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{'item': 'W247 2160681-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum08.03.2022 GeschäftszahlW247 2160681-1 Spruch, , W247 2160680-1/41E W247 2160678-1/43E W247 2160681-1/39E W247 2160683-1/38E W247 2160682-1/34EW247 2160682-1/34E, GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 14.02.2022 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. HOFER, als Einzelrichter über die Beschwerde von 1.) XXXX , geb. XXXX alias XXXX alias XXXX ; 2.) XXXX , geb. XXXX ; 3.) XXXX , geb. XXXX ; 4.) XXXX , geb. XXXX alias XXXX ; 5.) XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, alle vertreten durch XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX Zlen. 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.) XXXX , 5.) XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.02.2022, zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. HOFER, als Einzelrichter über die Beschwerde von 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 alias römisch 40 alias römisch 40 ; 2.) römisch 40 , geb. römisch 40 ; 3.) römisch 40 , geb. römisch 40 ; 4.) römisch 40 , geb. römisch 40 alias römisch 40 ; 5.) römisch 40 , geb. römisch 40 , alle StA. Afghanistan, alle vertreten durch römisch 40 , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 Zlen. 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , 3.) römisch 40 , 4.) römisch 40 , 5.) römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.02.2022, zu Recht: A) I. Hinsichtlich der Spruchpunkte II. der angefochtenen Bescheide wird der Beschwerde stattgegeben und 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.) XXXX , 5.) XXXX , gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch eins. Hinsichtlich der Spruchpunkte römisch zwei. der angefochtenen Bescheide wird der Beschwerde stattgegeben und 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , 3.) römisch 40 , 4.) römisch 40 , 5.) römisch 40 , gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. II. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG werden 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.) XXXX , 5.) XXXX , befristete Aufenthaltsberechtigungen als subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von einem Jahr erteilt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG werden 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , 3.) römisch 40 , 4.) römisch 40 , 5.) römisch 40 , befristete Aufenthaltsberechtigungen als subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von einem Jahr erteilt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, idgF., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten. Den beschwerdeführenden Parteien wurde die Niederschrift in der Verhandlung vom 14.02.2022 ausgefolgt, der Verwaltungsbehörde am 14.02.2022 zugestellt.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, idgF., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Den beschwerdeführenden Parteien wurde die Niederschrift in der Verhandlung vom 14.02.2022 ausgefolgt, der Verwaltungsbehörde am 14.02.2022 zugestellt. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 14.02.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 14.02.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die belangte Behörde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:W247.2160681.1.00

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.