrer niederschriftlichen Einvernahme vor dem BFA am 27.05.2016 an, dass sie in römisch 40 geboren sei. Ihre Mutter sei Russin und ihr Vater Ukrainer. Die BF2 habe in römisch 40 gearbeitet und ihren Ehemann durch Bekannte kennengelernt. Auf der römisch 40 hätten sie am römisch 40 traditionell geheiratet und seien sie danach nach römisch 40 gezogen. Am römisch 40 hätten die BF1-BF2 standesamtlich geheiratet und sei ihr Sohn am 23.09.2013 auf die Welt gekommen. Die BF2 sei sunnitische Muslima, wobei sie im Jahr 2008 zum Islam konvertiert sei. Auch ihr Ehemann sei im Alter von 20 Jahren zum Islam konvertiert. Die BF2 habe 11 Jahre lang die Grundschule und 5 Jahre lang die Universität für Kunst und Kultur, Fachbereich Eventmanagement, besucht. Zuletzt habe sie an der Adresse römisch 40 , der Ukraine gelebt. Am 23.01.2015 habe sie illegal ihren Herkunftsstaat endgültig verlassen und sei ihre Ausreise durch ihren Mann, ihre Familie, sowie ihre Schwiegermutter finanziert worden. Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe brachte sie vor, Probleme in XXXX gehabt zu haben und sei es zu Demonstrationen während des Referendums gekommen. Mitte Mai 2014 seien sie nach XXXX gezogen, weil der BF1 in XXXX als Imam und bei der islamischen Religionsgemeinde bzw. in der Verwaltung tätig gewesen sei. In XXXX sei es für sie gefährlich geworden. In XXXX habe der BF1 auch in einer Moschee als Imam gearbeitet, sowie Arabisch an der islamischen Universität unterrichtet. Ihnen habe es dort sehr gut gefallen und habe es auch einen islamischen Kindergarten gegeben. Die Wohnung habe auf den Namen des Vaters der BF2 gelautet, wobei sie ebendort gemeldet gewesen sei. Ende November (Anm.: 2014) sei es zu „diesem Problem“ gekommen. Die BF2 sei mit ihrem Sohn, dem BF3, zu Hause gewesen während sich der BF1 in der Moschee befunden habe. Am Abend habe „man“ an der Tür geläutet und nach dem BF1 gefragt. Die BF2 habe gesagt, dass er nicht zu Hause sei und die Türe nicht geöffnet. „Sie“ seien weggegangen, wobei die BF2 gesehen habe, dass einer in Zivilkleidung und einer in Uniform gewesen sei. Über das Telefon habe die BF2 alles ihrem Mann erzählt, welcher am Abend, als er nach Hause gekommen sei, der BF2 erzählt habe, dass diese Leute ihm gesagt hätten, er habe Burschen für Anschläge angeworben. In der Moschee habe „ XXXX “, genannt XXXX , welcher XXXX gespielt habe, als Hausmeister gearbeitet. Die zwei Personen hätten gesagt, dass der BF1 beweisen könne kein Separatist zu sein, wenn er in den Krieg ziehe. Da der BF1 nicht gemeldet gewesen sei, hätten sie ihm keine Ladung zustellen können, deshalb seien die Männer persönlich gekommen. Sie hätten dem BF1 mit seiner Verhaftung und Vergewaltigung im Gefängnis gedroht. Außerdem hätten sie gesagt, die BF2 werde als seine Komplizin eingesperrt. In ihrer Nähe sei das Büro des „ XXXX “ errichtet worden. „Sie“ hätten Masken getragen und seien durch die Stadt gezogen, wobei sie „Ukrainer über alles“ gerufen hätten. Der BF1 habe bei seinem Vorgesetzten angerufen und gefragt, was er nun machen solle. Man habe dem BF1 nicht helfen können und ihm zum Umzug geraten. Die BF1-BF3 seien daher zurück nach XXXX gezogen und hätten in der leerstehenden Wohnung eines Bekannten im Stadtzentrum gewohnt, weil Freunde in ihrer Wohnung gewohnt hätten. Damals sei Waffenstillstand gewesen und hätten Ausgangssperren bestanden. Sie hätten sich damals überlegt woanders hinzuziehen, weil viele Tschetschenen in XXXX gewesen seien. Der BF1 habe bei der islamischen Religionsgemeinde gearbeitet und Mitglieder solcher Gemeinden würden in Russland unterdrückt. Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe brachte sie vor, Probleme in römisch 40 gehabt zu haben und sei es zu Demonstrationen während des Referendums gekommen. Mitte Mai 2014 seien sie nach römisch 40 gezogen, weil der BF1 in römisch 40 als Imam und bei der islamischen Religionsgemeinde bzw. in der Verwaltung tätig gewesen sei. In römisch 40 sei es für sie gefährlich geworden. In römisch 40 habe der BF1 auch in einer Moschee als Imam gearbeitet, sowie Arabisch an der islamischen Universität unterrichtet. Ihnen habe es dort sehr gut gefallen und habe es auch einen islamischen Kindergarten gegeben. Die Wohnung habe auf den Namen des Vaters der BF2 gelautet, wobei sie ebendort gemeldet gewesen sei. Ende November Anmerkung, 2014) sei es zu „diesem Problem“ gekommen. Die BF2 sei mit ihrem Sohn, dem BF3, zu Hause gewesen während sich der BF1 in der Moschee befunden habe. Am Abend habe „man“ an der Tür geläutet und nach dem BF1 gefragt. Die BF2 habe gesagt, dass er nicht zu Hause sei und die Türe nicht geöffnet. „Sie“ seien weggegangen, wobei die BF2 gesehen habe, dass einer in Zivilkleidung und einer in Uniform gewesen sei. Über das Telefon habe die BF2 alles ihrem Mann erzählt, welcher am Abend, als er nach Hause gekommen sei, der BF2 erzählt habe, dass diese Leute ihm gesagt hätten, er habe Burschen für Anschläge angeworben. In der Moschee habe „ römisch 40 “, genannt römisch 40 , welcher römisch 40 gespielt habe, als Hausmeister gearbeitet. Die zwei Personen hätten gesagt, dass der BF1 beweisen könne kein Separatist zu sein, wenn er in den Krieg ziehe. Da der BF1 nicht gemeldet gewesen sei, hätten sie ihm keine Ladung zustellen können, deshalb seien die Männer persönlich gekommen. Sie hätten dem BF1 mit seiner Verhaftung und Vergewaltigung im Gefängnis gedroht. Außerdem hätten sie gesagt, die BF2 werde als seine Komplizin eingesperrt. In ihrer Nähe sei das Büro des „ römisch 40 “ errichtet worden. „Sie“ hätten Masken getragen und seien durch die Stadt gezogen, wobei sie „Ukrainer über alles“ gerufen hätten. Der BF1 habe bei seinem Vorgesetzten angerufen und gefragt, was er nun machen solle. Man habe dem BF1 nicht helfen können und ihm zum Umzug geraten. Die BF1-BF3 seien daher zurück nach römisch 40 gezogen und hätten in der leerstehenden Wohnung eines Bekannten im Stadtzentrum gewohnt, weil Freunde in ihrer Wohnung gewohnt hätten. Damals sei Waffenstillstand gewesen und hätten Ausgangssperren bestanden. Sie hätten sich damals überlegt woanders hinzuziehen, weil viele Tschetschenen in römisch 40 gewesen seien. Der BF1 habe bei der islamischen Religionsgemeinde gearbeitet und Mitglieder solcher Gemeinden würden in Russland unterdrückt. Die Eltern der BF2 hätten ihr erzählt, dass Leute zu ihnen gekommen seien und nach den BF1-BF3 gefragt hätten. Befragt dazu, ob die BF2 persönliche Verfolgung zu behaupten habe, verneinte sie und gab an, eventuell wegen ihres Mannes verfolgt zu werden. Ein weiterer Verbleib im Herkunftsstaat sei gefährlich und habe die BF2 Angst um ihren Mann. Die BF2 habe noch ihre Eltern, sowie ihren Halbbruder in der Ukraine und hätten sie keine Probleme ebendort. Die BF1-BF3 hätten versucht in einem anderen Teil der Ukraine, nämlich in XXXX , zu leben. Der BF1 habe nie etwas mit Terrorismus zu tun gehabt. Die Eltern der BF2 hätten ihr erzählt, dass Leute zu ihnen gekommen seien und nach den BF1-BF3 gefragt hätten. Befragt dazu, ob die BF2 persönliche Verfolgung zu behaupten habe, verneinte sie und gab an, eventuell wegen ihres Mannes verfolgt zu werden. Ein weiterer Verbleib im Herkunftsstaat sei gefährlich und habe die BF2 Angst um ihren Mann. Die BF2 habe noch ihre Eltern, sowie ihren Halbbruder in der Ukraine und hätten sie keine Probleme ebendort. Die BF1-BF3 hätten versucht in einem anderen Teil der Ukraine, nämlich in römisch 40 , zu leben. Der BF1 habe nie etwas mit Terrorismus zu tun gehabt. Zu den Länderfeststellungen führte die BF2 aus, dass die Situation in der Ukraine ihr sehr weh tue und sie bei der Geburt ihres Sohnes gedacht habe, es werde bald vorbei sein. Es sei eine Revolution gewesen und habe es immer Differenzen zwischen Osten und Westen gegeben. Dass es jedoch zu Kämpfen komme, habe die BF2 nie gedacht und sei vielen nicht klar, wofür sie eigentlich kämpfen. In Österreich seien sie in Sicherheit und würden der BF1 und ihre beiden Söhne im Bundegebiet leben. In der EU habe die BF2 keine weiteren Angehörigen und würden sie im Bundesgebiet von staatlicher Unterstützung in einem Quartier für Asylwerber in XXXX leben. Sie habe in Österreich keine Verwandten oder Freunde, die für sie sorgen könnten. Die BF2 wolle Eventmanagerin für Kinder im Bundesgebiet werden und besuche Deutschkurse in Österreich. Für die Kinder der BF2 würden dieselben Angaben wie für sie selbst gelten. In Österreich seien sie in Sicherheit und würden der BF1 und ihre beiden Söhne im Bundegebiet leben. In der EU habe die BF2 keine weiteren Angehörigen und würden sie im Bundesgebiet von staatlicher Unterstützung in einem Quartier für Asylwerber in römisch 40 leben. Sie habe in Österreich keine Verwandten oder Freunde, die für sie sorgen könnten. Die BF2 wolle Eventmanagerin für Kinder im Bundesgebiet werden und besuche Deutschkurse in Österreich. Für die Kinder der BF2 würden dieselben Angaben wie für sie selbst gelten.
- Mit Schreiben vom 14.12.2016 erkundigte sich der BF1 bei der belangten Behörde nach dem Verfahrensstand.
- Mit Schreiben vom 23.01.2017 wandten sich die BF1-BF4 aufgrund der langen Verfahrensdauer an die Volksanwaltschaft, die diesen mit Schreiben vom 10.02.2017 wiederum mitteilte, sich in Bezug auf die Verfahren der BF1-BF3 an den Innenminister gewandt zu haben. Hinsichtlich des BF4 wurde ausgeführt, dass die Entscheidungsfrist von 15 Monaten ab Einbringung des Antrages auf internationalen Schutzes noch nicht abgelaufen sei.
- Mit 01.03.2017 wurden die BF1-BF4 aufgrund unbekannten Aufenthalts von der Grundversorgung abgemeldet.
- Mit Aktenvermerk vom 23.05.2017 wurden die Verfahren der BF1-BF4 auf internationalen Schutz
§ 24Abs. 2 Asyl
G eingestellt. Als Bemerkung wurde angeführt, dass die Verfahrensparteien die Unterkunft der Betreuungseinrichtung ohne Angabe einer weiteren Anschrift verlassen haben. Die Verfahren seien
§ 24Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Asyl
G einzustellen, da die Verfahrensparteien das Bundesgebiet freiwillig verlassen hätten, das Verfahren nicht als gegenstandslos abzulegen sei und eine Entscheidung ohne weitere Einvernahme nicht erfolgen könne. 9. Mit Aktenvermerk vom 23.05.2017 wurden die Verfahren der BF1-BF4 auf internationalen Schutz
Paragraph 24, Absatz 2, AsylG eingestellt. Als Bemerkung wurde angeführt, dass die Verfahrensparteien die Unterkunft der Betreuungseinrichtung ohne Angabe einer weiteren Anschrift verlassen haben. Die Verfahren seien
Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 2, AsylG einzustellen, da die Verfahrensparteien das Bundesgebiet freiwillig verlassen hätten, das Verfahren nicht als gegenstandslos abzulegen sei und eine Entscheidung ohne weitere Einvernahme nicht erfolgen könne.
- Die BF1-BF4 reisten Anfang März 2017 nach Frankreich, wo sie ebenfalls Anträge auf internationalen Schutz stellten. Nach Führung eines Konsultationsverfahrens mit Österreich und der Zusage Österreichs die BF1-BF4 wiederaufzunehmen, kehrten diese am 15.07.2017 nach Österreich zurück.
- Nach persönlichem Erscheinen der BF1-BF4 bei der belangten Behörde am 16.08.2017 wurden die Verfahren der BF1-BF4 fortgesetzt. 12.
