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{'item': 'W236 2253091-1'}

Obsah (10)Art. 133§ 3§ 8§ 57§ 10§ 52§ 46§ 55§ 18§ 53

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum31.03.2022 GeschäftszahlW236 2253091-1 Spruch, W236 2253098-1/4EW236 2253093-1/4EW236 2253094-1/4EW236 2253096-1/4EW236 2253091-1/4EW236

Art. 133Abs.

4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist

Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , Text

Entscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

  1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind traditionell verheiratet und Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin, des minderjährigen Viertbeschwerdeführers und des minderjährigen Fünftbeschwerdeführers (alle gemeinsam werden als Beschwerdeführer bezeichnet). Die Beschwerdeführer sind moldawische Staatsangehörige, Angehörige der Volksgruppe der Roma und christlich-orthodoxen Glaubens.
  2. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten am 24.12.2021 für sich selbst sowie die minderjährige Drittbeschwerdeführerin, den minderjährigen Viertbeschwerdeführer und den minderjährigen Fünftbeschwerdeführer die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz.
  3. Zu ihren Anträgen auf internationalen Schutz wurden der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin zunächst am 25.12.2021 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt und am 28.01.2022 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich einvernommen. Der Erstbeschwerdeführer brachte dabei zu seinen Fluchtgründen zusammengefasst vor, dass es in Moldawien keine Arbeit mehr gebe. Er sei nach Österreich gekommen, weil er Sozialhilfe wolle und Arbeit suche. Die Zweitbeschwerdeführerin brachte zusammenfassend hinsichtlich ihrer Fluchtgründe vor, dass sie kein Geld hätten, um ihre Kinder zu versorgen, es gebe keine Arbeit. Ihr Mann sei auf Arbeitssuche in Österreich, sie wollten hier Sozialhilfe. Weiters gaben der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin an, dass ihre Kinder keine eigenen Fluchtgründe hätten.
  4. Mit o.a. Bescheiden vom 05.02.2022 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten

§ 3Abs. 1 Asylgesetz 2005 (Asyl

G 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 (Spruchpunkte I.), als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat „Moldawien“

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 (Spruchpunkte II.) ab und erteilte den Beschwerdeführern

§ 57Asyl

G 2005 keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkte III.).

§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl

G 2005 iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, wurde gegen die Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, erlassen (Spruchpunkte IV.) sowie

§ 52Abs.

9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung

§ 46

FPG nach“ Moldawien“ zulässig sei (Spruchpunkte V.).

§ 55Abs.

1a FPG wurde keine Frist für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt VI.). Einer Beschwerde gegen diese Entscheidung über die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz wurde

§ 18Abs.

1 Z 1 und Z 4 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt VII.).

§ 53Abs. 1 i

Vm Abs. 2 Z 6 FPG wurde gegen die Beschwerdeführer ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkte VIII.).4. Mit o.a. Bescheiden vom 05.02.2022 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten

Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (Spruchpunkte römisch eins.), als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat „Moldawien“

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 (Spruchpunkte römisch zwei.) ab und erteilte den Beschwerdeführern

Paragraph 57, AsylG 2005 keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkte römisch drei.).

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012,, wurde gegen die Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung

Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, erlassen (Spruchpunkte römisch vier.) sowie

Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung

Paragraph 46, FPG nach“ Moldawien“ zulässig sei (Spruchpunkte römisch fünf.).

Paragraph 55, Absatz eins a, FPG wurde keine Frist für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt römisch sechs.). Einer Beschwerde gegen diese Entscheidung über die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz wurde

Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 4, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt römisch sieben.).

Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, Ziffer 6, FPG wurde gegen die Beschwerdeführer ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkte römisch acht.). Begründend wird in den Bescheiden zusammengefasst ausgeführt, dass den Angaben der Beschwerdeführer keine Gefährdung hinsichtlich asylrelevanter Umstände entnommen werden hätte können. Es sei der Eindruck entstanden, dass die Beschwerdeführer ihre Heimat verlassen hätten, aufgrund ihres Wunsches in Österreich zu leben und um soziale Annehmlichkeiten zu genießen. Sie müssten im Falle ihrer Rückkehr nicht um ihr Leben fürchten. Ihre Begründung habe sich lediglich auf wirtschaftliche Gründe gestützt. Es handle sich beim Erstbeschwerdeführer um einen arbeitsfähigen Mann und bei der Zweitbeschwerdeführerin um eine arbeitsfähige Frau, die bei einer Rückkehr zumindest mit Gelegenheitsjobs den eigenen Unterhalt und jenen der Familie bestreiten könnten. Zudem verfüge der Erstbeschwerdeführer auch über Schulbildung, was die Arbeitsplatzchancen erhöhe. Die Beschwerdeführer hätten zuletzt bis zu ihrer Ausreise im eigenen Haus gelebt. Ferner sei der Zusammenhalt innerhalb der Roma-Familien in Moldawien eng und sei davon auszugehen, dass sie, wenn auch nur vorübergehend, Unterstützung von ihren Verwandten finden könnten. Es würden keine Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen würden, dass die Beschwerdeführer in eine derartige Notlage geraten würden, die eine unmenschliche Behandlung iSd Art. 3 EMRK darstellen würde. Es liege kein Sachverhalt vor, zur Gewährung von subsidiären Schutzführen würde. Es liege kein schützenswertes Familienleben der Beschwerdeführer in Österreich vor, ebenso wenig ein schützenswertes Privatleben. Auch hätten die Beschwerdeführer keine fortgeschrittene Integration dargelegt. Es sei daher eine Rückkehrentscheidung zu erlassen. Es ergebe sich für die Behörde unzweifelhaft, dass unbegründete und missbräuchliche Asylanträge vorliegen würden und könne die Einreise nach Mitteleuropa unter Missbrauch des Asylrechts als Einwanderungsrecht niemals als nur geringfügige Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen gewertet werden. Da die Beschwerdeführer offensichtlich nicht bereit seien, die österreichische Rechtsordnung zu achten, stelle ihr Aufenthalt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar und begründe auch die Mittellosigkeit der Beschwerdeführer eine negative Prognose für den weiteren Aufenthalt der Beschwerdeführer. Eine Gesamtbeurteilung des Verhaltens der Beschwerdeführer, ihrer Lebensumstände sowie ihrer familiären und privaten Anknüpfungspunkte habe daher im Zuge der von der Behörde vorgenommenen Abwägungsentscheidung ergeben, dass die Erlassung des Einreiseverbotes in der angegebenen Dauer gerechtfertigt und notwendig sei, die von den Beschwerdeführern ausgehende Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Da sich keine Hinweise auf das Vorliegen eines Sachverhaltes ergeben hätten, der zur Gewährung von Asyl führen würde, sei den Beschwerden gegen diese abweisenden Entscheidungen die aufschiebende Wirkung abzuerkennen gewesen.Begründend wird in den Bescheiden zusammengefasst ausgeführt, dass den Angaben der Beschwerdeführer keine Gefährdung hinsichtlich asylrelevanter Umstände entnommen werden hätte können. Es sei der Eindruck entstanden, dass die Beschwerdeführer ihre Heimat verlassen hätten, aufgrund ihres Wunsches in Österreich zu leben und um soziale Annehmlichkeiten zu genießen. Sie müssten im Falle ihrer Rückkehr nicht um ihr Leben fürchten. Ihre Begründung habe sich lediglich auf wirtschaftliche Gründe gestützt. Es handle sich beim Erstbeschwerdeführer um einen arbeitsfähigen Mann und bei der Zweitbeschwerdeführerin um eine arbeitsfähige Frau, die bei einer Rückkehr zumindest mit Gelegenheitsjobs den eigenen Unterhalt und jenen der Familie bestreiten könnten. Zudem verfüge der Erstbeschwerdeführer auch über Schulbildung, was die Arbeitsplatzchancen erhöhe. Die Beschwerdeführer hätten zuletzt bis zu ihrer Ausreise im eigenen Haus gelebt. Ferner sei der Zusammenhalt innerhalb der Roma-Familien in Moldawien eng und sei davon auszugehen, dass sie, wenn auch nur vorübergehend, Unterstützung von ihren Verwandten finden könnten. Es würden keine Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen würden, dass die Beschwerdeführer in eine derartige Notlage geraten würden, die eine unmenschliche Behandlung iSd Artikel 3, EMRK darstellen würde. Es liege kein Sachverhalt vor, zur Gewährung von subsidiären Schutzführen würde. Es liege kein schützenswertes Familienleben der Beschwerdeführer in Österreich vor, ebenso wenig ein schützenswertes Privatleben. Auch hätten die Beschwerdeführer keine fortgeschrittene Integration dargelegt. Es sei daher eine Rückkehrentscheidung zu erlassen. Es ergebe sich für die Behörde unzweifelhaft, dass unbegründete und missbräuchliche Asylanträge vorliegen würden und könne die Einreise nach Mitteleuropa unter Missbrauch des Asylrechts als Einwanderungsrecht niemals als nur geringfügige Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen gewertet werden. Da die Beschwerdeführer offensichtlich nicht bereit seien, die österreichische Rechtsordnung zu achten, stelle ihr Aufenthalt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar und begründe auch die Mittellosigkeit der Beschwerdeführer eine negative Prognose für den weiteren Aufenthalt der Beschwerdeführer. Eine Gesamtbeurteilung des Verhaltens der Beschwerdeführer, ihrer Lebensumstände sowie ihrer familiären und privaten Anknüpfungspunkte habe daher im Zuge der von der Behörde vorgenommenen Abwägungsentscheidung ergeben, dass die Erlassung des Einreiseverbotes in der angegebenen Dauer gerechtfertigt und notwendig sei, die von den Beschwerdeführern ausgehende Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Da sich keine Hinweise auf das Vorliegen eines Sachverhaltes ergeben hätten, der zur Gewährung von Asyl führen würde, sei den Beschwerden gegen diese abweisenden Entscheidungen die aufschiebende Wirkung abzuerkennen gewesen. 5. Gegen diese Bescheide erhoben die Beschwerdeführer fristgerecht gleichlautende Beschwerden. Begründend wird im Wesentlichen dargelegt, dass die Beschwerdeführer ihr Heimatland wegen systematischer Diskriminierungen als Roma verlassen hätten. Wegen ihrer Volksgruppenzugehörigkeit hätten die Beschwerdeführer keine bzw. fast keine Schulbildung genießen, keine Berufsausbildung machen und nur Gelegenheitsjobs als Hilfsarbeiter verrichten können. Die in den angefochtenen Bescheiden getroffenen Länderfeststellungen seien unvollständig und teilweise unrichtig. Zudem würden sie sich kaum mit dem konkreten Fluchtvorbringen der Beschwerdeführer befassen. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Lebensunterhalt der Beschwerdeführer bei einer Rückkehr in ihr Heimatland gesichert sei. Sollten die Beschwerdeführer in ihr Heimatland abgeschoben werden, drohe ihnen jedenfalls Verfolgung aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur ethnischen Gruppe der Roma. Jedenfalls erweise sich die Erlassung eines Einreiseverbotes in der Dauer von 3 Jahren als unrechtmäßig. Die Beschwerdeführer hätten keine strafrechtlichen Verurteilungen und werde die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im gegenständlichen Fall damit begründet, dass die Beschwerdeführer in Österreich einkommens- und mittelos seien. Selbst wenn der Tatbestand der Mittellosigkeit erfüllt sei, bedeute das nicht, dass zwingend ein Einreiseverbot zu erlassen sei. Im vorliegenden Fall sei die belangte Behörde überdies zu Unrecht vom Primat der freiwilligen Ausreise abgewichen, indem es der Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt habe. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Auf Grundlage der Einsichtnahmen in die bezughabenden Verwaltungs- und Gerichtsakten der Beschwerdeführer, der Einsichtnahmen in das Zentrale Melderegister, das Zentrale Fremdenregister, das Grundversorgungs-Informationssystem und das Strafregister werden die folgenden Feststellungen getroffen und der Entscheidung zugrunde gelegt: 1.1. Zum Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten am 24.12.2021 für sich selbst sowie die minderjährige Drittbeschwerdeführerin, den minderjährigen Viertbeschwerdeführer und den minderjährigen Fünftbeschwerdeführer die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz. Mit Bescheiden vom 05.02.2022 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten

§ 3Abs. 1 Asyl

G 2005 (Spruchpunkte I.), als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Republik Moldau

§ 8Abs. 1 Asyl

G 2005 (Spruchpunkte II.) ab und erteilte den Beschwerdeführern

§ 57Asyl

G 2005 keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkte III.).

§ 10Abs. 1 Z 3 Asyl

G 2005 iVm § 9 BFA-VG, wurde gegen die Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung

§ 52Abs.

2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkte IV.) sowie

§ 52Abs.

9 FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung

§ 46

FPG in die Republik Moldau zulässig sei (Spruchpunkte V.).

§ 55Abs.

1a FPG wurde keine Frist für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkte VI.). Einer Beschwerde gegen diese Entscheidung über die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz wurde

§ 18Abs.

1 Z 1 und Z 4 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkte VII.).

§ 53Abs. 1 i

Vm Abs. 2 Z 6 FPG wurde gegen die Beschwerdeführer ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkte VIII.). Mit Bescheiden vom 05.02.2022 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten

Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 (Spruchpunkte römisch eins.), als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Republik Moldau

Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 (Spruchpunkte römisch zwei.) ab und erteilte den Beschwerdeführern

Paragraph 57, AsylG 2005 keine Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkte römisch drei.).

Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, wurde gegen die Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung

Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkte römisch vier.) sowie

Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass ihre Abschiebung

Paragraph 46, FPG in die Republik Moldau zulässig sei (Spruchpunkte römisch fünf.).

Paragraph 55, Absatz eins a, FPG wurde keine Frist für die freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkte römisch sechs.). Einer Beschwerde gegen diese Entscheidung über die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz wurde

Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 4, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkte römisch sieben.).

Paragraph 53, Absatz eins, in Verbindung mit Absatz 2, Ziffer 6, FPG wurde gegen die Beschwerdeführer ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkte römisch acht.). Gegen diese Bescheide erhoben die Beschwerdeführer fristgerecht gleichlautende Beschwerden. 1.

