RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum07.04.2022 GeschäftszahlI412 2210966-1 Spruch, I412 2210966-1/24E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Gabriele ACHLEITNER als Einzelrichterin über die Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , StA. NIGERIA, vertreten durch die BBU Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (BFA-O) vom 26.09.2018, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Gabriele ACHLEITNER als Einzelrichterin über die Beschwerde der römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. NIGERIA, vertreten durch die BBU Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH, Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (BFA-O) vom 26.09.2018, Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 zu Recht: A) I. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt I. wird als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch eins. wird als unbegründet abgewiesen. II. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 stattgegeben und XXXX der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nigeria zuerkannt. Gemäß § 8 Abs. 4 wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer eines Jahres erteilt.römisch zwei. Die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides wird gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG 2005 stattgegeben und römisch 40 der Status einer subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nigeria zuerkannt. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte für die Dauer eines Jahres erteilt. B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig. , , TextEntscheidungsgründe:, Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
- Die Beschwerdeführerin stellte am 04.09.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz, den sie bei ihrer Erstbefragung damit begründete, dass ihre Mutter schon seit langer Zeit an Diabetes leide, weshalb ihr Vater sie weggeschickt habe. Die Beschwerdeführerin habe einen Unfall gehabt und seitdem leide sie an starken Schmerzen.
- In der niederschriftlichen Einvernahme vom 12.09.2018 wurde die Beschwerdeführerin detailliert zu ihren Ausreisemotiven befragt. Diesbezüglich gab sie zusammengefasst an, dass sie in Libyen Opfer von Menschenhandel geworden wäre, auch habe sie ihr Vater zum Zwecke der Schuldtilgung an einen anderen Mann verkaufen wollen. Darüber hinaus sei sie von einem Kult kontaktiert worden und habe dieser versucht, sie zu rekrutieren.
- Mit Stellungnahme vom 19.09.2018 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zu den ihr im Laufe der Einvernahme überreichten Länderinformationsberichten zu Nigeria, wiederholte im Einzelnen ihr Vorbringen und bezog dieses auf die im Bericht enthaltenen Länderinformationen.
- Mit gegenständlichen Bescheid vom 26.09.2018 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) ab. Die belangte Behörde erteilte der Beschwerdeführerin keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt III.) und erließ gegen sie eine Rückkehrentscheidung nach Nigeria (Spruchpunkt IV.). Darüber hinaus sprach sie aus, dass eine Abschiebung der Beschwerdeführerin nach Nigeria zulässig ist (Spruchpunkt V.) und legte die Frist für ihre freiwillige Ausreise mit zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung fest (Spruchpunkt VI.).
- Mit gegenständlichen Bescheid vom 26.09.2018 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) und hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt römisch zwei.) ab. Die belangte Behörde erteilte der Beschwerdeführerin keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt römisch drei.) und erließ gegen sie eine Rückkehrentscheidung nach Nigeria (Spruchpunkt römisch vier.). Darüber hinaus sprach sie aus, dass eine Abschiebung der Beschwerdeführerin nach Nigeria zulässig ist (Spruchpunkt römisch fünf.) und legte die Frist für ihre freiwillige Ausreise mit zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung fest (Spruchpunkt römisch sechs.).
- Gegen diesen Bescheid richtet sich die rechtzeitig eingebrachte Beschwerde vom 06.11.2018, womit der Bescheid vollumfänglich angefochten wird.
- Die Beschwerde samt Verwaltungsakt wurde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt und die Sache im Rahmen des Geschäftsverteilungsausschusses vom 19.05.2020 der hier entscheidenden Gerichtsabteilung neu zugeteilt.
- Am 29.10.2021 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zu einem ihr vorher überstellten Parteiengehör im Rahmen einer Verständigung von Ergebnis der Beweisaufnahme.
- Am 15.03.2022 fand vor dem erkennenden Gericht eine mündliche Verhandlung statt, zu der die Beschwerdeführerin, ihre Rechtsvertretung und ein Dolmetscher für die englische Sprache erschienen sind. Im Zuge dieser Verhandlung wurde eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme binnen 10 Tagen hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Verurteilung eingeräumt.
- Am 24.03.2022 langte beim Bundesverwaltungsgericht eine Stellungnahme der Beschwerdeführerin im Hinblick auf ihre Vorstrafe ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:
- Feststellungen: 1.
- Zur Person der Beschwerdeführerin: Die mittlerweile volljährige Beschwerdeführerin ist ledig. Sie ist Staatangehörige Nigerias und bekennt sich zum christlichen Glauben. Sie ist Angehörige der Volksgruppe der Agbar. Ihre Identität steht nicht fest. Die Beschwerdeführen verfügt nur über marginale Schulbildung. In Nigeria lebte die Beschwerdeführerin in wirtschaftlich sehr schwierigen Verhältnissen. Der Vater hat die Familie für eine andere Frau verlassen und lebte die Beschwerdeführerin in der Folge bei ihrer Mutter und ihren Geschwistern, wobei sie bereits als Kind gezwungen war, durch Aufnahme von Arbeit zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Die Beschwerdeführerin war bereits als Minderjährige sexueller Gewalt ausgesetzt und wurde Opfer von Menschenhändlern, die sie nach Libyen verbrachten. Anschließend gelangte sie über Italien, wo sie sich mehrere Monate aufhielt und zur Prostitution gezwungen wurde - nach Österreich, wo sie seit zumindest 04.09.2017 aufhältig ist. Die Beschwerdeführerin war zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz minderjährig. Die Beschwerdeführerin hat keinen aufrechten Kontakt zu ihrer Familie in Nigeria. Bei der Beschwerdeführerin wurde eine posttraumatische Belastungsstörung, mehrere depressive Episoden sowie eine unterdurchschnittliche Intelligenz diagnostiziert. In Österreich hält sich die Beschwerdeführerin seit spätestens ihrer Antragstellung auf. Sie ist im Bundesgebiet weder erwerbstätig, noch ist sie ehrenamtlich tätig oder Mitglied in einem Verein oder einer Organisation. Die Beschwerdeführerin besuchte im Bundesgebiet einige Deutschkurse und verfügt über einige Empfehlungs- und Unterstützungsschreiben, eine qualifizierte Deutschprüfung hat sie bislang nicht abgelegt. Sie weist darüber hinaus jedoch keine maßgeblichen integrativen Verfestigungen im Bundesgebiet auf. Sie verfügt hier über keine Verwandten oder maßgebliche private und familiäre Beziehungen. Die Beschwerdeführerin ist im Bundesgebiet melderechtlich erfasst und bezieht derzeit keine Leistungen aus der Grundversorgung. Sie wurde mit Urteil des Landesgerichtes XXXX zu GZ: XXXX vom 03.11.2021 aufgrund des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1
- Fall SMG und des Vergehens der Geldwäscherei nach § 165 Abs 2
- und
- Fall StGB nach dem Strafsatz des § 28a Abs 1 SMG zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe im Ausmaß von zwölf Monaten verurteilt. Sie wurde mit Urteil des Landesgerichtes römisch 40 zu GZ: römisch 40 vom 03.11.2021 aufgrund des Verbrechens des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins,
- Fall SMG und des Vergehens der Geldwäscherei nach Paragraph 165, Absatz 2,
- und
- Fall StGB nach dem Strafsatz des Paragraph 28 a, Absatz eins, SMG zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe im Ausmaß von zwölf Monaten verurteilt. Bei der Strafzumessung wurde das teilweise Geständnis, die Unbescholtenheit der Beschwerdeführerin und die Nicht-Vollendung des
- Lebensjahres zum Tatzeitpunkt als mildernd gewertet, erschwerend wurde hingegen das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen berücksichtigt. 1.
- Zu den Fluchtmotiven der Beschwerdeführerin: Es ist der Beschwerdeführerin nicht gelungen, eine asylrelevante Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Gesinnung glaubhaft zu machen. Die Beschwerdeführerin verfügt in Nigeria über kein tragfähiges soziales Netz, von welchem sie im Falle der Rückkehr mit verlässlicher Unterstützung rechnen könnte. Im Falle ihrer Rückkehr nach Nigeria ist nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin in der Lage wäre, sich aus eigenem eine Existenz zu sichern und aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes wahrscheinlich, dass die Beschwerdeführerin in eine existentielle Notlage geraten würde. , 1.
- Zum Herkunftsstaat: 1.3.
- Zum Menschenhandel in Nigeria: Auf Basis des aktuellen "EASO Country of Origin Information Report: Nigeria - Trafficking in Human Beings, April 2021", welcher als Aktualisierung des "EASO Country of Origin Information Report: Nigeria - Sex Trafficking of women, October 2015" (im Folgenden: EASO-Bericht 2015) sowie von Kapitel 3.16 des "EASO Country of Origin Information Report: Nigeria - Targeting of Individuals, November 2018" zu verstehen ist, wird Folgendes festgestellt: Allgemeines zum Menschenhandel in Nigeria: Nigeria ist ein Herkunfts-, Transit- und Zielland für Opfer von Menschenhandel. Im Jahr 2003 wurde das Gesetz zum Verbot des Menschenhandels (Trafficking in Persons (Prohibition) Law Enforcement and Administration Act; im Folgenden: TIPLEAA) verabschiedet, welches die rechtliche Grundlage für die Bekämpfung des Menschenhandels in Nigeria darstellt und 2015 umfassend novelliert wurde. Durch dieses Gesetz wurde auch eine Nationale Agentur für das Verbot des Menschenhandels (National Agency for the Prohibition of Trafficking in Persons; im Folgenden: NAPTIP) eingerichtet, um die Bestimmungen des TIPLEAA durchzusetzen. Internationale Organisationen und Experten stimmen weitgehend darin überein, dass die nigerianische Regierung auf Bundes- und Bundesstaatsebene - insbesondere in Edo State - diverse Anstrengungen unternommen hat, um gegen den Menschenhandel vorzugehen. Quellen stellten jedoch ebenso fest, dass diesem Eingeständnis nicht die Bereitstellung angemessener Ressourcen für einen effizienten Kampf gegen den Menschenhandel gefolgt ist. Positive Entwicklungen in den letzten Jahren können u.a. in den Bemühungen um die Erarbeitung eines neuen nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel und der Einrichtung mehrerer staatlicher Task Forces zu dieser Thematik erkannt werden. Nigeria fungiert als Quellland für Menschenhandel in Nachbarländer, Zielländer in Nordafrika und dem Nahen Osten, die EU und osteuropäische Länder wie Russland. Im Jahr 2020 identifizierte das US-Außenministerium nigerianische Opfer von Menschenhandel in mindestens 36 anderen Ländern. Im Jahr 2019 brachte NAPTIP nigerianische Opfer aus achtzehn verschiedenen Ländern in ihren Herkunftsstaat zurück. Die meisten Opfer, die von NAPTIP aus Ausbeutungssituationen in Drittländern gerettet wurden, befanden sich in Nachbarländern (Mali, Niger und Elfenbeinküste), Libyen, Russland und verschiedenen Ländern im Nahen Osten. Nigerianische Frauen und Mädchen landeten häufig in der Prostitution oder in der häuslichen Sklaverei. Speziell im Hinblick auf den Sexhandel ist Quellen zu entnehmen, dass die Schleppernetzwerke ihren Modus Operandi angepasst haben und sich vermehrt auf die Nachbarländer und den Nahen Osten als Zielländer fokussieren, da es schwieriger geworden ist, nigerianische Frauen über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa zu schleusen und ein nicht unerheblicher Teil der Opfer auf dem Weg nach Europa mittlerweile für Monate oder gar Jahre in Libyen festsitzt. Zum grenzüberschreitenden Menschenhandel aus Nigeria nach Europa: Die EU beherbergt eine erhebliche Anzahl nigerianischer Opfer des Menschenhandels. Nach einem Höhepunkt der Ankünfte nigerianischer Migranten in Italien zwischen 2015 und 2017 zeigen Daten aus dem Jahr 2019 jedoch, dass der Zustrom aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage in Libyen und neuer Maßnahmen zur Eindämmung der Migration nach Italien, einschließlich der Unterstützung der libyschen Küstenwache, stark zurückgegangen ist. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) kamen zwischen 2017 und Mitte 2020 insgesamt 465.250 irreguläre Migranten nach Europa (sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg), wobei hiervon 20.348 Personen aus Nigeria stammten. Während des Berichtszeitraums führte Nigeria nach wie vor die Liste der Herkunftsländer von (identifizierten) Nicht-EU-Opfern des Menschenhandels in der EU an, ebenso wie die Liste der Nicht-EU-Staaten mit dem höchsten Anteil an Opfern des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (68 % dieser Opfer). Die Mehrheit (92 %) der identifizierten nigerianischen Opfer von Menschenhandel in EU-Ländern waren Frauen. Diese stammten überwiegend aus dem Süden Nigerias, insbesondere aus Edo State, dessen Hauptstadt Benin City in den letzten Jahrzehnten die zentrale Drehscheibe für den Sexhandel von Nigeria nach Europa war. Der EASO-Bericht 2015 zeigte, dass die meisten Frauen, die aus Edo gehandelt wurden, den Bini, der dominierenden ethnischen Gruppe in Edo, angehörten. Sie waren überwiegend zwischen 17 und 28 Jahre alt, wobei ein großer Teil der Opfer der Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen angehörte. Die meisten dieser Frauen und Mädchen waren Analphabetinnen oder hatten nur die Sekundarschulstufe abgeschlossen, stammten aus instabilen Familienverhältnissen und erlebten wirtschaftliche Not, gehörten jedoch nicht zu den ärmsten Schichten der Edo-Gesellschaft, sondern eher zur unteren Mittelschicht. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich dieses Profil der aus Edo nach Europa gehandelten Frauen seit 2015 wesentlich verändert hätte. Eine bemerkenswerte Entwicklung während des Berichtszeitraums war eine teilweise Verlagerung der Rekrutierungsgründe für Menschenhändler. Einige Medienberichte erweckten den Eindruck, dass dies auf die 2018 getroffene Entscheidung des Oba (traditioneller religiöser Herrscher) von Benin zurückzuführen sei, den Sexhandel zu verfluchen und die Eide aufzuheben, die bisherige Opfer von Sexhandel dazu verpflichteten, die Schulden bei ihren Menschenhändlern zu begleichen. Da sich der Einfluss des Oba jedoch nur auf das Volk der Bini erstreckt, das seine Autorität anerkennt, deuteten in Benin City ansässige NGOs an, dass die Menschenhändler ihre Rekrutierungsgebiete teilweise in andere Bundesstaaten verlagern oder nunmehr vermehrt Frauen mit anderer Volksgruppenzugehörigkeit rekrutieren. Eine im Jahr 2020 durchgeführte Untersuchung mit (zurückgekehrten) Opfern von Menschenhandel in Benin City ergab, dass Edo State nach wie vor ein wichtiger Ausgangspunkt für Opfer von Sexhandel ist, aber viele der Frauen und Mädchen, die durch Benin City reisen, nicht aus Edo selbst stammen. Quellen ermittelten eine Zunahme von weiblichen Opfern, die für den Sexhandel in Richtung Europa bestimmt sind, aus den südlichen Bundesstaaten Delta, Ekiti und Ondo, aber auch aus dem nördlichen Bundesstaat Kano. Ein Bericht identifizierte den Bundesstaat Anambra als wichtigen Ausgangspunkt für irreguläre nigerianische Migranten und wies darauf hin, dass die Stadt Onitsha im Bundesstaat Akwa Ibom das Potenzial hat, zu einer Drehscheibe für irreguläre Migration zu werden. Es ist jedoch noch zu früh, die genauen Auswirkungen der Entscheidung des Oba abzuschätzen. Da außerdem die Ankunft von Nigerianern in der EU seit 2018 zurückgegangen ist, halten es die Quellen für unwahrscheinlich, dass die Maßnahmen des Oba das demografische Profil nigerianischer weiblicher Opfer von Menschenhandel in der EU wesentlich verändert hätten. Verschiedene Organisationen, die mit nigerianischen weiblichen Opfern von Menschenhandel in Europa arbeiten, bestätigten, dass sie nach wie vor hauptsächlich auf Opfer aus Edo State und anderen Teilen Südnigerias stießen. 