- Bei seiner neuerlichen niederschriftlichen Einvernahme am 27.09.2017, führte der BF1 aus, dass er gesund sei und in XXXX Vorsitzender einer kleinen, legalen, muslimischen Organisation gewesen zu sein. Der BF1 sei als Leiter angestellt gewesen und seien sie von russischen Sicherheitsdiensten kontrolliert worden. Sie hätten einfach umgebracht werden können, da sie auch Verbindungen mit Tschetschenien gehabt hätten. Als der Krieg angefangen habe und alle XXXX Leute dort gewesen seien, sei dies eine Gefahr für den BF1 gewesen. Der BF1 legte bei seiner Einvernahme zahlreiche Dokumente betreffend dieser Organisation, seiner Integration und persönliche Dokumente vor. Festgehalten wird ein Fernsehbericht aus dem Jahr 2014, wobei der BF1 ausführt, dass ein ukrainischer Sänger, welcher auch im Fernsehen gewesen sei, gesagt habe, dass in XXXX Krieg herrsche. Zwei Tage später sei er bei einem Autounfall gestorben. Der BF1 habe in XXXX gelebt, die Hauptstadt sei XXXX . In der Ukraine würden ethnische Reinigungen durchgeführt. Es werde berichtet, dass die Russen in XXXX verfolgt würden. Auf Vorhalt, dass das im Jahr 2014 gewesen sei, legte der BF1 einen Zeitungsbericht aus dem Jahr 2017 vor, wonach eine ukrainische Sportlerin festgenommen und gefoltert worden sei. Sie sollte zugeben, dass sie mit dem ukrainischen Geheimdienst zusammengearbeitet habe. 12.
- Bei seiner neuerlichen niederschriftlichen Einvernahme am 27.09.2017, führte der BF1 aus, dass er gesund sei und in römisch 40 Vorsitzender einer kleinen, legalen, muslimischen Organisation gewesen zu sein. Der BF1 sei als Leiter angestellt gewesen und seien sie von russischen Sicherheitsdiensten kontrolliert worden. Sie hätten einfach umgebracht werden können, da sie auch Verbindungen mit Tschetschenien gehabt hätten. Als der Krieg angefangen habe und alle römisch 40 Leute dort gewesen seien, sei dies eine Gefahr für den BF1 gewesen. Der BF1 legte bei seiner Einvernahme zahlreiche Dokumente betreffend dieser Organisation, seiner Integration und persönliche Dokumente vor. Festgehalten wird ein Fernsehbericht aus dem Jahr 2014, wobei der BF1 ausführt, dass ein ukrainischer Sänger, welcher auch im Fernsehen gewesen sei, gesagt habe, dass in römisch 40 Krieg herrsche. Zwei Tage später sei er bei einem Autounfall gestorben. Der BF1 habe in römisch 40 gelebt, die Hauptstadt sei römisch 40 . In der Ukraine würden ethnische Reinigungen durchgeführt. Es werde berichtet, dass die Russen in römisch 40 verfolgt würden. Auf Vorhalt, dass das im Jahr 2014 gewesen sei, legte der BF1 einen Zeitungsbericht aus dem Jahr 2017 vor, wonach eine ukrainische Sportlerin festgenommen und gefoltert worden sei. Sie sollte zugeben, dass sie mit dem ukrainischen Geheimdienst zusammengearbeitet habe. Der BF1 heiße XXXX , sei am XXXX , der Russischen Föderation geboren, der russischen Volksgruppe und dem islamischen Glauben zugehörig. Er sei verheiratet, habe zwei Söhne und spreche Russisch, ein wenig Deutsch, ein wenig Arabisch und Ukrainisch. Arabisch habe der BF1 in Tunesien, in XXXX , und auf der XXXX gelernt. Er sei in XXXX in einen Arabischkurs gegangen und habe die Sprache lernen wollen, weil er Moslem sei und es eine bekannte Sprache sei. Der BF1 habe 10 Jahre lang die Grundschule und 5 Jahre lang die Universität für Psychologie besucht. Er sei Psychologe in der muslimischen Organisation gewesen und sei seine finanzielle Situation sehr gut gewesen. Von 1998 bis 2015 hätte er (Anm.: bzw. später mit den BF2-BF3) in XXXX in einer Eigentumswohnung an der bereits bekannten Adresse gelebt. In der Ukraine würden noch die Schwiegereltern des BF1, seine Großmutter, sein Vater und sein Onkel leben. Die Mutter des BF1 lebe, ebenso wie sein Bruder, in der Russischen Föderation. Zu ihnen habe der BF1 telefonischen Kontakt. Auch Tanten des BF1 würden noch in Russland leben. Der BF1 sei bis 1998 staatenlos gewesen. Sein Vater sei Ukrainer, seine Mutter sei Russin gewesen. Dann sei in Tschetschenien Krieg ausgebrochen und hätte er keine Möglichkeit gehabt am Leben zu bleiben, sondern wäre gestorben, wenn er in Russland geblieben wäre. Er sei nach XXXX geschickt worden und habe die ukrainische Staatsbürgerschaft erhalten. Die Militärbehörde habe dem BF1 einen Brief gezeigt, dass ihn das russische Militär zurückhaben wolle, da er desertiert sei. Die offizielle muslimische Organisation XXXX sie würden von den Russen nicht als richtige Muslime angesehen und würden sie XXXX nennen. Diese würden getötet und verfolgt. In der Ukraine sei dies eine offizielle Organisation und habe es keine Probleme gegeben. Der BF1 heiße römisch 40 , sei am römisch 40 , der Russischen Föderation geboren, der russischen Volksgruppe und dem islamischen Glauben zugehörig. Er sei verheiratet, habe zwei Söhne und spreche Russisch, ein wenig Deutsch, ein wenig Arabisch und Ukrainisch. Arabisch habe der BF1 in Tunesien, in römisch 40 , und auf der römisch 40 gelernt. Er sei in römisch 40 in einen Arabischkurs gegangen und habe die Sprache lernen wollen, weil er Moslem sei und es eine bekannte Sprache sei. Der BF1 habe 10 Jahre lang die Grundschule und 5 Jahre lang die Universität für Psychologie besucht. Er sei Psychologe in der muslimischen Organisation gewesen und sei seine finanzielle Situation sehr gut gewesen. Von 1998 bis 2015 hätte er Anmerkung, bzw. später mit den BF2-BF3) in römisch 40 in einer Eigentumswohnung an der bereits bekannten Adresse gelebt. In der Ukraine würden noch die Schwiegereltern des BF1, seine Großmutter, sein Vater und sein Onkel leben. Die Mutter des BF1 lebe, ebenso wie sein Bruder, in der Russischen Föderation. Zu ihnen habe der BF1 telefonischen Kontakt. Auch Tanten des BF1 würden noch in Russland leben. Der BF1 sei bis 1998 staatenlos gewesen. Sein Vater sei Ukrainer, seine Mutter sei Russin gewesen. Dann sei in Tschetschenien Krieg ausgebrochen und hätte er keine Möglichkeit gehabt am Leben zu bleiben, sondern wäre gestorben, wenn er in Russland geblieben wäre. Er sei nach römisch 40 geschickt worden und habe die ukrainische Staatsbürgerschaft erhalten. Die Militärbehörde habe dem BF1 einen Brief gezeigt, dass ihn das russische Militär zurückhaben wolle, da er desertiert sei. Die offizielle muslimische Organisation römisch 40 sie würden von den Russen nicht als richtige Muslime angesehen und würden sie römisch 40 nennen. Diese würden getötet und verfolgt. In der Ukraine sei dies eine offizielle Organisation und habe es keine Probleme gegeben. Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab der BF1 an, dass im Jahr 2014 zwei Männer zu ihm nach Hause und zu seiner Arbeit gekommen seien und mit dem BF1 sprechen haben wollen. Sie hätten gesagt, es sei ein friedliches Gespräch und sei dem BF1 vorgeworfen worden, Separatist zu sein und Menschen für XXXX vorzubereiten, um Terroranschläge zu verüben. Der BF1 sei bedroht worden, dass er nach dem Gesetz als Terrorist angesehen werde und sei ihm gesagt worden, er würde eingesperrt, sowie im Gefängnis sexuell missbraucht. Der BF1 würde dann aufgehängt gefunden werden mit einem Zettel, wonach er Selbstmord begangen habe. Bei beiden Männer hätten gesagt, der BF1 solle mit ihnen arbeiten oder seine Frau werde Witwe sein. Das sei alles in XXXX gewesen. Auf der Straße seien rechtsextreme Menschen gewesen, die Leuten einfach so geschlagen hätten und umbringen hätten können. Sie hätten dem BF1 eine Frist von drei Tagen gegeben, selbst zu kommen und am Krieg teilzunehmen. Dem BF1 sei vorgeworfen worden, dass er erst ein halbes Jahr in XXXX sei und sei er gefragt worden, woher er das viele Geld und eine Wohnung habe. Die Männer hätten dem BF1 gesagt, dass er nicht versuchen solle unterzutauchen, weshalb der BF1 nach Hause gegangen sei und XXXX am selben Abend Richtung XXXX verlassen habe. Die BF1-BF3 hätten versucht in XXXX weiterzuleben, doch hätten die Schwiegereltern des BF1 diesen nach einer Woche kontaktiert und berichtet, dass auch bei ihnen nach dem BF1 gefragt worden sei. Der Schwiegervater des BF1 habe die Leute weggeschickt. Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab der BF1 an, dass im Jahr 2014 zwei Männer zu ihm nach Hause und zu seiner Arbeit gekommen seien und mit dem BF1 sprechen haben wollen. Sie hätten gesagt, es sei ein friedliches Gespräch und sei dem BF1 vorgeworfen worden, Separatist zu sein und Menschen für römisch 40 vorzubereiten, um Terroranschläge zu verüben. Der BF1 sei bedroht worden, dass er nach dem Gesetz als Terrorist angesehen werde und sei ihm gesagt worden, er würde eingesperrt, sowie im Gefängnis sexuell missbraucht. Der BF1 würde dann aufgehängt gefunden werden mit einem Zettel, wonach er Selbstmord begangen habe. Bei beiden Männer hätten gesagt, der BF1 solle mit ihnen arbeiten oder seine Frau werde Witwe sein. Das sei alles in römisch 40 gewesen. Auf der Straße seien rechtsextreme Menschen gewesen, die Leuten einfach so geschlagen hätten und umbringen hätten können. Sie hätten dem BF1 eine Frist von drei Tagen gegeben, selbst zu kommen und am Krieg teilzunehmen. Dem BF1 sei vorgeworfen worden, dass er erst ein halbes Jahr in römisch 40 sei und sei er gefragt worden, woher er das viele Geld und eine Wohnung habe. Die Männer hätten dem BF1 gesagt, dass er nicht versuchen solle unterzutauchen, weshalb der BF1 nach Hause gegangen sei und römisch 40 am selben Abend Richtung römisch 40 verlassen habe. Die BF1-BF3 hätten versucht in römisch 40 weiterzuleben, doch hätten die Schwiegereltern des BF1 diesen nach einer Woche kontaktiert und berichtet, dass auch bei ihnen nach dem BF1 gefragt worden sei. Der Schwiegervater des BF1 habe die Leute weggeschickt. Am 23.01.2015 sei der BF1 aus XXXX ausgereist, im November 2014 habe er die erste Drohung erhalten. Befragt dazu, warum genau der BF1 bedroht worden sei, gab er an, dass ihm die Ausweise der Staatsanwaltschaft gezeigt worden seien. Dieser Mann habe mit dem BF1 gesprochen, der andere sei danebengestanden. Der BF1 denke, dass der andere Mann den BF1 beobachtet habe, um zu sehen, wo er wohne und was er mache. Zuvor habe der BF1 keine Probleme gehabt. Während dieses Gesprächs sei der BF1 bedroht, aber nicht geschlagen worden. Die Männer hätten seine Handynummer haben wollen und gesagt, er solle sich innerhalb von 3 Tagen melden, sonst werde er abgeholt. Die BF1-BF3 seien jedoch sofort nach XXXX zurückgekehrt. Nach XXXX seien sie ursprünglich gegangen, weil im Mai (Anm.: 2014) die Unruhen begonnen hätten, wobei XXXX seitdem offiziell zu Russland gehöre. Für den BF1 sei das eine Gefahr gewesen, weshalb er von Mai bis November 2014 in XXXX gewesen sei. Er habe auch immer in der Organisation gearbeitet. Am 23.01.2015 sei der BF1 aus römisch 40 ausgereist, im November 2014 habe er die erste Drohung erhalten. Befragt dazu, warum genau der BF1 bedroht worden sei, gab er an, dass ihm die Ausweise der Staatsanwaltschaft gezeigt worden seien. Dieser Mann habe mit dem BF1 gesprochen, der andere sei danebengestanden. Der BF1 denke, dass der andere Mann den BF1 beobachtet habe, um zu sehen, wo er wohne und was er mache. Zuvor habe der BF1 keine Probleme gehabt. Während dieses Gesprächs sei der BF1 bedroht, aber nicht geschlagen worden. Die Männer hätten seine Handynummer haben wollen und gesagt, er solle sich innerhalb von 3 Tagen melden, sonst werde er abgeholt. Die BF1-BF3 seien jedoch sofort nach römisch 40 zurückgekehrt. Nach römisch 40 seien sie ursprünglich gegangen, weil im Mai Anmerkung, 2014) die Unruhen begonnen hätten, wobei römisch 40 seitdem offiziell zu Russland gehöre. Für den BF1 sei das eine Gefahr gewesen, weshalb er von Mai bis November 2014 in römisch 40 gewesen sei. Er habe auch immer in der Organisation gearbeitet. Befragt dazu, wie die BF2 bedroht worden