RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum10.02.2022 GeschäftszahlL516 2204653-1 Spruch, L516 2204653-1/15E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 26.01.2022 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Paul NIEDERSCHICK als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA Iran, vertreten durch Dr. Wolf MAZAKARINI, Rechtsanwalt, als Erwachsenenvertreter, dieser vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.08.2018, Zahl 1103256407-160123218/BMI-BFA_WIEN_RD, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26.01.2022 zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Paul NIEDERSCHICK als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA Iran, vertreten durch Dr. Wolf MAZAKARINI, Rechtsanwalt, als Erwachsenenvertreter, dieser vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst gem GmbH, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.08.2018, Zahl 1103256407-160123218/BMI-BFA_WIEN_RD, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26.01.2022 zu Recht erkannt: A) Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. , , TextBegründung:, Begründung:
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.