G als unbegründet abgewiesen. römisch eins. Die Beschwerde wird
Paragraph 57, AsylG als unbegründet abgewiesen. II.
GVG und § 9 Abs. 2 BFA-VG wird festgestellt, dass eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist.römisch zwei.
Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG und Paragraph 9, Absatz 2, BFA-VG wird festgestellt, dass eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist. III.)
G 2005 wird XXXX eine "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von 12 Monaten erteilt.römisch drei.)
Paragraph 55, Absatz eins, AsylG 2005 wird römisch 40 eine "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von 12 Monaten erteilt. IV.) Der Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte III., IV., V. stattgegeben und diese ersatzlos behoben.römisch vier.) Der Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte römisch drei., römisch vier., römisch fünf. stattgegeben und diese ersatzlos behoben. B) Die Revision ist
4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.,
Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift
Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses
Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten.
GVG sind auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes § 29 Abs. 1 zweiter Satz, 2a, 2b, 4 und 5 und § 30 VwGVG sinngemäß anzuwenden. Dies gilt nicht für verfahrensleitende Beschlüsse.
Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG sind auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Paragraph 29, Absatz eins, zweiter Satz, 2a, 2b, 4 und 5 und Paragraph 30, VwGVG sinngemäß anzuwenden. Dies gilt nicht für verfahrensleitende Beschlüsse. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am XXXX verkündeten Erkenntnisses ergeht
GVG iVm § 31 Abs. 3 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
GVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am römisch 40 verkündeten Erkenntnisses ergeht
Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz 3, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses
Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hierzu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:L512.2175862.2.00
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