sei, gab der BF1 an, dass die Menschen einmal bei ihnen zu Hause gewesen seien, seine Frau habe die Tür nicht geöffnet. Am Abend seien die BF1-BF3 dann zurück nach XXXX gekehrt. Der BF1 habe nicht auf sie warten wollen, seiner Frau und seinen Kindern sei nichts passiert. Seine Familie sei zu Hause geblieben, seine Frau habe die Männer jedoch durch das Fenster gesehen. Sie, die BF2, habe den BF1 sofort angerufen, um ihm zu sagen, dass sie bald zu ihm kommen würden. So sei es dann gewesen. Nachgefragt seien die Männer groß, einer in Zivilkleidung und einer uniformiert gewesen. Der, welcher mit dem BF1 geredet habe, sei in Zivilkleidung, sehr offen und frisch rasiert gewesen. Der andere habe wie ein Wilder ausgesehen und habe eine gebrochene Nase gehabt. Befragt dazu, wie die BF2 bedroht worden sei, gab der BF1 an, dass die Menschen einmal bei ihnen zu Hause gewesen seien, seine Frau habe die Tür nicht geöffnet. Am Abend seien die BF1-BF3 dann zurück nach römisch 40 gekehrt. Der BF1 habe nicht auf sie warten wollen, seiner Frau und seinen Kindern sei nichts passiert. Seine Familie sei zu Hause geblieben, seine Frau habe die Männer jedoch durch das Fenster gesehen. Sie, die BF2, habe den BF1 sofort angerufen, um ihm zu sagen, dass sie bald zu ihm kommen würden. So sei es dann gewesen. Nachgefragt seien die Männer groß, einer in Zivilkleidung und einer uniformiert gewesen. Der, welcher mit dem BF1 geredet habe, sei in Zivilkleidung, sehr offen und frisch rasiert gewesen. Der andere habe wie ein Wilder ausgesehen und habe eine gebrochene Nase gehabt. Der BF1 habe sich auch die Frage gestellt, warum er nicht sofort mitgenommen worden sei. Es habe mehrere solcher Vorfälle gegeben. Von Bürgern seien Wohnungen weggenommen worden, vielleicht hätten sie die Wohnung des BF1 haben wollen. Alle Männer sollten am Krieg teilnehmen, doch hätten sie dem BF1 die Ladung nicht offiziell geben können, weil er nicht angemeldet gewesen sei. Woher die Männer gewusst hätten, wo der BF1 wohne, wisse er nicht. Der BF1 arbeite in einer Moschee, da würden mehrere Menschen hineinkommen, vielleicht seien diese Personen in der Moschee gewesen und hätten gewusst, dass er aus XXXX komme. Alle wüssten das. Die BF1-BF3 seien illegal aus XXXX ausgereist und habe der BF1 die Schlepper bezahlt. Zunächst hätten sie legal mit einem Visum ausreisen wollen, doch der Bekannte sei mit ihren Reisepässen und ihrem Geld geflohen, weshalb sie keine Möglichkeit gehabt hätten legal auszureisen. Das Visum sollte in XXXX ausgestellt werden. Nachgefragt, ob sie keine Angst gehabt hätten ein Visum ausstellen zu lassen, gab der BF1 an, dass sie über Russland nach Litauen reisen konnten. Der BF1 habe sich auch die Frage gestellt, warum er nicht sofort mitgenommen worden sei. Es habe mehrere solcher Vorfälle gegeben. Von Bürgern seien Wohnungen weggenommen worden, vielleicht hätten sie die Wohnung des BF1 haben wollen. Alle Männer sollten am Krieg teilnehmen, doch hätten sie dem BF1 die Ladung nicht offiziell geben können, weil er nicht angemeldet gewesen sei. Woher die Männer gewusst hätten, wo der BF1 wohne, wisse er nicht. Der BF1 arbeite in einer Moschee, da würden mehrere Menschen hineinkommen, vielleicht seien diese Personen in der Moschee gewesen und hätten gewusst, dass er aus römisch 40 komme. Alle wüssten das. Die BF1-BF3 seien illegal aus römisch 40 ausgereist und habe der BF1 die Schlepper bezahlt. Zunächst hätten sie legal mit einem Visum ausreisen wollen, doch der Bekannte sei mit ihren Reisepässen und ihrem Geld geflohen, weshalb sie keine Möglichkeit gehabt hätten legal auszureisen. Das Visum sollte in römisch 40 ausgestellt werden. Nachgefragt, ob sie keine Angst gehabt hätten ein Visum ausstellen zu lassen, gab der BF1 an, dass sie über Russland nach Litauen reisen konnten. In Tunesien sei der BF1 im Jahr 2011 gewesen. Bei seiner Arbeit sei alles auf Arabisch und habe er die arabische Sprache unterrichtet, sowie mit den Menschen in der Moschee über ihre Probleme gesprochen. Nach XXXX habe der BF1 ca. eineinhalb Monate, bis alles organisiert gewesen sei, in XXXX gelebt. Nach weiteren Fluchtgründen befragt, führte der BF1 aus, dass in seinem Heimatland noch Krieg herrsche. Außerhalb von XXXX hätten sie aufgrund von Verfolgungen auch nicht leben können. Türken seien in XXXX verfolgt worden und hätten in der Türkei um Asyl angesucht. Die Türkei hätte diese dann zurück in die Türkei geholt. Die BF1-BF5 könnten in der Ukraine nicht leben, weil sie zu XXXX gehören würden. Sie hätten versucht in XXXX zu leben. Der ukrainische Präsident habe jedoch befohlen, dass in allen Schulen Ukrainisch unterrichtet werden müsse. Im Gesetz stehe, es gäbe zwei offizielle Sprachen, Ukrainisch und Russisch. Es werde absichtlich gemacht, damit die Kinder nicht in der Ukraine bleiben könnten. Sie seien auch als XXXX bezeichnet worden, das sei ähnlich wie XXXX . Im Parlament gäbe es das XXXX die Uniform mit Hakenkreuz. In Tunesien sei der BF1 im Jahr 2011 gewesen. Bei seiner Arbeit sei alles auf Arabisch und habe er die arabische Sprache unterrichtet, sowie mit den Menschen in der Moschee über ihre Probleme gesprochen. Nach römisch 40 habe der BF1 ca. eineinhalb Monate, bis alles organisiert gewesen sei, in römisch 40 gelebt. Nach weiteren Fluchtgründen befragt, führte der BF1 aus, dass in seinem Heimatland noch Krieg herrsche. Außerhalb von römisch 40 hätten sie aufgrund von Verfolgungen auch nicht leben können. Türken seien in römisch 40 verfolgt worden und hätten in der Türkei um Asyl angesucht. Die Türkei hätte diese dann zurück in die Türkei geholt. Die BF1-BF5 könnten in der Ukraine nicht leben, weil sie zu römisch 40 gehören würden. Sie hätten versucht in römisch 40 zu leben. Der ukrainische Präsident habe jedoch befohlen, dass in allen Schulen Ukrainisch unterrichtet werden müsse. Im Gesetz stehe, es gäbe zwei offizielle Sprachen, Ukrainisch und Russisch. Es werde absichtlich gemacht, damit die Kinder nicht in der Ukraine bleiben könnten. Sie seien auch als römisch 40 bezeichnet worden, das sei ähnlich wie römisch 40 . Im Parlament gäbe es das römisch 40 die Uniform mit Hakenkreuz. Der BF1 habe keinen Kontakt zu seiner Familie in XXXX seit er nach XXXX gezogen sei, weil er Probleme mit seinem Vater habe. Mit seinem Großvater habe der BF1 immer Kontakt gehabt, er sei jedoch gestorben. Die Schwiegereltern des BF1 würden in der Zentralukraine leben und hätten keine Probleme. Der BF1 habe keinen Kontakt zu seiner Familie in römisch 40 seit er nach römisch 40 gezogen sei, weil er Probleme mit seinem Vater habe. Mit seinem Großvater habe der BF1 immer Kontakt gehabt, er sei jedoch gestorben. Die Schwiegereltern des BF1 würden in der Zentralukraine leben und hätten keine Probleme. 12.
- Bei der neuerlichen niederschriftlichen Einvernahme der BF2 vor dem BFA am 27.09.2017 führte sie aus, gesund und schwanger zu sein. Sie benutze keinen Social Media Account und wisse ihre Telefonnummer nicht. Dokumente habe ihr Ehemann alle vorgelegt. Die BF2 heiße XXXX , sei am XXXX in XXXX , der Ukraine geboren, habe XXXX Augen und sei XXXX cm groß. Sie sei verheiratet und habe zwei Söhne. 12.
- Bei der neuerlichen niederschriftlichen Einvernahme der BF2 vor dem BFA am 27.09.2017 führte sie aus, gesund und schwanger zu sein. Sie benutze keinen Social Media Account und wisse ihre Telefonnummer nicht. Dokumente habe ihr Ehemann alle vorgelegt. Die BF2 heiße römisch 40 , sei am römisch 40 in römisch 40 , der Ukraine geboren, habe römisch 40 Augen und sei römisch 40 cm groß. Sie sei verheiratet und habe zwei Söhne. Zu ihren Fluchtgründen befragt, gab sie an, sich auf ihren Ehemann zu beziehen. Dieser sei bedroht worden und die BF2 auch. Darüber hinaus habe sie keine Probleme in der Ukraine gehabt. Ihre Söhne hätten keine eigenen Fluchtgründe, sondern würden sich auf die des BF1 beziehen. Die BF1-BF2 würden ihre Kinder im Verfahren vertreten. Zu ihren Rückkehrbefürchtungen befragt, führte die BF2 aus, dass die Situation in der Ukraine, vor allem in XXXX , sehr schlimm sei. Die Bevölkerung sei auseinandergerissen worden und werde gegen Ukrainer, sowie gegen Russen vorgegangen. Es gäbe Vorfälle bei denen berühmte Menschen verschwinden, umgebracht und gefoltert würden. Die BF2 wisse, dass ihr Mann Russe sei und getötet werden würde. Auch ihr Leben sei in Gefahr. Zu ihren Fluchtgründen befragt, gab sie an, sich auf ihren Ehemann zu beziehen. Dieser sei bedroht worden und die BF2 auch. Darüber hinaus habe sie keine Probleme in der Ukraine gehabt. Ihre Söhne hätten keine eigenen Fluchtgründe, sondern würden sich auf die des BF1 beziehen. Die BF1-BF2 würden ihre Kinder im Verfahren vertreten. Zu ihren Rückkehrbefürchtungen befragt, führte die BF2 aus, dass die Situation in der Ukraine, vor allem in römisch 40 , sehr schlimm sei. Die Bevölkerung sei auseinandergerissen worden und werde gegen Ukrainer, sowie gegen Russen vorgegangen. Es gäbe Vorfälle bei denen berühmte Menschen verschwinden, umgebracht und gefoltert würden. Die BF2 wisse, dass ihr Mann Russe sei und getötet werden würde. Auch ihr Leben sei in Gefahr.
- Am 29.09.2017 stellte die belangte Behörde eine Anfrage an die Staatendokumentation, wobei die konkrete Anfrage lautete, ob der BF1 als Psychologe für die muslimische Organisation XXXX gearbeitet habe, wie diese Organisation eingestuft werde, ob es im Jahr 2014 Unruhen in XXXX gegeben habe, und, ob der BF1 der Behörde oder offiziell als Angestellter dieser Organisation bekannt sei.
- Am 29.09.2017 stellte die belangte Behörde eine Anfrage an die Staatendokumentation, wobei die konkrete Anfrage lautete, ob der BF1 als Psychologe für die muslimische Organisation römisch 40 gearbeitet habe, wie diese Organisation eingestuft werde, ob es im Jahr 2014 Unruhen in römisch 40 gegeben habe, und, ob der BF1 der Behörde oder offiziell als Angestellter dieser Organisation bekannt sei.
- Mit Schriftsatz vom 23.10.2017 wurde die Anfragebeantwortung der Staatendokumentation vom 20.10.2017 übermittelt und mitgeteilt, dass die Staatendokumentation aus Datenschutzgründen nicht bei den ukrainischen Behörden hinsichtlich des BF1 anfragen könne.
- Am 21.02.2018 wurde die BF5 im Bundesgebiet nachgeboren und stellte die BF2 für diese am 16.03.2018 einen schriftlichen Antrag auf internationalen Schutz im Familienverfahren. 16.
- Bei seiner erneuten niederschriftlichen Einvernahme am 04.12.2018 gab der BF1 zusammenfassend an, dass er gesund und verheiratet sei, sowie drei Kinder habe. Der BF1 sei sunnitischer Moslem und gehöre der Rechtsschule der Schafiiten an. Er sei Ende des Jahres 2002 zum Islam konvertiert, weil er nach der Wahrheit gesucht habe. Die Mutter und der Halbbruder des BF1 würden in Russland, nahe XXXX , leben. In XXXX , der Ukraine würden der Vater und die Großmutter des BF1, leben. In XXXX , im Süden der Ukraine, würden seine Schwiegereltern wohnen. Mit seiner Mutter habe der BF1 regelmäßigen Kontakt über WhatsApp. Die BF2 sei mit ihren Eltern auch in regelmäßigem Kontakt. Mit seinem Vater habe der BF1 keinen Kontakt. Mit Freunden aus dem Herkunftsstaat, die nach dem Konflikt auf die XXXX übersiedelt seien und dort die russische Staatsbürgerschaft erhalten hätte, habe der BF1 Kontakt. Der BF1 habe keinen Social Media Account, nur “ XXXX ”, das sei so ähnlich sei wie Facebook, nur russisch. Das habe er vor seiner Flucht unter dem Namen XXXX angelegt und nütze es sporadisch. Das sei sein islamischer Name. Den Namen Umar habe er angenommen, seine Mutter habe den Mädchennamen XXXX gehabt. Befragt dazu, ob der BF1 jemals polizeilich gesucht oder behördlich verfolgt worden sei, gab der BF1 an, dass sie damals in XXXX gelebt hätten, als ihn die Polizei bei seinen Schwiegereltern gesucht hätte.16.