  1. Zu den Personen der Beschwerdeführer: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind seit dem Jahr 2018 traditionell verheiratet und Eltern der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin, des minderjährigen Viertbeschwerdeführers und des minderjährigen Fünftbeschwerdeführers. Die Beschwerdeführer sind moldawische Staatsangehörige, Angehörige der Volksgruppe der Roma und christlich-orthodoxen Glaubens. Die Identitäten der Beschwerdeführer stehen fest. Der Erstbeschwerdeführer wurde in Russland (Irkutsk) geboren und wuchs dort auf. Er besuchte in Irkutsk für zwei Jahre die Grundschule. Er verdiente seinen Lebensunterhalt durch Gelegenheitsarbeiten und war dadurch in der Lage, sowohl den Lebensunterhalt für sich selbst sowie die Zweit- bis FünftbeschwerdeführerInnen zu sichern. Darüber hinaus bezogen die Beschwerdeführer in der Republik Moldau Sozialhilfe und Familienbeihilfe. Die Zweitbeschwerdeführerin, die minderjährige Drittbeschwerdeführerin und der minderjährige Fünftbeschwerdeführer wurden in der Republik Moldau geboren. Der minderjährige Viertbeschwerdeführer wurde in Deutschland geboren. Die Zweitbeschwerdeführerin verfügt weder über eine Schul- noch Berufsausbildung. Sie war nie berufstätig. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin lebten bis zu ihrem erstmaligen Verlassen der Republik Moldau gemeinsam mit der im Februar 2019 geborenen minderjährigen Drittbeschwerdeführerin in der Republik Moldau. Im Juli 2019 reisten sie nach Frankreich, wo sie Asylanträge stellten und sich nach negativem Abschluss in die Niederlande weiterbegaben, wo sie erneut um Asyl ansuchten. Nach negativem Abschluss dieser Asylverfahren reisten der Erstbeschwerdeführer, die Zweitbeschwerdeführerin und die minderjährige Drittbeschwerdeführerin nach Deutschland. Der Erstbeschwerdeführer, die Zweitbeschwerdeführerin, die minderjährige Drittbeschwerdeführerin und der in Deutschland geborene minderjährige Viertbeschwerdeführer wurden sodann in die Republik Moldau abgeschoben, wo letztlich der minderjährige Fünftbeschwerdeführer zur Welt kam. In der Republik Moldau leben die Eltern sowie Tanten und Onkeln des Erstbeschwerdeführers sowie die Eltern und eine Schwester der Zweitbeschwerdeführerin. Eine Schwester des Erstbeschwerdeführers ist in Österreich als Asylwerberin aufhältig. Eine weitere Schwester des Erstbeschwerdeführers ist in Frankreich als Asylwerberin aufhältig. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin beherrschen Russisch in Wort und in Schrift. Die Muttersprache der Beschwerdeführer ist Moldawisch. Die Beschwerdeführer halten sich seit ihrer Einreise nach Österreich im Dezember 2021 in Österreich auf. Die Beschwerdeführer sprechen kein Deutsch. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin besuchen aktuell keinen Deutschkurs. Die Beschwerdeführer verfügen abseits einer als Asylwerberin in Österreich aufhältigen Schwester des Erstbeschwerdeführers über keine familiären, engeren sozialen und wirtschaftlichen Anknüpfungspunkte in Österreich. Sie beziehen Leistungen aus der Grundversorgung. Die BeschwerdeführerInnen sind gesund. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind arbeitsfähig. Die Beschwerdeführer sind in Österreich strafgerichtlich unbescholten. 1.
  2. Zum Fluchtgrund und einer möglichen Rückkehr der Beschwerdeführer in den Herkunftsstaat: Die Beschwerdeführer sind in der Republik Moldau nicht aus Gründen der Volksgruppenzugehörigkeit, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer (ihnen allenfalls unterstellten) politischen Ansichten bedroht oder verfolgt (worden). Den Beschwerdeführern drohen im Fall einer Rückkehr in die Republik Moldau nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit ungerechtfertigte konkrete und individuelle physische und/oder psychische Eingriffe erheblicher Intensität in ihre persönliche Sphäre. Sie können sich wieder in der Republik Moldau niederlassen. Die Beschwerdeführer sind im Fall einer Rückkehr in die Republik Moldau nicht gefährdet, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen zu werden und sind nicht von der Todesstrafe bedroht. Sie würden bei einer Rückkehr in die Republik Moldau nicht in eine existenzgefährdende Notlage geraten. Auch die aktuell vorherrschende COVID-19-Pandemie stellt kein Rückkehrhindernis dar. Die Beschwerdeführer gehören mit Blick auf ihr Alter sowie aufgrund des Fehlens einschlägiger physischer (chronischer) Vorerkrankungen keiner spezifischen Risikogruppe betreffend COVID-19 an. Es besteht daher keine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Beschwerdeführer bei einer Rückkehr in die Republik Moldau eine COVID-19-Erkrankung mit schwerwiegendem oder tödlichem Verlauf bzw. mit dem Bedarf einer intensivmedizinischen Behandlung bzw. einer Behandlung in einem Krankenhaus erleiden würden. COVID-19 ist eine durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachte Viruserkrankung, die erstmals im Jahr 2019 in Wuhan/China festgestellt wurde und sich seither weltweit verbreitet. Nach dem aktuellen Stand verläuft die Viruserkrankung bei ca. 80% der Betroffenen leicht und bei ca. 15% der Betroffenen schwerer, wenn auch nicht lebensbedrohlich. Bei ca. 5% der Betroffenen verläuft die Viruserkrankung derart schwer, dass Lebensgefahr gegeben ist und intensivmedizinische Behandlungsmaßnahmen notwendig sind. Diese sehr schweren Krankheitsverläufe treten am häufigsten in den Risikogruppen der älteren Personen und der Personen mit Vorerkrankungen (z.B. Diabetes, Herzkrankheiten und Bluthochdruck) auf. 1.
  3. Zur maßgeblichen Situation in der Republik Moldau: Insbesondere zur allgemeinen Situation und Sicherheitslage, zur allgemeinen Menschenrechtslage, zu Grundversorgung und Wirtschaft sowie zur Lage von Rückkehrern wird unter Heranziehung der erstinstanzlichen Länderfeststellungen Folgendes festgestellt: Coronasituation (Quelle: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-republik-moldau.html) abgerufen 16.10.2021 Aktuelle Erkrankungs- und Genesungsfälle • 308 724 Personen sind positiv getestet, davon 1 542 neue Fälle • 59 311 Personen aus TN (1 394 Todesfälle, 54 657 Genesene) - Angaben der TN Behörden • 290 145 Personen sind genesen (davon 899 in den letzten 24 Stunden) • 7 076 Todesfälle, davon 28 in den letzten 24 Stunden • 16 087 sind zu Hause unter der Beaufsichtigung des Hausarztes • 6 015 Tests wurden in den letzten 24 Stunden durchgeführt • 191 Patienten im schweren Zustand; davon 23 an den Beatmungsgeräten angeschlossen Impfstand: • 1 441 867 Verabreichte Dosen • 816 616 Personen vollimmunisiert • 4 669 Verabreichte Dosen in den letzten 24 Stunden • 3 579 Personen erhielten die erste Dosis in den letzten 24 Stunden • 1 090 Personen erhielten die zweite Dosis in den letzten 24 Stunden • 1 500 Leichte Impfreaktionen • 115 Mäßige Impfreaktionen Menschen mit milden Formen von COVID 19 werden zu Hause getestet. Im Rahmen der territorialen medizinischen Zentren werden mobile Teams gebildet. Personen in Selbstisolation können über eine mobile App überwacht werden. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen KI vom 17.11.2020, Präsidentenwahl (relevant für Abschnitt 2/Politische Lage) Bei der Stichwahl zur Präsidentenwahl in der Republik Moldau konnte sich die proeuropäische Oppositionspolitikerin und frühere Regierungschefin Maia Sandu mit über 57% der abgegebenen Stimmen gegen den russlandfreundlichen Amtsinhaber Igor Dodon durchsetzen. Sandu verdankt diesen Sieg vor allem den vielen Moldauern, die im Ausland ihre Stimme abgegeben haben. Sandu erhielt mit 938.390 Stimmen die meisten je in der Republik bei einer Präsidenten- oder Parlamentswahl für einen Politiker bzw. eine Partei abgegeben Stimmen. Sandu ist bislang Chefin der proeuropäischen Oppositionspartei Aktion und Solidarität (PAS). Als Staatspräsidentin kann sie derzeit weder auf das Parlament mit seinen schwierigen Mehrheitsverhältnissen, noch auf die Dodon nahestehende Regierung bauen. Vorgezogene Parlamentswahlen sind jedoch nur äußerst schwer anzusetzen. Die nächste reguläre Parlamentswahl findet 2023 statt (DS 16.11.2020). Wahlbeobachter der OSZE sagten, die Abstimmung sei trotz der schwierigen Umstände aufgrund der COVID-19-Pandemie im Allgemeinen gut organisiert und kompetitiv gewesen, kritisierten jedoch, dass negative und spaltende Rhetorik die Kampagne beeinträchtigt hat und Bedenken bezüglich der Regeln für die Kampagnenfinanzierung weiterhin bestehen. Die Wahlbeteiligung lag mit mehr als 52% fast 10% höher als in der ersten Runde. Die Abstimmung wurde als Referendum darüber angesehen, ob die ehemalige Sowjetrepublik näher an die EU oder an Russland heranrücken sollte. Maia Sandu strebt ausgewogene Beziehungen zum Westen und zu Russland an, will Korruption bekämpfen und Investitionen ins Land holen. Igor Dodon räumte auffallen schnell seine Niederlage ein und sagte er wünsche Stabilität und keine Proteste. Auch der russische Präsident Wladimir Putin, der Dodon offen unterstützt hatte, gratulierte Sandu schnell zu ihrem Wahlsieg (RFE/RL 16.11.2020). Quellen: • - DA – Der Standard (16.11.2020): Oppositionelle Maia Sandu gewinnt Präsidentenwahl in Moldau, https://www.derstandard.at/story/2000121727824/praesidentenwahl-in-moldauexit-poll-sieht-oppositionelle-sandu-duerfte-gewonnen-haben, Zugriff 17.11.2020 • - RFE/RL – Radio Free Europe / Radio Liberty (16.11.2020): Moldova's Pro-EU Election Winner Vows To Balance Ties Between West, Russia, https://www.rferl.org/a/moldova-pro-eu-election-winner-vows-to-balance-ties-between-west-russia/30952029.html, Zugriff 17.11.2020 KI vom 06.02.2020, Neue Regierung (relevant für Abschnitt 2/Politische Lage) Der Moldauische Präsident, Igor Dodon (Sozialistische Partei), hat unmittelbar nach Zerbrechen der Regierung Sandu einen seiner Berater, den ehemaligen Finanzminister der Regierung Filip, Ion Chicu, mit der Bildung einer Regierung beauftragt (RFE/RL 13.11.2019). Dieser formte eine Minderheitsregierung (die Sozialistische Partei verfügt nur über 36 Abgeordnete, wurde aber unterstützt durch 27 Abgeordnete der Demokratischen Partei des umstrittenen und nunmehr im Exil lebenden Oligarchen Vlad Plahotniuc (Euractiv 15.11.2019)), welche vom moldauischen Parlament am
