§ § 55 Abs 1 Z 1 und Z 2 1. Fall AsylG wird gem. § 54 Abs 1 Z 1 u. Abs 2 AsylG eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.
Paragraph Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 2,
G wird gem. § 54 Abs 1 Z 2 u. Abs 2 AsylG eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.
Paragraph 55, Absatz eins, Z1 u. Absatz 2, AsylG wird gem. Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer 2, u. Absatz 2, AsylG eine „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.
§ § 55 Abs 1 Z 1 und Z 2 1. Fall AsylG wird gem. § 54 Abs 1 Z 1 u. Abs 2 AsylG eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.
Paragraph Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 2,
§ § 55 Abs 1 Z 1 und Z 2 1. Fall AsylG wird gem. § 54 Abs 1 Z 1 u. Abs 2 AsylG eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.für die Dauer von 12 Monaten erteilt.
Paragraph Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 2,
§ § 55 Abs 1 Z 1 und Z 2 1. Fall AsylG wird gem. § 54 Abs 1 Z 1 u. Abs 2 AsylG eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt.
Paragraph Paragraph 55, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 2, 1. Fall AsylG wird gem. Paragraph 54, Absatz eins, Ziffer eins, u. Absatz 2, AsylG eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ für die Dauer von 12 Monaten erteilt. B) Die Revision ist
4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist
Text,
GVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der von der beschwerdeführenden Partei beantragten mündlichen Verhandlung am 25.01.2022 verkündeten Beschlusses über die Teileinstellung des Beschwerdeverfahrens und Erkenntnisses ergeht
GVG, da seitens der beschwerdeführenden Partei nach der Verkündung auf (ao) Revision bzw. Beschwerde verzichtet wurde und vom Bundesamt ein Antrag auf Ausfertigung des Beschlusses bzw. Erkenntnisses
GVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der von der beschwerdeführenden Partei beantragten mündlichen Verhandlung am 25.01.2022 verkündeten Beschlusses über die Teileinstellung des Beschwerdeverfahrens und Erkenntnisses ergeht
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da seitens der beschwerdeführenden Partei nach der Verkündung auf (ao) Revision bzw. Beschwerde verzichtet wurde und vom Bundesamt ein Antrag auf Ausfertigung des Beschlusses bzw. Erkenntnisses
Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:L504.2185735.1.00
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