- Bei seiner erneuten niederschriftlichen Einvernahme am 04.12.2018 gab der BF1 zusammenfassend an, dass er gesund und verheiratet sei, sowie drei Kinder habe. Der BF1 sei sunnitischer Moslem und gehöre der Rechtsschule der Schafiiten an. Er sei Ende des Jahres 2002 zum Islam konvertiert, weil er nach der Wahrheit gesucht habe. Die Mutter und der Halbbruder des BF1 würden in Russland, nahe römisch 40 , leben. In römisch 40 , der Ukraine würden der Vater und die Großmutter des BF1, leben. In römisch 40 , im Süden der Ukraine, würden seine Schwiegereltern wohnen. Mit seiner Mutter habe der BF1 regelmäßigen Kontakt über WhatsApp. Die BF2 sei mit ihren Eltern auch in regelmäßigem Kontakt. Mit seinem Vater habe der BF1 keinen Kontakt. Mit Freunden aus dem Herkunftsstaat, die nach dem Konflikt auf die römisch 40 übersiedelt seien und dort die russische Staatsbürgerschaft erhalten hätte, habe der BF1 Kontakt. Der BF1 habe keinen Social Media Account, nur “ römisch 40 ”, das sei so ähnlich sei wie Facebook, nur russisch. Das habe er vor seiner Flucht unter dem Namen römisch 40 angelegt und nütze es sporadisch. Das sei sein islamischer Name. Den Namen Umar habe er angenommen, seine Mutter habe den Mädchennamen römisch 40 gehabt. Befragt dazu, ob der BF1 jemals polizeilich gesucht oder behördlich verfolgt worden sei, gab der BF1 an, dass sie damals in römisch 40 gelebt hätten, als ihn die Polizei bei seinen Schwiegereltern gesucht hätte. Hinsichtlich seiner Fluchtgründe, führte der BF1 aus, dass es ganz konkrete Vorkommnisse gegeben habe, sodass Menschen gekommen seien, ihn bedroht hätten, einer habe einen Ausweis von der Staatsanwaltschaft gehabt, der andere sei in militärischer Uniform gewesen, habe aber die ganze Zeit geschwiegen. Man habe dem BF1 gesagt, er sei nach XXXX gekommen, um dort Leute für die andere Seite anzuwerben, insbesondere unter denen, die XXXX betrieben hätten. Es habe unter den Gemeindemitgliedern des BF1 jemanden gegeben, der in diesem Sport sehr aktiv gewesen sei. Diese Leute könnten schießen und hätten sie gesagt, der BF1 würde unter diesen, Leute für den Feind anwerben. Man habe den BF1 bedroht und gesagt, dass das Vaterlandsverrat sei. Habe der BF1 Glück, komme er nur ins Gefängnis, wo er vergewaltigt werden würde. Dann würde man eine Abschiedsnotiz von ihm finden, wonach er sich aufgehängt habe. Flüchte der BF1, bestünde noch die Möglichkeit, dass sein Kind ein Waisenkind würde, das würde er auch nicht wollen. Man habe dem BF1 gesagt, es gäbe einen Ausweg, wenn er sich innerhalb von 3 Tagen beim Militär melde, um auf ukrainischer Seite gegen die Separatisten zu kämpfen. Das wäre die einzige Möglichkeit zu beweisen, dass der BF1 nicht auf der falschen Seite stehe. Die BF1-BF3 seien am selben Tag weggefahren, hätten ihre Schlüssel einer turkmenischen Familie gegeben, die in ihre Wohnung eingezogen sei. Es seien Studenten gewesen, die sie aus XXXX gekannt hätten. Sie hätten als Turkmenen in der Ukraine nichts zu befürchten. Sie seien zurück nach XXXX gegangen, um zu sehen, was dort weiter geschehen würde. Eine Woche später sei die Polizei zu den Schwiegereltern des BF1 nach XXXX gekommen, um nach ihnen zu suchen. Seine Schwiegereltern hätten sich nicht einschüchtern lassen und diese Leute zum Teufel geschickt. Bei den Turkmenen habe niemand nach den BF1-BF3 gefragt. Die Turkmenen seien nach einiger Zeit weggegangen, und hätten die Nachfolger dem BF1 geschrieben, dass sie (Anm.: die Turkmenen) gezwungen gewesen seien, XXXX Hals über Kopf zu verlassen. Sie sollten auf keinen Fall nach XXXX zurückkehren, weil nach dem BF1 gesucht würde. Derzeit mache man Jagd auf Männer aus dem XXXX . Auch sie (Anm.: die Turkmenen) seien bedroht worden, sodass sie gezwungen gewesen seien, abzureisen. Die BF1-BF3 sollten sich um sie keine Sorgen machen, sie seien an einem sicheren Ort und danach auf die XXXX übersiedelt. Die BF1-BF2 hätten dann überlegt, wo sie hingehen sollten. Zurück nach XXXX sei nicht gegangen, auch in der Region XXXX hätten sie nicht weiterleben können, weil diese Region unter der Kontrolle anderer Menschen sei. Ein Freund des BF1 sei dort auch verschwunden und habe der BF1 bereits ein E-Mail der Frau seines Freundes vorgelegt. Der BF1 habe dort in dem islamischen religiösen Verwaltungsamt gearbeitet. Für die Führung des offiziellen Islam in Russland sei diese ukrainische islamische Organisation eine Sekte (Habaschiten), welche sie ablehnen würde. Die Bücher, welche sie verwenden, seien von der muslimischen Leitung Russlands verboten worden, sie seien vom Justizministerium zu extremistischen Büchern erklärt worden. Hinsichtlich seiner Fluchtgründe, führte der BF1 aus, dass es ganz konkrete Vorkommnisse gegeben habe, sodass Menschen gekommen seien, ihn bedroht hätten, einer habe einen Ausweis von der Staatsanwaltschaft gehabt, der andere sei in militärischer Uniform gewesen, habe aber die ganze Zeit geschwiegen. Man habe dem BF1 gesagt, er sei nach römisch 40 gekommen, um dort Leute für die andere Seite anzuwerben, insbesondere unter denen, die römisch 40 betrieben hätten. Es habe unter den Gemeindemitgliedern des BF1 jemanden gegeben, der in diesem Sport sehr aktiv gewesen sei. Diese Leute könnten schießen und hätten sie gesagt, der BF1 würde unter diesen, Leute für den Feind anwerben. Man habe den BF1 bedroht und gesagt, dass das Vaterlandsverrat sei. Habe der BF1 Glück, komme er nur ins Gefängnis, wo er vergewaltigt werden würde. Dann würde man eine Abschiedsnotiz von ihm finden, wonach er sich aufgehängt habe. Flüchte der BF1, bestünde noch die Möglichkeit, dass sein Kind ein Waisenkind würde, das würde er auch nicht wollen. Man habe dem BF1 gesagt, es gäbe einen Ausweg, wenn er sich innerhalb von 3 Tagen beim Militär melde, um auf ukrainischer Seite gegen die Separatisten zu kämpfen. Das wäre die einzige Möglichkeit zu beweisen, dass der BF1 nicht auf der falschen Seite stehe. Die BF1-BF3 seien am selben Tag weggefahren, hätten ihre Schlüssel einer turkmenischen Familie gegeben, die in ihre Wohnung eingezogen sei. Es seien Studenten gewesen, die sie aus römisch 40 gekannt hätten. Sie hätten als Turkmenen in der Ukraine nichts zu befürchten. Sie seien zurück nach römisch 40 gegangen, um zu sehen, was dort weiter geschehen würde. Eine Woche später sei die Polizei zu den Schwiegereltern des BF1 nach römisch 40 gekommen, um nach ihnen zu suchen. Seine Schwiegereltern hätten sich nicht einschüchtern lassen und diese Leute zum Teufel geschickt. Bei den Turkmenen habe niemand nach den BF1-BF3 gefragt. Die Turkmenen seien nach einiger Zeit weggegangen, und hätten die Nachfolger dem BF1 geschrieben, dass sie Anmerkung, die Turkmenen) gezwungen gewesen seien, römisch 40 Hals über Kopf zu verlassen. Sie sollten auf keinen Fall nach römisch 40 zurückkehren, weil nach dem BF1 gesucht würde. Derzeit mache man Jagd auf Männer aus dem römisch 40 . Auch sie Anmerkung, die Turkmenen) seien bedroht worden, sodass sie gezwungen gewesen seien, abzureisen. Die BF1-BF3 sollten sich um sie keine Sorgen machen, sie seien an einem sicheren Ort und danach auf die römisch 40 übersiedelt. Die BF1-BF2 hätten dann überlegt, wo sie hingehen sollten. Zurück nach römisch 40 sei nicht gegangen, auch in der Region römisch 40 hätten sie nicht weiterleben können, weil diese Region unter der Kontrolle anderer Menschen sei. Ein Freund des BF1 sei dort auch verschwunden und habe der BF1 bereits ein E-Mail der Frau seines Freundes vorgelegt. Der BF1 habe dort in dem islamischen religiösen Verwaltungsamt gearbeitet. Für die Führung des offiziellen Islam in Russland sei diese ukrainische islamische Organisation eine Sekte (Habaschiten), welche sie ablehnen würde. Die Bücher, welche sie verwenden, seien von der muslimischen Leitung Russlands verboten worden, sie seien vom Justizministerium zu extremistischen Büchern erklärt worden. Nachgefragt, ob das etwas mit den Kontakten der Organisation nach Tschetschenien zu tun habe, führte der BF1 aus, dass unter den muslimischen Geistlichen in der Ukraine, welche eine islamische Ausbildung in der Ukraine abgeschlossen haben, Tschetschenen seien. Das seien alles Tschetschenen, die in Tschetschenien unterdrückt und verfolgt würden. Der BF1 selbst sei nie in Tschetschenien gewesen. Nachgefragt, was der BF1 zurück in XXXX gemacht habe, vermeinte er, dass das noch im November 2014 gewesen sei. Es sei keine Option gewesen, im XXXX zu bleiben und habe seine Mutter vorgeschlagen, nach Russland zu ihr zu kommen. Das habe der BF1 nicht können, weil seine muslimische Organisation in Russland als extremistisch eingestuft werde. Außerdem habe er nicht nach Russland zurückkehren können, weil er befürchtet habe, als Deserteur betrachtet und behandelt zu werden.Nachgefragt, ob das etwas mit den Kontakten der Organisation nach Tschetschenien zu tun habe, führte der BF1 aus, dass unter den muslimischen Geistlichen in der Ukraine, welche eine islamische Ausbildung in der Ukraine abgeschlossen haben, Tschetschenen seien. Das seien alles Tschetschenen, die in Tschetschenien unterdrückt und verfolgt würden. Der BF1 selbst sei nie in Tschetschenien gewesen. Nachgefragt, was der BF1 zurück in römisch 40 gemacht habe, vermeinte er, dass das noch im November 2014 gewesen sei. Es sei keine Option gewesen, im römisch 40 zu bleiben und habe seine Mutter vorgeschlagen, nach Russland zu ihr zu kommen. Das habe der BF1 nicht können, weil seine muslimische Organisation in Russland als extremistisch eingestuft werde. Außerdem habe er nicht nach Russland zurückkehren können, weil er befürchtet habe, als Deserteur betrachtet und behandelt zu werden. Nach Erhalt der ukrainischen Staatsbürgerschaft im Jahr 1999 habe sich der BF1 bei der Armee gemeldet, wobei ihm die ukrainische Behörde mitteilt habe, dass er eigentlich in Russland den Militärdienst leisten müsste. Da der BF1 aber ukrainischer Staatsbürger sei, hätten die ukrainischen Behörden nichts unternommen. Wenn der BF1 nun in Russland um Asyl ansuchen würde, würde die alte Geschichte wieder hochkommen. In der Ukraine habe der BF1 keinen Wehrdienst leisten müssen. Man habe ihn für untauglich befunden. In Friedenszeiten sei der BF1 nicht wehrpflichtig, das stehe in seinem Pass. In Kriegszeiten sei jeder bis 60 Jahre prinzipiell verpflichtet, den Dienst zu leisten. Die BF1-BF3 seien von einem Bekannten auf die Möglichkeit von Asyl aufmerksam gemacht worden. Dann hätten sie die Wahl gehabt, nach Deutschland oder Österreich zu gehen und hätten sie nach Österreich gewollt, weil es ein neutrales Land sei. Sie seien auf eine Reiseagentur in XXXX gekommen, die ihnen ein Visum für einen baltischen Staat versprochen habe. Sie hätten bezahlt und diesen ihre Pässe gegeben. Geld und Pässe seien dann verschwunden. Der Mensch, mit dem sie zu tun gehabt hätten, sollte den BF1-BF3 von der Botschaft eines baltischen Staates in XXXX ein Visum für die Einreise in dieses Land besorgen. Der BF1 wisse nicht, was dann gewesen sei, er sei jedenfalls verschwunden. Die Agentur habe dann nicht mehr existiert und sei den BF1-BF3 gesagt worden, sie könnten illegal gegen Bezahlung über die Slowakei ausreisen. Nach Erhalt der ukrainischen Staatsbürgerschaft im Jahr 1999 habe sich der BF1 bei der Armee gemeldet, wobei ihm die ukrainische Behörde mitteilt habe, dass er eigentlich in Russland den Militärdienst leisten müsste. Da der BF1 aber ukrainischer