  4. November bestätigt wurde. Die Regierung Chicu, die zur Hälfte aus Beratern des Präsidenten besteht, versteht sich als eine technokratische Übergangslösung bis zu den nächsten Wahlen (RFE/RL 14.11.2020). Unter Experten gilt die Regierung als der Sozialistischen Partei nahestehend (Mold 14.11.2019). Die EU und die USA forderten von der neuen Regierung ehrliches Engagement bei Reformen und Korruptionsbekämpfung. Chicu hatte dies auch angekündigt, doch Kritiker glauben, er werde sich geopolitisch Russland annähern und gleichzeitig nach Möglichkeit vom Westen finanzieren lassen (IWPR 31.1.2020). Andere Kommentatoren meinen, die Regierung habe vor allem den Zweck durch eine Reihe von populistischen Maßnahmen, die Wiederwahl von Präsident Dodon bei den Präsidentschaftswahlen im November 2020 zu unterstützen (JF 13.1.2020). Quellen: • - Euractiv (15.11.2019): Moldova forms pro-Russian minority government, https://www.euractiv.com/section/europe-s-east/news/moldova-forms-pro-russian-minority-government/, Zugriff 6.2.2020 • - IWPR – Institute for War and Peace Reporting (31.1.2020): West Doubts Moldova's Commitment to Reform. Tackling corruption and changing the judicial system no longer seems to be Chisinau’s priority, https://iwpr.net/global-voices/west-doubts-moldovas-commitment-reform, Zugriff 6.2.2020 • - JF – Jamestown Foundation (13.1.2020): Amid Economic Pressure, Moldova’s Pro-Russian Government Looks for Alternatives, https://jamestown.org/program/amid-economic-pressure-moldovas-pro-russian-government-looks-for-alternatives/, Zugriff 6.2.2020 • - Mold – Moldova.org (14.11.2019): Moldova has a new Government: Ion Chicu is the prime minister of the country, https://www.moldova.org/en/moldova-has-a-new-government-ion-chicu-is-the-new-prime-minister-of-the-country/ • https://www.moldova.org/en/moldova-has-a-new-government-ion-chicu-is-the-new-prime-minister-of-the-country/, Zugriff 6.2.2020 • - RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (13.11.2019): Moldova's Dodon Names Adviser Chicu As Prime Minister, https://www.rferl.org/a/moldovan-president-favors-technocrat-government-after-pm-toppled/30269487.html, Zugriff 6.2.2020 • - RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (14.11.2019): Moldovan Parliament Approves New 'Technocratic' Government, https://www.rferl.org/a/moldovan-parliament-approves-new-technocratic-government/30271333.html, Zugriff 6.2.2020 KI vom 14.11.2019, Regierung gestürzt (relevant für Abschnitt 2/Politische Lage) Nach fünf Monaten im Amt ist die Regierung aus prowestlicher Anti-Korruptions-Plattform ACUM und der prorussischen Sozialistischen Partei (PSRM) gestürzt. Das Parlament entzog dem Kabinett von Ministerpräsidentin Maia Sandu (ACUM) das Vertrauen. Grund war ein Misstrauensantrag der Sozialisten gegen Sandu, also gegen den eigenen Koalitionspartner (ZP 12.11.2019; vgl. NZZ 10.11.2019). Unterstützt wurde der Misstrauensantrag von der Demokratischen Partei (PDM) des Oligarchen Vlad Plahotniuc, deren Entfernung von der Macht ursprünglich der Grund für die ungewöhnliche Koalition zwischen PSRM und ACUM gewesen war (JF 12.11.2019).Nach fünf Monaten im Amt ist die Regierung aus prowestlicher Anti-Korruptions-Plattform ACUM und der prorussischen Sozialistischen Partei (PSRM) gestürzt. Das Parlament entzog dem Kabinett von Ministerpräsidentin Maia Sandu (ACUM) das Vertrauen. Grund war ein Misstrauensantrag der Sozialisten gegen Sandu, also gegen den eigenen Koalitionspartner (ZP 12.11.2019; vergleiche NZZ 10.11.2019). Unterstützt wurde der Misstrauensantrag von der Demokratischen Partei (PDM) des Oligarchen Vlad Plahotniuc, deren Entfernung von der Macht ursprünglich der Grund für die ungewöhnliche Koalition zwischen PSRM und ACUM gewesen war (JF 12.11.2019). Grund für das Zerwürfnis zwischen den Koalitionspartnern waren Streitigkeiten um die Besetzung des Postens des Generalstaatsanwalts. Dieser wird als essentiell für den Erfolg der Justizreform gesehen (NZZ 10.11.2019; vgl. JF 12.11.2019).Grund für das Zerwürfnis zwischen den Koalitionspartnern waren Streitigkeiten um die Besetzung des Postens des Generalstaatsanwalts. Dieser wird als essentiell für den Erfolg der Justizreform gesehen (NZZ 10.11.2019; vergleiche JF 12.11.2019). Auch der Ausgang der Lokalwahlen Anfang November ist zum Härtetest für das moldauische Regierungsbündnis geworden. Der Wahlkampf wurde hart geführt und hat einen Keil zwischen die beiden ideologisch so unterschiedlichen Regierungsparteien getrieben. Die Sozialisten waren erfolgreicher: Sie siegten in 15 Gebietsparlamenten, die ACUM nur in elf. Besonders schmerzlich ist für die ACUM die überraschende Niederlage in der Hauptstadt Chisinau (NZZ 10.11.2019). Der moldauische Präsident Igor Dodon (PSRM) schlug seinen 47 Jahre alten Berater per Dekret als neuen Regierungschef vor. Das Parlament muss dies noch bestätigen (ZDF 13.11.2019). Gibt es im Parlament in den nächsten 45 Tagen keine Mehrheit für eine neue Regierung, dann muss es vorgezogene Wahlen geben (ZP 12.11.2019). Quellen: • - JF – Jamestown Foundation (12.11.2019): Eurasia Daily Monitor -- Volume 16, Issue 158, per E-Mail • - NZZ – Neue Zürcher Zeitung (10.11.2019): Zerreissprobe in der Moldau: Hält das Bündnis aus Prorussen und Proeuropäern, https://www.nzz.ch/international/moldau-haelt-das-buendnis-aus-prorussen-und-proeuropaeern-ld.1520783, Zugriff 14.11.2019 • - ZDF – Zweites Deutsches Fernsehen (13.11.2019): Ex-Minister wird Regierungschef, https://www.zdf.de/nachrichten/heute/republik-moldau-ex-minister-wird-regierungschef-100.html, Zugriff 14.11.2019 • - ZP – zentralplus (12.11.2019): Regierung der Republik Moldau am Ende, https://www.zentralplus.ch/regierung-der-republik-moldau-am-ende-1653563/, Zugriff 14.11.2019 KI vom 27.06.2019, Politische Krise beendet (relevant für Abschnitt 2/Politische Lage) Nachdem das moldauische Verfassungsgericht die Regierungsbildung von Sozialistischer Partei und ACUM vom 9.6.2019 für verfassungswidrig und daher nichtig erklärt hatte, beanspruchten sowohl die alte Regierung Filip und die neue Regierung Sandu für einige Tage parallel die Macht im Staat. Schlussendlich jedoch trat die Regierung Filip am
  5. Juni auf Druck aus dem Westen und aus Russland zurück. Das Verfassungsgericht annullierte in der Folge seine Urteile betreffend die Legitimität der Regierung Sandu und beendete damit die Krise offiziell. Mit 26.Juni sind alle sechs Verfassungsrichter Moldaus, denen Kritiker Parteilichkeit vorwarfen, formell von ihren Ämtern zurückgetreten (RFE/RL 26.6.2019). Der Oligarch und Chef der Demokratischen Partei, Vlad Plahotniuc, der in den letzten Jahren viele Schaltstellen im Staat mit Getreuen besetzt hatte, hat das Land bereits am
  6. Juni verlassen. Für die neue Regierung aus pro-russischen Sozialisten und pro-europäischer ACUM beginnt damit der Prozess der „de-Oligarchisierung“, womit dieses System wieder aufgebrochen werden soll. Betreffende Gesetze sind gerade in Ausarbeitung. Wie lange die Koalition aus Sozialisten und ACUM halten wird, die im Grunde diametral entgegengesetzte politische Auffassungen vertreten, ist unsicher. Die Beteiligten selbst sprechen von einer „unnatürlichen“ Koalition und einem „temporären“ Kompromiss, geeint nur in dem Ziel, die Demokratische Partei und deren graue Eminenz Plahotniuc von der Macht zu entfernen (Politico 27.6.2019; JF 26.6.2019). Quellen: - JF – Jamestown Foundation (26.6.2019): Eurasia Daily Monitor. Volume 16, Issue 94: Moldova’s Regime Change: End of an Era, Uncertain New Start (Part Two), per E-Mail - Politico (27.6.2019): Moldova’s new PM sets pro-Western course, https://www.politico.eu/article/maia-sandu-moldovan-pm-aims-for-pro-western-course/, Zugriff 27.6.2019 - RFE/RL – Radio Free Europe / Radio Liberty (26.6.2019): Moldova's Entire Constitutional Court Resigns, https://www.rferl.org/a/moldova-s-entire-constitutional-court-resigns/30022221.html, Zugriff 27.6.2019 KI vom 11.06.2019, Politische Krise (relevant für Abschnitt 2/Politische Lage) Der pro-europäische Parteienblock ACUM sowie die pro-russische Sozialistische Partei (PSRM), eigentlich politisch verfeindet, haben sich Ende der Vorwoche auf ein Regierungsbündnis geeinigt, um sich gegen den als mächtigsten Mann des Landes wahrgenommenen Oligarchen Vladimir Plahotniuc, gleichzeitig Chef der Demokratischen Partei (PDM), zu stellen. Die derart neu gebildete Allianz hat Maia Sandu von ACUM zur Regierungschefin gewählt, die PSRM stellt den Parlamentspräsidenten. Der pro-russische Präsident Igor Dodon (PSRM) vereidigte Sandu und ihr neues Kabinett. Die Bildung dieser Regierung erfolgte am 9.6.
  7. Das Verfassungsgericht hatte jedoch bereits am 7.6.2019 klargestellt, dass Präsident Dodon das Parlament auflösen müsse, da die verfassungsmäßige Frist zur Regierungsbildung von drei Monaten ab der Parlamentswahl bereits abgelaufen sei. Ob das zutrifft ist umstritten, da das Verfassungsgericht die vorgesehenen „drei Monate“ als „90 Tage“ interpretiert, während andere der Meinung sind, diese Frist wäre erst am
  8. Juni ausgelaufen. Das Verfassungsgericht erklärte daraufhin, die Regierung nicht anzuerkennen, und suspendierte Präsident Dodon, da er sich geweigert hatte die Anweisungen des Gerichts zu befolgen. Als Interimspräsident eingesetzt wurde der ehemalige Ministerpräsident der Demokratischen Partei, Pawel Filip. Das Verfassungsgericht gilt als der PDM nahestehend. Filip setzte wenig später prompt Neuwahlen für den
  9. September an. Russland, die EU und die USA unterstützen die neue Regierung. Am Montag, den 10.6.2019 hielten die beiden konkurrierenden Regierungen Sitzungen an verschiedenen Orten in der Hauptstadt Chisinau ab. Die PDM bringt mit Bussen Unterstützer aus dem ganzen Land in die Stadt, welche Protest-Camps bilden. Der Polizeichef erkennt die Autorität der neuen Regierung nicht an (DS 9.6.2019, Me 11.6.2019, RFE/RL 10.9.2019, JF 10.6.2019). Quellen: • - DS – Der Standard (9.6.2019): Gericht in Moldau enthebt Präsident Dodon seines Amtes, https://derstandard.at/2000104601453/Gericht-in-Moldau-enthebt-Praesident-Dodon-seines-Amtes, Zugriff 11.6.2019 • - Me – Merkur.de (11.6.2019): Showdown im ärmsten Land Europas: Bündnis legt sich mit Oligarchen an - der schlägt zurück, https://www.merkur.de/politik/moldova-showdown-im-aermsten-land-europas-polit-krieg-mit-oligarchen-zr-12363702.html, Zugriff 11.6.2019 • - RFE/RL – Radio Free Europe / Radio Liberty (10.6.2019): Rival Moldovan Governments Meet Separately As Russia Sides With New Alliance, https://www.rferl.org/a/rival-moldovan-governments-meet-separately-as-russia-sides-with-new-alliance/29991856.html, Zugriff 11.6.2019 • - JF – Jamestown Foundation (10.6.2019): Eurasia Daily Monitor. EDM Early Warning, per E-Mail Politische Lage Moldau hat annähernd 34.000 km² Fläche und ca. 2,9 Mio. Einwohner (ohne Transnistrien). Das Land ist eine parlamentarische Demokratie, Staatsoberhaupt ist seit
  10. Dezember 2016 Präsident Igor Dodon (PSRM). Regierungschef ist seit
  11. Januar 2016 Ministerpräsident Pavel Filip (PDM). Das moldauische Parlament hat eine Kammer mit 101 Sitzen. Die Regierungskoalition umfasst derzeit die Demokratische Partei (PDM – 42 Sitze), informell auch auf die Europäische Volksgruppe (GPPE, 9 Sitze). Zur parlamentarischen Opposition gehören die Partei der Kommunisten der Republik Moldau (PCRM - 6 Sitze), die Partei der Sozialisten der Republik Moldau (PSRM - 24 Sitze), die Liberal-Demokratische Partei (PLDM - 5 Sitze), die Liberale Partei (PL - 9 Sitze) und 6 Parteilose (AA 3.2018a). Zwei Runden der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2016 führten zur Wahl von Igor Dodon zum Präsidenten der Republik Moldau. Laut Wahlbeobachtungsmission der OSZE waren beide Wahlgänge kompetitiv und respektierten die Grundfreiheiten. Internationale und nationale Beobachter stellten jedoch eine polarisierte und unausgewogene Medienberichterstattung, harte und intolerante Rhetorik, mangelnde Transparenz bei der Wahlkampffinanzierung und Fälle von Missbrauch administrativer Ressourcen fest (USDOS 20.4.2018). Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2018, die Bürgermeisterwahl in Chişinău wegen kleinerer Vorfälle (Vorwurf des Wahlkampfs über Social Media nach dem offiziellen Ende des Wahlkampfes) für nichtig zu erklären, trug weiter zur Wahrnehmung bei, dass die Justiz politisch entscheidet (FH 2019). Die Republik Moldau erlebte im Jahr 2017 deutliche Anzeichen eines demokratischen Rückschritts mit illiberalen und autoritären Tendenzen und kam internationalen und nationalen Verpflichtungen bzw. Reformvorhaben nur zum Schein nach. Die Zeiten, in denen Moldau als Erfolgsgeschichte der europäischen Integration galt, sind vorbei. Das Verschwinden von einer Milliarde Dollar aus dem nationalen Bankensystem

