RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum05.04.2022 GeschäftszahlW124 2198041-1 Spruch, W124 2198000-1/54EW124 2198041-1/60EW124 2198055-1/39EW124 2198051-1/39EW124 2198047-1/39EW124 2198000-1/54E, W124 2198041-1/60E, W124 2198055-1/39E, W124 2198051-1/39E, W124 2198047-1/39E, GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM XXXX MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSESGEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM römisch 40 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. FELSEISEN als Einzelrichter über die Beschwerden von
- XXXX , geboren am XXXX ,
- XXXX , geboren am XXXX ,
- XXXX , geboren am XXXX ,
- XXXX , geboren am XXXX und
- XXXX , geboren am XXXX , alle Staatsangehörige von Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom
- XXXX , Zlen.
- XXXX ,
- XXXX ,
- XXXX ,
- XXXX und
- XXXX , nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am XXXX , XXXX und XXXX zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. FELSEISEN als Einzelrichter über die Beschwerden von
- römisch 40 , geboren am römisch 40 ,
- römisch 40 , geboren am römisch 40 ,
- römisch 40 , geboren am römisch 40 ,
- römisch 40 , geboren am römisch 40 und
- römisch 40 , geboren am römisch 40 , alle Staatsangehörige von Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom
- römisch 40 , Zlen.
- römisch 40 ,
- römisch 40 ,
- römisch 40 ,
- römisch 40 und
- römisch 40 , nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 zu Recht: A) I. Den Beschwerden wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 und XXXX , XXXX , XXXX , XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.A) römisch eins. Den Beschwerden wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 und römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass den BeschwerdeführerInnen damit kraft Gesetztes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass den BeschwerdeführerInnen damit kraft Gesetztes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. TextGemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am XXXX verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am römisch 40 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:W124.2198041.1.00