Staatsbürger sei, hätten die ukrainischen Behörden nichts unternommen. Wenn der BF1 nun in Russland um Asyl ansuchen würde, würde die alte Geschichte wieder hochkommen. In der Ukraine habe der BF1 keinen Wehrdienst leisten müssen. Man habe ihn für untauglich befunden. In Friedenszeiten sei der BF1 nicht wehrpflichtig, das stehe in seinem Pass. In Kriegszeiten sei jeder bis 60 Jahre prinzipiell verpflichtet, den Dienst zu leisten. Die BF1-BF3 seien von einem Bekannten auf die Möglichkeit von Asyl aufmerksam gemacht worden. Dann hätten sie die Wahl gehabt, nach Deutschland oder Österreich zu gehen und hätten sie nach Österreich gewollt, weil es ein neutrales Land sei. Sie seien auf eine Reiseagentur in römisch 40 gekommen, die ihnen ein Visum für einen baltischen Staat versprochen habe. Sie hätten bezahlt und diesen ihre Pässe gegeben. Geld und Pässe seien dann verschwunden. Der Mensch, mit dem sie zu tun gehabt hätten, sollte den BF1-BF3 von der Botschaft eines baltischen Staates in römisch 40 ein Visum für die Einreise in dieses Land besorgen. Der BF1 wisse nicht, was dann gewesen sei, er sei jedenfalls verschwunden. Die Agentur habe dann nicht mehr existiert und sei den BF1-BF3 gesagt worden, sie könnten illegal gegen Bezahlung über die Slowakei ausreisen. Befragt dazu, wie sie wieder zu ihren ukrainischen Pässen gekommen seien, gab der BF1 an, dass der beim BFA vorgelegte Pass kein Reisepass, sondern ein „Bürgerpass“, eine Art Personalausweis sei. Bis zu ihrer Ausreise seien die BF1-BF3 ca. 2 Monate, von November (Anm.: 2014) bis Jänner (Anm.: 2015) in XXXX gewesen. Dort sei ihnen nichts passiert, weil sie nirgends hingegangen seien, es sei eine Ausgangssperre verhängt worden. Auf dem Meldezettel stehe nur eine Person, weil die BF2-BF3 nach wie vor in XXXX gemeldet gewesen seien. Befragt dazu, warum sich der BF1 in XXXX im Melderegister angemeldet habe, wenn er sich verfolgt fühle, legte dieser ein bereits im Akt vorhandenes Foto vom
- November (Anm.: 2014) vor, wonach ihr Haus beschossen worden sei. Dort hätten sie nicht wohnen können, doch seien noch Sachen von ihnen im Haus gewesen, weshalb sie in der Wohnung eines Freundes im Stadtzentrum gewohnt hätten. Die Gegend sei militärisch abgeriegelt gewesen und hätten sie einen Ausweis benötigt, um in das Viertel zu gelangen. Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, habe der BF1 sich diese Bestätigung geholt, wonach er dort offiziell gemeldet sei. Er sei bereits seit 2003 dort gemeldet gewesen. Nachgefragt, wie der BF1 von XXXX zurück in das Separatistengebiet reisen konnte, was nur über eine Handvoll Checkpoints möglich gewesen sei, ohne von den „Russen“ geschnappt zu werden und dort noch 1,5 Monate zu verbleiben, gab der BF1 an, dass es 2014, leichter gewesen sei als heute. Man sei mit Sammeltaxis nach XXXX gefahren und habe beim Fahrer des Kleinbusses bezahlt. Es habe aber keine Kontrolle gegeben und habe man den Pass beim Fahrer abgeben müssen. Es habe keine Probleme gegeben. Der BF1 sei in XXXX gemeldet gewesen, das sei, wie die Eheschließung in seinem Pass gestanden, daher habe es keine Probleme für die Familie des BF1 gegeben.Befragt dazu, wie sie wieder zu ihren ukrainischen Pässen gekommen seien, gab der BF1 an, dass der beim BFA vorgelegte Pass kein Reisepass, sondern ein „Bürgerpass“, eine Art Personalausweis sei. Bis zu ihrer Ausreise seien die BF1-BF3 ca. 2 Monate, von November Anmerkung, 2014) bis Jänner Anmerkung, 2015) in römisch 40 gewesen. Dort sei ihnen nichts passiert, weil sie nirgends hingegangen seien, es sei eine Ausgangssperre verhängt worden. Auf dem Meldezettel stehe nur eine Person, weil die BF2-BF3 nach wie vor in römisch 40 gemeldet gewesen seien. Befragt dazu, warum sich der BF1 in römisch 40 im Melderegister angemeldet habe, wenn er sich verfolgt fühle, legte dieser ein bereits im Akt vorhandenes Foto vom
- November Anmerkung, 2014) vor, wonach ihr Haus beschossen worden sei. Dort hätten sie nicht wohnen können, doch seien noch Sachen von ihnen im Haus gewesen, weshalb sie in der Wohnung eines Freundes im Stadtzentrum gewohnt hätten. Die Gegend sei militärisch abgeriegelt gewesen und hätten sie einen Ausweis benötigt, um in das Viertel zu gelangen. Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, habe der BF1 sich diese Bestätigung geholt, wonach er dort offiziell gemeldet sei. Er sei bereits seit 2003 dort gemeldet gewesen. Nachgefragt, wie der BF1 von römisch 40 zurück in das Separatistengebiet reisen konnte, was nur über eine Handvoll Checkpoints möglich gewesen sei, ohne von den „Russen“ geschnappt zu werden und dort noch 1,5 Monate zu verbleiben, gab der BF1 an, dass es 2014, leichter gewesen sei als heute. Man sei mit Sammeltaxis nach römisch 40 gefahren und habe beim Fahrer des Kleinbusses bezahlt. Es habe aber keine Kontrolle gegeben und habe man den Pass beim Fahrer abgeben müssen. Es habe keine Probleme gegeben. Der BF1 sei in römisch 40 gemeldet gewesen, das sei, wie die Eheschließung in seinem Pass gestanden, daher habe es keine Probleme für die Familie des BF1 gegeben. Ein Visum aus XXXX hätten sie gebraucht, weil sie ein Touristenvisum für Lettland oder Litauen haben wollten, um problemlos nach Österreich reisen zu können. Man müsse nicht persönlich dort vorsprechen, sondern eine Arbeits- und Einkommensbestätigung bringen. Jemand anderer habe das Visum ausstellen lassen können, das sei so üblich in der Ukraine. Befragt dazu, ob der BF1 als Staatenloser den Wehrdienst in Russland ableisten hätte müssen, führte er aus, dass mit 16 Jahren alle den Bürgerpass bekämen. Im speziellen Fall des BF1 – weil unklar gewesen sei, ob er mit 18 Jahren die russische oder ukrainische Staatsbürgerschaft annehmen würde - habe es noch einen Pass sowjetischen Musters gegeben. Das sei die Grundlage gewesen, auf welcher der BF1 in Russland gewohnt habe. In der ukrainischen Militärbehörde habe man dem BF1 später mitgeteilt, dass Russland gefordert hätte, der BF1 leiste den Militärdienst ebendort. Als der BF1 die ukrainische Staatsbürgerschaft angenommen habe, habe er den sowjetischen Bürgerpass bei den ukrainischen Behörden abgeben.Ein Visum aus römisch 40 hätten sie gebraucht, weil sie ein Touristenvisum für Lettland oder Litauen haben wollten, um problemlos nach Österreich reisen zu können. Man müsse nicht persönlich dort vorsprechen, sondern eine Arbeits- und Einkommensbestätigung bringen. Jemand anderer habe das Visum ausstellen lassen können, das sei so üblich in der Ukraine. Befragt dazu, ob der BF1 als Staatenloser den Wehrdienst in Russland ableisten hätte müssen, führte er aus, dass mit 16 Jahren alle den Bürgerpass bekämen. Im speziellen Fall des BF1 – weil unklar gewesen sei, ob er mit 18 Jahren die russische oder ukrainische Staatsbürgerschaft annehmen würde - habe es noch einen Pass sowjetischen Musters gegeben. Das sei die Grundlage gewesen, auf welcher der BF1 in Russland gewohnt habe. In der ukrainischen Militärbehörde habe man dem BF1 später mitgeteilt, dass Russland gefordert hätte, der BF1 leiste den Militärdienst ebendort. Als der BF1 die ukrainische Staatsbürgerschaft angenommen habe, habe er den sowjetischen Bürgerpass bei den ukrainischen Behörden abgeben. Nachgefragt, warum sich der BF1 verfolgt fühle, gab er an zu glauben, der wesentliche Grund sei, dass er Russe und nicht Ukrainer sei. Er sei aus dem XXXX , die dortigen Menschen seien Feinde für die Ukraine. Man habe das Russische als zweite Staatssprache abgeschafft. Der Vater des BF1, mit dem der BF1 keinen Kontakt habe, sei eng mit Russland verbunden. Die Verfolgungsgründe seien daher nicht religiös, sondern ethnisch. Der BF1 denke, der Wunsch der Behörden sei, das Eigentum seiner Frau wegzunehmen. Man habe dem BF1 in XXXX auch unterstellt, dass er Geld verdiene, indem er Kämpfer für die Separatisten anwerbe. Mit diesem Geld hätten sie ihre Wohnung gekauft. In der Ukraine sei alles korrupt, daher habe es auch keinen Sinn, sich zu beschweren. Auf Vorhalt, der BF1 könne in der Ostukraine leben, wenn er vorbringe als Russe verfolgt zu werden, zumal die Ostukraine pro-russisch sei, gab der BF1 an, dass dort sein Problem sei, zur ukrainisch islamischen Organisation zu gehören, die in der Ostukraine als extremistisch eingestuft werde. In Russland werde der BF1 als Deserteur gesehen. Die Organisation des BF1 sei in der Ukraine zwar anerkannt, nicht jedoch in der Ostukraine und werde von den russischen Behörden als terroristisch, sowie extremistisch eingestuft. Als terroristisch deshalb, weil sie von der Ukraine finanziert werde und werde der Organisation unterstellt, dass sie mit Unterstützung der Ukraine das Ziel verfolge, die politische Situation in der XXXX zu destabilisieren. In der Folge sendete der BF1 der Einlaufstelle ein E-Mail mit einem Link zu einem Video, das zeige, dass die XXXX Gruppe der Organisation zerschlagen worden sei. Die islamische Organisation sei früher, bis zum Start des Krieges, tatsächlich von der Ukraine finanziert, worden. Nachdem man den BF1 nach XXXX versetzt habe, sei ein anderer dort (Anm.: in XXXX ) ein halbes Jahr tätig gewesen, der sein Gehalt aus XXXX bekommen habe. Dann seien andere Menschen dort gewesen, die autonom gewesen seien. Wie sie finanziert worden seien, wisse der BF1 ich nicht. Hinter der Aktion stehe der russische Geheimdienst und hätten Freunde des BF1, die dort verhaftet worden seien, erzählt, dass sie vom russischen Geheimdienst verhört worden seien. Das seien einfache Gemeindemitglieder gewesen. Was wäre dann mit dem BF1 geschehen, der ihr Leiter gewesen sei? In seiner Organisation seien sie gegen Extremismus und würden diesen bekämpfen wollen. Auch ihr Mufti, der Vorsitzender seiner Organisation sei, lebe in XXXX . Er habe eine andere Position, sei in anderen Kreisen und vernetzt. Die neue Regierung bemühe sich um gute Beziehungen zu den Muslimen, sie seien auch Wähler. Der Scheich habe Kontakte zu allen Präsidenten der Ukraine seit
- Nachgefragt, warum sich der BF1 verfolgt fühle, gab er an zu glauben, der wesentliche Grund sei, dass er Russe und nicht Ukrainer sei. Er sei aus dem römisch 40 , die dortigen Menschen seien Feinde für die Ukraine. Man habe das Russische als zweite Staatssprache abgeschafft. Der Vater des BF1, mit dem der BF1 keinen Kontakt habe, sei eng mit Russland verbunden. Die Verfolgungsgründe seien daher nicht religiös, sondern ethnisch. Der BF1 denke, der Wunsch der Behörden sei, das Eigentum seiner Frau wegzunehmen. Man habe dem BF1 in römisch 40 auch unterstellt, dass er Geld verdiene, indem er Kämpfer für die Separatisten anwerbe. Mit diesem Geld hätten sie ihre Wohnung gekauft. In der Ukraine sei alles korrupt, daher habe es auch keinen Sinn, sich zu beschweren. Auf Vorhalt, der BF1 könne in der Ostukraine leben, wenn er vorbringe als Russe verfolgt zu werden, zumal die Ostukraine pro-russisch sei, gab der BF1 an, dass dort sein Problem sei, zur ukrainisch islamischen Organisation zu gehören, die in der Ostukraine als extremistisch eingestuft werde. In Russland werde der BF1 als Deserteur gesehen. Die Organisation des BF1 sei in der Ukraine zwar anerkannt, nicht jedoch in der Ostukraine und werde von den russischen Behörden als terroristisch, sowie extremistisch eingestuft. Als terroristisch deshalb, weil sie von der Ukraine finanziert werde und werde der Organisation unterstellt, dass sie mit Unterstützung der Ukraine das Ziel verfolge, die politische Situation in der römisch 40 zu destabilisieren. In der Folge sendete der BF1 der Einlaufstelle ein E-Mail mit einem Link zu einem Video, das zeige, dass die römisch 40 Gruppe der Organisation zerschlagen worden sei. Die islamische Organisation sei früher, bis zum Start des Krieges, tatsächlich von der Ukraine finanziert, worden. Nachdem man den BF1 nach römisch 40 versetzt habe, sei ein anderer dort Anmerkung, in römisch 40 ) ein halbes Jahr tätig gewesen, der sein Gehalt aus römisch 40 bekommen habe. Dann seien andere Menschen dort gewesen, die autonom gewesen seien. Wie sie finanziert worden seien, wisse der BF1 ich nicht. Hinter der Aktion stehe der russische Geheimdienst und hätten Freunde des BF1, die dort verhaftet worden seien, erzählt, dass sie vom russischen Geheimdienst verhört worden seien. Das seien einfache Gemeindemitglieder gewesen. Was wäre dann mit dem BF1 geschehen, der ihr Leiter gewesen sei? In seiner Organisation seien sie gegen Extremismus und würden diesen bekämpfen wollen. Auch ihr Mufti, der Vorsitzender seiner Organisation sei, lebe in römisch 40 . Er habe eine andere Position, sei in anderen Kreisen und vernetzt. Die neue Regierung bemühe sich um gute Beziehungen zu den Muslimen, sie seien auch Wähler. Der Scheich habe Kontakte zu allen Präsidenten der Ukraine seit