(2014)und die erbitterte Auflösung der Regierungskoalition, die dem Bankenskandal folgte, zerstörten viel von dem positiven Bild, das Moldau seit 2009 von sich aufzubauen verstanden hatte. Gerade die Rolle der Demokratischen Partei (PDM) wird in diesem Zusammenhang sehr kritisiert. Deren Vorsitzender, der Oligarch Vlad Plahotniuc, hatte es nach 2014 geschickt verstanden, seine Partei trotz einer bescheidenen demokratischen Legitimation von 16% bei den Parlamentswahlen 2014 zur wichtigsten politischen Kraft des Landes zu machen und diese Macht zu festigen, nicht zuletzt auch durch Einführung eines neuen Wahlsystems (JF 10.1.2018; vgl. FH 2019, BAMF 18.2.2019).Die Republik Moldau erlebte im Jahr 2017 deutliche Anzeichen eines demokratischen Rückschritts mit illiberalen und autoritären Tendenzen und kam internationalen und nationalen Verpflichtungen bzw. Reformvorhaben nur zum Schein nach. Die Zeiten, in denen Moldau als Erfolgsgeschichte der europäischen Integration galt, sind vorbei. Das Verschwinden von einer Milliarde Dollar aus dem nationalen Bankensystem
(2014)und die erbitterte Auflösung der Regierungskoalition, die dem Bankenskandal folgte, zerstörten viel von dem positiven Bild, das Moldau seit 2009 von sich aufzubauen verstanden hatte. Gerade die Rolle der Demokratischen Partei (PDM) wird in diesem Zusammenhang sehr kritisiert. Deren Vorsitzender, der Oligarch Vlad Plahotniuc, hatte es nach 2014 geschickt verstanden, seine Partei trotz einer bescheidenen demokratischen Legitimation von 16% bei den Parlamentswahlen 2014 zur wichtigsten politischen Kraft des Landes zu machen und diese Macht zu festigen, nicht zuletzt auch durch Einführung eines neuen Wahlsystems (JF 10.1.2018; vergleiche FH 2019, BAMF 18.2.2019). Laut Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europaparlaments befindet sich die Republik Moldau im Griff von oligarchischen Interessen mit einer Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht in den Händen einer kleinen Gruppe von Menschen, die Einfluss auf das Parlament, die Regierung, die politischen Parteien, die Staatsverwaltung, die Polizei, die Justiz und die Medien ausübt. Es werden darin Rückschritte bei demokratischen Standards und Rechtsstaatlichkeit und Mängel bei Unabhängigkeit der Justiz und Korruptionsbekämpfung moniert (BI 10.10.2018). Bei der Parlamentswahl am
  1. Feber 2019 hat keine Partei eine absolute Mehrheit gewonnen. Pro-russische und pro-westliche Kräfte sind fast gleichauf. Nach den ersten Ergebnissen liegen die pro-russischen Sozialisten (PSRM) von Staatspräsident Igor Dodon mit ca. 31% vorne. Gefolgt von dem bisher nicht im Parlament vertretenen pro-europäischen Wahlblock ACUM mit knapp 26%. Auf Platz drei, mit 24%, liegen die amtierenden formal pro-europäischen Demokraten (PDM) von Vlad Plahotniuc. Die Wahlbeteiligung lag nur bei 49%. Wenn nicht innerhalb von 45 Tagen eine Regierung gebildet wird, müssen Neuwahlen stattfinden (BAMF 25.2.2019). Die Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bezeichneten in einer ersten Reaktion den Urnengang vom
  2. Feber als kompetitiv und bestätigten die generelle Respektierung grundlegender Rechte, sprachen jedoch auch von Vorwürfen des Drucks auf öffentlich Bedienstete, starken Hinweisen auf Stimmenkauf und den Missbrauch staatlicher Ressourcen (OSZE 25.2.2019). Oppositionsparteien werfen den regierenden Demokraten massiven Wahlbetrug vor. Sowohl die Demokraten als auch die Sozialisten beschuldigten einander des Stimmenkaufs. Laut der CEC gab es 18 Beschwerden wegen Unregelmäßigkeiten, aber die Wahlen verliefen ohne größere Zwischenfälle (RFE/RL 24.2.2019; vgl. RFE/RL 25.2.2019).Die Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bezeichneten in einer ersten Reaktion den Urnengang vom
  3. Feber als kompetitiv und bestätigten die generelle Respektierung grundlegender Rechte, sprachen jedoch auch von Vorwürfen des Drucks auf öffentlich Bedienstete, starken Hinweisen auf Stimmenkauf und den Missbrauch staatlicher Ressourcen (OSZE 25.2.2019). Oppositionsparteien werfen den regierenden Demokraten massiven Wahlbetrug vor. Sowohl die Demokraten als auch die Sozialisten beschuldigten einander des Stimmenkaufs. Laut der CEC gab es 18 Beschwerden wegen Unregelmäßigkeiten, aber die Wahlen verliefen ohne größere Zwischenfälle (RFE/RL 24.2.2019; vergleiche RFE/RL 25.2.2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (3.2018a): Republik Moldau, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/moldau/201826, Zugriff 22.2.2019 - BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (18.2.2019): Briefing Notes vom 18.02.2019, per E-Mail - BAMF -Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland) (25.2.2019): Briefing Notes vom 25.02.2019, per E-Mail - BI – Balkan Insight (10.10.2018): Oligarchs Have ‘Captured Moldova’, EU Resolution Warns, https://balkaninsight.com/2018/10/10/eu-urges-moldovan-authorities-to-respect-democratic-standards-10-10-2018/, Zugriff 26.2.2018 -FH – Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 4.3.2019 - JF – Jamestown Foundation (10.1.2018): A Year in Review: Oligarchic Power Consolidation Defines Moldova’s Politics in 2017, https://www.ecoi.net/de/dokument/1421482.html, Zugriff 22.2.2019 - OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (25.2.2019): Fundamental rights generally respected in competitive Moldovan elections, though campaign tainted by violations, international observers say, https://www.osce.org/odihr/elections/moldova/412361, Zugriff 1.3.2019 - RFE/RL – Radio Free Europe / Radio Free Europe (24.2.2019): Crucial Moldovan Parliamentary Vote Marred By Fraud Allegations, https://www.rferl.org/a/moldova-elections-dodon-socialists-acum-democrats-russia-eu/29787009.html?ltflags=mailer, Zugriff 1.3.2019 - RFE/RL – Radio Free Europe / Radio Free Europe (25.2.2019): Moldova Elects Parliament With No Clear Majority, https://www.rferl.org/a/moldova-socialists-lead-democrats-acum-parliamentary-vote/29788181.html, Zugriff 1.3,2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Sicherheitslage Die Republik Moldau ist Teil der im Mai 2009 ins Leben gerufenen „Östlichen Partnerschaft der EU“, die das Land näher an die EU heranführen soll. Am
  1. Juni 2014 wurde in Brüssel das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau unterzeichnet, das am
  2. Juli 2016 vollständig in Kraft trat. Zentraler Kern des Abkommens ist die Einrichtung einer Tiefen und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area - DCFTA), in deren Rahmen eine schrittweise Annäherung moldauischer Rechtsvorschriften an EU-Rechtsvorschriften und Standards erfolgen soll. Die Beziehungen zur Russischen Föderation bleiben für die Republik Moldau von zentraler Bedeutung, unter anderem wegen der Abhängigkeit der Republik Moldau von russischen Gaslieferungen und der großen Bedeutung des russischen Marktes für moldauische Exporte, insbesondere Agrarprodukte. Ein erheblicher Teil der moldauischen Gastarbeiter lebt in der Russischen Föderation. Seit 2013 hat die Russische Föderation Handelsrestriktionen gegen Moldau verhängt. Während die moldauische Regierung an einer pro-europäischen Ausrichtung des Landes festhält, bemüht sich Präsident Dodon um eine Verbesserung der Beziehungen zu Russland, z.B. durch Erleichterungen bei den Handelsrestriktionen. Die OSZE unterhält seit 1993 eine Mission in Chișinău. Die Republik Moldau ist seit 1994 Partner der NATO. Die moldauische Verfassung schreibt die bündnispolitische Neutralität des Landes vor. Moldau nimmt innerhalb dieses Rahmens aktiv am NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ teil und beteiligt sich mit Soldaten am KFOR-Einsatz. Im Dezember 2017 eröffnete die NATO ein Verbindungsbüro in Chisinau (AA 3.2018b). Quellen: -AA – Auswärtiges Amt (3.2018b): Außenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/202836, Zugriff 22.2.2019 Transnistrien 1990 erklärte sich der separatistische Landesteil Transnistrien von der Republik Moldau unabhängig. Es kam zu einem kurzen kriegerischen Konflikt, der 1992 mit einem Waffenstillstand beendet wurde. Die Republik Moldau hat in Transnistrien keinerlei hoheitliche Gewalt (USDOS 20.4.2018). Die seit der Unabhängigkeit der Republik Moldau ungelöste Transnistrien-Frage beeinflusst weiterhin die Entwicklung des Landes. Transnistrien (offiziell: Pridnestrovskaya Moldavskaya Respublika, PMR) ist der östlich des Nistru/Dnjestr gelegene Landesteil Moldaus, mit einer Bevölkerung, die sich zu jeweils etwa einem Drittel aus Moldauern, Russen und Ukrainern zusammensetzt. Dieser hat sich im Zusammenhang mit der Auflösung der Sowjetunion vom moldauischen Kernland faktisch abgespalten und quasi-staatliche Strukturen geschaffen. Die internationale Gemeinschaft bekennt sich zur territorialen Integrität der Republik Moldau. Die einseitige Unabhängigkeitserklärung Transnistriens wurde von keinem Staat anerkannt. Die Verhandlungen im 5+2-Format (Moldau und Transnistrien; sowie als Mediatoren: OSZE, Russland und Ukraine; und als Beobachter: USA und EU) erreichten im November 2017 die Unterzeichnung mehrerer Vereinbarungen, die Fortschritte u. a. in den Bereichen Bildung, Verkehr und Telekommunikation vorsehen. Seit März 2006 wird eine gemeinsame Vereinbarung über die Zollabfertigung und die Regelung des Warenverkehrs von und nach Transnistrien zwischen der Republik Moldau und der Ukraine umgesetzt. Die EU unterstützt beide Länder in ihrer Zusammenarbeit an der Grenze seit 2005 durch eine Mission (EUBAM - European Union Border Assistance Mission). Die Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau sowie das Tiefe und umfassende Freihandelsabkommen (DCFTA) erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet der Republik Moldau, sofern die getroffenen Vereinbarungen umgesetzt werden. Im transnistrischen Landesteil gibt es weiterhin russische Truppen und Waffenbestände (insgesamt ca. 1.250 Soldaten). Die Russische Föderation hat sich 1999 zum Abzug dieser Restmunition und deren Bewachung verpflichtet, dies 2003 jedoch gestoppt und Transnistrien erklärte die Waffenbestände zum Eigentum des separatistischen Landesteils (AA 3.2018c). Die transnistrischen de facto-Behörden verhinderten die Teilnahme der Transnistrier an den moldauischen Parlaments- und Präsidentenwahlen 2014 bzw.
  3. Es gibt regelmäßig Berichte über Folter, willkürliche Festnahmen, gesetzwidrige Haft usw., bei gleichzeitiger Straflosigkeit. Es gibt Berichte über Verhaftungen abseits jeglicher Rechtsstaatlichkeit aufgrund fabrizierter Anklagen und über Missachtung der Strafprozessordnung und Verwehrung des Rechts auf ein faires Verfahren. Es gibt in Transnistrien keinen Mechanismus zur Untersuchung mutmaßlicher Folterungen. Die transnistrischen de facto-Behörden verüben die meisten Fälle unmenschlicher und erniedrigender Behandlung um Geständnisse zu erzwingen. Es wurden Berichten zufolge seit Gründung des diesbezüglichen transnistrischen Untersuchungskomitees im Jahre 2012, keine Strafverfahren bezüglich erzwungener Aussagen eingeleitet. Innerhalb der transnistrischen „Armee“ kommt es weiterhin zu Fällen erniedrigender und demütigender Behandlung von Rekruten. Die Bedingungen in transnistrischen Hafteinrichtungen sind weiterhin harsch und verbesserten sich auch 2017 nicht wesentlich. Die Misshandlung der Häftlinge ist weiterhin ein großes Problem. Laut transnistrischen Eigenangaben sind dort ca. 3.000 Personen in Haft. Der transnistrische „Ombudsmann“ berichtete 2016 einen Rückgang der Beschwerden von Häftlingen im Vergleich zu 2015, aber eine unabhängige Überprüfung dieser Angaben fehlt, ebenso wie Berichte über unabhängiges Monitoring der Hafteinrichtungen. In der Region herrscht keine Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist Berichten zufolge das am öftesten verletzte Recht in der Region überhaupt, in jüngerer Zeit auch unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung. Zwei Organisationen kontrollieren den transnistrischen Massenmedienmarkt: die Public Agency for Telecommunication, welche die Nachrichtenagenturen, Zeitungen und einen der beiden populärsten Fernsehkanäle kontrolliert; und die Sheriff Holding, ein Unternehmenskonglomerat mit beträchtlichem Einfluss auf die transnistrische Politik. Journalisten in der Region praktizieren Selbstzensur, um nicht in Gegensatz zum Regime zu geraten. Der transnistrische „Geheimdienst“ KGB kann seit 2015 die Sperrung von Internetinhalten bei der „Staatsanwaltschaft“ beantragen. Die Vereinigungsfreiheit wird in Transnistrien erheblich eingeschränkt. Diese gilt per se nur für Personen, die als Bürger von Transnistrien anerkannt sind. Alle nicht staatlichen Aktivitäten müssen von den lokalen „Behörden“ koordiniert werden. Organisationen, die für die Wiedereingliederung mit Moldawien eintreten, sind verboten. Die Aktivitäten von Menschenrechts-NGOs werden eingeschränkt und überwacht. Transnistrische „Gesetze“ schützen zwar die Rechte behinderter Personen in den Bereichen Bildung, Arbeit und medizinische Versorgung, belastbare Informationen zur Praxis gibt es jedoch keine. Schulen, die in lateinischer Schrift lehren, sind in Transnistrien dem Druck der de facto-Behörden ausgesetzt. Homosexualität ist in Transnistrien illegal, LGBTI-Personen werden gesellschaftlich und von den „Behörden“ diskriminiert (USDOS 20.4.