11 % aller (männlichen und weiblichen) nigerianischen Menschenhandelsopfer, die zwischen 2017 und 2018 in der EU identifiziert wurden, waren minderjährig. Armut und damit verbundene Probleme sind nach wie vor die Hauptursache für Menschenhandel - und Migration im Allgemeinen - vom Süden Nigerias nach Europa. Quellen legen darüber hinaus nahe, dass viele Opfer des Menschenhandels aus dysfunktionalen, von Missbrauch geprägten Familienverhältnissen stammen. Töchter aus alleinerziehenden und polygamen Haushalten sind besonders gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden. Verschiedene Quellen gaben zudem an, dass die Tradition, Mädchen/Frauen der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) zu unterziehen, ein Faktor sei, der die Anfälligkeit der Mädchen für Menschenhandel erhöhe und dass Menschenhändler Mädchen/Frauen ausbeuten, die versuchen würden FGM zu entkommen und alleine in großen städtischen Zentren landen. Geschlechterungleichheit und die Vorstellung, dass Töchter Opfer für das wirtschaftliche Wohlergehen ihrer Familien bringen sollten, tragen ebenfalls zu hohen Raten von Sexhandel aus Edo State bei. Untersuchungen ergaben, dass vielen Opfern aus Edo State bewusst war, dass sie in Europa in der Sexindustrie arbeiten werden und die Bürger des Edo State generell sehr gut über die Problematik informiert sind und wissen, was Sexhandel mit sich bringt. Sexhandel wird in Edo State nicht unbedingt als etwas Schlechtes angesehen. Viele Angehörige der armen Bevölkerungsschichten sowie der unteren Mittelschichten von Benin City betrachten tatsächlich den Umstand, ein Familienmitglied im Ausland zu haben, als einzige Möglichkeit, um soziale Mobilität zu erreichen. Diese Haltung gilt insbesondere im Hinblick auf (erstgeborene) Töchter, von denen erwartet wird, dass sie sich für das wirtschaftliche Wohlergehen der Familie aufopfern. Die Tatsache, dass es Opfern von Menschenhandel noch in einem frühen Stadium ihres Aufenthalts in Europa gelang, Geldüberweisungen nach Hause zu tätigen, und dass viele von ihnen soziale Medien nutzten, um ein positives Bild ihrer Lebensumstände zu zeichnen, trug dazu bei, die Vorstellung aufrechtzuerhalten, dass Menschenhandel ein Weg in eine bessere Zukunft sein kann. Die offene Zurschaustellung von Wohlstandsgewinnen aufgrund von Sexhandel in Benin City/Edo State sind Faktoren, die die Familien von und die Frauen/Mädchen teils selbst ermutigen, Menschenhändler aufzusuchen. In vielen Fällen betrachten sich diejenigen, die von internationalen Organisationen und den nigerianischen Behörden als Opfer von Sexhandel angesehen werden, nicht unbedingt selbst als solche. Allerdings scheinen Frauen/Mädchen nicht immer die Dauer ihrer Ausbeutung und die tatsächliche Höhe der Schulden, welche sie an Menschenhändler zurückzahlen müssen, vollständig zu erfassen und stellt für sie ein vorgeschlagener Kredit von 30.000 bis 60.000 Euro oft nur einen abstrakten Betrag dar, von dem sie denken, dass sie ihn in kürzester Zeit zurückverdienen könnten. Jüngst ergaben Untersuchungen, dass der große Zustrom von Rückkehrern aus Libyen dazu beigetragen hat, das Bewusstsein in Nigeria über die Gefahren des Sexhandels zu schärfen. Die Tatsache, dass die Überfahrt nach Europa in den letzten Jahren sehr schwierig geworden ist, hielt Edo-Frauen - und andere nigerianische Migranten - zunehmend davon ab, sich auf die Reise nach Europa zu begeben, was sie jedoch nicht davon abgehalten hat, Benin City zu verlassen und vermehrt zu anderen Zielen reisen. Modi Operandi nigerianischer Menschenhändler zur sexuellen Ausbeutung von Frauen in Europa: Der Sexhandel mit Frauen aus Nigeria besteht aus drei Phasen: der Anwerbung, der Reise nach Europa, und der sexuellen Ausbeutung in Europa. Laut dem EASO-Bericht 2015 war den meisten Quellen zu entnehmen, dass sogenannte "Madams", nigerianische Frauen, die meist in der Vergangenheit als Prostituierte gearbeitet haben und/oder selbst Opfer sexueller Ausbeutung in Europa waren, im Zentrum der Menschenhändler-Netzwerke standen. Sie initiierten die Rekrutierung der Opfer, finanzierten ihre Reise und überwachten deren Ausbeutung in Europa. Dem Bericht war zu entnehmen, dass Madams oft in Paaren operierten, wobei eine in Europa und die andere in Nigeria ansässig war. Die Madams griffen meist auf die Unterstützung von Gruppen der organisierten Kriminalität mit Vertretern in Zielorten entlang der Menschenhandelsroute und in Europa zurück, um die Reise der weiblichen Opfer des Menschenhandels von Nigeria in die EU zu erleichtern. Verschiedene strafrechtliche Ermittlungen gegen nigerianische Menschenhändlerringe in Europa bestätigten die anhaltende Bedeutung dieses Modells, das sich auf diese weiblichen Menschenhändlerinnen bei der Organisation des Sexhandels von Nigeria nach Europa konzentrierte. Einige neuere Gerichtsverfahren stellen die anhaltende Bedeutung dieses Modells jedoch in Frage. Madams sind auch in Libyen ansässig, wo nigerianische Opfer des Sexhandels auf ihrem Weg nach Europa sexuell ausgebeutet werden oder wo Libyen bereits als Endziel fungiert. Madams in Italien und Libyen kooperieren und/oder beteiligen sich an einem wechselseitigen Prozess des Verkaufs und Kaufs nigerianischer Frauen und Mädchen. Einige Untersuchungen deuten darauf hin, dass Madams aufgrund der Entwicklungen in Libyen, wo libysche Kriminelle und bewaffnete Gruppen nigerianische Frauen/Mädchen in ihre Gewalt bringen, sobald sie die Grenze überqueren, an Einfluss verloren haben. Diese libyschen Akteure sollen u.a. nigerianische Frauen sexuell ausbeuten und deren Familienangehörige in der Heimat oder Madams in Italien zu Lösegeldzahlungen im Austausch für ihre Befreiung zwingen. Andere Quellen gaben an, dass nigerianische Menschenhandelsnetzwerke, welche Vertreter in Libyen haben, es geschafft haben, Vereinbarungen mit libyschen Kriminellen zu treffen, und auch zunehmend für den Handel von Personen anderer (westafrikanischer) Nationalitäten verantwortlich zeichnen. Madams sind in verschiedenen Stadien des Menschenhandels auf die Dienste anderer - meist männlicher - Personen angewiesen. Die Einblicke in die Beziehungen und die Machtdynamik zwischen Madams und Gruppen der organisierten Kriminalität sind unterschiedlich. Einige Quellen deuten darauf hin, dass die Madams in erster Linie auf unterstützende Dienste dieser Gruppen zurückgreifen. Europäische Strafverfolgungsbehörden äußerten die Vermutung, dass - vor allem in Italien - mächtige nigerianische Verbrecherbanden tatsächlich selbst für den Menschenhandel verantwortlich zeichnen würden. Anderen Quellen zufolge kontrollieren Gruppen der organisierten Kriminalität einige der Gebiete, in denen Madams ihr Prostitutionsgeschäft betreiben, und verlangen von diesen "Steuern" für das Recht, in diesen Gebieten tätig sein zu können, sind aber selbst nicht aktiv am Menschenhandel beteiligt. Der EASO-Bericht 2015 identifizierte verschiedene Modelle für die Rekrutierung von Frauen aus Benin City/Edo State im Besonderen. Er zitierte Quellen, die darauf hinwiesen, dass: 1) Frauen sich selbst an Menschenhändler wenden, 2) Familienmitglieder oder Bekannte sie mit Menschenhändlern in Kontakt bringen, oder 3) Frauen von Fremden auf der Straße angesprochen oder über soziale Medien angeworben werden. Jüngste Untersuchungen und Medienberichte bestätigen die anhaltende Existenz jedes dieser Modelle. Einige Quellen wiesen auf die Existenz eines vierten, stärker fragmentierten Modells hin, bei dem die Reise von Nigeria nach Europa nicht unbedingt von Anfang bis Ende von einer Madam/einem Menschenhändler kontrolliert und organisiert wird. Einige Forscher argumentieren, dass dieses Modell an Bedeutung gewonnen hat, weil die Madams aufgrund der unsicheren Lage in Libyen die Kontrolle über den Verlauf des Menschenhandels verloren haben und es aufgrund der Maßnahmen zur Unterbindung des Zustroms von Migranten über das Mittelmeer schwieriger geworden ist, Frauen nach Europa zu schleusen. Es sind auch Madams in Nigeria ansässig und rekrutieren selbst Frauen und Mädchen vor Ort. Ebenso reisen einige in Europa lebende Madams regelmäßig nach Nigeria, um Opfer zu rekrutieren, oder sie nutzen Mittelsmänner. Hierbei greifen sie u.a. auf Familienmitglieder in der Heimat, ehemalige Opfer von Menschenhandel oder verschiedene "professionelle Anwerber", darunter sogenannte "Burger" (auch bekannt als "Trolleys" oder Verbindungsmänner: Männer, die die Opfer während - eines Teils - der Reise begleiten), Scouter, Juju-Priester und christliche Pastoren zurück. Was die Opferseite betrifft, so zeigen aktuelle Studien und Medienberichte, dass das zweite Modell, bei dem Familienmitglieder oder andere Bekannte ein Mädchen dazu ermutigen, sich mit Menschenhändlern einzulassen, am häufigsten vorkommt. Laut Human Rights Watch gab die Mehrheit von 76 befragten Opfern von Menschenhandel an, dass sie von Menschen gehandelt wurden, die sie kennen, die ihre Verzweiflung ausnutzten und ihnen falsche Versprechungen über Möglichkeiten bezahlter Arbeit, Berufsausbildung und Schulbildung machten. Der Pathfinders Justice Initiative zufolge sind viele der Anwerber „im Allgemeinen nicht mit organisierten kriminellen Netzwerken verbunden und sind sich der Gefahren, die auf ihre Rekruten lauern, nicht bewusst“ und sind „zu einem großen Teil [...] wirklich motiviert, einer jungen Frau, die sie in bitterer Armut sehen, zu helfen, ein besseres Leben im Ausland zu finden“. Quellen unterscheiden generell zwischen zwei Arten von Reisebewegungen von Nigeria nach Libyen. Der erste Typus besteht aus "organisierten Fahrten", bei denen laut dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) „hochstrukturierte Menschenhändlernetzwerke anbieten, Kunden von ihrem Herkunftsland zur libyschen Küste oder sogar zu ihrem Wunschziel in Europa zu bringen“. Der andere Typus ist die schrittweise Reise, bei der „jeder Schleuser, Fahrer oder Vermittler individuell bezahlt wird und nur für einen Abschnitt der Reise von einem Ort zum anderen zuständig ist.“ Laut UNODC nutzen die meisten Migranten aus Westafrika nach Italien die zweite Option, mit Ausnahme von nigerianischen Frauen, die gehandelt werden. Dieses Modell der "organisierten Reise", das für den Sexhandel aus Benin City typisch ist, hat in der internationalen Forschung und Berichterstattung über den Sexhandel aus Nigeria die meiste Aufmerksamkeit erhalten. Experten weisen jedoch darauf hin, dass einige nigerianische Frauen, die als Opfer sexueller Ausbeutung endeten, ihre Reise tatsächlich selbst organisierten und sich auf Schlepper verließen, um nach Libyen und anschließend nach Europa zu gelangen, und zu Beginn ihrer Reise nicht in Schuldknechtschaft bei einer Madam waren. Verschiedene Quellen zufolge endeten jedoch viele der Frauen, die alleine ausreisten, in einer Art Schuldknechtschaft bei Schleppern, da ihnen während der Reise das Geld ausging, und/oder sie von ihren Schleppern ausgetrickst und an Menschenhändler verkauft wurden, was oft zu ihrer sexuellen Ausbeutung in sogenannten "Verbindungshäusern" in Libyen führte. Grundsätzlich sind die Reisebewegungen mittlerweile weniger organisiert als früher, auch im Hinblick auf die meisten der Frauen, deren Reise von Menschenhändlern finanziert wird. Laut der Forscherin und Autorin Rafaela Pascoal sowie der Pathfinders Justice Initiative ist auch die Phase der Anwerbung komplexer geworden. Beobachtungen zeigen, dass die Madams zunehmend erst gegen Ende der Reise, wenn die Opfer bereits in Libyen sind, Kontakt zu diesen aufnehmen. Pascoal identifizierte Fälle, in denen Mädchen, die von einer in Italien ansässigen Madam rekrutiert wurden, als sie sich noch in Nigeria befanden, den Kontakt zu dieser Madam verloren, sobald sie in Libyen waren, und schließlich von einer anderen in Italien ansässigen Madam aus Libyen rekrutiert wurden. Die akademischen Forscherinnen Sine Plambech und Irene Peano wiesen beide darauf hin, dass Menschenhändler teils ihre Opfer und deren Schulden auf dem Weg verkaufen. Die IOM fand ebenfalls heraus, dass Madams die Opfer des Menschenhandels untereinander verkaufen und dass dies insbesondere bei Frauen der Fall war, die in Libyen schwanger wurden. Das Aufnehmen und Zurückzahlen von Schulden ist ein zentrales Merkmal des Sexhandels von Benin City/Edo State nach Europa. Madams oder kriminelle Banden finanzieren die Reise der Menschenhandelsopfer nach Europa, verlangen jedoch von ihnen, dass sie bei ihrer Ankunft eine stark überhöhte Schuld durch Sexarbeit zurückzahlen. Diese Schulden belaufen sich schätzungsweise zumeist auf 30.000 bis 70.000 Euro. Aus dem EASO-Bericht 2015 geht hervor, dass sich die meisten Opfer von Menschenhandel aus Benin City/Edo State der Tatsache bewusst waren, dass sie eine Schuld zurückzahlen mussten, dass sie aber die tatsächliche (stark überhöhte) Höhe der Schulden nicht kannten oder verstanden. Dennoch ergaben Untersuchungen, dass viele Opfer von Menschenhandel in Europa versuchten, ihre Schulden vollständig zurückzuzahlen, auch wenn dies nur sehr wenigen gelang. Bis zumindest 2018 nutzten Menschenhändler aus Edo State das heimische Rechtssystem, das sich auf Eide und persönliche Gegenstände stützt (Juju), um Schuldenvereinbarungen mit den Opfern des Menschenhandels vor der Abreise zu besiegeln. Durch diese Eide versprachen die Menschenhändler den Opfern, ihre Reise nach Europa zu arrangieren, und die Opfer verpflichteten sich im Gegenzug, ihre Schulden zurückzuzahlen und keine Probleme zu machen, insbesondere nicht die Identität des/der Menschenhändler(s) an Strafverfolgungsbehörden preiszugeben. Der EASO-Bericht 2015 zitierte Erkenntnisse aus der akademischen Forschung, die vor einem sensationslüsternen Verständnis der Rolle von Juju-Zaubern und -Schwüren im Sexhandel in Nigeria warnt, das Juju als treibende Kraft hinter diesem Phänomen betrachtet und Juju-Rituale selbst als inhärent traumatisch darstellt. Die Forscher betonten, dass Juju zwar eingesetzt wird, um die Treue des Opfers zum Menschenhändler zu sichern, jedoch nicht als Mittel, um Frauen und Mädchen zum Sexhandel zu zwingen, und dass es erst angewendet wird, wenn sie sich bereits entschieden haben, nach Europa zu gehen. Der Akt des Ablegens eines Juju-Schwurs wird auch nicht notwendigerweise als einschüchternd empfunden, da Juju und Juju-Schwüre integraler Bestandteil des täglichen Lebens in Edo State sind. Die