- Der BF1 habe in der Organisation mit den Gemeindeangehörigen gearbeitet, habe eine minimale religiöse Bildung vermittelt, wozu auch die Erklärung zwischen dem wahren Islam und anderen Sekten, religiöse Riten, Freitagsgebete, sowie Begräbnisse gehören würden. Auch die Kontakthaltung und die Vertretung der Gemeinde vor den Behörden gehöre dazu. Gegen Extremismus habe der BF1 sowohl nach innen, als auch nach außen, den Unterschied zwischen den islamischen Glaubensüberzeugungen und der extremistischen Ideologie erklärt. Für sie sei das ein Unterschied, Ideologie werde von außen diktiert. Die Wahabiten, in Österreich Salafisten genannt, seien überzeugt, dass man Ungläubige töten müsse. In Wirklichkeit rufe der Islam keinesfalls dazu auf, jemanden zu töten. Der BF1 sei auch in Österreich religiös tätig. In XXXX seien viele Syrer gewesen, mit denen der BF1 im Haus XXXX das Freitagsgebet gemacht habe. Dort habe der BF1 auch gewohnt, doch sei das Haus mittlerweile geschlossen worden. Die Diakonie könne bestätigen, was der BF1 dort gemacht habe. In XXXX , seien viele Tschetschenen, wovon viele Wahabiten seien. Der BF1 habe Angst gehabt, sich da vorzulehnen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Es gäbe einen türkischen Gebetsraum in XXXX , wo der BF1 derzeit freitags als Gemeindemitglied hingehe. Dort würden auch türkische Sunniten vorbeten, die der BF1 nicht als radikal oder extremistisch identifizieren habe können. Der Imam könne kein Arabisch, und der BF1 könne kein Türkisch. Die Predigt werde teilweise auch auf Deutsch gelesen, aber so schnell, dass der BF1 wenig verstehe.Der BF1 habe in der Organisation mit den Gemeindeangehörigen gearbeitet, habe eine minimale religiöse Bildung vermittelt, wozu auch die Erklärung zwischen dem wahren Islam und anderen Sekten, religiöse Riten, Freitagsgebete, sowie Begräbnisse gehören würden. Auch die Kontakthaltung und die Vertretung der Gemeinde vor den Behörden gehöre dazu. Gegen Extremismus habe der BF1 sowohl nach innen, als auch nach außen, den Unterschied zwischen den islamischen Glaubensüberzeugungen und der extremistischen Ideologie erklärt. Für sie sei das ein Unterschied, Ideologie werde von außen diktiert. Die Wahabiten, in Österreich Salafisten genannt, seien überzeugt, dass man Ungläubige töten müsse. In Wirklichkeit rufe der Islam keinesfalls dazu auf, jemanden zu töten. Der BF1 sei auch in Österreich religiös tätig. In römisch 40 seien viele Syrer gewesen, mit denen der BF1 im Haus römisch 40 das Freitagsgebet gemacht habe. Dort habe der BF1 auch gewohnt, doch sei das Haus mittlerweile geschlossen worden. Die Diakonie könne bestätigen, was der BF1 dort gemacht habe. In römisch 40 , seien viele Tschetschenen, wovon viele Wahabiten seien. Der BF1 habe Angst gehabt, sich da vorzulehnen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Es gäbe einen türkischen Gebetsraum in römisch 40 , wo der BF1 derzeit freitags als Gemeindemitglied hingehe. Dort würden auch türkische Sunniten vorbeten, die der BF1 nicht als radikal oder extremistisch identifizieren habe können. Der Imam könne kein Arabisch, und der BF1 könne kein Türkisch. Die Predigt werde teilweise auch auf Deutsch gelesen, aber so schnell, dass der BF1 wenig verstehe. Befragt dazu, ob der BF1 in Österreich Kontakt zu Extremisten gehabt habe, gab er an, dass er das nicht Kontakt nennen würde, ihre Wege hätten sich jedoch gekreuzt. Es gäbe viele Tschetschenen, die Asyl bekommen hätten, und jetzt ihre radikale Ideologie verbreiten würden. In der Ukraine gäbe es viele Tschetschenen, aber aufgrund der Arbeit des Scheichs seien sie bei Weitem nicht so radikal wie in Österreich, weil solche Tendenzen sofort unterbunden würden. Nachgefragt, warum der BF1 zurück in das Separatistengebiet XXXX gegangen sei, das von Russland unterstützt werde, obwohl der BF1 Angst vor den Russen gehabt habe, führte er aus, dass sie damals aufgrund des Krieges weggegangen seien und aus Angst, dass Russland, nach dem Vorbild des Geschehens in Tschetschenien, alle, welche in der islamischen Organisation arbeiten, unterdrücken, foltern, sowie des Extremismus beschuldigen, möglicherweise einsperren und bei der Verhaftung töten würden. Daher sei der BF1 vom Scheich von XXXX nach XXXX versetzt worden, um in Sicherheit zu sein. Die BF1-BF2 hätten überlegt, zu den Schwiegereltern des BF1 oder nach XXXX zu gehen. Es sei zwar Krieg, aber in XXXX relativ ruhig gewesen. Sie hätten beschlossen, zunächst nach XXXX zu gehen und zu schauen, was passiere. In XXXX seien sie nur von Mai bis November, also ein halbes Jahr, gewesen. In der Wohnung in XXXX zu bleiben sei nicht möglich gewesen, weil geschossen worden sei. Es sei ein ganzes Bataillon aus Russland gekommen, das aus XXXX -Leuten bestanden habe, die die Schwierigkeiten, die sie als Muslime gehabt hätten, ausgelöst hätten. Der BF1 sei auch von verschiedenen Leuten gewarnt worden, dass XXXX -Leute ihnen Schwierigkeiten bereiten würden. XXXX sei das Zuhause des BF1 gewesen, wo er mit 17 Jahren hingekommen sei und studiert habe. Sie hätten versucht, dort unauffällig zu leben und nicht aufzufallen. Nachgefragt, warum der BF1 zurück in das Separatistengebiet römisch 40 gegangen sei, das von Russland unterstützt werde, obwohl der BF1 Angst vor den Russen gehabt habe, führte er aus, dass sie damals aufgrund des Krieges weggegangen seien und aus Angst, dass Russland, nach dem Vorbild des Geschehens in Tschetschenien, alle, welche in der islamischen Organisation arbeiten, unterdrücken, foltern, sowie des Extremismus beschuldigen, möglicherweise einsperren und bei der Verhaftung töten würden. Daher sei der BF1 vom Scheich von römisch 40 nach römisch 40 versetzt worden, um in Sicherheit zu sein. Die BF1-BF2 hätten überlegt, zu den Schwiegereltern des BF1 oder nach römisch 40 zu gehen. Es sei zwar Krieg, aber in römisch 40 relativ ruhig gewesen. Sie hätten beschlossen, zunächst nach römisch 40 zu gehen und zu schauen, was passiere. In römisch 40 seien sie nur von Mai bis November, also ein halbes Jahr, gewesen. In der Wohnung in römisch 40 zu bleiben sei nicht möglich gewesen, weil geschossen worden sei. Es sei ein ganzes Bataillon aus Russland gekommen, das aus römisch 40 -Leuten bestanden habe, die die Schwierigkeiten, die sie als Muslime gehabt hätten, ausgelöst hätten. Der BF1 sei auch von verschiedenen Leuten gewarnt worden, dass römisch 40 -Leute ihnen Schwierigkeiten bereiten würden. römisch 40 sei das Zuhause des BF1 gewesen, wo er mit 17 Jahren hingekommen sei und studiert habe. Sie hätten versucht, dort unauffällig zu leben und nicht aufzufallen. Zu seinem Vater, XXXX , geboren XXXX , der in XXXX lebe, habe der BF1 keinen Kontakt, weil er Initiator der Aktion auf dem Video gewesen sei. Sein Vater sei eigentlich Religionswissenschaftler und habe ein „ XXXX regionales wissenschaftliches Bildungszentrum des Islams“ gegründet. Sein Vater habe Kontakt und werde auch finanziert von den extremistischen Muslimen in Russland. Er habe dem BF1 gegenüber eine feindliche Haltung eingenommen, obwohl er sein Vater sei. Der Vater des BF1 sage, dass er Moslem sei, in Wirklichkeit sei er jedoch Extremist, in Russland sei es eine Verbindung zwischen Muslimbrüdern und Wahabismus. Der Vater des BF1 habe aus Russland Literatur bezogen, die er in der Ukraine weiterverbreitete.Zu seinem Vater, römisch 40 , geboren römisch 40 , der in römisch 40 lebe, habe der BF1 keinen Kontakt, weil er Initiator der Aktion auf dem Video gewesen sei. Sein Vater sei eigentlich Religionswissenschaftler und habe ein „ römisch 40 regionales wissenschaftliches Bildungszentrum des Islams“ gegründet. Sein Vater habe Kontakt und werde auch finanziert von den extremistischen Muslimen in Russland. Er habe dem BF1 gegenüber eine feindliche Haltung eingenommen, obwohl er sein Vater sei. Der Vater des BF1 sage, dass er Moslem sei, in Wirklichkeit sei er jedoch Extremist, in Russland sei es eine Verbindung zwischen Muslimbrüdern und Wahabismus. Der Vater des BF1 habe aus Russland Literatur bezogen, die er in der Ukraine weiterverbreitete. Nachgefragt, ob es stimme, dass der BF1 behaupte, in der Ostukraine nicht leben zu können, weil er der nicht anerkannten muslimischen Organisation angehöre und in der Zentralukraine nicht leben zu können, weil er Russe sei, führte der BF1 aus, in der Zentralukraine als Separatist gesehen zu werden. Zwei Männer seien zu ihm gekommen, wobei einer einen Ausweis der Staatsanwaltschaft gehabt habe. Der andere im Militärgewand sei vielleicht vom Rechten Sektor gewesen. Der BF1 werde aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit und seiner Zugehörigkeit zur besonderen Gruppe der Einwohner von XXXX verfolgt. Außerdem werde er in der Ostukraine aus religiösen Gründen verfolgt. Man habe dem BF1 3 Tage gegeben, um „in ihrem Sinn aktiv zu werden“. Bei ihnen sei so etwas ernst, weshalb der BF1 sofort weggegangen sei und die 3 Tage nicht abgewartet habe. Dass man die Sache nicht auf sich beruhen ließe, zeige, dass nach dem BF1 bei seinen Schwiegereltern gefragt worden sei. Zu seinen Rückkehrbefürchtungen befragt, führte der BF1 aus, dass es Fälle gegeben habe, in denen Menschen ohne Gerichtsverhandlung verhaftet und getötet worden seien. Einfach ins Gefängnis zu kommen, bedeute, einer unmenschlichen Behandlung unterzogen zu werden. Leiste ein Mensch Widerstand, werde er gefoltert. Auch bei der Polizei werde gefoltert.Nachgefragt, ob es stimme, dass der BF1 behaupte, in der Ostukraine nicht leben zu können, weil er der nicht anerkannten muslimischen Organisation angehöre und in der Zentralukraine nicht leben zu können, weil er Russe sei, führte der BF1 aus, in der Zentralukraine als Separatist gesehen zu werden. Zwei Männer seien zu ihm gekommen, wobei einer einen Ausweis der Staatsanwaltschaft gehabt habe. Der andere im Militärgewand sei vielleicht vom Rechten Sektor gewesen. Der BF1 werde aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit und seiner Zugehörigkeit zur besonderen Gruppe der Einwohner von römisch 40 