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (3.2018c): Innenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/202838, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Rechtsschutz / Justizwesen Ein großes Problem stellt die mangelnde Unabhängigkeit des Justiz- und Strafverfolgungswesens dar. Das Justizwesen gilt als ausgesprochen korruptionsanfällig. Die Einflussnahme einflussreicher Dritter, besonders im Rahmen selektiver Justiz, wird weitläufig angenommen und kann in Einzelfällen nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. In Öffentlichkeit und Medien wird berichtet, dass große Teile der Wirtschaft sowie des Justizsektors von der herrschenden Oligarchie kontrolliert oder zumindest beeinflusst werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz liegt bei unter 10%. Die Reform des Justizsektors der letzten Jahre wird allgemein als Misserfolg angesehen, da weder die Transparenz noch die Effizienz erhöht werden konnten (AA 29.10.2018). Das Gesetz garantiert eine unabhängige Justiz, dennoch sind Fälle fehlenden Respekts von Regierungsvertretern für die richterliche Unabhängigkeit weiterhin ein Problem. Dasselbe gilt für Korruption im Justizwesen. Der Prozess gegen den früheren Premierminister Vlad Filat, der wegen angeblicher Korruption und Einflussnahme im Zusammenhang mit dem Bankbetrug 2014 zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, warf Fragen über die Unparteilichkeit von Staatsanwaltschaft und Justiz auf. 68% der befragten Bürger gaben an, dass das Recht auf ein faires Verfahren in Moldau nur in geringem Umfang oder gar nicht existiere. Viele der Befragten glauben auch, dass die Justiz selektiv agiere und von Korruption betroffen sei. Es kommt weiterhin zu selektiver Strafverfolgung von Amtsträgern aus politischen Gründen. Gegen NGOs gerichtete Maßnahmen, die Absetzung eines Richters und Verhaftungen von Staatsbeamten wegen angeblich erfundener Anklagen haben ebenfalls Bedenken ausgelöst. Spezielle Richter sind für die Durchsetzung eines gerichtlichen Ethik-Kodex und die Untersuchung von Fällen von richterlichem Fehlverhalten oder ethischen Verstößen verantwortlich. Sie berichten dem Obersten Richterrat (Superior Council of Magistrates). Im Jahr 2016 hat der Disziplinarausschuss dieses Rates 86 Disziplinarmaßnahmen eingeleitet und 13 Sanktionen verhängt, darunter sechs Verwarnungen und sieben Warnungen. Trotz einer erheblichen Zunahme der Disziplinarmaßnahmen nach der Reform des Disziplinarausschusses des Rates, wurden die meisten Vorwürfe zurückgewiesen. Das Gesetz garantiert die Unschuldsvermutung, in der Praxis wird diese aber nicht immer respektiert, was sich gelegentlich auch in Wortmeldungen von Richtern äußert. Es gibt die gesetzliche Möglichkeit gegen Menschenrechtsverletzungen gerichtlich vorzugehen, gegebenenfalls bis hin zum EGMR. Die Urteile in solchen Fällen fallen aber oft bescheiden aus und werden nicht immer umgesetzt. Urteile des EGMR hingegen werden in der Regel prompt erfüllt. Die Zahl der Beschwerden vor dem EGMR hat in Vergleich zu den Vorjahren abgenommen (USDOS 20.4.2018). Das Recht auf ein faires Verfahren wird unter anderem auch von der Befangenheit von Richtern und Korruption in der Justiz geschmälert. Die Justiz in Moldau ist weiterhin höchst korrupt und ist dem Business und politischen Gruppen gegenüber dienstbar, derzeit vor allem dem Oligarchen und Parteichef Vlad Plahotniuc gegenüber. Die politisierte Justiz wird oft als Mittel gegen dessen politische Rivalen eingesetzt (BS 2018). Die Unabhängigkeit der moldauischen Justiz wird durch ihre Anfälligkeit für politischen Druck behindert. Richterernennungen sind intransparent und es wurden auch Richter wegen ihrer Entscheidungen abgesetzt. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2018, die Bürgermeisterwahl in Chişinău wegen kleinerer Vorfälle für nichtig zu erklären, trug weiter zur Wahrnehmung bei, dass die Justiz politisch entscheidet. Im Dezember 2018 wurden drei der Regierung nahestehende Richter in den Verfassungsgerichtshof berufen. Ein ordentliches Verfahren ist im moldauischen Justizsystem oft nicht garantiert. Einige Anklagen sind politisch motiviert, insbesondere jene gegen Menschenrechtsanwälte und Oppositionelle. Trotz gesetzlicher Vorschriften, die Audio- und Videoaufnahmen vorschreiben, werden wichtige Fälle hinter verschlossenen Türen verhandelt. Lange Untersuchungshaft ist üblich (FH 2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - BS – Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 - EC – European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 23.5.2018 - FH – Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Sicherheitsbehörden Die nationale Polizei ist die primäre Strafverfolgungsbehörde und für die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung, den Verkehr, die Migration und den Schutz der Grenzen zuständig. Sie ist in die Kriminalpolizei und Ordnungspolizei unterteilt und untersteht dem Innenministerium. Die Sicherheitskräfte werden effektiv von den zivilen Behörden kontrolliert. Das Ministerium erzielte bescheidene Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen zur Bekämpfung von Missbrauch und Korruption. Obwohl die Behörden Berichten über Amtsmissbrauch in Sicherheitsbehörden und anderswo nachgehen, werden selten Beamte erfolgreich wegen Menschenrechtsverletzungen, Korruption oder Komplizenschaft beim Menschenhandel angeklagt und bestraft (USDOS 20.4.2018). Quellen: - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Folter und unmenschliche Behandlung Menschenrechtsorganisationen berichten, dass durch Folter und körperliche Misshandlungen Geständnisse erpresst werden und die Opfer persönlich erniedrigt werden, was wiederum eine abschreckende Wirkung entfaltet. Im Jahr 2017 registrierte der EGMR 9% weniger Klagen als 2016. Trotz des Rückgangs ist die Pro-Kopf-Rate der gegen die Republik Moldau eingereichten Klagen noch immer sehr hoch. Im Jahr 2017 klagten die Bürger der Republik Moldau dreimal häufiger als der europäische Durchschnitt beim EGMR (AA 29.10.2018). Obwohl die Gesetze Folter verbieten, gibt es weiterhin Berichte über körperliche Misshandlung und Folter vor allem in Haftanstalten und psychiatrischen Einrichtungen. Fälle von Misshandlung in Polizeistationen und Folterfälle in Hafteinrichtungen gingen allerdings zurück. Laut Quellen führten von den über 600 Beschwerden wegen Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, die jährlich bei der Generalstaatsanwaltschaft eingehen, 20% auch wirklich zu einem Strafverfahren. Nach dem Strafgesetzbuch ist Folter mit bis zu zehn Jahren Gefängnis strafbar, in besonderen Fällen sogar bis zu 15 Jahren. Vorsätzliche Folter durch einen Beamten wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Jahren oder einer Geldstrafe von 57.500 bis 67.500 Lei (2.875 bis 3.375 USD) und einem Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter geahndet. Das Gesetz verbietet es den Gerichten, Personen, die wegen Folter verurteilt wurden, eine Bewährungsstrafe zu gewähren. Ein im Jahr 2016 angenommenes Gesetz zur Rehabilitation von Opfern von Straftaten trat im März 2017 in Kraft. Nach dem Gesetz erhalten Opfer von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung staatliche Prozesskostenhilfe, wodurch die ihnen gebotenen Verfahrensgarantien gestärkt werden. In der ersten Jahreshälfte 2017 gingen bei der Generalstaatsanwaltschaft 320 Vorwürfe wegen Folter und Misshandlung ein, von denen 112 die Kriminalpolizei, 78 die Verkehrspolizei, 21 Angestellte des Strafvollzugssystems und 56 weitere Polizeieinheiten und die Zollwache betrafen. Die Staatsanwaltschaft hat 45 Strafverfahren eingeleitet und 15 Fälle vor Gericht gebracht. In den meisten Fällen wandte die Polizei Gewalt während der Haft als Mittel zur Einschüchterung, zur Beschaffung von Beweisen und Geständnissen und zur Bestrafung mutmaßlicher Straftaten an. Die meisten angeblichen Vorfälle ereigneten sich auf der Straße oder an öffentlichen Orten, gefolgt von Polizeistationen und Haftanstalten. Trotz der Abnahme von Folterfällen waren psychologische Folter und erniedrigende Behandlung weiterhin ein Problem in Strafvollzugsanstalten und psychiatrischen Anstalten. Eine unabhängige Bewertung durch lokale nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen ergab, dass der Rückgang der Folterfälle auf härtere Strafen, robustere Sensibilisierungskampagnen und Schulungen für Staatsanwälte, Richter und Polizei, sowie Videoüberwachungsgeräte in Polizeistationen und Hafteinrichtungen zurückzuführen waren. Der Menschenrechtsombudsmann berichtet, dass die meisten Foltervorwürfe und unzureichende Haftbedingungen in der Strafvollzugsanstalt Nr. 13 in Chisinau, der Strafvollzugsanstalt Nr. 11 in Balti und der Strafvollzugsanstalt Nr. 17 in Rezina vorkommen. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 führten die Mitglieder des nationalen Anti-Folter-Mechanismus (Ombudsmann) 14 präventive Besuche in Gefängnissen, Untersuchungshaftanstalten, psychiatrischen Anstalten und psycho-neurologischen Heimen durch. Trotz eines Rückgangs der mutmaßlichen Fälle von Folter meinen Menschenrechtsexperten, dass die Dunkelziffer höher liegen dürfte, da vielen Personen das Vertrauen in den Justizsektor fehlt (USDOS 20.4.2018). Es gibt weiterhin Vorwürfe bezüglich Folter und Misshandlung in Hafteinrichtungen und im Strafvollzugssystem (AI 22.2.2018). Obwohl Polizeibeamte in Zusammenhang mit Folter selten strafverfolgt werden, gibt es hierzu einige positive Veränderungen zu beobachten (BS 2018; vgl. FH 2019).Es gibt weiterhin Vorwürfe bezüglich Folter und Misshandlung in Hafteinrichtungen und im Strafvollzugssystem (AI 22.2.2018). Obwohl Polizeibeamte in Zusammenhang mit Folter selten strafverfolgt werden, gibt es hierzu einige positive Veränderungen zu beobachten (BS 2018; vergleiche FH 2019). Quellen: -AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - AI – Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1425530.html, Zugriff 22.2.2019 -BS – Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 -FH – Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Korruption Korruption bleibt das größte Problem des Landes. Die Gesetze sehen strafrechtliche Sanktionen für offizielle Korruption vor, in der Praxis wird dies aber nicht effektiv umgesetzt und die Beamte wenden häufig ungestraft korrupte Praktiken an. In der Justiz und anderen staatlichen Strukturen gibt es weit verbreitete Korruption. Die Regierung hat bei der Untersuchung von Korruptionsfällen in Amtsapparat und Justiz einige Fortschritte erzielt, doch diese Maßnahmen wurden zumeist als selektive Justiz wahrgenommen (USDOS 20.4.2018). Korruption ist nach wie vor ein weit verbreitetes Problem auf allen Regierungsebenen und geltende Antikorruptionsgesetze werden nur unzureichend durchgesetzt. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, um die Transparenz zu erhöhen, etwa die Offenlegung der Vermögenswerte von Staatsbeamten, doch diese wurden mangels politischem Willen nicht effektiv durchgesetzt (FH 2019). Moldau wird im 2018 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit 33 (von 100) Punkten bewertet (0=highly corrupt, 100=very clean). DAmit hat im längerfristigen Vergleich die Bewertung wieder leicht zugenommen (2012: 36 Punkte; 2013: 35; 2014: 35; 2015: 33; 2016: 30, 2017: 31) (TI 2017; vgl. TI 2018).Moldau wird im 2018 Corruption Perceptions Index von Transparency International mit 33 (von 100) Punkten bewertet (0=highly corrupt, 100=very clean). DAmit hat im längerfristigen Vergleich die Bewertung wieder leicht zugenommen (2012: 36 Punkte; 2013: 35; 2014: 35; 2015: 33; 2016: 30, 2017: 31) (TI 2017; vergleiche TI 2018). Korruption ist auch im Gesundheitswesen und in Bildungseinrichtungen verbreitet. Private Unternehmen bezahlen die meisten Bestechungsgelder an Finanzämter und Gerichte. Die zahlreichen Parteiwechsel im moldauischen Parlament seit den letzten Wahlen, sind Beispiele für korrupte Einflüsse auf das Parlament und den Kauf politischer Unterstützung. Grundsätzlich werden selten Beamte erfolgreich wegen Korruption angeklagt und bestraft. Regierungsangaben zufolge hat das Nationale Antikorruptionszentrum 2016 insgesamt 858 Ermittlungen wegen Korruption und Amtsmissbrauch eingeleitet. Insgesamt wurden 187 Fälle betreffend 235 Personen an die Gerichte weitergeleitet, darunter waren ein Richter, Mitarbeiter des Innenministeriums, Grenzpolizisten, Kriminalbeamte, Polizeibeamte und auch drei Mitarbeiter des Antikorruptionszentrums selbst. Von 179 im Jahr 2016 verurteilten Personen, wurden 19 eingesperrt und 15 erhielten sowohl eine Gefängnis- als auch Geldstrafen. Die meisten Korruptionsdelikte betrafen den öffentlichen und privaten Sektor (720 Fälle), Geldwäsche (32 Fälle) und andere (106 Fälle). Das Zentrum untersuchte Richter, Staatsanwälte, Leiter staatlicher Institutionen, Amtsträger des Gesundheitswesens, Bürgermeister, Gerichtsvollzieher, Polizeibeamte, Anwälte und andere Amtsträger. Die Abteilung für Internes und Korruptionsbekämpfung des Innenministeriums registrierte 2017 24 Fälle von passiver Korruption und 17 Fälle von aktiver Korruption. Die meisten Korruptionsdelikte betrafen Mitarbeiter des Polizeiinspektorats (17 Fälle), gefolgt von normalen Bürgern (16 Fälle), dem Notdienst (fünf Fälle) und der Grenzpolizei (ein Fall). Die Antikorruptionsabteilung registrierte außerdem 24 Fälle von Einflussnahme (USDOS 20.4.2018). Der Begriff "captured state" wird weiterhin von lokalen und internationalen Experten verwendet, um den Umfang der Korruption in Moldau zu definieren. Transparency International-Moldova zufolge ist sogar der Kampf gegen die Korruption politisiert, um Kontrolle über die Zweige der Staatsgewalt auszuüben. Es gibt Berichte über Fälle selektiver Justiz zur Strafverfolgung von Amtsträgern aus politischen Gründen. 2017 wurde eine nie dagewesene Zahl von hochrangigen Amtsträgern wegen Korruption und Einflussnahme angeklagt (USDOS 20.4.2018). Das nationale Antikorruptionszentrum ist eine mächtige Behörde, dessen Aufgabe in der Vorbeugung gegen und Bekämpfung von Korruption besteht. Die in der Republik Moldau überall anzutreffende große Korruptionsanfälligkeit bietet immer wieder Anlass, missliebigen Personen zu drohen, sie einzuschüchtern oder gar strafrechtlich zu verfolgen (AA 29.10.2019). Strafverfolgung und Verurteilung von Politiker und Amtsträgern (insbesondere hochrangige Beamte) sind selten. Auch wenn Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden, sind diese eher politisch motiviert. Ende Juni 2016 war der ehemalige Premierminister Vlad Filat wegen Korruption im Zusammenhang mit dem Diebstahl von 1 Milliarde US-Dollar öffentlicher Gelder zu neun Jahren Haft verurteilt. Es gibt Meinungen, dass diese Verurteilung eine Konsequenz von Filats langjähriger politischer Feindschaft mit Plahotniuc war. Manchmal werden Ermittlungen gegen niederrangige Beamte geführt, um den Eindruck zu erwecken, die Behörden würden gegen Machtmissbrauch und Korruption vorgehen. Diese Methode wird auch angewandt um Amtsträger loszuwerden, die von politischen Gegnern ernannt worden sind (BS 2018). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.5.2018 - EC – European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 22.2.2019 - FH – Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 - TI – Transparency International
(2017): Corruption Perceptions Index, https://www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017#table, Zugriff 22.2.2019 - TI – Transparency International
