RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum31.03.2022 GeschäftszahlI421 2250956-1 Spruch, I421 2250956-1/16EI421 2250958-1/13EI421 2250956-1/16E, I421 2250958-1/13E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 15.03.2022 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Martin STEINLECHNER als Einzelrichter über die Beschwerden von XXXX , geb. XXXX , StA. RUMÄNIEN und XXXX , geb. XXXX , StA. RUMÄNIEN, beide vertreten durch: RA Dr. Manfred Arbacher-Stöger, Wockenburggasse 2/14-15, 1080 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, jeweils vom 10.12.2021, ZI. XXXX und ZI. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 zu Recht anerkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Martin STEINLECHNER als Einzelrichter über die Beschwerden von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. RUMÄNIEN und römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. RUMÄNIEN, beide vertreten durch: RA Dr. Manfred Arbacher-Stöger, Wockenburggasse 2/14-15, 1080 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, jeweils vom 10.12.2021, ZI. römisch 40 und ZI. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 zu Recht anerkannt: A) Den Beschwerden wird Folge geben und die bekämpften Bescheide werden ersatzlos behoben. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei / den Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Partei am 15.03.2022 ausdrücklich verzichtet wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof durch die beschwerdeführende Partei / den Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Partei am 15.03.2022 ausdrücklich verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:I421.2250956.1.01
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.