Forscher betonten auch, dass Juju nur eines der Mittel ist, die Menschenhändlern zur Verfügung stehen, um den Gehorsam eines Opfers zu garantieren, und dass nicht alle Opfer von Sexhandel in Nigeria Eide geschworen haben oder, wenn sie einen Eid geschworen haben, an dessen "magische Kraft" glauben. Juju kann jedoch zu einem Werkzeug des psychologischen Zwangs werden, sobald sich die Opfer weigern den Forderungen ihrer Menschenhändler nicht nachzukommen. Jüngste Untersuchungen zeigen, dass die persönlichen Gegenstände, die mitgenommen werden, wenn ein Menschenhandelsopfer seinen Treueeid leistet, hierbei eine zentrale Rolle spielen. Priester drohten den Opfern, ihre Gegenstände in Brand zu setzen, wenn sie ihre Schulden nicht zurückzahlen, was nach Ansicht der Opfer zum Tod durch Wahnsinn führen könnte. Eine der bemerkenswertesten Entwicklungen im Berichtszeitraum war die Entscheidung des Oba von Benin, welchem die Autorität über alle Juju-Priester im Bundesstaat Edo State zukommt, im Jahr 2018 den Menschenhandel zu verfluchen, alle Priester zu verfluchen, die Eide zwischen Menschenhändlern und ihren Opfern besiegelten, und alle früheren Juju-Eide, die von Opfern des Menschenhandels geleistet wurden, zu annullieren. Erste Berichte aus Nigeria und Europa zeigten, dass diese Entscheidung verschiedene Auswirkungen hatte. Juju-Priester in Edo State sollen aufgehört haben, Eide zu besiegeln und die Opfer und/oder ihre Familien aufgefordert haben, die persönlichen Gegenstände der Opfer abzuholen. Opfer von Menschenhandel in Europa haben zudem mehr Bereitschaft gezeigt, ihre Madams zu verlassen und sowohl mit den europäischen als auch mit den nigerianischen Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Reuters interviewte eine in Nigeria ansässige, bezahlte Anwerberin von potenziellen Opfern, die angab, dass sie aus Angst vor den Folgen des Fluchs aufgehört habe, Frauen und Mädchen zu rekrutieren. Diese Beobachtungen basieren jedoch größtenteils auf anekdotischer Evidenz und betreffen die Situation kurz nachdem der Oba den Fluch ausgesprochen hatte. Experten wiesen darauf hin, dass der Sexhandel von Benin City aus nicht aufgehört hat, und dass die derzeitige Frage wahrscheinlich eher darin besteht, welche Strategien kriminelle Gruppen einsetzen werden, um ihre Handlungen an die Erklärung des Oba anpassen, u.a. durch eine Verlagerung ihrer Rekrutierungsgebiete, da die Autorität des Oba nur vom Volk der Bini aus Edo State anerkannt wird, durch eine Verlagerung hin zu anderen Zwangstaktiken, um die Treue der Opfer zu ihren Menschenhändlern zu gewährleisten, einschließlich der Androhung und/oder Anwendung von Gewalt, oder durch die Nutzung von "heimlichen Eiden" oder Schreinen außerhalb von Edo State. Der Direktor einer nigerianischen NGO wies darauf hin, dass der Fluch des Oba nichts daran änderte, die Push-Faktoren zu beseitigen, die die Bewohner des Bundesstaates Edo zum Verlassen des Landes bewegen, was bedeutet, dass sie weiterhin nach Möglichkeiten suchen werden, ins Ausland zu gehen, auch über das Modell des Sexhandels. Quellen bestätigten, dass die Entscheidung des Oba den Opfern des Menschenhandels aus Edo State in Italien zwar die Möglichkeit bot, Situationen der Ausbeutung/Schuldknechtschaft zu entkommen, NGOs jedoch beobachteten, dass sich die Opfer anfangs zwar ermutigt fühlten, ihre Madams zu verlassen, der Mangel an ausreichenden Unterstützungsdiensten allerdings dazu führte, dass viele von ihnen wieder zu ihren Madams zurückkehrten. Darüber hinaus würden Menschenhändler in Europa über andere Mittel verfügen, um Frauen zu Gehorsam zu zwingen, etwa durch (Androhung von) Gewalt gegen die Opfer und ihre Familien oder die Drohung, Opfer ohne Dokumente bei den Behörden anzuzeigen. Reisebewegungen nach und Sekundärmigration innerhalb Europas von Opfern des Menschenhandels: Untersuchungen ergaben, dass die für den Menschenhandel verantwortlichen Akteure ihren Fokus wechselnd auf unterschiedliche EU-Länder richten, was zu erheblichen Veränderungen bei der Zahl der nigerianischen Opfer von Menschenhandel führte, die in einzelnen EU-Mitgliedstaaten identifiziert werden konnten. Dem EASO-Bericht 2015 war zu entnehmen, dass die meisten nigerianischen Opfer des Menschenhandels die zentrale Mittelmeerroute über Niger und Libyen nutzten, um nach Italien zu gelangen, und verwies zudem auf eine untergeordnete Bedeutung der westlichen Mittelmeerroute nach Spanien. Im Jahr 2020 war dies immer noch der Fall. Während die erstmaligen Asylanträge von Nigerianern in Italien seit 2018 deutlich zurückgegangen sind, gab es keinen starken Anstieg der erstmaligen Anträge in Spanien. Einer europäischen NGO zufolge reist lediglich ein kleiner Teil der nigerianischen Opfer von Sexhandel immer noch per Flugzeug nach Europa ein. Zu den von Frontex
(2018)- in ihrer Datenbank über irreguläre Einreisen an den EU-Luftgrenzen - angegebenen wichtigsten Einreiseflughäfen gehörte auch Lagos (unter den ersten sechs). Theoretisch schützt das Modell der "organisierten Reise" die Opfer von Menschenhandel vor Gewalt und Ausbeutung auf dem Weg, da sie ihren Transit zum nächsten Zielort nicht selbst suchen und bezahlen müssen. Wie der EASO-Bericht 2015 jedoch bereits erwähnte, erlebten die von Menschenhandel betroffenen nigerianischen Frauen ein erhebliches Maß an sexuellem Missbrauch und Ausbeutung in sogenannten Verbindungshäusern oder Ghettos in Niger und Libyen, wo sie sich aufhielten, bevor sie den nächsten Teil ihrer Reise antraten. Entlang der zentralen Mittelmeerroute mussten nigerianische Migranten überdies Bestechungsgelder an korrupte Grenzbeamte zahlen, um weiterreisen zu können. Die Gesetzlosigkeit und unbeständige Sicherheitslage in Libyen seit 2011 „bietet einen fruchtbaren Boden für florierende illegale Aktivitäten wie Menschenhandel und Schlepperei und überlässt Migranten und geflüchtete Männer, Frauen und Kinder der Gnade zahlloser Räuber, die sie als Ware betrachten, die ausgebeutet und erpresst werden soll, um maximalen finanziellen Gewinn zu erzielen“, so das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR). Die Tatsache, dass es seit 2018 schwieriger geworden ist, Libyen zu verlassen, hat das Risiko für Migranten erhöht, ausgebeutet und misshandelt zu werden. Die Arten des Missbrauchs, von denen sowohl männliche als auch weibliche Migranten berichteten, waren vielfältig und umfassten körperliche Gewalt, Folter, Vergewaltigung/sexuelle Gewalt, erzwungene Inhaftierung, Entführung zur Erpressung von Lösegeld, Tötungen und verschiedene Formen der Ausbeutung. Frauen sind in Libyen besonders anfällig für sexuelle Ausbeutung durch Schlepper, wobei auch Berichte über Schwangerschaften als Folge von Vergewaltigungen und Abtreibungen unter unhygienischen Bedingungen existieren. Untersuchungen mit nigerianischen Migranten, die die westliche Mittelmeerroute benutzten, zeigten, dass die Schlepper unterwegs auch Gewalt anwenden, um die Frauen zum Gehorsam zu zwingen. Wie bereits erwähnt, sind die meisten illegalen nigerianischen Migranten in den letzten Jahren über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa gereist, wobei Italien das bevorzugte Hauptzielland darstellte. Daten über (Erst-)Asylanträge von Nigerianern in EU-Ländern deuten jedoch darauf hin, dass sich diese (vorübergehend) über verschiedene EU-Mitgliedstaaten verteilt haben. Da seit 2018 weniger nigerianische Migranten nach Europa gekommen sind, haben die Bewegungen von Betroffenen, die vor diesem Jahr von Italien in andere EU-Länder gekommen sind, an Bedeutung gewonnen. Seit 2018 führt Deutschland die Liste der EU-Länder mit den meisten nigerianischen Asylanträgen an. Viele Nigerianer haben ihre Asylanträge auch zurückgezogen, vor allem in Italien. Bereits der EASO-Bericht 2015 stellte die „kontinuierliche Verlagerung von ausgebeuteten Opfern innerhalb der EU“ fest, basierend auf Daten von Europol, und präzisierte, dass „Zielländer zu Transitländern werden können.“ Es liegen keine konkreten Daten über Sekundärbewegungen von Nigerianern vor, die über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa eingereist sind. Jedoch veranschaulichen die Zahlen der Asylantragstellungen, dass - neben Italien, Griechenland und Spanien - die wichtigsten Asylziele für nigerianische Migranten in Europa zwischen 2015 und 2019 Deutschland, Frankreich, Österreich, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, die Schweiz, Schweden und Irland waren. Es gibt auch nur wenig Datenmaterial darüber, was Sekundärbewegungen nigerianischer Opfer von Menschenhandel anbelangt und/oder warum deren Präsenz in einigen europäischen Ländern deutlich zugenommen und in anderen abgenommen hat. Letztlich bestimmen die Menschenhändler, wo sich ihre Opfer aufhalten, und jüngste Erkenntnisse von Europol
(2018)legen nahe, dass diese Netzwerke auch wissen, wie sie lokale Asylverfahren zu ihrem Vorteil nutzen und sich an verstärkte Ermittlungen durch Strafverfolgungsbehörden in bestimmten Ländern anpassen können. Ein Vertreter einer Unterkunft für nigerianische Menschenhandelsopfer in Italien bestätigte diese Sichtweise und fügte hinzu, dass der italienische Prostitutionsmarkt gesättigt sei, was es für Menschenhändler vorteilhafter mache, andere europäische Märkte zu erschließen. Save the Children wies darauf hin, dass die hohe territoriale Fluktuation nigerianischer Menschenhandelsopfer „vor allem dazu dient, Polizeikontrollen oder den Aufbau enger Beziehungen zu Kunden oder Sozialarbeitern zu vermeiden.“ Die Forscherin Sine Plambech gab an, dass nigerianische Opfer von Sexhandel zu anderen Zielen innerhalb Italiens und Europas reisen, um die Rückzahlung ihrer Schulden zu beschleunigen. In Nordeuropa würden nigerianische Opfer von Menschenhandel mehr verdienen als in Italien. Darüber hinaus organisieren nigerianische Opfer des Sexhandels auch innerhalb Italiens Kurzreisen in verschiedene Teile des Landes - mit einem weniger gesättigten Prostitutionsmarkt -, um ihre Verdienstmöglichkeiten zu erhöhen. Die Suche sowohl von Menschenhändlern als auch von Opfern des Menschenhandels nach besserer sozialer Sicherheit führt ebenso zu Sekundärbewegungen. In einigen Fällen ziehen Opfer des Menschenhandels in andere Länder, weil sie, sobald sie sich im Asylverfahren befinden, eine höhere Unterstützungsleistung erhalten als im primären Zielland. Dies ist auch für die Menschenhändler von Vorteil, die ihre Opfer wiederum dazu zwingen, ihnen die gesamte oder einen Teil dieser Zuwendung zukommen zu lassen. Reintegration von zurückgekehrten Opfern des Menschenhandels in Nigeria: Der Prozentsatz jener Rückkehrer aus Europa, die als Opfer von Menschenhandel anerkannt sind, ist nicht bekannt. Laut den Daten, die von europäischen Ländern an Eurostat übermittelt wurden, organisierten die Behörden dieser Länder die Rückkehr von 1.965 Nigerianern im Jahr 2017, 1.300 im Jahr 2018 und 1.650 im Jahr
- Diese Zahlen basieren jedoch nicht auf Erkenntnissen über die Rückkehr aus allen EU-Mitgliedstaaten. Frontex gab an, dass im Jahr 2019 2.287 Nigerianer tatsächlich zurückkehrten. Der überwiegende Teil der nigerianischen Rückkehrer aus Europa, die von Eurostat zwischen 2017 und 2019 gemeldet wurden, wurde zwangsweise rückgeführt. Die größte Gruppe der organisierten Rückkehrer nach Nigeria zwischen 2017 und 2020 kam jedoch nicht aus der EU, sondern aus Libyen - und in geringerem Umfang aus Niger - im Rahmen des humanitären Evakuierungsprogramms der IOM. Zwischen Mai 2017 und Dezember 2020 kehrten mehr als 17.000 Nigerianer im Rahmen dieses Programms zurück. Alle genannten Zahlen umfassen sowohl Opfer von Menschenhandel als auch andere Kategorien von Migranten. Staatliche sowie internationale Rückkehr- und Reintegrationsprogramme: Europäische Regierungen haben eine Reihe von Programmen etabliert, um nigerianische Rückkehrer bei ihrer Rückkehr und Reintegration in Nigeria zu unterstützen. Das Ausreiseland und die Frage, ob der Migrant bei seiner Rückkehr kooperiert oder nicht, bestimmen, für welche Art von Unterstützungsprogramm er sich bewerben kann. Potenzielle nigerianische Rückkehrer, die sich in Europa aufhalten, können Programme der Einwanderungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten, IOM-Programme oder die Unterstützung durch das European Return and Reintegration Network (ERRIN) nutzen. Die Unterstützung durch nationale Einwanderungsbehörden und die IOM-Unterstützung ist überwiegend freiwilligen Rückkehrern vorbehalten, während die ERRIN-Unterstützung sowohl freiwilligen als auch erzwungenen Rückkehrern entsprechend der Politik der jeweiligen Entsendeländer gewährt wird. Freiwillige Rückkehrer können die entsprechenden Unterstützungsprogramme im europäischen Ausreiseland beantragen. Diese Programme umfassen in der Regel die eigentliche Rückführung einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente. Gemeinsam mit einem Betreuer/Berater entwickeln die Rückkehrer eine Reintegrationsstrategie. Diese Strategien umfassen wirtschaftliche Reintegration/Schulbildung, aber auch psychosoziale Unterstützung, rechtliche Unterstützung (langfristig), Unterbringung und ggf. medizinische Unterstützung. Zusätzliche Unterstützung ist für gefährdete Gruppen wie Opfer von Menschenhandel und (unbegleitete) Minderjährige verfügbar. IOM und ERRIN versorgen Rückkehrer überwiegend mit Sachleistungen, einschließlich Ausbildung/Schulbildung, Ausrüstung/Materialien zur Unternehmensgründung und Unterkunft durch lokale IOM-Büros oder Regierungs-/NGO-Partner im Rahmen der verfügbaren Zuschussbeträge. In einigen Fällen erhalten freiwillige Rückkehrer begrenzte Beträge an finanzieller Unterstützung in bar für grundlegende Bedürfnisse. Neben der Bereitstellung von (langfristiger) Reintegrationsunterstützung organisieren ERRIN und IOM auch die Abholung vom Flughafen und die Unterbringung in Nigeria während der ersten Tage nach der Ankunft. Inwieweit Zwangsrückkehrer nach ihrer Ankunft in Nigeria Wiedereingliederungshilfe beantragen können, hängt von dem Land ab, aus dem sie zurückgekehrt sind. Zwangsrückkehrer aus EU-Ländern, die ERRIN-Verträge in Nigeria nutzen, können entsprechend der in den jeweiligen Mitgliedsstaaten geltenden Politik am ERRIN-Programm teilnehmen. Alle genannten Programme sehen eine spezielle Unterstützung für gefährdete Rückkehrer vor, darunter auch Opfer von Menschenhandel. In Nigeria koordiniert NAPTIP die Bereitstellung von Unterkünften für und die Wiedereingliederung von Opfern des Menschenhandels. Der EASO-Bericht 2015 wies darauf hin, dass Opfer von Menschenhandel, die aus Europa abgeschoben wurden, aufgrund mangelnder Koordination zwischen den europäischen Behörden und der NAPTIP oft keine angemessene Unterstützung am Flughafen erhielten. In den letzten Jahren kamen die meisten Opfer des Menschenhandels, die nach Nigeria zurückkehrten, im Rahmen des EU-IOM-Programms aus Libyen. Im Falle einer Rückkehr aus Europa ist es sehr wahrscheinlich, dass sich unter den Zwangsrückkehrern auch Opfer von Menschenhandel befanden. Untersuchungen einer internationalen Organisation in Nigeria ergaben, dass sowohl im Rahmen des ERRIN-Programms der EU als auch des EU-IOM-Programms Delegationen, an denen mehrere Regierungsbehörden beteiligt waren, die Rückkehrer an den Flughäfen in Empfang nahmen und ihren Status und Unterstützungsbedarf feststellten. Diejenigen, die