RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum22.03.2022 GeschäftszahlL530 2205518-1 SpruchL530 2205512-1/60E, , L530 2205512-1/60E L530 2205518-1/35E L530 2205514-1/34EL530 2205514-1/34E, Gekürzte Ausfertigung des am
- März 2022 verkündeten Erkenntnisses IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Schiffkorn über die Beschwerden
- der XXXX , geboren am XXXX ,
- der XXXX , geboren am XXXX , und
- des XXXX , geboren am XXXX , jeweils Staatsangehörigkeit Ukraine, vertreten durch Mag. Peter Lieskonig, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Kaiser-Franz-Josef-Kai 48, gegen die Bescheide jeweils vom
- August 2018, ZI. 1031527802-180325133,1031528200-180325168,1162366904-180325206,Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Schiffkorn über die Beschwerden
- der römisch 40 , geboren am römisch 40 ,
- der römisch 40 , geboren am römisch 40 , und
- des römisch 40 , geboren am römisch 40 , jeweils Staatsangehörigkeit Ukraine, vertreten durch Mag. Peter Lieskonig, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Kaiser-Franz-Josef-Kai 48, gegen die Bescheide jeweils vom
- August 2018, ZI. 1031527802-180325133,1031528200-180325168,1162366904-180325206, A) l. den Beschluss gefasst: Die Beschwerdeverfahren werden hinsichtlich der Spruchpunkte l und II der angefochtenen Bescheide eingestellt;Die Beschwerdeverfahren werden hinsichtlich der Spruchpunkte l und römisch zwei der angefochtenen Bescheide eingestellt;
- zu Recht erkannt: Die Spruchpunkte III bis VI der angefochtenen Bescheide werden behoben.Die Spruchpunkte römisch drei bis römisch sechs der angefochtenen Bescheide werden behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. Text, Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:L530.2205518.1.00