(2018): Corruption Perceptions Index, https://www.transparency.org/cpi2018, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Wehrdienst Alle männlichen Staatsbürger müssen sich mit 16 Jahren für die Einberufung registrieren lassen. Die Wehrpflicht beginnt mit 18 Jahren und beträgt 12 Monate. Die Abschaffung des Wehrdienstes ist aber angekündigt worden (CIA 17.2.2019). Dem Gesetz zufolge haben Bürger zwischen 18 und 27 Jahren das Recht, sich für einen zivilen Ersatzdienst zu entscheiden, wenn der Wehrdienst ihren religiösen Überzeugungen widerspricht. Die übliche Dauer des Ersatz- wie des Wehrdienstes beträgt 12 Monate. Hochschulabsolventen können zwischen sechs Monaten Zivildienst und drei Monaten militärischer Ausbildung wählen. Wer sich für den Zivildienst entscheidet, kann diesen bei öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen absolvieren, die auf Bereiche wie Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Industrietechnik, Stadtplanung, Straßen- und Straßenbau, Umweltschutz, Landwirtschaft oder landwirtschaftliche Verarbeitung, Stadtverwaltung und Feuerwehr spezialisiert sind. Es gibt keine pauschalen Ausnahmen für religiöse Gruppen, aber höhere Geistliche, Mönche und Theologiestudenten sind auch vom alternativen Dienst befreit. Die Verweigerung der Zivildienstleistung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 32.000 Lei (1.900 US-Dollar) oder zwischen 100 und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit geahndet (USDOS 29.5.2018). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency (17.2.2019): The World Factbook – Moldova, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/md.html, Zugriff 4.3.2019 - USDOS – US Department of State (29.5.2018): 2017 Report on International Religious Freedom - Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1436859.html, Zugriff 22.2.2019 Allgemeine Menschenrechtslage Es gibt keine gezielten staatlichen Repressionsmaßnahmen, die sich gegen bestimmte Personen oder Personengruppen wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung richten. Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen können aber den zunehmenden autoritären Tendenzen in der Republik Moldau nur wenig entgegensetzen (AA 29.10.2018). Zu den wichtigsten Menschenrechtsfragen zählen Folter in Gefängnissen und psycho-neurologischen Einrichtungen; harte Haftbedingungen; willkürliche Festnahme oder Inhaftierung; Verweigerung eines fairen öffentlichen Verfahrens; Einschränkungen der Medienfreiheit, Korruption; Fälle von Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Betreuungseinrichtungen; und Menschenhandel. Eine Vielzahl nationaler und internationaler Menschenrechtsgruppen operiert im Allgemeinen ohne staatliche Beschränkungen und untersucht Menschenrechtsfälle und veröffentlicht ihre Ergebnisse. Regierungsstellen sind einigermaßen kooperativ und offen für deren Vorstellungen. Es gibt eine voll funktionsfähige Ombudsstelle der Regierung. Das Parlament verfügt auch über einen eigenen ständigen Ausschuss für Menschenrechte und interethnische Beziehungen (USDOS 20.4.2018). Auf offizieller Ebene ist die Republik Moldau verpflichtet, die Bürgerrechte zu achten, die gesetzlich kodifiziert sind. Trotz positiver Entwicklungen in dieser Hinsicht über die letzten Jahre hinweg, werden Grundfreiheiten immer noch oft verletzt. Dies betrifft das Fehlen fairer Verfahren, Hassreden, das Recht auf sozialen Schutz und Gesundheitsversorgung, schlechte Bedingungen in Gefängnissen, Menschenhandel und die Rechte sexueller Minderheiten und der Roma-Gemeinschaft. Und obwohl moldauische Gesetze Folter verbieten, gibt es Berichte über Verletzungen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, einschließlich Fälle des Todes von Gefangenen oder Häftlingen (BS 2018). Einige Menschenrechtsanwälte und -aktivisten hatten unter politisch motivierten Medienkampagnen, polizeilichen Ermittlungen und Anklagen zu leiden. Aktivisten der Zivilgesellschaft äußeren Bedenken gegen Abhöraktionen und stellen fest, dass die Anzahl der von den Richtern der Republik Moldau genehmigten Abhöranfragen zunimmt (FH 2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - BS – Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 - FH – Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Meinungs- und Pressefreiheit Die Meinungsfreiheit ist grundsätzlich gewährleistet. Die Gewährleistung der Pressefreiheit hat sich seit dem Jahr 2016 verschlechtert. Investigativen Journalisten wird der Zugang zu Daten über in der Öffentlichkeit stehende Beamte unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen erschwert. Kritische Medienvertreter werden gelegentlich mit Gewalt bedroht. Zu beobachten sind auch Fälle politisch motivierter Einschüchterungsversuche gegen unabhängige Journalisten. Fast alle reichweitenstarken Medien (v. a. Fernsehen) dienen als Sprachrohr politischer Parteien. Die Verbreitung russischsprachiger Medieninhalte ist aufgrund der niedrigeren Kosten und traditioneller Sehgewohnheiten weiterhin groß. Ein Mitte Februar 2018 in Kraft getretenes Gesetz verbietet die Übertragung von Nachrichten und Programmen mit politischem, analytischem oder militärischem Charakter aus Ländern, die nicht die Europäische Konvention für grenzüberschreitendes Fernsehen unterzeichnet haben. Dies ist in erster Linie gegen Russland gerichtet (sog. Anti-Propaganda-Gesetz). Das Gesetz wurde von der Venedig-Kommission und der EU kritisiert, weil es das Grundrecht auf Information unverhältnismäßig einschränke. Die Abhängigkeit der Medien von oligarchischen Strukturen nimmt ständig zu. Es gibt noch einige wenige unabhängige Medien in Internet, Print und Fernsehen, allerdings mit geringem Marktanteil und nahezu keinen Werbeeinnahmen. Soziale Medien wie Blogs, Twitter und Facebook haben große Bedeutung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie unterliegen keiner Zensur (AA 29.10.2018). Die Gesetze sehen Meinungs- und Pressefreiheit vor, die Behörden respektieren dieses Recht aber nicht immer. Während die Printmedien unterschiedliche politische Ansichten und Kommentare äußern, kontrollieren oligarchische Firmengruppen die meisten Medien des Landes und verzerren Informationen zu ihrem Vorteil. Es gibt aber auch einige bemerkenswerte Ausnahmen. Die Regierung, politische Parteien und politische Persönlichkeiten besitzen oder subventionieren eine Anzahl von Zeitungen, die klar definierte politische Ansichten ausdrücken. Große Medien, die mit Führern politischer Fraktionen oder Oligarchen in Verbindung stehen, üben Druck auf kleinere Medien aus, was einige nahe an das wirtschaftliche Scheitern brachte und so prominente Journalisten veranlasste, einige oligarchische Medien zu verlassen. Diese Oligarchen überwachen streng die redaktionellen Inhalte der Medien in ihrem Besitz. Gesetzesänderungen des Jahres 2016 beschränken die Anzahl der Medien, die eine Person besitzen darf, auf zwei. Die Änderungen treten jedoch erst nach Ablauf der bestehenden Lizenzen in Kraft. Außerdem umgehen, Medienexperten zufolge, die Oligarchen diese Regelung, indem sie ihre Medien einfach unter dem Namen nahestehender Personen erneut registrieren. In vielen Fällen praktizieren Journalisten Selbstzensur, um Konflikte mit den Sponsoren oder Eigentümern ihrer Medien zu vermeiden. Journalisten äußerten Bedenken, dass das Datenschutzgesetz den Zugang von Journalisten zu Informationen einschränke. Einige Zeitungen praktizieren Selbstzensur und vermeiden kontroverse Themen, um zu vermeiden, dass Regierungsbeamte und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Verleumdungsklagen gegen sie anstrengen könnten, um sich für kritische Berichterstattung zu rächen (USDOS 20.4.2018). Mehr als 80% der Fernsehsender sind im Besitz von Personen aus dem Umfeld politischer Parteien. Etwa 70% des moldauischen Medienmarktes wird vom Chef der Demokratischen Partei, dem Oligarchen Vlad Plahotniuc kontrolliert. Journalisten werden von der Regierung unter Druck gesetzt, etwa durch verweigerten Zugang zu Informationen, öffentlichen Einrichtungen oder Veranstaltungen bzw durch Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen. Dies führt zu Selbstzensur und Unterdrückung kritischer Berichterstattung. Einige Journalisten äußerten den Verdacht überwacht zu werden (FH 2019). Im Vorfeld der Parlamentswahlen vom Feber 2019 waren Journalisten in mindestens zehn Fällen Druck, (Todes-)Drohungen, Beleidigungen und körperlichen Übergriffen durch Politiker, Beamte und andere Personen ausgesetzt. Grund dürften nicht zuletzt einige Enthüllungsberichte zu Korruption im öffentlichen Bereich gewesen sein. Abgesehen spüren Journalisten wachsenden Druck des Werbemarktes, der in Moldau de facto von zwei großen Firmen kontrolliert wird welche mit den den beiden größten Parteien des Landes verbunden sind. 20% der Werbemittel werden der Sozialistischen Partei von Präsident Igor Dodon zugerechnet, 80% der Demokratischen Partei des Medienmoguls Vlad Plahotniuc. Unabhängige Medien überleben meist nur mit westlichen Spendenmitteln. Diese Politisierung der Medien hilft auch bei der Verbreitung von Desinformation und Propaganda (Fake News) (BI 24.1.2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - BI – Balkan Insight (24.1.2019): Moldovan Journalists Under Unprecedented Fire Before Election, https://balkaninsight.com/2019/01/24/moldovan-journalists-under-unprecedented-fire-before-election-01-21-2019/, Zugriff 1.3.2019 - FH – Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 1.3.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Versammlungsfreiheit ist verfassungsrechtlich garantiert und in der Praxis meist gewährleistet (FH 2019). Versammlungen müssen lediglich angemeldet werden (AA 29.10.2018). Die Zivilgesellschaft ist aktiv und engagiert, aber das öffentliche Vertrauen in NGOs ist begrenzt. So bleibt der tatsächliche Einfluss von NGOs auf die Gesetzgebung, trotz eigentlich guter legislativer Basis, praktisch begrenzt und der Dialog Regierung-NGOs hat seit der politischen Krise 2015 gelitten. Nichtsdestotrotz sind moldauische NGOs weiterhin sehr aktiv beim Monitoring der Aktivitäten und Reformen der Regierung (BS 2018). Verfassung und Gesetze sehen Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen. Das Gesetz verbietet Organisationen, die gegen den politischen Pluralismus, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit oder die Souveränität und Unabhängigkeit oder territoriale Integrität des Landes eintreten. 2017 verunglimpften Regierungsbeamte und Mitglieder der parlamentarischen Mehrheit zunehmend die Rolle der Zivilgesellschaft im Land und charakterisierten regierungskritische Nichtregierungsorganisationen als politische Akteure, die verstärkt reguliert werden müssten. Der UN-Menschenrechtskommissar äußerte sich besorgt über die Strafverfolgung und Schikanierung von Anwälten, die Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vertreten. Nach Angaben des Kommissars haben u.a. auch Repressalien gegen NGOs Bedenken ausgelöst. Die zahlreichen Parteiwechsel im moldauischen Parlament seit den letzten Wahlen, sind Beispiele für korrupte Einflüsse auf das Parlament und den Kauf politischer Unterstützung. Mehr als ein Drittel der Abgeordneten vertritt nicht mehr jene Partei, für die sie gewählt worden sind. Seit den Kommunalwahlen 2015 haben zusätzlich Hunderte von Bürgermeistern und Gemeinderatsmitgliedern ihre Parteien verlassen. Lokale Amtsträger beschweren sich, dass die Regierung Oppositionsparteien angehörenden Bürgermeistern staatliche Mittel vorenthält und dass die Sicherheitsbehörden Oppositionsparteien angehörende lokale Amtsträger belästigen (USDOS 20.4.2018). Der NGO-Sektor in Moldau ist dynamisch. Die Regierung neigt jedoch dazu, deren Input zu Gesetzesinitiativen zu ignorieren und hat sie aus dem Prozess der Ausarbeitung politischer Konzepte ausgeschlossen (FH 2019). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - BS – Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 - FH – Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Ethnische Minderheiten In der Republik Moldau leben alle Volks- und sozialen Gruppen im Alltag friedlich zusammen. Diskriminierung oder gar Repressionsmaßnahmen gegen einzelne Gruppen werden weder von Parteien noch von besonderen gesellschaftlichen Gruppierungen propagiert. Eine nach Hautfarbe, Herkunft, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe unterscheidende diskriminierende Gesetzgebung gibt es in der Republik Moldau nicht. Das im Januar 2013 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen verschiedenster Art, u. a. aufgrund von Religion. Nicht umfassend enthalten ist Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Der Auswertung der Volkszählung aus dem Jahr 2014 zufolge bezeichnen sich 75,1% der Einwohner als Moldauer, 7% als ethnische Rumänen, 6,6% als Ukrainer, 4,6% als Gagausen, 4,1% als Russen, 1,9% als Bulgaren und 0,3% als Roma. Die nationalen Minderheiten sind durch die Verfassung geschützt und haben das Recht der Aufrechterhaltung und Pflege ihrer Sprache und Kultur. Die Sprache der Minderheiten ist in der Regel Russisch, das auch als Sprache der interethnischen Kommunikation in der Verfassung festgeschrieben ist. In den Siedlungsgebieten der Minderheiten mangelt es häufig an muttersprachlichem Unterricht, sodass Schüler, die Ukrainisch, Gagausisch oder Bulgarisch lernen möchten, russischsprachige Schulen besuchen müssen, die wiederum Kindern aus Minderheiten nur unzureichende Möglichkeiten bieten, die Staatssprache (Rumänisch bzw. „Moldauisch“) zu erlernen. Die Minderheit der Gagausen (126.010 Personen lt. Volkszählung 2014) genießt weitgehende Autonomierechte. Teile der moldauischen Gruppe der Roma (9.323 Personen lt. Volkszählung 2014) zählen zu der am meisten marginalisierten gesellschaftlichen Gruppe (geringer Bildungsstand, begrenzter Zugang zur Gesundheitsversorgung, höhere offizielle Arbeitslosenrate), wobei eine gezielte Benachteiligung durch andere Bevölkerungsgruppen nicht vorliegt. Im November 2017 hat die Regierung den Aktionsplan zur Strategie zur Konsolidierung der interethnischen Beziehungen für die Jahre 2017-2027 verabschiedet. Bei dessen Umsetzung stellt sich neben mangelndem politischen Willen vieler Ministerien die Finanzierung als problematisch dar (AA 29.10.2018). Es gibt verschiedene Minderheiten in der Republik Moldau, die in ihrer großen Mehrheit Russisch als Sprache der interethnischen Kommunikation nutzen (neben Russen auch Ukrainer, Bulgaren und Gagausen). Der kulturelle Einfluss der russischen Sprache ist weiterhin groß (Verkehrs- und Wirtschaftssprache, Film, Fernsehen) (AA 3.2018b). Die ethnische Vielfalt