als Opfer des Menschenhandels identifiziert wurden, wurden an die NAPTIP weitergeleitet. Diese Untersuchungen ergaben überdies, dass die Zusammenarbeit zwischen in Europa ansässigen und nigerianischen NGOs, die sich mit sexueller Ausbeutung befassen, manchmal auch zur Identifizierung von Opfern des Menschenhandels nach der Rückkehr aus Europa führte. Die IOM kooperiert mit verschiedenen nigerianischen Regierungsbehörden, um Gefährdungsanalysen mit Rückkehrern in den Ländern, in denen sie gestrandet sind, sowie an ihrem Einreiseort nach Nigeria durchzuführen. Dies hilft, gefährdete Rückkehrer wie Überlebende von Menschenhandel, Folter und Sklaverei zu identifizieren. Die nigerianische Hafengesundheitsbehörde arbeitet mit IOM-Medizinern zusammen, um sich um die dringenden Bedürfnisse der Überlebenden zu kümmern, indem sie die Rückkehrer untersucht, sofortige medizinische Hilfe und psychosoziale Unterstützung leistet und eine kurze Orientierungssitzung über die verfügbaren Hilfsoptionen abhält. Das Schutzteam der IOM arbeitet auch mit dem Rehabilitations- und Beratungsteam der NAPTIP bei der Betreuung identifizierter Überlebender des Menschenhandels zusammen. Human Rights Watch äußerte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Scans zur Identifizierung von Gefährdeten/Opfern am Flughafen. Ein Zeuge eines Rückflugs aus Libyen beobachtete einen im Allgemeinen gut organisierten Prozess, wies aber darauf hin, dass einige (traumatisierte) Migranten sich weigerten, an den Registrierungsverfahren teilzunehmen, und dass Gruppen von Rückkehrern begannen, im Registrierungsbereich zu protestieren und u.a. Arbeitsplätze zu fordern. Ob es für Zwangsrückkehrer aus Europa bei der Ankunft am Flughafen Unterstützung gibt, hängt von den Vorkehrungen ab, die Frontex oder die Länder, die die Rückführung organisieren, treffen. Die meisten Quellen berichteten nicht von Misshandlungen von Rückkehrern durch Flughafenbeamte, im Gegensatz zum EASO-Bericht 2015, der noch verschiedene Quellen zitierte, die die Verhaftung von abgeschobenen Opfern von Menschenhandel und Fälle beschrieben, in denen Opfer von Menschenhandel gezwungen wurden, Schmiergelder an Flughafenbeamte zu zahlen, um freigelassen zu werden. Quellen gaben zudem an, dass das Hauptproblem, mit dem Zwangsrückkehrer konfrontiert waren, der Mangel an Unterkünften bei ihrer Ankunft in Nigeria war, da die Ankunftsflughäfen oft hunderte von Kilometern von ihren Herkunftsregionen entfernt waren und die Flugzeuge teils spät in der Nacht ankamen. Eine Quelle gab an, dass Zwangsrückkehrer, die nach ihrer Ankunft keine Unterkunft hatten, manchmal von kirchlichen Einrichtungen unterstützt wurden. Wie bereits im EASO-Bericht 2015 erörtert, befürchten die Opfer von Menschenhandel bei ihrer Rückkehr eine Stigmatisierung durch ihre Familien und Gemeinschaften, weil es sowohl negative Einstellungen als auch hohe Erwartungen gegenüber Opfern von Menschenhandel gibt, die aus Europa zurückkehren oder zur Rückkehr gezwungen sind. Der Bericht betonte insbesondere, dass die Einstellung gegenüber Opfern des Menschenhandels, die der Prostitution nachgegangen sind, davon abhängt, inwieweit es ihnen gelungen ist, Geld zu verdienen und nach Hause zu schicken. Wenn es Frauen gelingt, Geld zu verdienen, interessiert die Herkunft dieser Einkünfte nicht. Jüngste Untersuchungen bestätigen das Fortbestehen dieser Einstellungen. Untersuchungen von Medico International und Brot für die Welt zeigten, dass Familien in den Herkunftsländern die Rückkehr oft als gescheitertes Migrationsprojekt ansehen, für das die Migranten eine individuelle Verantwortung tragen. Weibliche Rückkehrer berichteten oft, dass sie das Gefühl hatten, ihre Familien im Stich zu lassen, weil sie es nicht schafften, Geldüberweisungen nach Hause zu schicken. Bei Rückführungen von Opfern des Sexhandels scheint die tatsächliche Reaktion der Familien und Gemeinschaften nach der Rückkehr gemischt zu sein. Human Rights Watch gab an, dass die Mehrheit der Frauen und Mädchen, die an einer Untersuchung teilnahmen, nach ihrer Rückkehr von ihren Familien willkommen geheißen oder zumindest akzeptiert wurden. Eine andere Quelle gab an, dass das Ausmaß, in dem ein Opfer stigmatisiert (oder willkommen geheißen) wird, auch von den vorherigen Beziehungen zwischen dem Opfer und seinen Familienmitgliedern abhängt. Human Rights Watch berichtete von Fällen, in denen zurückgekehrte Menschenhandelsopfer von Familienmitgliedern verspottet, beleidigt und schikaniert wurden. Quellen berichteten jedoch auch von Fällen, in denen Familienmitglieder versuchten, zurückgekehrte Opfer wieder in die Familie aufzunehmen. Aufgrund der - realen oder lediglich eingebildeten - Angst, ihre Familien zu enttäuschen und bei der Rückkehr nach Nigeria stigmatisiert zu werden, und - für diejenigen, die keinen Sponsor hatten - dem Wunsch, die Schulden zurückzuzahlen, die sie auf der Reise nach Europa gemacht haben, wollen viele Rückkehrer/Opfer des Menschenhandels ihr Leben in einer anderen Region des Landes aufbauen, bevor sie sich ihren Familienmitgliedern und Gemeinschaften stellen. Der EASO-Bericht 2015 wies darauf hin, dass das Konzept der "Indigenität" - das Personen, deren Familien aus einer Region stammen, bevorzugt behandelt - ein Hindernis für diejenigen darstellt, die in einen anderen Teil des Landes umziehen wollen, und kam zu dem Schluss, dass „obwohl ein Umzug in einen anderen Teil Nigerias für Opfer, die sich von Menschenhändlern bedroht fühlen, durchführbar und möglich sein könnte, sie wirtschaftliche Unterstützung und ein soziales Netzwerk oder Mitglieder ihrer ethnischen Gruppe benötigen würden, um an ihrem neuen Wohnort ein sicheres Auskommen zu haben.“ Seit dem letzten Bericht hat sich die Situation in dieser Hinsicht nicht wesentlich geändert. Das System der Indigenität errichtet meist Hindernisse für den Zugang zu politischen Ämtern, Jobs im öffentlichen Dienst und - mancherorts - zu Landbesitz. Das australische Department of Foreign Affairs and Trade (DFAT) gibt jedoch an, dass dieses System in Großstädten wie Abuja und Lagos nicht angewandt wird. Quellen stimmten darin überein, dass das Vorhandensein eines sozialen Netzwerks immer noch eine Kernvoraussetzung für den Umzug in eine andere Region in Nigeria ist, da es ohne ein soziales Netzwerk fast unmöglich ist, einen Job und eine Wohnung zu finden, wobei internationale Rückkehrprogramme und bestimmte nigerianische NGOs für die Unterbringung von Rückkehrern, einschließlich Opfern von Menschenhandel, in verschiedenen Regionen des Landes bezahlen. Stationäre Rehabilitierung zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern des Menschenhandels: Mit dem TIPLEAA, das 2003 in Kraft trat, wurde eine nationale Behörde zur Bekämpfung des Menschenhandels, NAPTIP, eingerichtet. Diese Behörde ist gemäß Abschnitt 12 der 2015 erfolgten Überarbeitung des TIPLEAA für die Beratung, Rehabilitation und Reintegration von Opfern des Menschenhandels zuständig. Die NAPTIP hat zonale Kommandobüros in neun nigerianischen Bundesstaaten und bietet diese Dienste in Zusammenarbeit mit Ministerien und Behörden wie dem Ministerium für Frauenangelegenheiten und soziale Entwicklung, der Nationalen Kommission für Flüchtlinge, Migranten und Binnenvertriebene (NCFRMI), einer Reihe von NGOs und internationalen Organisationen wie der IOM und der Heilsarmee an. Die nigerianische Regierung ist für das Modell der stationären Rehabilitierung zur Unterstützung und zum Schutz von Opfern des Menschenhandels zuständig. Die Bereitstellung von Unterkünften für identifizierte Opfer obliegt der NAPTIP und NGOs mit Unterkunftseinrichtungen. Die NAPTIP verfügt über zehn Transitunterkünfte im ganzen Land, die sich in jedem zonalen Kommando und im Hauptquartier in Abuja befinden und bei voller Auslastung 334 Opfer aufnehmen können. Die NAPTIP-Unterkünfte bieten bis zu sechs Wochen lang Schutz, es sei denn, die Opfer sind besonders schutzbedürftig und/oder sie beschließen, bei der strafrechtlichen Untersuchung und Verfolgung ihrer Menschenhändler mitzuwirken. Auf der Grundlage von Interviews mit NAPTIP-Beamten fand Human Rights Watch jedoch heraus, dass die zeitliche Begrenzung im Ermessen der NAPTIP liegt, wobei Umstände wie familiäre Probleme berücksichtigt werden. Im September 2018 äußerte sich die UN-Sonderberichterstatterin besorgt über die kurze Dauer der Bereitstellung von Unterkünften durch die NAPTIP und die Tatsache, dass die NAPTIP-Zentren auch für die Unterbringung von Opfern anderer Arten geschlechtsspezifischer Gewalt genutzt wurden, was zu einer Verringerung der verfügbaren Plätze für Opfer von Menschenhandel führte. Andere Quellen gaben jedoch an, sich eines Mangels an Unterbringungsmöglichkeiten für Opfer von Menschenhandel nicht bewusst zu sein. Die NAPTIP koordiniere sich mit NGOs, die Opfer von Menschenhandel für einen längeren Zeitraum unterbringen und andere Dienstleistungen anbieten. Ein NGO-Vertreter in Edo State gab an, dass insgesamt genügend Kapazitäten für die Unterbringung von Opfern des Menschenhandels im Bundesstaat zur Verfügung stünden. Die NAPTIP-Unterkünfte entsprechen laut OHCHR nicht den internationalen Standards für die Unterbringung von Opfern des Menschenhandels, und wirke sich ein Mangel an ausreichenden Ressourcen negativ auf die Gesamtqualität der erbrachten Leistungen aus. Quellen gaben an, dass aufgrund der schlechten Lebensbedingungen in den NAPTIP-Unterkünften viele Opfer von Menschenhandel - und insbesondere diejenigen, die aus Europa zurückkehrten - sich geweigert hätten, dort zu wohnen. Der geschlossene Charakter der NAPTIP-Unterkünfte war Gegenstand der Kritik verschiedener Interessensgruppen. Während ihres sechswöchigen Aufenthalts in einer NAPTIP-Unterkunft ist es den Opfern nicht erlaubt, Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen. Die Begründung für diesen Ansatz ist, die Opfer vor Re-Trafficking und/oder Repressalien zu schützen, während sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Es ist nicht klar, inwieweit dieser Ansatz wirksam ist. Die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenhandel, insbesondere Frauen- und Kinderhandel, stellte fest, dass geschlossene Unterkünfte die Grundrechte der Opfer von Menschenhandel verletzen. Die Opfer gaben auch an, nicht zu wissen, wann sie die Einrichtungen verlassen dürfen. Einige NGOs bieten den Opfern die Möglichkeit, bis zu ein oder zwei Jahre in einer anderen Region des Landes zu wohnen, damit sie ihren Menschenhändlern und/oder Familienmitgliedern entkommen können, die sie stigmatisieren oder neuerlich in Situationen der Ausbeutung drängen würden. Das Network of CSOs Against Child Trafficking, Abuse and Labour (NACTAL), das verschiedene nigerianische NGOs zur Bekämpfung des Kinderhandels vertritt, betreibt vierzehn offene Heime in Nigeria. In Lagos gab es im Jahr 2020 mindestens zwölf NGO-Unterkünfte für minderjährige und weibliche Opfer von Menschenhandel, in Edo State vier derartige von NGOs betriebene Unterkünfte sowie eine von der staatlichen Task Force betriebene Unterkunft. Die Qualität der NGO-Unterkünfte ist je nach den verfügbaren Ressourcen/Gebermitteln sehr unterschiedlich. Einige Opfer gaben an, dass ihre Grundbedürfnisse befriedigt würden und sie Zugang zu Bildung und Ausbildung erhielten, während andere angaben, dass sie nicht ausreichend zu essen bekämen und vom Personal der Unterkunft misshandelt würden. Untersuchungen ergaben zudem, dass die begrenzten finanziellen Mittel der Unterkünfte dazu beitragen, dass dort zumeist keine angemessene Versorgung von HIV- und Hepatitis-C-positiven Personen, Schwangeren und Personen mit Kindern möglich ist. Maßnahmen zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung von Opfern des Menschenhandels: Neben der Bereitstellung von Unterkünften ist NAPTIP auch für Programme zuständig, die auf die (wirtschaftliche) Wiedereingliederung von Opfern des Menschenhandels abzielen. Laut ihrer Website verfügt NAPTIP über eine Rehabilitationsabteilung mit 107 Mitarbeitern, die sowohl zur Beratung als auch zur Ausbildung für die wirtschaftliche Wiedereingliederung beitragen. Schulungen konzentrieren sich auf Fertigkeiten wie "Stricken, Weben, Modedesign, Frisieren, Catering, Hutmacherei, Perlenherstellung und Fotografie". Recherchen ergaben jedoch, dass die NAPTIP-Unterkunft in Lagos beispielsweise keine Berufsausbildungen anbietet, weil es an Ausrüstung mangelt, und dass NAPTIP die Opfer daher (in Lagos) an NGO-Partner verweist, die in der Lage sind, Unterstützung bei der wirtschaftlichen Reintegration zu leisten. Darüber hinaus deuten Quellen darauf hin, dass die Opfer des Menschenhandels nicht immer unter dem Dach von NAPTIP landeten und schließlich am regulären EU/IOM-Programm zur wirtschaftlichen Wiedereingliederung teilnahmen. Im Allgemeinen arbeitet NAPTIP im ganzen Land mit einer Reihe anderer Regierungsbehörden und NGOs zusammen, um die wirtschaftliche Wiedereingliederung von Opfern des Menschenhandels zu unterstützen. In Edo State betreibt das Ministerium für soziale Entwicklung und Genderfragen ein Zentrum für den Erwerb von Fertigkeiten, ebenso wie die NGOs Pathfinders Justice Initiative, Idia Renaissance, Genius Hub Global Initiative, Fullness of Life Counselling and Development Initiative (FULIFE). In Lagos bieten die Real Women Foundation, Bakitha, Rehoboth Homes and Skill Acquisition Center und die Web of Heart Foundation Unterstützung bei der wirtschaftlichen Wiedereingliederung an. Verschiedenen Quellen zufolge haben die NAPTIP und diese Art von Dienstleistern eine "herzliche" Arbeitsbeziehung. Die tatsächliche Koordination zwischen den verschiedenen Dienstleistern wird jedoch als mangelhaft angesehen, was zu einem schlechten Angebot an Reintegrationsdiensten mit zu vielen Überschneidungen führt. In Bezug auf die Qualität der (beruflichen) Ausbildungsprogramme merken die Quellen an, dass es eine Sättigung in bestimmten Bereichen (Friseurhandwerk, Catering, Modedesign) gibt, was letztlich die Verdienstmöglichkeiten einschränkt, und dass die meisten Ausbildungen nicht auf einer Bewertung der Arbeitsmarktbedürfnisse basieren. Experten kamen zu dem Schluss, dass eine Diversifizierung des Ausbildungsangebots mit einem Schwerpunkt auf unternehmerischen und digitalen Fähigkeiten notwendig sei. Auch die kurze Dauer einiger Trainingsprogramme und die fehlende Bereitstellung von Transportmöglichkeiten zu und von den Trainings werden als Hindernisse genannt, die ihre Wirksamkeit beeinträchtigen. Trotz der überwiegend negativen Bewertung des aktuellen Stands der wirtschaftlichen Wiedereingliederungshilfe in Nigeria wurde auch über positive Ausnahmen berichtet. Einige Programme bieten Opfern von Menschenhandel eine bis zu 24-monatige Ausbildung und/oder eine auf die spezifischen Bedürfnisse und Präferenzen der Opfer von Menschenhandel zugeschnittene Ausbildung, auch im Hinblick auf die Vermittlung von Arbeitsplätzen. Generell ist überdies festzustellen, dass Rückkehrer und zurückkehrende Opfer von Menschenhandel Zugang zu mehr Ausbildungsmöglichkeiten zur wirtschaftlichen Förderung haben als die meisten ihrer Altersgenossen, die Nigeria niemals verlassen haben. Im Falle einer freiwilligen Rückkehr aus europäischen Ländern erhalten Opfer von Menschenhandel und andere Rückkehrer einen Zuschuss, um ihre wirtschaftliche Wiedereingliederung in Nigeria zu beschleunigen. Der verfügbare Betrag scheint sich je nach Land, aus dem die Person zurückkehrt, zu unterscheiden und wird fast ausschließlich in Form von Sachleistungen gewährt. Opfer von Menschenhandel, die an EU-IOM-Programmen zur Erleichterung der Rückkehr aus anderen afrikanischen Ländern teilnehmen, können ebenfalls versuchen, Zugang zu Finanzierungspaketen für die wirtschaftliche Wiedereingliederung zu erhalten. Viele Rückkehrer geben an, dass diese Mittel nicht ausreichen, um die Grundbedürfnisse zu decken, insbesondere wenn die Opfer Kinder und Familienangehörige zu versorgen haben. Mehrere Quellen wiesen darauf hin, dass die NAPTIP selbst den Opfern des Menschenhandels nach Abschluss von Qualifizierungsprogrammen durch NGOs ein Wiedereingliederungs-/Empowerment-Paket zur Verfügung stellt, falls keine internationalen Finanzmittel verfügbar sind. In den Richtlinien der NAPTIP heißt es hierzu, dass die NAPTIP den Opfern von Menschenhandel "Schulungspakete und Wiedereingliederungshilfen" zur Verfügung stellen will und mit Finanzinstituten zusammenarbeitet, um Mikrokredite zu vergeben. Die Empowerment-Pakete bestehen in der Regel aus Zuschüssen, angemieteten Ladenräumen, Ausrüstung für die in der Rehabilitation erlernten Fähigkeiten und Mietwohnungen. Eine der Ressourcen für diese Empowerment-Pakete ist der Treuhandfonds für Opfer des Menschenhandels, der im Rahmen des TIPPEA von 2015 eingerichtet wurde. Verschiedene NGOs, die die Wiedereingliederung von Opfern von Menschenhandel unterstützen, gaben jedoch an, nichts von der Existenz des Victims Trust Fund zu wissen, und diejenigen, die von der Existenz des Fonds wussten, gaben an, dass sie nicht wussten, wie sie Zugang zu seinen Ressourcen haben. Human Rights Watch bestätigt, dass die Umsetzung des Fonds unklar ist. Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Befähigungspakete selektiv an gut arbeitende Rückkehrer vergeben werden und dass NGOs manchmal von der Philanthropie reicher Einzelpersonen abhängig sind, um diese Art von Paketen zu vergeben. Speziell im Hinblick auf die (wirtschaftliche) Wiedereingliederung von weiblichen Opfern des Menschenhandels deuten verschiedene Quellen darauf hin, dass es nur einer Minderheit von ihnen gelingt, nach der Rückkehr wirtschaftlich unabhängig zu werden. Human Rights Watch gab an, dass von 76 Opfern von Menschenhandel, die für einen Bericht über ihre Rückkehrsituation befragt wurden, nur vier angaben, von NGOs bei der Gründung erfolgreicher Unternehmen unterstützt worden zu sein. Der Bericht wies darauf hin, dass die wirtschaftliche Situation fast aller zurückkehrenden Opfer von Menschenhandel schlechter war als vor der Ausreise. Mehrere Frauen, die in dieser Studie zitiert wurden, gaben an, nicht genügend Geld zu haben, um Lebensmittel für sich und ihre Kinder zu kaufen. Eine andere Untersuchung mit dreizehn Opfern des Sexhandels, die nach Nigeria zurückgekehrt waren, ergab, dass zwei es geschafft hatten, ein Unternehmen zu gründen, zwei einen festen Arbeitsplatz gefunden hatten und drei in einer höheren Ausbildung eingeschrieben waren. Die anderen sechs hatten keine oder nur unregelmäßig Arbeit. Quellen zufolge war es für Opfer von Sexhandel, wie für alle westafrikanischen Rückkehrer, einfacher, sich wirtschaftlich über Wasser zu halten, wenn es ihnen gelungen war, vor ihrer Rückkehr Geld nach Hause zu schicken und die Familie dieses Geld für Investitionen in Immobilien oder Land verwendet hatte. Generell ist anzumerken, dass die Arbeitslosigkeit in Edo State hoch ist und dass Opfer von Menschenhandel, die in ihre Heimat zurückkehren, Zugang zu mehr Unterstützung durch NAPTIP, internationale Organisationen und lokale NGOs haben als der Durchschnittsbürger. In Anbetracht der Herausforderungen, die mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Wiedereingliederung verbunden sind, zielen NAPTIP und NGOs darauf ab, Opfer von Menschenhandel wieder mit ihren Familien zusammenzuführen und sie in das sozioökonomische Leben ihrer Gemeinden zu reintegrieren. Der Prozess besteht aus der Suche nach der Familie, einer Risikobewertung für die Rückkehr der Opfer in ihre Familien/Gemeinden, der Beratung der Familien, der Bereitstellung psychosozialer/medizinischer/rechtlicher Dienste für die Opfer und ihre Familien sowie der Bereitstellung von Sicherheit für die Familien der Opfer, sofern erforderlich. Die Berichte der NAPTIP geben keinen Aufschluss über die Anzahl der Opfer, die wieder mit ihren Familien zusammengeführt wurden. Wie der EASO-Bericht 2015 bereits andeutete, ist das Beharren auf Familienzusammenführung mit Risiken verbunden, wie z.B. Ablehnung seitens der Familie oder einem Re-Trafficking des Opfers. Bedrohungssituation/staatlicher Schutz für zurückgekehrte Opfer des Menschenhandels und Strafverfolgung von Tätern in Nigeria: Weibliche nigerianische Opfer von Sexhandel in Europa äußern oft eine starke Angst, ihre Madams zu verlassen, mit den Justizbehörden zu kooperieren und/oder nach Nigeria zurückzukehren, bevor sie ihre Schulden zurückgezahlt haben. Dieses Gefühl gründet zum Teil auf der Angst vor den Folgen eines Bruchs des geleisteten Eides, der sie an ihre Menschenhändler bindet, und auf dem gewalttätigen Verhalten der Menschenhändler auf dem Weg nach und in Europa. Obwohl die Angst der Opfer vor Repressalien groß ist, ist der Einblick in die tatsächliche Prävalenz und die Art der Repressalien nach wie vor lückenhaft, wie es bereits 2015 der Fall war. Verschiedene Quellen stellten fest, dass Menschenhändler in diesem Berichtszeitraum aufgrund der Maßnahmen des Oba von Benin und der Tatsache, dass es schwieriger geworden ist, Frauen nach Europa zu schleusen, dazu neigen, mehr Gewalt anzuwenden, um den Gehorsam ihrer Opfer zu gewährleisten. Dennoch lieferten die verschiedenen (anonymen) Quellen, die für diesen Bericht befragt wurden, widersprüchliche Angaben in Bezug auf das tatsächliche Auftreten von (gewaltsamen) Vergeltungsmaßnahmen. Insgesamt unterschieden die Expertinnen und Experten drei Kategorien von Repressalien: Drohungen und (tödliche) Gewalt gegen zurückkehrende Opfer von Menschenhandel; Drohungen und (tödliche) Gewalt gegen Familienangehörige von zurückgekehrten oder in Europa verbliebenen Opfern; und Re-Trafficking von zurückgekehrten Opfern. Die Meinungen der Quellen gingen vor allem in Bezug auf die Frage, inwieweit die Opfer selbst Gefahr liefen, bei ihrer Rückkehr Gewalt ausgesetzt zu sein, auseinander. Die meisten Befragten räumten lediglich ein, dass Familienmitglieder Opfer von Drohungen sowie Gewalt und Frauen/Mädchen erneut Opfer von Menschenhandel geworden seien. Einige Quellen gaben zudem an, dass Opfer von Menschenhandel regelmäßig selbst die Rückkehr nach Europa wählen, um einer Stigmatisierung zu entgehen, Schulden zu begleichen, Geld zu verdienen und einem allgemeinen Mangel an wirtschaftlichen Möglichkeiten in Nigeria zu entkommen. Verschiedene Quellen wiesen auf eine Verschärfung der Haltung von Menschenhändlern gegenüber Opfern hin, die ihre Schulden nicht zurückzahlten. Ein Artikel in der niederländischen Zeitung De Correspondent führte diese Entwicklung darauf zurück, dass italienische Maßnahmen zur Eindämmung der Migration aus Libyen das "Geschäftsmodell" nigerianischer Menschenhändler, das von einem kontinuierlichen Zustrom neuer nigerianischer Sexhandelsopfer abhängig war, unter Druck gesetzt hat. Quellen vor 2015 war zu entnehmen, dass Repressalien gegen Menschenhandelsopfer, die sich zur Flucht entschlossen, selten waren, da es für die Menschenhändler einfach war, sie durch ein neues Opfer zu ersetzen. Da dieser Zustrom jedoch erschwert bzw. teilweise gestoppt wurde, ist es für die Menschenhändler wichtiger geworden, sicherzustellen, dass die Frauen, die bereits in Europa sind, weiter arbeiten, um ihre Schulden zu begleichen. Der Leiter des Zonenkommandos von NAPTIP in Lagos erklärte, dass die Menschenhändler zunehmend brutaler agieren würden und Bemühungen, den Juju-Aberglauben unter den Westafrikanern zu vertreiben, dazu führen, dass die Madams in Europa nun hauptsächlich auf Gewalt statt auf den psychologischen Druck von Zaubersprüchen zurückgreifen, um die jungen Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, zu kontrollieren. Andere Quellen gaben an, dass nigerianische Menschenhändler schon immer gewalttätig gewesen seien und dass es schon immer gewalttätige Repressalien gegen Opfer von Menschenhandel gegeben habe. Diese Beobachtungen konnten jedoch nicht durch einschlägige Medienberichte verifiziert werden. Die meisten Quellen stimmten darin überein, dass insbesondere die Familienangehörigen der Opfer Gefahr laufen, Drohungen und Repressalien seitens der Menschenhändler ausgesetzt zu sein, wenn sich ein Opfer noch in Europa, jedoch außerhalb des Einflussbereichs einer Madam befindet. Einige Quellen gaben jedoch an, dass Fälle von Repressalien gegen Familienmitglieder ebenfalls relativ selten sind, da in vielen Fällen Familienmitglieder selbst in das Menschenhandelsnetzwerk involviert sind und/oder ihre Töchter dazu ermutigen, zu den Menschenhändlern zurückzukehren. Es gibt Hinweise darauf, dass Menschenhändler damit begonnen haben, die Kinder der Opfer zu benutzen, um Druck auf sie auszuüben, damit sie ihre Schulden zurückzahlen. Laut einem von InfoMigrants veröffentlichten Artikel wurde festgestellt, dass nigerianische Opfer von Menschenhändlern in Libyen von ihren libyschen und nigerianischen Bewachern geschwängert wurden, mit dem Ziel, den Kindern Gewalt anzudrohen, um die Opfer nach ihrer Ankunft in Italien kontrollieren zu können. Eine anonyme Quelle gab an, von einem Fall zu wissen, in dem das Kind eines Menschenhandelsopfers in Nigeria entführt worden sei, nachdem das Opfer seiner Madam entkommen war. NAPTIP koordiniert, überwacht und kontrolliert die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Menschenhändler. Die Verurteilungsrate von Menschenhändlern in Nigeria ist jedoch seit 2015, in Relation zur Verbreitung des Phänomens, niedrig geblieben. Zudem gab es praktisch keine Verurteilungen von hochrangigen Personen innerhalb nigerianischer Menschenhandelsnetzwerke. Im Jahr 2019 wurden 20 % der 701 von NAPTIP verhafteten Personen verdächtigt, in Menschenhandel im Ausland verwickelt zu sein. USDOS stellte fest, dass „die Regierung im Vergleich zu früheren Berichtszeiträumen drei Akteure der mittleren und höheren Ebene wegen Menschenhandelsdelikten strafrechtlich verfolgt und verurteilt hat.“ Im November 2020 verurteilte ein nigerianisches Gericht drei Menschenhändlerinnen wegen der sexuellen Ausbeutung einer nigerianischen Frau in Russland zu Haftstrafen von zehn bis vierzehn Jahren. Laut dem Direktor von NAPTIP war dies eines der seltenen Beispiele, wo nigerianische Menschenhändler zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Mehrere Quellen stimmten darin überein, dass die mangelnde Bereitschaft der Opfer, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren und gegen ihre Menschenhändler auszusagen, den Hauptgrund dafür darstellt, dass eine effiziente Strafverfolgung von Menschenhändlern in Nigeria zumeist nicht möglich ist. Die Angst vor den Folgen des Bruchs eines Juju-Schwurs und die Furcht vor anderen Arten von Repressalien wurden als Ursache hierfür angesehen. Im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen rund um die Verwendung von Juju durch Menschenhändler haben Untersuchungen aus dem Jahr 2020 ergeben, dass die Opfer auch nach dem Fluch des Oba weiterhin nicht bereit sind, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren, was darauf schließen lässt, dass andere Faktoren als der Eid die Bereitschaft der Opfer zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bestimmen. Nigeria hat auch kein gut funktionierendes Zeugenschutzprogramm, was bedeutet, dass die Opfer, wenn sie sich entscheiden, mit den staatlichen Behörden zu kooperieren, keine Garantie dafür haben, dass sie und ihre Familien effizient vor Repressalien geschützt werden. Die Opfer fürchten zudem eine weitere Stigmatisierung durch ihre Familien/Gemeinschaften, falls sie sich über ihre Erfahrungen in Europa öffnen. Darüber hinaus hemmt auch die Verwicklung eigener Familienmitglieder in den Menschenhandel die Opfer, auszusagen. In diesem Zusammenhang wurde ein Vertreter der Justiz in Edo State zitiert, der während einer Veranstaltung zum Thema Menschenhandel anmerkte, „dass der Mangel an sicheren Unterkünften zu geringeren Verurteilungen geführt hat (insbesondere bei Fällen, die von der Task Force des Bundesstaates Edo strafrechtlich verfolgt werden), da die Opfer in ihre Heimat zurückkehren müssen, oft an den Ort, der sie in den Menschenhandel gedrängt hat“. Eine Quelle gab an, dass die Opfer auch deshalb zögern, auszusagen, weil sie sich selbst als (gescheiterte) Migranten und nicht als Opfer des Menschenhandels betrachten. Laut der UN-Sonderberichterstatterin für Menschenhandel, insbesondere Frauen- und Kinderhandel, sowie USDOS ist Korruption im Bereich der nigerianischen Strafverfolgungsbehörden ebenfalls als wichtiger Grund für die geringe Verurteilungsrate von Menschenhändlern anzusehen. Weitere Ursachen für die Probleme der NAPTIP auf der Ebene der Strafverfolgung sind die mangelnde Koordination zwischen Staatsanwälten und der Polizei, fehlende Kapazitäten innerhalb der NAPTIP und die langsame Bearbeitung von Fällen seitens nigerianischer Gerichte. Wie bereits erwähnt, fehlt es in Nigeria an einem effektiven Zeugenschutzprogramm für diejenigen, die bereit sind, gegen ihre Menschenhändler auszusagen. Zwar bietet die NAPTIP Opfern, die mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren wollen, eine (geschlossene) Unterkunft für einen längeren Zeitraum, jedoch ist dieser Ansatz laut einem Bericht einer internationalen Organisation nicht ausreichend, da er weder die Familienangehörigen der Opfer vor möglichen Gewalttaten schützt, noch den Opfern Schutz bietet, sobald sie die Unterkunft wieder verlassen. Quellen vertraten zudem die Ansicht, dass Opfer in NGO-Unterkünften nicht gut vor Menschenhändlern geschützt sind. Es wurde von Menschenhändlern berichtet, die versuchten, in NGO-Unterkünften nach zurückkehrenden Opfern zu suchen oder Briefe/Nachrichten zu hinterlassen, um diese einzuschüchtern. Einige NGOs schlagen Opfern von Menschenhandel vor, in eine andere Region des Landes umzuziehen. Dies ermöglicht es den Opfern, dem negativen Einfluss von Familienmitgliedern und Menschenhändlern zu entkommen. Die Zusammenarbeit von NAPTIP mit der lokalen Polizei ist theoretisch möglich, kommt aber in der Praxis laut einem Bericht einer internationalen Organisation in Nigeria nur sehr selten vor. In Nigeria lebende Familienangehörige von nigerianischen Opfern des Menschenhandels, die sich noch in Europa aufhalten, haben laut einem vom Guardian befragten italienischen Anwalt ebenfalls keinen Zugang zu ausreichendem Schutz. Quellen: - EASO: Country of Origin Information Report, Nigeria - Sex trafficking of women, October 2015, https://www.easo.europa.eu/sites/default/files/public/BZ0415678ENN.pdf, Zugriff 15.7.
- - EASO: Country of Origin Information Report, Nigeria - Targeting of Individuals, November 2018, https://coi.easo.europa.eu/administration/easo/PLib/2018_EASO_COI_Nigeria_TargetingIndividuals.pdf, Zugriff 15.7.
