4 B-VG nicht zulässig.B)
Zu 2.) und 3.): C) I. Die Beschwerde der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei gegen Spruchpunkt I. des jeweils angefochtenen Bescheides wird als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei gegen Spruchpunkt römisch eins. des jeweils angefochtenen Bescheides wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerde der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei gegen Spruchpunkt II. des jeweils angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei wird gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 jeweils der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat VENEZUELA zuerkannt. römisch zwei. Der Beschwerde der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei gegen Spruchpunkt römisch zwei. des jeweils angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei wird gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 jeweils der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat VENEZUELA zuerkannt. III. Der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei wird gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 jeweils eine Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter bis 23.02.2023 erteilt. römisch drei. Der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei wird gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG 2005 jeweils eine Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter bis 23.02.2023 erteilt. IV. Die Spruchpunkte III., IV., V. und VI. des von der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei jeweils angefochtenen Bescheides werden aufgehoben.römisch vier. Die Spruchpunkte römisch drei., römisch vier., römisch fünf. und römisch sechs. des von der zweit- und der drittbeschwerdeführenden Partei jeweils angefochtenen Bescheides werden aufgehoben. D)
4 B-VG nicht zulässig.D)
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 23.02.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 23.02.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:G301.2245033.1.00
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.