verfolgt. Außerdem werde er in der Ostukraine aus religiösen Gründen verfolgt. Man habe dem BF1 3 Tage gegeben, um „in ihrem Sinn aktiv zu werden“. Bei ihnen sei so etwas ernst, weshalb der BF1 sofort weggegangen sei und die 3 Tage nicht abgewartet habe. Dass man die Sache nicht auf sich beruhen ließe, zeige, dass nach dem BF1 bei seinen Schwiegereltern gefragt worden sei. Zu seinen Rückkehrbefürchtungen befragt, führte der BF1 aus, dass es Fälle gegeben habe, in denen Menschen ohne Gerichtsverhandlung verhaftet und getötet worden seien. Einfach ins Gefängnis zu kommen, bedeute, einer unmenschlichen Behandlung unterzogen zu werden. Leiste ein Mensch Widerstand, werde er gefoltert. Auch bei der Polizei werde gefoltert. Befragt dazu, warum seine Angehörigen im Heimatland unbehelligt leben könnten, gab der BF1 an, dass sich in der Ukraine nur seine Schwiegereltern aufhalten würden, die Pensionisten seien. Der Schwiegervater des BF1 sei eine respektierte Person in der Gegend, niemand tue ihnen etwas. Im Süden der Ukraine bestünden Tendenzen, sich Russland anzuschließen. Im Süden der Ukraine seien die BF1-BF3 trotzdem gesucht worden. Nur weil seine Schwiegereltern dort in Sicherheit leben, hieße das nicht, dass er das auch könne. Der BF1 habe sich auch gefragt, warum bei seinen Schwiegereltern und nicht in seiner alten Wohnung in XXXX nach ihm gefragt worden sei, glaube aber, dass die Moschee den Behörden mitgeteilt habe, dass der BF1 abgereist sei. Mit einem Mann „dort“ habe der BF1 einen Konflikt gehabt, wobei er glaube, dass dieser Mann sie informiert habe. Der BF1 wolle noch auf den offenen Brief von XXXX an den österreichischen Bundeskanzler verweisen. Anlass dafür sei gewesen, dass Präsident Poroschenko die Entscheidung Österreichs begrüße, die Ukraine als sicheres Herkunftsland anzusehen. Er sei Jurist und lebe in XXXX . Befragt dazu, warum seine Angehörigen im Heimatland unbehelligt leben könnten, gab der BF1 an, dass sich in der Ukraine nur seine Schwiegereltern aufhalten würden, die Pensionisten seien. Der Schwiegervater des BF1 sei eine respektierte Person in der Gegend, niemand tue ihnen etwas. Im Süden der Ukraine bestünden Tendenzen, sich Russland anzuschließen. Im Süden der Ukraine seien die BF1-BF3 trotzdem gesucht worden. Nur weil seine Schwiegereltern dort in Sicherheit leben, hieße das nicht, dass er das auch könne. Der BF1 habe sich auch gefragt, warum bei seinen Schwiegereltern und nicht in seiner alten Wohnung in römisch 40 nach ihm gefragt worden sei, glaube aber, dass die Moschee den Behörden mitgeteilt habe, dass der BF1 abgereist sei. Mit einem Mann „dort“ habe der BF1 einen Konflikt gehabt, wobei er glaube, dass dieser Mann sie informiert habe. Der BF1 wolle noch auf den offenen Brief von römisch 40 an den österreichischen Bundeskanzler verweisen. Anlass dafür sei gewesen, dass Präsident Poroschenko die Entscheidung Österreichs begrüße, die Ukraine als sicheres Herkunftsland anzusehen. Er sei Jurist und lebe in römisch 40 . Der BF1 spreche ein wenig Deutsch, habe einen Deutschkurs besucht und bestreite seinen Lebensunterhalt derzeit durch die Grundversorgung. Der BF1 würde gerne als Psychologe arbeiten. Das sei er von seiner Ausbildung her, wobei er noch besser Deutsch lernen müsse, um im sozialen Bereich arbeiten zu können. Der BF1 würde auch als Fremdenführer arbeiten, da viele Russen herkommen würden. Er lebe mit seiner Frau und ihren Kindern zusammen in einem Asylwerberquartier. 10 Monate hätten sie am Berg gewohnt, wobei sie alles Deutsch verlernt hätten. Der BF1 begleite seinen ältesten Sohn, der hyperaktiv sei, jeden Tag in den öffentlichen Kindergarten und bleibe 2 Stunden dort, um ihn bei der Kontaktaufnahme zu unterstützen. Sein Sohn könne wenig Deutsch und seien nur 2 Betreuerinnen für 24 Kinder zuständig, weshalb sie sich um ihn nicht speziell kümmern könnten. Da es keine Kindergartenpflicht in seinem Alter gäbe, sei der BF1 gebeten worden, freiwillig dort mitzuhelfen. Er könne in der Gemeinde XXXX zwar mithelfen, aber das gehe nur vormittags, da sei der BF1 im Kindergarten.Der BF1 spreche ein wenig Deutsch, habe einen Deutschkurs besucht und bestreite seinen Lebensunterhalt derzeit durch die Grundversorgung. Der BF1 würde gerne als Psychologe arbeiten. Das sei er von seiner Ausbildung her, wobei er noch besser Deutsch lernen müsse, um im sozialen Bereich arbeiten zu können. Der BF1 würde auch als Fremdenführer arbeiten, da viele Russen herkommen würden. Er lebe mit seiner Frau und ihren Kindern zusammen in einem Asylwerberquartier. 10 Monate hätten sie am Berg gewohnt, wobei sie alles Deutsch verlernt hätten. Der BF1 begleite seinen ältesten Sohn, der hyperaktiv sei, jeden Tag in den öffentlichen Kindergarten und bleibe 2 Stunden dort, um ihn bei der Kontaktaufnahme zu unterstützen. Sein Sohn könne wenig Deutsch und seien nur 2 Betreuerinnen für 24 Kinder zuständig, weshalb sie sich um ihn nicht speziell kümmern könnten. Da es keine Kindergartenpflicht in seinem Alter gäbe, sei der BF1 gebeten worden, freiwillig dort mitzuhelfen. Er könne in der Gemeinde römisch 40 zwar mithelfen, aber das gehe nur vormittags, da sei der BF1 im Kindergarten. 16.
- Bei der neuerlichen niederschriftlichen Einvernahme der BF2 vor dem BFA am 18.12.2018 führte sie im Wesentlichen aus, verheiratet zu sein, drei Kinder zu haben und der sunnitischen Glaubensrichtung des Islam anzugehören. Sie gehöre, ebenso wie ihr Ehemann, den Schafiiten an. Alle Identitätsdokumente, die sie gehabt habe, habe die BF2 bereits vorgelegt. Ihre Eltern, ihr Bruder, dessen Kinder, sowie drei Tanten würden sich noch im Herkunftsstaat aufhalten. Zwei Tanten würden in XXXX , die übrigen Familienangehörigen in XXXX leben. Die BF1-BF2 hätten zunächst, als sie geheiratet haben, in XXXX gelebt. Nach Ausbruch des Krieges seien sie nach XXXX gegangen und hätten in der XXXX gelebt. Nachdem der BF1 Probleme bekommen habe, seien sie zurück nach XXXX gezogen, wobei sich die BF2 an die Adresse nicht erinnern könne. Sie hätten in der Wohnung eines Freundes gelebt. Die Nichte der BF2 lebe in Tschechien, zu ihr habe die BF2 jedoch keinen Kontakt. Die Eltern der BF2 seien Pensionisten, besäßen jedoch noch ein Pelzwarengeschäft. Der Bruder der BF2 sei selbständig und betreibe ein Lederwarengeschäft. Ihrer Familie gehe es also gut. Zuletzt habe die BF2 gestern mit ihrer Familie Kontakt gehabt. Die BF2 videotelefoniere mit ihrer Familie täglich über WhatsApp. Mit ihrem Bruder telefoniere die BF2 selten und zu ihren Tanten habe sie kaum Kontakt. Die BF2 habe viele Freunde in XXXX mit denen sie auch über WhatsApp kommuniziere. Sie habe einen Instagram Account und einen russischen Facebook („vkontakte.ru“) Account. Dort sei die BF2 mit ihrem muslimischen Namen angemeldet XXXX Ausbildungstechnisch sei die BF2 Eventmanagerin und habe einen Hochschulabschluss. In XXXX habe sie bei einer Exportfirma gearbeitet und sei dann Leiterin eines Kinderchores gewesen, wobei sie einige Lieder für das ukrainische Radio geschrieben haben, welche immer noch gespielt würden. Ihre letzte Tätigkeit sei auf der XXXX gewesen, wo sie Artikel für die Zeitschrift XXXX geschrieben habe. Ausgereist seien die BF1-BF3 am 23.01.2015 über die Slowakei und sei ihr Zielland Österreich gewesen. Die Reise habe EUR 3.000,- gekostet, wobei sie das Geld gehabt hätten. Ein wenig hätten sie verkauft und ein wenig hätten ihnen ihre Eltern geholfen. 16.
- Bei der neuerlichen niederschriftlichen Einvernahme der BF2 vor dem BFA am 18.12.2018 führte sie im Wesentlichen aus, verheiratet zu sein, drei Kinder zu haben und der sunnitischen Glaubensrichtung des Islam anzugehören. Sie gehöre, ebenso wie ihr Ehemann, den Schafiiten an. Alle Identitätsdokumente, die sie gehabt habe, habe die BF2 bereits vorgelegt. Ihre Eltern, ihr Bruder, dessen Kinder, sowie drei Tanten würden sich noch im Herkunftsstaat aufhalten. Zwei Tanten würden in römisch 40 , die übrigen Familienangehörigen in römisch 40 leben. Die BF1-BF2 hätten zunächst, als sie geheiratet haben, in römisch 40 gelebt. Nach Ausbruch des Krieges seien sie nach römisch 40 gegangen und hätten in der römisch 40 gelebt. Nachdem der BF1 Probleme bekommen habe, seien sie zurück nach römisch 40 gezogen, wobei sich die BF2 an die Adresse nicht erinnern könne. Sie hätten in der Wohnung eines Freundes gelebt. Die Nichte der BF2 lebe in Tschechien, zu ihr habe die BF2 jedoch keinen Kontakt. Die Eltern der BF2 seien Pensionisten, besäßen jedoch noch ein Pelzwarengeschäft. Der Bruder der BF2 sei selbständig und betreibe ein Lederwarengeschäft. Ihrer Familie gehe es also gut. Zuletzt habe die BF2 gestern mit ihrer Familie Kontakt gehabt. Die BF2 videotelefoniere mit ihrer Familie täglich über WhatsApp. Mit ihrem Bruder telefoniere die BF2 selten und zu ihren Tanten habe sie kaum Kontakt. Die BF2 habe viele Freunde in römisch 40 mit denen sie auch über WhatsApp kommuniziere. Sie habe einen Instagram Account und einen russischen Facebook („vkontakte.ru“) Account. Dort sei die BF2 mit ihrem muslimischen Namen angemeldet römisch 40 Ausbildungstechnisch sei die BF2 Eventmanagerin und habe einen Hochschulabschluss. In römisch 40 habe sie bei einer Exportfirma gearbeitet und sei dann Leiterin eines Kinderchores gewesen, wobei sie einige Lieder für das ukrainische Radio geschrieben haben, welche immer noch gespielt würden. Ihre letzte Tätigkeit sei auf der römisch 40 gewesen, wo sie Artikel für die Zeitschrift römisch 40 geschrieben habe. Ausgereist seien die BF1-BF3 am 23.01.2015 über die Slowakei und sei ihr Zielland Österreich gewesen. Die Reise habe EUR 3.000,- gekostet, wobei sie das Geld gehabt hätten. Ein wenig hätten sie verkauft und ein wenig hätten ihnen ihre Eltern geholfen. Befragt dazu, ob gegen sie oder gegen eines ihrer im Heimatland verbliebenen Familienmitglieder im Herkunftsstaat ein Gerichtsverfahren anhängig ist, gab die BF2 an, ihr sei bekannt, dass ihr Cousin ein offenes Gerichtsverfahren habe. Die BF2 selbst sei nie polizeilich gesucht worden, nach ihr werde nicht gefahndet und sei sie auch nicht behördlich im Herkunftsstaat verfolgt worden. Zu ihren Fluchtgründen befragt, führte die BF2 aus, aufgrund der Lebensgefahr und der Drohungen, welche an ihren Mann gegangen seien, nämlich der Unterstellung, dass er den Separatismus unterstütze, in Österreich um Asyl angesucht zu haben. Die BF2 beziehe sich auf die Fluchtgründe ihres Mannes. Diesem sei ganz deutlich gesagt worden, wenn er versuche zu flüchten, würden sie die BF2 als Komplizin ansehen und sich dementsprechend rächen. Das hätten zwei Männer gesagt, die angegeben hätten von der Staatsanwaltschaft zu kommen. Das sei in XXXX passiert, als diese Männer den BF1 aufgefordert hätten, freiwillig nach XXXX kämpfen zu gehen. Als der BF1 in der Moschee gearbeitet habe, habe in deren Nähe ein Büro des rechten Sektors ( XXXX ) geöffnet, wodurch es Probleme gegeben habe. Deren Mitglieder seien sehr aggressive junge Leute und würden zusammenhalten. Die BF2 habe aus dem Wohnungsfenster beobachtet, wie sie maskiert auf die Straße marschiert seien und aggressiv geschrien hätten: „Ukraine über alles“. Nachdem man dem BF1 vorgeworfen habe, dass er die Separatisten unterstütze und Leute für diese Gegend anwerbe, sei dem BF1 als Gegenleistung angeboten worden, freiwillig nach XXXX kämpfen zu gehen (Anm.: für die Zentralukraine). Dem BF1 sei auch deutlich