- - EASO: Country of Origin Information Report, Nigeria - Trafficking in Human Beings, April 2021, https://coi.easo.europa.eu/administration/easo/PLib/2021_04_EASO_COI_Report_Nigeria_Trafficking_in_Human_Beings.pdf, Zugriff 15.7.
- 1.3.
- Zur Lage in Nigeria COVID-19 Letzte Änderung: 31.01.2022 In Nigeria gibt es wie in anderen afrikanischen Ländern relativ wenig belegte Covid-19-Infizierte. Dies kann auch damit zusammenhängen, dass vergleichsweise wenige Tests durchgeführt werden. Mit Stand 24.1.2021 sind in Nigeria 252.428 Covid-19-Fälle erfasst, die zu 3.126 Toten geführt haben; getestet wurden 4.055.877 Personen (Africa CDC 24.1.2022). Im ganzen Land gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 4 Uhr. Alle Reisenden müssen beim Einchecken nach Nigeria einen negativen Covid-19-PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nicht vollständig geimpfte Personen müssen eine 7-tägige Selbstquarantäne befolgen und sich am
- und
- Tag einem PCR Test unterziehen. Vollständig geimpfte Personen müssen nur am
- Tag einen PCR Test durchführen lassen (WKO 7.1.2022). Die Covid-19-Krise festigt die Geschlechterungleichheit am Arbeitsmarkt. Im Juli/August 2018 haben 82 Prozent der Männer und 72 Prozent der Frauen im Arbeitsalter gearbeitet, jedoch sind diese Anteile mit Stand September 2020 auf 78 Prozent bei Männern und 65 Prozent bei Frauen gesunken (STDOK 3.12.2021). 2020 wurde die Wirtschaft des Landes schwer durch den Covid-bedingten Verfall der internationalen Ölpreise getroffen. Für 2020 wird mit einem Rückgang des BIP von ca. 3,2 Prozent bei einem Wachstum der Bevölkerung in etwa gleicher Höhe gerechnet. Bereits im
- Quartal 2020 hat die Wirtschaft jedoch wieder zu expandieren begonnen. 2021 sollte sie, getragen von Ölpreisen um 60 USD pro Fass, um 1,5 bis 2,5 Prozent real wachsen (WKO 2.11.2021). Anm.: Diese Informationen zu Covid-19 sind zum Teil ebenfalls in den Kapiteln Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Relevante Bevölkerungsgruppen / Frauen, Bewegungsfreiheit, medizinische Versorgung und Grundversorgung eingepflegt.Anmerkung, Diese Informationen zu Covid-19 sind zum Teil ebenfalls in den Kapiteln Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Relevante Bevölkerungsgruppen / Frauen, Bewegungsfreiheit, medizinische Versorgung und Grundversorgung eingepflegt. Quellen: Africa CDC - Africa Centres for Disease Control and Prevention (24.1.2022): Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) - Latest updates on the COVID-19 crisis from Africa CDC, https://africacdc.org/covid-19/, Zugriff 26.1.2022 STDOK - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (3.12.2021): Themenbericht - Zur sozioökonomischen Lage der und Gewalt gegen Frauen unter Hinzunahme der Informationen der FFM Nigeria 2019, https://www.ecoi.net/en/file/local/2066684/NIGR_THEM_Frauen_2021_12_03_KE.pdf, Zugriff 24.1.2022 USDOS - U.S. Department of State [USA] (30.3.2021): Country Report on Human Rights Practices 2020 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048101.html, Zugriff 26.5.2021 WKO - Wirtschaftskammer Österreich (7.1.2022): Coronavirus: Situation in Nigeria - Aktuelle Informationen und Info-Updates, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info-nigeria.html, Zugriff 26.1.2022 WKO - Wirtschaftskammer Österreich (2.11.2021): Die nigerianische Wirtschaft, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-nigerianische-wirtschaft.html, Zugriff 21.1.2022„Kulte“ und GeheimgesellschaftenWKO - Wirtschaftskammer Österreich (2.11.2021): Die nigerianische Wirtschaft, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/die-nigerianische-wirtschaft.html, Zugriff 21.1.2022, „Kulte“ und Geheimgesellschaften Letzte Änderung: 31.01.2022 Der Begriff "Kult" ist in Nigeria sehr weitgreifend und kann für jede organisierte Gruppe von Menschen verwendet werden, um welche sich Geheimnisse ranken. Der Begriff umfasst auch eine religiöse Dimension, die generell auf die Verwendung von Juju [Anm.: Juju ist ein Ausdruck für verschiedene Kultpraktiken, die in Teilen Nigerias in einer Sphäre von Religion, Kriminalität und Politik praktiziert werden] abzielt. Die Bandbreite reicht von den Ogboni über ethnische Vigilantengruppen bis zu Bruderschaften an Universitäten (EASO 6.2017; vgl. EASO 11.2018b). "Kulte" und Geheimgesellschaften sind vor allem im Süden von Nigeria verbreitet, nur in geringem Maße im Norden (EASO 6.2017). Studentenkulte sind hauptsächlich in den südlichen Bundesstaaten Nigerias aktiv, insbesondere in den Bundesstaaten Rivers, Bayelsa, Delta und Edo (EASO 2.2019; vgl. EASO 11.2018b; ACCORD 25.4.2019). Geheime Bruderschaften operieren bis hinauf in die gesellschaftliche Elite des Landes. Von jemandem, der Geld und Einfluss hat, wird automatisch angenommen, er gehöre einer Geheimgesellschaft an (EASO 6.2017).Der Begriff "Kult" ist in Nigeria sehr weitgreifend und kann für jede organisierte Gruppe von Menschen verwendet werden, um welche sich Geheimnisse ranken. Der Begriff umfasst auch eine religiöse Dimension, die generell auf die Verwendung von Juju [Anm.: Juju ist ein Ausdruck für verschiedene Kultpraktiken, die in Teilen Nigerias in einer Sphäre von Religion, Kriminalität und Politik praktiziert werden] abzielt. Die Bandbreite reicht von den Ogboni über ethnische Vigilantengruppen bis zu Bruderschaften an Universitäten (EASO 6.2017; vergleiche EASO 11.2018b). "Kulte" und Geheimgesellschaften sind vor allem im Süden von Nigeria verbreitet, nur in geringem Maße im Norden (EASO 6.2017). Studentenkulte sind hauptsächlich in den südlichen Bundesstaaten Nigerias aktiv, insbesondere in den Bundesstaaten Rivers, Bayelsa, Delta und Edo (EASO 2.2019; vergleiche EASO 11.2018b; ACCORD 25.4.2019). Geheime Bruderschaften operieren bis hinauf in die gesellschaftliche Elite des Landes. Von jemandem, der Geld und Einfluss hat, wird automatisch angenommen, er gehöre einer Geheimgesellschaft an (EASO 6.2017). Kulte, die auf den Straßen Nigerias oder in den höheren Schulen präsent sind, zeichnen sich durch Handlungsweisen aus, die eher jenen von kriminellen Banden als jenen von religiösen Gruppen ähneln (EASO 2.2019). Studentenkulte wie die Vikings, Black Axe, Eiye oder die Buccaneers sind in Nigeria verboten (EASO 6.2021). Studentenkulte sind von gewalttätigen Initiationsriten (EASO 2.2019) und illegalen Aktivitäten wie Gewalt, Tötungen, Verbrechen und politischer Gewalt geprägt (EASO 6.2021). Zwischen 2006 und 2014 gab es in Zusammenhang mit Studentenkulten 1.863 Todesfälle. Im Jahr 2017 gab es in diesem Zusammenhang 442 Todesopfer und 290 Opfer von Entführungen. Politische Parteien rekrutieren häufig Kultmitglieder und benutzen diese, um politische Gegner zu töten oder anzugreifen oder um sie bei Wahlen Gewalt ausüben zu lassen (EASO 2.2019; vgl. ACCORD 25.4.2019). Im Jahr 2018 gab es 446 Todesopfer in 153 Vorfällen im Zusammenhang mit Kulten. Die relativ höchste Anzahl von Toten im Zusammenhang mit Kulten war im Niger Delta feststellbar (Bundesstaaten Bayelsa, Rivers, Edo, Delta) (IFRA 15.3.2019). Zwischen Juni 2018 und März 2021 kam es v.a. im südlichen Nigeria und im Nigerdelta zu einer Zunahme der mit Kulten zusammenhängenden Gewaltakte. In den Bundesstaaten Bayesa, Akwa Ibom, Edo, Rivers, Cross River und Delta war dies der Hauptgrund für Unruhe (MBZ 3.2021).Kulte, die auf den Straßen Nigerias oder in den höheren Schulen präsent sind, zeichnen sich durch Handlungsweisen aus, die eher jenen von kriminellen Banden als jenen von religiösen Gruppen ähneln (EASO 2.2019). Studentenkulte wie die Vikings, Black Axe, Eiye oder die Buccaneers sind in Nigeria verboten (EASO 6.2021). Studentenkulte sind von gewalttätigen Initiationsriten (EASO 2.2019) und illegalen Aktivitäten wie Gewalt, Tötungen, Verbrechen und politischer Gewalt geprägt (EASO 6.2021). Zwischen 2006 und 2014 gab es in Zusammenhang mit Studentenkulten 1.863 Todesfälle. Im Jahr 2017 gab es in diesem Zusammenhang 442 Todesopfer und 290 Opfer von Entführungen. Politische Parteien rekrutieren häufig Kultmitglieder und benutzen diese, um politische Gegner zu töten oder anzugreifen oder um sie bei Wahlen Gewalt ausüben zu lassen (EASO 2.2019; vergleiche ACCORD 25.4.2019). Im Jahr 2018 gab es 446 Todesopfer in 153 Vorfällen im Zusammenhang mit Kulten. Die relativ höchste Anzahl von Toten im Zusammenhang mit Kulten war im Niger Delta feststellbar (Bundesstaaten Bayelsa, Rivers, Edo, Delta) (IFRA 15.3.2019). Zwischen Juni 2018 und März 2021 kam es v.a. im südlichen Nigeria und im Nigerdelta zu einer Zunahme der mit Kulten zusammenhängenden Gewaltakte. In den Bundesstaaten Bayesa, Akwa Ibom, Edo, Rivers, Cross River und Delta war dies der Hauptgrund für Unruhe (MBZ 3.2021). Mafiöse "Kulte" prägen – trotz Verboten – das Leben auf den Universitäts-Campussen. So kommt es etwa zu Morden und Vergewaltigungen in Studentenheimen (ÖB 10.2021). Die mafiöse Strukturen aufweisenden "Kulte" pflegen gewaltsame Initiationsriten und sind oft in illegale Aktivitäten verwickelt. Nach anderen Angaben sind "Kulte" eher als Jugendbanden zu bezeichnen (EASO 11.2018b). Die Bandenmitglieder bleiben anonym und sind durch einen Schwur gebunden. Heute sind "Kulte" eines der am meisten gefürchteten Elemente der Gesellschaft (EASO 6.2017). "Kulte" schrecken auch vor Menschenopfern nicht zurück, was zu häufigen Meldungen über den Fund von Körperteilen bei "Ritualists" führt (ÖB 10.2021). Die Bundesregierung hat die Rektoren angewiesen, gegen die von "Kulten" ausgehende Gewalt an den Universitäten Maßnahmen zu setzen, darunter z.B. Aufklärungskampagnen sowie Sanktionen gegen "Kult"-Mitglieder (EASO 6.2017). Das Secret Cult and Similar Activities Prohibition Gesetz aus dem Jahr 2004 verbietet ca. 100 „Kulte“, darunter kriminelle Banden sowie spirituell und politisch motivierte Gruppen auf der Suche nach Macht und Kontrolle (EASO 6.2017; vgl. EASO 11.2018b). Die Mitgliedschaft in einer "ungesetzlichen Gesellschaft" ist unter dem Bundesgesetz verboten und Kulte sind in verschiedenen Bundesstaaten verboten, jedoch ist die Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen schwach und hochrangigen Politikern wird nachgesagt, Kulte zur Erreichung politischer Ziele zu nutzen (EASO 6.2021).Mafiöse "Kulte" prägen – trotz Verboten – das Leben auf den Universitäts-Campussen. So kommt es etwa zu Morden und Vergewaltigungen in Studentenheimen (ÖB 10.2021). Die mafiöse Strukturen aufweisenden "Kulte" pflegen gewaltsame Initiationsriten und sind oft in illegale Aktivitäten verwickelt. Nach anderen Angaben sind "Kulte" eher als Jugendbanden zu bezeichnen (EASO 11.2018b). Die Bandenmitglieder bleiben anonym und sind durch einen Schwur gebunden. Heute sind "Kulte" eines der am meisten gefürchteten Elemente der Gesellschaft (EASO 6.2017). "Kulte" schrecken auch vor Menschenopfern nicht zurück, was zu häufigen Meldungen über den Fund von Körperteilen bei "Ritualists" führt (ÖB 10.2021). Die Bundesregierung hat die Rektoren angewiesen, gegen die von "Kulten" ausgehende Gewalt an den Universitäten Maßnahmen zu setzen, darunter z.B. Aufklärungskampagnen sowie Sanktionen gegen "Kult"-Mitglieder (EASO 6.2017). Das Secret Cult and Similar Activities Prohibition Gesetz aus dem Jahr 2004 verbietet ca. 100 „Kulte“, darunter kriminelle Banden sowie spirituell und politisch motivierte Gruppen auf der Suche nach Macht und Kontrolle (EASO 6.2017; vergleiche EASO 11.2018b). Die Mitgliedschaft in einer "ungesetzlichen Gesellschaft" ist unter dem Bundesgesetz verboten und Kulte sind in verschiedenen Bundesstaaten verboten, jedoch ist die Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen schwach und hochrangigen Politikern wird nachgesagt, Kulte zur Erreichung politischer Ziele zu nutzen (EASO 6.2021). Eine Mitgliedschaft bei einer (studentischen) Bruderschaft zurückzulegen ist schwierig (EASO 11.2018b; vgl. EASO 6.2017). Es wurden auch schon Mitglieder getötet, die dies versucht hatten. Auch eine angebotene Mitgliedschaft von vornherein abzulehnen kann Konsequenzen nach sich ziehen (EASO 6.2017). Nach anderen Angaben ist der Einfluss der "Kulte" nicht mehr so groß wie früher. Es ist ein Fall bekannt, wo ein Konflikt mit einem solchen "Kult" ohne Konsequenzen gelöst werden konnte (EASO 11.2018b).Eine Mitgliedschaft bei einer (studentischen) Bruderschaft zurückzulegen ist schwierig (EASO 11.2018b; vergleiche EASO 6.2017). Es wurden auch schon Mitglieder getötet, die dies versucht hatten. Auch eine angebotene Mitgliedschaft von vornherein abzulehnen kann Konsequenzen nach sich ziehen (EASO 6.2017). Nach anderen Angaben ist der Einfluss der "Kulte" nicht mehr so groß wie früher. Es ist ein Fall bekannt, wo ein Konflikt mit einem solchen "Kult" ohne Konsequenzen gelöst werden konnte (EASO 11.2018b). Quellen: ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (25.4.2019): Anfragebeantwortung zu Nigeria: Informationen zu Juju (Organisation und Netzwerke) [a-10976-1], https://www.ecoi.net/de/dokument/2007894.html, Zugriff 28.7.2021 EASO - European Asylum Support Office (6.2021): Nigeria - Security Situation Version 1.1, https://www.ecoi.net/en/file/local/2053722/2021_06_EASO_COI_Report_Nigeria_Security_situation.pdf, Zugriff 17.8.2021 EASO - European Asylum Support Office (2.2019): Country Guidance: Nigeria; Guidance note and common analysis, https://www.ecoi.net/en/file/local/2004112/Country_Guidance_Nigeria_2019.pdf, Zugriff 26.5.2021 EASO - European Asylum Support Office (11.2018b): Country of Origin Information Report - Nigeria - Targeting of individuals, https://www.ecoi.net/en/file/local/2001375/2018_EASO_COI_Nigeria_TargetingIndividuals.pdf, Zugriff 17.8.2021 EASO - European Asylum Support Office (6.2017): EASO Country of Origin Information Report Nigeria Country Focus, http://www.ecoi.net/file_upload/90_1496729214_easo-country-focus-nigeria-june2017.pdf, Zugriff 28.7.2021 IFRA - French Institute for Research in Africa (15.3.2019): Nigeria Watch - Eighth Report on Violence in Nigeria, https://www.ifra-nigeria.org/ongoing-research-programs/nigeria-watch/287-2019-nigeria-watch-eighth-report-on-violence-in-nigeria, Zugriff 17.8.2021 MBZ - Ministerie van Buitenlandse Zaken [Niederlande] (3.2021): Country of origin information report