der Republik Moldau und die Wahrung der verfassungsmäßig zugesicherten Minderheitenrechte spiegeln sich in vielen Bereichen des kulturellen Lebens wider. In Primar- und Sekundarschulen beispielsweise bestimmt sich die Unterrichtssprache nach der ethnischen und sprachlichen Zusammensetzung der Schülerschaft. Darüber hinaus gibt es Schulen, an denen ausschließlich in einer Minderheitensprache gelehrt wird. Die interethnischen Beziehungen sind weitestgehend stabil (AA 3.2018d). Kein Gesetz beschränkt die Teilnahme von Minderheiten am politischen Prozess und Minderheiten nehmen in der Praxis daran teil. Das Gesetz sieht Sanktionen gegen politische Parteien vor, die diskriminierende Botschaften verbreiten. Trotz eines Rückgangs der gemeldeten Fälle von Diskriminierung, sind Roma weiterhin eine der am stärksten gefährdeten Minderheitengruppen im Land und sehen sich einem höheren Risiko der Marginalisierung, der Unterrepräsentierung, von Analphabetismus und von sozialen Vorurteilen ausgesetzt. Roma haben ein niedrigeres Bildungsniveau, einen eingeschränkteren Zugang zu medizinischer Versorgung und höhere Arbeitslosenquoten als die allgemeine Bevölkerung. Roma-Frauen sind besonders anfällig für soziale Ausgrenzung und Diskriminierung. Nur die Hälfte der Roma-Kinder besucht die Schule und nur jedes fünfte die Vorschule. Roma-Vertretern zufolge liegt das an Armut und Angst vor Diskriminierung. Etwa 60 Prozent der Roma-Familien leben in ländlichen Gebieten. Einige Roma-Gemeinschaften haben weder fließendes Wasser, noch sanitäre Anlagen und Heizungen. Weiteren Probleme von Roma sind der Mangel an medizinischen Notfalldiensten in abgelegenen Siedlungen, ungerechte oder willkürliche Behandlung durch Gesundheitsdienstleister, mangelnde Krankenversicherung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Nach den jüngsten Statistiken sind nur 21 % der Roma berufstätig. Diskriminierung im Beruf aufgrund von Minderheitenstatus kommt vor (USDOS 20.4.2018; vgl. AI 22.2.2018).Kein Gesetz beschränkt die Teilnahme von Minderheiten am politischen Prozess und Minderheiten nehmen in der Praxis daran teil. Das Gesetz sieht Sanktionen gegen politische Parteien vor, die diskriminierende Botschaften verbreiten. Trotz eines Rückgangs der gemeldeten Fälle von Diskriminierung, sind Roma weiterhin eine der am stärksten gefährdeten Minderheitengruppen im Land und sehen sich einem höheren Risiko der Marginalisierung, der Unterrepräsentierung, von Analphabetismus und von sozialen Vorurteilen ausgesetzt. Roma haben ein niedrigeres Bildungsniveau, einen eingeschränkteren Zugang zu medizinischer Versorgung und höhere Arbeitslosenquoten als die allgemeine Bevölkerung. Roma-Frauen sind besonders anfällig für soziale Ausgrenzung und Diskriminierung. Nur die Hälfte der Roma-Kinder besucht die Schule und nur jedes fünfte die Vorschule. Roma-Vertretern zufolge liegt das an Armut und Angst vor Diskriminierung. Etwa 60 Prozent der Roma-Familien leben in ländlichen Gebieten. Einige Roma-Gemeinschaften haben weder fließendes Wasser, noch sanitäre Anlagen und Heizungen. Weiteren Probleme von Roma sind der Mangel an medizinischen Notfalldiensten in abgelegenen Siedlungen, ungerechte oder willkürliche Behandlung durch Gesundheitsdienstleister, mangelnde Krankenversicherung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Nach den jüngsten Statistiken sind nur 21 % der Roma berufstätig. Diskriminierung im Beruf aufgrund von Minderheitenstatus kommt vor (USDOS 20.4.2018; vergleiche AI 22.2.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - AA – Auswärtiges Amt (3.2018b): Außenpolitik, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/202836, Zugriff 22.2.2019 - AA – Auswärtiges Amt (3.2018d): Bildung und Kultur, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/202840, Zugriff 22.2.2019 - AI – Amnesty International (22.2.2018): Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights – Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1425530.html, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Relevante Bevölkerungsgruppen Frauen Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist zwar durch die Verfassung garantiert, aber noch nicht gesellschaftliche Realität. Ein im April 2016 verabschiedetes Gleichstellungsgesetz sieht die Einführung einer Frauenquote in Höhe von 40% bei Regierung und politischen Parteien vor. Im März 2017 hat die Regierung die Gleichstellungs-Strategie 2017-2021 sowie einen Aktionsplan zu deren Umsetzung verabschiedet. Frauen verdienen im Durchschnitt 14,5% weniger als Männer. Führungspositionen sind zu 53,2% männlich und zu 46,8% weiblich besetzt. Eine diskriminierende Gesetzgebung gibt es nicht. Besonders in ländlichen Gebieten ist häusliche Gewalt ein weit verbreitetes Problem. Im Jahr 2018 hat die Regierung die Nationale Strategie für die Vorbeugung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und in der Familie sowie einen Aktionsplan für den Zeitraum 2018-2023 beschlossen. Es gibt mehrere Hilfszentren sowohl in Chisinau als auch in anderen Städten, in denen Frauen und gegebenenfalls ihre Kinder Zuflucht finden und sich rechtlich beraten lassen können (AA 29.10.2018). Kein Gesetz beschränkt die Teilnahme von Frauen am politischen Prozess und Frauen nehmen in der Praxis daran teil. Das Gesetz kriminalisiert Vergewaltigung in der Ehe. Vergewaltigung ist weiterhin ein Problem, und es gab keine spezifischen staatlichen Präventionsmaßnahmen. In den ersten drei Monaten des Berichtsjahres registrierte die Polizei 58 Fälle von Vergewaltigung. Berichten zufolge handhaben Polizei und Gerichte Fälle von Vergewaltigung suboptimal, was der Kooperation der Opfer abträglich ist. Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als Straftat und bietet auch Mechanismen zur Erlangung von einstweiligen Verfügungen gegen Täter. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre Haft. Bis September 2017 leitete die Polizei 1.583 Ermittlungen in Fällen von häuslicher Gewalt ein. Von März bis Dezember erließen die Gerichte 799 Schutzbefehle. Im September 2017 waren 3.859 Aggressoren im Polizeiregister verzeichnet, 3.678 davon Männer; 181 Frauen. Laut verschiedenen NGOs und UNICEF hängt die Wirksamkeit von Schutzbefehlen von der Haltung der Behörden ab. Die Nichtregierungsorganisation La Strada betreibt eine Hotline für Opfer häuslicher Gewalt, die psychologische und rechtliche Hilfe und Folgemaßnahmen bietet. Der Zugang zu solcher Hilfe ist jedoch für einige Opfer schwierig. Beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt wurden Fortschritte erzielt. Das Innenministerium setzte die Ausbildung von Polizeibeamten fort, die Fälle von häuslicher Gewalt behandeln. 2017 wurden mehr als 200 Richter, Kriminalbeamte und Staatsanwälte von NGOs in Sachen Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt ausgebildet. Sexuelle Belästigung bleibt ein häufiges Problem. Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für sexuelle Belästigung vor, die von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren reichen. NGOs zufolge haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Behandlung von Fällen sexueller Belästigung stetig verbessert. (USDOS 20.4.2018). Im Feber 2017 hat Moldau das Übereinkommen des Europarats über Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnet. Die Ratifizierung steht noch aus. Im April 2017 hat die Regierung eine neue nationale Gleichstellungsstrategie 2017-2021 verabschiedet, die nun umgesetzt werden muss. (EC 3.4.2018) Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - EC – European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Kinder Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern scheitert meist an fehlenden finanziellen Mitteln. Missbrauch von Kindern (sexueller Missbrauch, physische und psychische Gewalt, Verwahrlosung und Kinderarbeit) stellt nach wie vor ein Problem dar. Die umfangreichen gesetzlichen Regelungen zur Kinderarbeit werden nicht ausreichend umgesetzt. In ländlichen Gebieten, wo Kinder häufig zur Feldarbeit herangezogen werden, ist es für die staatlichen Kontrollstellen schwierig, verbotene Kinderarbeit von familiärer Hilfeleistung abzugrenzen. 2017 nahm die Zahl der illegal außer Landes gebrachten Kinder laut eines Polizeiberichten um 55 % zu. Die Kinder werden zum Zweck der sexuellen Ausbeutung außer Landes geschafft, um zu betteln oder einer illegalen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Laut Ombudsmann für Kinderrechte gab es auch 2017 wieder Fälle von Kinderprostitution, bei denen Kinder in Waisenhäuser missbraucht wurden (letztere größere Skandale 2011, 2013 und 2017). 2017 wurden mehrere staatliche Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über Kindesmissbrauch durchgeführt. Es gibt mehrere Zentren, in denen minderjährige Kinder aufgenommen werden können. Das größte ist das Tageszentrum des Generalkommissariats der Polizei. Neben repatriierten Kindern werden dort auch Straßenkinder und Kinder ohne elterliche Sorge und Aufsicht betreut. Das Zentrum besteht seit dem Jahr 2002 und unterstützt jährlich etwa 1.500 Kinder. Daneben gibt es noch weitere Einrichtungen zur Rehabilitierung und dem Schutz von Kindern, nicht nur in Chisinau , sondern auch in Soroca, Balti und Taraclia (AA 29.10.2018). Die Registrierung der Geburt ist für alle Bürger kostenlos. Das Fehlen von Registrierungszertifikaten ist insbesondere in ländlichen Gebieten und in Roma-Familien weiterhin ein Problem. Beobachter schätzten, dass mehr als 1.000 Kindern diese Dokumente fehlen. Es herrscht kostenlose Schulpflicht bis zur neunten Schulstufe. Nur die Hälfte der Roma-Kinder besucht die Schule und nur jedes fünfte besucht die Vorschule. Obwohl das Gesetz Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern verbietet, ist Kindesmisshandlung weiterhin ein Problem. Eine Sondereinheit für Minderjährige und Menschenrechte in der Generalstaatsanwaltschaft ist für diese Fälle zuständig. Die Staatsanwaltschaft berichtet, dass im Jahr 2016 1.029 Kinder Opfer verschiedener Straftaten wurden, darunter 211 Fälle von sexuellem Missbrauch und 75 Fälle von häuslicher Gewalt. In den ersten sechs Monaten des Jahres leitete die Generalstaatsanwaltschaft 579 Strafsachen ein, in denen 625 Kinder als Opfer betrachtet wurden. Nach Angaben des Bildungsministeriums wurden in der ersten Hälfte des akademischen Jahres 2016/17 5.642 Fälle von Gewalt gegen Kinder registriert, darunter körperliche Gewalt (2.866 Fälle), psychische Gewalt (1.306 Fälle), Vernachlässigung (1.278 Fälle), Kinderarbeit (167 Fälle) und sexueller Missbrauch (25 Fälle). Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt 16 Jahre für Mädchen und 18 Jahre für Burschen. Es gibt keine offiziellen Statistiken über Kinderehen. Laut UNICEF sind etwa 10% der Kinder im Land sexuellem Missbrauch ausgesetzt. 2017 waren 1.119 Kinder in staatlichen Wohneinrichtungen untergebracht, darunter 476 Kinder mit geistiger Behinderung, 377 Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge und 266 Kinder mit sensorischen Behinderungen. Kinder in Heimen sind einem höheren Risiko von Arbeitslosigkeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und Selbstmord ausgesetzt als ihre Altersgenossen in Familien. Im Jahr 2016 kritisierten die NGO La Strada und die Anti-Gewalt-Koalition von Nichtregierungsorganisationen den Mangel an staatlichem Handeln im Zusammenhang mit dem Problem der Straßenkinder. Rechtsschutzmechanismen für Straßenkinder sind nicht funktionstüchtig (USDOS 20.4.2018). Der Aktionsplan 2016-2020 für die Strategie zum Schutz von Kindern ist nicht vollständig mit Mitteln ausgestattet und noch nicht vollständig in Sekundärgesetzgebung und institutionellen Mechanismen umgesetzt. Die Notwendigkeit, die Deinstitutionalisierungsreform zum Abschluss zu bringen, wurde 2017 durch mehrere Fälle von Kindesmissbrauch in Einrichtungen offensichtlich (EC 3.4.2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - EC – European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 22.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Bewegungsfreiheit Die Gesetze garantieren Reisefreiheit innerhalb und außerhalb des Landes und die moldauischen Behörden respektieren diese Rechte generell. Obwohl die Bürger im Allgemeinen frei reisen und in das Land zurückkehren können, gab es einige Einschränkungen bei der Auswanderung. Vor der Auswanderung verlangt das Gesetz, dass alle ausstehenden finanziellen Verpflichtungen mit anderen Personen oder juristischen Personen beglichen werden. Die Regierung setzt diese Anforderung aber nicht streng durch. Das Gesetz sieht auch vor, dass nahe Verwandte, die finanziell von einem potenziellen Auswanderer abhängig sind, zustimmen müssen, bevor der potenzielle Auswanderer das Land verlassen darf. Die Behörden setzen auch dieses Gesetz nicht durch (USDOS 20.4.2018). Das Gesetz schützt die Personenfreizügigkeit im Inland und Ausland und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen. Es gibt keine formellen Einschränkungen für das Recht, den Arbeits- oder Ausbildungsort zu wechseln (FH 2019). Quellen: - FH – Freedom House
(2019): Freedom in the World 2019: Moldova, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2019/moldova, Zugriff 4.3.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Grundversorgung und Wirtschaft Die Republik Moldau hat eine in weiten Teilen freie Marktwirtschaft. Als Teil des Assoziierungsabkommens mit der EU ist die Einrichtung einer Vertieften und Umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area - DCFTA) vereinbart worden. Diese Freihandelszone sieht die schrittweise Annäherung moldauischer Rechtsvorschriften an die der EU vor und ermöglicht eine enge Anbindung an den EU-Binnenmarkt. Die Republik Moldau ist eines der ärmsten Länder Europas. Die EU ist größter Handelspartner. Die Republik Moldau ist aber weiterhin in hohem Maß auf Russland als Energielieferant und wichtigem Absatzmarkt für Agrarerzeugnisse sowie Rücküberweisungen dort lebender Gastarbeiter angewiesen. 48,8% der Beschäftigten arbeiteten 2017 im Dienstleistungssektor, 35,2% in der Landwirtschaft und 16% in der Industrieproduktion sowie Bauwirtschaft. Die Republik Moldau rangiert beim Human Development Index