gesagt worden, dass die BF2 für alles verantwortlich gemacht werde, wenn er zu flüchten versuche.Zu ihren Fluchtgründen befragt, führte die BF2 aus, aufgrund der Lebensgefahr und der Drohungen, welche an ihren Mann gegangen seien, nämlich der Unterstellung, dass er den Separatismus unterstütze, in Österreich um Asyl angesucht zu haben. Die BF2 beziehe sich auf die Fluchtgründe ihres Mannes. Diesem sei ganz deutlich gesagt worden, wenn er versuche zu flüchten, würden sie die BF2 als Komplizin ansehen und sich dementsprechend rächen. Das hätten zwei Männer gesagt, die angegeben hätten von der Staatsanwaltschaft zu kommen. Das sei in römisch 40 passiert, als diese Männer den BF1 aufgefordert hätten, freiwillig nach römisch 40 kämpfen zu gehen. Als der BF1 in der Moschee gearbeitet habe, habe in deren Nähe ein Büro des rechten Sektors ( römisch 40 ) geöffnet, wodurch es Probleme gegeben habe. Deren Mitglieder seien sehr aggressive junge Leute und würden zusammenhalten. Die BF2 habe aus dem Wohnungsfenster beobachtet, wie sie maskiert auf die Straße marschiert seien und aggressiv geschrien hätten: „Ukraine über alles“. Nachdem man dem BF1 vorgeworfen habe, dass er die Separatisten unterstütze und Leute für diese Gegend anwerbe, sei dem BF1 als Gegenleistung angeboten worden, freiwillig nach römisch 40 kämpfen zu gehen Anmerkung, für die Zentralukraine). Dem BF1 sei auch deutlich gesagt worden, dass die BF2 für alles verantwortlich gemacht werde, wenn er zu flüchten versuche. Die BF2 legte in der Folge Fotos, sowie drei Meldungen von XXXX vor, um zu beweisen, dass eine Aktivistin in der Nähe von XXXX mit Schwefelsäure übergossen und an den Folgen gestorben sei. Die BF2 fühle sich als Frau sehr unsicher und habe Angst, dort zu leben. Die BF2 legte in der Folge Fotos, sowie drei Meldungen von römisch 40 vor, um zu beweisen, dass eine Aktivistin in der Nähe von römisch 40 mit Schwefelsäure übergossen und an den Folgen gestorben sei. Die BF2 fühle sich als Frau sehr unsicher und habe Angst, dort zu leben. Befragt dazu, wie die BF2 von den Bedrohungen gegen den BF1 erfahren habe bzw., ob sie diese Männer gesehen habe, führte sie aus, dass eines freitags, als sich der BF1 zu Hause befinden hätte sollen, am Nachmittag, zwei Männer angeläutet und gefragt hätten, ob der BF1 zu Hause sei. Die BF2 habe nicht aufgemacht, sondern durch die geschlossene Tür gesprochen und die Männer durch das Fenster gesehen. Ein Mann sei in Camouflage, der andere sei normal gekleidet gewesen, wobei die BF2 die Männer von hinten gesehen habe. Die Männer hätten gesagt, von der Staatsanwaltschaft zu sein und hätten gefragt, ob XXXX hier sei bzw. hier lebe. Normalerweise sei der BF1 freitags früher, nachmittags, nach Hause gekommen. Ob die Männer eine Kopfbedeckung aufgehabt hätten, wisse die BF2 nicht mehr. Die BF2 habe gesagt, ihr Mann sei nicht da, sondern in der Arbeit. Als der B1 nach Hause gekommen sei, sei er sehr traurig, in sich gekehrt und geknickt gewesen. Dann habe der BF1 der BF2 erzählt, was passiert sei. Sie hätten ohne zu zögern beschlossen, zurück nach XXXX zu fahren. Die Wohnung in XXXX habe der Vater der BF2 für sie gekauft, mittlerweile sei sie verkauft. Als sie nach XXXX zurückgekehrt seien, hätten sie die Wohnung an Freunde vermietet. Als die Männer vom Haus weggegangen seien, habe die BF2 ihren Mann angerufen, sonst niemanden. Am selben Abend seien sie noch mit dem Zug nach XXXX ausgereist und dann mit einem Kleinbus weiter nach XXXX gefahren. Der Fahrer habe die Probleme mit den Checkpoints gelöst. Eine persönliche Verfolgung habe die BF2 nicht zu behaupten. Befragt dazu, wie die BF2 von den Bedrohungen gegen den BF1 erfahren habe bzw., ob sie diese Männer gesehen habe, führte sie aus, dass eines freitags, als sich der BF1 zu Hause befinden hätte sollen, am Nachmittag, zwei Männer angeläutet und gefragt hätten, ob der BF1 zu Hause sei. Die BF2 habe nicht aufgemacht, sondern durch die geschlossene Tür gesprochen und die Männer durch das Fenster gesehen. Ein Mann sei in Camouflage, der andere sei normal gekleidet gewesen, wobei die BF2 die Männer von hinten gesehen habe. Die Männer hätten gesagt, von der Staatsanwaltschaft zu sein und hätten gefragt, ob römisch 40 hier sei bzw. hier lebe. Normalerweise sei der BF1 freitags früher, nachmittags, nach Hause gekommen. Ob die Männer eine Kopfbedeckung aufgehabt hätten, wisse die BF2 nicht mehr. Die BF2 habe gesagt, ihr Mann sei nicht da, sondern in der Arbeit. Als der B1 nach Hause gekommen sei, sei er sehr traurig, in sich gekehrt und geknickt gewesen. Dann habe der BF1 der BF2 erzählt, was passiert sei. Sie hätten ohne zu zögern beschlossen, zurück nach römisch 40 zu fahren. Die Wohnung in römisch 40 habe der Vater der BF2 für sie gekauft, mittlerweile sei sie verkauft. Als sie nach römisch 40 zurückgekehrt seien, hätten sie die Wohnung an Freunde vermietet. Als die Männer vom Haus weggegangen seien, habe die BF2 ihren Mann angerufen, sonst niemanden. Am selben Abend seien sie noch mit dem Zug nach römisch 40 ausgereist und dann mit einem Kleinbus weiter nach römisch 40 gefahren. Der Fahrer habe die Probleme mit den Checkpoints gelöst. Eine persönliche Verfolgung habe die BF2 nicht zu behaupten. Auf Vorhalt, warum die BF2 bei der Einvernahme durch die RD XXXX (Anm.: am 27.09.217) gesagt habe, dass sie und ihr Ehemann bedroht worden seien, führte sie aus, dass es bei der Einvernahme zu einem Missverständnis gekommen sei. Zwar sei ihr über den BF1 gedroht worden, der BF2 persönlich habe jedoch noch niemand gedroht. Die BF2 sei jeden Tag mit ihrem Kind in der Moschee gewesen, in welcher ihr Ehemann gepredigt habe. Die BF2 habe ihren Ehemann unterstützt und Lieder geschrieben. Die Aufgabe des BF1 sei gewesen, den Neuankömmlingen die Religion grundlegend zu vermitteln, muslimische Rituale, wie Begräbnisse, Hochzeiten und kollektive Gebete durchzuführen. Der BF1 habe auch Arabisch unterrichtet. Extremistische Parolen habe der BF1 natürlich nicht von sich gegeben. Auf Vorhalt, warum die BF2 bei der Einvernahme durch die RD römisch 40 Anmerkung, am 27.09.217) gesagt habe, dass sie und ihr Ehemann bedroht worden seien, führte sie aus, dass es bei der Einvernahme zu einem Missverständnis gekommen sei. Zwar sei ihr über den BF1 gedroht worden, der BF2 persönlich habe jedoch noch niemand gedroht. Die BF2 sei jeden Tag mit ihrem Kind in der Moschee gewesen, in welcher ihr Ehemann gepredigt habe. Die BF2 habe ihren Ehemann unterstützt und Lieder geschrieben. Die Aufgabe des BF1 sei gewesen, den Neuankömmlingen die Religion grundlegend zu vermitteln, muslimische Rituale, wie Begräbnisse, Hochzeiten und kollektive Gebete durchzuführen. Der BF1 habe auch Arabisch unterrichtet. Extremistische Parolen habe der BF1 natürlich nicht von sich gegeben. Befragt dazu, warum der BF1 mit seinem Vater keinen Kontakt habe, führte die BF2 aus, dass sich die Eltern des BF1 getrennt hätten als er 2 Jahre alt gewesen sei und er nie Kontakt zu seinem Vater gehabt habe. Versuche, den Kontakt wiederherzustellen, seien immer wieder gescheitert. Die BF2 kenne den Vater des BF1 nicht persönlich, sie habe nur gehört, dass er ein schlechter Mensch sei und schlechte Taten begehe, beispielsweise rauche er Cannabiskraut. Ihr Schwiegervater gebe an, Moslem zu sein, er habe jedoch aus Sicht der BF2 keine Grundkenntnisse dieser Religion, sondern sektantische Ansichten. Solche Moslems würden sie nicht akzeptieren. Unter sektantische Ansichten verstehe sie Ansichten, die den Regeln des Korans nicht entsprechen und von der Lehre des Propheten abweichen würden. Auf Vorhalt, dass der BF1 angegeben habe, dass sein Vater die muslimische Organisation zerschlagen habe lassen, gab die BF2 an, dass ihr Schwiegervater hinterhältige Taten begangen habe, indem er die Organisation schlechtgemacht habe. Er habe falsche Aussagen über die Organisation getätigt, weshalb infolge dessen neun oder sechs Anhänger verhaftet, im Keller festgehalten und „gewisse Durchsuchungen“ durchgeführt worden seien. Alle festgehaltenen Anhänger würden die BF1-BF2 persönlich kennen. Die BF2 sei mit deren Frauen gut befreundet. Zusammengefasst werde der BF1 aus ethnischen Gründen, politischen und religiösen Gründen verfolgt. Sie würden von denjenigen, die sektantische Ansichten hätten, Habaschiten genannt. Im russischsprachigen Raum werde dieser Begriff normal aufgenommen, in der sektantischen Umgebung habe dieser Begriff einen negativen Konnex. Aus ethnischen Gründen werde der BF1 verfolgt, weil er Russe sei, aus politischen Gründen, weil er aus dem XXXX sei und aus religiösen Grunden, weil sie als Habaschiten bezeichnet würden. Auf Vorhalt, dass die Organisation XXXX , für die der BF1 arbeite, in der Ukraine anerkannt sei, führte die BF2 aus, dass sie staatlich in der gesamten Ukraine, bis auf XXXX , anerkannt sei. Es sei absolut kein Problem gewesen, dieser Organisation anzugehören, nachdem XXXX früher Teil der Ukraine gewesen sei. Seit Ausbruch des Krieges sei es ein Problem, weil die Organisation in Russland verboten sei. In XXXX würden ukrainische Gesetze nicht mehr anerkannt. Die Eltern der BF2 seien russisch/ukrainisch orthodoxen Glaubens.Auf Vorhalt, dass der BF1 angegeben habe, dass sein Vater die muslimische Organisation zerschlagen habe lassen, gab die BF2 an, dass ihr Schwiegervater hinterhältige Taten begangen habe, indem er die Organisation schlechtgemacht habe. Er habe falsche Aussagen über die Organisation getätigt, weshalb infolge dessen neun oder sechs Anhänger verhaftet, im Keller festgehalten und „gewisse Durchsuchungen“ durchgeführt worden seien. Alle festgehaltenen Anhänger würden die BF1-BF2 persönlich kennen. Die BF2 sei mit deren Frauen gut befreundet. Zusammengefasst werde der BF1 aus ethnischen Gründen, politischen und religiösen Gründen verfolgt. Sie würden von denjenigen, die sektantische Ansichten hätten, Habaschiten genannt. Im russischsprachigen Raum werde dieser Begriff normal aufgenommen, in der sektantischen Umgebung habe dieser Begriff einen negativen Konnex. Aus ethnischen Gründen werde der BF1 verfolgt, weil er Russe sei, aus politischen Gründen, weil er aus dem römisch 40 sei und aus religiösen Grunden, weil sie als Habaschiten bezeichnet würden. Auf Vorhalt, dass die Organisation römisch 40 , für die der BF1 arbeite, in der Ukraine anerkannt sei, führte die BF2 aus, dass sie staatlich in der gesamten Ukraine, bis auf römisch 40 , anerkannt sei. Es sei absolut kein Problem gewesen, dieser Organisation anzugehören, nachdem römisch 40 früher Teil der Ukraine gewesen sei. Seit Ausbruch des Krieges sei es ein Problem, weil die Organisation in Russland verboten sei. In römisch 40 würden ukrainische Gesetze nicht mehr anerkannt. Die Eltern der BF2 seien russisch/ukrainisch orthodoxen Glaubens. Die BF2 wünsche sich die Ukraine als einheitliches Land mit einem friedliebenden Präsidenten zu sehen, so wie früher. Die BF1-BF2 hätten keinen Kontakt zu Separatisten. Das seien jene, die pro-russische Ansichten hätten. Sie würden eine russische Ideologie in sich tragen und wollen, dass XXXX ein Teil Russlands werde.Die BF2 wünsche sich die Ukraine als einheitliches Land mit einem friedliebenden Präsidenten zu sehen, so wie früher. Die BF1-BF2 hätten keinen Kontakt zu Separatisten. Das seien jene, die pro-russische Ansichten hätten. Sie würden eine russische Ideologie in sich tragen und