Nigeria, https://www.government.nl/binaries/government/documents/reports/2021/03/31/country-of-origin-information-report-nigeria-march-2021/EN_AAB+Nigeria+2018-2021+-+DEFINITIEF+-+31+maart+2021_final.pdf, Zugriff 17.8.2021 ÖB - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2021): Asylländerbericht Nigeria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2066259/NIGR_%C3%96B-Bericht_2021-10.pdf, Zugriff 12.1.2022 Relevante Bevölkerungsgruppen Frauen Letzte Änderung: 31.01.2022 Auch wenn die Verfassung Gleichberechtigung vorsieht (USDOS 30.3.2021; vgl. AA 5.12.2020, STDOK 3.12.2021), kommt es zu beachtlicher ökonomischer Diskriminierung von Frauen (USDOS 30.3.2021). Frauen werden in der patriarchalen und teilweise polygamen Gesellschaft Nigerias in vielen Rechts- und Lebensbereichen benachteiligt, v.a. dort, wo traditionelle Regeln gelten (AA 5.12.2020; vgl. STDOK 3.12.2021). So sind Frauen in vielen Landesteilen aufgrund von Gewohnheitsrecht von der Erbfolge nach ihrem Ehemann ausgeschlossen (AA 5.12.2020; vgl. USDOS 30.3.2021). Vor allem im Osten des Landes müssen sie entwürdigende und die persönliche Freiheit einschränkende Witwenzeremonien über sich ergehen lassen. Z.B. werden sie gezwungen, sich den Kopf zu rasieren, oder das Haus für einen bestimmten Zeitraum nicht zu verlassen, oder sind rituellen Vergewaltigungen ausgesetzt. Darüber hinaus können Frauen im Norden zum Teil keiner beruflichen Betätigung nachgehen, weil sie die familiäre Wohnung ohne Begleitung eines männlichen Angehörigen nicht verlassen dürfen (AA 5.12.2020). Die geschlechtsspezifische Diskriminierung im Rechtssystem konnte allerdings reduziert werden (BS 2020; vgl. LHRL 9./10.2019).Auch wenn die Verfassung Gleichberechtigung vorsieht (USDOS 30.3.2021; vergleiche AA 5.12.2020, STDOK 3.12.2021), kommt es zu beachtlicher ökonomischer Diskriminierung von Frauen (USDOS 30.3.2021). Frauen werden in der patriarchalen und teilweise polygamen Gesellschaft Nigerias in vielen Rechts- und Lebensbereichen benachteiligt, v.a. dort, wo traditionelle Regeln gelten (AA 5.12.2020; vergleiche STDOK 3.12.2021). So sind Frauen in vielen Landesteilen aufgrund von Gewohnheitsrecht von der Erbfolge nach ihrem Ehemann ausgeschlossen (AA 5.12.2020; vergleiche USDOS 30.3.2021). Vor allem im Osten des Landes müssen sie entwürdigende und die persönliche Freiheit einschränkende Witwenzeremonien über sich ergehen lassen. Z.B. werden sie gezwungen, sich den Kopf zu rasieren, oder das Haus für einen bestimmten Zeitraum nicht zu verlassen, oder sind rituellen Vergewaltigungen ausgesetzt. Darüber hinaus können Frauen im Norden zum Teil keiner beruflichen Betätigung nachgehen, weil sie die familiäre Wohnung ohne Begleitung eines männlichen Angehörigen nicht verlassen dürfen (AA 5.12.2020). Die geschlechtsspezifische Diskriminierung im Rechtssystem konnte allerdings reduziert werden (BS 2020; vergleiche LHRL 9./10.2019). Frauen ist es in Nigeria gesellschaftlich nicht zugedacht, Karriere zu machen. Männer gelten als Versorger der Familie (STDOK 3.12.2021; vgl. WRAPA 9./10.2019). Gebildete Frauen mit Sekundär- und Tertiärbildung haben Zugang zu Arbeitsplätzen in staatlichen und öffentlichen Institutionen sowie im expandierenden Privatsektor. Einige Frauen besetzen prominente Posten in Regierung und Justiz (STDOK 3.12.2021; vgl. BS 2020). Und Frauen nehmen zudem eine vitale Rolle in der informellen Wirtschaft, der Landwirtschaft und beim Verkauf von Nahrungsmitteln ein. Üblicherweise ist es für Frauen also – unter Berücksichtigung der allgemein hohen Arbeitslosigkeit – möglich, eine Arbeit zu finden. Die Art der Arbeit hängt von der Bildung ab (STDOK 3.12.2021). Frauen ist es in Nigeria gesellschaftlich nicht zugedacht, Karriere zu machen. Männer gelten als Versorger der Familie (STDOK 3.12.2021; vergleiche WRAPA 9./10.2019). Gebildete Frauen mit Sekundär- und Tertiärbildung haben Zugang zu Arbeitsplätzen in staatlichen und öffentlichen Institutionen sowie im expandierenden Privatsektor. Einige Frauen besetzen prominente Posten in Regierung und Justiz (STDOK 3.12.2021; vergleiche BS 2020). Und Frauen nehmen zudem eine vitale Rolle in der informellen Wirtschaft, der Landwirtschaft und beim Verkauf von Nahrungsmitteln ein. Üblicherweise ist es für Frauen also – unter Berücksichtigung der allgemein hohen Arbeitslosigkeit – möglich, eine Arbeit zu finden. Die Art der Arbeit hängt von der Bildung ab (STDOK 3.12.2021). Die Covid-19-Krise festigt die Geschlechterungleichheit am Arbeitsmarkt. Im Juli/August 2018 haben 82 Prozent der Männer und 72 Prozent der Frauen im Arbeitsalter gearbeitet, jedoch sind diese Anteile mit Stand September 2020 auf 78 Prozent bei Männern und 65 Prozent bei Frauen gesunken (STDOK 3.12.2021). Rechtlich ist keine Vorschrift vorhanden, die gleiche Bezahlung für Frauen und Männer für gleichwertige Tätigkeiten festschreibt. Es gibt auch kein Diskriminierungsverbot bei der Einstellung von Angestellten. Im formalen Sektor bleiben Frauen unterrepräsentiert (DFAT 3.12.2020; vgl. USDOS 30.3.2021). Internationalen Beobachtern zufolge sind Frauen im Rahmen traditioneller und religiöser Praktiken mit erheblicher wirtschaftlicher Diskriminierung konfrontiert (DFAT 3.12.2020).Rechtlich ist keine Vorschrift vorhanden, die gleiche Bezahlung für Frauen und Männer für gleichwertige Tätigkeiten festschreibt. Es gibt auch kein Diskriminierungsverbot bei der Einstellung von Angestellten. Im formalen Sektor bleiben Frauen unterrepräsentiert (DFAT 3.12.2020; vergleiche USDOS 30.3.2021). Internationalen Beobachtern zufolge sind Frauen im Rahmen traditioneller und religiöser Praktiken mit erheblicher wirtschaftlicher Diskriminierung konfrontiert (DFAT 3.12.2020). Reproduktive Rechte bleiben weiter beinahe nicht-existent. Zehn Prozent aller Todesfälle von Müttern ereignen sich in Nigeria. Nur wenige Frauen im gebärfähigen Alter haben Zugang zu Verhütungsmitteln. Das Land verzeichnet laut Amnesty International mit geschätzten 23 Millionen die höchste Zahl an unsachgemäß vorgenommenen Abtreibungen sowie frühe Schwangerschaften (ÖB 10.2021). Die am weitesten verbreiteten gewalttätigen Handlungen gegen Frauen in Nigeria beinhalten sexuelle Belästigung, physische Gewalt, schädliche traditionelle Praktiken, emotionale und psychische Gewalt sowie sozioökonomische Gewalt. Vielen Opfern mangelt es an einem strukturierten Sozialsystem sowie am Zugang zu Hotlines und Notunterkünften (STDOK 3.12.2021). Das Gesetz Violence Against Persons Prohibition Act (VAPP) befasst sich mit sexueller, körperlicher, psychologischer und sozioökonomischer Gewalt sowie mit schädlichen traditionellen Praktiken. Laut dem VAPP stellen häusliche Gewalt, gewaltsames Hinauswerfen des Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung, erzwungene finanzielle Abhängigkeit, verletzende Witwenzeremonien, Genitalverstümmelung (FGM/C) usw. Straftatbestände dar (VA 20.1.2021; vgl. USDOS 30.3.2021, STDOK 3.12.2021). Durchgesetzt wird das Gesetz von NAPTIP (National Agency for the Prohibition of Trafficking in Persons). Mit Stand Jänner 2021 haben 20 Bundesstaaten das VAPP ratifiziert: Abia, Akwa Ibom, Anambra, Bauchi, Benue, Cross Rivers, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, FCT, Kaduna, Kwara, Lagos, Nasarawa, Ogun, Osun, Oyo, Plateau, Yobe. Mit selbem Stand sind 61 Fälle anhängig seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr
- Es kam in diesem Zeitraum seit Inkrafttreten bis Jänner 2021 zu fünf Verurteilungen auf Grundlage des VAPP (VA 20.1.2021; vgl. STDOK 3.12.2021).Das Gesetz Violence Against Persons Prohibition Act (VAPP) befasst sich mit sexueller, körperlicher, psychologischer und sozioökonomischer Gewalt sowie mit schädlichen traditionellen Praktiken. Laut dem VAPP stellen häusliche Gewalt, gewaltsames Hinauswerfen des Ehepartners aus der gemeinsamen Wohnung, erzwungene finanzielle Abhängigkeit, verletzende Witwenzeremonien, Genitalverstümmelung (FGM/C) usw. Straftatbestände dar (VA 20.1.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021, STDOK 3.12.2021). Durchgesetzt wird das Gesetz von NAPTIP (National Agency for the Prohibition of Trafficking in Persons). Mit Stand Jänner 2021 haben 20 Bundesstaaten das VAPP ratifiziert: Abia, Akwa Ibom, Anambra, Bauchi, Benue, Cross Rivers, Ebonyi, Edo, Ekiti, Enugu, FCT, Kaduna, Kwara, Lagos, Nasarawa, Ogun, Osun, Oyo, Plateau, Yobe. Mit selbem Stand sind 61 Fälle anhängig seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr
- Es kam in diesem Zeitraum seit Inkrafttreten bis Jänner 2021 zu fünf Verurteilungen auf Grundlage des VAPP (VA 20.1.2021; vergleiche STDOK 3.12.2021). Die nigerianische Polizei verfügt in allen Bundesstaaten über eigene Gender Desks zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt. Vergehen können der FCIID Gender (Force Criminal Intelligence and Investigation Department Gender) der nigerianischen Polizei oder auch beim NHRC (National Human Rights Council) gemeldet werden (STDOK 3.12.2021). Generell ist es für Frauen schwierig, rechtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen oder Entschädigung zu erhalten. Verfahren dauern sehr lange und kosten viel Geld. Zudem wird auf Opfer Druck ausgeübt. Folglich werden viele Verfahren entweder gar nicht eröffnet, oder aber sie verlaufen im Sand. Sowohl NAPTIP als auch NGOs bieten Beratung und rechtliche Unterstützung im Bereich häusliche Gewalt, auch Anwälte werden zur Verfügung gestellt. In größeren Städten – etwa Abuja, Lagos oder Port Harcourt – sind Frauen besser sensibilisiert und eher bereit, einen gewalttätigen Ehemann zu verlassen (STDOK 3.12.2021). Häusliche Gewalt bleibt weit verbreitet (STDOK 3.12.2021; vgl. USDOS 30.3.2021, ÖB 10.2021). Diese wird in gewissem Maße sozial akzeptiert (STDOK 3.12.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Im Falle von häuslicher Gewalt kann sich das Opfer an die Polizei wenden, allerdings schreitet letztere nicht in jedem Fall ein (STDOK 3.12.2021). Manchmal werden Opfer wieder zum Täter nach Hause geschickt (STDOK 3.12.2021; vgl. LHRL 9./10.2019, LNGO A 9./10.2019). Nach anderen Informationen ist es durchaus sinnvoll, sich an die Polizei zu wenden. Ist das Opfer verletzt, kommt es mitunter zu Verhaftungen. Der Großteil der Opfer erstattet jedenfalls bei häuslicher Gewalt keine Anzeige. (STDOK 3.12.2021). Für häusliche Gewalt sieht das Gesetz [Anm.: VAPP] eine Haftstrafe von maximal drei Jahren sowie eine Geldstrafe oder eine Kombination von Haft- und Geldstrafe vor (USDOS 30.3.2021). Abuja verzeichnet die höchste Rate von häuslicher Gewalt, auch aus diesem Grund gibt es aber in Abuja viele von Frauen geführte Haushalte. Auch in anderen Städten wie Lagos oder Port Harcourt sind Frauen nun besser sensibilisiert und verlassen Beziehungen, in denen Missbrauch vorkommt. Sie können allerdings vermehrt Stalking, Gewalt oder gar Ermordung durch den Ex-Partner ausgesetzt sein. In ländlichen Gegenden ist die Sensibilisierung der Frauen weniger vorangeschritten, und es ist für sie schwieriger, sich Gewalt in der Beziehung zu entziehen (WRAPA 9./10.2019).Häusliche Gewalt bleibt weit verbreitet (STDOK 3.12.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021, ÖB 10.2021). Diese wird in gewissem Maße sozial akzeptiert (STDOK 3.12.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021). Im Falle von häuslicher Gewalt kann sich das Opfer an die Polizei wenden, allerdings schreitet letztere nicht in jedem Fall ein (STDOK 3.12.2021). Manchmal werden Opfer wieder zum Täter nach Hause geschickt (STDOK 3.12.2021; vergleiche LHRL 9./10.2019, LNGO A 9./10.2019). Nach anderen Informationen ist es durchaus sinnvoll, sich an die Polizei zu wenden. Ist das Opfer verletzt, kommt es mitunter zu Verhaftungen. Der Großteil der Opfer erstattet jedenfalls bei häuslicher Gewalt keine Anzeige. (STDOK 3.12.2021). Für häusliche Gewalt sieht das Gesetz [Anm.: VAPP] eine Haftstrafe von maximal drei Jahren sowie eine Geldstrafe oder eine Kombination von Haft- und Geldstrafe vor (USDOS 30.3.2021). Abuja verzeichnet die höchste Rate von häuslicher Gewalt, auch aus diesem Grund gibt es aber in Abuja viele von Frauen geführte Haushalte. Auch in anderen Städten wie Lagos oder Port Harcourt sind Frauen nun besser sensibilisiert und verlassen Beziehungen, in denen Missbrauch vorkommt. Sie können allerdings vermehrt Stalking, Gewalt oder gar Ermordung durch den Ex-Partner ausgesetzt sein. In ländlichen Gegenden ist die Sensibilisierung der Frauen weniger vorangeschritten, und es ist für sie schwieriger, sich Gewalt in der Beziehung zu entziehen (WRAPA 9./10.2019). Zahlreiche Mädchen oder Frauen sind sexueller Gewalt ausgesetzt. Vergewaltigungen bleiben weit verbreitet (STDOK 3.12.2021; vgl. USDOS 30.3.2021). Vergewaltigung steht unter Strafe. Gemäß Bundesgesetz [Anm.: VAPP] beträgt das Strafmaß zwischen zwölf Jahren und lebenslänglicher Haft für Straftäter, die älter als 14 Jahre alt sind. Es sieht auch ein öffentliches Register von verurteilten Sexualstraftätern vor. Auf lokaler Ebene sorgen Schutzbeamte, die sich mit Gerichten koordinieren, dafür, dass die Opfer relevante Unterstützung bekommen. Das Gesetz enthält auch eine Bestimmung, welche Gerichte dazu ermächtigt, Vergewaltigungsopfern eine angemessene Entschädigung zuzusprechen. Da das Bundesgesetz [Anm.: VAPP] bis dato aber nur in bestimmten Bundesstaaten ratifiziert wurde, gelten in den meisten Vergewaltigungsfällen bundesstaatliche strafrechtliche Regelungen. Vergewaltigungen bleiben weit verbreitet. Aus einer Studie geht hervor, dass 9 Prozent der Mädchen und Frauen zwischen 15 und 49 sexueller Gewalt ausgesetzt waren (USDOS 30.3.2021). Im Prinzip kann sich ein Vergewaltigungsopfer an die Polizei wenden. Die Praxis gestaltet sich allerdings schwierig. Viele Mädchen und Frauen wenden sich aufgrund mangelnden Vertrauens oder aus Angst vor einem mit der Vergewaltigung einhergehenden Stigma weder an die Polizei noch an Gerichte oder Gesundheitseinrichtungen (STDOK 3.12.2021).Zahlreiche Mädchen oder Frauen sind sexueller Gewalt ausgesetzt. Vergewaltigungen bleiben weit verbreitet (STDOK 3.12.2021; vergleiche USDOS 30.3.2021). Vergewaltigung steht unter Strafe. Gemäß Bundesgesetz [Anm.: VAPP] beträgt das Strafmaß zwischen zwölf Jahren und lebenslänglicher Haft für Straftäter, die älter als 14 Jahre alt sind. Es sieht