(2016)auf Rang 107 von 188 Ländern. Das Stadt-Land-Gefälle ist beträchtlich. In den meisten Dörfern fehlt der Anschluss an das Wasser- und Abwassersystem, Straßen und Wege sind oft unbefestigt. Eltern gehen vielfach als Arbeitsmigranten ins Ausland und lassen Kinder und alte Menschen zurück. Die Rücküberweisungen der fast 1.000.000 Auslands-Moldauer belaufen sich auf ein Viertel des BIP. Die Arbeitslosenrate wurde für 2017 mit 3,2 % angegeben. Diese Zahl berücksichtigt weder die Migranten noch die erhebliche Schattenwirtschaft. Das monatliche Durchschnittsgehalt von knapp 270 Euro reicht zum Leben nicht aus. In den Dörfern wird daher häufig Subsistenzwirtschaft betriebenund in den Städten sind Mehrfach- und Gelegenheitsjobs die Regel (AA 3.2018e). Die Schattenwirtschaft macht 30% des Bruttosozialprodukts aus. Rund 30% der arbeitenden Bevölkerung sind im informellen Sektor tätig und mehr als die Hälfte dieser Jobs findet sich in der Landwirtschaft (USDOS 20.4.2018). Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist unter normalen Umständen sichergestellt. Sozialhilfe für bedürftige Personen wird nicht gewährt. Bedürftige können sehr geringe Zuschüsse zu den Heizkosten beantragen und Alleinerziehende (Mütter) können ebenfalls sehr geringe Zuschüsse zum Kindesunterhalt beantragen. Es gibt keine nennenswerte staatliche Unterstützung bei der Wohnungssuche. Arbeitslose können sich bei Arbeitsbörsen anmelden und erhalten bis zu maximal 9 Monaten geringe Unterstützung (AA 29.10.2018). Moldau verfügt über ein Sozialsystem, für das alle Beschäftigten Beiträge einzahlen. Zusätzlich gibt es eine vom Staat gewährte Komponente an Sozialhilfen. Es gibt Renten für Pensionisten, Hinterbliebene und Behinderte, Leistungen für Krankheit, Mutterschaft und Pflege, Leistungen bei Arbeitsunfällen, Arbeitslosigkeit und Familienbeihilfen. Der Zugang zu den Leistungen richtet sich immer entweder nach dem Alter, gearbeiteten Jahren, Grad der Behinderung usw. (SSA 9.2018). Laut amtlicher Statistik aus dem Jahr 2015 verfügt Moldau über eine aktive Bevölkerung von 1.265.600. Es ist nicht klar, welcher Prozentsatz der Bevölkerung tatsächlich vom Sozialsystem erfasst wird. 2015 erhielten 279.330 Personen Krankengeld und 679.877 Altersrenten. Es kann davon ausgegangen werden, dass Leistungen für Arbeitslose und Rentner nicht ausreichend sind. Bei der Sozialhilfe gab es Verbesserungen, aber auf niedrigem Niveau (CoE 1.2018). Die Effizienz des moldauischen Sozialhilfesystems ist aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Landes weiterhin sehr eingeschränkt. Dabei sind die Rentenzahlungen niedrig (im Durchschnitt nicht mehr als 65 USD pro Monat, was etwa 10 USD unter dem moldauischen Existenzminimum liegt). Das Niveau der Arbeitslosenunterstützung ist ebenfalls unzureichend und entspricht der durchschnittlichen Rente. Die Situation von Rentnern ist sehr schlecht, da 89% der Rentner erklären, dass ihr Einkommen entweder nicht ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse zu decken, oder nur die absolut notwendigen Ausgaben erlaubt (BS 2018). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - AA – Auswärtiges Amt (3.2018e): Republik Moldau, Wirtschaft, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/201934, Zugriff 22.2.2019 - BS – Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 - CoE – Council of Europe - European Committee of Social Rights (ECSR) (1.2018): European Committee of Social Rights Conclusions 2017; Moldova, https://www.ecoi.net/en/file/local/1425569/1226_1519804343_cr-2017-mda-eng.pdf, Zugriff 22.2.2019 - SSA – US Social Security Administration (9.2018): Social Security Programs Throughout the World, Moldova, https://www.ecoi.net/en/file/local/1447001/1788_1539767421_moldova.pdf, Zugriff 26.2.2019 - USDOS – US Department of State (20.4.2018): Country Report on Human Rights Practices 2017 Moldova, https://www.ecoi.net/de/dokument/1430313.html, Zugriff 22.2.2019 Medizinische Versorgung Es gibt eine staatliche beitragsfinanzierte Pflicht-Krankenversicherung, die auch (gegen Zahlung einer jährlichen Versicherungsgebühr) die Behandlung nicht erwerbstätiger Personen übernimmt. Die Dienstleistungen im staatlichen Gesundheitswesen sind grundsätzlich für Moldauer umsonst und jegliche Form der Bestechung ist unter Strafe gestellt. In der Praxis jedoch sind Extrazahlungen die Regel, um z. B. Zugang zu bestimmten Untersuchungen/Eingriffen zu erhalten oder diesen Zugang zu beschleunigen. Ebenso ist die freie Arztwahl tatsächlich nur gegen entsprechende Zahlung möglich. Für derartige Zahlungen sind Quittungen natürlich nicht erhältlich. Sie sind somit auch nicht erstattungsfähig. Andere Leistungen wie z. B. zahnmedizinische Prophylaxen bzw. Behandlungen werden durch die staatliche Pflichtversicherung erst gar nicht abgedeckt. Behandlungsmöglichkeiten in den staatlichen und privaten Krankenhäusern sind nicht mit dem westeuropäischen Standard vergleichbar. In ländlichen Gebieten existiert bestenfalls eine eingeschränkte Grundversorgung. Keine Klinik kann ein umfassendes Behandlungspaket anbieten; angeboten wird sowohl von staatlichen als auch Privatkliniken vielmehr nur in Teilbereichen Medizin auf hohem Niveau, wobei dieser Service gelegentlich an die Fachkompetenz einzelner Ärzte gebunden ist und somit nicht für die gesamte Klinik gilt. Die Versorgung mit Medikamenten ist nicht überall gesichert. Auch in der Hauptstadt kommt es gelegentlich zu Engpässen. Staatliche Preisvorgaben haben in der Vergangenheit zu einem Rückzug vieler ausländischer Arzneimittelhersteller vom moldauischen Markt geführt. Die gezielte persönliche Einfuhr von Medikamenten aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich (AA 29.10.2018). Die Verfassung von 1994 garantiert das Recht auf Gesundheit und eine kostenlose Basisbehandlung durch den Staat. 2001 wurde die verpflichtende Krankenversicherung geschaffen und 2004 landesweit eingeführt. Die staatliche Garantie eines universellen Zugangs zu medizinischer Basisversorgung wurde überarbeitet und durch die verpflichtende Krankenversicherung ergänzt. Die primäre Gesundheitsversorgung in Moldau basiert auf den familienmedizinischen Zentren und Gesundheitszentren, mit Ordinationen und Gesundheitsbüros in den ländlichen Gegenden. Seit Anfang 2008 sind diese verwaltungstechnisch autonom, davor unterstanden sie dem nächstgelegenen Bezirkskrankenhaus. Die sekundäre Versorgung umfasst spezialisierte ambulante und stationäre Behandlung in Bezirks- und städtischen Krankenhäusern. In Chisinau gibt es davon unabhängige spezialisierte ambulante Betreuung durch örtliche medizinische Vereinigungen. In jedem Bezirk gibt es darüber hinaus notfallmedizinische Einrichtungen (Ambulanzdienste) des Gesundheitsministeriums. Die medizinischen Einrichtungen der tertiären Versorgung bieten spezialisierte und hochspezialisierte medizinische Versorgung für die gesamte Bevölkerung. Sie befinden sich fast alle in Chisinau und unterstehen dem Gesundheitsministerium. Alle drei Organisationsebenen haben Verträge direkt mit der verpflichtenden Krankenversicherung. Viele medizinische Dienste werden von Privaten angeboten, vor allem Spezialambulatorien, diagnostischen Labors, Apotheken usw. Diese können Verträge mit der Versicherung haben. Es gibt parallel eine ganze Reihe von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen anderer Ministerien, die deren Budgets unterliegen aber auch Verträge mit der Versicherung haben können. Eine große Zahl an NGOs, welche auf dem Gesundheitssektor aktiv sind, arbeiten vor allem in den Bereichen HIV/AIDS bzw. Tuberkulose-Eindämmung und in der Kindergesundheit. Sie arbeiten mit an der Formulierung von Gesundheitspolitik und beim Monitoring der Umsetzung von Gesundheitsreformen. Die Ausgaben für das Gesundheitssystem sind relativ niedrig. Das Basispaket der verpflichtenden Krankenversicherung umfasst grundlegende Versorgung von Erkrankungen, eine kurze Liste von Medikamenten, welche übernommen werden; Notfallversorgung; primäre, sekundäre und tertiäre (auch Rehabilitation) medizinische Versorgung; Zahnbehandlung; Krankentransport; Laborleistungen; Heimpflege und palliative Pflege. 2012 wurde das Paket um neue immunologische, radiologische und nuklearmedizinische Behandlungen erweitert. Diese Behandlungen werden gewährt, wo medizinisch nötig. 2011 scheiterte der Versuch der Regierung einen Selbstbehalt für Arztbesuche einzuführen. Out-of-pocket-Zuzahlungen gibt es in Form von Direktzahlungen und informellen Zahlungen. Schätzungen aus dem Jahr 2011 gingen davon aus, dass der Anteil an Zuzahlungen in Spitälern bei 58% lag. Bei Unversicherten liegen die Zahlen höher. Leistungen, die nicht unter die verpflichtende Krankenversicherung fallen, müssen direkt bezahlt werden, mehrheitlich sind das Medikamente und zahnmedizinische Leistungen. Out-of-pocket-Zuzahlungen sind vor allem bei Medikamenten recht hoch, was die Regierung veranlasste, den Preisregulierungsmechanismus für Medikamente zu ändern. Informelle Zahlungen (also Bestechung für mehr, bessere oder schnellere Leistungen) betreffen einer Umfrage zufolge in Spitälern 37,9% der Patienten. Diese leisteten informelle Zahlungen an Krankenhauspersonal (durchschnittlich USD 100,-). In ländlichen Gebieten waren es 40,8% der Patienten. Am häufigsten waren die informellen Zahlungen in der tertiären medizinischen Versorgung (48,4%). Nach Fachgebieten geordnet waren informelle Zahlungen in Geburtseinrichtungen (71%) am häufigsten, gefolgt von der Chirurgie (50,9%). Von den versicherten Patienten tätigten 36,8% informelle Zahlungen, von den Unversicherten hingegen 45,5%. Das Gesundheitsministerium ist bestrebt dieses Phänomen zurückzudrängen. Das Netzwerk öffentlicher Gesundheitseinrichtungen in Moldau besteht aus dem Nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit in Chisinau, zwei städtischen Zentren für öffentliche Gesundheit in Chisinau und Balti, und 34 Bezirkszentren für öffentliche Gesundheit, zuzüglich sieben Zentren für öffentliche Gesundheit anderer Ministerien welche parallel bestehen. Das Netzwerk der Labors besteht aus physikalischen, chemischen, mikrobiologischen, parasitologischen und radiologischen Labors bis hinunter auf die Bezirksebene. Einer Umfrage zufolge sind 80,2% der Moldauer mit den Leistungen ihrer Krankenhäuser zufrieden, aber 53,4% äußerten Kritik an den Zuzahlungen. Wartezeiten sind relativ kurz. 75% fühlen sich über die Behandlung gut informiert und auf dem Laufenden gehalten. 28% haben das Gefühl, die Krankenversorgung habe sich verbessert, 10% meinen das Gegenteil und 30% sehen keine Änderung. Die Sterblichkeit ist in Moldau für europäische Verhältnisse hoch, jedoch im internationalen Kontext niedrig. Die Häufigkeit von Tuberkulose, insbesondere multiresistenter TB, ist ein Problem. Arbeitslose müssen sich arbeitslos melden und erhalten dann für sechs Monate Arbeitslosengeld und Krankenversicherung. Viele Roma haben Probleme mit der verpflichtenden Krankenversicherung, weil sie nicht über die für den Zugang nötigen Identitätsdokumente verfügen oder in entlegenen Gegenden leben (WHO 2012). Das moldauische Gesundheitssystem zielt auf universellen und kostenlosen Zugang zu bestimmten Behandlungen (Grundversorgung, vorklinische Notfallversorgung, Behandlung von Tuberkulose, AIDS und Krebs), egal ob der Patient versichert ist oder nicht. Die Pflichtversicherung deckt Angestellte und Selbstständige auf der Grundlage von Beiträgen ab, bestimmte andere Personengruppen sind automatisch abgedeckt (Kinder, Studenten, Schwangere und Wöchnerinnen und Mütter von vier oder mehr Kindern, Menschen mit Behinderungen, Rentner, formal arbeitslos gemeldete Personen, pflegende Angehörige und Sozialhilfeempfänger). Es ist nicht klar, welcher Prozentsatz der Bevölkerung tatsächlich vom Gesundheitssystem erfasst wird (CoE 1.2018). Die öffentliche Gesundheitsversorgung ist nach wie vor extrem unterfinanziert und der Großteil der Bevölkerung ist gezwungen private Mittel zu verwenden, um angemessene Pflege zu erhalten. Das fördert Korruption bei medizinischem Personal (BS 2018). Die Umstrukturierung der öffentlichen Gesundheitsdienste ist in vollem Gange, einschließlich einer formellen Entscheidung zur Einrichtung einer Nationalen Gesundheitsbehörde. Ein aktualisiertes Konzept zur Krankenhausregionalisierung wurde vorgelegt, es gab aber keine Fortschritte bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Moldau beteiligt sich am EU-Gesundheitsprogramm 2014-2020 (EC 3.4.2018). Die Verteilungsungleichheit zwischen Stadt und Land, auch im Bereich der Gesundheitsversorgung, gibt Anlass zur Besorgnis. Die jüngsten Dezentralisierungsmaßnahmen der Regierung haben das Problem eher verschärft, da die Gemeinden unterschiedlich leistungsfähig sind. Die öffentlichen Ausgaben für Gesundheit sinken, Korruption ist im Gesundheitssektor weit verbreitet. Durch Abwanderung fehlt gut ausgebildetes medizinisches Personal. Von der obligatorischen Krankenversicherung werden rund 20 Prozent der Bevölkerung nicht abgedeckt. Die allgemeine Qualität der Gesundheitsdienstleistungen ist schlecht und es gibt keine Monitoringmechanismen für öffentliche Gesundheitseinrichtungen. Roma, Behinderte, HIV/AIDS-Kranke, Flüchtlinge/Asylwerber und andere benachteiligte und marginalisierte Personen und Gruppen sind beim Zugang zu Gesundheitsversorgung diskriminiert. HIV/AIDS verbreiten sich zusehends, ebenso die Tuberkulose, vor allem die mehrfach medikamentenresistente Tuberkulose. Drogenkonsumenten sind Berichten zufolge gelegentlich einer Zwangsbehandlung in Verbindung mit Inhaftierung unterzogen, während die internationale Finanzierung für Drogenprogramme zurückgeht (UN CESCR 19.10.2017). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt (Deutschland) (29.10.2018): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Moldau, https://www.ecoi.net/en/file/local/1452871/4598_1543584844_auswaertiges-amt-bericht-ueber-die-asyl-und-abschiebungsrelevante-lage-in-der-republik-moldau-stand-oktober-2018-29-10-2018.pdf, Zugriff 26.2.2019 - BS – Bertelsmann Stiftung
(2018): BTI 2018; Moldova Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/1427438/488350_en.pdf, Zugriff 22.2.2019 - CoE – Council of Europe - European Committee of Social Rights (ECSR) (1.2018): European Committee of Social Rights Conclusions 2017; Moldova, https://www.ecoi.net/en/file/local/1425569/1226_1519804343_cr-2017-mda-eng.pdf, Zugriff 22.2.2019 - EC – European Commission (3.4.2018): Association Implementation Report on Moldova, https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/association_implementation_report_on_moldova.pdf, Zugriff 22.2.2019 - UN CESCR – UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (19.10.2017): Concluding observ

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