← Österreich

{'item': 'W168 2217773-1'}

RIS Dokument GerichtBundesverwaltungsgericht Entscheidungsdatum12.04.2022 GeschäftszahlW168 2217773-1 Spruch, , W168 2217773-1/14E GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 15.03.2022 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES I M N A M E N D E R R E P U B L I K !römisch eins M N A M E N D E R R E P U B L römisch eins K ! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter MMag.Dr. Bernhard Macalka als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA: Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 13.03.2019, Zl. 1216968307/190038204, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter MMag.Dr. Bernhard Macalka als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA: Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 13.03.2019, Zl. 1216968307/190038204, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und Frau XXXX , geb. XXXX , StA: Afghanistan, gemäß § 3 AsylG der Status einer Asylberechtigten zuerkannt. Der Beschwerde wird stattgegeben und Frau römisch 40 , geb. römisch 40 , StA: Afghanistan, gemäß Paragraph 3, AsylG der Status einer Asylberechtigten zuerkannt. Es wird gemäß § 3 Abs. 5 AsylG festgestellt, dass der Beschwerdeführerin damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Es wird gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG festgestellt, dass der Beschwerdeführerin damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. B) Die Revision ist nicht zulässig. Text, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet wurde. Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.03.2022 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet wurde. European Case Law IdentifierECLI:AT:BVWG:2022:W168.2217773.1.00

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.