auch ein öffentliches Register von verurteilten Sexualstraftätern vor. Auf lokaler Ebene sorgen Schutzbeamte, die sich mit Gerichten koordinieren, dafür, dass die Opfer relevante Unterstützung bekommen. Das Gesetz enthält auch eine Bestimmung, welche Gerichte dazu ermächtigt, Vergewaltigungsopfern eine angemessene Entschädigung zuzusprechen. Da das Bundesgesetz [Anm.: VAPP] bis dato aber nur in bestimmten Bundesstaaten ratifiziert wurde, gelten in den meisten Vergewaltigungsfällen bundesstaatliche strafrechtliche Regelungen. Vergewaltigungen bleiben weit verbreitet. Aus einer Studie geht hervor, dass 9 Prozent der Mädchen und Frauen zwischen 15 und 49 sexueller Gewalt ausgesetzt waren (USDOS 30.3.2021). Im Prinzip kann sich ein Vergewaltigungsopfer an die Polizei wenden. Die Praxis gestaltet sich allerdings schwierig. Viele Mädchen und Frauen wenden sich aufgrund mangelnden Vertrauens oder aus Angst vor einem mit der Vergewaltigung einhergehenden Stigma weder an die Polizei noch an Gerichte oder Gesundheitseinrichtungen (STDOK 3.12.2021). Oft kommen Zwangsehen aufgrund von Armut zustande, manchmal kommt es auch zu lange im Vorfeld arrangierten Ehen. Zwangsehen sind im Norden verbreiteter als im Süden. Im Fall einer drohenden Zwangsehe können sich Betroffene an eine kirchliche Institution oder an traditionelle Führer wenden. Meist hilft aber nur die Flucht (STDOK 3.12.2021). Das Bundesgesetz kriminalisiert seit 2015 weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) auf nationaler Ebene [Anm.:VAPP] (USDOS 30.3.2021; vgl. GIZ 12.2020b, STDOK 3.12.2021). Allerdings haben nur wenige (nach einer Angabe: 13) Bundesstaaten tatsächlich Gesetze zum Verbot von FGM verabschiedet. Gesetze gegen FGM werden kaum vollzogen. Die bisher verhängten, geringfügigen Geldstrafen sind bei der Bekämpfung von FGM unzureichend. Im FCT kann eine Frau hinsichtlich FGM staatlichen Schutz finden; außerhalb davon gestaltet sich dies schwierig. Zwar gibt es Aufklärungskampagnen und eine nationale Strategie zur Bekämpfung von FGM, doch liegen kaum Berichte vor, wonach die Regierung gegen FGM vorgeht (STDOK 3.12.2021).Das Bundesgesetz kriminalisiert seit 2015 weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) auf nationaler Ebene [Anm.:VAPP] (USDOS 30.3.2021; vergleiche GIZ 12.2020b, STDOK 3.12.2021). Allerdings haben nur wenige (nach einer Angabe: 13) Bundesstaaten tatsächlich Gesetze zum Verbot von FGM verabschiedet. Gesetze gegen FGM werden kaum vollzogen. Die bisher verhängten, geringfügigen Geldstrafen sind bei der Bekämpfung von FGM unzureichend. Im FCT kann eine Frau hinsichtlich FGM staatlichen Schutz finden; außerhalb davon gestaltet sich dies schwierig. Zwar gibt es Aufklärungskampagnen und eine nationale Strategie zur Bekämpfung von FGM, doch liegen kaum Berichte vor, wonach die Regierung gegen FGM vorgeht (STDOK 3.12.2021). Die geringste Verbreitung von FGM besteht bei wohlhabenden Frauen, gebildeten Frauen, jenen, die in städtischem Milieu leben oder deren Mutter selbst nicht beschnitten ist. Regional bestehen große Unterschiede, die Regionen Süd-Ost und Süd-West sind am stärksten betroffen (STDOK 3.12.2021). Insgesamt ist die Verbreitung von FGM jedenfalls rückläufig (STDOK 3.12.2021; vgl. NHRC 9./10.2019; vgl. LHRL 9./10.2019; WRAPA 9./10.2019).Die geringste Verbreitung von FGM besteht bei wohlhabenden Frauen, gebildeten Frauen, jenen, die in städtischem Milieu leben oder deren Mutter selbst nicht beschnitten ist. Regional bestehen große Unterschiede, die Regionen Süd-Ost und Süd-West sind am stärksten betroffen (STDOK 3.12.2021). Insgesamt ist die Verbreitung von FGM jedenfalls rückläufig (STDOK 3.12.2021; vergleiche NHRC 9./10.2019; vergleiche LHRL 9./10.2019; WRAPA 9./10.2019). Für Opfer von FGM/C bzw. für Frauen und Mädchen, die von FGM/C bedroht sind, gibt es Schutz und/oder Unterstützung durch staatliche Stellen und NGOs, obwohl davon auszugehen ist, dass es schwierig ist, außerhalb des FCT staatlichen Schutz zu erhalten. Die Verfassung und Gesetze sehen interne Bewegungsfreiheit für alle vor, unabhängig von Alter oder Geschlecht. Die Bewegungsfreiheit von Frauen und Kindern aus muslimischen Gemeinden in den nördlichen Regionen ist jedoch stärker eingeschränkt (UKHO 8.2019). Je gebildeter die Eltern, desto unwahrscheinlicher ist es, dass sie ihre Kinder beschneiden lassen (NHRC 9./10.2019). Sind beide Eltern gegen FGM, können sie die Beschneidung in der Regel verhindern. Allerdings kann es zu Stigmatisierung von und/oder Druck auf Eltern und Tochter kommen. Durch einen Umzug können Eltern die Beschneidung ihrer Tochter am ehesten verhindern. Möchte sich ein Mädchen selbst nicht beschneiden lassen, dann hilft in der Regel nur die Flucht. Es gibt allerdings eine große Zahl von Organisationen, die sich mit FGM befassen (STDOK 3.12.2021). Menschenhandel, auch der inner-nigerianische, ist weit verbreitet. Für Opfer des Menschenhandels besteht zudem das Risiko eines „Re-Trafficking“. Gleichzeitig werden aus dem Ausland mittellos zurückkommende Nigerianerinnen als Verliererinnen stigmatisiert. Der Bundesstaat Edo ist Knotenpunkt und Quelle für den Menschenhandel, 80 bis 90 Prozent der im Rahmen von Menschenhandel nach Europa gekommenen Prostituierten stammen aus nur drei LGAs [Local Government Areas] in Edo (STDOK 3.12.2021). Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung der Arbeitskraft ist verboten. Die vorgesehenen Strafen sind ausreichend streng. NAPTIP ist die zentrale Stelle für die Bekämpfung des Menschenhandels, es sind jedoch auch viele andere Behörden eingebunden. In neun Bundesstaaten – darunter Edo – wurden Task Forces zur Bekämpfung des Menschenhandels eingerichtet. NAPTIP agiert u.a. auch als Ermittlungsbehörde. Bisher ist es NAPTIP in den vergangenen Jahren gelungen, dass mehr als 400 Täter des Menschenhandels verurteilt worden sind. Zudem hat die Behörde mehr als 17.000 Opfer gerettet. Dabei hat für Opfer die Strafverfolgung der Täter oft nur geringe Priorität. Die Opfer sind in erster Linie an ihrer eigenen (Re-)Integration interessiert (STDOK 3.12.2021). NAPTIP hat nach eigenen Angaben zwischen April 2019 und März 2020 von 934 (2018-2019: 938) angezeigten Fällen von Menschenhandel 210
(192)untersucht, 64
(64)Individuen strafrechtlich verfolgt und die Verurteilung von 27
(43)Schleusern erreicht (AA 5.12.2020). NAPTIP implementiert den Großteil der Regierungsprogramme zur Unterstützung von Überlebenden des Menschenhandels, darunter Familienzusammenführung, Unterkünfte, Beratung, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Ausbildung und finanzielle Unterstützung. Des Weiteren gibt es ein starkes Netzwerk nationaler NGOs, die ähnliche Dienste anbieten (STDOK 3.12.2021). NAPTIP betreibt für Opfer von Menschenhandel Frauenhäuser im ganzen Land. Mehr als 10.000 Personen wurde dort bereits geholfen. Im FCT ist NAPTIP für die Durchsetzung des VAPP zuständig, dort können auch Gewaltopfer in NAPTIP-Frauenhäusern untergebracht werden. Neben NAPTIP gibt es auch NGOs, welche über Frauenhäuser verfügen. Meist liegt auch dort der Fokus auf Opfern des Menschenhandels. Es gibt aber auch regionale sowie bundesweit operierende NGOs, die sich um alleinstehende Frauen, sowie Opfer von häuslicher Gewalt und FGM kümmern. Diese Organisationen betreiben Wohn- und Bildungsmöglichkeiten für Frauen. In den meisten Schutzeinrichtungen wird auch einfache medizinische Betreuung angeboten sowie psychosoziale Beratung. Frauenhäuser sind in der Regel temporäre Unterkünfte. In den Frauenhäusern wird – wenn nötig – versucht, die Familie ausfindig zu machen. Opfer kehren nach dem Leben in einem Frauenhaus üblicherweise zu ihren Familien zurück (STDOK 3.12.2021). Quellen: AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.12.2020): Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Bundesrepublik Nigeria (Stand September 2020), https://www.ecoi.net/en/file/local/2042796/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschieberelevante_Lage_in_der_Bundesrepublik_Nigeria_%28Stand_September_2020%29%2C_05.12.2020.pdf, Zugriff 17.5.2021 BS - Bertelsmann Stiftung
(2020): BTI 2020 - Nigeria Country Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/2029575/country_report_2020_NGA.pdf, Zugriff 28.5.2021 DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (3.12.2020): DFAT Country Information Report Nigeria, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/dfat-country-information-report-nigeria-3-december-2020.pdf, Zugriff 18.8.2021 EASO - European Asylum Support Office (2.2019): Country Guidance: Nigeria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2004112/Country_Guidance_Nigeria_2019.pdf, Zugriff 20.4.2020 EMB A - westliche Botschaft A (9/10.2019): Interview im Rahmen der FFM Nigeria 2019 (BFA Staatendokumentation), Quelle liegt bei der Staatendokumentation auf EMB B - westliche Botschaft B (9/10.2019): Interview im Rahmen der FFM Nigeria 2019 (BFA Staatendokumentation), Quelle liegt bei der Staatendokumentation auf GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (12.2020b): Nigeria - Gesellschaft, [Link ist nicht mehr verfügbar - Quelle liegt bei der Staatendokumentation auf] LHRL - Lokaler Menschenrechtsanwalt (9/10.2019): Interview im Rahmen der FFM Nigeria 2019 (BFA Staatendokumentation), Quelle liegt bei der Staatendokkumentation auf LNGO A - Repräsentantin der lokalen NGO A (9/10.2019): Interview im Rahmen der FFM Nigeria 2019 (BFA Staatendokumentation), Quelle liegt bei der Staatendokumentation auf NHRC - National Human Rights Commission [Nigeria] (9/10.2019): Interview im Rahmen der FFM Nigeria 2019 (BFA Staatendokumentation, Quelle liegt bei der Staatendokumentation auf ÖB - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2021): Asylländerbericht Nigeria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2066259/NIGR_%C3%96B-Bericht_2021-10.pdf, Zugriff 12.1.2022 STDOK - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (3.12.2021): Themenbericht - Zur sozioökonomischen Lage der und Gewalt gegen Frauen unter Hinzunahme der Informationen der FFM Nigeria 2019, https://www.ecoi.net/en/file/local/2066684/NIGR_THEM_Frauen_2021_12_03_KE.pdf, Zugriff 24.1.2022 UKHO - United Kingdom Home Office [Großbritannien] (8.2019): Country Information and Guidance Nigeria: Nigeria:Female Genital Mutilation (FGM), https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/825243/Nigeria_-_FGM_-_CPIN_-_v2.0__August_2019_.pdf, Zugriff 22.6.2021 USDOS - U.S. Department of State [USA] (30.3.2021): Country Report on Human Rights Practices 2020 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048101.html, Zugriff 26.5.2021 VA - Vertrauensanwalt der ÖB Abuja (20.1.2021): Bericht des VA, übermittelt via e-mail am 21.1.2021, Quelle liegt bei der Staatendokumentation auf Vanguard (10.3.2019): Our gods will destroy you; Oba of Benin curse human traffickers, https://www.vanguardngr.com/2018/03/gods-will-destroy-oba-benin-curse-human-traffickers/, Zugriff 20.4.2020 WRAPA - Anisa Ari, Snr. Program Coordinator; Umma Rimi, Programme Officer, NGO Women’s Rights Advancement and Protection Alternative (9/10.2019): Interview im Rahmen der FFM Nigeria 2019 (BFA Staatendokumentation), Quelle liegt bei der Staatendokumentation auf (Alleinstehende) Frauen: interne Relokation, Rückkehr, Menschenhandel Letzte Änderung: 31.01.2022 Im Allgemeinen können Frauen überall alleine leben – allerdings unter teils schwierigen Umständen. Aufgrund des vorherrschenden traditionellen Rollenbildes werden allein lebende Frauen sozial weniger akzeptiert als verheiratete Frauen. Zahlreiche regional und bundesweit operierende NGOs unterstützen alleinstehende Frauen und Mütter in Notlage. Hinsichtlich der Akzeptanz alleinstehender Frauen gibt es tendenziell ein Nord-Süd-Gefälle. Im liberaleren Südwesten des Landes – und dort vor allem in den Städten – werden alleinstehende oder allein lebende Frauen eher akzeptiert. Der Wechsel des Wohnorts ist für alleinstehende Frauen und Mütter ohne Netzwerk schwierig (STDOK 3.12.2021). Aus europäischer Sicht ist die Lage für alleinstehende Mütter schwierig, wenn es ihnen nicht gelingt, eine Arbeit zu finden oder ein entsprechendes Netzwerk vorhanden ist. Meist ist für alleinstehende, geschiedene oder verwitwete Frauen aber ein solches familiäres Netzwerk vorhanden, um hier unterstützend einzugreifen. Und üblicherweise ist es für alleinstehende Mütter möglich, Arbeit zu finden. Die meisten von ihnen arbeiten auch – abhängig vom Bildungsgrad – z.B. in der Landwirtschaft, im Kleingewerbe, als Reinigungskraft oder Haushaltshilfe, oder sie betreiben eine Straßenküche. Kinderbetreuung kann bei besser verdienenden Frauen durch Kindermädchen erfolgen. Frauen im informellen Sektor nehmen ihre Kinder meist zur Arbeit mit (STDOK 3.12.2021). 18 Prozent der nigerianischen Haushalte werden von Frauen geführt. Alleinstehende Frauen können eigenständig Wohnungen mieten sowie leben und arbeiten – vor allem in größeren Städten wie Abuja und Lagos. Ein Großteil der bei der FFM Nigeria 2019 befragten Quellen gab dies an (STDOK 3.12.2021; vgl. LNGO B, EMB D 9./10.2019, EMB B 9/10.2019), nur zwei Quellen gaben widersprüchlich dazu an, dass ein männlicher Bürge benötigt wird (WRAPA 9/10.2019; vgl. LNGO A 9/10.2019) .18 Prozent der nigerianischen Haushalte werden von Frauen geführt. Alleinstehende Frauen können eigenständig Wohnungen mieten sowie leben und arbeiten – vor allem in größeren Städten wie Abuja und Lagos. Ein Großteil der bei der FFM Nigeria 2019 befragten Quellen gab dies an (STDOK 3.12.2021; vergleiche LNGO B, EMB D 9./10.2019, EMB B 9/10.2019), nur zwei Quellen gaben widersprüchlich dazu an, dass ein männlicher Bürge benötigt wird (WRAPA 9/10.2019; vergleiche LNGO A 9/10.2019) . Die effektive staatliche Institution NAPTIP [National Agency for the Prohibition of Trafficking in Persons] ist eine zentrale Anlaufstelle für Rückkehrerinnen (STDOK 3.12.2021; vgl. ÖB 10.2021). Die Behörde unterhält in jeder der sechs geopolitischen Zonen Regionalbüros. Daneben gibt es weitere staatliche und halbstaatliche Einrichtungen zur Unterstützung von Rückkehrerinnen sowie NGOs, die Hilfe für Rückkehrerinnen anbieten (STDOK 3.12.2021; vgl. EMB D 9./10.2019). Für alleinstehende Frauen, die aus Europa zurückkehren, best